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Schwäbisch Hall-Themendienst Newsletter der Bausparkasse Schwäbisch Hall für Journalisten 3/2018 Inhalt S. 2 S. 3 S. 5 S. 7 S. 9 Haus & Geld Schwäbisch Hall-Zinsmeinung: Gute Zeiten für Bauherren und Käufer Haus & Geld Wohnungsnot macht erfinderisch: Wie aus Parkhäusern Wohnungen werden Finanzieren & Vorsorgen Anschlussfinanzierung: Niedrige Zinsen von heute für morgen sichern Bauen & Wohnen Planung ist alles: Zehn Schritte zum stressfreien Umzug Steuern & Recht Finanzamt geht leer aus: Steuerbefreiung für geerbtes Wohneigentum auch bei späterem Einzug möglich Tipps & Ratschläge Der aktuelle Tipp: Wie Wohngesundheit erschwinglich wird S. 11 Ansprechpartner Kathrin Milich Referentin Presse und Information 0791/46-6673 [email protected] newsroom.schwaebisch-hall.de

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Newsletter der Bausparkasse Schwäbisch Hall für Journalisten 3/2018

Inhalt

S. 2

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S. 7

S. 9

Haus & Geld Schwäbisch Hall-Zinsmeinung: Gute Zeiten für Bauherren und Käufer

Haus & Geld Wohnungsnot macht erfinderisch: Wie aus Parkhäusern Wohnungen werden

Finanzieren & Vorsorgen Anschlussfinanzierung: Niedrige Zinsen von heute für morgen sichern

Bauen & Wohnen Planung ist alles: Zehn Schritte zum stressfreien Umzug

Steuern & Recht Finanzamt geht leer aus: Steuerbefreiung für geerbtes Wohneigentum auch bei späterem Einzug möglich

Tipps & Ratschläge Der aktuelle Tipp: Wie Wohngesundheit erschwinglich wird

S. 11

Ansprechpartner

Kathrin Milich

Referentin Presse und Information

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Immobilienfinanzierer können vom

Zinstief profitieren. Bausparer

sichern sich die günstigen Zinsen

auch für die Zukunft. (Foto:

Bausparkasse Schwäbisch Hall)

Ansprechpartner

Siegfried Bauer

Tel: 0791/46-2529

siegfried.bauer@

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Schwäbisch Hall-Zinsmeinung: Gute Zeiten für Bauherren und Käufer

Für Immobilienkäufer bleiben die Zeiten gut: Baugeld ist weiterhin sehr günstig. Im Vergleich

zum Frühjahr sind die Zinsen für einen zehnjährigen Immobilienkredit zuletzt sogar wieder

gefallen und liegen bei durchschnittlich 1,4 Prozent.

„Derzeit erwarten wir keine dramatische Entwicklung – weder nach oben noch nach unten“,

meint Thorsten Walz, Kapitalmarktexperte der Bausparkasse Schwäbisch Hall. „Bei ihrer

jüngsten Sitzung Ende Juli hat die Europäische Zentralbank angekündigt, den Leitzins nicht

vor dem Sommer 2019 anzuheben.“ Das Anleihen-Ankaufprogramm soll wie geplant zum

Ende dieses Jahres auslaufen. Damit hält die EZB an ihrem vorsichtigen Kurs in Richtung

Zinswende fest.

Die derzeit äußerst günstigen Konditionen lohnen sich aber nicht nur für Bauherren und

Käufer. Auch wer vor zehn Jahren eine Immobilie für 4 oder 5 Prozent finanziert hat und jetzt

eine Anschlussfinanzierung braucht, kann sich über niedrige Zinskosten freuen. Tipp: Auch

wenn die Zinsbindung für einen laufenden Immobilienkredit erst in einigen Jahren ausläuft,

können Immobilienbesitzer von den niedrigen Zinsen von heute profitieren. Mit einem

Forward-Darlehen lassen sich die Konditionen bis zu 36 Monate im Voraus festschreiben.

Auch ein Bausparvertrag kann für die Finanzierung der Restschuld genutzt werden: Hier

stehen die Konditionen bereits bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit fest.

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Wohnungsnot macht erfinderisch: Wie aus Parkhäusern Wohnungen werden Sie sind groß, selten ansehnlich und werden immer weniger gebraucht: Parkhäuser in

deutschen Innenstädten sind ein Auslaufmodell. Gleichzeitig fehlt es dort, wo sie

stehen, an bezahlbarem Wohnraum. Wäre es da nicht möglich, ungenutzte Stellplätze in

dringend benötigte Wohnungen umzubauen? Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Milich

zeigt, welches Zukunftspotenzial in der Umgestaltung der urbanen Infrastruktur steckt.

Dass man inzwischen überhaupt darüber nachdenkt, sich von Parkhausmonolithen zu

trennen, die so viele deutsche Innenstädte prägen, liegt an verschiedenen Faktoren: In den

1960er und 70er Jahren, als die meisten dieser Bauwerke entstanden, galt die autogerechte

Stadt als stadtplanerisches Ideal. Hier ist längst ein radikaler Paradigmenwechsel im Gange,

an dessen Ende die Vision einer (weitgehend) autofreien Innenstadt steht. Ein verbesserter

öffentlicher Nahverkehr und Angebote wie Carsharing machen das eigene Auto für Städter

künftig zunehmend unnötig.

Tatsächlich sind die Parkriesen der Moderne heute vielfach überdimensioniert. Wer jemals

samstags einen Parkplatz in der City gesucht hat, wird vermutlich einen ganz anderen

Eindruck haben, aber dennoch: Laut Bundesverband Parken liegt die Auslastung der

Parkhäuser nur bei etwa 50 bis 60 Prozent. Die überwiegende Mehrheit dieser Megagaragen

liegt in innerstädtischen Toplagen, genau dort, wo erschwingliche Wohnungen für die vielen

Singles und jungen Familien fehlen, die dem Lockruf der Ballungszentren und deren

attraktiven Arbeitsplätzen, Kultur- und Freizeitangeboten folgen. Höchste Zeit also, über eine

Umwidmung nachzudenken.

Hunderte Garagen zum Weiterdenken

Genau dies hat im Jahr 2012 die Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

getan und versucht, in einem großangelegten Workshop alternative Möglichkeiten für die

monofunktionalen Betonkolosse auszuloten. Bundesweit kämen laut Kammerpräsidentin

Brigitte Holz mehrere hundert Parkhäuser für eine Umnutzung zu Wohnzwecken in Frage.

Dabei gehe es nicht zwangsläufig um eine Radikallösung: Wo dies sinnvoll sei, könne ein Teil

der Parkplätze durchaus erhalten bleiben.

Wie etwa bei einem vielbeachteten Pilotprojekt in Köln, dem Umbau des Parkhauses „Am

Friesenplatz“. Dessen Betreiber wollte sich aus wirtschaftlichen Gründen von 200 der 450

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Das Pilotprojekt Magnus 31 in Köln verbindet

Parken und Wohnen. (Foto: WvM Immobilien +

Projektentwicklung GmbH).

Weiterführende Links

https://www.jovis.de/de/buecher/product/mehr-

als-nur-parken.html

https://www.youtube.com/watch?v=Pl6RiSiL3eo

https://www.baukunst-nrw.de/objekte/Umbau-

Altes-Parkhaus-Stubengasse-Muenster--

2048.htm

Ansprechpartner

Kathrin Milich

Tel: 0791/46-6673

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Stellplätze trennen. Zwei Immobilienfirmen entwickelten gemeinsam das Projekt Magnus 31. Nach

einer fast fünfjährigen Planungs-, Wettbewerbs- und Genehmigungsphase wurden 2014 die beiden

oberen Parketagen abgetragen und um drei Wohngeschosse mit insgesamt 31

Eigentumswohnungen ergänzt, zu denen jeweils eigene Parkplätze gehören. Die schrittweise

Verwandlung des ehemaligen Parkhauses lässt sich auf YouTube nachvollziehen.

Vom Betonklotz zum Hingucker

Für die Außenansicht des neuen Hybridkomplexes wurde ein eigener Fassadenwettbewerb

ausgeschrieben. Heute ist das Gebäude mit perforiertem, metallischen Aluminium fugenlos

verkleidet. Und siehe da: Wo lange ein unansehnlicher Betonklotz stand, hat das Stadtbild jetzt

einen – je nach Lichteinfall und Schattenwurf in unterschiedlichen Farben schimmernden – neuen

Hingucker.

Und es gibt noch weitere Projekte dieser Art: In Münster wurde ein sechsstöckiges Parkhaus unter

Beibehaltung der Stahlbetonstruktur komplett in ein Wohn- und Geschäftshaus umgewandelt. Im

Parterre und dem ersten Obergeschoss wurden Gewerbe- und Ausstellungsflächen geschaffen, in

den oberen Etagen sind zahlreiche Wohnungen rund um ein begrüntes Atrium angeordnet. Im

Hannoveraner Projekt „Wohnkrone“ wurde das Dach eines Parkhauses mit zwölf Penthouse-

Wohnungen aufgestockt.

Noch sind dies Einzelprojekte mit Vorzeigecharakter. Doch könnte daraus durchaus ein Trend

werden. An Ideen für die Umnutzung von Parkhäusern oder Verwaltungsgebäuden mangelt es

jedenfalls nicht. Sie reichen von Konzepten, komplette Einfamilienhäuser mit Vorgärten in die

Parkhäuser hineinzubauen, bis zu vorgefertigten Modulen, mit denen kleine, preiswerte

Wohneinheiten, etwa für Studenten, realisiert werden können. Apropos Realisierung: Damit

derartige Umnutzungsprojekte umgesetzt werden können, müssen die Kommunen in der Regel ihre

Nutzungs- und Bebauungspläne ändern – ein bürokratischer Prozess, der sich hinziehen kann.

„Die Vorteile solcher Umnutzungsprojekte liegen auf der Hand: Es können vorhandene, aber bisher

nicht optimal genutzte Strukturen verwendet werden, ohne neue Flächen zu versiegeln. So wird das

meist knappe Wohnraumangebot in den Innenstädten um innovative Lösungen erweitert“, zieht

Immobilienexpertin Milich ein erstes Fazit: „Wohnungsnot macht offenbar erfinderisch.“

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Anschlussfinanzierung: Niedrige Zinsen von heute für morgen sichern Für die Finanzierung der eigenen vier Wände braucht es einen langen Atem. Mit 20 bis

30 Jahren sollten Bauherren rechnen – je nach Kosten für die Immobilie und dem

vorhandenen Eigenkapital. Viele lassen sich zu Beginn der Finanzierung die Zinsen

aber nur für zehn oder 15 Jahre festschreiben. Daher bleibt am Ende der Zinsbindung

eine Restschuld übrig, eine Anschlussfinanzierung wird fällig. Schwäbisch Hall-Experte

Karsten Eiß erklärt, wie man die anstehende Anschlussfinanzierung erfolgreich

meistert, ohne finanziell außer Puste zu geraten.

„Wer vor zehn Jahren noch für vier bis fünf Prozent finanziert hat, kann sich jetzt freuen. Er

kommt bei der Finanzierung seiner Restschuld heute deutlich günstiger weg“, so der

Schwäbisch Hall-Experte. Dies gilt auch dann, wenn er seinerzeit eine Zinsbindung von 15

oder 20 Jahren vereinbart hat, denn: „Jeder Darlehensnehmer hat nach zehn Jahren ein

Sonderkündigungsrecht und kann aus seinem Vertrag aussteigen“, erklärt Eiß. Kreditnehmer

sollten sich rechtzeitig mit der Anschlussfinanzierung beschäftigen. Ansonsten können ihnen

erhebliche Zinsersparnisse entgehen. Welche Art einer Anschlussfinanzierung in Frage

kommt, hängt davon ab, wann die Zinsbindungsfrist ausläuft.

Ablauf Zinsbindung in maximal sechs Monaten: Anschlussdarlehen

Endet die Zinsbindung des Kredits innerhalb von sechs Monaten, können die derzeit niedrigen

Zinsen für die restliche Finanzierung mit Hilfe eines Sofortdarlehens gesichert werden. Damit

wird der Restbetrag des auslaufenden Kredits abgelöst.

Ablauf Zinsbindung in sieben bis 36 Monaten: Forward-Darlehen

„Mit einem Forward-Darlehen kann sich der Kreditnehmer die niedrigen Zinsen von heute bis

zu drei Jahre im Voraus sichern“, erklärt Schwäbisch Hall-Experte Eiß. Die Konditionen für

das Darlehen stehen für die gesamte Laufzeit fest. Allerdings wird für jeden Monat bis zur

Auszahlung des Darlehens ein Zinsaufschlag fällig. Dieser liegt meist zwischen 0,02 und 0,04

Prozentpunkte pro Monat.

Ablauf Zinsbindung in einigen Jahren: Bausparvertrag

Mit einem Bausparvertrag über die Höhe der erwarteten Restschuld sichert sich der

Immobilieneigentümer ein Darlehen zu den niedrigen Zinsen von heute für seine in einigen

Jahren anstehende Anschlussfinanzierung. Im Gegensatz zum Forward-Darlehen gibt es

beim Bausparvertrag keinen Zinsaufschlag und keine Abnahmeverpflichtung für das Darlehen.

