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Erscheinungsgebiete Wochenendsausgabenkaufen + sparen am sonntag (Münster, Telgte) 112.530 ExemplareKreis Kurier am samstag (Lüdinghausen) 32.185 ExemplareDreingau Zeitung am samstag (Drensteinfurt) 17.292 Exemplare
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kaufen + sparen am Sonntag(Münster, Telgte) 112.530 2,25 € 2,65 € 2,72 € 3,20 €
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Seite 8Kreis Kurier am Mittwoch(Lüdinghausen) 33.425 560,00 € 644,00 € 102,00 € 117,30 € 240,00 € 276,00 €
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sOnDErWErbEFOrM mEmostick
8. Februar 2012, 36. Jahrgang, Nr. #
Über die Umsetzung der Vorschläge des ersten
Bürgerhaushalts legt die Verwaltung heute im
Rat zum ersten Mal Rechenschaft ab. Bei eini-
gen dauert es allerdings noch länger. Seite 3
Erste Vorschläge sind
bereits umgesetztDie Damen der SGS Münster schaffen den Klas-
senerhalt in der 2. Bundesliga und dürfen nach
zuletzt Platz acht in der kommenden Saison im
Bundesliga-Unterhaus schwimmen. Seite 8
SGS: Mit aller Macht
gegen den Abstieg
Eine Umbenennungswelle rollt durch die Stadt:
Die Städtischen Bühnen werden zum „Theater
Münster“, die Ausstellungshalle für zeitgenössi-
sche Kunst zur „Kunsthalle Münster“. Seite 2
Umbenennungswelle
rollt durch die Stadt
Der KG ZiBoMo stehen anstrengende Tage be-
vor. Denn mit mehreren Veranstaltungen steuert
der Karneval für sie unweigerlich seinem Höhe-
punkt entgegen. Seite 12
Anstrengende Tage
für die KG ZiBoMo
MÜNSTER. Die Katholische Ar-
beitnehmer-Bewegung und
ihre Vereine im Stadtverband
Münster betrachten gespannt
die Diskussion über die ver-
kaufsoffenen Sonntage und
diesbezügliche Anträge für
Oktober, November und De-
zember aus reiner Gewinn-
maximierung. „Wir brauchen
keine verkaufsoffenen Sonn-
tage, wir brauchen keine
Rund-um-die-Uhr-Gesell-
schaft, Sonntag muss Sonntag
bleiben“, so der Stadtver-
bandsvorsitzende Klaus-Peter
Richter. Im März stehen er-
neut, wie jedes Jahr, die Bera-
tungen zu den verkaufsoffe-
nen Sonntagen an. Mit etwas
Mut und klarem Verstand
komme man zu der Einsicht,
dass verkaufsoffene Sonntage
nur einem dienen, der Ge-
winnmaximierung, so die
KAB in ihrer Pressemittei-
lung. Die Gesellschaft sei
nicht mehr bereit sich dem
Diktat der großen Konzernen
und Ketten zu unterwerfen.
Gewinnmaximierung
im VordergrundKAB gegen verkaufsoffene Sonntage
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aLLg. gEsCHäFTsbEDingungEn
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1. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinende Anzeige eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
3. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftragge-ber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen in der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig macht.
6. Für die Unterbringung einer Anzeige im Textteil ist der Textteil-Preis zu zahlen. Anzeigen, die nur an einer Seite mit dem Text zusammenstoßen (textanschließende Anzeigen), werden zum Anzeigenteil-Preis berechnet.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die am Schalter der Verlagsadresse oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und der Billi-gung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder der Zeitschrift machen oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Belege ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Aus-maß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm vom Auftraggeber gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist diese Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, hat der Auf-traggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder auf Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzan-sprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens sowie auf das für die be-treffende Anzeige/Beilage zu zahlende Entgelt. Letzteres gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, eines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schä-den wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Gegenüber Unternehmern haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen: In den übrigen Fällen ist
gegenüber Unternehmern die Haftung für große Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigeentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 14 Tagen nach Eingang von Rechnung und gegebenenfalls des Belegs geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwor-tung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisbe-rechnung zugrunde gelegt.
12. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung anlaufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in banküblicher Höhe sowie Bearbeitungskosten bis zu 5 Euro pro Mahnung und eventuell anfallende Inkassogebühren berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsver-zug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.
14. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführung und die Lieferung bestellter Anzeigen hat der Auftraggeber zu bezahlen. 14a. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhält-nis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20% sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungen und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
15. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Zif-feranzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschal-tung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
16. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
17. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Sofern Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Auf-enthalt des Auftraggebers auch bei Nicht-Kaufleuten zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist Gerichtsstand der Sitz des Verlages.
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PREISLISTE NR. 30güLTIg ab 01.01.2014
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verlagsbedingungenDer Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung des Anzeigentextes die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.
Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Etwaige Änderungen oder Stor-nierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe bis spätestens zum Anzeigen-schluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens drei Tage vor dem Steuertermin zu übermitteln. Abbestellungen werden erst rechtswirksam, wenn sie vom Verlag ausdrücklich bestätigt wurden. Bei Abbestellungen ge-hen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten sowie eventuelle Provisi-onsansprüche zu Lasten des Auftraggebers.
Der Verlag behält sich das Recht vor, für örtlich begrenzte Anzeigen sowie für Anzeigen in Sonderbeila-gen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen. Für eventuell mangelhafte Verteilung haftet der Verlag nicht. Das Nichterscheinen des Blattes infolge höherer Gewalt, Streik und dergleichen, berechtigt nicht zu Ansprüchen an den Verlag.
Für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen leistet der Verlag keinen Schadensersatz. Der Ver-lag übernimmt keinerlei Verantwortung für den rechtlichen und sachgemäßen Inhalt von Anzeigentexten. Bei Konkurs und Zwangsvergleich erlischt jeder Anspruch auf Nachlass.
Bei Vereinbarung eines verbindlichen Jahresabschlusses behält sich der Verlag das Recht zur Gewährung von Sonderkonditionen vor. Wird der vereinbarte Jahresabschluss nicht erreicht, erfolgt eine Nachbelas-tung am Ende des Abschlussjahres auf der Basis der normalen Rabattstaffeln.
Der Auftraggeber hat selbstständig für die rechtzeitige Anlieferung von Druckvorlagen Sorge zu tragen. Bei nicht rechtzeitiger Vorlage ist der Verlag berechtigt, reprofähige Vorlagen (Baryt- oder Kunstdruckab-züge) selbstständig erstellen zu lassen und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Harte PrüftrichtlinienAnzeigenblätter als informative Werbemedien haben in ihrer Beliebtheit in den letzten Jahren stets zu-genommen: Weite Teile des Marktes sind längst abgedeckt. Da Anzeigenblätter nicht gekauft werden müssen, mag sich schon mancher gefragt haben, wie denn die Verteilung der angegebenen Auflagenhöhe überhaupt kontrolliert werden kann?
Bisher konnten Anzeigenblätter mit dem Zeichen des „Bundesverbandes Deutscher Anzeigenblätter“ (BVDA) den Anzeigenkunden sicherstellen, dass sie einer ständigen Auflagen- und Verteilerkontrolle un-terliegen. Diese Sicherheit boten bislang nur diejenigen Anzeigenblätter ihren Kunden, die das BVDA-Emblem tragen durften. Zusammen mit dem Bundesverband der Zeitungsverleger e.V. (BDZV) wurde mit einheitlichen Richtlinien ein gemeinsames Modell zur Kontrolle entwickelt.
Die wichtigsten Elemente dieser Richtlinien:
Die Überprüfung der gedruckten und verteilten Auflage eines Titels und all seiner Teilausgaben.
Mindestens einmal im Jahr die Prüfung des Verlages.
Prüfungsmöglichkeiten in den folgenden vier Bereichen: Trägerabrechnungen, Papierverbrauch, gedruck-te Auflage und Ladeliste.
Zwei vereidigte Wirtschaftsprüfer sind überregional tätig, um diese Prüfungen durchzuführen. Diese har-ten Richtlinien erlauben keinen „Pfusch“ der Auflagenzahl und der Verteilung. Ein Wirtschaftsprüfer war auch in unserem Verlag und konnte nach eingehender Prüfung das Gütezeichen – kurz „ADA“ genannt – an kaufen + sparen, der Sonntag in Münster, Kreis Kurier verleihen.
Mit diesem Markenzeichen der geprüften Auflagenkontrolle können wir den Inserenten und Lesern ge-währleisten, dass auch wirklich an alle Haushalte unser Anzeigenblatt verteilt wird.
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k + s Verlags- und Vertriebs-gesellschaft mbH & Co. KG
Neubrückenstr. 8 -1148143 Münster
Tel. +49 251 592 6868Fax +49 251 592 90 8735
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