SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

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SECOStaatssekretariat für WirtschaftEin Porträt

Inhalt

3 Editorial von Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch,

Staatssekretärin und Direktorin des SECO

7 Die Direktion für Wirtschaftspolitik

11 Die Direktion für Arbeit

12 Arbeitsbedingungen

14 Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung

16 Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen

18 Internationale Arbeitsfragen

19 Interne Revision SECO

21 Die Direktion für Standortförderung

25 Die Direktion für Aussenwirtschaft

26 Aussenwirtschaftliche Fachdienste

28 Welthandel

30 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

32 Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen

34 Ständige Mission der Schweiz bei WTO und EFTA

37 Der Leistungsbereich Organisation, Recht und Akkreditierung

40 Organisation und Kontakte

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Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.

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Eine florierende Wirtschaft dient uns allen.

Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser

Ich freue mich, dass Sie sich für das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO interes-

sieren.

Das SECO ist zuständig für alle Kernfragen der Schweizer Wirtschaftspolitik. Unsere

Mitarbeitenden engagieren sich für den Erhalt des heutigen und künftigen Wohl-

standes in unserem Land. Das Porträt gibt Ihnen einen Einblick in die Vielseitigkeit

unserer Aufgaben und Herausforderungen.

Das SECO ist 1999 vom Bundesrat geschaffen worden, um die Kräfte zu konzentrie-

ren und Doppelspurigkeiten in verschiedenen Ämtern zu vermeiden. In einem ersten

Schritt wurde 1998 das frühere Bundesamt für Industrie Gewerbe und Arbeit BIGA und

das Bundesamt für Konjunkturfragen zum damals neuen Bundesamt für Wirtschaft

und Arbeit (BWA) zusammengeführt. Aufgrund der steigenden internationalen Ver-

flechtung sind die Binnen- und Aussenwirtschaft immer enger miteinander verknüpft.

Deshalb beschloss der Bundesrat im Folgejahr das BWA mit dem BAWI (Bundesamt für

Aussenwirtschaft) zum heutigen SECO zu fusionieren.

Die Wirtschaft spielt eine tragende Rolle in der Wahrung unseres Wohlstandes.

Ziel des SECO ist es, anhand seiner Tätigkeiten ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum

zu begünstigen. Die wichtigsten Aufgaben sind die Wahrung und der Ausbau der

wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Unsere Anstrengungen basieren

dabei auf der Stärkung des Wirtschaftsstandorts, dem Aufbau und der Konsolidierung

der wirtschaftspolitischen Beziehungen zur EU und anderen aussereuropäischen

Staaten sowie der strategischen Arbeitsmarktpolitik und deren Aufsicht. Dazu nutzen

wir unser profundes Wissen in Wirtschaftsfragen und pflegen unsere nationalen und

internationalen Kontakte.

Im Spannungsfeld von Staat, Wirtschaft und Diplomatie darf ich mich zusammen

mit kompetenten und engagierten Mitarbeitenden unseren Herausforderungen stellen.

Werfen Sie einen Blick auf unsere Organisation und entdecken Sie das SECO!

Ich wünsche Ihnen eine interessante und aufschlussreiche Lektüre.

Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch

Staatssekretärin und Direktorin des SECO

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Eine florierende Wirtschaft dient uns allenEditorial von Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Staatssekretärin und Direktorin des SECO

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Unser Ziel ist es, zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum, einer hohen Beschäftigung sowie fairen Arbeits-bedingungen beizutragen, indem wir die nötigen ordnungs-, wirtschafts- und aussenwirtschaftspolitischen Rahmen-bedingungen schaffen.

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Im Fokus stehen dabei die folgenden Ziele:

Die Förderung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz

Die Ausrichtung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik auf eine gesunde

Beschäftigungslage

Die Pflege der auf offene Märkte ausgerichteten Ordnungs-, Wirtschafts- und

Aussenwirtschaftspolitik

Das Einstehen für den lauteren Wettbewerb und für Markt- und Preistransparenz

Die administrative Entlastung vor allem für kleine und mittlere Unternehmen

Die Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik auf faire Arbeitsbedingungen, Sicherheit

und Gesundheitsschutz

Die (Wieder-)Eingliederung von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt sowie

angemessene Ersatzeinkommen für Arbeitslose

Die Gewährung eines angemessenen Arbeitnehmerschutzes in offenen

Arbeitsmärkten nach Einführung der Personenfreizügigkeit

Die Gewährleistung eines rechtssicheren, möglichst hindernis- und

diskriminierungsfr eien Zugangs zu ausländischen Märkten

Die Mitgestaltung einer marktwirtschaftlich orientierten, offenen, nachhaltigen

und durch Rechtssicherheit geprägten Weltwirtschaftsordnung

Die Unterstützung bei der Eingliederung von Entwicklungsländern und der

osteuropäischen Transformationsländer in die Weltwirtschaft sowie beim Abbau der

wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU

Die Koordination der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Weltbankgruppe,

den regionalen Entwicklungsbanken und den wirtschaftlichen Organisationen der

Vereinten Nationen

Die Akkreditierung privater und öffentlicher Prüf- und Konformitäts-

Bewertungsstellen in der Schweiz nach international anerkannten Anforderungen

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Die Direktion für Wirtschaftspolitik

Wir verfolgen und kommentieren die nationale und internationale wirtschaftliche Entwicklung, identifizieren wirtschafts-politischen Handlungsbedarf und analysieren die gesamtwirtschaftlich relevante Gesetz-gebung des Bundes. Unsere Analysen und Prognosen bilden wichtige Grundlagen für die Ausrichtung der Wirtschaftspolitik der Schweiz.

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Die Direktion für Wirtschaftspolitik

Beobachten – analysieren – prognostizieren

Die Akteure der Schweizer Wirtschaft sind in vielfältige Wirtschafts beziehungen auf

lokaler, nationaler und internationaler Ebene eingebunden. Die Schweiz als Wirt-

schaftsstandort muss zunehmend in einem weltweiten Wettbewerb bestehen. Von

einer gut funktionierenden Wirtschaft sollen alle Akteure – Unternehmen, Arbeitneh-

mende, Konsumentinnen und Konsumenten – profitieren können. Dazu ist eine auf

gesicherten Erkenntnissen gründende Ausrichtung der Wirtschaftspolitik unerlässlich.

In einem sich stetig verändernden Umfeld muss diese laufend überprüft und ange-

passt werden.

Dies bedingt eine aktive, nicht dem Stillstand, sondern dem Fortkommen ver-

pflichtete Politik. Die Direktion für Wirtschaftspolitik leistet dafür Basisarbeit, indem sie

die nationale und internationale wirtschaftliche Entwicklung verfolgt, wirtschafts-

politischen Handlungsbedarf identifiziert sowie die gesamtwirtschaftlich relevante

Gesetzgebung des Bundes analysiert und zu spezifischen Fragen, wie etwa zum Funk-

tionieren des Arbeitsmarkts, Analysen und Prognosen erstellt. Sie verfolgt das Ziel,

sachlich gerechtfertigte Beiträge zu den wichtigen wirtschaftspolitischen Entschei-

den des Bundes zu liefern.

Die Direktion ist in die fünf Ressorts Wachstum und Wettbewerbspolitik, Konjunk-

tur, Arbeitsmarktanalyse und Sozialpolitik, Umwelt- und Energiepolitik sowie Publika-

tionen unterteilt. Unterstützt werden die Ressorts durch den Stab für Regulierungs-

analyse. Jede dieser Organisationseinheiten stellt sich im Folgenden kurz vor.

Wachstum und Wettbewerbspolitik

Unsere Kernaufgabe ist die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Angebotsseite. Ein

Fokus liegt auf der langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung, das heisst auf Trend-

wachstum, Produktivität und Innovationsvermögen. Zu unserem Auftrag gehören

auch die wettbewerbspolitischen Rahmenbedingungen der Wirtschaft. Dabei geht es

um die Weiterentwicklung von Kartellgesetz, Binnenmarktgesetz, staatlichen Beihilfen

und administrierten Preisen sowie um die Analyse möglicher Neuregelungen in Sek-

toren, in welchen der Staat eine gesetzliche Marktordnung schafft. Für die Aussenwirt-

schaftspolitik liefern wir Entscheidungsgrundlagen in Form von Analysen der welt-

wirtschaftlichen Verflechtung und vertreten die Position der Schweiz in den wirt-

schaftspolitischen Komitees der OECD.

Konjunktur

Wir analysieren und berichten über die kurzfristige wirtschaftliche Entwicklung der

Schweiz. Unsere Arbeit ist sowohl quantitativer (Ermittlung der Quartalsentwicklung

des Bruttoinlandprodukts BIP) als auch qualitativer Natur (Publikation «Konjunktur-

tendenzen»). Auf der Basis international harmonisierter Methoden sind wir für die

jeweils erste offizielle Schätzung der aktuellsten Schweizer Wirtschaftsentwicklung

(Quartalsschätzung des Bruttoinlandproduktes) zuständig. Des Weiteren sind wir im

Rahmen der Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes massgeblich an der

BIP-Prognose beteiligt und kommunizieren die Ergebnisse. Zudem kommentieren wir

viermal pro Jahr die Umfrage zur Konsumentenstimmung.

Die Aufgabengebiete der Direktion für

Wirtschaftspolitik auf einen Blick:

Wachstum

Wettbewerbspolitik

Konjunkturanalyse und -prognose

Konjunkturpolitik

Arbeitsmarktanalyse

Wirtschaftliche Analyse der Sozialpolitik

Wirtschaftliche Analyse der Umwelt-

und Energiepolitik

Energieaussenwirtschaftspolitik

Regulierungsanalyse und

-folgeabschätzung

Publikation «Die Volkswirtschaft»

Publikation «Schweizerisches

Handelsamtsblatt» SHAB

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Direktion für Wirtschaftspolitik 9

Wir schaffen wichtige Entscheidungsgrundlagen.

Arbeitsmarktanalyse und Sozialpolitik

Wir erarbeiten Empfehlungen und Entscheidungsgrundlagen für die Arbeitsmarkt-

politik und die Schnittstelle zwischen Sozial- und Wirtschaftspolitik. Die Fragestel-

lungen variieren entsprechend den anstehenden oder sich abzeichnenden Proble-

men. Sie umfassen Bereiche wie Migration, Jugendarbeitslosigkeit, atypische Arbeits-

verhältnisse und bildungspolitische Fragen. Überdies evaluieren wir in regelmässigen

Abständen die Wirksamkeit der öffentlichen Stellenvermittlung und der aktiven

arbeitsmarktlichen Massnahmen. Im Bereich «Vereinbarkeit von Beruf und Familie»

konzentrieren wir unsere Aktivitäten auf Informationspr ojekte zur Verbreitung von

Best Practices.

