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SCHULSYSTEM ÖSTERREICHS he (c) Schulsystem 1 Auch für Lehrlinge ist der Schulbesuch noch nicht ganz vorbei: Jeder Lehrling muss während der Lehrzeit die Berufsschule besuchen. Hier lernen Lehrlinge nicht nur fachspezifisches Wissen, sondern erhalten auch Allgemeinbildung. So funktioniert die Anmeldung Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrling innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Lehrverhältnisses anzumelden. Während der Schulzeit ist dienstfrei, die Lehrlingsentschädigung wird bezahlt. Wenn ein Lehrberechtigter den Lehrling zu spät oder gar nicht anmeldet, macht er sich strafbar. Nur in bestimmten Ausnahmefällen muss ein Lehrling die Berufsschule nicht besuchen: Hat ein Lehrling schon eine gleichwertige Ausbildung abgeschlossen, so kann er vom Berufsschulbesuch befreit werden. Auch wenn gesundheitliche, wirtschaftliche, soziale oder sonstige Gründe dagegen sprechen, muss die Berufsschule nicht besucht werden. Im Einzelfall kann die Schulleitung oder der Landesschulrat des jeweiligen Bundeslandes Auskunft geben. So läuft der Unterricht ab Für jeden Lehrberuf gibt es einen Rahmen- und Landeslehrplan, der Pflichtgegenstände, unverbindliche Übungen und Freigegenstände enthält. Die Pflichtgegenstände sind auf den jeweiligen Lehrberuf abgestimmt. Geprüft wird in Form von Schularbeiten, Tests, Diktaten und mündlichen Prüfungen. Schularbeitstermine müssen schon am Schuljahresanfang bekannt gegeben werden. Fällt ein Lehrling in der Berufsschule durch, kann er die Klasse im nächsten Schuljahr wiederholen. Bei einer lehrgangs- oder saisonmäßigen Berufsschule kann eventuell auch im selben Jahr wiederholt werden, sofern der Lehrberechtigte einverstanden ist. Berufsschul-Internate Viele Berufsschulen bieten auch Internate an. Allerdings muss ein Lehrling nur dann im Internat wohnen, wenn die Erfüllung seiner Berufsschulpflicht nicht anders möglich ist. Die Internatskosten muss der Lehrling grundsätzlich selbst tragen. Ist aber die Lehrlingsentschädigung niedriger als die Internatskosten, muss der Lehrberechtigte den Differenzbetrag ersetzen. In manchen Kollektivverträgen gibt es für die Lehrlinge noch günstigere Regelungen: In der Metall- Industrie ist beispielsweise im Kollektivvertrag festgelegt, dass der Lehrberechtigte die Internatskosten zur Gänze übernehmen muss.

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• Auch für Lehrlinge ist der Schulbesuch noch nicht ganz vorbei: Jeder Lehrling muss während der Lehrzeit die Berufsschule besuchen. Hier lernen Lehrlinge nicht nur fachspezifisches Wissen, sondern erhalten auch Allgemeinbildung.

• So funktioniert die Anmeldung• Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrling innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des

Lehrverhältnisses anzumelden. Während der Schulzeit ist dienstfrei, die Lehrlingsentschädigung wird bezahlt. Wenn ein Lehrberechtigter den Lehrling zu spät oder gar nicht anmeldet, macht er sich strafbar.

Nur in bestimmten Ausnahmefällen muss ein Lehrling die Berufsschule nicht besuchen: Hat ein Lehrling schon eine gleichwertige Ausbildung abgeschlossen, so kann er vom Berufsschulbesuch befreit werden. Auch wenn gesundheitliche, wirtschaftliche, soziale oder sonstige Gründe dagegen sprechen, muss die Berufsschule nicht besucht werden. Im Einzelfall kann die Schulleitung oder der Landesschulrat des jeweiligen Bundeslandes Auskunft geben.

• So läuft der Unterricht ab• Für jeden Lehrberuf gibt es einen Rahmen- und Landeslehrplan, der Pflichtgegenstände, unverbindliche

Übungen und Freigegenstände enthält. Die Pflichtgegenstände sind auf den jeweiligen Lehrberuf abgestimmt.Geprüft wird in Form von Schularbeiten, Tests, Diktaten und mündlichen Prüfungen. Schularbeitstermine müssen schon am Schuljahresanfang bekannt gegeben werden.

Fällt ein Lehrling in der Berufsschule durch, kann er die Klasse im nächsten Schuljahr wiederholen. Bei einer lehrgangs- oder saisonmäßigen Berufsschule kann eventuell auch im selben Jahr wiederholt werden, sofern der Lehrberechtigte einverstanden ist.

• Berufsschul-Internate• Viele Berufsschulen bieten auch Internate an. Allerdings muss ein Lehrling nur dann im Internat wohnen,

wenn die Erfüllung seiner Berufsschulpflicht nicht anders möglich ist. Die Internatskosten muss der Lehrling grundsätzlich selbst tragen. Ist aber die Lehrlingsentschädigung niedriger als die Internatskosten, muss der Lehrberechtigte den Differenzbetrag ersetzen.

In manchen Kollektivverträgen gibt es für die Lehrlinge noch günstigere Regelungen: In der Metall-Industrie ist beispielsweise im Kollektivvertrag festgelegt, dass der Lehrberechtigte die Internatskosten zur Gänze übernehmen muss.

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GESCHICHTE• 1559: allgemeine Schulpflicht in der württembergischen Großen Kirchenordnung • 1717 und 1763: staatliche Schulen in Preußen

Österreich:

• bis 1774 : Bildung durch die Kirche• 6. Dezember 1774: allgemeine Schulpflicht (Kaiserin Maria Theresia)

• flächendeckend • sechsjährige Unterrichtspflicht in der Volksschule• einheitliche Lehrbücher• Lehreraus- und -fortbildung geregelt• Frauen: keine Fach- oder Mittelschulen

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GESCHICHTE• 1927 wurde die Hauptschule als Pflichtschule für zehn- bis vierzehnjährige Kinder eingeführt (wegen der hohen Arbeitslosigkeit!)

Damals waren nur 5 % der Lehrer weiblich; und für sie galt der Zölibat

• 1934 bis 1938 wurden die Bildungsmöglichkeiten für Mädchen wieder reduziert (Austrofaschismus)• unter Hitler ideologisiert (Verbreitung des NS-Gedankengutes)• 1945-1955: alle Lehrpläne aufgehoben• 1955 …. :wieder eigene Lehrpläne• 1962: erste Schulnovelle (Unterrichtspflicht auf neun Jahre verlängert)• 1974: zweite Schulnovelle (SCHuG)

• 1975: Koedukation• 1979: gem. Turn- und Werkunterricht• 1982: Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau; 1993 integrierter Unterricht f. Behinderte, 1997 auch im AHS- Bereich.

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GESCHICHTE• 1559: allgemeine Schulpflicht in der württembergischen Großen Kirchenordnung •1717 und 1763: staatliche Schulen in Preußen

Österreich:

• bis 1774 : Bildung durch die Kirche• 6. Dezember 1774: allgemeine Schulpflicht (Kaiserin Maria Theresia)

• flächendeckend • sechsjährige Unterrichtspflicht in der Volksschule• einheitliche Lehrbücher• Lehreraus- und -fortbildung geregelt• Frauen: keine Fach- oder Mittelschulen

•1868: erste Mittelschule für Mädchen eröffnet•1869: wurden Bürgerschulen Mädchen zugänglich •1872: Matura möglich, aber noch kein Studium •1901: philosophische und medizinische Fakultät offen.

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Das österreichische Schulsystem kennt folgende Schulen:

Grundschulen/Volksschulen (1. bis 4. Schulstufe)

Hauptschulen (5. bis 8. Schulstufe) Sonderschulen (1. bis 8. Schulstufe) Polytechnische Schulen (9. Schulstufe)

Allgemeinbildende höhere Schulen: Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe) Oberstufe (9. bis 12. Schulstufe)

Berufsbildende mittlere Schulen (9. bis 12. Schulstufe) Berufsbildende höhere Schulen (9. bis 13. Schulstufe)

Bildungsanstalten für Kindergarten bzw. Sozialpädagogik (9. bis 13. Schulstufe)

Berufsschulen (ab der 9. Schulstufe - gemeinsam mit einer Berufslehre)

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Im Schuljahr 2008/09 startet mit der

Neuen Mittelschule

ein österreichweiter Schulversuch:

gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen für ~ 10% aller Schulen angestrebt.

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Privatschulen gehören einem der folgenen Typen an:Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht

Statutschule mit Öffentlichkeitsrecht zertifizierte nichtschulische Bildungseinrichtung

„Privatschulen sind Schulen, die von anderen als den gesetzlichen Schulerhaltern errichtet und erhalten werden “

– § 2 PrivSchG, nach Art. 14 Abs. 6,7 des Bundes-Verfassungsgesetzes

Zu den Statutschulen gehören Realschulen, Waldorfschulen, Montessorischulen, Pestalozzischulen und Bildungswerkstätten nach Wild.

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1. bis 4. Schuljahr: Grundschule bzw.

Volksschule oder Sonderschule

5. bis 8. Schuljahr Hauptschule oder Unterstufe in einer allgemein bildenden höheren Schule

oder Volksschuloberstufe oder Sonderschule

9. Schuljahr Polytechnische Schule oder Allgemein bildende höhere Schule (AHS) oder Berufsbildende mittlere oder höhere Schule (BMS oder

BHS) oder Weiterbesuch einer Volks-

oder Hauptschule oder Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen

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AHS1. Gymnasium: humanistischen Allgemeinbildung Latein (7.)

(Alt-)Griechisch (9.) oder moderne Fremdsprachen (F, I, Sp) 2. Realgymnasium: naturwissenschaftlich3. Wirtschaftskundliches Realgymnasium: Wirtschafts- und Sozialkunde

BMS, BHS: ersetzen Lehre und ermöglichen z.T. Lehrabschlüsse und Diplom etc….

Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Schulsystem_in_%C3%96sterreich

VIELFALT

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Leistungen

Zuerst war man stolz auf die Ergebnisse bei PISA 2000, aber Österreich war bereits bei PISA 2000 deutlich schlechter als vermeintlich geglaubt. Grund hierfür war eine falsche Datenerfassung und verzerrte Stichproben. Ergebnis: Lesefähigkeit Rang 18 statt 10, Mathematik Rang 15 statt 11 und in Naturwissenschaften Rang 11 statt 8.

Somit lagen Österreich und Deutschland mit ihren stark diversifizierenden Schulsystemen deutlich hinter den Ländern, die ein Gemeinschaftsschulsystem besitzen, das ein frühes und gleichzeitig langes gemeinsames Lernen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

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Naturwissenschaften (2006 neues Testmanual)

• Die österreichischen Schüler/innen erzielen im Mittel 511 Punkte auf der neu verankerten Naturwissenschaftsskala

• und liegen damit 11 Punkte (und statistisch signifikant) über dem OECD-Schnitt (500).

• Innerhalb der 30 OECD-Länder bedeutet dies Rang 12 (statistisch 8. bis 15. geteilter Rang).

• Die mit Abstand besten Naturwissenschaftsleistungen erbringen die Schüler/innen aus Finnland.

• Mit 563 Punkten erreichen sie den höchsten je auf einer PISA-Gesamtskala erzielten Landesmittelwert.

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• Schüler/innen auf den höchsten Naturwissenschafts-Kompetenzstufen 5 und 6 werden zur internationalen „Spitzengruppe“ gezählt.

• Österreich weist 10 % solcher Spitzenschüler/innen auf und liegt damit geringfügig hinter

• Deutschland (12 %), gleichauf mit der Schweiz und ähnlich wie der OECD-Schnitt (9 %).

• Mit Abstand die meisten Spitzenschüler/innen hat Finnland • (21 %), gefolgt von Neuseeland, Japan und Australien mit

mindestens 15 %.

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Leistungsstufe 1: Schüler/innen, die zum Beispiel erhebliche Probleme

haben, naturwissenschaftliche Faktenvon persönlichen Meinungen zu unterscheiden.

• In Österreich gibt es in Naturwissenschaft 16 % solcher Risikoschüler/innen – jede/r sechste österreichische Schüler/in zeigt gegen Ende der Pflichtschulzeit große Mängel im naturwissenschaftlichen Wissen.

• Im Vergleich zu Finnland (4 %) weist Österreich rund viermal so viele Risikoschüler/innen auf.

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• In Lesen erreichen die österreichischen Schüler/innen im Mittel 490 Punkte (OECD 492) = Rang 16.

