Sehr geehrte Interessentin, PALATINA Kunst & Kultur ... · PDF filedes Franziskanerpaters Jure...

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Sehr geehrte Interessentin,

sehr geehrter Interessent,

PALATINA Kunst & Kultur ausgearbeiteten Reise. Den

Leistungen finden Sie au

- und Studienreisen,

der Kunstobjekte sind. Dass dies auf hohem Niveau in

zusammen mit

unseren bestens qualifizierten Reiseleiterinnen und Reiseleitern

Freude und die Neugierde an der Kunst, fremden Kulturen,

herrlichen Landschaften, alten Traditionen und modernen

Lebensstilen weiter.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Wunschreise haben: Rufen Sie

einfach unsere Reise-Experten an! Von Montag bis Donnerstag

09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag

von 09.00 bis 13.00 Uhr stehen wir Ihnen unter der Telefonnum-

der Reisewelt von PALATINA Kunst & Kultur und hoffen Sie bei

Ihr Team von PALATINA Kunst & Kultur

PALATINA Kunst & Kulturist eine Marke derPro Touristik GmbHAlte Landstraße 7, 67374 Hanhofen

Geschäftsführerin:Mathilde NuberAmtsgericht SpeyerHRB 53231

Bankverbindungen:Dresdner BankBLZ 670 800 50Konto 191 992 100

Volksbank Kur- und Rheinpfalz eGBLZ 547 900 00Konto 1 052 462

mer 06344 / 96 91 10 gerne zur Verfügung.

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Leistungen:

- Haustürabholung und Fahrt zum

nächstgelegenen Zusteigeort bis 25 km inkl.

- Fahrt im modernen 5*-Bus der Premium

Klasse

- PALATINA-Sektfrühstück am Anreisetag

- 1 Übern. mit Halbpension im guten

Mittelklassehotel in Opatija

- 7 Übernachtungen im 4*-Hotel Marco Polo

inkl. Frühstücksbuffet

- 7 x 3- oder 4-Gang Abendmenü (Fisch oder

Fleisch zur Auswahl)

- 1 Übern. mit Halbpension im guten Hotel am

See von Bled

- Imbiss mit Schinken und Wein am 2. Tag

- Verkostung hausgemachter Köstlichkeiten bei

einer einheimischen Familie am 4. Tag

- Ausflug mit Stadtrundgang in Makarska

- Wanderung auf dem Biokovo-Höhenweg

- Ausflug mit Stadtrundgang in Split und Omnis

- Ausflug mit Stadtrundgang in Dubrovnik

- Ausflug ins Neretvatal mit Schifffahrt,

Mandarinenernte und Mittagsimbiss

- Kunsthistorische Reiseleitung ab/bis

Ludwigshafen

- Informationsmaterial zur Reise

zubuchbare Optionen /

Ermäßigungen:

Aufpreis Einzelzimmer 85,00 €

Preis:

26.10.18 - 04.11.18 - 4*-Hotel „Marco Polo“

Reisepreis pro Person im

Doppelzimmer

1295,00 €

Herrliches Kroatien - 10 Tage

Einmalige Kunstschätze reihen sich an der wildromantischen Adriaküste

aneinander, erinnern an Römer, Byzantiner, Venezianer und Habsburger.

Entlang der Küste erzählen malerische Städte mit ihren prachtvollen

Kulturdenkmälern von der reichen Vergangenheit und einer bis in die

heutige Zeit bewegten Geschichte – ein Schmelztiegel antiker, südslawischer

und mediterraner Kultur, bis heute faszinierend und bezaubernd. Im

Herbst verebben die Touristenströme an der Makarska Riviera und die

Städte können in Ruhe besucht werden. Das mediterrane Klima lässt selbst

Ende Oktober/Anfang November noch spätsommerliche Temperaturen zu,

während hierzulande die Tage bereits kühler werden. Leuchtend ist die

Farbenpracht im klimatisch begünstigten Neretva-Delta und überall duftet

es nach den reifen Mandarinen, die darauf warten, geerntet zu werden.

1. Tag – Freitag, 26.10.18: Anreise nach

Istrien

Fahrt vorbei an München und Salzburg zum

kroatischen Badeort Opatija. Abendessen und

Übernachtung in Opatija.