Umwelt- und Energiepolitik

Wir bringen die ökonomische Perspektive und Analyse in die nationale und interna-

tionale Umwelt- und Energiepolitik der Schweiz ein – mit dem Ziel, die nationalen und

internationalen Massnahmen wirtschaftlich effizient umzusetzen. Wir befassen uns

vertieft mit gesamtwirtschaftlich besonders relevanten Massnahmen im Umwelt- und

Energiesektor. Im Umweltbereich betrifft dies zum Beispiel die Umsetzung der Klima-

konvention, der Luftreinhalteverordnung und der Bestimmungen des Boden- und

Gewässerschutzes. Im Energiebereich stehen die Entwicklung der Energiemärkte, die

langfr istige Energiestrategie und unsere Mitverantwortung für die Energieaussenwirt-

schaftspolitik im Vordergrund (insbesondere Internationale Energieagentur und

Energiecharta).

Regulierungsanalyse

Wir begleiten die zuständigen Ämter bei der Analyse der volkswirtschaftlichen Auswir-

kungen neuer Gesetze im Rahmen der Erarbeitung von Regulierungsfolgeabschät-

zungen in Botschaften. Zudem sind wir für die Messung der Regulierungskosten, die

Analyse und Konzeption von Regulierungsinstrumenten und Massnahmen zu deren

Verbesserung zuständig (Beispiele: Vereinfachung von Bewilligungen, administrative

Entlastung).

Publikationen

Wir tragen die redaktionelle Verantwortung für zwei der wichtigsten Publikationen

des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF:

Einerseits für die monatliche Zeitschrift «Die Volkswirtschaft/Das Magazin für Wirt-

schaftspolitik» (www.dievolkswirtschaft.ch) und andererseits für die täglich erschei-

nende Zeitung «Schweizerisches Handelsamtsblatt» (www.shab.ch). Bei der laufenden

Weiterentwicklung der elektronischen Version des SHAB sowie der gesamtschweize-

rischen elektronischen Beschaffungsplattform SIMAP (www.simap.ch) sind wir verant-

wortlich für eine zentrale e-Government-Applikation des Bundes.

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Die Direktion für Arbeit

Arbeitsmarktpolitik ist weit zu fassen. Ziel ist es, möglichst allen Menschen im Erwerbsalter eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen – zu Löhnen, die ein Leben in Würde erlauben und zu Bedingungen, die der Gesundheit nicht schaden. Die Direktion für Arbeit sorgt inenger Zusammenarbeit mit den Sozial-partnern und den Kantonen für klare Regeln im Bereich des Arbeitnehmerschutzes, der Arbeitslosenversicherung und der Arbeits-vermittlung sowie der Öffnung des Arbeits-marktes nach der Einführung der Personen-freizügigkeit. Ferner vertreten wir die Schweiz bei der Internationalen Arbeitsorganisation und setzen uns für eine soziale Dimension der Globalisierung ein.

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Die Direktion für ArbeitArbeitsbedingungen

Gesunde Arbeitsbedingungen schaffen

Der harte Wettbewerb und die gesellschaftliche Entwicklung stellen Wirtschaftsunter-

nehmen ständig vor neue Herausforderungen. Parallel dazu wachsen die Ansprüche

an die Mitarbeitenden. Um ein gesundes Gleichgewicht halten zu können, muss des-

halb die von der Wirtschaft benötigte Flexibilität ständig mit den legitimen Bedürfnis-

sen der Erwerbstätigen nach Gesundheit und Sicherheit in Einklang gebracht werden.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist gesundheits-, sozial- sowie wirtschaftspolitisch

von grosser Bedeutung. Im Arbeitsgesetz (ArG) verankert bildet er die Voraussetzung

für eine optimale Leistungsfähigkeit von Erwerbstätigen und deren Erhalt im Arbeits-

prozess. Zufriedene und gesunde Arbeitnehmende sichern den sozialen Frieden im

Staat und tragen zu einer prosperierenden Wirtschaft bei. Der Arbeitsplatz ist auch zu

einem der wichtigsten Handlungsfelder der öffentlichen Gesundheit geworden.

Arbeitsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen wie zum Beispiel Rücken-

schmerzen und Burnout v erursachen in unserem Land jährlich Kosten von mehreren

Milliarden Franken. Dieses Geld könnte mit geeigneten Massnahmen zum Teil einge-

spart werden.

Mängel bei Arbeitsorganisation, Arbeitszeitmodellen, Arbeitsgestaltung oder im

Führungsverhalten können die Gesundheit am Arbeitsplatz ebenso negativ beein-

trächtigen wie nicht optimierte Luft-, Licht- oder Lärmverhältnisse. Unser Leistungs-

bereich Arbeitsbedingungen ist für Fragen rund um den Gesundheitsschutz von

Erwerbstätigen zuständig. Wir erarbeiten für die kontinuierliche Anpassung gesetz-

licher Vorschriften wissenschaftliche und technische Grundlagen und geben Empfeh-

lungen für Massnahmen gegen gesundheitliche Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz

heraus.

Arbeitnehmerschutz

Wir befassen uns schwergewichtig mit der Rechtsetzung und der Aufsicht im Bereich

der Arbeits- und Ruhezeiten. Zudem amtieren wir als Bewilligungsbehörde für dau-

ernde Nacht- und Sonntagsarbeit und ununterbrochenen Betrieb in der Schweiz.

Täglich beantworten wir rechtliche Fragen, speziell auch solche betreffend schwange-

rer Arbeitnehmerinnen und jugendlicher Arbeitnehmenden. Wir stellen die einheit-

liche Anwendung der Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten im ArG sicher. Den

Vertreterinnen und Vertretern von kantonalen Aufsichtsbehörden bieten wir fachliche

Weiterbildung und Beratung in genannten Themenbereichen an.

Eidgenössische Arbeitsinspektion

Wir beaufsichtigen und koordinieren den Vollzug des Arbeitsgesetzes (ArG) und des

Unfallversicherungsgesetz es (UVG) durch die Kantone. Hierfür analysieren wir Voll-

zugsdaten, entscheiden bei kantonsübergreifenden Vollzugsfragen zur Gesundheit

und Sicherheit am Arbeitsplatz und legen Schwerpunktaktionen im kantonalen Voll-

zug fest. Im Rahmen der Oberaufsicht stellen wir eine gesamtschweizerisch einheit-

liche Rechtsanwendung sicher. Dazu erarbeiten wir einerseits Richtlinien für die Kan-

tone, anderseits auditieren wir die kantonalen Arbeitsinspektorate regelmässig.

Neben dem Angebot von Aus- und Weiterbildungen unterstützen und beraten

wir die kantonalen Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren bei Fach- und Grundsatz-

fragen. In der Verwaltung wie auch den Betrieben des Bundes kontrollieren wir direkt

den ArG- und UVG-Vollzug vor Ort. Des Weiteren pflegen wir die Kooperation mit

internationalen Organisationen des Arbeitnehmerschutzes und ausländischen Part-

nerbehörden.

Die Aufgabengebiete des Leistungs-

bereichs Arbeitsbedingungen auf einen

Blick:

Bewilligungen Arbeits- und Ruhezeiten

Identifikation und Beobachtung von

Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz

Erarbeitung von Grundlagen im Hinblick

auf die Vermeidung von gesundheits-

beeinträchtigenden Arbeitsbedingungen

Beaufsichtigung und Koordination des

Vollzugs des Arbeits- und des

Unfallverhütungsgesetzes durch die

Kantone

Koordination des Vollzug des

Produktesicherheitsgesetzes

Sicherer Umgang mit Chemikalien am

Arbeitsplatz

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Direktion für Arbeit 13

Wir setzen uns für Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmenden ein.

Grundlagen Arbeit und Gesundheit

Wir befassen uns mit der wissenschaftlichen Beurteilung gesundheitlicher Belas-

tungen am Arbeitsplatz. Wichtige Aufgaben stellen dabei die Identifizierung neuer

und die Beobachtung bekannter Gesundheitsrisiken in den verschiedenen Branchen

und bei besonderen Risikogruppen dar. In regelmässigen Abständen veröffentlichen

wir Berichte zu gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz. Daneben erarbeiten wir

Empfehlungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Arbeitsgesetzes. Unsere

Fachleute der Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene, Ergonomie und Arbeitspsychologie

sind ferner an Schulungen und Beratungen von Vertretenden der Vollzugsorgane des

ArG mitbeteiligt.

Produktesicherheit

Wir koordinieren zusammen mit anderen Partnern den Vollzug des Bundesgesetzes

über die Produktesicherheit. Zweck ist es, dass nur sichere, der Gesundheit nicht

abträgliche Produkte auf den Schweizer Markt kommen und von Konsumentinnen

und Konsumenten sowie Arbeitnehmenden verwendet werden. Um einen freien

Warenfluss der Produkte sicherzustellen, werden die verschiedenen Vorschriften mit

den wichtigsten Handelspartnern unseres Landes abgestimmt. Zu unseren weiteren

Aufgaben gehören auch die Analyse europäischer Produktvorschriften und deren

Umsetzung ins Schweizer Recht.

Chemikalien und Arbeit

Als eine der verschiedenen Beurteilungsstellen gemäss Chemikaliengesetz sind wir für

den Schutz der Arbeitnehmenden zuständig. Zusammen mit anderen Bundesämtern

bearbeiten wir die Dossiers der Anmeldung von Neustoffen und der Zulassung von

Pflanzenschutzmitteln sowie von Biozidprodukten. Wir beurteilen, ob die zu erwar-

tende Exposition gegenüber diesen Chemikalien zu einer Beeinträchtigung der

Gesundheit der Erwerbstätigen führen kann. Wir überprüfen, ob alle notwendigen

Arbeitsplatz-Schutzmassnahmen in den Bedienungsanleitungen und den Sicherheits-

datenblättern der Chemikalien korrekt aufgeführt sind, und ob sie von den Betrieben

auch verstanden und umgesetzt werden können. Wir beteiligen uns zudem an der

Marktkontrolle im Chemikalienbereich.

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Die Direktion für ArbeitArbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung

Hauptsache Arbeit

Arbeitslosigkeit steht in einem direkten Zusammenhang mit der konjunkturellen

Entwicklung. Diese vermag niemand auf längere Frist vorauszusagen. In guten wie in

schlechten Zeiten ist es deshalb wichtig, wirksame Instrumente bereitzuhalten, um

die Betroffenen jederzeit effizient unterstützen zu können.

Der Leistungsbereich Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung ist verantwortlich

für das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Partner, die bei der Durchführung dieser

Aufgaben mithelfen, sind in den Kantonen die kantonalen Amtsstellen (KAST), die

Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und die Logistikstellen für arbeitsmarkt-

liche Massnahmen (LAM) sowie die öffentlichen und privaten Arbeitslosenkassen. In

Zusammenarbeit mit diesen Partnern und weiteren arbeitsmarktrelevanten Institu-

tionen bietet die Arbeitslosenversicherung ein angemessenes Ersatzeinkommen für

Arbeitslose und unterstützt die rasche und nachhaltige Wiedereingliederung von

Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt. Dazu bewirtschaftet sie die Mittel des Arbeits-

losenversicherungsfonds und unterhält ein Informatikzentrum zur Unterstützung der

Vollzugsorgane im Bereich Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung. Der Leistungs-

bereich vertritt die Schweiz in internationalen Arbeitsmarktbelangen.

Rechtsetzung und Vollzug

Zu unseren Kernaufgaben gehören die Rechtsetzung und die Behandlung von Rechts-

fragen in den Bereichen Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung. Mit dem Erlass

von Weisungen an die verschiedenen Vollzugsorgane, der Beratung und Kontrolle von

kantonalen Amtsstellen und Arbeitslosenkassen sorgen wir für eine einheitliche

Anwendung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.

Steuerung der Vollzugsstellen

Ebenfalls zu unseren Kernaufgaben gehört die Steuerung der kantonalen Vollzugs-

stellen, das heisst der KAST, der RAV und der LAM sowie die Steuerung der öffentlichen

und privaten Arbeitslosenkassen. Die Steuerung der RAV/LAM/KAST erfolgt dabei

über messbare, wirkungsorientierte Ziele. Diese werden in einer Vereinbarung des

Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung mit den kanto-

nalen Regierungen fest geschrieben.

Informatikunterstützung

Der Vollzug der Arbeitslosenversicherung wird hauptsächlich mit Hilfe von zwei elek-

tronischen Informationssystemen unterstützt, dem Arbeitsvermittlungssystem AVAM

sowie dem Auszahlungssystem ASAL. Die Daten aus diesen beiden Systemen werden

im Informationssystem des SECO für die Analyse von Arbeitsmarktdaten (LAMDA)

zusammengefasst und den Kantonen in Form von Controllingdaten zur Verfügung

gestellt. Die Kantone unterstützen wir zudem in der Qualitätssicherung, Organisation

und Ausbildung.

Die Aufgabengebiete des Leistungs-

bereichs Arbeitsmarkt und Arbeitslosen-

versicherung auf einen Blick:

Rechtsetzung und Vollzug

Inspektorat

Steuerung der Vollzugsstellen und

Arbeitslosenkassen

Arbeitsmarktmassnahmen

Öffentliche Arbeitsvermittlung

Informatik des Vermittlungs- und des

Auszahlungssystems

Arbeitsmarktstatistik

Verwaltung des Fonds der Arbeitslosen-

versicherung

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Direktion für Arbeit 15

Unser Ziel ist Arbeit und Einkommen für alle.

Entschädigungen

Mit der Arbeitslosenentschädigung bietet die Arbeitslosenversicherung betroffenen

Personen einen angemessenen Ersatz für den erlittenen Erwerbsausfall. Mit der Kurz-

arbeitsentschädigung soll verhindert werden, dass infolge vorübergehender konjunk-

turell bedingter Arbeitsausfälle Arbeitsplätze verloren gehen. Das gleiche Ziel verfolgt

die Schlechtwetterentschädigung, die in bestimmten Branchen (z. B. Bau) ausgerichtet

werden kann, wenn die Fortführung der Arbeit durch schlechte Witterung verunmög-

licht wird. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Arbeitgebenden wird der Verdienstausfall

von Arbeitnehmenden für geleistete Arbeit während maximal vier Monaten durch

eine Insolvenzentschädigung kompensiert.

Arbeitsmarktmassnahmen

Mit spezifischen Instrumenten fördern wir eine möglichst rasche und dauerhafte

Eingliederung von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt. Dazu gehören Kurse und

Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, aber auch Übungsfirmen, Berufs-

praktika, Motivationssemester sowie Einarbeitungs- beziehungsweise Ausbildungs-

zuschüsse.

Präventive Massnahmen

Bei bevorstehenden Massenentlassungen können für Betroffene präventive Massnah-

men hilfreich sein. Hier stehen die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) bera-

tend und vermittelnd zur Seite. Dabei geht es in erster Linie um Abklärungs- und

Qualifikationsmassnahmen und die Einrichtung betrieblicher Arbeitsmarktzentren.

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Die Direktion für ArbeitPersonenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen

Angehörige der EU- und EFTA-Staaten sind im Genuss der Personenfreizügigkeit.

Damit haben Arbeitnehmende aus diesen Ländern auf dem schweizerischen Arbeits-

markt die gleichen Rechte und Vorteile wie die Schweizerinnen und Schweizer.

Mit der Aufsicht über die Flankierenden Massnahmen (FlaM) gegen missbräuch-

liche Unterbietungen der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen und der

Beobachtung des Arbeitsmarktes leistet der Bereich Personenfreizügigkeit und

Arbeitsbeziehungen (PA) einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Freizügigkeits-

abkommens (FZA). In diesem Zusammenhang haben die Flankierenden Massnahmen,

die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, die Aufsicht über die

private Arbeitsvermittlung und die Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen

Stellenwert.

Flankierende Massnahmen gegen missbräuchliche Unterbietungen der

Lohn- und Arbeitsbedingungen

Die FlaM dienen dem Schutz der Erwerbstätigen vor missbräuchlichen Unterbie-

tungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen, die der freie Personenverkehr mit sich

bringen könnte. Als Fachstelle des Bundes beaufsichtigen wir die Umsetzung der

Instrumente der FlaM durch die Kantone und die Sozialpartner. Mit den FlaM wird

kontrolliert, ob in- und ausländische Arbeitgeber die orts- und branchenüblichen

Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die in allgemeinverbindlich erklärten Gesamt-

arbeitsverträgen vorgeschriebenen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen ein-

halten. Die FlaM umfassen im Wesentlichen die folgenden Massnahmen:

– Das Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer (Entsendegesetz) verpflichtet ausländische Arbeitgeber, die Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, zur Einhaltung der

schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen.

– Mittels erleichterter Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

und Normalarbeitsverträgen können bei festgestellter missbräuchlicher Unterbie-

tung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen verbindliche

Mindestlöhne eingeführt werden.

Die FlaM sind am 1. Juni 2004 in Kraft getreten. Mit der Erweiterung der EU um neue

Mitgliedstaaten sind die FlaM bis anhin zwei Mal verstärkt worden.

Wir stellen der Öffentlichkeit alle relevanten Informationen zu den FlaM zur Verfü-

gung und sorgen so für die nötige Transparenz. So enthält beispielsweise die Internet-

plattform www.entsendung.admin.ch alle notwendigen Informationen zu den

schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Dies kommt sowohl den Arbeitneh-

menden als auch Arbeitgebenden im In- und Ausland zugute. Zudem garantieren wir

einen rechtsgleichen Vollzug in den Kantonen. In diesem Zusammenhang sind die

Weiterbildungen, die wir den kantonalen Vollzugsstellen anbieten, von grosser Bedeu-

tung.

Schwarzarbeit

Als Fachstelle informieren und sensibilisieren wir die Öffentlichkeit über die negativen

Folgen von Schwarzarbeit und beaufsichtigen den Vollzug des Bundesgesetzes über

Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft

ist. Ziel dieses Gesetzes ist es, Schwarzarbeit effizient und pragmatisch zu verhindern.

Administrative Erleichterungen bei den Sozialversicherungen sollen den Arbeit gebern

einen Anreiz geben, die Löhne ihrer Arbeitnehmenden auch bei kleineren Tätigkeiten,

wie beispielsweise Arbeiten im Haushalt, abzurechnen.

Die Aufgabengebiete des Leistungs-

bereichs Personenfreizügigkeit und

Arbeitsbeziehungen auf einen Blick:

Aufsicht über die Flankierenden

Massnahmen gegen missbräuchliche

Unterbietungen der Lohn- und

Arbeitsbedingungen

Beobachtung des Arbeitsmarktes

Allgemeinverbindlicherklärung von

Gesamtarbeitsverträgen

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Aufsicht über die private Arbeits-

vermittlung und den Personalverleih

Wirtschaftliche und internationale Fragen/

Migration

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Wir sorgen für faire Arbeitsbedingungen.

Durch das Gesetz wurden kantonale Kontrollstellen eingerichtet, die Inspekto-

rinnen und Inspektoren beschäftigen. Zusätzlich ermöglicht es den Datenaustausch

unter den beteiligten Behörden. Wir schaffen die Grundlage für deren gute Zusam-

menarbeit untereinander. Damit ist die Gewähr für systematische und effiziente Kon-

trollen durch koordiniertes Vorgehen gegeben.

Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

Unser Bereich ist auch zuständig für die Durchführung der Verfahren um Allgemein-

verbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Wir prüfen, ob die gesetzlichen

Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlicherklärung gegeben sind und stehen in

engem Kontakt mit den Sozialpartnern, die für den Abschluss der Gesamtarbeitsver-

träge zuständig sind. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung gelten die Bestimmungen

eines Gesamtarbeitsvertrages für alle Betriebe einer Branche. Einige Bestimmungen

(z. B. über die Mindestlöhne und die Arbeitszeiten) sind auch auf Betriebe mit Sitz im

Ausland, die Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden, anwendbar, weshalb den

allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen eine grosse Bedeutung bei

den FlaM zukommt.

Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitig-

keiten

Wir führen auch das Sekretariat der Eidgenössischen Einigungsstelle zur Beilegung

von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten. Die Eidgenössische Einigungsstelle ist eine staat-

liche Schlichtungsstelle, die nur auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen einge-

setzt wird und nur, wenn alle Verständigungsversuche der Parteien (Arbeitgeber oder

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) durch direkte Verhandlungen erfolglos

geblieben sind.

Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih

Als Fachstelle des Bundes sind wir für die Aufsicht über die private Arbeitsvermittlung

und den Personalverleih im Rahmen des Arbeitsvermittlungsgesetzes zuständig. An

Betriebe, die sich grenzüberschreitend betätigen, erteilen wir die eidgenössische

Vermittlungs- und/oder Verleihbewilligung. Wir führen auch das Verzeichnis über die

bewilligten Vermittlungs- und Verleihbetriebe. Der Vollzug geschieht in enger Zusam-

menarbeit mit den kantonalen Amtsstellen.

Mit unserer Tätigkeit sichern wir den einheitlichen Vollzug des Arbeitsvermitt-

lungsgesetzes und schützen die Arbeitnehmenden, welche die private Arbeitsver-

mittlung oder den Personalverleih in Anspruch nehmen.

Wirtschaftliche und internationale Fragen

Wir sind das Kompetenzzentrum für Migration im SECO. Wir bearbeiten Fragen im

Bereich der Ein- und Auswanderung – insbesondere im Zusammenhang mit dem

Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EU. Hinzu kommen die Fragen im Bereich des

Ausländergesetzes (Drittstaatsangehörige) sowie der Asylpolitik. Wir sind auch für das

Netzwerk Migration innerhalb des SECO verantwortlich.

Direktion für Arbeit 17

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Die Direktion für ArbeitInternationale Arbeitsfragen

Wir sind international vernetzt.

Soziale Stabilität, Sozialdialog und bessere Verteilung der Chancen

der Globalisierung

Offene Märkte und Gesellschaften sind Voraussetzung für die Sicherung von Wohl-

stand und Demokratie. Die Globalisierung verursacht Veränderungen, die dazu führen,

dass nicht alle vom Wohlstandsgewinn profitieren können. Deshalb ist eine soziale

Absicherung notwendig, die es allen Teilen der Gesellschaften ermöglicht, die Chan-

cen der Globalisierung optimal zu nutzen. Die soziale Dimension international zu

unterstützen, ist Aufgabe der Stabsstelle Internationale Arbeitsfragen.

Wir vertreten die Schweiz in der internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der

einzigen tripartiten Institution der Vereinten Nationen. Die IAO ist damit betraut, die

soziale Gerechtigkeit zu fördern und für die Einhaltung der Menschenrechte in der

Arbeitswelt zu sorgen. Ihre Hauptaufgaben bestehen darin, die Arbeitsrechte zu för-

dern, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze zu unterstützen, den sozialen

Schutz weiterzuentwickeln und den Sozialdialog bei der Suche nach Lösungen für die

Probleme der Arbeitswelt anzuregen. Wir verfassen die Berichte zur rechtlichen und

praktischen Umsetzung der von der Schweiz ratifizierten Übereinkommen der IAO

und organisieren die Arbeiten der tripartiten eidgenössischen Kommission für IAO-

Angelegenheiten.

Im Sinne einer kohärenten Aussenpolitik setzen wir uns für die Einhaltung der

grundlegenden Arbeitsnormen ein – einerseits gegenüber anderen internationalen

Organisationen (z. B. UNO, Bretton-Woods-Institutionen, WTO) und andererseits durch

die Einführung der durch die EFTA erarbeiteten neuen Musterbestimmungen zu «Han-

del und nachhaltiger Entwicklung» im Rahmen bilateraler und regionaler Handels-

abkommen. Über Programme der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit

engagieren wir uns weltweit für menschenwürdige Arbeit. Diese Programme sollen

zur Respektierung der Arbeitnehmerrechte, zur Förderung nachhaltiger Unterneh-

men, zum Beschäftigungswachstum und zur Armutsreduktion beitragen, indem suk-

zessive ein Sockel des sozialen Schutzes aufgebaut wird.

Wir kontrollieren die Einhaltung der Kriterien für sozialverträgliche Produktions-

bedingungen; so werden namentlich Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen im

Sinne des entsprechenden Gesetzes von der Mineralölsteuer befreit.

Schliesslich sind wir dafür verantwortlich, die Berichte der Umsetzung des Inter-

nationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I) zu

verfassen und zu publizieren.

Die Aufgabengebiete der Stabsstelle

Internationale Arbeitsfragen auf einen

Blick:

Internationale Arbeitsorganisation

Internationale Arbeitsnormen

(inkl. Kernarbeitsnormen)

Soziale Dimension der Globalisierung

Wirtschaftliche und soziale Rechte

(UNO-Pakt I)

Wirtschaft und Menschenrechte

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Interne Revision SECOWir nehmen die Finanzaufsicht wahr.

Prüfen, beraten, Mehrwert schaffen

Wir erbringen unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen,

die darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu generieren und die Geschäftsprozesse zu

verbessern. Wir unterstützen das SECO bei der Erreichung seiner Ziele, indem wir mit

einem risikoorientierten, systematischen und zielgerichteten Ansatz die Wirksamkeit

des Risikomanagements, der Kontrollen sowie der Führungs- und Überwachungspro-

zesse (IKS) bewerten und diese verbessern helfen.

Interne Revision SECO 19

Die Prüfgebiete der Stabsstelle

Interne Revision auf einen Blick:

Führungs- und Geschäftsprozesse

Jahresabschlüsse

IT-Anwendungen

Projekte

Risikomanagementprozess

Interne Revision SECO

Page 22: SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

20

Page 23: SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

21

Die Direktion für Standortförderung

Wir erfüllen vor dem Hintergrund der Globalisierung die wichtige Aufgabe, den Wirtschaftsstandort Schweiz im weltweiten Wettbewerb zu positionieren und zu stärken. Wir unterstützen Initiativen zur erleichterten Anpassung der Wirtschaft an den Struktur wandel, die Verbesserung der Exportfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und die Ansiedlung von Unternehmen aus dem Ausland.

Page 24: SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

22

Die Direktion für Standortförderung

Im Dienst eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums

Die Schweizer Wirtschaft steht im weltweiten Wettbewerb. Der globale wirtschaftliche

Strukturwandel erfordert auch von unseren Unternehmen, sich an immer neue

Herausforderungen anzupassen. Die Direktion für Standortförderung unterstützt die

Anpassungsprozesse des Wirtschaftsstandortes gezielt und trägt so zu einer nachhal-

tigen Erhöhung der Wertschöpfung der Schweizer Volkswirtschaft bei. Die Schwer-

punkte liegen in der Promotion des Wirtschaftsstandorts Schweiz im Ausland, bei der

Exportförderung und der Exportrisikoversicherung, in der Regional- und Raumord-

nungspolitik sowie in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für kleine und

mittlere Unternehmen und den Tourismus.

Die Gründung oder Ansiedlung von technologisch führenden Unternehmen

erweitert das Branchenspektrum unserer Wirtschaft. Akteure, die aufgrund strukturell

bedingter Grössennachteile im Anpassungsprozess benachteiligt sind, profitieren von

der KMU-Politik der Direktion für Standortförderung auf überbetrieblicher Ebene –

zum Beispiel bei der Sicherung der Informationsvermittlung oder der Bildung von

Plattformen zur Förderung der Kooperation. Die Regionen erhalten Unterstützung in

ihrer eigenen, langfristig selbständigen wirtschaftlichen Entwicklung über die Kan-

tons- und Landesgrenzen hinaus. Bei wirtschaftspolitischen Massnahmen werden

immer angemessene Anreizmechanismen angestrebt.

KMU-Politik

Über 99 Prozent der marktwirtschaftlichen Unternehmen in der Schweiz sind KMU, die

insgesamt zwei Drittel der Erwerbstätigen beschäftigen. Im Vergleich zu Grossunter-

nehmen sind sie stärker von administrativen Belastungen und Problemen der Finan-

zierung betroffen. Als Schnittstelle zwischen den Unternehmen und der Bundesver-

waltung konzentrieren wir uns auf zwei Hauptaufgaben: Erstens auf die administrative

Entlastung der Unternehmen, zum Beispiel durch den KMU-Verträglichkeitstest, mit

dem neue Gesetze auf die KMU-Verträglichkeit untersucht werden, oder durch eine

zweckmässige und umfassende Information für bestehende KMU und Initianten von

Unternehmensgründungen – wie etwa mit dem eigens geschaffenen Internet-Portal

(www.kmu.admin.ch). Den zweiten Schwerpunkt bildet die Unternehmensfinanzie-

rung, zum Beispiel mittels Unterstützung des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens

für KMU.

Exportförderung und Standortpromotion

Wir stellen ein vielfältiges Dienstleistungsangebot für exportorientierte Schweizer

Unternehmen sicher. Die operationelle Exportförderung wird im Auftrag des Bundes

von Osec Business Network Switzerland durchgeführt. Osec vermittelt detaillierte

Informationen über ausländische Märkte, ist den KMU beim Realisieren von Geschäfts-

möglichkeiten im Ausland behilflich und unterstützt beispielsweise auch Auftritte an

wichtigen Leitmessen. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) versichert

Exportgeschäfte von Schweizer Unternehmen gegen wirtschaftliche und politische

Risiken.

In der Standortpromotion werden potenzielle Investoren über alle wichtigen

Fakten des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Schweiz informiert und beraten. Die

Standortpromotion des Bundes wird durch die Osec geführt und ist mit jener der

Kantone koordiniert.

Die Aufgabengebiete der Direktion für

S tandortförderung auf einen Blick:

KMU-Politik

Exportförderung, Exportrisiko-

versicherung und Standortpromotion

Regional- und Raumordnungspolitik

Tourismus

Page 25: SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

Wir stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Regional- und Raumordnungspolitik

Mittels regionalpolitischer Instrumente unterstützen wir den Strukturwandel und die

Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raums sowie von Berg- und Grenzregionen. Mit

der direkten Förderung in Form von Beiträgen und Darlehen für Infrastrukturinvesti-

tionen zielen wir auf eine Verbesserung der regionalen Standortqualität ab. Dabei

werden insbesondere Anreize für die kantonsübergreifende und grenzüberschrei-

tende Zusammenarbeit in funktionalen Wirtschaftsräumen gesetzt. Durch die Koordi-

nation unserer Tätigkeiten mit anderen, ähnlich ausgerichteten Bundesaufgaben

streben wir zudem Verbundeffekte zugunsten von Projekten in den Fördergebieten

an.

Tourismus

Als Kompetenzzentrum des Bundes für Tourismusfragen sorgen wir für vorteilhafte

Rahmenbedingungen für die Tourismusunternehmen. Im Rahmen des Bundesge-

setzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im

Tourismus Innotour (www.inno-tour.ch) und des Bundesgesetzes über die Förderung

der Beherbergungswirtschaft unterstützen wir die Innovations- und Investitionstätig-

keit sowie die Zusammenarbeit und den Wissensaufbau im Schweizer Tourismus.

Ausserdem unterstützen wir das Marketing für das Reiseziel «Schweiz» und vertreten

unser Land in den zwischenstaatlichen Tourismus-Organisationen.

