Schutz- und Hygienekonzept der VAMED Rehaklinik ......A) Allgemeine Regularien und Hygiene 1....

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1 Pütz/Rücker/Korbanek/Leufkens – Stand 13.05.2020 Schutz- und Hygienekonzept der VAMED Rehaklinik Berching zur schrittweisen Rückkehr in den Routinebetrieb in der Pandemiesituation mit dem SARS-CoV-2-Virus Einleitung In der Kabinettssitzung vom 5. Mai 2020 hat die Bayerische Staatsregierung schrittweise Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen in der Pandemie mit dem SARS-CoV-2- Virus beschlossen. Unter anderem sollen die Allgemeine Ausgangsbeschränkung entfallen, Erleichterungen beim Besuchsverbot in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sind vorgesehen. Konkret wurde für zum Besuchsverbot in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen folgende Stellungnahme veröffentlicht: „Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen, Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen. Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder von einem Familienmitglied einmal täglich mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person. Die Einrichtungen haben Schutz- und Hygienekonzepte (insbesondere hinsichtlich Vorkehrungen zu kontrolliertem Zugang, Besuchszonen und Besucherräume) vorzulegen. Für Personal und Bewohnern bzw. Patienten sind regelmäßige Testungen ggf. sicherzustellen. Das Gesundheitsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich der Alten- und Pflegeheime sowie den Krankenhäusern (insbes. Besuchsregelungen) erarbeiten.“ Mit dem vorliegenden Konzept kommt die VAMED Rehaklinik Berching der Aufforderung der Erarbeitung von „Schutz- und Hygienekonzepten“ nach. Die zeitlichen Angaben orientieren sich zum Teil, aber nicht unbedingt an den zeitlichen Rahmenvorgaben des Ministeriums. Wie vor und während der ersten Phase der Pandemie mit dem Leiter der FüGK und den Pandemiebeauftragten der Akutkliniken vereinbart, nimmt die VAMED Rehaklinik Berching ihren Versorgungsauftrag in der Entlastung der Akutkliniken wahr und beteiligt sich nicht an der Versorgung akuter COVID Patienten. Dies ist der Struktur der Klinik und der Qualifikation ihrer Mitarbeiter geschuldet, aber auch der Tatsache, dass die in der VAMED Rehaklinik Berching behandelten Patienten sämtlich der Hochrisikogruppe für einen schweren Krankheitsverlauf der COVID Erkrankung nach Definition des Robert-Koch- Instituts angehören. Der größtmögliche Schutz von Patienten und Personal ist das Ziel des vorliegenden Konzepts.

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Pütz/Rücker/Korbanek/Leufkens – Stand 13.05.2020

Schutz- und Hygienekonzept der VAMED Rehaklinik Berching

zur schrittweisen Rückkehr in den Routinebetrieb in der Pandemiesituation

mit dem SARS-CoV-2-Virus

Einleitung

In der Kabinettssitzung vom 5. Mai 2020 hat die Bayerische Staatsregierung schrittweise

Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen in der Pandemie mit dem SARS-CoV-2-

Virus beschlossen. Unter anderem sollen die Allgemeine Ausgangsbeschränkung entfallen,

Erleichterungen beim Besuchsverbot in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und

Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische

Versorgung erfolgt, sind vorgesehen.

Konkret wurde für zum Besuchsverbot in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen

folgende Stellungnahme veröffentlicht:

„Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern,

Rehabilitationseinrichtungen in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische

Versorgung erfolgt und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen,

Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.

Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder von einem

Familienmitglied einmal täglich mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes

von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und

besuchte Person.

Die Einrichtungen haben Schutz- und Hygienekonzepte (insbesondere hinsichtlich

Vorkehrungen zu kontrolliertem Zugang, Besuchszonen und Besucherräume) vorzulegen. Für

Personal und Bewohnern bzw. Patienten sind regelmäßige Testungen ggf. sicherzustellen.

Das Gesundheitsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium ein Konzept für

den weiteren Fortgang im Bereich der Alten- und Pflegeheime sowie den Krankenhäusern

(insbes. Besuchsregelungen) erarbeiten.“

Mit dem vorliegenden Konzept kommt die VAMED Rehaklinik Berching der Aufforderung der

Erarbeitung von „Schutz- und Hygienekonzepten“ nach. Die zeitlichen Angaben orientieren

sich zum Teil, aber nicht unbedingt an den zeitlichen Rahmenvorgaben des Ministeriums.

Wie vor und während der ersten Phase der Pandemie mit dem Leiter der FüGK und den

Pandemiebeauftragten der Akutkliniken vereinbart, nimmt die VAMED Rehaklinik

Berching ihren Versorgungsauftrag in der Entlastung der Akutkliniken wahr und beteiligt

sich nicht an der Versorgung akuter COVID Patienten. Dies ist der Struktur der Klinik und

der Qualifikation ihrer Mitarbeiter geschuldet, aber auch der Tatsache, dass die in der

VAMED Rehaklinik Berching behandelten Patienten sämtlich der Hochrisikogruppe für

einen schweren Krankheitsverlauf der COVID Erkrankung nach Definition des Robert-Koch-

Instituts angehören. Der größtmögliche Schutz von Patienten und Personal ist das Ziel des

vorliegenden Konzepts.

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A) Allgemeine Regularien und Hygiene

1. Besuchsverbot

Das Besuchsverbot in der VAMED Rehaklinik Berching gilt bis zum 17.05.2020 fort.

Hintergrund ist die Tatsache, dass in der Klinik geriatrische Patienten behandelt werden,

die nach der Definition des Robert-Koch-Instituts RKI) vom 23.3.2020 als „Personen mit

einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf“ gelten müssen.

Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren

Krankheitsverlauf haben:

Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an.

Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das weniger gut reagierende

Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken (Immunseneszenz). Da unspezifische

Krankheitssymptome wie Fieber die Antwort des Immunsystems auf eine Infektion sind,

können diese im Alter schwächer ausfallen oder fehlen, wodurch Erkrankte dann auch erst

später zum Arzt gehen.

Auch verschiedene Grunderkrankungen wie z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes,

Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen

scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.

Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen

schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung)

vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorliegen (Multimorbidität) dürfte das Risiko

höher sein als bei nur einer Grunderkrankung.

Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit

einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die

Immunabwehr unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht ein höheres Risiko.

Welche Kombination von Risikofaktoren mit weiteren (Lebens-)Umständen ein besonders

hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei COVID-19 darstellen, ist noch nicht

hinreichend bekannt.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

Um den größtmöglichen Schutz für Patienten und Mitarbeiter zu ermöglichen, sind

umfangreiche strukturelle Vorbereitungen für die Wiederöffnung der Klinik für

Besuchende und ein standardisiertes Vorgehen beim Empfang von Besuchern

notwendig. Die Zeit bis zum 17.05.2020 wird benötigt, um diese Voraussetzungen zu

schaffen.

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2. Besuchszeiten und Besuchsbereiche

Nach der Veröffentlichung aus dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und

Pflege haben Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen Schutz-

und Hygienekonzepte (insbesondere hinsichtlich Vorkehrungen zu kontrolliertem

Zugang, Besuchszonen und Besucherräume) vorzulegen. Für Personal und Bewohner

bzw. Patienten sind regelmäßige Testungen ggf. sicherzustellen.

Die VAMED Rehaklinik Berching wird bis zum 17.05.2020 folgende Maßnahmen

umsetzen:

a) Besuchte Patienten

Besuch erhalten können aus hygienischer Sicht nur solche Patienten der Station A

und C, die mindestens einen negativen SARS-CoV-2 Abstrich im Hause aufweisen

oder einen negativen Abstrich 48 Stunden vor Aufnahme in die Rehaklinik in der

zuweisenden Klinik erhalten haben. Nur Patienten ohne SARS-CoV-2 typische

Symptome dürfen Besuch empfangen. Patienten die einen positiven SARS-CoV-2

Abstrich aufweisen, symptomatisch bzgl. einer COVID Erkrankung sind und/oder sich

im Aufnahme-Sonderisolationsbereich („Quarantänebereich“) der Station B befinden

können keinen Besuch empfangen.

Besuche erlaubt bei:

- Patienten, die einen negativen SARS-CoV-2 Abstrich im Hause aufweisen oder

einen negativen Abstrich 48 Stunden vor Aufnahme in die Rehaklinik in der

zuweisenden Klinik erhalten haben und asymptomatisch hinsichtlich SARS-CoV-

2 typischer Symptome sind.

Besuche nicht erlaubt bei:

- Patienten, die positiv auf das SARS-CoV-2 Virus abgestrichen wurden und/oder

die an SARS-CoV-2 erkrankt sind und sich im-Sonderisolationsbereich

(„Quarantänebereich“) der Station B befinden.

- Patienten die noch keinen negativen Abstrich nachweisen können oder deren

negativer Abstrich länger als 48 Stunden vor Aufnehme in die Rehaklinik

zurückliegt.

b) Besuchende und Besuchszeiten

Jeder Patient darf nur einmal täglich von einer festen registrierten Kontaktperson

oder einer Person seines engeren Familienumfelds Besuch empfangen. Der Besuch

aus dem engeren Familienumfeld kann auch täglich wechseln. Als Personen aus dem

engeren Familienumfeld gelten Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer

nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie und Geschwister.

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Die Besuchstermine sind vorab telefonisch über den Empfang abzustimmen unter der

Telefonnummer: 08462/202-101 in der Zeit von 13:00 – 15:00 Uhr und werden im

Therapieplan verzeichnet.

Die Termine sollten einen Tag im Voraus und für das Wochenende spätestens bis

Freitag angezeigt werden. Kurzfristige Wünsche auf Besuch am Wochenende können

ggf. über die Stationen organisiert werden.

Auf der betreffenden Station werden die Besucher namentlich mit Adresse und

Telefonnummer registriert. Die Registrierung erfolgt mit einem standardisierten

Erfassungsblatt (siehe Anhang 1).

Das Besuchererfassungsblatt umfasst:

Name, Verwandtschaftsverhältnis des Besuchs

Besuchsdatum

Uhrzeit und Dauer des Besuchs

Adresse des Besuchers

Telefonnummer des Besuchers

E-Mail-Adresse des Besuchers

Hinweis zur Verpflichtung der Einhaltung der Hygieneregeln

Es wird ein fester Besuchszeitkorridor definiert:

- Montag – Samstag von 14.00 bis 16.00 Uhr.

Die Besucher werden beim Erstbesuch von dem zuständigen Personal am

Haupteingang abgeholt. Dabei werden sie in die Hygienemaßnahmen (Basishygiene,

Einhalten des Mindestabstands von 1.5 Metern, Tragen eines Mund-Nase-Schutzes,

kein Körperkontakt, etc.) eingewiesen und die entsprechenden Formblätter werden

ausgehändigt. Die Besucher werden gebeten, diese sofort auszufüllen. Danach

werden Sie von der zuständigen Pflegekraft auf die Stationen und in das Zimmer des

Patienten begleitet.

Nach dem Besuch müssen sich die Besucher über das Klingelsystem melden und

werden vom Personal zum Ausgang begleitet.

Besucher dürfen nicht in die Klinik kommen, wenn sie selbst Krankheitssymptome

(Fieber, Atemwegserkrankung, etc.) aufweisen (Abfrage und Information vorab per

Telefon über den Empfang).

In Doppelzimmern in welchen mehrere Patienten untergebracht sind, sind Besuche

nur nach Befragung und Zustimmung der einliegen Patienten gestattet.

