Schutz- und Hygienekonzept der VAMED Rehaklinik ......A) Allgemeine Regularien und Hygiene 1....
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Pütz/Rücker/Korbanek/Leufkens – Stand 13.05.2020
Schutz- und Hygienekonzept der VAMED Rehaklinik Berching
zur schrittweisen Rückkehr in den Routinebetrieb in der Pandemiesituation
mit dem SARS-CoV-2-Virus
Einleitung
In der Kabinettssitzung vom 5. Mai 2020 hat die Bayerische Staatsregierung schrittweise
Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen in der Pandemie mit dem SARS-CoV-2-
Virus beschlossen. Unter anderem sollen die Allgemeine Ausgangsbeschränkung entfallen,
Erleichterungen beim Besuchsverbot in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische
Versorgung erfolgt, sind vorgesehen.
Konkret wurde für zum Besuchsverbot in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
folgende Stellungnahme veröffentlicht:
„Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern,
Rehabilitationseinrichtungen in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische
Versorgung erfolgt und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen,
Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.
Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder von einem
Familienmitglied einmal täglich mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes
von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und
besuchte Person.
Die Einrichtungen haben Schutz- und Hygienekonzepte (insbesondere hinsichtlich
Vorkehrungen zu kontrolliertem Zugang, Besuchszonen und Besucherräume) vorzulegen. Für
Personal und Bewohnern bzw. Patienten sind regelmäßige Testungen ggf. sicherzustellen.
Das Gesundheitsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium ein Konzept für
den weiteren Fortgang im Bereich der Alten- und Pflegeheime sowie den Krankenhäusern
(insbes. Besuchsregelungen) erarbeiten.“
Mit dem vorliegenden Konzept kommt die VAMED Rehaklinik Berching der Aufforderung der
Erarbeitung von „Schutz- und Hygienekonzepten“ nach. Die zeitlichen Angaben orientieren
sich zum Teil, aber nicht unbedingt an den zeitlichen Rahmenvorgaben des Ministeriums.
Wie vor und während der ersten Phase der Pandemie mit dem Leiter der FüGK und den
Pandemiebeauftragten der Akutkliniken vereinbart, nimmt die VAMED Rehaklinik
Berching ihren Versorgungsauftrag in der Entlastung der Akutkliniken wahr und beteiligt
sich nicht an der Versorgung akuter COVID Patienten. Dies ist der Struktur der Klinik und
der Qualifikation ihrer Mitarbeiter geschuldet, aber auch der Tatsache, dass die in der
VAMED Rehaklinik Berching behandelten Patienten sämtlich der Hochrisikogruppe für
einen schweren Krankheitsverlauf der COVID Erkrankung nach Definition des Robert-Koch-
Instituts angehören. Der größtmögliche Schutz von Patienten und Personal ist das Ziel des
vorliegenden Konzepts.
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A) Allgemeine Regularien und Hygiene
1. Besuchsverbot
Das Besuchsverbot in der VAMED Rehaklinik Berching gilt bis zum 17.05.2020 fort.
Hintergrund ist die Tatsache, dass in der Klinik geriatrische Patienten behandelt werden,
die nach der Definition des Robert-Koch-Instituts RKI) vom 23.3.2020 als „Personen mit
einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf“ gelten müssen.
Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren
Krankheitsverlauf haben:
Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an.
Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das weniger gut reagierende
Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken (Immunseneszenz). Da unspezifische
Krankheitssymptome wie Fieber die Antwort des Immunsystems auf eine Infektion sind,
können diese im Alter schwächer ausfallen oder fehlen, wodurch Erkrankte dann auch erst
später zum Arzt gehen.
Auch verschiedene Grunderkrankungen wie z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes,
Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen
scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.
Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen
schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung)
vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorliegen (Multimorbidität) dürfte das Risiko
höher sein als bei nur einer Grunderkrankung.
Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit
einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die
Immunabwehr unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht ein höheres Risiko.
Welche Kombination von Risikofaktoren mit weiteren (Lebens-)Umständen ein besonders
hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei COVID-19 darstellen, ist noch nicht
hinreichend bekannt.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html
Um den größtmöglichen Schutz für Patienten und Mitarbeiter zu ermöglichen, sind
umfangreiche strukturelle Vorbereitungen für die Wiederöffnung der Klinik für
Besuchende und ein standardisiertes Vorgehen beim Empfang von Besuchern
notwendig. Die Zeit bis zum 17.05.2020 wird benötigt, um diese Voraussetzungen zu
schaffen.
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Pütz/Rücker/Korbanek/Leufkens – Stand 13.05.2020
2. Besuchszeiten und Besuchsbereiche
Nach der Veröffentlichung aus dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und
Pflege haben Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen Schutz-
und Hygienekonzepte (insbesondere hinsichtlich Vorkehrungen zu kontrolliertem
Zugang, Besuchszonen und Besucherräume) vorzulegen. Für Personal und Bewohner
bzw. Patienten sind regelmäßige Testungen ggf. sicherzustellen.
Die VAMED Rehaklinik Berching wird bis zum 17.05.2020 folgende Maßnahmen
umsetzen:
a) Besuchte Patienten
Besuch erhalten können aus hygienischer Sicht nur solche Patienten der Station A
und C, die mindestens einen negativen SARS-CoV-2 Abstrich im Hause aufweisen
oder einen negativen Abstrich 48 Stunden vor Aufnahme in die Rehaklinik in der
zuweisenden Klinik erhalten haben. Nur Patienten ohne SARS-CoV-2 typische
Symptome dürfen Besuch empfangen. Patienten die einen positiven SARS-CoV-2
Abstrich aufweisen, symptomatisch bzgl. einer COVID Erkrankung sind und/oder sich
im Aufnahme-Sonderisolationsbereich („Quarantänebereich“) der Station B befinden
können keinen Besuch empfangen.
Besuche erlaubt bei:
- Patienten, die einen negativen SARS-CoV-2 Abstrich im Hause aufweisen oder
einen negativen Abstrich 48 Stunden vor Aufnahme in die Rehaklinik in der
zuweisenden Klinik erhalten haben und asymptomatisch hinsichtlich SARS-CoV-
2 typischer Symptome sind.
Besuche nicht erlaubt bei:
- Patienten, die positiv auf das SARS-CoV-2 Virus abgestrichen wurden und/oder
die an SARS-CoV-2 erkrankt sind und sich im-Sonderisolationsbereich
(„Quarantänebereich“) der Station B befinden.
- Patienten die noch keinen negativen Abstrich nachweisen können oder deren
negativer Abstrich länger als 48 Stunden vor Aufnehme in die Rehaklinik
zurückliegt.
b) Besuchende und Besuchszeiten
Jeder Patient darf nur einmal täglich von einer festen registrierten Kontaktperson
oder einer Person seines engeren Familienumfelds Besuch empfangen. Der Besuch
aus dem engeren Familienumfeld kann auch täglich wechseln. Als Personen aus dem
engeren Familienumfeld gelten Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie und Geschwister.
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Die Besuchstermine sind vorab telefonisch über den Empfang abzustimmen unter der
Telefonnummer: 08462/202-101 in der Zeit von 13:00 – 15:00 Uhr und werden im
Therapieplan verzeichnet.
Die Termine sollten einen Tag im Voraus und für das Wochenende spätestens bis
Freitag angezeigt werden. Kurzfristige Wünsche auf Besuch am Wochenende können
ggf. über die Stationen organisiert werden.
Auf der betreffenden Station werden die Besucher namentlich mit Adresse und
Telefonnummer registriert. Die Registrierung erfolgt mit einem standardisierten
Erfassungsblatt (siehe Anhang 1).
Das Besuchererfassungsblatt umfasst:
Name, Verwandtschaftsverhältnis des Besuchs
Besuchsdatum
Uhrzeit und Dauer des Besuchs
Adresse des Besuchers
Telefonnummer des Besuchers
E-Mail-Adresse des Besuchers
Hinweis zur Verpflichtung der Einhaltung der Hygieneregeln
Es wird ein fester Besuchszeitkorridor definiert:
- Montag – Samstag von 14.00 bis 16.00 Uhr.
Die Besucher werden beim Erstbesuch von dem zuständigen Personal am
Haupteingang abgeholt. Dabei werden sie in die Hygienemaßnahmen (Basishygiene,
Einhalten des Mindestabstands von 1.5 Metern, Tragen eines Mund-Nase-Schutzes,
kein Körperkontakt, etc.) eingewiesen und die entsprechenden Formblätter werden
ausgehändigt. Die Besucher werden gebeten, diese sofort auszufüllen. Danach
werden Sie von der zuständigen Pflegekraft auf die Stationen und in das Zimmer des
Patienten begleitet.
Nach dem Besuch müssen sich die Besucher über das Klingelsystem melden und
werden vom Personal zum Ausgang begleitet.
Besucher dürfen nicht in die Klinik kommen, wenn sie selbst Krankheitssymptome
(Fieber, Atemwegserkrankung, etc.) aufweisen (Abfrage und Information vorab per
Telefon über den Empfang).
In Doppelzimmern in welchen mehrere Patienten untergebracht sind, sind Besuche
nur nach Befragung und Zustimmung der einliegen Patienten gestattet.
Bei Nichteinhalten der Hygienevorgaben kann ein Hausverbot ausgesprochen
werden.
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Eine feste Person bedeutet, dass regel- und dauerhaft nur eine einzige
Kontaktperson Zugang zum Patienten erhält. Bei Familienangehörigen (Ehegatten,
Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in
grader Linie, Geschwister) können diese auch täglich wechseln.
c) Einrichtung von Besucherbereichen
Hier können die Besuche auf der Station im Patientenzimmer stattfinden. Die
Besuche müssen vorab telefonisch angekündigt und terminiert werden. Es ist darauf
zu achten, dass nicht mehr als 4 Besuchende gleichzeitig auf Station zugegen sind.
Besuche und Patientenkontakte außerhalb der Klinik sind gestattet. Hier müssen
ebenfalls die Hygienerichtlinien nach RKI eingehalten werden.
d) Informationen zum Patientenbesuch in Zeiten der Pandemie
Die Unternehmenskommunikation wird Patienten und Angehörige über
laienverständlichen Plakate und Informationsschreiben auf einen Besuch in der
VAMED Rehaklinik Berching, in Zeiten der Pandemie, vorbereiten. Die Informationen
zum Besuch werden auch auf der Homepage der VAMED Rehaklinik Berching
veröffentlicht.
Angehörige können über das Info-Telefon allgemeine Informationen über die
Pandemie und die in der VAMED Rehaklinik Berching gültigen Hygieneregeln
erhalten:
Montag – Freitag, 10 bis 12 Uhr
Telefonnummer: 08465-175524
3. Speisesaal, gemeinsame Speisebereiche der Stationen, Gottesdienst in der
Klinikkapelle, Gemeinschaftsräume
Die Gemeinschaftsspeisebereiche der Stationen und die Klinikkapelle für
gemeinschaftliche Gottesdienste bleiben bis auf weiteres geschlossen. Die
gemeinschaftliche Nutzung von Sporträumen bleibt bis 17.05.2020 untersagt. Ab
18.05.2020 können Kleingruppen bis 3 (geeignete) Patienten unter Einhaltung der
Abstandsrichtlinien und der Hygienerichtlinien die Sporträume nutzen.
Patienten der geriatrischen Rehabilitation werden bis auf weiteres prinzipiell über die
Aufnahmestation A und die Station C aufgenommen.
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Hygiene auf der Aufnahmestation A, B (mit Ausnahme des Isolationsbereiches) und der
Station C.
Die Patienten werden bis auf weiteres im Einzelzimmer untergebracht. Ausnahme hier
sind Patienten, die SARS-CoV-2 positiv waren und zwei negative Abstriche vorweisen
können.
Die Patienten haben im optimalen Fall 48 Stunden vor Verlegung im Vorkrankenhaus
einen Abstrich mit negativem Ergebnis erhalten oder erhalten spätestens am
Aufnahmetag einen Abstrich auf das SARS-CoV-2 Virus.
Die Patienten tragen einen Mund-Nase-Schutz, soweit praktikabel und umsetzbar.
Kein Patient verlässt das Zimmer, wenn er noch keinen Abstrich erhalten hat oder der
Abstrich mehr als 48 Stunden vor Aufnahme zurückliegt.
Das Personal trägt bei Patienten, die noch keinen negativen Abstrich haben oder deren
Abstrich mehr als 48 Stunden vor Aufnahme zurück liegt, die erweiterte persönliche
Schutzausrüstung (Einmalhaube, flüssigkeitsabweisender Einmalkittel,
personengebundene FFP2-Maske, Gesichtsvisier, doppelte Einmalhandschuhe,
mehrfache Händedesinfektion), die Basishygiene ist einzuhalten, Hand-Gesichtskontakt
ist zu vermeiden etc.
Die Einzelzimmeraufnahmeisolation wird in diesen Fällen bis zum negativen Abstrich
fortgeführt.
Bei positivem Abstrichergebnis nach Aufnahme oder symptomatischen Patienten
hinsichtlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus trägt das Personal die erweiterte
persönliche Schutzausrüstung (Einmalhaube, flüssigkeitabweisender Einmalkittel,
personengebundene FFP2-Maske, Gesichtsvisier, doppelte Einmalhandschuhe,
mehrfache Händedesinfektion etc.) bis zum dem Zeitpunkt, an dem der Patient 2
negative Abstriche vorweisen kann.
Auf der Station B steht ein spezieller Sonderisolationsbereich („Quarantänebereich“) für
SARS-CoV-2 positiv abgestrichene Patienten zur Verfügung, der genutzt werden muss. Ob
und in welchem Umfang nach Abklingen der Pandemiesituation die Aufnahmestation
und der Sonderisolationsbereich weiterbetrieben wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt
in der erweiterten Klinikleitung erörtert.
Die Vorgaben zur Planung der szenarienspezifischen Aufnahme der Patienten bleiben
bestehen (siehe Anhang 2).
Das mit dem Gesundheitsamt im Landratsamt Neumarkt abgestimmte, definierte
Vorgehen bleibt zunächst bestehen (siehe Anlage 2). Dies schließt zunächst die
Einzelzimmerisolation ab dem Tag der Aufnahme bei Patienten, die keinen negativen
Abstrich zum Zeitpunkt der Aufnahme haben oder deren Abstrich mehr als 48 Stunden
vor Aufnahme zurückliegt, und die Nutzung von spezifischer persönlicher
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Schutzausrüstung (siehe oben) ein. Hier sind wir im Austausch, um aktuelle
Absprachen zeitnah in das Konzept zu ergänzen.
4. Einzelzimmerisolation
Gegenwärtig werden die in der VAMED Rehaklinik Berching behandelten Patienten bis
auf weiteres in Einzelzimmern untergebracht. Konkret bedeutet dies, dass jedem
Patienten ein getrenntes Zimmer zugewiesen wird. Jedem Patienten steht ein eigenes
Bad zur Verfügung.
Ausnahmen bilden Patienten die positiv auf COVID getestet wurden und nach Ablauf der
der Erkrankung zwei negative Abstriche vorweisen. Diese Patienten können ab dem
Aufnahmetag auf der Station C in Doppelzimmern untergebracht werden.
Ab dem 01.06.2020 ist geplant Patienten mit zwei negativen Abstrichen in
Doppelzimmern unterzubringen.
Die Hygienemaßnahmen (Tragen von Mundschutz, Verlassen des Zimmers nur in
Begleitung, Essen auf dem Zimmer, Händedesinfektion, etc.) werden streng eingehalten.
Die Unterbringung in Einzelzimmern ist der Notwendigkeit des Einhaltens des
interindividuellen Mindestabstands von 1,5 Metern geschuldet.
Die Hygienemaßnahmen für Patienten, Personal und Besucher werden bis auf weiteres
fortgesetzt.
5. Perspektive Aufhebung der Einzelzimmerisolation während des Aufenthalts
In Abhängigkeit von der Entwicklung der Infektionsraten mit dem SARS-CoV-2 Virus nach
Lockerung der Beschränkungsmaßnahmen durch die Bayerische Staatsregierung ab dem
6. Mai 2020 können weitere Erleichterungen der gegenwärtig sehr strengen
Hygienemaßnahmen in der VAMED Rehaklinik Berching in Absprache mit dem
Gesundheitsamt Neumarkt umgesetzt werden.
B) Perspektive: Rückkehr zur medizinischen und therapeutischen Routineversorgung
in der Rehabilitation
Gegenwärtig arbeiten die pflegerischen, therapeutischen und, soweit möglich, auch die
ärztlichen Teams, zur Kontaktreduktion untereinander und mit den Patienten, getrennt
auf den verschiedenen Stationen. Dies führt zwangsläufig zu einer Limitation der
rehabilitativen Möglichkeiten in der Pandemiesituation.
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In Abhängigkeit der Entwicklung der Infektionsraten innerhalb der Bevölkerung sollten
und müssen in den kommenden Wochen wieder zunehmend rehabilitative Aspekte der
Patientenversorgung in den Vordergrund rücken.
Daraus ergibt sich, dass – vor dem Hintergrund des Aufnahmedrucks aus den
Akutkliniken – ab einer entsprechenden Patientenzahl die hygienisch begründete
Teamtrennung aufgelöst werden muss.
Begründet durch die zeitliche Dynamik der Erregerverbreitung kann erst in einigen
Wochen abgeschätzt werden, ob und mit welcher Intensität eine zweite Infektionswelle
mit dem SARS-CoV-2 Virus zu erwarten ist. Deshalb soll ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen
bei der Rückkehr in den phasenspezifischen rehabilitativen Routinebetrieb erfolgen.
Jederzeit bleibt die Möglichkeit, die hygienischen Maßnahmen zu intensivieren und die
damit verbundenen Einschränkungen für zwischenmenschliche Kontakte zu erhöhen.
Chronologisch sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Rückkehr zu einer Kleingruppentherapie von 5 bis 7 Patienten ab dem 01.06.2020.
C) Perspektive: Wiederaufnahme der ambulanten therapeutischen Versorgung
In der Pandemiesituation leidet auch die ambulante therapeutische Versorgung. Analog
zu den Empfehlungen des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 5. Mai 2020 zur möglichen Öffnung von Hotels und Tourismusangeboten, ist
vorgesehen ab dem 01.06.2020 die Ambulanz (Krankengymnastik, Ergotherapie,
Psychologie, Schluck-/Sprech-/Sprachtherapie) an der VAMED Rehaklinik Berching
wieder zu öffnen.
Das Nebentätigkeitsverbot für sämtliche Mitarbeiter der Klinik beleibt bestehen.
Die ambulante Therapie findet in strenger räumlicher und personeller Trennung zur
Klinik und Versorgung stationärer Patienten statt. Es werden strikte Hygieneauflagen
eingehalten:
- Basishygiene, u.a. Mindestabstand 1,5 Meter, Händedesinfektion, Tragen eines
Mund-Nase-Schutz Patient und Mitarbeiter, Vermeiden von Hand-Gesicht-
Kontakten
- Verpflichtende Hygieneschulungen therapeutischer Mitarbeiter
- keine Nutzung von Gemeinschaftsräumen, keine gemeinschaftliche Nutzung von
Massagebereichen
- Keine Behandlung von symptomatischen Patienten bzgl. Vorliegen einer
potentiellen Infektion mit SARS-CoV-2 (telefonische Abfrage am Tag des
Behandlungstermins)
- Regelmäßiges Lüften von geschlossenen Therapieräumen
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- Einweisung der ambulanten Patienten in die Hygienemaßnahmen bei Erstkontakt
durch die zuständigen Therapeuten
- Führen von Kontaktpersonenlisten
- Die Patienten werden - wo immer möglich - stets von denselben Therapeuten
behandelt
- Wann immer möglich werden Therapien im Freien durchgeführt
- Strenge Indikationsstellung bei körpernaher Therapie. Strenge Beachtung der
Hygienevorschriften mit entsprechender Schutzausrüstung (flüssigkeitsabweisende
Kittel, Haube, Gesichtsvisier, FFP2/FFP3 Maske, Handschuhe, etc.), gilt auch für
Diagnostik
- Einzeltherapie mit mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen Therapeut und Patient,
Reduktion oder Verzicht von Maßnahmen im Kopf-Hals-Mund-Nase Bereich.
D) Zeitstrahl der potentiellen Rückkehr zum Routinebetrieb in der VAMED Rehaklinik
Berching
18. Mai 2020
- Lockerung des Besuchsverbots
- Rückkehr zu einer Kleingruppentherapie bis 3 Patienten
01.06.2020
- Wiedereröffnung der Therapieambulanz
- Wiederaufnahme der pflegerisch/therapeutischen
Regelversorgung
frühestens ab 15. Juni 2020
- Wiederaufnahme der Teambesprechungen, unter Wahrung der
Hygienerichtlinien (Mindestabstand 1,5 Meter, Basishygiene,
Mund-Nase-Schutz) frühestens ab dem 15.6.2020
Details zur Entwicklung der Pandemie mit dem SARS-CoV-2 Virus und aktuelle
Hygieneempfehlungen und medizinische Empfehlungen sind tagesaktuell auf den
Internetseiten des Robert Koch Instituts (RKI) zu finden
(https://www.rki.de/DE/Content/Institut/institut_node.html).
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LITERATUR
SARS-CoV-2 Erregerleitfaden der Zentralen Krankenhaushygiene Klinik (K) > Stab Covid >
Allgemein > Erregerleitfaden
Empfehlungen zum ressourcensparenden Umgang mit Mund-Nase-Schutz (MNS) und
Atemschutzmasken (FFP2/FFP3) in allen VAMED-Einrichtungen. Stand: 27.4.2020
COVID-19 Verdacht: Maßnahmen und Testkriterien. Orientierungshilfe für Ärztinnen und
Ärzte. Zentrale Krankenhaushygiene. Stand: 20-4-2020
Pandemieplan. Stand 20.3.2020. Klinik (K) > Stab Covid > Allgemein > Pandemieplan
Robert Koch Institut. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2.
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
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ANLAGEN
Anlage 1 - Erfassung Kontaktperson für Klinikbesucher
Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrter Angehöriger,
aufgrund der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4.BayIfSMV) ist
nur eine feste Person oder eine täglich wechselnde Person aus dem Kreis der Familie, dies
sind: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
Verwandte in gerader Linie, Geschwister, berechtigt Patienten in unserem Hause zu
besuchen.
Patientendaten:
Name
Vorname
Geburtsdatum
Station:
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Bitte tragen Sie hier Ihre Kontaktdaten als feste Besuchsperson ein:
Name:
Vorname:
Verwandtschaftliches Verhältnis: Ο Ehegatte/Lebenspartner/Partner
Ο Geschwister
Ο Verwandter in gerader Line
Ο Eltern
Geburtsdatum:
Wohnort:
Straße/Hausnummer:
Telefonnummer:
Bitte beachten sie dringend folgende wichtige Informationen!
Ein Besuch ist nur einmal pro Tag zu den festen Besuchszeiten möglich.
Bei Krankheitssymptomen, wie z.B. Fieber, Atemwegserkrankungen, Erbrechen und
Durchfall, besteht ein Besuchsverbot. Kommen Sie in diesem Fall nicht in die Klinik!
Die Hygienevorschriften der VAMED Rehaklinik Berching sind strikt einzuhalten. Den
Hygieneanweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Es besteht eine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz tragen!)
Ggf. müssen auch Schutzkittel und Handschuhe getragen werden
Vor Betreten der Klinik ist eine gründliche Händedesinfektion durchzuführen.
Die Kontaktflächen in den Besuchsräumen müssen nach Beendigung des Besuches
desinfizierend gereinigt werden.
Es gilt durchgängig das Abstandsgebot von 1,5 Meter zu allen Personen.