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Ein sicherer Hafen in turbulenten

Zeiten: Die eigenen vier Wände.

(Foto: Bausparkasse Schwäbisch

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Die niedrigen Zinsen zu sichern lohnt sich: „Schon ein Unterschied von 0,5 Prozent bedeutet

bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro und einer zehnjährigen Laufzeit eine monatliche

Mehrbelastung von rund 100 Euro“, so der Schwäbisch Hall-Experte.

Staatliche Förderung nutzen

Auch bei der Anschlussfinanzierung – egal in welcher Form – lohnt es sich, die staatlichen

Förderungen Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester zu nutzen.

Damit sind Kreditnehmer schneller schuldenfrei. Berechnungen der Bausparkasse

Schwäbisch Hall zeigen, welche Vorteile beispielsweise Wohn-Riester bietet: Eine vierköpfige

Familie, die Wohn-Riester in die Finanzierung einer Restschuld über 110.000 Euro einbringt,

ist bei optimaler Förderung mehr als vier Jahre früher schuldenfrei und spart gegenüber der

ungeförderten Variante fast 10.000 Euro, die nachgelagerte Besteuerung schon eingerechnet.

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Planung ist alles: Zehn Schritte zum stressfreien Umzug Mehr als elf Millionen Menschen ziehen jedes Jahr in Deutschland um, das sagt

zumindest die Statistik. Dabei ist viel zu beachten. Wie Umzugswillige die wichtigsten

Schritte rechtzeitig planen, um den Wohnungswechsel ohne Hektik in den Griff zu

bekommen, erklärt Schwäbisch Hall-Expertin Carolin Großhauser in ihrer Umzugsliste.

1. Helfende Hände: Professionelle Umzugshelfer bieten viel Erfahrung, haften für eventuelle

Transportschäden und übernehmen Dienstleistungen wie Kartons packen, Möbel montieren

oder Sonderparkgenehmigungen beantragen. Natürlich hat das seinen Preis, der von der

Größe des Hausrats und der Entfernung zum Umzugsort abhängt. Wer in Eigenregie umzieht,

sollte gut planen. Hier fallen meist nur Kosten für einen Miettransporter an.

2. Gas und Strom: Wer einen bestehenden Vertrag mit einem Gas- oder Stromversorger hat,

kann diesen entweder mitnehmen und ummelden oder zu einem neuen Anbieter wechseln.

Über Online-Vergleichsrechner lassen sich die günstigsten Tarife ermitteln. Teilt der Vormieter

seinen bisherigen Verbrauch mit, so haben die Nachmieter einen Richtwert für den

Preisvergleich. Wichtig: Zählerstände notieren – sowohl beim Auszug als auch beim Einzug –

ansonsten wird der Verbrauch geschätzt und in der Regel zu hoch angesetzt.

3. Telefon, Internet und Kabelanschluss prüfen bzw. ummelden: Mindestens 30 Tage vor

dem Umzug sollte der Internet- und Kabelanbieter über den Wohnortwechsel informiert

werden. Er muss prüfen, ob auch an der neuen Anschrift die vertraglich vereinbarten

Leistungen zur Verfügung gestellt werden können. Wer den Umzug nutzen möchte, um einen

neuen Anbieter zu wählen, sollte sich zunächst mit der aktuellen Vertragssituation

auseinandersetzen. Ist eine zeitnahe Kündigung nicht möglich, besteht die Möglichkeit, den

Vertrag auf den Nachmieter zu überschreiben – sofern er daran interessiert ist. Kann der

bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht die gleiche Leistung erbringen, greift ein

Sonderkündigungsrecht: Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate.

4. Ab- und Ummeldungen, Kündigungen: Viele Unternehmen und Behörden müssen über

die Adressänderung informiert werden. Zu den wichtigsten gehören Arbeitgeber, Finanzamt,

Bank, Schule und Kindergarten, Krankenkasse, Versicherungen und weitere Vertragspartner,

zum Beispiel für Kredite, Leasing oder Zeitungs-Abos. Liegen alter und neuer Wohnort weiter

auseinander, müssen eventuell Mitgliedschaften (z. B. Vereine, Fitnessstudio) gekündigt

werden – dabei die Kündigungsfristen beachten.

