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Sicherheitsbelehrung Belehrung nach GefStoffV Institut für Pflanzenökologie

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Sicherheitsbelehrung

Belehrung nach GefStoffV

Institut für Pflanzenökologie

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Warum?

Ursachen für Unfälle:

Zur Vermeidung von Unfällen.

Gefahren, die ausgehen von- menschlichem Verhalten,- Geräten und- Gefahrstoffen.

Merke: Beim Unfall wirken meist mehrere Ursachen zusammen.

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Der Schutz vor Unfällen ist gewährleistet, wenn man diegültigen Vorschriften und Normen beachtet:

Chemikaliengesetz

Gefahrstoffverordnung - Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich MAK Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen TRK Technische Richtkonzentrationen BAT Biologischer Arbeitsstofftoleranzwert etc.

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)

Biostoffverordnung

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Richtlinien für LaboratorienAbfallgesetzBundesimmissionsschutzgesetzWasserhaushaltsgesetzPflanzenschutzmittelgesetzMutterschutzgesetzJugendarbeitsschutzgesetz

Unfallverhütungsvorschriften z.B. BGV A8 (Sicherheitskennzeichnung am Arbeits- platz)

Druckbehälterverordnung - Technische Regeln für Druckbehälter (TRB) - Technische Regeln für Druckgase (TRG)

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Regelwerk zum Arbeits- und Umweltschutz(Campuszugang)

http://www.umwelt-online.de

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Was sind Gefahrstoffe?

Nach § 3a ChemG werden als Gefahrstoffe Stoffe oderZubereitungen bezeichnet, die folgende Eigenschaftenbesitzen:

explosionsgefährlich

brandfördernd

hoch- oder leicht- oder entzündlich sehr giftig oder giftig oder gesundheitsschädlich

ätzend, reizend

sensibilisierend

krebserzeugend

fortpflanzungsgefährdend

erbgutverändernd

umweltgefährlich

sonstige chronisch schädigen- de Eigenschaften

obige Eigenschaften entstehen

lassen oder freisetzen

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Die Aufnahme dieser Stoffe in den menschlichen Körperkann

durch Einatmen über die Lunge,

durch Resorption durch die Haut sowie

über die Schleimhäute und

den Verdauungstrakt

erfolgen.

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T+

Sehr giftig

Kurzbezeichnung desGefahrstoffsymbols

Bezeichnung desGefahrstoffsymbols

Gefahrstoffsymbol

Name des Gefahrstoffes

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NameGefahrstoffsymbol

R-Sätze - Hinweise auf besondere Gefahren

S-Sätze - Sicherheitsratschläge

Betriebsanweisungen müssen aktualisiert werden.

ACHTUNG: Eine Zusammenstellung der R- und S-Sätze findet sich in jedem Labor an der Türinnen- seite sowie unter http://www.umwelt-online.de

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Sicheres Arbeiten in Laboratorien(Ein Film der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, Institut für Anorganische

Chemie, in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesunfallkasse)

Einführung Grundsätzliches Hygiene Gefahrstoffe Aufnahmewege Umgang mit Gefahrstoffen und Entsorgung Abzüge etc. Notfalleinrichtungen Augen- und Körperduschen, Meldeeinrichtungen, Erste Hilfe Feuerlöscher (Brandklassen, Umgang mit Löscheinrichtungen) Personenbrände, Löschdecken Persönliche Schutzausrüstung in besonderen Fällen Notfallsituationen

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Explosionsgefährlich

Gefahr:Kann durch Schlag, Reibung, Feuer oderandere Zündquellen unter schnellerEntwicklung von Gasen reagieren.

E

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Brandfördernd

Gefahr:Entwickelt Sauerstoff, kann brennbaresMaterial entzünden, insbesondere Fetteund Öle; erhöht die Heftigkeit eines Brandes.

Vorsicht:Jeden Kontakt mit brennbaren Stoffenvermeiden. Erhitzen führt zu Druck-steigerung d.h. erhöhte Berst- und Explo-sionsgefahr.

Beispiele:organische Peroxide, flüssiger Sauerstoff,Natriumnitrat, Ammoniumnitrat

O

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Hochentzündlich

F+

Gefahr:Flüssigkeiten mit einem extrem niedrigenFlammpunkt und niedrigen Siedepunkt.

Vorsicht:Von offenen Flammen, Funken undWärmequellen fernhalten. Rauchen undoffenes Licht Verboten.

Beispiele:Dimethylamin

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Leichtentzündlich

Gefahr:

Vorsicht:

F Flüssigkeiten mit einem Flammpunktunterhalb 21°C aber hochentzündlich.Können bei gewöhnlicher Temperatur anLuft leicht entzündet werden.

Von offenen Flammen, Funken undWärmequellen fernhalten. Rauchen undoffenes Licht Verboten.

Beispiele:Ethanol, Methanol, Aceton, Hexan, Butanol,Acetonitril

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Sehr giftig

T+

Gefahr:Führen nach Einatmen, Verschlucken oderAufnahme durch die Haut in sehr geringenMengen zum Tod oder zu akuten oderchronischen Gesundheitsschäden.

Vorsicht:Jeglichen Kontakt mit dem menschlichenKörper vermeiden. Bei Unwohlsein sofortzum Arzt. Auf ordnungsgemäße Sicherheits-technik (Laborabzug) oder persönlicheSchutzausrüstung achten.

Beispiele:2,2'-Bipyridyl

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Gefahr:

Vorsicht:

T

In geringen Mengen nach Einatmen, Ver-schlucken oder Aufnahme durch die Hautkönnen meist erhebliche Gesundheits-schäden oder gar der Tod eintreten.

Jeglichen Kontakt mit dem menschlichenKörper vermeiden. Bei Unwohlsein sofortzum Arzt. Auf ordnungsgemäße Sicherheits-technik (Laborabzug) oder persönlicheSchutzausrüstung achten.

Beispiele:Acetonitril, Methanol, Phenol

Giftig

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Gesundheitsschädlich

Xn

Gefahr:Können beim Einatmen, Verschlucken oderAufnahme über die Haut zum Tode führenoder akute oder chronische Gesundheits-schäden verursachen.

Vorsicht:Kontakt mit dem menschlichen Körper,auch Einatmen der Dämpfe vermeiden. BeiUnwohlsein zum Arzt. Körperschutz- undHygienemaßnahmen beachten.

Beispiele:Chloroform, Ammoniumchlorid, Titriplex III

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Ätzend

Gefahr:Zerstört bei Kontakt Gewebe der Haut,Augen und Atemwege. Kann verschiedeneMetalle angreifen und dabei gefährlicheReaktionen auslösen.

C

Vorsicht:Dämpfe nicht einatmen, jegliche Berührung,auch der Kleidung vermeiden.

Beispiele:Säuren und Laugen

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Reizend

Xi

Gefahr:Wirkt reizend auf die Haut, Augen undAtmungsorgane. Kann bei Kontakt mitHaut oder Schleimhaut Entzündungen ver-ursachen.

Vorsicht:Dämpfe nicht einatmen, Berührung mitHaut und Augen vermeiden.

Beispiele:Aceton, Calciumchlorid

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Umweltgefährlich

N Gefahr:Veränderungen der Beschaffenheit desNaturhaushalts, von Wasser, Boden oderLuft, Klima, Tiere, Pflanzen oder Mikro-organismen, so dass Gefahren für die Um-Welt herbeigeführt werden können.

Beispiele:Ammoniak, Cobaltchlorid

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Beim Einatmen oder Aufnahme über die Haut können Über-empfindlichkeitsreaktionen hervorrufen werden, so daß beikünftiger Exposition gegenüber dem Stoff oder der Zubereitungcharakteristische Störungen auftreten können.

Sensibilisierend

Sensibilisierung durch Einatmen

Xn & gesundheitsschädlich & R42

Sensibilisierung durch Hautkontakt

Xi & reizend & R43

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Krebserzeugend

T +R45bzw.R49

Gefahr:Beim Einatmen (R49), Verschlucken oderAufnahme über die Haut (R45) kann Krebserregt werden oder die Krebshäufigkeiterhöhen werden.

Vorsicht:Jeglichen Kontakt mit dem menschlichenKörper vermeiden. Bei Unwohlsein sofortzum Arzt. Auf ordnungsgemäße Sicherheits-technik (Laborabzug) oder persönlicheSchutzausrüstung achten.

Beispiele:Benzol

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Stoffe, die wegen möglicher krebserregender Wirkung beimMenschen Anlaß zur Besorgnis geben, über die jedoch genügendInformationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen.Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor,die jedoch nicht ausreichen, um einen Stoff in Kategorie 2(als krebserzeugend für den Menschen angesehen) einzustufen.

Xn + R40

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Beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Hautkönnen nichtvererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervor-gerufen oder deren Häufigkeit erhöht werden (fruchtschädigend)oder die männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionenoder -fähigkeit können beeinträchtigt werden.

Fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch)

T + R60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.T + R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen (z.B. Cycloheximid, Bleinitrat).

Xn + R62 Kann möglicherweise die Fortpflan- zungsfähigkeit beeinträchtigenXn + R63 Kann das Kind im Mutterleib mög- licherweise schädigen.

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Erbgutverändernd

Beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Hautkönnen vererbbare genetische Schäden hervorgerufen werdenoder deren Häufigkeit kann erhöhen werden.

T + R46 Kann vererbbare Schäden verur- sachen.

Xn + R40 Irreversibler Schaden möglich.

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Aufbewahrung

Gefahrstoffe sind so aufzubewahren oder zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden.

In Arbeitsräumen sind die Mengen an Gefahrstoffen auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen.

Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, daß ein Missbrauch und Fehlgebrauch verhindert wird.

!!! Totenkopf-Chemikalien !!!

Gefahrstoffe dürfen nicht in solche Behältnisse gefüllt werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.

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Sachgerechte Entsorgung

!!! Es gilt das Verursacherprinzip !!!

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"Allgemeine Schutzpflicht"Zur Abwehr von Gefahren sind Schutzmaßnahmen zu treffen.

Technischer Schutz:

Ersatz gefährlicher Stoffe durch weniger gefährliche

geschlossenes System

wirksame Absaugvorrichtungen

explosionsgeschützte elektrische Installationen

Kippvorrichtungen für Ballons und Fässer

Berstschutz/Schutzscheibe

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Persönlicher Schutz:

entsprechend den Aufnahmewegen in den Körper

Augen - Schutzbrille, Schutzschirm

Haut - Schutzhandschuhe, Laborkittel, festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk, Säureschutz- bekleidung

Mund - Pipettierhilfe

Nase - Atemschutz

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"Ermittlungs- und Überwachungspflicht"

Beim Umgang mit Stoffen und Zubereitungen muß er- mittelt werden (Aufzeichnen und Archivieren), ob

ein Gefahrstoff vorliegt und ob

Ersatzstoffe oder -verfahren mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko angewandt werden können.

Alle ermittelten Stoffe sind in einem Gefahrstoffver- zeichnis aufzuführen.

Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen sind die Gefahren, die von ihnen ausgehen zu ermitteln und zu bewerten sowie Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt zu regeln (Aufzeichnen und Archivieren).

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"Beschäftigungsbeschränkungen"

siehe Schreiben

"Unterrichtung gebärfähiger Arbeitnehmerinnen überBeschäftigungsbeschränkungen für werdende Mütter"

Mutterschutzrichtlinienverordnung

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"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur betrieben werden, wenn diese

sich in sicherem und einwandfreiem Zustand befinden.

Defekte elektrische Betriebsmittel nicht mehr benutzen bzw. aussondern.

Sicherheitstechnische Mängel sind unverzüglich zumelden und zu beseitigen.

Rundschreiben 24/99 "Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischerBetriebsmittel" durch institutseigene Elektrofachkraft gemäß GUV 22.1

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"Flüssiger Stickstoff"

Flüssiger Stickstoff ist im Aufzug grundsätzlich ohne Personenbegleitung zu transportieren. Hierzu eignet sich der große Lastenaufzug, der unterwegs nicht anhaltbar ist und auch nicht absackt (Rundschreiben des IFZ-Sprechers vom 1.12.2000).

Beim Arbeiten mit flüssigem Stickstoff sind Schutzbrille und geeignete Schutzhandschuhe zu tragen.

Beachten! Bei Arbeiten mit flüssigem Stickstoff muß ein ausreichender Atemluftaustausch gegeben sein.

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"Druckgasflaschen"

Technische Regeln DruckgaseAllgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter.

Betreiben von Druckgasbehältern

Nur erfahrene und geschulte Personen dürfen mit GASENund Gasflaschen umgehen.

!!! siehe Anleitung !!!

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"Betriebsanweisung"

Es ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, die enthalten muss:

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen

Verhaltensregeln

Verhalten speziell im Gefahrenfall

sachgerechte Entsorgung

Erste Hilfe-Maßnahmen

Ohne Sicherheitsbelehrung darf kein Umgang mit Ge- fahrstoffen gestattet werden. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.

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Acetonitril

BETRIEBSANWEISUNG gem. §20 GefStoffV

GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

VERHALTEN IM GEFAHRENFALL

ERSTE HILFE

SACHGERECHTE ENTSORGUNG

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"Betriebsanweisungen für das Institut"

Institutsordnung (Belehrung durch GefStoffbeauftragten) Versuchsbeschreibung (Erstellung, Überprüfung,

Aktualisierung und Belehrung durch verantw. Wissenschaftler/in)

In jedem Labor im Aktenordner mit der AufschriftBetriebsanweisungen nach GefStoffV

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"Betriebsanweisungen für Praktika"

Praktikumsordnung Versuchsbeschreibung

Sich grob oder wiederholt sicherheitswidrig verhaltende Studierendewerden vom Praktikum (bzw. vom experimentellen Arbeiten) ausge-schlossen. Sie können erst dann wieder zugelassen werden, wenn nach-gewiesen ist, daß sie sich kundig gemacht haben und eine Gefährdungihrer selbst und Anderer ausgeschlossen ist.

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"Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"

Belehrung durch verantw. Wissenschaftler/in

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Sie sorgen mit Sicherheitam besten für

Ihre Gesundheit !

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Kombination von geometrischer Form und Sicherheits-farbe und ihre Bedeutung für Sicherheitszeichen

Verbotszeichen Gebotszeichen

Material und Ein-richtungen zurBrandbekämpfung

RettungszeichenErste Hilfe

WarnzeichenVorsicht!

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Sammelstelle

Rettungsweg

ACHTUNG: Im Gefahrenfall nie den Aufzug benutzen!

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Löschschlauch Feuerlöschgerät

ACHTUNG: Informieren Sie sich über die Standorte der Feuermelder und des Gas Not-Aus.

Quelle: http://www.bgn.de/Symbole/Symbole_Verbotszeichen.html

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Erste Hilfe

Jährliche Prüfung der Verbandkästen aufFunktionsfähigkeit/Vollständigkeit

(in der Woche nach der jährlichen Sicherheitsbelehrung durch Ersthelfer)

Verbandbuch in jedem Verbandskasten führen und 5 Jahre aufbewahren.

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Notdusche Augenspüleinrichtung

Monatliche Prüfungauf

Funktionsfähigkeit

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Meldewesen ("6 W")

Notruf-Angaben

Wer meldet?

Wo geschah es?

Was geschah?

Wie viele Verletzte?

Wer wird verlangt?

Name und Rufnummer

Gebäude, Straße, Etage, Raumnr.

Unfall, Feuer, Verbrennung, ...

Anzahl

Notarzt, Krankenwagen, Feuer-wehr

Warten auf eventuelle Rückfragen der Notrufzentrale!

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Grundregeln

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Zutritt für Unbefugte verboten

ACHTUNG: Die Zutrittserlaubnis ist an den Labortüren vermerkt.

Rauchen verboten

Essen, Trinken und Schnupfen verboten

ACHTUNG: Lebensmittel dürfen nicht im Labor aufbewahrt werden.

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Im Labor ist ein Laborkittel zu tragen.

Im Labor muß eine Schutzbrille getragen werden.Brillenträger müssen eine optisch korrigierte Schutz-brille oder eine zugelassene Überbrille tragen.

Im Labor darf nur festes und trittsicheres Schuhwerkgetragen werden.

Die Labortüren sind bei Abwesenheit stets abzuschließen. Nie automatischen Schließer aushängen oder Keil unterlegen!

Mäntel, Jacken, Taschen etc. sind nicht im Laboraufzubewahren.

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Aus Sicherheitsgründen ist das Arbeiten im Labor nurwerktags zwischen 7.30 und 18.00 Uhr gestattet.

Notwendige Arbeiten außerhalb dieser Zeit bedürfeneiner gesonderten schriftlichen Genehmigung (Betreuerund Laborleiter/in).

Bei Arbeiten außerhalb der normalen Zeit ist dieAnwesenheit von mindestens zwei Personen erforderlich.

Auch der Einsatz von Spritzmitteln erfordert die Anwe-senheit einer zweiten Person.

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Der Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen ist imIFZ unter Auflage der Einhaltung folgender Bedingungenfreigegeben (Rundschreiben des Präsidenten vom 21.11.2000):

1. Während der Arbeitszeit muß ein Abluft- und Zuluft- system pro Labor eingeschaltet werden und dauerhaft in Betrieb sein.

2. Die vorhandenen Abläufe in den Laborbecken müssen mit einer Wasservorlage gefüllt sein; mindestens wöchentlich ist dies für alle Laborbecken (einschließ- lich Ausgüsse) zu überprüfen.

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3. Die Labortüren zu den Fluren müssen außer zum Be- treten und Verlassen der Räume geschlossen bleiben, um den Unterdruck aufrecht erhalten zu können.

4. Die Fenster in den Laboren müssen aus dem gleichen Grund geschlossen sein.

Das Sichtfenster dient der Sicherheit der in dem hinterder Tür liegenden Raum arbeitenden. Es darf nicht be-klebt oder die Sicht durch andere Gegenstände wie Gar-dinen oder Aufkleber beeinträchtigt werden.

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Mitführen von Tieren verboten

ACHTUNG: Auch Kinder dürfen aus Sicher- heitsgründen nicht ins Labor.