Direktion für Standortförderung 23

Page 26: SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

24

Page 27: SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

Die Direktion für Aussenwirtschaft

Wir engagieren uns für eine offene Schweizer Volkswirtschaft und wahren die Interessen unserer Wirtschaft im Ausland durch die Förderung eines freien und fairen Welthandels. Insbesondere sind wir zuständig für

den internationalen Warenverkehr, die nichttarifarischen Massnahmen, den

Dienstleistungshandel, die internationalen Investitionen sowie Fragen des

internationalen Wirtschaftsrechts,

die Mitgestaltung eines freien und fairen Welthandels durch die Teilnahme an den

Verhandlungen unter dem Dach der WTO und durch den Abschluss von

Freihandelsabkommen,

die Vertretung der Schweiz in multilateralen Wirtschaftsorganisationen wie der WTO,

der EFTA, der Weltbank und der OECD,

wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen zugunsten der Entwicklungs- und

Transitionsländer sowie für die neuen Mitgliedsländer der EU,

die bilateralen wirtschaftspolitischen Beziehungen der Schweiz zu den Ländern

der Welt,

Exportkontrollen und Sanktionen.

25

Page 28: SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

26

Die Direktion für AussenwirtschaftAussenwirtschaftliche Fachdienste

Verhandeln und Rahmenbedingungen gestalten

Die Aussenwirtschaftlichen Fachdienste der Direktion für Aussenwirtschaft sind das

Kompetenzzentrum des Bundes für den internationalen Warenverkehr, die nichttarifa-

rischen Massnahmen, den Dienstleistungshandel, internationale Investitionen und

multinationale Unternehmen sowie internationales Wirtschaftsrecht. In diesen Berei-

chen vertreten sie die Interessen des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Sie sind verant-

wortlich für die Früherkennung neuer Entwicklungen. Im Hinblick auf die Markt-

öffnung im Ausland und eine wettbewerbsfreundliche Wirtschaftsordnung im Inland

gestalten sie die nationalen und internationalen Rahmenbedingungen mit. In den

verschiedenen Verhandlungen (u.a. im Rahmen der WTO, mit der EU und der EFTA

sowie über Freihandelsabkommen und weitere bilaterale Wirtschaftsverträge) sind sie

zuständig für die Aushandlung internationaler Vereinbarungen zur Wahrung der Inte-

ressen der Schweizer Volkswirtschaft. Sie vertreten ihre Fachbereiche auch in den

relevanten internationalen Organisationen, wie der Welthandelsorganisation (WTO),

der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der

Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder der Konferenz der Vereinigten Nati-

onen zu Handel und Entwicklung (UNCTAD). Die Aussenwirtschaftlichen Fachdienste

stellen weiter die Umsetzung der Verhandlungsergebnisse ins Landesrecht sicher und

wachen über die Konformität inländischer Regulierungen mit den internationalen

Verpflichtungen der Schweiz. In konkreten Fällen leisten sie entsprechende Unterstüt-

zung.

Internationales Wirtschaftsrecht

Zu unseren Aufgaben als Kompetenzzentrum des SECO für Fragen des internationalen

Wirtschaftsrechts gehören insbesondere die Aushandlung internationaler Wirtschafts-

vereinbarungen und die Vertretung der Schweiz in internationalen Organisationen.

Schwerpunkte bilden dabei das Wettbewerbsrecht, Corporate Governance, handels-

politische Schutzmassnahmen, institutionelle Bestimmungen und die Streitbeilegung.

Wir vertreten die Schweiz in den Fachausschüssen der OECD und der UNCTAD. In

Zusammenarbeit mit den spezialisierten Diensten stellen wir die Kohärenz der Verein-

barungen über Handels-, Dienstleistungs- und Investitionsabkommen der Schweiz

sicher.

Internationaler Warenverkehr

Wir sind die Anlaufstelle für autonome, bilaterale, plurilaterale und multilaterale Ange-

legenheiten des internationalen Warenhandels. Im Bereich Warenverkehr bilden wir

– zusammen mit dem für nichttarifarische Massnahmen zuständigen Dienst – das

Kompetenzzentrum für Fragen des Marktzugangs für Agrar- und Industriegüter im

In- und Ausland. Ein zentraler Aufgabenkreis ist die Gestaltung der Zoll- und Ursprungs-

politik, einschliesslich des Führens von Verhandlungen über internationale Abkom-

men, insbesondere mit der EU (u.a. Freihandelsabkommen 1972 inklusive Protokoll 2

für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Verhandlungen über Landwirtschaft,

Lebensmittelsicherheit und Gesundheit) und über Freihandelsabkommen mit Staaten

ausserhalb der EU. Ziele sind der Abbau von Zöllen und Gebühren sowie die Vereinfa-

chung der Verfahren an der Grenze. In unsere Zuständigkeit fällt (in Zusammenarbeit

mit der Oberzolldirektion und dem Bundesamt für Landwirtschaft) der Vollzug des

Bundesgesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftspro-

dukten (sog. «Schoggigesetz»).

Die Aufgabengebiete der Aussenwirt-

schaftlichen Fachdienste auf einen Blick:

Internationales Wirtschaftsrecht

Internationaler Warenverkehr

Nichttarifarische Massnahmen

Internationale Dienstleistungen

Internationale Investitionen und

multinationale Unternehmen

Page 29: SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

Wir sind zuständig für aussenwirtschaftspolitische und weltwirtschaftliche Fachfragen.

Nichttarifarische Massnahmen

Wir setzen uns für international harmonisierte und kompatible Produktvorschriften

sowie für die gegenseitige Anerkennung von Prüfungen, Zertifizierungen, Konformi-

tätsbewertungen, Inspektionen und Zulassungen ein. Ziel ist es, über die internatio-

nale Anerkennung oder Harmonisierung von Vorschriften und Standards einen mög-

lichst ungehinderten Zugang zu ausländischen Märkten zu erreichen und dem Wirt-

schaftsstandort Schweiz ein wettbewerbsfähiges Angebot zu verschaffen. Wir sind für

das WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse sowie für das Abkom-

men über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der EU

zuständig. Wir handeln Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung aus (unter ande-

rem Verhandlungen mit der EU über Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und

Gesundheit sowie über REACH, das neue Chemikalienrecht der EU). Der Vollzug des

Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) fällt ebenso in unsere

Zuständigkeit wie die Erarbeitung der Grundsätze der schweizerischen Politik zur

Beseitigung von nichttarifarischen Handelshemmnissen.

Dienstleistungen

Unsere Aufgabe ist die Verbesserung des Marktzugangs und die Beseitigung von

Diskriminierungen im Handel mit Dienstleistungen. Im Rahmen des Dienstleistungs-

abkommens GATS/WTO sowie von Freihandelsabkommen streben wir die Sicherung

und Verbesserung des Marktzugangs für Schweizer Dienstleistungsanbieter und eine

nicht diskriminierende Behandlung auf ausländischen Märkten an. Dies in den ver-

schiedenen Dienstleistungszweigen wie Finanzsektor, Telekommunikation, Gross- und

Detailhandel, Unternehmensdienstleistungen, freie Berufe, Transport und Logistik,

Tourismus, Bau, audiovisuelle Dienstleistungen, Post- und Kurierdienstleistungen, Bil-

dungs- und Gesundheitsdienstleistungen sowie im Bereich des eCommerce. Ausser-

dem bearbeiten wir Fragen des Landesrechts im Dienstleistungsbereich – insbeson-

dere mit dem Ziel, die Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der

Schweiz und die Kompatibilität mit europäischen Rechtsstandards sicherzustellen.

Internationale Investitionen und multinationale Unternehmen

Wir gestalten internationale Regeln und Vereinbarungen über grenzüberschreitende

Investitionen, unter anderem im Rahmen der rund 120 bilateralen Abkommen der

Schweiz zum Schutz und zur Förderung der Investitionen sowie von Freihandelsab-

kommen. Wir vertreten die Schweiz in den Fachausschüssen internationaler Organi-

sationen (namentlich OECD und UNCTAD). Ziel ist die Verbesserung der Rahmen-

bedingungen für grenzüberschreitende Investitionen und die Förderung des Beitrags

multinationaler Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung. Dazu gehört das Mit-

gestalten von Grundsätzen für ein verantwortungsvolles Verhalten international täti-

ger Unternehmen (Corporate Responsibility), unter anderem im Rahmen der OECD-

Leitsätze für ein verantwortungsvolles Unternehmensverhalten. Einen weiteren

Schwerpunkt legen wir auf die Bekämpfung von Korruption im internationalen

Geschäftsverkehr. Wir vertreten die Schweiz im zuständigen Ausschuss der OECD –

unter anderem mit dem Ziel, Wettbewerbsverzerrungen infolge von Korruption auf

den internationalen Märkten zu verhindern.

Direktion für Aussenwirtschaft 27

Page 30: SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

28

Die Direktion für AussenwirtschaftWelthandel

Im Einsatz für offene Auslandsmärkte

Offene Auslandsmärkte sind für die Schweizer Wirtschaft von entscheidender Bedeu-

tung. Die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz stützt sich denn auch – nebst den

bilateralen Verträgen mit der EU – auf weitere Eckpfeiler ab: Zu den Kernaufgaben der

Direktion für Aussenwirtschaft im Bereich Welthandel gehört es, die weltwirtschaft-

lichen Rahmenbedingungen mitzugestalten und zusammen mit den zuständigen

Fachdiensten die schweizerischen Wirtschaftsinteressen in den wichtigen multilate-

ralen Organisationen zu vertreten – insbesondere in der WTO, in der EFTA, in der OECD

und in der G20.

Welthandelsorganisation WTO

Die hohe Aussenhandelsquote der Schweiz zeigt, wie stark unsere Wirtschaft mit dem

Ausland verflochten ist. Da sind verlässliche internationale Spielregeln für den grenz-

überschreitenden Wirtschaftsverkehr besonders wichtig. Eine aktive Mitgliedschaft in

der WTO – als eine der wichtigsten Plattformen – ist deshalb zentraler Bestandteil

unserer Aussenwirtschaftspolitik. Wir nehmen an den Verhandlungen in den WTO-

Welthandelsrunden sowie in den Organen der WTO (Ministerkonferenz, Räte, Aus-

schüsse, Arbeitsgruppen usw.) teil. Mit dem Einsatz für den Abbau von Handelsschran-

ken, inklusive Verbesserung des Zugangs zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten,

tragen wir dazu bei, die Absatzmöglichkeiten der schweizerischen Exportwirtschaft zu

erhöhen und längerfristig auch den Binnensektor zu stärken. Ganz im Interesse der

Schweiz sind auch die WTO-Regeln der Streitbeilegung, welche unilaterale Urteile und

einseitige Retorsionsmassnahmen verhindern und insgesamt die Stabilität, Rechtssi-

cherheit und Rechtsgleichheit unter den Mitgliedern fördern, sowie das Monitoring

der handelspolitischen Massnahmen, um möglichen protektionistischen Tendenzen

früh entgegen zu wirken. Im Rahmen der WTO arbeiten wir auf die kohärente Ausge-

staltung des Verhältnisses zwischen Handel und weiteren Politikfeldern wie Schutz

von Umwelt und Gesundheit, Wahrung grundlegender Arbeitsnormen und Konsu-

mentenschutz hin.

Freihandelsabkommen/Europäische Freihandelsassoziation EFTA

Auch wenn die EFTA heute neben der Schweiz nur noch aus drei weiteren Staaten

besteht (Liechtenstein, Island, Norwegen), beweist sie seit Jahrzehnten, dass sie unter

ihren Mitgliedern und mit weiteren Partnerstaaten eine funktionierende und sich

dynamisch entwickelnde Freihandelszone zu errichten vermag. Ausserdem ermög-

licht die EFTA-Mitgliedschaft der Schweiz einen nützlichen Beobachterstatus in den

Gremien des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Von besonderer Bedeutung ist

die EFTA für die Schweiz als Verhandlungsplattform für Freihandelsabkommen mit

Partnern ausserhalb der EU. Der Abschluss von Freihandelsabkommen – meist im

Rahmen der EFTA, aber auch bilateral – zielt im Wesentlichen darauf ab, den Schweizer

Unternehmen rechtlich abgesicherte, vorhersehbare, möglichst hindernis- und diskri-

minierungsfreie Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu

garantieren. Dazu gehört insbesondere ein im Vergleich mit den wichtigsten auslän-

dischen Konkurrenten mindestens gleichwertiger Zugang zu internationalen Märkten.

Die Schweiz verfügt zur Zeit neben der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkom-

men mit der EU über ein Netz von 26 Freihandelsabkommen mit 35 Partnern ausser-

halb der Europäischen Union. Mit zahlreichen weiteren Partnern werden Verhand-

lungen geführt und vorbereitet. Während traditionelle Abkommen vornehmlich auf

den Warenverkehr, d.h. in erster Linie den Zollabbau, sowie auf den Schutz der Rechte

an geistigem Eigentum und Wettbewerbsregeln beschränkt sind, enthalten neuere

Abkommen auch substanzielle Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungs-

Die Aufgabengebiete des Leistungs-

bereichs Welthandel auf einen Blick:

Welthandelsorganisation WTO

Freihandelsabkommen/Europäische

Freihandelsassoziation EFTA

Organisation für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

und G20

Page 31: SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

Wir gestalten die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit.

wesen, Dienstleistungen, I nvestitionen und Nachhaltigkeit. Diese Verhandlungen

erfordern das Zusammenwirken der verschiedenen aussenwirtschaftlichen Fach-

dienste des SECO sowie mit weiteren Bundesstellen. Zusammen setzen wir uns dafür

ein, dass die Interessen der Schweizer Wirtschaft bestmöglich vertreten werden.

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die OECD umfasst heute 34 Mitgliedstaaten. Sie bietet den Regierungsvertretern die-

ser Länder eine permanente Plattform der multilateralen Wirtschaftszusammenarbeit,

wobei mit Ausnahme der Verteidigung und der Kulturpolitik alle Bereiche der Wirt-

schaft, des Sozialen und der Umwelt abgedeckt sind. In der OECD werden rechts-

verbindliche Entscheide, politisch verbindliche Empfehlungen oder länderspezifische

Evaluierungen und Analysen erarbeitet – zum Beispiel über Wirtschaftswachstum,

Arbeitslosigkeit, Bildung, Handel, Entwicklungszusammenarbeit, KMU, Nachhaltigkeit

und Green Growth, Biotechnologie, Gesundheitswesen, Wettbewerb, Investitionen,

Korruption, Forschung und Innovation. Wir verfolgen die Arbeit der OECD und koor-

dinieren die zuständigen Bundesstellen und Fachdienste für die Vertretung der

Schweiz bei den vielfältigen Arbeiten der OECD.

«Group of 20» (G20)

Mit der Schaffung der «Group of 20» (G20) anlässlich des Gipfeltreffens der Staats- und

Regierungschefs in Washington 2008 wurde die Basis für eine neue weltweite wirt-

schaftliche Gouvernanz geschaffen. Nach den ersten dringlichen Entscheidungen

während der Wirtschafts- und Finanzkrise hat die G20 inzwischen zu einer struktu-

rierteren Arbeitsweise gefunden. Die Schweiz sah sich somit mit einer neuen Aus-

gangslage konfrontiert, war von der Wichtigkeit einer Annäherung an die G20 aber

stets überzeugt. So hat sie sich neu organisiert, um ihre wirtschaftlichen und finanzi-

ellen Interessen aktiv zu verteidigen und zur Lösung internationaler Probleme beizu-

tragen. In diesem Sinne hat sie eine Strategie verabschiedet, die eine proaktive Posi-

tionierung der Schweiz zu den zentralen Punkten der G20-Agenda und eine stärkere

Stellung unseres Landes innerhalb der von der G20 beauftragten internationalen

Organisationen vorsieht. Das SECO hat zusammen mit dem Staatssekretariat für inter-

nationale Finanzfragen (SIF) und Vertretern anderer Departemente den Vorsitz in der

interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Umsetzung dieser Strategie.

Direktion für Aussenwirtschaft 29

Page 32: SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

30

Die Direktion für AussenwirtschaftWirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Lebensbedingungen verbessern, Märkte erschliessen, Einkommen schaffen,

Perspektiven eröffnen

Unser Leistungsbereich konzipiert die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit ausge-

wählten fortgeschrittenen Entwicklungsländern wie Indonesien und Peru, Transi-

tionsländern in Osteuropa und in Zentralasien sowie den neuen Mitgliedstaaten der

EU (Erweiterungsbeitrag) und setzt diese um. Hauptziel ist dabei die Förderung eines

wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Wachstums, das neue Arbeitsplätze

schafft, eine höhere Produktivität begünstigt und zur Verminderung von Armut und

Disparitäten beiträgt. Dies geschieht über die Integration dieser Länder in die Welt-

wirtschaft und über die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Binnenwirtschaften.

Im Fokus stehen Unterstützungsmassnahmen für Länder, die sich einem ernsthaften

und leistungsorientierten Reformprozess verpflichtet haben. Dabei werden eine gute

Regierungsführung und die Gleichstellung von Mann und Frau als Transversalthemen

berücksichtigt. Wir arbeiten eng mit der Weltbankgruppe, den regionalen Entwick-

lungsbanken und den Handelsorganisationen der Vereinten Nationen zusammen und

vertreten die Interessen der Schweiz in diesen Institutionen.

Wir sind fachspezifisch organisiert und arbeiten mit den nachfolgend dargestell-

ten fünf Themenschwerpunkten, in denen das SECO grösstenteils auch national

zuständig ist.

Wirtschafts- und Finanzpolitik stärken

Stabile volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen und funktionierende Institutionen

sind unerlässlich für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Unsere Unterstüt-

zung zielt auf eine stabile Geldpolitik, einen ausgeglichenen Finanzhaushalt und

einen starken Finanzsektor. Wir helfen unseren Partnerländern bei der Gestaltung

wachstumsfreundlicher Wirtschaftsreformen, die zu mehr Budgetstabilität beitragen,

interne Ressourcen mobilisieren, öffentliche Dienstleistungen effizienter gestalten

und die Rechenschaft der Regierungen verbessern. Im Finanzsektor unterstützen wir

die Finanzmarktregulierung und -aufsicht, fördern ein gesundes geldpolitisches

Umfeld und die Entwicklung lokaler Kapitalmärkte.

Städtische Infrastruktur und Versorgung aufbauen

Wir leisten Unterstützung für die verlässliche und bezahlbare Versorgung mit Energie

und Wasser, die Verbesserung von Transport und Verkehr und die Entsorgung von

Abwasser und Abfall, die für eine nachhaltige Entwicklung wesentlich sind. Öffent-

liche Grundeinrichtungen sollen erstellt und die betrieblichen sowie finanziellen

Kapazitäten von Versorgungsbetrieben professionalisiert werden. Hinzu kommt die

Förderung der Rahmenbedingungen für eine solide Finanzierung der Betriebskosten.

Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der integrierten urbanen Entwicklung, damit

mittelgrosse städtische Zentren an Standortattraktivität gewinnen und somit ihre

zentrale Rolle beim Wirtschaftswachstum besser erfüllen können. Dadurch wird auch

der soziale Frieden gefördert und der Migrationsdruck vermindert.

Privatsektor und Unternehmertum unterstützen

Ein dynamischer, von einem starken Unternehmertum getragener Privatsektor schafft

Arbeitsplätze, verhilft zu höherem Steueraufkommen und spielt durch den Austausch

von Gütern und Dienstleistungen eine Schlüsselrolle bei der wirtschaftlichen Integra-

tion. Wir helfen mit, für KMU das Geschäftsumfeld zu verbessern und ihnen den

Zugang zu externer Finanzierung zu ermöglichen. Wir tragen zur Verbesserung der

Effizienz lokaler Finanzmärkte und der Bildung eines nachhaltigen Unternehmertums

bei. Schliesslich fördern wir eine Reihe von Massnahmen, die darauf abzielen, sowohl

Die Aufgabengebiete des Leistungs-

bereichs Wirtschaftliche Zusammenarbeit

und Entwicklung auf einen Blick:

Wirtschafts- und Finanzpolitik stärken

Städtische Infrastruktur und Versorgung

aufbauen

Privatsektor und Unternehmertum

unterstützen

Nachhaltiger Handel fördern

Klimafreundliches Wachstum ermöglichen

Multilaterale Zusammenarbeit entwickeln

Programm- und Projektqualität

begünstigen

Page 33: SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

Wir stehen für bessere Lebensbedingungen in Entwicklungsländern ein.

in- als auch ausländische Investitionen auszulösen und damit zum Transfer von Kapital,

Know-how und Technologie in Entwicklungs- und Transitionsländern beizutragen.

Nachhaltigen Handel fördern

Eine regelorientierte, nichtdiskriminierende Liberalisierung des Handels schafft für alle

Marktteilnehmer neue Chancen. Es gilt, bestehende Standortvorteile für die wirt-

schaftliche Entwicklung wahrzunehmen. Wir unterstützen Massnahmen, welche die

Rahmenbedingungen für einen sozialen und umweltverträglichen Handel setzen und

verbessern sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Produzenten und KMU

in den Partnerländern stärken. Wir erleichtern auch die Einfuhr von nachhaltig produ-

zierten Waren und Dienstleistungen in europäische Märkte, insbesondere indem wir

die Anwendung von Qualitätsstandards sowie Umwelt- und Sozialkriterien in den

Entwicklungs- und Transitionsländern fördern. Schliesslich sind wir für das Zollpräfe-

renzen-System für Importe aus Entwicklungsländern zuständig.

Klimafreundliches Wachstum ermöglichen

Die Erfolge der letzten Jahrzehnte im Kampf gegen die Armut werden durch die Fol-

gen des Klimawandels gefährdet. Wir helfen mit, die Ursachen der Klimaerwärmung

– oft bedingt durch ineffiziente Wirtschaftsabläufe – zu bekämpfen und den Partner-

ländern ein klimafreundliches Wachstum zu ermöglichen. Wir konzentrieren uns auf

die Bereiche Energieeffizienz und erneuerbare Energien, nachhaltige Bewirtschaftung

der Naturressourcen sowie Stärkung von Markt- und Finanzierungsmechanismen im

Klimaschutz. Der Fokus liegt bei günstigen und stabilen Rahmenbedingungen, wie

angemessene Energietarife und -standards, Investitionssicherheit, Marktzugang und

Schutz des geistigen Eigentums.

Multilaterale Zusammenarbeit entwickeln

Wir sind verantwortlich für die Beziehungen der Schweiz zur Weltbankgruppe, zur

Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie zu den regionalen Ent-

wicklungsbanken Afrikas, Asiens und Lateinamerikas. Zudem definieren wir mit der

Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) die Haltung und Strategie der

Schweiz in den Entscheidungsgremien dieser Institutionen und nehmen die Rechte

und Pflichten als Miteigentümer wahr. Diese Institutionen stellen finanzielle Mittel

und technische Unterstützung, um zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Verrin-

gerung der Armut in den Entwicklungs- und Transitionsländern beizutragen. Sie sind

strategische Partner bei der Umsetzung der bilateralen Unterstützungsmassnahmen

des SECO. Ein weiterer zentraler Partner ist die OECD, insbesondere der Entwicklungs-

hilfeausschuss der OECD (DAC).

Programm- und Projektqualität begünstigen

Wir entwickeln Qualitätsstandards und Instrumente für die Steuerung, die Evaluation,

das Risikomanagement und die Finanzkontrolle und setzen entsprechende Massnah-

men um. Ziel ist es, die Wirksamkeit unserer Massnahmen zu garantieren und die

Risiken zu minimieren. Mit Hilfe des Wissensmanagements, der Ausbildung, der

Berücksichtigung v on international anerkannten Grundsätzen und bewährten Metho-

den fördern wir einen andauernden Lernprozess auf verschiedenen Ebenen (Wirksam-

keit, Harmonisierung der Hilfe, Korruptionsbekämpfung, Armutsreduktion, Politik-

kohärenz, Migration, Genderdimension). Die Informationstätigkeit sowie die Organisa-

tion von Anlässen sind ebenfalls wichtige Instrumente der Rechenschaftsablegung.

Direktion für Aussenwirtschaft 31

Page 34: SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

32

Die Direktion für AussenwirtschaftBilaterale Wirtschaftsbeziehungen

Im Dienst der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik

Die Schweiz ist eine kleine offene Volkswirtschaft. Sie profitiert vom internationalen

Handel mit Gütern und Dienstleistungen sowie von Investitionen im Ausland. Gute

wirtschaftspolitische Beziehungen zu den verschiedenen Ländern dieser Welt sind

dabei das A und O. Der Leistungsbereich Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen fördert

diese und vertritt die wirtschafts- und handelspolitischen Interessen der Schweiz

gegenüber dem Ausland. Dabei orientiert er sich an der vom Bundesrat 2004 vorge-

gebenen strategischen Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik.

Darüber hinaus ist der Leistungsbereich Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen ver-

antwortlich für die Exportkontrolle von Kriegsmaterial und so genannten Dual-Use-

Gütern – also von Gütern, die sowohl militärisch als auch zivil verwendet werden

können. Er ist aber auch zuständig für den Erlass von Zwangsmassnahmen, mit denen

Sanktionen der Organisation der Vereinten Nationen (UNO), der Organisation für

Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder unserer wichtigsten Handels-

partner umgesetzt werden.

Die bilateralen Länderdienste

Ziel unserer Arbeit ist es, das gut etablierte aussenwirtschaftspolitische Beziehungs-

netz der Schweiz weiter auszubauen und zu vertiefen. Dafür zuständig sind vier geo-

grafische Organisationseinheiten, die sich den folgenden Regionen annehmen:

Amerika, Europa und Zentralasien, Mittlerer Osten und Afrika sowie Asien und Ozea-

nien. Wir fungieren als Schnitt- und Koordinationsstelle innerhalb des SECO und ste-

hen in regelmässigem Kontakt mit verschiedenen ausländischen Regierungsstellen,

den Schweizerischen Botschaften im Ausland sowie den ausländischen Botschaften in

der Schweiz. Bei fachspezifischen Anliegen bringen wir in- und ausländische Verwal-

tungsexperten zu Gesprächen zusammen.

Aussenwirtschaftspolitik ist auch Interessenpolitik, da sie die Rahmenbedin-

gungen beeinflusst, unter denen Schweizer Unternehmen von ausländischen Märkten

profitieren können. Der gute Kontakt zu Wirtschaftsverbänden, Handelskammern und

Schweizer Firmen im In- und Ausland ist bedeutend. Daneben sammeln wir landes-

und regionsspezifische Informationen und erarbeiten Massnahmen zur Stärkung der

Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf wichtigen ausländischen Märkten.

Wir berücksichtigen aber auch firmenspezifische Einzelanliegen. Meldet uns eine

Schweizer Firma ein konkretes Problem mit einer ausländischen Regierung, so unter-

stützen und beraten wir das Unternehmen in Zusammenarbeit mit unserer diploma-

tischen Vertretung vor Ort.

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und

Forschung WBF und die Direktorin des SECO reisen in offizieller Mission und empfan-

gen regelmässig ausländische Regierungsvertreter in der Schweiz. Die Vorbereitung,

inhaltliche Koordination und Begleitung solcher Treffen im In- und Ausland zählen

ebenfalls zu unseren Kernaufgaben. Häufig werden zu diesen Treffen auch Vertreter

der Schweizer Wirtschaft eingeladen oder Wirtschaftsmissionen mit diesen durchge-

führt. Hier dienen wir als direkter Türöffner für die Schweizer Wirtschaft. Auf diesem

Weg finden wichtige Anliegen der Schweizer Wirtschaft politisches Gehör im Ausland

und können institutionell, unter anderem in bilateralen Wirtschaftsübereinkünften,

festgehalten werden.

Die Aufgabengebiete des

Leistungsbereichs Bilaterale Wirtschafts-

beziehungen auf einen Blick:

Bilaterale aussenwirtschaftspolitische

Beziehungen der Schweiz

Exportkontrollpolitik

Sanktionen

Page 35: SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

Wir fördern gute Beziehungen zu Ländern in aller Welt.

Exportkontrollen

Die Kontrolle der Herstellung, des Handels, der Vermittlung und des Transfers (Einfuhr,

Ausfuhr, Durchfuhr) von Kriegsmaterial und der entsprechenden Technologien

gewährleistet die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz und die

Wahrung ihrer aussenpolitischen Grundsätze. Berücksichtigt werden bei der Beurtei-

lung von Ausfuhranträgen die Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen

Sicherheit und regionalen Stabilität, aber auch die Respektierung der Menschenrechte

und die Bestrebungen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Auch die

Haltung anderer Länder, die sich an internationalen Exportkontrollmassnahmen betei-

ligen, wird beachtet. Exportkontrollen sind nur wirksam, wenn sie international mög-

lichst weitgehend koordiniert sind. Das Kriegsmaterialgesetz bildet die Grundlage für

die Kontrollen.

Aufgrund ihrer hoch entwickelten Industrie ist die Schweiz eine der wichtigsten

Exporteurinnen von Dual-Use-Gütern. Darunter fallen zum Beispiel präzise Werkzeug-

maschinen, aber auch Chemikalien oder Laboreinrichtungen. Entsprechende Kontrol-

len sollen verhindern, dass solche Güter zur Herstellung von Massenvernichtungswaf-

fen und deren Trägersystemen missbraucht werden oder zur konventionellen Aufrü-

stung eines Staates beitragen, der damit die globale oder regionale Sicherheit

gefährdet. Basis bildet das Güterkontrollgesetz, das Entscheide internationaler

Abkommen (z. B. das Chemiewaffenübereinkommen) oder nicht verbindlicher inter-

nationaler Kontrollregimes, an denen sich die Schweiz beteiligt, umsetzt. Unter diesem

Gesetz werden auch Rüstungsgüter kontrolliert, die nicht vom Kriegsmaterialgesetz

erfasst werden, wie militärische Trainingsflugzeuge und Simulatoren.

Sanktionen

Immer häufiger werden in Konfliktsituationen Sanktionsmassnahmen zur Durchset-

zung des Völkerrechts und der grundlegenden Menschenrechte ergriffen. Die vom

UNO-Sicherheitsrat beschlossenen nicht militärischen Zwangsmassnahmen, also zum

Beispiel Finanz- und Handelsrestriktionen, sind für die Schweiz verbindlich. Darüber

hinaus entscheidet der Bundesrat, ob die Schweiz Sanktionsmassnahmen ihrer wich-

tigsten Handelspartner (d.h. insbesondere der EU) oder der OSZE übernehmen will. Es

ist unsere Aufgabe, diese Sanktionen in der Schweiz umzusetzen. Die Rechtsgrund-

lage dafür bildet das Embargogesetz. Beispiele für die Umsetzung von UNO-Sankti-

onen sind die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Al-Qaida und den Taliban

sowie gegenüber dem Iran. Ein Beispiel für die autonome Verhängung von Sanktionen

nach dem Vorbild der EU ist die Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar.

Direktion für Aussenwirtschaft 33

Page 36: SECO Das Staats sekretariat für Wirtschaft Ein Porträt

34

Die Direktion für AussenwirtschaftStändige Mission der Schweiz bei WTO und EFTA

Proaktive Interessenvertretung der Schweiz

Die Ständige Mission der Schweiz bei der WTO und bei der EFTA hat die Aufgabe, die

Arbeit der inter nationalen Organisationen mit Wirtschaftscharakter in Genf zu verfol-

gen und mitzugestalten. Hierzu gehören neben der Welthandelsorganisation (WTO)

und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) auch die Organe der Vereinten

Nationen (UNO), die sich mit Wirtschaftsfragen befassen, wie zum Beispiel die Konfe-

renz der Vereinigten Nationen zu Handel und Entwicklung (UNCTAD), die Wirtschafts-

kommission für Europa (UN/ECE) und das Internationale Handelszentrum der UNCTAD

und der WTO (ITC).

