Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger...

52
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804 21.08.2015 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2015 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Beck, Volker (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 13 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) .............. 1 Dr. Brantner, Franziska (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 30 Bulling-Schröter, Eva (DIE LINKE.) .......... 54 Connemann, Gitta (CDU/CSU) ........... 37, 38 Deligöz, Ekin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 14, 15, 16 Ernst, Klaus (DIE LINKE.) ................ 2, 3 Dr. Gambke, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 55 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 56 Haßelmann, Britta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 17 Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 4, 39 Hüppe, Hubert (CDU/CSU) ................. 35 Hunko, Andrej (DIE LINKE.) ............... 18 Janecek, Dieter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........... 5, 31 Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) .................. 32 Krellmann, Jutta (DIE LINKE.) .............. 36 Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 6 Kühn, Christian (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 57 Künast, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 27, 28, 29 Kunert, Katrin (DIE LINKE.) ............ 43, 44 Lay, Caren (DIE LINKE.) ............. 19, 20, 58 Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 45, 46 Maisch, Nicole (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 40, 49 Meiwald, Peter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 8, 9 Movassat, Niema (DIE LINKE.) .......... 59, 60 Mutlu, Özcan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 10 Dr. Notz, Konstantin von (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 21, 22 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 11 Pitterle, Richard (DIE LINKE.) ........... 33, 34 Renner, Martina (DIE LINKE.) .............. 23 Ströbele, Hans-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 24, 25 Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) ........ 12 Tempel, Frank (DIE LINKE.) ................ 50 Tressel, Markus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 41, 42 Dr. Verlinden, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 7 Wawzyniak, Halina (DIE LINKE.) ............ 26 Werner, Katrin (DIE LINKE.) ............ 47, 48 Zimmermann, Sabine (Zwickau) (DIE LINKE.) ...................... 51, 52, 53 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

Transcript of Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger...

Page 1: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag18. Wahlperiode

Drucksache 18/580421.08.2015

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 17. August 2015eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 13

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1

Dr. Brantner, Franziska(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 30

Bulling-Schröter, Eva (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 54

Connemann, Gitta (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 37, 38

Deligöz, Ekin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 14, 15, 16

Ernst, Klaus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3

Dr. Gambke, Thomas(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 55

Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 56

Haßelmann, Britta(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 17

Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 4, 39

Hüppe, Hubert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Hunko, Andrej (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 18

Janecek, Dieter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 5, 31

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Krellmann, Jutta (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 36

Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 6

Kühn, Christian (Tübingen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 57

Künast, Renate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 27, 28, 29

Kunert, Katrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 43, 44

Lay, Caren (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 19, 20, 58

Lazar, Monika(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 45, 46

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 40, 49

Meiwald, Peter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 8, 9

Movassat, Niema (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 59, 60

Mutlu, Özcan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 10

Dr. Notz, Konstantin von(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 21, 22

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 11

Pitterle, Richard (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 33, 34

Renner, Martina (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 23

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 24, 25

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) . . . . . . . . 12

Tempel, Frank (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Tressel, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 41, 42

Dr. Verlinden, Julia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 7

Wawzyniak, Halina (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 26

Werner, Katrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 47, 48

Zimmermann, Sabine (Zwickau)(DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 52, 53

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Page 2: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Seite Seite

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und

des Bundeskanzleramtes

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Einladung von Repräsentanten von Reli-gionsgemeinschaften in bundeseigene Lie-genschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Energie

Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Einsicht in die originalen TTIP-Verhand-lungsberichte der Europäischen Kommis-sion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Auf EU-Ebene verhandelte bzw. geplanteFreihandelsabkommen mit Investor-Staat-Schiedsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Erhöhung der Transparenz bei den Strom-netzkosten durch eine Novelle der Anreiz-regulierungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Janecek, Dieter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorrangige Verlegung von Erdkabeln beineuen Gleichstromtrassen . . . . . . . . . . . . . . . 3

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gesetzliche Verankerung des Vorrangsvon Erdkabeln vor Freileitungen . . . . . . . . . 4

Dr. Verlinden, Julia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kennzeichnung für Erdgas bzw. Bio-methan zu Herkunft, Art der Gewinnungund Qualität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Meiwald, Peter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gelder an irakische Stellen seit Ausbruchdes Krieges gegen den Islamischen Staat(IS) im Sommer 2014 . . . . . . . . . . . . . . 5

Sachspenden für die Eziden, christlichenMinderheiten und übrigen vom IS Ver-folgten im Nordirak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Mutlu, Özcan(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entlassungen von Lehrkräften in der deut-schen Schule in Istanbul . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auswahl der Partnerorganisationen zurHilfe für die Opfer des Vormarsches desso genannten Islamischen Staates im Irak . . 7

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.)Maßnahmen für den auf den Faröer In-seln festgenommenen Tom Strerath ausBremen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Behauptungen im „Rückführungsvideo“der Bundespolizei zum Einreise- und Auf-enthaltsverbot für Ausländer . . . . . . . . . . . . 8

Deligöz, Ekin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rechtswidrige Auskunftsersuchen von Be-hörden auf Basis von § 113 des Telekom-munikationsgesetzes und diesbezüglicherAustausch mit den Datenschutzbehördender Länder und des Bundes sowie mit be-troffenen Telekommunikationsanbietern . . . 9

Haßelmann, Britta(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denkbare strafrechtliche Bewertung vonöffentlichen Äußerungen des Parlamenta-rischen Staatssekretärs beim Bundesminis-ter des Innern, Dr. Günter Krings, überdie Arbeit des Bundesamtes für Verfas-sungsschutz (BfV) bei Anwendung der fürdie Strafanzeige gegen die Betreiber desBlogs „netzpolitik.org“ herangezogenenKriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – II –

Page 3: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Hunko, Andrej (DIE LINKE.)Richtigkeit der Berichte der Zeitung „Fak-tencheck: HELLAS“ über den Umgangdeutscher Beamter mit Flüchtlingen anden Grenzen von FYROM und Ungarn . . 12

Lay, Caren (DIE LINKE.)Einsatz von Beamten der Bundespolizeian ausländischen Flughäfen – insbeson-dere am Flughafen Athen – zur Kontrollepotenzieller Asylbewerber . . . . . . . . . . . . . . 12

Dr. Notz, Konstantin von(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unterrichtung von Fachabteilungen desBundesministeriums des Innern (BMI)über die Verfahrenseröffnung gegen dieBlogger von „netzpolitik.org“ . . . . . . . . . . . 14

Einstufung der auf „netzpolitik.org“ ver-öffentlichten Dokumente als Staatsge-heimnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Renner, Martina (DIE LINKE.)Sammlung bzw. Auswertung sach- undpersonenbezogener Daten von Journalis-ten von „netzpolitik.org“ und der „Süd-deutschen Zeitung“ im Zusammenhangmit den Strafanzeigen des BfV . . . . . . . . . . 15

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Disziplinarverfahren in den Geschäfts-bereichen von Bundeskanzleramt, Bundes-ministerium des Innern und Bundesminis-terium der Verteidigung gegen Mitarbeiterder Nachrichtendienste seit dem Jahr2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Veröffentlichung von Dienst- bzw. Staats-geheimnissen eines der Nachrichtendiens-te bzw. ihrer jeweiligen Fachaufsichtsstel-len in den Medien seit dem Jahr 2010 . . . . 16

Wawzyniak, Halina (DIE LINKE.)Urheberrechtlicher Schutz eines Vermerksdes Referates V I 5 des BMI vom Novem-ber 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz und für Verbraucherschutz

Künast, Renate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beitrag von Gesprächen bzw. Weisungenaus dem Bundesministerium der Justizund für Verbraucherschutz zur Einstellungder Ermittlungen des Generalbundes-anwalts wegen des Verdachts der Ausspä-hung eines von der Bundeskanzlerin ge-nutzten Mobiltelefons . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Aufnahme von Ermittlungen des General-bundesanwalts gegen Mitarbeiter derCentral Intelligence Agency . . . . . . . . . . . . 18

Verjährung etwaiger Straftaten vonMarkus Beckedahl und Andre Meister . . . 19

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Dr. Brantner, Franziska(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwendung der frei werdenden Mittelaus der Abschaffung des Betreuungs-geldes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Janecek, Dieter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Quelle der empirischen Erkenntnisse hin-sichtlich einer These von Dr. WolfgangSchäuble zur Umsetzung von Reformen inEuropa und einer funktionierenden Stabi-lisierungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.)Aufforderung der Vorsitzenden der Inter-national Conference on Welfare for Holo-caust Survivors and Other Victims of NaziPersecution im Mai 2015 in Prag zur Not-wendigkeit der Verbesserung der sozialenLage von Holocaustüberlebenden . . . . . . . 21

Pitterle, Richard (DIE LINKE.)Personen mit falscher Steuerklassen-einordnung durch eine Systemänderung . . 22

Regelmäßige Steuernachzahlungen vonSoldaten der Bundeswehr aufgrund derVorsorgepauschale beim Lohnsteuerab-zug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– III –

Page 4: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Seite Seite

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Arbeit und Soziales

Hüppe, Hubert (CDU/CSU)Entwicklung des bundesweiten Aufkom-mens der Ausgleichsabgabe gemäß § 77des Neunten Buches Sozialgesetzbuch inden letzten fünf Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Krellmann, Jutta (DIE LINKE.)Anzahl der Neueinstellungen mit befriste-tem Arbeitsvertrag nach Betriebsgrößen-klassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung und Landwirtschaft

Connemann, Gitta (CDU/CSU)Wissenschaftliche Quellen für die Bewer-tung des Wirkstoffes Glyphosat durch dasBundesinstitut für Risikobewertung undEinfluss der „Letters to the Editor“ in wis-senschaftlichen Fachzeitschriften . . . . . . . . 27

Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Steigerungen der Exporterlöse in Relationzu den exportierten Mengen bei bestimm-ten Warengruppen im Bereich der Agrar-exporte im Jahr 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wirksamkeit und Einhaltung der EU-Pledge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Tressel, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verfassungsänderung zur Weiterentwick-lung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbes-serung der Agrarstruktur und des Küsten-schutzes“ zu einer Gemeinschaftsaufgabe„Ländliche Entwicklung“ . . . . . . . . . . . . . . 31

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Tressel, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gespräch bezüglich des militärischenFluglärms über dem Saarland zwischendem saarländischen Innenminister KlausBouillon und dem ParlamentarischenStaatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe . . . . . . 32

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kunert, Katrin (DIE LINKE.)Auswirkungen auf die Finanzierung vonMehrgenerationenhäusern durch die Rah-menvereinbarung zur nachhaltigen Siche-rung und Weiterentwicklung der Mehrge-nerationenhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Bereitstellung von Investitionsmitteln fürdie Mehrgenerationenhäuser als Themain den Verhandlungen zwischen Bund,Ländern und Kommunen zur nachhalti-gen Sicherung und Weiterentwicklungder Mehrgenerationenhäuser . . . . . . . . . . . 34

Lazar, Monika(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gründung einer Deutschen Engagement-stiftung und Auswirkungen auf Bundes-programme zur Demokratiestärkung undgegen Rechtsextremismus . . . . . . . . . . . . . . 35

Werner, Katrin (DIE LINKE.)Bestellung der Mitglieder des 12. Vorstan-des der Conterganstiftung für behinderteMenschen und rechtliche Handlungsfähig-keit des derzeitigen Vorstandes . . . . . . . . . 35

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nichtteilnahme an der WHO EuropeanChildhood Obesity Surveillance Initiative . 36

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – IV –

Page 5: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Tempel, Frank (DIE LINKE.)Nachermittelte Gesamtbedarfsmenge anmedizinischem Cannabis für die Hoch-rechnung des potenziellen Bedarfs in denJahren 2014 und 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Zimmermann, Sabine (Zwickau)(DIE LINKE.)

Abgelehnte Anträge zu verordneter spe-zialisierter ambulanter Palliativversorgungseit dem Jahr 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Jährliche Zahl ärztlicher Erstverordnun-gen zur Einweisung in ein stationäresHospiz seit dem Jahr 2009 . . . . . . . . . . . . . 39

Durchschnittliche Summe der Eigenantei-le für Sonderleistungen in stationärenHospizen für gesetzlich Versicherte . . . . . . 40

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bulling-Schröter, Eva (DIE LINKE.)Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzenaus einer Entscheidung des Bundesver-waltungsgerichtes zum Bau einer drittenStartbahn am Flughafen München . . . . . . . 40

Dr. Gambke, Thomas(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Stufenfreie Bahnhöfe in der Oberpfalz . . . 41

Gastel, Matthias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Veröffentlichung der vom Bundesministe-rium für Verkehr und digitale Infrastruk-tur in Auftrag gegebenen Machbarkeits-studie zum Deutschland-Takt im Internet . 41

Kühn, Christian (Tübingen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auswirkungen der Insolvenz der FirmaImtech Deutschland GmbH & Co. KGauf den Baufortschritt des FlughafensBerlin Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz, Bau und

Reaktorsicherheit

Lay, Caren (DIE LINKE.)Menschen mit Anspruch auf eine Woh-nung aus dem sozialen Wohnungsbau inden Jahren 2013 und 2014 . . . . . . . . . . . . . 43

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung

Movassat, Niema (DIE LINKE.)Maßnahmen zur Unterstützung der in Ad-dis Abeba gegründeten Addis Tax Initiati-ve zur Verbesserung der Steuereinnahmender Entwicklungsländer . . . . . . . . . . . . . . . 43

Rolle des Bereichs Schuhproduktion beider Ausgestaltung des Textilbündnissesder Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– V –

Page 6: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“
Page 7: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 1 –

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneteVeronika

Bellmann(CDU/CSU)

Warum lädt die Bundesregierung als Zeichenfür gesellschaftlichen Zusammenhalt und reli-giöser Vielfalt anlässlich des muslimischen Ra-madan Repräsentanten von Religionsgemein-schaften und des öffentlichen Lebens in bun-deseigene Liegenschaften wie das Gästehausdes Auswärtigen Amts („Villa Borsig“) ein,und wird dies auch bei Hochfesten andererReligionen praktiziert?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierung

für Migration, Flüchtlinge und Integration,Staatsministerin Aydan Özoguz,

vom 6. August 2015

Die „Villa Borsig“ bietet als Gästehaus des Auswärtigen Amts geeig-nete Räumlichkeiten für die Durchführung von Veranstaltungen die-ser Art.

Die Nutzung bundeseigener Liegenschaften war außerdem kosten-günstiger als die Anmietung externer Räumlichkeiten.

Es kann keine Aussage dazu getroffen werden, ob bei Hochfestenvon Religionen auf bundeseigene Liegenschaften wie die „Villa Bor-sig“ zurückgegriffen werden wird, da – soweit bekannt – dahingehen-de Einladungen gegenwärtig nicht geplant sind (siehe Antwort derBundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 1 auf Bundestagsdruck-sache 18/5633).

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Energie

2. AbgeordneterKlaus

Ernst

(DIE LINKE.)

Wie gewährleistet die Bundesregierung ihrenzuständigen Mitarbeitern und den Abgeordne-ten Einsicht in die originalen TTIP-Verhand-lungsberichte (TTIP – Transatlantisches Frei-handelsabkommen zwischen der EuropäischenUnion und den USA) der Europäischen Kom-mission, wenn diese aufgrund der Weisung derEU-Handelskommissarin Cecilia Malmströmnicht mehr versendet, sondern nur im Lese-raum der Europäischen Kommission in Brüs-sel zur Verfügung gestellt werden (vgl. Berichtder Sitzung des Handelspolitischen Ausschus-ses am 24. Juli 2015), und wie viele Mitarbeitersind davon betroffen?

Page 8: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 2 –

Antwort des Staatssekretärs Dr. Rainer Sontowski

vom 17. August 2015

Die Europäische Kommission informiert die Mitgliedstaaten imHandelspolitischen Ausschuss sowie durch schriftliche Berichte überden Fortgang der Verhandlungen über die Transatlantische Handels-und Investitionspartnerschaft. Die Bundesregierung informiert denDeutschen Bundestag über den Stand der Verhandlungen durch Wei-terleitung von Dokumenten, durch Drahtberichte und durch eigeneBerichte über Einzelthemen und über die einzelnen Verhandlungs-runden. Die Bundesregierung will dabei für ein Höchstmaß an Trans-parenz sorgen. Die Bundesregierung drängt gegenüber der Europä-ischen Kommission darauf, dem Deutschen Bundestag auch künftigVerhandlungsberichte der Europäischen Kommission zur Verfügungstellen zu können. Bundesminister Sigmar Gabriel wird sich in derAngelegenheit auch nochmals an die zuständige Kommissarin wen-den. Zugang zu den Dokumenten im Leseraum in Brüssel haben alleMitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungen der Mitgliedstaa-ten der Europäischen Union (EU).

3. AbgeordneterKlaus

Ernst(DIE LINKE.)

In welchen der derzeit auf EU-Ebene verhan-delten bzw. geplanten Freihandelsabkommen(aktuell z. B. das Abkommen mit Vietnam)sind Investor-Staat-Schiedsverfahren enthalten,und welche der auf EU-Ebene derzeit verhan-delten bzw. geplanten Freihandelsabkommensind nach Ansicht der Bundesregierung ge-mischte Abkommen und bedürfen damit einerZustimmung des Deutschen Bundestages?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Rainer Sontowskivom 18. August 2015

Die Europäische Kommission hat vom Rat und den im Rat verein-ten Vertretern der Mitgliedstaaten Verhandlungsmandate für Frei-handelsabkommen, die auch Bestimmungen über Investor-Staat-Schiedsverfahren umfassen sollen, für folgende Länder erteilt be-kommen: ASEAN-Staaten (ASEAN – Verband SüdostasiatischerNationen), Ägypten, Indien, Japan, Jordanien, Kanada, Marokko,Singapur, Thailand, Tunesien, USA und Vietnam.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es sich bei sämtlichenvon der EU-Kommission derzeit verhandelten Freihandelsabkom-men um gemischte Abkommen handelt.

4. AbgeordneteBärbel

Höhn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Plant die Bundesregierung – bspw. im Rahmender Novelle der Anreizregulierungsverordnung(ARegV) – die Veröffentlichung von zusätz-lichen Informationen, damit mehr Transpa-renz bei den Stromnetzkosten hergestellt wird?

Page 9: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 3 –

Antwort des Staatssekretärs Rainer Baake

vom 14. August 2015

Die Meinungsbildung zur Novellierung der Anreizregulierungsver-ordnung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlos-sen. Die Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft undEnergie (BMWi) zur Novellierung der Anreizregulierungsverord-nung vom 16. März 2015 sehen Maßnahmen zur Erhöhung derTransparenz grundsätzlich vor, um die Ergebnisse der Regulierungauch für Dritte nachvollziehbarer zu machen.

5. AbgeordneterDieter

Janecek

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist die in Reaktion auf die Stellungnahmedes Bundesrates zum Entwurf eines Geset-zes zur Änderung von Bestimmungen desRechts des Energieleitungsbaus (Bundestags-drucksache 18/5581, S. 22) erfolgte Ankün-digung der Bundesregierung, dass „Erdkabelbei neuen Gleichstromtrassen in der Bundes-fachplanung Vorrang erhalten“ sollen, so zuverstehen, dass neue Gleichstromtrassen inallen betroffenen Bundesländern zukünftigausschließlich unter der Erde verlegt werdensollen, und mit welchen Kostensteigerungen(insgesamt und jeweils einzeln für jedes betrof-fene Bundesland aufschlüsseln) bezogen aufdie kalkulierten Kosten für die ursprünglichenTrassenplanungen mit überwiegend Freileitun-gen rechnet die Bundesregierung durch denVorrang der Erdverkabelung?

Antwort des Staatssekretärs Rainer Baakevom 14. August 2015

Ein hohes Maß an Akzeptanz für die Energiewende allgemein undden Netzausbau im Besonderen ist notwendig, um die dringend er-forderlichen Stromleitungen vom windreichen Norden und Osten zuden Verbrauchszentren im Süden und Westen Deutschlands zügig er-richten zu können.

Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung für einenVorrang der Erdverkabelung bei neuen Gleichstromtrassen in derBundesfachplanung ein. Der bisherige Vorrang der Freileitung wirdfür die Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungleitungen (HGÜ-Leitungen) umgekehrt. Zwischen einem festgelegten Anfangs- undEndpunkt wird folglich bei den HGÜ-Leitungen zukünftig grund-sätzlich eine Erdkabeltrasse gesucht werden. Ob und inwieweit vondiesem Grundsatz Ausnahmen für bestimmte Konfliktlagen erfor-derlich sind, ist Gegenstand laufender Fachdiskussionen. Mit Blickauf das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetzentwurf zur Änderungvon Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (Bundestags-drucksache 18/4655) erarbeitet die Bundesregierung wie angekün-digt derzeit einen Formulierungsvorschlag zur Umsetzung des künf-tigen HGÜ-Erdkabelvorrangs.

Page 10: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 4 –

Der genaue Mehrkostenfaktor hängt von einer Vielzahl verschiede-ner Determinanten ab. Hier fließen neben dem vom Deutschen Bun-destag noch zu beschließenden Rechtsregime für den HGÜ-Erdka-belvorrang insbesondere die konkreten Gegebenheiten innerhalb derjeweiligen Trassen – z. B. verwendete Kabeltechnologie, Länge derStrecke, zu bewältigende Bodenverhältnisse, zu übertragende Leis-tung und Anzahl der zu verlegenden Systeme – ein, welche die Vor-habenträger bewerten und dann der Bundesnetzagentur zur Geneh-migung im Rahmen von Bundesfachplanung und Planfeststellungs-verfahren vorschlagen. Die Kosten für die Erdverkabelung sollennach dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungendes Rechts des Energieleitungsbaus bundesweit gewälzt werden undwären damit in jedem Bundesland gleich.

6. AbgeordneterOliver

Krischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Form und zu welchem Zeitpunktplant die Bundesregierung, den Vorrang vonErdkabeln vor Freileitungen (wie am 2. Juli2015 angekündigt: www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/07/2015-07-02-pk-gabriel-energie.html) gesetzlich zu verankern?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Rainer Sontowski

vom 17. August 2015

Die Bundesregierung entwickelt derzeit einen konkreten Vorschlag,um den Vorrang von Erdkabeln bei neuen Gleichstromtrassen in derBundesfachplanung gesetzlich umzusetzen. Die entsprechenden Re-gelungen sollten aus Sicht der Bundesregierung im Erdkabelfragenbetreffenden Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechtsdes Energieleitungsbaus (Bundestagsdrucksache 18/4655), das der-zeit im Deutschen Bundestag beraten wird, verankert werden.

7. AbgeordneteDr. Julia

Verlinden

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hält die Bundesregierung die Einführung einerverpflichtenden Kennzeichnung oder einerfreiwilligen Zertifizierung für Erdgas bzw. Bio-methan, die Aufschluss über die Herkunft, dieArt der Gewinnung (z. B. mit Fracking-Ein-satz oder ohne) und die Qualität des Gases gibtund damit den industriellen, aber auch pri-vaten Verbraucherinnen und VerbrauchernKriterien für die Entscheidung für oder gegeneinen bestimmten Gasanbieter erleichternkönnte (vergleichbar mit zertifiziertem Öko-strom), für sinnvoll, und wenn ja, wie sollte dieKennzeichnung bzw. Zertifizierung ausgestal-tet werden?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Rainer Sontowski

vom 17. August 2015

Erdgas wird zu ca. 90 Prozent importiert und kann vor und nachdem Grenzübertritt mehrfach gehandelt werden. Herkunft, Art der

Page 11: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 5 –

Gewinnung und andere Gaseigenschaften sind damit nicht bestimm-bar.

Die Bundesregierung hält daher die Einführung einer verpflichten-den Kennzeichnung für Erdgas für nicht praktikabel. Für Bio-Erdgasbesteht die Möglichkeit einer freiwilligen Zertifizierung.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

8. AbgeordneterPeter

Meiwald

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wieviel Geld hat die Bundesrepublik Deutsch-land irakischen Stellen (Bagdader Regierungund kurdischer Regionalregierung) seit Aus-bruch des Krieges mit dem Islamischen Staat(IS) im Sommer 2014 zur Verfügung gestellt,und wofür wurde es verwendet?

Antwort des Staatsministers Michael Rothvom 18. August 2015

Die Bundesregierung hat seit dem Sommer 2014 weder der iraki-schen Zentralregierung in Bagdad noch der kurdischen Regional-regierung Geldmittel zur Verfügung gestellt.

9. AbgeordneterPeter

Meiwald

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An wen hat die Bundesregierung Sachspendenfür die Eziden, christlichen Minderheiten undübrigen vom IS Verfolgten im Nordirak zurVerfügung gestellt, und wer hat diese vor Ortverteilt?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 18. August 2015

Vom 15. bis zum 27. August 2014 hat die Bundeswehr 150 TonnenHilfsgüter mit bundeswehreigenen und gecharterten Maschinen inden Nordirak gebracht. Neben 115 Tonnen an Lebensmitteln um-fasste die Hilfslieferung auch Sanitätsmaterial und über 10 000 Woll-decken. Die Verteilung an die notleidenden Menschen vor Ort er-folgte mit Unterstützung des Deutschen Generalkonsulats in Erbil.Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine weiteren Sachspen-den an die genannten Zielgruppen zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen der humanitären Hilfe unterstützt die BundesregierungMaßnahmen professioneller humanitärer Organisationen, die bedürf-tigen Menschen entsprechend dem ermittelten prioritären Bedarfu. a. Hilfsgüter (Non-Food Items) zur Verfügung stellen.

Humanitäre Organisationen stellen Hilfsgüter entsprechend dem Be-darf und den humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Unabhän-gigkeit, Unparteilichkeit und Neutralität zur Verfügung. Eine geziel-

Page 12: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 6 –

te Unterstützung von einzelnen Gruppen oder Minderheiten ist da-her im Rahmen der humanitären Hilfe nicht möglich. Im Irak wur-den Hilfsgüter insbesondere in den Regionen Dohuk und Erbil inder Region Kurdistan-Irak verteilt.

Hilfsgüter werden in der Regel lokal beschafft, um kulturelle Akzep-tanz sicherzustellen und lokale Mächte zu stärken. Seit dem Jahr2014 unterstützt die Bundesregierung humanitäre Hilfe im Irak mitrund 76 Mio. Euro.

Im Bereich der Hilfsmaßnahmen der Entwicklungszusammenarbeitund der Übergangshilfe werden Maßnahmen über bilaterale Durch-führungsorganisationen (Deutsche Gesellschaft für InternationaleZusammenarbeit (GIZ), multilaterale Organisationen der VereintenNationen (insbesondere UNICEF – Kinderhilfswerk der VereintenNationen, WEP – Welternährungsprogramm der Vereinten Natio-nen, UNDP – Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen) so-wie nichtstaatliche Träger (Kirchen, politische Stiftungen, privateTräger und zivilgesellschaftliche Akteure) umgesetzt.

10. AbgeordneterÖzcan

Mutlu

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber Entlassungen von Lehrkräften in derdeutschen Schule in Istanbul (bitte Zahl derEntlassungen nach Jahren seit dem Jahr 2010aufschlüsseln), und weshalb wurde den dreideutschen Schulen in der Türkei (Istanbul,Izmir und Ankara) von den türkischen Steuer-behörden nach meiner Kenntnis eine Steuer-schuld bzw. Steuerstrafe in Höhe von 3,5 Mio.Euro auferlegt?

Antwort des Staatsministers Michael Rothvom 18. August 2015

Die Deutschen Auslandsschulen sind Schulen, die in privater Träger-schaft betrieben und vom Auswärtigen Amt gefördert werden. DasAuswärtige Amt hat mithin keine Kontrollfunktionen hinsichtlichder internen Verwaltung und Verwaltungsabläufe an einer Schuleund deshalb auch keine Kenntnis über die genaue Zahl der Entlas-sungen von Lehrkräften an der deutschen Schule in Istanbul in denJahren 2010 bis 2015. Nach Auskunft des Generalkonsulats Istanbulsind am Ende des vergangenen Schuljahres 2015 keine Lehrkräfteentlassen worden.

Bezüglich der Frage einer möglichen Steuerschuld der DeutschenAuslandsschulen in der Türkei steht die Bundesregierung im engenAustausch mit der Regierung der Türkischen Republik. Insbesonde-re gibt es hier weiterhin offene Fragen, die mit dem Status der deut-schen Schulen in der Türkei zusammenhängen.

Page 13: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 7 –

11. AbgeordneterOmid

Nouripour

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach welchen Kriterien wurden im Rahmender Hilfe für die Opfer des Vormarsches desso genannten Islamischen Staates im Irak diePartnerorganisationen ausgewählt, und in wel-cher Form wird die bestimmungsgemäße Ver-wendung der Hilfsgelder kontrolliert und eva-luiert?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 18. August 2015

Die Bundesregierung unterstützt hilfsbedürftige Menschen im Irakdurch Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Entwicklungszu-sammenarbeit.

Im Bereich der humanitären Hilfe fördert das Auswärtige Amt ent-sprechend dem ermittelten humanitären Bedarf Maßnahmen profes-sioneller humanitärer Organisationen der Vereinten Nationen (insbe-sondere das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen), der Rotkreuz-und Rothalbmondbewegung (Internationales Komitee vom RotenKreuz und das Deutsche Rote Kreuz), humanitärer Nichtregierungs-organisationen und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk(THW). Grundlage für die humanitäre Hilfe der Bundesregierungsind die koordinierten humanitären Hilfsaufrufe der Vereinten Na-tionen im Irak (Humanitarian Response Plan).

Kriterien für eine Zusammenarbeit mit humanitären Organisationensind u. a. Anerkennung von humanitären Prinzipien (Menschlichkeit,Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität) und Standards (u. a.Sphere Standards), Zugang der Organisationen zu betroffenen Men-schen, Durchführung von bedarfsorientierten Maßnahmen in priori-tären Bereichen, Einbindung in humanitäre Koordinierungsmecha-nismen vor Ort sowie Kapazität und Erfahrung der Partner in derProjektdurchführung. Die bestimmungsgemäße Verwendung der hu-manitären Hilfsgelder wird durch die Prüfung der vertraglich verein-barten Berichte und Nachweise der Vertragspartner und Zuwen-dungsempfänger, Projektmonitoringreisen und Projektbesuche vorOrt kontrolliert. Evaluierungen der humanitären Hilfe des Auswärti-gen Amts werden im Rahmen eines gesamtheitlichen Evaluierungs-konzepts durchgeführt.

Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit einschließlich derÜbergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung (BMZ) erfolgt die Projektauswahl imIrak bedarfsorientiert und entlang der seitens der Vereinten Natio-nen und der jeweiligen Partnerregierung identifizierten prioritärenSchwerpunkte (Strategic Response Plan und Humanitarian ResponsePlan). Die Vorhaben werden über die staatliche Durchführungsorga-nisation (GIZ), multilaterale Organisationen der Vereinten Nationen(insbesondere UNICEF, WEP, UNDP) sowie nichtstaatliche Träger(Kirchen, politische Stiftungen, private Träger und zivilgesellschaft-liche Akteure) umgesetzt. Für die jeweiligen Umsetzungspartner gel-ten spezifische Auswahlkriterien sowie Prüfverfahren basierend aufden jeweils einschlägigen Haushaltstitelbestimmungen. Die nicht-staatlichen Träger durchlaufen eine genaue Prüfung, bevor sie erst-malig gefördert werden. Das Monitoring der Vorhaben erfolgt über

Page 14: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 8 –

Zwischen- und Schlussnachweise, Zwischen- und Ex-post-Evaluierun-gen sowie Projektbesuche durch das BMZ, die ENGAGEMENTGLOBAL gGmbH und die deutschen Auslandsvertretungen.

12. AbgeordneteDr. KirstenTackmann

(DIE LINKE.)

Was hat die Bundesregierung bezüglich TomStrerath aus Bremen, der bei den Protesten(Sea-Shepherd-Kampagne) gegen die interna-tional geächtete Grindwaljagd auf den Färöerunter Beteiligung der dänischen Marine durchdie Färöer Polizei festgenommen wurde, bis-her unternommen, bzw. was wird sie unterneh-men, zumal er immer noch (Radio Bremenvom 9. August 2015, 12:03 Uhr) auf einen Ge-richtstermin wartet, also die Inseln nicht ver-lassen darf?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 18. August 2015

Die Botschaft Kopenhagen sowie der Honorarkonsul auf den FaröerInseln stehen in Kontakt mit den zuständigen örtlichen Behörden,Tom Strerath und seinem Anwalt. Tom Strerath befindet sich nichtin Haft. Sein Reisepass wurde einbehalten, so dass er derzeit die In-seln nicht verlassen darf. Nach Angaben der örtlichen Behördenkönnte er durch die Zahlung einer Geldstrafe das Verfahren been-den, andernfalls würde ein Gerichtsverfahren eröffnet.

Die deutsche Botschaft hat das dänische Justizministerium sowie diePolizeibehörden auf den Faröern kontaktiert, um weitere Informatio-nen zum konkreten Vorwurf gegen Tom Strerath und zum Termineiner möglichen Gerichtsverhandlung zu erhalten.

Tom Strerath wird, soweit erforderlich und gewünscht, konsularischbetreut.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

13. AbgeordneterVolker

Beck

(Köln)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dassdie Bundespolizei in ihrem „Rückführungs-video“ behauptet, dass „eine spätere Einreisenach Deutschland [. . .] regelmäßig nur dannerlaubt [wird], wenn diese Kosten [einer Ab-schiebung] bezahlt worden sind“ (vgl. einge-bettetes Video auf www.tagesspiegel.de/politik/kampagne-in-den-herkunftslaendern-bundesregierung-will-asylsuchende-aus-dem-balkan-mit-video-abschrecken/12172004.html,Minute 1:53 bis 1:59), während § 11 Absatz 3Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ent-sprechend den unionsrechtlichen Vorschriften

Page 15: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 9 –

regelt, dass ein Einreise- und Aufenthaltsver-bot fünf Jahre nur überschreiten darf, wennder Ausländer aufgrund einer strafrechtlichenVerurteilung ausgewiesen worden ist oderwenn von ihm eine schwerwiegende Gefahrfür die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus-geht, und inwiefern wird sie dafür sorgen, dassdie Bundespolizei bei der Erteilung von Aus-künften die Rechtslage zutreffend beschreibt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 20. August 2015

Nach § 11 Absatz 1 AufenthG darf ein Ausländer, der abgeschobenworden ist, weder erneut einreisen noch sich im Bundesgebiet auf-halten (Einreise- und Aufenthaltsverbot). Nach § 11 Absatz 2 Satz 1AufenthG ist dieses Verbot von Amts wegen zu befristen und nachAbsatz 3 Satz 1 wird über die Länge der Befristung nach Ermessenentschieden. Eine Wiedereinreisesperre von über fünf Jahren ist nurunter den in § 11 Absatz 3 Satz 2 AufenthG genannten Gründenmöglich. Bei der Entscheidung über eine Aufhebung oder Ver-kürzung der Frist nach § 11 Absatz 4 AufenthG kann allerdings dieFrage der Kostenerstattung zu berücksichtigen sein.

Im Ergebnis ist der Satz in dem Film der Bundespolizei „Eine späte-re Einreise nach Deutschland wird regelmäßig nur dann erlaubt,wenn diese Kosten bezahlt worden sind“ im Zusammenhang mit denübrigen Aussagen des Films daher zutreffend. Die Bundesregierungsieht daher keinen Handlungsbedarf im Sinne der Frage.

14. AbgeordneteEkinDeligöz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer in derAntwort vom 28. Januar 2013 getroffenen Ein-schätzung „keine Anhaltspunkte für rechts-widrige Anfragen“ zu haben (Bundestagsdruck-sache 17/12239, S. 8, Antwort zu Frage 14),unter Berücksichtigung der Aussagen desBundesverbands Informationswirtschaft, Tele-kommunikation und neue Medien e. V. inseiner Stellungnahme vom 3. Dezember 2012an den Rechtsausschuss des Deutschen Bun-destages (Ausschussdrucksache 17(4)621) so-wie des E-Mail-Anbieters Posteo e. K. inseinem Transparenzbericht vom 5. Mai 2014(https://posteo.de/site/transparenzbericht_2013#b03), welche beide darlegen, dass bei auf§ 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)gestützten Auskunftsersuchen in zahlreichenFällen rechtswidrige und/oder formal nichtkorrekte Anfragen von Behördenseite gestelltwerden, indem die Herausgabe von Daten ge-fordert wird, die keine Bestandsdaten gemäߧ 3 Absatz 1 Nummer 3 TKG darstellen (z. B.dynamische IP-Adressen, Log Files, Datumund Uhrzeit des letzten Zugriffs auf einenAccount und Identität der Behörden, die be-

Page 16: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 10 –

reits nach denselben Bestandsdaten gefragt ha-ben), und falls nein, welche Maßnahmen führtsie durch, um dieser offenbar stattfindendenPraxis zu begegnen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Günter Krings

vom 19. August 2015

Der Bundesregierung liegen weiterhin keine Anhaltspunkte fürrechtswidrige Anfragen vor.

15. AbgeordneteEkin

Deligöz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Falls ja, kann die Bundesregierung ausschlie-ßen, dass solche offenbar rechtswidrigen An-fragen durchgeführt werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Günter Krings

vom 19. August 2015

Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.

16. AbgeordneteEkin

Deligöz(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Steht die Bundesregierung in diesem Zusam-menhang im Austausch mit den Datenschutz-behörden auf Bundes- und Landesebene sowiemit betroffenen Telekommunikationsanbieternund anderen zur Auskunft Verpflichteten, undfalls ja, welche Einschätzungen und Konse-quenzen haben sich hieraus bisher ergeben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Günter Krings

vom 19. August 2015

Üblicherweise unterrichten die zuständigen Datenschutzkontrollins-tanzen auch die obersten Bundesbehörden über von ihnen festgestell-te Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen. Darüber hinausgehen-der Verfahren bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung nicht.

17. AbgeordneteBritta

Haßelmann

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn der Präsident des dem Bundesministe-rium des Innern (BMI) unterstehenden Bundes-amtes für Verfassungsschutz (BfV), Dr. Hans-Georg Maaßen, es in seiner zu den Ermittlun-gen des Generalbundesanwalts beim Bundes-gerichtshof (GBA) gegen die Betreiber desBlogs „netzpolitik.org“ führenden Anzeige alsLandesverrat angesehen hat, dass der BlogInformationen offenbart hat, welche auf die Ar-

Page 17: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 11 –

beitsfähigkeit des BfV im Bereich der Internet-überwachung schließen lassen, warum hat dieBundesregierung den Parlamentarischen Staats-sekretär beim Bundesminister des Innern, Dr.Günter Krings, in öffentlicher Sitzung des Deut-schen Bundestages (Fragestunde vom 4. März2015, Plenarprotokoll 18/90, S. 8555 (C)) Aus-führungen machen lassen, die in der Dar-stellung der aus seiner Sicht bestehenden Be-grenztheit des Arbeitsauftrags und Arbeits-feldes der im BfV gebildeten Referatsgruppe„Erweiterte Fachunterstützung Internet“ nachmeiner Auffassung ebenfalls Rückschlüsse aufden Umfang und die Arbeitsfähigkeit dieserEinheit zulassen, ohne die Verwirklichung desStraftatbestandes des Landesverrats zu be-fürchten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 18. August 2015

Das BfV hat in den angesprochenen Anzeigen keine rechtliche Qua-lifikation der mitgeteilten Sachverhalte vorgenommen, sondern An-zeige unter allen rechtlichen Gesichtspunkten gestellt. Auch imNachgang ist durch das BfV keine Bewertung des Vorganges alsLandesverrat erfolgt. Das BfV hat vielmehr auf Anforderung desLandeskriminalamts Berlin ergänzenden Sachvortrag zur Fragestel-lung geliefert, ob die unbefugt weitergegebenen Verschlusssachen alsein „Staatsgeheimnis“ i. S. d. § 93 des Strafgesetzbuchs zu qualifizie-ren sein könnten. Dies hängt nach der gesetzlichen Bestimmung ins-besondere davon ab, ob mit der Bekanntmachung die Gefahr einesschweren Nachteils für die äußere Sicherheit verbunden ist. Das BfVhat dazu vorgetragen, dass die publizierten Angaben zu Personalstär-ken im konkret umrissenen Aufgabenfeld und die Angabe bestimm-ter Methodiken und Ansatzpunkte nachrichtendienstlicher Maßnah-men anderen Nachrichtendiensten bei deren gegen die Bundesrepu-blik Deutschland gerichteten Aufklärung ermöglichen könnten (auchin Zusammenschau mit weiteren Informationen), eigene Operatio-nen entsprechend risikoabschätzend und -vermeidend auszurich-ten, wodurch nach Einschätzung der Fachbehörde die äußere Ab-wehrfähigkeit Deutschlands geschädigt werden könnte.

Unabhängig von der Frage eines Staatsgeheimnisses sind solche In-formationen danach geheimhaltungsbedürftig.

Solche sensiblen Angaben enthalten die angesprochenen Antwortenin der Fragestunde des Deutschen Bundestages jedoch gerade nicht.Mit den dort mitgeteilten – wie ich Ihrer Frage entnehme, offenbarauch Ihres Erachtens substanziellen – Informationen hat sich das BMIdementgegen gerade ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichtendem demokratischen Diskurs in einer öffentlich umstrittenen Ange-legenheit gestellt und zum verbesserten Verständnis des tatsächlichunproblematischen Sachverhalts beigetragen. Dies unterstreicht, dassdazu keine Faksimile-Veröffentlichung geheimer Verschlusssachenmit der damit verbundenen Missachtung der der Einstufung zugrun-de liegenden öffentlichen Gemeinwohlinteressen notwendig ist.

Page 18: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 12 –

18. AbgeordneterAndrej

Hunko

(DIE LINKE.)

Mit welchem Ergebnis ist die Bundesregie-rung Berichten der Zeitung „Faktencheck:HELLAS“ (http://faktencheckhellas.org/ein-aufschrei-aus-idomeni-im-norden-griechenlands) nachgegangen, wonach „deut-sche Beamte“ an den Grenzen von FYROM(Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedo-nien) und in Ungarn „Hunde auf Flüchtlingelosgelassen“ haben sollen, und sollten dieseBerichte aus Sicht der Bundesregierung unzu-treffend sein, welche Angaben kann sie dazumachen, inwiefern die Vorfälle zwar nicht derBundespolizei zuzurechnen sind, diese aberdurch andere Polizeibedienstete in Anwesen-heit und damit womöglich auch in gemeinsa-mer Verantwortung deutscher Polizistinnenund Polizisten erfolgten (siehe auch die Ant-wort auf die Kleine Anfrage auf Bundestags-drucksache 18/5747)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 18. August 2015

An der Grenze zwischen Griechenland und Mazedonien waren undsind keine Diensthundeführer der Bundespolizei eingesetzt. Ledig-lich im Rahmen der FRONTEX Joint Operation „Flexible Opera-tional Activities Western Balkan“ ist ein Diensthundeführer derBundespolizei nach Ungarn entsandt. Ein Einsatz von Hunden ge-gen Migranten ist nicht bekannt.

19. AbgeordneteCaren

Lay

(DIE LINKE.)

Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundes-polizei sind am Flughafen von Athen im Ein-satz, um dort Pässe zu kontrollieren und po-tenzielle Asylbewerberinnen und Asylbewerberan der Einreise nach Deutschland zu hindern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 18. August 2015

Die Bundespolizei setzt im Rahmen der Vorverlagerungsstrategieam Flughafen in Athen zwei Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeam-te Ausland ein. Die Zielrichtung des Einsatzes ist die Beratung undUnterstützung der griechischen Behörden bei der Wahrnehmungihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben.

20. AbgeordneteCaren

Lay

(DIE LINKE.)

Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundes-polizei sind in den 28 größten ausländischenFlughäfen im Einsatz, um dort Pässe zu kon-trollieren und potenzielle Asylbewerberinnenund Asylbewerber an der Einreise nachDeutschland zu hindern (bitte nach Flughäfenauflisten)?

Page 19: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 13 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 18. August 2015

Insgesamt sind 47 Bundespolizeibeamte an die im Folgenden aufge-führten Flughäfen mit dem Ziel der Beratung und Unterstützung derörtlichen Behörden sowie Fluggesellschaften bei der Wahrnehmungihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben entsandt:

Page 20: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 14 –

21. AbgeordneterDr. Konstantin

von Notz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche konkreten Fachabteilungen des BMIwaren aufgrund welcher Vorgänge (etwa Un-terrichtung durch das BfV, Unterrichtungdurch den GBA etc.) unter welchem Datumerstmalig über die Verfahrenseröffnung (ge-plant bzw. bereits eingeleitet) gegen die Bloggervon „netzpolitik.org“ Markus Beckedahl undAndre Meister unterrichtet worden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 18. August 2015

Das BMI ist erstmalig durch den Bericht des BfV vom 31. Juli 2015formell davon unterrichtet worden, dass der GBA ein Ermittlungs-verfahren gegen die in der Frage genannten Personen führt. ImÜbrigen waren entsprechende Informationen zur Ermittlungsrich-tung des GBA allgemein Pressemeldungen vom 30. Juli 2015 zuentnehmen. Zudem hatte das BfV allgemein über den Umstand derErmittlungsübernahme durch den GBA am 15. Juli 2015 berichtet.

