Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und in der...

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Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und in der Freizeit – heute und morgen

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Sicherheit und Gesundheit amArbeitsplatz und in der Freizeit – heute und morgen

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Auf welchem Stand befinden sich die Arbeits- und die Freizeitsicher-

heit in der Schweiz? Was bedeutet der Begriff «systemorientierte

Prävention» und was haben die ASA-Bestimmungen bisher gebracht?

Wie sehen im Gesundheitsschutz die Zukunftsperspektiven aus?

Antworten auf diese Fragen finden Sie in der vorliegenden Broschüre.

Sie zeigt, wie in der Schweiz der Gesundheitsschutz für die Arbeitneh-

merinnen und Arbeitnehmer organisiert ist, und informiert über die

Angebote der Suva im Bereich der Unfall- und Krankheitsprävention.

Die Broschüre richtet sich an Geschäftsleitungen von Unternehmen,

Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit, Sicherheits-

beauftragte, Behördemitglieder und weitere Interessierte.

SuvaSchweizerische UnfallversicherungsanstaltGesundheitsschutzPostfach, 6002 LuzernTelefon 041 419 51 11Fax 041 419 59 17 (für Bestellungen)Internet www.suva.ch

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und in der Freizeit – heute und morgen

Verfasser: Dr. Peter Wüthrich, Mitglied der Geschäftsleitung der Suva (bis Ende 2002)Dr. Robert Odermatt, Controller Prozess Gesundheitsschutz

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.1. Auflage – März 1991Überarbeitung – Dezember 20026., unveränderte Auflage – Mai 2004 – 50’000 bis 55’000

Bestellnummer: SBA 152.d

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Inhalt

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

1 Stand der Arbeits- und der Freizeitsicherheit in der Schweiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2 Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Unternehmen 10

3 Neue Impulse durch ASA-Bestimmungen . . . . . . . . . . . 16

4 Gesetzliche Grundlagen und Organisation der Aufsichts-organe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

5 Die Rolle der Suva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

6 Das Präventionsangebot der Suva 28Angebot 1: Förderung der Systemsicherheit 30Angebot 2: Einzelkontrollen, Vorsorgeuntersuchungen 33Angebot 3: Aktionen und Kampagnen . . . . . . . . . . . . . 36Angebot 4: Internet: www.suva.ch . . . . . . . . . . . . . . . . 38Angebot 5: Aus- und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . 40Angebot 6: Grundlagen, Fachkompetenz . . . . . . . . . . . 42

7 Verhütung von berufsbedingten Erkrankungen und betriebliche Gesundheitsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . 47

8 Sichere Freizeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

9 Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

Anhang 1: Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56Anhang 2: Weitere Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . 58

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Vorwort

Es gibt gute Gründe, sich für die Sicherheit und die Gesundheit der arbei-tenden Menschen einzusetzen:■ humanitäre Motive■ wirtschaftliche Gründe■ gesetzliche Auflagen

Bei der humanitären Motivation steht der arbeitende Mensch im Zentrum.Er hat ein Anrecht darauf, seine Arbeit in möglichst grosser Sicherheit undohne negative Folgen für die Gesundheit zu verrichten. Aus betriebswirt-schaftlicher Sicht steht die grosse Chance im Vordergrund, durch das Ver-mindern von Unfällen und Krankheitsabwesenheiten die Kosten zu senkenund damit die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens zu verbessern. Diese Motivation hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen.Schliesslich wollen wir nicht vergessen, dass jedes Unternehmen die Ver-pflichtung hat, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmer zu erfüllen.

Die Förderung der Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen isteine zentrale Aufgabe der Suva. Neben der Unfallversicherung und derRehabilitation von Schwerverletzten stellt die Prävention einen Eckpfeilerdes Unternehmens dar. Das Gesetz liefert den Rahmen für diese Tätigkeit,doch bleibt ein erheblicher Spielraum für die unternehmerische Ausgestal-tung. Die Suva sieht ihre Aufgabe in der Prävention vor allem darin, dieUnternehmen und Branchenverbände wie auch die Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer möglichst wirksam zu unterstützen, durch ziel- und resultat-orientierte Angebote.

Aufgrund des gesetzlichen Auftrags setzt die Suva den Schwerpunkt ihrerPräventionstätigkeit bei der «Arbeitssicherheit», das heisst bei der Verhü-tung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. In den letzten Jahren hatauch die «Freizeitsicherheit», das heisst die Verhütung von Nichtberufs-unfällen, bei der Suva stark an Bedeutung gewonnen. Denn heute bleibendie Beschäftigten häufig wegen Freizeitunfällen dem Arbeitsplatz fern. Wennes nach dem Willen der Suva geht, sollen inskünftig auch die so genannten«berufsassoziierten Gesundheitsstörungen» in der Prävention wesentlichmehr Gewicht erhalten. Darunter versteht man Beschwerden, wie sie im

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Zusammenhang mit Stress, Überbeanspruchung, Schicht- und Nachtarbeit,Ergonomieproblemen und anderen ungünstigen Arbeitsbedingungen auf-treten können. Hier soll neben andern Suva-Angeboten insbesondere die«Betriebliche Gesundheitsförderung» einen wichtigen Beitrag leisten (Bild 1).

Bild 1Unfallprävention undGesundheitsschutzfür die Arbeitneh-merinnen und Arbeit-nehmer bewegensich im Spannungs-feld verschiedenereidgenössischerGesetze und unter-schiedlicher Zielvor-stellungen. Wichtigist, dass der Blickfürs Ganze nicht verloren geht.

Als echte Innovation der letzten Jahre kann das Inkrafttreten der sogenannten ASA-Bestimmungen bezeichnet werden. Sie verlangen, dassArbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit beigezogen wer-den, wenn das notwendige Wissen im Betrieb fehlt. Dadurch kann einhoher Stand an Sicherheits-Know-how in den Betrieben garantiert werden.Zudem wird in den Bestimmungen von den Betrieben ein Sicherheitskon-zept verlangt, das von der Risikobeurteilung über den Aufbau und Unterhalteines Sicherheitssystems bis hin zur Umsetzungskontrolle der Massnahmenreicht. Diese Neuerungen bringen eine wesentliche qualitative Verbesserungvon Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Betrieben.

Zahlreich sind die Personen, die zu dieser Übersicht ihren Beitrag geleistethaben. Allen sei herzlich gedankt. Besonders hervorheben möchte ichRobert Odermatt als Mitautor und Robert Hartmann, der für die redaktio-nelle Bearbeitung verantwortlich ist.

Luzern, Dezember 2002 Peter Wüthrich

Ganzheitliche Sicht

Suva-Absenzen-Management(Sunet)

UnversehrtheitWohlbefinden

Körper – Psyche – Umwelt

Abkürzungen: siehe S. 56.f

Gesundheit

ASA-Umsetzung

Freizeit-sicherheitUVG

Arbeits-sicherheitUVG

Gesundheits-schutzUVG

Gesundheits-schutzArG

Gesundheits-förderungKVG

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1 Stand der Arbeits- und der Freizeit-sicherheit in der Schweiz

Heute sind sämtliche in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer bei der Suva oder einer anderen Versicherung nach denBestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) gegen Berufsunfälle(einschliesslich Berufskrankheiten) und Nichtberufsunfälle versichert. AuchPersonen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind auto-matisch bei der Suva gegen Unfall versichert. Unter all diesen UVG-Versi-cherten ereignen sich jährlich 727'500 Unfälle (2001). Dabei handelt es sichum rund

■ 275'000 Berufsunfälle ■ 444'000 Nichtberufsunfälle und■ 8'500 Unfälle von Arbeitslosen

Fortschritte in der Arbeitssicherheit

Die Zahl der jährlichen Unfälle pro 10'000 Versicherte wird als Unfallhäufig-keit bezeichnet. Sie sank bei den Berufsunfällen der Suva-Versicherten*zwischen 1920 und 2001 von rund 2'650 auf 1'055. Diese erfreuliche Entwicklung lässt sich unter anderem auf die Wirksamkeit der Arbeits-sicherheits-Massnahmen zurückführen. Trotzdem müssen wir zur Kenntnisnehmen, dass heute immer noch jährlich ungefähr jeder neunte Suva-Ver-sicherte bei der Arbeit einen Unfall erleidet. Das ist nach wie vor zu viel.

* Bei Vergleichen über längere Zeitabschnitte hinweg können aus statistischen Gründen nicht die Zahlenaller UVG-Versicherten herangezogen werden, sondern nur die Zahlen der Suva-Versicherten. Diese mach-ten 2000 rund 54 % aller UVG-Versicherten aus. Da bei der Suva vor allem die Branchen mit hohem Berufs-unfall- und Berufskrankheitenrisiko versichert sind, ist die Unfallhäufigkeit bei den Suva-Versicherten deutlichhöher als bei den übrigen UVG-Versicherten.

Bild 2Unfallhäufigkeit bei denSuva-Versicherten. Registrierte Berufs- undFreizeitunfälle je 10'000 versicherte Personen,1985–2001.

1600

1500

1400

1300

1200

1100

10001985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001

– Berufsunfälle– Freizeitunfälle

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Die jährlichen Invaliditätsfälle je 10'000 Suva-Versicherte sind in der Berufs-unfallversicherung von 50 am Ende der zwanziger Jahre auf 6,4 im Jahre2000 zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der berufsbe-dingten Todesfälle je 10'000 Suva-Versicherte von 5 auf 1,2. Die Arbeits-unfälle haben also heute bedeutend seltener eine Invalidität oder den Todzur Folge als früher. Auch diese Entwicklung kann zumindest teilweise aufVerbesserungen in der Arbeitssicherheit zurückgeführt werden – bemühtman sich doch seit Jahrzehnten vor allem um die Vermeidung der schwerenUnfälle.

Die Häufigkeit der Berufskrankheiten ist nicht schlüssig über eine so langeZeitperiode zu verfolgen. Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten hatsich zu stark verändert. Festgehalten sei indessen, dass heute (2000) pro10'000 UVG-versicherte Personen jährlich ungefähr 12 anerkannte Fälle vonBerufskrankheiten auftreten. Das waren im Jahr 2000, absolut gesehen, inder ganzen Schweiz 4'072 Fälle.

Immer mehr Freizeitunfälle

Von 1920 bis 2001 ist die Zahl der jährlichen Freizeitunfälle pro 10'000 Suva-Versicherte von rund 540 auf 1'308 gestiegen. In diesen Zahlen kommenunter anderem die zunehmende Dauer und Bedeutung der Freizeit in unse-rer Gesellschaft und auch die hohe Risikobereitschaft bei manchen moder-nen Freizeitaktivitäten zum Ausdruck. Heute erleidet jährlich jeder achteSuva-Versicherte einen Nichtberufsunfall. Bild 2 zeigt, dass die Unfallhäufig-keit seit 1992 rückläufig ist. Damit dieser Trend anhält, hat die Suva ihreAnstrengungen in der Prävention von Freizeitunfällen deutlich verstärkt. Siearbeitet dabei mit der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütungbfu zusammen. Bild 3 zeigt, bei welchen Tätigkeiten sich die Freizeitunfällevor allem ereignen.

Bild 3Verteilung der Freizeitunfällealler UVG-Versicherten nach Tätigkeit beim Unfallim Jahr 2000.

■ 35% Sport und Spiel

■ 26% Aufenthalt in Häusern

■ 16% Verkehrsunfälle

■ 9% Ausgehen, Spazieren, Wandern

■ 14% übrige Tätigkeiten

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Grosse Unterschiede zwischen den Branchen

Bild 4 gibt Aufschluss über die Unfallhäufigkeit in ausgewählten Branchen.

Bei den Berufsunfällen sind die Unterschiede zwischen den Branchen sehrgross. Es liegt auf der Hand, dass das Unfallrisiko bei der Waldarbeit oderauf einem Bauplatz, wo sich die Gefahrensituation praktisch von Minute zu Minute verändert und immer wieder neue Gefahren entstehen, wesent-lich grösser ist als an einem Büroarbeitsplatz. Diese grossen Risikounter-schiede schlagen sich in stark differierenden Prämien für die Berufsunfall-versicherung nieder und müssen natürlich auch bei der Förderung derArbeitssicherheit berücksichtigt werden (sinnvolle Schwerpunktbildung,branchenspezifisches Vorgehen).

Die Grafik zeigt auch, dass das Verhältnis zwischen Berufs- und den Frei-zeitunfällen in den verschiedenen Branchen sehr unterschiedlich ist.

Stand der Arbeitssicherheit im Vergleich zum Ausland

Wo steht heute die Arbeitssicherheit in der Schweiz im Vergleich zu ande-ren Ländern?

Ein quantitativer Vergleich der Unfallzahlen ist nicht einfach, weil die Erhe-bungsmethoden von Land zu Land unterschiedlich sind. Einige Kennziffernzur Unfallhäufigkeit müssen deshalb genügen (Tabelle 1).

Alle Versicherten

Forstwirtschaft

Bauhauptgewerbe

Holz, Möbel

Ausbaugewerbe

Steine und Erden

Metall-, Uhrenindustrie

Maschinenindustrie

Energie- und Wasserversorgung

Gastgewerbe

Chemische Industrie

Handel, Banken, Versicherungen

Übrige Branchen

Bild 4Unfallhäufigkeit in ausgewähltenWirtschafts-zweigen im Jahr 2000. Neu registrierteFälle je 10'000UVG-Versicherte.

■ Berufsunfälle■ Freizeitunfälle

0 1000 2000 3000 4000

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Tabelle 1Anzahl Berufsunfälle, die mehr als drei Ausfalltage zur Folge haben, je 1'000 Vollbeschäftigte.

1) Inklusive Ausbaugewerbe.2) Das Abweichen dieser Zahl ist darauf zurückzuführen, dass hier im Unterschied zu den

andern Ländern die Unfälle des Bereichs Kunststoff mitgezählt wurden.

Alle vier Länder zeichnen sich durch ein hohes Niveau der Arbeitssicherheitaus. Die Unfallhäufigkeiten weichen in den meisten Fällen nicht gross von-einander ab.

Qualitativ verfügt die Schweiz – wie später noch gezeigt wird – über eindifferenziertes Instrumentarium zur Förderung von Sicherheit und Gesund-heitsschutz am Arbeitsplatz. Die Tätigkeit der Suva, ihre Veröffentlichungensowie ihre selbst entwickelten Sicherheitsprodukte haben auch internationaleinen hervorragenden Ruf.

In Deutschland, Frankreich und in den skandinavischen Ländern gibt esForschungsinstitute für angewandte Arbeitssicherheit. Eine solche – sehraufwendige – Institution fehlt in unserem Land, und die entsprechendenAufgaben können von der Suva nur zum Teil wahrgenommen werden. Eineenge Zusammenarbeit mit den genannten Ländern sowie mit denjenigenHochschulen der Schweiz, die sich mit einschlägigen Problemen befassen,findet indessen statt.

Als neuste Entwicklung sind in der Schweiz in den letzten Jahren – ähnlichwie zuvor in andern Ländern – verschiedene Bestimmungen über den Beizug von Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) inden Betrieben in Kraft gesetzt worden. Durch diese Bestimmungen, die seitdem 1. Januar 2000 umgesetzt werden müssen, hat die Arbeitssicherheit inder Schweiz wertvolle neue Impulse erhalten. Insbesondere steht heute mitdem Konzept der «systemorientierten Prävention» ein ganzheitlicher Ansatzim Vordergrund (mehr dazu in Kapitel 2 und 3).

Wirtschaftszweige: Frankreich Deutschland Österreich Schweiz(1999) (2000) (1999) (1998/99)

Bau 118 94 100 96 1)

Holz 81 92 86 79

Chemie 25 22 48 2) 17

Nahrungsmittel 62 58 54 57

Metall 59 57 67 61

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2 Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Unternehmen

In den letzten Jahren hat das Management zahlreicher Unternehmenerkannt, dass Unfälle und Krankheiten neben menschlichem Leid aucherhebliche Kosten verursachen. Einerseits in Form hoher Versicherungs-prämien, andererseits als so genannte indirekte Kosten für Ausfallstunden,Lieferverzögerungen, organisatorische Umtriebe, Imageverlust usw.

Bild 5

Die gesamten Kosten für Unfälle und Krankheiten betragen in manchemUnternehmen 20 Prozent der Lohnsumme. Bei solch hohen Kosten ist inder Regel die Schmerzgrenze überschritten, die Existenz steht auf demSpiel. Auch bei wesentlich tieferen Unfall- und Krankheitskosten besteht indiesem Bereich meistens ein erhebliches Sparpotenzial, das sich durcheine systematische Förderung der Sicherheit und Gesundheit der Betriebs-angehörigen ausschöpfen lässt.

Berufsunfälle

■ Ausfallstunden

■ direkte Kosten

■ indirekte Kosten

■ Produktivität

■ Qualität

■ Image

Berufskrankheiten

KrankheitenFreizeit-unfälle

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Sicherheit und Gesundheitsschutz sind eine Führungsaufgabe

Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG Art. 82) und Arbeitsgesetz (ArGArt. 6) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass in seinem Betrieb «zurVerhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten» und zum «Schutz derGesundheit der Arbeitnehmer» alle erforderlichen Massnahmen getroffenwerden.

Zu Recht hat der Gesetzgeber die Verantwortung für die Unfall- und Krank-heitsprävention dem Arbeitgeber übertragen. Denn die Sicherheitskulturin einem Unternehmen wird geprägt durch die Geschäftsleitung und dasKader. Entscheidend ist, dass die Verantwortungen und Aufgaben, die fürdie Sicherheit und den Gesundheitsschutz wichtig sind, im Management-system des Unternehmens verankert werden. Dadurch wird erreicht,dass Sicherheit und Gesundheitsschutz systematisch und dauerhaft alsFührungsaufgaben wahrgenommen werden.

In diesem Zusammenhang wird in den ASA-Bestimmungen neben dem Beizug von Sicherheitsspezialisten der Aufbau eines betrieblichen Sicher-heitssystems verlangt: Kernstück des Sicherheitssystems ist eine Art Führungshandbuch (in elektronischer Form oder auf Papier), das es derBetriebsleitung erlaubt, bei der Förderung von Sicherheit und Gesund-heitsschutz den Überblick zu behalten, Prioritäten zu setzen und vor allemnachhaltige Massnahmen zu treffen.

Wie wird ein Sicherheitssystem aufgebaut?

Um ein Sicherheitssystem aufzubauen, brauchen die Betriebe in den meis-ten Fällen Hilfe von aussen. KMU treten in der Regel einer so genannten«Branchenlösung» bei und erhalten von dieser die Arbeitsinstrumente (z.B.ein branchenspezifisches Sicherheitshandbuch) und weitere Dienstleistun-gen. Grossunternehmen, die meistens betriebseigene Spezialisten oderSpezialistinnen der Arbeitssicherheit (ASA) beschäftigen oder solche vonaussen beiziehen, wählen eher «individuelle Lösungen». Auch die Suva stelltzahlreiche Hilfsmittel zur Verfügung (siehe dazu Kapitel 6).

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Der Aufbau eines betrieblichen Sicherheitssystems, wie es im Rahmen derASA-Bestimmungen gefordert wird, konzentriert sich im Wesentlichen aufdrei Schritte:

Bild 6Vorgehensprinzip beim Aufbau eines Sicherheitssystems.

1. Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung:Zuerst muss Klarheit über die betriebsspezifischen Gefährdungen ge-schaffen werden. Die Risiken sind systematisch zu ermitteln und zubeurteilen, dann sind darauf abgestimmte Sicherheitsmassnahmen fest-zulegen.

2. Sicherheitssystem etablieren:Mit einem betrieblichen Führungskonzept (Sicherheitshandbuch) schafftder Unternehmer die Voraussetzungen, um auf der Basis der Risikobe-urteilung Unfälle und Gesundheitsschäden vorausschauend zu verhin-dern bzw. die Wiederholung von eingetretenen Störfällen nachhaltig zuvermeiden. In diesem Führungskonzept sollen die 10 Elemente enthaltensein, die im nächsten Abschnitt beschrieben werden.

3. Massnahmen und Umsetzungskontrolle: Grundlage für die Umsetzung wie auch für die Umsetzungskontrolle istder «Massnahmenplan». Durch die kontinuierliche Aktualisierung desMassnahmenplans wird eine stetige Verbesserung von Sicherheit undGesundheitsschutz im Unternehmen erreicht.

Es versteht sich von selbst, dass sich ein solches Sicherheitssystem nichtvon heute auf morgen etablieren lässt. Rom wurde auch nicht in einem Tag erbaut. Es ist jedoch wichtig, von Anfang an nach einem klaren Kon-zept zu arbeiten. Das bringt mehr Erfolg, als bloss punktuell einzelneSicherheitsmassnahmen anzuordnen.

3.3.1.1.2.2.Gefährdungs-

katalogRisikobeurteilung Sicherheitssystem

z. B. Branchenlösung

MassnahmenUmsetzungs-

kontrolle

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Die 10 Elemente des betrieblichen Sicherheitssystems

Auf der Grundlage der in der Schweiz vorhandenen gesetzlichen Vorgabenhat die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit(EKAS) 10 Elemente oder Aufgaben definiert, die in einem betrieblichenSicherheitskonzept enthalten sein sollen. Verfügt ein Unternehmen bereitsüber ein Führungssystem (beispielsweise nach ISO), so werden diese Elemente am besten darin integriert.

1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele: Wer Sicherheit will, muss sich dazu bekennen, Ziele setzen und ent-sprechend handeln. Die Vereinbarung von Zielen ist nicht nur ein wesentlicher Motivator für Betriebsleitung und Mitarbeitende, sondern auch Voraussetzung eines kon-tinuierlichen Verbesserungsprozesses.

2. Sicherheitsorganisation: Sie regelt im Betrieb Aufga-ben, Verantwortungen und Kompetenzen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Wo das nötige Fach-wissen fehlt, sind Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen.

3. Ausbildung, Instruktion, Information: Kader und Mit-arbeitende werden durch Information und permanente Schulung dazu befähigt, Gefährdungen zu erkennen und ihre Arbeit sicherheitsgerecht auszuführen. Diese Schulungen müssen geplant und dokumentiert werden.

4. Sicherheitsregeln: Sie regeln den täglichen Umgang mit potenziellen Gefahren und sind Inhalt der Mitarbeiter-instruktionen. Wichtig sind auch verbindliche Regeln für die Beschaffung sicherer Arbeitsmittel und Materialien sowie für die Instandhaltung.

5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung: Sie bilden die Grundlage für den Aufbau des betrieblichen Sicherheits-systems. Sie sind aber auch danach eine wichtige Vor-aussetzung für das Festlegen zweckmässiger Sicher-heitsmassnahmen.

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6. Massnahmenplanung und -realisierung: Der regel-mässig zu aktualisierende Massnahmenplan fasst die Aktivitäten, Verantwortlichkeiten und Termine für die Umsetzung der konkreten Massnahmen an den Arbeits-plätzen zusammen.

7. Notfallorganisation: Für Notfälle müssen die wichtigs-ten Sofortmassnahmen jederzeit bekannt und wirksam sein.

8. Mitwirkung: Eine glaubwürdige Sicherheitskultur kann nur erreicht werden, wenn die betroffenen Arbeitneh-menden bei der sicheren Gestaltung ihrer Arbeitsplätze mit einbezogen werden.

9. Gesundheitsschutz: Das Sicherheitskonzept soll ganz-heitlich alle wesentlichen Bedingungen berücksichtigen, die sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmenden und auf die Absenzen auswirken. Dazu können z.B. Faktoren wie Arbeitszeiten, Stress oder Suchtmittelkonsum gehören.

10. Kontrollen, Audits: Kontrollen sind der Motor und die daraus resultierenden Soll-Ist-Abweichungen der Treibstoff für den stetigen Verbesserungsprozess.

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Mitwirkung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz tangieren elementarsteInteressen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Es geht um ihre eige-ne Gesundheit und ihre körperliche Integrität. Die Beschäftigten haben des-halb in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes vonGesetzes wegen Anspruch auf Information und Mitsprache (VUV Art. 6 und6a, ArGV3 Art. 5 und 6). Dies liegt auch im Interesse der Arbeitgeber. Denndie Mitwirkung der Betroffenen führt in der Regel zu einer Verbesserung von Qualität und Akzeptanz der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmass-nahmen.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben auch Pflichten: Sie müs-sen den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über die Arbeits-sicherheit und den Gesundheitsschutz unterstützen und die allgemein an-erkannten und betrieblichen Sicherheitsregeln befolgen (UVG Art. 82 undArG Art. 6).

