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Theorie und Praxis! Ein lebenslanges Lernmodell Studieren mit Konzept! Erfahrungen mit der Thesis für die Polizei Schwerpunktthema: Heft 2 / 2012 Theorie in der Praxis

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Theorie und Praxis! Ein lebenslanges Lernmodell

Studieren mit Konzept!

Erfahrungen mit der Thesis für die Polizei

Schwerpunktthema:

Heft 2 / 2012

Theorie in der Praxis

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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

Die Formulierung des Schwerpunktthemas dieser Ausgabe von spectrum „Theorie in der Praxis“ ist ungewöhnlich. Die meisten denken bei „Theorie“ an Studieren und Denken, an das Abstrakte; bei „Praxis“ umgekehrt an Arbeiten und Handeln, an das Konkrete. Der Gegensatz wird also gemeinhin assoziiert, wie auch in Goethes Faust: „Grau, teurer Freund, ist alle Theorie und grün des Lebens goldner Baum.“ Theorie – grau, weltfremd, hat nichts mit dem Leben zu tun? Ganz im Gegenteil! Die Beiträge in der aktuellen spectrum-Ausgabe betonen die Bedeutung von Theorien in der Praxis: Theorien beschreiben und erklären, strukturieren unser Denken, geben Antworten auf das Warum und sind demnach unverzichtbar für eine gute, durchdachte Praxis.

Das Schwerpunktthema hat zurzeit eine besondere Bedeutung für die Hoch-schule: Im Fachbereich Polizei werden erstmals von unseren Studierenden Bachelor arbeiten geschrieben. Im Fokus der wissenschaftlichen Arbeiten steht die Anwendung von Theorien und Modellen auf aktuelle Praxisprobleme, um darauf basierend praxisorientierte Lösungen zu entwickeln. Prof. Dr. Frevel stellt auf Seite 8 seine Erfahrungen mit der Thesis dar – aus seiner Sicht als Lehrender, mit lehrreichen Hinweisen für Studierende.

Die – Aufmerksamkeit erregende – Formulierung des Schwerpunktthemas stammt übrigens von Studierenden im Redaktionsteam, einer Wiesbadener Projektgruppe, die das „Forum für Studierende“ in spectrum konzipiert und mit Leben gefüllt hat. Den Projektbericht finden Sie auf unserer Internetseite www.hfpv.hessen.de > Forschung > Fachbeiträge & Projekte > studentische Projekte. Nach zwei Ausgaben wurde die studentische Redaktionsarbeit im Sommer an ein Mühlheimer Team von neun Studierenden weitergegeben. Die Redaktionsarbeit – unter Einbezug des Schwerpunktthemas – bedeutet z. B. Autorinnen und Autoren finden, Fragen stellen, recherchieren, konzipieren, diskutieren, redigieren, korrigieren. Ein erstes Ergebnis dieser Gruppe finden Sie in der Rubrik „Forum für Studierende“, Seite 16.

Die Zeitschrift spectrum will Leserkreise in Theorie (Hochschule) und Praxis (Ausbildungsbehörde) ansprechen – darum bemühen wir uns mit großem Engagement. Über Anregungen und Leserbriefe an [email protected] freuen wir uns.

Die Redaktionsleitung

In eIgeneR SacheSchwerpunktthema

4 Theorie oder Praxis? Theorie und Praxis!

6 Studieren mit Konzept!

8 Erfahrungen mit der Thesis – aus der Perspektive eines Lehrenden

10 Abschlussarbeiten des Jahrgangs 2012

Multiplikatorenausbildung für die Polizeipraxis – theoretisch fundiert

11 Die Schulung der Praxisausbilderinnen und -ausbilder

13 Angewandte Theorien und Konzepte

auS lehre und ForSchung

15 Praxissemester – so gelingt die Verzahnung!

23 Viele Wege führen zum Ziel

25 Open Space-Veranstaltung „Erfolgreiche Führung“ mit Studierenden

26 Externer Hochschultag der Forschungsstelle

27 E-Learning für jeden Geschmack

Forum Für Studierende

16 Interviews mit Lehrbeauftragten und einer Ausbilderin

18 Die erste Praxisphase – zwei Erfahrungsberichte

19 Vorstellung von Lehrkräften an der HfPV

20 Buchempfehlungen

21 Kreuzworträtsel / Sudoku

hfpV aktuell

29 Internationale Konferenz der Hochschulen

30 Personal / Veränderungen

31 Impressum

InhaLT Theorie in der Praxis

Ebenso wie an den anderen Hochschulen des öffentlichen Dienstes stellt sich in allen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg angebotenen Studiengängen die Frage, wie umfassend und in welcher Form der praktische Studien-anteil sinnvollerweise auszu-gestalten ist. Eine Diskussion, die uns fortlaufend begleitet

und die im Interesse einer ständigen Optimierung auch nicht enden sollte. Schließlich ist die Verknüpfung von Theorie und Praxis das zentrale Alleinstellungsmerkmal unserer Studiengänge.

Ich bin deshalb auch sehr froh darüber, dass in unseren vier grundständigen Bachelor-Studiengängen des gehobenen Verwaltungsdienstes (Public Management, Allgemeine Finanzverwaltung, Rentenversicherung und Steuerverwaltung) diese Verknüpfung von theoretischer und praktischer Ausbildung sehr gut gelungen ist. Wird doch dadurch gewährleistet, dass in der Regel beim Berufseinstieg ein sehr hohes Maß an Handlungsfertigkeit bei den jungen Beamtinnen und Beamten gegeben ist.

Ich selbst denke in diesem Zusammenhang oft an meinen eigenen Berufsbeginn in der Verwaltung zurück. Nach 13-jähriger Schulzeit und sich hieran nahtlos anschlie-ßendem juristischem Studium war ich – wie viele andere meiner Kolleginnen und Kollegen – voll bepackt mit theoretischem Wissen. Schnell musste ich damals feststellen, dass ich über sehr viel für den Verwaltungs-alltag relevantes Wissen (wie z. B. Registrieren, Verfügen, Diktieren, Umgang mit Kundschaft) nicht verfügte und darüber hinaus mein breites juristisches Wissen nur zu einem kleinen Bruchteil im Alltag gefragt war. Hinzu kam, dass das Führungsverständnis der damaligen Vorgesetzten nicht darauf ausgelegt war, von den „Jungen“ moderne Ideen abzugreifen. Vielmehr wollte man uns eher unsere „Flausen“ austreiben. Dies führte natürlich zu Demotivationserscheinungen beim Beamten-nachwuchs einerseits und zu vertanen Chancen auf Erneuerung und Modernisierung für die Behörden andererseits.

Dies liegt glücklicherweise 25 Jahre zurück und ent-spricht i. d. R. nicht mehr dem heutigen Verständnis. Die Fehler der Vergangenheit hat man erkannt und für die Ausbildungen des öffentlichen Dienstes die richtigen Konsequenzen gezogen. Praxisnahe Ausbildungen gewährleisten bereits beim Berufseinstieg die Auf-rechterhaltung und den Ausbau der Motivation bei den Beamtinnen und Beamten sowie deren effiziente Verwendung von Anfang an.

In den letzten Jahren hat man auch an der Hochschule Ludwigsburg sehr viel Zeit darauf verwandt, die Praxis-nähe der Studiengänge durch einen regelmäßigen Austausch zwischen Professorinnen und Professoren und den Ausbildern in der Praxis zu gewährleisten.

Vor allem bei den Bachelor- und Masterarbeiten sowie bei Fachprojekten sind wir bestrebt, gemeinsam mit Praktikern praxisrelevante Themen zu setzen und die Arbeiten so zu begleiten, dass umsetzbare Ergebnisse erzielt werden. Nach wissenschaftlichen Methoden erstellte Bachelor- und Masterarbeiten ersetzen in der Praxis zudem vielerorts externe Gutachten. Aus diesem Grunde werden sie verstärkt nachgefragt. Komplexe Probleme, für deren Bearbeitung im Behördenalltag oftmals keine Zeit bleibt, können so im Rahmen von Bachelorarbeiten aufbereitet werden.

Auf Grund des umfassenden und insbesondere schnellen gesellschaftlichen Wandels, mit dem logischerweise auch ein Wandel im öffentlichen Dienst einhergeht, bin ich davon überzeugt, dass die Bedeutsamkeit solcher Arbeiten ständig wachsen wird. Als Beispiel möchte ich an dieser Stelle nur auf die demographische Ent-wicklung hinweisen. Sie wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten – schneller als bislang gedacht – alle Verwaltungsbereiche nachhaltig beeinflussen und uns alle vor neue Herausforderungen stellen.

Fraglos besteht deshalb heute in der Verwaltung die Notwendigkeit, sich nicht allein auf effiziente Ver wal-tungs abläufe zu konzentrieren, sondern Fragen zu stellen und Antworten zu finden, die über die alltägliche Routine hinausgehen. Die Praxis muss mithin von der Theorie immer wieder auf den Prüfstand gestellt und unterstützt werden. Für eine zukunftsfähige Verwal-tung sind daher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich, die über solide wissenschaftliche und methodische Kenntnisse verfügen. Die Studiengänge an den Hochschulen für den öffentlichen Dienst orien-tieren sich an diesen Bedürfnissen.

Unabdingbare Voraussetzung für eine professionelle, zukunftsfähige und nachhaltige Verwaltung sind zugleich Führungskräfte, die nicht auf den Erhalt langjährig geübter praktischer Abläufe beharren, sondern offen sind für eine ständige Weiterentwicklung. Bisweilen stoße ich allerdings bei den Praktikern auf Ängste und hieraus resultierende Blockadehaltungen.

Auch hier sind die Hochschulen gefragt. Mit Hilfe ent-sprechender Fort- und Weiterbildungsangebote können Führungskräfte Kompetenzen erwerben, die sie zuneh-mend in die Lage versetzen, vorbehaltslos und mutig Verwaltung zukunftsfähig zu gestalten und wissen-schaftliche Studien mit konzeptionellen Methoden und praxisnahen Handlungsweisen sinnvoll zu verknüpfen.

Dr. claudia Stöckle

ZuR PeRSon

Dr. Claudia Stöckle ist Rektorin an der Hochschule für öffentliche

Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg.

Studierende der HfPV aus Mühlheim bei der Redaktionsarbeit

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der Mitarbeitenden sind, um 20 %-Punkte höher liegen (von 60 % auf 80 %). Zudem soll das Telefon bis zum Abheben höchstens viermal klingeln.

experimentieren: Nun diskutiert sie die Ziele mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vielleicht wird der eine oder andere Vorschlag angepasst, verändert oder erweitert: Die Praktikerin experimentiert mit der Anwendung von Theorien in der Praxis.

Hieraus sammelt sie wieder Erfahrungen, die Basis einer erneuten Reflexion. Der Zyklus beginnt von vorn. Die in diesem Fallbeispiel vorgestellte Praktikerin erzielt aus meiner Sicht substantiellere Lösungsvorschläge, weil sie Theorien anwendet. Kolbs Modell ist nicht nur ein „Problemlösungswerkzeug“, sondern eine Haltung des Hinterfragens des eigenen Handelns und Wissens, der Offenheit gegenüber neuem Wissen durch Kennt-nisnahme, Bewertung und Anwendung von Theorien. Wird das Modell ernst genommen, kann es nicht ohne Folgen für die Organisation des Lernens im öffentlichen Sektor bleiben.

■ LeRnen im öFFentLiCHen SektoR

Wir brauchen „Brückenbauer“ auf beiden Seiten des Flusses, von der Theorie zur Praxis und umgekehrt: Akademikerinnen und Akademiker, die zentrale Erkennt-nisse von Konzepten kommunizieren können; Prakti-kerinnen und Praktiker, die hinreichend tief akademisch qualifiziert und willig sind, Wissenschaft nachzuvoll-ziehen und anzuwenden. Projekte mit Mehrwert für beide Seiten könnten gemeinsam konzipierte und initi-ierte Studien, Reflexionen oder Coaching sein.

Daneben sollten wir daran arbeiten, die Fähigkeit bei Studierenden und Berufsneulingen zu verbessern, Wissen anzuwenden. Hierfür ist insbesondere die „Case Study“-Methode hilfreich. Die Harvard Business School wendet diese Methode seit Anfang des 20. Jahr-hunderts erfolg reich auch in Fächern wie Betriebs-wirtschaft, Politikwissenschaft oder Soziologie ein, um Theorien in realitätsnahen Beispielen anzuwenden, zu testen und zu diskutieren (Kuhn 2008, S. 22).

Bei „alten Hasen“ in den Verwaltungen sollte die Fort-bildung nicht losgekoppelt vom Tagesgeschäft statt-finden. Alltag und Fortbildung müssen ineinandergreifen. Das geht nur mit einem arbeitsgruppenbezogenem Fortbildungsplan, dessen Inhalte in der Praxis eine Rolle spielen – und vielleicht sogar mit „Brückenbauern“ reflektiert werden.

DIRk VogeLDiplom Sozialwirt und MBA

Theorie oder Praxis? Theorie und Praxis!

Dirk Vogel

■ tHeoRieFReie PRaxiS: WunSCH oDeR WiRkLiCHkeit?

In der Schule lernt man. An der Hochschule studiert man. Danach arbeitet man. So sieht es der ideal typi sche Verlauf des Lernens vor, auch in Polizei und Verwal-tung. Nach der Abschlussfeier in Kassel, Gießen, Mühl-heim oder Wiesbaden geht es ab ins „wirkliche Leben“. Dort bekommen frische HfPV-Absolventinnen und Absolventen vermittelt: Das Gelernte ist Theorie – wie wir es machen, ist Praxis. So sieht häufig die soziale Konstruktion der Theorie in der Praxis aus.1 Theorien halten her zur Ablehnung einer Idee („Theo retisch ist das möglich, aber praktisch?“) oder zur Legi timation des eigenen Handelns („Wir machen das so, auch wenn es nicht die reine Lehre ist“).

Wir wissen aber inzwischen, dass sich Menschen im Lauf des Berufslebens ihr Berufsverständnis aneignen, mit dem sie ihre Arbeit bewältigen (Lipsky 1980, S. 145). Diese Arbeitsidentitäten bestehen aus Annahmen und Aussagen über Zusammenhänge und Wechselbezie-hungen: in der Organisation („Wenn der Chef mit dem Dieter zum Essen geht, dann …), außerhalb der Organi-sation („Bei Richterin Müller fallen wir hinten runter, wenn …“) oder über Klienten („Wenn ich dem Schmitt auf die Füße trete, macht der krank“).

Wer in der Praxis arbeitet, bildet sich unbewusst eine eigene, kleine Theorie, ein eigenes Modell, das aus Annah-men über den Arbeitsplatz besteht. Eine theoriefreie Praxis ist also eher Wunsch als Wirklichkeit. Umso erstaun licher, dass bewusst – im Alltag – Theorien zur Lösung von Problemen selten zum Einsatz kommen. Doch ist es wirklich so, dass Theorien der Praxis nicht helfen können?

■ DeR GemiSCHtWaRenLaDen DeR tHeoRie: Von konzePten, moDeLLen unD FRameWoRkS

Man hätte es sich fast denken können: Selbst der „Theoretiker“ tut sich schwer, den Begriff einheitlich zu verwenden. Für den Sozialwissenschaftler Andreas Diekmann (1995, S. 122) reicht das Spektrum von „ [...] Zukunftsszenarien und sozialphilosophischen Entwürfen bis hin zu mathematischen Modellen und konkreten Aussagen über empirisch beobachtbare Zusammen-hänge“. „Praktiker/innen“ fügen Arbeitsanweisungen, Leitbilder, Fachstandards, Moden im Management oder Aufsätze in Fachzeitschriften hinzu. Der Gemischt-warenladen „Theorie“ in Wissenschaft und Praxis hilft keinem weiter.

Umso wichtiger wird eine praxistaugliche Unterscheidung von Theorien.

Für die „oberste“, abstrakteste Ebene schlage ich den Begriff des Konzepts vor. Edgar Schein nennt ihn in seinem Klassiker zur Organisationskultur (1997, xi). Darunter fallen so bekannte Begriffe wie „Führung“, „Organisationskultur“ oder „Change Management“.

Innerhalb dieser Konzepte gibt es Koryphäen, Strö-mungen, Trends, Moden, Diskussionen, Widersprüche und herrschende Meinungen. Verschiedene akade-mische Disziplinen forschen und tragen ihre Sichtweise zu dem jeweiligen Konzept bei. Die eine Antwort auf eine Frage gibt ein Konzept nie.

Unterhalb eines Konzepts möchte ich zwei Unterschei-dungen von Sheila Cameron (2005, S. 63) übernehmen. Zum einen benennt sie Modelle. Sie erklären kompli-zierte Sachverhalte mit wenigen Merkmalen. Häufig sind diese Modelle belegt durch „große“ quantitative Studien mit vielen Teilnehmern, unterschiedlichen Branchen und internationalen Vergleichen.

Zum anderen schlägt sie „Frameworks“ vor. Im Deut-schen würde man von einer Rahmenstruktur oder Werkzeugen sprechen. Ein bekanntes Beispiel ist die Balanced Scorecard mit ihren vier Dimensionen der Leistungsbemessung (Kaplan & Norton, 1996). Frame-works können Ergebnisse von Studien sein; sind mal Produkt akademischer Diskussionen oder auch mal frei „erfundene“ Vorschläge von Autorinnen und Autoren ohne empirische Substanz.

Konzepte, Modelle und Frameworks sind – aus meiner Sicht – praxistaugliche Differenzierungen von Theorien. Trotzdem werden Theorien generell – durchaus zu Recht – kritisch bewertet.

■ eS Gibt Gute GRünDe FüR Die tHeoRieSkePSiS DeR PRaxiS

Theorien sind keine Heilsbringer. Zielgruppe empirischer Studien, auf denen bessere Theorien meist basieren, sind nicht Praktiker, sondern Forscher. Antworten auf praktische Probleme sind meist Abfallprodukt, nicht Ziel der Studien. Außerdem sind viele Fachaufsätze im Englischen verfasst, methodisch komplex und über Jahre hinweg aufeinander bezogen: schwer zu verstehen und „zu weit weg“ von der „Praxiswelt“. Quantitative Studien vernachlässigen die kulturellen, organisatorischen und strukturellen Facetten vor Ort. Qualitative Forschungs-ergebnisse berücksichtigen diese zwar, aber eben nur an einem Ort oder in einer Fallstudie, wodurch diese Erkenntnisse auch nur begrenzt übertragbar sind.

Nichtsdestotrotz sprechen gute Gründe für eine Anwendung von Theorien in der Praxis. Der deutsch-amerikanische Sozialpsychologe Kurt Lewin sprach nicht umsonst davon, dass nichts praktischer sei als eine gute Theorie (Lewin 1951, S. 169).

■ Vom PotenziaL DeR tHeoRie FüR Die PRaxiS

Erstens: Ein sektor- und länderübergreifendes Lernen geht nur mit Theorien. Viele Konzepte tauchen in privat wirtschaftlichen, non-profit und öffentlichen Organisationen gleichermaßen auf, nur unterschiedlich akzentuiert. Ein Austausch zwischen den Sektoren

über ähnliche Probleme kann nur über Theorien statt-finden. Zudem transportieren Theorien Erkenntnisse aus anderen Ländern zu uns. Deutschland gilt mit Japan als passivstes Land bei der Einführung von Verwaltungs-reformen (Pollitt 2006, S. 181). Ohne den systematischen Austausch über Theorien wären deren Erfahrungen für uns nicht verwertbar.

Zweitens: Wir überlisten mit Theorien unsere beschränkte und begrenzte Wahrnehmung. Wir geben den Informa-tionen den Vorzug, die in unser Weltbild passen und vernachlässigen den Rest. Herbert Simon hat dieses Phänomen in seinem Klassiker über Entscheidungen in Verwaltungen als „bounded reality“ bezeichnet, begrenzte Rationalität (Simon 1997, S. 118). Diesem Phänomen beugen Theorien vor: Sie fordern von uns ein, das Problem ganzheitlich zu betrachten. So zwingt uns die Balanced Scorecard, neben der Finanzperspektive auch die Kunden, Prozesse und Innovationen in die Bewer-tung von Leistung mit einzubeziehen.

Drittens: Theorien geben – gerade Frameworks – schnell Orientierung. Sie sprechen wesentliche Aspekte an und forcieren so ein Denken und eine Diskussion „auf der richtigen Ebene“. Ansonsten ist die Gefahr groß, eindimensionale Ursachen zu benennen.

Die Auffassung, wonach Theorie und Praxis ein Gegen-satz sei, ist also unproduktiv. Beides gilt es sinnvoll und angemessen miteinander zu verknüpfen.

■ DaS auFbReCHen eineR konStRuieRten DiCHotomie: koLbS LeRnzykLuS aLS LebenSLanGeS LeRnmoDeLL

Leitbild einer sinnvollen und angemessen Verknüpfung könnte die englische Übersetzung von Fachhochschulen sein: Applied Sciences oder angewandte Wissenschaften. Welche Theorie wird diesem Postulat gerecht?

Die Open University arbeitet bei ihrem international drei-fach akkreditierten MBA auf Fernstudienbasis erfolg reich mit dem vierstufigen Lernzyklus von Kolb (vgl. Abb. 1), das ich gern an einem Beispiel anwenden möchte.

konkretes ereignis: Beginn jeder Wissenschaften, gerade der angewandten, ist die „[…] Verwunderung über etwas […]“ (Popper 1994, S. 19). In unserem Fall erregt z. B. die schriftliche Beschwerde eines Bürgers, wonach niemand bei der Gemeindeverwaltung ans Telefon gehe, die Aufmerksamkeit der Fachvorge-setzten. Sie führt ein Gespräch mit dem Mitarbeiter.

Reflektierende Beobachtung: In einer ruhigen Minute reflektiert sie die einzelne Beschwerde in Zusammen-hang mit weiteren Beschwerden aus der jüngeren Vergangenheit. Sie gesteht sich ein: Das Problem ist chronisch, nicht akut.

konzeptionierung: Jetzt beginnt die konzeptionelle Ebene: Welche Konzepte, Modelle und Frameworks könnten uns helfen, die Situation zu verstehen und Lösungen zu erarbeiten? In diesem Beispiel wählt die Vorgesetzte das Konzept des Performance Mana-gements und die Frameworks „Balance Scorecard“ und „SMART-Kriterien“ aus (Cameron 2005, S. 47). Hierauf aufbauend leitet sie zwei Ziele ab: In zwei Jahren soll der Anteil von Bürgerinnen und Bürgern, die zufrieden oder sehr zufrieden mit der Freundlichkeit

Literatur

Cameron, S. (2005). Management and Making Sense. In T. O. University, B 713 Fundamentals of Senior Management: Introduction. Milton Keynes: The Open University

Diekmann, A. (1995). Empirische Sozialforschung. Reinbek: Rowohlt

Kaplan, R. S. & Norton, D. P. (1996). The balanced scorecard: translating strategy into action. Boston: Harvard Business Review Press

Kolb, D. (1984). Experiential Learning: experiences as the source of learning and development. Englewood Cliffs: Prentice-hall

Kuhn, L. (2008). Schule der Topmanager. Harvard Business Manager, 14-22

Lewin, K. (1951). Field Theory in Social Science: selected theoretical papers. New York: Harper & Row

Lipsky, M. (1980). Street-Level Bureaucracy: Dilemmas of the Individual in Public Services. New York: 2. Auflage

Pollitt, C. (2006). Is the Emperor in his underwear? Analysis of the Impacts of Public Management Reform. In L. Bud, J. Charlesworth & R. Paton, Making Policy Happen (S. 172-182). New York: Routledge

Popper, K. R. (1994). Alles Leben ist Problemlösen. München: Piper Verlag

Schein, E. H. (1997). Organizational Culture and Leadership. San Fransisco: Jossey-Bass

Simon, H. A. (1997). Administrative Behavior: A Study of Decision-Making Process in Administrative Organizations. New York: The Free Press

Schwerpunktthema Schwerpunktthema

[1] Der Text gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder.

ZuR PeRSon

Dirk Vogel ist Referatsleiter

im main-kinzig-kreis und Lehrbeauftragter

der Hochschule für Polizei und Verwaltung im bereich methoden.

Quelle: Eigene Übersetzung und vereinfachte Darstellung auf der Basis des Prozesses des experimentellen Lernens von Kolb (1984, S. 33)

1. konkretes ereignis

Was ist passiert? Worum geht es?

Akutes oder chronische Problem?

4. aktives experimentieren

Umsetzen!

2. Reflektierende Beobachtung

Was bedeutet das?

3. konzeptionierung und generalisierung

Wie sind die Zusammenhänge? Was könnte mir helfen?

Welche Schlussfolgerungen ziehe ich daraus?

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Schwerpunktthema

Studieren mit Konzept!

Im Studium an der Hochschule werden die Studierenden mit mehreren Fächern konfrontiert, in denen sich das Verhältnis von Theorie und Praxis unterschiedlich darstellen kann. So kann es sein, dass die folgenden Ausführungen durch das Fach des Autors „Betriebswirt-schaftslehre der öffentlichen Verwaltung“ geprägt sind.

als Fachhochschullehrer wird man oft mit der Bemer-kung von Studierenden konfrontiert, der vermittelte Stoff sei „(zu) theoretisch“. Dies ist manchmal positiv gemeint, meistens aber kritisch. gegenpol zur Theorie ist dann die Praxis oder die Forderung, das Studium müsse praxisorientiert sein. Diese Forderung ist mög li-cherweise berechtigt, aber darum geht es hier zunächst nicht. es geht erst einmal um die Frage, was eine Theorie ist und welchen Stellenwert sie einerseits für das Studium und andererseits für die Praxis hat.

Die Einordnung als (zu) „theoretisch“ kann Verschiedenes bedeuten:

• dervermittelteStoffistschwerverständlich,• derpraktischeNutzenistnichterkennbaroder• dieeigenenErfahrungenwidersprechen

den Anforderungen der „Theorie“.

In der Regel werden damit auch solche Darstellungen der Lehrenden charakterisiert, die gar keine Theorien zum Gegenstand haben. Die Vermittlung von Theorien ist im Studium eher die Ausnahme. Zu den Theorien würde im Bereich Organisation beispielsweise die Systemtheorie gehören, die aber – wenn überhaupt – nur ganz kurz gestreift wird. So enthält etwa ein Lehr-buch zum Thema Organisationstheorie auf etwa 450 Seiten zehn ausgewählte Organisationstheorien, von denen die sog. Systemtheorie knapp 30 Seiten um-fasst.1 Das gesamte Werk beschäftigt sich kaum mit praktischen Fragen der Organisationsgestaltung oder Organisationsmethoden, die im Studium im Vorder grund stehen. Behandelt werden dort

• MaxWebersAnalysederBürokratie,• ManagementlehreundTaylorismus,• HumanRelations-BewegungundOrganisations-

psychologie,• dieVerhaltenswissenschaftlicheEntscheidungstheorie,• dersituativeAnsatz,• InstitutionenökonomischeTheorienderOrganisation,• EvolutionstheoretischeAnsätze,• NeoinstitutionalistischeAnsätzeinder

Organisations theorie,• dieStrukturationstheorie,• OrganisationeninLuhmannsSystemtheorie.

Dabei handelt es sich um eine Auswahl der Autoren, die in den Kapiteln oft auch noch mehrere theoretische Ansätze zusammenfassen, die andere Autorinnen und Autoren in ihren Büchern anders gliedern oder bezeichnen.

Im Studium werden Fragen der Organisationsgestaltung behandelt, die oft eher handwerklichen Charakter haben. Wie erarbeitet man eine Aufgabenanalyse oder eine Stellenbeschreibung, was sind Vorteile und Nachteile verschiedener Organisationsmodelle usw.? Selbst diese handwerklichen Gegenstände empfinden manche Studierende als „theoretisch“, einfach deshalb, weil sie in ihren Verwaltungen nur wenig systematische Organisationsarbeit kennen gelernt haben.

Die Frage lautet also, was ist gemeint, wenn die kriti-sche Bemerkung „theoretisch“ fällt? Häufig sind damit nicht Theorien, sondern Konzepte gemeint, die das Ziel haben, die Praxis verändern zu wollen. So beruht etwa das Konzept der Organisationsentwicklung auf der oben zitierten Theorie der „Human-Relations- Bewegung“ und versucht psychologische Erkenntnisse für die Veränderung von Organisationen nutzbar zu machen. Viele Konzepte stellen so den Versuch dar, Theorien praktisch anwendbar zu machen, sind also ein Bindeglied zwischen Theorie und Praxis.

Manche Theorien übertragen dagegen Erkenntnisse aus einem Bereich in einen anderen. So dient etwa die Systemtheorie auch dazu Erklärungsmuster aus der Kybernetik und der Ökologie auf gesellschaftliche oder organisatorische Sachverhalte zu übertragen und so nutzbar zu machen. Viele Theorien haben aber gar nicht den Anspruch, praktisch nutzbar zu sein, sondern versuchen „die Welt zu verstehen und zu erklären“. So gibt es etwa eine lange Diskussion darüber, ob Max Weber mit dem Bürokratiemodell einen „Richtigkeits-typus“ herausgearbeitet hat oder vor allem eine histori-sche Entwicklung beschreiben wollte. Das historische Experiment des „real existierenden Sozialismus“, in dem Theoretiker den Menschen und die Welt nicht nur verstehen und erklären, sondern verändern wollten, hat gezeigt, wie gefährlich ein solches Unterfangen sein kann. Die Forderung, eine Theorie müsse praktisch anwendbar sein, ist daher problematisch und zu ein-dimensional. Man sollte also zwischen Theorien und Konzepten unterscheiden und jeweils überlegen, welchen Anspruch sie verfolgen.

Was ist ein Konzept? Umgangssprachlich verstehen wir unter einem Konzept einen groben und unfertigen Entwurf, der uns bei der nachfolgenden Ausführung einer Arbeit helfen soll. Es ist kein Plan in dem Sinne, dass – wie bei einem Bauwerk – eine Blaupause vor-liegt, die exakt umzusetzen ist. Ein Konzept lässt Spiel-raum bei der Umsetzung und soll nur ein Leitfaden oder eine Arbeitshilfe sein. Das Ergebnis bleibt offen und wird auch durch den Umsetzungsprozess bestimmt. Ein Konzept kann auf Theorien und/oder einer Verall-gemeinerung praktischer Erfahrungen beruhen. Wenn wir im Studium über Personalentwicklung, Qualitäts-management usw. sprechen, geht es also nicht um Theorien, sondern um Konzepte.

Wie ist das nun mit Theorie und Praxis? Theorie und Praxis sind nicht zuletzt auch gesellschaftliche Bereiche und spezialisierte Institutionen. So liegt etwa der

Dr. Friedrich W. Bolay

Schwerpunkt der Universitäten bei der Grundlagen-forschung und der Theoriebildung. Bei den Fachhoch-schulen liegt der Schwerpunkt eher bei der Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die berufliche Praxis und der Erforschung von Entwicklungen in der Praxis. Hier muss man daran erinnern, dass der Erfolg des „europäischen Modells“ gegenüber dem Rest der Welt und unser Wohlstand auf der Verwissen-schaft lichung aller Lebensbereiche – insbesondere von Produktion und Wirtschaft – beruht.

Die Verwaltungsfachhochschulen leiden unter der histo-rischen Last, dass sie als Sondereinrichtungen auch gegründet wurden, um einer „Verwissenschaft lichung“ des Verwaltungsberufes entgegenzuwirken. Dies schwingt manchmal noch mit, wenn Kritik an „theoretischer“ Stoffvermittlung geäußert wird. Dies liegt auch an der Dominanz der Juristinnen und Juristen in der Verwaltung, die selbst an der Universität im Grunde oft eher hand-werklich und wenig wissenschaftlich ausgebildet werden. Viele Juristen haben in ihrer ganzen Ausbildung zwar Klausuren, aber kaum wissenschaftliche Arbeiten geschrieben. Eine Folge davon ist auch, dass es in Deutschland keine nennenswerte Verwaltungswissen-schaft und kaum verwaltungs bezogene Forschung gibt. So gibt es etwa an unserer Hochschule keine „Einfüh-rung in die öffentliche Verwaltung“ und keine Stellen für Verwaltungswissenschaftler, sondern eine Vielzahl von Fächern oder Modulen, die oft eher nebeneinander stehen. Im Grunde ist die Verwaltung wichtig, interes-sant und groß genug, um die Existenz einer Verwal-tungswissenschaft als Grundlage einer eigenständigen Verwaltungsausbildung zu rechtfertigen.

Es gibt eine Praxis der Theorie und genauso Theorien der Praxis. In wissenschaftlichen Institutionen wird ja nicht nur nachgedacht, sondern es gibt auch eine Praxis. Es wird kopiert, recherchiert und organisiert, ja es gibt sogar eine Verwaltung der Wissenschaft. Dies ist eine Folge der Institutionalisierung. Umgekehrt gibt es auch Theorien und Konzepte der Praxis. Wer sich mit Praktikerinnen und Praktikern unterhält, stellt deutlich fest, dass diese versuchen die Wirklichkeit zu verstehen und zu erklären, also eigene, hausgemachte „Theorien“ entwickeln. Diese Erklärungsmuster werden häufig zu kollektivem Gedankengut, mit dem sich die soziale Gruppe identifiziert. Es ist klar, dass jeder Mensch, der nicht nur handelt, sondern auch nachdenkt, Vor-stellungen über Zusammenhänge, Ursachen und Wir-kungen usw. entwickelt. Davon ausgehend werden dann Strategien und Konzepte zur Lösung von Problemen entwickelt. Dies tut die Verwaltungspraxis mit bemerkens-werter Eigenständigkeit und oft mit Distanz zu Theorien.

Im Bereich des ökonomischen Handelns haben wir im Studium und in der Praxis die Sondersituation, dass in den letzten 20 Jahren mit dem Neuen Steuerungsmodell und der Neuen Verwaltungssteuerung in Hessen der Versuch unternommen wurde, die Verwaltungspraxis grundlegend zu reformieren. Die betriebswirtschaftliche Modernisierung der Verwaltung stellt den Versuch dar, Methoden und Konzepte aus privatwirtschaftlichen Unter-nehmen in die öffentliche Verwaltung zu transferieren.

Die theoretische Grundlage dafür stellt die Neue Insti-tutionenökonomie, z. B. die Principal-Agent-Theorie dar. Dies wird aber von den Promotoren kaum erwähnt, wahrscheinlich weil sie befürchten, dass eine theoreti-sche Begründung den Reformen eher schadet als nützt

Der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die betriebliche Praxis und die „time to market“ ist im Bereich der Naturwissenschaften als Problem erkannt worden. Der Staat hat sog. „Transferzentren“ gefördert um die Nutzung zu beschleunigen. Bei diesem Transfer handelt es sich um ein hochkomplexes Problem, das nur von praxisorientierten Wissenschaftlern und wissen -schaftlich geschulten Praktikern gemeinsam gelöst werden kann. Die Verwaltung ist im Rahmen von Ver-änderungen als Folge der modernen Technik und von Verwaltungsreformen auch mit solchen Transferproble-men konfrontiert. Es wird erwartet, dass anders als früher entschieden und gehandelt wird. Es muss sich aber nicht nur die Praxis ändern, sondern auch die Theorien der Praktikerinnen und Praktiker, d. h. die Art wie sie die Welt verstehen und erklären, weil dies ja die Grundlage für ihre Problemlösungsstrategien und Handlungsmuster darstellt. Da es sich um Gedankengut handelt, mit dem sich die soziale Gruppe identifiziert, muss ein kollektiver Verarbeitungsprozess stattfinden. Der umfassende Anspruch der Neuen Steuerung als „Modell“ hat dabei in Hessen und den Kommunen eine andere Qualität als in den Verwaltungen, die nur einzel-ne Instrumente einführen. Daher kann es im Studium im Lande Hessen nicht nur um Wissen über Konzepte oder Erlernen von Methoden gehen, sondern um die Fragen

• WieverstehenunderklärenwirdieVerwaltungs-wirklichkeit?

• WelcheProblemlösungsstrategienundHandlungs-konzepte der Verwaltungspraxis sind zukunftstauglich?

• WasistderEntstehungshintergrundmoderner Konzepte?

• WelchesPotenzialfüreineVerbesserungder Praxis enthalten sie?

• WassinddieBedingungeneineserfolgreichenTransfers?

• Wohinwollenwir,welcheZielestrebenwir an und welche Werte wollen wir damit stärken?

• WiemüssenwirVerwaltungneudenken?

Konzepte ermöglichen andere Sichtweisen und eröffnen neue Handlungsmöglichkeiten.

Dies meint auch der Satz „es gibt nichts Praktischeres als eine gute Theorie“. Wer eine Behörde als einen Betrieb betrachtet, der „Produktionsfaktoren nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip kombiniert, um Leistungen nach außen abzugeben“, wird langfristig anders denken und handeln als jemand, der eine Behörde nur als eine Einrichtung ansieht, die befugt ist Rechtsakte zu erlassen. Wer nicht bereit ist, sich neuen Konzepten zu öffnen und sein Denken zu verändern ist daher nicht nur im Studium, sondern auch im Beruf – den er ja voraussichtlich bis ins Jahr 2050 ausüben wird – fehl am Platze.

FRIeDRIch W. BoLayProfessor für Betriebswirtschaftslehre

Schwerpunktthema

ZuR PeRSon

Dr. Friedrich W. bolay ist Professor für betriebswirtschaftslehre an der

Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung.

[1] Siehe etwa Alfred Kieser/Mark Ebers, Organisationstheorien, 6. Auflage, Stuttgart 2006.

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■ imPReSSionen auS zWei JaHRen tHeSiS-betReuunG

• EineguteThesis-BetreuungbenötigtZeit,Sachkundeund ein weites Herz für die (i. d. R.) „wissenschaft-lichen Schreibanfänger“ – bei gleichzeitigem Anspruch an das Produkt, das dem Vergleich mit Bachelorarbeiten anderer Universitäten und Hoch-schulen Stand halten können muss.

• WährendfürdiewissenschaftlichenDisziplinendiewissenschaftsadäquate Bearbeitung mit Daten, Literatur und Theorien grundsätzlich gut möglich ist, stellen sich besondere Herausforderungen an die Thesis mit polizeipraktischem Thema z. B. der Einsatzlehre, des Verkehrsmanagements, der Kriminal technik. Hier müssen sich Standards der Themenstellung und -bewältigung noch entwickeln.

• DiePrüfendensolltenversuchen,gemeinsame Betreuungs- und Bewertungsstandards zu ent-wickeln, um eventuell entstehenden Schieflagen zu begegnen. Sonst werden künftig die „Papa Gnädig“-Betreuer mit geringem Anspruch stark nachgefragt, während die „scharfen Hunde“ außen vor bleiben. Beides führt zu einer Wertminderung der Thesis.

• DieBetreuungvonThesis-Arbeitenerfordertm.E.von den Betreuenden auch eigene Erfahrungen mit dem Erstellen umfangreicher Texte sowie dem Umgang mit wissenschaftlichen Produkten. Viele Polizeibedienstete haben diese Erfahrungen nicht, da dies in der eigenen Hochschulzeit und auch an der PFA/DHPol nicht zum Standard gehörte. Hier sollte die Hochschule prüfen, wie dieses Erfahrungsdefizit gemindert und durch Fortbildungen der Prüfungsberechtigten die Qualität der Betreuung und Bewertung gesichert werden kann.

• NacheinigenDurchgängenmitderThesiswächstdieGefahr von Plagiaten. Dabei gilt es nicht nur auf die „copy & paste“-Variante mit Internetquellen zu achten, auch der Austausch ganzer Arbeiten zwischen Hochschulstandorten und Hochschulen anderer Bundesländer wird uns wohl künftig beschäftigen. Hier sollte die Hochschule Regeln zum Umgang mit Plagiaten erstellen und auch die Methodenlehre sollte sich frühzeitig mit dem Problem befassen.

Wenn jedoch sowohl Studierende als auch Betreuende die Thesis ernst nehmen, haben wir mit diesem neuen Prüfungsinstrument ein tolles Werkzeug, um die Polizei weiter zu entwickeln, Polizeiwissenschaft zu fördern und ein zeitgemäßes Hochschulleben zu gestalten.

Hierfür lohnt sich der Einsatz.

BeRnhaRD FReVeLProfessor für Politikwissenschaft und Soziologie

Schwerpunktthema Schwerpunktthema

Erfahrungen mit der Thesis – aus der Perspektive eines Lehrenden

Wie an der HfPV in Hessen hat die Einführung des „Bachelor“ für die Polizei auch an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zu zahlreichen Neuerungen geführt. Lehren in Modulen, rechnen mit Creditpoints, neue Curricula, Neuordnung des Prüfungswesens – dieses und einiges mehr haben die Arbeit seit 2008 verändert. Eine besondere Neuig-keit war die Einführung der Bachelor-Thesis zum Studienende. Erstmals müssen nun die Polizei-Studie-renden eine eigene umfassende wissenschaftliche Arbeit (Umfang ca. 10.000 Wörter oder ca. 40 Seiten) verfassen.

Die Anforderung ist hoch. Gilt es doch,

• inbegrenzterZeit,

• aufbegrenztemRaum,

• zueinerkonkretenfachwissenschaftlichen und/oder fachpraktischen Fragestellung,

• unterNutzungwissenschaftlichenWissens, Theorien und Methoden,

• wissenschaftlichformalkorrekt,

• strukturiert,zielgerichtetundnachvollziehbar argumentierend und analysierend

zu einer Bewertung des Untersuchungs- bzw. Betrach-tungsgegenstandes zu gelangen und mit der „Thesis“ das wissenschaftliche Gesellenstück vorzulegen.

Im Folgenden sollen einige Erfahrungen beschrieben und einige Vorschläge bzw.Forderungen abgeleitet werden, um die – auch für Prüfende – anspruchsvolle Thesis-Erstellung und -Betreuung möglichst gut und erfolgreich zu gestalten.

■ VoRLauFPHaSe: tHemenFinDunG unD -FeSt LeGunG

Grundsätzlich haben die Studierenden die Aufgabe, für sich ein Thema zu entwickeln und eine Betreuerin oder einen Betreuer zu finden, um in Absprache gemeinsam das Thema festzulegen und bearbeitbar zu machen. Die Betreuenden sind gefragt, den Studierenden zu helfen, die relevante und bearbeitbare Fragestellung zu konkretisieren und Anknüpfungspunkte an die wissen-schaftlichen Diskurse bzw. zu fachpraktischen Schnitt-stellen zu finden.

Häufig sind die ersten Ideen von Studierenden zu diffus („Irgendwas mit Jugendkriminalität“), zu grob und umfassend („Die Polizei im Nationalsozialismus“ ), zu wenig wissenschaftlich („Was ist ein Diebstahl?“) oder methodisch nicht zu stemmen („Das Sicherheitsgefühl der Frankfurter Bevölkerung vor dem Hintergrund der Rockerkriminalität“ ). Bei der Themenfindung gilt es also zu klären, ob der Vorschlag

• konkretgenugist,

• thematisch/wissenschaftlichrelevanterscheint,

• inHerangehensweiseundMethodikgenügend Studienbezug besitzt,

• methodischbearbeitbaristund

• imwissenschaftlichenDiskurseingebundenund mit hinreichend Literatur versehen

ist.

Um für die Betreuung in dieser Phase eine Grundlage zu haben empfiehlt es sich (meines Erachtens: dringend!) ein Exposé einzufordern, in dem die oder der Studierende eine ca. einseitige Kurzbeschreibung des Themas und des erkenntnisleitenden Interesses einreicht, einen Gliederungsvorschlag unterbreitet und eine Liste der bisher gesichteten und für die weitere Bearbeitung vorgesehenen Literatur (mind. 5 bis 10 Titel) vorlegt. Erst auf dieser Basis sollten eine Betreuungszusage gegeben und der Titel festgelegt werden.

Gut ist es dann auch, mit den Studierenden eine Art Betreuungsvertrag abzuschließen. Dieser sollte regeln, was die oder der Betreuende von den Studierenden erwartet (Zwischenberichte, Meilensteine, Textproben, Besuch einer Beratungssprechstunde etc.) und was die oder der Betreuende zu leisten bereit ist (E-Mail Beratung auch am Wochenende? Telefonische Erreichbarkeit, Umfang von zu lesenden Textproben, Rückmeldung zu Formalia?). Auch sollte geklärt werden, welche Anforderungen die betreuende Lehrkraft an die Leistung stellt und was die Bewertungsmaßstäbe sind (siehe nächste Seite).

■ aRbeitSPHaSe: betReuunG

Je nach – abgesprochenem! – Betreuungskonzept werden während der Erstellungsphase die notwendigen oder hilfreichen Betreuungsleistungen erbracht und/oder Rückmeldungen der Studierenden bearbeitet. Ich persönlich erwarte mindestens eine ausführliche Rückmeldung ungefähr zur Halbzeit. Diese kann per Mail, per Telefon oder auch in der Sprechstunde erfolgen: Hat sich etwas in der Struktur verändert? Wo hakt es bei der Bearbeitung? Wie läuft das Schreiben? Gibt es Fragen zur formalen Bewältigung?

Darüber hinaus bin ich während der „üblichen Geschäfts- zeiten“ persönlich oder telefonisch zu erreichen und gibt es ein Versprechen, auf Mail-Anfragen binnen 24 Stunden zu antworten. Andererseits lehne ich es ab, Textproben von mehr als drei Seiten in Hinblick auf Rechtschreibung, Grammatik, Struktur, Zitation und Formalia Korrektur zu lesen. Auch für „Tüddelfragen“ (z. B. „Muss der Seitenrand oben auch drei Zentimeter sein oder reichen 2,5?“, „Gehört die Jahresangabe in dem Literaturverzeichnis hinter die Autorennamen oder hinter den Erscheinungsort?“) sehe ich mich nicht zuständig und verweise auf die Hinweise des Prüfungs-amts, auf Methodenbücher, die Skripte der Hochschul-lehrenden oder das Wissen der Kommiliton/innen.

Prof. Dr. Bernhard Frevel

■ naCHbeReitunG unD beWeRtunG

Eine Thesis erfordert andere Beurteilungskriterien als eine Klausur oder ein Fachgespräch. Es hat sich meines Erachtens bewährt, mit einem strukturierten Bewertungsbogen zu arbeiten, um die verschiedenen Dimensionen der Leistung zu erfassen und zu berück-sichtigen. Zurzeit wird an der FHöV NRW versucht, diese Bögen auch mit Quantifizierungen für die Anteile der Teilleistung zur Gesamtnote zu versehen. Doch auch ohne solche Hilfsmittel ist es ratsam, die Dimen-sionen zu differenzieren. Besonders wichtig sind bei meinen Beurteilungen:

• deutlicheDarlegungderFragestellungundBegrün-dung des weiteren Vorgehens in der Einleitung (WAS, WARUM, WOZU, WIE)

• korrekteNutzungvorhandenenwissenschaftlichenWissens aus der Literatur,

• BasierungderDarstellungunterEinbeziehungvonrecherchierten oder selbst erhobenen Daten (z. B. aus amtlichen Statistiken, Befragungen/ Interviews, sonstige Quellen; Verwendung aktueller Recht sprechung oder Erlasslage),

• zielführendeArgumentationaufderGrundlage wissenschaftlicher Standards,

• nachvollziehbareAnalyseundangemessene Bewertung,

• EinordnungdereigenenErkenntnisseinden Forschungsstand und Reflexion der Reichweite der eigenen Feststellungen,

• ReflexionderErkenntnisseinHinblickaufdiePraxisder Polizei.

sowie im technischen und formalen Bereich

• Stil,RechtschreibungundGrammatik,

• formaleKorrektheitderZitation,Fußnoten,Bibliografie,Verzeichnisse, Datenwiedergabe,

• EinhaltenvonVorgaben(Deckblatt,Eigenständig-keitserklärung u. a.)

Auf der Grundlage dieser Bewertungsdimensionen wird anschließend ein Textgutachten erstellt, das ca. eine bis eineinhalb Seiten Text netto (also ohne Absender und Adresse) umfasst. Hier wird die Fragestellung gewürdigt, der Aufbau der Arbeit skizziert und die Bewertung nachvollziehbar formuliert.

In einem Kolloquium wird die Arbeit in einem ca. 10-minütigen Referat vom Prüfling noch einmal mit den wichtigsten Erkenntnissen skizziert und in weiteren 10 Minuten haben Erst- und Zweitgutachter/innen Gelegenheit, der oder dem Studierenden noch einmal kräftig auf den Zahn zu fühlen.

ZuR PeRSon

Prof. Dr. bernhard Frevel ist Professor für Politikwissenschaft und Soziologie

an der abteilung münster der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung nRW.

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Schwerpunktthema Schwerpunktthema

Multiplikatorenausbildung für die Polizeipraxis – theoretisch fundiert

„Es gibt nichts Praktischeres als eine gute Theorie“ formulierte der Psychologe Kurt Lewin (1890-1947). Die Theorie ist die solide Basis für planvolles, überlegtes, erfolgreiches Handeln. Damit das funktioniert haben wir uns diese Erkenntnis für das Polizeistudium an der HfPV zunutze gemacht. Natürlich ist der Polizeiberuf ein praktischer Beruf und natürlich braucht es eine solide theoretische Basis für die Praxis. Damit die Studierenden in den fachpraktischen Studienabschnitten optimal begleitet werden, müssen Praxisausbilderinnen und Praxisausbilder über vielfältige Kompetenzen verfügen. Sie müssen sich mit den Studieninhalten, mit Didaktik und mit Lernzielebenen, mit Methodik auskennen, mit Erwartungshaltungen und mit Rollenklarheit, mit der rechtlichen Stellung der Studierenden, mit Leistungs-bewertung und vielem mehr. Damit sie diese Kompe-tenzen erwerben und umsetzen, werden die Praxisaus-bilderinnen und Praxisausbilder entsprechend geschult. Diese Schulungen führen dafür speziell ausgebildete Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durch. Deren Ausbildung erfolgt in einem eigens dafür entwickelten Seminar an der HfPV, das vom TÜV Hessen zertifiziert wurde. In diesem Seminar werden die Grundlagen moderner Bachelor-Didaktik erarbeitet. Das bedeutet vor allem, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Wechsel von der Vermittlungsdidaktik zur Ermöglichungs-didaktik (Arnold 2007) bewusst zu machen.

Dieser Wechsel ist insbesondere gekennzeichnet durch

• WenigerStoffzentrierungundmehrKompetenz-orientierung (Wissensmanagement)

• WenigerHochschullehreundmehrHochschullernen(Optimierung von Lernprozessen)

• WenigerLehrmeisterundmehrLernberater (Lerncoach und Moderator)

• WenigerKonsumentundmehrAkteur (Eigenverantwortung der Studierenden)

Denn übergeordnetes Ziel des Studiums ist es, die Studierenden zu befähigen, sich Anforderungen zu stellen und zu bewältigen, von denen wir heute noch gar nicht wissen, wie sie künftig aussehen werden. Neben die Fachlichkeit tritt daher als wesentliches Element des Studiums die Methodenkompetenz. Erst im Zusammenwirken von Theorie und Praxis kann sich das Polizeistudium entfalten. Dazu tragen in besonderem Maße die Multiplikatorinnen und Multi-plikatoren bei. Einen Einblick in ihre Arbeit mit den Praxisausbilderinnen und Praxisausbildern geben im Folgenden zwei Multiplikatoren des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main.

BuRkhaRT Von WeDeLHochschuldidaktischer Dienst

Burkhart von Wedel

Jörg Lang

Literatur

Arnold, R.: Ich lerne, also bin ich. Eine systemisch- kon struktivistische Didaktik. Heidelberg 2007

Arnold, R. /Gómez Tutor, C.: Grundlinien einer Ermöglichungsdidaktik. Bildung ermöglichen – Vielfalt gestalten. Augsburg 2007

Die Schulung der Praxisausbilderinnen und -ausbilder

andreas Wetzchewald

Ziel der Schulung ist die standardisierte, einheitliche Ausbildung, um einen hohen Qualifizierungsgrad für alle Praxisausbilderinnen und Praxisausbilder zu erreichen.

Die engagierte Betreuung der Studierenden in den fachpraktischen Studienabschnitten hat eine lange Tradition in der hessischen Polizei. Sie erfolgte durch sogenannte „Bärenführer“-Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund ihrer Berufserfahrung ausgewählt wurden und den Studierenden die Polizeiarbeit vermittelten. Die Inhalte des Studiums waren in der Tiefe meist nicht oder nicht mehr bekannt. Die Vorbereitung auf die Betreuung der Studierenden fand in einer Informations-veranstaltung statt.

Die Hochschulreform, der Bologna-Prozess und die damit verbundenen Umstellungen der Diplom- auf die Bachelorstudiengänge eröffneten die Chance, die Polizeiarbeit aus der Perspektive der Bachelor-Studie-renden zu betrachten und ihre Betreuung in den fach-praktischen Studienabschnitten neu zu fokussieren. Herzstück dieser neuen Fokussierung ist das von der HfPV entwickelte Multiplikatorenkonzept.

Die Auswahl der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren erfolgte hessenweit innerhalb der Präsidien. Insgesamt erhielten 80 interessierte Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, an der HfPV ausgebildet und zertifiziert zu werden. Ab Oktober 2010 fanden die Seminare an der HfPV statt, in denen die erforderlichen Kompetenzen für die künftige Aufgabe mit Engagement und Eigenini-tiative erarbeitet wurden – dies bildete die theoretische Grundlage für die Schulung der künftigen Praxisausbil-derinnen und Praxisausbilder.

Der Rahmen war gesteckt; die inhaltliche Gestaltung der Schulungen war Aufgabe der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. In Zusammenarbeit mit der Abtei-lung E 23 Personalmanagement und V 34 Aus- und Fortbildung wurden die administrativen Abläufe inner-halb der Präsidien organisiert, die wesentlichen Infor-mationen über die Auswirkungen der Praktika an Direktions leiter, Dienststellenleiter, Dienst- und Ermitt-lungsgruppenleiter sowie an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Dienst- und Ermittlungsgruppen weitergegeben.

Die Unterstützung innerhalb der Präsidien für die Praxis -ausbilderseminare war hervorragend, die Freistellung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Praxis-ausbilderinnen und Praxisausbildern aus dem täglichen Polizeidienst wurde ermöglicht. Das Interesse, an der Ausbildung des Polizeinachwuchses mitzuwirken,

war geweckt; die Chance der direkten Nachwuchs-gewin nung, die positive Werbung für die Behörden und insbesondere die einzelnen Praxisdienststellen wurde erkannt und genutzt.

Die Herausforderungen der Planung, der Ausgestaltung der Unterrichtsräume und der Beschaffung von Unter-richtsmaterialien bis hin zur Gestaltung der Rahmen-bedingungen für eine moderne Erwachsenenbildung wurden von den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gemeinsam mit E 23 und V 34 gemeistert. Ein Handbuch für die Praxisausbilder wurde gemeinsam erarbeitet und wird stetig weiterentwickelt. Im Februar 2011 fand die erste Schulung im PP Frankfurt statt. In zwei Tagen wurden hier bislang ca. 450 Kolleginnen und Kollegen im Alter zwischen 24 und 53 Jahren geschult; hessen-weit sind es insgesamt fast 2000 Praxisausbilderinnen und Praxisausbilder.

Die Themen der Schulungen sind hessenweit vergleich-bar und werden durch Coachingtage an der HfPV regel mäßig abgeglichen, so dass die Inhalte analog vermittelt werden.

Der Unterricht erfolgt im Teamteaching und ist für Lerngruppen von maximal 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmern konzipiert. Aus dem Feedback wird deutlich, dass die Vermittlung der Inhalte über zwei Tage sinnvoll ist, da sich hier die Möglichkeit ergibt, die Thematik zu vertiefen und ausreichend Zeit für Nachfragen und Diskussionen zur Verfügung steht.

Die umfassende Schulung der Praxisausbilderinnen und -ausbilder sowie die transparente Information aller interessierten Kolleginnen und Kollegen ist ein Erfolgsgarant für die professionelle und fachgerechte Begleitung der Studierenden in den Praktika. Der Gedankenaustausch der Praxisausbilderinnen und Praxisausbilder untereinander ist besonders wichtig, um eine vergleichbare Einschätzung des Verhaltens der Studierenden zu erhalten sowie eine möglichst objektive Leistungsbewertung im Grundlagen- und Fachpraktikum zu gewährleisten.

Die Coachingtage der Multiplikatorinnen und Multipli -ka toren an der HfPV stellen einen weiteren Erfolgs-baustein dar. Ab September 2012 werden die Multipli-katorinnen und Multiplikatoren des PP Frankfurt Reflexi ons tage anbieten, um die Praxisausbilder über aktuelle Themen zu informieren und ein Feedback aus den Praktika zu erhalten. So werden die Schulungen auch in Zukunft sachgerecht und praxisorientiert durchgeführt, damit der Strang zwischen Theorie und Praxis nicht abreißt.

JöRg Lang · anDReaS WeTZcheWaLD

Zu Den PeRSonen

PHk andreas Wetzchewald ist Dienstgruppenleiter beim 8. Polizeirevier und zertifizierter multiplikator in Frankfurt am main.

PHk Jörg Lang ist Leiter einsatz und organisation bei der beweissicherungs- und

Festnahmeeinheit und zertifizierter multiplikator in Frankfurt am main.

Abschlussarbeiten des Jahrgangs 2012

In diesem Jahr heißen die Abschlussarbeiten im Fachbereich Verwaltung noch Diplomarbeiten, nächstes Jahr Bachelorarbeiten. Im Folgenden zwei Arbeiten, die vom Inhalt her einen Bezug zu Themen aus dem Fachbereich Polizei haben.

name: gWISDaLLa, christian

Thema: Veranstaltungssicherheit auf kommunaler ebene – Sicherheitskonzeptionen und Maßnah men von kommunen bei großveranstaltungen

Aus dem Inhalt: Für viele, gerade kleinere Kommunen stellt die Ausrichtung einer Veranstaltung, insbesondere einer Groß veranstaltung, einen erheblichen Organi-sations aufwand dar.

Durch viele verschiedene Gesetze wird Einfluss auf die Sicherheit der Veranstaltungen genommen. Diese Arbeit befasst sich insbesondere vor dem Hintergrund des Loveparade-Unglücks in Duisburg mit der Frage, welche Maßnahmen bei der Planung von Veran stal tun-gen, im Hinblick auf die Sicherheitsaspekte, mindestens zu erfüllen sind. Neben rein gesetzlichen Vorgaben, wie der Versammlungsstättenverordnung werden auch individuelle Maßnahmen vorgestellt, die die Sicherheit erhöhen können.

Des Weiteren wird die Erstellung von Sicherheits-konzepten sowie die Frage der Haftung der Kommunen bei Großveranstaltungen näher behandelt.

name: MeRFoRTh, Patricio

Thema: ein Fall von korruption? Betrachtung eines Falles von Wirtschaftskrimi-nalität unter interdisziplinären aspekten

Aus dem Inhalt: Das Verständnis der Begrifflichkeit Korruption reicht, abhängig vom jeweiligen Standpunkt des Betrachters, von einem allgemeinen Sittenverfall über ein ethisch-moralisch vorwerfbares Verhalten bis hin zu einer strafbewehrten Tat.

Im Rahmen dieser Arbeit wird ein ausgewählter Fall aus der Wirtschaftskriminalität unter interdisziplinären Aspekten beleuchtet. Dabei wird untersucht, ob die begangenen Straftaten in den Disziplinen Jura, Soziolo-gie und Kriminologie unter den dort jeweils geltenden Korruptionsbegriff gefasst werden können. Anschlie-ßend wird die besondere Täterpersönlichkeit auf Grundlage einer empirischen Untersuchung beleuchtet.

Die besonderen Schwächen der Verwaltungsstruktur in diesem kon kreten Fall werden herausgearbeitet und abschließend diskutiert, ob Korruption grundsätzlich ein verwaltungsstrukturelles Problem darstellt.

Weitere Arbeiten, die über die Abteilungs bibliothek ausgeliehen werden können, sofern Sie keinen Sperrvermerk tragen, unter:

www.hfpv-hessen.de > Forschung > Abschlussarbeiten

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Angewandte Theorien und Konzepte

Das Schwerpunktthema dieser spectrum-ausgabe bietet eine gute gelegenheit den Focus darauf zu richten, an welchen Stellen und zu welchen Frage-stellungen der praktischen arbeit in der öffentlichen Verwaltung die im Rahmen des Studiums an der hessischen hochschule für Polizei und Verwaltung erworbenen theoreti schen grundlagen zum prakti-schen einsatz gelangen.

Wer in der Praxis der öffentlichen Verwaltung arbeitet wird ggf. skeptisch sein, wenn berichtet wird, dass es darauf ankomme, Theorie in der Praxis anzuwenden. Dies insbesondere dann, wenn sich seit Jahren gewisse Verhaltens- und Handlungsmuster – nach dem Motto „das haben wir schon immer so gemacht“ – in die tägliche Verwaltungsarbeit eingeschlichen haben. Aber gerade die Tatsache, dass sich die Verwaltung immer mehr zur Dienstleisterin für Bürgerinnen und Bürger entwickelt, sich immer wieder neu zu ihren Aufgaben und Ergebnissen rechtfertigen muss, ja oft auch in Konkurrenz zur Privatwirtschaft steht, bedingt das unumgängliche Erfordernis der Anwendung von aktuellen Erkenntnissen aus der (Verwaltungs-)Wissen-schaft. In diesem Zusammenhang ist es nützlich, wenn engagierte Menschen ihre im Diplom- oder im Bachelor-studiengang erworbenen Kenntnisse im Masterstudien-gang „Public Management“ erweitern und festigen. Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudien-gangs schaffen sich damit eine gute Grundlage für Entscheider- und Führungsaufgaben.

So konnte der Autor des Artikels sein im Masterstudien-gang angesammeltes Wissen an verschiedenen Stellen in unterschiedlichen Funktionen und Aufgabenstellungen einbringen. Die Masterarbeit des Autors trug den Titel „Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in der Personalabrechnung der Stadt Frankfurt am Main“. Ziel dieser Ausarbeitung war die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in der Personalabrech-nung der Stadt Frankfurt am Main und damit verbunden der Beginn eines kontinuierlichen Verbesserungs-prozesses in diesem speziellen Bereich der Verwaltung. Ausgehend von der Schilderung der aktuellen Lage in der Personalabrechnung wurden in der Arbeit zunächst die Grundbegriffe im Zusammenhang mit dem Thema Qualitätsmanagement erörtert. Aufbauend auf diesen Teil folgte die Darstellung des aus der Privatwirtschaft stammenden Instrumentes eines internen Kontroll-systems (IKS). Ein solches IKS wurde als ein Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems auf die Personal-abrechnung der Stadt Frankfurt am Main transferiert und in Form eines modular aufgebauten Ordners mit Verwaltungsanweisungen, Formularen und Ablaufdar-stellungen einschließlich notwendiger Checklisten konkret erarbeitet. Im Rahmen der Bearbeitungszeit zur Masterarbeit konnte zudem eine Selbstbewertung der Personalabrechnung der Stadt Frankfurt mittels des Common Assessment Framework (CAF) vorgenommen werden. Hierzu war das Instrument CAF auf die spezielle Situation der Personalabrechnung zu übertragen. Diese Selbstbewertung diente als Basis für weitergehen

Maßnahmen im Rahmen des Qualitätsmanagement-systems der Personalabrechnung. Bei der Auswertung der Ergebnisse und im Verlauf der Konsensrunde zur Selbstbewertung konnten die vorrangigen Handlungs-felder eingegrenzt und sogar schon einige umzusetzen-de Maßnahmen herausgearbeitet werden. Als ein Fazit der Masterarbeit zeigte sich, dass einige wesentliche Handlungsfelder, welche durch die Ist-Analyse mittels der CAF-Bewertung ermittelt wurden, von Maßnahmen des IKS abgedeckt werden könnten.

Die vom Autor mit der Masterarbeit erarbeitete theore-tische Grundlage für ein IKS wurde dann in die Praxis übernommen. Dabei zeigte sich, dass einige in der Theorie erarbeitet Checklisten und Formulare an prak-tische Prozesse angepasst werden mussten, um den Verwaltungsaufwand für das IKS zu reduzieren. Dieses Vorgehen, Erarbeiten eines Konzeptes, Umsetzen des Konzeptes, Überprüfen und schließlich Anpassen des Konzeptes an die gewonnen Erkenntnisse entspricht dem Qualitätskreislauf. Die Tatsache, dass das in der Personalabrechnung der Stadt Frankfurt am Main auf Basis der Masterarbeit umgesetzte IKS vom Revisions-amt der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen einer Prüfung des Personalabrechnungsverfahrens P&I®LOGA vollumfänglich akzeptiert und als gelungenes IKS gewürdigt wurde, beweist, dass Theorie in der Praxis unmittelbar anwendbar ist.

Aufgrund der Wahl zum Ersten Kreisbeigeordneten des Vogelsbergkreises bieten sich dem Autor nun noch viel umfangreichere Möglichkeiten der Anwendung von theoretischem Wissen in der praktischen Verwaltungs-leitungstätigkeit. Mit der Führung des Dezernates II, zu dem das Jugendamt mit Jugendbildungswerk, das Schulverwaltungsamt, die Volkshochschule sowie das Amt für Gebäudemanagement gehören, eröffnet sich ein breites Feld an verschiedenen Anforderungen. Dabei stellen die finanziellen Rahmenbedingungen, unter denen das Amt angetreten wurde, eine besondere Herausforderung dar: Der Haushaltsplan des Vogels-bergkreises für das Jahr 2012 weist ein ordentliches Ergebnis von – 12.416.050 Euro aus. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde in der Haushaltssatzung mit 140 Mio. Euro festgesetzt. Zu den finanziellen Gegeben-heiten kommt die Bevölkerungsstruktur des Kreises. So ist der Vogelsbergkreis mit seinen 1.459 km2 der drittgrößte, mit 77 Einwohnern je km2 aber der mit großem Abstand am dünnsten besiedelte Landkreis in Hessen. Zudem ist ein Trend zur Überalterung der Bevölkerung nicht zu verleugnen. Alleine aus diesen Daten lässt sich erkennen, dass die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und der Angebote der öffentlichen Hand im Vogelsbergkreis die Entscheidungsgremien wie den Kreistag und den Kreisausschuss vor erhebliche Herausforderungen stellt.

Im Bereich der Jugendhilfe sieht der Haushaltsplan 2012 für das Produkt 36300 „Gesetzliche Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ ein ordentliches Ergebnis von – 17.521.190 Euro vor. Hieraus ergibt sich

Peter Zielinski

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auS lehre und ForSchung

die Notwendigkeit, die Gründe für eine solch enorme Zahl zu hinterfragen. Der Landesrechnungshof attestiert dem Vogelsbergkreis dabei in Rahmen seiner 150. ver-gleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2011: Landkreise“ im Bereich der Jugendhilfe, dass der Kreis zu prüfen habe, ob durch präventive Maßnahmen und Angebote die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wirtschaftlicher gestaltet werden könne. Da bisher ein fachliches Cont-rolling in diesem Bereich fehlte, könnte ein solches weitere Hinweise zu Ineffizienzen und Verbesserungs-potenzialen liefern. Eine Organisationsuntersuchung in diesem Bereich könnte weitere Anhaltspunkte liefern. Letztmals wurde in den neunziger Jahren eine solche Organisationsuntersuchung durchgeführt.

Damit war für mich als neuer Dezernent ein umfang-reiches Arbeitspaket zu schnüren. Zum einen sind die Gründe für die hohen Ausgaben im Bereich der statio-nären Jugendhilfemaßnahmen zu ermitteln, die prä-ventiven Angebote aus- und ein fachliches Controlling aufzubauen. Hier werden für die Konzepterarbeitung die theoretischen Erkenntnisse des Masterstudien-gangs aus dem Bereich Controlling sehr nützlich sein. So geht es darum Ziele und Kennzahlen zu finden, welche ein fachliches Controlling ermöglichen. Gleich-zeitig sollte auch darauf geachtet werden, welche Ergebnisse mit den in einzelnen Maßnahmen investier-ten Geldern erreicht werden. Diese Frage entspricht wiederum dem theoretischen Ansatz der wirkungs-orientierten Verwaltungsführung.

Die vom Landesrechnungshof aufgestellte Forderung nach einer Organisationsuntersuchung im Bereich des Jugendamtes fordert in der Umsetzung theoretische Kenntnisse aus dem Bereich der Verwaltungsorganisa-tion. Damit werden also alleine für den Bereich des Jugendamtes gleich mehrere Module aus dem Master-studiengang „Public Management“ abgefordert. Sicher muss der Autor die zu leistenden Arbeiten nicht alle selber lösen, dennoch ist – um qualifizierte Ent-scheidungen treffen zu können – das Fachverständnis von Vorteil.

Im Bereich des Amtes für Gebäudemanagement stehen in naher Zukunft diverse Investitionsentscheidungen an. So weist alleine der Bereich der Schulen einen Inves-titionsbedarf von ca. 60 Mio. Euro auf. Da der Landkreis aber pro Jahr derzeit nur etwa 3,5 Mio. Euro für diesen Bereich aufwenden kann, sind die Entscheidungen der zu tätigen Investition noch genauer abzuwägen als dies ohnehin schon erforderlich wäre. Es ergeben sich Fragestellungen der Wirtschaftlichkeitsrechnung, der Nachhaltigkeit von Investitionen und damit auch zur Wirkung des investierten Geldes. Ist es für den Kreis und damit den Steuerzahler von Vorteil auf PPP-Projekte (Public Private Partnership) zu setzen, welche den Finanz-haushalt zukünftig über zwanzig bis fünfundzwanzig Jahre mit hohen Mietzahlungen belasten? Oder wäre eine eigene Investition mit einer Finanzierung durch günstige Kommunaldarlehen über die Lebensdauer des Gebäudes nicht doch vorteilhafter? Dürfen entsprechende

Kredite – angesichts der Haushaltslage – überhaupt aufgenommen werden? Welche Alternativen bleiben? Fakt ist jedenfalls, dass der Kreis als Schulträger für angemessenen und ausreichenden Schulraum zu sorgen hat. Nur wie viel Raum ist hier als angemessen anzu-sehen? Ein Flächenmanagement, welches den Verant-wortlichen sagt, welche Gebäudeflächen der Kreis in seinen Gebäuden hat, welche Kosten je m2 oder im Falle von Schulen je Schüler und Unterrichtsstunde entstehen? Auch hier erscheint das Steuern mit ver-bindlichen Zielen und daraus abgeleiteten Kennzahlen unumgänglich.

Eine weitere wichtige Fragestellung beschäftigt sich mit den Kosten und den daraus erwachsenden Wirkungen – sprich Einsparungen von Primärenergie und vermie-denen CO2-Ausstoß – für energetische Sanierungsmaß-nahmen. Kann der Aufsichtsbehörde für jede einzelne Investitionsmaßnahme ein Nachweis der Wirtschaftlich-keit vorgelegt werden? Rechtfertigt diese dann – trotzt der schlechten finanziellen Lage des Kreises – die Aufnahme von Krediten?

Aber auch ganz profane und eigentlich alltägliche Vor-gänge aus der Verwaltung erfordern immer wieder den Rückgriff auf theoretische Grundlagen. Wie wird eine Stellenausschreibung für die Stelle der Leitung der Volkshochschule formuliert? Welche Maßnahmen sind im Bereich der Neuorganisation der Kreisverwaltung wirklich sinnvoll und vereinfachen Abläufe?

Die geschilderten Umstände und Sachverhalte zeigen, dass Theorie und theoretische Konzepte in der Praxis eine äußerst wichtige Rolle spielen, ja unabdingbare Grundlage jeglicher Entscheidung sein sollte. Die Theorie gehört somit untrennbar zur Praxis.

PeTeR ZIeLInSkI

ZuR PeRSon

Peter zielinski hat im Jahr 2011 den abschluss „master of Public

management“ an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung in Wiesbaden abgelegt.

im Jahr 1999 erwarb er den akademischen Grad „Diplom Verwaltungswirt (FH)“ an der Verwaltungsfach-

hochschule Wiesbaden, abteilung Frankfurt am main.

Peter zielinski ist 40 Jahre alt und wurde mit Wirkung zum 01. 07. 2012 zum hauptamtlichen ersten kreis-

beigeordneten des Vogelsbergkreises gewählt.

zuvor war er als oberamtsrat bei der Stadt Frankfurt am main im Personal- und organisationsamt

für Grundsatzfragen der Personalabrechnung und des Rechenzentrumsbetriebes verantwortlich.

Schwerpunktthema

Praxissemester – so gelingt die Verzahnung!

Da ich nach dem Wechsel vom Fachbereich Polizei in den Fachbereich Verwaltung eine breit angelegte Ver zahnung von Theorie und Praxis in meinem neuen Bereich anstrebe, habe ich im Sommer 2012 ein Praxis semester beim hessischen Ministerium der Finanzen (hMdF), beim Regierungspräsidium (RP) gießen und bei der Stadtverwaltung Wetzlar ver-bracht. Indem mir die hospitationsbehörden verschie-denste fachliche Informationen und dabei die Vielfäl-tigkeit des Verwaltungshandelns vermittelten, wurden meine erwartungen im ergebnis sogar noch über-troffen, so dass ich die in der Praxis erworbenen kenntnisse jetzt in die Lehre einfließen lassen kann.

Mit dem Wechsel des Fachbereichs war auch eine Ände rung meines fachlichen Schwerpunkts von der Informationstechnik zur Ökonomie einhergegangen. Die Möglichkeit für ein „halbes“ Praxissemester bot sich im Sommer an, um mein neues Tätigkeitsfeld besser kennen zu lernen. Hierzu wollte ich Einblicke in verschiedene Ebenen der Ökonomie der öffentlichen Verwaltung gewinnen, weshalb ich eine Hospitation (1.) im Finanzministerium in Wiesbaden, (2.) im Regie-rungs präsidium Gießen und (3.) in der Stadtverwaltung Wetzlar ins Auge fasste. Nachdem ich meinen Wunsch an die drei ausgewählten Behörden herangetragen hatte, zeigten sich diese schnell kooperationswillig, sodass mir die drei Hospitationszusagen für je einen Monat bald vorlagen. Darauf folgten die Klärung der Stationen innerhalb der Behörden und der Termine sowie die Abordnung aus dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)

In meiner ersten Station, dem hessischen Ministerium der Finanzen, hospitierte ich zunächst in der Haushalts-abteilung, in der mir der Finanzplan und eine Reihe anderer haushaltstechnischer Instrumente in der prak-tischen Anwendung vorgestellt wurden, wie zum Beispiel das Führungs-Informationssystem und der Finanzhilfen- (bzw. Subventions-) Bericht. Daneben lernte ich den Stand der Umsetzung der Schuldenbremse und der EU-Empfehlungen zu nationalen Reformprogrammen sowie Prognosen zu finanzpolitischen Auswirkungen der demografischen Entwicklung kennen. Spannend fand ich hier auch die Einbeziehung in verschiedene aktuelle Entwicklungen, so konnte ich beispielsweise einer Anhörung zum Gesetzentwurf zur „Einrichtung eines Regionalfonds im Rahmen der Allianz für Fluglärm schutz (Reg-FondsG)“ im Landtag beiwohnen, an einer Sitzung der Normenprüfungskommission zum Abbau von Ver-waltungsvorschriften teilnehmen und eine Besprechung mit den kommunalen Spitzenverbänden verfolgen.

Im Referat für kommunalen Finanzausgleich, welches im Zuge des gerade anlaufenden „kommunalen Schutz-schirms“ – gemeinsam mit der Abteilung für kommu-nale Angelegenheiten des HMdIS – überschuldete hessische Kommunen bei der zielgerichteten Reduzie-rung ihrer Haushaltsdefizite unterstützt, erfuhr ich bei den Besprechungen mit betroffenen Kommunalvertre-tern nicht nur aus erster Hand deren Finanzprobleme,

sondern auch geeignete Ansätze zu deren Lösung. Außerdem lernte ich detailliert die Abläufe und das Berichtswesen des kommunalen Finanzausgleichs kennen, sowie Einzelheiten aktueller Klagen hessischer Kommunen und Landkreise gegen das Land zwecks Erhöhung ihrer Finanzzuweisungen.

Im Personal- und Organisationsamt der hessentagstadt Wetzlar wurden mir zunächst die kommunale Praxis der Instrumente des Personalmanagements, wie der Per sonal -entwicklung und des neu eingeführten Personal kos ten -controllings, vorgestellt. Ich erhielt die Möglichkeit, ein Führungskräfteseminar und ein Assessment Center zu beobachten. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Einbindung in die Einführung eines Dokument en mana-gement systems im Rahmen des eGovernment-Projekts. In der Stadtkämmerei wurde ich umfassend über inter-essante Einzelheiten des Haushalts, der Eröffnungs bilanz und der Beteiligungen der Kommune unterrichtet. Der unmittelbar vorher erfolgreich ausgerichtete Hessen tag war die Gelegenheit, mich über diesen Event im Speziellen und das Wetzlarer Stadtmarketing im Allgemeinen zu informieren. Schließlich präsentierte das neu errichtete kommunale Jobcenter Lahn-Dill, welches der Lahn-Dill-Kreis als „Optionskommune“ seit Jahresanfang in Eigen-regie führt, seine Tätigkeiten und Herausforderungen.

In der Zentralabteilung des Regierungspräsidiums gießen erhielt ich einen Eindruck von den vielfältigen Aufgaben einer solchen Bündelungsbehörde. Zunächst wurden mir in den entsprechenden Dezernaten die Felder der Beschaffung, der Anlageerfassung sowie des – von der EU initiierten – „Einheitlichen Ansprech-partners“ gezeigt. Anschließend lernte ich das Dezernat „Organisation, Information und Kommunikation“ kennen, u. a. mit Fragen der IT-Sicherheit und der Vorbereitung der Einführung des Dokumentenmanagementsystems HeDok sowie das Dezernat „Finanzen“. Themen waren hier nicht nur der kamerale Haushalt, Förderprogramme und Controlling, sondern ich kam aus einer anderen Perspektive wieder in Kontakt mit dem kommunalen Schutzschirm, den ich bereits aus dem Finanzministerium kannte. Auch in das Projekt „Zukunftsentwicklung“, das sich mit den gegenwärtigen Herausforderungen und der strategische Ausrichtung des Regierungspräsidiums beschäftigt, wurde ich intensiv einbezogen.

Mein Fazit über das dreimonatige Praxissemester ist ausnahmslos positiv: Die Hospitationsbehörden ließen mir jede Unterstützung und alle notwendigen Infor ma-tionen zukommen, so dass ich qualitativ hochwertige Fachkenntnisse für die Lehre erhielt. Neu gewonnene Erkenntnisse konnte ich bereits in meine Lehre integrie ren – der Zweck des Praxissemesters wurde vollständig erfüllt. Von allen Beteiligten wurde ich optimal integriert. Ich erlebte eine intensive Zeit in verschiedensten Bereichen, in der ich nicht nur viel lernte, sondern die durch viele Kontakte und Begegnungen eine persön liche Bereicherung bildete.

STeFFen ReIchMann

Dr. Steffen Reichmann

ZuR PeRSon

Dr. SteffenReichmann

ist Fachhochschullehrer für betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und

informationstechnik an der HfPV, Fb Verwaltung,

abteilung Gießen.

Page 9: Schwerpunktthema: Theorie in der Praxis - hfpv.de · Theorie und Praxis! Ein lebenslanges Lernmodell Studieren mit Konzept! Erfahrungen mit der Thesis für die Polizei Schwerpunktthema:

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Forum Für Studierende Forum Für Studierende

Wir baten Lehrbeauftragte und eine ausbilderin um ein kurzes Interview zum Schwerpunktthema dieser spectrum-ausgabe.

■ Welchen Stellenwert räumen Sie der Theorie in der Praxis ein?

Der theoretische Wissenstransfer ist zwar nicht immer gut „beleumundet“, aber gleichwohl unverzichtbar, um Mindeststandards zu gewährleisten und fehlendes Erfahrungswissen zu kompensieren.

Die Theorie ist grundsätzlich geeignet, Sachverhalte nach beschriebenen Mustern, Ordnungen und Struk-turen zu analysieren, zu bewerten und zu sachgerechten Lösungen zu kommen, auch wenn es Bereiche gibt, bei denen Theorie und Praxis nicht immer vollständig übereinstimmen oder gar voneinander abweichen. Insofern hat die Theorie ihre eindeutige Berechtigung in der Praxis; allerdings ist eine pauschale Stellen-wertbemessung meines Erachtens nicht möglich. Vielmehr bedarf es einer differenzierten Betrachtung, da der Stellenwert zwischen den einzelnen Wissens- und Themengebieten variiert.

■ Welche Bedeutung hat Theorie in Ihrer Berufspraxis?

Die Bedeutung der Theorie ist abhängig von eigenen Erfahrungen, Erlebnissen oder Fähigkeiten. In Arbeitsbe-reichen mit hohem Erfahrungswissen (z. B. Bewältigung von Einsatzlagen, Führungsmanagement, Projekttätigkeit) nimmt die Bedeutung der Theorie für die Praxis tenden-ziell ab, während sie für mich deutlich an Wert gewinnt, wenn entsprechende Erkenntnisse und Kompetenzen nicht vorhanden sind (z. B. Anwendung und Wirkungs-weise technischer Prozesse).

■ Wenn Sie auf Ihre Lehrveran staltung blicken und die Inhalte mit dem von Ihnen erlebten Berufsalltag vergleichen: Wie hoch schätzen Sie die direkt oder indirekt anwendbaren Wissensinhalte ein?

Als Dozent für Einsatzlehre schätze ich die anwend-baren Wissensinhalte – ohne dies prozentual beziffern zu können – vergleichsweise eher hoch ein, weil sich

Ralf Flohr

■ Welchen Stellenwert räumen Sie der Theorie in der Praxis ein?

In den von mir ausschließlich unterrichteten rechts wissen-schaftlichen Fächern ist das Vermitteln theore tischer Struk turen unerlässlich. Die juristische Dogmatik speist sich indes bereits aus einer wissenschaftlichen Beschäf-tigung mit Rechtsnormen unter Berücksichtigung der Recht-sprechung und damit der praktischen Rechtsanwendung, wodurch die Differenzierung zwischen Theorie und Praxis weitgehend aufgehoben wird. Das zur Auslegung einer Norm erforderliche methodische Verständnis ist aber ohne Aneignung z. B. historischer Kenntnisse kaum möglich.

■ Welche Bedeutung hat Theorie in Ihrer Berufspraxis?

Ohne Kenntnis und Berücksichtigung der theoretischen Strukturen ist ein den Erfordernissen der Rechtsstaat-lichkeit genügendes Urteil nicht denkbar, da bei alleine ergebnisorientierter Rechtsanwendung die Gefahr von Willkür besteht. Im Interesse praxisgerechter und gesellschaftlichen Veränderungen gerecht werdender Entscheidungen ist aber eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung im Rahmen der bestehenden dogma ti-schen Grenzen gelegentlich erforderlich.

■ Wenn Sie auf Ihre Lehrveran staltung blicken und die Inhalte mit dem von Ihnen erlebten Berufsalltag vergleichen: Wie hoch schätzen Sie die direkt oder indirekt anwendbaren Wissensinhalte ein?

Für das Fach Sozialrecht schätze ich – sofern die Studie-renden in diesem Bereich später tätig sein werden – die direkte Anwendbarkeit als sehr hoch ein, da es überwie-

gend um konkrete und durchaus aktuelle Fallbeispiele aus der Praxis geht. Im Polizeiverwaltungsrecht geht es hin gegen zunächst um das Erlernen dogmatischer Grund-struk turen, deren Kenntnis aber nicht nur für das erfolg-reiche Klausurenschreiben, sondern auch für die spätere Lösung rechtlicher Fragestellungen im Berufsalltag un erlässlich ist. Staats- und Verfassungsrecht ist als rechtliches Hintergrundwissen für das berufliche Grund-verständnis einer Polizeibeamtin bzw. eines Polizeibeamten ebenfalls sehr wichtig, wenn dies auch im Berufsalltag nicht immer offensichtlich ist.

■ Welche Erfahrungen aus Ihrem Berufsalltag können Sie in Ihre Lehrveranstaltung einfließen lassen?

Im Bereich des Sozialrechts kann ich praktische, sich häufig ergebende Sachverhalte aus dem Gerichtsalltag ein bringen. Im Polizeiverwaltungsrecht ist dies natürlich schwieriger, erst recht im Staats- und Verfassungsrecht. Gleichwohl ähneln sich die Tätigkeiten von Richterinnen und Richtern sowie Polizeibeamtinnen und -beamten grundsätzlich darin, dass die schwierige Ermittlung tatsächlicher Sachverhalte häufig im Vordergrund steht, während die rechtliche Lösung, die den Schwerpunkt der theoretischen Ausbildung darstellt, demgegenüber mitunter erheblich leichter zu bewerkstelligen ist.

Dr. Dirk Bieresborn

ZuR PeRSon

Dr. Dirk bieresborn ist Richter am Hessischen Landessozialgericht Darmstadt

und Lehrbeauftragter für Polizeiverwaltungsrecht, Staats- und Verfassungsrecht, Sozialrecht an der HfPV,

abteilung Wiesbaden und mühlheim.

ZuR PeRSon

Ralf Flohr ist abteilungsleiter zentrale Dienste beim

Polizeipräsidium nordhessen und Lehrbeauftragter für einsatzlehre an der HfPV, abteilung kassel.

gerade in der Einsatzlehre Theorie und Praxis wechsel-seitig bedingen. Erfahrungen und Erkenntnisse aus realen Sachverhalten fließen nicht selten in Polizei-dienstvorschriften, Leitfäden oder Lehrbücher ein und stehen somit der Praxis als theoretisches Wissen wieder zur Verfügung. Beispielhaft sei hier an die Geisel nahme 1988 in Gladbeck und die daraus resultierenden Modi-fikationen der PDV 132 erinnert.

Auch die AMOK-Lage 2002 am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt führte zu neuen taktischen Überlegungen, die von der Theorie übernommen wurden. Im Ergebnis lässt sich somit feststellen, dass – sieht man in Teilen von der Kräfte lage ab, die sich in der Realität mitunter ungünstiger darstellt – die theoretischen Ansätze über Führungs- und Einsatzkonzeptionen zu den unterschied-lichen Lagen vergleichsweise sehr praxisnah sind.

■ Welche Erfahrungen aus Ihrem Berufsalltag können Sie in Ihre Lehrveranstaltung einfließen lassen?

Da Einsatzlehre als interdisziplinärer Ansatz zu verstehen ist, der mehrere Fachgebiete (z. B. Technik, Politik, Krimi -nalistik, Kriminologie, Soziologie, Psychologie) mit ein-ander verbindet, können zahlreiche Erfahrungen und Bei spiele aus der Praxis, insbesondere zum Einsatz -management, aber auch zu Fragen bzgl. Führung und Beamtenrecht (Versetzung, Aufstiegschancen, Beför de -rungen etc.) in meine Lehrveranstaltungen eingebracht werden.

uwe Daneke

■ Welchen Stellenwert räumen Sie der Theorie in der Praxis ein? Welche Bedeutung hat Theorie in Ihrer Berufspraxis?

Das Fach „Öffentliche Finanzen“ (bzw. jetzt die ent-sprechenden Teilmodule von „Ökonomisches Handeln“), in dem ich lehrmäßig tätig bin, gehört (leider) zu den Fächern, bei denen die gelehrte Theorie und die geübte Praxis häufig weit auseinanderliegen. Haushaltsrecht ist als Recht mit fast ausschließlicher Innenwirkung oftmals „Opfer“ von übergeordneten, teils politischen, Zwängen oder Themen mit Außenwirkung. Das heißt nicht, dass hier rechtswidrig gehandelt wird, es werden vielmehr Beurteilungsspielräume weiter und anders gehandhabt als dies für die Darstellung in der Lehre sinnvoll ist, die ja die Standards der Rechtsanwendung im Blick hat. Nur ein Beispiel: Würde man einmal be-trachten, welche Leistungen viele Kommunen während der vorläufigen Haushalts führung (§ 99 HGO) erbringen und dies mit der dort genannten rechtlichen Ver pflich-tung begründen, könnte man wohl viele Vorgänge finden, die wir lehrmäßig nicht darunter fassen würden.

Die Theorie des Haushaltsrechts, im Verständnis der „reinen Lehre“, hat also in der Praxis häufig einen schweren Stand. Sie muss dennoch Leitlinie für das Verwaltungshandeln sein, damit auch dann, wenn die rechtlichen Grundlagen aus pragmatischen Zwängen heftig „strapaziert“ werden müssen, der Kern der Rechtmäßigkeit gewahrt bleibt.

■ Wenn Sie auf Ihre Lehrveran staltung blicken und die Inhalte mit dem von Ihnen erlebten Berufsalltag vergleichen: Wie hoch schätzen Sie die direkt oder indirekt anwendbaren Wissensinhalte ein?

Das hängt natürlich sehr davon ab, in welchem Bereich die einzelne Person später tätig wird. Ich habe schon

Lehr gänge mit Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbe-amten aus einer großen Stadt betreut, da hatte mehr als die Hälfte der Studierenden noch nie eine Kassen-anordnung erstellt. Für Personen in derartigen Arbeits-bereichen sind die Inhalte meiner Lehrveranstaltungen unter Praxis aspekten allenfalls als „finanzwirtschaft-liches Allgemein wissen“ anzusehen. Aber es gibt natür lich auch diejenigen, die später in der Finanzver-waltung selbst oder in Aufgabenstellungen mit großen Schnittmengen zum Finanzwesen tätig sind. Da sollte doch der überwiegende Teil der Inhalte in der Praxis anwendbar sein.

■ Welche Erfahrungen aus Ihrem Berufsalltag können Sie in Ihre Lehrveranstaltung einfließen lassen?

Jede Menge! Es gibt sowohl in meiner Verwaltung als auch in mir bekannten anderen Kommunen unendlich viele Beispiele guter und weniger guter, und nicht nur manchmal auch nicht rechtmäßiger Praxis des Haus-halts- und Finanzwesens. Gerade bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes, die fast alle Bereiche zumindest einer mittelgroßen Kommunal-verwaltung tangieren, ergeben sich permanent Frage-stellungen, die in die Lehre einfließen können. Auch ergeben sich häufig erst in der praktischen Anwendung des Rechts Zweifelsfragen, gerade bei der jetzigen Umbruchphase zur Doppik, die in der Lehre aufgegriffen werden können.

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uwe Daneke ist Fachbereichsleiter zentrale Funktionen und

interne Dienste, Fachdienstleiter Controlling und Finanzen bei der Stadtverwaltung Langen und Lehrbeauftragter für öffentliche Finanzen, bWL, ökonomisches Handeln

an der HfPV, abteilung mühlheim.

... nachgefragt

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Claudia Müller begann nach dem Abitur das Studium der Rechtswissenschaften an der Uni versi tät Konstanz, wo sie dieses auch mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen abschloss. Daraufhin ab sol vierte sie ein Aufbau stu dium zum Thema Medienrecht an der Westfälischen Wilhelms-Uni versität Münster und die Referendarzeit am

Oberlandesgericht Hamm, welche mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen endete. Zunächst war sie als Projektleiterin bei einem inter natio nalen Hotelkonzern tätig. 2003 begann sie ihre polizeiliche Laufbahn mit der Ausbildung für den Höheren Polizeivollzugsdienst. Bevor sie als Dozentin an der HfPV tätig wurde, leitete sie die Leitstelle des Polizeipräsidiums Mittelhessen und anschließend die Zentrale Kriminalinspektion des Polizei-präsidiums Nordhessen.

Claudia Müller bezeichnet sich selbst als ehrgeizig, aber auf die Mitmenschen fokussiert. Für sie steht der Lern-erfolg des Einzelnen und die Freude am Vermitteln von Inhalten im Zentrum ihrer Lehrtätigkeit. Sowohl die juristische Ausbildung als auch die Erfahrungen in der freien Wirtschaft und die Aufgaben innerhalb der hessischen Polizei geben ihr die Möglichkeit, die Lehr-inhalte theoretisch fundiert und gleichzeitig praktisch aufbereitet zu vermitteln.

Zu der Anwendbarkeit ihrer Lehrinhalte befragt, weist sie daraufhin, dass Kriminalwissenschaften als Grund-thema der polizeilichen Ausbildung in allen Bereichen der polizeilichen Arbeit Anwendung finden. Die Krimi-nologie vermittelt den Studierenden ein Grundverständnis für Kriminalität, während die Kriminalistik das Hand-werkszeug im polizeilichen Alltag darstellt.

claudia Müller

name: claudia Müller

Alter: 37 Jahre

Studienort: Kassel

Fachbereich: Polizei

Module: Kriminalwissenschaften

An der HfPV: hauptamtlich seit September 2012

Freizeit: Familie, Freunde und Sport

Lieblingsbuch: „Der Schwarm“ von Frank Schätzing

Lieblingsfilme: „Scoop – der Knüller“ von Woody Allen

Lieblingsmusik: Robbie Williams, Joss Stone

Rat an Niemals die Neugierde Studierende: verlieren!

name: Thomas Fiedler

Alter: 38 Jahre

Studienort: Mühlheim

Fachbereich: Verwaltung

Module: Ökonomisches Handeln, bevorzugt Öffentliche Finanzen und Betriebswirtschaftslehre

An der HfPV: nebenamtlich von April 2002 bis Mai 2012 (mit Unterbrechungen), hauptamtlich seit August 2012

Freizeit: Musizieren, Heimwerken, Lesen

Lieblingsbuch: „Die Schopenhauer-Kur“ und alle anderen Romane von Irvin D. Yalom

Lieblingsfilme: „Menschen am Fluss“ mit Mel Gibson

Lieblingsmusik: Vieles nach Stimmung und Laune, besonders aber von Johann Sebastian Bach, Johnny Cash, Wolfgang Amadeus Mozart, Bruce Springsteen, Giuseppe Verdi

Rat an Bleiben Sie neugierig, vielseitig Studierende: interessiert und sich selber treu!

Vorstellung von Lehrkräften an der HfPV

Thomas Fiedler begann 1993 das Studium zum Diplom-Verwaltungswirt, das er 1996 abschloss. Nach seinem Studium ar beitete er als Sachbear-beiter im Büro des Land-rates beim Landkreis Darmstadt-Dieburg. 1997 folgte das Studium zum Diplom-Betriebswirt mit dem Schwerpunkt Wirt-schaftsprüfung und Steuern.

Ab 1998 wirkte er bei der Einführung der doppelten kaufmännischen Buchführung beim Landkreis Darmstadt-Dieburg mit. Er leitete mehrere Europäische Projekte mit Kommunen aus Deutschland, Portugal und Tschechien zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude, war für den Aufbau der Abteilung Beteiligungsmanagement beim Landkreis Darmstadt-Dieburg verantwortlich und leitete bis 2009 die Abteilung. Bevor er an die HfPV als Dozent wechselte, übernahm er die Leitung des Revisions amtes sowie der Submissions stelle beim Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Thomas Fiedler bezeichnet sich selbst als vielseitig interessiert. Er sucht in Konfliktsituationen nach einem Ausgleich und übt gerne Einfluss aus, ohne dabei eine Machtposition oder Alleinentscheidungsbefugnis in Anspruch zu nehmen.

Auf die Frage nach der Anwendbarkeit seiner Lehr inhalte antwortet er, dass ökonomisches Handeln besonders innerhalb von (Kommunal-)Verwaltungen oder ihren Unter nehmensbeteiligungen anwendbar ist. Er selbst konnte das Gelernte in allen Stationen seines beruf-lichen Werdegangs, aber auch im Rahmen diverser Ehrenämter (Kommunalpolitik, Vereinsarbeit) und als nebenamtlicher Dozent an der HfPV anwenden.

Thomas Fiedler

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anika Raithel ist ausbilderin für nachwuchskräfte

bei der Stadt Frankfurt am main.

■ Welche Bedeutung hat Theorie in Ihrer Berufspraxis?

In meiner früheren Tätigkeit im Ordnungsamt, als Sach-bearbeiterin und später Teamleiterin in der Bußgeldstelle, als auch jetzt als Ausbilderin ist die Theorie ständiger Begleiter, da sie die Grundlage ist, auf der die tägliche Arbeit aufbaut. Theorie und Praxis stehen daher natur-gemäß in enger Verbindung. Für meinen Arbeitsalltag bedeutet dies, dass ich beispielsweise Gesetze und Verordnungen anwende, um praxisgerechte Entschei-dungen treffen zu können.

■ Wenn Sie auf Ihr eigenes Studium zurückblicken und die Inhalte mit dem von Ihnen erlebten Berufsalltag vergleichen: Wie hoch schätzen Sie die direkt oder indirekt anwendbaren Wissensinhalte ein?

Während meiner eigenen Studienzeit an der Verwal-tungsfachhochschule wurde ich in unterschiedlichen Bereichen ausgebildet. Der Unterrichtsstoff war vielschichtig und reichte von Verwaltungsrecht über Betriebswirtschaftslehre bis hin zu Arbeitsmethodik.

Die dort erworbenen theoretischen Kennt nisse stellen für jeden Bereich des späteren Berufs alltags die Grundlagen dar. Bereits während der Studien- und Ausbildungszeit hat mir dies in den verschiedenen Prakti kumsabschnitten geholfen, Zusammenhänge zu verstehen.

Als Ausbilderin stelle ich das ein oder andere Mal fest, dass es Studierende gibt, denen es schwer fällt, die Verbindung zwischen Theorie und Praxis zu erkennen. Aus diesem Grund finde ich es sehr wichtig, dass der neue Bachelor-Studiengang beides vereint. Beispiels-weise müssen sich die Studierenden bei der Erstellung der Praxisberichte mit der Anwendung des theore-tischen Wissens im Berufsalltag bewusst auseinander-setzen.

Das erste Semester und damit der fachtheore-tische Studienabschnitt waren vorüber und die erste Praxisphase stand ins Haus. Schon seit Beginn des Studiums stellte ich mir die Frage, wie diese Praxisphase wohl aussehen wird. Welche Aufgaben werde ich übernehmen? Werde ich selbstständig arbeiten oder nur beobachten? Werde ich den Anforderungen gerecht werden? Was wird von mir erwartet werden? Werde ich die bisher erlernten Studieninhalte anwenden können? Mit diesen Fragen und einer leichten Unsicherheit startete ich dann im Februar 2012 in meine erste Praxisphase bei der Verwaltung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe.

Ich erlebte meine Praxisphase in drei verschie-denen Abschnitten. In der ersten Phase des Praktikums (2 Wochen) lernte ich die gesamte Stadtverwaltung und den mir zugeteilten Bereich – Personalservice – kennen. Ich wurde an meine zukünftigen Arbeiten herangeführt und schaute den Kolleginnen und Kollegen bei der Sachbearbeitung über die Schulter. In der zweiten Phase des Praktikums wurde ich inten-siver ein gearbeitet. Meine zukünftigen Aufgaben wurden mir genau erklärt und ich durfte mit Hilfe der Kolleginenn und Kollegen die ersten Aufgaben erledigen. Nach und nach konnte ich immer selb ständiger arbeiten. Trotzdem war immer noch eine abschließende Kontrolle einer Kollegin oder eines Kollegen erforderlich. Nach einem Monat konnte ich die mir zugeteilten Aufgaben größtenteils selbstständig erledigen. Bei Unklarheiten oder wichtigen Angelegenheiten hielt ich trotz allem Rücksprache.

Das bisher erlernte Wissen aus dem Teilmodul Dienstrecht konnte ich bei der Bearbeitung vieler Aufgaben einfließen lassen und so praktisch anwenden. Aber auch umgekehrt konnte ich nach Beendigung des Praktikums neu Erlerntes in den Unterricht einfließen lassen. Dadurch konnte ich einige Teile des neuen Stoffs aus dem 3. Semester Teilmodul Dienstrecht in einen praktischen Zusammenhang bringen.

Alles in allem war selbstständiges Arbeiten, bei Problemen immer erst einmal allein nach Lösungen suchen und sie anschließend mit der Ausbildungsbetreuung besprechen, kennzeich-nend für meine erste Praktikumsphase. Mein bisher gewonnenes Wissen konnte ich in die Bearbeitung von Aufgaben einfließen lassen und neues studienrelevantes Wissen erlangen. Meine Ängste bestätigten sich nicht, meine Unsicherheiten legten sich schnell.

STePhanIe hock Studiengruppe 2-2011-1Mühlheim

Nach dem ersten Semester an der HfPV stand eine neue Erfahrung bevor: das erste Mal Arbeiten in meiner Ausbildungsbehörde, dem Staat lichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main. Verwaltungsrecht, Dienstrecht, Privatrecht und mehr – ich war gespannt, wie sich das Studium in der Arbeit widerspiegeln wird und ob ich mein neu erworbenes Wissen anwenden kann.

Am ersten Tag wurde ich herzlich begrüßt, mit den grundlegenden Sachen vertraut gemacht und herumgeführt. Ich durfte von Anfang an mei nem Ausbildungsleiter über die Schulter schauen und mir Gedanken zu Fällen machen, die anschließend besprochen wurden. Meine erste Praxis phase absolvierte ich in der Personal-abteilung. Hier profitierte ich von dem Wissen aus dem Modul Dienstrecht. Begriffe, Para-graphen und Sachverhalte aus dem Unterricht wurden greif bar. Schon bald durfte ich Fälle eigenständig lösen; selbstverständlich musste ich sie von meinem Ausbildungsleiter überprüfen lassen. Ich bekam ein eigenes Postfach, in dem ich Unter lagen zur eigenständigen Bearbeitung von Kolleginnen und Kollegen erhielt.

Alle waren sehr freundlich und arbeiteten mich in ihre Arbeitsbereiche ein. Ich erhielt die Möglich keit, auch in anderen Arbeitsbereichen außerhalb des Personalbüros „hineinzuschnup-pern“. Ich durfte an Projekten mit arbeiten, das erste Mal in Kontakt mit Lehre rinnen und Lehrern treten und eigenständig Aufgaben lösen.

Für mich war das erste halbe Jahr an der HfPV ein gutes Fundament für die Arbeit in der Verwaltung. Das Wissen wurde durch die Praxis, in der ich so intensiv eingebunden wurde und selbstständig Sachverhalte lösen durfte, greifbar gemacht und gefestigt.

SIna LohSeStudiengruppe 2-2011-1Mühlheim

Zwei Studentinnen im Fachbereich Verwaltung berichten über ihre Erfahrungen in der ersten Praxisphase.

Die erste Praxisphase – zwei Erfahrungsberichte

Interview mit anika Raithel, ausbilderin ... nachgefragt

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Buchempfehlungen – von Studierenden für Studierende

BGB AT – Einführung in das Recht Allgemeiner Teil des BGB

Verwaltungsrecht AT 1

Polizei- und Ordnungsrecht Hessen

BGB AT stellt ein gelungenes Werk dar, welches besonders für Personen, die sich zuvor nicht oder nur wenig mit dem BGB auseinandergesetzt haben, hilfreich ist. Spielend leicht werden die komplexen Themen des Privatrechtes anhand von Fragen, Beispielen und vor allem praxisnahen Fällen erarbeitet und erklärt, so dass das Buch nicht nur eine große Hilfestellung für die Vorbereitungen der Prüfungen der Studierenden darstellt, sondern auch im privaten Bereich der Leserinnen und Leser sehr gut genutzt werden kann. Alles in allem erleichtert das Lehrbuch den Einstieg in das weit reichende Gebiet des Privatrechts und hilft durch die vielen Schemata, Lösungsskizzen und Fragen das zu erlangende Wissen einzuprägen. (L. K.)

Verwaltungsrecht gilt als ein umfangreiches und abstraktes Teilgebiet des öffentlichen Rechts, welches mit Hilfe einer ergänzenden Lektüre zu den Lehrveranstaltungen besser verinnerlicht werden kann. In diesem Skript ist – beginnend mit den Erklärungen der Begrifflichkeiten und Zusammenhänge der öffentlichen Verwaltung über die Abgrenzung vom Öffentlichen Recht zum Privatrecht bis hin zur Gesetzmäßigkeit der Verwaltung in Verbindung mit der ausführlichen Erläuterung des Verwaltungsaktes – alles zu finden. Durch die geschilderten Fälle, welche nachvollziehbar, verständlich dargestellt und gerade für die Klausurvorbereitung hinreichend gelöst worden sind, können sich Studierende der Hochschule für Polizei und Verwaltung gut auf die Prüfungen vorbereiten. Vor allem die ausgeprägten Übersichten zur Vertiefung des Lehrstoffes sind äußerst gelungen. (L. K.)

Das Lehrbuch enthält eine umfassende, gut gegliederte Darstellung des hessischen Polizei- und Ordnungsrechts mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis. Im Anhang befinden sich zudem alle wichtigen Prüfungsschemata und eine Fallsammlung mit ausformulierten Lösungen. Allgemein ist das Buch für Studierende der Hochschule für Polizei und Verwaltung eine nützliche Hilfe zur Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen und zur Prüfungsvorbereitung. (J. M.)

autoren: karin Metzler-Müller und Rainer Wörlen · 12. überarbeitete und verbesserte auflage 2012 · 209 Seiten ISBn-nr: 978-3-8006-4279-3 · 19,80 €

autor: horst Wüstenbecker · 13. neu bearbeitete auflage 2011 · 224 Seiten · ISBn-nr: 978-3-86752-203-8 ∙ 19,90 €

autoren: Lothar Mühl, Rainer Leggereit und Winfried hausmann · 3. auflage 2010 · 235 Seiten ISBn-nr: 978-3-8329-5486-4 ∙ 23,00 €

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Bewertungssystem

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Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftspolitik und Staatsökonomie

Das mit vielen Schaubildern und Grafiken gestaltete Lehrbuch ermöglicht einen fundierten Einstieg in die Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftspolitik, Staatsökonomie und Finanzwissenschaft. Die lebensnahen Beispiele und die verständliche Sprache machen das Buch für Studierende besonders attraktiv. Leider haben sich an einigen Stellen des Buches Rechen- und Rechtschreibfehler eingeschlichen. (J. M.)

autor: ulrich ehlers · 2. erweiterte auflage 2011 · 394 Seiten · ISBn-nr: 978-3-8440-0128-0 ∙ 22,80 €

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Kreuzworträtsel mal anders – Theorie in der Praxis

Das Knobeln geht in dieser Ausgabe rund um unser Schwerpunktthema „Theorie in der Praxis“. Es lohnt sich: Mit ein bisschen Glück kann ein Exemplar eines der auf Seite 20 vorgestellten Bücher gewonnen werden. Hierzu das gesuchte Lösungswort, Deine Kontaktdaten und welches Buch Du gewinnen möchtest bis zum 1. Februar 2013 an [email protected] schicken.

Bei der Beantwortung der Fragen kann ein Blick in die Artikel dieser Ausgabe hilfreich sein. Viel Spaß und Erfolg!

Die Lösung des Rätsels in der letzten spectrum-Ausgabe 1-2012 lautet: auSBILDungSoRT

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Rechtshinweis: Bei mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

hausarbeit, die eine Praxisphase abschließt

Das Überführen der Theorie in die Praxis

Realität in der Behörde

Leitfaden (im gegensatz zur Theorie)

… integrierter Studiengang

hier schlägt man im Studium sowie in der Praxis Rechtsgrundlagen nach

andere Bezeichnung für Praxisphase

Zusatzqualifikation; meistens nach einigen Jahren Berufserfahrung

aufbauender Studiengang

Praxisstelle

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Viele Wege führen zum Ziel

■ Wie aLLeS beGann

Mit einem von Landespolizeipräsidium und Hessischer Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) initiierten Pilotprojekt wurde bereits 2010 der Grundstein für die Thematik „Verhaltensempfehlungen für den richtigen Umgang mit Menschen mit Behinderung“ im Rahmen des Polizeistudiums gelegt. Die Durchführung dieses bundesweit einzigartigen Kooperationsprojektes der HfPV (Fachbereich Polizei) mit der II. Bereitschafts-polizeiabteilung (BPA) in Lich und der TH Mittelhessen sollte insbesondere eine angemessene und nachhaltige Verankerung der Thematik in den Bachelorstudiengängen gewährleisten.

Vor dem Hintergrund der großen Zahl in Deutschland lebender Menschen mit Behinderung und des prognos-tizierten demografischen Wandels sollten in der Polizei insbesondere Selbstvertrauen und Kompetenz im Um-gang mit Menschen mit Behinderung gestärkt werden. Im Rahmen des Studiums sollen die angehenden Polizis-tinnen und Polizisten bereits im ersten fachpraktischen Studienabschnitt – dem Grundlagentraining – intensiver auf den Umgang mit Menschen mit Behinderung, auch unter Einbindung von authentischen Rollenspielern, vor bereitet werden. Durch die Verankerung der Thema-tik im Modul „Praktische Kriminalistik“ erfolgt eine thematische Auseinandersetzung in Schwer punkt -bereichen der Anzeigenaufnahme und der Vernehmung sowie in den Bereichen Unfallaufnahme und Erste Hilfe.

Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten wurde im Pilotprojekt, gemeinsam mit den Studierenden des damaligen Prak-tikums I und Polizeitrainerinnen und -trainern sowie Rollenspielern des Zentrums für blinde und sehbehin-derte Menschen (BLiZ), den besonderen Anforderungen im richtigen Umgang mit Menschen mit Behinderung in polizeitypischen Szenarien Rechnung getragen. Die Ergebnisse wurden dokumentiert und rundeten als eindrucksvolle Filmbeiträge gepaart mit einem Fach vortrag von Prof. Dr. Meyer zu Bexten sowie den Berichten der Studierenden über die gewonnenen Erfahrungen und Eindrücke im Umgang mit Menschen mit Behinderung die Projektpräsentation ab, die im November 2010 am Standort Lich stattfand.

■ Die WeiteRe umSetzunG

Für die nachfolgenden Studienjahrgänge wurde als Folgeprojekt die weitere Verfestigung der Thematik durch Multiplikatoren an allen vier Standorten der Bereitschaftspolizei – unter Federführung des Fach-bereichs Polizei der HfPV – vereinbart. Dabei erfolgte die Orientierung bei der Umsetzung noch weitgehend an den inhaltlichen und methodisch-didaktischen Grundlagen des Pilotprojekts. Besondere Aufmerksam-keit erzielte dabei die Abteilung Kassel, die weitere polizeitypische Filmsequenzen zur themenspezifischen

handlungskompetenz im polizeilichen umgang mit Menschen mit Behinderung

auS lehre und ForSchung

Zahlreiche Studierende nahmen in allen Abteilungen der Hessischen Bereitschafts-polizei an dem Projekt im Grundlagentraining teil (hier: I. Bereitschaftspolizei-abteilung in Mainz-Kastel).

gerlinde keßler

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Ergänzung mit Vertreterinnen und Vertretern ortsan-sässiger Behinderteneinrichtungen sowie Angestellten des Polizeipräsidiums Nordhessen erstellte. Mögliche Schnittstellen, Hürden und Hilfeleistungsfälle im Zusam men hang mit der polizeilichen Arbeit konnten so hervorragend in Rollenspielen umgesetzt und für zukünftige Studiengänge als Lehrvideos dokumentiert werden. Die Ergebnisse wurden im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung einem interessierten Publikum präsentiert. Dabei wurde der Bogen von wissenswerten Zahlen und Fakten bis hin zu interes-santen, emotional ergreifenden Geschehnissen auch aus dem Leben von Polizeibeamtinnen und -beamten, die selbst im Laufe ihrer Dienstzeit einen Grad an Behinderung erreichten, gespannt. Eindrucksvoll wurde vermittelt, dass „gesund zu sein wahrlich kein Privileg ist, sondern ein Geschenk, das jedem jederzeit genommen werden kann“ (Richard von Weizsäcker, *1912, ehemaliger Bundespräsident).

■ neue WeGe

Nach Abschluss der beiden Projektphasen vereinbarten HfPV und HBP in der Folge eine erweiterte Gestaltungs-freiheit bei der Umsetzung der Lehrinhalte „vor Ort“. Die von hoher Motivation bei allen Beteiligten getragene Vielfalt der Umsetzungsvarianten ist beachtlich. Das gemeinsame Ziel, die aufgabenorientierte Sensibili-sierung der Studierenden, bleibt dabei stets im Fokus, gepaart mit dem Auftrag, richtige Verhaltensweisen auch in den polizeilichen Arbeitsalltag zu transferieren. Die in allen Fällen außerordentlich positiven Rückmel-dungen von Studierenden, Trainern oder auch beteiligten Organisationen und Einrichtungen bestätigen allen Verantwortlichen, die Thematik auch dauerhaft im Modulbuch des Bachelorstudiengangs zu verankern.

■ eRkenntniSSe

• MitgroßemEiferhabensowohldieMultiplikatorenals auch die Studierenden selbst das Thema mit Leben gefüllt, praktische Erfahrungen in vielfältiger Weise gesammelt und damit ihre sozialen und auch fachlichen Kompetenzen zukunftsfähig erweitert.

• OhnediefachlicheUnterstützungvonExpertinnenund Experten als auch Betroffenen ist eine praxisnahe Umsetzung nicht möglich.

• Ummiteinanderbarrierefreizukommunizieren, ist eine entsprechende Tuchfühlung zielführend. Dabei steht nicht der Event-Charakter im Vordergrund des Handelns, sondern vielmehr das ständige Bestreben, das richtige „Mittel zum Zweck“ zu finden.

• EineergebnisorientierteSensibilisierungvonStudie-renden steigt mit dem Grad der Betroffenheit. Je inten-siver eine thematische Auseinandersetzung erfolgt, desto höher die Akzeptanz.

• AlsGrundregelfüreinehelfendePersongilt,grund-sätzlich vor jeder Hilfeleistung zu fragen: „Kann ich helfen?“ und „Wie kann ich helfen?“ Die Kommunikation als das Verständigungsmittel bietet vielerlei Mög-lichkeiten, wenn mögliche Barrieren erkannt werden.

■ bLiCk naCH VoRn

Auch zukünftig wird ein regelmäßiger Erfahrungsaus-tausch unter der Leitung des Fachbereichsleiters Polizei der HfPV mit allen Multiplikatoren der HBP stattfindet. Als stetiger Gast unterstützt der Schwerbehinderten-vertreter der hessischen Polizei, Marcus Baumann, diesen besonderen Ausbildungsauftrag. Insbesondere richtet er den Blick auch auf die behinderten und schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen innerhalb der eigenen Reihen, die ihren täglichen Dienst mit Behinderung absolvieren. Durch Dienstunfall oder Krankheit gehandicapt versehen immerhin 300 Polizei-beamtinnen oder -beamte, von denen 150 eingeschränkt dienstfähig sind und zum Teil sogar schwerbehindert sind, ihren Dienst bei der hessischen Polizei. In diesem Sinne werden wir auch zukünftig gemeinsam mit unseren Studierenden Erfahrungen sammeln, um immer wieder zu erkennen, „dass wir glauben Erfahrungen zu machen, viel mehr aber die Erfahrungen uns machen“ (Eugène Ionesco, 1909-1994, französisch-rumänischer Autor).

geRLInDe keSSLeR PeTeR SchMIDTII. Hessische Bereitschafts- Rektor polizeiabteilung, Lich

Nach dem erfolgreichen Projekt „Verhaltens-empfehlungen für den r ichtigen Umgang mit Menschen mit Behinderung“ gab es keinerlei Berührungs- ängste mehr.

ZuR PeRSon

Gerlinde kessler ist Polizeihauptkommissarin bei der

bereitschaftspolizei in Lich.

Open Space-Veranstaltung „Erfolgreiche Führung“ mit Studierenden

Nach der letzten Ausgabe von spectrum zum Schwer-punktthema „Führungskultur“ hätte der Zeitpunkt der Veranstaltungen des Landespolizeipräsidiums am 25. und 26. Juni 2012 bei der HfPV in den Abteilungen Gießen und Mühlheim kaum besser gewählt werden können. Mit Hilfe der jeweiligen Abteilungsleiter des Fachbereichs Polizei sowie einiger Lehrender erfolgte in Anlehnung an die Open-Space-Methode (z. B. Maleh 2001) die Einbindung von insgesamt 110 Studierenden im Hauptstudium zu unterschiedlichen Themen bzw. Fragestellungen erfolgreicher Führung. Bereits Ende 2011 wurde bei einem Treffen des Landespolizeipräsi-denten mit den Lehrenden aus dem Bereich „Führungs-lehre“ der HfPV das Thema „Änderung der Führungs-kultur bei der hessischen Polizei“ aufgenommen. Wie wird Führungslehre vermittelt, welche Inhalte und mit welchen Schwerpunkten wird Führung unseren Nachwuchsbeamtinnen und -beamten vorgestellt?

„Die genetische Veranlagung sei nur für einen Teil der Entwicklung eines Menschen verantwortlich. Ein anderer Teil sei die Prägung, sprich Erziehung, die Menschen von Beginn an und ihr gesamtes Leben lang erhalten, so die Wissenschaft. Erziehung durch die Eltern, Rollen-verhalten durch die Altersgenossen, Grenzen durch Beruf und Arbeitgeber wirken auf das Individuum ein. Überall passt sich der Mensch den Gegebenheiten an und fügt sich in ein bestimmtes Verhaltensmuster, das von der Mehrheit vorgegeben wird.“ Mit diesen Worten eröffnete der Leitende Kriminaldirektor Gottfried Störmer die Veranstaltung in Mühlheim.

Die Lehrenden agierten zunächst vorsichtig, fast skep-tisch. Alle waren gespannt auf die Beteiligung und Ideen von Studierenden zu Fragen der Führungskultur in der hessischen Polizei. Es wurde schnell deutlich, dass es bei den Fragestellungen an den einzelnen aufgebauten Themeninseln nicht nur um eine Repro-duktion und Bewertung aktueller Erlebnisse ging, sondern vielmehr um Grundsätze und Leitlinien guter und erfolgreicher Führung.

Fragen an den Themeninseln, die die Studierenden bearbeiteten:

• WaserwartenSievonFührungundwiewollen sie geführt werden?

• WiehabenSieFührungbishererlebt?• WelcheWertesindIhnenwichtig?• WelcheWertemüssennachIhrerMeinung

in der Organisation Polizei gelebt werden, damit Sie sich darin wohlfühlen?

• WiekönnendieInhaltedesLeitbildesindie tägliche Arbeit eingebracht werden?

Das eigenständige Erarbeiten der Antworten, begleitet durch eine diskrete Moderation der Lehrenden, gab den Studierenden die Möglichkeit, eigene Erwartungs-haltungen zu formulieren und so ihre eigenen Gedanken zur Weiterentwicklung der Führungskultur einzubringen. Gerade diese – meist von der Organisation „Polizei“ noch weitgehend unbeeinflussten – Vorstellungen von Führung und den damit zusammenhängenden Werten in der Polizei können Grundsätze erfolgreichen Führungs-handelns begründen. Die gesammelten Antworten der Studierenden waren umfangreich und vielfältig; sie erinnerten teilweise an die Kardinal- bzw. Haupttugenden von z. B. Cicero.

Die Ergebnisse, die im Landespolizeipräsidium zurzeit ausgewertet werden, sollen Lehrende im Bereich „Führungslehre“ für zukünftige Lehrveranstaltungen verwenden können. Sie sollen aber auch in Führungs-seminaren genutzt werden, um Führungskräften die Bedürfnisse und Ansichten zukünftiger junger Polizis-tinnen und Polizisten näherzubringen, damit diese noch stärker berücksichtigt werden. Die Veranstaltung hat viel Stoff zum Thema Führungskultur geliefert; auf die Präsentation der Ergebnisse und die Umsetzung dürfen wir gespannt sein.

BJöRn guTZeIT · MaTThIaS MaI

Björn gutzeit

Zu Den PeRSonen

björn Gutzeit und matthias mai sind hauptamtlich Lehrende an der Hochschule für

Polizei und Verwaltung, Fachbereich Polizei.

Literatur

Maleh, Carole Open Space: Effektiv arbeiten mit großen Gruppen: ein Handbuch für Anwender, Entscheider und Berater, 2. aktualisierte Auflage, Weinheim 2001

Matthias Mai

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Externer Hochschultag der Forschungsstelle

■ exteRneR HoCHSCHuLtaG DeR FoRSCHunGSSteLLe

Mit dem ersten Externen Hochschultag sollte die Forschungsstelle an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung – seit September 2011 formal eingerichtet – nun auch nach außen hin bekannter gemacht werden. Am 22. Mai 2012 versammelten sich im Audimax des Behördenzentrums Frankfurt am Main insbesondere Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis von Polizei und Verwaltung, aber auch anderer Forschungseinrichtungen.

■ PRoGRamm DeS HoCHSCHuLtaGeS

Begrüßt wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Hochschultages von Hermann Groß, dem stell-vertretenden Rektor der HfPV. Der Entwicklung der Forschung an der HfPV im Allgemeinen sowie im besonderen Maße der Forschungsstelle wurde eine besondere Bedeutung verliehen durch die Grußworte des Leiters der Zentralabteilung im Hessischen Minis-terium des Innern und für Sport, Ministerialdirigent Günter Hefner. Es folgte eine kurze Vorstellung der Forschungsstelle und ihrer Ziele. Danach fanden vier Vorträge über abgeschlossene und laufende For-schungsvorhaben aus Verwaltung und Polizei ein hoch-interessiertes Fachpublikum. Die Vorträge für diese Veranstaltung sollten unterschiedliche Fragestellungen aus beiden Fachbereichen vorstellen, die für die Aus bildungsbehörden aus Polizei und Verwaltung von direktem Interesse sind. Damit sollten sie auch das Potenzial von Forschung an der HfPV aufzeigen.

■ Die RüCknaHme ReCHtS - WiDRiGeR beGünStiGenDeR VeRWaLtunGSakte im SoziaLHiLFeReCHt

Dr. Jens Löcher, Professor im FB Verwaltung, berichtete von seinem Forschungsprojekt. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass zwei von drei Klagen vor den Sozial-gerichten Erfolg haben, die sich gegen die Rücknahme rechtswidriger Bewilligungsbescheide und die damit verbundene Rückforderung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen richten. Die Analyse dieser Entschei-dungen zeigt, dass der Grund für die hohe klägerische

Erfolgsquote in erster Linie in exekutiven Mängeln liegt. Löcher nannte dafür verschie-dene Arten und präsentierte entsprechende Mustervorlagen zur Optimierung dieser Ver-waltungsakte.

■ PoLizieRenDe PRäSenz: Die zuSammenaRbeit zWiSCHen PoLizei, oRDnunGSbeHöRDen unD PRiVaten SiCHeR HeitS-unteRneHmen auF kommunaLeR ebene

Unter diesem Titel präsentierte Hermann Groß Ergeb-nisse aus einem aktuellen Forschungsprojekt, das mit Drittmitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert wurde. Nachweisen lässt sich dabei z. B. eine Angleichung des äußeren Erscheinungs-bildes von Vollzugspolizei, uniformierten Mitarbeiter in nen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes („Stadtpolizei“), Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich für Belange der inneren Sicherheit engagieren („Freiwilliger Polizeidienst“) und Beschäftigten privater Sicherheits-dienste. Ähnliches gilt für den Begriff „Polizei“, der längst nicht mehr allein für die „echte“ Vollzugspolizei verwendet wird. Für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für hauptberufliche Akteure der inneren Sicherheit ergibt sich damit vor Ort eine „neue Unübersichtlichkeit“, die Irritationen und Unsicherheiten produzieren kann.

■ VeRänDeRunGSPRozeSSe DuRCH beteiLiGunG anStoSSen: CHanCen unD RiSiken eineR mitaRbeiteRbeFRaGunG

Das Zentrum für Verwaltungsbefragungen, das Teil der Forschungsstelle der HfPV ist, bietet Polizei und Ver-waltung Beratung, praktische Unterstützung und die Durchführung von Befragungen an. Dr. Gabriele Schaa, Professorin im FB Verwaltung, stellte in ihrem Vortrag Rahmenbedingungen und Durchführungsoptionen von Mitarbeiterbefragungen vor. Die Mitarbeiterbefragung ist ein wichtiges Beteiligungsinstrument, das durch eine externe Stelle durchgeführt werden sollte, um die Anonymität der Befragung, die kompetente Datenaus-wertung und Präsentation der Ergebnisse sicherzustellen.

■ HeRauSFoRDeRunGen DeR DemoGRaFiSCHen entWiCkLunG

Ein Forschungsschwerpunkt von Dr. Hans Schneider, Professor im FB Polizei, sind „Herausforderungen der demografischen Entwicklung für die Polizei“. Schneider stellte in seinem Vortrag den Teilbereich „Umgang mit älteren Menschen im polizeilichen Alltag, in Situationen, in denen ältere Menschen als Inanspruchnehmer einer polizeilichen Dienstleistung auftreten“ vor: Ergebnisse einer schriftlichen Befragung zu Einschätzungen über den Anteil der Generation 65plus an der polizeilichen Arbeit, typische Anliegen, Anfragen, Bedürfnisse der

Generation 65plus, Auswirkungen auf eigenes Verhalten und Einstellung, Probleme im Umgang und Möglichkeiten des polizeilichen Eingehens auf Einschränkungen der Motorik und Sensorik. Für die Generation 65plus ist in besonderem Maße schutzpolizeiliches Alltagshandeln von Anlässen geprägt, bei denen sich Bürger belästigt fühlten, Hilfe erwarteten oder einfach meinten, eine Instanz zu benötigen, die rund um die Uhr für alle „Unnormalitäten des Alltags“ zur Verfügung stehe.

■ Fazit

Der erste Hochschultag „Forschung“ der HfPV mit seinen Vorträgen und Diskussionen stieß auf großes Interesse bei den Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis von Polizei und Verwaltung. Die Teilnehmer-innen und Teilnehmer anderer Forschungseinrichtungen bereicherten die Veranstaltung und sorgten für einen vielschichtigen Praxis-Forschung-Dialog unter allen Teilnehmenden.

DR. cLeMenS LoReI · DR. FRank hogReBe Forschungsbeauftragte der HfPV

Forschungsberichte der HfPV

Forschungsergebnisse von Projekten an der HfPV wurden auch am 25. Juni 2012 in Räumen der Polizeiakademie Hessen vorgestellt.

Dr. clemens Lorei, Professor im FB Polizei, berichtete von verschie denen Forschungsergebnissen. Seine Studien zur polizeilichen Eigensicherung beschäftigen sich mit verschiedenen Aspekten des polizei lichen Jagd-fiebers. So untersucht er einerseits unterschied liche potenzielle begüns-tigende Fak toren aber auch Möglichkeiten, wie man dem Jagdfieber begegnen kann.

Zum Schwerpunkt polizei liches Schießen wurden zahlreiche Erkenntnisse zum Schießen auf flüchtende Personen und auf Angreifer, die mit Schutz -westen aus gestattet sind, vorgestellt. Auch über Ergebnisse einer Studie zu Warnschüssen sowie zu Unterschieden zwischen verschiedenen Schieß haltungen wurde berichtet. Nach den Vorträgen schloss sich eine intensive Diskussion über diese Studienergebnisse und ihre Implikationen für Aus- und Fortbildung an.

Die Veranstaltung wurde als außergewöhnlich fruchtbar erlebt, ins be-sondere durch die große Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die aus verschiedenen Bundesländern und unterschiedlichen Einrich-tungen der Polizei stammten.

Der Leiter der Zentralabteilung im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Ministerialdirigent Günter Hefner

E-Learning für jeden Geschmack „Sind Sie noch old-school – oder stellen Sie Ihre Inhalte in ILIAS ein?“ Diese Bemerkung eines Studierenden im 1. Semester beschreibt die Situation im Bereich des elektronisch unterstützten Lernens an der HfPV treffend. Die in den letzten Jahren an der HfPV entstandene E-Learning-Umgebung wird bisher nur von einem kleinen Teil der Dozentenschaft eingesetzt, um die eigene Lehre oder auch das angeleitete Selbststudium zu unterstützen. Um zum einen die vielfältigen Möglichkeiten den haupt- und nebenamtlichen Lehrkräften näher zu bringen und zum anderen E-Learning als Standardwerkzeug an unserer Hochschule zu etablieren, beschloss die Hochschulleitung eine Tagungsreihe zu diesem Thema aufzulegen.

Am 18. Oktober 2012 fand die erste „Landesweite E-Learning Tagung“ statt. Vierzig Teilnehmer innen und Teilnehmer hatten den Weg nach Wiesbaden gefunden. Etwa die Hälfte davon waren Lehrbeauftragte; auch ein Studierenden-vertreter nahm teil. Zwei externe Referenten zeigten Möglichkeiten auf, die E-Learning bietet. Dr. axel knaack (Polizeiakademie Niedersachsen) ging bei seinem Thema „E-Learning – vorhandene und geplante Lösungen der Polizei akademie Niedersachsen“ auf die bereits in vielfältiger Weise genutzten Möglichkeiten der Unterstützung der tradi tionellen Lehre durch E-Learning-Lerneinheiten wie „Tatortarbeit“, „Ladungssicherung“, „Drogenkunde“, „Ver nehmung“, etc. ein. Renate Meißner (Steuerakademie Niedersachsen) präsen tierte den mit Ausflügen ins Internet garnierten Vortrag: „ILIAS: Vom Appetithäppchen zum mehrgängigen Menü – E-Learning für jeden Geschmack“. Sie zeigte die Vielfalt der Kommunikations-, Lehr- und Testwerkzeuge in ILIAS auf und vermittelte eine wichtige Botschaft: Für jeden Geschmack und jedes Nutzungsverhalten wird etwas geboten. Dabei demonstrierte sie anschaulich die Nutzer freundlichkeit der Plattform.

Am Nachmittag moderierte Burkhart von Wedel die Zukunftswerk-statt „E-Learning an der HfPV“. Nach dem einleiten den Vortrag durch Dr. Werner Steffen wurden – unter reger Beteiligung aller Anwesenden – Ideen für das elektronische Lernen an unserer Hochschule gesammelt, diskutiert und strukturiert. Vielfältige Auswirkungen auf die Lehr-Lernprozesse an unserer Hochschule wurden deutlich. Sie reichen vom „selbstständigen Studierenden“ über das angeleitete Selbststudium bis hin zu Deputats- und Finanzfragen. Folgerichtig ist die nächste E-Learning- Tagung bereits in Planung; sie soll am 6. März 2013 stattfinden. Anregungen und Wünsche sind willkommen und können auch in dem neuen Forum unter ILIAS diskutiert werden (www.fhoed.de).

DR. WeRneR STeFFenist Professor für Informationstechnik an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung

Renate Meißner (2. v. l.) ist Mitglied des ständigen Ausschusses der Bundesarbeitsgemeinschaft E-Learning an den Fachhochschulen und Hochschulen des öffentlichen Dienstes

Dr. Werner Steffen

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Internationale Konferenz der Hochschulen und Institute der Verwaltung vom 16.- 21. Juli 2012 in Thailand.

Das Thema der Konferenz war: challenges for local governance and development in the 21st century (Herausforderungen für Kommunalverwaltungen und ihre Entwicklung im 21. Jahrhundert). Es war bereits die 30. internationale Konferenz des International Instituts of Administrative Sciences (IASIA). Die Teilnehmenden kamen aus mehr als 50 Ländern, die mehrheitlich Hochschullehrende aus dem Bereich Public Management und Public Administration waren. Ein anderer Teil waren Praktiker aus verschiedenen Verwaltungen weltweit. Die Gesamtteilnehmerzahl lag bei ca. 400 Delegierten.

Es gab bei dieser Konferenz insgesamt acht Arbeits-gruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Arbeitsgruppen hatten folgende Themenschwerpunkte:

1. ausbildung und Trainingsprogramm: auftrag und Qualität aneinander ausrichten

2. Partnerschaft zwischen Staat und Wirtschaft und unternehmensmanagement

3. Die Reform des öffentlichen Sektors: Menschen im öffentlichen Dienst

4. kommunale Regierungsführung und entwicklung5. Verantwortung, kultur und Vertrauen 6. Finanzinformationen im öffentlichen Sektor

und Leistungssteuerung 7. Führung, Regierungsführung und öffentliche ordnung 8. organisation von energie, nahrung, Sicherheit

und Sozialhilfe

In den zahlreichen Beiträgen der verschiedenen Arbeits-gruppen wurden neue, praxisorientierte Projekte vor-gestellt, in denen man im Sinne von „best practice“ von positiven Erfahrungen aus anderen Ländern lernen konnte und diese Erkenntnisse sowohl in der Lehre als auch bei unseren Kunden in der Verwaltung ein- und umsetzen kann. Ein Thema, das sich auch über mehrere Arbeitsgruppen und Plenarsitzungen in verschiedenen

Beiträgen durch die Konferenz zog, war die Frage, wie in Zukunft die Lehre an Universitäten und Fachhoch-schulen, die Public Management lehren, durchgeführt werden sollte. Wie insbesondere den Beiträgen aus Amerika zu entnehmen war, geht eine Richtung zu E-Learning in Verbindung mit „distant learning“, mit wenigen Präsenzveranstaltungen und Prüfungen, um so eine größere Anzahl von Studierenden kostengünstig zu erreichen. Erste amerikanische Untersuchungen legen nahe, dass damit kein Qualitätsverlust einher zu gehen scheint. Dies wird ein Thema sein, das auch die HfPV in den nächsten Jahren mehr begleiten wird, schon auch aus Kostengründen.

Da es natürlich nicht möglich ist, die sehr unterschied-lichen Beiträge aller Arbeitsgruppen zusammenzufassen, gibt es eine CD von IASIA, in der die meisten Beiträge in voller Länge zur Verfügung stehen. Diese CD ist in der Bibliothek der Abteilung Gießen archiviert.

Die Teilnahme an einer internationalen Konferenz ist eine gute Gelegenheit über den „Tellerrand“ hinaus zu schauen und zu sehen, wie in anderen Ländern mit verwaltungsspezifischen Problemen umgegangen wird und welche Veränderungen auch in der Lehre in anderen Ländern von Bedeutung sind. Ich kann Kolleginnen und Kollegen nur ermuntern, sich von Zeit zu Zeit dieser Herausforderung zu stellen, auch wenn dies eine finanzielle Belastung darstellt, da nur ein Teil der Kosten durch die Hochschule getragen werden können.

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Dr. Christian Friedrich ist Professor

für methoden, Soziologie und Psychologie an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung.

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hfpV aktuell

Personal / Veränderungen

NEuE ABTEILuNGSLEITuNGEN

Fachbereich Verwaltung

• DR. TANJA BRAUM-SCHLEICHER hat die Abteilungsleitung in der Abteilung Wiesbaden übernommen.

NEuE FAcHHOcHScHuL- LEHRKRäFTE

Fachbereich Polizei

• CLAUDIA MÜLLER, Fachhochschullehrerin für Kriminalistik und Kriminologie, Abteilung Kassel

• DR. MICHAEL WAGNER-KERN, Professor für Öffentliches Dienstrecht, Straf-, Strafprozessrecht und Eingriffsrecht, Abteilung Wiesbaden

Fachbereich Verwaltung

• THOMAS FIEDLER, Fachhochschullehrer für die Module des ökonomischen Handelns in den Studiengängen Allgemeine Verwaltung und Sozialverwaltung- Rentenversicherung, Abteilung Mühlheim

NEuE VERWALTuNGSLEITuNGEN IN MüHLHEIM uND WIESBADEN

INGO FEDERHENN-VORTHERMS ist seit dem 1. September 2012 als Verwaltungsleiter in der Abteilung Wiesbaden tätig.

MARIA GÖRMER hat am 1. Oktober 2012 die Aufgaben der Verwaltungsleiterin in der Abteilung Mühlheim übernommen.

NEuE KANZLERIN DER HESSIScHEN HOcHScHuLE FüR POLIZEI uND VERWALTuNG

„Wenn ich alleine träume, ist es nur ein Traum. Wenn wir gemeinsam träumen, ist es der Anfang der Wirklichkeit.“

MANUELA SYKSTUS Kanzlerin

Am 1. Oktober 1989 habe ich mein Studium an der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden begonnen und viele, viele Jahre später habe ich die Möglichkeit, meine Arbeit hier fortzusetzen, in neuer Funktion und um einige theoretische und praktische Erfahrungen reicher.

Nach dem Studium und meiner Versetzung vom RP Darmstadt zur Stadt Frankfurt studierte ich zunächst Jura. Ich war danach mehrere Jahre in Großkanzleien tätig und verbrachte eine Zeit in den USA. Nach einer Ausbildung an der Bundesfinanzakademie und mehr-jähriger Tätigkeit im Finanzressort habe ich die letzten vier Jahre als Personalreferentin im Landespolizei-präsidium gearbeitet und dort berufsbegleitend mein Masterstudium der Arbeits- und Organisationspsycho-logie beendet.

Genauso wie mich diese Ausbildung geprägt hat, möchte ich dazu beitragen, das Bild der HfPV zu prägen – als moderne, richtungsweisende Einrichtung, der es gelingt, den Spagat zu vollziehen zwischen den Bedürf-nissen der Praxis und den Erfordernissen der Lehre, und an der das Studieren bei allem Erfolgsdruck ein-fach auch Spaß macht. Ich bin sehr angetan von der fachlichen und menschlichen Kompetenz der Angehö-rigen der HfPV, die unter hohem Zeitdruck und mit knappen Mitteln den Hochschulbetrieb reibungslos sicherstellen.

Ich habe mir vorgenommen, bei allen Entwicklungen, Herausforderungen und möglichen Perspektiven der Hochschule die Menschen nicht aus den Augen zu verlieren und dabei nicht aufzuhören zu träumen.

Mit Professor Dr. Jürgen Volz trat Ende Oktober 2012 ein Kollege in den Ruhestand, der als „hochschulisches Urgestein“ der Gründer- und Pioniergeneration unserer Hochschule gehört. Dafür stehen 31 Jahre als Fachhoch-schullehrer für „Verwaltungsbetriebslehre“, wie die Bezeichnung des Studienfachs in der Berufung aus dem Jahre 1981 lautet; heute „Ökonomisches Handelns“ in den Bachelorstudiengängen.

Dr. Jürgen Volz leistete verdienstvolle Aufbauarbeit an der damaligen Verwaltungsfachhochschule in einem Bereich, das in den Gründerjahren der Hochschule von einem „schwierigen Umfeld“ geprägt war und sich u. a. durch Unverständnis und Distanz zu selbstverständlichen Aufgaben einer Hochschule – wie z. B. Forschungs-tätigkeiten – gekennzeichnet war. Auch seinen ausdau-ernden Aktivitäten ist es zu verdanken, dass heute „anwendungsbezogene Forschung“ im Verwaltungsfach-hochschulgesetz unserer „Hochschule für angewandte Wissenschaften“ verankert ist.

1982 wurde Dr. Jürgen Volz zum Professor ernannt und ging seiner Hochschultätigkeit in allen Facetten nach. Eine Vielzahl an Fachpublikationen sowie Lehraufträge an anderen Hochschulen und Universitäten bildeten die Basis für sein hohes wissenschaftliches Ansehen innerhalb und außerhalb unserer Hochschule. Seine Lehrveranstaltungen wurden durch mehrfache Tätig-keiten in der Berufspraxis (Praxissemester) immer auf dem neuesten, an aktuellen Entwicklungen in der Ver-waltung orientierten Stand gehalten. Dieses fundierte Theorie- und Praxiswissen verschafft ihm zusammen mit seiner freundlichen, immer aufgeschlossenen Art Respekt und Anerkennung bei Studierenden.

IM RuHESTAND

Mit Ablauf des Monats Oktober trat Professor Dr. Reinhold Schnur in den Ruhestand. Dr. Reinhold Schnur war seit 1994 in den Abteilungen Frankfurt und Mühl-heim als Fachhochschullehrer für die rechtswissen-schaftlichen Studienfächer eingesetzt. Der Schwerpunkt seiner Lehrveranstaltungen lag dabei in den Bereichen Polizei- und Verwaltungsrecht sowie Staats- und Verfassungsrecht.

Während seiner Tätigkeit an der Hochschule für Polizei und Verwaltung erlangte Dr. Reinhold Schnur insbe-sondere bei seinen Studierenden hohe Anerkennung für die ihm eigene Art, auch komplexe Sachverhalte verblüffend einfach und für die Studierenden nachvoll-ziehbar zu analysieren, zu bewerten und rechtlich zu

Rektor Peter Schmidt (rechts) verabschiedete Prof. Dr. Jürgen Volz in den Ruhestand

Dies gilt insbesondere auch für das im Vergleich zu den grundständigen Studiengängen lebens- und dienstälteren Klientel des Masterstudiengangs „Master of Public Management“. Sowohl bei der Konzeption als auch als Studienleiter war er einer der führenden Köpfe dieses „Aushängeschildes“ unserer Hochschule.

Abteilungsleiter, Fachbereichsleiter im Fachbereich Verwaltung, Mitglied in Arbeitsgruppen, Berufungs-kommissionen und Beförderungsausschüssen – alle Funktionen im Arbeitsfeld eines Hochschullehrers übte Jürgen Volz erfolgreich aus. Fort- und Weiterbildungen, sowohl aktiv als Dozent als auch als Teilnehmer, waren für ihn ebenso selbstverständlich wie die Weitergabe seines Fach- und Institutionenwissens in der Beratung und Begleitung von Studiengängen anderer Hoch-schulen. Besondere Verdienste und eine landesweite Reputation konnte er sich als Experte und Berater im Rahmen der Neuen Verwaltungssteuerung (NVS) für das Innen- und das Justizministerium erarbeiten.

Mit Dr. Jürgen Volz verliert die Hochschule einen im besten Wortsinne des Professors „Bekennenden“, der sich bleibende Verdienste für unsere Hochschule erar-beitet hat und Studierenden, Kolleginnen und Kollegen aus Lehre und Verwaltung in bester Erinnerung bleiben wird. Zu wünschen ist ihm im Ruhestand vor allem Gesundheit. Mehr Zeit für den Radsport dürfte sich auf jeden Fall ergeben, selbst wenn er auch in Zukunft der HfPV zumindest als „Ersatzdozent“ im Rahmen von Lehraufträgen für den Masterstudiengang erhalten bleiben wird.

heRMann gRoSS Fachbereichsleiter

beurteilen. Im Kreise der Kolleginnen und Kollegen war er insbesondere bei Fragen zu Grundrechtseingriffen ein nachgefragter Experte. Neben seinen Lehr- und Prüfungsverpflichtungen hat Dr. Schnur in den von ihm vertretenen Studienfächern koordinierende Tätigkeiten übernommen. Darüber hinaus war er in mehreren Beförderungsverfahren von Fachhochschullehrkräften Mitglied in den jeweiligen Auswahlausschüssen.

Für den nun begonnenen Ruhestand wünschen die Kolleginnen und Kollegen der HfPV Dr. Reinhold Schnur alles Gute und vor allem eine stabile Gesundheit.

PeTeR SchMIDTRektor

JÜRGEN VOLZ

REINHOLD SCHNUR

spectrum Zeitschrift der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV), 18. Jahrgang, Ausgabe 35, E-Mail: [email protected] herausgeber: Der Rektor in Verbindung mit dem „Förderverein der HfPV e. V.“ Redaktionsleitung: Dr. Gabriele Schaa Text- und Bildredaktion: Dr. Clemens Lorei, Martina Mager-Weber, Angela Mayer, Urs-Peter Mergard, Dr. Gabriele Schaa, Burkhart von Wedel, Dr. Julia Weichel

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Redaktionsschluss der nächsten ausgabe heft 1/2013: 15. März 2013Der Nachdruck von Textbeiträgen ist kostenlos, Quellenangaben und Belegexemplare werden erbeten. Abdruck, auch aus zugs weise nur mit Genehmigung der Redaktion (Copyright). Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen (Haftungsaus-schluss). Namentlich gekennzeichnete Beiträge erscheinen in Verantwortung der Autorin oder des Autors. Sie geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Artikel zu kürzen.

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Ausgabe 2/2012

Verlag für Polizeiwissenschaft

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