Seminare zum Thema Compliance Management

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QUALIFIZIERUNG Corporate Compliance professionell managen. So setzen Sie Ihr Compliance Management rechtssicher um. 2. Halbjahr 2014 www.tuv.com/akademie

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Seminare und Lehrgänge der TÜV Rheinland Akademie: So setzen Sie Ihr Compliance Management rechtssicher um.

Transcript of Seminare zum Thema Compliance Management

QUALIFIZIERUNG

Corporate Compliance professionell managen.So setzen Sie Ihr Compliance Management rechtssicher um.

2. Halbjahr 2014

www.tuv.com/akademie

INHALT

2

Die Online-Zertifikatsdatenbank Certipedia zeigt den

Unterschied: alle von TÜV Rheinland zertifizierten

Produkte, L eis tungen, Unternehmen, Systeme und

Qualifikationen. Gründlich dokumentiert und welt-

weit zugänglich.

www.certipedia.com

Certipedia.

Ihr Ansprechpartner:

Frank Weber

Telefon +49 30 7562-3651

[email protected]

www.tuv.com/seminare-compliance

Kontakt

www.tuv.comID 0000038689

Seminare zum Thema Compliance Management.

Corporate Compliance professionell managen. So setzen Sie Ihr Compliance

Management rechtssicher um.

Lehrgänge, Seminare, Workshops –

Lehrgänge mit Personenzertifizierung

Compliance Officer (TÜV)________________________________________________ 4

Compliance Auditor (TÜV)_______________________________________________ 7

IT-Compliance Manager (TÜV) ___________________________________________ 9

Compliance in Einkauf und Vertrieb _____________________________________ 10

Rechtliche Verantwortung von Führungskräften __________________________ 11

E-Learning-Kurs

Compliance Grundlagen. Online-Training. _______________________________ 12

Seminare für Ihre Rezertifizierung

Seminare zu den Themen:

Recht, Geldwäschebekämpfung, IT-Sicherheit, Risikomanagement,

Business Continuity Management, Datenschutz, Healthcare Compliance ___ 13

Organisatorisches

Anmeldung – Faxantwort _______________________________________________ 15

Save the date:1. Kölner Fachtagung Nachhaltige Unternehmensführung

am 25. September 2014 in Köln. Weitere Informationen erhalten Sie

unter www.tuv.com/konferenzen

Bei den Seminar- und Lehrgangsbezeichnungen sind immer weibliche und männliche Personen gemeint.

3

Mit wirksamem Compliance Management das Haftungsrisiko minimieren.

Ein risikoorientiertes Compliance Management ist heute unverzichtbar. Nur wer die Haftungs -

risiken kennt, kann sich dagegen schützen. Es lohnt sich im wirtschaftlichen Interesse des

Unter neh mens und im persönlichen Interesse der Compliance-Verant wort lichen, Organ ver -

treter und Führungskräfte in der Organisation, wirksame Compliance-Strukturen aufzubauen.

So bekommen Sie die Risiken sicher in den Griff.

QUALIFIZIERUNG

Compliance:

nachhaltiger Unternehmenserfolg

Corporate Compliance steht heute für

mehr als bloße Risiko begrenzung und

Haftungs vermeidung. Compliance

steht für aktive Risiko prävention, die

Verbesserung der Wettbewerbsfä hig-

keit und die nachhaltige Steigerung

des Unternehmenswertes.

Zertifizierte Compliance-Kompetenz

bewahrt Ihr Unternehmen vor wirt-

schaft lichem Schaden und unterstützt

Sie dabei, eine integre und nachhal tige

Unternehmensführung umzusetzen

sowie die geschäftliche Reputation

und den langfristigen Unternehmens-

erfolg zu sichern.

Sorgfaltspflichten erfüllen

Den Leitungs- und Aufsichtsorganen

der Unternehmen sind weit reichende

Sorgfaltspflichten auferlegt. Nicht nur

bei Straftaten oder Ordnungswidrig-

keiten aus dem Unternehmen heraus,

sondern auch bei einer Verletzung

der Aufsichts- und Sorgfaltspflichten

seitens der Geschäfts leitungen, Organe

oder Compliance-Verantwortlichen

gehen die Ermittlungsbehörden heute

konsequent vor.

Sanktionen in Form von Haftstrafen

oder Bußgeldern können schnell eine

geschäfts- oder existenzbedrohende

Größenordnung erreichen. Verschär-

fungen der Rechtslage im internatio-

nalen Kontext erhöhen die Anforde-

rungen zusätzlich.

Wirksames Compliance

Management

Nur mit wirksamen Compliance-

Strukturen kann das Haftungsrisiko

präventiv reduziert werden.

Dies beinhaltet

die wirksame Umsetzung eines

Compliance-Programms und das

Implementieren einer effizienten

Compliance-Organisation,

die Förderung einer das Risiko

vermeidenden Compliance-Kultur

im Unternehmen,

einen Verhaltenskodex und ein

internes Compliance-Regelwerk,

die Kenntnis und Analyse der

Compliance-Risiken im operativen

Bereich,

Instrumente der Risikofrüherkennung

und ein Hinweisgebersystem,

wirksame Kontrollen im operativen

Bereich,

ein risikoorientiertes Compliance-

Schulungssystem,

das Monitoring der Lieferkette

und das Screening der Lieferanten,

Vertriebspartner und weiterer

Geschäftspartner,

rechtssicher umgesetzte interne

Untersuchungen im Falle von Ver-

dachts momenten,

Compliance-Berichterstattung

und -Kommunikation,

die Erfüllung der Prüf- und Doku-

mentationsanforderungen von Auf-

sichtsbehörden, Wirtschaftsprüfern

und unabhängigen Auditoren.

Personenzertifizierte

Compliance-Kompetenz

Profitieren Sie vom anerkannten

TÜV-Abschluss als

Compliance Officer (TÜV),

Compliance Auditor (TÜV) und

IT-Compliance Manager (TÜV).

Die Zertifikate haben eine Gültigkeit

von 3 Jahren und können bei dem

Nachweis aktiver Compliance-Tätigkeit

und regelmäßiger themenbezogener

Weiterbildung durch eine Re zertifizie-

rung verlängert werden.

Je nach persönlicher Eingangsvoraus-

setzung können Vorqualifikationen auf

Nachweis anerkannt werden – sprechen

Sie uns an!

Lenkungskreis Compliance

bei der Personen zer ti fi zie -

rungs stelle PersCert TÜV

Die Personenzertifizierungsstelle Pers-

Cert TÜV unterhält für die konzeptio-

nelle Begleitung der Zertifizierung von

Compliance-Personal einen Lenkungs-

kreis. Diesem Lenkungskreis gehören

kompetente Vertreter aus verschiedenen

Bereichen der Wirtschaft an.

Der Lenkungskreis berät die PersCert

TÜV bei der konzeptionellen und fach-

lichen Festlegung des Prüfungs- und

Zertifizierungsverfahrens entsprechend

den Bedürfnissen der Wirtschaft. Der

Lenkungskreis sichert die Un abhängig-

keit und Transparenz des Zer tifizierungs-

verfahrens.

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SEMINARE

Qualifizierung zum zertifizierten Compliance Officer (TÜV) in Unternehmen,

Organisationen und öffentlichen Einrichtungen.

Mit diesem Lehrgang erhalten Sie das erforderliche Fachwissen, um Ihre Aufgaben und Pflich ten als Compliance Officer

erfolgreich umzusetzen. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen kennen und erfahren mittels Best Practices und Case

Studies, wie Sie Ihr internes Compliance-Programm gestalten und die betrieblichen Compliance-Strukturen in der Praxis

passgenau für Ihre geschäftlichen Belange entwickeln.

Compliance Officer (TÜV).

Ihr Nutzen

Als zertifizierter Compliance Officer

verfügen Sie über die Kompetenz

und umfangreiches Praxiswissen,

um wirksame risikoorientierte Com-

pliance-Strukturen umzusetzen.

Sie können Ihr Unternehmen

künftig effektiv vor wirtschaftlichen,

Haftungs- und Reputationsrisiken

schützen.

Sie begrenzen durch eigene Expertise

Ihr funktionsbedingtes Haftungsrisiko.

Ihre individuellen Fragen werden

im Seminar von erfahrenen und

renommierten Experten

beantwortet.

Sie erweitern Ihr Netzwerk im Aus-

tausch mit Experten und den Semi-

narteilnehmern.

Die Teilnehmerunterlagen können

Sie künftig als Handlungshilfe für

Ihre Praxis verwenden.

Inhalt

Grundlagen, Haftungsrisiken und

Prävention

Was ist Compliance? – Begriffsbe-

stimmung

Rechtliche Grundlagen von

Compliance

Bedeutung von Compliance für

das Unternehmen

Sorgfaltspflichten und unterneh me-

rische Haftung

Verschärfte Haftung der Organe

Haftungsrisiken für das Unternehmen

Verschärfte rechtliche Rahmenbe-

dingungen weltweit

Tone at the top: Compliance als

Leitungs- und Führungsaufgabe –

Integritätsmanagement

Haftungsprävention in zentralen

Risikofeldern

Kartellrechts-Compliance und

Haftungsprävention

Korruptionsrechts-Compliance und

Haftungsprävention

Risikomanagement im Umgang mit

Compliance-Risiken – Risikoanalyse,

Risikomatrix

Die Compliance-Organisation

Strukturelemente und zentrale

Funktionen einer Compliance-

Organisation

Compliance Officer – Aufgaben,

Rechtsstellung und Garantenpflicht

Haftungsrisiken für den Compliance

Officer

Aufbaukonzepte und Implementie-

rung der risikoorientierten Compli-

ance-Organisation

Verhaltenskodex und interne

Compliance-Richtlinien

Hinweisgebersysteme – Whistle -

blowing-Hotline, Ombudsstelle

Wirksame Compliance-Strukturen

und Kontrollen im operativen

Bereich

Fraud Management

Risikoorientiertes Compliance-

Schulungssystem und Praxistraining

für risikoexponierte Bereiche

Third Party Management und

Geschäftspartner-Screening in der

Compliance-Organisation

Compliance-Reporting – interne

Berichtswege

Compliance-Kommunikation

Krisenkommunikation

Reaktive Compliance – interne

Untersuchungen

Interne Untersuchungen:

Charakteristika und Ziele

Repressive Maßnahmen:

Vorgehen zur Aufdeckung von

Verstößen – interner Umgang mit

Verdachtsmomenten

Durchführung von internen Ermitt-

lungen

Einschaltung einer externen Kanzlei?

Arbeitsrechtliche und datenschutz-

rechtliche Aspekte bei internen

Ermittlungen

Verhaltenskodex für die Durchfüh-

rung interner Ermittlungen

Verbotene Untersuchungstechniken

Der richtige Umgang mit der Presse

Umgang mit ausländischen Ermitt-

lungsbehörden

Reaktive Compliance – staatsan-

waltliche Ermittlungen und Haus-

durchsuchungen

Vorgehen der Ermittlungsbehörden

Anonyme Anzeigen

Strafanzeigen

www.tuv.comID 0000001042

5

Wann findet deutsches Strafrecht

Anwendung?

Vertraulichkeitszusagen

Zeugenvernehmungen

Vernehmung von Beschuldigten

Ablauf von Hausdurchsuchungen

Sicherstellung von Beweismitteln

Einblicke in Firmeninterna

Beschlagnahmefreie Gegenstände

Angemessene Reaktion des Unter-

nehmens – worauf sollte das Unter-

nehmen besonders achten?

„Notfallplan“ für den Ernstfall

Compliance Managementsysteme

(CMS)

Compliance Managementsysteme –

aus der Sicht des Auditors

TÜV Rheinland Compliance

Managementsystem TR CMS

101:2011

Vorgehen bei der Implementierung

eines CMS nach TR CMS 101:2011

Objektiver Nachweis durch Zertifi-

zierung

Compliance im kaufmännischen

Bereich

Grundsätze der Compliance im

kaufmännischen Bereich

Compliance-Risiken im kaufmänni-

schen Bereich

Compliance Management im

kaufmännischen Bereich und Rech-

nungswesen

Strukturierte Verknüpfung von

Compliance Management und

Rechnungswesen

Externe Unternehmensfinanzierung

Compliance Management bei

Mergers & Acquisitions

Compliance in Einkauf, Marketing

und Vertrieb

Compliance Management im

Einkauf

Compliance Management in

Marketing und Vertrieb

Prüfung von Compliance Manage-

mentsystemen

Compliance Managementsysteme –

aus der Sicht des Wirtschaftsprüfers

Compliance Prüfungsstandard IDW

(IDW PS 980)

Vorgehen bei der Prüfung von

Compliance Managementsystemen

Compliance in weiteren Unterneh-

mensbereichen

Datenschutz-Compliance

IT-Compliance

Human Resources und Compliance

Allgemeines Gleichbehandlungs -

gesetz (AGG)

Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei

Compliance-Verstößen

Prüfung

Schriftliche Zertifikatsprüfung

Zielgruppe

Bereits bestellte und künftige Com-

pliance Officer, Compliance Manager

oder Compliance-Beauftragte aus

der Wirtschaft, der öffentlichen Ver-

waltung, aus Verbänden, Regierungs-

und Nichtregierungsorganisationen,

Nonprofit-Institutionen, weiteren

Organisationen und Körperschaften

Legal und Compliance Counsels,

Führungskräfte aus Rechtsabteilun-

gen und Revision, Justiziare und

Syndizi

Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Gesellschafter, Mitglieder der

Geschäftsleitung, Vorstände, Auf-

sichtsräte und Beiräte

Führungskräfte aus den Bereichen

Qualitätsmanagement, Risikoma-

nagement, Recht, kaufmännische

Steuerung und Controlling, Einkauf,

Vertrieb, Supply Chain Manage-

ment, Business Development

Zulassungsvoraussetzungen

für die Zertifikatsprüfung

Hochschul- oder Fachhochschulab-

schluss und mindestens 2-jährige

Führungserfahrung oder

beruflicher Abschluss und mindes -

tens 5-jährige einschlägige qualifi-

zierte Berufserfahrung

Abschluss

Die Prüfung wird von der unabhängi-

gen Personenzertifizierungsstelle Pers-

6

Cert TÜV abgenommen. Nach bestan-

dener Prüfung erhalten Sie ein Pers-

Cert TÜV-Zertifikat und führen das

Prädikat (TÜV) in Ihrer Abschlussbe-

zeichnung. PersCert TÜV dokumentiert

die Anforderungen an Ihren Abschluss

„Compliance Officer (TÜV)“ auf der

weltweit zugänglichen Internetplatt-

form Certipedia (www.certipedia.com)

unter dem Prüfzeichen mit der

ID 0000001042 und schafft damit

Transparenz.

Nutzen Sie das Prüfzeichen mit indi -

vidueller ID als Werbesignet zu den

unter www.tuv.com/perscert darge-

stellten Konditionen. Stärken Sie mit

Ihrer dokumentierten Qualifikation

das Vertrauen bei Kunden und

Geschäftspartnern.

Hinweise

Das Zertifikat Compliance Officer

(TÜV) hat eine Gültigkeit von 3 Jahren

und kann bei Nachweis aktiver Com-

pliance-Tätigkeit und regelmäßiger

themenbezogener Weiterbildung im

Umfang von 8 Unterrichtseinheiten

pro Jahr durch eine Rezertifizierung

verlängert werden.

Nach erfolgreicher Teilnahme an die-

sem Lehrgang können Sie sich weiter-

bilden zum „Compliance Auditor

(TÜV)“ (Veranst.-Nr. 09353).

Ihre Referenten

Ulrike Grube, Associate Partner und

Anwältin bei Rödl & Partner. Leiterin

des Geschäftsbereiches Prävention &

Verteidigung.

Dr. Christine Varga, Anwältin und

Senior Associate im Bereich Präventi-

on & Verteidigung und Geldwäsche-

beauftragte bei Rödl & Partner.

Dr. Stephanie Troßbach, Rechtsan-

wältin, Associate Director und Com-

pliance Counsel in Verantwortung für

das Corporate Compliance Office

eines DAX-30-Unternehmens.

Dr. Schahin Seyed-Mahdavi Ruiz,

Rechtsanwalt, Vice President und

Compliance Officer bei einem DAX-

30-Unternehmen, zuvor Head of Legal

Compliance bei einem weiteren DAX-

30-Unternehmen und Anwalt in

renommierten Kanzleien.

Rainer Ozimek, Dipl.-Kfm., Wirt-

schaftsprüfer und Steuerberater, lang-

jährige Mitarbeit in einer großen

internationalen Wirtschaftsprüferge-

sellschaft. Herr Ozimek hat verant-

wortlich an der Aufarbeitung großer

Korruptionsfälle mitgewirkt.

Dr. Jan Ulrich Wacke, Staatsanwalt,

Schwerpunkt Abteilung für Wirt-

schaftsstraftaten.

Walter Schlegel, Dipl.-Ing. und tech-

nischer Betriebswirt, Seniorauditor für

Managementsysteme bei der TÜV

Rheinland Cert GmbH.

Seminar Nr. 09351

Köln 11.08.–15.08.2014

Nürnberg 15.09.–19.09.2014

Köln 06.10.–10.10.2014

Hamburg 17.11.–21.11.2014

Preis € 2.645,– zzgl. MwSt.

End preis inkl. 19 % MwSt. € 3.147,55

Prüfungs- und Zertifikats ge bühr

€ 350,– zzgl. MwSt.

End preis inkl. 19 % MwSt. € 416,50

In diesem Preis sind Er fri schungs ge-

tränke, Mittagessen und Teil nehmer-

unterlagen enthalten.

7

SEMINARE

Compliance Audits und interne Untersuchungen (Investigations)

sicher umsetzen.

Mit diesem Auditorenlehrgang erhalten Sie das erforderliche Praxis-Know-how für die Planung und Durchführung von

internen Compliance-Audits, laufenden Wirksamkeitsüberprüfungen des Compliance Managementsystems sowie von

internen Sonderuntersuchungen (Investigations & Forensic).

Compliance Auditor (TÜV).

Ihr Nutzen

Als zertifizierter Compliance Auditor

verfügen Sie über das Praxiswissen,

um interne Compliance-Audits und

laufende Wirksamkeitsprüfungen

eines Compliance Management -

systems erfolgreich umzusetzen.

Sie wissen, wie Sie Compliance-Audit-

Reports erstellen und dabei geeignete

Maßnahmen zur Defizitbeseitigung

und Verbesserung empfehlen.

Sie verfügen über Kompetenz und

Praxis-Know-how für die sichere

Planung, Durchführung und Bewer-

tung von internen Investigations.

Sie begrenzen durch eigene Expertise

Ihr funktionsbedingtes Haftungsrisiko.

Ihre individuellen Fragen werden

im Seminar von erfahrenen Experten

beantwortet.

Sie erweitern im Austausch mit

Fachleuten und Seminarteilnehmern

Ihr Expertennetzwerk.

Inhalt

Compliance-Audits

Audit- und Prüfungsarten

Risikoorientierte Planung des Com-

pliance-Audits: Scope und Grenzen

Methoden und Ressourcen für das

Auditprojekt

Auditablauf und -durchführung

Auditleitfaden

Interviews, Auditgesprächsführung

und -fragetechniken

Bewertung der Prozesslandschaft

CMS und der Einhaltung von

Compliance-Vorgaben

Bewertung der Umsetzung von

Risiko managementvorgaben

Dokumentation der Auditfeststel-

lungen; Dokumentationsrichtlinien

Vorgehen bei Abweichungen oder

Verdachtsmomenten

Auditabschlussbericht

Internes Reporting und KVP

Auditpraxisbeispiele

Investigations & Forensic

Ziele und Berechtigungen interner

Untersuchungen

Identifikation von Wirtschaftskrimi-

nalitätsrisiken; Risikobewertung

Handlungskonzepte zur Adressierung

von Verdachtsfällen

„Reaktionskette“ bei Anfangsverdacht

Maßstäbe, Voraussetzungen und

Grenzen interner Untersuchungen

Leitlinien zur Durchführung von

forensischen Sonderuntersuchungen

Planung einer internen Unter -

suchung; Scope und Ressourcen

des Untersuchungsobjektes; einbe-

zogene Berichte; externe Expertise

Vorgehen bei interner Investigation;

Sachverhaltsaufklärung

Sicherung von Beweismitteln

Durchgängige Dokumentation

Rechte und Pflichten der intern

Ermittelnden, Zeugen, Betroffenen

Hinzuziehung von Rechtsbeiständen,

Betriebsrat

Vermeidung von Verstößen gegen

das Datenschutzgesetz

Anzeige, Einschalten und Zusam-

menarbeit mit Ermittlungsbehörden

Gestalten von Sanktionsmaßnahmen

Juristische Schritte

Praxisbeispiele und Falldiskussion

Laufende Wirksamkeitsüberwachung

des Compliance-Systems

Grundsätze der Wirksamkeitsüber-

wachung

Stellung und Verantwortung des

Compliance Officers

Der Compliance Officer in der Praxis:

die Risiken kennen, die richtigen

Fragen stellen

Zusammenwirken von Com pliance

Management und interner Revision

Prüfungsmodelle im Vergleich:

Compliance-Audits, anlassabhängige

Überwachung vs. Untersuchungen

Vorgehen bei laufender Wirksam-

keitsüberwachung des CMS

Zentrale Prüfungs- und Kontroll-

handlungen

Risikobewertung

Stichprobenumfänge

Indiziensammlung; Cross Checks

zur Plausibilisierung von Kontroll -

ergebnissen

Compliance-Kontrollen im Rech-

nungswesen

Feststellung betrügerischer Handlun gen

Compliance-Kontrollen im Einkauf

Lieferantenauswahl, Lieferanten -

www.tuv.comID 0000038852

8

screening

Compliance-Kontrollen im Vertrieb

Korruptionskontrollen, Einhaltung von

Compliance-Richtlinien im Vertrieb

Überwachungsergebnis: Optimie-

rung des Compliance Managements

Präventives Fraud Management

Zielgruppe

Compliance-Verantwortliche aus

Unternehmen, Organisationen,

Verbänden, Institutionen und

öffentlichen Einrichtungen

Forensik-Experten, Fraud Examiners

Fach- und Führungskräfte aus den

Bereichen Revision, Controlling,

Risikomanagement und Unterneh-

menssicherheit

Verantwortliche Mitarbeiter Corpo-

rate Legal, Compliance Counsels,

Rechtsanwälte, Justiziare und Syndizi

Auditoren sowie verantwortliche Fach-

und Führungskräfte mit Auditaufgaben

Wirtschaftsprüfer

Consultants

Zulassungsvoraussetzungen

für die Zertifikatsprüfung:

Die bestandene Prüfung zum Com-

pliance Officer (TÜV) (Sem.-Nr. 09351)

Bei Teilnehmenden mit vergleichbarer

Aus- bzw. Weiterbildung und/oder

qualifizierter Auditerfahrung erfolgt

die Prüfung der Vorqualifikation

durch die TÜV Rheinland Akademie.

Hochschul- oder Fachhochschulab-

schluss und mindestens 2-jährige

Berufserfahrung im Bereich Com -

pliance oder

beruflicher Abschluss und min des tens

5-jährige qualifizierte Berufserfah-

rung, davon mindestens 2 Jahre im

Bereich Compliance

Abschluss

Die Prüfung wird von der unabhängi-

gen Personenzertifizierungsstelle Pers-

Cert TÜV abgenommen. Nach bestan-

dener Prüfung erhalten Sie ein PersCert

TÜV-Zertifikat und führen das Prädikat

(TÜV) in Ihrer Abschlussbezeichnung.

PersCert TÜV dokumentiert die Anfor-

derungen an Ihren Abschluss „Com-

pliance Auditor (TÜV)“ auf der welt-

weit zugänglichen Internetplattform

Certipedia (www.certipedia.com) unter

dem Prüfzeichen mit der ID 0000038852

und schafft damit Transparenz.

Nutzen Sie das Prüfzeichen mit indivi-

dueller ID als Werbesignet zu den unter

www.tuv.com/perscert dargestellten

Kon ditionen. Stärken Sie mit Ihrer doku-

mentierten Qualifikation das Vertrauen

bei Kunden und Geschäftspartnern.

Hinweis

Das Zertifikat Compliance Auditor

(TÜV) hat eine Gültigkeit von 3 Jah-

ren und kann bei Nachweis aktiver

Compliance- oder Auditorentätigkeit

und regelmäßiger Weiterbildung zu

Compliance- und/oder Auditorenthe-

men oder zu verwandten Themen im

Umfang von 8 UE pro Jahr durch eine

Rezertifizierung verlängert werden.

Trainer

Rainer Ozimek, Dipl.-Kfm., Wirt-

schaftsprüfer und Steuerberater, lang-

jährige Mitarbeit in einer großen

internationalen Wirtschaftsprüferge-

sellschaft. Herr Ozimek hat verant-

wortlich an der Aufarbeitung großer

Korruptionsfälle mitgewirkt.

Dr. Stephanie Troßbach, Rechtsan-

wältin, Associate Director und Com-

pliance Counsel in Verantwortung für

das Corporate Compliance Office

eines DAX-30-Unternehmens.

Walter Schlegel, Dipl.-Ing. und tech-

nischer Betriebswirt, Seniorauditor für

Managementsysteme bei der TÜV

Rheinland Cert GmbH.

Seminar Nr. 09353

Köln 18.08.–20.08.2014

Köln 10.11.–12.11.2014

Hamburg 08.12.–10.12.2014

Berlin-Spandau 08.12.–10.12.2014

Preis € 1.745,– zzgl. MwSt.

End preis inkl. 19 % MwSt. € 2.076,55

Prüfungs- und Zertifikats ge bühr

€ 350,– zzgl. MwSt.

End preis inkl. 19 % MwSt. € 416,50

In diesem Preis sind Er fri schungs ge-

tränke, Mittagessen und Teil nehmer-

unterlagen enthalten.

9

SEMINARE

Wie Sie Ihre IT-Prozesse und -Strukturen mit einem IT-Compliance-

Managementsystem rechts- und vertragskonform gestalten.

Bei IT-Compliance geht es um die Einhaltung aller für den Bereich der IT-Landschaft relevanten gesetzlichen, unterneh-

mensinternen und vertraglichen Regelungen. Zahl und Komplexität der IT-Compliance- und Sicherheitsanforderungen

sowie der Kontroll- und Reporting-Auflagen seitens Wirtschaftsprüfung, Finanzbehörden oder Aufsichtsrat steigen

kontinuierlich an und verstärken das Risiko potenzieller Regelverstöße. Wesent licher Faktor für Erfolg und Schutz vor

Haf tungsrisiken sind praxistaugliche Lösungen zur Erfüllung der technischen, organisatorischen sowie rechtlichen

Anforderungen an die IT-Compliance im Unternehmen.

IT-Compliance Manager (TÜV).

Ihr Nutzen

Sie erhalten einen umfassenden

Überblick über die für die IT-Com-

pliance relevanten rechtlichen Vor-

gaben, Standards und Normen.

Sie können die Compliance-Anfor-

derungen an die IT bewerten und

wissen, wie diese praktisch umzuset-

zen sind.

Sie können ein IT-Compliance-

Managementsystem in Ihrem Unter-

nehmen planen, einführen, kontrol-

lieren, steuern und pflegen.

Sie wissen, wie Sie IT-Compliance in

die Corporate Compliance und das

Risikomanagement einbinden.

Inhalt

IT-Compliance

– Ziele, Kernthemen, Regelungsfo-

kus, externe und interne Treiber

für Compliance in der IT

– Schnittstellen und Abgrenzung zu

Corporate Compliance und IT-

Governance

– Gesetzliche Vorgaben und Nor-

men mit IT-Relevanz (u. a. Kon-

TraG, Basel II, BDSG, SiG, TKG,

Euro-SOX, ISO 27001, ISO 20000)

– Haftungsszenarien/-risiken und

Ansätze zur Vermeidung

COBIT (Control Objectives for Infor-

mation and Related Technology) als

Grundlage für die Etablierung der

IT-Compliance

Einführung eines IT-Kontrollsystems

zur Steuerung und Überwachung

Einhaltung der IT-Compliance bei

der Gestaltung IT-spezifischer Ver-

träge (z.B. Lizenz- und Outsourcing-

Verträge, SLA-Vereinbarungen)

IT-Compliance – Abgrenzung zu

und Verknüpfung mit IT-Sicherheit,

Informationssicherheit und Risiko-

management

Implementierung, Aufrechterhaltung

und Pflege eines IT-Compliance-

Managementsystems sowie geeignete

Verknüpfung mit der Corporate

Compliance und anderen Manage-

mentsystemen

Zielgruppe

Führungskräfte und Beschäftigte aus

den Bereichen IT, IT-Compliance, IT-

Sicherheit, Compliance, Risikomanage-

ment, IT-Management, IT-Controlling,

IT-Revision, IT-Strategie, Unterneh-

menssicherheit sowie Mitglieder der

Geschäftsleitung

Zulassungsvoraussetzungen

An der Zertifikatsprüfung zum „IT-Com-

pliance Manager (TÜV)“ können Sie

teilnehmen, wenn Sie über mindestens

einen IT-bezogenen TÜV-Ab schluss ver-

fügen oder den TÜV-Ab schluss als Com-

pliance Officer (TÜV) erworben haben.

Abschluss

Die Prüfung wird von der Personenzer-

ti fizierungsstelle PersCert TÜV abge-

nom men. Nach bestandener Prüfung

erhalten Sie ein Zertifikat, das die Qua-

lifikation als „IT-Compliance Manager

(TÜV)“ bescheinigt. PersCert TÜV

dokumentiert die Anforderungen an

Ihren Abschluss auf der Internetplatt-

form www.certipedia.com unter dem

Prüfzeichen mit der ID 0000038788.

Hinweis

Das Zertifikat IT-Compliance Manager

(TÜV) hat eine Gültigkeit von 3 Jahren

und kann bei Nachweis aktiver IT-Ma -

nagement- oder Compliance-Tätigkeit

und regelmäßiger themenbezogener

Weiterbildung im Umfang von 8 Unter -

richtseinheiten pro Jahr durch Rezerti-

fizierung verlängert werden.

Trainer

Dr. Jörg Kümmerlen, Secopan UG

Seminar Nr. 31193

Dresden 24.09.–25.09.2014

Preis € 1.295,– zzgl. MwSt.

End preis inkl. 19 % MwSt. € 1.541,05

Prüfungs- und Zertifikats ge bühr

€ 350,– zzgl. MwSt.

End preis inkl. 19 % MwSt. € 416,50

In diesem Preis sind Er fri schungs ge-

tränke, Mittagessen und Teil nehmer-

unterlagen enthalten.

www.tuv.comID 0000038788

10

SEMINARE

Wie Sie Compliance-Risiken erkennen und mit praxiserprobten Lösungen minimieren.

Die Unternehmensbereiche Einkauf und Vertrieb unterliegen besonderen Compliance-Anforderungen und Compliance-

Risiken, z.B. bei Annahme oder Gewährung von Geschenken oder geldwerten Vorteilen. Dieses Seminar behandelt

Compliance-relevante Fragen, die sich den Einkaufs- und Vertriebsorganisationen stellen. Es bietet Verantwortlichen aus

beiden Bereichen die Möglichkeit, sich auszutauschen und wirksame Compliance-Strategien für das eigene Unternehmen

zu entwickeln.

Ihr Nutzen

Sie kennen die wichtigsten Com -

pliance-Anforderungen an Einkauf

und Vertrieb.

Sie verfügen über ein fundiertes

Kriterien-Set und Tools für die Beur-

teilung, ob in Ihrer Einkaufs- oder

Vertriebsorganisation geeignete Maß-

nahmen zur Erfüllung der Com-

pliance-Anforderungen und zur

Minimierung von Compliance-Risi-

ken ergriffen wurden.

Praxisbeispiele aus anderen Unter-

nehmen erleichtern es Ihnen, wirk-

same Compliance-Maßnahmen bzw.

ein Compliance Management in

Einkauf und Vertrieb zu implemen-

tieren.

Sie erhalten wertvolle Tipps für die

Unterweisung von Mitarbeitern und

Führungskräften, um Compliance-

Risiken in Einkauf und Vertrieb

nachhaltig zu minimieren.

Inhalt

Rechtliche Grundlagen, Funktionen

und Aufgaben von Compliance

Interne Richtlinien und deren ver-

bindliche Umsetzung

Einführung von Compliance-Maß-

nahmen

Compliance-Management in Ein-

kauf und Vertrieb

Auswahl der Mitarbeiter

(Pre-Employment Screening)

Compliance-Schulungen, Förderung

von Compliance-Verhalten

(Un-)Zulässige Nebentätigkeiten

Umgang mit Lieferanten/Dienst leis-

tern/Kunden (Compliance Checks,

Compliance Screenings)

Transparente Prozesse in Einkauf

und Vertrieb und Umsetzung von

Compliance

Personelle/finanzielle Verflechtun-

gen (Interessenkonflikte und Com-

pliance)

Definition von Zuständigkeiten,

Freigabeprozessen, Funktions -

trennungen, Job-Rotation

Verwendung von Standardverträgen

Compliance-Meldepflichten in Ein-

kauf und Vertrieb

Ausschreibungen (Compliance-

Anforderungen)

Interne Compliance-Kontrollen,

Compliance-Monitoring, Compliance-

Audits (Einkaufs-Compliance)

Zielgruppe

Einkaufs- und Vertriebsverantwortliche,

Verantwortliche für Compliance (z.B.

Chief Compliance Officer, Compliance-

Beauftragte, Compliance Manager,

Leitung Revision), Geschäftsführer,

Vorstände oder Unternehmensjuristen

Trainer

Dr. Michael Tsambikakis,

Rechtsanwalt, Kanzlei Friedrich Graf

von Westphalen & Partner, Köln.

Tätigkeitsschwerpunkte: Wirtschafts-

und Steuerstrafrecht, Medizinstrafrecht,

Managerhaftung, Compliance.

Seminar Nr. 35170

Hamburg 09.09.2014

München 10.10.2014

Köln 02.12.2014

jeweils 8 Unterrichtseinheiten

Preis € 695,– zzgl. MwSt.

End preis inkl. 19 % MwSt. € 827,05

In diesem Preis sind Er fri schungs ge-

tränke, Mittagessen und Teil nehmer-

unterlagen enthalten.

Compliance in Einkauf und Vertrieb.

11

SEMINARE

Workshop mit Sachverständigem und Oberstaatsanwalt.

Inhaber oder Leiter eines Betriebes oder Unternehmens werden u.a. nach dem Arbeitsschutzgesetz stärker in die

Eigenverantwortung genommen. Das Risiko für Führungskräfte, strafrechtlich belangt zu werden, ist in den letzten

Jahren stark gestiegen. Die Zahl der unternehmensbezogenen Strafverfahren erhöht sich stetig. Viele Fallbeispiele

veranschaulichen im Seminar die abstrakten Begriffe unseres Rechtssystems. So kann sich der Praktiker „vor Ort“

leichter ein Bild von den juristischen Zusammenhängen bei der Beurteilung von rechtlichen Konsequenzen machen.

Ihr Nutzen

Sie erhalten durch die Kombination

der Dozenten einen umfassenden Ein-

blick in die Führungsverantwortung

aus technischer sowie aus juristischer

Sicht.

Inhalt

Aufgaben der Führungskräfte

Arbeitssicherheitsgesetz

Fremdfirmen

Gefährdungsanalysen

Unterweisungen

Persönliche Schutzausrüstung

Prüfungen

Typische Haftungsversionen

Rechtliche Konsequenzen

Haftung, Strafe, Regress

Aus der Gerichtspraxis

Wie geht die Staatsanwaltschaft vor?

Produkthaftung

Diskussion

Zielgruppe

Inhaber und Geschäftsführer,

Compliance-Verantwortliche,

Werksleiter, Technische Leiter,

Personal- und Organisationsleiter,

Technische Aufsichtsbeamte,

Gewerbeaufsichtsbeamte

Trainer

Dipl.-Ing. Horst Pulina,

Sachverständiger, TÜV Rheinland.

Uwe Kessel,

Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft

Düsseldorf.

Seminar Nr. 07201

Köln 07.08.2014

München 13.11.2014

Hannover 20.11.2014

Köln 27.11.2014

Frankfurt 11.12.2014

jeweils 8 Unterrichtseinheiten

Preis € 850,– zzgl. MwSt.

End preis inkl. 19 % MwSt. € 1.011,50

In diesem Preis sind Er fri schungs ge-

tränke, Mittagessen und Teil nehmer-

unterlagen enthalten.

Rechtliche Verantwortung von Führungskräften.

12

E-LEARNING

Mit E-Learning das Compliance-Wissen aller Beschäftigten in der Organisation

effektiv steigern.

Compliance-Schulungen sind ein integraler Bestandteil des internen Compliance-Managements. Die Beschäftigten

müssen für das wichtige Thema Compliance sensibilisiert werden und die wesentlichen Compliance- Grundsätze

und -Richtlinien kennen. Mit diesem Compliance-E-Learning können Sie einen Schulungsansatz umsetzen, der alle

Beschäf tigten aller Organisationsbereiche einschließt, Compliance zu einem festen Bestandteil der Unternehmenskultur

macht und Compliance-Risiken effektiv eindämmt. Wir bieten Ihnen hiermit eine effiziente Standardlösung für die

unternehmensweit einheitliche Schulung Ihrer Beschäftigten zu den Grund lagen von Compliance.

Compliance Grundlagen. Online-Training.

Sie möchten Ihre Beschäftigten statt

dessen mit einer firmenspezifischen

Compliance-E-Learning-Lösung schu-

len, in der Ihre Unternehmenswerte

und -ziele, die internen Compliance-

Grundsätze und -Strukturen und die

Bestimmungen des unternehmensin-

ternen Compliance-Verhaltenskodex

(Code of Conduct) enthalten sind?

Sprechen Sie uns an!

Gern beraten und unterstützen wir Sie

bei der Entwicklung einer individuel-

len Compliance-E-Learning-Lösung,

die Ihren spezifischen Anforderungen

gerecht wird. Daneben bieten wir

Ihnen die spezifische Bedarfs er mitt -

lung für Ihr Compliance-Schulungs -

system und den Betrieb des Lern -

manage mentsystems mit gesicherter

Nachweisführung zum unterneh-

mensweiten Schulungserfolg.

Ihr Nutzen

Kommunikation der Grundlagen

von Compliance einheitlich in der

gesamten Organisation.

Fundierte Sensibilisierung der

Beschäftigten für das Thema

Compliance – so verbessern Sie

die Risikoprävention.

Ortsunabhängiges Lernen durch

Zugriff auf den Kurs über das

Internet – auch von unterwegs.

Flexibles Lernen nach freier Zeit -

einteilung und im individuellen

Lerntempo.

Variable Lerninhalte und interaktive

Übungen festigen den Lernstoff und

sichern einen schnellen Lernerfolg.

Inhalt

Bedeutung von Compliance

Gesetzliche Grundlagen

Elemente von Compliance

Wem nutzt Compliance?

Verhaltenskodex – Code of Conduct

Korruptionsbekämpfung

Geschenke und Einladungen

Haftungsrisiken und Haftungsfolgen

Abschlusstest

Zielgruppe

Alle Organisationen, die ihre Beschäf-

tigten strukturiert und effizient zu den

Grundlagen von Compliance schulen

möchten.

Abschluss

Nach Beendigung dieses E-Learning-

Kurses erhalten die Teilnehmenden

eine Teilnahmebescheinigung.

Hinweis

Nach der Anmeldung erhalten die

Teilnehmenden ihren individuellen

Zugang zum TÜV Rheinland Lern-

portal und können unmittelbar

starten.

Trainer

Selbstgesteuert online lernen ohne

Trainer.

1 Unterrichtseinheit

Seminar Nr. 09901

Preis € 59,– zzgl. MwSt.

End preis inkl. 19 % MwSt. € 70,21

Noch Fragen? Sprechen Sie uns an.

Weitere Informationen erhalten

Sie online oder direkt in unserem

Servicecenter:

Telefon 0800 8484006

Fax 0800 8484044

[email protected]

www.tuv.com/seminare-compliance

Die Anmeldung und

eine Demoversion

zum Testen finden

Sie online.

13

Seminare für Ihre Rezertifizierungin den Bereichen Compliance, Geldwäschebekämpfung, Risikomanagement,

Unternehmenssicherheit und IT-Sicherheit.

REZERTIFIZIERUNG

Recht.

Unternehmen und Institutionen haben die Pflicht, sich

gesetzeskonform zu verhalten und damit die materielle

Compliance sicherzustellen. Ebenso haben die Unterneh-

mensorgane und die Compliance-Verantwortlichen die

Pflicht, Strukturen zu schaffen, die das legale Handeln

aller Mitarbeiter und Führungskräfte laufend gewährleisten

können.

Vertragsrecht und Vertragsgestaltung für Nicht-Juristen.

Seminar-Nr. 01340

Vertragsverhandlung und -gestaltung im Einkauf.

Seminar-Nr. 35330

EU- und internationales Vertragsrecht im Einkauf.

Seminar-Nr. 35320

Recht im Einkauf – Vertiefungsseminar.

Seminar-Nr. 35312

Zollrecht und Zollverfahren für Export und Import –

Grundlagen.

Seminar-Nr. 37224

Zollrecht und Zollabwicklung – Praxiswissen kompakt.

Seminar-Nr. 35510

Mängelhaftung, Garantie und Produkthaftung.

Seminar-Nr. 01341

Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV).

Seminar-Nr. 09299

Geldwäschebekämpfung

(Anti-Money Laundering).

Erfüllen Sie Ihre Sorgfaltspflichten bei der Geldwäsche -

bekämpfung als gesetzlich Verpflichtete oder sonstige Ver-

pflichtete! Mit dieser praxisorientierten Qualifizierung sind

Sie auf dem aktuellen Stand bei der Geldwäschebekämpfung

und können Geldwäsche- und Haftungsrisiken effektiv

erkennen und managen.

Geldwäschebeauftragter (TÜV).

Seminar-Nr. 09357

IT-Sicherheit (IT Security).

Je mehr Unternehmen und Institutionen von ihrer Infor-

mationsverarbeitung abhängig sind, umso wichtiger ist es,

die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten

sicherzustellen. Unsere Lehrgänge und Seminarangebote

unterstützen Sie dabei, ein effektives und angemessenes

IT-Sicherheitsniveau systematisch in Ihrem Unternehmen

zu integrieren, aufrechtzuerhalten und zu optimieren.

IT-Security-Beauftragter (TÜV).

Seminar-Nr. 31110

IT-Security-Manager (TÜV).

Seminar-Nr. 31112

IT-Security-Auditor (TÜV).

Seminar-Nr. 31114

Security-Awareness-Koordinator (TÜV).

Seminar-Nr. 31180

Die Personenzertifikate der Per so nen zertifizierungsstelle

PersCert TÜV haben eine Geltungsdauer von 3 Jahren.

Sie erlangen die Re zer ti fi zie rung, wenn Sie einen jährlichen

Weiter bildungsumfang von acht Unter richtseinheiten (UE)

in Compliance- und verwandten Themen sowie praktische

Tätig keit/verantwortliche Posi tion im Bereich Compliance,

Risi ko manage ment, Revision, Unter neh mens sicher heit,

Geld wäsche be kämpfung oder in verwandten Be rei chen/

Auf gaben ge bieten nachweisen.

Neben den vorstehend aufgeführten Seminaren geben wir

Ihnen (in einer Auswahl) einen nach Themen geordneten

Über blick über Weiter bildungs ver an stal tun gen, mit denen

Sie die Vor aus setzun gen für die Rezertifizierung Ihrer

Per so nen zer ti fi kate bei der unabhängigen Personen zer ti -

fi zie rungs stelle PersCert TÜV erfüllen können.

Informieren Sie sich darüber hinaus über weitere Möglich-

keiten der Weiterbildung in der Seminardatenbank der

TÜV Rheinland Akademie (www.tuv.com/akademie).

Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns gern an!

Ihr Ansprechpartner:

Herr Frank Weber

Telefon +49 30 7562-3651

E-Mail [email protected]

14

Data Loss Prevention (DLP).

Seminar-Nr. 31192

Informationssicherheit durch Risikomanagement.

Seminar-Nr. 31190

Haftungsfragen in der IT-Sicherheit.

Seminar-Nr. 31155

Gerichtsfeste Beweisführung bei IT-Kriminalität im

Unternehmen.

Seminar-Nr. 31160

Risikomanagement und Business Continuity Management.

Unternehmen und Institutionen sind heute mehr denn je

gefordert nachzuweisen, dass sie über verlässliche interne

Systeme der präventiven Risikoerkennung und des Risiko-

managements verfügen. Ferner sollten sie Strukturen aufge-

baut haben, die dafür sorgen, dass in Krisen- und Katastro-

phensituationen vitale (kritische) Unternehmensprozesse

mit einem Mindestmaß aufrechterhalten bzw. der Ge schäfts-

betrieb schnellstmöglich wieder hergestellt werden können.

Business Continuity Management (BCM).

Seminar-Nr. 31194

Risikomanagement nach EN ISO 14971.

Seminar-Nr. 09471

Risikomanagement und Gebrauchstauglichkeit von IVD.

Seminar-Nr. 09504

Supply Risk Management – Lieferrisiken vermeiden.

Seminar-Nr. 35165

Datenschutz.

Datenschutz wird in allen zentralen Unternehmensberei-

chen immer bedeutsamer. Fast jedes Unternehmen bearbei-

tet im Rahmen der modernen Datenverarbeitung perso-

nenbezogene Daten: von Kunden und Lieferanten sowie

von den eigenen Mitarbeitern. In modernen Unternehmen

ist Datenschutz mittlerweile Bestandteil der Corporate

Identity und kann für eine vertrauensvolle Geschäftsbe-

ziehung mit Kunden und Partnern genutzt werden.

Datenschutzbeauftragter (TÜV).

Seminar-Nr. 32110

Datenschutzmanager.

Seminar-Nr. 32112

Datenschutzauditor (TÜV).

Seminar-Nr. 32114

Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG) – Auftraggeber-

pflichten.

Seminar-Nr. 32220

Gesetzeskonformer Datenschutz in der Cloud.

Seminar-Nr. 32230

Social Media und Datenschutz.

Seminar-Nr. 32250

Datenschutz bei Finanzdienstleistern.

Seminar-Nr. 32350

Gesundheitswesen (Healthcare Compliance).

Die Medizinprodukteindustrie und -anwender, die Erbringer

von medizinischen und Pflegeleistungen und viele weitere

Organisationen im Gesundheitswesen unterliegen (weltweit)

starken regulatorischen Anforderungen und Reglementie-

rungen, die sich ständig verändern und an Komplexität

zunehmen. Die Beachtung und Umsetzung dieser Anforde-

rungen nehmen unmittelbar Einfluss auf den Unternehmens-

erfolg. Unsere Seminare unterstützen Sie bei der Umsetzung

in wirtschaftlich sinnvoller und verantwortlicher Weise.

IEC 80001 – die neue Norm für Medizinprodukte in

IT-Netzwerken.

Seminar-Nr. 09505

Die neue DIN EN 15224 im Überblick.

Seminar-Nr. 09757

Medizinprodukterecht – Einführung für Hersteller und

Händler und Importeure von Medizinprodukten.

Seminar-Nr. 09445

Medizinprodukterecht – Einführungsseminar für Betreiber

und Anwender von Medizinprodukten.

Seminar-Nr. 09446

Haftung in der Medizinprodukteindustrie.

Seminar-Nr. 09485

REZERTIFIZIERUNG

15

SEMINARE

Hiermit melde ich mich zu folgendem/-n Seminar/-en an:

Seminar

Seminar-Nr. Termin Ort

Seminar

Seminar-Nr. Termin Ort

Seminar

Seminar-Nr. Termin Ort

Erfrischungsgetränke, Mittagessen, Teilnehmerunterlagen inkl.

Titel/akad. Grad

Name, Vorname

Firma

USt-IdNr.

Abteilung/Funktion

Straße/Postfach

PLZ, Ort

Telefon/Fax

E-Mail*

Anmeldung als Verbraucher Unternehmer(Privatkunde) (Geschäftskunde)

Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung, die Sie in den unten-stehenden AGB finden.Die AGB des Veranstalters erkenne ich mit meiner Unterschrift an.* Mit Angabe der E-Mail-Adresse stimme ich zu, regelmäßig Infor -mationen von TÜV Rheinland zu erhalten.

Datum, Unterschrift

Anmeldung.Per Fax an 0800 8484044 (kostenfrei in Deutschland)

TÜV Rheinland – Immer in Ihrer Nähe.

Info-Hotline: 0800 8484006 (kostenfrei in Deutschland)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wieoffenen, überbetrieblichen und berufsbegleitendenSeminaren, Lehrgängen und Trainings sowie Studien-gängen – im Weiteren als „Bildungsmaßnahmen“ be -zeichnet – der TÜV Rheinland Akademie GmbH – nach- folgend „Veranstalter“ genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedin-gungen des Vertragspartners werden auch dann nichtVertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nichtnochmals ausdrücklich widerspricht.

2. Anmeldung

(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Ver-anstalter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmenmit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

3. Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehenjedem Interessenten offen, der über die von den zustän-digen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüssegeforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche inder Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahmegefordert werden. (2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist derVeranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu über-prüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungs-voraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer aufVerlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprü-fung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch,so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulas-sungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsge-bühren verpflichtet.

4. Durchführung

(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend demver öffentlichten Programminhalt, den geltendengesetzlichen Bestimmungen und den anerkanntenRegeln der Technik durchgeführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Refe- renten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Pro-grammablauf vor, sofern diese das Veranstaltungszielnicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veran-staltungsdurchführung durch einen bestimmten Refe-renten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsortbesteht nicht.(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangs-ziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustim-mung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die fürdie Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zustän-dig sind.

5. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsortgeltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen derLehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragtendes Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zuleisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen dervertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzu-nehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungs-gemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entge-genstehen könnte.

6. Urheberrechte

Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Soft-ware und andere für Lehrgangszwecke überlassenenMedien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfäl-tigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der aus-gehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nurnach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Ver-anstalters gestattet.

7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten

(1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit der Bil-dungs maßnahme von bis zu 12 Monaten endet der Ver-trag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnah-me. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nichtmöglich. (2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehrals 12 Monaten haben eine Mindestlaufzeit von12 Monaten und können ohne Angabe von Gründenmit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekün-digt werden, jedoch frühestens zum Ablauf der Min-destlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem tat-sächlichen Anfang der Bildungsmaßnahme, unabhän-gig von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.(3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstaltereingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokostenfällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 1 Wochevor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen,bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder beiAbbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebührzu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmersist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nichtbegonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungs-voraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte desTeilnehmers haben Vorrang.(4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstaltereingehen, 15 % der Teilnahmegebühr als Stornokostenfällig werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmersist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nichtbegonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungs-voraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte desTeilnehmers haben Vorrang.(5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchge-führt werden, haben eine vertragliche Mindestlaufzeitvon 1 Semester und können ohne Angabe von Grün-den mit einer Frist von 2 Wochen zum Semesterendegekündigt werden. Wird das Kündigungsrecht nichtfristgemäß in Anspruch genommen, verlängert sich dieVertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Semester. BeiKündigungen, die später als 2 Wochen vor Semesterbe-ginn beim Veranstalter eingehen, werden Stornokostenin Höhe von € 500,– fällig. Bei Kündigungen, die nachSemesterbeginn eingehen, ist die volle Semesterstudien- gebühr zu entrichten.(6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass demVeranstalter aus der Abmeldung kein oder nur eingeringer Schaden entstanden ist. (7) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündi-gung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durchden Veranstalter gelten insbesondere – aber nicht aus-schließlich – die anhaltende oder schwerwiegende Stö-

rung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer,sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben vonder Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zwei- maliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oderWiderruf abgetretener Leistungen durch andere Kosten-träger. (9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außer- ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unterAngabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fern-bleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündi-gung. (10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber demOrganisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, derdie Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bediens-tete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zurEntgegennahme von Kündigungen nicht befugt.(11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teil-nehmer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebüh-ren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfristberechnet werden, verpflichtet.

8. Zahlungsbedingungen/Vergütung

(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnungohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unterAngabe der Rechnungsnummer und der Kundennum-mer auf das in der Rechnung genannte Konto des Ver-anstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungs- beträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach§ 247 BGB zu verzinsen. (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festge-stellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprü-chen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehal-tungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, alssein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnisberuht. (4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann derVeranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsge-bühr von € 10,– erheben. Dem Vertragspartner bleibtbezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbe-nommen, ein Schaden sei nicht entstanden oderwesentlich niedriger als der pauschalierte Schadenser-satzanspruch des Veranstalters.

9. Ratenzahlung

Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als6 Monaten kann durch gesonderte Vereinbarung Raten-zahlung vereinbart werden.

10. Terminabsage durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnderTeilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräftensowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die vonihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begon-nene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlteTeilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitge-teilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle ausder Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegen-über Kaufleuten und juristischen Personen des öffent -lichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sonderver-mögens ist Köln.

12. Datenschutz

(1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundes-daten schutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass dieSpeicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenenDaten zur Vertragserfüllung erfolgt.(2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Ver-anstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt,Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformatio-nen des Veranstalters per Post zu übersenden.(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Über-mittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeitdurch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Ver-anstalters widersprechen bzw. Ihre Einwilligung wider-rufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufswird der Veranstalter die hiervon betroffenen Datennicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbei-ten bzw. die weitere Zusendung von Werbemittelnunverzüglich einstellen.

WIDERRUFSBELEHRUNGWiderrufsrecht.

Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärunginnerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen inTextform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Fristbeginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vorErfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. ZurWahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitigeAbsendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:TÜV Rheinland Akademie GmbH Alboinstr. 56, 12103 BerlinFax: 0221 806 369947E-Mail: [email protected]

Widerrufsfolgen.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitsempfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oderteilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustandzurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wert-ersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die ver-traglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraumbis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Ver-pflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müsseninnerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Fristbeginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufser-klärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise. Ihr Widerrufsrecht erlischt vor-zeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihrenaus drücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor SieIhr Widerrufsrecht ausgeübt haben.Ende der Widerrufsbelehrung

TÜV Rheinland Akademie GmbH Alboinstr. 5612103 Berlin Stand: 01.11.2011/Fernabsatz

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). FÜR SEMINARE, LEHRGÄNGE UND STUDIENGÄNGE.

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3-2/

14 G

TÜV Rheinland Akademie

Am Grauen Stein

51105 Köln

Telefon 0800 8484006

Fax 0800 8484044

[email protected]

www.tuv.com/seminare-compliance