D&O-Versicherung
Gliederung
1. Besonderheiten der D&O2. Was ist eine Unternehmens-D&O?3. Warum braucht ein Unternehmen eine D&O? 4. Haftungsgrundlagen
a) Innenhaftungb) Außenhaftung
5. Die „richtige“ Versicherungssumme6. Die nächsten D&O-Sendungen
Besonderheiten der D&O • Deckung auf Claims-made-Prinzip
o Anspruchserhebung: Es gelten immer die Versicherungsbedingungen und vereinbarten Versicherungssummen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme
o daher: unbegrenzte Rückwärtsdeckung (frei von bekannten Verstößen)
• Vertrag zu Gunsten Dritter (gem. § 328 ff. BGB) somit auch Vertrag für fremde Rechnung nach §§ 44 ff. VVG
§ 46 VVG: Unternehmen ist nicht verpflichtet den Versicherungsschein vor Befriedigung der Ansprüche an die Versicherten herauszugeben
• sehr großer versicherter Personenkreis o Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, etc.), Beiräte, leitende Angestellte,
Generalbevollmächtigte, Compliance-Beauftragte, etc.
• Mitversicherung aller Tochter- und Schwesterunternehmen der Versicherungsnehmerin (= Konzernmutter)
• zusätzliche Kosten zur Minderung des Reputationsschadens der in Anspruch genommenen Personen (v. a. für einen Public-Relation-Berater)
Was ist eine Unternehmens-D&O? • Managerhaftpflichtversicherung für:
o Alle juristischen Personen, wie z. B. AGs, GmbHs, etc. o Genossenschafteno Vereineo Stiftungen
• Rechtsschutzfunktion: o Abwehr von Schadenersatzansprüchen
• Haftpflichtfunktion: o Freistellung von begründeten
Schadenersatzverpflichtungen des Organs
Warum braucht ein Unternehmen eine D&O?
• In den letzten Jahren viele Verschärfungen im Gesellschaftsrecht, u. a.:
o KonTraG: Kontrollpflichten, Risikomanagement, interne Revisiono Corporate Governance Kodexo UMAG: verbesserte Klagemöglichkeit für Kleinaktionäre o AGG: Verpflichtung der Vorsorge gegen / Reaktion bei Benachteiligungen
• Abdeckung von Haftpflichtrisiken der Organe einer Gesellschaft o Sämtliche Organe haften mit ihrem gesamten Privatvermögen
• Leichteste Fahrlässigkeit führt bereits zur Haftung
• Aufsichtsgremien sind verpflichtet Schadenersatzansprüche gegenüber den Geschäftsleitern geltend zu machen (siehe ARAG/Garmenbeck, BGH-Urteil vom 21.04.1997 – II ZR 175/95 Düsseldorf)
• Ausfallrisiko der Gesellschaft wird gemindert
Haftungsgrundlagen
a) Innenhaftung – Allgemein
• ca. 80 % aller Haftungsfälle in Deutschland
• Mögliche Anspruchssteller:o Gesellschaft, Organe der Gesellschaft (Aufsichtsrat,
etc.)
• Gesamtschuldnerische Haftung der Organmitglieder: o § 93 I, II AktG, § 43 I, II GmbHG
Haftungsgrundlagen
a) Innenhaftung – Verschulden
• Organisationsverschuldeno kein funktionierendes Risiko-Früherkennungssystem eingerichteto Aufträge werden akquiriert, können jedoch auf Grund der
Firmenstruktur gar nicht ausgeführt werden• Auswahlverschulden
o Investitionen werden ohne Prüfung von Marktlage, Nutzwert, etc. getätigt
• Überwachungsverschuldeno Fristen werden versäumto Aufträge werden an Abteilungen vergeben, ohne nachgehalten zu
werden
Haftungsgrundlagen
b) Außenhaftung – Allgemein
• ca. 20 % aller Haftungsfälle in Deutschland
• Mögliche Anspruchssteller:
o Aktionäre und Gesellschafter
o Insolvenzverwalter
o Kunden, Lieferanten, Wettbewerber
o Fiskus, Aufsichtsbehörden
Haftungsgrundlagen
b) Außenhaftung – Haftungsnormen
• Wesentliche Haftungsnormen nach deutschem Recht:
• Allgemeines Deliktsrecht: „unerlaubte Handlungen“ durch Tun oder Unterlassen:
o § 823 BGB, § 826 BGB , § 241 II, § 280 I BGB
• Insolvenz
o Konkursverwalter macht das Management für Verluste der Firma verantwortlich
o Haftung gegenüber Neugläubigern und für rückständige Steuerschulden (§ 69 AO)
• Gesellschaftsrecht: § 117 I 1 AktG, §§ 25, 27 UmwG
Die „richtige“ Versicherungssumme
Faustformel:
Hälfte des Eigenkapitals, mindestens aber 10 % der Bilanzsumme
Beispiel:
EK: 4 Mio. € / Summe Aktiva: 50 Mio. €
Empfohlene VS: 5 Mio. €
Die nächsten D&O-Sendungen
11.09.2013: Die Unternehmens-D&O
16.09.2013: Die Persönliche D&O
27.09.2013: „SB-Versicherung“ & Ruhestands-D&O
02.10.2013: Vertriebsansätze / Schadenbeispiele
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