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Zugangsbeschränkungen sind möglich, um Abstandsregelungen zu gewährleisten.
o Für die gesamte Rehaklinik.
o In Zwei- und Mehrbettzimmern kann grundsätzlich nur ein Patient Besuch
empfangen.
Jeder Besuch muss in die Kontaktpersonenliste des Patienten eingetragen werden.
Patienten in der sogenannten Aufnahmeisolation (Quarantäne) dürfen nur Besuch in
einem dafür vorbereiten Raum stattfinden. Dafür müssen bestimmte Besuchszeiten
abgestimmt werden.
Alle Besuchenden und jeder Besuchstag muss registriert werden, um bei einem
Infektionsverdacht eine spätere Nachverfolgung von Kontaktpersonen sicherzustellen.
Bei Verstoß gegen die Hygieneregeln kann der Besucher der Klinik verwiesen und ein
Besuchsverbot ausgesprochen werden.
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gern an die Mitarbeiter der
Krankenhaushygiene wenden.
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner personenbezogenen Daten und, dass ich das
Informationsblattes erhalten, die darin enthaltenen Informationen gelesen, ggf. erklärt
bekommen und umfassend verstanden habe.
Datum: ________________ Unterschrift: ____________________________
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Anlage 2 - Patientenaufnahme in der Pandemie mit SARS-CoV-2
Neben der Abfrage von klinischen Symptomen (soweit möglich), Vorerkrankungen,
immunsuppressiver Medikation und von Kontakten zu Personen mit COVID-Erkrankung oder
Verdacht auf COVID Erkrankung wird vor der Aufnahme in die VAMED Rehaklinik Berching verlangt:
A) Patientenanmeldung für Patienten ohne durchgemachte COVID Erkrankung:
Wurde ein Abstrich auf SARS-CoV-2 abgenommen Ja
in den letzten 2 Tagen?
War der Abstrich negativ? Ja
B) Patientenanmeldung nach COVID Erkrankung:
Wurden ein verpflichtender Abstrich auf SARS-CoV-2
(kombinierter Rachen- und Tracheal-
/Bronchialsekret Abstrich) durchgeführt in den vergangenen 7 Tagen? Ja
War der Abstrich negativ? Ja
Erkrankungsbeginn mindestens 14 Tage zurückliegend Ja
Mindestens 4 Tage klinisch stabil Ja
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Um das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 für andere Patienten und Personal so gering wie
möglich zu halten, wird folgendes Vorgehen festgelegt:
A) Patientenanmeldung ohne COVID Erkrankung
Bei Vorliegen eines negativen SARS-CoV-2 Abstrichs innerhalb der vergangenen 2 Tage:
- Bis auf Weiteres Einzelzimmerisolation bei Aufnahme auf Station A und C
Bei Nichtvorliegen eines SARS-CoV-2 Abstrichs innerhalb der vergangenen 2 Tage oder bei
Nichtvorliegen eines Befundes
- Abstrichdiagnostik
- Einzelzimmerisolation auf der Aufnahmestation A und beibehalten der
Hygienemaßnahmen entsprechend Verdacht auf COVID Erkrankung
(Einzelzimmerisolation, Versorgung durch Bereichspflege/Bereichstherapie, PSA
einschließlich FFP2/FFP3 Maske).
- Bei negativem Befund und klinischer Symptomfreiheit hinsichtlich COVID
Einzelzimmerisolation
- Bei positivem Befund Verlegung auf Station B.
B) Patientenanmeldung nach COVID Erkrankung
Erkrankungsbeginn mehr als 14 Tage zurückliegend und 2 negativen Abstrichen
Bei Vorliegen von zwei verpflichtenden negativen SARS-CoV-2 Abstrichs (kombinierter
Rachen- und Tracheal-/Bronchialsekret Abstrich) innerhalb der vergangenen 7 Tage:
- Bis auf weiteres Einzelzimmerisolation auf der Station C
- Ausnahmen bilden Patienten die positiv auf COVID getestet wurden und nach Ablauf der
der Erkrankung zwei negative Abstriche vorweisen. Diese Patienten können ab dem
Aufnahmetag auf der Station C in Doppelzimmern untergebracht werden.
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