Dem war ein Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) am 22. Juni2015 (Eingang im BMI am 23. Juni 2015) vorausgegangen, der inForm eines Sammelberichts einen Kurzüberblick über neu eingelei-tete Ermittlungsverfahren gab, mit denen der GBA das BKA in denletzten Monaten beauftragt hatte.

Darin war auch das in der Frage angesprochene Verfahren aufgelis-tet. Beschuldigte sind in dem Bericht ebenso wenig namentlich be-nannt wie der Blog „netzpolitik.org“. Die Berichte sind jeweils nurder zuständigen Fachabteilung ÖS (Öffentliche Sicherheit) zugegan-gen.

22. AbgeordneterDr. Konstantin

von Notz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffas-sung der Fachabteilungen des BMI, wonachdie Einstufung der auf „netzpolitik.org“ ver-öffentlichten Dokumente als Staatsgeheimnisdurch das BfV als vertretbar einzustufen sei(AFP-Tickermeldung vom 7. August 2015),und teilt die Bundesregierung die auf Fach-ebene im BMI getroffene Entscheidung (www.tagesschau.de/inland/netzpolitik-ermittlungen-115.html), über sich abzeichnende Landesver-ratsverfahren des GBA gegen Journalistenoder Blogger müsse die politische Führungeines Ministeriums nicht informiert werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 18. August 2015

Die Bewertung der Veröffentlichung der Dokumente auf„netzpolitik.org“ obliegt dem für das Ermittlungsverfahren zu-ständigen GBA. Dieser hat die Ermittlungen wegen des Verdachtsder strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnissesam 10. August 2015 nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung

Page 21: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 15 –

eingestellt. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, eine gutachtli-che Einlassung, die das BfV auf Anforderung einer Strafverfolgungs-behörde zur Tatfolgenbewertung unter dem Gesichtspunkt des § 93des Strafgesetzbuchs abgegeben hat, zu bewerten.

Im BMI ist keine Entscheidung getroffen worden, „über sich ab-zeichnende Landesverratsverfahren des GBA gegen Journalistenoder Blogger müsse die politische Führung eines Ministeriums nichtinformiert werden“.

23. AbgeordneteMartina

Renner

(DIE LINKE.)

Inwieweit kam es im Vorfeld oder im Zu-sammenhang mit den Strafanzeigen des BfVgegen Unbekannt sowie Journalistinnen undJournalisten von „netzpolitik.org“ bzw. der„Süddeutschen Zeitung“ zur Sammlung bzw.Auswertung von sach- und personenbezogenenAuskünften, Lagen und Unterlagen zu deno. g. Presseorganen bzw. den Journalistinnenund Journalisten Markus Beckedahl, AndreMeister, Lena Kampf und Tanjev Schultz, undwurden hierzu nachrichtendienstliche Metho-den eingesetzt?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Günter Krings

vom 19. August 2015

Das BfV hat durch die angesprochenen Veröffentlichungen von derstrafbaren Weitergabe von Verschlusssachen erfahren und daraufhinStrafanzeige gegen Unbekannt gestellt und nicht etwa nachrichten-dienstliche Beobachtungen zu den benannten Personen durchge-führt. Der Veröffentlichungsvorgang ist im BfV dokumentiert.

Der Ermittlungsauftrag des GBA an das BKA umfasste zu dendamaligen Beschuldigten Markus Beckedahl und Andre Meisterausschließlich standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen.Exakt in diesem Rahmen bewegte sich das BKA. Ein Ermittlungsver-fahren gegen Lena Kampf und Tanjev Schultz wird beim GBA nichtgeführt, das BKA führt keine diese Personen betreffenden Ermittlun-gen.

24. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Disziplinarverfahren wurden in denGeschäftsbereichen von Bundeskanzleramt(BKAmt), BMI und Bundesministerium derVerteidigung (BMVg) seit dem Jahr 2010jeweils gegen Mitarbeiter der Nachrichten-dienste (MAD – Militärischer Abschirmdienst,BfV, BND – Bundesnachrichtendienst) wegenunterlassener Meldung meldepflichtiger Ereig-nisse an ihre jeweilige Behördenleitung undFachaufsicht eingeleitet (bitte nach Jahren undNachrichtendiensten aufschlüsseln), und – fallsdeswegen keine oder nur wenige Disziplinar-verfahren eingeleitet wurden –, wie wird die

Page 22: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 16 –

Bundesregierung nun die Ahndung vieler sounterlassener Meldungen in diesem Bereichnachholen und Disziplinarverfahren künftigschneller einleiten lassen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schrödervom 18. August 2015

Beim MAD und BND wurden seit dem Jahr 2010 – soweit es heuteaufgrund der Löschfristen gemäß § 16 des Bundesdisziplinargesetzesnoch feststellbar ist – keine Disziplinarverfahren wegen unterlassenerMeldung meldepflichtiger Ereignisse an ihre jeweilige Behördenlei-tung und Fachaufsicht geführt.

Beim BfV wurden im Jahr 2012 drei Disziplinarverfahren eingeleitet,die u. a. den Vorwurf enthielten, dass die Amtsleitung über ein mel-depflichtiges Ereignis nicht unterrichtet worden war.

25. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In wie vielen Fällen seit dem Jahr 2010 wur-den Dienst- oder Staatsgeheimnisse eines derNachrichtendienste MAD, BfV, BND bzw.ihrer jeweiligen Fachaufsichtsstellen (BMVg,BMI, BKAmt) in Medien veröffentlicht, undwelche Angaben macht die Bundesregierungüber die Zahl der darauf von Amts wegen er-statteten Strafanzeigen sowie eingeleiteten Dis-ziplinarverfahren gegen unbekannte Mitarbei-ter dieser Dienste bzw. Fachaufsichtsstellenund über die Verfahrensergebnisse?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 18. August 2015

Die Nachrichtendienste des Bundes und ihre jeweiligen Fachauf-sichtsstellen betreiben keine systematische Auswertung der Medien-berichterstattung im Hinblick auf ihnen anvertraute Dienst- oderStaatsgeheimnisse. Daher ist die Anzahl von Fällen, in denen Dienst-oder Staatsgeheimnisse in Bezug auf die Nachrichtendienste in Me-dien veröffentlicht worden sind, nicht bekannt.

Seitens des MAD und des BND wurden von Amts wegen keineStrafanzeigen gestellt. Das BfV hat seit dem Jahr 2010 aus Anlassder Veröffentlichung von Informationen, die in eingestuften Doku-menten enthalten sind, in drei Fällen Strafanzeige gegen Unbekannterstattet. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Bei der Prüfung, ob nach einer Veröffentlichung von Informationenaus Verschlusssachen eine Strafanzeige erstattet wird, ist auch zuberücksichtigen, dass die Information durch eine Anzeige als zutref-fend bestätigt wird. Dies kann gegen eine Anzeigeerstattung spre-chen.

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass ein Disziplinarverfahrennur eingeleitet werden kann, wenn zureichende tatsächliche Anhalts-

Page 23: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 17 –

punkte für den Verdacht bestehen, dass ein bestimmter Beamter odereine bestimmte Beamtin ein Dienstvergehen begangen hat. Die Ein-leitung eines Disziplinarverfahrens gegen Unbekannt ist rechtlichnicht möglich.

26. AbgeordneteHalina

Wawzyniak

(DIE LINKE.)

Hält die Bundesregierung an ihrer Rechtsposi-tion vom 3. Juli 2014 fest (vgl. https://fragdenstaat.de/static/docs/anerkennung_bmi.pdf und Antwort der Bundesregierung aufmeine Schriftliche Frage 47 auf Bundestags-drucksache 18/459), wonach der Vermerk desReferates V I 5 des BMI vom 16. November2011 „Urteil des BVerfG vom 9.11.2001 zurVerfassungswidrigkeit der 5-Prozent-Sperr-klausel in § 2 Abs. 7 EuWG (Anlage); hier:Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer 2,5-Prozent-Sperrklausel“ von Dr. Boehl undBoris Franßen-de la Cerda urheberrechtlich ge-schützt ist, und wenn ja, in welcher Form ge-denkt die Bundesregierung, Nutzungsrechtenach § 4 des Gesetzes über die Weiterverwen-dung von Informationen öffentlicher Stellen(IWG) für die Weiterverwendung dieses Do-kuments einzuräumen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Günter Krings

vom 19. August 2015

Das BMI hat in dem angesprochenen Verfahren die Rechtsansichtvertreten, dass es sich bei der Leitungsvorlage zur Sperrklausel imEuropawahlgesetz um ein urheberrechtsfähiges Werk im Sinne desUrheberrechtsgesetzes handelt. In einem zivilrechtlichen Eilverfah-ren um eine Abmahnung wurde der Text jedoch mangels Erreichender erforderlichen Schöpfungshöhe von Land- und KammergerichtBerlin nicht als urheberrechtsfähiges Werk eingestuft (LandgerichtBerlin, Az. 15 O 58/14; Kammergericht, Az. 24 W 21/14).

Das BMI hält an seiner Rechtsansicht für diesen Einzelfall fest, hatjedoch zur Kenntnis genommen, dass Land- und Kammergericht diegegenteilige Rechtsauffassung vertreten und auf den Versuch ver-zichtet, dies noch in einem Hauptsacheverfahren durchzusetzen. Eshat deshalb auch die gegen den Bund erhobene negative Feststel-lungsklage des Vereins Open Knowledge Foundation Deutschlande. V. per Anerkenntnisurteil beenden lassen (Landgericht Berlin,Az. 16 O 185/14).

Der fragliche Text ist gemeinfrei. Einer Einräumung von Nutzungs-rechten nach § 4 IWG bedarf es nicht.

Page 24: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 18 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justizund für Verbraucherschutz

27. AbgeordneteRenate

Künast(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche konkreten Gespräche mit bzw. Wei-sungen aus dem Bundesministerium der Justizund für Verbraucherschutz (BMJV) trugendazu bei, dass der Generalbundesanwalt (GBA)beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen we-gen des Verdachts der Ausspähung eines vonder Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefonseingestellt hat (vgl. Pressemitteilung des GBAvom 12. Juni 2015), und welche konkreten Ge-spräche mit bzw. Weisungen aus dem BMJVtrugen dazu bei, dass der GBA keine Ermitt-lungen wegen des Verdachts der massenhaftenAusspähung aller Bundesbürger durch die Na-tional Security Agency (NSA) oder andere Ge-heimdienste aufgenommen hat?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange

vom 18. August 2015

Der GBA hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts derAusspähung eines von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefonsdurch US-amerikanische Nachrichtendienste gemäß § 170 Absatz 2der Strafprozessordnung eingestellt, weil sich der Vorwurf mit denMitteln des Strafprozessrechts nicht gerichtsfest beweisen lässt. Zwi-schen dem BMJV und dem GBA haben – wie in anderen bedeuten-den Verfahren auch – immer wieder Gespräche zu dem Ermittlungs-verfahren stattgefunden. Dem GBA wurden in diesen Gesprächenkeinerlei Vorgaben zum weiteren Vorgehen gemacht.

28. AbgeordneteRenate

Künast

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hat der GBA mittlerweile (vgl. 35. Sitzung desAusschusses für Recht und Verbraucher-schutz des Deutschen Bundestages, Proto-koll, S. 15) Ermittlungen gegen Mitarbeite-rinnen oder Mitarbeiter der Central Intel-ligence Agency (CIA) aufgenommen, undwelche konkreten Gespräche zwischen demBMJV und dem GBA bzw. Weisungen ausdem BMJV gab es in dem gesamten Sach-verhalt möglicher durch den CIA-Folter-bericht aufgedeckter Straftaten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange

vom 18. August 2015

Der GBA hat kein Ermittlungsverfahren aufgrund des so genanntenCIA-Folterberichts eingeleitet. Ob sich aus dem Bericht ein hinrei-chender Tatverdacht bezüglich einer in die Zuständigkeit des GBAfallenden Straftat ergibt, wird weiterhin geprüft. Zwischen demBMJV und dem GBA haben – wie in anderen bedeutenden Verfah-

Page 25: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 19 –

ren auch – immer wieder Gespräche zu dem Bericht stattgefunden.Dem GBA wurden in diesen Gesprächen keinerlei Vorgaben zumweiteren Vorgehen gemacht.

29. AbgeordneteRenateKünast

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach welchen Vorschriften wären die etwaigenStraftaten von Markus Beckedahl und AndreMeister, gegen die der GBA am 13. Mai 2015ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte, ver-jährt, und was konkret waren Inhalt und Zieldes Gespräches zwischen dem Leiter der Abtei-lung Strafrecht im BMJV und dem GBA MitteJuni 2015 (nach meinen Informationen), indem die Verjährung der Taten erörtert wurde?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Langevom 18. August 2015

Es ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob die Verjährungsfristen desBerliner Pressegesetzes gelten, wenn Staatsgeheimnisse online veröf-fentlicht werden. Geht man von ihrer Geltung aus, beträgt die Ver-jährungsfrist für etwaige Straftaten gemäß § 95 des Strafgesetzbuchs(StGB – Offenbaren von Staatsgeheimnissen) oder § 97 StGB (Preis-gabe von Staatsgeheimnissen) sechs Monate, wenn keine die Verjäh-rung unterbrechende Maßnahme durchgeführt wird.

Es gab Mitte Juni 2015 zwischen dem Leiter der Abteilung Straf-recht im BMJV und dem GBA kein Gespräch, in dem die Verjäh-rung der Taten erörtert wurde. Ein Hinweis auf eine mögliche Ver-jährung nach Vorschriften des Berliner Pressegesetzes wurde erst-mals in einem Gespräch am 16. Juli 2015 von einem Vertreter desGBA gegenüber dem zuständigen Referat des BMJV gegeben.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

30. AbgeordneteDr. Franziska

Brantner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bis wann wird nach der im Juli 2015 verkünde-ten Entscheidung des Bundesverfassungsge-richts zum Betreuungsgeld über die weitereVerwendung der frei werdenden Mittel aus derAbschaffung der Leistung entschieden, undwie sieht der damit verbundene, von der Regie-rungssprecherin Christiane Wirtz bereits an-gedeutete (dpa vom 22. Juli 2015), Entschei-dungsprozess aus (bitte konkrete Termine be-nennen)?

Page 26: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 20 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jens Spahn

vom 14. August 2015

Die Bundesregierung prüft die Auswirkungen der Entscheidung desBundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld.

Im Vordergrund steht die Umsetzung des Vertrauensschutzes fürbestandskräftige Bescheide gemäß § 79 Absatz 2 des Bundesverfas-sungsgerichtsgesetzes i. V. m. § 45 Absatz 2 des Zehnten Buches So-zialgesetzbuch. Das Bundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und Jugend hat am 6. August 2015 im Hinblick auf die Wah-rung des Vertrauensschutzes Empfehlungen zur Umsetzung der Ent-scheidung an die für den Betreuungsgeldvollzug zuständigen obers-ten Landesbehörden gegeben.

Der Mittelbedarf für das Betreuungsgeld wird aufgrund des Ver-trauensschutzes und der Bezugsdauer des Betreuungsgelds von biszu 22 Monaten erst schrittweise sinken.

Zur Verwendung der frei werdenden Haushaltsmittel wird die Bun-desregierung im Laufe des Herbstes 2015 einen Vorschlag vorlegen.

31. AbgeordneterDieter

Janecek

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf welche empirischen Erkenntnisse stütztdie Bundesregierung die von Dr. WolfgangSchäuble mit Blick auf Irland, Portugal, Spa-nien und Zypern vorgebrachte These „Wo inEuropa Reformen nicht nur beschlossen, son-dern auch umgesetzt worden sind, hat unsereStabilisierungspolitik in den letzten Jahrenfunktioniert“ (Reuters vom 21. Juni 2015),und kann die Bundesregierung ausschließen,dass es möglicherweise gerade die in diesenStaaten bewusst herbeigeführten oder sich un-erwartet eröffneten Spielräume im Konsolidie-rungsprozess gewesen sind, wie sie zum Beispiel„DER TAGESSPIEGEL“ vom 26. Juli 2015nennt, die sich vor allem positiv auf Wachstumund Staatsverschuldungsquote in den jeweiligenLändern ausgewirkt haben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jens Spahn

vom 18. August 2015

Die Haushaltspolitik von Irland, Portugal, Spanien und Zypernorientiert sich an den europäischen Vorgaben. Diese Länder arbeitendaran, ihre jährliche Neuverschuldung zu reduzieren und wurdendarin im Rahmen der haushaltspolitischen Überwachung der EUbestätigt. Insbesondere Spanien und Irland befinden sich auf einemdynamischen Wachstumskurs und sind dabei, die Krisenverluste auf-zuholen.

Page 27: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 21 –

Hauptwachstumstreiber ist der private Konsum, der u. a. aufgrundeiner verbesserten Arbeitsmarktlage und des gestiegenen Vertrauensim Zuge der Reformpolitik wieder zunimmt. Alle genannten Länderhaben neben der haushaltspolitischen Konsolidierung umfangreicheStrukturreformen durchgeführt und sich auf den auch von der Bun-desregierung vertretenen Kurs der wachstumsfreundlichen Konsoli-dierung begeben.

32. AbgeordneteUllaJelpke

(DIE LINKE.)

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung dieAufforderungen, die im Resümee (ConcludingStatement) der Vorsitzenden der InternationalConference on Welfare for Holocaust Survi-vors and Other Victims of Nazi Persecutionam 26./27. Mai 2015 in Prag zur Notwendig-keit der Verbesserung der sozialen Lage vonHolocaust-Überlebenden festgehalten wordensind, und welche, über bisherige Mittel hinaus-gehenden Maßnahmen will sie zur Umsetzungdieser Forderungen auf nationaler und interna-tionaler Ebene ergreifen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jens Spahn

vom 20. August 2015

Vertreter verschiedener Bundesministerien haben an der ESLI-Wohl-fahrtskonferenz (ESLI – European Shoah Legacy Institute) in Pragam 26. und 27. Mai 2015 aktiv teilgenommen. Thema dort war ins-besondere die soziale Lage der Holocaustüberlebenden in Ost-europa. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit erheblicheAnstrengungen zur Wiedergutmachung in enger Zusammenarbeitmit der Conference on Jewish Material Claims Against Germany(Jewish Claims Conference – JCC) unternommen. Die bisherigenLeistungen Deutschlands auf dem Gebiet der Wiedergutmachungwurden mit Blick auf das von den Veranstaltern verfasste Resümeeu. a. deshalb gewürdigt, weil nach dem Gesetz zu dem Abkommenvom 5. Dezember 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschlandund der Republik Polen zum Export besonderer Leistungen für be-rechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohn-haft sind, jetzt auch Leistungen nach dem Gesetz zur Zahlbarma-chung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG)

Page 28: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 22 –

nach Polen gezahlt werden können. Damit wurden weitere Verbes-serungen für Holocaustopfer von deutscher Seite ermöglicht. For-derungen wurden insofern gegen Deutschland nicht erhoben. Ins-gesamt bestand Einvernehmen darüber, dass es insbesondere in derjeweiligen nationalen Verantwortung steht, eine umfassende Fürsor-ge für die Opfer des Holocaust sicherzustellen. Dazu gehört ein Aus-tausch über Ländergrenzen hinweg über Best-Practice-Standards dernational tätigen privaten Hilfsorganisationen und Vereinigungen vonBetroffenen. Des Weiteren wird Potenzial in der Weiterentwicklungder neu eingerichteten globalen Datenbank gesehen, die alle Leis-tungen der Sozialfürsorge in den einzelnen Ländern bündelt und so-wohl als Wegweiser für Organisationen und Entscheider, als auch fürBetroffene selbst hilfreich sein kann. Zur Stärkung der finanziellenMöglichkeiten für Pflege und Fürsorge von Überlebenden wurdeüber verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen bei der Verwertungerbenlosen jüdischen Vermögens diskutiert. In einigen Ländern Ost-europas gibt es bisher keine oder keine hinreichende gesetzlicheGrundlage dazu. Auch sind dort Renten und andere Zahlungen anHolocaustopfer noch nicht durchgängig steuer- bzw. anrechnungs-frei. Der abschließenden Empfehlung zur Einrichtung eines EU-Son-derbeauftragten für Holocaustfragen kann aufgrund der fehlendenZuständigkeit der EU in Sozialleistungsfragen nicht gefolgt werden.

33. AbgeordneterRichard

Pitterle

(DIE LINKE.)

In welcher genauen Art und Weise sind diePersonen durch die bei einer Systemänderungaufgetretene falsche Steuerklasseneinordnung,über welche „DIE WELT“ und die „STUTT-GARTER NACHRICHTEN“ am 5. August2015 berichteten, betroffen (bitte unter Anga-be der Anzahl der Personen), und wie genauwill die Bundesregierung sicherstellen, dasssämtliche Betroffene zu viel gezahlte Steuererstattet bekommen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 18. August 2015

Am 24. Juni 2015 wurde ein neues Software Release im Verfahrenzur Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale produk-tiv eingesetzt. Bei der Inbetriebnahme ist ein Fehler aufgetreten, wo-durch in bestimmten Fällen die Steuerklasse III rückwirkend ab dem1. Januar 2015 auf die Steuerklasse I geändert wurde (28 287 Fälle).Der Fehler wurde am 29. Juni 2015 entdeckt und unmittelbar beho-ben.

Da der Arbeitgeber ein Wahlrecht hat, die geänderten elektro-nischen Lohnsteuerabzugsmerkmale rückwirkend anzuwenden, istder Finanzverwaltung nicht bekannt, in wie vielen der genannten28 287 Fälle tatsächlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer be-troffen waren.

Durch Ausübung des Wahlrechts kann der Arbeitgeber, nachdemdie Steuerklasse zugunsten der Steuerpflichtigen korrigiert wurde,ebenso den Lohnsteuerabzug rückwirkend zugunsten der Arbeit-

Page 29: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 23 –

nehmer berichtigen. Dadurch würde ein zu hoher Lohnsteuerabzugschon innerhalb des laufenden Jahres korrigiert.

Andernfalls besteht für alle Betroffenen die Möglichkeit, eine Ein-kommensteuererklärung abzugeben. Dann wird im Wege der Ein-kommensteuerveranlagung die einbehaltene Lohnsteuer auf die fest-gesetzte Einkommensteuer angerechnet. Entsprechend geringer bzw.höher fällt die Erstattung bzw. Nachzahlung für den Steuerpflichti-gen aus.

34. AbgeordneterRichard

Pitterle

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungdarüber, dass Soldaten der Bundeswehr auf-grund der Vorsorgepauschale beim Lohn-steuerabzug regelmäßig Steuernachzahlungenzu leisten haben (vgl. Presseinformation desNeuen Verbandes der Lohnsteuerhilfe e. V.vom 11. März 2011; bitte detailliert nach An-zahl und Art der Fälle aufschlüsseln), und wel-che Schritte plant die Bundesregierung, umdiesen Zustand zu beenden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 20. August 2015

Durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigungvon Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversi-cherung) vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959, BStBl I S. 782) hat sichder Abzug von Vorsorgeaufwendungen in wesentlichen Bereichengeändert. Dies betrifft auch die Berücksichtigung von Vorsorgeauf-wendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren über die Vorsorgepau-schale.

So wird seit dem 1. Januar 2010 bei der Berechnung der Lohnsteuerunabhängig von den tatsächlich abzuführenden Krankenversiche-rungsbeiträgen immer typisierend entweder ein Arbeitnehmeranteilfür die Krankenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitneh-mers berechnet oder die Mindestvorsorgepauschale in Höhe vonjährlich bis zu 1 900 Euro (für Alleinstehende) angesetzt.

Die Mindestvorsorgepauschale wird auch dann lohnsteuerminderndberücksichtigt, wenn vom Arbeitnehmer keine eigenen Beiträge zurKranken- und Pflegeversicherung zu entrichten sind, wie es z. B. beiheilfürsorgeberechtigten Soldaten der Fall ist. Die Mindestvorsorge-pauschale soll insbesondere bei privat versicherten Arbeitnehmernsicherstellen, dass eine gewisse lohnsteuerliche Entlastung für tat-sächlich geleistete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erfolgt,auch wenn dem Arbeitgeber die abziehbaren privaten Basiskran-ken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge nicht bekannt sind. DerHöchstbetrag der Mindestvorsorgepauschale von 1 900 Euro un-terstellt in typisierender Form, dass ein Arbeitnehmer ohne eigeneKranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Regel andere ab-ziehbare Vorsorgeaufwendungen in etwa dieser Höhe hat.

Page 30: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 24 –

Der Ansatz der Mindestvorsorgepauschale bewirkt bei Steuerpflich-tigen, die tatsächlich keine nennenswerten Vorsorgeaufwendungenhaben, dass sich im Rahmen der Veranlagung eine Nachzahlung er-geben kann. Diese Nachzahlung gleicht dabei lediglich einen zu ge-ringen unterjährigen Steuerabzug aus. Da in dem typisierenden Mas-senverfahren des Lohnsteuerabzugs nicht in allen Fällen die tatsäch-liche individuelle Einkommensteuerschuld punktgenau abgebildetwerden kann, kann eine notwendige Korrektur durch die Veranla-gung nicht immer vermieden werden. Der Gesetzgeber hat dieseWirkung der Mindestvorsorgepauschale bei Steuerpflichtigen mit ge-ringen Vorsorgeaufwendungen durchaus gesehen, hat sich gleich-wohl dafür entschieden, um die Mehrzahl der nicht in der gesetzli-chen Krankenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer bereitsim Lohnsteuerverfahren zu entlasten.

Über die von diesem Sachverhalt betroffenen Soldaten der Bundes-wehr liegen keine Daten vor. Eine Änderung der Rechtslage ist nichtvorgesehen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

35. AbgeordneterHubertHüppe

(CDU/CSU)

Wie hat sich das bundesweite Aufkommen derAusgleichsabgabe gemäß § 77 des Neunten Bu-ches Sozialgesetzbuch (SGB IX) in den letztenfünf Jahren entwickelt, und wie viel davonwurde tatsächlich für die Förderung der Teil-habe von schwerbehinderten Menschen ein-schließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben(§ 102 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX) im erstenArbeitsmarkt eingesetzt (bitte unter Angabe,wie viel für andere Zwecke verwendet wurdeund nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort des Staatssekretärs Jörg Asmussen

vom 17. August 2015

Das Aufkommen an Ausgleichsabgabe hat sich in den letzten fünfJahren wie folgt entwickelt:

80 Prozent des Aufkommens stehen den Integrationsämtern zu. Die-ser Anteil ist vorrangig für Leistungen zur Förderung des Arbeits-und Ausbildungsplatzangebotes für schwerbehinderte Menschen undfür Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben zu verwenden.

Page 31: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 25 –

Zulässig sind aber auch Leistungen für Einrichtungen und zurDurchführung von Forschungs- und Modellvorhaben (§ 14 Absatz 1der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung). Daneben bil-den die Integrationsämter auch Rücklagen, damit eventuelle Einnah-meschwankungen nicht langfristig erforderliche Leistungen, etwa beider Förderung von Integrationsunternehmen, gefährden.

Die Ausgaben der Integrationsämter stellen sich wie folgt dar:

16 Prozent des Aufkommens erhält die Bundesagentur für Arbeit.Die Bundesagentur für Arbeit bestreitet damit die besondere För-derung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben;dies sind insbesondere Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber.

Vier Prozent gehen in den Ausgleichsfonds, der vom Bundesminis-terium für Arbeit und Soziales verwaltet wird. Mit Mitteln des Aus-gleichsfonds werden befristete überregionale Vorhaben zur Teilhabeschwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert, wie z. B.die Initiative Inklusion.

36. AbgeordneteJuttaKrellmann

(DIE LINKE.)

Wie viele Neueinstellungen erfolgen nachKenntnis der Bundesregierung mit einem be-fristeten Arbeitsvertrag, und wie stellen sichdiese Anteile differenziert nach Betriebsgrö-ßenklassen dar (bitte jeweils die aktuellen ver-fügbaren Daten und zum Vergleich die Datender Jahre 2005 und 1995 angeben, sofern vor-handen)?

Antwort des Staatssekretärs Jörg Asmussen

vom 17. August 2015

Die Frage wird auf Basis von Daten des Betriebspanels des Institutsfür Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beantwortet.

Das IAB-Betriebspanel ist eine repräsentative Arbeitergeberbefra-gung zu betrieblichen Bestimmungsgrößen der Beschäftigung. DieBefragung wird seit dem Jahr 1993 in Westdeutschland, seit demJahr 1996 auch in Ostdeutschland jährlich im Auftrag des Institutsfür Arbeitsmarkt- und Berufsforschung durchgeführt. Mittlerweile

Page 32: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 26 –

werden bundesweit etwa 16 000 Betriebe aller Branchen und allerGrößen zu einer Vielzahl beschäftigungspolitischer Themen befragt.Die Befragung findet jeweils Mitte des Jahres statt. Im IAB-Betriebs-panel liegen Informationen über befristete Einstellungen für die Jah-re seit 1993 vor, allerdings nicht für alle Jahre vollständig, so dass beider Beantwortung Ihrer Frage nur auf Informationen frühestens fürdas Jahr 1997 zurückgegriffen werden kann. Bei den Zahlen desIAB-Betriebspanels handelt es sich nicht um exakte, administrativ er-fasste Zahlen, sondern um hochgerechnetete Werte aus einer Stich-probe, die mit einer gewissen Ungenauigkeit einhergehen. Bei derInterpretation sollte berücksichtigt werden, dass sich Veränderungender Zahlenwerte zum Teil im Bereich des Stichprobenfehlers bewe-gen können.

