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Zweite Ebene

Dritte Ebene

Vierte Ebene

Fünfte Ebene

Mülligen, 1. November 2012

Anpassung des Richtplans:Festsetzung des Materialabbaugebiets „Langacher“in Birrhard

Jörg Hartmann, stv. Leiter Abteilung Raumentwicklung

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Verfahren

Kantonaler Richtplan

Festlegung in der Nutzungsplanung(Materialabbauzone)

Grosser Rat

GemeindeversammlungBirrhard

Gemeinderat Birrhard /Abteilung für Baubewilligungen

(kantonale Zustimmung)

zuständig:

Abbaubewilligung

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Zeitlicher Ablauf

13. Dezember 2010 Antrag Gemeinde Birrhard

Dez. 2010 – Okt. 2011 Kant. Prüfung / Abklärungen / Bereinigung

21.11.2011 – 24.2.2012 Anhörung / Mitwirkung

5.9.2012 Botschaft an den Grossen Rat(Beschluss Regierungsrat)

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Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Ratvom 5. September 2012, Nr. 12.241

• Ausgangslage• Resultate der Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung• Interessenabwägung und Nachhaltigkeitsbeurteilung• Anforderungen und Massnahmen für die nachgeordneten

Verfahren• Antrag:

Der Entwurf zur Anpassung des Richtplans sei unter Berücksichtigung der Anforderungen und Massnahmen für die nachgeordneten Verfahren zu beschliessen.

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Übersichtskarte Standort

EhemaligeMaterialabbauflächeNiderfeld

StandortMaterialabbaugebietLangacher

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Übersichtskarte Anschluss an Autobahn A1/A3

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Werkanschluss A1

• Ausfahrt aus Richtung Zürich (prov. bestehend)

• Auffahrt auf die A1 (nicht möglich)

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Resultate Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung

Anträge

Repla Gemein-den

Pol.Parteien

VerbändeOrganisat.

Private

Zustimmung 1 1

Zustimmung/ kein Grundsatzeinwand, aber Anträge oder Vorbehalte

2 8 4

Keine Aussage zum Kiesabbau, aber An-träge oder Vorbehalte (insbesondere zum Verkehr)

1 23

Ablehnung 1

Mitwirkende

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Anforderungen und Massnahmen für die nachgeordnetenVerfahren

1. BLN-Gebiet- Massnahmen zur Sicherstellung der landschaftlichen Qualität- Wiederherstellung der heutigen Geländeform- Landwirtschaftliche Nutzung nach Rekultivierung

2. Abbau und Wiederauffüllung- Minimierung der offenen Fläche zu jedem Zeitpunkt- Fachgerechte Rekultivierung- Qualitätsanforderungen für Fruchtfolgeflächen- Ökologische Ausgleichsflächen während des Abbaus

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Anforderungen und Massnahmen für die nachgeordnetenVerfahren

3. Verkehr- Transportfahrten grundsätzlich nicht durch die Siedlungsgebiete von Birrhard oder Mülligen- Minimierung der Transportfahrten von Dritten durch die Siedlungsgebiete- Massnahmen an der Werkausfahrt der Holcim AG gegen Lärm und Staub- Laufende Aufnahme von Verbesserungen in die gegenseitigen Vereinbarungen

4. Archäologie- Sicherstellung allfälliger archäologischer Massnahmen

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www.ag/grossratGeschäfte Ges.-Nr.

GR.12.241 für BotschaftGR.12.156 für Interpellationsantwort

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