Bei Nichteinhalten der Hygienevorgaben kann ein Hausverbot ausgesprochen

werden.

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Eine feste Person bedeutet, dass regel- und dauerhaft nur eine einzige

Kontaktperson Zugang zum Patienten erhält. Bei Familienangehörigen (Ehegatten,

Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in

grader Linie, Geschwister) können diese auch täglich wechseln.

c) Einrichtung von Besucherbereichen

Hier können die Besuche auf der Station im Patientenzimmer stattfinden. Die

Besuche müssen vorab telefonisch angekündigt und terminiert werden. Es ist darauf

zu achten, dass nicht mehr als 4 Besuchende gleichzeitig auf Station zugegen sind.

Besuche und Patientenkontakte außerhalb der Klinik sind gestattet. Hier müssen

ebenfalls die Hygienerichtlinien nach RKI eingehalten werden.

d) Informationen zum Patientenbesuch in Zeiten der Pandemie

Die Unternehmenskommunikation wird Patienten und Angehörige über

laienverständlichen Plakate und Informationsschreiben auf einen Besuch in der

VAMED Rehaklinik Berching, in Zeiten der Pandemie, vorbereiten. Die Informationen

zum Besuch werden auch auf der Homepage der VAMED Rehaklinik Berching

veröffentlicht.

Angehörige können über das Info-Telefon allgemeine Informationen über die

Pandemie und die in der VAMED Rehaklinik Berching gültigen Hygieneregeln

erhalten:

Montag – Freitag, 10 bis 12 Uhr

Telefonnummer: 08465-175524

3. Speisesaal, gemeinsame Speisebereiche der Stationen, Gottesdienst in der

Klinikkapelle, Gemeinschaftsräume

Die Gemeinschaftsspeisebereiche der Stationen und die Klinikkapelle für

gemeinschaftliche Gottesdienste bleiben bis auf weiteres geschlossen. Die

gemeinschaftliche Nutzung von Sporträumen bleibt bis 17.05.2020 untersagt. Ab

18.05.2020 können Kleingruppen bis 3 (geeignete) Patienten unter Einhaltung der

Abstandsrichtlinien und der Hygienerichtlinien die Sporträume nutzen.

Patienten der geriatrischen Rehabilitation werden bis auf weiteres prinzipiell über die

Aufnahmestation A und die Station C aufgenommen.

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Hygiene auf der Aufnahmestation A, B (mit Ausnahme des Isolationsbereiches) und der

Station C.

Die Patienten werden bis auf weiteres im Einzelzimmer untergebracht. Ausnahme hier

sind Patienten, die SARS-CoV-2 positiv waren und zwei negative Abstriche vorweisen

können.

Die Patienten haben im optimalen Fall 48 Stunden vor Verlegung im Vorkrankenhaus

einen Abstrich mit negativem Ergebnis erhalten oder erhalten spätestens am

Aufnahmetag einen Abstrich auf das SARS-CoV-2 Virus.

Die Patienten tragen einen Mund-Nase-Schutz, soweit praktikabel und umsetzbar.

Kein Patient verlässt das Zimmer, wenn er noch keinen Abstrich erhalten hat oder der

Abstrich mehr als 48 Stunden vor Aufnahme zurückliegt.

Das Personal trägt bei Patienten, die noch keinen negativen Abstrich haben oder deren

Abstrich mehr als 48 Stunden vor Aufnahme zurück liegt, die erweiterte persönliche

Schutzausrüstung (Einmalhaube, flüssigkeitsabweisender Einmalkittel,

personengebundene FFP2-Maske, Gesichtsvisier, doppelte Einmalhandschuhe,

mehrfache Händedesinfektion), die Basishygiene ist einzuhalten, Hand-Gesichtskontakt

ist zu vermeiden etc.

Die Einzelzimmeraufnahmeisolation wird in diesen Fällen bis zum negativen Abstrich

fortgeführt.

Bei positivem Abstrichergebnis nach Aufnahme oder symptomatischen Patienten

hinsichtlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus trägt das Personal die erweiterte

persönliche Schutzausrüstung (Einmalhaube, flüssigkeitabweisender Einmalkittel,

personengebundene FFP2-Maske, Gesichtsvisier, doppelte Einmalhandschuhe,

mehrfache Händedesinfektion etc.) bis zum dem Zeitpunkt, an dem der Patient 2

negative Abstriche vorweisen kann.

Auf der Station B steht ein spezieller Sonderisolationsbereich („Quarantänebereich“) für

SARS-CoV-2 positiv abgestrichene Patienten zur Verfügung, der genutzt werden muss. Ob

und in welchem Umfang nach Abklingen der Pandemiesituation die Aufnahmestation

und der Sonderisolationsbereich weiterbetrieben wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt

in der erweiterten Klinikleitung erörtert.

Die Vorgaben zur Planung der szenarienspezifischen Aufnahme der Patienten bleiben

bestehen (siehe Anhang 2).

Das mit dem Gesundheitsamt im Landratsamt Neumarkt abgestimmte, definierte

Vorgehen bleibt zunächst bestehen (siehe Anlage 2). Dies schließt zunächst die

Einzelzimmerisolation ab dem Tag der Aufnahme bei Patienten, die keinen negativen

Abstrich zum Zeitpunkt der Aufnahme haben oder deren Abstrich mehr als 48 Stunden

vor Aufnahme zurückliegt, und die Nutzung von spezifischer persönlicher

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Schutzausrüstung (siehe oben) ein. Hier sind wir im Austausch, um aktuelle

Absprachen zeitnah in das Konzept zu ergänzen.

4. Einzelzimmerisolation

Gegenwärtig werden die in der VAMED Rehaklinik Berching behandelten Patienten bis

auf weiteres in Einzelzimmern untergebracht. Konkret bedeutet dies, dass jedem

Patienten ein getrenntes Zimmer zugewiesen wird. Jedem Patienten steht ein eigenes

Bad zur Verfügung.

Ausnahmen bilden Patienten die positiv auf COVID getestet wurden und nach Ablauf der

der Erkrankung zwei negative Abstriche vorweisen. Diese Patienten können ab dem

Aufnahmetag auf der Station C in Doppelzimmern untergebracht werden.

Ab dem 01.06.2020 ist geplant Patienten mit zwei negativen Abstrichen in

Doppelzimmern unterzubringen.

Die Hygienemaßnahmen (Tragen von Mundschutz, Verlassen des Zimmers nur in

Begleitung, Essen auf dem Zimmer, Händedesinfektion, etc.) werden streng eingehalten.

Die Unterbringung in Einzelzimmern ist der Notwendigkeit des Einhaltens des

interindividuellen Mindestabstands von 1,5 Metern geschuldet.

Die Hygienemaßnahmen für Patienten, Personal und Besucher werden bis auf weiteres

fortgesetzt.

5. Perspektive Aufhebung der Einzelzimmerisolation während des Aufenthalts

In Abhängigkeit von der Entwicklung der Infektionsraten mit dem SARS-CoV-2 Virus nach

Lockerung der Beschränkungsmaßnahmen durch die Bayerische Staatsregierung ab dem

6. Mai 2020 können weitere Erleichterungen der gegenwärtig sehr strengen

Hygienemaßnahmen in der VAMED Rehaklinik Berching in Absprache mit dem

Gesundheitsamt Neumarkt umgesetzt werden.

B) Perspektive: Rückkehr zur medizinischen und therapeutischen Routineversorgung

in der Rehabilitation

Gegenwärtig arbeiten die pflegerischen, therapeutischen und, soweit möglich, auch die

ärztlichen Teams, zur Kontaktreduktion untereinander und mit den Patienten, getrennt

auf den verschiedenen Stationen. Dies führt zwangsläufig zu einer Limitation der

rehabilitativen Möglichkeiten in der Pandemiesituation.

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In Abhängigkeit der Entwicklung der Infektionsraten innerhalb der Bevölkerung sollten

und müssen in den kommenden Wochen wieder zunehmend rehabilitative Aspekte der

Patientenversorgung in den Vordergrund rücken.

Daraus ergibt sich, dass – vor dem Hintergrund des Aufnahmedrucks aus den

Akutkliniken – ab einer entsprechenden Patientenzahl die hygienisch begründete

Teamtrennung aufgelöst werden muss.

Begründet durch die zeitliche Dynamik der Erregerverbreitung kann erst in einigen

Wochen abgeschätzt werden, ob und mit welcher Intensität eine zweite Infektionswelle

mit dem SARS-CoV-2 Virus zu erwarten ist. Deshalb soll ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen

bei der Rückkehr in den phasenspezifischen rehabilitativen Routinebetrieb erfolgen.

Jederzeit bleibt die Möglichkeit, die hygienischen Maßnahmen zu intensivieren und die

damit verbundenen Einschränkungen für zwischenmenschliche Kontakte zu erhöhen.

Chronologisch sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

- Rückkehr zu einer Kleingruppentherapie von 5 bis 7 Patienten ab dem 01.06.2020.

C) Perspektive: Wiederaufnahme der ambulanten therapeutischen Versorgung

In der Pandemiesituation leidet auch die ambulante therapeutische Versorgung. Analog

zu den Empfehlungen des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

vom 5. Mai 2020 zur möglichen Öffnung von Hotels und Tourismusangeboten, ist

vorgesehen ab dem 01.06.2020 die Ambulanz (Krankengymnastik, Ergotherapie,

Psychologie, Schluck-/Sprech-/Sprachtherapie) an der VAMED Rehaklinik Berching

wieder zu öffnen.

Das Nebentätigkeitsverbot für sämtliche Mitarbeiter der Klinik beleibt bestehen.

Die ambulante Therapie findet in strenger räumlicher und personeller Trennung zur

Klinik und Versorgung stationärer Patienten statt. Es werden strikte Hygieneauflagen

eingehalten:

- Basishygiene, u.a. Mindestabstand 1,5 Meter, Händedesinfektion, Tragen eines

Mund-Nase-Schutz Patient und Mitarbeiter, Vermeiden von Hand-Gesicht-

Kontakten

- Verpflichtende Hygieneschulungen therapeutischer Mitarbeiter

- keine Nutzung von Gemeinschaftsräumen, keine gemeinschaftliche Nutzung von

Massagebereichen

- Keine Behandlung von symptomatischen Patienten bzgl. Vorliegen einer

potentiellen Infektion mit SARS-CoV-2 (telefonische Abfrage am Tag des

Behandlungstermins)

- Regelmäßiges Lüften von geschlossenen Therapieräumen

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- Einweisung der ambulanten Patienten in die Hygienemaßnahmen bei Erstkontakt

durch die zuständigen Therapeuten

- Führen von Kontaktpersonenlisten

- Die Patienten werden - wo immer möglich - stets von denselben Therapeuten

behandelt

- Wann immer möglich werden Therapien im Freien durchgeführt

- Strenge Indikationsstellung bei körpernaher Therapie. Strenge Beachtung der

Hygienevorschriften mit entsprechender Schutzausrüstung (flüssigkeitsabweisende

Kittel, Haube, Gesichtsvisier, FFP2/FFP3 Maske, Handschuhe, etc.), gilt auch für

Diagnostik

- Einzeltherapie mit mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen Therapeut und Patient,

Reduktion oder Verzicht von Maßnahmen im Kopf-Hals-Mund-Nase Bereich.

D) Zeitstrahl der potentiellen Rückkehr zum Routinebetrieb in der VAMED Rehaklinik

Berching

18. Mai 2020

- Lockerung des Besuchsverbots

- Rückkehr zu einer Kleingruppentherapie bis 3 Patienten

01.06.2020

- Wiedereröffnung der Therapieambulanz

- Wiederaufnahme der pflegerisch/therapeutischen

Regelversorgung

frühestens ab 15. Juni 2020

- Wiederaufnahme der Teambesprechungen, unter Wahrung der

Hygienerichtlinien (Mindestabstand 1,5 Meter, Basishygiene,

Mund-Nase-Schutz) frühestens ab dem 15.6.2020

Details zur Entwicklung der Pandemie mit dem SARS-CoV-2 Virus und aktuelle

Hygieneempfehlungen und medizinische Empfehlungen sind tagesaktuell auf den

Internetseiten des Robert Koch Instituts (RKI) zu finden

(https://www.rki.de/DE/Content/Institut/institut_node.html).

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LITERATUR

SARS-CoV-2 Erregerleitfaden der Zentralen Krankenhaushygiene Klinik (K) > Stab Covid >

Allgemein > Erregerleitfaden

Empfehlungen zum ressourcensparenden Umgang mit Mund-Nase-Schutz (MNS) und

Atemschutzmasken (FFP2/FFP3) in allen VAMED-Einrichtungen. Stand: 27.4.2020

COVID-19 Verdacht: Maßnahmen und Testkriterien. Orientierungshilfe für Ärztinnen und

Ärzte. Zentrale Krankenhaushygiene. Stand: 20-4-2020

Pandemieplan. Stand 20.3.2020. Klinik (K) > Stab Covid > Allgemein > Pandemieplan

Robert Koch Institut. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2.

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html

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ANLAGEN

Anlage 1 - Erfassung Kontaktperson für Klinikbesucher

Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrter Angehöriger,

aufgrund der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4.BayIfSMV) ist

nur eine feste Person oder eine täglich wechselnde Person aus dem Kreis der Familie, dies

sind: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft,

Verwandte in gerader Linie, Geschwister, berechtigt Patienten in unserem Hause zu

besuchen.

Patientendaten:

Name

Vorname

Geburtsdatum

Station:

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Bitte tragen Sie hier Ihre Kontaktdaten als feste Besuchsperson ein:

Name:

Vorname:

Verwandtschaftliches Verhältnis: Ο Ehegatte/Lebenspartner/Partner

Ο Geschwister

Ο Verwandter in gerader Line

Ο Eltern

Geburtsdatum:

Wohnort:

Straße/Hausnummer:

Telefonnummer:

E-Mail

Bitte beachten sie dringend folgende wichtige Informationen!

Ein Besuch ist nur einmal pro Tag zu den festen Besuchszeiten möglich.

Bei Krankheitssymptomen, wie z.B. Fieber, Atemwegserkrankungen, Erbrechen und

Durchfall, besteht ein Besuchsverbot. Kommen Sie in diesem Fall nicht in die Klinik!

Die Hygienevorschriften der VAMED Rehaklinik Berching sind strikt einzuhalten. Den

Hygieneanweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Es besteht eine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz tragen!)

Ggf. müssen auch Schutzkittel und Handschuhe getragen werden

Vor Betreten der Klinik ist eine gründliche Händedesinfektion durchzuführen.

Die Kontaktflächen in den Besuchsräumen müssen nach Beendigung des Besuches

desinfizierend gereinigt werden.

Es gilt durchgängig das Abstandsgebot von 1,5 Meter zu allen Personen.

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Zugangsbeschränkungen sind möglich, um Abstandsregelungen zu gewährleisten.

o Für die gesamte Rehaklinik.

o In Zwei- und Mehrbettzimmern kann grundsätzlich nur ein Patient Besuch

empfangen.

Jeder Besuch muss in die Kontaktpersonenliste des Patienten eingetragen werden.

Patienten in der sogenannten Aufnahmeisolation (Quarantäne) dürfen nur Besuch in

einem dafür vorbereiten Raum stattfinden. Dafür müssen bestimmte Besuchszeiten

abgestimmt werden.

