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Schulassistenz an der GESS Arbeitsprofil und Konditionen für ein Langzeitpraktikum an der
Grundschule (Deutsche Sektion)
Grundschule (Europäische Sektion) DaF/DaZ/DaM
Sekundarstufe I und II (Deutsche Sektion)
Sekundarstufe I und II (Europäische Sektion) DaF/DaZ/DaM
28.02.2018
Oliver Günter
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Schulassistenz an der GESS – Arbeitsprofil und Konditionen
Inhaltsangabe
1. Wer kann sich an der GESS als Schulassistentin/ Schulassistent bewerben? 3
2. Wie lange dauert der Einsatz als Schulassistentin/ Schulassistent an der GESS? 3
3. Mit welchen Arbeitszeiten habe ich als Schulassistentin/ Schulassistent an der GESS
zu rechnen? 3
4. Wie viele Plätze als Schulassistentin/ Schulassistent gibt es an der GESS? 3
5. Welche Aufgaben erwarten mich als Schulassistentin/ Schulassistent an der GESS? 4
6. Wie werde ich Schulassistentin/ Schulassistent an der GESS? 6
7. Was ermöglicht mir eine Schulassistenz an der GESS? 8
8. Was erwarten wir von Ihnen? 9
9. Was ich sonst noch wissen sollte 10
Anlage 13
Die German European School Singapore (GESS) ist eine vom Bundesverwaltungsamt,
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, geförderte deutsche Auslandsschule mit Kin-
dergarten, Vorschule, Grundschule sowie Sekundarstufe I und II. Sie ist eine von der
Kultusministerkonferenz der Länder der Bundesrepublik anerkannte deutsche Auslands-
schule mit einer Deutschen (seit 1971) und einer Europäischen Sektion (seit 2004). Alle
gängigen deutschen Schulabschlüsse einschließlich der Reifeprüfung werden an der GESS
angeboten. Die englischsprachige Europäische Sektion kann mit dem „International
Baccalaureate“ (IB) abgeschlossen werden. Die GESS wurde mehrfach mit dem Prädikat
„Exzellente Deutsche Auslandsschule“ ausgezeichnet und ist auch als IB World School und
vom Council of International Schools (CIS) akkreditiert.
Im Rahmen unserer Schulassistenz bieten wir insbesondere Lehramtsstudierenden ein
Langzeitpraktikum an, das wir einheitlich mit einem monatlichen Entgelt in Höhe von
1500 Singapur Dollar (SGD) vergüten.
Mit folgenden Universitäten haben wir bereits Vereinbarungen getroffen bzw. arbeiten
wir zusammen: Universität des Saarlandes, Universität Vechta, Georg-August-Universität
Göttingen, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Universität zu Köln, Ludwig-Maximi-
lians-Universität München, Technische Universität München, Pädagogische Hochschule
Ludwigsburg, Philipps-Universität Marburg.
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1. Wer kann sich an der GESS als Schulassistentin/ Schulassistent bewerben?
Um als Schulassistentin/ Schulassistent an der GESS arbeiten zu können, benötigen
Sie einen so genannten Work Holiday Pass (WHP). Für diesen können sich alle
Studierenden bewerben, die mindestens drei Monate vor Antragsstellung an einer
deutschen Hochschule (auch FH) eingeschrieben sind. Graduierte (z.B. mit BA oder
Staatsexamen) können sich mit ihrem Abschlussnachweis bewerben. Die Altersbe-
grenzung beträgt 18 bis 25 Jahre zum Antragszeitpunkt. Anträge können frühestens
drei Monate vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Dies gilt auch für die Hochschulen der
Schweiz sowie u.a. von England und Frankreich. Unser Angebot richtet sich vor allem
an Studierende pädagogischer Fachrichtungen, auch solche mit BA, MA oder Erstes
Staatsexamen. Erfahrungen mit und Aufgeschlossenheit gegenüber Inklusion, Hetero-
genität sowie Differenzierung und Co-Teaching sind von Vorteil.
