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Seite 2

Erscheinung:

„Mein schönes Hessen“ erscheint mehrmals im Jahrund/oder nur zu besonderen Anlässen zusammen mit dem mein tv-magazin / rheinmain-tv-magazin.

Verbreitete Gesamtauflage: 105.275 Exemplarejeweils zum 1ten eines Monats

Anzeigenschluss:

Jeweils am 15. des Vormonats für die Anzeigenschaltung im Folgemonat. Beispiel: Ihre Anzeige soll im Monat Mai erscheinen – der Anzeigenschluss wäre der 15. April

Anzeigenmindestgröße:1-spaltig = 44 mm x 25 mm hoch

Satzspiegel:185 mm breit x 275 mm hochSpaltenbreite 44 mm4-spaltig = 185 mm

Seiteninhalt: 4 x 275 mm = 1100 Berechnungs-mm

Preise:Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt.Die Anzeigenpreise beziehen sich auf 1mm Höhe bei 44 mm Spaltenbreite.

Druckvorlagen:Bitte per PDF an folgende Email-Adresse: [email protected]

Auskunft und technische Fragen zur Anzeigenvorlage erteilt der Verlag.

Es gelten die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlags. Diese sind auch auf unserer Internetseite www.tv-magazin.net einzusehen.

Seite 2 PRODUKTINFORMATIONVERLAG

TV-Magazin & Media GmbH & Co. KG

Am Houiller Platz 461381 Friedrichsdorf

Telefon 0 61 72 . 86 86 2 - 0Telefax 0 61 72 . 86 86 222 Internet: www.tv-magazin.netE-Mail: [email protected]

Getrennt von der digitalen Druckvorlage ist eine schriftliche Auftragsbestätigung und ein Anzeigenmuster erforderlich.

Der Verlag behält sich die Veröffentlichung und Annahme von Anzeigen vor. Der Verlag kann die Veröffentlichung einer Anzeige/eines Anzeigenmotivs ohne besondere Begründung ablehnen.

Die schönsten Tippszum MuttertagWas Kindern Ihren Müttern so alles schenken

In der großen Mehrheit der Fami-lien in Hessen werden am Mutter-tag (Sonntag, 11. Mai) den Müt-tern schöne Tage beschert. Kinder basteln überall in den Kindergär-ten kleine Geschenke, die Größe-ren kaufen von ihrem Taschen-geld hübsche Blumensträuße als Aufmerksamkeit. Die Väter grei-fen auch schon mal tiefer in ihre Portemonnaies: Blumen, Süßes, Parfüms und Wellnessgutscheine sollen die Partnerin und Familien-mutter erfreuen.Die Mütter selbst halten weit we-niger vom Muttertag als alle ande-ren: Fast 40 Prozent könnten nach einer Umfrage sogar auf ihren Ehrentag verzichten. Das enorme Paket aus Beruf, Hausarbeit, Erzie-hen und Spielen beansprucht die moderne Frau so sehr, dass sie sich kaum noch Zeit für einen eigenen

Muttertag zugesteht. Doch gerade vor dem Hintergrund dieser Be-lastung gewinnt der Muttertag an Bedeutung.

Der Großteil der hessischen Mütter wünscht sich in erster Linie mehr Zeit für die Familie, auf Platz zwei der Wunschliste steht eine kleine Auszeit vom Alltagsstress, gefolgt von einem entspannten Frühstück im Bett. Wenn Kinder und Väter am Muttertag mit einem Blumen-strauß eine erste Freude machen, dann Frühstück zubereiten und am Abend vielleicht in einem Res-taurant einen Tisch bestellen, steht dem Mutterglück kaum etwas im Weg. Ein Gutschein von Papa für einen Wellness-Tag und ein von den Kindern gebastelter Gutschein für „Hilfe im Haushalt“ kommen mit Sicherheit gut an.

Positiver Begleiteffekt: Mama hat dann mehr Zeit für die Familie – damit geht auch der größte Mut-tertagswunsch der Kinder in Er-

füllung. Sie lieben den Muttertag als Familientag.

Fortsetzung im Innenteil.

HESSEN. Der Muttertag ist alles andere als ein Auslaufmodell. Obwohl Kritiker nicht müde werden, den jährlichen Ehrentag am zweiten Sonntag im Mai als überholt in die Bedeutungslosigkeit zu reden, erfreut er sich ungebrochener Beliebtheit. Mehr als 80 Prozent der jungen Menschen bis 34 Jahre in unserer Region und fast 60 Prozent der über 35-Jährigen halten den Festtag für zeitgemäß. Interessant: Vor allem Kinder lieben den Muttertag, weil „Mama“ dann mehr Zeit hat - Der Muttertag wird mehr und mehr zum Familientag.

Festival für„Grüne Soße“

FRANKFURT. Ein großes Spek-takel lockt die Fans der berühm-ten Frankfurter Spezialität „Grü-ne Soße“ auf den Roßmarkt der Rhein-Main-Metropole. Die Frage aller Fragen: Wer macht die beste „Grüne Soße“? Sieben mal sieben Gastronomen servieren vom 17. bis 24. Mai dem Publikum sieben verschiedene Soßen. Das kulturelle Abendpro-gramm auf dem Frankfurter Roß-markt wird von namhaften Künst-lern mitgestaltet.

„Alles Liebe zum Muttertag!“

Paare heiraten gerne im Mai

RHEIN-MAIN-GEBIET. Im Mai geben sich traditionell viele Paare das Ja-Wort. Doch der Wonnemonat führt über-raschend nicht die Liste der beliebtesten Monate für Ehe-schließungen an. Auf Platz eins liegt der August, gefolgt vom Juli und Mai. Der Dezember, der aus steuerlichen Gründen immer wieder Anlass für eine Heirat ist, hat an Attraktivität in den vergangenen Jahren deut-lich verloren.

mein TV-magazin und an ausgewählten Auslagestellen.

Erscheinung:

„Mein schönes Hessen“ erscheint mehrmals im Jahrund/oder nur zu besonderen Anlässen zusammen mit dem mein tv-magazin / rheinmain-tv-magazin.

Verbreitete Gesamtauflage: 105.275 Exemplarejeweils zum 1ten eines Monats

Anzeigenschluss:

Jeweils am 15. des Vormonats für die Anzeigenschaltung im Folgemonat. Beispiel: Ihre Anzeige soll im Monat Mai erscheinen – der Anzeigenschluss wäre der 15. April

Anzeigenmindestgröße:1-spaltig = 44 mm x 25 mm hoch

Satzspiegel:185 mm breit x 275 mm hochSpaltenbreite 44 mm4-spaltig = 185 mm

Seiteninhalt: 4 x 275 mm = 1100 Berechnungs-mm

Preise:Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt.Die Anzeigenpreise beziehen sich auf 1mm Höhe bei 44 mm Spaltenbreite.

Druckvorlagen:Bitte per PDF an folgende Email-Adresse: [email protected]

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TV-Magazin & Media GmbH & Co. KG

Am Houiller Platz 461381 Friedrichsdorf

Telefon 0 61 72 . 86 86 2 - 0Telefax 0 61 72 . 86 86 222 Internet: www.tv-magazin.netE-Mail: [email protected]

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Der Verlag behält sich die Veröffentlichung und Annahme von Anzeigen vor. Der Verlag kann die Veröffentlichung einer Anzeige/eines Anzeigenmotivs ohne besondere Begründung ablehnen.

Die schönsten Tippszum MuttertagWas Kindern Ihren Müttern so alles schenken

In der großen Mehrheit der Fami-lien in Hessen werden am Mutter-tag (Sonntag, 11. Mai) den Müt-tern schöne Tage beschert. Kinder basteln überall in den Kindergär-ten kleine Geschenke, die Größe-ren kaufen von ihrem Taschen-geld hübsche Blumensträuße als Aufmerksamkeit. Die Väter grei-fen auch schon mal tiefer in ihre Portemonnaies: Blumen, Süßes, Parfüms und Wellnessgutscheine sollen die Partnerin und Familien-mutter erfreuen.Die Mütter selbst halten weit we-niger vom Muttertag als alle ande-ren: Fast 40 Prozent könnten nach einer Umfrage sogar auf ihren Ehrentag verzichten. Das enorme Paket aus Beruf, Hausarbeit, Erzie-hen und Spielen beansprucht die moderne Frau so sehr, dass sie sich kaum noch Zeit für einen eigenen

Muttertag zugesteht. Doch gerade vor dem Hintergrund dieser Be-lastung gewinnt der Muttertag an Bedeutung.

Der Großteil der hessischen Mütter wünscht sich in erster Linie mehr Zeit für die Familie, auf Platz zwei der Wunschliste steht eine kleine Auszeit vom Alltagsstress, gefolgt von einem entspannten Frühstück im Bett. Wenn Kinder und Väter am Muttertag mit einem Blumen-strauß eine erste Freude machen, dann Frühstück zubereiten und am Abend vielleicht in einem Res-taurant einen Tisch bestellen, steht dem Mutterglück kaum etwas im Weg. Ein Gutschein von Papa für einen Wellness-Tag und ein von den Kindern gebastelter Gutschein für „Hilfe im Haushalt“ kommen mit Sicherheit gut an.

Positiver Begleiteffekt: Mama hat dann mehr Zeit für die Familie – damit geht auch der größte Mut-tertagswunsch der Kinder in Er-

füllung. Sie lieben den Muttertag als Familientag.

Fortsetzung im Innenteil.

