Sicherheitsglas- Mit Sicherheit das Finder richtige...
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Sicherheitsglas-Finder
Mit Sicherheit dasrichtige Glas
SAINT-GOBAIN GLASS PROTECT
Mit dieser übersichtlichen Planungshilfe sollen häufige Anwendungsfälle aufgezeigt und die geeignete Glasart schnellund eindeutig bestimmtwerden können.
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SAINT-GOBAIN GLASS PROTECT
Sicherheit mit Glas – das richtigeGlas für die richtige Anwendung
Bauelemente aus Glas prägen die moderne Architektur. Die Möglichkeit,Glas als Tragelement zu verwenden, hat Architekten und Ingenieure zurRealisierung immer leichterer Konstruktionen angeregt. Die Antwort aufdiese Herausforderungen sind Glasarten und Verbindungen, die zahlreicheCharakteristiken für eine aktive und passive Sicherheit sowie dieKonstruktionssicherheit vereinen.
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Glas kann aktive und passiveSicherheit bieten. PassiveSicherheit ist der Schutz desMenschen vor ernsthaftenVerletzungen durch das Glasselbst. Dagegen beschreibt derBegriff der aktiven Sicherheitden Bereich, wo das Glas selbstzum Träger von Sicherheits-eigenschaften, wie Brandschutz,Einbruchhemmung oder Absturz-sicherung, wird.
Einscheiben-Sicherheitsglas SGG SECURIT und Verbund-SicherheitsglasSGG STADIP sind geeignete Verglasungen für den Schutz vor Verletzungen.Verletzungsfolgen sollen durch den Einsatz geeigneter Bauprodukte und /oder durch konstruktive Maßnahmen von vorneherein vermieden werden.Insbesondere sind Maßnahmen dort erforderlich, wo besonders schutz-bedürftige Personen – vor allem Kinder, Jugendliche, ältere, gehunsichereoder sehschwache Menschen, aber auch Sportler – auf verglaste Wändeoder Türen treffen können, oder wo mit hohem Personenaufkommen zurechnen ist.
Planer und ausführende Firmen sehen sich mit einer Vielzahl von Sicher-heitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften (UVVs) und Verordnungenkonfrontiert, in denen der Einsatz von Glas im öffentlichen Verkehrs-bereich geregelt wird. Die Auswahl des richtigen Glases unter dem Aspekt„Sicherheitsglas und Verletzungsschutz“ scheint aber in vielen Fällen
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unübersichtlich zu sein und führt häufig zu Verunsicherungen. Währendfür den öffentlichen Bereich zahlreiche Regelwerke die Verwendung vonSicherheitsglas vorschreiben, ist der private Bereich weitgehend davonausgenommen. Eine falsche Glasauswahl mit hohen Risiken für denNutzer kann die Folge sein. In der Praxis auftretende Unfälle, hervor-gerufen durch Stürze in Glasscheiben, verursachen nicht selten schwereVerletzungen und können in tragischen Fällen auch zum Tod führen.Bekannt ist , dass Unfälle im privaten Bereich, vorwiegend mit Kindern,keine Ausnahmesituation darstellen, die nur in Folge einer tragischenVerkettung überraschender Umstände auftreten, sondern vielmehr inVerbindung mit alltäglichen Lebenssituationen entstehen.
Neben den Regelungen zur Verkehrssicherheit müssen bei der Auswahl undBemessung der Glaserzeugnisse in jedem Fall u. a. auch die anerkanntenRegeln der Technik, die erforderlichen Lastannahmen und nutzungsbe-dingte Anforderungen an die Resttragfähigkeit mit berücksichtigt werden.Sicherheitsvorschriften ersetzen keine Technischen Regeln. Sie sind meistzusätzlich, bedingt durch die besondere Nutzung der Verglasung, anzu-wenden und schon vor der Angebotsabgabe zu beachten. Außerdemmüssen evtl. gewünschte aktive Sicherheitseigenschaften der Verglasungin die Planung einbezogen werden.
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SAINT-GOBAIN GLASS PROTECT
Sicherheitsglas und technische Regelwerke
In der Bundesrepublik Deutschland ist Baurecht Ländersache. Innerhalbder baurechtlichen Vorgaben wird geregelt, wie Bauten und baulicheEinrichtungen beschaffen sein müssen. Es geht hier vor allem darum,die Standsicherheit der Konstruktion und die Sicherheit von Personenund des öffentlichen Verkehrs zu gewährleisten.
Beim Einsatz von Verglasungen in Verkehrsbereichen, die nicht gesondertgegen den Publikumsverkehr abgeschirmt sind, muss die erforderlicheVerkehrssicherheit durch das Glaserzeugnis sichergestellt werden.Gefordert werden für diese Bereiche „bruchsichere“ bzw. „bruchhemmen-de“ Verglasungen. Als „bruchsicher“ bzw. „bruchhemmend“ gelten nachDIN 58125 und DIN 18361 Werkstoffe für Verglasungen, wenn bei Stoß-und Biegebeanspruchung keine scharfkantigen oder spitzen Teile heraus-fallen.
Diesen Anforderungen erfüllen Sicherheitsgläser wie SGG SECURITEinscheiben-Sicherheitsglas SGG SECURIT-H oder SGG STADIP ( Verbund-Sicherheitsglas).
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Wichtige Regelwerke die die Verwendung und/oder Eignung von Sicherheitsglas beschreiben:
Arbeitsstättenverordnung 8 / 2004
ASR Lichtdurchlässige Wände 8/4 10/2007
DIN 18361 – Verglasungsarbeiten
DIN 58125 – Schulbauten
DIN EN 12600 – Pendelschlagversuch
Verkehrssicherheit mit Glas, Schrift Nr. 8 , Institut des Glaserhandwerks Hadamar
Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen
(TRAV), 01/2003
Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen
( TRLV ) 08/2006
ESG-H u. Bauregel-Liste 2008 Teil A Anlage 11.11
GUV – SI 8027 Sicherheit bei Bau und Einrichtung
Sicherheitsregeln für Bäder (GUV-R 1/111)
Richtlinien für Kindergärten – Bau und Ausrüstung (GUV-SR 2002)
Unfallverhütungsvorschrift Schulen (GUV-V S1) und DIN 58125
„Schulbau - Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen“
DIN 18038 – „Sporthallen; Squash-Hallen; Grundlagen für Planung und Bau“
DIN 18032-1 – „Sporthallen; Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung –
Teil 1: Grundsätze für die Planung“
DIN 18516-4 – „Außenwandbekleidungen“
Merkblatt M 29 (Ausgabe 2008) – Glastüren, Glaswände – der BG
für den Einzelhandel
Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (BGR 232)
Weitergehende Anforderungen können in der Bauregelliste, bauaufsichtlichen Zustimmungen imEinzelfall, Allgemein bauaufsichtliche(s) Zulassung oder Prüfzeugnis enthalten sein.
– ohne Anspruch auf Vollständigkeit, sämtliche Anforderungen sind objektbezogen zu prüfen –
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Anwendungsbeispiele ohne Übertragbarkeit auf bestehende oder zu planende Bauvorhaben.
Anwendungsfall Einscheiben- Verbund- Bezug auf technischeSicherheitsglas Sicherheitsglas Regelwerk(e)SGG SECURIT SGG STADIPSGG SECURIT-H
Öffentlich: absturzsichernde Verglasung Kategorie A nach TRAVPrivat:absturzsichernde Verglasung Kategorie A nach TRAV
Öffentlich: absturzsichernde VerglasungKategorie B nach TRAV
(VSG SGG STADIP Privat:aus ESG absturzsichernde Verglasung
SGG SECURIT Kategorie B nach TRAVoder TVGSGG PLANIDUR)
Öffentlich: an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten linien- und/oder punktförmig gelagerte Geländeraus-fachungen, Kategorie C nach TRAVPrivat: an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten linien- und/oder punktförmig gelagerte Geländeraus-fachungen, Kategorie C nach TRAV
Ganzglasgeländer mitaufgesetztem Holm
Geländer mit Glasausfachung• Punktförmig
• Klemmhalter SWS
• Linienförmig
Raumhohe Verglasung
• Klemmhalter
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Jedes Bauvorhaben bedarf einer Prüfung im Einzelfall zur Verwendung von Sicherheitsglas.
1. Absturzsicherung
Anwendungsfall Einscheiben- Verbund- Bezug auf technischeSicherheitsglas Sicherheitsglas Regelwerk(e)SGG SECURIT SGG STADIPSGG SECURIT-H
Öffentlich: unterhalb desQuerriegels absturzsichernde Verglasung Kategorie C2 nach TRAVPrivat: unterhalb des Querriegels absturzsichernde Verglasung Kategorie C2 nach TRAV
Öffentlich: Verglasungen der Kategorie A mit vorgesetz-tem, lastabtragendem Holm in erforderlicher Höhe (TRAV: C3)Privat: Verglasungen der Kategorie A mit vorgesetztem, lastabtragendem Holm in erforderlicher Höhe (TRAV: C3)
Bedarf der Zustimmung imEinzelfall (ZiE)
Verglasungen unterQuerriegeln
Raumhohe Verglasungmit vorgesetztem Holm
Sonderkonstruktion
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Anwendungsbeispiele ohne Übertragbarkeit auf bestehende oder zu planende Bauvorhaben.
Überkopfverglas.,Neigung >10°
Anwendungsfall Einscheiben- Verbund- Bezug auf technischeSicherheitsglas Sicherheitsglas Regelwerk(e)SGG SECURIT SGG STADIPSGG SECURIT-H
TRLV; BRL, DIN EN 1863;untere Scheibe splitter-bindend
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
(SGG ROOF-LITE) TRPV 08-2006
TRAV
BG-Regel „Verkaufsstellen“(BGR 202), bzw. ArbstättV, Arbstätt-Richtlinie 10/5
BG-Regel „Verkaufsstellen“(BGR 202), bzw. ArbstättV, Arbstätt-Richtlinie 10/5
Vertikalverglas., Neigung < 10°
• Konsole
Überkopfverglas., Glasvordach• Zugstab
Ganzglas-Türanlagen
Windfanganlagen
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Jedes Bauvorhaben bedarf einer Prüfung im Einzelfall zur Verwendung von Sicherheitsglas.
2. Überkopfverglasungen/konstruktiver Glasbau
Glasschwerter, Glas als Träger
Anwendungsfall Einscheiben- Verbund- Bezug auf technischeSicherheitsglas Sicherheitsglas Regelwerk(e)SGG SECURIT SGG STADIPSGG SECURIT-H
erfordert stets die Zustim-mung im Einzelfall
(SGG STADIP ausSGG SECURIPOINT
oderSGG PLANIDUR)
ZTV - LSW 88 und DIN EN 1793-1 und 2
TRLV, Allgemeine Bauaufsicht-Zulassung Z-70.6-90; eine ausreichende Rutschhemmung istzu gewährleisten
TRLV, ZiE, ggf. Nachweis-erleichterung der Bundes-länder
Bedarf der Zustimmung imEinzelfall (ZiE)TRPV 08-2006
Lärmschutzwand
Glaslamellen
• Membran-Fassade
Begehbares Glas im Kaufhaus o. ä.
Sonderkonstruktionen (ZiE)• Ganzglas-Konstr.
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Hinterlüftete Fassade
Anwendungsfall Einscheiben- Verbund- Bezug auf technischeSicherheitsglas Sicherheitsglas Regelwerk(e)SGG SECURIT SGG STADIPSGG SECURIT-H
DIN 18 516 - 4
EOTA/ETAG 002
Mono: allgemeine bauauf- sichtliche Zulassung
(SGG SECURIPOINT, SGG LITE-WALL Isolierglas: ZiESGG STADIP oder eine Kombination)
TRAV; Bemessung als absturzsichernde Verglasung
TRAV; Bemessung alsabsturzsichernde Verglasung
Kein Sicherheitsglaserforderlich
Fenster unter Querriegeln
Structural Glazing
Bodentief eingebaute Fenster
Fenster über Brüstungen
Punktgehaltene Fassade
Anwendungsbeispiele ohne Übertragbarkeit auf bestehende oder zu planende Bauvorhaben.
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3. Fassaden/Fenster
Fenster über Querriegeln
Anwendungsfall Einscheiben- Verbund- Bezug auf technischeSicherheitsglas Sicherheitsglas Regelwerk(e)SGG SECURIT SGG STADIPSGG SECURIT-H
Kein Sicherheitsglaserforderlich
Kein Sicherheitsglas vorgeschrieben, aber empfehlenswert
DIN EN 356 A bzw. DH 4 VdS Richtlinie
(SGG STADIP,PROTECT P-A)
DIN EN 356 bzw. EH VdS- Richtlinie
(SGG STADIP,PROTECT P-B)
DIN EN 1063
(SGG STADIP,PROTECT BR)
DIN EN 13541
(SGG STADIP,PROTECT D)
Durchbruchhemmung
Schaufenster
Durchschusshemmung
Sprengwirkungshemmung
Durchwurfhemmung
Jedes Bauvorhaben bedarf einer Prüfung im Einzelfall zur Verwendung von Sicherheitsglas.
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Betretbares Glas
Anwendungsfall Einscheiben- Verbund- Bezug auf technischeSicherheitsglas Sicherheitsglas Regelwerk(e)SGG SECURIT SGG STADIPSGG SECURIT-H
Zulassung im Einzelfall,geringere Anforderungen als bei begehbarem Glas
(SGG STADIPaus TVGSGG PLANIDUR)
TRLV, Liste der TechnischenBaubestimmungen; zulässige Spannungen entsprechend
(SGG STADIP Überkopfverglasungen nachaus TVG TRLV; VSG mit PVB-Folien derSGG PLANIDUR) Mindest-Nenndicke = 1,5 mm
Öffentlich: geringes Sicherheitsrisiko, Küchenmöbel kann als aus-reichende AbschirmunggeltenPrivat:geringes Sicherheitsrisiko, Glas ist nicht direkt erreichbar, aus thermischen Gründenund wegen mechanischer Belastung durchVerschrauben ESG SGG SECURITerforderlich
DIN EN 14428
(SGG SECURIT-D)
Privat:keine gesetzliche Verpflich-tung zur Ausführung in Sicherheitsglas – aber hohes Verletzungsrisiko bei Sturz auf den Tisch/dasMöbelstück
Begehbares Glas, Treppen
Dusche
Glastisch/Glasmöbel
Wandverkleidung Küche
Anwendungsbeispiele ohne Übertragbarkeit auf bestehende oder zu planende Bauvorhaben.
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4. Innenausbau
Geländer
Türausschnitt im oberenDrittel
Türausschnitt
Glassteine
Bürotrennwand
Ganzglastür
Aufzugschacht
Anwendungsfall Einscheiben- Verbund- Bezug auf technischeSicherheitsglas Sicherheitsglas Regelwerk(e)SGG SECURIT SGG STADIPSGG SECURIT-H
TRLV; TRAV Kategorie B
DIN EN 81 T. – 1 - 2
Öffentlich: ArbstättV, Arbstätt- Richtlinie 10/5, evtl. BG-Regel„Verkaufsstellen“ (BGR 202)Privat: Kein Sicherheitsglasvorgeschrieben, aber empfeh-lenswert
Öffentlich: ArbstättV, Arbstätt-Richtlinie 10/5, evtl. BG-Regel„Verkaufsstellen“ (BGR 202)Privat: ESG/VSG sicherheits-technisch empfehlenswert, mechanisch notwendig wegen Verschraubung
Kein Sicherheitsglas vorge- schrieben, aber empfehlens-wert
Gelten als bruchsicher und durchbruchhemmend
Öffentlich: Bürotrennwand nach Arbstätt-RL – ASR 8/4 bruchsicherer Werkstoff (ESG SGG SECURIT oderVSG SGG STADIP) erforderlich
Jedes Bauvorhaben bedarf einer Prüfung im Einzelfall zur Verwendung von Sicherheitsglas.
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Büro, Wände oder Türen aus Glas
Anwendungsfall Einscheiben- Verbund- Bezug auf technischeSicherheitsglas Sicherheitsglas Regelwerk(e)SGG SECURIT SGG STADIPSGG SECURIT-H
ArbeitsstättenverordnungGUV-8713 Verwaltung
BG-Regel (BGR 202), bzw.ArbstättV, Arbstätt-Richt- linie 10/5
GUV-V S 1; bis zu einer Höhe von 2,00 m Sicher-heitsglas – oder aus-reichende Abschirmung
GUV-SR 2002; bis zu einer Höhe von 1,50 m Sicher- heitsglas – oder aus-reichende Abschirmung
GUV-J 8731
BG-Regel „Verkaufsstellen“(BGR 202)
Kindergarten
Eingangshallen\-bereiche
Krankenhaus/ Pfegestätte
Einkaufspassage
Schule
H
Anwendungsbeispiele ohne Übertragbarkeit auf bestehende oder zu planende Bauvorhaben.
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5. Öffentliche Gebäude
Einzelhandel
Anwendungsfall Einscheiben- Verbund- Bezug auf technischeSicherheitsglas Sicherheitsglas Regelwerk(e)SGG SECURIT SGG STADIPSGG SECURIT-H
Arbeitsstättenverordnung,DIN EN 12600, BG-Regel„Verkaufsstellen“ (BGR 202)oder ausreichende Abschir-mung
DIN EN 12600;Anhang 1.7 (4) ArbstättV; ASR 8/4 und ASR 10/5
ZiE, ggf. Nachweiserleich- terung der Bundesländer
(SGG STADIP,aus TVG SGG PLANIDUR)
GUV-R 1/111, DIN 18361; bis zu einer Höhe von 2 mSicherheitsglas – oder aus-reichende Abschirmung
DIN 18032-1; bis zu einerHöhe von 2 m ebenflächig,geschlossen und splitter-frei; Ballwurfsicherheiterforderlich nachDIN 18032-3
DIN 18038; Glasteile der Rückwand müssen ausmindestens 12 mm dickemESG sein, hergestellt nachDIN 1249-3
Schwimmbad
Parkhaus
Sporthalle
Squashhalle
Bushof
Jedes Bauvorhaben bedarf einer Prüfung im Einzelfall zur Verwendung von Sicherheitsglas.
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Sicherheit bei Glasanwendungen
Das Bauproduktengesetz ist die nationale Umsetzung der europäi-schen Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG). Eine der wesentlichenAnforderungen aus dem Bauproduktengesetz lautet :
Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass sich bei seiner Nutzung oder seinem Betrieb keine unannehmbaren Unfall-gefahren ergeben, wie Verletzungen durch Rutsch-, Sturz- und Auf-prallunfälle, Verbrennungen, Stromschläge, Explosionsverletzungen.
Aus den zur Verfügung stehenden Glasprodukten muss dasjenigeausgesucht werden, das für die vorgesehene Konstruktion dasgeeignete ist. Die Anforderungen an die Sicherheit müssen für jedenEinsatzbereich definiert werden. Sicherheit bezeichnet einen Zu-stand, der frei von unvertretbaren Risiken der Beeinträchtigung istoder als gefahrenfrei angesehen wird. Eine Glaskonstruktion musssicherstellen, dass bei einem unvorhersehbaren Bruch Menschennicht gefährdet werden.
Sicherheitsrelevante Bereiche sind überall dort, wo mit Ansammlungenvon Menschen zu rechnen ist, oder dort, wo besonders schutzbe-dürftige Personengruppen (Kinder, Schüler usw.) mit Glasflächen inBerührung kommen können.
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Verkehrssicherheit wird im Rahmen des Baurechts nicht vollständiggeregelt. Die Minimierung des Unfallrisikos überlässt das Baurechtder Verantwortung des Auftraggebers bzw. versicherungsrechtlichzuständigen Organisationen. Die Anforderungen an die Verglasungzum Schutz vor Verletzungen durch Schnitt- oder Stichverletzungen(auch durch herabstürzende Glasteile) sind vom Planer zu stellen.Über die notwendigen Maßnahmen hinaus können auch der Bau-planer oder die Baubehörde spezielle Anforderungen an die Verkehrs-sicherheit stellen.
Die vorliegende Dokumentation ist eine Planungshilfe, die beispiel-hafte Glasanwendungen zeigt und Hinweise auf die auszuführendeGlasart unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerke unddes Sicherheitsbedürfnisses der Nutzer gibt.
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