SCHULVERSUCHSLEHRPLAN LUFTFAHRZEUGTECHNIK...

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SCHULVERSUCHSLEHRPLAN LUFTFAHRZEUGTECHNIK 2005 gültig aufsteigend ab 2005/2006

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  • SCHULVERSUCHSLEHRPLAN LUFTFAHRZEUGTECHNIK

    2005

    gültig aufsteigend ab 2005/2006

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    Schulversuchslehrplan Luftfahrzeugtechnik

    Stundentafel Gesamtstundenzahl: 4 Klassen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (Pflichtgegenstände) Lehrgangsmäßiger Unterricht: 1. Klasse - 10 Wochen 2. Klasse - 10 Wochen 3. Klasse - 10 Wochen 4. Klasse - 5 Wochen

    Pflichtgegenstände

    Wochenstd. Klasse

    1. 2. 3. 4.

    Gesamtstunden Klasse

    1. 2. 3. 4.

    Gesamtstd. aller

    Klassen Politische Bildung 3 3 3 2 30 30 30 10 100

    Deutsch und Kommunikation

    0 3 2 2 0 30 20 10 60

    Berufsbezogene Fremdsprache Englisch

    4 4 4 4 40 40 40 20 140

    Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 1)

    3 0

    3 3

    3 3

    2 4

    30 0

    30

    30

    30

    30

    10

    20

    100

    80 Elektrotechnik und Elektronik

    4 4 5 2 40 40 50 10 140

    Mechanische Technologie

    4 4 4 4 40 40 40 20 140

    Spezielle

    Luftfahrzeugtechnik 1)

    4 4 5 6 40 40 50 30 160

    Angewandte Mathematik 4 4 4 4 40 40 40 20 140

    Fachzeichnen 3 3 2 0 30 30 20 0 80

    Luftfahrzeugtechnisches Labor

    8 10 9 6 80 100 90 30 300

    Praktikum 8 0 0 0 80 0 0 0 80

    Projektpraktikum 0 0 0 8 0 0 0 40 40

    Summe der Unterrichtsstunden 45 45 44 44 450 450 440 220 1 560

    1) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.

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    Schulversuchslehrplan Luftfahrzeugtechnik Freigegenstände

    Wochenstd. Klasse

    1. 2. 3. 4.

    Gesamtstunden Klasse

    1. 2. 3. 4.

    Gesamtstd. aller

    Klassen

    Angewandte Luftfahrzeugtechnik 3 3 4 4 30 30 40 20 120

    Religion 2 2 2 2 20 20 20 10 70

    Englisch 4 4 4 4 40 40 40 20 140

    Deutsch 4 4 4 4 40 40 40 20 140

    Unverbindliche Übungen

    Wochenstd. Klasse 1. 2. 3. 4.

    Gesamtstunden Klasse

    1. 2. 3. 4.

    Gesamtstd. aller

    Klassen

    Leibesübungen 2 2 2 2 20 20 20 10 70

    Förderunterricht

  • F A C H U N T E R R I C H T Allgemeine didaktische Bemerkungen:

    In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Schwerpunkte dieses Lehrberufes zu berücksichtigen.

    L U F T F A H R Z E U G T E C H N I K

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Die Schülerinnen und Schüler sollen die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen.

    Sie sollen grundlegende Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben und sie fachgerecht auswählen können sowie über deren Entsorgung Bescheid wissen.

    Sie sollen mit Arten, Aufbau, Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen vertraut sein sowie die im Lehrberuf gebräuchlichen Fertigungstechniken kennen.

    Sie sollen eingehendes Wissen über das Fehlermanagement in ihrem Berufsbereich haben.

    Sie sollen Kenntnisse über die in der Luftfahrzeugtechnik gebräuchlichen Maschinenelemente haben sowie mit den Grundkenntnissen über die ergonomische Gestaltung ihres Arbeitsplatzes und ihrer Arbeitsumgebung vertraut sein.

