Siedlungswesen, Wasserbau und Wasserrecht · 1oo und HQ extrem Pläne zur Ermittlung des...

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- 159 - AMTSBLATT 74. Jahrgang 25. Juni 2019 Nr. 15 INHALT: 6 Landesplanung, Bauleitplanung, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, Wasserbau und Wasserrecht 8 Vollzug der Baugesetze; 40. Änderung des Flächennutzungsplans „Kufsteiner Straße/ Miesbacher Straße“ - öffentliche Auslegung ……………………... Bebauungsplan Nr. 174 „Kufsteiner Straße / Miesbacher Straße“ - öffentliche Auslegung ……………………………………………… Aufstockung Wohngebäude, Fl. Nr. 845/29.0, Naabstr. 3 …….Vollzug der städtischen Straßennamen- und Hausnummern- satzung; Im Bebauungsplangebiet Nr. 174 „Kufsteiner Straße/Miesbacher Straße“ erhält die zukünftige, interne Erschließungsstraße (Stichstraße mit Wendeanlage) die Bezeichnung „An der Kaltenmühle“ ……………………………………………………….Gewerbe und Industrie, Geldwesen, Handel und Verkehr, Energiewirtschaft Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes Grundstücksmanagement Rosenheim ………………………….. S. 160 S. 164 S. 168 S. 170 S. 171 HERAUSGEBER: Stadt Rosenheim, Dezernat IV, Reichenbachstraße 8, 83022 Rosenheim (Tel. 08031/3651082); Jahresbezugspreis einschließlich Zustellung € 45,--. Bestellung bei der Stadt Rosenheim, Hauptamt, Königstr. 24, 83022 Rosenheim (Tel. 08031/3651040).

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AMTSBLATT 74. Jahrgang

25. Juni 2019

Nr. 15

INHALT:

6

Landesplanung, Bauleitplanung, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, Wasserbau und Wasserrecht

8

Vollzug der Baugesetze;

40. Änderung des Flächennutzungsplans „Kufsteiner Straße/ Miesbacher Straße“ - öffentliche Auslegung ……………………... Bebauungsplan Nr. 174 „Kufsteiner Straße / Miesbacher Straße“ - öffentliche Auslegung ……………………………………………… Aufstockung Wohngebäude, Fl. Nr. 845/29.0, Naabstr. 3 …….… Vollzug der städtischen Straßennamen- und Hausnummern-satzung; Im Bebauungsplangebiet Nr. 174 „Kufsteiner Straße/Miesbacher Straße“ erhält die zukünftige, interne Erschließungsstraße (Stichstraße mit Wendeanlage) die Bezeichnung „An der Kaltenmühle“ ……………………………………………………….… Gewerbe und Industrie, Geldwesen, Handel und Verkehr, Energiewirtschaft Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes Grundstücksmanagement Rosenheim …………………………..

S. 160

S. 164

S. 168

S. 170

S. 171

HERAUSGEBER: Stadt Rosenheim, Dezernat IV, Reichenbachstraße 8, 83022 Rosenheim (Tel. 08031/3651082); Jahresbezugspreis einschließlich Zustellung € 45,--. Bestellung bei der Stadt Rosenheim, Hauptamt, Königstr. 24, 83022 Rosenheim (Tel. 08031/3651040).

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VI LANDESPLANUNG, BAULEITPLANUNG, BAU-, WOHNUNGS- UND SIEDLUNGSWESEN, WASSERBAU UND WASSERRECHT Vollzug der Baugesetze; 40. Änderung des Flächennutzungsplans „Kufsteiner Straße / Miesbacher Straße“ - öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.06.2019 den Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans „Kufsteiner Straße / Miesbacher Straße“ in der Fassung vom 25.04.2019 für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung gebilligt. Ziel des Verfahrens ist die Ausweisung eines urbanen Gebiets unter Berücksichtigung von wesentlichen Anteilen an Wohnbebauung sowie die Sicherung der wesentlichen Grünstrukturen. Dazu soll die Umsetzung eines städtebaulichen Konzepts mit Adaptionen für schalltechnische und verkehrlichen Anforderungen ermöglicht werden. Das Plangebiet liegt auf der sog. BayWa- Wiese zwischen der Kufsteiner Straße, der Miesbacher Straße sowie der Happinger Straße. Auf die abgedruckte planzeichnerische Darstellung vom 25.04.2019 wird verwiesen. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Fachgutachten:

Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung (Ermittlung, Berechnung und Beurteilung der schalltechnischen Situation innerhalb und außerhalb des Plangebietes betreffend Verkehrs-, Gewerbe und Freizeitgeräusche sowie Nennung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen)

Gutachten zur Lufthygiene (Ermittlung und Bewertung der Belastungen an der Kufsteiner- und Miesbacher Straße durch Stickoxid und Feinstaubpartikel PM10 und PM2,5)

Konzept zur Niederschlagswasserableitung (Untersuchung der Entwässerungsmöglichkeiten für das Niederschlagswasser aus den zu befestigenden Flächen mit Bewertung und Dimensionierung geeigneter Anlagen zur Oberflächenentwässerung und Empfehlungen zur technischen Gestaltung der Anlagen)

Geotechnische Untersuchungsberichte und Baugrundgutachten (Erkundung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse mit Folgerungen für Gründung und Bauausführung, Niederschlagsentwässerung sowie Berechnung des Grundwasseraufstaues in Teilbereichen)

Hydrogeologisches Gutachten (Darstellung und Bewertung der hydrogeologischen Verhältnisse sowie Untersuchung, Quantifizierung und Bewertung der Auswirkungen des Bauvorhabens sowie der Niederschlagsentwässerung auf die Grundwasserverhältnisse)

Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Untersuchungen zum Bestand und der Betroffenheit der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, Vorschlag von Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität sowie Kurzbericht Eremitenvorkommen)

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Kampfmittelvorerkundung (Ermittlung der potentiellen Kampfmittelbelastung durch kombinierte Luftbild- und Aktenauswertung)

Verkehrsuntersuchung (Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf das umgebende Straßennetz bzw. die umgebenden Knotenpunkte sowie den Anschlüssen)

Schalltechnische Machbarkeitsstudien im Vorfeld der Planungen zu den Themen Anlagenbezogene Geräusche (vorhandene und geplante gewerbliche Nutzungen innerhalb des Plangebietes), Freizeitgeräusche (Betrieb des Stadtteilbürgerhauses und der Kaltenmühle), Verkehrsgeräusche (innerhalb und außerhalb des Plangebietes) sowie schalltechnische Untersuchung zum Neubau Stadtteilbürgerhaus und Sanierung Kaltenmühle (Prognostizierung und Bewertung der durch den Betrieb zu erwartenden Geräuschemissionen und -Immissionen)

Einzelhandelskonzept (Aussagen zur weiteren städtebaulich und sozioökonomisch verträglichen Einzelhandelsentwicklung)

Stellungnahmen im Rahmen von Beteiligungen:

Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde (Hochwasserschutz, vorhandene Biotope und Immissionen)

Straßenbauamt Rosenheim (verkehrs- und straßenbaurechtlich bedingte Maßnahmen)

Untere Naturschutzbehörde, höhere Naturschutzbehörde (Natur- und Artenschutz)

Bund Naturschutz in Bayern e. V. (Verkehr, wasserwirtschaftl. Aspekte, Grünflächen)

Bayer. Bauernverband (Versiegelung, Verkehr)

IHK München und Oberbayern (mögl. Immissionskonflikte)

Rosenheimer Forum für Städtebau und Umweltfragen (Verkehr, Grundwasser, Lärmbelastungen, Grünzäsur)

Marktplatz Happing (Schutz des bestehenden Stadtteilmittelpunktes, Verkehr)

Telekommunikationsbetreiber (vorhandene Telekommunikationsanlagen, Spartenpläne)

HWK München (Ausschluss Einzelhandel, Flächen für nichtstörende Handwerksbetriebe)

Sonstige Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen:

Umweltbericht und Begründung: Die Informationen aus den genannten Gutachten sowie die planerischen Rahmenbedingungen und die Planungskonzeption werden in der Begründung und im Umweltbericht zusammengefasst und bewertet. Darüber hinaus finden sich hier Ausführungen zu den in den Fachplanungen (Landesentwicklungsprogramm Bayern, Regionalplan und derzeit geltender Flächennutzungsplan) und Fachgesetzen festgelegten Zielen des Umweltschutzes und weitere Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Ortsbild, kulturelles Erbe und sonst. Sachgüter. Es werden Aussagen zu den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter mit einer Bewertung der Eingriffe getroffen.

Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG) Karten zum Hochwasser HQ1oo und HQextrem

Pläne zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs und zu Ausgleichsmaßnahmen

Spartenpläne

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Der Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans „Kufsteiner Straße / Miesbacher Straße“ in der Fassung vom 25.04.2019 mit integriertem Grünordnungsplan, die Begründung mit Umweltbericht gleichen Datums, die wesentlichen Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom Montag, 08.07.2019 bis einschließlich Freitag, den 30.08.2019 im Flur des Stadtplanungsamtes im Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel 3. Stock, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8-12 Uhr und Montag bis Mittwoch 14-16 Uhr, Donnerstag 14-17 Uhr) sowie nach Vereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die entsprechenden Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim auf den Seiten des Stadtplanungsamtes unter „Flächennutzungsplan/Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingesehen werden. Die Auslegung zum parallel geführten Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Kufsteiner Straße / Miesbacher Straße“ erfolgt zeitgleich, die entsprechenden Unterlagen können ebenfalls in den genannten Räumen und auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes unter „Bebauungspläne/Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingesehen werden. Auf die gesonderte amtliche Bekanntmachung in diesem Amtsblatt wird verwiesen. Stadtplanungsamt Rosenheim, den 06.06.2019 gez. Wörther

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VI LANDESPLANUNG, BAULEITPLANUNG, BAU-, WOHNUNGS- UND SIEDLUNGSWESEN, WASSERBAU UND WASSERRECHT Vollzug der Baugesetze; Bebauungsplan Nr. 174 „Kufsteiner Straße / Miesbacher Straße“ - öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.06.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174 „Kufsteiner Straße / Miesbacher Straße“ vom 25.04.2019 gebilligt und für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung freigegeben. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines urbanen Gebiets mit differenzierten Nutzungsfestsetzungen unter Berücksichtigung von wesentlichen Anteilen an Wohnbebauung. Das Plangebiet liegt auf der sog. BayWa- Wiese zwischen der Kufsteiner Straße, der Miesbacher Straße sowie der Happinger Straße. Der Geltungsbereich umfasst im einzelnen folgende Flurnummern der Gemarkung Happing: 316/1, 340, 341/26, 808, 808/3-Teilfläche, 808/4, 808/5, 808/10, 808/11, 818/1, 830/4, 830/15 und 857/22. Auf die abgedruckte planzeichnerische Darstellung vom 25.04.2019 wird verwiesen. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Folgende Arten umweltbezogener Informatio-nen sind verfügbar: Fachgutachten:

Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung (Ermittlung, Berechnung und Beurteilung der schalltechnischen Situation innerhalb und außerhalb des Plangebietes betreffend Verkehrs-, Gewerbe und Freizeitgeräusche sowie Nennung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen)

Gutachten zur Lufthygiene (Ermittlung und Bewertung der Belastungen an der Kufsteiner- und Miesbacher Straße durch Stickoxid und Feinstaubpartikel PM10 und PM2,5)

Konzept zur Niederschlagswasserableitung (Untersuchung der Entwässerungsmöglichkeiten für das Niederschlagswasser aus den zu befestigenden Flächen mit Bewertung und Dimensionierung geeigneter Anlagen zur Oberflächenentwässerung und Empfehlungen zur technischen Gestaltung der Anlagen)

Geotechnische Untersuchungsberichte und Baugrundgutachten (Erkundung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse mit Folgerungen für Gründung und Bauausführung, Niederschlagsentwässerung sowie Berechnung des Grundwasseraufstaues in Teilbereichen)

Hydrogeologisches Gutachten (Darstellung und Bewertung der hydrogeologischen Verhältnisse sowie Untersuchung, Quantifizierung und Bewertung der Auswirkungen des Bauvorhabens sowie der Niederschlagsentwässerung auf die Grundwasserverhältnisse)

Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Untersuchungen zum Bestand und der Betroffenheit der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten,

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Vorschlag von Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität sowie Kurzbericht Eremitenvorkommen)

Kampfmittelvorerkundung (Ermittlung der potentiellen Kampfmittelbelastung durch kombinierte Luftbild- und Aktenauswertung)

Verkehrsuntersuchung (Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf das umgebende Straßennetz bzw. die umgebenden Knotenpunkte sowie den Anschlüssen)

Schalltechnische Machbarkeitsstudien im Vorfeld der Planungen zu den Themen Anlagenbezogene Geräusche (vorhandene und geplante gewerbliche Nutzungen innerhalb des Plangebietes), Freizeitgeräusche (Betrieb des Stadtteilbürgerhauses und der Kaltenmühle), Verkehrsgeräusche (innerhalb und außerhalb des Plangebietes) sowie schalltechnische Untersuchung zum Neubau Stadtteilbürgerhaus und Sanierung Kaltenmühle (Prognostizierung und Bewertung der durch den Betrieb zu erwartenden Geräuschemissionen und -Immissionen)

Einzelhandelskonzept (Aussagen zur weiteren städtebaulich und sozioökonomisch verträglichen Einzelhandelsentwicklung)

Stellungnahmen im Rahmen von Beteiligungen:

Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde (Hochwasserschutz, vorhandene Biotope und Immissionen)

Straßenbauamt Rosenheim (verkehrs- und straßenbaurechtlich bedingte Maßnahmen)

Untere Naturschutzbehörde, höhere Naturschutzbehörde (Natur- und Artenschutz)

Bund Naturschutz in Bayern e. V. (Verkehr, wasserwirtschaftl. Aspekte, Grünflächen)

Bayer. Bauernverband (Versiegelung, Verkehr)

IHK München und Oberbayern (mögl. Immissionskonflikte)

Rosenheimer Forum für Städtebau und Umweltfragen (Verkehr, Grundwasser, Lärmbelastungen, Grünzäsur)

Marktplatz Happing (Schutz des bestehenden Stadtteilmittelpunktes, Verkehr)

Telekommunikationsbetreiber (vorhandene Telekommunikationsanlagen, Spartenpläne)

HWK München (Ausschluss Einzelhandel, Flächen für nichtstörende Handwerksbetriebe)

Sonstige Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen:

Umweltbericht und Begründung: Die Informationen aus den genannten Gutachten sowie die planerischen Rahmenbedingungen und die Planungskonzeption werden in der Begründung und im Umweltbericht zusammengefasst und bewertet. Darüber hinaus finden sich hier Ausführungen zu den in den Fachplanungen (Landesentwicklungsprogramm Bayern, Regionalplan und derzeit geltender Flächennutzungsplan) und Fachgesetzen festgelegten Zielen des Umweltschutzes und weitere Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Ortsbild, kulturelles Erbe und sonst. Sachgüter. Es werden Aussagen zu den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter mit einer Bewertung der Eingriffe getroffen.

Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG) Karten zum Hochwasser HQ1oo und HQextrem

Pläne zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs und zu Ausgleichsmaßnahmen

Spartenpläne

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Der Planentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 25.04.2019, die Begründung mit Umweltbericht, die wesentlichen Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom Montag, 08.07.2019 bis einschließlich Freitag, den 30.08.2019 im Flur des Stadtplanungsamtes im Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel 3. Stock, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8-12 Uhr und Montag bis Mittwoch 14-16 Uhr, Donnerstag 14-17 Uhr) sowie nach Vereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die entsprechenden Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim auf den Seiten des Stadtplanungsamtes unter „Bebauungspläne/ Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingesehen werden. Die Auslegung zum parallel geführten Verfahren für die 40. Änderung des Flächennut-zungsplans „Kufsteiner Straße / Miesbacher Straße“ erfolgt zeitgleich, die entsprechenden Unterlagen können ebenfalls in den genannten Räumen und auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes unter „Flächennutzungsplan/Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingesehen werden. Auf die gesonderte amtliche Bekanntmachung in diesem Amtsblatt wird verwiesen. Stadtplanungsamt Rosenheim, den 06.06.2019 gez. Stuer

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6 LANDESPLANUNG, BAULEITUNG, BAU WOHNUNGS- UND SIEDLINGSWESEN, WASSERBAU UND WASSERRECHT

Bauordnungs- und Vergabeamt

Königstraße 24

Dezernat III

Stadt Rosenheim Postfach 1209 83013 Rosenheim

-gegen Übergabe- Haltestelle

Sachbearbeiter/in

Zimmer-Nr.

Tel./Durchwahl

Fax/Durchwahl

E-Mail

Ihre Nachricht vom

Unser Zeichen

Rosenheim, den

Heilig-Geist-Straße

Herr Neumeier

230

08031/365-2074

[email protected]

III/631 Ne/hu 059/2019-S

24.06.2019

Vollzug der Baugesetze; Bauvorhaben: Aufstockung Wohngebäude Bauort: Naabstr. 3 Gemarkung: Happing Fl.Nr.: 845/29.0 Antragsnummer: 059/2019-S Die Stadt Rosenheim als untere Bauaufsichtsbehörde erlässt folgenden B E S C H E I D : I. Das Bauvorhaben wird nach Maßgabe des Bauantrages vom 14.02.2019 Nummer 059/2019-S unter den in Ziffern IV. – V. aufgeführten Auflagen und Hinweisen im Vereinfachten Verfahren nach Art. 59 BayBO genehmigt. II. Es wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO von den Anforderungen nach § 13 der Stellplatzsatzung der Stadt Rosenheim hinsichtlich der beantragten zweiten Grundstückszufahrt zugelassen, mit der Einschränkung, dass diese an der Westlichen Grundstücksgrenze angeordnet und auf eine Breite von 3,50 m reduziert wird.

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R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München, Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München,

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

- Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Mit freundlichen Grüßen Neumeier Dieser Bescheid wird im Vollzug von Art. 66 Abs. 2 Satz 4 bis 6 BayBO im Amtsblatt der Stadt Rosenheim den Eigentümern der Nachbargrundstückes Fl. Nr. 846/5 der Gem. Happing öffentlich bekannt gemacht. Die Pläne können bei der Stadt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim, 2. Stock Zimmer Nr. 229/230 zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.

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6 Landesplanung, Bauleitplanung, Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, Wasserbau und Wasserrecht Vollzug der städtischen Straßennamen- und Hausnummernsatzung; Benennung neue Straße im Stadtgebiet Rosenheim Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rosenheim hat in seiner Sitzung am 19.03.2019 folgende neue Straßenbenennung beschlossen: Im Bebauungsplangebiet Nr. 174 „Kufsteiner Straße/Miesbacher Straße“ erhält die zukünftige, interne Erschließungsstraße (Stichstraße mit Wendeanlage) die Bezeichnung „An der Kaltenmühle“ (vgl. Lageplan).

Abbildung 1 Lageplan Straßenbenennung "An der Kaltenmühle"

Rosenheim, 12.06.2019 gez. Hollunder

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8 Gewerbe und Industrie, Geldwesen, Handel und Verkehr, Energiewirtschaft Eigenbetrieb „Grundstücksmanagement Rosenheim“ Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes Grundstücksmanagement Rosenheim Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 05.06.2019 (Nr. VO/2019/0285) den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Grundstücksmanagement für das Wirtschaftsjahr 2017 festgestellt und die Entlastung ausgesprochen. Gleichzeitig wurde über die Behandlung des Jahresgewinnes entschieden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen ab Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Rosenheim sieben Tage während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus, Königstr. 24, Zimmer 022 auf. Rosenheim, 11.06.2019 Bugl (stv. Werkleiter)

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Niederschriftsauszug - Sitzung des Stadtrates Rosenheim vom 05.06.2019

TOP 1 Ö Eigenbetrieb Grundstücksmanagement VO/2019/0285 - Jahresabschluss 2017 - Feststellung und Entlastung

1. Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge 1.587.008,46 € Aufwendungen 1.264.168,80 € Gewinn 322.839,66 €

2. Bilanz

Die Bilanz zum 31.12.2017 schließt in Aktiva und Passiva mit 8.159.742,14 €. 3. Abschlussprüfung

Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 und den Jahresabschluss 2017 geprüft und am 04.10.2018 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 4. Örtliche Rechnungsprüfung und Gewinnverwendungsvorschlag

Das Rechnungsprüfungsamt stellt im Schlussbericht vom 22.03.2019 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017 einschließlich der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 des Eigenbetriebs Grundstücksmanagement fest, dass in den geprüften Teilen Feststellungen, Fehler oder Mängel nicht vorliegen, die einer Feststellung des Jahresabschlusses 2017 gemäß § 25 Abs. 3 EBV entgegenstehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Schlussbericht am 16.05.2019 zugestimmt. Abweichend von der Werkleitung wird vorgeschlagen, den kompletten Jahresgewinn in Höhe von 322.839,66 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird dem Werkausschuss und dem Stadtrat zur Kenntnis vorgelegt. Die Werkleitung hält weiterhin an ihrem Vorschlag fest, einen Teilbetrag von 250.000 € an den städtischen Haushalt abzuführen und den Restbetrag von 72.839,66 € auf neue Rechnung vorzutragen. Dadurch soll die Kernverwaltung von dem Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie Heubergstraße (rd. 294 T€) profitieren und nicht schlechter gestellt werden, nur weil das Grundstück dem Eigenbetrieb „kurze Zeit“ vor dem Verkauf übertragen wurde. Der Eigenbetrieb wurde insbesondere mit der Absicht gegründet mehr Transparenz zu schaffen, inwieweit die Verkaufserlöse (bzw. Mieterlöse) die Kosten des Erwerbs, der Finanzierung und der Entwicklung des jeweiligen Grundstücks decken. Zum anderen sollen die Ausgabeansätze für Grunderwerbe und die dafür notwendige Finanzierung von der Planung des städtischen Kernhaushaltes entkoppelt werden. Der Eigenbetrieb wurde hierfür bewusst mit einer geringen Eigenkapitalausstattung gegründet. Der Verkauf der Immobilie Heubergstraße kann aus genannten Gründen separat von den übrigen Projekten des Eigenbetriebs betrachtet werden.

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In Punkt 2.3.3 des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes wird auf zwei fehlende Flurnummern in der dem Stadtratsbeschluss vom 21.12.2016 beigefügten Übersicht (über die Übertragung von Grundstücken aus dem städtischen Haushalt) hingewiesen. Die Quadratmeterangabe zur übertragenen Gesamtfläche war dennoch richtig, weil die zwei Flächen (Flnr. 2236/7 und 1630/135) bei jeweils einer anderen Flurnummer hinzugerechnet wurden (Flnr. 1048/2 und 1594/3). Da auch der tatsächliche Übertragungswert aus der Eröffnungsbilanz (7.266.175,97 €) geringfügig vom Stadtratsbeschluss (7.392.391,99 €) abweicht, wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt vereinbart, den Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 mit einem klarstellenden Beschluss zu den übertragenen Flurnummern und Buchwerten zu ergänzen. Beiliegende Übersicht zeigt die übertragenen Flurnummern und Buchwerte und gibt Auskunft über die Abweichungen zum Stadtratsbeschluss vom 21.12.2016. Die betragsmäßige Abweichung ist Resultat nicht berücksichtigter Zuwendungen/Sonderposten (rd. 72 T€) und abweichender Abschreibungen (rd. 54 T€).

Beschluss: 1. Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes Grundstücksmanagement wird

gemäß § 25 Abs. 3 Satz 3 EBV festgestellt. 2. Aus dem Jahresgewinn in Höhe von 322.839,66 € wird ein Teilbetrag von

250.000 € an den städtischen Haushalt abgeführt und der Restbetrag von 72.839,66 € auf neue Rechnung vorgetragen (§ 25 Abs. 3 Satz 4 EBV). Der Jahresgewinn in Höhe von 332.839,66 € wird nicht, auch nicht teil- weise, an den städtischen Haushalt abgeführt.

3. Für den Jahresabschluss 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

4. Die korrigierte Übersicht der bei Eigenbetriebsgründung auf den Eigenbetrieb Grundstücksmanagement aus dem städtischen Haushalt übertragenen Grundstücke wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Ja - Stimmen 33

Nein - Stimmen 0