Schulhomepage und Recht
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Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
Johannes Philipp, (cc) 2009
Schulhomepageund
Recht
(cc) 2009 Johannes Philipp
Schulhomepage und Recht
Urheberrecht
Datenschutz
Grundgesetz
Telemediengesetz
BayerischesErziehungs- undUnterrichtsgesetz
Rundfunkstaatsvertrag Jugendmedienschutz
Recht aufinformationelleSelbstbestimmung
(cc) 2009 Johannes Philipp
Schulhomepage und Recht
Schulhomepage und Verantwortung (1)
Impressumspflicht (§ 7 Abs. 1 TMG)
Diensteanbieter: Freistaat Bayern
verantwortlich: Schulleitung (Art. 57 Abs. 3 BayEUG)
„Zu eigen machen“ =
Die Information stellt sich aus der Sicht eines Dritten wie eine eigene dar.• „eingebetteter Link“ Verantwortung Schulleitung• „externer Link“ (wird in eigenem Browserfenster geöffnet) keine Verantwortung der
Schulleitung
Auch für fremde Inhalte verantwortlich, wenn die Schule sie sich „zu eigen macht“.
(cc) 2009 Johannes Philipp
Schulhomepage und Recht
Schulhomepage und Verantwortung (2)
Prüfung aller Inhalte vor Veröffentlichung.
Stichprobenartige Kontrolle in Zeitabständen.
Bei Kenntnis unzulässiger Inhalte: sofort löschen.
Links auf fremde Internetseiten müssen zum Zeitpunkt der Verlinkung unbedenklich gewesen sein.
Sinnvoll: Distanzierung vom Inhalt fremder Seiten (Disclaimer).Z. B.: Verlinkung auf www.domainrecht.de oder Formulierung in KM-Hinweisen, S. 6
Die Schulleitung muss dafür sorgen, dass nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird.
(cc) 2009 Johannes Philipp
Schulhomepage und Recht
Schulhomepage und Presserecht (1)
Informationen mit künstlerischem bildenden unterhaltenden
Charakter
Schulhomepage = „Telemedium mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“?
Z. B.: Berichte über Wandertage, Feiern,
Praktika Stellungnahmen zu schulischen
Fragen Darstellung von Schülerwerken Online-Schülerzeitung
• Impressumspflicht (§ 55 RStV)
• Gegendarstellungsanspruch (§ 56 RStV)
• Trennung von Werbung und Programm (§ 58 RStV)
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Schulhomepage und Recht
Schulhomepage und Presserecht (2)
Impressum
Name der Schule Name der Schulleiterin/des Schulleiters Anschrift der Schule E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Schule Bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten zusätzlich:
Angabe der Lehrkraft, die für den redaktionellen Teil zuständig ist (Erneut) Name und Anschrift der Schule Bei mehreren Verantwortlichen Angabe des Verantwortungsbereichs Bei Schülerzeitung: eine Lehrkraft muss Verantwortung übernehmen
§§ 5 und 6 TMG, § 55 RStV
Das Impressum muss leicht auffindbar sein.
(cc) 2009 Johannes Philipp
Schulhomepage und Recht
Schulhomepage und Urheberrecht (1)
Im Gegensatz zum Unterricht ist die Schulhomepageöffentlich.
Nur eigene „Werke“ verwendenoder
Einverständnis des Berechtigten einholen (schriftlich!)oder
Werke mit „freien“ Rechten verwenden (Creative Commons etc.)oder
Für Verwendung bezahlen (Lizenzierung) „Zitate“ sind erlaubt (Quellenangabe!)
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Schulhomepage und Recht
Schulhomepage und Urheberrecht (2)
Einverständnis einholen: Unter 14 Jahren: Eltern Ab 14 Jahren: Schüler + Eltern Ab 18 Jahren: Schüler
Werke von Schülern auf der Schulhomepage
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Schulhomepage und Recht
Schulhomepage und Urheberrecht (3)
Vorsicht bei Links!
„Externer“ Link (= fremde Seite öffnet sich in neuem Fenster)
Kein Problem!
„Eingebetteter“ Link
Sehr problematisch!(wird wie eigene Seite behandelt)Unbedingt Quelle (vollständiger Link) angeben!Besser: Erlaubnis einholen.
Ausnahmen: Seiten, die Einbettungscode bereitstellen, z. B.:
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Schulhomepage und Recht
Schulhomepage und Persönlichkeitsrechte (1)
Recht auf informationelle SelbstbestimmungJeder hat das Recht über seine personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen.(s. a. Wikipedia, Realname Diskussion)„Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisseeiner bestimmten oder bestimmbarer natürlicher Personen (Betroffene).Hierzu gehören beispielsweise:• Name, Anschrift, Telefonnummer von Schülern, Erziehungsberechtigten oder Lehrern,• speziell bei Schülern: Noten und Werturteile, wie z. B. Zeugnisbemerkungen und
entsprechende Eintragungen im Schülerbogen,• speziell bei Lehrern: Lehrbefähigungen, Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit,
Vorgaben für den Stundenplan usw.“ (KM Hinweise Datenschutz)
Einverständnis notwendig!
Ausnahme: Personen mit Außenwirkung
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Schulhomepage und Recht
Schulhomepage und Persönlichkeitsrechte (2)
Recht am eigenen Bild
Kunsturheberrechtsgesetz:„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden…“
Einverständnis notwendig!
Entscheidendes Kriterium: Erkennbarkeit der Person
• Unter 14 Jahren: Eltern• Ab 14 Jahren: Schüler + Eltern• Ab 18 Jahren: Schüler
(cc) 2009 Johannes Philipp
Schulhomepage und Recht
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Kontaktdaten des Autors
Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Tel.: 09071 53-248Referat 4.6 Medienpädagogik Mobil: 0176 455 010 40Johannes Philipp Fax: 09071 53-5248Kardinal-von-Waldburg-Str. 6 – 7, 89407 Dillingen E-Mail: [email protected] Postfach 13 02, 89401 Dillingen Skype: intel2_philipp
Web: http://alp.dillingen.de/ref/mp/
Die Präsentation „Schulhomepage und Recht“ von Johannes Philipp/ALP Dillingen steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz.