Sensibilisierung
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Transcript of Sensibilisierung
www.coe.int
Menschenrechte Demokratie
Rechtstaatlichkeit
Der Europarat in Kürze
Gegründet im Jahre 1949 von 10 Staaten Umfasst 47 Mitgliedstaaten Sitz in Straßburg, Frankreich Eine internationale zwischenstaatliche Organisation
Hauptorgane: Ministerkomitee Parlamentarische Versammlung Kongress der Gemeinden und Regionen Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Kommissar für Menschenrechte Konferenz der Internationalen NGOs
Der Europarat in KürzePalais de l’Europe
Menschenrechtsgebäude
Agora
EDQM
Europäisches Jugendzentrum
47 Mitgliedsstaaten
47 Mitgliedstaaten Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Beobachter Kanada, Heiliger Stuhl, Japan, Mexiko, USA
Der Europarat ist in allen Bereich aktiv, die die europäische Gesellschaft betreffen –
mit Ausnahme der Verteidigung…
Demokratie Menschenrechte
Gesundheitswesen
Rechtsstaatlichkeit Juristische Zusammenarbeit
Soziale Kohäsion
Kultur und Kulturerbe
Medien
Naturerbe Bildung Jugend
Sport
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Wie arbeitet der Europarat ?
ERGEBNISSE
EMPFEHLUNGEN
ENTSCHEIDUNGEN KONVENTIONEN
KONSULTATIONEN
ERGEBNISSE
EMPFEHLUNGEN
KONSULTATIONEN
SEKRETARIAT
PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG MINISTERKOMITEE
GEMEINDEN UND REGIONEN REGIERUNGEN PARLAMENTE
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
KONGRESS DER GEMEINDEN UND REGIONEN
KOMMISSAR FÜR MENSCHENRECHTE
KONFERENZ DER INTERNATIONALEN NGOs
800 MILLIONEN EUROPÄER
• Dialog zwischen den Hauptorganen des Europarates • Das Sekretariat ist in Abteilungen gegliedert, die die Hauptaktivitäten abdecken • Unterschiedliche Ergebnisse : Konventionen, Empfehlungen, Konferenzen und Berichte
Das Ministerkomitee
• Ist das Entscheidungsorgan des Europarates
• Umfasst die 47 Außenminister der Mitgliedsstaaten oder ihre ständigen Vertreter (Botschafter) in Straßburg
• Entscheidet über die Politik und das Arbeitsprogramm des Europarates
• Verabschiedet das Jahresbudget
• Tritt einmal im Jahr auf Ministerebene und mehrmals im Monat auf Ebene der Botschafter zusammen
Das Ministerkomitee
Die Parlamentarische Versammlung
• Beratendes Organ, in dem die Parlamente der Mitgliedstaaten vertreten sind
• Umfasst 318 Mitglieder (und 318 Stellvertreter) sowie Delegationen von Beobachter-Staaten
• Leitet Empfehlungen an das Ministerkomitee in den Schlüsselbereichen weiter
• Tagt vier Wochen im Jahr im Rahmen von Plenarsitzungen
• Sitzungen sind öffentlich
Die Parlamentarische Versammlung
Die Vertreter der Parlamentarischen Versammlung
• Die Zahl der Vertreter pro Mitgliedstaat (zwischen 2 und 18) hängt von der Bevölkerungszahl des Landes ab
• Die Vertreter sind Mitglieder der nationalen Parlamente aller 47 Länder des Europarates und werden nicht direkt gewählt
Der Kongress der Gemeinden und Regionen
• Ein beratendes Organ
• Besteht aus zwei Kammern : der Kammer der Regionen und der Kammer der Gemeinden
• Berät das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung bei allen Aspekten der lokalen und regionalen Politik
• Arbeitet eng mit den neuen Mitgliedstaaten bei praktischen Aspekten zur Einrichtung einer effektiven kommunalen und regionalen Selbstverwaltung zusammen
Der Kongress
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
• Prüft Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention
• Überwacht die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den Mitgliedsstaaten
• Hat seinen ständigen Sitz in Straßburg
• Ist für Einzelpersonen sowie Gruppen und Regierungen zugänglich
• Die Entscheidungen sind für den betroffenen Staat verbindlich
Der Gerichtshof für Menschenrechte
Der Kommissar für Menschenrechte
• Ist für die Förderung der Bildung, Sensibilisierung und Achtung der Menschenrechte zuständig
• Prüft die Einhaltung der Konventionen und Empfehlungen des Europarates
• Niels Muižnieks (Lettland) wurde im April 2012 für eine Amtszeit (nicht verlängerbar) von sechs Jahren gewählt.
Der Kommissar
Die Konferenz der Internationalen NGOs
• Umfasst 400 internationale Nichtregierungsorganisationen
• Stellt eine wichtige Verbindung zwischen den Politikern und der allgemeinen Öffentlichkeit dar
• Vertritt die Zivilgesellschaft im Europarat
• Der Europarat pro#tiert vom Fachwissen der internationalen NGOs und ihrer Nähe zu den europäischen Bürgern
Die Konferenz der internationalen NGOs
Der Generalsekretär
• Verwaltet das Sekretariat und koordiniert die Aktivitäten der Organisation
• Ist für die strategische Planung und das Tagesgeschäft des Europarates zuständig
• Wird von der Parlamentarischen Versammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt
• Das Amt hat derzeit Thorbjørn Jagland (Norwegen) inne, der es am 1. Oktober 2009 übernommen hat
Der Generalsekretär
Der Europarat führt Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch
Kampagne zur Bekämpfung des Menschenhandels
Kampagne gegen körperliche Züchtigung
Kampagne zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, einschliesslich häuslicher Gewalt
Kampagne : Dosta ! Bekämpfung der Vorurteile gegen Roma
Kampagne gegen die Todesstrafe
Kampagne : Nein zur Diskriminierung
Kampagne : one in #ve
Die Teilabkommen
Entwicklungsbank des Europarates DEQM Pompidou-Gruppe EUR-OPA EURIMAGES Nord-Süd-Zentrum (Lissabon) „Venedig-Kommission” Teilabkommen in Sachen Jungendkarte Europäische Audiovisuelle Informationsstelle Europäisches Fremdsprachenzentrum (Graz) GRECO EPAS: Erweitertes Teilabkommen über Sport
Achten Sie auf den Unterschied
Europäische Union Europarat
• 47 Mitgliedstaaten • 800 Millionen Europäer • Website: www.coe.int
• 27 Mitgliedstaaten • 497 Millionen Europäer • Website: www.europa.eu
Achten Sie auf den Unterschied
Europäisches Parlament (EU)
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN)
Europäischer Rat (EU)
Internationaler Gerichtshof (UN, Den Haag)
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EU,
Luxemburg)
Parlamentarische Versammlung
Europäische Menschenrechtskonvention
Europarat
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Die Europäischen Symbole
Die Europafahne
• stellt einen Kreis mit 12 goldenen Sternen auf blauem Hintergrund dar
• der Kreis der Sterne steht für die Union der Völker Europas dar
• wurde 1955 vom Europarat verabschiedet
Die Europahymne
• ist Herbert von Karajans musikalisches Arrangement des Vorspiels zur „Ode an die Freude” aus der Neunten Symphonie von Beethoven
• wurde 1972 vom Europarat verabschiedet
Weitere Informationen über den Europarat :
www.coe.int
Der Europarat – Meilensteine
Der Vertrag von London gründet den Europarat
Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechts-konvention
Unterzeichnung des Europäischen Kulturabkommens
Gründung der Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas (heute Kongress)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird gegründet
Die Europäische Sozialcharta (des Europarates) tritt in Kraft
Unterzeichnung der Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter
Beitritt Ungarns als erstes Land, aus dem ehemaligen Ostblock
Der Kommissar für Menschenrechte
60. Jahrestag des Europarates
Der Europarat – Beitrittsdaten
* Mit Wirkung vom 3. Juni 2006 setzt die Republik Serbien die Mitgliedschaft im Europarat fort, die zuvor die Staatenunion Serbien und Montenegro innehatte (Entscheidung des Ministerkomitees vom 14. Juni 2006)
05.05.1949 Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
09.08.1949 Griechenland 1950 Deutschland, Island 1956 Österreich 1961 Zypern 1963 Schweiz 1965 Malta 1976 Portugal 1977 Spanien 1978 Liechtenstein 1988 San Marino 1989 Finnland 1990 Ungarn
Polen Bulgarien Estland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik Andorra Albanien, Lettland, « Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien », Moldau, Ukraine Kroatien, Russische Föderation Georgien Armenien, Aserbaidschan Bosnien-Herzegowina Serbien* Monaco Montenegro
1991 1992 1993
1994 1995
1996 1999 2001 2002 2003 2004 2007
Der Europarat im täglichen Leben
Die Arbeit für den interkulturellen und interreligiösen Dialog versucht unterschiedliche Blickwinkel und Ansichten der gemeinsamen europäischen Werte zu verbinden.
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind eine Referenz für die Juristen in allen Mitgliedstaaten, damit der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten kontinuierlich weiterentwickelt werden kann.
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz bekämpft Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Intoleranz im größeren Europa.
Die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verhindert Folter und unmenschliche Behandlung.
2011Budgetbeiträge
2% - 1%: Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Norwegen, Österreich, Portugal, Ukraine
Weniger als 1%: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Monaco, Montenegro, Rumänien, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik Ungarn, Zypern
12%: Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich
7% - 2%: Belgien, Niederlande, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei
Budget des Europarates Aufschlüsselung der Beiträge
Die Berechnung der Beiträge der Mitgliedstaaten im Europarat gründet sich auf zwei Faktoren:
- Bevölkerung (in den letzten drei Jahren)
- Bruttoinlandsprodukt in US Dollar
Die Abgeordneten der Parlamentarischen Versammlung
Anzahl der
Abgeordneten Mitgliedstaaten
2 Andorra, Liechstenstein, Monaco, San Marino
3 Estland, Island, Lettland, Luxemburg, Malta, « Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Slowenien, Zypern
4 Albanien, Armenien, Irland, Litauen
5 Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Finnland, Georgien, Kroatien, Moldau, Norwegen, Slowakei
6 Aserbaidschan, Bulgarien, Österreich, Schweden, Schweiz
7 Belgien, Griechenland, Niederlande, Portugal, Serbien, Tschechische Republik, Ungarn
10 Rumänien
12 Polen, Spanien, Türkei, Ukraine
18 Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich
Die Mitglieder des Kongresses der Gemeinden und Regionen
Zahl der Mitglieder Mitgliedstaaten 2 Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino
3 Estland, Island, Lettland, Luxemburg, Malta, « Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien », Montenegro, Slowenien, Zypern
4 Albanien, Armenien, Irland, Litauen
5 Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Finnland, Georgien, Kroatien, Moldau, Norwegen, Slowakei
6 Aserbaidschan, Bulgarien, Österreich, Schweden, Schweiz
7 Belgien, Griechenland, Niederlande, Portugal, Serbien, Tschechische Republik, Ungarn
10 Rumänien
12 Polen, Spanien, Türkei, Ukraine
18 Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich