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Anlage saP BBP Nr. 435 Siemens Campus Erlangen Anlage zum Bebauungsplan Nr. 435 Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Siemens Campus Erlangen für Modul 1) Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen arten- schutzrechtlichen Prüfung (saP) 23.09.2016 Im Auftrag der SIEMENS AG Real Estate GS SRE DE ERL SCE Allee am Röthelheimpark 15 91052 Erlangen Allersberger Str. 185/A8 D-90461 Nürnberg Internet: www.anuva.de Gelöscht: - Entwurf Gelöscht: 22 Gelöscht: 08

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Anlage saP BBP Nr. 435

Siemens Campus Erlangen

Anlage zum Bebauungsplan Nr. 435 Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Siemens Campus Erlangen für Modul 1)

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen arten-schutzrechtlichen Prüfung (saP)

23.09.2016 Im Auftrag der SIEMENS AG Real Estate GS SRE DE ERL SCE Allee am Röthelheimpark 15 91052 Erlangen

Allersberger Str. 185/A8 D-90461 Nürnberg Internet: www.anuva.de

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ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR I

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung .......................................................................................................................... 5

1.1 Anlass und Aufgabenstellung ................................................................................... 5

1.2 Datengrundlagen ...................................................................................................... 5

1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen ............................................... 6

2 Wirkungen des Vorhabens .............................................................................................. 7

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse ................................................................. 7

2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse ................................................................................ 7

2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse .............................................................................. 10

3 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität und zur Wahrung des Erhaltungszustandes ............................................................................ 11

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung ................................................................................. 11

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funk-tionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) .......................................................................................................... 11

3.3 Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes der betroffenen Populationen (als Voraussetzung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG) .................................................................................................. 12

4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten ............................................... 14

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ................................................................................................................. 14 4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie ................................. 14 4.1.2 Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie .......................................... 15

4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie ............................................................................................ 21

5 Zusammenfassende Darlegung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ...................................................................... 32

5.1 Keine Alternative aus artenschutzrechtlicher Sicht ................................................ 32

5.2 Wahrung des Erhaltungszustandes ........................................................................ 33 5.2.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie .................................................. 33

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5.2.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie ................ 34

6 Gutachterliches Fazit ..................................................................................................... 35

7 Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Arten-spektrums ...................................................................................................................... 36

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ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR III

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Säugetierarten ........................................................................... 16

Tab. 2: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potenziell vorkommenden Europäischen Vogelarten ................................ 22

Tab. 3: Verbotstatbestände und Erhaltungszustand für die Tierarten des Anhangs IV a) der FFH-Richtlinie ........................ 33

Tab. 4: Verbotstatbestände und Erhaltungszustand für die Europäischen Vogelarten .......................................................... 34

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ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR IV

Bearbeiter

Dipl.-Biol. Brigitte Namyslo Dipl.-Biol. Klaus Albrecht Dipl.-Biol. Gaby Töpfer-Hofmann

Nürnberg, 23.09.2016

ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR Allersberger Straße 185/A8 90461 Nürnberg Tel.: 0911 / 46 26 27-6 Fax: 0911 / 46 26 27-70 Internet: www.anuva.de

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1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Das Unternehmen Siemens plant auf dem Gelände seines bisherigen Standorts im Süden der Stadt Erlangen einen offenen, modernen und nachhaltig gestalteten Sie-mens Campus. Das Büro KSP Jürgen Engel Architekten aus Frankfurt a. Main entwi-ckelt den städtebaulichen Rahmenplan für die ersten Realisierungsstufen, die die bei-den Module 1 (Bebauungsplan Nr. 435) und 2 (Bebauungsplan Nr. 436) entwickeln.

Parallel soll durch die Bauleitplanung das Baurecht an die Anforderungen des Rah-menplanes angepasst werden und daher soll für jedes Modul ein neuer Bebauungs-plan aufgestellt werden.

Da der Eingriffsbereich ein Lebensraumpotenzial für bestimmte europäische Brutvo-gelarten, Fledermäuse und die Zauneidechse aufweist, fordert die zuständige Behörde die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP).

In der vorliegende saP werden: • die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5

BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäi-schen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) sowie der „Verantwor-tungsarten“ nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, die durch das Vorhaben erfüllt wer-den können, ermittelt und dargestellt;

• die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft. Die nicht-naturschutzfachlichen Ausnahmevo-raussetzungen sind in der Begründung und im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargestellt;

1.2 Datengrundlagen Als Datengrundlagen wurden herangezogen:

Eigene Daten:

• Erfassung der Brutvögel (ANUVA 2014, 2015, vgl. Anlage Untersuchungen Fauna, abgeschlossen)

• Erfassung der Fledermäuse (ANUVA 2014, 2015, vgl. Anlage Untersuchungen Fauna, abgeschlossen)

• Erfassung der Zauneidechsen (ANUVA 2015, vgl. Anlage Untersuchungen Fauna, abgeschlossen)

• Beurteilung des Habitatpotentials für weitere Arten nach Anhang IV, Suche nach Baumhöhlen, Gebäude- und Spaltenquartieren im Rahmen der oben genannten Untersuchungen (abgeschlossen)

Fremddaten:

• Artenschutzkartierung (ASK-Daten) des Bayerischen Landesamtes für Umwelt-schutz (BAYLfU, Stand 26.4.2014)

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• Artinformationen zu saP-Arten aus der Online-Arbeitshilfe des Landesamtes für Umweltschutz Bayern, Stand Januar 2014 (beinhaltet alle Informationen aus den bayerischen Atlanten für artenschutzrechtlich relevante Pflanzen- und Tiergrup-pen) (http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen)

1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgend Untersuchung stützen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 19. Januar 2015 Az.: IIZ7-4022.2-001/05 eingeführten „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher An-gaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“ mit Stand 01/2015.

Neben der Auswertung vorliegender Grundlagendaten wurden in 2015 eine Brutvogel-, Fledermaus- und Zauneidechsenkartierung sowie im Mai 2014 Übersichtserhebungen zur Vogelfauna, Fledermausfauna und zur Habitatstruktur (v.a. Höhlenbäume, Totholz) durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Anlage „Faunistische Untersuchungen“ (ANUVA 2015) zum Bebauungsplan aufgeführt.

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2 Wirkungen des Vorhabens Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen können.

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse Flächeninanspruchnahme

Baubedingt wird das Plangebiet im Eingriffsbereich weitgehend komplett in Anspruch genommen. Sämtliche Gebäude werden abgebrochen und Wege sowie weitere befes-tigte Flächen zurückgebaut. Lediglich die zur Erhaltung festgesetzten Bäume werden dabei geschont und vor bauzeitlichen Eingriffen durch entsprechende Maßnahmen (vgl. Kap. 3.1) geschützt. Vereinzelt dürften auch weitere Grünflächen erhalten bleiben, jedoch kann zum Bauablauf im Rahmen der Bauleitplanung keine abschließende Aus-sage getroffen werden, so dass vorsorglich mit einem weitgehenden Verlust zu rech-nen ist.

Baubedingte Immissionen und Störwirkungen

Durch die Bau- und Abbrucharbeiten entstehen Störwirkungen durch Lärm, Staubent-wicklung und Erschütterungen. Diese werden bei störungsempfindlichen Tierarten zu einem Abwandern führen. Allerdings ist dieser Effekt gegenüber dem eigentlichen Ha-bitatverlust durch den Abbruch, die Rodung der Gehölze und flächige Beanspruchung von Grünflächen vernachlässigbar.

Die Bautätigkeit selbst wirkt nur temporär und der Wirkraum ist bereits im Status quo durch die typischen Störwirkungen des Verkehrs und der vorhandenen gewerblichen Nutzung auf dem Campus und in dessen Umfeld vorbelastet. Daher sind grundsätzlich nur relativ störungstolerante Tierarten zu erwarten, so dass die rein baubedingten Störwirkungen eindeutig hinter den eigentlichen Habitatverlusten zurücktreten und da-her nicht vertieft zu betrachten sind.

2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse Der Eingriffsbereich gliedert sich in bebaute und versiegelte Bereiche, sowie in Flächen mit Bäumen, Gehölzen und offenen Grünflächen. Der Geltungsbereich umfasst 10,8 ha.

Durch den Abbruch aller Gebäude in den Eingriffsbereichen kommt es zu Verlusten von Spaltenquartieren für Zwergfledermäuse an den Außenfassaden sowie von Nist-plätzen der Gebäude brütenden Vogelarten. Wie in der faunistischen Untersuchung (ANUVA 2015) dargelegt, ist aufgrund der nachgewiesenen Arten, deren Nachweisor-ten und einzelnen unmittelbaren Quartiernachweisen mit einigen Nischen und Spalten an Gebäuden zu rechnen, die von planungsrelevanten Arten wie Hausrotschwanz, Haussperling und Zwergfledermaus als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten genutzt wer-den und durch den Abbruch verloren gehen werden.

Die parkähnlich von Bäumen überstandenen Flächen und den naturnahen geschlosse-nen Gehölzbeständen sowie den offenen mageren Bereichen kommt für einige Vogel-

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arten eine besondere Bedeutung zu, da solche Strukturen in der Vielfalt im Umfeld nicht häufig sind.

Die vorhandenen Bestandsdaten bestehender Bäume der Fa. Siemens aus dem Cam-pus (SPIE 2010) und der Stadt Erlangen für die öffentlichen Verkehrsflächen (Stadt-grün) wurde aktuell im Eingriffsbereich des Bebauungsplans 435 ergänzt und überprüft (Fa. Phometric 2015).

Die Bilanz der zu erhaltenden und zu fällenden Bäume ist abgeschlossen und wurde mit den unterschiedlichen Fachplanungen abgestimmt (Planung der Bauwerke, Freiflä-chengestaltung, Verkehr, Grünordnung, Artenschutz, Entwässerung, weitere Infrastruk-tur, etc.).

Von den bislang insgesamt mindestens 2.400 Bäumen mit einem Stammumfang von über 40 cm, die sich auf dem gesamten Siemenscampus befinden (Modul 1 bis 7, für die Module 3-7 liegen nur die älteren Bestandsdaten von SPIE 2010 vor. Dabei wurden Gruppen dicht zusammenstehender, zumeist kleinerer Bäume nicht einzeln erfasst, daher dürfte die tatsächliche Gesamtzahl noch etwas höher sein), liegen etwa 46% in-nerhalb der hier betrachteten Geltungsbereiche der Bebauungspläne 435 und 436. Die übrigen Bäume außerhalb dieser Geltungsbereiche bleiben in der ersten Ausbaustufe des Siemenscampus zunächst alle erhalten. Kleinere Gehölze und Sträucher werden innerhalb der Geltungsbereiche nur zu einem sehr geringen Anteil erhalten bleiben, da das Entwicklungsziel der neuen Campusgrünflächen überwiegend offene, durchsichti-ge und von Einzelbäumen überstellte Wiesenflächen vorsieht.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 435 befinden sich insgesamt 396 Bäume. Von diesen können voraussichtlich 26 % erhalten werden (vgl. Abb. 1), davon sind 98 Bäume zur Erhaltung verbindlich festgesetzt. Von den zu fällenden Bäumen verfügen 230 über einen Stammumfang von unter 125 cm und lediglich 67 Bäume sind als Alt-bäume zu bezeichnen mit einem Stammumfang von über 125 cm.

Von den sicher nachgewiesenen drei Höhlenbäumen kann einer erhalten bleiben.

Neben dem unmittelbaren Verlust der von § 44 BNatSchG geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Spalten und Höhlen an Bäumen und Gebäuden sowie in Gebü-schen und Gehölzen, ist durch den Verlust der naturnahen Gehölzflächen im engen Verbund mit zum Teil mageren Wiesenbereichen (vgl. Umweltbericht zum Bebauungs-plan) und deren Ersatz durch einen größeren Anteil an gepflegten und befestigten Frei-flächen mit einem weiteren Verlust der Funktionsfähigkeit der noch verbleibenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu rechnen.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass zum einen die neuen Freiflächen durch die An-lage von blütenreichen Magerwiesen (vgl. Kap. 3.3) und die Neupflanzung von mindes-tens 300 Bäumen langfristig wieder einen hohen Wert als Lebensraum für die betroffe-nen Arten erhalten werden und zum anderen das gesamte Siemens Forschungsgelän-de stufenweise in Modulen entwickelt wird, sodass noch der größere Teil der Freiflä-chen (in den Modulen 3-7) unverändert über einen längeren Zeitraum erhalten bleiben wird. So können diese Bereiche auch bei der Umsetzung der CEF-Maßnahmen einbe-zogen werden (vgl. Kap. 3.2) bis die langfristigen Maßnahmen (vgl. Kap. 3.3) wirksam werden.

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Abb. 1 Baumbilanz ohne Neupflanzungen Gelöscht:

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2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse Durch die vorgesehene Nutzung kommt es zu einer Veränderung des Status quo. Statt gewerblichen Logistiknutzungen wird es überwiegend Büronutzungen geben. Der Campus wird auch nach der Neubebauung überwiegend von Fußgängern und Radfah-rern sowie von einzelnen Kraftfahrzeugen genutzt werden. In Bezug auf Lärm, Schad-stoffimmissionen oder optische Störungen ist daher mit keinen artenschutzrechtlich re-levanten Änderungen zu rechen. Die Beleuchtung der Freiflächen wird in Zukunft in-sektenfreundlich gestaltet, so dass sich dies auf die Insektenfauna und damit die Nah-rungsgrundlage einiger geschützter Vogelarten sowie der Zwergfledermaus positiv auswirken wird.

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3 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität und zur Wahrung des Erhaltungszustandes

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen der nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu ver-meiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:

• Schutz von Brutvögeln und Fledermausquartieren in Bäumen: Die Rodung von Bäumen und Gehölzen erfolgt gem. §39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG nur in der Zeit vom 01.10. bis 28.02./29.02.

• Schutz von Fledermauswinterquartieren in Starkbäumen: Bäume mit einem Stammumfang über 200 cm sowie die bekannten oder ggf. weiteren potenziellen Höhlenbäume sind vor Fällung fachgerecht auf vorhandene Baumhöhlen zu prüfen. Die vorgefundenen Baumhöhlen sind im Oktober mit einer Folie so zu verhängen, so dass die Tiere das Quartier zwar verlassen, aber nicht wieder einfliegen können (Reusenfunktion).

• Schutz von Brutvögeln und Fledermäusen mit Brutplätzen bzw. Quartieren an und in Gebäuden: Beim Abbruch von Gebäuden, Rück- oder Umbau von äußeren Ge-bäudeteilen oder -verschalungen ist folgendes zu beachten: Verschalungen oder Verblendungen im Bereich der Attika sind sorgsam von Hand zu entfernen, sofern sich dahinter Hohlräume oder Spalten befinden können. Dahinter aufgefundene Fledermäuse sind, sofern sie nicht flüchten, in atmungsaktiven Stoffbeuteln zu häl-tern und einem Fachkundigen zu übergeben, der die Tiere am folgenden Abend in die Freiheit entlässt. Durch eine Umweltbaubegleitung ist die fachgerechte Umset-zung zu gewährleisten. Nach Abbau solcher Bereiche und dem Beginn der Abriss-arbeiten bestehen keine weiteren Einschränkungen.

• Verwendung von insektenfreundlichen Leuchtmitteln bei Außenbeleuchtungsanla-gen, um zu vermeiden, dass die Anlagen als Insektenfallen zu einem steten Verlust von Insekten und damit der Nahrungsgrundlage von geschützten Fledermaus- und Vogelarten führen.

• Erhaltung von mind. 88 Bäumen, von denen der Großteil mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm auch als Höhlenbäume grundsätzlich geeignet ist.

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funk-tionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)

Folgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) werden durchgeführt, um Beeinträchtigungen lokaler Populationen

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zu vermeiden. Die Ermittlung der Verbotstatbestände erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:

• Ersatz von Quartieren und Bruthöhlen: vor Beginn der Rodungsarbeiten sind 10 Vogelnisthilfen (Zielarten: Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Feldsperling) und 30 Fledermausquartiere (10 Höhlenkästen, 20 Spaltenkästen, Zielart: Zwergfledermaus) an zu erhaltende Bäume im Geltungsbereich oder auf den benachbarten Grundstücken des bestehenden Bebauungsplans Nr. 251 anzu-bringen.

3.3 Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes der betroffenen Popu-lationen (als Voraussetzung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG)

Um eine Verschlechterung des Erhaltungszustands wie geboten zu verhindern, können kompensatorische Maßnahmen eingesetzt werden, die als „Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands“ oder als FCS-Maßnahmen bezeichnet werden, da sie dazu dienen, einen günstigen Erhaltungszustand (Favourable Conservation Status) zu be-wahren. Folgende FCS-Maßnahmen werden durchgeführt, um Beeinträchtigungen lo-kaler Populationen zu vermeiden. Die Beurteilung der Ausnahmevoraussetzung erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:

• Nisthilfen für Gebäudebrüter und gebäudebewohnende Fledermäuse: Zur Wahrung des Erhaltungszustandes von in Gebäudespalten lebenden Vogelarten (Hausrot-schwanz, Haussperling) und Fledermausarten (Zwergfledermaus) ist an jedem neuen Gebäude, soweit technisch möglich, im oberen Fassadenbereich oder auf Dachaufbauten für die vorgenannten Arten jeweils eine geeignete Nisthilfe bzw. Quartier vorzusehen. Deren Art, Ausgestaltung und Umfang ist mit der zuständigen Fachbehörde und fachkundigen Experten im Detail abzustimmen.

• Auf mindestens 2.500 m2 werden die Wiesen als arten- und blütenreiche Mager-wiesen entwickelt, um die langfristige Sicherung einer reichen Insektenfauna als Nahrungsgrundlage für die Vogelarten Bluthänfling, Klappergrasmücke, Hausrot-schwanz, Feldsperling und die Zwergfledermaus sicherzustellen und damit den Er-haltungszustand dieser Arten dauerhaft zu sichern.

Diese Maßnahmen können nicht im Vorfeld des Eingriffs vorgenommen werden, daher kann ein temporärer Verlust einiger Fortpflanzungs- und Ruhestätten während der Bauphase nicht verhindert werden. Die Maßnahmen sichern jedoch langfristig wieder den Erhaltungszustand der betroffenen Populationen.

Die Funktionsfähigkeit der Maßnahmen aus Kapitel 3.2 und 3.3 ist in den Jahren 1 und 3 nach Herstellung durch fachkundiges Personal zu überprüfen. Dabei geht es darum, nach Herstellung und nach einer ersten Nutzungsphase zu prüfen, ob die eingerichte-ten Quartiere und Nisthilfen für die betroffenen Arten grundsätzlich geeignet sind. Das vorgegebene Monitoring ist zu dokumentieren und der Stadt Erlangen (untere Natur-schutzbehörde) vorzulegen.

Ferner ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass die Funktionsfähigkeit der Maßnahmen dauerhaft sichergestellt sein muss. Damit die CEF/FSC-Maßnahmen ihre vorgegebe-

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nen Funktionen auch dauerhaft erfüllen können, sind die Nisthilfen einmal jährlich Ende September durch eine fachkundige Person zu kontrollieren und instand zu halten. Im Rahmen der jährlichen Wartung / Säuberung der Nistgeräte sind die angetroffene Be-legung zu dokumentieren sowie ggfs. Veränderungen (Umhängen/Ersetzen der Käs-ten, Freischnitt von Einflugsöffnungen) zu veranlassen.

Die Pflege ist zu dokumentieren und der unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung zu stellen.

Da es sich bei den gewählten Hilfsgeräten um langjährig erprobte und fachlich aner-kannte Typen handelt, kann unter fachlichen Gesichtspunkten auf weiterführende Vor-gaben im Sinne eines Risikomanagements verzichtet werden.

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4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten 4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Ver-bot:

Schädigungsverbot (s. Nr. 2 der Formblätter): Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflan-zen bzw. ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standortes im räumlichen Zusam-menhang gewahrt wird.

Im Geltungsbereich der beiden Bebauungspläne ist keine Pflanzenart des Anhangs IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen oder als potenziell vorkommend eingestuft.

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4.1.2 Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe fol-gende Verbote:

Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädi-gung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhe-stätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren wäh-rend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Ver-schlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

Tötungs- und Verletzungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Ver-letzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstö-rung ihrer Entwicklungsformen im Zusammenhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die Gefahr von Kollisionen im Stra-ßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für die jeweili-ge Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungs-maßnahmen signifikant erhöht.

4.1.2.1 Säugetiere

Das Potenzial für Vorkommen von Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurde im Rahmen der Übersichtsbegehung und der Fledermauskartierung bewertet. Unter der Berücksichtigung der Lebensraumausstattung und der Isolation des Eingriffsbereiches kann das zu behandelnde Artenspektrum innerhalb der Säu-getiere des Anhangs IV der FFH-Richtlinie auf die Fledermausarten des Siedlungs-raums eingeschränkt werden.

Fledermäuse Insgesamt ist dem Eingriffsbereich keine hohe Bedeutung als Lebensraum für Fle-dermausarten zuzusprechen, da bislang nur eine Art nachgewiesen werden konnte. Die Zwergfledermaus wurde allerdings sehr häufig erfasst, so dass mit einem erheb-lichen Bestand im Eingriffsbereich zu rechnen ist. Alle weiteren Arten, die aus exter-nen Datenquellen im Umfeld des Vorhabengebiets bekannt sind, wie z. B. der Gro-ße Abendsegler, konnten im Planungsraum nicht bestätigt werden. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dieser Arten sind nach den bisherigen Ergebnissen im Eingriffsbe-reich auszuschließen. Möglicherweise könnten während der Herbstzugphase noch weitere Arten auf dem Durchzug vorgefunden werden.

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Tab. 1: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Säu-getierarten

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BY EHZ KBR Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - günstig RL D Rote Liste Deutschland und RL BY Rote Liste Bayern 0 ausgestorben oder verschollen

1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion V Arten der Vorwarnliste D Daten defizitär - ungefährdet

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Betroffenheit der Säugetierarten

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht

Die Zwergfledermaus ist wohl die anpassungsfähigste unserer Fledermausarten. Sie ist sowohl in Dörfern als auch in Großstädten zu finden und nutzt hier unterschiedlichste Quartiere und Jagdhabitate. Bejagt werden Gehölzsäume aller Art, Gärten oder von Gehölzen umstandene Gewässer, Straßenlaternen, aber auch im geschlossenen Wald oder auf Waldwegen ist sie nicht selten. Die Jagd findet i. d. R. in fünf bis 20 m Höhe statt.

Typische Tagesverstecke sind Spaltenquartiere an Gebäuden, aber auch Spalten hinter Baumrinden oder Baumhöhlen, die bei ausreichender Stärke der Bäume (Frostsicherheit) auch als Winterquartier genutzt werden. Wochenstubenquartiere (Fortpflanzungsstätten) befinden sich beispielsweise in Spalten an Hausgiebeln, in Rollladenkästen, hinter Verkleidungen und Fensterläden, die Größe der Wochenstuben schwankt meistens zwischen 20 und 100 Individuen. Die Kolonien sind als Wochenstubenverbände organisiert und wechseln gelegentlich das Quartier, d. h. sie sind auf einen guten Quartierverbund angewiesen. Neubesiedlungen oder Aufgabe von Gebäudequartieren erfolgen oft spontan, es gibt jedoch auch Quartiere, die jahrzehntelang ohne Unterbrechung genutzt wurden.

Die Winterquartiere befinden sich z. B. in Mauerspalten, in Ritzen zwischen Dachgebälk, hinter Fassadenverkleidungen, in Kasematten, aber auch in den Eingangsbereichen von Höhlen oder in Höhlen von Starkbäumen. Winterquartiere können Massenquartiere sein, in denen bis zu mehrere Tausend Tiere aus einem größeren Einzugsgebiet überwintern.

Lokale Population:

Die Art wird im gesamten Raum der Mittelfränkischen Städteachse regelmäßig nachgewiesen und ist als häufigste Art im Siedlungsraum zu betrachten. Die Zwergfledermaus wurde im Rahmen der Detektorkartierungen 2014 und 2015 akustisch und mit vergleichsweise sehr hoher Aktivität nachgewiesen. Als lokale Population werden die Exemplare im Süden Erlangens betrachtet. Der Erhaltungszustand kann unter Berücksichtigung der Vielzahl an Nachweisen und der günstigen Habitatausstattung mit „hervorragend“ beurteilt werden

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG

Die Zwergfledermaus wird durch den Abbruch der Gebäude und Rodung von einem großen Teil des vorhandenen Baumbestands viele potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten verlieren. Im Umfeld des Plangebiets ist der Bestand an älteren und spaltenreichen Gebäuden zwar noch relativ gut einzustufen, allerdings ist dort ebenfalls vom Vorkommen der Zwergfledermaus und daher von einer relativ gut ausgeschöpften Lebensraumkapazität auszugehen. Trotz der Erhaltung von einzelnen Bäumen, auch mit nachgewiesenen Baumhöhlen, und trotz der vorgezogenen Anbringung von Ersatzquartieren an verbleibenden Bäumen ist aufgrund des umfangreichen Verlustes an Gebäudespalten und der bauzeitlichen Beanspruchung von rund 10 ha Baugebiet mit einem hohen Anteil an naturnahen Grünbeständen die Erhaltung der kontinuierliche Funktionalität aller Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zwergfledermaus im Geltungsbereich nicht sicherzustellen. Zum einen können die Tiere in dem

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Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

betroffenen Umfang nicht in besetzte Nachbargebiete ausweichen und zum anderen ist der Anteil an Unterschlupfmöglichkeiten während der Bauphase deutlich niedriger einzuschätzen als vorher. Zudem ist über die gesamte Bauphase mit einem nahezu vollständigen Verlust von Habitatstrukturen innerhalb des Geltungsbereichs zu rechnen, die für das Funktionieren der Fortpflanzungs- und Ruhestätten essentiell einzustufen sind. Dazu gehören v. a. die naturnahen und dichten Gehölzbestände, die von sehr hoher Bedeutung für die Nahrungsverfügbarkeit in Quartiernähe sind.

Der vorgezogene Ausgleich für den Verlust an Quartiermöglichkeiten wird dennoch für erforderlich gehalten, um den Einbruch des örtlichen Bestands so gering wie möglich zu halten und damit eine rasche Erholung des Erhaltungszustandes sicher zu stellen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: • vgl. Kap. 3.2

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Während der späteren Nutzung des Siemens Campus wird sich die Störkulisse von der bestehenden nicht wesentlich unterscheiden. Zudem sind Zwergfledermäuse als Stadtbewohner relativ störungstolerant. Die baubedingten Störungen, die den gesamten Eingriffsbereich mehr oder weniger zeitgleich betreffen werden, dürften v.a. durch die Veränderung der Habitatbedingungen dazu führen, dass die vorhandene Population zurückgehen wird. Aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen mit der Erhaltung von einigen Baumquartieren, Schonung bei der Rodung während der Fortpflanzungszeit oder während der Winterruhe in möglichen Winterquartieren in Starkbäumen sowie mit dem vorgezogenen Ersatz verlorener Quartiere durch Fledermauskästen, ist jedoch sichergestellt, dass sich die Population nach Abschluss der baulichen Entwicklung wieder rasch erholen kann. Der Erhaltungszustand der Population verschlechtert sich daher langfristig nicht.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • vgl. Kap. 3.1

CEF-Maßnahmen erforderlich: • vgl. Kap. 3.2

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG

Das baubedingte Tötungsrisiko wird durch eine Rodungszeitenbeschränkung so weit wie möglich gesenkt. Sowohl Sommerquartiere in Bäumen als auch mögliche Winterquartiere in Starkbäumen werden nur in Zeiträumen gefällt, in denen die Tiere mobil sind und keine Wochenstubenverbände vorzufinden sind, die größere Individuenzahlen oder nicht flügge Jungtiere in einzelnen Quartieren erwarten lassen. Bekannte oder potenzielle Höhlenbäume werden im Herbst kontrolliert und vorgefundene Höhlen mit Folienreusen abgehängt, so dass die Tiere die Bäume zwar verlassen, aber nicht mehr einfliegen können.

Anders stellt sich die Situation beim Abriss von Gebäuden mit möglichen Fledermausspaltenquartieren dar. Wie in den faunistischen Untersuchungen (Anlage Fauna) dargestellt, lassen sich diese Quartiere selbst mit hohem Aufwand nicht vollständig erfassen. Auch ein Evakuieren der Tiere ist mit vertretbarem Aufwand nicht umzusetzen.

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Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

Quartiere an Gebäuden werden zudem von der Zwergfledermaus das ganze Jahr über genutzt. Durch die Schonung der Wochenstubenzeit bis zum Flüggewerden der Jungtiere und ggf. dem Verschließen von Quartieren nach Ausflug wird das Tötungsrisiko soweit möglich reduziert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • vgl. Kap. 3.1

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

3 Prüfung der Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes als fachliche Ausnahmevoraussetzung des § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG i. V. m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL

Wie bereits unter Punkt 2 geschildert lässt sich während der Bauphase ein Rückgang des örtlichen Bestandes der Zwergfledermaus nicht verhindern. Aufgrund der vorgesehenen Schutzmaßnahmen, der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen und der Verpflichtung die neuen Gebäude wiederum mit Quartiermöglichkeiten zu versehen sowie die Freiflächen auch ökologisch hochwertig durch die Erhaltung einiger Altbäume und die Entwicklung artenreicher Grünflächen zu gestalten sowie durch die stufenweise Entwicklung des gesamten Siemens Forschungsgeländes ist sichergestellt, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population im Süden Erlangens und damit auch der Populationen der Zwergfledermaus in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Richtlinie 92/43/EWG langfristig nicht verschlechtert. Die Gewährung einer Ausnahme führt zu:

keiner nachhaltigen Verschlechterung des derzeit günstigen Erhaltungszustandes der Populationen auf beiden Ebenen

keiner, im Endergebnis weiteren Verschlechterung des jetzigen ungünstigen Erhaltungszustandes der Populati-onen

keiner Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes erforderlich: • vgl. Kap. 3.3

Ausnahmevoraussetzung erfüllt: ja nein

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4.1.2.2 Reptilien

Im Plangebiet konnten keine Reptilien des Anhang IV der FFH-Richtlinie nachge-wiesen werden. Aufgrund der ungünstigen Lebensraumausstattung sind keine Zau-neidechsen zu erwarten.

