Selbstbestimmtes Leben und Sterben - Esther …...referate in eine kurze Podiums-diskussion und in...

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Aus den Verhandlungen des Regierungsrates Landsgemeinde 2015 – Änderung des Kantonalbank- gesetzes vorgeschlagen Dem Landrat wird eine Änderung des Gesetzes über die Glarner Kan- tonalbank (GLKB) zuhanden der Landsgemeinde 2015 unterbreitet. Die Änderung ist unter anderem eine Folge der Publikumsöffnung der GLKB für private Aktionäre. Ausgangslage Im April 2014 genehmigte der Landrat eine Aktienkapitalerhö- hung der GLKB von 80 auf maxi- mal 115 Millionen Franken. Damit ebnete er den Weg zur Publikums- öffnung der GLKB, welche am 24. Juni 2014 mit dem Börsengang erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Bereits in den Vorbereitungen zur Publikumsöffnung zeigte sich, dass die Beschränkung der Ausschüt- tungsquote auf 45 Prozent des Jahresgewinnes bei potenziellen Aktionären ein Thema sein wird. Regierungsrat und Bankleitung nahmen diese Signale auf und stell- ten in Aussicht, die heutige Rege- lung flexibilisieren zu wollen. Dafür ist aber in letzter Instanz die Lands- gemeinde zuständig. Inhalt der Vorlage In der Teilrevision des Kantonal- bankgesetzes werden drei wesent- liche materielle Änderungen vorge- schlagen: – Künftig soll der Regierungsrat in seiner Funktion als Aktionärsver- treter über Anpassungen beim Aktienkapital in eigener Kompe- tenz bestimmen können. Der Kanton ist Mehrheits-, aber nicht mehr Alleinaktionär. Die Gene- ralversammlung bestimmt unter anderem über Aktienkapitaler- höhungen. Eine Gleichbehand- lung der Aktionäre setzt voraus, dass alle Minderheitsaktionäre gemeinsam mit dem Kanton als Hauptaktionär über die Notwen- digkeit und die Bedingungen einer Aktienkapitalerhöhung dis- kutieren und entscheiden kön- nen. – Der Personenkreis, der Einsitz im Verwaltungsrat nehmen kann, wird erweitert. Die heute gelten- den Ausschlussgründe wider- sprechen einer zeitgemässen Corporate Governance. Künftig soll eine höhere Dividen- denausschüttung möglich sein. Das Kantonalbankgesetz begrenzt heute die Ausschüttungsquote auf 45 Prozent des Jahresgewinnes. Wie bereits beim Börsengang gegenüber dem Landrat ange- kündigt, soll die zukünftige Aus- schüttungsquote zwischen markt- üblichen 40 und 60 Prozent des Jahresgewinns liegen. Im Weiteren erfährt das Kantonal- bankgesetz verschiedene formelle Anpassungen an heutige Standards und Begrifflichkeiten, welche durch Änderungen in Bundesgesetzen und eidgenössischen Verordnungen nötig werden. Auskünfte: Dr. Rolf Widmer, Lan- desstatthalter, Telefon 055 6466101; Hanspeter Rhyner, Vorsitzender der Geschäftsleitung GLKB, Tele- fon 055 646 7101 Startschuss zur Umsetzung des Lehrplans 21 Der Regierungsrat gibt den Start- schuss zur Umsetzung des Lehr- plans 21 im Kanton Glarus und be- auftragt das Departement Bildung und Kultur, eine Umsetzungsvor- lage auszuarbeiten. Ausgangslage Mit der Einführung des Lehrplans 21 wird der Kern-Lehrplan des Kantons Glarus aus dem Jahr 2002 ersetzt. Wie schon sein Vorgänger legt dieser die Ziele für den Unter- richt aller Stufen der Volksschule fest und ist ein Planungs- und Evaluationsinstrument für Lehr- personen, Schulen und Bildungs- verwaltungen. Die Einführung des Lehrplans 21 basiert auf dem Volks- entscheid aus dem Jahr 2006 zur Revision des Bildungsartikels in der Bundesverfassung, der besagt, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gemeinsam für eine hohe Qualität und Durch- lässigkeit des Bildungsraums Schweiz zu sorgen haben. Der vorliegende Lehrplan 21 trägt diesem Harmoni- sierungsgedanken Rechnung. Ende Oktober 2014 hat die Deutsch- schweizer Erziehungsdirektoren- konferenz den Lehrplan 21 zur Einführung in den Kantonen frei- gegeben. 21 Kantone machen sich nun daran, diesen umzusetzen. Im Gegensatz zum bestehenden Kern-Lehrplan orientiert sich der neue Lehrplan neu an Kompeten- zen. Er geht von einem umfassen- den Lernbegriff aus und richtet den Blick verstärkt auf die Anwendbar- keit von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, aber auch auf die Entwicklung von Haltungen. Der Kern-Lehrplan des Kantons Glarus beinhaltet mit seinen Kern- und Basiszielen schon viele Grundzüge dieser pädagogischen Ausrichtung. Lehrpersonen, die sich bereits heute mit neuen Lehrmitteln nach einem individualisierenden und ziel- orientierten Unterrichtsverständnis ausrichten, bringen bereits gute Voraussetzungen für einen kompe- tenzorientierten Unterricht mit. Fahrplan In Zusammenarbeit mit den Hauptschulleitungen, Schulleitungen und mit der Lehrerschaft hat das Departement ein Konzept zur Einführung des Lehrplans 21 er- arbeitet. Dieses sieht die Einfüh- rung auf das Schuljahr 2017/18 vor. Geplante Massnahmen siehe Tabelle unten. Finanzielles Für 2015 werden mit der Pro In- firmis, der Pro Senectute und der Beratungs- und Therapiestelle Glarnerland BTG Beitragsverein- barungen von total 485 000 Fran- ken (Vorjahr: 487000 Franken) abgeschlossen. 432 000 Franken werden der Jahresrechnung 2015 belastet, 53 000 Franken dem Sozialfonds. Der Anteil der Feuerwehrersatzab- gabe für das Feuerwehrinspektorat wird für 2015 unverändert bei 40 Prozent belassen. Personelles Für das Geschäftsjahr 2015 werden als Verwaltungsräte der Glarner- sach gewählt: – Anton Bürge, Näfels, als Präsi- dent; – Hansueli Lienhard, Bilten; Landrat Rolf Hürlimann, Schwanden; – Hannes Schiesser, Diesbach; – Lukas Ziltener, Glarus; – Oliver Eugster, Dübendorf. Regierungsrat Andrea Bettiga, Ennenda, ist von Amtes wegen Mitglied des Verwaltungsrates. Als externe Revisionsstelle der Glarnersach wird für das Ge- schäftsjahr 2015 die BDO, Glarus, wiedergewählt. Von folgenden Rücktritten wird unter Verdankung der geleisteten Dienste Kenntnis genommen: Karin Stüssi, Glarus, Schulsozial- arbeiterin Sozialdienst Mitte, per 30. November 2014; – Konrad Kals, Mels, Lehrperson Schulisches Zusatzangebot, per 30. Januar 2015. Donnerstag, 13. November 2014 Seite 4 Einberufung des Landrates D er Landrat versammelt sich am Mittwoch, 19. November, um 08.00 Uhr im Rathaus Glarus zur Behandlung folgender Geschäfte: 1. Ersatzwahlen in die Steuer- rekurskommission 2. Änderung des Steuergesetzes 3. Änderung der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung 4. Amtsbericht 2013 5. Motion Grüne-Landratsfraktion «Neuverhandlung des Axpo- Konkordatsvertrages» Der Präsident: Hans Peter Spälti, Netstal Datum Tätigkeit Verantwortlichkeit Bis Ende Februar 2015 Erstellung einer Vernehmlassungsvorlage Departement Bildung und Kultur (DBK) März Vorinformation DBK der Vernehmlassungsteilnehmenden/ Infoveranstaltungen Bis Ende Juni Positionsbezug der Betroffenen, Vernehmlassungsteilnehmende Verfassen von Stellungnahmen Juli/August Auswertung der Rückmeldungen DBK Überarbeiten von Stundentafeln und Rechtsänderungen September Beschluss des Regierungsrates über: Regierungsrat – Erlass des Lehrplans – Anpassung und Rechtsänderungen Bis Ende 2015 Verabschiedung der Volksschulverordnung Landrat im Landrat Pro-Senectute-Informationsveranstaltung: Selbstbestimmtes Leben und Sterben Mehrere Organisationen legten am Donnerstagabend, 6. November, in der Aula der Kantonsschule Glarus ihre Sicht zum Thema «Selbstbestimmtes Leben und Sterben» dar. Die Veranstaltung wurde von Dr. Esther Girsberger moderiert. D as Thema humanes Sterben bewege die Leute weitherum, sagte der Geschäftsleiter der Pro Senectute Glarus, Peter Zim- mermann, in seinen einleitenden Worten. In diesem Jahr hätten sich zahlreiche Persönlichkeiten aus Po- litik und Gesellschaft im Zusam- menhang mit ihren Krankheiten darüber geäussert. Hans Küng habe darüber sogar ein Buch geschrie- ben. Palliative Care Die gebürtige Glarnerin Susanne de Wolf-Linder, die beim weltweit ersten Forschungsinstitut für Pallia- tivpflege arbeitet, dem Cicely Saun- ders Institute in London, sagte, dass Saunders 1997 die Schweiz