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Mülligen, 1. November 2012
Anpassung des Richtplans:Festsetzung des Materialabbaugebiets „Langacher“in Birrhard
Jörg Hartmann, stv. Leiter Abteilung Raumentwicklung
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Verfahren
Kantonaler Richtplan
Festlegung in der Nutzungsplanung(Materialabbauzone)
Grosser Rat
GemeindeversammlungBirrhard
Gemeinderat Birrhard /Abteilung für Baubewilligungen
(kantonale Zustimmung)
zuständig:
Abbaubewilligung
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Zeitlicher Ablauf
13. Dezember 2010 Antrag Gemeinde Birrhard
Dez. 2010 – Okt. 2011 Kant. Prüfung / Abklärungen / Bereinigung
21.11.2011 – 24.2.2012 Anhörung / Mitwirkung
5.9.2012 Botschaft an den Grossen Rat(Beschluss Regierungsrat)
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Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Ratvom 5. September 2012, Nr. 12.241
• Ausgangslage• Resultate der Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung• Interessenabwägung und Nachhaltigkeitsbeurteilung• Anforderungen und Massnahmen für die nachgeordneten
Verfahren• Antrag:
Der Entwurf zur Anpassung des Richtplans sei unter Berücksichtigung der Anforderungen und Massnahmen für die nachgeordneten Verfahren zu beschliessen.
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Übersichtskarte Standort
EhemaligeMaterialabbauflächeNiderfeld
StandortMaterialabbaugebietLangacher
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Übersichtskarte Anschluss an Autobahn A1/A3
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Werkanschluss A1
• Ausfahrt aus Richtung Zürich (prov. bestehend)
• Auffahrt auf die A1 (nicht möglich)
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Resultate Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung
Anträge
Repla Gemein-den
Pol.Parteien
VerbändeOrganisat.
Private
Zustimmung 1 1
Zustimmung/ kein Grundsatzeinwand, aber Anträge oder Vorbehalte
2 8 4
Keine Aussage zum Kiesabbau, aber An-träge oder Vorbehalte (insbesondere zum Verkehr)
1 23
Ablehnung 1
Mitwirkende
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Anforderungen und Massnahmen für die nachgeordnetenVerfahren
1. BLN-Gebiet- Massnahmen zur Sicherstellung der landschaftlichen Qualität- Wiederherstellung der heutigen Geländeform- Landwirtschaftliche Nutzung nach Rekultivierung
2. Abbau und Wiederauffüllung- Minimierung der offenen Fläche zu jedem Zeitpunkt- Fachgerechte Rekultivierung- Qualitätsanforderungen für Fruchtfolgeflächen- Ökologische Ausgleichsflächen während des Abbaus
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Anforderungen und Massnahmen für die nachgeordnetenVerfahren
3. Verkehr- Transportfahrten grundsätzlich nicht durch die Siedlungsgebiete von Birrhard oder Mülligen- Minimierung der Transportfahrten von Dritten durch die Siedlungsgebiete- Massnahmen an der Werkausfahrt der Holcim AG gegen Lärm und Staub- Laufende Aufnahme von Verbesserungen in die gegenseitigen Vereinbarungen
4. Archäologie- Sicherstellung allfälliger archäologischer Massnahmen
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www.ag/grossratGeschäfte Ges.-Nr.
GR.12.241 für BotschaftGR.12.156 für Interpellationsantwort
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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit