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Mediadaten

gültig ab 8. April 2019

Preisliste Nr. 50a

MIT_18_007_Mediadaten_fahner_2019_180924a_rz.indd 1 24.09.18 15:52

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VERLAGSANGABENMEDIENUNTERNEHMEN

Verlag Hans Fahner GmbH & Co. KG

Briefadresse Postfach 1165 Hausadresse Nürnberger Str. 19 91207 Lauf a. d. Pegnitz Telefon +49 9123 175-150 Telefax +49 9123 175-199 E-Mail [email protected] Internet www.fahnermedien.de

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Aufträge werden zu den allgemeinen Geschäfts-bedingungen für Anzeigen und Prospektbeilagen in den Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt.

BANKVERBINDUNGSparkasse NürnbergIBAN DE57 7605 0101 0240 1001 98BIC SSKNDE77XXX

ZAHLUNGSBEDINGUNGENSofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug, bei Bankeinzug 2 % Skonto. Private Anzeigen nur gegen Barzahlung vor Erscheinen oder im Bankeinzugs-verfahren. Grundpreise für Werbeagenturen; AE-Provision: 15%. Lokalpreise Anzeigendispositionen, die ohne Zwischenschaltung einer Agentur erfolgen, werden zum Lokalpreis abgerechnet.

ERSCHEINUNGSWEISE Werktäglich morgens 6.00 Uhr

RABATTE Mal-Staffel 6 Anzeigen 5 % 12 Anzeigen 10 % 24 Anzeigen 15 % 52 Anzeigen 20 %

CHIFFREZUSCHLÄGE bei Abholung 3,10 EURbei Zusendung 7,00 EUR

Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer

SCHLUSSTERMINE FÜR ANZEIGENAUFTRÄGE UND DRUCKUNTERLAGEN SOWIE RÜCKTRITTS-TERMINE

Für Montagausgabe Freitag 12.00 Uhr Traueranzeigen bis Sonntag 12.00 Uhr per Fax (09123 175 199) oder per Mail ([email protected])

Dienstag-Freitagausgabe Vortag 10.00 Uhr

Wochenendausgabe Donnerstag 16.00 Uhr Stellenanzeigen Mittwoch 16.00 Uhr (Kombi-Anzeige mit Hersbrucker Zeitung und Wochenzeitung im Pegnitztal WiP).

Korrekturabzüge 1 Werktag vor Erscheinen

Nielsen IV · ZIS-Nr. 100917in Tarifgemeinschaft mitNordbayerischer Zeitung für Stadt und Land

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VERBREITUNGSGEBIETE DER FAHNER PRINTMEDIEN UND AUFLAGENZAHLEN PEGNITZ-ZEITUNG MIT. WIP

Tageszeitung in Tarif- gemeinschaft mit den Nürnberger Nachrichten

Verbreitete Auflage (Stand Oktober 2018) einschließlich e-paper Montag – Freitag 11.102, Samstag 12.997 Belegbare Ausgaben ZIS-Nr. 100917

Die offiziellen Stadt- und Gemeinde-Magazine. Kostenlose Verteilung an nahezu alle Haushalte in den betreffenden Städten und Gemeinden.

Verbreitete Auflagen Lauf mit Ottensoos 14.300 Schnaittachtal 7.800 Neunkirchen, Schnaittach, Simmelsdorf Unteres Pegnitztal 12.500 Rückersdorf, Schwaig, Röthenbach Erscheinungsweise: an den letzten beiden Werktagen des Monats

Wochenzeitung am Mittwoch, Verteilung an nahezu alle Haushalte im Pegnitztal

Verbreitete Auflage 48.000 In Verlagsgemeinschaft mit Pfeiffer Verlag und Medienservice GmbH Hersbrucker Zeitung Erscheinungsweise: wöchentlich, Mittwoch

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PLATZIERUNGEN UND SONDERFORMATE FÜR PEGNITZ-ZEITUNG UND WOCHENZEITUNG WIP Mindestgröße Maximalgröße Anmerkung Muster

TEXTTEILANZEIGEN 1 Textspalte/25 mm hoch 2 Textspalten/150 mm hoch Textteil-Preis

BLATTHOHE ANZEIGEN 2 Textspalten/438 mm hoch Gesamtseite Faktor 1,2 Anzeigen-SpaltenAUF TEXTSEITEN 280/438 mm hoch bzw. Seitenpreis

TUNNELANZEIGEN 3 Textspalten/150 mm hoch 3 Textspalten/210 mm hoch 3 Textspalten x 1,2 x Höhe AUF TEXTSEITEN

PANORAMAANZEIGEN Doppelseiten breit 150 mm Doppelseiten breit 438 mm 11 Textspalten x 1,2 x HöheAUF TEXTSEITEN

BLATTBREITE ANZEIGEN 5 Textspalten/100 mm hoch 5 Textspalten/300 mm hoch am Fuß einer Textseite AUF TEXTSEITEN 5 Textspalten x 1,2 x Höhe

ECKFELDANZEIGEN 3 Textspalten/250 mm hoch 3 Textspalten/315 mm hoch am Fuß einer Textseite AUF TEXTSEITEN 4 Textspalten/200 mm hoch 4 Textspalten/315 mm hoch Textspalten x 1,2 x Höhe

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Mindestgröße Maximalgröße Anmerkung Muster

INSELANZEIGEN 3-spaltig/100 mm 3-spaltig/170 mm 3 Textspalten x 1,2 x Höhe IM TEXTTEIL 30 % Platzierungszuschlag

SATELLITENANZEIGEN Mindestvolumen verteilt in den äußerenIM ANZEIGENTEIL 4 x 100 mm Spalten 50/2 oder 100/1 4c-Preis

GRIFFECKE Mindesthöhe 70/1 70/1 4c-Text-Preis, SEITE 1 100 % Platzierungszuschlag

L-ANZEIGEN IM Senkrechter Teil Senkrechter Teil MindestberechnungANZEIGENTEIL 300 mm, waagrechter 300 mm, waagrechter 350 mm Teil 92 mm (2-spaltig) Teil bis 6-spaltig

SPALTIGKEIT UMRECHNUNGSFAKTOR Hochformatige Anzeigen ab 390 mm Höhe werdenAnzeigenspalte: 5 Textspalten/6 Anzeigen- auf die volle Satzspiegelhöhe von 438 mm freigestelltBreite 45 mm/Anzahl 6 spalten und berechnet.

Textspalte: 1 Textspalte =Breite 53 mm/Anzahl 5 1,2 Anzeigenspalten

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ANZEIGEN- UND BEILAGENPREISE PEGNITZ-ZEITUNG SATZSPIEGEL ANZEIGENSPALTEN 45 mm/Anzahl 6Vollformat (B x H) 280 mm x 430 mm TEXTSPALTEN 53 mm/Anzahl 5

GRUNDPREIS

mm-Preis

Mindestpreis 100 mm

1/1 Seite

Stellenanzeigen * * * *

Textteilanzeigen

Mindestpr. 50 mm

Eckfeldanzeigen

LOKALPREIS

mm-Preis

Mindestpreis 100 mm

1/1 Seite

Stellenanzeigen * * * *

Textteilanzeigen

Mindestpr. 50 mm

Eckfeldanzeigen

S/W 1 ZF* 3 ZF* S/W 1 ZF* 3 ZF* EURO/mmMontag-Freitag Samstag

1,40 1,84 2,13 1,61 2,12 2,39

184,00 213,00 212,00 239,00

3.679,20 4.835,52 5.597,64 4.231,08 5.571,36 6.280,92

1,80 2,32 2,65 3,75** 4,82** 5,45**

4,19 5,04 5,85 4,65 5,58 6,48

252,00 292,50 279,00 324,00

1,68 2,18 2,54 1,93 2,54 2,87

S/W 1 ZF* 3 ZF* S/W 1 ZF* 3 ZF* EURO/mmMontag-Freitag Samstag

1,19 1,56 1,81 1,37 1,80 2,03

156,00 181,00 180,0 203,00

3.127,32 4.099,68 4.756,68 3.600,36 4.730,40 5.334,84

1,53 1,97 2,25 3,19** 4,10** 4,63**

3,56 4,28 4,98 3,95 4,74 5,51

214,00 249,00 237,00 275,50

1,43 1,88 2,16 1,64 2,16 2,44

*

* *

* * ** * * *

Alle Preise zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer Mindestberechnung bei Farbanzeigen 100 mm, bei Textanzeigen 50 mm in der Sa.-Ausgabe nur in Kombination mit Pegnitz-Zeitung (13.326), Hersbrucker Zeitung (7.803) und Woche im Pegnitztal am folgenden Mittwoch (48.000) und Stellenportal n-jobs im Internet – kein Abschlussrabattnur in Kombination mit Wochenzeitung WiPincl. n-jobs Stellenportal im Internet Online-Aufschlag 0,14 €

Bei Sonderthemen ergibt sich durch Print- undOnline-Kombination ein Aufpreis nach Angebot.

Familienanzeigen 1,18

Familienanzeigen 4-farbig 1,55

Traueranzeigen 1,28

Traueranzeigen 4-farbig 1,64

Geburts- und Grußanzeigen 0,44

Geburts- und Grußanzeigen 4-farbig 0,62

Vereinsanzeigen 1,26

Vereinsnachrichten je Zeile 1,39

mit Logo Mindestberechnung 7 Zeilen 9,73

Kleinanzeigen geschäftlich 6,26

Kleinanzeigen privat im Flohmarkt * * * 3,78

Mittwoch/Samstag-Kombi * * * 5,58

Mittwoch/Samstag-4-fach-Kombi * * * 7,98

Nachrufe Mo.-Fr. 1,26

Nachrufe Samstag 1,44

Nachrufe in 4-farbig, Mo.-Fr. 1,65

Nachrufe in 4-farbig, Samstag 1,87

ABWEICHENDE PREISE MONTAG-SAMSTAG

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PROSPEKTBEILAGEN PEGNITZ-ZEITUNG

GRUNDPREIS Gewicht Preise pro Nichtabonnenten 1000 Exemplare (Resthaushalts-Abdeckung)

20 g 105,30 Auf Anfrage

25 g 110,10 Nur in Kombination

30 g 115,10 mit Belegung in der 35 g 120,10 Pegnitz-Zeitung 40 g 124,80 45 g 129,80 50 g 134,70 je 5 weitere g 5,60

LOKALPREIS Gewicht Preise pro Nichtabonnenten 1000 Exemplare (Resthaushalts-Abdeckung)

20 g 89,50 Auf Anfrage

25 g 93,60 Nur in Kombination

30 g 97,80 mit Belegung in der 35 g 102,10 Pegnitz-Zeitung 40 g 106,10 45 g 110,30 50 g 114,50 je 5 weitere g 4,80

(bei direkter Abwicklung mit dem Verlag)

Qualität aus einer Hand ...

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VERLAGSANGABEN WOCHENZEITUNG WIP MEDIENUNTERNEHMEN

PZ/HZ Wochenzeitung GmbH & Co. oHG

Briefadresse Postfach 440 Hausadresse Nürnberger Straße 7 91217 Hersbruck Telefon +49 9123 175-150 Telefax +49 9123 175-199 Internet www.wip-verlag.de Anzeigenleitung/Verlagsleitung Ursula Pfeiffer Kai Herrmann E-Mail [email protected] [email protected]

KONTAKT ZUM VERLAG

Redaktion Andrea Pitsch Telefon +49 9151 7307-44 E-Mail [email protected]

Mediaberater Heinrich Mayer Telefon +49 9151 7307-37 Mobil 0170 2 36 71 72 Telefax +49 9151 7307-60 E-Mail [email protected]

Herta Kälble Telefon +49 9151 7307-38 Telefax +49 9151 7307-60 E-Mail [email protected]

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Aufträge werden zu den allgemeinen Ge- schäftsbedingungen für Anzeigen und Prospektbeilagen in den Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt

BANKVERBINDUNG Sparkasse Nürnberg IBAN DE74 7605 0101 0010 8337 96 BIC SSKNDE 77XXX

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug, bei Bankeinzug 2% Skonto. Private Anzeigen nur gegen Barzahlung vor Erscheinen oder im Bankeinzugsverfahren.

Grundpreise für Werbeagenturen; AE-Provision: 15% Lokalpreise Anzeigendispositionen, die ohne Zwischenschaltung einer Agentur erfolgen, werden zum Lokalpreis abgerechnet.

BEILAGEN Verteilgebiete, Auflagen und Preise auf Anfrage

ERSCHEINUNGSWEISE Mittwochs

RABATTE Mal-Staffel 6 Anzeigen 5% 12 Anzeigen 10% 24 Anzeigen 15% 52 Anzeigen 20%

CHIFFREZUSCHLÄGE Bei Abholung 3,10 EUR bei Zusendung 7,00 EUR Skonto bei Vorauszahlung/Bankeinzug 2%

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PLATZIERUNGEN UND PREISE WiP WOCHENZEITUNG

mm-Preis EURO S/W 1 ZF 4-farbig GRÖSSE SW 1 ZF 4-farbig Muster

GRUNDPREISE 1,29 1,56 1,82

Stellenmarkt Kombi PZ/HZ 3,75 4,82 5,45

LOKALPREISE 1,09 1,33 1,55

Stellenmarkt Kombi PZ/HZ 3,19 4,10 4,63

PLATZIERUNGSZUSCHLAG Titelseite 50%

Pinnwand Lokalpreise Grundpreise20 mm 1-spaltig 40,00 47,0035 mm 1-spaltig 46,00 54,0045 mm 1-spaltig 51,00 60,00Gesch. Kleinanzeige pro Zeile 5,20 6,12PZ Flohmarkt-Kombi/Wip pro Zeile 3,78PZ Floh. Mi/Sa-Kombi/WiP pro Zeile 5,58PZ Floh. 4-fach-Kombi/WiP pro Zeile 7,98HZ Flohmarkt-Kombi/WiP pro Zeile 3,45HZ Floh. Mi/Sa-Kombi/WiP pro Zeile 4,29Chiffregebühren bei Abholung 3,10Chiffregebühren bei Zusendung 7,00

SATZSPIEGEL ANZEIGENSPALTEN Vollformat (BxH) 45 mm/Anzahl 6 280 x 438 mm

BEILAGEN Preise und Verteilung auf Anfrage

Breite x Höhe in mm

1/1-Seite 6-sp. 430 Grundpreis EURO 3.328,20 4.024,80 4.695,60 Lokalpreis EURO 2.812,20 3.431,40 3.999,00

1/2-Seite 6-sp. 215 Grundpreis EURO 1.664,10 2.012,40 2.347,80 Lokalpreis EURO 1.406,10 1.715,70 1.999,50

1/4-Seite 3-sp. 215 Grundpreis EURO 832,05 1.006,20 1.173,90 Lokalpreis EURO 703,05 857,85 999,75

1/8-Seite 3-sp. 100 Grundpreis EURO 387,00 468,00 546,00 Lokalpreis EURO 327,00 399,00 465,00

1/12-Seite 2-sp. 100 Grundpreis EURO 258,00 312,00 364,00 Lokalpreis EURO 218,00 266,00 310,00

1/24-Seite 1-sp. 100 Grundpreis EURO 129,00 156,00 182,00 Lokalpreis EURO 109,00 133,00 155,00

Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer

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PLATZIERUNGEN UND PREISE Mit. MONATSMAGAZINE AUSGABE S/W farbig Muster

LAUF 1019,20 1254,40SCHNAITTACHTAL 907,20 1108,80UNTERES PEGNITZTAL 1019,20 1254,40 1/1 Seite

LAUF 509,60 627,20SCHNAITTACHTAL 453,60 554,40UNTERES PEGNITZTAL 509,60 627,20 1/2 Seite

LAUF 254,80 313,60SCHNAITTACHTAL 226,80 277,20UNTERES PEGNITZTAL 254,80 313,60 1/4 Seite

LAUF 127,40 156,80SCHNAITTACHTAL 113,40 138,60UNTERES PEGNITZTAL 127,40 156,80 1/8 Seite

LAUF 182,00 224,00SCHNAITTACHTAL 162,00 198,00UNTERES PEGNITZTAL 182,00 224,00 2 sp./100

LAUF 273,00 336,00SCHNAITTACHTAL 243,00 297,00UNTERES PEGNITZTAL 273,00 336,00 3 sp./100

(Basis Lokalpreise, siehe auch Anzeigenrechner: www.mit-magazin.com)

GRUNDPREIS S/W farbig in EURO in EURO

Stadt Lauf 1,07 1,32Schnaittachtal 0,95 1,16Unteres Pegnitztal 1,07 1,32

LOKALPREIS S/W farbig in EURO in EURO

Stadt Lauf 0,91 1,12Schnaittachtal 0,81 0,99Unteres Pegnitztal 0,91 1,12

Stellen- und Familienanzeigen auf Anfrage

BEILAGENPREISEPreise pro Grundpreis Lokalpreis in EURO in EURO

20g 56,50 48,00je 10 weitere g 5,90 5,00

Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer

BEILAGEN-MINDESTGRÖSSE 105 x 150 mmBEILAGEN-MAXIMALGRÖSSE 210 x 297 mmDRUCK BogenoffsetHEFTFORMAT 210 x 297 mm (DIN A4)SATZSPIEGEL 186 x 280 mmSPALTENZAHL 4

Versandanschrift siehe:www.mit-magazin.com/anzeigeninfos.php

RABATTE bei 3-maliger Schaltung 5 % KOMBI-RABATT bei 6-maliger Schaltung 10 % 20 % (bei Belegung bei 12-maliger Schaltung 15 % von mind. zwei Ausgaben)

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EIN NACHRICHTENPORTAL – VIELE WERBEMÖGLICHKEITEN FÜR SIE

n-land.de/fotos: Sie haben die Wahl – Buchung einer eigenen Werbung (ab 420 EUR) oder Platzierung Ihres Logos in einer Gemeinschaftswerbung ab 30 EUR; Laufzeit: 1 Jahr Oder: Buchen Sie Ihre eigene Bildergalerie und stellen Sie sich in Bildern vor, ab 120 EUR

n-land.de/thema/verlagsbeilagen: Verlängerung Ihrer Print-Anzeige online und Verlinkung auf Ihre Webseite; 0,14 EUR/mm; Laufzeit: 4 Wochen

n-land.de/thema/pr-texte: Verlängerung Ihrer Printbeilage online ab 85 EUR; Laufzeit: nach Buchung Verlängerung Ihres PR-Textes Crossmedial ab 80 EUR (in Kombination mit Print)

Sonder-Werbeformate: Web-Visitenkarte ab 75 EUR, Werbung im Karussell bereits ab 25 EUR

Alle Preisangaben netto.INTERESSANTE FAKTEN:

Seitenaufrufe pro Monat: 618.000Nutzer pro Monat: 86.000 Januar bis September 2018 (Quelle: Google Analytics)

Mindestens 5000 Nutzer täglichn-land wird sowohl am Desktop (43%), im Büro als auch unterwegs über das Smartphone (46%) genutzt

Meistgenutzte Browser: Chrome (34 %), Safari (19 %), Firefox (14 %), Internet Explorer (12 %)

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n-land.de – DAS REGIONALPORTAL IM NÜRNBERGER LAND

SPEZIFIKATIONEN UND TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

WERBEFORM* Format (Pixel) Auflösung

1 BigSize Banner 728 x 90 max. 40 KB

2 Double Billboard 750 x 200 max. 40 KB

3 Skyscraper 160 x 600 max. 40 KB

4 Kachelbanner 320 x 480 max. 40 KB

5 Teaser 320 x 100 max. 40 KB

6 PR-Text Premium** Text, max. 3500 Zeichen, 3 Bilder

7 PR-Text Standard** Text, max. 3500 Zeichen, 3 Bilder

Vergünstigungen bei Buchung:

GRUNDPREISE in EURO

Werbeform WochenpreisNetto

1 194,12 2 470,59 3 158,82 4 176,47 5 88,24 6 305,88 7 170,59

LOKALPREISE in EURO

Werbeform Wochenpreis (inkl. Erstellungsgebühr 40 EUR), Netto

1 205,00 2 440,00 3 175,00 4 190,00 5 115,00 6 300,00 7 185,00

Alle Werbebanner laufen über unseren Server in Rotation mit weiteren Werbepartnern. Dateiformate: jpg, gif, html. Anlieferung: 3 Tage vor Schaltbeginn.

Preise für mobile Werbung auf Anfrage. Die Buchungszeiten sind frei wählbar. Alle Preise zzgl. 19% Mehrwertsteuer.

* Die Darstellung der Werbeformen (siehe nächste Seite) dient nur zur Ansicht und stellt nicht die finale Platzierung dar. ** PR-Text Premium erscheint im oberen Teil, PR-Text Standard weiter unten auf der Seite.

1 Woche kostenfrei1 Monat kostenfrei2 Monate kostenfrei

• von 1 Monat• von 3 Monaten• von 6 Monaten

Die Vergünstigungen gelten für die Platzierung der Onlinewerbung innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums.Die Erstellungsgebühr entfällt, wenn die Bilder und Texte vom Kunden zur Verfügung gestellt werden (PR-Texte) bzw. eine Displaywerbung reine Wiederholer sind und keine Nachbesserung seitens der Technik besteht.

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PLATZIERUNGEN DER WERBEFORMEN

5

5

5

5

Teaser

4

6 7+

Kachelbanner

1 BigSize Banner

2Billboard

3S

kysc

raper

PR-Text

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VIDEOS & WEBSITES

Video:

• Multimediale Aufbereitung eines Produktes

• Darstellung Ihres Unternehmens

• Verlängerung in soziale Netzwerke

• Vergünstigte Kombinationsmöglichkeiten mit den verschiedenen Kanälen von Fahnermedien

ab 370 EURO

Website:

• Mehrseitige Websites oder OnePager

• Responsive Webdesign

• Konzept, Design & Umsetzung

• Die Umsetzung erfolgt unter den Kriterien der Usability für Ihre Zielgruppe

ab 1.500 EURO

Hier finden Sie einige Beispiele:www.yategolocal.com/inmeinerheimat/videos

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INMEINERHEIMAT.DE – DER DIGITALE MARKTPLATZ DER REGIONEs werden alle Geschäfte, die Kontakt zum Endkunden haben, kostenlos als Basispartner aufgeführt

Ein Basiseintrag besteht aus: Name, Adresse, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Kompetenzen, Beschreibung, Bild, Zusatzinformation (Kundenparkplatz, Toilette, W-LAN, barrierefrei)

Formular zur kostenfreien Übermittlung: n-land.de/formular-imh

FEATURE BASIC PREMIUM PREMIUM SOCIAL PREMIUM PLUS

Veröffentlichung von Kompetenzen Ja Ja Ja Ja

Hinterlegung von Schlagworten 10 30 30 30

Zugang zum Bearbeiten der Händlerseite + APP Nein Ja Ja Ja

Einstellen von Produkten/Aktion/Veranstaltungen Nein max. 12 max. 12 unbegrenzt

Hinterlegung von Marken Nein 30 30 30

8 Fotos als Bildergalerie Nein Ja Ja Ja

Einzeldarstellung (keine Händler auf Ihrer Seite) Nein Ja Ja Ja

Optische Hervorhebung Nein Leicht Leicht Stark

Anzeigen der E-Mail Nein Ja Ja Ja

Verlinkung auf eigenen Online-Shop Nein Ja Ja Ja

Willkommensanzeige in der PZ Nein Ja Ja Ja

Anknüpfung zu Facebook Nein Nein Ja Ja

Einbindung eines Videos Nein Nein Nein Ja

Logoanzeige in der PZ und Online (monatlich) Nein Nein Nein Ja

0.00 EURO 40 EURO/mtl. 50 EURO/mtl. 70 EURO/mtl.

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PEGNITZ-ZEITUNG

SERVICECENTER

TELEFON 09123 175-150 FAX 09123 175-199 MAIL [email protected]

Katharina Dupke (Leitung) -147 Dennis Buchbinder -119 Christina Deinzer-Holzwarth -135 Waltraud Dirscherl -215Christian Schmid -117Carolin Schramm -131

Auszubildende: Anne Gumann -117

BUCHVERLAG

www.buchtraum.de Eva Roth -128 [email protected]

REDAKTION

TELEFON 09123 175-155 FAX 09123 175-198 MAIL [email protected]

Clemens Fischer (Leitung) -116 Patrick Baer (Sportredaktion) -132 Tina Braun -115 Stefanie Buchner-Freiberger -123 Rainer Filler -121 Elke Handel (Redaktions-Assistenz) -118 Andreas Kirchmayer -134 Isabel Krieger -114 Andreas Sichelstiel -133

Volontärin: Andrea Beck -122

MARKETING

Stefanie Camin [email protected]

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Alle Verlagsmitarbeiter/-innen mit Bild und Kontaktdaten auf www.n-land.de/service/kontakt

MEDIABERATUNG FÜR ALLE MEDIEN

TELEFON 09123 175-150 FAX 09123 175-110

Pegnitz-Zeitung l Wochenzeitung WiP l Monatsmagazine Mit. l Nachrichtenportal n-land.de l Sonderveröffentlichungen

Christiane Zitzmann (Leitung) -124 [email protected] Florian Auer -125 [email protected] Brandmüller -112 [email protected] Marion Dannhauser -126 [email protected] Frank-Michael Müller -113 [email protected] Sarah Obst -129 [email protected] Eva Roth -128 [email protected] Singer -239 [email protected]

DIGITALE MEDIEN

TELEFON 09123 175-150 FAX 09123 175-110

Websites l Videos l In-meiner-Heimat l Nachrichtenportal n-land.de

Madeline Wolf (Leitung) -218 [email protected] Linda Deinzer -246 [email protected] Tina Braun (Redaktion n-land) -115 [email protected]

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TECHNISCHE ANGABEN FÜR BEILAGEN IN DER PEGNITZ-ZEITUNG UND IM WiP – WOCHE IM PEGNITZTAL

Auflage der Pegnitz-Zeitung (inkl. Nordbayerische Zeitung) (Stand 2. Quartal 2018, Mo. – Fr. 10.950, Sa. 13.250, Änderung möglich)

Versandanschrift: Nürnberger Nachrichten, Abt. Expedition, Blumenstraße 16-18 90402 Nürnberg (Einfahrtshöhe 3,80 m) Neu: Die Post- und Einzelverkaufsauflage kann nicht ausgeklammert werden. Postgebühren: Berechnung gemäß dem Ent-geldverzeichnis Pressepost der Deutschen Post AG, Postdienst. Die genaue Höhe der Postgebühren kann im Voraus nur nach Vor-lage eines verbindlichen Musterprospekts bestimmt werden. Anfallendes Rollgeld wird weiterberechnet.

Auflage der WiP Mittwoch 48.000 Versandanschrift: DZO Druckzentrum Oberfranken GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 11 (Warenannahme Tor 5), 96050 Bamberg Mo. bis Do. von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 12.30 bis 16.00 Uhr; Fr. von 8.00 bis 14.00 Uhr

Technische Angaben: 1 Größtes Format: Höhe 300 mm, Breite 220 mm. Kleinstes Format: DIN A6 1 a Größere Formate können beigelegt werden, müssen jedoch vor Anlieferung auf maximal Höchstformat gefalzt werden. Formate ab DIN A5 und kleiner nur, wenn expeditionstechnisch möglich. 1 b Falz: Letzter Falz an der längeren Seite. Ist der letzte Falz an der kürzenen Seite, darf die längere Seite 220 mm nicht überschreiten 2 Höchstgewicht: 100 g. Prospekte ab 50 g nur, wenn expeditionstechnisch möglich. 3 Sind mehrere Prospekte eines Kunden zu einem Prospekt ineinandergelegt, so müssen die Formate annähernd gleich groß sein. 4 Heftklammern so weit wie möglich am Rand außen (1 cm). Bei gehefteten Prospekten können durch aufgebogene Rücken Schwierigkeiten bei der Verarbeitung entstehen. 5 Bei Prospekten, die aus einem einzelnen Blatt beste- hen, muss die Papierquailität mindestens 120 g/m2 betragen. Bei geringerem Papiergewicht müssen die Prospekte vorher einmal gefalzt werden. Bei Beilagen unter 12 g/Exemplar sind Mehrfach- oder Fehlbele- gungen nicht auszuschließen. 6 Die Laufrichtung muss entgegengesetzt zum Zeitungs- falz sein, sonst kann es zu Mehrfach- oder Fehlbele- gungen kommen. 7 Leporello-Falzungen (Zieharmonika), Altarfalzungen, Kreis-, Oval- oder ähnliche Sonderformate sind nicht möglich. 8 Außen angeklebte Karten nur nach Vereinbarung. 9 Innen angeklebte Karten an der Anlegekante am Rand. 10 Anliefertermin: Frühestens 5 bzw. spätestens 2 Tage vor dem Beilegetermin oder nach Angabe in der Auf- tragsbestätigung (frei Haus). Mo. bis Do. 6 bis 16 Uhr, Fr. 6 bis 15 Uhr. Resthaushaltsabdeckung: 5 Arbeitstage vor dem Verteiltermin. 11 Die Prospekte sind gestapelt auf Europaletten (keine Gitterboxen) anzuliefern. Unsachgemäße Verpackung führt zu verbogenen Prospekten, die nicht beigelegt werden können. Verklebte Stapel sind nicht zu verarbeiten.

12 Die Verpackung ist auf das notwendige Minimum zu beschränken. Paletten und Deckel im Mehrwegver- fahren, Verpackungsbänder aus Stahl, Kunststoffma- terialien aus PE. Kein Verbundmaterial. 13 Mengenangabe: Zu Kontrollzwecken bitten wir, auf Lieferschein die Stückzahlen, nicht allein das Ge- wicht, anzugeben. Eine Verpflichtung zur Überprüfung der im Lieferschein angegebenen Stückzahl besteht für den Verlag jedoch nicht. 14 Vorlage eines Musterprospekts bis 14 Tage vor dem Beilegetermin ist erforderlich und nach Billigung für den Verlag bindend.

Sonstige Angaben: 1 Bei Storno nach dem Rücktrittstermin sowie bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe. 2 Terminreservierungen nur für das laufende und das nächste Kalenderjahr. Terminwünsche für das nächs- te Jahr sind bis Juni des laufenden Jahres bekannt zu geben. 3 Wünsche nach Reihenfolge sowie Platz können nicht berücksichtigt werden. 4 Ausschluss von Konkurrenzbeilagen kann weder für die belegte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeit- raum gewährt werden. 5 Warenproben können nicht beigelegt werden. 6 Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdwerbung enthalten, werden nicht angenommen. 7 Beilagen von Werbegemeinschaften mit Einzelwer- bung ihrer Mitglieder werden nicht angenommen. 8 In der belegten Ausgabe erfolgt ein kostenloser Bei- lagenhinweis in der üblichen Form, jedoch nicht bei Teilbelegung. 9 Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag haftet nicht bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg.

Letzter Rücktrittstermin: 30 Tage vor Beilegetermin

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LESERANALYSEN

ALTERStrukturelleZusammensetzung 852.000 Leser (Gesamtausgabe)

BILDUNG UND BERUFStrukturelle Zusammensetzung absolut – Basis: 38.000 Leser (Pegnitz-Zeitung)

HAUSHALTSGRÖSSEStrukturelleZusammensetzung prozentual – Basis:852.000 Leser

Auszüge aus der MA 2018 der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (AG.MA). Die Leserschaft des Werbeträgers PEGNITZ-ZEITUG pro Ausgabe (LpA) ab 14 Jahre. (MA 2018 Tageszeitungen)

MA 2018 Tageszeitungen: Über die Hälfte der Bevölkerung liest täglich Tageszeitungen.

55,8 Prozent der über 14-Jährigen in Deutschland lesen täglich Zeitungen. Damit erreichen die Zeitungen insgesamt 39,3 Millionen Leser / Die weiterhin höchste Reichweite verzeichnen die regionalen Abozeitungen mit 31,7 Millionen Lesern pro Tag.

Frankfurt am Main, 14.08.2018 (lifePR) - Heute veröf-fentlicht die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (agma) die aktuellen Reichweiten der Tageszeitungen. Für die diesjährige MA 2018 Tageszeitungen wurde 130.801 deutschsprachige Personen ab 14 Jahren befragt.

14-29 Jahre

11,2 %

30-49 Jahre

25,7 %

50-69 Jahre

39,7 %

70 Jahre und älter

23,4 %

bis unter1.000 EUR

7,3 %

1.000 bis unter

2.000 EUR

2.000 bis unter

3.000 EUR

20,0 %

Selbstständige/Freiberufler/

selbstständigeLandwirte

2,9 Tsd.4,5 Tsd.

leitendeAngestellte

und Beamte

restlicheAngestellte

und Beamte

23,4 Tsd.

leitendeArbeiter und Facharbeiter

2,2 Tsd.

sonstigeArbeiter

3,3 Tsd. 1,7 Tsd.

nicht (mehr)berufstätig/

Lehrlinge, Schüler, Studenten/k.A.

21,9 %

3.000 EURund mehr

50,9 %

1 Person

23,6 %

2 Personen

38,7 %

3 Personen

16,9 %

4 Personenund mehr

20,8 %

HAUSHALTS-NETTOEINKOMMENStrukturelleZusammensetzung prozentual – Basis:852.000 Leser

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN1. „Anzeigenauftrag“ bzw. „Fremdbeilagenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung bzw.

Beilegung einer oder mehrerer Anzeigen bzw. Fremdbeilagen eines Werbung Treibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift und/oder in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemenge werden die Millimeterzeilen von Textteil-Anzeigen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder bestimmten Plätzen der

Druckschrift oder des Dienstes veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen; sie werden generell mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Sonstige Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt für alle Aufträge, insbesondere diejenigen, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern bzw. telefonisch aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Beilagen von Werbegemeinschaften mit Einzelwerbung ihrer Mitglieder werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen oder Beilagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Wiedergabe der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängig-machung des Auftrags. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige geltend gemacht werden.

11. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers und von Dritten (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Unmöglichkeit und Verzug ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und auf das für die Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.

12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.

13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.14. Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Mit Ablauf des auf

der Rechnung genannten Verzugsdatums gerät der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug. Während des Verzugs ist der Rechnungsbetrag bei Verbrauchern mit 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, bei Kaufleuten mit 9 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Weitere Ansprüche auf Scha-densersatz, insbesondere Einziehungskosten, bleiben hiervon unberührt. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen bzw. Fremdbeilagen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibe-briefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehen-den Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. E-Mails, mit denen über das Online-Kontaktformular geantwortet wird, werden an ein elektronisches Postfach des Verlags gesendet und von dort aus an die Interessenten weitergegeben. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten, insbesondere solchen, die nicht unmittelbar anzeigenbezogen sind, sowie Massenzuschriften ist der Verlag nicht verpflichtet. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 300 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Bei Chiffreanzeigen ist der Besteller verpflichtet, die den Angeboten beigefügten Anlagen, die Eigentum des Einsenders bleiben, zurückzusenden. Die Weitergabe von Zuschriften auf Anzeigen an Dritte ist nicht gestattet. Die Geheimhaltung des Auftraggebers wird nach Maßgabe des Zeugnisverweigerungsrechts der Presse gewährleistet.

18. Fotoabzüge oder Filme bzw. elektronische Datenträger werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.

19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkauf-leuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN DES VERLAGS20. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbung Treibenden an die Preisliste

des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.21. Anzeigen- und Beilagenaufträge vom Einzelhandel, Handwerk und von gewerblichen Unternehmen, die im Verbreitungsgebiet ansässig sind, werden über

Werbungsmittler zum Grundpreis angenommen und verprovisioniert. Ein Provisionsanspruch besteht nur dann, wenn der Werbungsmittler alle mit der Auftragsab-wicklung zusammenhängenden Arbeiten selbst durchführt.

22. Bei Änderung der Anzeigenpreise und Fremdbeilagenpreise und der Preise für Online-Werbung treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen ist.

23. Für jede Ausgabe ist ein gesonderter Abschluss zu tätigen. Dispositionen für Einzelausgaben werden im Rahmen eines für die Gesamtausgabe vorliegenden Abschlusses rabattiert (Höchstrabatt 20 %), jedoch nicht zu dessen Erfüllung gewertet. Ab 400.000 mm ist Einzelkalkulation möglich. Für Sonderseiten anlässlich von Geschäftseröffnungen, Jubiläen etc. können eigene Vereinbarungen getroffen werden.

24. Abbestellungen und Änderungen müssen in Textform erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss der betreffenden Ausgabe dem Verlag vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkosten berechnet. Bei nicht rechtzeitig eingetroffenen Beilagen behält sich der Verlag die Geltendmachung von Schadensersatzan-sprüchen vor.

25. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behaup-tungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrags, solange er nicht rechtzeitig geändert oder storniert wird, gegen den Verlag erwachsen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag in Textform zu informieren, wenn er wegen seiner Insertion bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat; das gilt insbesondere bei einer Auftragsänderung aufgrund der erfolgten Abmahnung. Wird der Auftraggeber wegen einer Anzeige abgemahnt, die vom Verlag einseitig geändert wurde, und beruht die Abmahnung auf der Änderung, hat der Auftraggeber diesen Sachverhalt dem Verlag vor Einleitung weiterer Schritte sofort mitzuteilen.

26. Im Falle höherer Gewalt sowie bei Arbeitskampfmaßnahmen erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz.27. Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert

werden. Der Verlag haftet nicht bei Verlust einzelner Fremdbeilagen auf dem Vertriebsweg.28. Bei Fließsatzanzeigen und privaten Gelegenheitsanzeigen besteht kein Anspruch auf Belegausschnitt.29. Private Gelegenheitsanzeigen werden nur bei Barzahlung oder Teilnahme am Bankeinzug entgegengenommen.30. Auf Anzeigen für Verlagserzeugnisse wird ein Kollegenrabatt von 10 v. H. gewährt, wenn die Aufträge direkt von Verlag zu Verlag abgewickelt werden.31. Bei unklaren Anzeigen oder für die Veröffentlichung nicht geeigneter Texte behält sich der Verlag vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen, wenn aus

Zeitgründen eine Rückfrage bei dem Auftraggeber nicht möglich ist.32. Bei Platzierungsdifferenzen innerhalb verschiedener Ausgaben gilt bei Anzeigenaufträgen für die Gesamtausgabe als Platzierungsgrundlage die Veröffentlichung in

den Nürnberger Nachrichten.33. Einzelbelegung der Gesamtauflage der Nürnberger Nachrichten oder der Nürnberger Zeitung ist möglich, Bedingungen auf Anfrage.34. Für Anzeigen, deren Gestaltung vom Verlag übernommen wird, liegt das Urheberrecht ausschließlich bei ihm. Ihre Vervielfältigung und elektronische Speicherung

ist nur mit seiner schriftlichen Genehmigung zulässig.35. Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet

werden (§§ 23 und 26, Absatz 1, Bundesdatenschutzgesetz).36. Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in den Onlinedienst des Verlags und seiner Kooperationspartner, insbesondere unter www.

immowelt.de einzustellen.37. An Verfahren zur Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nimmt der Verlag nicht teil.38. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

GA Stand 1. Januar 2019

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