be- suchte und dass seither die erste Pal- liativvereinigung in der Schweiz be- stehe. Ein Team der Palliative Care besteht immer aus Spezialisten mehrerer Disziplinen, wie Ärzte, Pflegefachfrau, Psychologe, Seel- sorger, Sozialarbeiter sowie Physio- und Ergotherapeuten. Es verbessert die Lebensqualität. Die Weltge- sundheitsorganisation sieht Pallia- tive Care als Menschenrecht. Sie muss bei lebensbedrohlichen Er- krankungen gleich von Beginn weg beigezogen werden. Es gibt im Kan- ton Glarus einzelne Palliative-Care- Gruppen, aber noch kein einheitli- ches Netz. Sterbehilfeorganisation EXIT Bernhard Sutter, Vizepräsident von EXIT und zukünftiger Geschäfts- führer, legte Wert auf die Selbst- bestimmung des Sterbens. Inzwi- schen zählt die Organisation 100 000 Mitglieder, 1985 wurde sie gegründet. Sutter illustrierte seinen Vortrag mit dem Beispiel eines be- kannten Künstlers, der bei einer Operation einen irreversiblen Hirn- schaden erlitten hatte und durch Schläuche mit der Maschine ver- bunden war. Dieser Mann hatte im- mer gesagt, er möchte in einem sol- chen Fall nicht künstlich am Leben erhalten werden. Trotz der schrift- lich vorliegenden EXIT-Patienten- verfügung wollten die behandeln- den Ärzte die Maschine nicht ab- stellen. Als die Ehefrau dann EXIT einschaltete, wurde der Künstler schliesslich vom Leben befreit. Die meisten Klienten haben Krebs im Endstadium. Der Bundesrat spricht der Organisation eine «suizid- präventive Wirkung» zu. 2500 Leu- ten kommen pro Jahr zu EXIT mit ihrem Sterbewunsch. Dann braucht es umfangreiche Abklärungen, auch mit den Angehörigen. Nur noch 800 wollen dann auch wirk- lich sterben, die anderen halten ihre Leiden bis zum natürlichen Tod aus. Sicht eines Theologen Pfarrer Daniel Zubler, Seelsorger am Kantonsspital Glarus, stellte die Lage aus theologischer Sicht dar und wollte ein paar Gedanken über den Wert des Lebens und selbstbe- stimmtes Sterben anstellen. Er stellte fest: «Unsere Gesellschaft tut sich schwer mit alternden Leuten.» Liegt das an den alten Leuten oder an der Gesellschaft? In Gesell- schaften, die ihre Ältesten verehren, gibt es praktisch keine Alterssui- zide. Weiter führte er aus, der Mensch habe als göttliches Ge- schöpf einen unbedingten Eigen-, nicht nur einen Nutzwert. Und wie stellt sich die Bibel zum Freitod? Sie toleriert ihn in der Form als unei- gennütziges Selbstopfer. «Suizid ist ein menschlicher Grenzfall, der sich allen einseitigen Bewertungen wi- dersetzt», schloss Zubler. Schliesslich mündeten die Fach- referate in eine kurze Podiums- diskussion und in Publikumsfragen. mst. Diskutierten in der Runde (von links): Moderatorin Dr. Esther Girsberger, Seelsorger Daniel Zubler, Pflegefachfrau Susanne de Wolf-Linder und EXIT-Vizepräsident Bernhard Sutter. (Foto: mst.) b. Sonnenhügel , 055 640 1192 Essen •Trinken • Geniessen in gepflegter Gastlichkeit Das Esslokal in Glarus H. Hauser-Honegger Mitglied Schweiz. Gilde etablierter Köche [email protected] Aktion Weihnachtspäckli: Helfen Sie mit! Auch dieses Jahr laden wir Sie zum Mithelfen ein, damit es für notleidende Menschen in Osteuropa Weihnachten wird. L etztes Jahr erhielten viele Kin- der aus bedürftigen Familien, Waisen, Behinderte, Kranke, alleinerziehende Mütter und Rent- ner staunend ein Geschenk aus der Schweiz. 27 Sattelschlepper verfrachteten die 89500 Päckli An- fang Dezember zur Verteilung in die Ukraine, nach Moldawien, Albanien, Bulgarien, Rumänien, Serbien und Weissrussland. Das Begegnungszentrum Freie Evangelische Gemeinde in Nieder- urnen ist eine von rund 420 Sam- melstellen, wo Päckli abgegeben werden können, und zwar bis am 22. November. Wir freuen uns über jedes Päckli und sagen DANKE. Unter www.weihnachtspaeckli.ch fin- det man Ideen für ein Standard- Päckli für Kinder und Erwachsene. Infos gibt Beatrice Graf, Telefon 055 6101916 oder www.feg-niederurnen.ch. Fridolins Christkindmarkt mit Preisverlosung Donnerstag, 4. Dezember Donnerstag, 11. Dezember

