Sebastian Koch BCA Kompetenzcenter – VSH / D&O

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Sebastian Koch BCA Kompetenzcenter – VSH / D&O

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Sebastian Koch BCA Kompetenzcenter – VSH / D&O. Gliederung Besonderheiten der D&O Was ist eine Unternehmens-D&O? Warum braucht ein Unternehmen eine D&O? Haftungsgrundlagen Innenhaftung Außenhaftung Die „richtige“ Versicherungssumme Die nächsten D&O-Sendungen. D&O-Versicherung. - PowerPoint PPT Presentation

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Sebastian KochBCA Kompetenzcenter – VSH / D&O

D&O-Versicherung

Gliederung

1. Besonderheiten der D&O2. Was ist eine Unternehmens-D&O?3. Warum braucht ein Unternehmen eine D&O? 4. Haftungsgrundlagen

a) Innenhaftungb) Außenhaftung

5. Die „richtige“ Versicherungssumme6. Die nächsten D&O-Sendungen

Besonderheiten der D&O • Deckung auf Claims-made-Prinzip

o Anspruchserhebung: Es gelten immer die Versicherungsbedingungen und vereinbarten Versicherungssummen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme

o daher: unbegrenzte Rückwärtsdeckung (frei von bekannten Verstößen)

• Vertrag zu Gunsten Dritter (gem. § 328 ff. BGB) somit auch Vertrag für fremde Rechnung nach §§ 44 ff. VVG

§ 46 VVG: Unternehmen ist nicht verpflichtet den Versicherungsschein vor Befriedigung der Ansprüche an die Versicherten herauszugeben

• sehr großer versicherter Personenkreis o Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, etc.), Beiräte, leitende Angestellte,

Generalbevollmächtigte, Compliance-Beauftragte, etc.

• Mitversicherung aller Tochter- und Schwesterunternehmen der Versicherungsnehmerin (= Konzernmutter)

• zusätzliche Kosten zur Minderung des Reputationsschadens der in Anspruch genommenen Personen (v. a. für einen Public-Relation-Berater)

Was ist eine Unternehmens-D&O? • Managerhaftpflichtversicherung für:

o Alle juristischen Personen, wie z. B. AGs, GmbHs, etc. o Genossenschafteno Vereineo Stiftungen

• Rechtsschutzfunktion: o Abwehr von Schadenersatzansprüchen

• Haftpflichtfunktion: o Freistellung von begründeten

Schadenersatzverpflichtungen des Organs

Warum braucht ein Unternehmen eine D&O?

• In den letzten Jahren viele Verschärfungen im Gesellschaftsrecht, u. a.:

o KonTraG: Kontrollpflichten, Risikomanagement, interne Revisiono Corporate Governance Kodexo UMAG: verbesserte Klagemöglichkeit für Kleinaktionäre o AGG: Verpflichtung der Vorsorge gegen / Reaktion bei Benachteiligungen

• Abdeckung von Haftpflichtrisiken der Organe einer Gesellschaft o Sämtliche Organe haften mit ihrem gesamten Privatvermögen

• Leichteste Fahrlässigkeit führt bereits zur Haftung

• Aufsichtsgremien sind verpflichtet Schadenersatzansprüche gegenüber den Geschäftsleitern geltend zu machen (siehe ARAG/Garmenbeck, BGH-Urteil vom 21.04.1997 – II ZR 175/95 Düsseldorf)

• Ausfallrisiko der Gesellschaft wird gemindert

Haftungsgrundlagen

a) Innenhaftung – Allgemein

• ca. 80 % aller Haftungsfälle in Deutschland

• Mögliche Anspruchssteller:o Gesellschaft, Organe der Gesellschaft (Aufsichtsrat,

etc.)

• Gesamtschuldnerische Haftung der Organmitglieder: o § 93 I, II AktG, § 43 I, II GmbHG

Haftungsgrundlagen

a) Innenhaftung – Verschulden

• Organisationsverschuldeno kein funktionierendes Risiko-Früherkennungssystem eingerichteto Aufträge werden akquiriert, können jedoch auf Grund der

Firmenstruktur gar nicht ausgeführt werden• Auswahlverschulden

o Investitionen werden ohne Prüfung von Marktlage, Nutzwert, etc. getätigt

• Überwachungsverschuldeno Fristen werden versäumto Aufträge werden an Abteilungen vergeben, ohne nachgehalten zu

werden

Haftungsgrundlagen

b) Außenhaftung – Allgemein

• ca. 20 % aller Haftungsfälle in Deutschland

• Mögliche Anspruchssteller:

o Aktionäre und Gesellschafter

o Insolvenzverwalter

o Kunden, Lieferanten, Wettbewerber

o Fiskus, Aufsichtsbehörden

Haftungsgrundlagen

b) Außenhaftung – Haftungsnormen

• Wesentliche Haftungsnormen nach deutschem Recht:

• Allgemeines Deliktsrecht: „unerlaubte Handlungen“ durch Tun oder Unterlassen:

o § 823 BGB, § 826 BGB , § 241 II, § 280 I BGB

• Insolvenz

o Konkursverwalter macht das Management für Verluste der Firma verantwortlich

o Haftung gegenüber Neugläubigern und für rückständige Steuerschulden (§ 69 AO)

• Gesellschaftsrecht: § 117 I 1 AktG, §§ 25, 27 UmwG

Die „richtige“ Versicherungssumme

Faustformel:

Hälfte des Eigenkapitals, mindestens aber 10 % der Bilanzsumme

Beispiel:

EK: 4 Mio. € / Summe Aktiva: 50 Mio. €

Empfohlene VS: 5 Mio. €

Die nächsten D&O-Sendungen

11.09.2013: Die Unternehmens-D&O

16.09.2013: Die Persönliche D&O

27.09.2013: „SB-Versicherung“ & Ruhestands-D&O

02.10.2013: Vertriebsansätze / Schadenbeispiele

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