Durch ihre Präsenz bei der WTO und der EFTA vertritt die Ständige Mission der

Schweiz ihre Prioritäten und Interessen im Bereich der internationalen und wirtschaft-

lichen Beziehungen auf «proaktive Weise». In Abstimmung mit dem WBF, dem SECO

und weiteren Departementen engagiert sich die Schweizer Mission in der WTO für

eine Doha-Runde, die nicht nur den Marktzugang erweitert, sondern auch die beste-

henden Regeln verbessert, wo nötig neue schafft und die Kohärenz zwischen dem

multilateralen Handelssystem und anderen Bereichen der Politik, wie zum Beispiel

Umwelt, Finanzen und Entwicklung, steigert.

Die Welthandelsorganisation WTO

Die WTO ist die wichtigste internationale Organisation für die Definition von Handels-

regeln und ihre Überwachung und die einzige internationale Einrichtung, welche die

grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen der Staaten auf globaler Ebene normt.

Als Basis der Organisation dienen die von den Mitgliedern ausgehandelten und ratifi-

zierten Abkommen der WTO. Das Ziel ist, die Wirtschaftsentwicklung aller Mitglieds-

länder mittels Regeln zu fördern, die sicherstellen, dass der weltweite Waren- und

Dienstleistungshandel möglichst frei, unbehindert und ohne Diskriminierung funkti-

onieren kann. Dazu kommt der angemessene Schutz des geistigen Eigentums. Primäre

Aufgaben der WTO sind die Verwaltung von bestehenden Handelsverträgen, die

Überwachung derer Umsetzung im internationalen Recht, das Bereitstellen eines

Rahmens für die Verhandlung neuer solcher Abkommen, die Schlichtung von Han-

delsstreitigkeiten sowie das Anbieten von technischer Hilfe und Ausbildung für Ent-

wicklungsländer. Die WTO arbeitet eng mit anderen internationalen Organisationen

zusammen, um die Kohärenz der Zusammenarbeit zu erhöhen. Schliesslich organi-

siert das Sekretariat der WTO jedes zweite Jahr eine Ministerkonferenz, die oberstes

Organ der Organisation für alle Mitgliedstaaten ist.

Die Aufgabengebiete der Ständigen

Mission der Schweiz bei WTO und EFTA

auf einen Blick:

Vertretung der Interessen der Schweiz

Mitgestaltung

Beobachtung

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Direktion für Aussenwirtschaft 35

Wir fördern die Position der Schweiz in internationalen und wirtschaftlichen Beziehungen.

Die Europäische Freihandelsassoziation EFTA

Die EFTA ist eine intergouvernementale Organisation, die den freien Handel unter

ihren Mitgliedern fördert. Seit 1995 gehören ihr Island, Liechtenstein, Norwegen und

die Schweiz an. Die Organisation ist mit drei Hauptaufgaben betraut: Überwachung

der EFTA-Konvention, des EWR (dem Norwegen, Island und Liechtenstein angehören

und der diese drei EFTA-Staaten in den Binnenmarkt der EU integriert) sowie Aushand-

lung und Pflege von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten. Mit ihren vier Mitglied-

staaten hat die EFTA ein bedeutendes Netzwerk an Freihandelsverträgen abgeschlos-

sen. Bis heute wurden 22 der 24 schweizerischen Freihandelsabkommen mit Partnern

ausserhalb der EU im Rahmen der EFTA ausgehandelt.

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Der Leistungsbereich Organisation, Recht und Akkreditierung

Wir sorgen mit unseren internen Dienst-leistungen dafür, dass das SECO über die Ressourcen und Strukturen verfügt, um seinen wirtschaftspolitischen Auftrag erfolgreich zu erfüllen. Ergänzend nehmen wir zahlreiche juristische Aufgaben wahr und betreiben die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS. Sie akkreditiert Laboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen nach international vereinbarten Kriterien und bietet so eine wichtige Infrastruktur für den Wirtschafts-standort Schweiz.

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Der Leistungsbereich Organisation, Recht und AkkreditierungOrganisation und Bereitstellung von Ressourcen und Strukturen für ein

erfolgreiches SECO

Die internen Fachstellen, die den effizienten Geschäftsbetrieb des SECO gewährleis-

ten, treten zwar gegen aussen wenig in Erscheinung, doch sorgen sie mit Engagement

dafür, dass das SECO seinen wirtschaftspolitischen Auftrag erfüllen kann. So koordi-

niert das Ressort Geschäftssteuerung jedes Jahr mehrere Tausend Amtsgeschäfte. Es

sorgt dafür, dass die zahlreichen Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte des SECO rei-

bungslos über die Bühne gehen und dass das SECO im Rahmen von Ämterkonsulta-

tionen frühzeitig Stellung zu Geschäften anderer Bundesstellen aus wirtschaftspoli-

tischer Sicht beziehen kann. Unser Ressort Personal betreut rund 650 Mitarbeitende

im In- und Ausland und trägt mit seinen Dienstleistungen und personalpolitischen

Massnahmen aktiv dazu bei, dass das SECO als attraktiver Arbeitgeber im Wettbewerb

um die besten Talente wahrgenommen wird. Im Finanzbereich verwalten wir ein

Budget von rund einer Milliarde Schweizer Franken jährlich und verarbeiten rund

20 000 Finanzbelege. Das Ressort IT- und Infomanagement stellt die Informatikversor-

gung der Mitarbeitenden sicher und betreibt das Informationsmanagement ein-

schliesslich Dokumentation und interner Post. Das Ressort Logistik sorgt seinerseits für

eine adäquate Büroausstattung, die den Mitarbeitenden ein effizientes und ange-

nehmes Arbeiten ermöglicht. Ebenfalls in unseren Verantwortungsbereich fallen

Themen wie das Controlling, das Risikomanagement sowie das Vertragsmanagement.

Recht

Mit den klassischen juristischen Dienstleistungen decken wir zahlreiche relevante

Bereiche des Binnen- und Aussenwirtschaftsrechts ab. Zudem üben wir das Klage-

recht des Bundes nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aus,

überwachen den kantonalen Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung und bearbei-

ten Bewilligungsgesuche zur Vornahme von Vorversandkontrollen in der Schweiz. Im

Reisenden-, Schausteller- und Zirkusgewerbe koordinieren wir die kantonalen Mass-

nahmen und das Bewilligungswesen. Wir vertreten ferner die Interessen der Schweiz

im Rahmen von ICPEN, dem internationalen Netzwerk zur Bekämpfung von grenz-

überschreitenden unlauteren Geschäftspraktiken, insbesondere auch von Internet-

Betrügereien, und wir bedienen die Öffentlichkeit mit entsprechenden Empfehlungen

und Tipps.

Die Aufgabengebiete des Leistungs-

bereichs Organisation, Recht und

Akkreditierung auf einen Blick:

Geschäftssteuerung und Entwicklung

Personal

IT- und Infomanagement

Finanzen

Logistik

Recht

Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS

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Leistungsbereich Organisation, Recht und Akkreditierung 39

Wir sorgen dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

Akkreditierung: Die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS

Akkreditierung bedeutet die formelle Bestätigung und Anerkennung der fachlichen

und organisatorischen Kompetenz von sogenannten Konformitätsbewertungsstellen,

eine konkrete, in einem spezifischen Geltungsbereich beschriebene Aufgabe durch-

zuführen. Zu unseren akkreditierten Kunden zählen landesweit über 770 Laboratorien,

Inspektions- und Zertifizierungsstellen in verschiedensten Branchen.

In der Schweiz wird die Akkreditierung von privaten und öffentlichen Prüf- und

Konformitätsbewertungsstellen nach international anerkannten Anforderungen

durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS wahrgenommen. In Zusammen-

arbeit mit den interessierten Kreisen in der Schweiz setzen unsere hoch qualifizierten

Experten die internationalen Normen in den einzelnen Fachgebieten um. Zudem

vertreten wir die Interessen der Schweiz in den internationalen Organisationen, die

sich mit der Akkreditierung, der Prüfung und Konformitätsbewertung befassen.

Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz über eine beachtliche Infrastruk-

tur an kompetenten Kalibrier-, Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen. Die Nach-

frage nach neuen und der Erweiterung bestehender Akkreditierungen ist deshalb

gross. Wachsende Bedeutung hat die Akkreditierung auch durch die Schaffung des

gemeinsamen Binnenmarkts erhalten. Als vertrauensbildende Massnahme leistet sie

weltweit eine wichtige Voraussetzung für den Abbau technischer Handelshemmnisse.

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Organisation und Kontakte

Ständige Mission bei WTO und EFTA

Direktion

Direktion für Aussenwirtschaft

Organisation, Recht und Akkreditierung

Direktion für Arbeit

Direktion für Standortförderung

Direktion für Wirtschaftspolitik

Aussenwirtschaftliche Fachdienste

Welthandel

Bilaterale Wirtschafts-beziehungen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Arbeitsbedingungen

Arbeitsmarkt/ALV

Kommunikation

Interne Revision

Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen

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Organisation und Kontakte

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Direktion für Wirtschaftspolitik 41

Impressum

© 2008 Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern / Update 2013

Herausgeber: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern

Konzept: MKR Consulting AG, Bern

Text: Jürg P. Stoller, Bern

Gestaltung: Atelier Ursula Heilig SGD, Gümligen

Bildnachweis: Béatrice Devènes (S. 10, 20, 24, 36, 39); Fotolia (S. 17); IWF (S. 27); OECD (S. 29); Osec (S. 27); Parlamentsdienste (S. 27); Markus Percht (S. 28); Schweiz Tourismus (S. 22, 33); SECO (S. 9, 13, 15, 17, 18, 19, 23, 28, 29, 30, 31, 33, 34, Umschlag Rückseite); Andreas Seibert for Presence Switzerland (S. 6); UNO (S. 33); Marco Zanoni (S. 3); ZDM Fotolia (Umschlag Vorderseite)

Fotoaufnahmen mit freundlicher Unterstützung von: Container-Terminal Basel AG, Basel; Bundesamt für Metrologie METAS, Wabern; Paul Scherrer Institut, Villigen; Stämpfli Publikationen AG, Bern

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