2. Tag – Samstag, 27.10.18: Krka Wasserfälle

– Im Tal der rauschenden Gewässer

Bei Sibenik liegt der wunderschöne Krka

Nationalpark mit seinen imposanten Wasserfällen,

der bereits im Jahre 1985 gegründet wurde und

das Gebiet um den Karstfluss Krka umfasst. Mit

seinen Schluchten, kristallklaren Seen und den

atemberaubenden sieben Wasserfällen besticht

der Fluss seine Besucher. In 17 Katarakten donnern

die Wassermassen ca. 17m in die Tiefe. Der Krka

Nationalpark war Drehort zahlreicher

Winnetou-Filme wie zum Beispiel „Old

Shatterhand“ und „Der Ölprinz“. Bei einer

einheimischen Bauernfamilie probieren Sie

luftgetrockneten Karstschinken und kräftigen

Karstwein. Weiterfahrt entlang der Küstenstraße

zur Makarska-Riviera. Abendessen und

Übernachtung im 4*-Hotel „Marco Polo“.

3. Tag – Sonntag, 28.10.18: Makarska und

das venezianische Erbe

Nach dem Frühstück Fahrt in den malerischen

Urlaubsort Makarska. Umgeben vom leuchtenden

Grün der Palmen und dem glitzernden Blau des

Meeres schmiegt sich die Hafenstadt Makarska an

den Hang einer weiten Bucht. Im Hintergrund

erhebt sich mächtig das Biokovo Gebirge.

Zweifelsohne stellt Makarska ein besonderes

Juwel der Dalmatischen Küste dar. Entlang der

romantischen Gassen, die sich durch das Zentrum

schlängeln, gibt es prachtvolle Gebäude, Museen

und sakrale Bauwerke zu entdecken, die noch

heute von der Zeit unter venezianischer Herrschaft

zeugen. Besuch des 500 Jahre alten

Franziskanerklosters. Im Jahre 1999 wurde die

Apsis mit einem Mosaik aus 7,5 Millionen Teilchen

aus Muranoglas geschmückt. Neben seiner

Kunstgallerie verfügt das Kloster über ein

Malakologisches Museum, das eines der reichsten

Muschel- und Schneckensammlungen der Welt

besitzt. Im Anschluss freie Zeit. Genießen Sie einen

Kaffee auf der palmengesäumten Uferpromenade

und schauen Sie den zahlreichen Fischerbooten

beim Einlaufen in den Hafen zu. Die Einheimischen

kaufen den fangfrischen Fisch direkt von den

Fischern am Hafen. Rückfahrt zum Hotel. Genießen

Sie die Annehmlichkeiten Ihres Hotels oder

unternehmen Sie einen entspannten Spaziergang

am Strand.

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4. Tag – Montag, 29.10.18: Feigen, Wein und

Oliven – der Biokovo-Höhenweg

Nach dem Frühstück geführte Wanderung entlang

des Biokovo-Höhenweges zum Botanischen Garten

des Franziskanerpaters Jure Radic. Der Weg führt

durch eine mediterrane Landschaft, die von

unzähligen Trockenmauern durchzogen ist. Die

traditionelle, terrassenförmige Anbauweise von

Oliven, Feigen, Mandeln und Wein stellt bis heute

die Lebensgrundlage zahlreicher Dorfbewohner

dar. Im Botanischen Garten sehen Sie hunderte,

zum Teil endemische Pflanzenarten dieser Region.

Am Mittag besuchen Sie eine Bauernfamilie.

Freuen Sie sich auf die Verkostung von

hausgemachtem Schnaps, in Salz eingelegten

Sardellen, Speck, Käse, hausgemachtem Brot

sowie Wein im Haus der Familie. Die Hausherrin ist

bekannt für ihr getrocknetes Obst und kleines

Gebäck, das nach altertümlichen Rezepten

hergestellt wird. Vor der Rückfahrt zum Hotel

besuchen Sie noch das kleine Bauernmuseum

sowie die hübsche Dorfkirche, die dem heiligen

Antonius geweiht ist.