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Wer beim Umzug nicht den

Überblick verlieren will, sollte

frühzeitig mit der Planung beginnen.

(Foto: Bausparkasse Schwäbisch

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Carolin Großhauser

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5. Nachsendeantrag erteilen: Damit die Post ab dem Stichtag an die neue Adresse umgelei-

tet wird, sollte idealerweise zwei bis drei Wochen, mindestens aber fünf Werktage vor dem

Umzug ein Nachsendeantrag gestellt werden. Möglich ist das in jeder Postfiliale sowie online.

Die Kosten betragen je nach Nachsendedauer zwischen 20 und 35 Euro.

6. Baby- und Hundesitter organisieren: Kleinkinder und Haustiere sind nicht nur im Weg,

sondern beim Umzug oft auch in einer extremen Stresssituation. Darum rechtzeitig für

liebevolle Betreuung sorgen.

7. Ballast abwerfen: Ein Umzug ist die ideale Gelegenheit zum Ausmisten und Entrümpeln.

Die Einrichtung wird ohnehin gern dem neuen Domizil angepasst. Aber auch bei jedem

Einzelstück aus Kleiderschrank, Keller oder Speicher oder kann man sich fragen: Hatte ich es

im letzten Jahr auch nur einmal in der Hand? Lautet die Antwort „Nein“, ist das Utensil in der

Altkleidersammlung, beim Sperrmüll oder auf dem Wertstoffhof besser aufgehoben.

8. Umzugskartons und Zubehör besorgen: Rechtzeitig an genügend Verpackungsmaterial

denken. Kartons sollte man nicht bis zum Rand vollpacken, um den Transport zu erleichtern –

das gilt vor allem für Bücher und Geschirr. Nicht unterschätzen: Schon der Hausrat einer 3-

Zimmer-Wohnung kann bis zu 100 Kartons füllen. Außerdem sind beispielsweise Decken,

Luftpolsterfolie, Klebeband, Tragegurte und Filzstifte zum Beschriften der Kartons nötig.

9. Möbelverteilung planen: Mindestens mit einer Woche Vorlauf sollte ein Möbelverteilungs-

plan für die neue Wohnung erstellt werden – am besten auf Basis des Wohnungsgrundrisses.

Darin die Möbel eindeutig mit prägnanten Kurzbezeichnungen (z. B. Kürzel des Raumes)

versehen und diese gut sichtbar an mehreren Stellen des Möbelstücks anbringen.

10. Urlaub beantragen: Manche Arbeitgeber gewähren Sonderurlaub für den Umzug.

Unabhängig davon sollten Umzugswillige rechtzeitig Urlaub einreichen, sobald der Termin

feststeht. Dabei sollte auch Zeit für die eventuelle Renovierung und Übergabe der alten

Wohnung eingeplant werden.

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Finanzamt geht leer aus: Steuerbefreiung für geerbtes Wohneigentum auch bei späterem Einzug möglich Wer von seinen Eltern ein Eigenheim erbt, sollte schnellstmöglich selbst einziehen –

jedenfalls, wenn er das Finanzamt nicht mitverdienen lassen will. „Die

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von ererbtem Wohneigentum können aber

auch dann vorliegen, wenn sich die Selbstnutzung aus nachvollziehbaren Gründen

verzögert“, sagt Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt mit Hinweis auf ein

aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. II R 39/13).

In dem vom Bundesfinanzgerichtshof (BFH) zu entscheidenden Fall beerbten ein Mann und

seine Schwester jeweils zur Hälfte ihren verstorbenen Vater. Zum Nachlass gehörte auch ein

Zweifamilienhaus, in dem der Erblasser bis zuletzt gemeinsam mit seiner Tochter gelebt hatte.

Knapp ein Jahr nach Eintritt des Erbfalls zog der Sohn mit seiner Familie in die vormals von

seinem Vater bewohnte Wohnung. Es dauerte allerdings noch einige Monate, bis die

familiären Auseinandersetzungen über die Aufteilung des Gesamterbes mit einem notariellen

Vertrag besiegelt wurden. Darin einigten sich die Geschwister darauf, dass der Sohn

Alleineigentümer des Hauses wird, während seine Schwester dafür andere Grundstücke aus

dem Nachlass erhält.