• Führend in Lesen sind Korea (verbesserte sich auf 556 Punkte) und Finnland (547 – gleich bleibend Spitze).

• Im unteren Leistungssegment hat Österreich 21,5 % Lese-Risikoschüler/innen, d. h. jede/r fünfte österreichische Schüler/in kann gegen Ende der Pflichtschulzeit nur unzureichend sinnerfassend lesen – bei PISA 2003 waren es 20 %.

• Mädchen lesen besser: -– im OECD-Mittel +38, in Österreich +45 Punkte

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Mathe

• In den höchsten Kompetenzstufen 5 und 6 weist Österreich in Mathematik 15 % Spitzenschüler/innen auf –

• Spitzenmathematiker/innen finden sich in Korea (27 %)• sowie Finnland (24 %), • der Schweiz (23 %) • und Belgien (22 %).

•In Mathematik gibt es unter den österreichischen 15-/16-Jährigen

•20 % Risikoschüler/innen mit großen Probleme, einfachste mathematische

• Fragestellungen zu begreifen.

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Soziale Unterschiede

In Summe zählt fast jeder dritte heimische Jugendliche zu einer Risikogruppe– 10 % der Schüler/innen zeigen in allen drei Kompetenzbereichen besonders geringe Leistungen

Eltern mit Pflichtschulabschluss -- ca. 100 Punkte geringer als Akademikerkinder. Der kompensatorische Ausgleich ist in Finnland, Italien, Irland, Dänemark und Schweden am besten.

13 % der getesteten Schüler/innen haben Migrationshintergrund. Diese erreichen durchschnittlich um 61 Punkte weniger.

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Bildung und Armutsgefährdung

Quelle: Sozialbericht der Regierung 2003/2004, Statistik Austria 2005

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Quelle für Studierenden-Zahlen: Tabelle ‘koulutus’ des finnischen Statistikamts (Tilastokeskus, Rubrik ‘Maailma numeroina

Anteil der studierenden Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung

Land Bev. Studierende %

Finnland 5,2 278.792 5,36

Irland 3,9 161.000 4,13

Schweden 8,9 347.000 3,9

UK 59,1 2,024.000 3,42

F 59,6 2,012.000 3,38

Ö 8,2 260.000 3,17

De 82,6 2,055.000 2,49

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Finnland

• 1921: eine allgemeine Lernpflicht • 1968: entschied sich die parlamentarische Mehrheit für ein

integriertes Schulsystem. • 1972 und 1977: Einheits- bzw. Gemeinschaftsschulen (mit den

Klassenstufen 1 bis 9) eingeführt. • 1980: wurde eine „klassenlose“ gymnasiale Oberstufe eingeführt• 1994: neue Lehrpläne (mehr Autonomie) und Evaluation

– Informationsgesellschaft– Fortbildung– Schulprojekte

• Ziele: Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Lesekompetenz

• 1998: Gesamtschulunterricht.

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Links:• http://www.bildungssystem.at/• http://www.bmukk.gv.at/schulen/bw/ueberblick/hss.xml• http://www.pisa-austria.at/pisa2000/schulqualitaet/lang/index1.htm• http://www.nt.tuwien.ac.at/nthft/temp/oefg/text/veranstaltungen/

doktoratsstudien/Beitrag_Raible.pdf• http://www.uni-flensburg.de/fileadmin/databox/aktuelles/

forschungsbeitraege/BildungswesenSchulsystemFinnland.pdf• http://www.aks-wien.at/web/admin/org/data/upimages/

Zahlen&_Fakten_zum_Thema_differenziertes_Schulsystem_in_%D6.doc

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• In der Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen verfügen in Österreich bereits 85% über einen weiterführenden Abschluss.

• Der Anteil der Schüler/innen mit vorzeitigem Schulabgang ohne nachfolgende weiterführende Ausbildung liegt mit 9,1% auf dem 10. Rang in der EU2.

• Das international anerkannte und differenzierte österreichische Bildungssystem ist auch ein wesentlicher Grund dafür, dass Österreich die viertniedrigste Jugendarbeitslosigkeit in der gesamten EU aufweist. Mit 10,3% (+0,7%-Punkte) liegt Österreich lediglich hinter Dänemark (8,6%), den Niederlanden (8,3%) und Irland (8,5%).

• Der Durchschnitt der EU-25 beträgt 18,5%.