Sicherheitsbelehrung - Übersicht · Sicherheitsbelehrung für den Gentechnik Arbeitsbereich (S1)...

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Sicherheitsbelehrung für den Gentechnik Arbeitsbereich (S1) (S2) - Übersicht - Allgemeine Handlungsanweisung für Laboratorien Sicheres Arbeiten Persönliche Schutzausrüstung Schutzhandschuhe Hautschutz und Hautpflege Umgang mit Gefahrstoffen Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen Gentechnische Anlagen FG-Phytomedizin S1- und S2-Bereiche und Ansprechpartner Betriebsanweisung für Umgang mit GVOs Risikoeinstufung und Aufzeichnungspflicht von GVOs Sicherheitsbelehrung – 2020

Transcript of Sicherheitsbelehrung - Übersicht · Sicherheitsbelehrung für den Gentechnik Arbeitsbereich (S1)...

Sicherheitsbelehrung für den Gentechnik

Arbeitsbereich (S1) (S2)

- Übersicht -

• Allgemeine Handlungsanweisung für Laboratorien

• Sicheres Arbeiten

• Persönliche Schutzausrüstung

➢ Schutzhandschuhe

• Hautschutz und Hautpflege

• Umgang mit Gefahrstoffen

• Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen

• Gentechnische Anlagen FG-Phytomedizin

• S1- und S2-Bereiche und Ansprechpartner

• Betriebsanweisung für Umgang mit GVOs

➢ Risikoeinstufung und Aufzeichnungspflicht von GVOs

Sicherheitsbelehrung – 2020

Allgemeine

Handlungsanweisungen

für Laboratorien

✓ Zugangsbeschränkung zu Laboren

der Sicherheitsstufe S1, S2 oder

Umgang mit Biologischen

Gefahrstoffen

✓ Anweisungen ist Folge zu leisten

✓ Betrieb von Geräten nur nach

Einweisung

✓ Persönliche Schutzausrüstung

tragen

Handlungsanweisungen für Labore

- Sicheres Arbeiten -

Sicherheitsbelehrung –2020

Es gelten Biostoffverordnung und Gentechnikgesetz:

Handlungsanweisungen für Labore- Betriebsanweisung -

Sicherheitsbelehrung – 2020

DNTW:

Phytomedizin

K u r z f a s s u n g B E T R I E B S A N W E I S U N G

f ü r d e n L a b o r b e r e i c h a r b e i t s b e r e i c h s b e z o g e n n a c h § 1 2 ( 1 )

B i o s t o f f v e r o r d n u n g u n d § 1 4 G e f a h r s t o f f v e r o r d n u n g

Stand:

Oktober 2011

Haus: LE55/57

Räume:

K12/K14/K17B/

009/010

G E F A H R E N B E Z E I C H N U N G

Umgang mit biologischen, chemischen und physikalischen Gefahrstoffen

Laborleiterin: Prof. Dr. Carmen Büttner

G E F A H R E N F Ü R M E N S C H U N D U M W E L T

• Umgang mit biologischen, chemischen oder physikalischen Gefahrstoffen ist nur eingewiesenen Personen gestattet, um eine Gefährdung von Menschen und der Umwelt zu vermeiden

• Betriebsfremde Personen dürfen sich nur mit Erlaubnis des für das Labor Verantwortlichen und in Begleitung sachkundiger Personen im Labor aufhalten

S C H U T Z M A ß N A H M E N U N D V E R H A L T E N S R E G E L N

• Im Labor geschlossenen Laborkittel, festes und geschlossenes Schuhwerk tragen.

• Bei Umgang mit Gefahrstoffen geeignete, chemikalienbeständige Handschuhe (Semperguard) benutzen und wenn angezeigt ggf. Schutzbrille bzw. Atemschutzmaske verwenden

• Türen und Fenster während der Arbeiten geschlossen halten (Brandschutz und ausreichender Luftwechsel)

• Bei Arbeiten in Laboratorien mit Gefahrstoffen muss stets eine weitere, fachlich qualifizierte Person anwesend sein (Alleinarbeitsverbot)

• Flüchtige Gefahrstoffe sind unter dem Abzug zu handhaben

• Elektrische Geräte dürfen nur nach Einweisung durch Sachkundige und zum vorgesehenen Zweck betrieben werden (Betriebsanleitungen beachten!)

• Es ist verboten, defekte Geräte bis zur Reparatur weiter zu betreiben

• Spritzen, Kanülen und Skalpelle nur wenn unbedingt nötig benutzen. Benutzte Kanülen etc. in die Kanülenabfallbehälter geben

• Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber halten

• Nach Beendigung der Arbeiten Hände mit Wasser und Seife waschen. Danach Hautpflege gemäß Hautschutzplan vornehmen.

• Im Labor nicht Essen, Rauchen, Trinken, oder Kosmetika auftragen

• Gefahrstoffe dürfen nicht in Lebensmittelverpackungen umgefüllt/aufbewahrt werden

• Notausgänge, Fluchtwege, Durchgänge, Treppen sowie Zugänge zu Feuerlöschern, Notduschen und Erste-Hilfe-Einrichtungen dürfen nicht zugestellt werden

• Überflüssige Brandlasten sind zu entfernen. Eine besondere Gefahr geht von styroporhaltigen Verpackungsmaterialien aus, da sie im Brandfall zu extremer Rauchentwicklung führen

• Laborkittel und Straßenkleidung sind getrennt aufzubewahren. Die Straßenkleidung darf nicht im Labor aufbewahrt werden. Hierfür stehen abschließbare Schränke zur Verfügung. Räume wie Cafeteria, Pausenräume, Bibliotheken usw. dürfen nicht mit Laborkittel und Schutzhandschuhen betreten werden

• Alle Mitarbeiter müssen vor ihrem Ausscheiden aus dem Fachgebiet ihren Arbeitsplatz aufgeräumt und sicher übergeben

Wird zurzeit ins Englische übersetzt !

✓ Essen, Trinken, Rauchen ist verboten in Laboren

und Funktionsräumen

✓ Alleinarbeit ist verboten

✓ Mundpipettieren ist verboten. Immer geeignete

Pipettierhilfen benutzen

Handlungsanweisungen für Labore - Sicheres Arbeiten -

Sicherheitsbelehrung – 2020

✓ Planung von Experimenten!

✓ Ordnung am Arbeitsplatz

✓ Transport von Gefahrstoffen ausschließlich in unzerbrechlichen

Gefäßen

✓ Reinigung der Arbeitsplatzes und Geräten nach Beendigung der

Arbeiten

✓ Dekontamination von Arbeitsflächen und Geräten

✓ zugelassene Desinfektionsmittel (Pursept A im Labor, Menno

Florades im Gewächshaus)

✓ Entsorgung

✓ Chemikalienentsorgung

✓ Dekontamination von Biologischen Gefahrstoffen + GVOs

Sicherheitsbelehrung – 2020

Handlungsanweisungen für Labore - Sicheres Arbeiten -

Handlungsanweisungen für Labore

- Sicheres Arbeiten -

Sicherheitsbelehrung –2020

• Puffer, Lösungen, Abfälle ordentlich beschriften mit

Piktogrammen bekleben, Datum, Kürzel,

Konzentration und Art der Chemikalie,

• Flüssigabfall entsorgen nicht am Platz stehen lassen

• Mülleimer leeren, Arbeitsplatz nach dem Arbeiten

aufräumen und reinigen

▪ Papier

▪ Restmüll

▪ Wertstoffe (Grüner Punkt)

▪ Glasabfall

▪ Chemikalien

▪ Gefahrstoffkontaminierte Feststoffe (Gebinde, Glas)

▪ Scharfe/Spitze Gegenstände (Skalpelle, Kanülen, Rasierklingen

etc.)

▪ Mikrobiologische Abfälle/GVOs

Sicherheitsbelehrung – 2020

Handlungsanweisungen für Labore - Müllentsorgung-

• Behälter nur unter Abzug öffnen!

• Nicht auf dem Boden abstellen!!

• Handschuhe tragen

• Schutzbrille tragen!

• Kittel!

• Nichts verkippen!

• Aufmerksam sein vor den Chemikalienschränken - nichts verschleppen!

Handlungsanweisungen für Labore - Müllentsorgung-

Chemikalien kontaminierte Flüssigabfälle

Fußboden vor Chemiekalienlager 2020

Handlungsanweisungen für Labore- Persönliche Schutzausrüstung -

Langärmeliger, geschlossener

Laborkittel, schwer entflammbar

Geschlossene Schuhe

Schutzhandschuhe

beim Umgang mit Gefahrstoffen

Schutzbrille

beim Umgang mit Gefahrstoffen

Sicherheitsbelehrung –2020

Handlungsanweisungen für Labore- PSA - Schutzhandschuhe-

Mit Handschuhen Türklinken anfassen?

• Produktschutz vor menschlicher Kontamination (z.B. PCR)

→ Türklinke ist „menschlich“ kontaminiert also nicht mit Handschuhen anfassen

• Personenschutz vor Kontaminationen z.B. durch Mikroorganismen, Chemikalien

→Türklinke nicht anfassen, da sonst alle, die ohne Handschuhe dort anfassen

kontaminiert werden

Ohne Handschuhe anfassen:

Türklinken, Tastaturen,

Lichtschalter, Schubladen-

griffe etc. !!

Sicherheitsbelehrung – 2020

Handlungsanweisungen für Labore- Hygieneplan -

Sicherheitsbelehrung – 2020

- für den Zweck geeignete Handschuhe wählen

(Durchbruchzeiten für Gefahrstoffe vom Hersteller erfragen) →

Nitril oder Latex oder Chemikalienhandschuhe, Hitzeschutz,

Kälteschutz-Handschuhe etc.

- Handschuhe kurz und gezielt tragen

- nach Ablegen ggf. Händedesinfektion oder Händewaschen

- bei Bedarf Baumwollhandschuhe unterziehen

Handschuhe tragen:

➢ bei Kontakt mit potentiell infektiösem Material oder Gefahrstoffen

➢ bei längerem Kontakt mit Wasser

➢ bei Kontakt mit Flächen- und Instrumentendesinfektions- sowie

Reinigungsmitteln

Handlungsanweisungen für Labore- Schutzhandschuhe - Kategorien-

Nach der gesetzlichen PSA-Richtlinie 89/686/EWG

• CE – Kategorie I: Handschuhe gegen minimale Risiken (zum Beispiel Baumwollhandschuhe zum Schutz vor Fingerabdrücken auf dem zu bearbeitenden Werkstück)

• CE – Kategorie II: Handschuhe gegen mittlere Risiken (zum Beispiel Montagehandschuh für den Einsatz im KFZ Bereich)

• CE – Kategorie III: Handschuhe gegen hohe Risiken (gegen irreversible oder tödliche Gefahren zum Beispiel durch Chemikalien)

Weitere europäischer Normen:EN 420 - legt die allgemeinen Anforderungen an Schutzhandschuhen fest.

· EN 388 - für mechanische Risiken · EN 374 - für den Schutz vor chemischen Risiken und Mikroorganismen · EN 407 - definiert die Anforderungen an Hitzeschutzhandschuhen · EN 511 - definiert die Anforderungen an Kälteschutzhandschuhen

Sicherheitsbelehrung – 2020

PSA der Kategorien II und III erkennbar

am CE-Zeichen mit einer vierstelligen

Zahl (Nummer der zertifizierten

Prüfstelle)

Handlungsanweisungen für Labore- Schutzhandschuhe-

Höchster Standard für persönliche Sicherheit

wenn alle Tests bestanden:

"Persönlichen Schutzausrüstung der Kategorie III"

• im Chemikalienschutz nur Handschuhe verwenden, die gesetzlichen

Vorgaben erfüllen

• Bevorzugen von synthetische Produkte gegenüber Naturprodukten

aus allergologischen Gründen

• Umschlagen der Handschuhstulpe, Zurücklaufen des Arbeitsstoffes in

den Handschuh verhindert

• Handschuhe mit Innentrikot beim Umgang mit Chemikalien nur nach

Rücksprache mit dem Hersteller verwenden

• Reduktion der Tragezeit auf max. 60 Minuten wegen des natürlichen

Hautschutzsystems nach längerer Handschuhtragezeit sind die

Eingangspforten für Schad- und Gefahrstoffe sowie

Mikroorganismen weit geöffnet → Kontakt vermeiden

• Spülen Sie den Chemikalienschutzhandschuh vor dem Ausziehen

immer ab!

• Wiederverwendung nach Beanspruchung des Chemikalienschutz-

handschuhes ist nur möglich, wenn der Hersteller dies bestätigt

Handlungsanweisungen für Labore- Schutzhandschuhe-

Handlungsanweisungen für Labore- Schutzhandschuhe-

Kein Kontakt mit Chemikalien beim Ausziehen der Handschuhe !

Wie findet man den geeigneten Handschuh?

➢ Natriumlaurylsulfat Auszug aus:

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU: SDS / Natriumlaurylsulfat ≥95 %

• Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden

• Geeignete Schutzhandschuhe tragen

• Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutzhandschuh

• Material: NBR (Nitrilkautschuk)

• Materialstärke >0,11 mm.

• Durchbruchszeit des Handschuhmaterials >480 Minuten (Permeationslevel: 6)

Handlungsanweisungen für Labore- Schutzhandschuhe-

Handlungsanweisungen für Labore- Schutzhandschuhe-

Einschränkungen der Schutzhandschuhmaterialien

Handlungsanweisungen für Labore- Schutzhandschuhe-

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Handlungsanweisungen für Labore- Schutzhandschuhe-

Kategorie 3nach EN 420, EN 374 und EN 455

Getestet zum Schutz vor Flüssigkeits- und

Mikroorganismenpenetration, nicht Viren

wasserfesten Schutzhandschuh mit

geringem Schutz gegen chemische

Gefahren

Kontakt mit Ölen, Fetten und

Kohlenwasserstoffderivaten vermeiden

Kategorie 3 EN388/374-3//374-2/1186

EN 388 mechanische Beanspruchung

EN374-3: Getestet auf chemische Permeation, Kontakt mit

ketonhaltigen Lösungsmitteln (Aceton), oxydierenden Säuren

(konzentrierte Schwefelsäure) und stickstoffhaltigen organischen Stoffen

(z.B. Formamid und Blausäure) meiden

EN374-2: Getestet als Schutz vor Flüssigkeits-Penetration

und Mikroorganismen

Handlungsanweisungen für Labore- Schutzhandschuhe-

EN 1186: Werkstoffe und Gegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln

Chemikalienschutzhandschuhe - Kategorie III: Hände vor Verätzungen im Kontakt

mit Chemikalien wie bspw. Laugen oder Säuren.

Butyl-Handschuhe Butoject® Viton®-Handschuhe SHOWA 892

Butylkautschuk Schutz vor extrem

gefährlichen Chemikalien und vor

Gasen, beständig gegen viele

Säuren, Laugen, Lösungen,

Alkohole, Ester, Weichmacher und

Ketone, gasundurchlässig

Ungefütterte Viton über Butyl

gegen Säure beständig und Chemikalien

und Lösungsmittel. Geeignet für den

Umgang mit aromatischen, aliphatischen

und chlorierten Kohlenwasserstoffen,

organischen und anorganischen Säuren,

Laugen, tierischen Fetten und Ölen

Handlungsanweisungen für Labore- Schutzhandschuhe-

Handlungsanweisungen für Labore- Schutzhandschuhe-

Schutz von -60 bis +250 °C

Hitzeschutz Kälteschutz

▪ Vor Verlassen des Labors Hände waschen

▪ Wasser und Flüssigseife (Baktolin)

▪ Hautschutz

▪ im nassen Milieu

▪ langes Handschuhtragen

▪ Vorher auf die Hände auftragen Stoko

ProGel oder Stoko Protect

▪ Hautpflege

▪ Nach Beendigung der Arbeiten

Feuchtigkeitscreme oder Lotion

Handlungsanweisungen für Labore - Hautschutz und Hautpflege -

Sicherheitsbelehrung – 2020

Handlungsanweisungen für Labore- Hygieneplan -

Humboldt-Universität Berlin - HAUTSCHUTZPLAN - Labore

WAS Maßnahme

WANN Grundsatz

WOMIT Produkt

WIE Durchführung

Händedesinfektion

• wenn nach Hygieneplan

erforderlich

zuerst desinfizieren, dann ggf. waschen

(das Händedesinfektionsmittel bringt rückfettende Substanzen auf die Haut und wäscht körper-

eigenes Fett nicht ab)

ca. 3 ml Desinfektionslösung aus dem Wandspender: z.B. Sterillium classic pure (Fm. Bode), Softa-Man pure (Fm. Braun), Descoderm (Fm. Dr. Schu- macher)

Desinfektionslösung 30 Sekunden lang gleichmäßig bis zur Abtrocknung in die trockenen Hände einreiben. Problemzonen nicht vergessen! (siehe Piktogramm 2 - Rückseite)

Hautreinigung

• evt. vor Arbeitsbeginn • bei sichtbarer Verschmutzung • nach Kontakt mit Gefahrstoffen

so wenig und so kurz wie möglich

(durch Händewaschen wird die obere Hautfettschicht abgewaschen, sie erneuert sich nur alle 4 Wochen)

Flüssigseife aus dem Wandspender

Waschlotion aus dem Spender auf den feuchten Händen aufschäumen, mit handwarmem Wasser gut abspülen, sorgfältig abtrocknen. Keine Bürste verwenden!

Hautschutz

• mehrmals am Tag (5-10-mal)

• vor Arbeitsbeginn

• vor Feuchtarbeiten

• nach Pausen

(Aufbau einer Sperrschicht für Schadstoffe, Verzöge- rung der Aufquellung der Haut, Erleichterung der

Hautreinigung, Schutz vor mechanischer Belastung)

Hautschutzemulsion 1. STOKO PROGEL (langes Handschuhtragen)

2. STOKO PROTECT+ - für wassermischbare Arbeitsstoffe, z.B. Des-

infektionsmittel, Reinigungsmittel o. Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen

Auf sorgfältiges Auftragen insbeson- dere zwischen den Fingern, an den Nagelfalzen und auf dem Handrücken achten! (siehe Piktogramm 1 - Rückseite)

Handschuhe

• bei Kontakt mit potentiell infektiö- sem Material oder Gefahrstoffen

• bei längerem Kontakt mit Wasser

• bei Kontakt mit Flächen- und Instrumentendesinfektions- sowie Reinigungsmitteln

1. medizinische Einmalschutzhandschuhe -puderfreie Latexhandschuhe -Nitrilhandschuhe 2. Schutzhandschuhe mit Chemikalien- beständigkeit (EN 374-1-3)

- für den Zweck geeignete Hand- schuhe wählen (Durchbruchzeiten für Gefahrstoffe vom Hersteller erfragen) - Handschuhe kurz und gezielt tragen - nach Ablegen ggf. Händedesinfektion oder Händewaschen - bei Bedarf Baumwollhandschuhe unterziehen

Hautpflege

• am Arbeitsende

• nicht während mit Chemikalien gearbeitet wird

(zum Ersatz abgetragener körpereigener Fette

und damit zur Regenerierung der Haut)

Hautpflegecreme

z.B. STOKOLAN unparfümiert

Praecutan sensitiv creme Stoko Vitan Lotion unparfümiert

Nach Arbeitsschluss Pflegeprodukt gründlich in beide Hände einmassieren. (siehe Piktogramm 1 - Rückseite)

Sicherheitsbelehrung – 2020

Sicherheitsbelehrung für den Gentechnik

Arbeitsbereich (S1) (S2)

- Übersicht -

• Allgemeine Handlungsanweisung für Laboratorien

• Sicheres Arbeiten

• Persönliche Schutzausrüstung

➢ Schutzhandschuhe

• Hautschutz und Hautpflege

• Umgang mit Gefahrstoffen

• Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen

• Gentechnische Anlagen FG-Phytomedizin

• S1- und S2-Bereiche und Ansprechpartner

• Betriebsanweisung für Umgang mit GVOs

• Brandschutz

• Risikoeinstufung und Aufzeichnungspflicht von GVOsSicherheitsbelehrung – 2020

Umgang mit Gefahrstoffen

Umgang mit Gefahrstoffen- GHS, CLP, H- und P-Sätze -

✓ Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Stoffgemische

(Zubereitungen)

✓ Gefahrstoffe sind in der EU harmornisiert (GHS) seit

1.12.2010 gemäß Klassifikation, Kennzeichnung,

Verpackung zu kennzeichnen (CLP-Verordnung 1272/2008)

✓ Gefährlichkeit eines Stoffes oder einer Zubereitung wird

angegeben durch Gefahren-Piktogramme in Verbindung

mit 1 von 2 Signalwörtern (Gefahr, Achtung) sowie

✓ H-Sätze = Gefahrenhinweise, hazard statements

✓ P-Sätze = Sicherheitshinweise, precautionary

statements,

Sicherheitsbelehrung – 2020

Essigsäure: C2H4O2

H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H290 – Kann gegenüber Metallen korrosiv sein

H314 – Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augen-

schäden

P210 – Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten.

Nicht rauchen.

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augen-schutz/Gesichtsschutz tragen

P301 – BEI VERSCHLUCKEN: P330 Mund ausspülen. P331 KEIN Erbrechen

herbeiführen.

P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: P351 – Einige Minuten lang behutsam

mit Wasser ausspülen.

P338 – Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.

Weiter ausspülen.

P308 – BEI Exposition oder falls betroffen P310 – Sofort

GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen

Umgang mit Gefahrstoffen- Beispiel Essigsäure H- und P-Sätze -

ÄtzwirkungFlamme

http://www.merckmillipore.com

Umgang mit Gefahrstoffen- GHS, Piktogramme -

✓Physikalische, Gesundheits-, und Umweltgefahren

Brandfördernd Entzündlich Explosionsgefährlich

Giftig Ätzend Gase unter Druck

Gesundheits-

schädlichUmwelt-

gefährlich

Reizend

Umgang mit Gefahrstoffen- Wichtige Informationen -

VORHER Kenntnisse erwerben über

Umgang mit Gefahrstoffen

• Gesundheits-, Umwelt-, physikal. Gefahren

• Sicherheitshinweise

• Transport

• Lagerung

• Entsorgung

Maßnahmen im Falle eines Unfalls

Sicherheitsbelehrung – 2020

Umgang mit Gefahrstoffen- Informationen zu Gefahrstoffen -

IMMER VOR BEGINN DER ARBEITEN INFORMIEREN!

• Schnellinformationen

• Erstinformationen auf Chemikalien-

bzw. Gefahrstoffbehältern

• Detailinformation (online)

• Chemikalien Sicherheitsdatenblätter (SDS)

Auf Firmenwebseiten: Roth, Sigma, Merck

• GESTIS Stoff-Datenbank

Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

http://www.dguv.de/ifa/gestis/gestis-stoffdatenbank/index.jsp

• Die Gefahrstoffdatenbank der Länder (GDL)

http://www.gefahrstoff-info.de/

Sicherheitsbelehrung – 2020

https://www.analytics-shop.com/de/chemikalien.html

https://d

e.w

ikip

ed

ia.o

rg/w

iki/S

ich

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nbla

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Umgang mit Gefahrstoffen- Arbeiten mit flüchtigen Gefahrstoffen (Abzug) -

✓ flüchtige mutagene/krebserregende/fruchtschädigende Gefahrstoffe

unter dem Abzug handhaben!

✓ Abzüge in allen drei Laboren sowie Raum 009

✓ Frontschieber immer geschlossen halten

✓ Gefahrenquellen kennzeichnen (aktuell, Arbeitsverfahren)

✓ benutzte Gerätschaften nicht im Abzug verstreuen (Wanne)

✓ nur unbedingt für den Arbeitsschritt notwendige Chemikalien unter

dem Abzug

✓ Flaschen müssen dicht schließen (Deckeldichtung prüfen)

✓ Arbeitsflächen nach Beendigung reinigen

✓ Beherrschen von Einfüll- und Umfüllvorgängen

✓ Lagerung ausschließlich in Gefahrstoffschränken (R010, K08)

Sicherheitsbelehrung – 2020

Sicherheitsbelehrung für den Gentechnik

Arbeitsbereich (S1) (S2)

- Übersicht -

• Allgemeine Handlungsanweisung für Laboratorien

• Sicheres Arbeiten

• Persönliche Schutzausrüstung

• Hautschutz und Hautpflege

• Umgang mit Gefahrstoffen

• Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen

• Gentechnische Anlagen FG-Phytomedizin

• S1- und S2-Bereiche und Ansprechpartner

• Betriebsanweisung für Umgang mit GVOs

• Brandschutz

• Risikoeinstufung und Aufzeichnungspflicht von GVOs

Sicherheitsbelehrung – 2020

Erste Hilfe Maßnahmen

bei Unfällen

Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen- Übersicht -

Schnell muss es gehen !!!

VORHER

Kenntnisse über

Gefahrstoffe und geeignete Maßnahmen im Falle

eines Unfalls sowie

Lage und Funktion der Rettungseinrichtungen

erwerben

Sicherheitsbelehrung – 2020

Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen- Übersicht -

Notfallplan

Gefährdete Personen warnen, in

Sicherheit bringen

Notruf: Tel. 0 – 112

Sammelplatz: vor dem Gebäude

Gehweg Lentzeallee 55

Rettungskette beachten!

Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen- Erste Hilfe Einrichtungen -

Sicherheitsbelehrung – 2020

Ersthelfer (Fr. Klinke, Fr. Buddruss):

Tel. 0-030/2093-464452 bzw. -46443

Betriebsärztin (Fr. Dr. Anske):

Tel. 0-030/ 450 570 718

Unfallarzt HUB (Hr. Dr. Lazar):

Tel. 0-7918087

Zentraler Notruf: Tel. 2093-2416

(Wachschutz Hauptgebäude)

Wichtige Telefonnummern (Kurzbetriebsanweisung):

Wo befinden sich die Erste Hilfe-Einrichtungen und

wie funktionieren sie?

➢ Hausalarm

➢ Augendusche

➢ Notdusche

➢ Erste Hilfe Kasten

➢ Feuerlöscher

➢ zentrale Stromunterbrechung

➢ zentrale Gasunterbrechung

vor den S2-Laboren (001, 007, 118)

Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen- Erste Hilfe Einrichtungen -

Sicherheitsbelehrung – 2020

Herzinfarkt! Schnelle Hilfe durch AED-Gerät

Automatisierter externer Defibrillator

„Laiendefibrillatoren“ kurz Defi

Standort: LE 55/57 neben der Eingangstür

Fehlbedienung verhindert → Gerät erkennt

ohne Zutun, ob eine Schockgabe nötig und

sinnvoll ist und stellt Energie bereit

Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen- Erste Hilfe Einrichtungen -

BERLIN SCHOCKT ist eine Initiative des Arbeiter Samariter Bundes Berlin zur

Soforthilfe bei einem Herzinfarkt – eine der häufigsten Todesursachen in

Deutschland!

Ersthelfer achten auf akustischen Anweisungen und Einstellen der Herzdruckmassage während der

Rhythmusanalyse oder der Schockgabe (und ggf. Abstand zum Patienten nehmen)

Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen- Erste Hilfe Einrichtungen -

Notdusche

➢ über den Labortüren

Zentrale Stromunterbrechung

➢neben Labortüren S2-

Bereich (001, 007, 008, 118)

Feuerlöscher

Sicherheitsbelehrung – 2020

Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen- Erste Hilfe, Chemikalie und Augenkontakt -

Nächste Augenspüleinrichtung sollte jeder mit

geschlossenen Augen finden – jede Sekunde zählt !

➢ Mindestens 10 min spülen

➢ Lidschließreflex bei starken

Schmerzen.

➢ Problem Chemikalien-Nester

(v.a. schwerlösliche

Feststoffe)

Opfer soll beim Spülen "mit den

Augen rollen„ Kontrolle durch

Ersthelfer (Ober-/Unterlid).

Sicherheitsbelehrung – 2020

Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen- Funktion der Augendusche -

➢ Duschkopf

herausnehmen und

Wasserstart durch

betätigen des grünen

Hebels

➢ Wasser startet nicht

automatisch!

Sicherheitsbelehrung – 2020

Sicherheitsbelehrung für den Gentechnik

Arbeitsbereich (S1) (S2)

- Übersicht -

• Allgemeine Handlungsanweisung für Laboratorien

• Sicheres Arbeiten

• Persönliche Schutzausrüstung

• Hautschutz und Hautpflege

• Umgang mit Gefahrstoffen

• Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen

• Gentechnische Anlagen FG-Phytomedizin

• S1- und S2-Bereiche und Ansprechpartner

• Betriebsanweisung für Umgang mit GVOs

• Risikoeinstufung und Aufzeichnungspflicht von GVOs

Sicherheitsbelehrung – 2020

Gentechnische Anlagen

351/99 (S1)

501/01 (S2)

Projektleiter: Prof. Dr. Carmen Büttner

Beauftragte für

Biologische Sicherheit: Dr. Susanne von Bargen

Dr. Maria Landgraf

Gentechnische Anlage- Ansprechpartner für S1 und S2 Bereich-

Sicherheitsbelehrung – 2020

Gentechnische Anlagen- S1- und S2-Bereiche -

Sicherheitsstufe S1351/99

Labor - 001, 007, 118

Funktionsraum K06 (Brutraum, GVO-Lagerung)

K07C (Klimakammer) K07B (Klimakammer)

K14B (Kühlraum) K14B (Kühlraum)

K14C (Lichtmikroskopie) K14C (Lichtmikroskopie)

K20 (Brutraum, GVO-Lagerung)

008 (Spülraum, Autoklav) 008 (Spülraum, Autoklav)

Gewächshaus Trakt C -

(Verbinder 4 mit Autoklav,

8 Kabinen)

Sicherheitsstufe S2501/01

Sicherheitsbelehrung – 2020

Sicherheitsbelehrung für den Gentechnik

Arbeitsbereich (S1) (S2)

- Übersicht -

• Allgemeine Handlungsanweisung für Laboratorien

• Sicheres Arbeiten

• Persönliche Schutzausrüstung

• Hautschutz und Hautpflege

• Umgang mit Gefahrstoffen

• Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen

• Gentechnische Anlagen FG-Phytomedizin

• S1- und S2-Bereiche und Ansprechpartner

• Betriebsanweisung für Umgang mit GVOs

• Risikoeinstufung und Aufzeichnungspflicht von GVOs

Sicherheitsbelehrung – 2020

Betriebsanweisung

für Umgang mit GVOs im

S1- und S2-Bereich

Gentechnik-Sicherheitsverordnung - GenTSV

Anhang III Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und

ProduktionsbereichFundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1995, 311 - 315; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote

Laborausstattung für Arbeiten mit GVO der Risikogruppe 2:

Kennzeichnung mit dem Warnzeichen "Biogefährdung" , Kennzeichnen der Zutrittsbeschränkung,

Baulich: Oberflächen - leicht zu reinigen und Beständigkeit gegenüber den eingesetzten Desinfektionsmitteln,

Ablaufbecken in Arbeitsflächen sollen mit einer Aufkantung versehen sein, keine Bodenabläufen am Arbeitsplatz,

Labortüren - nach außen aufschlagen mit Sichtfenster

Ausstattung: Waschbecken ohne Handberührung bedienbar, Desinfektionsmittel-, Handwaschmittel- und

Einmalhandtuchspender, Augenduschen, bei Risiko der Aerosolbildung Arbeit zugelassene Sicherheitswerkbank oder

geeigneter Abzug mit Hochleistungsschwebstoff-Filter zur Keimfreimachung der Abluft, geeignete verschlossene

bruchsichere Behälter für innerbetrieblichen Transport von GVO, zur Inaktivierung oder Sterilisierung notwendig:

Autoklav oder ein gleichwertiges Gerät, Kontaminierte Prozessabluft durch Filterung oder thermische Nachbehandlung

reinigen, z. B. die Abluft von Autoklaven, Pumpen oder Bioreaktoren, PSA muss zur Verfügung stehen, Getrennte

Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Schutz- und Straßenkleidung

Verhaltensregeln beim Arbeiten mit GVO:

Zutritt zum Labor nur durch autorisierte Personen, Tragen geeigneter Schutzausrüstung, PSA innerhalb der Labore nicht

außerhalb tragen, Fenster und Türen während der Arbeiten geschlossen halten, Hygieneplan ist zu erstellen,,

Schutzkleidung ist vom Betreiber zu reinigen, Dekontamination vor Reinigungs-, Instandsetzungs- und

Änderungsarbeiten an kontaminierten Geräten, bei Arbeitsende alle Arbeitsflächen desinfizieren, bei Verschütten von

GVO kontaminierte Bereich sperren und desinfizieren, Ungeziefer und Überträger von GVO bekämpfen,

Gentechnisch veränderte Organismen der Risikogruppe 2 dicht verschlossen und sicher aufbewahren.

Betriebsanweisung S1-, S2-Bereiche- Kennzeichnungs-, Zutrittsregelung -

Durchführung gentechnischer Arbeiten

und Lagerung von GVO´s nur in

zugelassenen Bereichen, die als solche

gekennzeichnet sind.

Zutrittsbeschränkung bzw. Verbot für

nicht eingewiesene Personen

Sicherheitsbelehrung – 2020

Betriebsanweisung S1-, S2-Bereiche- Sicherer Umgang mit GVO´s -

Sicherheitsbelehrung – 2020

▪ Beim Umgang mit GVOs Türen und Fenster

geschlossen halten!

▪ Aerosolbildung vermeiden (Mischen, Pipettiern etc.)

▪ Umgang mit scharfen Gegenständen vermeiden

▪ Transport von GVOs ausschließlich in

unzerbrechlichen, geschlossenen Gefäßen

▪ Im Falle einer Schwangerschaft ist der Projektleiter

sowie der Beauftragte für biologische Sicherheit

unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen

▪ S1-Arbeiten sind in diesem Falle so lange

einzustellen, bis eine Genehmigung durch den

Betriebsarzt vorliegt

▪ Das Arbeiten in einer S2-Anlage ist unter diesen

Umständen verboten!

Betriebsanweisung S1-, S2-Bereiche- Sicherer Umgang mit GVO´s -

Sicherheitsbelehrung – 2020

Betriebsanweisung S1-, S2-Bereiche- Inaktivierung mikrobiologischer und GVO-Abfall -

▪ Feste und flüssige Abfälle, die GVO´s

enthalten, vor der Entsorgung inaktivieren

▪ Abfälle bis zur Inaktivierung in dafür

vorgesehenen Behältern sammeln

▪ Inaktivierung erfolgt durch Autoklavieren

121°C für 20 min

▪ Mikrobiologische/S1-Abfälle

Varioklav 135S (GWH, Verbinder Trakt C)

Systec VX-75 (R008)

▪ Mikrobiologische/S2-Abfälle

ausschließlich im Systec VX-75 (R008)

Sicherheitsbelehrung – 2020

S1/S2 und

Mikrobiologischer Abfall S1/S2 and microbiological waste

Betriebsanweisung S1-, S2-Bereiche- Stör- und Notfälle -

Verletzung, Unfall▪ Soweit möglich, sind Wunden im

Rahmen der Erstversorgung zu

desinfizieren und zu verbinden.

▪ Jegliche Verletzung im

Zusammenhang mit GVO´s ist dem

Projektleiter zu melden und ins

Verbandbuch einzutragen.

▪ Betriebsärztin

Fr. Dr. Anske (AMZ, Campus Virchow)

▪ Durchgangsarzt

Dr. Lazar (Schlossstr.)

Notfallplan

für die gentechnische Anlage Nr. 501/01

1. Ruhe bewahren

2. Brand bzw. Unfall melden

2.1. Feuerwehr 112 bzw. 0112

- Feuermelder betätigen (falls vorhanden)

2.2. Name des Projektleiters: Prof. Dr. Carmen Büttner Tel. Nr. dienstl. ..030-2093-46445 Tel. Nr. privat ……030-83229090

2.3. Name des BBS: Dr. Susanne von Bargen

Tel. Nr. dienstl. ..030-2093-46447 Tel. Nr. privat ……030-89735789

2.4. Name des 2. BBS Dr. Maria Landgraf

Tel. Nr. dienstl. ..030-2093-46451 Tel. Nr. privat …...030-2021-4772

3. Inhalt der Meldung - Was ist passiert?

- Wo ist es passiert? Genlabor S 2 - Sind Menschen in Gefahr? - Wer meldet (Name, Tel.)?

4. In Sicherheit bringen - Gefährdete Personen warnen

- Hilflose in Sicherheit bringen - Türen und Fenster schließen - Gekennzeichneten Fluchtweg benutzen

(oder andere Schilder nach DIN 4844)

5. Löschversuch unternehmen - Vorhandene Löschgeräte benutzen

6. Desinfektionsmaßnahmen - Mittel zur Flächendesinfektion:

Pursept A

- Mittel zur Wunddesinfektion: wie bei Erstversorgung.

Sicherheitsbelehrung – 2020

Betriebsanweisung S1-, S2-Bereiche- Störfall, Austreten oder Verschütten biologischen Materials -

Wird biologisches Material verschüttet, ist der betroffene

Bereich zu sichern. Ausgetretenes oder verschüttetes

biologisches Material, welches GVO´s enthalten kann,

muss sofort inaktiviert werden.

Flächen/Geräte

• Schutzhandschuhe anziehen

• Ausgetretenes/verschüttetes Material mit autoklavierbarem Material

(z.B. Papiertücher) aufnehmen und autoklavieren

• kontaminierten Bereich/Gerät anschließend desinfizieren z.B.

Pursept A (Laborbereich) oder Menno Florades (GWH)

Information des Projektleiters sowie des Beauftragten für

biologische Sicherheit.

Sicherheitsbelehrung – 2020

PaniktürNotausgang

Zugang

Chipkarte

Schleuse

Schiebetür Schiebetür Schiebetür Schiebetür Schiebetür Schiebetür Schiebetür Schiebetür

W A Stahlschrank und Arbeitstischemobiler

Topftisch

mobiler

TopftischTK

A: Autoklav

TK: Tiefkühlschrank

W: WaschtischGewächshaustisch

Betriebsanweisung S1-Gewächshaus- Übersicht S1-Bereich im Forschungsgwächshaus -

C8

a

C8b

C7a

C7b

C6a

C6b

C5a

C5b

Sicherheitsbelehrung – 2020

Betriebsanweisung S1-Gewächshaus- Allgemeine Handlungsanweisung -

Rauchen verboten im S1-Trakt

TMV-Kontaminationsgefahr

Raucher müssen

bei Arbeiten immer

Handschuhe

tragen!

Sicherheitsbelehrung – 2020

Sicherheitsbelehrung für den Gentechnik

Arbeitsbereich (S1) (S2)

- Übersicht -

• Allgemeine Handlungsanweisung für Laboratorien

• Sicheres Arbeiten

• Persönliche Schutzausrüstung

• Hautschutz und Hautpflege

• Umgang mit Gefahrstoffen

• Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen

• Gentechnische Anlagen FG-Phytomedizin

• S1- und S2-Bereiche und Ansprechpartner

• Betriebsanweisung für Umgang mit GVOs

• Risikoeinstufung und Aufzeichnungspflicht von GVOs

Sicherheitsbelehrung – 2020

Risikoeinstufung

und Aufzeichnungspflicht von GVOs

Was ist ein GVO der

Sicherheitsstufe S1 bzw. S2?

Risikoeinstufung- gentechnisch veränderter Organismus (GVO) -

Vektorkonstrukt

Rekombinantes Plasmid

(Vektor mit Fremd-DNA)

GVO - ein reproduktionsfähiges Lebewesen!

Sicherheitsbelehrung – 2020

Risikoeinstufung- Gefahren für Arbeitnehmer und Umwelt -

Biologische Arbeitsstoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist,

dass sie beim Menschen eine Krankheit hervorrufen.S1

Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit hervorrufen

und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen.

Gefahr einer Verbreitung: groß!

Vorbeugung und Behandlung: NICHT möglich!

S4

Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit hervorrufen

und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen.

Gefahr einer Verbreitung: latent!

Vorbeugung und Behandlung: möglich!

S3

Biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit hervorrufen können

und eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen.

Gefahr einer Verbreitung: unwahrscheinlich!

Vorbeugung und Behandlung: möglich!

S2

Risikoeinstufung- GVO´s im Laborbereich -

Liste bewerteter Organismen (15. Juni 2010)

http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/06_Gentechnik/register_

datenbanken/organismenliste.pdf?__blob=publicationFile

Organismen-Datenbank

http://apps2.bvl.bund.de/CGI/Lasso/organismen/action.lasso?-

response=search.lasso

Vektoren

http://apps2.bvl.bund.de/vectorwww/protected/main/vector.do

Zelllinien

http://apps2.bvl.bund.de/cellswww/protected/main/cell.do

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Sicherheitsbelehrung – 2020

Risikoeinstufung- GVO´s im Laborbereich -

Einstufungskriterien der ZKBS für Pflanzenviren

1. in der Risikogruppe 1, wenn:o sie in Deutschland /angrenzenden Ländern verbreitet sind

o ihre Wirtspflanzen nicht in Deutschland /angrenzenden Ländern verbreitet sind

o die Vektoren, nicht in Deutschland /angrenzenden Ländern verbreitet sind

2. in der Risikogruppe 2, wenn:o Pflanzenvirus nicht in Deutschland /angrenzenden Ländern verbreitet ist, seine

Wirtspflanzen und die Vektoren jedoch verbreitet sind,

o über die Biologie eines Virus nicht genügend Informationen für eine

Sicherheitseinstufung vorliegen.

Zurzeit sind keine Pflanzenviren bekannt, die eine höhere

Einstufung als in die Risikogruppe 2 erfordern.

Risikoeinstufung- GVO´s im Laborbereich -

Einstufungskriterien der ZKBS für phytopathogene Pilze bzw. Bakterien:

• sie für gesunde Menschen oder Tiere nicht infektiös sind

• sie in Deutschland /angrenzenden Ländern verbreitet sind

• ihre Wirtspflanzen nicht in Deutschland /angrenzenden Ländern verbreitet sind

Ein allergenes Potential und/oder ein Toxinbildungsvermögen führen nicht zu

einer höheren Einstufung.

• für Menschen oder Tiere pathogen ist

• in Deutschland/ angrenzenden Ländern nicht verbreitet ist, seine Wirtspflanzen jedoch

verbreitet sind,

• über die Biologie nicht genügend Informationen für eine Sicherheitseinstufung

vorliegen

Phytopathogene Pilze bzw. Bakterien mit einem besonderen

Gefährdungspotential für Menschen, Tiere oder Umwelt erfordern eine

Einstufung in die Risikogruppe 3

Ris

iko

gru

pp

e 1

Ris

iko

gru

pp

e 2

Aufzeichnungspflicht- Gentechnische Anlage -

Für die Herstellung und Lagerung von GVO´s besteht

Aufzeichnungspflicht!