5. Tag – Dienstag, 30.10.18: Weltkulturerbe

Split und Besuch der Piratenstadt Omis

Während der heutigen Tagesfahrt erleben Sie eine

der ungewöhnlichsten Städte des

Mittelmeerraums, die alte Römerstadt Split,

welche auf über 1700 Jahre Geschichte

zurückblicken kann. Zum Ende seiner

Regierungszeit zog sich der römische Kaiser

Diokletian hier in seine über 30.000 m² große Villa

zurück. Dieses prächtige Bauwerk entwickelte sich

später zur Keimzelle der heutigen Stadt Split und

ist noch immer von rund 3000 Menschen bewohnt.

Zu christlichen Kirchen umfunktionierte Tempel,

gewaltige Säulenreihen, mächtige Stadttore und

das Mausoleum des Kaisers sind erstaunlich gut

erhalten und spiegeln die einstige Macht des

Imperators wider. Nach der ausführlichen

Besichtigung der UNESCO-geschützten Stadt

besuchen Sie den größten Marktplatz Dalmatiens.

Auf der Rückfahrt legen Sie einen Zwischenstopp

im Piratenstädtchen Omis ein. Im 15. und 16. Jh.

ließen sich auf einer Halbinsel die gefürchteten

Omis-Piraten nieder, um den venezianischen

Handelsschiffen wertvolle Fracht aus dem fernen

Orient zu entreißen. Ein Bummel durch die Gassen

des romantischen Städtchens beendet das heutige

Besichtigungsprogramm. Am späten Nachmittag

Rückfahrt zum Hotel.

6. Tag - Mittwoch, 31.10.18: Zur

Mandarinenernte ins Neretvatal

Heute geht es in die Mandarinenplantagen des

Neretva-Deltas. Das Mündungsgebiet des Neretva

erstreckt sich über ein Gebiet von über 20.000

Hektar. Schon im Jahre 1880 wurde das

Sumpfgebiet trocken gelegt und es entstanden

riesige Ackerflächen, die für den

Mandarinen-Anbau im idealen Klima der Adria

genutzt werden. Nach einer Flussschifffahrt

können Sie auf einer Plantage selbst beim Ernten

helfen und auch eine Kostprobe mit nach Hause

nehmen.

7. Tag – Donnerstag, 01.11.18: Dubrovnik –

die Perle der Adria

Die alte Stadtrepublik Ragusa besitzt eine

einzigartige Altstadt, die 1991 zum UNESCO

Weltkulturerbe erklärt wurde. Sie bezaubert die

Besucher durch ihren südländischen-mediterranen

Charme. Wir besichtigen die Stadtmauer mit

gewaltigen Wehrtürmen und Bastionen und

spazieren zum Rektorenpalast, dem

bedeutendsten Profanbau der Stadt mit einem

schönen Arkaden-Innenhof. Anschließend geht es

zum Franziskanerkloster mit seinem herrlichen

Kreuzgang und der ältesten Apotheke auf dem

Balkan und zum Dominikanerkloster mit dem

berühmten Gemälde von Tizian. Nach dem Besuch

der Kathedrale, die an der Stelle des einstigen

romanischen Domes erbaut wurde, besichtigen

wir das alte Getreidehaus Rupe, das heute das

Ethnographische Museum beherbergt. Auf der

Rückfahrt zum Hotel kommen wir vorbei an den

berühmten Austernbänken von Ston, die zu den

schönsten ihrer Art an der Adria zählen.

8. Tag – Freitag, 02.11.18: Tag zur freien

Verfügung

Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung.

Entspannen Sie am hoteleigenen Pool oder am

Strand, schlendern Sie entlang der

Strandpromenade oder entdecken Sie die

umliegenden Städte auf eigene Faust.

9. Tag – Samstag, 03.11.18:

Fahrt durch reizvolle Landschaften zum See von

Bled am Fuße der Karawanken zur

Zwischenübernachtung.

10. Tag – Sonntag, 04.11.18: Rückreise

Teilnehmerzahl

Mind. 25 Personen

Reiseleitung

Prof. Dr. Ludwig Tavernier

4*-Hotel „Marco Polo“

Das „Boutique Hotel Marco Polo“ liegt in Gradac an

der Riviera von Makarska direkt am Meer. Im Jahre

2009 wurde das Hotel „Marco Polo“ als bestes

kleines Familienhotel Kroatiens sowie 2008 als

bestes Boutique-Hotel in Kroatien ausgezeichnet,

das Hotel-Restaurant darf sich zu den 100 besten

kroatischen Restaurants zählen. Auf dem Dach des

Hotels befindet sich ein neu erbautes

Wellness-Center, von dem sich ein

atemberaubender Blick über die Inselgruppe und

den alten Hafen von Gradac bietet. Das Hotel

umfasst auch einen Salon mit Kamin, bequemen

Sitzmöbeln, TV und Bücherregalen, der sich somit

für gemütliche Stunden eignet.

Besonders zu erwähnen ist das Restaurant „Nicolo

Polo“, das nur ein paar Meter vom Meer entfernt

ist und die Gäste auf einer der zwei

Außenterrassen oder im Inneren mit regionalen

und internationalen Gerichten sowie erlesenen

Weinen verwöhnt.

Die Gästezimmer im „Boutique Hotel Marco Polo“

sind komfortabel ausgestattet und bieten u.a.

Sat-TV, Klimaanlage, Heizung, Minibar, Safe,

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teilweise Balkon sowie Meer- oder Gartenblick.

Badezimmer mit Dusche oder Badewanne,

Haartrockner.

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Reiseanmeldung Bitte senden Sie die Reiseanmeldung ausgefüllt an: PRO Touristik GmbH, PALATINA Kunst & Kultur Alte Landstr. 7, 67374 Hanhofen oder faxen Sie sie einfach an 0 63 44 / 96 91 11.

Alternativ können Sie Ihre Reise auch im Internet auf www.palatina-reisen.de oder telefonisch unter 0 63 44 / 96 91 10 buchen! Reiseziel: _________________________________________________________ Reisetermin: vom _________ bis _________ Abfahrtsort: _________________ Ihre Daten 1. Person: ______ ____________________ ___________________ __________ Anrede Vorname Nachname Geburtsdatum _______________________ ____ _________ ____________________ Straße Nr. PLZ Wohnort ____________________________ _______________________________ Telefon tagsüber (geschäftl.) / privat Email Weitere Mitreisende 2. Person: ______ ____________________ ___________________ __________ Anrede Vorname Nachname Geburtsdatum 3. Person: ______ ____________________ ___________________ __________ Anrede Vorname Nachname Geburtsdatum 4. Person: ______ ____________________ ___________________ __________ Anrede Vorname Nachname Geburtsdatum Zimmer und Preise ____ x Doppelzimmer zum Preis von ____________ ! pro Reiseteilnehmer ____ x Einzelzimmer zum Preis von ____________ ! pro Reiseteilnehmer Zubuchbare Optionen / Anmerkungen / Wünsche _________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________ Hiermit melde ich alle aufgeführten Reiseteilnehmer verbindlich an. Die Allgemeinen Reise-bedingungen von PALATINA Kunst & Kultur habe ich gelesen und erkenne diese an. ___________________________________ ____________________________________ Ort, Datum Unterschrift

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REISEBEDINGUNGEN PRO-TOURISTIK / PALATINA KUNST & KULTUR

Sehr geehrte Kunden, die Firma PRO-Touristik GmbH, Alte Landstr. 7, 67374 Hanhofen, vertreibt unter der Bezeichnung PRO-Touristik und dem Markenauftritt PALATINA Kunst & Kultur Pauschalreisen. Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für alle Angebote von Pauschalreisen unter den vorgenannten Bezeichnungen und werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma PRO-Touristik GmbH – nachstehend „PRO-T“ abgekürzt – zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verord-nung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorg-fältig durch.

1. Vertragsschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots von PRO-T und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von PRO-T nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseaus-schreibung bzw. die vertraglich von PRO-T zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von PRO-T herausgegeben werden, sind für PRO-T und die Leistungspflicht von PRO-T nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht von PRO-T gemacht wurden. d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von PRO-T vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleis-tungen erklärt. e) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtun-gen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Kunde PRO-T den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 3 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklä-rung) durch PRO-T zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt PRO-T eine

schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindli-cher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindli-chen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht. 1.3. Bei Buchungen, die über den Internetauftritt von Pro-T erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Inter-netauftritt von PRO-T erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von PRO-T im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde PRO-T den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektroni-schen Erklärung gebunden. f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektroni-schem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zah-lungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zu-standekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsanga-ben. PRO-T ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kun-den anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von PRO-T beim Kunden zu Stande. 1.4. PRO-T weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen, auch wenn diese im Wege des Fernabsatzes gemäß vorstehender Ziffern 1.2 oder 1.3 abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

2. Bezahlung

2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises, maximal 256,- € pro Person zur Zahlung fällig, zuzügl. der gebuchten Karten für Oper, Musical usw. Die Restzahlung (inkl. evtl. EZ-Zuschläge) wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. 2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. 2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRO-T zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetz-liches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PRO-T berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.3 zu belasten.

3. Leistungsänderungen

3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von PRO-T nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beein-trächtigen. 3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänder-ten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3. PRO-T ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teil-nahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn PRO-T in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von PRO-T über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Preiserhöhung

4.1. PRO-T behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern: 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsab-schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für PRO-T nicht vorhersehbar waren. 4.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförde-rungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann PRO-T den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann PRO-T vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmit-tel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbe-trag für den Einzelplatz kann PRO-T vom Kunden verlangen. 4.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber PRO-T erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für PRO-T verteuert hat. 4.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat PRO-T den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berech-tigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn PRO-T in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von PRO-T über die Preiserhöhung gegenüber PRO-T geltend zu machen.

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5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber PRO-T unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert PRO-T den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann PRO-T, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkeh-rungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3. PRO-T hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reise-leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zu-gangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Flugreisen mit Linien- und Charterflug bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 % vom 59.-45. Tag vor Reiseantritt 25 % vom 44.-31. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 30.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab dem 6. Tag vor Reiseantritt

und bei Nichtantritt der Reise 90 % Bus- und Bahnreisen bis 45. Tag vor Reiseantritt 20 %, Vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % Vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % Vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % Ab dem 6. Tage vor Reiseantritt

und bei Nichtantritt der Reise 90 % 5.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall wird dringend empfohlen, soweit solche Versicherungen im Reisepreis nicht beinhaltet sind. Bei Tagesfahrten ist grundsätzlich keine Reiserück-trittskostenversicherung eingeschlossen! 5.5. Bezüglich des Rücktritts bei Reisen, welche Theater-/Opernkarten und/oder Eintrittskarten für Museen beinhalten, gilt: a) Soweit solche Karten von PRO-T lediglich vermittelt werden, wird PRO-T sich, ohne Übernahme einer entsprechenden rechtlichen Verpflichtung, um die Rückga-be und/oder anderweitige Verwendung bemühen. Ist eine solche nicht oder nur mit Bearbeitungsentgelt und/oder Abschlägen möglich, sind die entsprechenden Beträge vom Kunden zusätzlich zu den pauschalierten Rücktrittskosten gemäß vorstehender Regelung zu bezahlen, bzw. erfolgt eine etwaige Rückvergütung nur nach Abzug entsprechender Entgelte. b) Sind solche Karten Bestandteil der Reiseleistungen von PRO-T so wird sich PRO-T im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise um eine entsprechende Rücknahme oder anderweitige Verwendung bemühen. Wenn eine Rücknahme oder anderweitige Verwendung der Eintrittskarte nicht möglich ist, wird in solchen Fällen regelmäßig die ihr zustehende Entschädigung gemäß Ziff. 6.7 berechnen und im Rahmen dieser konkreten Berechnung die Kosten der Eintrittskarte bezif-fern und belegen und dem Kunden zusätzlich zu den sonstigen Aufwendungen in Rechnung stellen. Bei Reisen, die Eintrittskarten enthalten ist demnach regelmä-ßig mit einer höheren Entschädigung zu rechnen als die vorstehend aufgeführten pauschalierten Stornosätze. 5.6. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, PRO-T nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. 5.7. PRO-T behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit PRO-T nachweist, dass ihr wesentlich

höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist PRO-T verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksich-tigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwen-dung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilneh-mer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsicht-lich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kun-den dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann PRO-T bei Einhaltung der

nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das

Umbuchungsentgelt jeweils bis zu 90 Tage vor Reisebeginn € 25 pro Umbu-chungsvorgang. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. PRO-T wird sich um Erstat-tung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenste-hen.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1. PRO-T kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch PRO-T muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Rege-

lungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein b) PRO-T hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektan-gaben zu verweisen c) PRO-T ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unver-züglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von PRO-T später als 3 (drei) Wochen vor Reisebeginn ist unzu-lässig. 8.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleich-wertigen anderen Reise verlangen, wenn PRO-T in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch PRO-T dieser gegenüber geltend zu machen.

8.3. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1. PRO-T kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von PRO-T nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertra-ges gerechtfertigt ist. 9.2. Kündigt PRO-T, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch ge-nommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Obliegenheiten des Kunden

10.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzei-ge ist bei Reisen mit PRO-T wie folgt konkretisiert a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von PRO-T (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlan-gen. b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertre-tung von PRO-T wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterla-

gen informiert. c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reise-leitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber PRO-T unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzei-gen. d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisen-den obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. 10.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von PRO-T nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen PRO-T anzuerkennen. 10.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde/Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, PRO-T erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn PRO-T oder, soweit vorhan-den und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiselei-

Page 8: Sehr geehrte Interessentin, PALATINA Kunst & Kultur ... · PDF filedes Franziskanerpaters Jure Radic. Der Weg führt durch eine mediterrane Landschaft, die von unzähligen Trockenmauern

tung, Agentur), eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von PRO-T oder ihren Beauf-tragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 10.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungs-verzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Flugge-sellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von PRO-T anzuzeigen. 10.5. Der Kunde hat PRO-T zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunter-lagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von PRO-T mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung von PRO-T für Schäden, die nicht aus der Verlet-zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifa-chen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei-geführt wird oder b) soweit PRO-T für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Überein-kommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 11.2. PRO-T haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer-den (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beför-derungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung aus-drücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden/Reisenden erkenn-bar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von PRO-T sind. PRO-T haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden/Reisenden vom ausgeschriebe-nen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderun-gen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden/Reisenden die Verlet-zung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von PRO-T ursäch-lich geworden ist. Eine etwaige Haftung von PRO-T aus der Verletzung von Ver-mittlerpflichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

12. Ausschluss von Ansprüchen

12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 12.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber PRO-T unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhal-tung der Frist verhindert worden ist. 12.3. Die Frist nach Ziff. 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbe-schädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckver-spätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

13. Verjährung

13.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahr-lässigen Pflichtverletzung von PRO-T oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PRO-T beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PRO-T oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PRO-T beruhen. 13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag 13.4. Schweben zwischen dem Kunden und PRO-T Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder PRO-T die Fortsetzung der Verhandlungen verwei-

gert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtun-ternehmens

14.1. PRO-T informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unter-richtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunter-nehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführen-den Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 14.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist PRO-T verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die

Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald PRO-T weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren. 14.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Flug-gesellschaft, wird PRO-T den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit ange-

messenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 14.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaf-ten, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von PRO-T oder direkt über http://air-ban.europa.eu abruf-bar und in den Geschäftsräumen von PRO-T einzusehen.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

15.1. PRO-T wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaf-ten, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörig-keit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn PRO-T nicht, unzureichend oder falsch infor-miert hat. 15.3. PRO-T haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass PRO-T eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

16. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europä-ischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und PRO-T die ausschließli-che Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können PRO-T ausschließlich an deren Sitz verklagen. 16.2. Für Klagen von PRO-T gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisever-

trages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von PRO-T vereinbart. ------------------------------------------------------------------------------------------------ © Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | Mün-chen, 2009 – 2015/16 ----------------------------------------------------------------------------------------------- Bankverbindungen Commerzbank Speyer IBAN DE12 6708 0050 0191 9921 00 BIC DRESDEFF670

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Veranstalter PALATINA Kunst & Kultur eine Marke der PRO-Touristik GmbH Geschäftsführerin: Mathilde Nuber Registergericht: AG Ludwigshafen; HRB 53231 Alte Landstr. 7; 67374 Hanhofen Tel. 06344-969110 Fax 06344-969111 E-mail: [email protected] Internet: www.palatina-reisen.de

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