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Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

Landsgemeinde 2015 – Änderung des Kantonalbank-gesetzes vorgeschlagenDem Landrat wird eine Änderungdes Gesetzes über die Glarner Kan-tonalbank (GLKB) zuhanden derLandsgemeinde 2015 unterbreitet.Die Änderung ist unter anderemeine Folge der Publikumsöffnungder GLKB für private Aktionäre.

AusgangslageIm April 2014 genehmigte derLandrat eine Aktienkapitalerhö-hung der GLKB von 80 auf maxi-mal 115 Millionen Franken. Damitebnete er den Weg zur Publikums-öffnung der GLKB, welche am 24. Juni 2014 mit dem Börsengangerfolgreich abgeschlossen werdenkonnte.Bereits in den Vorbereitungen zurPublikumsöffnung zeigte sich, dassdie Beschränkung der Ausschüt-tungsquote auf 45 Prozent des Jahresgewinnes bei potenziellenAktionären ein Thema sein wird.Regierungsrat und Bankleitungnahmen diese Signale auf und stell-ten in Aussicht, die heutige Rege-lung flexibilisieren zu wollen. Dafürist aber in letzter Instanz die Lands-gemeinde zuständig.

Inhalt der VorlageIn der Teilrevision des Kantonal-bankgesetzes werden drei wesent -liche materielle Änderungen vorge-schlagen: – Künftig soll der Regierungsrat in

seiner Funktion als Aktionärsver-treter über Anpassun gen beimAktienkapital in eigener Kompe-tenz bestimmen können. DerKanton ist Mehrheits-, aber nichtmehr Alleinaktionär. Die Gene-ralversammlung bestimmt unteranderem über Aktienkapitaler -höhungen. Eine Gleichbehand-lung der Aktionäre setzt voraus,dass alle Minderheitsaktionäregemeinsam mit dem Kanton alsHauptaktionär über die Notwen-digkeit und die Bedingungen einer Aktienkapitalerhöhung dis-kutieren und entscheiden kön-nen.

– Der Personenkreis, der Einsitz im Verwaltungsrat nehmen kann,wird erweitert. Die heute gelten-den Ausschlussgründe wider-sprechen einer zeitgemässen Corporate Governance.

– Künftig soll eine höhere Dividen-denausschüttung möglich sein.Das Kantonalbankgesetz begrenzt

heute die Ausschüttungsquote auf45 Prozent des Jahresgewinnes.Wie bereits beim Börsenganggegenüber dem Landrat ange-kündigt, soll die zukünftige Aus -schüt tungsquote zwischen markt-üblichen 40 und 60 Prozent desJahresgewinns liegen.

Im Weiteren erfährt das Kantonal-bankgesetz verschiedene formelleAnpassungen an heutige Standardsund Begrifflichkeiten, welche durchÄnderungen in Bundesgesetzenund eidge nössischen Verordnungennötig werden.Auskünfte: Dr. Rolf Widmer, Lan-desstatthalter, Telefon 055 6466101;Hanspeter Rhyner, Vorsitzenderder Geschäftsleitung GLKB, Tele-fon 055 6467101

Startschuss zur Umsetzung des Lehrplans 21Der Regierungsrat gibt den Start-schuss zur Umsetzung des Lehr-plans 21 im Kanton Glarus und be-auftragt das Departement Bildungund Kultur, eine Umsetzungsvor-lage auszuarbeiten.

AusgangslageMit der Einführung des Lehrplans21 wird der Kern-Lehrplan desKantons Glarus aus dem Jahr 2002ersetzt. Wie schon sein Vorgängerlegt dieser die Ziele für den Unter-richt aller Stufen der Volksschulefest und ist ein Planungs- und Evaluationsinstrument für Lehr -personen, Schulen und Bildungs-verwaltungen. Die Einführung desLehrplans 21 basiert auf dem Volks-entscheid aus dem Jahr 2006 zurRevision des Bildungsartikels in derBundes verfassung, der besagt, dassBund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gemein samfür eine hohe Qualität und Durch-lässigkeit des Bildungsraums Schweizzu sorgen haben. Der vorliegendeLehrplan 21 trägt diesem Harmoni-sierungsgedanken Rechnung. EndeOktober 2014 hat die Deutsch-schweizer Erziehungsdirektoren-konferenz den Lehrplan 21 zur Einführung in den Kantonen frei-gegeben. 21 Kantone machen sichnun daran, diesen umzusetzen.Im Gegensatz zum bestehendenKern-Lehrplan orientiert sich derneue Lehrplan neu an Kompeten-zen. Er geht von einem umfassen-den Lernbegriff aus und richtet denBlick verstärkt auf die Anwendbar-keit von Kenntnissen, Fähigkeitenund Fertigkeiten, aber auch auf dieEntwicklung von Haltungen. Der

Kern-Lehrplan des Kantons Glarusbeinhaltet mit seinen Kern- und Basiszielen schon viele Grundzügedieser pädagogischen Ausrichtung.Lehrpersonen, die sich bereits heute mit neuen Lehrmitteln nacheinem individualisierenden und ziel -orientierten Unterrichtsverständnisausrichten, bringen bereits guteVoraussetzungen für einen kompe-tenzorientierten Unterricht mit.

FahrplanIn Zusammenarbeit mit den Hauptschulleitungen, Schulleitungen und mit der Lehrerschaft hat dasDepartement ein Konzept zur Einführung des Lehrplans 21 er -arbeitet. Dieses sieht die Einfüh-rung auf das Schuljahr 2017/18 vor. Geplante Massnahmen sieheTabelle unten.

FinanziellesFür 2015 werden mit der Pro In -firmis, der Pro Senectute und der Beratungs- und Therapiestelle Glarnerland BTG Beitragsverein-barungen von total 485000 Fran -ken (Vorjahr: 487000 Franken) abgeschlossen. 432000 Frankenwerden der Jahresrechnung 2015belastet, 53000 Franken demSozial fonds.Der Anteil der Feuerwehrersatzab-gabe für das Feuerwehrinspektoratwird für 2015 unver ändert bei 40Prozent belassen.

PersonellesFür das Geschäftsjahr 2015 werdenals Verwaltungsräte der Glarner-sach gewählt:– Anton Bürge, Näfels, als Präsi-

dent;– Hansueli Lienhard, Bilten;– Landrat Rolf Hürlimann,

Schwanden;– Hannes Schiesser, Diesbach;– Lukas Ziltener, Glarus;– Oliver Eugster, Dübendorf.Regierungsrat Andrea Bettiga, Ennenda, ist von Amtes wegen Mitglied des Verwaltungsrates. Als externe Revisionsstelle derGlarnersach wird für das Ge-schäftsjahr 2015 die BDO, Glarus,wiedergewählt.Von folgenden Rücktritten wird unter Verdankung der geleistetenDienste Kenntnis genommen: – Karin Stüssi, Glarus, Schulsozial-

arbeiterin Sozialdienst Mitte, per30. November 2014;

– Konrad Kals, Mels, LehrpersonSchulisches Zusatzangebot, per30. Januar 2015. ●

Donnerstag, 13. November 2014 Seite 4

Einberufung des Landrates

Der Landrat versammelt sicham Mittwoch, 19. November,um 08.00 Uhr im Rathaus

Glarus zur Behandlung folgenderGeschäfte:1. Ersatzwahlen in die Steuer -

rekurskommission 2. Änderung des Steuergesetzes

3. Änderung der kantonalen Natur-und Heimatschutzverordnung

4. Amtsbericht 2013 5. Motion Grüne-Landratsfraktion

«Neuverhandlung des Axpo-Konkordatsvertrages»

● Der Präsident:Hans Peter Spälti, Netstal

Datum Tätigkeit VerantwortlichkeitBis Ende Februar 2015 Erstellung einer Vernehmlassungsvorlage Departement Bildung und Kultur (DBK)

März Vorinformation DBKder Vernehmlassungsteilnehmenden/Infoveranstaltungen

Bis Ende Juni Positionsbezug der Betroffenen, VernehmlassungsteilnehmendeVerfassen von Stellungnahmen

Juli/August Auswertung der Rückmeldungen DBKÜberarbeiten von Stundentafelnund Rechtsänderungen

September Beschluss des Regierungsrates über: Regierungsrat– Erlass des Lehrplans– Anpassung

und Rechtsänderungen

Bis Ende 2015 Verabschiedung der Volksschulverordnung Landratim Landrat

Pro-Senectute-Informationsveranstaltung:

Selbstbestimmtes Leben und Sterben

Mehrere Organisationen legten am Donnerstagabend, 6. November, in derAula der Kantonsschule Glarus ihre Sicht zum Thema «Selbstbestimmtes Leben und Sterben» dar. Die Veranstaltung wurde von Dr. Esther Girsbergermoderiert.

Das Thema humanes Sterbenbewege die Leute weitherum,sagte der Geschäftsleiter der

Pro Senectute Glarus, Peter Zim-mermann, in seinen einleitendenWorten. In diesem Jahr hätten sichzahlreiche Persönlichkeiten aus Po-litik und Gesellschaft im Zusam-menhang mit ihren Krankheitendarüber geäussert. Hans Küng habedarüber sogar ein Buch geschrie-ben.

Palliative CareDie gebürtige Glarnerin Susanne de Wolf-Linder, die beim weltweitersten Forschungsinstitut für Pallia-tivpflege arbeitet, dem Cicely Saun-ders Institute in London, sagte, dassSaunders 1997 die Schweiz be-suchte und dass seither die erste Pal-liativvereinigung in der Schweiz be-stehe. Ein Team der Palliative Carebesteht immer aus Spezialistenmehrerer Disziplinen, wie Ärzte,Pflegefachfrau, Psychologe, Seel-sorger, Sozialarbeiter sowie Physio-und Ergotherapeuten. Es verbessertdie Lebensqualität. Die Weltge-sundheitsorganisation sieht Pallia-tive Care als Menschenrecht. Siemuss bei lebensbedrohlichen Er-krankungen gleich von Beginn wegbeigezogen werden. Es gibt im Kan-ton Glarus einzelne Palliative-Care-Gruppen, aber noch kein einheitli-ches Netz.

Sterbehilfeorganisation EXITBernhard Sutter, Vizepräsident vonEXIT und zukünftiger Geschäfts-führer, legte Wert auf die Selbst-bestimmung des Sterbens. Inzwi-

schen zählt die Organisation100 000 Mitglieder, 1985 wurde siegegründet. Sutter illustrierte seinenVortrag mit dem Beispiel eines be-kannten Künstlers, der bei einerOperation einen irreversiblen Hirn-schaden erlitten hatte und durchSchläuche mit der Maschine ver-bunden war. Dieser Mann hatte im-mer gesagt, er möchte in einem sol-chen Fall nicht künstlich am Lebenerhalten werden. Trotz der schrift-lich vorliegenden EXIT-Patienten-verfügung wollten die behandeln-den Ärzte die Maschine nicht ab-stellen. Als die Ehefrau dann EXITeinschaltete, wurde der Künstlerschliesslich vom Leben befreit. Diemeisten Klienten haben Krebs imEndstadium. Der Bundesrat sprichtder Organisation eine «suizid-präventive Wirkung» zu. 2500 Leu-ten kommen pro Jahr zu EXIT mitihrem Sterbewunsch. Dann brauchtes umfangreiche Abklärungen,auch mit den Angehörigen. Nurnoch 800 wollen dann auch wirk-lich sterben, die anderen halten ihreLeiden bis zum natürlichen Tod aus.

Sicht eines TheologenPfarrer Daniel Zubler, Seelsorgeram Kantonsspital Glarus, stellte dieLage aus theologischer Sicht darund wollte ein paar Gedanken überden Wert des Lebens und selbstbe-stimmtes Sterben anstellen. Erstellte fest: «Unsere Gesellschaft tutsich schwer mit alternden Leuten.»Liegt das an den alten Leuten oderan der Gesellschaft? In Gesell-schaften, die ihre Ältesten verehren,gibt es praktisch keine Alterssui-zide. Weiter führte er aus, derMensch habe als göttliches Ge-schöpf einen unbedingten Eigen-,nicht nur einen Nutzwert. Und wiestellt sich die Bibel zum Freitod? Sietoleriert ihn in der Form als unei-gennütziges Selbstopfer. «Suizid istein menschlicher Grenzfall, der sichallen einseitigen Bewertungen wi-dersetzt», schloss Zubler. Schliesslich mündeten die Fach-referate in eine kurze Podiums-diskussion und in Publikumsfragen.● mst.

Diskutierten in der Runde (von links): Moderatorin Dr. Esther Girsberger,Seelsorger Daniel Zubler, Pflegefachfrau Susanne de Wolf-Linder und EXIT-Vizepräsident Bernhard Sutter. (Foto: mst.)

b. Sonnenhügel , 055 6401192

Essen•Trinken•Geniessenin gepflegter Gastlichkeit

Das Esslokal in GlarusH. Hauser-Honegger

Mitglied Schweiz. Gilde etablierter Kö[email protected]

Aktion Weihnachtspäckli:

Helfen Sie mit!Auch dieses Jahr laden wir Sie zumMithelfen ein, damit es für notleidendeMenschen in Osteuropa Weihnachtenwird.

Letztes Jahr erhielten viele Kin-der aus bedürftigen Familien,Waisen, Behinderte, Kranke,

alleinerziehende Mütter und Rent-ner staunend ein Geschenk aus der Schweiz. 27 Sattelschlepperverfrachteten die 89500 Päckli An-fang Dezember zur Verteilung in die Ukraine, nach Moldawien,

Albanien, Bulgarien, Rumänien,Serbien und Weissrussland.Das Begegnungszentrum FreieEvangelische Gemeinde in Nieder-urnen ist eine von rund 420 Sam-melstellen, wo Päckli abgegebenwerden können, und zwar bis am 22. November. Wir freuen unsüber jedes Päckli und sagenDANKE.Unter www.weihnachtspaeckli.ch fin-det man Ideen für ein Standard-Päckli für Kinder und Erwachsene.●

Infos gibt Beatrice Graf, Telefon 055 6101916oder www.feg-niederurnen.ch.

FridolinsChristkindmarkt

mit Preisverlosung

Donnerstag, 4.Dezember

Donnerstag, 11.Dezember