„Für die Erben von Wohneigentum ist das BFH-Urteil eine gute Nachricht.“

Stefan Bernhardt, Rechtsexperte

Ärgerlich nur, dass dies das Finanzamt nicht interessierte: Es wollte die Steuerbefreiung für

die selbstgenutzte Wohnung nur dem ursprünglichen Erbteil entsprechend, also nur zur Hälfte,

gewähren. Mit seiner Klage bekam der Mann vor dem Finanzgericht Recht. Weil das

Finanzamt in Revision ging, musste letztlich der BFH entscheiden.

Dieser stellte klar: Grundsätzlich gelte zwar eine Sechs-Monats-Frist, innerhalb derer die

steuerbegünstigte Selbstnutzung von geerbtem Wohneigentum beginnen müsse. Könne ein

Erbe aber glaubhaft darlegen, dass von ihm nicht zu vertretende Gründe verhinderten, dass er

fristgerecht habe einziehen können, dürfe ihm dies steuerlich nicht zum Nachteil ausgelegt

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In Ausnahmefällen greift im Erbfall

die Steuerbefreiung durch

Selbstnutzung nach Ablauf der

Sechs-Monats-Frist. (Foto:

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werden. Ein Grund für eine solche Verzögerung könnten etwa Auseinandersetzungen mit

Miterben sein.

Schwäbisch Hall-Experte Bernhardt: „Für die Erben von Wohneigentum ist das BFH-Urteil eine

gute Nachricht. Schließlich wird fast die Hälfte des jährlichen Nachlassvermögens von über 38

Milliarden Euro hierzulande in Form von Immobilien weitergegeben. Außerdem kommt es öfter

vor, dass ums Erbe gestritten wird. Jetzt ist klar: Selbst genutztes Wohneigentum kann auch

dann von der Erbschaftssteuer befreit bleiben, wenn Erbstreitigkeiten nicht schon innerhalb der

ersten sechs Monate ausgetragen oder gar endgültig entschieden werden.“

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Auch bei der Auswahl des

Bodenbelags sollte auf Inhaltsstoffe

und Gütesiegel geachtet werden.

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Weiterführende Links

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hall.de/menschen-meinungen/

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Der aktuelle Tipp: Wie Wohngesundheit erschwinglich wird

Ökologisches Bauen ist im Trend. Naturbaustoffe wie Holz, Ziegel oder Lehmputz werden

immer beliebter und von Bauherren bewusst nachgefragt. Viele vergessen dabei allerdings,

dass gesundes, nachhaltiges Wohnen nicht an der Haustür aufhört. Gerade im Innenbereich

finden sich unzählige versteckte Kunststoffe und potenzielle Schadstoffe, beispielsweise in

Tapeten und Wandfarben.

Gesünder für Mensch und Umwelt sind natürliche Alternativen: Lehmputz statt Raufaser,

Linoleum statt PVC, Echtholzparkett statt Laminat oder Massivholzmöbel anstelle günstiger

Lösungen aus zweifelhaft verklebten Pressspanplatten. Eine Orientierung liefern Prüfsiegel

wie natureplus, der Blaue Engel oder das Sentinel Haus Institut.

Wohngesundheit ist sicher nicht zum Discount-Preis zu haben. Und wer schon einmal eine

Immobilie finanziert hat, weiß, dass gerade in den ersten Jahren im eigenen Haus jeder Cent

zählt. Auf lange Sicht gesehen sind natürliche Materialien aber nicht nur gesünder, sondern

meist auch langlebiger und machen sich damit doppelt bezahlt. Bauherren berücksichtigen

dies im Idealfall bereits bei der Planung des Grundrisses: Wer sich im Vorfeld intensiv damit

auseinandersetzt, was er wirklich zum Wohnen braucht, kann leicht zehn bis 15 Prozent der

Wohnfläche einsparen ohne dabei auf Komfort zu verzichten. Stichwort: suffizientes Bauen –

also die Beschränkung auf das wirklich Nötige. Jeder Euro, der hier nicht ausgegeben wird,

lässt sich später in eine gesunde und langlebige Innenausstattung stecken. Und wer in eine

sorgfältig geplante und ausgeführte Lüftungsanlage investiert, wird ganz automatisch von den

meisten Luftschadstoffen in seiner Wohnung befreit.

Dies ist ein Auszug der #Expertenmeinung von Sven Haustein, Architekt und Energieberater.

Weitere #Expertenmeinungen finden Sie in unserem Online-Newsroom für Journalisten.

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Haus & Geld Wohnen statt Parken: Das Projekt

Magnus 31 in Köln. (Foto: WvM

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Bereichsleiter Kommunikation, [email protected]