    Sie sollen die Grundgesetze der Mechanik und Aerodynamik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Luftfahrzeugtechnik Bescheid wissen. Sie sollen im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und den Brandschutzsystemen vertraut sein.

    E L E K T R O T E C H N I K U N D E L E K T R O N I K Lehrstoff:

    1. Klasse: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Elektrotechnik:

    Größen und Einheiten. Grundlagen der Gleichstromtechnik. Wirkungen des elektrischen Stromes.

    2. Klasse:

    Elektronik:

  • Gleich- und Wechselstromtechnik 3. Klasse: Elektronik:

    Wechselstromtechnik. Halbleitertechnik, Bauelemente. Analog- und Digitaltechnik. 4. Klasse: Elektronik:

    Analog- und Digitaltechnik. GPS-Technik. Elektrostatisch empfindliche Komponenten.

    M E C H A N I S C H E T E C H N O L O G I E

    Lehrstoff: 1. Klasse: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung. Ergonomie. Werk- und Hilfsstoffe:

    Arten. Eigenschaften. Normung. Einsatz. Entsorgung. Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen:

    Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz. Fertigungstechnik:

    Spanende und spanlose Formgebung.

    Maschinenelemente:

    Verbindungselemente. Sicherungselemente.

    2. Klasse: Werk- und Hilfsstoffe:

    Arten. Eigenschaften. Normung. Einsatz. Entsorgung. Fertigungstechnik: Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung.

  • Maschinenelemente:

    Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Steuerseile. Lager. Verbindungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente,

    3. Klasse: Werk- und Hilfsstoffe:

    Arten. Eigenschaften. Normung. Einsatz. Entsorgung. Maschinenelemente:

    Kraftübertragungselemente, Lager. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente. 4. Klasse: Fertigungstechnik:

    Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz. Füge- und Trenntechniken.

  • S P E Z I E L L E L U F T F A H R Z E U G T E C H N I K Lehrstoff: 1. Klasse: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Brandschutzsysteme. Fehlermanagement: Modelle und Theorien. Instandhaltungsverfahren und – arbeiten. Auswirkung. Vermeidung und Bewältigung. Mechanik und Aerodynamik: Dynamisches Grundgesetz. Luftfahrzeuge: Arten. Baugruppen. Systeme. Maschinenelemente. Instandhaltungsverfahren. Flugzeugstruktur: Rahmen und Zelle. Aerodynamik. Angewandte Physik:

    Stromerzeugung und Speicherung.

    2. Klasse: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Mechanik und Aerodynamik: Arbeits- und Energiesatz. Statik und Dynamik der Luftfahrzeuge. Luftfahrzeuge: Lagerung und Konservierung der Luftfahrzeuge und deren Baugruppen. Instandhaltungsverfahren. Flugsteuerung. Motortechnik: Verbrennungs- und Elektromotore. Bauelemente. Gemischaufbereitung, Verbrennung, Gaswechsel. Hilfs- und Zusatzaggregate.

  • Flugzeugstruktur: Aerodynamik. Flugsicherheit und -komfort. Angewandte Physik: Elektrokabel und Stecker. Zündanlagen. Optik und Wellenbewegung. Licht- und Signalrichtungen. Instrumenten- und Avioniksysteme. Anordnung von elektronischen Instrumentensystemen im Cockpit. 3. Klasse: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Mechanik und Aerodynamik:

    Thermisches Verhalten von Flüssigkeiten und Gasen. Drehflügelaerodynamik. Luftfahrzeuge: Druckkabinen. Klima- und Druckbeaufschlagungsanlage. Handhabung und Inspektion nach abnormen Ereignissen. Instandhaltungsverfahren. Motortechnik:

    Gaswechsel. Hilfs- und Zusatzaggregate. Kraftübertragung:

    Leistungs- und Kennungswandler. Übertragungselemente. Antriebstechniken und deren Steuerung. Flugzeugstruktur: Aerodynamik. Fahrwerke. Bremsanlagen. Angewandte Physik: Elektrische Hilfs- und Zusatzantriebe. Elektronische Steuerungen. Instrumenten- und Avioniksysteme. Anordnung von elektronischen Instrumentensystemen im Cockpit. 4. Klasse: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Mechanik und Aerodynamik: Propellertechnik. Luftfahrzeuge:

    Instandhaltungsverfahren. Eis- und Regenschutz. Motortechnik:

  • Gasturbinen-, Kolben-, Propeller- und alternative Antriebe. Gaswechsel. Hilfs- und Zusatzaggregate. Angewandte Physik: Instrumenten- und Avioniksysteme. Anordnung von elektronischen Instrumentensystemen im Cockpit.

    A N G E W A N D T E M A T H E M A T I K Bildungs- und Lehraufgabe:

    Die Schülerinnen und Schüler sollen mathematische Aufgaben aus dem Bereich ihres Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Sie sollen sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Lehrstoff: 1. Klasse: Mathematische Grundlagen:

    Berufsbezogene Längen-, Flächen- Volumen- und Masseberechnungen. Winkelberechnungen. Schwerpunktberechnungen. Ergänzende Fertigkeiten:

    Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. 2. Klasse: Berechnungen zur Mechanik:

    Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeit. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik. Beulung. Berechnungen zur

  • Berechnungen zur Elektrik: Grundlagen der Elektrotechnik. Elektronische Schaltungen.

    Ergänzende Fertigkeiten:

    Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. 3. Klasse: Motortechnische Berechnungen:

    Motorkenngrößen. Motorleistung und Drehmoment. Wirkungsgrad. Kraftstoffverbrauch. Motorsteuerung. Ergänzende Fertigkeiten:

    Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. 4. Klasse: Triebwerksberechnungen:

    Getriebe. Gesamttriebwerk. Fluggeschwindigkeit.

    Berechnungen zur Aerodynamik: Beschleunigung, Verzögerung. Luftwiderstand. Polare.

    Berechnungen zur Elektrik: Grundlagen der Elektrotechnik. Elektronische Schaltungen. Ergänzende Fertigkeiten:

    Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

  • F A C H Z E I C H N E N Bildungs- und Lehraufgabe:

    Die Schülerinnen und Schüler sollen die Grundlagen des technischen Zeichnens kennen und ausführen können.

    Sie sollen Freihandskizzen anfertigen sowie luftfahrzeugtechnische Unterlagen - auch in englischer Sprache - lesen und interpretieren können.

    Sie sollen Schalt- und Stromlaufpläne entwerfen und lesen können, um danach arbeiten sowie die erforderlichen Berechnungen durchführen zu können. Lehrstoff: 1. Klasse: Grundlagen des Zeichnens:

    Normen. Symbole. Darstellungsarten. Schnitte. Bemaßung. Maßstäbe. Beschriftung.

    2. Klasse: Technische Zeichnungen:

    Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Werkstattgerechte Skizzen. 3. Klasse: Technische Zeichnungen:

    Diagramme. Schalt- und Stromlaufpläne. Funktions- und Blockschaltbilder. 4. Klasse:

    Technische Zeichnungen:

    Lesen und Interpretieren von luftfahrzeugtechnischen Unterlagen.

  • L U F T F A H R Z E U G T E C H N I S C H E S L A B O R Bildungs- und Lehraufgabe:

    Die Schülerinnen und Schüler sollen mit der Handhabung des Computers und den Peripheriegeräten vertraut sein.

    Sie sollen die Computerterminologie anwenden können sowie die Computertechnologie für Luftfahrzeugsysteme kennen.

    Sie sollen das Internet als Informations- und Kommunikationsmedium nutzen können.

    Sie sollen die Mess- und Prüfinstrumente der luftfahrzeugzeugtechnischen Diagnostik handhaben, verwenden und instand halten können.