HESSEN. Der Muttertag ist alles andere als ein Auslaufmodell. Obwohl Kritiker nicht müde werden, den jährlichen Ehrentag am zweiten Sonntag im Mai als überholt in die Bedeutungslosigkeit zu reden, erfreut er sich ungebrochener Beliebtheit. Mehr als 80 Prozent der jungen Menschen bis 34 Jahre in unserer Region und fast 60 Prozent der über 35-Jährigen halten den Festtag für zeitgemäß. Interessant: Vor allem Kinder lieben den Muttertag, weil „Mama“ dann mehr Zeit hat - Der Muttertag wird mehr und mehr zum Familientag.

Festival für„Grüne Soße“

FRANKFURT. Ein großes Spek-takel lockt die Fans der berühm-ten Frankfurter Spezialität „Grü-ne Soße“ auf den Roßmarkt der Rhein-Main-Metropole. Die Frage aller Fragen: Wer macht die beste „Grüne Soße“? Sieben mal sieben Gastronomen servieren vom 17. bis 24. Mai dem Publikum sieben verschiedene Soßen. Das kulturelle Abendpro-gramm auf dem Frankfurter Roß-markt wird von namhaften Künst-lern mitgestaltet.

„Alles Liebe zum Muttertag!“

Paare heiraten gerne im Mai

RHEIN-MAIN-GEBIET. Im Mai geben sich traditionell viele Paare das Ja-Wort. Doch der Wonnemonat führt über-raschend nicht die Liste der beliebtesten Monate für Ehe-schließungen an. Auf Platz eins liegt der August, gefolgt vom Juli und Mai. Der Dezember, der aus steuerlichen Gründen immer wieder Anlass für eine Heirat ist, hat an Attraktivität in den vergangenen Jahren deut-lich verloren.

siehe Seite 6

* Mediadaten zu weiteren Landes- und Regionalausgaben bitte anfordern unter: [email protected]

*

126.425 Exemplare

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Gießen

Limburg

Wiesbaden

Fulda

BuLa

Kassel

Darmstadt

Li

Bi-He

FrankfurtMainz

Trier

Alzey

Wi

Bi-RLP

Köln / Bonn

Bad Neuenahr

WW

Koblenz

Saarbrücken

Bo

Würzburg

Coburg

Nürnberg

Regensburg

Ingolstadt

He/Ad

Ro

München

Tschechien

Luxemburg

Belgien

Kaiserslautern

Ka

Erscheinungsgebiet „Mein schönes Hessen“

Erscheinungsgebiet tv-magazin / rheinmain-tv-magazin /Kinder-tv-magazin Wackelzahn

Ausgaben „Mein schönes Rheinland-Pfalz“

WWWesterwald (Wirtschaftsraum Rhein, Lahn, Westerwald, Altenkirchen)WiWittlich (Wirtschaftsraum Eifel, Trier, Hunsrück, Nahe)Bi-RLPBingen (Wirtschaftsraum Mainz, Bingen, Mittelrhein)

Ausgaben „Mein schönes Saarland“

BoBous (Wirtschaftsraum Saarland)

Ausgaben „Mein schönes Bayern“

He/AdHelmstadt (Wirtschaftsraum Franken, Würzburg, Coburg, Bamberg, Bad Mergentheim)RoRoth (Wirtschaftsraum Nürnberg, Regensburg, Ingolstadt)

Ausgaben „Mein schönes Hessen“

LiLimburg (Wirtschaftsraum Limburg, Idstein, Vorderhessen)BuButzbach (Wirtschaftsraum Frankfurt, Taunus, Gießen, Mittelhessen)LaLangenselbold (Wirtschaftsraum Fulda, Hanau, Main-Kinzig-Kreis, Mittelhessen)MöMörfelden (Wirtschaftsraum Darmstadt, Südhessen)Bi-HessenWiesbaden (Wirtschaftsraum Wiesbaden, Westhessen)

Seite 3 VERBREITUNGSGEBIETE · Übersicht

Mainz

Trier

Alzey

Wi

Bi-RLP

Köln / Bonn

Bad Neuenahr

Koblenz

WW

Saarbrücken

Bo

Würzburg

Coburg

Nürnberg

Regensburg

Ingolstadt

He/Ad

Ro

München

Gießen

Limburg

Wiesbaden

Fulda

BuLa

Kassel

Darmstadt

Li

Bi-He

Frankfurt

Tschechien

Luxemburg

Belgien

VERBREITETE AUFLAGENUND AUSGABENÜBERSICHT

„Mein schönes Hessen“

Li 11.575 Exemplare

Bi/He 10.950 Exemplare

Bu 32.600 Exemplare

La 22.250 Exemplare

Mö 27.900 Exemplare

Verbreitete Gesamtauflage „Mein schönes Hessen“:

= 105.275 Exemplare

Gesamtauflage bei Verbreitung aller im Verlag erscheinenden Titel

einschl. Kinder-tv-magazin Wackelzahn, mein tv-magazin und rheinmain-tv-magazin:

= über 660.000 Exemplare*

* bitte fordern Sie zu den einzelnen Ausgaben unsere Preisliste an

Erscheinungsgebiet „Mein schönes Hessen“

Erscheinungsgebiet

Ausgaben „Mein schönes Rheinland-Pfalz“

WWWesterwald (Wirtschaftsraum Rhein, Lahn, Westerwald, Altenkirchen)WiWittlich (Wirtschaftsraum Eifel, Trier, Hunsrück, Nahe)Bi-RLPBingen (Wirtschaftsraum Mainz, Bingen, Mittelrhein)

Ausgaben „Mein schönes Saarland“

BoBous (Wirtschaftsraum Saarland)

Ausgaben „Mein schönes Hessen“

LiLimburg (Wirtschaftsraum Limburg, Idstein, Vorderhessen)BuButzbach (Wirtschaftsraum Frankfurt, Taunus, Gießen, Mittelhessen)LaLangenselbold (Wirtschaftsraum Fulda, Hanau, Main-Kinzig-Kreis, Mittelhessen)MöMörfelden (Wirtschaftsraum Darmstadt, Südhessen)Bi-HessenWiesbaden (Wirtschaftsraum Wiesbaden, Westhessen)

Ausgaben „Mein schönes Bayern“

He/AdHelmstadt (Wirtschaftsraum Franken, Würzburg, Coburg, Bamberg, Bad Mergentheim)RoRoth (Wirtschaftsraum Nürnberg, Regensburg, Ingolstadt) MüMünchen (Wirtschaftsraum München, Rosenheim, Passau, Kempten)

KaKassel (Wirtschaftsraum Bad Wildungen, Frankenberg, Homberg)

Bingen, Mittelrhein, Kaiserslautern, Landau, Pirmasens)

Ka 21.150 Exemplare

= 126.425 Exemplare

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Seite 4

Ausgabe Li

35781 Weilburg65549 Limburg35764 Sinn35789 Weilmünster65611 Brechen65527 Niedernhausen65614 Beselich65555 Limburg-Offheim65553 Limburg65589 Hadamar65520 Bad Camberg65510 Idstein61479 Glashütten35606 Solms65817 Eppstein35614 Aßlar65623 Hahnstätten

Ausgabe Bu

61462 Königstein35440 Linden35321 Laubach65812 Bad Soden65760 Eschborn36341 Lauterbach61250 Usingen61169 Friedberg35510 Butzbach61449 Steinbach60326 Frankfurt-Rebstock61200 Wölfersheim- Berstadt35423 Lich60687 Frankfurt- Bockenheim65929 Frankfurt-Höchst61191 Rosbach v.d.H.61267 Neu-Anspach35305 Grünberg61231 Bad Nauheim63679 Schotten61352 Bad Homburg35390 Gießen61231 Bad Nauheim60435 Frankfurt- Preungesheim35213 Pohlheim

60489 Frankfurt-Rödelheim61361 Friedrichsdorf36367 Wartenberg- Angersbach35894 Gießen35394 Gießen65779 Kelkheim35457 Lollar65835 Liederbach35582 Wetzlar-Dutenhofen65929 Frankfurt- Unterliederbach60520 Frankfurt-Ginnheim60488 Frankfurt-Hausen60439 Frankfurt- Heddernheim65824 Schwalbach61440 Oberursel65933 Frankfurt-Griesheim35398 Gießen60437 Frankfurt-Nieder- Erlenbach61440 Oberursel60437 Frankfurt/ Nieder-Eschbach35432 Heuchelheim35576 Wetzlar35578 Wetzlar35578 Wetzlar63688 Gedern61184 Karben- Kloppenheim63667 Nidda35418 Großen-Buseck61169 Friedberg35390 Gießen65760 Eschborn60438 Frankfurt/Riedberg35625 Rechtenbach

Ausgabe La

63450 Hanau63071 Offenbach63065 Offenbach61137 Schöneck- Kilianstädten63179 Obertshausen63486 Bruchköbel

36041 Fulda63546 Hammersbach63165 Mühlheim/Main63628 Bad Soden- Salmünster63069 Offenbach63811 Stockstadt61197 Florstadt63457 Hanau63654 Büdingen63589 Linsengericht- Altenhaßlau36381 Schlüchtern63505 Langenselbold63607 Wächtersbach63500 Seligenstadt63452 Hanau60388 Frankfurt/ Bergen-Enkheim61118 Bad Vilbel63150 Heusenstamm63674 Altenstadt- Lindheim60385 Frankfurt-Bornheim63526 Erlensee- Langendiebach63755 Alzenau-Hörstein61130 Nidderau- Heldenbergen63477 Maintal- Dörnigheim60314 Frankfurt-Ost60386 Frankfurt- Fechenheim63755 Alzenau63110 Rodgau/Nieder- Roden63584 Gründau-Lieblos63075 Offenbach63762 Großostheim63825 Schöllkrippen60318 Frankfurt-Nordend63579 Freigericht- Somborn64832 Babenhausen63477 Maintal Bischofsheim63110 Rodgau- Hainhausen63456 Hanau-Steinheim

63500 Seligenstadt36037 Fulda36039 Fulda-Horas36119 Neuhof36115 Hilders36093 Künzell-Pilgerzell36037 Fulda36100 Petersberg36043 Fulda-Kohlhaus63814 Mainaschaff63856 Bessenbach63773 Goldbach63741 Aschaffenburg- Damm63743 Aschaffenburg- Schweinh.60385 Frankfurt am Main63571 Gelnhausen63538 Großkrotzenburg63452 Hanau

Ausgabe Mö

64331 Weiterstadt64331 Weiterstadt64283 Darmstadt64297 Darmstadt-Eberstadt65795 Hattersheim65428 Rüsselsheim65479 Raunheim64285 Darmstadt65428 Rüsselsheim63303 Dreieich63303 Dreieich64367 Mühltal64354 Reinheim65719 Hofheim-Wallau65830 Kriftel63225 Langen64289 Darmstadt63128 Dietzenbach60594 Ffm.-Sachsenhausen64293 Darmstadt64347 Griesheim64401 Groß-Bieberau60528 Frankfurt-Niederrad64291 Darmstadt- Aarheilgen64807 Dieburg64569 Nauheim

64560 Riedstadt64823 Groß-Umstadt64546 Mörfelden-Walldorf64846 Groß-Zimmern64347 Griesheim64295 Darmstadt65451 Kelsterbach64319 Pfungstadt63225 Langen63322 Rödermark60529 Ffm.-Schwanheim64546 Mörfelden-Walldorf65830 Kriftel63322 Rödermark65474 Bischofsheim63263 Neu-Isenburg63329 Egelsbach64521 Groß-Gerau64739 Höchst/Odw.64579 Gernsheim64342 Seeheim64720 Michelstadt64711 Erbach64665 Alsbach-Hähnlein64372 Ober-Ramstadt60598 Ffm.-Sachsenhausen65719 Hofheim65931 Frankfurt-Sindlingen

Ausgabe Bi-He

65191 Wiesbaden-Bierstadt65185 Wiesbaden- Innenstadt65385 Rüdesheim65307 Bad Schwalbach65232 Taunusstein65343 Eltville65185 Wiesbaden- Innenstadt65199 Wiesbaden- Dotzheim65203 Wiesbaden-Biebrich65375 Oestrich-Winkel65396 Walluf55122 Mainz-Gonsenheim65205 Wiesbaden- Nordendstadt65239 Hochheim65232 Taunusstein-Neuhof

Seite 4 VERBREITUNGSGEBIET · Einzelgebiete*

Wirtschaftsraum Hessen

Li Kreis Limburg/Weilburg, Westerwald Bu Butzbach (Frankfurt, Taunus, Gießen, Mittelhessen)La Langenselbold (Fulda, Hanau, Main-Kinzig-Kreis)Mö Mörfelden (Südhessen, Darmstadt)

Bi-He Wiesbaden (Wirtschaftsraum Wiesbaden, Westhessen)

Gießen

Limburg

Wiesbaden

Fulda

BuLa

Kassel

Darmstadt

Li

Bi-He

Frankfurt

* = jährliche Aktualisierung der Übersicht bei Veränderungen

Ausgabe Li

SolmsAßlarSinnWeilburgWeilmünsterGlashüttenIdsteinBad CambergNiedernhausenLimburgHadamarBrechenBeselichHahnstättenEppstein

Ausgabe Bu

PohlheimGrünbergLaubachGießenGroßen-BuseckLichHeuchelheimLindenLollarButzbachWetzlarRechtenbachGießenLauterbach Wartenberg-AngersbachFrankfurtFriedbergKarben-KloppenheimRosbach v. d. H. Wölfersheim-BerstadtBad NauheimUsingenNeu-AnspachBad HomburgFriedrichsdorf

OberurselSteinbachKönigsteinNiddaSchottenGedernEschbornKelkheimBad SodenSchwalbachLiederbach

Ausgabe La

FuldaKünzell-PilgerzellPetersbergHildersNeuhofSchlüchternFrankfurtBad Vilbel Nidderau- Heldenbergen Schöneck- KilianstädtenFlorstadtOffenbach Rodgau/Nieder-RodenHeusenstammMühlheim/MainObertshausenHanauMaintal BruchköbelSeligenstadtLangenselbold Erlensee- LangendiebachGroßkrotzenburgHammersbachGelnhausenFreigericht-SombornGründau-Lieblos Linsengericht-

AltenhaßlauWächtersbach Bad Soden-SalmünsterBüdingenAltenstadt-Lindheim AschaffenburgAlzenauGroßostheimGoldbachStockstadtMainaschaffSchöllkrippenBessenbachBabenhausen

Ausgabe Mö

FrankfurtDietzenbachLangenNeu-IsenburgDreieichRödermarkEgelsbachDarmstadtPfungstadtWeiterstadtSeeheimGriesheimReinheimMühltalOber-RamstadtGroß-BieberauGroß-GerauMörfelden-WalldorfRiedstadtNauheimGernsheimAlsbach-HähnleinErbachMichelstadtHöchst/Odw.DieburgGroß-UmstadtGroß-ZimmernRüsselsheim

KelsterbachBischofsheimRaunheimHofheimHattersheimKriftel

Ausgabe Bi-He

Mainz-GonsenheimWiesbadenTaunussteinHochheimBad SchwalbachEltvilleOestrich-WinkelRüdesheimWalluf

Ausgabe Ka

KasselBad WildungenFrankenbergHomberg

Gießen

Limburg

Wiesbaden

Fulda

BuLa

Kassel

Darmstadt

Li

Bi-He

Frankfurt

Ka

Ka Kassel (Wirtschaftsraum Bad Wildungen, Frankenberg, Homberg)

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Titel Ausgabe * Auflage mm-Preis

Li 11.575 Exemplare 1,15 Euro

Bi/He 10.950 Exemplare 1,08 Euro

La 22.250 Exemplare 1,29 Euro

Mö 27.900 Exemplare 1,42 Euro

Bu 32.600 Exemplare 1,66 Euro

Gesamtauflage 105.275 Exemplare 6,60 Euro

Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. *Die Details zu den Erscheinungsgebieten unserer Regionalmagazine entnehmen Sie bitte den vorausgegangenen Seiten, vielen Dank.

Seite 5 PREISE / KONDITIONEN

pro Kalenderjahr 3 Anzeigen 6 Anzeigen 9 Anzeigen 12 Anzeigen

nur Ausgaben 5% 10% 15% 20% „Mein schönes Hessen“

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pro Schaltmonat 2 Ausgaben 3 Ausgaben 4 Ausgaben 5 Ausgaben

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Frankfurt

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Ka 21.150 Exemplare 1,22 Euro

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Li 11.575 Exemplare 1,15 Euro

Bi/He 10.950 Exemplare 1,08 Euro

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ERSCHEINUNGSTERMINE

Gießen

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BuLa

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Bi-He

Frankfurt

Ka

Magazin Nr. Erstverkaufstag Programm von – bis Redaktionsschluss Anzeigenschluss Anlieferung Beilagen

01/2016 17.12.2015 26.12.2015 – 22.01.2016 02.12.2015 07.12.2015 07.12.2015

02/2016 14.01.2016 23.01.2016 – 19.02.2016 30.12.2015 04.01.2016 04.01.2016

03/2016 11.02.2016 20.02.2016 – 18.03.2016 27.01.2016 01.02.2016 01.02.2016

04/2016 10.03.2016 19.03.2016 – 15.04.2016 24.02.2016 29.02.2016 29.02.2016

05/2016 07.04.2016 16.04.2016 – 13.05.2016 23.03.2016 24.03.2016 24.03.2016

06/2016 05.05.2016 14.05.2016 – 10.06.2016 20.04.2016 25.04.2016 25.04.2016

07/2016 02.06.2016 11.06.2016 – 08.07.2016 18.05.2016 23.05.2016 23.05.2016

08/2016 30.06.2016 09.07.2016 – 05.08.2016 15.06.2016 20.06.2016 20.06.2016

09/2016 28.07.2016 06.08.2016 – 02.09.2016 13.07.2016 18.07.2016 18.07.2016

10/2016 25.08.2016 03.09.2016 – 30.09.2016 10.08.2016 15.08.2016 15.08.2016

11/2016 22.09.2016 01.10.2016 – 28.10.2016 07.09.2016 12.09.2016 12.09.2016

12/2016 20.10.2016 29.10.2016 – 25.11.2016 05.10.2016 10.10.2016 10.10.2016

13/2016 17.11.2016 26.11.2016 – 23.12.2016 02.11.2016 07.11.2016 07.11.2016

01/2017 15.12.2016 24.12.2016 – 20.01.2017 30.11.2016 05.12.2016 05.12.2016

Page 7: Seite...Seite ! Titel Ausgabe * Auflage mm-Preis Li 11.575 Exemplar e 1,15 Euro Bi/He 10.950 Exemplar e 1,08 Euro La 22.250 Exemplar e 1,29 Euro

Seite 7

Titel Gesamtauflage mm-Preis

105.275 Exemplare 6,60 Euro

54.750 Exemplare 3,78 Euro

21.150 Exemplare 1,30 Euro

42.300 Exemplare 2,60 Euro

Gesamtauflage 223.475 Exemplare 14,28 Euro

Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. *Die Details zu den Erscheinungsgebieten unserer Regionalmagazine entnehmen Sie bitte den vorausgegangenen Seiten, vielen Dank.

Seite 6 LÄNDERKOMBINATIONEN / PREISE

pro Kalenderjahr 3 Anzeigen 6 Anzeigen 9 Anzeigen 12 Anzeigen

Belegung Gesamtausgabe 5% 10% 15% 20%

Rabattstaffel / Mengenrabatt

pro Schaltmonat 2 Länder 3 Länder 4 Länder

Belegung Gesamtausgabe 10% 20% 30%

Rabattstaffel / Kombirabatt / Länderausgaben

Die schönsten Tipps

zum Muttertag

Was Kindern Ihren Müttern so alles schenken

In der großen Mehrheit der Fami-

lien in Hessen werden am Mutter-

tag (Sonntag, 11. Mai) den Müt-

tern schöne Tage beschert. Kinder

basteln überall in den Kindergär-

ten kleine Geschenke, die Größe-

ren kaufen von ihrem Taschen-

geld hübsche Blumensträuße als

Aufmerksamkeit. Die Väter grei-

fen auch schon mal tiefer in ihre

Portemonnaies: Blumen, Süßes,

Parfüms und Wellnessgutscheine

sollen die Partnerin und Familien-

mutter erfreuen.

Die Mütter selbst halten weit we-

niger vom Muttertag als alle ande-

ren: Fast 40 Prozent könnten nach

einer Umfrage sogar auf ihren

Ehrentag verzichten. Das enorme

Paket aus Beruf, Hausarbeit, Erzie-

hen und Spielen beansprucht die

moderne Frau so sehr, dass sie sich

kaum noch Zeit für einen eigenen

Muttertag zugesteht. Doch gerade

vor dem Hintergrund dieser Be-

lastung gewinnt der Muttertag an

Bedeutung.

Der Großteil der hessischen Mütter

wünscht sich in erster Linie mehr

Zeit für die Familie, auf Platz zwei

der Wunschliste steht eine kleine

Auszeit vom Alltagsstress, gefolgt

von einem entspannten Frühstück

im Bett. Wenn Kinder und Väter

am Muttertag mit einem Blumen-

strauß eine erste Freude machen,

dann Frühstück zubereiten und

am Abend vielleicht in einem Res-

taurant einen Tisch bestellen, steht

dem Mutterglück kaum etwas im

Weg. Ein Gutschein von Papa für

einen Wellness-Tag und ein von

den Kindern gebastelter Gutschein

für „Hilfe im Haushalt“ kommen

mit Sicherheit gut an.

Positiver Begleiteffekt: Mama hat

dann mehr Zeit für die Familie –

damit geht auch der größte Mut-

tertagswunsch der Kinder in Er-

füllung. Sie lieben den Muttertag

als Familientag.

Fortsetzung im Innenteil.

HESSEN. Der Muttertag ist alles andere als ein Auslaufmodell.

Obwohl Kritiker nicht müde werden, den jährlichen Ehrentag am

zweiten Sonntag im Mai als überholt in die Bedeutungslosigkeit

zu reden, erfreut er sich ungebrochener Beliebtheit. Mehr als 80

Prozent der jungen Menschen bis 34 Jahre in unserer Region

und fast 60 Prozent der über 35-Jährigen halten den Festtag für

zeitgemäß. Interessant: Vor allem Kinder lieben den Muttertag,

weil „Mama“ dann mehr Zeit hat - Der Muttertag wird mehr und

mehr zum Familientag.

Festival für

„Grüne Soße“

FRANKFURT. Ein großes Spek-

takel lockt die Fans der berühm-

ten Frankfurter Spezialität „Grü-

ne Soße“ auf den Roßmarkt der

Rhein-Main-Metropole.

Die Frage aller Fragen: Wer macht

die beste „Grüne Soße“?

Sieben mal sieben Gastronomen

servieren vom 17. bis 24. Mai dem

Publikum sieben verschiedene

Soßen. Das kulturelle Abendpro-

gramm auf dem Frankfurter Roß-

markt wird von namhaften Künst-

lern mitgestaltet.

„Alles Liebe zum Muttertag!“

Paare heiraten

gerne im Mai

RHEIN-MAIN-GEBIET. Im

Mai geben sich traditionell

viele Paare das Ja-Wort. Doch

der Wonnemonat führt über-

raschend nicht die Liste der

beliebtesten Monate für Ehe-

schließungen an. Auf Platz eins

liegt der August, gefolgt vom

Juli und Mai. Der Dezember,

der aus steuerlichen Gründen

immer wieder Anlass für eine

Heirat ist, hat an Attraktivität in

den vergangenen Jahren deut-

lich verloren.

Die schönsten Tippszum MuttertagWas Kindern Ihren Müttern so alles schenken

In der großen Mehrheit der Fami-lien in Rheinland-Pfalz werden am Muttertag (Sonntag, 11. Mai) den Müttern schöne Tage beschert. Kinder basteln überall in den Kindergärten kleine Geschenke, die Größeren kaufen von ihrem Taschengeld hübsche Blumen-sträuße als Aufmerksamkeit. Die Väter greifen auch schon mal tiefer in ihre Portemonnaies: Blumen, Süßes, Parfüms und Wellnessgut-scheine sollen die Partnerin und Familienmutter erfreuen.Die Mütter selbst halten weit we-niger vom Muttertag als alle ande-ren: Fast 40 Prozent könnten nach einer Umfrage sogar auf ihren Ehrentag verzichten. Das enorme Paket aus Beruf, Hausarbeit, Erzie-hen und Spielen beansprucht die moderne Frau so sehr, dass sie sich kaum noch Zeit für einen eigenen

Muttertag zugesteht. Doch gerade vor dem Hintergrund dieser Be-lastung gewinnt der Muttertag an Bedeutung. Der Großteil der rheinland-pfäl-zischen Mütter wünscht sich in erster Linie mehr Zeit für die Fa-milie, auf Platz zwei der Wunsch-liste steht eine kleine Auszeit vom Alltagsstress, gefolgt von einem entspannten Frühstück im Bett. Wenn Kinder und Väter am Mut-tertag mit einem Blumenstrauß eine erste Freude machen, dann Frühstück zubereiten und am Abend vielleicht in einem Restau-rant einen Tisch bestellen, steht dem Mutterglück kaum etwas im Weg. Ein Gutschein von Papa für einen Wellness-Tag und ein von den Kindern gebastelter Gutschein für „Hilfe im Haushalt“ kommen mit Sicherheit gut an.

Positiver Begleiteffekt: Mama hat dann mehr Zeit für die Familie – damit geht auch der größte Mut-tertagswunsch der Kinder in Er-

füllung. Sie lieben den Muttertag als Familientag.Fortsetzung im Innenteil.

RHEINLAND-PFALZ. Der Muttertag ist alles andere als ein Aus-

laufmodell. Obwohl Kritiker nicht müde werden, den jährlichen

Ehrentag am zweiten Sonntag im Mai als überholt in die Bedeu-

tungslosigkeit zu reden, erfreut er sich ungebrochener Beliebt-

heit. Mehr als 80 Prozent der jungen Menschen bis 34 Jahre in

unserer Region und fast 60 Prozent der über 35-Jährigen halten

den Festtag für zeitgemäß. Interessant: Vor allem Kinder lieben

den Muttertag, weil „Mama“ dann mehr Zeit hat - Der Muttertag

wird mehr und mehr zum Familientag.

Spiel und Spaßauf allen PlätzenKOBLENZ. Am Samstag, 17. Mai, heißt es in Koblenz wieder „Spiel und Spaß auf allen Plät-zen und Straßen“. Von 10 bis 18 Uhr wird für Jung und Alt in der Innenstadt auf vielen Aktions-flächen und Spieleparcours ein abwechslungsreiches Programm geboten. Das Beste an dieser herrlichen Aktion für die gan-ze Familie: Alle Spielangebote sind kostenlos. Ein Ausflug nach Koblenz lohnt sich. Infos unter: www.koblenzspielt.de

„Alles Liebe zum Muttertag!“

Paare heiraten gerne im MaiSAARBRÜCKEN. Im Mai ge-ben sich traditionell viele Paa-re das Ja-Wort. Doch der Won-nemonat führt überraschend nicht die Liste der beliebtesten Monate für Eheschließungen an. Auf Platz eins liegt der August, gefolgt vom Juli und Mai. Der Dezember, der aus steuerlichen Gründen immer wieder Anlass für eine Heirat ist, hat an Attraktivität in den vergangenen Jahren deutlich verloren.

Die schönsten Tipps

zum Muttertag

Was Kindern Ihren Müttern so alles schenken

In der großen Mehrheit der Fami-

lien im Saarland werden am Mut-

tertag (Sonntag, 11. Mai) den Müt-

tern schöne Tage beschert. Kinder

basteln überall in den Kindergär-

ten kleine Geschenke, die Größe-

ren kaufen von ihrem Taschen-

geld hübsche Blumensträuße als

Aufmerksamkeit. Die Väter grei-

fen auch schon mal tiefer in ihre

Portemonnaies: Blumen, Süßes,

Parfüms und Wellnessgutscheine

sollen die Partnerin und Familien-

mutter erfreuen.

Die Mütter selbst halten weit we-

niger vom Muttertag als alle ande-

ren: Fast 40 Prozent könnten nach

einer Umfrage sogar auf ihren

Ehrentag verzichten. Das enorme

Paket aus Beruf, Hausarbeit, Erzie-

hen und Spielen beansprucht die

moderne Frau so sehr, dass sie sich

kaum noch Zeit für einen eigenen

Muttertag zugesteht. Doch gerade

vor dem Hintergrund dieser Be-

lastung gewinnt der Muttertag an

Bedeutung.

Der Großteil der saarländischen

Mütter wünscht sich in erster Linie

mehr Zeit für die Familie, auf Platz

zwei der Wunschliste steht eine

kleine Auszeit vom Alltagsstress,

gefolgt von einem entspannten

Frühstück im Bett. Wenn Kinder

und Väter am Muttertag mit einem

Blumenstrauß eine erste Freude

machen, dann Frühstück zuberei-

ten und am Abend vielleicht in ei-

nem Restaurant einen Tisch bestel-

len, steht dem Mutterglück kaum

etwas im Weg. Ein Gutschein von

Papa für einen Wellness-Tag und

ein von den Kindern gebastelter

Gutschein für „Hilfe im Haushalt“

kommen mit Sicherheit gut an.

Positiver Begleiteffekt: Mama hat

dann mehr Zeit für die Familie –

damit geht auch der größte Mut-

tertagswunsch der Kinder in Er-

füllung. Sie lieben den Muttertag

als Familientag.

Fortsetzung im Innenteil.

SAARLAND. Der Muttertag ist alles andere als ein Auslaufmodell.

Obwohl Kritiker nicht müde werden, den jährlichen Ehrentag am

zweiten Sonntag im Mai als überholt in die Bedeutungslosigkeit

zu reden, erfreut er sich ungebrochener Beliebtheit. Mehr als 80

Prozent der jungen Menschen bis 34 Jahre in unserer Region

und fast 60 Prozent der über 35-Jährigen halten den Festtag für

zeitgemäß. Interessant: Vor allem Kinder lieben den Muttertag,

weil „Mama“ dann mehr Zeit hat - Der Muttertag wird mehr und

mehr zum Familientag.

Champions boxen

in Saarbrücken

SAARBRÜCKEN. Am Samstag,

17. Mai, geht es in der Saarland-

halle in Saarbrücken hoch her:

Ab 19 Uhr gibt es beim Box-

Event „Night of The Champions

Vol. 2“ wieder hochklassigen

Boxsport zu bestaunen. Bei der

Veranstaltung wird die richtige

Mischung aus Show, Unterhal-

tung und Top-Sport das Publi-

kum restlos begeistern.

Tickets für diese außergewöhnli-

che Veranstaltung gibt es online

unter: www.eventim.de

„Alles Liebe zum Muttertag!“

Paare heiraten

gerne im Mai

SAARBRÜCKEN. Im Mai ge-

ben sich traditionell viele Paa-

re das Ja-Wort. Doch der Won-

nemonat führt überraschend

nicht die Liste der beliebtesten

Monate für Eheschließungen

an. Auf Platz eins liegt der

August, gefolgt vom Juli und

Mai. Der Dezember, der aus

steuerlichen Gründen immer

wieder Anlass für eine Heirat

ist, hat an Attraktivität in den

vergangenen Jahren deutlich

verloren.

Die schönsten Tippszum MuttertagWas Kindern Ihren Müttern so alles schenken

In der großen Mehrheit der Fami-lien in Bayern werden am Mutter-tag (Sonntag, 11. Mai) den Müt-tern schöne Tage beschert. Kinder basteln überall in den Kindergär-ten kleine Geschenke, die Größe-ren kaufen von ihrem Taschen-geld hübsche Blumensträuße als Aufmerksamkeit. Die Väter grei-fen auch schon mal tiefer in ihre Portemonnaies: Blumen, Süßes, Parfüms und Wellnessgutscheine sollen die Partnerin und Familien-mutter erfreuen.Die Mütter selbst halten weit we-niger vom Muttertag als alle ande-ren: Fast 40 Prozent könnten nach einer Umfrage sogar auf ihren Ehrentag verzichten. Das enorme Paket aus Beruf, Hausarbeit, Erzie-hen und Spielen beansprucht die moderne Frau so sehr, dass sie sich kaum noch Zeit für einen eigenen

Muttertag zugesteht. Doch gerade vor dem Hintergrund dieser Be-lastung gewinnt der Muttertag an Bedeutung. Der Großteil der bayrischen Müt-ter wünscht sich in erster Linie mehr Zeit für die Familie, auf Platz zwei der Wunschliste steht eine kleine Auszeit vom Alltagsstress, gefolgt von einem entspannten Frühstück im Bett. Wenn Kinder und Väter am Muttertag mit einem Blumenstrauß eine erste Freude machen, dann Frühstück zuberei-ten und am Abend vielleicht in ei-nem Restaurant einen Tisch bestel-len, steht dem Mutterglück kaum etwas im Weg. Ein Gutschein von Papa für einen Wellness-Tag und ein von den Kindern gebastelter Gutschein für „Hilfe im Haushalt“ kommen mit Sicherheit gut an.

Positiver Begleiteffekt: Mama hat dann mehr Zeit für die Familie – damit geht auch der größte Mut-tertagswunsch der Kinder in Er-

füllung. Sie lieben den Muttertag als Familientag.Fortsetzung im Innenteil.

BAYERN. Der Muttertag ist alles andere als ein Auslaufmodell.

Obwohl Kritiker nicht müde werden, den jährlichen Ehrentag am

zweiten Sonntag im Mai als überholt in die Bedeutungslosigkeit

zu reden, erfreut er sich ungebrochener Beliebtheit. Mehr als 80

Prozent der jungen Menschen bis 34 Jahre in unserer Region

und fast 60 Prozent der über 35-Jährigen halten den Festtag für

zeitgemäß. Interessant: Vor allem Kinder lieben den Muttertag,

weil „Mama“ dann mehr Zeit hat - Der Muttertag wird mehr und

mehr zum Familientag.

Künstler lassenKronach leuchtenKRONACH. Die wunderschöne historische Altstadt von Kron-ach wird vom 9. bis 18. Mai von internationalen Lichtkünst-lern verzaubert: Bei „Kronach leuchtet“, eines der schönsten und größten Lichtfestivals in Deutschland, erleben die Be-sucher in der oberfränkischen Stadt einmalige Beleuchtungen, kulinarische Genüsse, Live-Mu-sik und Kleinkunst. In Kronach werden alle Sinne der Besucher verwöhnt.

„Alles Liebe zum Muttertag!“

Paare heiraten gerne im MaiSAARBRÜCKEN. Im Mai ge-ben sich traditionell viele Paa-re das Ja-Wort. Doch der Won-nemonat führt überraschend nicht die Liste der beliebtesten Monate für Eheschließungen an. Auf Platz eins liegt der August, gefolgt vom Juli und Mai. Der Dezember, der aus steuerlichen Gründen immer wieder Anlass für eine Heirat ist, hat an Attraktivität in den vergangenen Jahren deutlich verloren.

126.425 Exemplare 7,82

63.450 Exemplare 3,90

265.775 Exemplare 16,80

Page 8: Seite...Seite ! Titel Ausgabe * Auflage mm-Preis Li 11.575 Exemplar e 1,15 Euro Bi/He 10.950 Exemplar e 1,08 Euro La 22.250 Exemplar e 1,29 Euro

Seite 8ANZEIGENFORMATE (Beispiele)

1/1 Seiteim Satzspiegel

185 x 275 mm

1/2 Seite hochim Satzspiegel

91 x 275 mm

1/1 Seiteim Anschnitt

210 x 297 mm+ 3 mm rundum

1/2 Seiteim Anschnitt

101 x 297 mm+ 3 mm rundum

1/2 Seite querim Satzspiegel

185 x 136.5 mm

1/2 Seite querim Anschnitt

210 x 145.5 mm+ 3 mm rundum

Doppelseiteim Anschnitt

420 x 297 mm+ 3 mm rundum

Seite 7 TECHNISCHE RICHTLINIEN

Satzspiegel 185 x 275 mm

Spaltigkeit 1-spaltig 44 mm 2-spaltig 91 mm 3-spaltig 138 mm 4-spaltig 185 mm

Zwischenschlag 3 mm

Datenformate PDF / X3

Schriften Alle Schriften müssen vollständig (nicht als Untergruppe) in die PDF-Datei eingebunden bzw. in Pfade konvertiert werden. Schwarzen Text nicht als Mischfarbe anlegen, sondern in 100% Schwarz

Linien Linien müssen eine Mindeststärke von 0,5 Punkt aufweisen

Bilder Bildauflösung bei Halbtonbildern 300 dpi, bei Strichzeichnungen 1200 dpi. Alle Bilder müssen ins PDF eingebunden sein.

Farbmodus/Farbprofil Bitte senden Sie nur 4c-Dateien. RGB-Daten sowie Sonderfarben werden automatisch konvertiert. Farbprofil: PSO LWC Omproved (FOGRA 45L) maximaler Farbauftrag: 260% Flächendeckung Tonwertumfang: 5% bis 93%

Daten allgemein Die Seiten müssen als Einzelseiten ohne Passkreuze, aber mit Beschnittmarken abgespeichert werden. Anzeigen, die im Anschnitt stehen benötigen an den angeschnittenen Seiten 3 mm Beschnittzugabe. Die Daten dürfen nur in der jeweiligen Spaltenbreite wie gebucht angeliefert werden.

Datenanlieferung als PDF per Email an: [email protected] Telefon: 06172 - 86 86 20

Technische Richtlinien für die Datenübernahmeder Regionalmagazine / Titel „Mein schönes...“

Page 9: Seite...Seite ! Titel Ausgabe * Auflage mm-Preis Li 11.575 Exemplar e 1,15 Euro Bi/He 10.950 Exemplar e 1,08 Euro La 22.250 Exemplar e 1,29 Euro

Seite 9

Verlag:TV-Magazin und Media GmbH & Co. KGAm Houiller Platz 4, Eingang C61381 FriedrichsdorfGeschäftsführung: Udo Zöllner

Gesellschafter und Kommanditisten TV-Maga-zin und RSZ: H.R.Schneider, Bad Homburg und SZ-Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH für mo-derne Medien, Stein-Neukirch

Chefredaktion (V.i.S.d.P.) Geschäftsführer Udo Zöllner, Redaktionsleitung Print-Online gesamt: Jürgen Zanger

persönlich haftende Gesellschafterin: RSZ - Ver-waltungs GmbH mit Sitz in 61381 Friedrichsdorf, eingetragen beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11297, eingetragene Steuernummer 003 375 60562

Anschrift der Gesellschaft und des Verlages:61381 Friedrichsdorf (Firmensitz)Am Houiller Platz 4, Eingang CTelefonzentrale: 06172 / 86 86 2 – 0 bis Nr.30Telefax: 06172 / 86 86 2 – 22Email: [email protected]: www.tv-magazin.net

Bankverbindungen:Nassauische SparkasseKonto-Nummer 159016195Bankleitzahl: 510 500 15

Westerwald Bank eGKonto-Nummer: 3 888 908Bankleitzahl: 573 918 00

Bilder auf der Titelseite dieser Preisliste: © - Fotolia.com, ©davis, ©M.Rosenwirth, ©BeTa-Artworks, ©ErnstPieber

Allgemeine Geschäftsbedingungen(nachstehend „AGB“) der TV Magazin und Media GmbH & Co. KG (nachstehend „TV Magazin & Media“) AGB TV Magazin & Media Fassung 1. April 2014

§ 1 Geltung(1) Die AGB gelten für alle Geschäftsabschlüs-se über Print-, Internet- und Fernsehwerbung, die von TV Magazin & Media im Auftrag Dritter (nachstehend „Auftraggeber“) hergestellt wird. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsab-schlüsse zwischen TV Magazin & Media und dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Über-lassung einer Ausfertigung der AGB bedarf.(2) Stehen die AGB mit Bedingungen des Auftrag-gebers in Widerspruch, so gehen die AGB von TV Magazin & Media vor, auch wenn TV Magazin & Media den anderen Bedingungen nicht ausdrück-lich widersprochen hat.(3) Änderungen der AGB werden bekannt gege-ben und dem Auftraggeber auf Wunsch über-sandt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auf-traggeber nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht.

§ 2 Auftrag(1) Angebote von TV Magazin & Media sind frei-bleibend.(2) Auftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen TV Magazin & Media und dem Auftrag-geber über die Veröffentlichung von Werbung.

Der Auftrag kommt wirksam zustande, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers durch eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung von TV Magazin & Media bestätigt worden ist oder das Auftragsformular entsprechend aus-gefüllt wurde. Weichen Auftragserteilung und Auftragsbestätigung inhaltlich von einander ab, kommt der Auftrag mit dem von TV Magazin & Media bestätigten Inhalt zustande, falls der Auf-traggeber der Auftragsbestätigung nicht inner-halb von 48 Stunden nach deren Zugang gegen-über TV Magazin & Media schriftlich widerspricht. Schweigen des Auftraggebers gilt als Annahme.(3) Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbetreibende durchgeführt. TV Magazin & Media ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Die Fakturierung erfolgt an die Agentur. Bei Auftragserteilung durch Agenturen behält sich TV Magazin & Media das Recht vor, Auftragsbestätigungen auch an den Agenturkun-den weiterzuleiten.(4) Soweit TV Magazin & Media vom Auftragge-ber im Zusammenhang mit dem Auftrag Rechte oder Eigentum an Sachen übertragen werden, nimmt TV Magazin & Media die jeweilige Über-tragung an.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen(1) Die Vergütung der Leistungen von TV Ma-gazin & Media erfolgt gemäß den im Auftrag vereinbarten Preisen, gegebenenfalls gemäß der vereinbarten Preisliste von TV Magazin & Media. Änderungen der Preisliste im Laufe derVertragszeit treten 8 Wochen nach Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber in Kraft. Der Auf-traggeber kann in einem solchen Fall mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisände-rung vom Auftrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TV Magazin & Media bis spätestens 2 Wochen vor dem Inkrafttreten der Preisänderung schriftlich zu erklären. Andernfalls setzt sich das Auftragsverhältnis zu den geänderten Preisbedin-gungen fort. Zahlungen des Auftraggebers haben unve züglich bei Rechnungserhalt ohne jeden Ab-zug zu erfolgen. Aufträge bis 300,00 Euro wer-den nur mit Bankeinzug entgegengenommen. Der Bankbeleg gilt als Rechnung.(2) Bei Aufträgen mit einem höheren Auftrags-wert als 2.500,00 kann TV Magazin & Media eine sofort fällige Abschlagzahlung bis zur Höhe von 30 % des jeweiligen Gesamtauftragsvolumens verlangen.(3) Storniert der Auftraggeber den Auftrag auf-grund eines vereinbarten Stornierungsvorbehalts, ist TV Magazin & Media berechtigt, die Zahlung einer Stornierungspauschale zu verlangen. Die Stornierungspauschale beträgt 5% des vereinbar-ten Auftragsvolumens. Sie erhöht sich auf 20% bei Stornierungen, die kurzfristiger als 20 Tage und auf 50% bei Stornierung, die kurzfristiger als 7 Tage vor dem vereinbarten Liefer-/Erstausstrah-lungstermin erfolgen. Bei Produktionsaufträgen kann TV Magazin & Media anstatt der Stornie-rungspauschale vom Auftraggeber die Vergütung aller bis zum Eingang der Stornierung bereits er-brachten Produktionsleistungen verlangen.(4) TV Magazin & Media ist berechtigt, vom Auf-traggeber die Zahlung der vereinbarten Vergü-tung zu verlangen, wenn der Auftrag aus vom

Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, vor allem wenn bei Sendeaufträgen die Ausstrahlung unterbleibt, weil der Auftraggeber Sendematerial - vgl. C) § 6 (1) - nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder falsch ge-kennzeichnet zur Verfügung gestellt hat.(5) Bei der Verwendung von Werken aus dem Repertoire der GEMA oder sonstigen Verwer-tungsgesellschaften sind diese für den Auftrag-geber nur dann vergütungsfrei, wenn sie durch die von TV Magazin & Media mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften direkt abge-schlossenen Vereinbarungen abgegolten sind. Weitergehende Vergütungszahlungen hat aus-schließlich der Auftraggeber zu tragen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt, Sicherungsrechte(1) Der Auftraggeber übereignet TV Magazin & Media auflösend bedingt bis zur vollständigen Erfüllung aller vertraglichen Pflichten des Auf-traggebers alle Gegenstände, insbesondere Sen-dematerial - vgl. C) § 6 (1) -, Bild- und Tonträger einschließlich etwaiger Anwartschaften, die auf seine Veranlassung zur Durchführung des Auf-trags an TV Magazin & Media übergeben wurden.(2) Soweit dem Auftraggeber von TV Magazin & Media gemäß Abschnitt B) das Eigentum und die Fernsehrechte an einer Sendung übertragen werden, erfolgt die Übertragung aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Erfüllung aller ver-traglichen Pflichten des Auftraggebers.(3) TV Magazin & Media ist unbeschadet ihr zustehender gesetzlicher Sicherungsrechte be-rechtigt, die vorstehenden Sicherungsrechte ge-mäß (1) und (2) nach eigenem Ermessen durch freihändige Veräußerung oder andere Verwer-tungsmöglichkeiten und ohne Rücktritt vom Ver-trag auszuüben.

§ 5 Programmverantwortung (1) TV Magazin & Media trägt als Veranstalter die rundfunkrechtliche Programmverantwortung für jede Sendung.(2) Im internen Auftragsverhältnis ist der Auftrag-geber für die inhaltliche und redaktionelle Gestal-tung der Sendung verantwortlich. Er garantiert, dass die Sendung nicht gegen gesetzliche oder andere Bestimmungen (insbesondere das Hes-sischen Privatrundfunkgesetz, den Rundfunk-staatsvertrag, die Programmrichtlinien der Lan-desmedienanstalten - vor allem deren jeweilige gemeinsame Werberichtlinien -, die europäischen Fernseh- und Medienrichtlinien und sonstige europäischen rundfunkrechtlichen Vorschriften) verstößt. Der Auftraggeber garantiert ferner, dass die Sendung nicht gegen sonstige werbe- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstößt und durch die Sendung keine Rechte Dritter verletzt werden. Eine Haftung hierfür übernimmt TV Ma-gazin & Media nicht.

§6 Aufbewahrung von MaterialFür den Auftraggeber hergestelltes oder von ihm beigestelltes Material (z.B. Bild- und Tonträger) oder zur Ausstrahlung übergebenes Sendema-terial - vgl. C) § 6 (1) - wird von TV Magazin & Media bis zur Dauer von fünf Werktagen nach vertragsgemäßer Abnahme bzw. letztmaliger Ausstrahlung der Sendung unentgeltlich aufbe-wahrt. Nach Ablauf der unentgeltlichen Aufbe-

wahrungsfrist ist TV Magazin & Media berechtigt, das Material an den Auftraggeber zurückzusen-den oder vom Auftraggeber die Zahlung einer Aufbewahrungsvergütung zu verlangen.

§ 7 HaftungDie Haftung von TV Magazin & Media für eigenes oder zurechenbares Verschulden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darü-ber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche oder nebenvertrag-liche Ansprüche. TV Magazin & Media haftet in keinem Fall für Mängelfolgeschäden. Der Haftungswert bei der Schaltung von Anzeigen erstreckt sich höchsten bis zum Nettowert der Anzeige für eine einmalige Schaltung abzüglich der üblich gewährten Rabatte. Eine Haftung bei Nichtveröffentlichung der Anzeige in Folge höhe-rer Gewalt ist ausgeschlossen. Auch für Satzfehler übernimmt TV Magazin & Media keine Haftung. Sollte eine Anzeige fehlerhaft durch TV Magazin & Media veröffentlicht worden sein, gewährt TV Magazin & Media dem Auftraggeber eine kosten-lose Ersatzanzeige in gleicher Größe, Form, Ge-staltung und Preis. Der Auftragnehmer kann die >Veröffentlichung einer Anzeige/Anzeigenmotivs ohne nähere Begründung ablehnen. Es genügt die schriftliche Information an den Auftraggeber über die Nichtannahme der Anzeige per EMail oder Brief.

