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Sinfo 11 / 2017 Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung Lüdenscheid 1 S * I * N * F * O INHALT: AUSBILDUNG VON LEHRAMTSANWÄR- TERINNEN UND LEHRAMTSANWÄRTERN AN ORTEN SONDERPÄDAGOGISCHER FÖRDERUNG Rechtliche Rahmenbedingungen Zuweisung von LAA an Ausbildungsschulen Seite 1 Ausbildungsorganisation an den Schulen SF und an Schu- len mit GL Seite 2 Voraussetzungen Seite 3 Ausbildungsformate an Schulen mit GL Seite 4 Hinweise zur Planung von Unterricht im GL Seite 6 Ausbildungsbeiträge der Lehrkräfte und der LAA Seite 7 Formen des Co-Teachings Seite 8 Unterrichtsbesuche und Unterrichtspraktische Prüfung Seite 9 Aufgaben in UB und UPP Seite 10 Einsatz von LAA in außerunterrichtlichen Handlungsfel- dern Seite 11 Stundenplanbeispiele für Zuweisungsmodelle 10+4 Seite 12 Regelungen Seite 13 Seminarinformation VD 11 / 2017 ZfsL Lüdenscheid SF Michael Angenendt ZfsL Lüdenscheid Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung

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S*I*N*F*O INHALT:

AUSBILDUNG VON LEHRAMTSANWÄR-

TERINNEN UND LEHRAMTSANWÄRTERN

AN ORTEN SONDERPÄDAGOGISCHER

FÖRDERUNG

Rechtliche Rahmenbedingungen

Zuweisung von LAA an Ausbildungsschulen

Seite 1 Ausbildungsorganisation an den Schulen SF und an Schu-

len mit GL

Seite 2

Voraussetzungen Seite 3 Ausbildungsformate an Schulen mit GL Seite 4

Hinweise zur Planung von Unterricht im GL Seite 6

Ausbildungsbeiträge der Lehrkräfte und der LAA Seite 7

Formen des Co-Teachings Seite 8

Unterrichtsbesuche und Unterrichtspraktische Prüfung Seite 9

Aufgaben in UB und UPP Seite 10

Einsatz von LAA in außerunterrichtlichen Handlungsfel-

dern

Seite 11

Stundenplanbeispiele für Zuweisungsmodelle 10+4 Seite 12

Regelungen Seite 13

Seminarinformation VD 11 / 2017ZfsL Lüdenscheid SF Michael Angenendt

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Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern

an Orten sonderpädagogischer Förderung 1. Rechtliche Rahmenbedingungen § 1 OVP 2016 Ziel des Vorbereitungsdienstes Der Vorbereitungsdienst bereitet Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter als ei-genverantwortlich Lernende auf die spätere berufliche Unterrichts- und Erziehungstätigkeit an Schulen vor. Die Ausbildung orientiert sich an den grundlegenden Kompetenzen für Unter-richt und Erziehung, Beurteilung, Diagnostik, Beratung, Kooperation und Schulentwicklung so-wie an den wissenschaftlichen und künstlerischen Anforderungen der Fächer. Dabei ist Befä-higung zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern und Umgang mit He-terogenität unter Beachtung der Erfordernisse der Inklusion besonders zu berücksichti-gen. […] § 24 (2) OVP 2011 Lehramt für sonderpädagogische Förderung Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter findet an Schulen statt, in denen Kinder und Jugendliche mit entsprechendem sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden. 2. Zuweisung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern an Ausbildungsschu-

len Vor dem Hintergrund einer sich verändernden Schullandschaft und einer flächengroßen Ausbildungsregion des Seminars Lüdenscheid bedarf es eines flexiblen Zuweisungs- und Ausbildungskonzeptes. Die Zuweisung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erfolgt unter folgenden Ge-sichtspunkten:

Berücksichtigung der Vorgaben der OVP und prüfungsrelevanter Vorgaben

Berücksichtigung der Ausbildungsziele, des Kerncurriculums

Berücksichtigung des Anspruchs einer Ausbildung für die spätere berufliche Praxis

Berücksichtigung der Ressourcen von Ausbildungsschulen

Berücksichtigung der Ressourcen des ZfsL

Berücksichtigung zumutbarer Organisation für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwär-ter und für die Ausbildungsschulen

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3. Ausbildungsorganisation in der Ausbildung an Förderschulen und an Schulen mit

Gemeinsamen Lernen

Ziel der Ausbildung:

In der Regel sollen alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowohl an Förder-

schulen ihres in der ersten Phase des Lehramtsstudiums studierten Förderschwerpunktes

als auch in einer Schule mit Gemeinsamen Lernen ausgebildet werden.

Hinweise für das Fin-den einer zweiten Aus-

bildungsschule Die LAA werden bei der Suche einer geeigneten Schule von der Schwerpunktschule und dem Seminar un-terstützt. Kriterien können Ko-operationskontakte zwischen den Schulen, Tandembildung der LAA oder Ortsnähe zur Schwerpunktschule bei Beachtung der Vorga-ben sein. Wenn die Schwer-punktschule eine För-derschule ist, muss der Unterstützungsbedarf der SuS in der allge-meinen Schule mit GL nicht dem studierten Förderschwerpunkt der LAA entsprechen. Wenn die Schwer-punktschule eine all-gemeine Schule mit GL ist, muss der Unterstüt-zungsbedarf der SuS in der Hospitationsschule (Förderschule) dem studierten Förder-schwerpunkt der LAA entsprechen.

14 + 0

14 Stunden in der FS

oder

14 Stunden im GL

Quartal 1 und 6

Die Zuweisung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erfolgt an eine Förder-schule des studierten Förderschwerpunktes oder an eine allgemei-ne Schule mit Schüle-rinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen mit einem Unterstüt-zungsbedarf im studier-ten Förderschwerpunkt der LAA. Innerhalb des ersten Quartals finden die LAA eine zweite Schule für eine 4-stündige Ausbil-dung in den Quartalen 2 bis5.

10 + 4

10 Stunden in der FS und 4 Stunden im GL

oder

10 Stunden im GL und 4 Stunden in der FS

Quartale 2 – 5

Februar 2018 bis Ausbildungsende im

April 2019

Die Ausbildung findet weiterhin schwer-punktmäßig im zuge-wiesenen System statt. Unterrichtsbesuche finden in der Regel in dieser Schwerpunkt-schule statt. Die Unterrichts-praktischen Prüfungen müssen in der Schwer-punktschule stattfinden.

Für weitere Informationen zur 4-stündigen Ausbildung beachten Sie bitte die SINFO zum Thema.

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4. Ausbildungsvoraussetzungen

Für die Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern im Gemeinsamen Ler-

nen und in der Förderschule sind folgende Voraussetzungen notwendig vorgegeben:

Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden in ihrem studierten Förder-

schwerpunkt ausgebildet.

Wenn Unterrichtsbesuche und Unterrichtspraktische Prüfungen durchgeführt werden sol-

len, müssen in den Ausbildungsklassen Schülerinnen und Schüler mit dem entspre-

chenden Unterstützungsbedarf unterrichtet werden.

Die Ausbildungslehrerin oder der Ausbildungslehrer ist eine Lehrkraft mit dem Lehr-

amt für sonderpädagogische Förderung

In den Lerngruppen in den Schulen mit GL ist die Lehrkraft der allgemeinen Schule

Teampartnerin oder Teampartner (siehe ausführlicher Punkt 6: Ausbildungsbeiträge der

Lehrkräfte), ist aber verantwortlich für das Lernen und für den Unterricht aller Schülerin-

nen und Schüler.

Für die Beratung und die Ausbildung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung

ist die Lehrkraft mit dem Lehramt für sonderpädagogische Förderung verantwortlich. Sie

ist Ausbildungslehrerin oder Ausbildungslehrer. (siehe ebenfalls Punkt 6).

Der studierte Förderschwerpunkt der Lehrkraft mit dem Lehramt sonderpädagogische

Förderung muss nicht dem studierten Förderschwerpunkt der Lehramtsanwärterin oder

des Lehramtsanwärters entsprechen.

Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter findet in zwei unter-

schiedlichen Lerngruppen in verschiedenen Schulstufen statt.

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5. Ausbildungsformate im Gemeinsamen Lernen

Im Rahmen der Ausbildung ergeben sich dann folgende Formate für den Einsatz der Lehr-amtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter: Für die Ausbildung in einer allgemeinen Schule im Gemeinsamen Lernen (auch im Rahmen der Ausbildung an einer Förderschule) sind folgende Formate denkbar:

A) Unterricht und Förderung in einer Lerngruppe:

Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter unterrichtet in einer Klasse und richtet bei der Planung und Durchführung des Unterrichts den Blick auf die individuellen Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler und berücksichtigt dabei die Dimensionen sonderpädagogischer Förderung. Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter ist planungs- und handlungsleitend. Ausdrücklich sind hier Formen des Co-Teachings mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule erwünscht. (siehe auch Punkt 7: Formen des Co-Teachings)

B) Unterricht und Förderung in einer Kleingruppe:

Auch die Arbeit in und mit Kleingruppen ist ein geeignetes Format für die Ausbildung. Die Klein-gruppe kann aus Schülerinnen und Schülern einer Klasse bestehen oder klassenübergreifend organisiert sein. Sie kann sich zusammensetzen aus Schülerinnen und Schülern die dem studierten Förder-schwerpunkt der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern entsprechen, des Weiteren aus Schülerinnen und Schülern, die weitere Entwicklungsbedarfe aufweisen oder in bestimmten Lerninhalten Lernerschwernisse zeigen.

Eine flexible Präsentation im Rahmen der beiden Formate in Unterrichtsbesuchen ist ausdrücklich erwünscht und bildet das bewertungsrelevante Repertoire von Lehramts-anwärterinnen und Lehramtsanwärtern ab. Im Rahmen einer UPP ist das Arbeitsfeld nur bedingt geeignet. Eine frühzeitige Absprache mit den Kernseminarleitungen und der Se-minarleitung ist notwendig!

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C) Einzelförderung:

Bestimmte Lerninhalte und Förderanliegen mögen bestimmten Schülerinnen und Schülern sinnvoll in Einzelsituationen vermittelt werden können. Diese Ausbildungssituationen bieten sinnvolle Lernanlässe für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, sollten jedoch Einzel-fallsituationen bleiben. Für eine Einzelförderung in Unterrichtsbesuchen sollten die entsprechenden Fachleitun-gen frühzeitig kontaktiert werden. Im Rahmen der unterrichtspraktischen Prüfungen ist keine Einzelförderung möglich.

D) Weitere Handlungsfelder: Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden in allen Handlungsfeldern des Kerncur-riculums ausgebildet. Auch Unterrichtsbesuche in außerunterrichtlichen Handlungsfeldern sind möglich! Für die Planung von Unterrichtsbesuchen in außerunterrichtlichen Handlungs-feldern sollten die entsprechenden Fachleitungen frühzeitig kontaktiert werden. Im Rah-men der unterrichtspraktischen Prüfungen können keine weiteren Handlungsfelder ge-zeigt werden. Ausbildung im Rahmen von 4 Stunden Bei 4 Ausbildungsstunden in einem System bringen die Lehramtsanwärterinnen und Lehr-amtsanwärter sich in einem der Stundenzahl angemessenen Rahmen aktiv in die verschiede-nen Handlungsfelder des Bedingungsfeldes im Gemeinsamen Lernen oder in der Förderschule ein. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter unterrichten (auch im Rahmen von zwei Stunden selbstständigen Unterrichts)! Als weitere Beispiele seien genannt: Schülerbeobachtung, informeller Austausch mit und geziel-te Beratung von an Unterricht, Förderung und Erziehung beteiligter Personen, phasenweise Übernahme von Unterrichtssequenzen oder Stunden im Co-Teaching, …) Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen Einblicke in das Gemeinsame Ler-nen, bzw. in die Arbeit an der Förderschule erhalten. EIN EINSATZ DER LEHRAMTSANWÄRTERIN ODER DES LEHRAMTSANWÄRTERS ALLEI-NE IN EINER LERNGRUPPE DES GEMEINSAMEN LERNENS IST MÖGLICH, SOLL ABER AUSSCHLIEßLICH IN EINEM AUSGEBILDETEN ODER STUDIERTEN UNTERRICHTSFACH GESCHEHEN.