Bild 7Zusammenwirken von Arbeitgebern, Arbeitnehmenden und Spezialisten/Spezialistinnen der Arbeitssicherheit.

ArbeitgeberGesamtverantwortung■ Gefahren ermitteln■ Sicherheitssystem aufbauen

und unterhalten■ Umsetzungskontrolle

Arbeitnehmende■ Unterstützung des Arbeit-

gebers■ Information und Mitsprache

Spezialisten■ Fachberatung

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3 Neue Impulse durch ASA-Bestimmungen

Seit 1993 sind verschiedene Bestimmungen über den «Beizug von Arbeits-ärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit» (ASA) in Kraft getre-ten. Diese so genannten ASA-Bestimmungen müssen seit dem 1. Januar2000 umgesetzt werden und sind deshalb für die Unternehmen, Branchen-verbände und Aufsichtsorgane von besonderer Aktualität.

Die ASA-Bestimmungen haben folgende Ziele:

■ Sicherstellung des Beizugs von Spezialisten der Arbeitssicherheit (Sicher-heitsfachleute, Sicherheitsingenieure, Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker)*durch die Betriebe, «wenn es zum Schutz der Gesundheit der Arbeit-nehmer und für ihre Sicherheit erforderlich ist» (VUV Art. 11a).

■ Systematische Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in dieOrganisation und Abläufe der Betriebe durch den Aufbau eines betrieb-lichen Sicherheitssystems. Die Elemente dieses Systems wurden inKapitel 2 bereits beschrieben.

Insbesondere der zweite Punkt macht deutlich, dass die ASA-Bestimmun-gen weit mehr umfassen als die «Beizugspflicht» im engeren Sinne. Letztlichgeht es um die Verankerung von Sicherheit und Gesundheitsschutz imManagementsystem der Unternehmen und darum, dass in den Betriebendas erforderliche Spezialistenwissen zur Verfügung steht.

Die Eigenverantwortung der Unternehmen spielt nach wie vor eine zentraleRolle. Trotz des Beizugs von Spezialisten ist und bleibt die betrieblicheUnfall- und Krankheitsprävention eine Führungsaufgabe. Diese Verantwor-tung kann also auch in Zukunft nicht einfach auf Spezialisten abgewälztwerden.

Die ASA-Bestimmungen● Unfallversicherungsgesetz (UVG), Art. 83 Abs 2● Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), Art. 11a bis 11g● Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit● EKAS-Richtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der

ArbeitssicherheitDie ASA-Bestimmungen sind verbindlich für alle Betriebe mit fünf und mehr Arbeitnehmen-den oder mit einem Prämiensatz von mehr als 0,5 Prozent in der Berufsunfallversicherung.

* Der Einfachheit halber wird in diesem Kapitel auf die ständige Wiederholung der männlichen und weib-lichen Formen verzichtet.

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Für die Umsetzung stehen verschiedene Wege offen

Zur Erfüllung der ASA-Bestimmungen stehen den Unternehmen folgendeWege offen:

■ KMU schliessen sich meistens einer Branchenlösung an. Dabei über-nehmen sie vom Branchenverband eine branchenspezifische Gefähr-dungsermittlung und Risikoanalyse und ein branchenspezifisches Sicher-heitshandbuch (Sicherheitssystem). In einer meist 1-tägigen Schulungwird der Betriebsinhaber oder ein von ihm delegierter Sicherheitsbeauf-tragter mit dem Sicherheitshandbuch vertraut gemacht. Der Verbandvermittelt nötigenfalls auch Dienstleistungen von Spezialisten der Arbeits-sicherheit (ASA) und gibt den Betrieben in gezielten Aktionen immer wie-der neue Impulse für die Unfall- und Krankheitsprävention.

Die «Branchenlösungen» werden von den Sozialpartnern einer Branche(Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) entwickelt und getragen.Dabei ziehen sie Spezialisten der Arbeitssicherheit bei oder beschäftigeneigene Spezialisten. Die Eidgenössische Koordinationskommission fürArbeitssicherheit EKAS hat bisher 75 Branchenlösungen genehmigt.Informationen dazu finden Sie unter www.ekas.ch (Adressen, Angabenüber Trägerschaften usw.).

■ Es ist auch möglich, dass die Unternehmen unter Beizug von Spezia-listen der Arbeitssicherheit individuelle Lösungen entwickeln. DieserWeg eignet sich insbesondere für Grossunternehmen, die oft sehr spe-zifische und komplexe Sicherheitsprobleme zu lösen haben und ohnehinschon Spezialisten der Arbeitssicherheit beschäftigen.

■ Daneben gibt es den Weg der Modelllösung. Hier übernimmt derBetrieb von einer Beraterfirma ein Sicherheits- oder Qualitätssicherungs-system, in dem die Arbeitssicherheits- und Gesundheitsaspekte inte-griert sind. Informationen zu den bisher bewilligten Modelllösungen sindebenfalls unter www.ekas.ch zu finden.

■ Der Vollständigkeit halber sei auch noch die Betriebsgruppenlösungerwähnt, die vor allem für Grossunternehmen mit verschiedenartigenTätigkeiten geeignet ist (z.B. ABB, Bundesbetriebe).

Aufgaben der Aufsichtsorgane

Neben den Unternehmen und Branchenverbänden sind auch die Aufsichts-organe der Arbeitssicherheit (Suva, kantonale und eidgenössische Arbeits-inspektorate) durch die ASA-Bestimmungen gefordert.

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Hauptaufgabe der Aufsichtsorgane ist die Kontrolle der Sicherheitssys-teme in den Betrieben. Seit dem 1. Januar 2000 überprüfen die Aufsichts-organe, ob in den Betrieben die erwähnten 10 Punkte des Sicherheitssys-tems als Führungsaufgabe wahrgenommen und die Ergebnisse dokumen-tiert werden. Diese Überprüfung wird durch Stichprobenkontrollen an denArbeitsplätzen ergänzt. Als Ergebnis werden mit den zuständigen Betriebs-verantwortlichen Verbesserungsmassnahmen vereinbart, deren Umsetzungüberwacht und mittels Nachkontrollen durchgesetzt wird (eine genauereBeschreibung dieser Tätigkeit finden Sie in Kapitel 6).

Zur Förderung der systemorientierten Prävention bietet die Suva darüberhinaus den Betrieben und ihren Verbänden wie auch den Spezialisten derArbeitssicherheit ein breites Leistungsspektrum an, insbesondere Infor-mation und Beratung, Hilfsmittel (z.B. Checklisten) sowie verschiedene Aus-bildungsmöglichkeiten. Dieses Suva-Angebot wird ebenfalls in Kapitel 6ausführlicher beschrieben.

Die Kontrollergebnisse und Erfahrungen der Suva und der anderen Auf-sichtsorgane werden ausgewertet und in branchenspezifischen Erfah-rungsberichten zusammengefasst. Die Berichte werden mit den Träger-schaften der Branchenlösungen besprochen mit dem Ziel, Schwachpunktezu beseitigen und neue Aktivitätenschwerpunkte für die Branche festzu-legen. Auf diese Weise entsteht ein «lernendes Gesamtsystem», das laufend neue Impulse erhält. Einen Überblick dazu gibt Bild 8.

Bild 8Umsetzung der ASA-Bestimmungenin einem lernendenGesamtsystem.

OptimierungI. der betrieblichen

SicherheitII. der Branchen-

lösung (Verband)III.des ASA-Vollzugs

Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in einem lernenden System (TQM)

EKASRegelwerkUVG/ArG(ASA)

Erfa-Berichtder Branche

Auflagen

Erfa-Berichtder Suva

– individuelle Lösungen– Modell-Lösungen

Kontrolle undBeratungHilfsmittel/Werzeuge(«Hilfe zurSelbsthilfe»)

Erfa-AustauschFeedback

VollzugSuva

VerbandTräger-schaftASA

UmsetzungimBetriebBranchen-

lösung

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Bisherige Erfahrungen

Die ASA-Bestimmungen haben den Unternehmen, Branchenverbänden undAufsichtsorganen wertvolle Impulse gegeben und zu einer neuen Sicht derbetrieblichen Unfall- und Krankheitsprävention geführt. Anstelle der punk-tuell getroffenen Einzelmassnahme steht heute ein ganzheitlicher Ansatzim Vordergrund: die Idee der systemorientierten Prävention.

Bei den Branchenverbänden haben die ASA-Bestimmungen einen eigent-lichen Präventionsschub ausgelöst: Ende 2002 boten bereits 75 Verbändeihren Mitgliedern eine Branchenlösung an. Das heisst: 92 Prozent der Be-triebe im Aufsichtsbereich der Suva haben heute die Möglichkeit, ein bran-chenspezifisches Sicherheitssystem zu übernehmen. In den ersten zweiJahren haben rund 35 Prozent der Betriebe von dieser Möglichkeit Gebrauchgemacht. Da die ASA-Bestimmungen bisher vor allem von mittleren undgrossen Unternehmen umgesetzt wurden, ist davon auszugehen, dass heute rund 60 Prozent der Beschäftigten im Aufsichtsbereich der Suva ineinem Unternehmen mit einer ASA-Lösung arbeiten.

Die Systemidee und ihre Inhalte zielgruppengerecht zu verwirklichen stellteine grosse Herausforderung dar. Denn die Voraussetzungen und Bedürf-nisse der Betriebe sind je nach Grösse und vorhandenen Gefahren sehrunterschiedlich. In Grossbetrieben, in denen bereits Sicherheitsfachleutetätig sind und das Systemdenken schon verankert ist, stösst der ASA-Sys-temgedanke in der Regel auf fruchtbaren Boden. Anders in Kleinbetriebenmit einfacher Führungsstruktur (Patron): Hier bereitet die Umsetzung desASA-Sicherheitssystems oft Mühe.

Wichtig ist, dass den Kleinbetrieben einfache und verständliche Hilfsmittelzur Verfügung gestellt werden, die wenig administrativen Aufwand mit sichbringen. Bisher hat sich vor allem der gezielte Einsatz einfacher Checklistenzur Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung bewährt.

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4 Gesetzliche Grundlagen und Organisation der Aufsichtsorgane

Für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind insbesondere folgende Gesetze (zusammen mit den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen) von Bedeutung:

■ Unfallversicherungsgesetz (UVG)

■ Arbeitsgesetz (ArG)

■ Gesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG)

Bild 9 gibt einen Überblick über den Inhalt dieser Gesetze.

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Sicherheit in der FreizeitBild 9Überblick über die wichtigsten Gesetze, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz derArbeitnehmer/-innen von Bedeutung sind.

UVG Unfallversicherungs-gesetz

Regelung der

■ obligatorischen Unfallversicherung fürArbeitnehmer

■ Arbeitssicherheit, d.h. Verhütung vonBerufsunfällen undBerufskrankheiten,ASA-Bestimmungen

■ Freizeitsicherheit, d.h. Verhütung vonNichtberufsunfällen

ArG Arbeitsgesetz

Regelung

■ der Arbeits- undRuhezeiten (z.B. Höchstarbeits-zeiten, Nacht- undSonntagsarbeit)

■ des Sonderschutzesfür Frauen undJugendliche

■ des allgemeinenGesundheitsschutzes(Schutz vor Überbelastungendurch die Arbeit undvor Belästigungendurch Hitze, Kälteusw., Arbeitshygiene)

■ der Plangenehmigung

STEGGesetz über die Sicherheit von tech-nischen Einrichtungenund Geräten

Vorschriften für Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure, Verkäufer, Vermieter) von technischen Einrichtungen und Geräten (TEG) für denArbeitsplatz und auch fürFreizeit, Haushalt und Sport

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Gesetzesrevision soll mehr Übersicht schaffen

Die Aufsplitterung der Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheits-schutz am Arbeitsplatz auf verschiedene Gesetze ist historisch bedingt. Sie wirkt aus heutiger Optik künstlich und ist einer ganzheitlichen Sichtnicht gerade förderlich. Aus diesem Grund hat das eidgenössische Parla-ment den Bundesrat 1994 beauftragt, die Bestimmungen über Gesund-heitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zu koordinieren und zusam-menzufassen sowie bestehende Lücken zu schliessen. Ergebnisse dieserRevisionsarbeit liegen vor, die politischen Entscheide stehen jedoch nochaus.

Beim Vollzug der erwähnten drei Gesetze wirken heute verschiedene staat-liche, halbstaatliche und private Institutionen mit. Das Vollzugssystem ist für Uneingeweihte zu wenig transparent und führt zum Teil zu unerwünsch-ten Komplikationen. Bei der erwähnten Revision wurde deshalb auch dasVollzugssystem genauer unter die Lupe genommen. Die Steigerung der Effizienz war dabei das wichtigste Ziel. Da noch keine verbindlichen Ent-scheide vorliegen, wird im Folgenden die heute gültige Organisation dar-gestellt:

Heutige Organisation der Durchführungsorgane

Die so genannten «Durchführungsorgane» haben die Aufgabe, die Betriebein Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beratenund zu informieren sowie die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheits-schutzbestimmungen zu kontrollieren. Im Bereich des UVG und des ArGsind folgende Durchführungsorgane tätig:

■ Die Suva ist das wichtigste Durchführungsorgan der Arbeitssicherheit(UVG-Vollzug). Für die Berufsunfallverhütung ist sie in denjenigen Bran-chen vollumfänglich zuständig, die besonders unfallträchtig sind (Bau-haupt- und Baunebengewerbe, Forst, Holz, Transport, Produktion usw.).Zudem ist die Suva in sämtlichen Betrieben der Schweiz für die Berufs-krankheitenprophylaxe sowie für besonders komplexe Maschinen, Ein-richtungen und Geräte zuständig.Die Suva engagiert sich ausserdem mit namhaften Mitteln für die Ver-hütung von Freizeitunfällen.

■ Den kantonalen Arbeitsinspektoraten obliegt in erster Linie der Vollzugdes Arbeitsgesetzes. Sie betreuen zudem in der Berufsunfallverhütung(UVG-Vollzug) sämtliche Betriebe, für die nicht ausdrücklich ein anderesDurchführungsorgan zuständig ist.

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■ Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) und die zwei eidgenös-sischen Arbeitsinspektorate üben im Bereich des ArG und des UVGdie Oberaufsicht über die Vollzugstätigkeit der Kantone aus und über-wachen selber den Gesetzesvollzug in Verwaltungen und Betrieben desBundes.

■ Für UVG-Durchführungsaufgaben in eingegrenzten Spezialbereichenwerden zum Teil auch Fachorganisationen eingesetzt. Es sind dies derSchweizerische Verein für Schweisstechnik (SVS), der SchweizerischeElektrotechnische Verein (SEV), der Schweizerische Verein des Gas- undWasserfaches (SVGW), der Schweizerische Verein für technische Inspek-tionen (SVTI) für Druckbehälter sowie die Beratungsstelle für Arbeitssi-cherheit im Bauhauptgewerbe (BfA) des Schweizerischen Baumeisterver-bandes und die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirschaft(BUL).

Im Bereich des STEG wird kontrolliert, ob die auf den Markt gebrachtentechnischen Einrichtungen und Geräte den Sicherheits- und Gesundheits-anforderungen entsprechen. Bei dieser Kontrolle wirken alle oben erwähn-ten Instanzen mit. Beteiligt ist zudem die bfu, und zwar für die Beurteilungvon technischen Einrichtungen und Geräten, die vorwiegend ausserbetrieb-lich benützt werden.

Bild 10In Branchen mit hohem Unfallrisiko ist meistens die Suva als Durchführungsorganfür die Arbeitssicherheit zuständig.

Bild 11Spritzarbeiten mit einem Zweikomponenten-Polyurethanlack. Für die Verhütung vonBerufskrankheiten ist in allen Betrieben derSchweiz die Suva als Durchführungsorganzuständig.

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Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Zuständigkeiten im Bereich der dreierwähnten Gesetze. Die Tabelle enthält auch Angaben über die zuständigeneidgenössischen Kommissionen. Von Bedeutung ist insbesondere die Eid-genössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS. Sie hatnicht bloss beratende Funktion, sondern kann Beschlüsse fassen, die fürdie Durchführungsorgane der Arbeitssicherheit und die UVG-Versichererverbindlich sind.

Tabelle 2Überblick über die Zuständigkeitsordnung im Bereich des UVG, des ArG und des STEG.

Wie wird der Gesundheitsschutz finanziert?

Die Massnahmen, welche die Betriebe aufgrund der gesetzlichen Vorschrif-ten zu treffen haben, gehen vollumfänglich zu Lasten des Arbeitgebers. Das ist für die Arbeitssicherheit ausdrücklich so geregelt und gilt auch fürden Gesundheitsschutz nach Arbeitsgesetz. Die Betriebe können jedoch im Bereich des UVG und des ArG zahlreiche Dienstleistungen der Durch-führungsorgane in Anspruch nehmen (z.B. Beratung, Informationsmittel,arbeitsärztliche Untersuchungen).

Die Finanzierung der oben erwähnten Durchführungsorgane ist uneinheit-lich. Vereinfachend lässt sich sagen, dass die Tätigkeit der Durchführungs-organe im UVG-Bereich durch einen Präventionszuschlag auf den Unfall-versicherungsprämien finanziert wird, während die Tätigkeit der Durch-führungsorgane des Arbeitsgesetzes durch allgemeine öffentliche Mittel der Kantone und des Bundes bezahlt wird. Einen Überblick gibt Tabelle 3.

UVG ArG STEG

Verantwortung für die Arbeitgeber Arbeitgeber Inverkehrbringer Einhaltung der Vor- von TEG (Hersteller, schriften Importeure, Verkäufer,

Vermieter)

Durchführungs- ■ Suva ■ Kantone ■ seco (Koordination,organe ■ Kantone ■ seco Aufsicht über die (öffentliche Aufsicht) ■ seco ■ Suva: Mitwirkung Durchführung)

■ Fachorganisationen im Rahmen des ■ SuvaPlangenehmigungs- ■ bfuverfahrens und ■ Fachorganisationender ASA-Kontrollen

Eidgenössische EKAS EAK Kommissionen (Eidg. Koordinations- (Eidgenössische

kommission für Arbeits Arbeitskommission)sicherheit)

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Tabelle 3Übersicht über die Finanzierung der Durchführungsorgane.

Die Höhe des von den Arbeitgebern bezahlten Präventionszuschlags für die Arbeitssicherheit wird vom Bundesrat auf Antrag der EKAS festgesetztund beträgt derzeit 6,5 Prozent der Berufsunfallversicherungsprämie. 2001gingen auf diesem Weg 102 Mio. Franken ein. 84 Prozent dieser Summestammten aus dem Versicherungsbetrieb der Suva. Für ihre Präventions-tätigkeit gab die Suva 84 Mio. Franken aus, während sich die andern Durch-führungsorgane der Arbeitssicherheit (Fachorganisationen, Kantone, seco)und die EKAS in den Rest teilten. Unklar ist zur Zeit, ob und in welchemUmfang diese Tätigkeiten mehrwertsteuerpflichtig sind.

Auch die Anstrengungen zur Förderung der Freizeitsicherheit werden zueinem grossen Teil durch einen Prämienzuschlag finanziert. Dieser wirdgrundsätzlich von den Arbeitnehmern bezahlt. Gegenwärtig beträgt derPräventionszuschlag auf den Nettoprämien der Nichtberufsunfallversiche-rung 0,75 Prozent. 80 Prozent dieser Gelder erhält die bfu in Bern. DenRest setzen die Suva und die anderen UVG-Versicherer für eigene Unfall-verhütungsaktivitäten ein.

UVG ArG STEG

Arbeitssicherheit: ■ Mittel der öffentlichen ■ Gebühren, Aufwand-■ Präventionszuschlag Hand (Bund, Kantone) entschädigung

von 6,5% auf den Prämien der Berufs- ■ Gebühren ■ Mittel der öffentlichen unfallversicherung (in bescheidenem Umfang) Hand

Freizeitsicherheit: ■ Mittel aus Prämien-■ Präventionszuschlag zuschlägen der

von 0,75% auf den Unfallversicherung Prämien der Nicht-berufsunfallversiche-rung

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5 Die Rolle der Suva

Prävention, Versicherung, Rehabilitation

Die Suva ist ein finanziell unabhängiges Nonprofit-Unternehmen des öffent-lichen Rechts mit Hauptsitz in Luzern und 20 Agenturen in der ganzenSchweiz. Als wichtigste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung ver-sichert die Suva rund 1,9 Millionen Beschäftigte in 109'000 Unternehmengegen Berufs- und Nichtberufsunfälle. Die Suva ist auch das grösste Durch-führungsorgan der Arbeitssicherheit. Die drei Standbeine der Suva sind Prä-vention, Versicherung und Rehabilitation.

SuvaPro steht für das Engagement der Suva für Sicherheit und Gesund-heitsschutz am Arbeitsplatz und die betriebliche Gesundheits-förderung.

SuvaLiv stellt ein attraktives Angebot zur Förderung der Sicherheit in derFreizeit zur Verfügung.

SuvaRisk umfasst das Angebot im Bereich des Versicherungsgeschäftsund der Kapitalanlagen.

SuvaCare steht für eine umfassende Serviceleistung nach einem Unfalloder einer Berufskrankheit (Betreuung, Rehabilitation).

Diese Aufgabenkombination ermöglicht wertvolle Synergien.

Beispiele:

■ Das Prämiensystem der Unfallversicherung wird so gestaltet, dass espositive Anreize für die Arbeitssicherheit in den Betrieben gibt (Bonus-Malus-System). Siehe dazu Bild 12.

■ Im Versicherungsgeschäft gewonnene Erkenntnisse, zum Beispiel überSchwerpunkte des Unfallgeschehens, werden rasch und direkt für diePräventionsarbeit genutzt.

■ Durch eine resultatorientierte Prävention wird ein wertvoller Beitrag zurDämpfung der Kosten und damit der Versicherungsprämien geleistet.

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Bild 12Kundenbefragungen 1995, 1997 und 2001 bei Unternehmen, für die in der Berufsunfallver-sicherung das Bonus-Malus-System für die Prämienberechnung eingeführt wurde. Die Inves-titionen in die Prävention haben seit Einführung des Bonus-Malus-Systems kontinuierlich zu-genommen.

Sozialpartnerschaft

Im Verwaltungsrat der Suva sitzen je 16 Vertreter der Arbeitnehmer und Ar-beitgeber und 8 Vertreter des Bundes. Damit ist es den unmittelbar interes-sierten Kreisen möglich, direkt auf die Suva Einfluss zu nehmen und sozial-partnerschaftliche Lösungen zu realisieren.

Der Status der Suva erlaubt es ihr, die gesetzlichen Aufgaben weitgehendautonom auszuführen. Für die Präventionsarbeit lässt der Gesetzgeber denDurchführungsorganen der Arbeitssicherheit im Vorgehen erhebliche Frei-heiten. Die Suva schöpft diesen Handlungsspielraum aus, um den sozialen,technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen undsich den rasch wandelnden Bedürfnissen ihrer Kunden anzupassen.

Investitionen in die Prävention nach Einführung des Bonus-Malus-Systems

Frage: Haben Sie in den letzten drei Jahren in Ihrem Unternehmen die Investitionen in dieSicherheitsvorkehrungen und Prophylaxe zur Verhütung von Berufsunfällen stark erhöht,wenig erhöht oder nicht erhöht?

1995 1997 2001

■ stark erhöht 10%■ wenig erhöht 28%■ nicht erhöht 62%

■ stark erhöht 20%■ wenig erhöht 38%■ nicht erhöht 40%■ weiss nicht 2%

■ stark erhöht 23%■ wenig erhöht 44%■ nicht erhöht 33%

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Orientierung an den Kundenbedürfnissen

Die Suva versteht sich heute primär als Institution, welche die Unternehmenin Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützt. Sie tutdies durch ziel- und resultatorientierte Angebote (siehe dazu Kapitel 6).In den letzten Jahren hat die Suva viel unternommen, um zum modernen,kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen zu werden. Dank der Kun-densegmentierung nach Betriebsgrössen, Branchen und Risiken hat dieSuva heute die Möglichkeit, besser als früher auf die zum Teil sehr unter-schiedlichen Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen. Um sinnvolle Angeboteformulieren zu können, stützt sich die Suva auf die Erfahrungen ihrer Kun-denbetreuer und ihres Aussendienstes wie auch auf repräsentative, vonexternen Marktforschungsinstituten durchgeführte Umfragen bei Betriebenund Versicherten.

Grosses Know-how

In den Abteilungen, die sich bei der Suva speziell mit der Prävention befas-sen («Arbeitssicherheit Luzern», «Arbeitssicherheit Lausanne», «Arbeits-medizin» und «Präventionsdienste») sind rund 330 Personen tätig, davon176 im Aussendienst. Die Mitarbeiter/-innen mit einer wissenschaftlichenoder technischen Ausbildung lassen sich folgenden Fachrichtungen zuord-nen: Maschinenbau (43 Personen), Hoch- und Tiefbau (33), Chemie (19),Medizin (17), Elektrotechnik (10), Physik (4) sowie Forst, Metallurgie, Mikro-biologie, Geologie, Ökonomie und Betriebswirtschaft, Soziologie, Arbeits-psychologie, Pädagogik, Germanistik, Marketing/Werbung, Turnen undSport. Weitere 12 Mitarbeiter/-innen besitzen ein Meisterdiplom. Das Know-how dieser Fachleute ermöglicht der Suva eine kompetente Förderung derArbeits- und Freizeitsicherheit, insbesondere eine professionelle Beratungder Betriebe.

Diese Mitarbeiter/-innen werden tatkräftig unterstützt von den Kundenbe-treuern der Suva-Agenturen. Diese wissen nicht nur in VersicherungsfragenBescheid, sondern können auch bei Fragen zur Arbeits- und Freizeitsicher-heit weiterhelfen. Bei Bedarf stellen sie die nötigen Kontakte zu den Präven-tionsspezialisten her.

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6 Das Präventionsangebot der Suva

Unser Angebotskonzept

Bild 13

Die Grafik zeigt das Angebotskonzept der Suva im Bereich der Prävention.Ausgangspunkt sind die Bedürfnisse der Unternehmen nach weniger Aus-falltagen, tieferen Kosten sowie gesunden Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern. Diese Bedürfnisse werden erfüllt, wenn die Geschäftsleitungen undKader die Förderung der Sicherheit und Gesundheit als Führungsaufgabewahrnehmen und dafür sorgen, dass in ihrem Betrieb die Systemsicherheitgewährleistet ist (Umsetzung der 10 Elemente des ASA-Sicherheitssystems).

Betrieb/Unternehmen:

Sicherheit und Gesundheitsschutzals Führungsaufgabe Sicherheits-

Systemsicherheitkultur

(10 Elemente gemäss ASA)

Kunden-bedürfnisse:

■ Senkung derUnfallhäufig-keit,Ausfalltage,Kosten

■ gesunde Mitar-beiter/-innen

Prämien

Bonus-Malus

Freizeit-sicherheit,

Gesundheits-förderung

Angebot 7

Grundlagen,Fachkompetenz

Angebot 6

Aus- undWeiterbildung

Angebot 5

Internetwww.suva.ch

Angebot 4

Angebot 3

Aktionen,Kampagnen

Angebot 2

Einzelkontrollen,Vorsorgeunter-

suchungen

Angebot 1

Systemsicherheit- Systemkontrollen- Hilfsmittel- IS-Projekte

Anforderungen

QualitätUVG/ArG

ASASTEG

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Die Dienstleistungen und Instrumente der Suva (rote Pfeile) unterstüt-zen die Unternehmen bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben und dienenzugleich dem Vollzug der gesetzlichen Vorschriften über Sicherheit undGesundheitsschutz am Arbeitsplatz (UVG, ASA) sowie über die Sicherheitvon technischen Einrichtungen und Geräten (STEG).

Auch das Bonus-Malus-System bei der Unfallversicherungsprämie ist einwichtiges Element des Angebotskonzeptes. Denn die Aussicht auf Kosten-senkungen ist für viele Unternehmen eine Hauptmotivation für ihr Engage-ment in der Prävention.

Im Einzelnen sehen unsere Angebote wie folgt aus:

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Angebot 1: Förderung der Systemsicherheit

ASA-Systemkontrollen

Wie auf Seite 17f. bereits dargelegt, ist die Kontrolle der Sicherheitssys-teme in den Betrieben eine Hauptaufgabe des Departements Gesundheits-schutz der Suva. Seit dem 1. Januar 2000 überprüfen die Sicherheitsfach-leute der Suva, ob in den Betrieben die 10 Punkte des Sicherheitssystemsals Führungsaufgabe wahrgenommen und die Ergebnisse dokumentiert wer-den. Die Resultate dieser Überprüfung werden anhand von Stichprobenkon-trollen an den Arbeitsplätzen verifiziert. Danach vereinbaren die Suva-Fach-leute mit den Betriebsverantwortlichen Verbesserungsmassnahmen, derenUmsetzung überwacht und mittels Nachkontrollen durchgesetzt wird.

Ablauf einer ASA-Systemkontrolle

Grundlage:

ASA- Interviews,Kontroll- Kontrolle der VereinbarungFragebogen Umsetzung

1. Kontrolle des Sicherheitssystems– Gefährdungskatalog/Risikobeurteilung– Beurteilung der Führungsmassnahmen– besondere betriebliche Anforderungen

2. Stichprobenkontrollenam Arbeitsplatz

3. Gesamtbeurteilung– Massnahmen, Termine

SchriftlicheBestätigung

neuseit 1.1.2000

Nr. Zu erledigende Massnahme

Checkliste ausgefüllt durch:

Kontrollierte Bereiche:

Massnahmenplanung: Verkehrswege für P

Bild 14: Ablauf einer ASA-Systemkontrolle.

Da die Ressourcen der Suva beschränkt sind, konzentriert sie sich bei ihrenASA-Systemkontrollen auf Betriebe mit einem hohen Unfall- und Krankheits-risiko. Um trotzdem den Vollzugsdruck auf breiter Basis zu erhöhen, ist die Suva dazu übergegangen, auch einfache administrative Kontrollendurchzuführen. Dabei müssen die Betriebe schriftlich die Grundfrage beant-worten, wie sie die ASA-Bestimmungen umgesetzt haben. Kontrollen vorOrt werden danach nur noch in säumigen Betrieben durchgeführt. Diese Methode hat sich sehr bewährt und viele Betriebe dazu geführt, eine Bran-chenlösung umzusetzen.

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Dienstleistungen, Hilfsmittel

Zur Förderung der systemorientierten Prävention bietet die Suva den Betrie-ben und ihren Verbänden wie auch den Spezialistinnen und Spezialisten derArbeitssicherheit ein breites Leistungsspektrum an, insbesondere ■ Information und Beratung■ Ausbildung von Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit■ Kurse für Kader und Sicherheitsbeauftragte■ zahlreiche Hilfsmittel

Auf folgende Hilfsmittel sei speziell hingewiesen:

■ ASA-Selbsttest für KMU: Der Test ist als Drucksache erhältlich (Bestell-Nr. 88057.d) und lässt sich auch im Internet abrufen (www.suva.ch/asa).Nach Beantwortung von rund 40 Fragen weiss der Anwender, wo dasSicherheitssystem seines Unternehmens Schwachstellen aufweist undwo der dringendste Handlungsbedarf besteht. Die Internetfassungschlägt von sich aus Verbesserungen vor und generiert einen Massnah-menplan, der sich bearbeiten lässt. Registrierte Benutzer können diesePlanung jederzeit aktualisieren und als Führungsinstrument verwenden.

■ Checklisten zur Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung.Zurzeit stehen über hundert Checklisten zu Themen wie «Verkehrswegefür Personen», «Förderbänder», «Schweissen» oder «Suchtmittel amArbeitsplatz» zur Verfügung.

■ Weitere Werkzeuge zur ASA-Umsetzung sind z.B. ein Tool für die Risi-kobeurteilung an den Arbeitsplätzen, eine editierbare Stellenbeschrei-bung für einen Sicherheitsbeauftragten, ein Mustervertrag für den Beizugeines betriebsexternen Spezialisten der Arbeitssicherheit, ein Formularfür die betriebsinterne Unfallabklärung usw.

All diese Hilfsmittel sind im Internet zu finden (www.suva.ch/asa), die meisten sind auch als Drucksache erhältlich.

Integrierte Sicherheit (IS)

Das Angebot «Integrierte Sicherheit» ist für Unternehmen bestimmt, diebezüglich Systemsicherheit noch einen Schritt weiter gehen wollen, als auf-grund der ASA-Bestimmungen verlangt wird. Dabei geht es um eine ganz-heitliche Beratung und partnerschaftliche Unterstützung der Unterneh-men in einem Projekt, das betriebsspezifisch und zeitlich limitiert ist. DieSuva vermittelt Hilfe zur Selbsthilfe. Durch Verbesserung der Systemsicher-

heit und Förderung der Sicherheitskultur sollen folgende Ziele erreicht wer-den:

■ Reduktion– der unsicheren Handlungen und Bedingungen– der Zahl der störenden Ereignisse– der Ausfallzeiten und– der direkten und indirekten Unfallkosten

■ Erfüllung aller gesetzlichen Verpflichtungen betreffend Arbeitssicherheitund Gesundheitsschutz

Ein solches Projekt setzt voraus, dass die Unternehmensleitung fest ent-schlossen ist, die Sicherheitskultur und die Systemsicherheit umfassendund nachhaltig zu verbessern und dabei selbst die Führungsrolle zu über-nehmen. Die Suva-Spezialisten begleiten den ganzen Prozess (Coaching)und leisten fachliche Unterstützung, das Unternehmen leitet aber das Pro-jekt selbst.

Bei Bedarf bietet die Suva im Rahmen der Integrierten Sicherheit auchBeratung und Massnahmenpakete zur Förderung der Freizeitsicherheit an.

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Bild 15: Integrierte Sicherheit – Projektverlauf.

Angebot

■ Rahmenbedin-gungen

Entscheid

■ Vereinbarung■ Organisation■ Ziele■ Terminplanung

Aufnahme des Ist-Zustandes

Management-Workshop

■ Selbstbeurteilung■ Stand betr. ASA■ Betriebsrundgang■ Interviews■ evtl. Sofortmass-

nahmen■ Bericht der Suva■ Besprechung

Aktionsplan

■ kundenspezifisch■ zielorientiert■ QM-gerecht

■ Besprechung und Freigabe des Aktionsplans

■ Aufträge■ Termine

Seminare

■ Kaderseminare■ Audittechnik■ Ursachenbaum■ Risikoanalyse■ Absenzen-

management

Umsetzung

■ Fachberatung Suva

■ Coaching Suva

ASA-Kontrolle

Schlussbesprechung

■ Ziele erreicht?■ weiteres Vorgehen

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Angebot 2: Einzelkontrollen, Vorsorgeuntersuchungen

Einzelkontrollen an den Arbeitsplätzen

Durch Kontrollen erreicht die Suva u.a. auch diejenigen Betriebe, die derSicherheit und dem Gesundheitsschutz an den Arbeitsplätzen zu wenig Be-achtung schenken. Dabei geht es um die Durchsetzung der gesetzlichenMindestanforderungen. Das Vorgehen wird jeweils auf die vorhandenenGefährdungen abgestimmt.

Wenn gegen Vorschriften verstossen wird und der Betrieb die Gelegenhei-ten zur Verbesserung der Situation nicht wahrnimmt, werden im Interessedes Arbeitnehmerschutzes Sanktionen verfügt. In Frage kommen die Ein-stellung der Arbeiten, Prämienerhöhung oder Strafanzeige.

Solch repressive Massnahmen sind glücklicherweise selten nötig. MancheUnternehmen betrachten die Arbeitsplatzkontrollen sogar als Unterstützungder Führungsverantwortlichen bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Bild 16Arbeitsmedizinische Vorsorge. Gehöruntersuchung in einem Audiomobil der Suva.

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Die Suva kann Betriebe und Arbeitnehmer/-innen zur Verhütung von Be-rufskrankheiten den Vorschriften der arbeitsmedizinischen Vorsorge unter-stellen. Dabei sind Eintrittsuntersuchungen, danach periodische Kontroll-untersuchungen und nach Aufgabe der gesundheitsgefährdenden Arbeitevtl. Nachuntersuchungen erforderlich. Je nach Situation handelt es sichum Laboruntersuchungen, Gehörprüfungen in den fünf Audiomobilen derSuva, Röntgenuntersuchungen, biologisches Monitoring, Prüfungen derLungenfunktion oder andere ärztliche Untersuchungen.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat zum Ziel, beginnende Berufskrankhei-ten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erkennen bzw. Personen, diebesonders empfindlich sind, bereits vor Arbeitsaufnahme zu erfassen. Beieiner erheblichen gesundheitlichen Gefährdung können die Arbeitsärzte und-ärztinnen der Suva durch Verfügung eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeit-nehmer von der gesundheitsgefährdenden Arbeit ausschliessen oder dieBeschäftigung bei dieser Arbeit nur unter bestimmten Bedingungen zulas-sen. Die von der Arbeit ausgeschlossenen Arbeitnehmer/-innen haben An-spruch auf persönliche Beratung und erhalten vom Versicherer Übergangs-leistungen.

Messungen an den Arbeitsplätzen und Analysen im Labor

In den Bereich der Kontrolle gehören auch die meisten Messungen undLaboranalysen der Suva. Dabei handelt es sich um

■ Schadstoffmessungen (silikogene Stäube, Metallstäube, Lösemittel,Asbest usw.)

■ Lärm- und Vibrationsmessungen

■ Messungen radioaktiver Stoffe und Strahlen

Die Messungen und Laboranalysen dienen der Beurteilung der Gesund-heitsgefährdung an den Arbeitsplätzen und sind eine wichtige Grundlage für die Evaluation geeigneter Schutzmassnahmen.

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Überwachung der Sicherheit von technischen Einrichtungen undGeräten (TEG)

Die Suva ist eines der Vollzugsorgane des Bundesgesetzes über die Sicher-heit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) und für die Markt-kontrolle (nachträgliche Überwachung) der technischen Einrichtungen undGeräte zuständig, die vor allem in den Betrieben eingesetzt werden. Stelltsie fest, dass ein TEG nicht den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsan-forderungen entspricht, ordnet sie die notwendigen Massnahmen an undsetzt sie durch.

Plangenehmigungs- und Betriebsbewilligungsverfahren

Das im Rahmen des Arbeitsgesetzes von den kantonalen Arbeitsinspekto-raten durchgeführte Verfahren verlangt, dass die industriellen Betriebe ihrePläne für neue Gebäude und grössere Einrichtungen zur Prüfung einreichen.Wenn es um Arbeitssicherheitsfragen geht, kommen die Pläne via eidge-nössische Arbeitsinspektorate zur Suva, so dass gegebenenfalls Massnah-men zur Verminderung von Gefahren verlangt werden können. Das Plange-nehmigungs- und Betriebsbewilligungsverfahren gibt also die Möglichkeit,frühzeitig alle für die Arbeitssicherheit erforderlichen baulichen und techni-schen Massnahmen anzuordnen.

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Angebot 3: Aktionen und Kampagnen

Die Suva führt zu ausgewählten Themen und in ausgewählten Branchenregelmässig Aktionen und Kampagnen durch. Damit will sie ihre Mittel undRessourcen gezielt in Schwerpunktgebieten des Unfallgeschehens ein-setzen – also dort, wo die Risiken und damit auch die Kosten am grösstensind.

Ein Beispiel ist die Aktion «Wald – Sicherheit ist machbar». Sie bewirktevon 1990 bis 2000 eine Reduktion der Unfallzahlen in den Forstbetriebenum rund 30 Prozent. Ein anderes Beispiel ist die Aktion «Neu am Arbeits-platz». Sie reagiert auf die Tatsache, dass neue Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter sowie Temporärarbeitende ein 50 Prozent höheres Unfallrisiko haben.Die immer noch laufende Aktion «Mehr Sicherheit auf dem Bau» wurdeausgelöst durch das Inkrafttreten der neuen Bauarbeitenverordnung am 1. Juli 2000.

Breit angelegte, nationale Sicherheitsprogramme führt auch die Eidgenös-sische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS durch, wobeisie die Federführung bisher immer der Suva übertragen hat. Das letzteEKAS-Programm «STOP – Hirne bim Lüpfe» war dem Thema Lastentrans-port von Hand und der Rückenproblematik gewidmet.

Aktionen und Kampagnen umfassen jeweils ein ganzes Paket von Massnah-men und Angeboten: beispielsweise Beratungen, Kontrollbesuche, attrak-tive Sensibilisierungsmittel und Arbeitshilfen für die Betriebe, bei grossenKampagnen zum Teil auch Fernsehspots.

Für den Erfolg der Aktionen und Kampagnen ist die aktive Beteiligung der betroffenen Unternehmen und Verbände entscheidend. Wir beziehen sie deshalb in die Vorbereitungsarbeiten ein und kündigen die geplanten Ak-tionen und Kampagnen frühzeitig an. Einem jährlich erscheinenden Pros-pekt kann entnommen werden, was demnächst läuft (Bestell-Nr. 88089).

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Bei grösseren Aktionen und Kampagnen führen die Suva wie auch dieEKAS jeweils Erfolgskontrollen durch. Umfragen bei den Zielgruppen, Analysen des Unfallgeschehens und weitere Indikatoren zeigen, ob diegesetzten Ziele erreicht wurden. Die Erfolgskontrollen ermöglichen es,bereits während einer Kampagne korrigierend einzuwirken, z.B. wenn manfeststellt, dass eine wichtige Zielgruppe nicht sensibilisiert werden konnte.Zudem können die gewonnenen Erkenntnisse für zukünftige Aktionen undKampagnen genutzt werden.

Bild 17Kampagne «STOP – Hirne bim Lüpfe». Kleinplakat zur Sensibilisierung der Belegschaft.

Bestellmöglichkeiten für Informations-und Einsatzmittel siehe Rückseite

Trage nicht, was rollen kann!

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Angebot 4: Internet: www.suva.ch

Die Suva setzt auf E-Business, um die schnellen und effizienten Informa-tions-, Kommunikations- und Vertriebsmöglichkeiten des Internet zu nut-zen. Dank des kontinuierlichen Ausbaus der Suva-Webseite sind wir heutein der Lage, unseren Kunden und Partnern eine attraktive Informations- undBestellplattform zur Verfügung zu stellen, die auch sehr rege benutzt wird.

Zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz finden Sie neben aktuellenFachinformationen insbesondere folgende Angebote:

Sapros: Internet-Fachmarkt für Sicherheitsprodukte (www.sapros.ch) Sapros bietet den Kunden Informationen und Einkaufsmöglichkeiten perMausklick an. Erhältlich sind Sicherheitsprodukte der Suva und andererAnbieter.

ASA: Sicherheit mit System (www.suva.ch/asa)Hier sind Informationen und Werkzeuge zur Umsetzung der ASA-Bestim-mungen und eines betrieblichen Sicherheitssystems zu finden. Auf Seite 31wurden diese Hilfsmittel bereits vorgestellt.

Bild 18: Auf der Webseite der Suva sind zahlreiche Hilfsmittel zurUmsetzung der ASA-Bestimmungen zu finden.

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Waswo: Informationsmittel (www.suva.ch/waswo)Zum Suchen, Online-Bestellen und Ausdrucken von Informationsmitteln(Infoschriften, Videos, Plakate usw.). Heute werden bereits 57 Prozent derInfomittel-Bestellungen übers Waswo abgewickelt.

Sunet: Tool für die Administration und Auswertung der Unfälle(www.suva.ch/sunet) Die von der Suva initiierte Software Sunet ist ein gemeinsames Produkt derUnfall- und Krankenversicherungsbranche. Sie dient der elektronischen Er-fassung, Übermittlung und Auswertung der Unfälle und Krankheitsabwe-senheiten im Betrieb. Das Programm ermöglicht ein effizientes Absenzen-management. Diverse Auswertungsmöglichkeiten liefern wichtige Erkennt-nisse für die Gefahrenanalyse im Betrieb.

Auf der Suva-Homepage finden Sie auch spezielle Seiten zu den Themen

■ Arbeitsmedizin www.suva.ch/arbeitsmedizin■ Zertifizierung von

Produkten www.suva.ch/certification■ Betriebliche

Gesundheitsförderung www.suva.ch/gesundheitsfoerderung■ Freizeitsicherheit www.suvaliv.ch■ Aus- und Weiterbildung www.suva.ch/kurse

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Angebot 5: Aus- und Weiterbildung

Die Ausbildung nimmt in der breiten Palette von Instrumenten, welche dieSuva in der Präventionsarbeit einsetzt, einen wichtigen Platz ein. Denndurch Ausbildung lässt sich das vielfältige Wissen und Können, das für dieFörderung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nötig ist, um-fassend und differenziert vermitteln. Die Wirkung ist besonders nachhaltig.

Unser Angebot richtet sich vor allem an Personen, die einen grossen Ein-fluss auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in den Unternehmenhaben und ihr Wissen und Können weitergeben (Multiplikatoren).

Das sind insbesondere■ Kaderleute aller Stufen ■ Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (Sicherheitsfach-

leute und Sicherheitsingenieure)■ Sicherheitsbeauftragte■ Lehrmeister■ weitere Personen mit gesundheitsschutzrelevanten Tätigkeiten,

z.B. Strahlenschutzsachverständige, Maschinenkonstrukteure oder Personen, die in den Betrieben für die Lärmbekämpfung zuständig sind

Das reichhaltige Ausbildungsangebot trägt den unterschiedlichen Ausbil-dungsbedürfnissen der Betriebe Rechnung und wird stetig weiterentwickelt.In jüngster Zeit haben namentlich die durch die «ASA-Bestimmungen» ausgelösten Bedürfnisse zu Neuerungen geführt. Detaillierte Informationenüber das Ausbildungsangebot finden Sie unter www.suva.ch/kurse oderim jährlich erscheinenden «Kursprogramm Gesundheitsschutz» (Bestell-Nr.88045).

Aus Kapazitätsgründen ist es der Suva in der Regel nicht möglich, selberArbeitnehmer, Lehrlinge und Schüler auszubilden. Die Ausbildner dieserZielgruppen werden aber unterstützt durch zahlreiche Unterrichtshilfen wie Merkblätter, Plakate, Videos, DVD und Lernprogramme auf CD-ROM.Vereinzelt stehen auch «pfannenfertige» Unterrichtsunterlagen zur Verfü-gung.

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Bild 19In Ausbildungsveranstaltungen lässt sich das vielfältige Wissen und Können, das für die Förderung der Sicherheit und Gesundheit nötig ist, umfassend und differenziert vermitteln.

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Angebot 6: Grundlagen, Fachkompetenz

Selbstverständlich ist Fachkompetenz die Basis aller Angebote und Tätig-keiten, die bisher beschrieben wurden. Im Folgenden seien jedoch einigeAngebote und Tätigkeiten hervorgehoben, die ganz besonders auf derGrundlagenarbeit und der Fachkompetenz der Suva-Spezialistinnen und -Spezialisten beruhen.

Fachberatung

Die Sicherheitsfachleute der Suva beraten die Unternehmen und Verbändeauf deren Wunsch oder ergreifen selbst die Initiative. Die Beratungen rei-chen von der fachspezifischen Einzelauskunft über Arbeitsplatzbeurteilun-gen vor Ort bis hin zur Beratung bei komplexen Problemen.

Gegenstand der Beratungen sind zum Beispiel■ sicherheitstechnische Fragen ■ die Auslegung von Sicherheitsbestimmungen■ arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Aspekte■ Fragen der Ergonomie ■ arbeitspsychologische Fragen■ Suchtprobleme am Arbeitsplatz■ die Freizeitsicherheit

Bild 20Beratung am Arbeitsplatz.

Information

Damit die Unternehmen und die Beschäftigten optimal vom Fachwissen derSuva profitieren können, legt sie grossen Wert auf eine verständliche undkundengerechte Darstellung ihrer Informationen und Botschaften. Die Pub-likationen, Checklisten, Videos, Plakate, DVDs und CD-ROMs der Suva enthalten zum Teil Sachinformation für Fachleute und Betriebsleiter, zum Teil dienen sie der Motivation und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter. Zahlreiche Informationsmittel eignen sich auch für die Ausbildungan Berufs- und Fachschulen.

Das breite Informationsmittel-Angebot der Suva kann mit Hilfe des Inter-net-Suchsystems «Waswo» erschlossen werden (www.suva.ch/waswo).Hier können Sie auch online bestellen. Einen Überblick finden Sie auch in den Angebotsbroschüren «Publikationen» (Bestell-Nr. 88094) und «Plakate» (Bestell-Nr. 88110).

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Bild 21Die Suva legt grossen Wert auf eine verständliche und zielgruppengerechte Darstellung ihrer Informationen undBotschaften.

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Dienstleistungen für Hersteller und Lieferanten von technischenProdukten

Eine wichtige Voraussetzung für die Arbeitssicherheit ist der Einsatz vonsicherheitskonformen Maschinen, Einrichtungen und Geräten an den Ar-beitsplätzen. Die Suva arbeitet deshalb mit den Herstellern und Lieferantensolcher Produkte zusammen.

Als Zertifizierungsstelle, die europäisch notifiziert ist, stellt der BereichTechnik der Suva den Herstellern und Lieferanten europataugliche Zertifi-kate aus. Diese zeigen dem Käufer, dass das Produkt den Sicherheitsanfor-derungen der EG-Maschinenrichtlinie (98/37/EG) bzw. der EG-Richtlinieüber persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG) entspricht. Im Bereichder persönlichen Schutzausrüstungen beurteilt die Suva insbesondere Aus-rüstungen zum Schutz gegen Stürze aus der Höhe (Anseilschutz).

Weitere Dienstleistungen für Hersteller und Lieferanten sind:

■ Auskünfte über Sicherheitsanforderungen von EG-Richtlinien undCEN/CENELEC-Normen.

■ Unterstützung beim Erarbeiten von Sicherheitskonzepten.

■ Beratung für Hersteller, die ihre Produkte ins europäische Auslandexportieren und die Sicherheit derselben durch eine «Eigenkonformi-tätserklärung» gemäss EG-Maschinenrichtlinie belegen wollen.

■ Ausstellen von «STEG-Bescheinigungen». Diese zeigen dem Käufer,dass ein Produkt den Sicherheitsanforderungen des schweizerischenBundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) entspricht.

■ Seminarien über Produktesicherheit

Für all diese Tätigkeiten werden Gebühren erhoben.

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Sicherheitsprodukte

Bild 22Schutzhaube B90 für Baukreissägen. Untersuchungen haben gezeigt, dass mit diesem Suva-Produkt jedes Jahr Hunderte von Unfällen vermieden und Millionen von Franken ein-gespart werden.

Die Suva entwickelt in ausgewählten Bereichen selbst Sicherheitsprodukte,insbesondere Sicherheitseinrichtungen zu Holzbearbeitungsmaschinen.Diese Produkte werden kostendeckend auf den Markt gebracht.

Die Suva-Sicherheitsprodukte werden so gestaltet, dass sie den Markt-bedürfnissen entsprechen und sicherheitstechnisch sowie qualitativ fürandere Hersteller richtungsweisend sind. Tatsächlich sind die Schutzein-richtungen der Suva zum Teil als Beispiel für den Sicherheitsstandard ineuropäische Normen aufgenommen worden.

Die Suva entwickelt und verkauft auch ausgewählte persönliche Schutz-ausrüstungen wie Schutzbrillen und Gehörschutzmittel.

Genaueres über die Sicherheitsprodukte finden Sie unter www.sapros.ch.

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Grundlagenarbeit, Vorschriftenwerk, internationale Zusammenarbeit

Die Grundlagenarbeit ist eine wichtige Voraussetzung für die fachliche Qua-lität unserer Präventionstätigkeit und deshalb von zentraler Bedeutung. Sieumfasst insbesondere

■ die Auswertung des Unfallgeschehens und Unfallabklärungen

■ die Überwachung des Trends der Berufskrankheiten

■ die Entwicklung von Methoden und Instrumenten zur Durchführung vonGefährdungs-, Arbeitsplatz- und Risikoanalysen

■ die Evaluation der Wirkung von Präventionsprojekten (Erfolgskontrollen)

■ die Beteiligung an nationalen und internationalen Fachgremien und Forschungsprojekten

■ die aktive Mitarbeit beim Erarbeiten von Vorschriften und Normen (z.B.Verordnungen des Bundes, Richtlinien der EKAS, Normen des CEN, desCENELEC und der ISO)

■ den Erlass von Arbeitsplatz-Grenzwerten (z.B. MAK-Werte)

Die europäische Harmonisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Vorschriften und der technischen Normen ist schon weit fortgeschritten. DieSchweiz will und kann sich dieser Entwicklung nicht entziehen. Der Bundhat wichtige europäische Vorschriften wie beispielsweise die EG-Maschi-nenrichtlinie auch für die Schweiz als verbindlich erklärt, und das schweize-rische Vorschriftenwerk wird in einem längeren Prozess den europäischenGegebenheiten angepasst. Angesichts dieser Entwicklung kommt der inter-nationalen Zusammenarbeit eine grosse Bedeutung zu. So ist die Suva ins-besondere in zahlreichen Technischen Komitees und Arbeitsgruppen deseuropäischen Komitees für Normung (CEN) vertreten.

Da die Suva selbst nur wenig Mittel zu Forschungszwecken aufwendenkann und den Erfahrungsaustausch mit anderen Institutionen für äusserstnützlich hält, arbeitet sie in den verschiedensten Präventionsfragen mitPartnern zusammen: zum Beispiel mit den schweizerischen Hochschulenund Universitäten, dem INRS in Frankreich, den Berufsgenossenschaften(BG) in Deutschland, der österreichischen AUVA und mit der Internatio-nalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS).

Gesamthaft gesehen dürften die Arbeitssicherheit und der Gesundheits-schutz in der Schweiz vom europäischen Vorschriftenwerk und von derinternationalen Zusammenarbeit deutlich profitieren.

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7 Verhütung von berufsbedingten Erkrankungen und betriebliche Gesundheitsförderung

Berufskrankheitenprophylaxe

Die Suva ist in sämtlichen Berieben der Schweiz für die Aufsicht über dieBerufskrankheitenprophylaxe zuständig. Dabei geht es um die Vermeidungberufsbedingter Krankheiten wie ■ Hauterkrankungen (z.B. wegen Mineralölen, Kühlschmiermitteln,

Zement)■ Lärmschwerhörigkeit■ Atemwegserkrankungen (z.B. Bäckerasthma, Staublunge, asbest-

bedingte Erkrankungen)■ Erkrankungen des Bewegungsapparates

In der Berufskrankheitenprophylaxe hat die Suva mit ihren Spezialistinnenund Spezialisten aus den Bereichen Arbeitsmedizin, Chemie, Lärm- undStrahlenschutz ein grosses Know-how und viel Erfahrung, um die komple-xen Probleme zu lösen, die in diesem Zusammenhang auftreten. Die ent-sprechenden Aktivitäten der Suva wie Kontrollen und Messungen an denArbeitsplätzen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Beratungund Grundlagenarbeit wurden bereits in Kapitel 6 erwähnt.

Da Berufskrankheiten oft schwerwiegende Folgen haben (Berufswechsel,Invalidität, Berufskrebs, Tod) und hohe Kosten verursachen, wird auch weiterhin ein hoher Einsatz zu Gunsten ihrer Verhütung erforderlich sein.

Verhütung von berufsassoziierten Gesundheitsstörungen

In den letzten Jahren haben die so genannten «berufsassoziierten Gesund-heitsstörungen» stark an Bedeutung zugenommen. Mit diesem Begriff fasstman gesundheitliche Probleme und Beschwerden zusammen, die von derVersicherung aufgrund der strengen gesetzlichen Vorgaben nicht als «Be-rufskrankheit» oder «Berufsunfall» anerkannt werden, aber trotzdem mit denArbeitsbedingungen zusammenhängen. Häufig handelt es sich dabei umGesundheitsstörungen im Zusammenhang mit Stress, Überbeanspruchung,Schicht- und Nachtarbeit, Akkordarbeit, Monotonie oder Mobbing. Bei den

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Gesundheitsstörungen, die dabei auftreten können, handelt es sich oft umMagen-Darm-Probleme, Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Probleme. Inden Bereich der berufsassoziierten Gesundheitsstörungen gehören auchzahlreiche Beschwerden, die auf ergonomische Probleme zurückzuführensind (z.B. bei der Bildschirmarbeit), sowie Beschwerden am Bewegungsap-parat (Rückenschmerzen).

Von solchen Gesundheitsstörungen sind sehr viele Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer betroffen. Das seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) hat ineiner jüngst publizierten Studie darauf hingewiesen, dass allein die Gesund-heitsstörungen infolge von Stress jährlich sehr hohe Kosten verursachen.Für die Unternehmen fallen vor allem Krankheitsabwesenheiten und Pro-duktionsausfälle ins Gewicht. Das Fehlen der Gesundheit kostet die Unter-nehmen viel mehr, als allgemein vermutet wird. Genaue Statistiken undKennziffern bezüglich der berufsassoziierten Gesundheitsstörungen gibt esaber leider nicht.

Auch die Suva hat sich dieser Thematik angenommen und entsprechendeAngebote für die Betriebe aufgebaut, insbesondere in den Bereichen

■ Ergonomie am Arbeitsplatz

■ Bildschirmergonomie

■ Stress und

■ Suchtmittel am Arbeitsplatz

Zu diesen Themen stellt die Suva moderne Informations- und Arbeitsmittelzur Verfügung (Broschüren, Filme, CD-ROM, Checklisten). Zudem könnendie Betriebe Beratung von Arbeitsmedizinern, Ergonomen, Arbeitspsycho-logen und anderen Fachleuten in Anspruch nehmen. Des Weitern ist in die-sem Zusammenhang zu erwähnen, dass die Suva-Fachleute im Rahmender ASA-Systemkontrollen auch Gesundheitsschutzaspekte thematisieren.Die Ressourcen in diesem Bereich sind jedoch insgesamt beschränkt.

Die Suva sucht gegenwärtig zusammen mit Partnern und interessiertenKreisen Wege, um die Prävention auf dem Gebiet der berufsassoziiertenGesundheitsstörungen zu intensivieren und qualitativ zu verbessern (Statistik, Forschung). In diesem Zusammenhang gewinnt unter anderemdie «betriebliche Gesundheitsförderung» an Bedeutung.

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Betriebliche Gesundheitsförderung

Die betriebliche Gesundheitsförderung will einen wesentlichen Beitrag zurVermeidung der erwähnten berufsassoziierten Gesundheitsstörungen in-folge von Stress, Überbeanspruchung, Monotonie, Mobbing oder Ergono-mieproblemen leisten.

Es geht ihr darum, professionell auf alle gesundheitsrelevanten Faktoreneinzuwirken, für die das Unternehmen (mit)verantwortlich ist. Dazu gehörtdas Vermeiden gefährdender Einflüsse (Prävention) ebenso wie die Stär-kung fördernder Einflüsse (Ressourcen). Angesprochen sind in gleichemMass die Verhältnisse im Unternehmen (z.B. Unternehmenskultur, Arbeits-organisation, Arbeitsbedingungen) wie das Verhalten der einzelnen Mitar-beitenden. Nicht in die Privatsphäre der Mitarbeitenden einzudringen ist dasZiel, sondern dafür zu sorgen, dass die Arbeit vor allem zu einer Ressourcefür Gesundheit wird und ihr nicht schadet.

Ein Unternehmen, das in die Gesundheitsförderung investiert und dabeiprofessionell vorgeht, darf mit einer spürbaren Reduktion der Ausfallstun-den und der entsprechenden Kosten rechnen.

Bei der Suva ist ein Dienstleistungsangebot «betriebliche Gesundheitsför-derung» im Aufbau, das vor allem aus folgenden Elementen besteht:

Bild 23Dieses Standardwerk zum Thema Bildschirm-ergonomie ist erstmals 1983 erschienen. Es ist seither mehrmals überarbeitet und ineiner Gesamtauflage von über einer halbenMillion Exemplaren abgegeben worden.

Bild 24Diese häufig bestellte Broschüre ist ein einfaches Arbeitsmittel, um Stressproblemeam Arbeitsplatz zu analysieren und Verbes-serungsmassnahmen einzuleiten.

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■ Beratung der Betriebe: Ausgangspunkt der Beratung ist eine umfas-sende Analyse im Betrieb. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam mitdem Unternehmen Massnahmen definiert und umgesetzt. Beispiele, indenen das Beratungskonzept der Suva erfolgreich angewendet werdenkonnte, finden sich in den Broschüren «Gesunde Mitarbeiter in gesun-den Unternehmen – Beispiele guter Praxis» (Suva-Bestell-Nr. 2777.d)und «Kriterien und Beispiele guter Praxis betrieblicher Gesundheits-förderung in KMU» (Suva-Bestell-Nr. 2807.d).

■ Ausbildung von Fachleuten und Betriebsverantwortlichen für den Auf-bau eines Gesundheitsmanagements im Betrieb.

■ Europäisches Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung:Die Suva ist eine der nationalen Kontaktstellen zum europäischen Netz-werk für betriebliche Gesundheitsförderung. Dieses dient dem Know-how-Transfer.

Weitere Informationen finden Sie unter www.suva.ch/gesundheitsfoerderung

Das Angebot «Betriebliche Gesundheitsförderung» ist nicht mit dem Prä-mienzuschlag der EKAS finanzierbar. Ob und unter welchen Bedingungendie Suva mit diesem Angebot gegen Verrechnung auf breiter Basis an dieBetriebe herantreten darf, ist im Moment noch Gegenstand politischerAbklärungen.

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8 Sichere Freizeit

Für die Verhütung von Freizeitunfällen ist die bfu die wichtigste Instanz inunserem Land. Ihr stehen mit Abstand am meisten finanzielle Mittel zu diesem Zweck zur Verfügung (NBU-Prämienzuschlag). Bei der Förderungder Freizeitsicherheit arbeitet die Suva eng mit der bfu zusammen.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Freizeitunfälle (siehe Seite 7)hat die Suva in den letzten Jahren die Anstrengungen auf diesem Gebietverstärkt. Einerseits durch Kampagnen in der Öffentlichkeit, anderseitsdurch Motivation der Unternehmen, sich mit Betriebsaktionen für ein sicheres Freizeitverhalten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen.Das für mittlere und grosse Betriebe eingeführte Bonus-Malus-System inder Nichtberufsunfallversicherung hilft, entsprechende Anreize zu schaffen.

Das Angebot der Suva sieht wie folgt aus:

■ Aktionen und Kampagnen. Angesprochen werden vor allem Sport Treibende und junge Leute. Während der nächsten Jahre laufen fol-gende Kampagnen:

■ «Dänk a Glänk». Im Vordergrund stehen die Sportarten Fussball, Volley-, Hand- und Basketball sowie Jogging/Fitness.

■ «Check the risk» (Schneesport)■ «Helm yourself!» (Velohelm)

Bei diesen Kampagnen werden sowohl die breite Öffentlichkeit (z.B.über TV-Spots), die Sportorganisatoren als auch die Unternehmen miteinbezogen.

Freizeitunfälle kosten die Unternehmen mehr, als man glaubt. Die Versicherungsprämienwerden zwar meistens von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst bezahlt. Alle anderen Kosten, die der Ausfall von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit sich bringt,bezahlt jedoch der Betrieb: umdisponieren, Ersatzkräfte einarbeiten, Arbeitsverzögerun-gen, Imageverlust usw. Die Verhütung von Freizeitunfällen lohnt sich also auch für denBetrieb.

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Bild 25Dänk a Glänk ... und auch an den Kopf!

■ Beratungen. Dieses Angebot ist für motivierte Unternehmen bestimmt,die sich aktiv für die Senkung der Ausfalltage und der Kosten einsetzenwollen. Zuerst wird abgeklärt, wo bei der Belegschaft die Unfallschwer-punkte liegen (beim Fussball? beim Skifahren? im Haushalt? im Stras-senverkehr?). Danach werden zusammen mit dem Betrieb geeigneteMassnahmen festgelegt. Zum Beispiel Wettbewerbe, Sicherheitspar-cours, der Einsatz von Informationsmitteln, Schulungen. Bei Bedarf werden Partner beigezogen, insbesondere die bfu, wenn es um die Ver-hütung von Verkehrsunfällen geht. Solche Beratungen bietet die Suvavor allem im Zusammenhang mit den Präventionskampagnen und imRahmen des Angebots «Integrierte Sicherheit» an.

■ Ausbildung. Hier gibt es zwei Stossrichtungen: Zum einen sollen Spezialisten der Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte in praxis-orientierten Veranstaltungen erfahren, wie sie in ihrem Betrieb wirkungs-voll Freizeitsicherheits-Aktivitäten organisieren und durchführen können.Zum andern werden Trainer und Funktionäre von Sportverbänden inKursen dazu animiert, sichere Trainingsmethoden anzuwenden.

Weitere Angaben zu unserem Angebot finden Sie im Internet unterwww.suvaliv.ch oder in der Broschüre «Impulse für eine sichere Freizeit.Informationen und Anregungen für Vorgesetzte, die ihre Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter vor Unfällen in der Freizeit schützen wollen» (Bestell-Nr.88105.d).

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9 Ausblick

Veränderte Rahmenbedingungen

Wie in vielen anderen Bereichen des Lebens werden auch für die Sicherheitund Gesundheit der Beschäftigten in Zukunft veränderte Rahmenbedingun-gen gelten. Wegen der Globalisierung der Märkte müssen sich die Unter-nehmen einem verschärften Kosten- und Konkurrenzdruck stellen, uminternational bestehen zu können. Die unterschiedlichen Sicherheits- undGesundheitsbedingungen in den verschiedenen Ländern der Welt werdendeutlicher als in der Vergangenheit zu Tage treten und Fragen aufwerfen.Neue Technologien führen zu veränderten Gefährdungsbildern, zu neuenund andern Belastungsmustern. Die deregulierten Arbeitsmärkte machenes schwierig, die heutigen Standards im Arbeitnehmerschutz zu wahrenoder gar auszubauen. Es gibt aber auch gegenläufige Tendenzen: DieUnternehmen werden inskünftig noch vermehrt erkennen, dass ein umfas-sendes Risiko-Management, zu dem insbesondere auch die Gesundheitder Menschen und die Sicherheit der Anlagen gehören, sich auch wirt-schaftlich lohnt.

Internationale Anforderungen und Entwicklungen

Im Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz lassen sich international seit einigerZeit Entwicklungen erkennen, die den erwähnten Veränderungen Rechnungtragen. Einerseits wird die unternehmerische Eigenverantwortung für Sicher-heits- und Gesundheitsbelange sehr stark betont. Andererseits wird inEuropa unter Federführung der EU dafür gesorgt, dass nur noch sicheretechnische Einrichtungen und Geräte auf den Markt kommen. An denGesundheitsschutz am Arbeitsplatz werden in Richtlinien festgelegte Mini-malanforderungen gestellt. Dies ist unter anderem deshalb nötig, weil nichtdavon ausgegangen werden kann, dass der Markt ohne Leitplanken all die-se Probleme selber löst. Des Weitern wird sich der Gedanke durchsetzen,dass nicht bloss die vom Arbeitsplatz ausgehenden Gefährdungen für diearbeitenden Menschen und für die Unternehmungen von Bedeutung sind,sondern die Gesundheitsbedingungen ganz allgemein. Es sind also nament-lich die allgemeine Gesundheitsförderung und die Freizeitsicherheit zu ver-stärken (siehe Kapitel 7 und 8).

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Der Vollzug der Zukunft

Diese Einsichten und Tendenzen werden auch den Gesundheitsschutz inunserem Land nachhaltig beeinflussen. Ein eigentlicher Paradigmawechselwurde mit der Einführung der ASA-Bestimmungen eingeleitet: Die Betriebebauen heute eigentliche Sicherheitssysteme auf – in vielen Fällen mit Hilfeeiner von den Verbänden erarbeiteten Branchenlösung. Im Vollzug stehennicht mehr die früher üblichen Einzelkontrollen im Vordergrund, sondernSystemkontrollen. Die Tendenz zur ganzheitlichen und systemorientiertenPrävention wird auch für die Entwicklung der nächsten Jahre prägend sein.Der Vollzug der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes muss aufdie wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und technischen Änderungenschnell und flexibel reagieren. Die Bedürfnisse der Unternehmen nacheinem wirksamen Risiko-Management sind nachhaltig zu unterstützen. DieArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Schutz ihrerGesundheit, sie haben entsprechende Bestrebungen zu unterstützen, undes steht ihnen dabei die Mitwirkung zu. Die Aufgaben müssen in internatio-naler Zusammenarbeit gelöst werden, zum einen, weil die wirtschaftlichenFragen keine Landesgrenzen kennen, zum andern, weil das in andern Län-dern erarbeitete Know-how auch für uns genutzt werden kann. Für dieseAufgaben braucht es effiziente Strukturen und Methoden, damit die Res-sourcen, die vielleicht in Zukunft noch knapper werden, optimal und ziel-gerichtet eingesetzt werden können. Der vorliegende Bericht zeigt, dass die Suva entschlossen ist, in diese Richtung zu gehen.

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Anhänge

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Anhang 1: Abkürzungen

ArG Arbeitsgesetz

ArGV3 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz

ASA Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit.Der Begriff «ASA» steht auch für die systemorientierte Prävention in den Unternehmen (Sicherheitssystem).

AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Österreich

BfA Beratungsstelle für Arbeitssicherheit im Bauhauptgewerbe des Schweizerischen Baumeisterverbandes

bfu Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung

BG Berufsgenossenschaft, Deutschland

BUL Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft

CEN Europäisches Komitee für Normung

CENELEC Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung

EAK Eidgenössische Arbeitskommission

EG Europäische Gemeinschaft

EKAS Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

INRS Institut National de Recherche et de Sécurité pour la préven-tion des accidents du travail et des maladies professionnelles,Frankreich

IS Integrierte Sicherheit (= Angebot der Suva)

ISO Internationale Normierungsorganisation

IVSS Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit

KMU Kleine und mittlere Unternehmen

KVG Bundesgesetz über die Krankenversicherung

MAK Maximale Arbeitsplatzkonzentration (Grenzwert eines gas-,dampf- oder staubförmigen Arbeitsstoffes in der Luft)

QM Qualitätsmanagement

Sapros Safety Product Services: Internetfachmarkt für Sicherheits-produkte

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seco Staatssekretariat für Wirtschaft, Schweiz

SEV Schweizerischer Elektrotechnischer Verein

STEG Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrich-tungen und Geräten

Sunet Software für die Unfalladministration und das Absenzen-management

Suva Schweizerische Unfallversicherungsanstalt

SVGW Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches

SVS Schweizerischer Verein für Schweisstechnik

SVTI Schweizerischer Verein für technische Inspektionen (Druckbehälter)

TEG Technische Einrichtungen und Geräte

UVG Bundesgesetz über die Unfallversicherung

VUV Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufs-krankheiten

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Anhang 2: Weitere Informationen

Bestell-Nr.

Internet www.suva.ch – hier finden Sie die aktuellen Angebote der Suva (siehe dazu auch Seite 38f. der vorliegenden Broschüre).www.suva.ch/waswo – zum Suchen, Online-Bestellen und Ausdrucken von Informations-mitteln (Infoschriften, Checklisten, Merkblätter, Videos, CD-ROM, Plakate usw.)

Ausgewälte Die Sicherheit organisieren – 66101.dPublikationen eine zentrale Aufgabe für jedes Unternehmenfür den Chef/die Chefin Sicherheit und Gesundheitsschutz: 88057.d

Wo stehen wir? Ein Selbsttest für KMU

Mir wird schon nichts passieren! SBA 157.dWas tun gegen riskantes Verhalten am Arbeitsplatz?

Prävention: Aktionen und Kampagnen. 88089.dAngebot der Suva

Impulse für eine sichere Freizeit. Informationen 88105.dund Anregungen für Vorgesetzte, die ihre Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter vor Unfällen in der Freizeit schützen wollen.

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 1520.d

Übersichts- Unfallstatistik UVG 2386.dbroschüren

Prävention, Versicherung, Rehabilitation. 1900.dEin Portrait der Suva

EKAS - ein Porträt 6235.d

Kursprogramm Gesundheitsschutz der Suva 88045.d/f/i

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Bestell-Nr.

Für die Gefahr im Griff. Das Wichtigste für Ihre Sicher- 88154.dMitarbeiten- heit. Broschüre mit Grundregeln der Arbeits-den sicherheit, erhältlich in Deutsch, Französisch,

Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Serbisch,Albanisch,Türkisch.

Gefahr im Griff. Basiskurs Arbeitssicherheit. Ein Lernprogramm auf CD-ROMTeil 1: Mensch und Risiko, gefährliche Stoffe, 99050.dMaschinenbedienung, Transport, Persönliche Schutzausrüstung, Leitern. Preis: Fr. 30.–

Falsch – richtig: Situationen auf Baustellen. 11043Broschüre ohne Text (nur Bilder).

Bestellnummer: SBA 152.d