Die Aufzeichnungen sind in deutscher oder englischer

Sprache zu führen und verbleiben für mindestens zehn

Jahre in der Gentechnischen Anlage

Sicherheitsbelehrung – 2020

Aufzeichnungspflicht

- Gentechnische Anlage -

Sicherheitsbelehrung – 2020

Vorblatt

• Laufende Nummer

• Thema

• Sicherheitsstufe (S1 oder S2)

• Beginn der Arbeiten mit GVOs

(Herstellung, Erhalt, Lagerung)

Formblatt Z - 11/2011 - Berlin

AUFZEICHNUNG FÜR EINE GENTECHNISCHE ARBEIT NACH GENTAUFZV

1. Name und Anschrift des Betreibers

HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN, UNTER DEN LINDEN 6, 10099 BERLIN

2. Lage der gentechnischen Anlage

LENTZEALLEE 55/57, 14195 BERLIN

3. Nr. der Anlage: 351/99

4. Projektleiter (ggf. weitere PL) A

Prof. Dr. Carmen Büttner

5. Beauftragter für die Biologische Sicherheit A

Dr. Susanne von Bargen

Dr. Maria Landgraf

6. Ab Sicherheitsstufe 2: Bei Umgang mit humanpathogenen Organismen Personen, die in der gentechnischen Anlage tätig sind A

entfällt

7. Nr. der Arbeit: 17

8. Thema der Arbeit (bei weiteren S1-Arbeiten Beschreibung und Zielsetzung B)

Übernahme Stammsammlung Prof. Mühlbach Universität Hamburg

9. Sicherheitsstufe S1 X S2 S3 S4

10. Datum des Bescheides oder der Eingangsbestätigung:

11. Zeitpunkt des Beginns und Abschlusses der gentechnischen Arbeiten

Beginn: 23.7.2012 Abschluss:

12. Besondere Vorkommnisse A

Keine

A bei Platzmangel gesondertes Blatt verwenden

B bitte Anlage verwenden

• ggf. Ende der Arbeiten

(nach Inaktivierung und Entsorgung)

Aufzeichnungspflicht- Gentechnische Anlage -

Sicherheitsbelehrung – 2020

Fortlaufende Liste mit GVO´s

13. Angaben zu den gentechnisch veränderten Organismen (GVO) der Arbeit Nr.: 17 in der Anlage Nr.: 351/99 Abkürzungen bitte erläutern, ggf. Abkürzungsverzeichnis verwenden (Anlage)

Lfd. Nr.

Spender Empfänger Vektor A übertragene Nukleinsäure GVO

Bezeichnung RG B Bezeichnung RG Bezeichnung Bezeichnung Gefährdungspotential vorhanden?C

Bezeichnung RG erzeugt oder erhalten am

entsorgt am

1 EMARaV 1 A. tumefaciens GV2260

1 pCambia 1302 G1-ORF nein ja ❑

weil: pflanzenvirales

Strukturprotein

G1; Agros G1; A. tumefaciens GV2260 G1; A. tumefaciens GV2260-HYG G1

1 23.7.12

2 EMARaV 1 A. tumefaciens GV2260

1 pCambia 1302 G2-ORF nein ja ❑

weil: pflanzenvirales

Strukturprotein

G2; Agros G2; A. tumefaciens GV2260 G2; A. tumefaciens GV2260-HYG G2

1 23.7.12

3 EMARaV 1 A. tumefaciens GV2260

1 pCambia 1302 P2-ORF nein ja ❑

weil: pflanzenviraler

Strukturprotein-Precursor

Agros p2.6; A. tumefaciens GV2260 p2.6; A. tumefaciens GV2260 p2026, A. tumefaciens p2.6; P2.6

1 23.7.12

4 EMARaV 1 A. tumefaciens GV2260

1 pCambia 1302 P3-ORF nein ja ❑

weil: pflanzenvirales

Nucleocapsidprotein

Agros p3; A. tumefaciens GV2260 p3; A. tumefaciens GV2260 pCAm p3.1, P3-1; P3-2

1 23.7.12

5 EMARaV 1 E. coli DH5alpha

1 pCambia 1302 P2-ORF nein ja ❑

weil: pflanzenviraler

Strukturprotein-Precursor

pCambia-p2 1 23.7.12

14. Inaktivierung des Abfalls durch: Autoklavieren ❑ anderes Verfahren: _____________________________________

15. Kenntnisnahme: FunktionD: Unterschrift: Datum:

A ggf. Vektorkarten beifügen

B RG = Risikogruppe

C anzugeben ist ein Stichwort zur Begründung, z.B.: Toxingen, Onkogen, uncharakterisiertes DNA-Fragment,

definiertes Gen, cDNA, genomische DNA, Virusgenom, replikationsdefekte infektiöse Viren, o.ä. D Betreiber, Projektleiter oder eine von diesen beauftragte Person

Angabe eines Stichwortes zur

Begründung der Auswahl zum

Risikopotential

Nein, weil

unvollständiges Gen

definiertes Gen

replikationsdefektes

Virusgenom

Ja, weil

Toxingen

Onkogen

vollständiges Genom

Aufzeichnungspflicht- Gentechnische Anlage -

Sicherheitsbelehrung – 2020

Anlage 2 Aufzeichnungen

• Abkürzungsverzeichnis

Anlage zu den Aufzeichnungen Arbeit Nr.: 17 Anlage Nr.: 351/99 Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen:

Abkürzung Erläuterung

EMARaV European mountain ash ringspot-associated virus

G1 Glycoprotein 1 des EMARaV

ORF open reading frame, offener Leserahmen

A. tumefaciens Agrobacterium tumefaciens

G2 Glycoprotein 2 des EMARaV

P2 Vorläuferprotein P2 der Glycoproteine 1 und 2 des EMARaV

E. coli Escherichia coli

P3 Nucleocapsidprotein des EMARaV

HCPro Gene silencing supressor Protein des PVY

PVY Potato virus Y

TSWV Tomato spotted wilt virus

NSs Gene silencing supressor Protein des TSWV

GFP Green fluorescent protein aus A. victoria

dsGFP Destabilized green fluorescent protein aus A. victoria

L. esculentum Lycopersicon esculentum

S25 Ribosomales Protein S25 aus Tomate

Beta-Gluc Beta-Glucosidase der Tomate

Pro-Inh Proteinase Inhibitor der Tomate

myb Myb-ähnlicher Transkriptionsfaktor aus Tomate

Aufzeichnungspflicht- Beispiel - Lagerung GVO´s -

Sicherheitsbelehrung – 2020

EGFP = Enhanced green fluorescent protein

Hpg = Hygromycin- Resistenz Gen

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!