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Hinweise zur Planung von Unterricht im Gemeinsamen Lernen Im Unterricht, im Unterrichtsbesuch und im Rahmen der UPP ist die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter stets planungs- und handlungsleitend für den Unterricht verantwortlich. Für die Planung von Unterrichtsreihen, Vorhaben und Projekten sind folgende Vorgehen möglich:

Reihe / Vorhaben / Projekt Reihe / Vorhaben / Projekt

Die / der LAA plant gemeinsam / in Ab-sprache mit der Lehrkraft der allgemeinen Schule vorrangig eine Reihe / ein Vorhaben / ein Projekt für die gesamte Lerngruppe. In Einvernehmen mit der Lehrkraft der allge-meinen Schule wird die mittelfristige Planung abgestimmt. Die / der LAA berät sich mit der Lehrkraft SF bezgl. der SuS mit Entwicklungsbedarf. Eine gemeinsame Absprache und Pla-nung im Team LAA, Lehrkraft der allge-meinen Schule, Lehrkraft SF ist dabei sehr wünschenswert.

Die Lehrkraft der allgemeinen Schule plant eine Reihe / ein Vorhaben / ein Projekt für die gesamte Lerngruppe. Die / der LAA greift in Absprache mittelfristig mögliche Förderanliegen auf und ergänzt die-se aus einem sonderpädagogischen Blickwin-kel. Die / der LAA berät sich mit der Lehrkraft SF bezgl. der SuS mit Entwicklungsbedarf. Eine gemeinsame Absprache und Planung im Team LAA, Lehrkraft der allgemeinen Schule, Lehrkraft SF ist dabei sehr wün-schenswert.

Unte

rrichts

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LAA führt Unterricht handlungsleitend alleine oder gemeinsam mit der Lehrkraft der allgemeinen Schule in Formen des Co-Teachings durch.

Hinführung zur Lernaufgabe

Klären der Lernaufgabe

Arbeit an der Lernaufgabe und besondere Förderung und Unterstützung der SuS mit Entwicklungsbedarf

Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Lernaufgabe (Integration der SuS mit Entwicklungsbedarf in die Gesamtgruppe)

Dabei sind LAA und die Lehrkraft der allgemeinen Schule möglichst in jeder Phase des Unterrichts Teampartnerinnen und Teampartner und für alle SuS ver-antwortlich. Der Schwerpunkt der oder des LAA liegt in der Förderung und in der Unterstützung der SuS mit (sonderpädagogischem) Unterstützungsbedarf. EIN EINSATZ DER LEHRAMTSANWÄRTERIN ODER DES LEHRAMTSANWÄRTERS ALLEINE IN EINER

LERNGRUPPE DES GEMEINSAMEN LERNENS IST MÖGLICH, SOLL ABER AUSSCHLIEßLICH IN EI-

NEM AUSGEBILDETEN ODER STUDIERTEN UNTERRICHTSFACH GESCHEHEN.

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6. Ausbildungsbeiträge der Lehrkräfte

Entsprechend dem jeweiligen Stand der Ausbildung eröffnen die an der Ausbildung beteiligten Lehrkräfte der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Möglichkeiten, Erfahrungen in den einzelnen Handlungsfeldern und Handlungssituationen zu machen.

Lehrkraft Sonderpädagogische Förderung berät hinsichtlich individueller Förderung,

Diagnostik, der Erstellung individueller Entwicklungspläne, Beratung etc. im

Rahmen der Entwicklungsbedarfe von SuS und ist Ansprechpartnerin oder

Ansprechpartner für Belange der sonderpädagogischen Förderung in

fachlichen und überfachlichen Fragen.

Sie unterstützt die / den LAA bei der Planung von Unterricht.

LAA bringt selbstmotiviert die eigene Expertisen in den

Austausch mit den beteiligten Lehrkräften ein, nutzt die

Expertisen der Ausbildungs-lehrkräfte und erkennt diese als

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie als

Teammitglied in Co-Teaching-Situationen. Sie oder er macht eigene Interessen transparent,

informiert frühzeitig, regt eigene Ausbildungsräume an und nutzt die ihr oder ihm zur Verfügung gestellten Ausbildungsräume in

verantwortlicher Absprache.

Lehrkraft der allgemeinen Schule erschließt Ausbildungsräume und Möglichkeiten zu unterrichten, zu

differenzieren, zu individualisieren, bietet sich in Formen des Co-Teachings als

Teamprtnerin oder Teampartner an und ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner im Blick auf die Lerngruppensituation und auf die

Lernausgangslage.

Sie unterstützt die / den LAA bei der Planung und Durchführung

von Unterricht.

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7. Formen des Co-Teachings Friend, Cook, Hurley-Chamberlain, & Shamberger, 2010

Lehrkraft –Beobachter

Zur Erfassung von Lernentwicklung und von Lernprozessen

LAA mit gezieltem Beobachtungsauftrag und reflektierter Methode

LAA als Beobachter nicht in Unterrichts-besuchen oder UPP

Lehrkraft SF oder Lehrkraft der allgemei-nen Schule als Beobachter im UB auch mit Beobachtungsauftrag von LAA mög-lich

Lehrkraft – Assistenz

In neuen Co-Teaching-Situationen

Eine / einer gestaltet Unterricht-situation, der / die Andere zirku-liert und unterstützt

LAA als Assistenz nicht in Un-terrichtsbesuchen oder UPP

Lehrkraft als Assistenz mit ge-zieltem Auftrag durch LAA im UB und in UPP möglich, jedoch belegt und begründet

Parallel-Unterricht

Lehrkraft und LAA unterrichten das Gleiche in zwei Gruppen

Intensivere Unterstützung des Lern-prozesses

Unterschiedliche Dimensionen eines Themas, dann Zusammenführung im Plenum

Gezielte Zusammensetzung der Gruppen begründen, evtl. Möglich-keiten von Förderungen belegen; Un-terschied zu Alternative Teaching

Lernprozesse wieder zusammenfüh-ren!

Alternativer Unterricht

Gleiche oder unterschiedliche Ziele mög-lich

Arbeit in einer Kleingruppe

Gezielte Arbeit im Rahmen eines Förder-anliegens

Gezielte Zusammensetzung der Gruppen begründen, evtl. Möglichkeiten von För-derungen belegen

Lernprozesse wieder zusammenführen!

Stationen Unterricht

SuS rotieren an Stationen

LAA und LK betreuen eine feste Station

Komplexe aber nicht hierarchi-sche Lerninhalte

LAA unterstützt Förderanliegen oder SuS mit Unterstützungs-bedarf

Unterrichten im Team

LK und LAA unterrichten gemeinsam in enger Absprache und in gegensei-tiger Verständigung

LAA hat SuS mit Unterstützungsbe-darf im Blick und verantwortet be-sonders die Förderanliegen

WICHTIG: Jede der hier dargestellten Rollen ist eine aktive Rolle!

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8. Unterrichtsbesuche und Unterrichtspraktische Prüfungen

Die Einbindung von Lehrkräften der allgemeinen Schule in den Unterricht muss in der schrift-

lichen Planung dokumentiert und begründet werden.

Nach OVP 2011 §11, Abs. 3 finden im Rahmen der Ausbildung im Fach und im Förderschwer-

punktseminar in der Regel je 5 Unterrichtsbesuche statt, davon darf in der Regel ein Unter-

richtsbesuch in Kopplung von Fach- und Fachrichtungsseminar stattfinden.

Auch die Kernseminarleitung besucht die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter in

der Regel zweimal im Unterricht.

Einer dieser Besuche findet im Rahmen des Formats EPG statt.

Ein weiterer Unterrichtsbesuch findet vor dem Hintergrund der Beratung im Co-Teaching statt.

Weitere Besuche können als Beratungsanlass im Rahmen der Personenorientierten Bera-

tung dienen und basieren auf einem konkreten Beratungsbedarf der Lehramtsanwärterin oder

des Lehramtsanwärters.

Die Besuche durch die Kernseminarleitung sind bewertungsfrei. Auf Wunsch der LAA oder vor

dem Hintergrund der Beratung durch die Kernseminarleitung können weitere Beratungsbesuche

erfolgen.

Für die Durchführung von Unterrichtsbesuchen und Unterrichtspraktischen Prüfungen müssen

in den Lerngruppen Schülerinnen und Schüler mit einem dem studierten Förderschwerpunkt

der LAA entsprechenden Unterstützungsbedarf unterrichtet werden.

(siehe auch Punkt 4: Ausbildungsvoraussetzungen)

Bei einer Ausbildung mit 4 Ausbildungsstunden an einem Schulsystem finden die Unter-

richtsbesuche und die Unterrichtspraktische Prüfung in der Schwerpunktschule statt.

Ausnahmen können und müssen mit allen an der Ausbildung beteiligten Personen be-

sprochen und beraten werden.

Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter ist in den Unterrichtsbesuchen und in

den Unterrichtspraktischen Prüfungen planungs- und handlungsleitend. Das gilt ausdrücklich

auch in Organisationsformen des Co-Teachings.

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9. Aufgaben in Unterrichtsbesuch und Unterrichtspraktischer Prüfung

Bei der Aufführung der Angaben handelt es sich nicht um eine vollständige Auflistung, sondern um die Kernaufgaben der an Ausbildung direkt Beteiligten.

Lehrkraft Sonder-pädagogische Förderung...

...unterstützt im Rahmen der Diagnostik (Fach und Entwicklungsbereich)

... berät vor dem Hintergrund individueller Entwicklungspläne hinsichtlich des Förderanliegens und über alle bereits erfolgten Maßnahmen

... berät im Hinblick auf die Konsequenzen aus den Dimensionen sonderpädagogischer Förderung

...

LAA...

... diagnostiziert die Lernvoraussetzungen im Fach und auf die Unterstützungsbedarfe der SuS

... plant und führt Unterricht planungs- und handlungsleitend durch

... kooperiert mit allen in der Lerngruppe Verantwortlichen

... unterrichtet (ggf) im Rahmen des Co-Teachings mit der Klassenlehrerin oder dem Klassnlehrer / mit der Fachlehrerinoder dem Fachlehrer

... informiert über Dimensionen sonderpädagogischer Förderung und über Formen des Co-Teachings

...

Lehrkraft der allgemeinen Schule...

...informiert über SuS der Lerngruppe hinsichtlich individueller Lernentwicklung, Elternarbeit, Maßnahmen des Classroom-Managements, Förderpläne, Schulcurriculum, Stoffverteilung etc.

... ist Teammitglied in einem von LAA verantwortlich geplante n Unterricht

...

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10. Einsatz in außerunterrichtlichen Handlungsformaten

In der Übersicht wird gezeigt, wie der Einsatz von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwär-tern in außerunterrichtlichen Handlungsfeldern organisiert werden kann und bei einer Ausbil-dung in zwei Schulsystemen (Förderschule und Gemeinsames Lernen) eine Verdopplung der Anforderungen zu vermeiden.

10 + 4

10 Stunden in der FS und 4 Stunden im GL oder

10 Stunden im GL und 4 Stunden in der FS

Die Ausbildung findet schwerpunktmäßig in einem System statt. Die Teilnahme an außerunterrichtlichen Handlungsformaten wie Konferenzen, Ausflü-ge, Teambesprechungen findet i.d.R. an dem System statt, an dem die meisten Aus-bildungsstunden stattfinden. In Absprache mit allen Beteiligten können Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsan-wärter auch anteilig an außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule teilnehmen, an der weniger Ausbildungsstunden stattfinden. Erwartungen sollten frühzeitig mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Entscheidungskriterium sollte die Bedeutung für das unmittelbare Handlungs-feld der / des LAA sein. LAA sollten im Wesentlichen an den schulischen Veranstaltungen teilnehmen, die im besonderen Maße die eigene Lerngruppe betreffen.

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11. Stundenplanbeispiele für die Zuweisungsmodelle 10 + 4 ab dem zweiten und bis zum

einschließlich fünften Ausbildungsquartal

1a) 10 Stunden an der Förderschule (FS) + 4 Stunden im Gemeinsamen Lernen (GL)

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

1 FS

Sem

ina

rtag

GL FS

2 FS FS GL FS

Pause Pause

3 FS FS GL FS

4 FS GL

Pause Pause

5 FS

6

1b) 10 Stunden im Gemeinsamen Lernen (GL) + 4 Stunden an der Förderschule (FS)

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

1 GL

Sem

ina

rtag

FS GL

2 GL GL FS GL

Pause Pause

3 GL GL FS GL

4 GL FS

Pause Pause

5 GL

6

Hinweis: Bei der Aufstellung wird von einer Dauer von 45 Minuten pro Schulstunde ausgegangen. Bei einer Stundentafel mit 60 Minuten Dauer pro Schulstunde, wird die Berechnung angepasst.

Stundenplangestaltung: Die Stundenplangestaltung ist variabel mit allen an den Schulen Beteiligten abzuspre-chen. In den ersten Wochen kann es zu Nachsteuerungsbedarf kommen. Stolpersteine soll-ten im offenen Gespräch angesprochen werden. In der den Gegebenheiten angemessenen Flexibilität werden Lösungen entwickelt. Seminarveranstaltungen: In wenigen Ausnahmefällen müssen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an einem weiteren Wochentag an Seminarveranstaltungen teilnehmen. Diese Veranstaltungen werden aber am Nachmittag stattfinden. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollten an diesen Tagen in den ers-ten Stunden unterrichten, damit die Ausbildung kontinuierlich an 4 Tagen pro Woche an den Schulen gesichert ist.

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12. Regelungen

Selbstständiger Unterricht / Bedarfsdeckender Unterricht

Der Einsatz im Selbstständigen Unterricht von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsan-

wärtern in der Ausbildung im Gemeinsamen Lernen sollte dem Aufgabenfeld einer

sonderpädagogischen Lehrkraft entsprechen.

Im ersten und im sechsten Quartal der Ausbildung findet kein Selbstständiger Unterricht

statt.

Grundsätzlich erteilen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärterin den Quarta-

len zwei bis acht insgesamt 9 Stunden Selbstständigen Unterricht.

Bei einem Zuweisungsmodell von 10 + 4 sind diese aufzuteilen:

Im Rahmen der vierstündigen Ausbildung fallen zwei Stunden als Selbstständiger

Unterricht an, in der Schwerpunktschule sieben Stunden.

EIN EINSATZ DER LEHRAMTSANWÄRTERIN ODER DES LEHRAMTSANWÄRTERS

ALLEINE IN EINER LERNGRUPPE DES GEMEINSAMEN LERNENS IST MÖGLICH,

SOLL ABER AUSSCHLIEßLICH IN EINEM AUSGEBILDETEN ODER STUDIERTEN

UNTERRICHTSFACH GESCHEHEN.

Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollten im Sinne einer auf die spätere

Berufspraxis bezogene Ausbildung im Selbstständigen Unterricht die Möglichkeit erhal-

ten, ihr Unterrichtsfach auch in der gesamten Lerngruppe und auch im Rahmen des Co-

Teachings zu unterrichten.

Dies könnte den Einsatz im Rahmen eines Differenzierungsangebotes in der Lerngruppe,

die Gestaltung einer Kleingruppenarbeit, Beobachtung oder Diagnostikaufträge betreffen.