    Sie sollen luftfahrzeugtechnische Messungen sowie Übungen an mechanischen, elektrischen, elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Bauteilen und Baugruppen von Luftfahrzeugen durchführen können. Sie sollen Werkstoffe prüfen können sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen. Lehrstoff: 1. Klasse: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Computer und Peripheriegeräte:

    Computerterminologie. Computertechnologie für Luftfahrzeugsysteme. In Betrieb nehmen, Bedienen. Datenschutz.

    Internet:

    Übungen zur Informationsbeschaffung und zu elektronischen Mails. Mess- und Prüfinstrumente:

    Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Messen und Schalten:

    Übungen zu elektrischen und elektronischen Schaltungen und zur analogen und digitalen Mess- und Schalttechnik. Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen. 2. Klasse: Messen und Schalten:

    Übungen zu elektrischen und elektronischen Schaltungen und zur analogen und digitalen Mess- und Schalttechnik. Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Mess- und Prüfinstrumente:

  • Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

    3. Klasse: Luftfahrzeugtechnisches Messen:

    Übungen zu den Bereichen Motor, Gemischaufbereitung. Kraftübertragung. Fahrwerk. Übungen an mechanischen, elektrischen, elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Bauteilen und Baugruppen,

    Messen und Schalten:

    Übungen zu elektrischen und elektronischen Schaltungen und zur analogen und digitalen Mess- und Schalttechnik.

    Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen. 4. Klasse: Werkstoffprüfungen:

    Übungen und Versuche zum Verhalten und zu den Eigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen.

    Luftfahrzeugtechnisches Messen:

    Übungen zur Kommunikation verschiedener elektronischer Steuergeräte. Messen und Schalten:

    Übungen zu elektrischen und elektronischen Schaltungen und zur analogen und digitalen Mess- und Schalttechnik. Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen.

  • P R A K T I K U M Bildungs- und Lehraufgabe:

    Die Schülerinnen und Schüler sollen die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können.

    Sie sollen die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen handhaben und instand halten können sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

    Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen vertraut sein. Lehrstoff: 1. Klasse: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung. Werk- und Hilfsstoffe:

    Arten. Bearbeiten. Handhaben. Vorbereiten zur Entsorgung.

    Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen:

    Arten. Handhaben. Instandhalten.

    Arbeitsverfahren und -techniken:

    Spanendes und spanloses Formen. Fügen. Airframe (Bespannungen). Crimpen.

  • P R O J E K T P R A K T I K U M 4. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe:

    Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische Aufgaben als komplexe, gesamthafte Arbeiten projektieren, durchführen und darstellen können.

    Sie sollen dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen und zeichnerischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren und präsentieren können. Lehrstoff: Projektplanung:

    Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen. Projektdurchführung:

    Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß der fest gelegten Arbeitsabläufe. Projektdarstellung:

    Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten. Gemeinsame didaktische Grundsätze:

    Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

    Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

  • Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig.

    Auf Grund der in diesem Lehrberuf international verwendeten Fachsprache „Englisch“ ist diese bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen bzw. Unterrichtsgegenständen einzusetzen.

    In „Angewandter Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

    „Fachzeichnen” soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

    „Luftfahrzeugtechnisches Labor“ bzw. „Praktikum“ sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.

    Im „Projektpraktikum“ ist insbesondere beim Projektieren und Durchführen von Arbeitsaufträgen auf die praxisbezogene Kundinnen- und Kundenbetreuung Wert zu legen.

    Schülerinnen und Schüler sind zum logischen und vernetzten Denken zu führen. Es ist auf die Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen und zeichnerischen Sachthemen zu achten. Dabei empfiehlt sich, dass Schülerinnen und Schüler Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und differenten Schwierigkeitsgraden im Team planen und erarbeiten. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.

  • LuftfahrzeugtechnischesFACHUNTERRICHT