Alle Besuchenden und jeder Besuchstag muss registriert werden, um bei einem

Infektionsverdacht eine spätere Nachverfolgung von Kontaktpersonen sicherzustellen.

Bei Verstoß gegen die Hygieneregeln kann der Besucher der Klinik verwiesen und ein

Besuchsverbot ausgesprochen werden.

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gern an die Mitarbeiter der

Krankenhaushygiene wenden.

Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner personenbezogenen Daten und, dass ich das

Informationsblattes erhalten, die darin enthaltenen Informationen gelesen, ggf. erklärt

bekommen und umfassend verstanden habe.

Datum: ________________ Unterschrift: ____________________________

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Anlage 2 - Patientenaufnahme in der Pandemie mit SARS-CoV-2

Neben der Abfrage von klinischen Symptomen (soweit möglich), Vorerkrankungen,

immunsuppressiver Medikation und von Kontakten zu Personen mit COVID-Erkrankung oder

Verdacht auf COVID Erkrankung wird vor der Aufnahme in die VAMED Rehaklinik Berching verlangt:

A) Patientenanmeldung für Patienten ohne durchgemachte COVID Erkrankung:

Wurde ein Abstrich auf SARS-CoV-2 abgenommen Ja

in den letzten 2 Tagen?

War der Abstrich negativ? Ja

B) Patientenanmeldung nach COVID Erkrankung:

Wurden ein verpflichtender Abstrich auf SARS-CoV-2

(kombinierter Rachen- und Tracheal-

/Bronchialsekret Abstrich) durchgeführt in den vergangenen 7 Tagen? Ja

War der Abstrich negativ? Ja

Erkrankungsbeginn mindestens 14 Tage zurückliegend Ja

Mindestens 4 Tage klinisch stabil Ja

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Um das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 für andere Patienten und Personal so gering wie

möglich zu halten, wird folgendes Vorgehen festgelegt:

A) Patientenanmeldung ohne COVID Erkrankung

Bei Vorliegen eines negativen SARS-CoV-2 Abstrichs innerhalb der vergangenen 2 Tage:

- Bis auf Weiteres Einzelzimmerisolation bei Aufnahme auf Station A und C

Bei Nichtvorliegen eines SARS-CoV-2 Abstrichs innerhalb der vergangenen 2 Tage oder bei

Nichtvorliegen eines Befundes

- Abstrichdiagnostik

- Einzelzimmerisolation auf der Aufnahmestation A und beibehalten der

Hygienemaßnahmen entsprechend Verdacht auf COVID Erkrankung

(Einzelzimmerisolation, Versorgung durch Bereichspflege/Bereichstherapie, PSA

einschließlich FFP2/FFP3 Maske).

- Bei negativem Befund und klinischer Symptomfreiheit hinsichtlich COVID

Einzelzimmerisolation

- Bei positivem Befund Verlegung auf Station B.

B) Patientenanmeldung nach COVID Erkrankung

Erkrankungsbeginn mehr als 14 Tage zurückliegend und 2 negativen Abstrichen

Bei Vorliegen von zwei verpflichtenden negativen SARS-CoV-2 Abstrichs (kombinierter

Rachen- und Tracheal-/Bronchialsekret Abstrich) innerhalb der vergangenen 7 Tage:

- Bis auf weiteres Einzelzimmerisolation auf der Station C

- Ausnahmen bilden Patienten die positiv auf COVID getestet wurden und nach Ablauf der

der Erkrankung zwei negative Abstriche vorweisen. Diese Patienten können ab dem

Aufnahmetag auf der Station C in Doppelzimmern untergebracht werden.

Page 16: Schutz- und Hygienekonzept der VAMED Rehaklinik ......A) Allgemeine Regularien und Hygiene 1. Besuchsverbot Das Besuchsverbot in der VAMED Rehaklinik Berching gilt bis zum 17.05.2020

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