Senior Aktuell - 26. bis 29. März 2014 -...

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FACHGRUPPEN NEWS 1|14 Fachliche Informationen .........................................................................................2 Branchenmaterial ...................................................................................................3 Veranstaltungen - Rückblick ..................................................................................4 Personal & Sozialversicherung .......................................................................... 5, 6 Publikationen...........................................................................................................7 Service .....................................................................................................................8 Landesgremium Wien des Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels Obmann: KommR Gerhard Fischler Geschäftsführer: Rudolf Vogt Sachbearbeiterin: Andrea Berger Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien T +43 1 514 50-3226 F +43 1 514 50-3288 E andrea.berger@wkw.at W wko.at/wien/parfuemerie-drogerie Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels INHALT Nr. 1 | Februar 2014 Seit über 40 Jahren bietet die Messe Senior Aktu- ell jedes Frühjahr eine breite Plattform für alle aktiven Menschen, die sich über neue Dienst- leistungen und Produkte informieren möchten. Damit ist diese große Zielgruppenveranstaltung der Wiener Wirtschaft die längste durchgehende Veranstaltung dieser Art in Europa. Die Drogisten und der Parfümeriewaren- handel bieten auf dem Stand 178 wieder viele Informationen, Beratungen und Ver- kostungen von Produkten zu den Themen „Gesundheit und Schönheit“. Zur 41. Senior Aktuell von 26. - 29. März 2014 in der Wiener Stadthalle erwarten die Besucher einige Neuerungen: 3 Schwerpunkttage zu den Themen „Sicher ist sicher: Sicherheit zu Hause und auf Reisen“ (26.3.), „Lebe, liebe, lache: schön und gesund mit Humor“ (27.3.), „Himmlische Genüsse – grenzenlos genießen ohne Reue“ (28.3.) Workshop-Center mit Fach-Vorträgen und Aktiv-Workshops z.B. die Fa. Sonnen Moor mit den Vorträgen „Gesundheit aus dem Kräutertopf“ (26.3.) und „Moor- und Kräuterprodukte für die Gesund- heit“ (28.3.) Sonderschau „Genießen in Wien“ Weitere Infos finden Sie auf der Messe-Home- page unter W www.senior-aktuell.at Freundliche Grüße Rudolf Vogt Geschäftsführer KommR Gerhard Fischler Obmann VON 26.03.2014 BIS 29.03.2014 9.30 – 18.00 Uhr, Wiener Stadthalle EINTRITT FREI! www.senior-aktuell.at Willkommen in der besten Zeit Ihres Lebens! Die Wiener Wirtschaft präsentiert: Ihre Erlebniswelt wartet! Senior Aktuell - 26. bis 29. März 2014

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FACHGRUPPENNEWS 1|14

Fachliche Informationen .........................................................................................2

Branchenmaterial ...................................................................................................3

Veranstaltungen - Rückblick ..................................................................................4

Personal & Sozialversicherung ..........................................................................5, 6

Publikationen ...........................................................................................................7

Service .....................................................................................................................8

Landesgremium Wien des Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels

Obmann: KommR Gerhard FischlerGeschäftsführer: Rudolf VogtSachbearbeiterin: Andrea BergerSchwarzenbergplatz 14, 1040 WienT +43 1 514 50-3226 F +43 1 514 50-3288E [email protected] wko.at/wien/parfuemerie-drogerie

Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels

INHALT Nr. 1 | Februar 2014

Seit über 40 Jahren bietet die Messe Senior Aktu-ell jedes Frühjahr eine breite Plattform für alle aktiven Menschen, die sich über neue Dienst-leistungen und Produkte informieren möchten. Damit ist diese große Zielgruppenveranstaltung der Wiener Wirtschaft die längste durchgehende Veranstaltung dieser Art in Europa.

Die Drogisten und der Parfümeriewaren-handel bieten auf dem Stand 178 wieder viele Informationen, Beratungen und Ver-kostungen von Produkten zu den Themen „Gesundheit und Schönheit“.

Zur 41. Senior Aktuell von 26. - 29. März 2014 in der Wiener Stadthalle erwarten die Besucher einige Neuerungen:

3 Schwerpunkttage zu den Themen � „Sicher ist sicher: Sicherheit zu Hause und auf Reisen“ (26.3.),

� „Lebe, liebe, lache: schön und gesund mit Humor“ (27.3.),

� „Himmlische Genüsse – grenzenlos genießen ohne Reue“ (28.3.)

� Workshop-Center mit Fach-Vorträgen und Aktiv-Workshops z.B. die Fa. Sonnen Moor

mit den Vorträgen � „Gesundheit aus dem Kräutertopf“ (26.3.) und � „Moor- und Kräuterprodukte für die Gesund-heit“ (28.3.)

� Sonderschau „Genießen in Wien“

Weitere Infos finden Sie auf der Messe-Home-page unter W www.senior-aktuell.at

Freundliche Grüße

Rudolf VogtGeschäftsführer

KommR Gerhard Fischler Obmann

VON 26.03.2014 BIS 29.03.2014 9.30 – 18.00 Uhr, Wiener Stadthalle EINTRITT FREI!

www.senior-aktuell.at

Willkommen in der besten Zeit Ihres Lebens!

Die Wiener Wirtschaft präsentiert:

IhreErlebniswelt wartet!

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FACHGRUPPENNEWS 2Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandel

FACHLICHE INFORMATIONEN

Bekanntlich fordert der Drogeriewarenhandel seit Jahren die Ausweitung seiner Vertriebs-befugnisse für Arzneimittel.

Nach intensiven Verhandlungen mit dem

Gesundheitsministerium, der Pharmawirt-schaft, Apotheken und einer entsprechen-den Empfehlung der Abgrenzungskommis-sion wurde ein Entwurf zur Änderung der Abgrenzungsverordnung zur Begutachtung

ausgesandt. Mit dieser Änderung sollen folgende 12 Stoffe und Zubereitungen in die Anlage der Abgrenzungsverordnung vorbehaltlich der Beschlussfassung aufge-nommen werden.

Änderung der Abgrenzungsverordnung 2004

Stoff oder Zubereitung Kennzeichnung

Anguraté Tee (Mentzeliae cordifoliae herba)

Zur Teezubereitung bei leichten Magen-Darm-Beschwerden. 1 Esslöffel Droge mit 250 ml ko-chendem Wasser übergießen, 7-8 Minuten schwach kochen lassen und abseihen. 3mal täglich, möglichst warm, vor dem Essen trinken. Für Kinder unerreichbar aufbewahren.

Augentrostkraut (Euphrasiae herba)

Zur äußerlichen Anwendung in Form von lauwarmen Augenkompressen bei leichtem Augen-brennen und Juckreiz. 1-2 Teelöffel fein zerschnittene Droge mit 200 ml kochendem Wasser übergießen oder mit kaltem Wasser ansetzen und kurz aufkochen, nach 5-10 Minuten absei-hen. Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Bei infektiösen Augenerkrankungen ist ein Arzt aufzusuchen.

Cayennepfeffer (Capsici fructus)

Zubereitung ausschließlich zur äußerlichen Anwendung in Form von Umschlägen bei rheu-matischen Beschwerden und schmerzhaften Muskelverspannungen. Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Maximal 2 Tage und nicht auf geschädigter Haut anwenden. Bei Auftreten von starken Hautreizungen oder Blasen die Anwendung sofort abbrechen und einen Arzt aufsu-chen. Nicht mit Augen oder Schleimhäuten in Berührung bringen. Herstellung: Eine Messer-spitze mit 500 ml Wasser mischen.

Ginsengwurzel (Ginseng radix)

Anwendung zur Stärkung und Kräftigung bei Müdigkeits- und Schwächegefühlen als Tonikum und als Teeaufguss. Für eine Tasse Tee 1 Teelöffel fein geschnittene Droge mit kochendem Wasser übergießen, 5-10 Minuten zugedeckt stehen lassen und abseihen. Einnahme 1 bis 3mal täglich. Für Kinder unerreichbar aufbewahren.

Johanneskrautöl (Hyperici oleum)

Zur äußeren Behandlung von leichten Entzündungen der Haut und zur Unterstützung der Heilung oberflächlicher Wunden. Nach der Anwendung Sonneneinstrahlung meiden. Für Kin-der unerreichbar aufbewahren.

Kürbissamenöl (Cucurbitae oleum)

Zur Stärkung und Kräftigung der Blasenfunktion. Für Kinder unerreichbar aufbewahren.

Mariendistelkraut (Cardui mariae herba)

Anwendung als Tee zur Unterstützung der Verdauung. ½ Teelöffel fein zerschnittener Droge mit siedendem Wasser übergießen und nach 5-10 Minuten abseihen. Täglich 2-3 Tassen. Für Kinder unerreichbar aufbewahren.

Passionsblumenkraut (Passiflorae herba)

Anwendung als Teeaufguss bei Einschlafstörungen und nervösen Unruhezuständen. 1 Teelöf-fel fein geschnittene Droge mit kochendem Wasser übergießen, nach 5-10 Minuten abseihen. Täglich 1-2 Tassen. Warnhinweis: Zubereitung kann die Reaktionsfähigkeit und Verkehrs-tüchtigkeit beeinträchtigen. Für Kinder unerreichbar aufbewahren.

Rosskastanientinktur (Hippocastani tinctura)

Zur äußerlichen Behandlung bei Erkrankungen der Beinvenen. Für Kinder unerreichbar auf-bewahren

Taigawurzel (Eleutherococcvi radix)

Anwendung als Tee zur Stärkung und Kräftigung bei Müdigkeits- und Schwächegefühlen. 1 Teelöffel Droge mit 150 ml kochendem Wasser übergießen, 5-10 Minuten ziehen lassen und abseihen. 1-3 Tassen Tee über den Tag verteilt trinken. Für Kinder unerreichbar aufbewahren.

Teufelkrallenwurzel (Harpagophytiradix)

Anwendung als Tee bei Gelenksschmerzen. Bei Gelenksschmerzen 1 Teelöffel mit 300-500 ml kochendem Wasser übergießen und 8 Stun-den bei Raumtemperatur stehen lassen, dann abseihen. In 3 Portionen über den Tag verteilt trinken. Für Kinder unerreichbar aufbewahren.

Thymianöl (Thymiaetheroleum)

Nur zur äußerlichen Anwendung als Badezusatz bei Katarrhen der oberen Atemwege. 4-5 Tropfen dem Badewasser zusetzen. Nicht geeignet für Kinder unter 12 Jahren. Für Kinder unerreichbar aufbewahren.

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BRANCHENMATERIAL

Parfümerie – Grifflochtaschen

Kunststoff-Tragetaschen mit ausgestanztem Griffloch, weiß gefärbt Grifflochtaschen groß, Format 360 x 450 mm, 50 mm stark In Kartons zu 1.000 Stück, um € 90,--Grifflochtaschen klein, Format 225 x 360 mm, 60 mm stark in Kartons zu 1.000 Stück um € 60,--

Praxishandbuch Parfümerie / Duft, Kosmetik und Verkauf

Das Fachbuch der Parfümeriebranche vermittelt in übersichtlicher Form die für die Arbeit in der Parfümerie notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten. Es ist jedoch mehr als ein Ausbil-dungsbuch, sondern ein Begleiter für die tägliche Beratungspraxis. Dieses Fachbuch soll alle FachberaterInnen in den Parfümerien in ihrer Aufgabe, die Kunden jederzeit optimal zu bera-ten, unterstützen.

Wir bieten Ihnen das Praxishandbuch Parfümerie/Duft zum Vorzugspreis von € 29,-- an.

Bestellen Sie das Praxishandbuch unter der T 01/514 50-3226 (Fr. Berger) oder unter E [email protected].

Journal - Absolut BeautifulEs liegen für die Branche Parfümeriewarenhandel noch Restexemplare der Ausgabe 2/2013 auf.

Nutzen Sie unser kostenloses Angebot zur Gratisverteilung an Ihre Kunden und holen Sie sich im Gremium Exemplare ab.

Drogerie - Papiertragetaschen mit neuem Logo

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Tragtaschen aus weißem Kraftpapier, nicht plastifiziert, mit neuem Logo2 kurze, rote gedrehte Papiergriffe, verklebtFormat 23 x 10 x 32 cmin Kartons zu 250 Stück verpackt

Zum Start des neuen Logos schenken wir den Wiener Drogisten 250 Stück (1 Karton) dieser hochwertigen Papiertragetaschen.

Als werbeunterstützende Maßnahme bietet das Landesgremium seinen Mitgliedern attraktive Trag-taschen kostengünstig an, ebenso werden die Lieferkosten getragen. Die Beträge enthalten keine Umsatzsteuer, da die Wirtschaftskammer Wien und damit das Landesgremium als Körperschaft öf-fentlichen Rechts kein Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 ist.

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FACHGRUPPENNEWS 4Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandel

Der 21. Flair de Parfüm, das vom Parfüme-riewarenhandel veranstaltete Jubiläumsfest rund um das Thema Duft, fand am 12. Okto-ber 2013 im Parkhotel Schönbrunn statt. Der Luxury-Flair 2013 wurde heuer an die Schau-spielerin Barbara Wussow und den Sportler Rainer Schönfelder verliehen.

Der Reinerlös beim Roulette de Parfum von EUR 2.179,-- wurde zu Gunsten von GLOBAL FAMILY erspielt. Dazu kommt der Erlös aus der Gutschein-Versteigerung mit € 1.900,--. Einen Bericht, Fotos sowie ein Video finden Sie auf der Homepage www.wko.at/wien/parfumerie-drogerie.

Am 27. November 2013 wurden zur alljährli-chen Lehrabschlussfeier im Österreichischen Pharma- und Drogistenmuseum alle Parfüme-rie- und Drogistenlehrlinge eingeladen, die die Prüfung bestanden haben.

Gremialobmann KommR Gerhard Fischler, der Be-rufszweigobmann Helmut Bogner und Obmann-Stellvertreter Wolfgang Stummer gratulierten den Absolventen zum erfolgreichen Lehrabschluss und überreichten als Anerkennung ihrer Leistun-gen den Parfümeriewaren-Einzelhandelskauffrau-en ein hochwertiges Pinselset und der Drogistin einen Messingmörser. Als Ehrengäste konnten wir die Direktorin der Berufsschule für Einzelhandel & EDV-Kaufleute, Eva-Maria Redl und den Direk-tor der Berufsschule für Handel und Reisen, Dr. Heinrich Vittori, begrüßen.

Lehrabschlussfeier im Drogistenmuseum

Flair de Parfüm 2013

Woche des Wiener Handels im BiWiZum 23. Mal fand die jährliche Branchenprä-sentation der Wiener Wirtschaft statt. Vom 7. bis 11. Oktober 2013 gaben unsere Funktionäre am „Gesund & Schön-Stand“ den Jugendlichen, die vor ihrer Berufsentscheidung

stehen, praxisnahe Informationen zu den er-lernbaren Berufen. Das Interesse der SchülerInnen war groß und die Möglichkeit Verkaufsgespräche un-ter Anleitung der Wirtschaftsvertreter zu

führen wurde angenommen. Nach jedem Modul beantworteten die Schüle-rInnen auf einem Fragebogen einige Testfra-gen, die am Ende ausgewertet und die besten Jugendlichen prämiert wurden.

VERANSTALTUNGEN - RÜCKBLICKE

© www.die8.com

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PERSONAL UND SOZIALVERSICHERUNG

Die Pflegeteilzeit

Die Pflegeteilzeit ermögli-cht die Pflege und Betreu-ung eines nahen Angehö-rigen durch Herabsetzung der wöchentlich vereinbar-ten Normalarbeitszeit.

Es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeit-geber, die den Beginn, die Dauer, das Aus-maß und die Lage der Teilzeitbeschäftigung regelt.

Voraussetzungen der Pflegeteilzeit Die Pflegeteilzeit kann vereinbart werden, wenn der nahe Angehörige � zumindest Pflegegeld der Pflegegeldstufe 3 (bei minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Pflegestufe 1 ausreichend) oder

� nachweislich an Demenz leidet und zumin-dest Pflegegeld der Pfleggeldstufe 1

bezieht.

Der Arbeitnehmer kann Pflegeteilzeit für einen Zeitraum von mindestens einem Monat, maximal bis zu drei Monate in Anspruch neh-men. Die Vereinbarung der Pflegeteilzeit in mehreren Teilen ist nicht zulässig.

Während der vereinbarten Pflegeteilzeit muss die wöchentliche Normalarbeitszeit minde-stens zehn Stunden betragen.

Das arbeitslosenversicherungspflichti-ge Dienstverhältnis muss unmittelbar vor Beginn der Pflegeteilzeit ununterbrochen zumindest drei Monate gedauert haben.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen in Sai-sonbetrieben kann die Pflegeteilzeit bereits nach zwei Monaten beginnen, sofern eine Beschäftigung von insgesamt mindestens drei Monaten innerhalb der letzten 4 Jahre zum selben Dienstgeber vorliegt.

Grundsätzlich kann Pflegeteilzeit nur einmal pro zu betreuendem nahen Angehörigen in Anspruch genommen werden.

Im Falle einer wesentlichen Erhöhung des Pflegebedarfs, nämlich von zumindest einer Pflegegeldstufe, hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht: Er kann Pflegekarenz oder eine weitere Pflegeteilzeit vereinbaren.

Da die Voraussetzungen vorliegen, kann dem Wunsch des Arbeitnehmers entsprochen wer-den. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit an Stelle der Pflegekarenz nochmals Pflege-teilzeit zu vereinbaren.

Nahe Angehörige Der Kreis der nahen Angehörigen umfasst die Ehegatten und deren Kinder, die Eltern, Groß-eltern, die Adoptiv- und Pflegeeltern, (Stief-, Adoptiv-, Pflege)kinder, Enkel, die Lebensge-fährten und deren Kinder, die eingetragenen Partner und deren Kinder sowie Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder.

Vorzeitige Rückkehr aus der Pflegeteilzeit Der Arbeitnehmer kann vorzeitig zur ursprünglich vereinbarten Normalarbeitszeit zurückzukehren, wenn der nahe Angehörige � in stationäre Pflege oder in ein Pflegeheim aufgenommen wird,

� nicht nur vorübergehend von einer ande-ren Betreuungsperson gepflegt wird oder

� verstorben ist. Die Rückkehr kann frühestens jedoch zwei Wochen nach der Meldung des Eintritts des Rückkehrgrundes erfolgen.

PflegekarenzgeldFür die Dauer der vereinbarten Pflegeteilzeit gebührt ein aliquotes Pflegekarenzgeld. Die Gewährung von Pflegekarenzgeld für die Betreu-ung einer pflegebedürftigen Person ist auf maxi-mal sechs Monate beschränkt. Kommt es zu einer wesentlichen Erhöhung des Pflegebedarfs so kann Pflegekarenzgeld erneut für bis zu sechs Monaten pro zu betreuender pflegebedürf-tiger Person bezogen werden.Der Grundbetrag gebührt monatlich aliquot zur herabgesetzten Arbeitszeit, zumindest aber in Höhe des ali-quoten Teiles der Geringfügigkeitsgrenze.

Ende des Arbeitsverhältnisses Wird das Arbeitsverhältnis während der Pfle-geteilzeit beendet, ist der Abfertigung und Urlaubsersatzleistung das für den letzten Monat vor Antritt der Pflegeteilzeit gebüh-rende Entgelt zugrunde zu legen. Der Dienstnehmer ist während der Pflege-teilzeit nicht kündigungsgeschützt. Allerdings darf eine Kündigung nicht wegen einer beab-sichtigten oder tatsächlich in Anspruch genom-menen Pflegeteilzeit erfolgen. Dies entspricht dem allgemeinen Motivkündigungsschutz.

Vorsicht! Hat der Arbeitnehmer bereits eine Pfle-gekarenz angetreten, kann keine Pflege-teilzeit für dieselbe zu betreuende Person vereinbart werden.

Vorsicht! Kann der Dienstnehmer im Anfechtungs-verfahren vor Gericht glaubhaft machen, dass er wegen Inanspruchnahme der Pflegeteilzeit gekündigt wurde, wird das Gericht entscheiden, dass das Dienst-verhältnis nicht gekündigt und damit aufrecht ist. Wegen der Dauer von Anfechtungsverfah-ren drohen dann beträchtliche finanzielle Forderungen des Dienstnehmers.

Beispiel: Der Arbeitnehmer möchte seinen Vater pflegen, der an Demenz leidet und Pfle-gegeld der Stufe 1 bezieht. Er verein-bart mit seinem Arbeitgeber Pflegeteilzeit vom 1.2.2014 bis 30.4.2014. Da sich im April der Gesundheitszustand des Vaters wesentlich verschlechtert und ihm die Pflegegeldstufe 3 mittels Bescheid zuer-kannt wird, möchte er im Anschluss an die Pflegeteilzeit Pflegekarenz im Ausmaß von 3 Monaten in Anspruch nehmen.

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FACHGRUPPENNEWS 6Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandel

Seit 1.1.2014 können selbständig Erwerbstätige bei außergewöhn-lichen Ereignissen unter Berück-sichtigung der Vermögens- und Fa-milienverhältnisse einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen.

Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) sieht eine Mindestbeitragsgrundlage vor, auf deren Basis Unternehmer Beiträge auch dann zu entrichten haben, wenn die Einkünfte tatsächlich geringer sind oder Ver-luste erwirtschaftet werden.

In Notfällen kann die Entrichtung der SV-Beiträge existenzbedrohend sein. Um diese Härtefälle abzumildern, können selbständig Erwerbstätige eine Überbrückungshilfe bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerbli-chen Wirtschaft beantragen.

Voraussetzungen Überbrückungshilfe wird nur jenen selbstän-dig Erwerbstätigen gewährt, die bereits seit 3 Jahren in der Pensionsversicherung nach

� dem Gewerblichen Sozialversicherungsge-setz (GSVG) oder

� dem Freiberuflichen Sozialversicherungs-gesetz (FSVG) pflichtversichert

sind.

Das monatliche Nettoeinkommen darf € 1.126,-- nicht übersteigen. Diese Einkom-mensgrenze erhöht sich für den Ehepartner

bzw. eingetragenen Partner um € 483,-- und für jedes unversorgte Kind um € 239,--. Außergewöhnliches Ereignis Die Überbrückungshilfe wird nur bei Vorlie-gen eines außergewöhnlichen Ereignisses gewährt. Dies ist ein Ereignis, das vom Versi-cherten weder langfristig vorhersehbar, noch beeinflussbar oder abwendbar war.

Beispiele: Ein Einzelunternehmer erleidet auf einem Dienstweg einen Unfall, infolge dessen er schwer verletzt wird und für 4 Monate ar-beitsunfähig ist.

Die Betriebsstätte des Unternehmers wird im Zuge eines Hochwassers völlig zerstört. Der Wiederaufbau dauert einige Monate, in denen der Unternehmer keinerlei Aufträge annehmen kann.

Vorsicht! Liegen die Gründe für einen finanziellen Eng-pass im unternehmerischen Risiko, wie etwa das Ausbleiben von Aufträgen und Kunden, so wird keine Überbrückungshilfe gewährt.

Höhe und Dauer der Überbrückungshilfe Die Überbrückungshilfe wird unter Berück-sichtigung der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse der zu unterstützen-den Person in Form einer Gutschrift auf dem Beitragskonto gewährt. Der Zuschuss beträgt die Hälfte der Differenz zwischen der Beitragslast aufgrund der tat-

sächlichen Einkünfte und jener aufgrund der Mindestbeitragsgrundlage.

Die Überbrückungshilfe wird einmalig für drei Monate ausbezahlt. In besonders schwe-ren Fällen, wie etwa bei Auftreten mehrerer außergewöhnlicher Ereignisse, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung auf insge-samt maximal sechs Monate.

Antrag Ein Antrag auf Überbrückungshilfe ist bis zum 30.6.2014 bei der zuständigen SVA-Landesstelle einzubringen. Das Antragsformular samt Bei-blatt finden Sie auf: www.svagw.at/Notfallhilfe.

Vorsicht! Derzeit ist die Überbrückungshilfe für das Jahr 2014 befristet. Anträge, die nach dem 30.6.2014 einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Über Anträge auf Überbrückungshilfe nach den Richtlinien über die Gewährung von Beitragszu-schüssen aus den Mitteln des Überbrückungs-hilfefonds (RL Überbrückungshilfe 2014) entscheidet der Vorsitzende der Landesstellen-ausschüsse mit nachträglicher Berichterstat-tung an den Landesstellenausschuss.

Vorsicht! Es besteht kein Rechtsanspruch auf Über-brückungshilfe!

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Ser-vicecenter Wien, erreichbar unter T 514 50-1010.

Überbrückungshilfe für GSVG-Versicherte im Jahr 2014

Pensionsberechnung ab 1. Jänner 2014: KontoerstgutschriftDerzeit erfolgt die Pensionsbe-rechnung für die Jahrgänge ab 1955 im Rahmen einer Parallel-rechnung. Dabei wird die Pension sowohl nach dem Recht aufgrund der Pensionsreform 2003, als auch nach dem neuen APG-Recht be-rechnet und zwar verhältnismäßig je nach Anzahl der vor und nach 2005 erworbenen Versicherungs-monate.

Diese Parallelrechnung, die einen fließen-den Übergang vom alten zum neuen Pensi-onsrecht gewährleistet entfällt ab dem 1. Jänner 2014 und wird durch die Kontoerst-gutschrift ersetzt.

KontoerstgutschriftEine Kontoerstgutschrift zum 1.1.2014 ist für alle Personen zu ermitteln, die

� nach dem 31.12.1954 geboren sind und � bis zum 31.12.2013 mindestens ein Ver-sicherungsmonat nach dem ASVG, GSVG, FSVG oder BSVG

erworben haben.

Dabei sind nur solche Versicherungsmonate relevant, die vor dem Inkrafttreten des APG, also vor dem 1.1.2005 entstanden sind.

Tipp!Eine Kontoerstgutschrift ist nicht zu er-mitteln, wenn der Versicherte ausschließ-lich Versicherungsmonate nach dem APG, also ausschließlich Versicherungsmonate ab dem 1. Jänner 2005 vorliegen hat.

Inhalt der Kontoerstgutschrift Sämtliche bisher erworbenen Versicherungs-zeiten werden mit einem fixen Wert berech-net. Daraus wird eine sogenannte Kontoerst-gutschrift ermittelt und zum 1.1.2014 als Ausgangswert in das Pensionskonto übertra-gen. Die Vorteile des Pensionskontos liegen in sei-ner Transparenz und Übersichtlichkeit. Die Kontoerstgutschrift soll auch als Anreiz für einen späteren Pensionsantritt wirken.

Berechnung der KontoerstgutschriftZur Ermittlung der Kontoerstgutschrift wer-den zum Stichtag 1.1.2014 der sogenannte Ausgangsbetrag sowie ein Vergleichsbetrag berechnet. Die Berechnung des Ausgangsbe-trages erfolgt unter Heranziehung aller bis zum Ende des Jahres 2013 erworbenen Ver-

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sicherungszeiten, die nach den folgenden Parametern berechnet werden.

� Der Bemessungszeitraum beträgt 28 Jahre. Dabei werden zur Bemessung die höchsten 336 Monatsbeitragsgrundlagen herangezo-gen. Die Beitragsgrundlagen werden mit gesetzlich festgelegten Aufwertungsfak-toren vervielfacht. Diese Faktoren sind zusätzlich mit dem um 30 % erhöhten Prozentsatz des Anpassungsfaktors für das Jahr 2013 aufzuwerten, um Verluste aus dem verlängerten Durchrechnungszeitraum zu kompensieren.