§ 8 GarantienVerstößt der Auftraggeber gegen eine von ihm gegenüber TV Magazin & Media übernommene Garantie, hat TV Magazin & Media die gesetzli-chen Rechte und kann verschuldensunabhängig Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlan-gen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, TV Magazin & Media von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von allen Kosten, die im Zusam-menhang mit einer Verletzung dieser Garantie entstehen, einschließlich der Kosten der Rechts-verfolgung, freizustellen.

§ 9 Leistungsverweigerungs- und RücktrittsrechtTV Magazin & Media ist berechtigt, geschuldete Leistungen zu verweigern oder von dem Auf-trag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber ihm obliegende Vorleistungs- oder Mitwirkungs-pflichten nicht erfüllt hat, oder für TV Magazin & Media nicht vorhersehbare und/oder nicht zu vertretende Änderungen des Programms erfol-gen, insbesondere infolge Maßnahmen der Auf-sichtsbehörde, oder begründete Zweifel daran bestehen, dass eine Sendung nicht im Einklang mit rundfunkrechtlichen Bestimmungen - vgl. A) § 5 (2) - steht. In diesen Fällen sind jegliche An-sprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Eine Verpflichtung, Sendungen vor Durchführung des Auftrages anzusehen und zu prüfen; trifft TV Ma-gazin & Media nicht. Dies gilt auch für etwaige Verweise innerhalb der Sendung auf Website-Ad-ressen, Telefonnummern und deren Inhalt.

§ 10 SchriftformSämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, einschließlich der Aufhebung des Schriftformer-fordernisses. Per Telefax oder email übermittelte Texte genügen der Schriftform. Sofern TV Ma-gazin & Media bei fernmündlich erteilten Auf-trägen, Dispositionen, Textdurchsagen sowie Angaben auf Einschaltplänen auf die Einhaltung des Schriftformerfordernisses verzichtet hat, trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Über-mittlungsfehler.

§ 11 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand(1) Sollte eine Bestimmung des Auftrags oder der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hier-durch die Wirksamkeit des Auftrags und der AGB im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, die ungültige Be-stimmung durch eine andere zu ersetzen, welche dem mit der ungültigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt und wodurch dieser Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wer-den kann.(2) Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bad Homburg v. d. Höhe.

§ 12 HaftungsausschlussAlle Rechte der eingestellten Filme in unserer Mediathek liegen bei RheinmainTV oder bei der TV-Magazin & Media GmbH und Co.KG. Bei den eingestellten Filmen bzw. Archivfilmen handelt es sich um Werbe- und Informationsfilme, die teils schon bei RheinmainTV gesendet wurden und daher entfällt der Anspruch auf Aktualität. Die Filme/Videos sind Musterfilme und dienen Werbekunden als Anschauungs- und Informati-onshilfe für vorgesehene Werbeschaltungen. Alle Angaben über Preise, sowie die Nennung von Aktionen, Terminen, Orten und Adressen können überholt sein und sind ohne Gewähr. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ver-lages. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wie-der. Für Anzeigen und Werbung gelten die jeweils gültigen Preislisten und Geschäftsbedingungen, die unter www.tv-magazin.net zum Download bereitstehen oder eingesehen werden können.1. Inhalt des OnlineangebotesDer Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haf-tungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art bezie-hen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Infor-mationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freiblei-bend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das ge-samte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzu-stellen.2. Verweise und LinksBei direkten oder indirekten Verweisen auf frem-de Internetseiten („Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich

in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Fal-le rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor einge-richteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvoll-ständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher-art dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwie-sen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.3. Urheber- und KennzeichenrechtDer Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Ton-dokumente, Videosequenzen und Texte zu nut-zen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumen-te, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzei-chenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlich-te, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektro-nischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht ge-stattet.4. DatenschutzSofern innerhalb des Internetangebotes die Mög-lichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftli-cher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch mög-lich und zumutbar - auch ohneAngabe solcher Daten bzw. unter Angabe anony-misierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.

5. Rechtswirksamkeit dieses HaftungsausschlussesDieser Haftungsausschluss ist als Teil des Interne-tangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzel-ne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollstän-dig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültig-keit davon unberührt.

Seite 8 GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND ALLGEMEINE VERLAGSANGABENVerlag:TV-Magazin und Media GmbH & Co. KGAm Houiller Platz 4, Eingang C61381 FriedrichsdorfGeschäftsführung: Udo Zöllner

Gesellschafter und Kommanditisten TV-Maga-zin und RSZ: H.R.Schneider, Bad Homburg und SZ-Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH für mo-derne Medien, Stein-Neukirch

Chefredaktion (V.i.S.d.P.) Geschäftsführer Udo Zöllner, Redaktionsleitung Print-Online gesamt: Jürgen Zanger

persönlich haftende Gesellschafterin: RSZ - Ver-waltungs GmbH mit Sitz in 61381 Friedrichsdorf, eingetragen beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11297, eingetragene Steuernummer 003 375 60562

Anschrift der Gesellschaft und des Verlages:61381 Friedrichsdorf (Firmensitz)Am Houiller Platz 4, Eingang CTelefonzentrale: 06172 / 86 86 2 – 0 bis Nr.30Telefax: 06172 / 86 86 2 – 22Email: [email protected]: www.tv-magazin.net

Bankverbindungen:Nassauische SparkasseKonto-Nummer 159016195Bankleitzahl: 510 500 15

Westerwald Bank eGKonto-Nummer: 3 888 908Bankleitzahl: 573 918 00

Bilder auf der Titelseite dieser Preisliste: © - Fotolia.com, ©davis, ©M.Rosenwirth, ©BeTa-Artworks, ©ErnstPieber

Allgemeine Geschäftsbedingungen(nachstehend „AGB“) der TV Magazin und Media GmbH & Co. KG (nachstehend „TV Magazin & Media“) AGB TV Magazin & Media Fassung 1. April 2014

§ 1 Geltung(1) Die AGB gelten für alle Geschäftsabschlüs-se über Print-, Internet- und Fernsehwerbung, die von TV Magazin & Media im Auftrag Dritter (nachstehend „Auftraggeber“) hergestellt wird. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsab-schlüsse zwischen TV Magazin & Media und dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Über-lassung einer Ausfertigung der AGB bedarf.(2) Stehen die AGB mit Bedingungen des Auftrag-gebers in Widerspruch, so gehen die AGB von TV Magazin & Media vor, auch wenn TV Magazin & Media den anderen Bedingungen nicht ausdrück-lich widersprochen hat.(3) Änderungen der AGB werden bekannt gege-ben und dem Auftraggeber auf Wunsch über-sandt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auf-traggeber nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht.

§ 2 Auftrag(1) Angebote von TV Magazin & Media sind frei-bleibend.(2) Auftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen TV Magazin & Media und dem Auftrag-geber über die Veröffentlichung von Werbung.

Der Auftrag kommt wirksam zustande, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers durch eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung von TV Magazin & Media bestätigt worden ist oder das Auftragsformular entsprechend aus-gefüllt wurde. Weichen Auftragserteilung und Auftragsbestätigung inhaltlich von einander ab, kommt der Auftrag mit dem von TV Magazin & Media bestätigten Inhalt zustande, falls der Auf-traggeber der Auftragsbestätigung nicht inner-halb von 48 Stunden nach deren Zugang gegen-über TV Magazin & Media schriftlich widerspricht. Schweigen des Auftraggebers gilt als Annahme.(3) Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbetreibende durchgeführt. TV Magazin & Media ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Die Fakturierung erfolgt an die Agentur. Bei Auftragserteilung durch Agenturen behält sich TV Magazin & Media das Recht vor, Auftragsbestätigungen auch an den Agenturkun-den weiterzuleiten.(4) Soweit TV Magazin & Media vom Auftragge-ber im Zusammenhang mit dem Auftrag Rechte oder Eigentum an Sachen übertragen werden, nimmt TV Magazin & Media die jeweilige Über-tragung an.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen(1) Die Vergütung der Leistungen von TV Ma-gazin & Media erfolgt gemäß den im Auftrag vereinbarten Preisen, gegebenenfalls gemäß der vereinbarten Preisliste von TV Magazin & Media. Änderungen der Preisliste im Laufe derVertragszeit treten 8 Wochen nach Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber in Kraft. Der Auf-traggeber kann in einem solchen Fall mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisände-rung vom Auftrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TV Magazin & Media bis spätestens 2 Wochen vor dem Inkrafttreten der Preisänderung schriftlich zu erklären. Andernfalls setzt sich das Auftragsverhältnis zu den geänderten Preisbedin-gungen fort. Zahlungen des Auftraggebers haben unve züglich bei Rechnungserhalt ohne jeden Ab-zug zu erfolgen. Aufträge bis 300,00 Euro wer-den nur mit Bankeinzug entgegengenommen. Der Bankbeleg gilt als Rechnung.(2) Bei Aufträgen mit einem höheren Auftrags-wert als 2.500,00 kann TV Magazin & Media eine sofort fällige Abschlagzahlung bis zur Höhe von 30 % des jeweiligen Gesamtauftragsvolumens verlangen.(3) Storniert der Auftraggeber den Auftrag auf-grund eines vereinbarten Stornierungsvorbehalts, ist TV Magazin & Media berechtigt, die Zahlung einer Stornierungspauschale zu verlangen. Die Stornierungspauschale beträgt 5% des vereinbar-ten Auftragsvolumens. Sie erhöht sich auf 20% bei Stornierungen, die kurzfristiger als 20 Tage und auf 50% bei Stornierung, die kurzfristiger als 7 Tage vor dem vereinbarten Liefer-/Erstausstrah-lungstermin erfolgen. Bei Produktionsaufträgen kann TV Magazin & Media anstatt der Stornie-rungspauschale vom Auftraggeber die Vergütung aller bis zum Eingang der Stornierung bereits er-brachten Produktionsleistungen verlangen.(4) TV Magazin & Media ist berechtigt, vom Auf-traggeber die Zahlung der vereinbarten Vergü-tung zu verlangen, wenn der Auftrag aus vom

Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, vor allem wenn bei Sendeaufträgen die Ausstrahlung unterbleibt, weil der Auftraggeber Sendematerial - vgl. C) § 6 (1) - nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder falsch ge-kennzeichnet zur Verfügung gestellt hat.(5) Bei der Verwendung von Werken aus dem Repertoire der GEMA oder sonstigen Verwer-tungsgesellschaften sind diese für den Auftrag-geber nur dann vergütungsfrei, wenn sie durch die von TV Magazin & Media mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften direkt abge-schlossenen Vereinbarungen abgegolten sind. Weitergehende Vergütungszahlungen hat aus-schließlich der Auftraggeber zu tragen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt, Sicherungsrechte(1) Der Auftraggeber übereignet TV Magazin & Media auflösend bedingt bis zur vollständigen Erfüllung aller vertraglichen Pflichten des Auf-traggebers alle Gegenstände, insbesondere Sen-dematerial - vgl. C) § 6 (1) -, Bild- und Tonträger einschließlich etwaiger Anwartschaften, die auf seine Veranlassung zur Durchführung des Auf-trags an TV Magazin & Media übergeben wurden.(2) Soweit dem Auftraggeber von TV Magazin & Media gemäß Abschnitt B) das Eigentum und die Fernsehrechte an einer Sendung übertragen werden, erfolgt die Übertragung aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Erfüllung aller ver-traglichen Pflichten des Auftraggebers.(3) TV Magazin & Media ist unbeschadet ihr zustehender gesetzlicher Sicherungsrechte be-rechtigt, die vorstehenden Sicherungsrechte ge-mäß (1) und (2) nach eigenem Ermessen durch freihändige Veräußerung oder andere Verwer-tungsmöglichkeiten und ohne Rücktritt vom Ver-trag auszuüben.

§ 5 Programmverantwortung (1) TV Magazin & Media trägt als Veranstalter die rundfunkrechtliche Programmverantwortung für jede Sendung.(2) Im internen Auftragsverhältnis ist der Auftrag-geber für die inhaltliche und redaktionelle Gestal-tung der Sendung verantwortlich. Er garantiert, dass die Sendung nicht gegen gesetzliche oder andere Bestimmungen (insbesondere das Hes-sischen Privatrundfunkgesetz, den Rundfunk-staatsvertrag, die Programmrichtlinien der Lan-desmedienanstalten - vor allem deren jeweilige gemeinsame Werberichtlinien -, die europäischen Fernseh- und Medienrichtlinien und sonstige europäischen rundfunkrechtlichen Vorschriften) verstößt. Der Auftraggeber garantiert ferner, dass die Sendung nicht gegen sonstige werbe- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstößt und durch die Sendung keine Rechte Dritter verletzt werden. Eine Haftung hierfür übernimmt TV Ma-gazin & Media nicht.

§6 Aufbewahrung von MaterialFür den Auftraggeber hergestelltes oder von ihm beigestelltes Material (z.B. Bild- und Tonträger) oder zur Ausstrahlung übergebenes Sendema-terial - vgl. C) § 6 (1) - wird von TV Magazin & Media bis zur Dauer von fünf Werktagen nach vertragsgemäßer Abnahme bzw. letztmaliger Ausstrahlung der Sendung unentgeltlich aufbe-wahrt. Nach Ablauf der unentgeltlichen Aufbe-

wahrungsfrist ist TV Magazin & Media berechtigt, das Material an den Auftraggeber zurückzusen-den oder vom Auftraggeber die Zahlung einer Aufbewahrungsvergütung zu verlangen.

§ 7 HaftungDie Haftung von TV Magazin & Media für eigenes oder zurechenbares Verschulden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darü-ber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche oder nebenvertrag-liche Ansprüche. TV Magazin & Media haftet in keinem Fall für Mängelfolgeschäden. Der Haftungswert bei der Schaltung von Anzeigen erstreckt sich höchsten bis zum Nettowert der Anzeige für eine einmalige Schaltung abzüglich der üblich gewährten Rabatte. Eine Haftung bei Nichtveröffentlichung der Anzeige in Folge höhe-rer Gewalt ist ausgeschlossen. Auch für Satzfehler übernimmt TV Magazin & Media keine Haftung. Sollte eine Anzeige fehlerhaft durch TV Magazin & Media veröffentlicht worden sein, gewährt TV Magazin & Media dem Auftraggeber eine kosten-lose Ersatzanzeige in gleicher Größe, Form, Ge-staltung und Preis. Der Auftragnehmer kann die >Veröffentlichung einer Anzeige/Anzeigenmotivs ohne nähere Begründung ablehnen. Es genügt die schriftliche Information an den Auftraggeber über die Nichtannahme der Anzeige per EMail oder Brief.

§ 8 GarantienVerstößt der Auftraggeber gegen eine von ihm gegenüber TV Magazin & Media übernommene Garantie, hat TV Magazin & Media die gesetzli-chen Rechte und kann verschuldensunabhängig Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlan-gen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, TV Magazin & Media von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von allen Kosten, die im Zusam-menhang mit einer Verletzung dieser Garantie entstehen, einschließlich der Kosten der Rechts-verfolgung, freizustellen.

§ 9 Leistungsverweigerungs- und RücktrittsrechtTV Magazin & Media ist berechtigt, geschuldete Leistungen zu verweigern oder von dem Auf-trag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber ihm obliegende Vorleistungs- oder Mitwirkungs-pflichten nicht erfüllt hat, oder für TV Magazin & Media nicht vorhersehbare und/oder nicht zu vertretende Änderungen des Programms erfol-gen, insbesondere infolge Maßnahmen der Auf-sichtsbehörde, oder begründete Zweifel daran bestehen, dass eine Sendung nicht im Einklang mit rundfunkrechtlichen Bestimmungen - vgl. A) § 5 (2) - steht. In diesen Fällen sind jegliche An-sprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Eine Verpflichtung, Sendungen vor Durchführung des Auftrages anzusehen und zu prüfen; trifft TV Ma-gazin & Media nicht. Dies gilt auch für etwaige Verweise innerhalb der Sendung auf Website-Ad-ressen, Telefonnummern und deren Inhalt.

§ 10 SchriftformSämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, einschließlich der Aufhebung des Schriftformer-fordernisses. Per Telefax oder email übermittelte Texte genügen der Schriftform. Sofern TV Ma-gazin & Media bei fernmündlich erteilten Auf-trägen, Dispositionen, Textdurchsagen sowie Angaben auf Einschaltplänen auf die Einhaltung des Schriftformerfordernisses verzichtet hat, trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Über-mittlungsfehler.

§ 11 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand(1) Sollte eine Bestimmung des Auftrags oder der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hier-durch die Wirksamkeit des Auftrags und der AGB im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, die ungültige Be-stimmung durch eine andere zu ersetzen, welche dem mit der ungültigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt und wodurch dieser Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wer-den kann.(2) Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bad Homburg v. d. Höhe.

§ 12 HaftungsausschlussAlle Rechte der eingestellten Filme in unserer Mediathek liegen bei RheinmainTV oder bei der TV-Magazin & Media GmbH und Co.KG. Bei den eingestellten Filmen bzw. Archivfilmen handelt es sich um Werbe- und Informationsfilme, die teils schon bei RheinmainTV gesendet wurden und daher entfällt der Anspruch auf Aktualität. Die Filme/Videos sind Musterfilme und dienen Werbekunden als Anschauungs- und Informati-onshilfe für vorgesehene Werbeschaltungen. Alle Angaben über Preise, sowie die Nennung von Aktionen, Terminen, Orten und Adressen können überholt sein und sind ohne Gewähr. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ver-lages. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wie-der. Für Anzeigen und Werbung gelten die jeweils gültigen Preislisten und Geschäftsbedingungen, die unter www.tv-magazin.net zum Download bereitstehen oder eingesehen werden können.1. Inhalt des OnlineangebotesDer Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haf-tungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art bezie-hen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Infor-mationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freiblei-bend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das ge-samte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzu-stellen.2. Verweise und LinksBei direkten oder indirekten Verweisen auf frem-de Internetseiten („Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich

in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Fal-le rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor einge-richteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvoll-ständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher-art dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwie-sen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.3. Urheber- und KennzeichenrechtDer Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Ton-dokumente, Videosequenzen und Texte zu nut-zen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumen-te, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzei-chenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlich-te, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektro-nischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht ge-stattet.4. DatenschutzSofern innerhalb des Internetangebotes die Mög-lichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftli-cher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch mög-lich und zumutbar - auch ohneAngabe solcher Daten bzw. unter Angabe anony-misierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.

5. Rechtswirksamkeit dieses HaftungsausschlussesDieser Haftungsausschluss ist als Teil des Interne-tangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzel-ne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollstän-dig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültig-keit davon unberührt.

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