Wir bevorzugen Studierende der Lehrämter Grundschule, Förderschule, Hauptschule,
Realschule, Gymnasium mit Mathematik und/ oder Deutsch, DaZ/DaF sowie Biologie,
Chemie, Physik, Französisch und/ oder Englisch.
2. Wie lange dauert der Einsatz als Schulassistentin/ Schulassistent an der GESS?
Ihr Einsatz als Schulassistentin/ Schulassistent erfolgt entweder im Zeitraum von
August bis Dezember (erstes Schulhalbjahr) oder im Zeitraum von Januar bis Juni
(zweites Schulhalbjahr). Kürzere Einsätze bieten wir nicht an.
3. Mit welchen Arbeitszeiten habe ich als Schulassistentin/ Schulassistent an der
GESS zu rechnen?
Das wöchentliche Deputat einer Schulassistentin/ eines Schulassistenten beträgt 32
Unterrichtsstunden pro Woche (á 45 Minuten). Darin enthalten sind zwei Wochen-
stunden für Vorbereitungen und Besprechungen.
Bei einem Schulassistenzeinsatz an der Grundschule liegen die Arbeitszeiten in der
Regel innerhalb des Stundenplans der Schülerinnen und Schüler (montags bis freitags
von 8.00 Uhr bis 14.50 Uhr).
Bei einem Schulassistenzeinsatz an der Sekundarschule ist mit einem Einsatz montags
bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.25 Uhr zu rechnen. Wir gewähren hier aber in der
Regel einen Ausgleich durch einen freien Vormittag und einen freien Nachmittag.
In der Anlage finden Sie Beispiele für einen möglichen Einsatzplan an der Grundschule
sowie an der Sekundarstufe.
4. Wie viele Plätze als Schulassistentin/ Schulassistent gibt es an der GESS?
Gegenwärtig stehen an der GESS folgende Stellen als Schulassistentin/ Schulassistent
zur Verfügung:
- Deutsche Sektion, Grundschule: 6 Stellen
- Deutsche Sektion, Sekundarstufe: 4 Stellen
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- Europäische Sektion, Abteilung „Deutsche Sprache“, Grundschule: 1 Stelle
- Europäische Sektion, Abteilung „Deutsche Sprache“, Sekundarstufe: 1 Stelle
5. Welche Aufgaben erwarten mich als Schulassistentin/ Schulassistent an der GESS?
Schulassistenz ist ein wesentlicher Bestandteil unseres umfassenden Förderkonzep-
tes. Bei Ihrem angeleiteten Einsatz unterstützen Sie Schülerinnen und Schüler mit
Förderbedarf innerhalb des Klassenverbands (integrativ) oder auch außerhalb des
Klassenverbandes (additiv) sowie auch die tägliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit
unserer Lehrkräfte. Wir arbeiten daran, Schulassistentinnen und Schulassistenten
zunehmend mehr im Rahmen des Co-Teachings1 einzusetzen, um den Anforderungen
von Heterogenität und Inklusion gerecht zu werden und die systematische individuelle
Förderung unser Schülerinnen und Schüler weiter zu optimieren. Unterstützt werden
wir bei diesem Anliegen von der Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung
(ABL) der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Bei einem Schulassistenzeinsatz an der Grundschule (Deutsche Sektion) erwarten
Sie folgende Aufgaben:
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit partiellen Lernrückständen in den
Fächern Mathematik und Deutsch unter Anleitung durch die Lehrkraft (Einzel-
förderung, Förderung in der Kleingruppe)
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit individuellem Förderbedarf (Re-
chenschwäche, Lese-Rechtschreibschwäche, Aufmerksamkeits- und Konzentra-
tionsschwäche, Autismus-Spektrum-Störung usw.) unter Anleitung durch die Lehr-
kraft (Einzelförderung, Förderung in der Kleingruppe)
Förderung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf,
die zieldifferent unterrichtet werden (mitunter auch als „Schulbegleitung“)
Förderung der deutschen Sprache bei Schülerinnen und Schülern, die zwei- oder
mehrsprachig aufwachsen (Sprachbildungsmaßnahmen)
Förderung von Schülerinnen und Schülern beim Fremdsprachenerwerb Englisch,
sofern Sie entsprechende Sprachkenntnisse vorweisen können
Unterstützung der Lehrkräfte in Form von Klassenassistenz und Co-Teaching
Unterrichten unter Anleitung der Lehrkraft in den Jahrgangsstufen Eingangsstufe
bis 5
Übernahme von Vertretungsunterricht in den Jahrgangsstufen Eingangsstufe bis 5
Unterstützung der Lehrkraft beim Schwimmunterricht (Begleitung der Schüler-
innen und Schüler)
Unterstützung der Lehrkraft bei unserem „Erweiterten Nachmittagsprogramm“
(ENP)
1 Wir unterscheiden sechs Co-Teaching-Modelle: One Teach - One Observe, One Teach – One Drift, Station
Teaching, Parallel Teaching, Alternate Teaching, Team Teaching
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Betreuung unserer Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 beim Mittag-
essen
eigenverantwortliche Leitung der Hausaufgabenbetreuung für die Jahrgangs-
stufen 4 und 5
Begleitung und Unterstützung der Lehrkraft bei Klassenausflügen, Klassenfahrten
(mit Übernachtungen), Projektwochen, Bonding Days, Weihnachtsmarkt und Som-
merfest und anderen schulischen Veranstaltungen)
Übernahme von organisatorischen Aufgaben und Bereitstellung von Material
Bei einem Schulassistenzeinsatz an der Sekundarschule (Deutsche Sektion) erwarten
Sie folgende Aufgaben:
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit individuellem Förderbedarf (Re-
chenschwäche, Lese-Rechtschreibschwäche, Aufmerksamkeits- und Konzentra-
tionsschwäche, Autismus-Spektrum-Störung usw.) unter Anleitung durch die
Lehrkraft (Einzelförderung, Förderung in der Kleingruppe)
Förderung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf,
die zieldifferent unterrichtet werden (mitunter auch als „Schulbegleitung“)
Förderung der deutschen Sprache bei Schülerinnen und Schülern, die zwei- oder
mehrsprachig aufwachsen (Sprachbildungsmaßnahmen)
Förderung von Schülerinnen und Schülern beim Fremdsprachenerwerb Englisch/
Französisch, sofern Sie entsprechende Sprachkenntnisse vorweisen können
im Rahmen der nachmittäglichen „Lernwerkstatt“: Hausaufgabenbetreuung und
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit partiellen Lernrückständen in
Mathematik, Deutsch sowie ggf. Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch,
Latein) und naturwissenschaftlichen Fächern unter Anleitung durch die Lehrkraft
Unterstützung der Lehrkräfte in Form von Klassenassistenz und Co-Teaching
Unterrichten einzelner Schülerinnen und Schüler oder kleiner Gruppen unter An-
leitung der Lehrkraft
Übernahme von Vertretungsunterricht in den eigenen Fachrichtungen
Unterstützung der Schule bei schulischen Veranstaltungen
Übernahme von Aufsichten
Übernahme von organisatorischen Aufgaben und Bereitstellung von Material
Bei einem Schulassistenzeinsatz an der Grundschule (Europäische Sektion) erwarten
Sie in der Abteilung „Deutsche Sprache“ folgende Aufgaben:
Unterstützung der Lehrkräfte in den verschiedenen Kursen des Deutschunterrichts
unter Anleitung durch die Lehrkraft (z.B. durch Förderung von Schülerinnen und
Schüler im Klassenverband, in Kleingruppen oder im Einzelunterricht)
Deutschunterricht unter Anleitung der Lehrkraft in den Jahrgangsstufen 1 bis 5
Übernahme von Deutsch-Vertretungsunterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 5
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit individuellem Deutsch-Förderbedarf
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Unterstützung bei der individuellen Leseförderung
Förderung der deutschen Sprache bei Schülerinnen und Schülern, die zwei- oder
mehrsprachig aufwachsen (Sprachbildungsmaßnahmen) in Zusammenarbeit mit
der Sprachförderung der Deutschen Sektion
Teilnahme an den wöchentlichen Fachkonferenzen des Language-Teams
Mitarbeit bei der Unterrichtsplanung
bei Bedarf Übernahme von organisatorischen Aufgaben und Bereitstellung von
Material (z.B. Erstellung von Spielen und Unterrichtsmaterialien zur Grammatik,
Wortschatzfestigung und zum Wortschatzerwerb)
Für diese Position erwarten wir besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich
DaF/DaZ und DaM.
Bei einem Schulassistenzeinsatz in der Sekundarstufe (Europäische Sektion) erwar-
ten Sie in der Abteilung „Deutsche Sprache“ folgende Aufgaben:
Unterstützung der Lehrkräfte in den verschiedenen Kursen des Deutschunterrichts
unter Anleitung durch die Lehrkraft (z.B. durch Förderung von Schülerinnen und
Schülern im Klassenverband, in Kleingruppen oder im Einzelunterricht)
Deutschunterricht unter Anleitung der Lehrkraft in den Jahrgangsstufen 6 bis 10
Unterstützung der Lehrkraft bzw. eigenverantwortliche Leitung eines Kurses in
deutscher Sprache für Schüler, die im Laufe des Schuljahres ohne Vorkenntnisse
im Fach Deutsch an die GESS kommen
Förderung der deutschen Sprache bei Schülerinnen und Schülern, die zwei- oder
mehrsprachig aufwachsen (Sprachbildungsmaßnahmen)
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit individuellem Deutsch-Förderbedarf
Übernahme von Deutsch-Vertretungsunterricht in den Jahrgangsstufen 6 bis 10
Erstellung von Unterrichtsmaterialien zur Binnendifferenzierung
Teilnahme an Fachkonferenzen
Mitarbeit bei der Unterrichtsplanung
Diese Schulassistenzstelle ermöglicht einen Einblick in die holistischen Lernziele des
„International Baccalaureate“ (IB) und die Bewertung durch Kompetenzraster. Für
diese Position erwarten wir besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich DaF/
DaZ und DaM.
6. Wie werde ich Schulassistentin/ Schulassistent an der GESS?
a) Wenn Sie die unter 1. genannten Bedingungen erfüllen, benutzen Sie bitte für
Ihre Bewerbung unser Online-Portal https://gess.hbcareers.com/ und laden unter
Educational Internship die Dokumente hoch, die wir von Ihnen benötigen:
Motivationsschreiben mit Angabe des Zeitraumes, für den Sie sich bewerben
möchten (Wenn möglich, geben Sie bei Ihrer Bewerbung einen zweiten Zeit-
raum an, z.B. August bis Dezember und Januar bis Juni)
Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
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gegebenenfalls Zeugnisse und Referenzen
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf die unter 5. genannten Aufgaben
einer Schulassistenz, sofern Sie hier Erfahrungen (z.B. bei der Förderung von
Schülerinnen und Schülern mit einer Autismus-Spektrum-Störung) oder schulrele-
vante Zertifikate (z.B. Rettungsschwimmer) vorweisen können. Für den Assistenz-
zeitraum August bis Dezember sollte Ihre Bewerbung bis Ende Februar des
gleichen Jahres vorliegen. Für den Assistenzzeitraum Januar bis Juni benötigen
wir Ihre Bewerbungsunterlagen bis Ende August des Vorjahres.
Wir bitten auch die Studierenden unserer Partneruniversitäten2 sich über unser
Online-Portal zu bewerben.
b) Nach erfolgreicher Bewerbung über unser Online-Portal wird der Eingang Ihrer
Bewerbungsunterlagen mit einer automatisierten E-Mail bestätigt. Sollten Sie
diese nicht erhalten, wiederholen Sie bitte den Bewerbungsvorgang und nehmen
mit uns Kontakt auf. Bitte laden Sie die oben genannten Dokumente in separaten
Dateien hoch und vermeiden Sie hohe Dateigrößen.
c) Mitunter finden in der letzten Februarwoche bzw. in der letzten Augustwoche
Auswahlgespräche via Skype statt. Bitte beachten Sie diese Termine bei Ihrer
Urlaubsplanung und denken Sie auch an die Zeitverschiebung.
d) Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie von uns eine Zusage per E-Mail. Eine
Stellenzusage erfolgt für den Assistenzzeitraum August bis Dezember in der Regel
Anfang März des gleichen Jahres; für den Assistenzzeitraum Januar bis Juni Anfang
September des Vorjahres. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir für unsere
Partneruniversitäten3 Stellen offenhalten und keine vorzeitigen Zusagen machen
können.
e) Gleichzeitig werden wir Sie nach erfolgreicher Bewerbung bitten, uns folgende
Dokumente in deutscher und englischer Sprache für die Beantragung des so ge-
nannten Work Holiday Pass (WHP) beim Ministry of Manpower (MoM) zuzusenden:
Kopie des Reisepasses (Seite mit Lichtbild)
Kopie des Studentenausweises (Vorder- und Rückseite)
Immatrikulationsbescheinigung mit Matrikelnummer, Name, Geburtsdatum,
Geschlecht, Nationalität
Kopie der Zeugnisse (für Absolventen)
Bitte beachten Sie, dass Dokumente in deutscher Sprache zusätzlich in englischer
Sprache vorgelegt werden müssen. Die Übersetzungen sollten von der Universität
ausgestellt oder bestätigt sein.
2 Universität des Saarlandes, Universität Vechta, Georg-August-Universität Göttingen, Goethe-Universität
Frankfurt am Main, Universität zu Köln, Ludwig-Maximilians-Universität München, Technische Universität München, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Philipps-Universität Marburg
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Bitte scannen Sie Ihre Dokumente in lesbarer Qualität ein und senden Sie uns diese
in separaten Dateien zu. Vermeiden Sie hohe Dateigrößen und Fotografien.
Die oben genannten Dokumente können Sie vorbereitend zusammentragen. Sie
erhalten von uns nach Eingang und Sichtung Ihrer Dokumente ausführliche Instruk-
tionen für die Beantragung des WHP.
Des Weiteren benötigen wir von Ihnen aufgrund unserer Child Protection
Policy ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Für die Beantragung
werden Sie von uns vorab ein entsprechendes Schreiben erhalten. Nach
Rechnungsvorlage werden wir Ihnen die Gebühren erstatten.
f) Nach erfolgreicher Beantragung des WHP erhalten Sie vom Ministry of Manpower
(MoM) in Singapur den so genannten In-Principle Approval Letter (IPA), den Sie
uns bitte für das weitere Procedere per E-Mail weiterleiten.
g) Eine Woche vor Einreise in Singapur, muss online ein Termin beim MoM vereinbart
werden, um sich den WHP ausstellen lassen zu können. Der zu vereinbarende
Termin zur Ausstellung des WHP muss in der Regel vor Ihrem ersten Arbeitstag
liegen. Sie müssen diesen Termin persönlich wahrnehmen und alle erforderlichen
Dokumente vorlegen können. Sie erhalten von uns rechtzeitig ausführliche
Informationen für diese bürokratische Notwendigkeit.
h) Die Gebühren für den WHP in Höhe von 150 SGD sowie die Gebühren für das
Multiple Journey Visa in Höhe von 30 SGD können nur bar oder mit Kreditkarte
bezahlt werden. Nach Rechnungsvorlage werden wir Ihnen diese Gebühren
erstatten.
i) Der Arbeitsvertrag mit der GESS wird an Ihrem ersten Arbeitstag schriftlich fixiert.
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen vorzeitig
beendet werden.
7. Was ermöglicht mir eine Schulassistenz an der GESS?
Unser Angebot verfolgt ein Win-Win-Prinzip: Wir gewinnen Studierende, die wir im
Rahmen unseres pädagogischen Gesamtkonzepts einsetzen. Dafür können wir die
Assistenzlehrkräfte im Gegenzug entlohnen.
Wir wissen aus Erfahrung, dass unser Angebot attraktiv ist - und erste Absolventen
unserer Schulassistenz waren/ sind als Lehrkräfte bei uns tätig. Die Tätigkeit als Assis-
tentin/ Assistent wird Sie um vielfältige Erfahrungen bereichern, wenngleich sie nur
bedingt mit einem klassischen Schul- und Fachpraktikum verglichen werden kann. Auf
jeden Fall erhalten Sie weitreichende Einblicke in den Schulbetrieb einer großen
deutschen Auslandsschule.
Erfahrungsberichte ehemaliger Assistentinnen und Assistenten finden Sie zum Beispiel
hier:
Erfahrungsbericht 2015 (Universität des Saarlandes)
Hörfunkinterview SR1 (Vor der Abreise nach Singapur, Universität des Saarlandes)
Lehrerfahrung an der GESS 2016 (Universität Vechta)
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Erfahrungsbericht 2017 (Goethe-Universität Frankfurt)
Erfahrungsbericht 2017 (Universität Erfurt)
Einen weiteren interessanten Erfahrungsbericht über Singapur finden Sie zum Beispiel
hier:
Erfahrungsbericht eines Deutschen in Singapur 2014 (YouTube)
Unseren Flyer zur Schulassistenz finden Sie unter anderem hier: Flyer „Schulassistenz an der GESS“
8. Was erwarten wir von Ihnen?
Assistenzlehrkräfte werden vom Förder- und Beratungszentrum (FBZ) der GESS
angeworben, organisiert und angeleitet.
Die wettbewerbsfähige Bezahlung geht mit entsprechenden Ansprüchen an die
Bewerberinnen und Bewerber einher, die diese im Vorfeld sorgfältig prüfen
sollten, damit Enttäuschungen vermieden werden: Wir bevorzugen Studierende
mit Fachrichtungen, die einen flexiblen Einsatz (z.B. in der Sek I Deutsch,
Englisch, Französisch, Mathematik, Naturwissenschaften) ermöglichen. Auch för-
derpädagogische Fähig- und Fertigkeiten sind gefragt.
Den Bewerberinnen und Bewerbern muss klar sein, dass ihr Einsatz i.d.R. weit
über die studierten Fächer hinausreicht und auch im zeitlichen Umfang die Gege-
benheiten an Schulen in Deutschland übertrifft. Als Mindestmaß erwarten wir die
Bereitschaft die Fächer Deutsch (auch DaF/DaZ/DaM), Mathematik und Sach-
unterricht bzw. Naturwissenschaften zu unterrichten. Erfahrungen mit und Aufge-
schlossenheit gegenüber Inklusion, Heterogenität sowie Differenzierung und Co-
Teaching sind von Vorteil.
Wir sind keine Ausbildungsschule, veranstalten keine fachspezifischen Praktika
und können die Einlösung der jeweiligen universitären Vorgaben nicht garan-
tieren, sondern nur im Einzelfall vorab prüfen. Bitte weisen Sie diesbezüglich
schon in Ihrer Bewerbung darauf hin. Allerdings ist der Einsatz bei uns nach dem
überwiegenden Urteil der Absolventen ausgesprochen praxisrelevant, dürfte also
den Intentionen der meisten Pflichtpraktika entsprechen.
Studierende unserer Partneruniversitäten können hingegen mit der Anrechnung
des Langzeitpraktikums an der GESS rechnen.
Assistenzlehrkräfte treffen selbst keine pädagogischen Entscheidungen und
führen nur nach Rücksprache pädagogische Gespräche mit Eltern. Beides sowie
die Kommunikation darüber bleiben in der Verantwortung der Lehrkräfte.
Assistenzkräfte können an Konferenzen nur nach Einladung durch den Vorsitzen-
den teilnehmen.
In Fragen der Kleidung und der äußeren Erscheinung kann mit „smart casual“
nichts falsch gemacht werden. Männer tragen lange Hosen und kurz- oder lang-
ärmelige Hemden bzw. Shirts, Frauen einen knieumspielenden Rock bzw. lange
Hosen und ein schulterbedeckendes Oberteil. Feste Schuhe oder Sandalen mit
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Riemchen an der Ferse sind obligatorisch. Unsere Schülerinnen und Schüler tragen
Schuluniform.
Assistenzlehrkräfte der Grundschule benötigen ferner eine Kopfbedeckung für
Aktivitäten mit unseren Schülerinnen und Schülern im Freien und Schwimmbe-
kleidung (z.B. für den Einsatz beim Schwimmunterricht).
Auch hinsichtlich ihres Verhaltens sind sich die Assistenzlehrkräfte ihrer Vorbild-
rolle gegenüber unseren Schülerinnen und Schülern bewusst.
Wir gehen davon aus, dass Sie Ihren zugewiesenen Aufgaben zuverlässig und ge-
wissenhaft nachkommen.
Sie erhalten von uns am Ende Ihrer Schulassistenz einen ausführlichen Tätig-
keitsnachweis für Ihre Arbeit.
9. Was ich sonst noch wissen sollte
Die GESS unterstützt die Bewerberinnen und Bewerber bei der Beantragung des
erforderlichen Work Holiday Pass (WHP), hat jedoch keinen Einfluss auf die
Genehmigung. Etwaige Zusatzkosten, die aufgrund einer Ablehnung entstehen,
trägt die Bewerberin/ der Bewerber (z.B. Flugstornierung, Auslagen für Überset-
zungen etc.). Daher empfehlen wir die Flugbuchung erst nach Erhalt des In-
Principle Approval Letter (IPA) vorzunehmen. Durch unsere Unterstützung konn-
ten in der Vergangenheit in der Regel alle Anträge von den Behörden bewilligt
werden. Eine Garantie ist das jedoch leider nicht. Informationen zum WHP
entnehmen Sie bitte hier: http://www.mom.gov.sg/passes-and-permits/work-
holiday-programme Bitte beantragen Sie den WHP erst dann, wenn Sie von uns
dazu aufgefordert werden. Wir prüfen Ihre Angaben und Dokumente vorab, um
eine erfolgreiche Bewerbung zu gewährleisten (siehe auch „6. Wie werde ich
Schulassistentin/ Schulassistent an der GESS?“).
Bitte beachten Sie, dass Sie den WHP persönlich beim MoM abholen müssen und
dafür einen Termin, der in der Regel vor Ihrem ersten Arbeitstag liegen muss,
vereinbaren müssen. Bitte berücksichtigen Sie diesen Termin bei Ihrer
Flugbuchung und beachten Sie unsere weiteren Informationen, die Sie bei einer
Stellenzusage erhalten werden.
Bei Ihrer Einreise ist ein gültiges Flugticket oder auch Fährticket für Ihre Ausreise
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzulegen.
Ihren Work Holiday Pass (WHP) des Staates Singapurs müssen Sie nach dem letzten
Arbeitstag persönlich beim Ministry of Manpower (MoM) abgeben. Bitte berück-
sichtigen Sie diesen wichtigen Termin bei der Buchung Ihrer Flugtickets.
Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Coupon-System privat Nachhilfeunterricht
zu erteilen. Für die Vermittlung von Nachhilfeschülerinnen und –schülern steht
Ihnen unser Online-Nachhilfeportal zur Verfügung. Eltern und Assistenzlehrkräfte
sprechen die Termine, Räumlichkeiten und Bezahlung für die Nachhilfe selbst
untereinander ab. Die GESS ist für diese Absprachen nicht verantwortlich, ermög-
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licht aber mit dem Coupon-System die Rahmenbedingungen für einen legalen Zu-
verdienst unserer Schulassistentinnen und -assistenten.
Für die Gehaltszahlung können Sie in Singapur ein Girokonto eröffnen. Mitunter
fallen hier 30 SGD Kontogebühren an, die Sie selbst tragen müssen. Sie können
sich aber Ihr Gehalt auch per Scheck ausbezahlen lassen. Nähere Informationen
erhalten Sie vor Ort.
Bitte bedenken Sie, dass das Gehalt erst gegen Ende eines Monats überwiesen
bzw. ausbezahlt werden kann und Sie jederzeit Zugriff auf ausreichende finan-
zielle Mittel haben. Mitunter empfiehlt sich auch der Besitz einer Kreditkarte.
Für Schlüssel, Leihbücher etc. kann ein Deposit von 50 SGD eingefordert werden,
das am Ende zurückerstattet wird.
Eine Krankenversicherung kann nicht durch die Schule erfolgen, sondern muss
privat vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Arztrechnungen in der Regel zunächst
von Ihnen selbst bezahlt werden müssen. Sie reichen die Rechnungen bei Ihrer
Versicherung ein und erhalten entsprechend der Versicherungskonditionen eine
Erstattung der geleisteten Beträge.
Sie sind während Ihres dienstlichen Aufenthaltes auf dem Schulgelände haft-
pflichtversichert. Eine private Haftpflichtversicherung muss gegebenenfalls selbst
abgeschlossen werden.
Auch die Unterkunft muss privat organisiert werden. Nach Lage können Unter-
künfte der letzten Assistenzlehrkräfte bezogen werden. Manchmal ergibt sich die
Aufnahme in einer Gastfamilie. Wir werden Ihnen auf jeden Fall rechtzeitig die
Kontaktdaten der aktuellen Assistenzlehrkräfte sowie auch die einer Maklerin zur
Verfügung stellen, damit Sie sich um eine Unterkunft kümmern können. Unter-
künfte findet man z.B. auch hier:
http://www.65hostel.com
http://www.easyroommate.com.sg
http://www.roomrentalsingapore.net
www.flatsdb.com
Möglicherweise helfen auch Facebook-Gruppen bei der Unterkunftsfindung:
https://www.facebook.com/groups/188702074499633/
https://www.facebook.com/groups/428067707328364/
https://www.facebook.com/groups/360258637368687/
https://www.facebook.com/groups/1582458631977009/
https://www.facebook.com/groups/sgroomrentalsingapore/
https://www.facebook.com/groups/rentinsingapore.com.sg/
Zum August 2018 werden wir einen neuen Schulcampus beziehen. Informationen
erhalten Sie hier: http://www.gess.sg/page.cfm?p=509
Die Anschrift lautet: German European School Singapore (GESS), 2 Dairy Farm
Lane, Singapore 677621: https://goo.gl/maps/FNmYYyCsyy32
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Den neuen Schulcampus erreicht man mit dem öffentlichen Nahverkehr: „GESS
Guide to the new campus“
WLAN steht auf unserem Schulcampus kostenfrei zur Verfügung.
Wir stellen Assistenzlehrkräften einen Laptop für Ihre Arbeit an der GESS zur
Verfügung.
Durch den Kontakt zu vorherigen Assistenzlehrkräften, den wir Ihnen ermög-
lichen, erhalten Sie weitere Informationen und können vor Ihrer Anreise z.B. auch
die Wohnungsfrage klären.
Weitere Informationen über die GESS - auch den aktuellen Ferienkalender - finden
Sie auf www.gess.sg.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Bewerbung!
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Anlage