� Kindererziehungszeiten werden mit dem individuellen Einkommen des Versicherten berücksichtigt. Dieses spiegelt sich ent-sprechend aufgewertet in der allgemeinen Bemessungsgrundlage wieder. Letztere ist allerdings begrenzt und zwar mit minde-stens 122 % sowie mit höchstens 170 % des Ausgleichszulagen-Einzelrichtsatzes für das Jahr 2014. Das sind somit die Beträge von € 1.046,43 bzw. € 1.458,14.

� Der Steigerungsbetrag für je 12 Versi-cherungsmonate beträgt 1,78 %. Dies betrifft alle ab dem Eintritt in die Pen-sionsversicherung bis 31.12.2013 erwor-

benen Versicherungsmonate.

Der Ausgangsbetrag ist unter der Annahme des erreichten Regelpensionsalters, daher also ohne Abschläge, zu berechnen.

Vorsicht!Vor dem 1.1.2014 erworbene Teilpflicht-versicherungsmonate nach dem APG und damit Versicherungszeiten aufgrund von Arbeitslosengeld-, Krankengeld- so-wie Wochengeldbezug sind für die Be-rechnung der Kontoerstgutschrift nicht heranzuziehen.

Vergleichsbetrag Der Vergleichsbetrag ist die fiktive Alters-pension die nach den zum 31.12.2013 gel-tenden Bestimmungen unter der Annahme, dass das Regelpensionsalter erreicht ist. Er wird somit ebenfalls ohne Abschläge be-rechnet.

Kontoerstgutschrift Der Ausgangs- und der Vergleichsbetrag werden einander gegenübergestellt und daraus die Kontoerstgutschrift berechnet. Dabei ist aber sichergestellt, dass die Kon-

toerstgutschrift von einer nach der bis-herigen Parallelrechnung zu erzielenden Pensionshöhe zum 1.1.2014 nicht mehr als maximal 3,5 % nach unten oder oben ab-weicht. Diese Verlust- bzw. Gewinndecke-lung ist nach den Geburtsjahrgängen 1955 bis 1965 gestaffelt.

Vorsicht! Die Kontoerstgutschrift ist bis längstens 30. Juni 2014 als Gesamtgutschrift für das Jahr 2013 in das Pensionskonto auf-zunehmen und der kontoberechtigten Person mitzuteilen. Frühere Gutschrif-ten werden dadurch ersetzt.

Tipp! Auf gesonderten Antrag des Versicher-ten ist über die Kontoerstgutschrift ein Bescheid zu erlassen. Der Antrag ist spätestens bis 31.12.2016 zu stellen. Gegen den Bescheid ist eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht möglich.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter Wien, erreichbar unter der T 01/514 50-1010.

Leitfaden über die Rechte und Pflichten des Un-ternehmers und der Finanzpolizei, sowie Stra-fen und Beschwerdemöglichkeiten

Organisation und grundlegende Aufgaben der Finanzpolizei werden ausführlich erläutert. Die umfangreichen Rechte und Pflichten der Finanzpolizei und der kontrollierten Unterneh-mer werden beschrieben. Auf das etwaige Straf-ausmaß und die Beschwerdemöglichkeiten wird eingegangen. Abschließend findet man eine praktische Checkliste zur Vorbereitung der Unternehmer

und ihrer Mitarbeiter auf eine Kontrolle durch die Finanzpolizei

Mitgliederpreis: € 10,-- zzgl. € 3,30 Versand-pauschaleNichtmitgliederpreis: € 15,-- zzgl. € 3,30 Ver-sandpauschale

Diese Broschüren können Sie beim Mitglieder-service der Wirtschaftskammer Österreich unter der T 05 90 900-5050, per F 05 90 900-236, im Internet auf W webshop.wko.at sowie per E unter [email protected] anfordern.

Die Finanzpolizei

Im Zusammenhang mit bestehenden Miet- bzw. Pachtverträgen gibt es eine Reihe von Sachverhalten, die verschiedenste schriftli-che Mitteilungen erforderlich machen. Zahl-reiche dieser Schriftstücke sind an die Ein-haltung strenger Formvorschriften gebunden.

Diese Broschüre enthält Musterschreiben für die in der Praxis am häufigsten anzu-

wendenden Mitteilungen, wie Kündigung, Über- und Weitergabe und Wertsicherung. Ergänzt werden diese mit praxisgerechten Kommentierungen.

Mitgliederpreis: € 10,-- zzgl. € 3,30 Ver-sandpauschale Nichtmitgliederpreis: € 15,-- zzgl. € 3,30 Versandpauschale

Geschäftsraum - Miete; Unternehmens-PachtPUBLIKATIONEN

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7 FACHGRUPPENNEWS 2FACHGRUPPENNEWS 8

Impressum Nr. 1 | Feb. 2014

Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller: Landesgremium Wien des Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels, Wien 4., Schwarzenbergplatz 14, Herstellungsort: 1040 Wien

Layout und Design: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Sparte Handel

Fotos: © Valua Vitaly, Nail-78 , Stuart Miles, Natalya Korolevskaya, Andrejs Pidjass , Hannes Eichinger, K.C. - Fotolia.com; www.die8.com; GG Vogt; Sparte Handel

Druckerei: Robitschek & Co GmbH, Wien

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Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandel

Die Wiener Kleinkreditakti-on ist seit Jahren eine be-liebte Finanzierungsquelle für Wiener Wirtschaftstrei-bende, die aufgrund der großen Nachfrage verlän-gert wird.

Oft benötigen vor allem kleinere Betriebe nur wenige tausend Euro, um Betriebs-mittel kaufen oder Investitionsvorhaben durchführen zu können. Im Vergleich zu großen Unternehmen, die bei der Wahl der Finanzierungsform eine größere Auswahl haben (Venture Capital, Unternehmensan-leihen, mezzanine Finanzierungen, Börsen-gang, usw.), sind für KMUs die Banken die wichtigste Finanzierungsquelle. Um den Fi-nanzierungsbedürfnissen der Kleinbetriebe unbürokratisch entsprechen zu können,

haben daher die führenden Banken Wiens im Jahr 2010 die Kleinkreditaktion entwi-ckelt. Dabei stehen den UnternehmerInnen zwei Angebote zur Verfügung:

Die „Aktion Überziehungsrahmen“ sowie der „Verbürgte Kleinkredit“. Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ha-ben die Institute entschieden diese Pro-dukte weiter anzubieten.

Aktion ÜberziehungsrahmenWiener Kleinbetriebe mit einem Jahresum-satz bis zu ca. € 150.000 können Kredite bis zu € 5.000 aufnehmen. Voraussetzung dafür ist das mindestens einjährige Be-stehen des Unternehmens am Markt. Der Unternehmer wendet sich direkt an seine Hausbank, die auf Basis einer bankübli-chen Bonitäts- und Liquiditätsbeurteilung über die Gewährung der Überziehung und deren Höhe entscheidet. Des Weiteren muss vom Unternehmer das In-vestitionsprojekt oder das Betriebsmitteler-

fordernis nachgewiesen werden. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre. Die Aktion Überziehungs-rahmen ist für all jene Unternehmen vorge-sehen, die noch keine oder im geringen Aus-maß Kredite haben sowie eine geringe oder keine private Verschuldung vorweisen.

Verbürgter KleinkreditSpeziell für kleine und mittlere Unterneh-men ermöglicht die Wiener Kreditbürg-schafts- und Beteiligungsbank AG (WKBG) Kreditvergaben der Banken, indem sie bei fehlender oder nicht ausreichender Sicher-heit Haftungen zu 60 % übernimmt. Im Gegenzug muss der Unternehmer pro Jahr 1 % Haftungsentgelt begleichen. Die Kre-ditsumme beträgt zwischen € 5.000 und € 10.000 die Rückzahlung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.

Die Zinssätze orientieren sich am Euribor zu-sätzlich maximal 3 % p.a., der tatsächliche Wert wird auf Basis einer bankenüblichen Bo-nitäts- und Liquiditätsbeurteilung festgelegt.

Wiener Kleinkreditaktion verlängert

SERVICE

Aktion Überziehungsrahmen Verbürgter Kleinkredit

Beantragung des Kredits Bank Austria; Erste Bank; Volksbank Wien-BadenRaiffeisenlandesbank NÖ-Wien

HausbankWiener Kreditbürgschafts- & Beteiligungsbank AG

Maximales Kreditvolumen bis zu € 5.000,-- € 5.000,-- bis € 10.000,--

Finanzierungszweck Investitionen oder Betriebsmittel Investitionen oder Betriebsmittel

Laufzeit maximal 3 Jahre maximal 3 Jahre

Zinskonditionenvon den Partnerbanken frei gestaltbar nach dem Hausbankenprinzip

Euribor + 3 % p.a. maximal

Kreditvertragsverrichtungsgebühr keine 0.8 % einmalig

Haftung ohne Haftung 60 % Haftung der WKBG, Haftungsentgelt 1 % p.a.

Abwicklungsdauer ca. 1 Woche ca. 2 Wochen