Der Anteil befristeter Einstellungen im ersten Halbjahr bezieht sichauf alle Einstellungen im ersten Halbjahr des jeweiligen Erhebungs-jahres. Auszubildende werden bei befristeten Einstellungen nicht be-rücksichtigt. Die Ergebnisse für die Jahre 1997, 2005 und 2014 kön-nen der folgenden Tabelle entnommen werden:

Page 33: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 27 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährungund Landwirtschaft

37. AbgeordneteGitta

Connemann(CDU/CSU)

* Verordnung (EU) Nr. 1141/2010 derdie erneute Aufnahme einer zweitenRates und zur Erstellung der Liste dies

Welche wissenschaftlichen Quellen hat dasBundesinstitut für Risikobewertung (BfR) fürdie Bewertung des Wirkstoffes Glyphosat ver-wendet, und nach welchen Kriterien hat esdiese Quellen ausgewählt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 19. August 2015

Das BfR hat für die Bewertung des PflanzenschutzmittelwirkstoffesGlyphosat folgende Quellen verwendet:

• Das von den Antragstellern gemäß den gesetzlichen Vorgaben derVerordnung (EU) Nr. 1141/2010* bereitgestellte Dossier, ein-schließlich

– aller wissenschaftlichen Originalstudien, die nach internationalharmonisierten Richtlinien durchzuführen sind, mit allen Roh-daten der durchgeführten Untersuchungen sowie

– der Ergebnisse einer Literaturrecherche, die von den Antragstel-lern durchzuführen ist;

• von „dritten Parteien“ eingereichte Dossiers (AgrarkoordinationHamburg e. V., Umweltinstitut München e. V. und Pestizid Ak-tions-Netzwerk e. V./PAN Germany);

• Ergebnisse eigener vom BfR durchgeführter Literaturrecherchen;

• aktuelle wissenschaftliche Publikationen, die während der Bear-beitungszeit erschienen sind.

Insgesamt wurden bei der aktualisierten BfR-Bewertung 1 624 Quel-len berücksichtigt. Die publizierten Studien hatten zumeist einenUmfang zwischen drei und 20 Seiten, einige Originalstudien jedocheinen Umfang von bis zu 4 000 Seiten. Diese Quellen bildeten dieGrundlage für die Prüfung und Bewertung durch das BfR.

Die auf internationalen Vorgaben basierenden Kriterien für die Aus-wahl und Berücksichtigung der Quellen betreffen insbesondere ihrewissenschaftliche Qualität und Relevanz für die gesundheitliche Risi-kobewertung. Dabei wurden vor allem folgende Aspekte beurteilt:

• Verwendung standardisierter Prüfmethoden (z. B. OECD-Test-richtlinien);

• Studiendurchführung unter den Bedingungen der „Guten Labor-praxis“ (GLP) in staatlich überwachten Einrichtungen;

Kommission vom 7. Dezember 2010 zur Festlegung des Verfahrens fürGruppe von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG deser Wirkstoffe.

Page 34: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 28 –

• Verwendung relevanter Versuchstierarten;

• Verwendung relevanter Expositionsrouten;

• Relevanz und Plausibilität der beobachteten Effekte;

• Umfang und Qualität der Ergebnisdarstellung.

Diese Kriterien sind ausführlich beschrieben in:

• GUIDANCE OF EFSA – Submission of scientific peer-reviewedopen literature for the approval of pesticide active substances un-der Regulation (EC) No 1107/2009 (EFSA Journal 2011; 9(2):2092);

• ECHA Guidance on information requirements and chemical safe-ty assessment Chapter R. 4: Evaluation of available information,Version 1.1 December 2011 (ECHA-2011-G-13-EN).

38. AbgeordneteGitta

Connemann

(CDU/CSU)

Welche wissenschaftliche Wertigkeit misst dasBfR dabei den „Letters to the Editor“ in wis-senschaftlichen Fachzeitschriften bei, und aufwelcher Grundlage wurden wissenschaftlicheErkenntnisse in die Bewertung mit einbezo-gen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 19. August 2015

„Letters to the Editor“ sind ein Mittel zur wissenschaftlichen Kom-munikation zwischen den Autoren eines Artikels und der Leserschafteiner Fachzeitschrift (Kommunikation in der Scientific Community).Es handelt sich hierbei um wissenschaftliche Auseinandersetzungenüber Publikationen, die in Fachzeitschriften veröffentlicht werdenund die auch Redaktionsrichtlinien unterworfen sind. „Letters to theEditor“ werden in wissenschaftlichen Arbeiten aufgeführt, um dieVielfalt der Meinungen angemessen zu berücksichtigen und zu doku-mentieren.

Zu diesem geschilderten Zweck werden die in Rede stehenden „Let-ters to the Editor“ auch in Zusammenhang mit der Wirkstoffbewer-tung von Glyphosat im Quellenverzeichnis des Berichtes zur gesund-heitlichen Bewertung aufgeführt. Sie spielten bei der eigentlichen Ri-sikobewertung durch das BfR jedoch keine entscheidungserheblicheRolle. Es ist weltweiter Standard der guten wissenschaftlichen Praxis,wissenschaftlich kontroverse Diskussionen vollständig abzubilden,dabei alle Quellen aufzuführen sowie die jeweiligen Stellungnahmenzu berücksichtigen und vollständig zu zitieren. Nur so können fach-liche Sachverhalte eingeordnet und bewertet werden.

Im Gegensatz zu Leserbriefen in der Tagespresse, die die Redaktio-nen in der Regel nur juristisch (z. B. auf strafrechtlich relevante In-halte) prüfen, werden „Letters to the Editor“ in anerkannten wissen-schaftlichen Zeitschriften auch fachlich-inhaltlich gemäß den Redak-tionsrichtlinien der Herausgeber bewertet. Dies ist allen Wissen-

Page 35: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 29 –

schaftlern der Fachdisziplinen bekannt und deshalb auch anerkann-tes Werkzeug zur transparenten Führung wissenschaftlicher Kontro-versen. Somit sind „Letters to the Editor“ grundsätzlich in vollemUmfang wissenschaftlich zitierfähig.

Hinsichtlich der Grundlagen für die Einbeziehung wissenschaftlicherErkenntnisse wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.

39. AbgeordneteBärbel

Höhn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei welchen sechs Warengruppen im Bereichder Agrarexporte konnten im Jahr 2014 gegen-über den Jahren 2009 und 2004 die größtenSteigerungen der Exporterlöse in Relation zuden exportierten Mengen erreicht werden undbei welchen sechs Warengruppen die gerings-ten (bitte in Prozent und die Preisveränderungpro exportierter Einheit angeben)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Dr. Maria Flachsbarth

vom 19. August 2015

Um die größten bzw. geringsten Steigerungen der Exporterlöse inRelation zu den erzeugten Mengen zu ermitteln, werden im Folgen-den jeweils die Durchschnittswerte je exportierter Einheit miteinan-der verglichen. Bei Zugrundelegung der für die deutschen Agraraus-fuhren bedeutendsten Warengruppen ergeben sich bei einem Ver-gleich der Durchschnittswerte je exportierter Einheit der Jahre 2004und 2014 bei folgenden Warengruppen die höchsten relativen Zu-wächse:

Bei Gegenüberstellung der Durchschnittswerte je exportierter Ein-heit der Jahre 2004 und 2014 weisen folgende Warengruppen die ge-ringsten relativen Zuwächse auf:

Page 36: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 30 –

Bei Gegenüberstellung der Durchschnittswerte je exportierter Ein-heit der Jahre 2009 und 2014 weisen folgende Warengruppen diehöchsten relativen Zuwächse auf:

Bei Gegenüberstellung der Durchschnittswerte je exportierte Einheitder Jahre 2009 und 2014 weisen folgende Warengruppen die gerings-ten relativen Zuwächse auf:

Veränderungen der Mengenanteile einzelner Erzeugnisse innerhalbeiner Warengruppe können den jeweiligen Durchschnittswert beein-flussen. Zudem weisen die Durchschnittswerte in Abhängigkeit vonder Preisentwicklung der einzelnen Erzeugnisse starke jährlicheSchwankungen auf. Die Rangfolge der Warengruppen hängt daherentscheidend von der Wahl der betrachteten Jahre ab.

Page 37: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 31 –

40. AbgeordneteNicole

Maisch

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Kenntnisse (Evaluierung, Auswertungetc.) hat die Bundesregierung über die Wirk-samkeit und Einhaltung der EU-Pledge (www.eu-pledge.eu/), die eine Selbstverpflichtung derWirtschaft in Bezug auf Lebensmittelwerbung,die sich an Kinder richtet, enthält, und beab-sichtigt die Bundesregierung, eigene Untersu-chungen anzustellen, um die Wirksamkeit unddie Einhaltung zu überprüfen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Dr. Maria Flachsbarth

vom 14. August 2015

Bei der EU-Pledge von führenden Lebensmittel- und Getränke-herstellern handelt es sich um eine freiwillige Initiative auf euro-päischer Ebene. Sie beinhaltet eine Selbstverpflichtung in Bezug aufan Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel und Getränke.

Die gemeinsamen Mindeststandards erstrecken sich auf ein Verbotvon Werbung für „ungesunde“ Nahrungsmittel und Getränke imFernsehen, in Printmedien und im Internet an Kinder unter zwölfJahren sowie auf ein Verbot der Kommunikation zu diesen Produk-ten in Grundschulen.

Um die Einhaltung dieser Selbstverpflichtungen zu überprüfen, be-auftragen die beteiligten Unternehmern der Lebensmittel- und Ge-tränkewirtschaft nach eigenen Angaben jedes Jahr unabhängige Un-ternehmen und Organisationen. Diese überprüfen in repräsentativausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Einhal-tung dieser Selbstverpflichtungen.

Veröffentlicht werden diese Ergebnisse in Jahresberichten, die erst-mals für das Jahr 2009 und zuletzt für das Jahr 2014 unter www.eu-pledge.eu/content/annual-reports einzusehen sind. Diese Erkenntnis-se sind der Bundesregierung selbstverständlich bekannt.

Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, diese Überprüfung derKommunikationsmaßnahmen der beteiligten Unternehmen nachMaßgabe der im Rahmen der Selbstverpflichtung selbst gesetztenKriterien zu wiederholen.

41. AbgeordneterMarkus

Tressel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sieht die Bundesregierung für die Weiterent-wicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbes-serung der Agrarstruktur und des Küs-tenschutzes“ (GAK) zu einer Gemeinschafts-aufgabe „Ländliche Entwicklung“ eine Ver-fassungsänderung vor, oder sieht die Bundes-regierung – wie vom Bundesminister fürErnährung und Landwirtschaft ChristianSchmidt in der Presse verkündet (siehe Inter-view in der Agra-Europe 31/15 vom 27. Juli2015) – nur eine einfache Änderung des GAK-Gesetzes vor, was nach meiner Auffassungdem Verweis auf andauernde Ressortabstim-

Page 38: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 32 –

mungen als Begründung für die Nichtbe-antwortung dieser Frage in der Kleinen Anfra-ge auf Bundestagsdrucksache 18/5704 wider-spricht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleservom 18. August 2015

Wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdruck-sache 18/5704 vom 3. August 2015 dargelegt, ist die Weiterentwick-lung der GAK Gegenstand noch andauernder Abstimmungen inner-halb der Bundesregierung. Dies gilt auch für die Frage, ob der Koali-tionsauftrag mit einer Verfassungsänderung oder mit einer einfachenÄnderung des GAK-Gesetzes umgesetzt werden soll.

Derzeit zeichnet sich ab, dass eine einfache Änderung des GAK-Ge-setzes ausreichend sein könnte. Das Bundesministerium für Ernäh-rung und Landwirtschaft erarbeitet derzeit einen Referentenentwurfzur Änderung des GAK-Gesetzes, der dann zunächst innerhalb derBundesregierung abgestimmt wird.

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

42. AbgeordneterMarkusTressel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Ergebnisse hatte das Gespräch bezüg-lich des militärischen Fluglärms über demSaarland zwischen dem saarländischen Innen-minister Klaus Bouillon und dem Parlamenta-rischen Staatssekretär bei der Bundesministe-rin der Verteidigung Dr. Ralf Brauksiepe am24. Juli 2015 (http://saarlaendischer-rundfunk.de), und welche konkreten Schritte plant dieBundesregierung, um die Lärmbelastung durchmilitärischen Flugbetrieb über dem Saarlandzu reduzieren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 19. August 2015

Eine Lärmbelastung der Bevölkerung durch militärischen Flugbe-trieb in Deutschland ist allen Verantwortlichen bewusst und war indem konstruktiven Gespräch mit dem saarländischen InnenministerKlaus Bouillon auch unstrittig.

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) verfolgt stets dasZiel, die Belastungen möglichst gering zu halten und gleichmäßigüber Deutschland zu verteilen.

Page 39: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 33 –

Diesen Bemühungen sind jedoch einerseits aufgrund der Luftraum-struktur in Deutschland und andererseits aufgrund der berechtigtenAnforderungen für Ausbildungen und Übungen der LuftstreitkräfteGrenzen gesetzt.

Der Luftraum über Deutschland gehört zu den am stärksten genutz-ten Lufträumen weltweit und ist der am meisten beanspruchte Luft-raum in Europa. Hier kreuzen sich hochfrequentierte nationale undinternationale Flugverkehrsstrecken, die im Sinne einer effizienten,zeit- und kostenoptimierten Nutzung des verfügbaren Luftraums imRahmen der Single-European-Sky-Initiative in Zusammenarbeit mitden europäischen Partnern permanent abgestimmt und optimiertwerden.

Dabei wird heute schon mit einem flexiblen System der Luftraumnut-zung den Anforderungen der zivilen Luftfahrt entsprochen, indemmilitärische Übungslufträume nur dann aktiviert werden, wenn sieauch wirklich von Luftstreitkräften genutzt werden. Die Einrichtungneuer, alternativer militärischer Übungslufträume wäre somit inDeutschland nur unter Inkaufnahme gravierender Einschränkungenfür die zivile Luftfahrt möglich.

Darüber hinaus sind die für die Ausbildung von Luftfahrzeugbesat-zungen verfügbaren Flugstunden eng begrenzt und eine wertvolleRessource. Daher sind diese so effizient wie möglich zu nutzen. MitBlick auf die Dislozierung der Luftstreitkräfte in Deutschland würdebei der Nutzung weiter entfernter Lufträume ein Großteil dieserwertvollen Flugstunden für den Hin- und Rückflug genutzt werdenmüssen, ohne Ausbildungs- oder Übungsinhalte abbilden zu können.

Zudem ist immer auch ein verantwortbarer Maßstab an die Effizienzder eingesetzten Ressourcen und der hiermit verbundenen Steuergel-der zu legen.

Ungeachtet dieser kaum beeinflussbaren Rahmenbedingungen wur-de jedoch vereinbart, bei der nächsten Sitzung der ArbeitsgruppeFluglärm Saarland/Rheinland-Pfalz, die unter Leitung des BMVgam 6. Oktober 2015 in Saarbrücken stattfinden wird, mit Beteiligungder Vertreter der Landesregierungen und der Nutzer gemeinsam Op-tionen für eine weitere Verbesserung der Situation zu entwickeln,mögliche Maßnahmen für eine gleichmäßigere Verteilung derÜbungsflüge abzuleiten und diese im Anschluss einer konkreten Prü-fung zu unterziehen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

43. AbgeordneteKatrin

Kunert

(DIE LINKE.)

Was konkret verändert sich für die Mehrgene-rationenhäuser (MGH) durch die Rahmenver-einbarung zur nachhaltigen Sicherung undWeiterentwicklung der MGH vom 21. Mai2015 in Bezug auf ihre zukünftige Finanzie-

Page 40: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 34 –

rung, und inwieweit gibt es seitens der Länderdie Zusicherung, sich direkt finanziell zu betei-ligen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks

vom 17. August 2015

Gemäß der Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministeriumfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), den zustän-digen Fachressorts der Länder sowie den Kommunalen Spitzenver-bänden zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der auchmit Bundesmitteln geförderten Mehrgenerationenhäuser (MGH-Rah-menvereinbarung) soll die Finanzierung der MGH vorbehaltlich derEntscheidung der Haushaltsgesetzgeber auch in Zukunft gemeinsamvom BMFSFJ, von den zuständigen Fachressorts der Länder undden beteiligten Kommunen sichergestellt werden. Für die Fach-ressorts der Länder gibt es dabei u. a. die Möglichkeit der Finan-zierung MGH-unterstützender Maßnahmen wie Coaching, Fortbil-dung, Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle und Einbindungin bestehende Förderstrukturen (beispielsweise Projektförderung, be-stehende Infrastrukturförderung, Förderung demografischer Wan-del). Niedersachsen übernimmt eine Kofinanzierung in Höhe von5 000 Euro pro Haus und Jahr und gewährt zusätzliche Landeszu-wendungen für besondere Projekte aus speziellen Förderrichtliniendes Landes. Auch das Land Bayern hat die Unterstützung von 51 fi-nanzschwachen Kommunen bei der Kofinanzierung des Bundes mitjährlich 5 000 Euro pro MGH zugesagt. Darüber hinaus wurden sei-tens der Länder bisher keine Finanzierungszusagen gemacht. Bezüg-lich der zukünftigen Finanzierung der MGH wird im Übrigen aufdie Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Frak-tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Verstetigung der Mehrgenera-tionenhäuser“, Bundestagsdrucksache 18/5558, verwiesen.

44. AbgeordneteKatrin

Kunert

(DIE LINKE.)

Inwieweit spielten am Rande der Verhandlun-gen bzw. in den Verhandlungen zwischenBund, Ländern und Kommunen zur nachhal-tigen Sicherung und Weiterentwicklung derMGH die Bereitstellung von Investitionsmit-teln für die MGH eine Rolle, und wenn nein,wie soll zukünftig sichergestellt werden, dassdie MGH auch bezogen auf die baulicheSubstanz bzw. technische Infrastruktur den inder Rahmenvereinbarung genannten neuenHerausforderungen dauerhaft gerecht werdenkönnen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks

vom 17. August 2015

Der Bund unterstützt die Arbeit der MGH durch Bereitstellungfinanzieller Mittel in Höhe von 30 000 Euro pro Haus und Jahr. Hin-zu kommt eine verbindliche Kofinanzierung in Höhe von mindestens10 000 Euro von der jeweiligen Standortkommune bzw. vom Landoder Landkreis. Diese finanziellen Mittel dürfen von den MGH un-

Page 41: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 35 –

ter Berücksichtigung der Förderbestimmungen, insbesondere derFörderrichtlinie des BMFSFJ zum Aktionsprogramm Mehrgenera-tionenhäuser II, für Personal- und Sachkosten verwendet werden.Kosten für Umbaumaßnahmen und Baumaßnahmen, die einer Sa-nierung gleichkommen, sind hiernach nicht zuwendungsfähig. EineBereitstellung solcher Investitionsmittel für die MGH ist auch für dieZukunft weder geplant noch von den Beteiligten der MGH-Rahmen-vereinbarung verhandelt worden. Insofern wird bezüglich der bau-lichen und technischen Instandhaltung der MGH auf die Verantwor-tung von Ländern und Kommunen verwiesen.

45. AbgeordneteMonika

Lazar(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie sieht das Konzept der Bundesregierungfür die zur Gründung vorbereitete DeutscheEngagementstiftung (hinsichtlich Zeitplanung,ministerieller Ansiedlung, inhaltlicher Ausrich-tung und Fördergruppen, Kapitalstock bzw.Mittelansatz) aus?

46. AbgeordneteMonika

Lazar

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwiefern wären durch Gründung dieser Stif-tung die Bundesprogramme zur Demokratie-stärkung und gegen Rechtsextremismus „De-mokratie leben!“ und „Zusammenhalt durchTeilhabe“ berührt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks

vom 19. August 2015

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammenbeantwortet. Das BMFSFJ prüft die Errichtung einer DeutschenEngagementstiftung (DES). Nähere Aussagen sind derzeit nichtmöglich.

47. AbgeordneteKatrin

Werner

(DIE LINKE.)

Wann hat das BMFSFJ die Mitglieder des12. Vorstandes der Conterganstiftung für be-hinderte Menschen bestellt (bitte auch mit na-mentlicher Nennung), und kam es zum vorzei-tigen Ausscheiden und zu Nachbestellungenvon Mitgliedern (vgl. § 7 Absatz 3 des Conter-ganstiftungsgesetzes)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks

vom 20. August 2015

Zum 1. Januar 2015 wurden Marlene Rupprecht zur Vorsitzendendes Vorstandes sowie Margit Hudelmaier und Gila Schindler zu Mit-gliedern des Vorstandes der Conterganstiftung für behinderte Men-schen bestellt. Gila Schindler ist zum 27. April 2015 von ihrer Tätig-keit zurückgetreten, eine Nachbestellung ist bislang nicht erfolgt.

Page 42: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 36 –

48. AbgeordneteKatrin

Werner

(DIE LINKE.)

Ist aus Sicht der Bundesregierung der derzei-tige Vorstand rechtlich handlungsfähig, undwelche Auswirkungen hat dies auf die Bearbei-tung der Anträge von Betroffenen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marksvom 20. August 2015

Der Vorstand der Conterganstiftung für behinderte Menschen istnach den Vorgaben des § 7 des Conterganstiftungsgesetzes hand-lungsfähig. Der Vorstand hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es keinenegativen Auswirkungen auf die Bearbeitung der Anträge von Be-troffenen gibt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

49. AbgeordneteNicole

Maisch

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus welchen Gründen nimmt Deutschland beider WHO European Childhood Obesity Sur-veillance Initiative (COSI) (www.euro.who.int/en/health-topics/disease-prevention/nutrition/activities/monitoring-and-surveillance/who-european-childhood-obesity-surveillance-initiative-cosi) nicht teil, insbesondere im Hin-blick darauf, dass sich 25 andere Länder, da-runter auch viele europäische Länder, an derInitiative beteiligen und obwohl sich Deutsch-land per Selbstverpflichtung dem Europä-ischen Aktionsplan Nahrung und Ernährung(2015–2020) der Weltgesundheitsorganisation(WHO) angeschlossen hat?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ingrid Fischbachvom 17. August 2015

In Deutschland gibt es eine gute Datengrundlage zum Thema„Kinderübergewicht“. Bundesweit repräsentative Daten hierzu wer-den insbesondere im Rahmen der Studie zur Gesundheit vonKindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS-Basiserhebung2003–2006 sowie entsprechende Folgeerhebungen) erhoben.

Die KiGGS ist eine bundesweite repräsentative Langzeitstudie, dieim Rahmen des Gesundheitsmonitorings des Robert Koch-Instituts(RKI) durchgeführt wird. Es werden Daten z. B. zu Übergewichtund Adipositas, Ernährung, körperlicher Aktivität sowie Messwertezu Körpergröße und Körpergewicht von Kindern und Jugendlichenim Alter von 0 bis 17 Jahren erhoben. Die KiGGS wurde bereitsdurchgeführt, bevor die WHO die Studie zu Kinderübergewicht(COSI) entwickelte.

Page 43: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 37 –

Die Beteiligung Deutschlands an der COSI wurde seinerzeit unterEinbeziehung des RKI geprüft. Im Ergebnis wurde von einer Teil-nahme abgesehen, da die Daten der KiGGS und COSI sowohl hin-sichtlich der Erhebungszeiträume als auch der Feldzugänge nichtkompatibel sind und sich so stark unterscheiden, dass ein Poolen derDaten nicht sinnvoll erschien. Die Teilnahme Deutschlands hätteeine vollständig neue, parallel zur KiGGS laufende, von Deutschlandzusätzlich zu finanzierende Studie erfordert.

Der WHO wurde angeboten, ausgewählte und anonymisierte Datender KiGGS-Basiserhebung sofort und entsprechende Daten derKiGGS Welle 2, die im Jahr 2017 verfügbar sein werden, zur Verfü-gung zu stellen.

50. AbgeordneterFrank

Tempel

(DIE LINKE.)

Wie hoch ist die vom Bundesinstitut für Arz-neimittel und Medizinprodukte (BfArM) fürdie am Import von medizinischem Cannabisnach Deutschland beteiligten Unternehmenunter Berücksichtigung der Erlaubnisinhabe-rinnen und Erlaubnisinhaber sowie nach Maß-gabe der Mengenfestlegungen in den Erlaub-nissen nachermittelte Gesamtbedarfsmenge anmedizinischem Cannabis für die Hochrech-nung des potenziellen Bedarfs für die Jahre2014 und 2015 gewesen, und wie hoch war diedurch das BfArM ermittelte und damit auchdie tatsächliche Verkehrsmenge an legalemmedizinischem Cannabis in Deutschland imersten und zweiten Halbjahr 2014 und im ers-ten Halbjahr 2015 gewesen, auf die in der Ant-wort auf meine Schriftliche Frage 53 auf Bun-destagsdrucksache 18/5633 verwiesen wird?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ingrid Fischbach

vom 20. August 2015

Die Importeure von Cannabis zur medizinischen Anwendung orien-tieren ihren Bedarf in erster Linie an den Bestellungen der Apothe-ken. Darüber hinaus erhalten die am Import von Cannabis zur medi-zinischen Anwendung beteiligten Händler regelmäßig Mitteilungenüber die aktuelle Anzahl der Erlaubnisinhaber sowie den maximalenVierwochenbedarf (berechnet in kg Tetrahydrocannabinol – THC),der sich aus der Summe der in den ärztlichen Betreuungserklärungeneingetragenen maximalen Vierwochenbedarfsmengen je Patientinoder Patient ergibt.

Nachfolgende Informationen wurden im Jahr 2014 und im Jahr2015 an die Importeure weitergegeben:

April 2014: 230 Patientinnen und Patienten mit einem maximalenVierwochenbedarf von 1,896 kg THC gemäß der Betreuungserklä-rung ihrer Ärzte.

Page 44: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 38 –

Juli 2014: 253 Patientinnen und Patienten mit einem maximalenVierwochenbedarf von 2,100 kg THC gemäß der Betreuungserklä-rung ihrer Ärzte.

Oktober 2014: 289 Patientinnen und Patienten mit einem maximalenVierwochenbedarf von 2,540 kg THC gemäß der Betreuungserklä-rung ihrer Ärzte.

April 2015: 377 Patientinnen und Patienten mit einem maximalenVierwochenbedarf von 3,600 kg THC gemäß der Betreuungserklä-rung ihrer Ärzte.

Juli 2015: 463 Patientinnen und Patienten mit einem maximalenVierwochenbedarf von 4,200 kg THC gemäß der Betreuungserklä-rung ihrer Ärzte.

Die Angaben stellen den jeweils aktuellen Bedarf dar und könnenwegen der sich ständig verändernden Patientenzahlen nicht auf einenJahresbedarf hochgerechnet werden. Sie sind als Grundlage für dieImporteure nur bedingt geeignet, weil Patientinnen und Patientenzum Teil keinen oder nur unregelmäßigen Gebrauch von der Erlaub-nis machen.

Nachfolgende Mengen an Cannabisblüten zur medizinischen An-wendung wurden im Jahr 2014 und im ersten Halbjahr 2015 nachDeutschland importiert:

erstes Halbjahr 2014: 34,35 kg

zweites Halbjahr 2014: 14,125 kg

erstes Halbjahr 2015: 40,025 kg.

51. AbgeordneteSabine

Zimmermann

(Zwickau)(DIE LINKE.)

Wie hoch war jeweils jährlich die Anzahlder abgelehnten verordneten SAPV-Anträge(SAPV – spezialisierte ambulante Palliativver-sorgung) seit dem Jahr 2007 (bitte auch denprozentualen Anteil an der Gesamtzahl derAnträge ausweisen), und wie hoch ist der je-weilige Anteil der Ablehnungsgründe an derGesamtzahl der Ablehnungen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 18. August 2015

Bei der Genehmigung der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesaus-schusses über die Verordnung von spezialisierter ambulanter Pallia-tivversorgung im Jahr 2008 wurde dem Gemeinsamen Bundesaus-schuss (G-BA) aufgegeben, jährlich – erstmals zum 31. Dezember2009 – über die Leistungsentwicklung im Bereich der SAPV zu be-richten. Für die Jahre 2007 und 2008 können somit keine Angabengemacht werden.

Darüber hinaus wurden die Leistungserbringer erstmals im Jahr2011 zu den Fallzahlen und der Anzahl der Ablehnungen sowie zu

Page 45: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 39 –

den Ablehnungsgründen befragt. Die Angaben hierzu waren frei-willig, so dass, da sich nicht alle Leistungserbringer an der Umfragebeteiligt haben, keine Vollerhebung vorliegt. Die Rückmeldungen er-lauben jedoch Aussagen zum Verhältnis zu den ebenfalls freiwilligvon den Leistungserbringern gemeldeten Ablehnungszahlen.

Die folgenden Angaben beruhen auf den jährlichen Berichten desG-BA an das Bundesministerium für Gesundheit über die Umset-zung der SAPV-Richtlinie:

2009: Anzahl Erstverordnungen (2. und 3. Quartal) 8 258Anzahl Folgeverordnungen (2. und 3. Quartal) 4 176

2010: Anzahl Erstverordnungen 19 514Anzahl Folgeverordnungen 12 110

2011: Anzahl Erstverordnungen 25 937Anzahl Folgeverordnungen 17 784.

Im Jahr 2011 haben die Leistungserbringer 21 964 Fälle und 721 Ab-lehnungen gemeldet. Überwiegend wurde als Ablehnungsgrund eineunterschiedliche Einschätzung zum Vorliegen der Indikation zwi-schen Krankenkasse und Arzt genannt.

2012: Anzahl Erstverordnungen 31 397Anzahl Folgeverordnungen 23 709.

Im Jahr 2012 haben die Leistungserbringer 23 825 Fälle und 534 Ab-lehnungen gemeldet.

2013: Anzahl Erstverordnungen 37 564Anzahl Folgeverordnungen 27 740.

Im Jahr 2013 haben die Leistungserbringer 32 400 Fälle und 486 Ab-lehnungen gemeldet.

Angaben für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor.

Im Ergebnis wird deutlich, dass die Zahl der Ablehnungen im Ver-hältnis zu den Leistungsfallzahlen relativ gering ist.

52. AbgeordneteSabine

Zimmermann

(Zwickau)

(DIE LINKE.)

Wie hoch ist jeweils die jährliche Zahl ärzt-licher Erstverordnungen zur Einweisung in einstationäres Hospiz seit dem Jahr 2009 gewe-sen, und wie viele Verordnungen wurden jähr-lich abgelehnt (bitte auch den prozentualenAnteil ausweisen)?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinAnnette Widmann-Mauz

vom 18. August 2015

Stationäre Hospizleistungen werden auf Antrag erbracht und müssennicht ärztlich verordnet werden. Folglich gibt es auch keine Fre-quenzstatistik zu den Hospizleistungen. Dem Antrag wird eine ärzt-

Page 46: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 40 –

liche Notwendigkeitsbescheinigung beigelegt. Über die Antragszah-len liegen keine Informationen vor, da Hospizfälle nicht in den amtli-chen Statistiken erfasst werden.

53. AbgeordneteSabineZimmermann

(Zwickau)

(DIE LINKE.)

Wie hoch ist jeweils die durchschnittliche Sum-me der Eigenanteile für Sonderleistungen instationären Hospizen für gesetzlich Versicher-te sowie der relative Anteil an den Gesamtkos-ten jährlich seit Abschaffung der pauschalenEigenbeteiligungen im Jahr 2009 gewesen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 18. August 2015

Eigenbeteiligungen der Versicherten bei einem stationären Hospiz-aufenthalt sind grundsätzlich nicht zulässig.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr unddigitale Infrastruktur

54. AbgeordneteEva

Bulling-Schröter

(DIE LINKE.)

Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequen-zen zieht die Bundesregierung als stimmbe-rechtigte Anteilseignerin der FMG FlughafenMünchen GmbH aus der jüngsten Entschei-dung des Bundesverwaltungsgerichtes zumBau der dritten Startbahn, und welche Schluss-folgerungen bzw. Konsequenzen zieht siebezüglich der von der Stadt München erklär-ten Haltung (www.tz.de/muenchen/region/startbahn-jetzt-haengt-alles-muenchen-5251357.html), sich weiterhin an das Anti-Startbahn-Votum vom Bürgerentscheid 2012gegen den laut Umfragen in ganz Bayernmehrheitlich abgelehnten Startbahnbau (www.sueddeutsche.de/muenchen/flughafen-muenchen-mehrheit-der-bayern-will-keine-dritte-startbahn-1.2579151) gebunden zu füh-len, im Zusammenhang mit der Ankündigungder Staatsregierung Bayern, als FMG-Mehr-heitsgesellschafterin Gespräche mit allen An-teilseignern zu führen und eine Entscheidungnoch im Jahr 2015 zu erwirken (www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/entscheidung-soll-noch-heuer-fallen.html)?

Page 47: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 41 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle

vom 14. August 2015

Mit der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses liegt eine Ent-scheidungsgrundlage für die Gesellschafter vor.

Der Freistaat als Mehrheitsgesellschafter hat angekündigt, im Laufedes Jahres 2015 hierzu Gespräche zu führen. Diese Gespräche gilt esabzuwarten.

55. AbgeordneterDr. Thomas

Gambke

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welcher Prozentsatz der Bahnhöfe in derOberpfalz ist nach Kenntnis der Bundesregie-rung aktuell stufenfrei (bitte nach den Regie-rungsbezirken aufschlüsseln), und um welcheBahnhöfe handelt es sich hierbei?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 14. August 2015

Stufenfreiheit bedeutet, dass der Reisende ohne Stufen zu dem Bahn-steig gelangt, unabhängig von der Einstiegssituation in das Fahrzeug.

Die Instandhaltung und Erneuerung der Eisenbahninfrastruktur ge-hört zum unternehmerischen Verantwortungsbereich der Eisenbahn-infrastrukturunternehmen (EIU). Eine Aufteilung der Bahnhöfenach Regionen oder Regierungsbezirken ist bei den EIU nicht üb-lich.

Auf der Internetseite www.bahnhof.de kann jeder Bahnhof mit denentsprechenden Informationen sowie aktuellen Abfahrts- und An-kunftsdaten aufgerufen werden.

Im Übrigen verweise ich auf die Entscheidungen des Ausschussesfür Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Abgrenzungder Zuständigkeiten Bund/Deutsche Bahn AG/Länder infolge derBahnreform (Anlage 1 zur Bundestagsdrucksache 13/6149 vom18. November 1996) sowie zur Stärkung des parlamentarischen Fra-gerechts (Bundestagsdrucksache 16/8467 vom 10. März 2008).

56. AbgeordneterMatthias

Gastel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum hat das Bundesministerium für Ver-kehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit derBeauftragung der Gutachter für die Machbar-keitsstudie zum Deutschland-Takt nicht unein-geschränkt sichergestellt, dass die Ergebnisseder Machbarkeitsstudie ohne Verzögerungenund Rechtsprobleme nach der Fertigstellungim Internet veröffentlicht werden können, umsomit in den laufenden Bearbeitungsprozessfür den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ein-fließen können (vgl. WirtschaftsWoche vom31. Juli 2015), und wie sollen die Ergebnisseder Studie in den neuen BVWP einfließen kön-

Page 48: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 42 –

nen, wenn die Studie noch überhaupt nichtpolitisch diskutiert werden konnte, der BVWPsich aber bereits in der Erstellung befindet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 19. August 2015

Die Untersuchung Deutschland-Takt ist als Machbarkeitsstudie kon-zipiert. Dabei wird erstmals das Konzept einer fahrplanbasiertenInfrastrukturplanung für den BVWP untersucht. Mithilfe modern-ster IT konnte dafür ein digitales und mikroskopisches Gesamtnetz-modell genutzt werden, um die betrieblich-technische Machbarkeitzu überprüfen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden in dieanstehende Fortschreibung des BVWP einbezogen. Die in der Studievorgeschlagenen Infrastrukturmaßnahmen werden dazu einer ge-samtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen, wobei derReisezeitnutzen in der Bewertung berücksichtigt wird.

Das BMVI hat die Machbarkeitsstudie zur Prüfung eines Deutsch-land-Takts im Schienenverkehr mit Schreiben vom 20. Juli 2015 anden Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des DeutschenBundestages zur Information der Fraktionen und an die Verkehrsmi-nisterinnen, Verkehrsminister und -senatoren der Länder versandt.Die Studie Deutschland-Takt wird auf der Homepage des BMVI kos-tenlos zum Download zur Verfügung gestellt (www.bmvi.de).

Das BMVI wird die Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP beginnen,sobald alle dafür erforderlichen Unterlagen vorliegen. Nach derzeiti-gem Planungsstand wird der Entwurf zum BVWP im Herbst 2015vorgelegt. Dieser Entwurf ist Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteili-gung, an der sich alle Interessierten beteiligen können.

57. AbgeordneterChristian

Kühn

(Tübingen)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Auswirkungen hat die Insolvenz derFirma Imtech Deutschland GmbH & Co. KGauf den Baufortschritt, den Eröffnungsterminund den Kostenrahmen des Flughafens BerlinBrandenburg (BER)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle

vom 17. August 2015

Die Vorhabenträgerin Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB)hat hierzu Folgendes mitgeteilt:

„Die Firma Imtech ist verantwortlich für wesentliche Teile der tech-nischen Gebäudeausrüstung des BER. Dazu gehören die Starkstrom-anlagen sowie innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Imtech/Caverion(ARGE ImCa) die Sanitär-, Heizungs-, Kälte- und Sprinkleranlage.Insofern wird die Insolvenz Auswirkungen auf den Baufortschrittund die Meilensteinplanung haben.

Inwieweit dies auch Auswirkungen auf den Eröffnungstermin sowieden Kostenrahmen des BER hat, wird derzeit untersucht. Unmittel-

Page 49: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 43 –

bar nach Bekanntwerden der Insolvenz hat die Geschäftsführung derFBB eine Taskforce einberufen, die sämtliche Aspekte der Insolvenzbetrachtet und Lösungsalternativen erarbeitet, wie die FBB mit derneuen Situation umgehen wird. Die FBB arbeitet derzeit mit allenBeteiligten daran, die Auswirkungen so gering wie möglich zu hal-ten.“

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

58. AbgeordneteCaren

Lay

(DIE LINKE.)

Wie hoch war die Anzahl der Menschen, die inden Jahren 2013 und 2014 einen Anspruch aufeine Wohnung aus dem sozialen Wohnungs-bau hatten (bitte nach Bundesländern auf-schlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Florian Pronold

vom 14. August 2015

Seit dem Jahr 2007 sind infolge der Föderalismusreform I allein dieLänder für die soziale Wohnraumförderung zuständig. Nach Kennt-nis der Bundesregierung erheben die Länder keine Daten über dieFrage, wie viele Haushalte nach dem jeweiligen Landesrecht An-spruch auf Anmietung einer Sozialwohnung haben. Daher liegen derBundesregierung keine Zahlen für den Zeitraum ab dem Jahr 2007vor.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

59. AbgeordneterNiema

Movassat(DIE LINKE.)

Mit welchen konkreten Maßnahmen will dieBundesregierung im Rahmen der am Randeder Entwicklungskonferenz in Addis Abebagegründeten Addis Tax Initiative das primäreZiel der Initiative zur Verbesserung der Steuer-einnahmen der Entwicklungsländer von deneigenen Bürgerinnen und Bürgern und denheimischen Unternehmen vorantreiben, undmit welchen konkreten Maßnahmen will sie dieSteuervermeidung und -hinterziehung durchinternationale Konzerne zukünftig verhindern?

Page 50: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 44 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Fuchtel

vom 19. August 2015

Die Stärkung der Eigenfinanzierungsfähigkeit ist für die deutscheEntwicklungspolitik ein zentrales Anliegen und ein wichtiges Ele-ment, um gute Regierungsführung im Bereich der öffentlichen Fi-nanzen zu erreichen. Sie ist damit Teil des werteorientierten, systemi-schen Ansatzes zu Good Financial Governance (GFG). Mit der Stär-kung der Eigenfinanzierungsfähigkeit eng verbunden sind die The-men internationale Steuerhinterziehung und -vermeidung sowie ille-gale Finanzströme.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung (BMZ) ist seit Jahren ein führender Geber im Bereichder Reform der öffentlichen Finanzen. Es unterstützt zahlreiche Vor-haben auf bilateraler, regionaler und globaler Ebene und hat den In-ternational Tax Compact (ITC) gegründet als Dialog- und Aktionsfo-rum, um Entwicklungsländer bei der Schaffung fairer und effizienterSteuersysteme zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund hat Deutschland auch die Addis Tax Initia-tive mitinitiiert. Ziel der Initiative ist der Ausbau der Kooperationzur Stärkung der Steuersysteme in reformorientierten Partnerlän-dern, da nachweislich mit besseren Steuersystemen die finanziellenSpielräume der Partnerregierungen zur Umsetzung ihrer Entwick-lungsziele wachsen.

Bestehende bilaterale Vorgaben der deutschen Entwicklungszusam-menarbeit im Bereich Steuern und Zölle bieten Ansatzpunkte zumschrittweisen Ausbau der GFG-Portfolien an. Im Zuge der Umset-zung der Post-2015-Agenda wird die deutsche Entwicklungspolitikihre Partnerländer bei der stärkeren Übernahme von Eigenverant-wortung unterstützen und den Aufbau fairer, transparenter und effi-zienter Steuersysteme verstärkt fördern. Dabei werden zunehmenddie Partnerländer auch bei internationalen Steuerfragen beraten.Hier wird der Schwerpunkt auf den notwendigen Kapazitätsaufbauzur Umsetzung internationaler Verfahren und Standards, wie denautomatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten (Au-tomatic Exchange of Information – AEoI) und den Aktionsplan ge-gen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen von multinationaltätigen Unternehmen (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS),gelegt werden. Auch wird sich Deutschland für die stärkere Förde-rung regionaler Steuerverwaltungsnetzwerke in Afrika, Lateiname-rika und Asien einsetzen.

Weitere Ansatzpunkte bietet die bestehende globale Maßnahme zurbesseren Bekämpfung illegaler Finanzströme (IFF) in und aus Ent-wicklungs- und Schwellenländern sowie die DIE-Forschungskoopera-tion (DIE – Deutsches Institut für Entwicklungspolitik), über die derAustausch von Wissenschaft, Politik und Praxis zum politökonomi-schen Hintergrund des Kampfes gegen IFF erfolgt.

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wird auch die enge Ko-operation mit multilateralen Organisationen wie dem InternationalenWährungsfonds, der Organisation für wirtschaftliche Zusammen-arbeit und Entwicklung (OECD) und der Weltbank fortsetzen und

Page 51: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5804– 45 –

intensivieren mit dem Ziel der Stärkung der Steuersysteme in Ent-wicklungsländern und der Bekämpfung internationaler Steuerhinter-ziehung und -vermeidung.

60. AbgeordneterNiemaMovassat

(DIE LINKE.)

Nachdem die Kampagne „Change your shoes“vor kurzem darauf aufmerksam gemacht hat,dass die Produktionsbedingungen bei der Her-stellung der weltweit 22 Milliarden Schuheallein im Jahr 2013 bezüglich mangelndersozialer und ökologischer Mindeststandardsebenso prekär sind wie in der Textilbranche,wird der Bereich Schuhe in Zukunft irgendeineRolle bei der laufenden Ausgestaltung des Tex-tilbündnisses der Bundesregierung spielen,und für wie sinnvoll hält die Bundesregierungangesichts dieses Beispiels die Fixierung aufeine eng umrissene Branche wie den BereichTextil, anstatt allgemeingültige und generelleStandards für die gesamte Wirtschaft anzustre-ben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Fuchtelvom 19. August 2015

Das Bündnis für nachhaltige Textilien (Textilbündnis) ist eine auf Ini-tiative des BMZ am 16. Oktober 2014 gegründete Multi-Stakeholder-Plattform unter Beteiligung der Wirtschaft, Gewerkschaften, Zivil-gesellschaft und Bundesregierung.

Gemäß dem präzisierten Aktionsplan des Textilbündnisses vom13. April 2015 ist „das übergeordnete Ziel des Textilbündnisses, diesozialen, ökonomischen und ökologischen Bedingungen entlang dergesamten Lieferkette des Textil- und Bekleidungssektors nachweis-lich zu verbessern“. Daher deckt das Textilbündnis die Herstellungvon Schuhen als Bekleidungsgegenstände grundsätzlich ab. In einemersten Schritt wird das Textilbündnis allerdings auf den nachhaltigenAnbau des Rohstoffs Baumwolle abstellen. Perspektivisch wird dasTextilbündnis auch auf die nachhaltige Gewinnung und Produktionanderer Rohstoffe und Materialien wie synthetischer Fasern oder Le-der ausgerichtet sein. So wird bereits in Annex III der ursprüngli-chen Fassung des Aktionsplans vom 1. Oktober 2014 vorgeschlagen,dass die Umsetzungsanforderungen für substituierbare Chemikalienauch „auf Schuhe/Leder übertragen bzw. adaptiert werden“. Die An-nexe der ursprünglichen Fassung des Aktionsplans vom Oktober2014 sind die Grundlage für die Weiterentwicklung und Definitionder Bündnisstandards und Umsetzungsmaßnahmen.

Die Bundesregierung setzt sich bereits aktiv in anderen Sektoren wieKaffee, Kakao, Palmöl oder Tee für die bessere Einhaltung von So-zial- und Umweltstandards in globalen Lieferketten ein. Sektorüber-greifend ist die Bundesregierung mit der Erstellung des Nationalen

Page 52: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/058/1805804.pdf · Blogger von „netzpolitik.org“ . . . ..... 14 Einstufung der auf „netzpolitik.org“

GesamtherstellungVertrieb: Bundesanzei

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/5804 – 46 –

Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ bestrebt, die Um-setzung der VN-Leitprinzipien (VN – Vereinte Nationen) für Wirt-schaft und Menschenrechte voranzutreiben.

: H. Heenemann GmbH & Co., Buger Verlag GmbH, Postfach 10 05

Berlin, den 21. August 2015

ch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

ISSN 0722-8333