4.1.2.3 Amphibien

Im Wirkraum kommen keine im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Amphi-bienarten vor oder sind hier zu erwarten.

4.1.2.4 Libellen

Im Wirkraum kommen keine im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Libellen-arten vor oder sind hier zu erwarten.

4.1.2.5 Käfer

Im Wirkraum kommen keine im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Käferar-ten vor oder sind hier zu erwarten.

4.1.2.6 Tagfalter

Im Wirkraum kommen keine im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Tagfal-terarten vor oder sind hier zu erwarten.

4.1.2.7 Nachtfalter

Im Wirkraum kommen keine im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Nachtfal-terarten vor oder sind hier zu erwarten.

4.1.2.8 Schnecken und Muscheln

Im Wirkraum kommen keine im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Schne-cken- und Muschelarten vor oder sind hier zu erwarten.

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4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädi-gung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhe-stätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Vögel wäh-rend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Ver-schlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tö-tung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwick-lungsformen im Zusammenhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für die jeweilige Arten unter Berück-sichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.

Die Bedeutung des Eingriffsbereichs als Lebensraum europäisch geschützter Brut-vögel wurde im Rahmen einer Brutvogelkartierung untersucht. Die Abschichtung al-ler prüfrelevanten Arten erfolgte in einer gesonderten Tabelle (vgl. Kap. 6). Nachfol-gend werden somit nur noch die Arten behandelt, deren Vorkommen bekannt oder möglich ist.

Weiterhin werden auch die Arten nicht behandelt, deren Wirkungsempfindlichkeit projektspezifisch so gering ist, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegan-gen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden. Bei diesen Ar-ten ist in der Tabelle im Anhang in der Spalte [E] eine “0“ eingetragen. Hier werden beispielsweise Blau- und Kohlmeise, Amsel und Rabenkrähe als eingriffs-unempfindlich abgeschichtet, da diese Arten zwar im Wirkraum vorkommen, die Fläche allerdings durch das Vorhaben nicht ihre Funktion verliert bzw. die Arten in ihren Lebensraumansprüchen so unspezifisch sind, dass sie innerhalb ihrer natürli-chen Aktionsradien noch genügend Ersatzlebensraum finden.

Durch die Beschränkung der Rodungszeit auf das Winterhalbjahr kommt es außer-dem grundsätzlich zu keiner Schädigung von Fortpflanzungsstätten der häufigen und weitverbreiteten ubiquitären Freibrüter und in Baumhöhlen brütenden Vogelar-ten im Planungsbereich.

Die in Tabelle 2 genannten Arten sind dagegen möglicherweise durch das Projekt betroffen.

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Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Europäischen Vogelarten

Tab. 2: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potenziell vorkommenden Europäischen Vogelarten

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BY EHZ KBR Bluthänfling Carduelis cannabina V 3 s Grünspecht Picus viridis - V u Feldsperling Passer montanus V V g Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros - - - Haussperling Passer domesticus V - - Klappergrasmücke Sylvia curruca - V -

fett streng geschützte Art (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) RL BY Rote Liste Bayerns und RL D Rote Liste Deutschland vgl. Tabelle 2

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Betroffenheit der Vogelarten

Gebäudebrüter Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Haussperling (Passer domesticus) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

1 Grundinformationen

Der Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region sowie der Gefährdungsstatus der hier behandelten Arten sind in Tabelle 2 angegeben. Die genannten Arten brüten häufig im Siedlungsraum, wobei sie in Höhlungen und Nischen an Gebäuden ihre Brutplätze finden. Ihre Kernbrutzeit liegt im Zeitraum Anfang April bis Ende Juli.

Lokale Population:

Der Hausrotschwanz ist ein häufiger Brutvogel in Erlangen. Man kann ihn fast an jedem Haus mit geeigneten Nischen und Halbhöhlen antreffen. Auch der Haussperling ist in Erlangen noch regelmäßig zu beobachten, soweit die Nistmöglichkeit und Nahrungsverfügbarkeit günstig ist. Aufgrund des häufigen Vorkommens in der Sadt Erlangen, kann die lokale Population des Hausrotschwanzes mit hervorragend bewertet werden. Der Haussperling verzeichnet bayernweit einen Bestandsrückgang. Ursache für diesen Rückgang ist u.a. Nistplatzmangel durch Gebäudesanierung. Aufgrund des negativen Bestandstrends in Bayern kann auch für die lokale Population in Erlangen der Erhaltungszustand nur mit mittel bis schlecht bewertet werden.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose des Schädigungsverbots von Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG

Der Hausrotschwanz brütet im Geltungsbereich grundsätzlich an Gebäuden mit 4 Brutpaaren. Im zentralen Bereich des Geltungsbereichs ist eine Haussperlingskolonie vorhanden. Beide Arten verlieren durch den Abriss von Gebäuden Brutplätze. Ebenso wird durch die Planung (Fällung von Bäumen, Verlust der mageren Offenlandflächen mit entsprechendem Insektenangebot) der Nahrungslebensraum deutlich verringert. Trotz Anbringung von Ersatzquartieren an einzelnen zu erhaltendenden Bäumen stehen während der Bauzeit kaum geeignete Bereiche für zusätzliche Brutplätze innerhalb des Geltungsbereichs zur Verfügung. Erst nach dem Bau können durch Anbringen von geeigneten Nistmöglichkeiten an den neuen Gebäuden wieder Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschaffen werden. Auch der Erhalt der Nahrungslebensräume (viele magere, insektenreiche Offenlandflächen) ist im Geltungsbereich während des Baus nicht gewährleistet und kann erst nach dem Bau durch die Anlage von Wiesen und die Pflanzung von Bäumen wiederhergestellt werden. Unter Berücksichtigung der vorgenommenen Maßnahmen wird der resultierende, temporäre und geringe Bestandsrückgang bei diesen gut verbreiteten, häufigen Vogelarten laut Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 14.01.2016 nicht als Erfüllung des Verbotstatbestandes gewertet.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • Vgl. Kap. 3.1

CEF-Maßnahmen erforderlich: • Vgl. Kap.3.2

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Gebäudebrüter sind grundsätzlich störungstolerant, die schon aktuell

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ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 24

Gebäudebrüter Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Haussperling (Passer domesticus) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

starken Störungen durch Verkehr, Wohnsiedlung und Gewerbebetrieb ausgesetzt sind. Diese nutzungsbedingten Störungen werden sich auch nach der Durchführung des Baus nicht wesentlich ändern. Beide Arten werden nach der Bebauung und unter der Voraussetzung, dass auch geeinete Nistplätze zur Verfügung stehen, das Gebiet schnell wieder besiedeln. Da die Nisthilfen nicht vorgezogen zur Verfügung gestellt werden können, ist zwar kurzfristig mit dem Einbruch des örtlichen Bestandes, jedoch nicht langfristig mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen zu rechnen. Baubedingte Störungen werden durch die zeitliche Beschränkung der Gebäudeabrisse verhindert. Erst nach dem Bauende werden die Arten die Flächen wieder besiedeln.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • Vgl. Kap. 3.1.

CEF-Maßnahmen erforderlich: • Vgl. Kap.3.2

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG

Mit der zeitlichen Beschränkung des Gebäudeabrisses auf das Winterhalbjahr nach vorheriger Kontrolle des Besatzes, können Tötungen von Nestlingen vermieden werden. Während der Bauzeit werden sich die Arten nicht im Gebiet aufhalten. Nutzungsbedingt entstehen keine Prozesse, die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für diese Arten nach sich ziehen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • Vgl. Kap. 3.1

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Grünspecht (Picus viridis) Europäische Vogelart nach VRL

1 Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: V Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: Brutvogel Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region Bayerns

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht

Der Grünspecht ist lückig über alle Landesteile verbreitet. Größere Lücken finden sich z.B. in Schwaben (Donau-Iller-Lechplatten), in Nieder- und Oberbayern (südliches Alpenvorland, Isar-Inn-Schotterplatten) und in den nordost- und ostbayerischen Mittelgebirgen (Frankenwald, Fichtelgebirge, Oberpfälzer und Bayerischer Wald). Das größte zusammenhängende flächige Vorkommen liegt in Nordwestbayern (Unter-, Mittel- und westliches Oberfranken). Der Grünspecht besiedelt lichte Wälder und die Übergangsbereiche von Wald zu Offenland, also abwechslungsreiche Landschaften mit einerseits hohem Gehölzanteil, andererseits mit mageren Wiesen, Säumen, Halbtrockenrasen oder Weiden. In und um Ortschaften werden Parkanlagen, locker bebaute Wohngegenden mit altem Baumbestand (z.B. Villenviertel) und Streuobstbestände regelmäßig besiedelt. Entscheidend ist ein Mindestanteil kurzrasiger, magerer Flächen als Nahrungsgebiete, die reich an Ameisenvorkommen sind. Außerhalb der Alpen werden Nadelwälder gemieden. Brutbäume sind alte Laubbäume, vor allem Eichen, in der Regel in Waldrandnähe, in Feldgehölzen oder in lichten Gehölzen. Dies dürfte der Grund für die deutliche Bevorzugung der laubholzreichen Naturräume in Nordbayern sowie von städtischen Grünanlagen sowie Au- und Leitenwäldern in Südbayern sein

Lokale Population:

Der Grünspecht ist in Bayern häufiger Brutvogel und verzeichnet seit einigen Jahren eine Bestandszunahme (Rödl et al. 2012). Im Geltungsbereich ist ein Brutrevier dieser Art vorhanden. In Erlangen kommt dieser Specht regelmäßig in Parks und Siedlungen mit Altbäumen sowie mageren ameisenreichen Offenlandflächen vor. Der Erhaltungszustand der lokalen Population in Erlangen kann mit hervorragend bewertet werden. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose des Schädigungsverbots von Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG

Vorhabensbedingt verliert der Grünspecht einen Brutplatz, der nicht kurzfristig wiederhergestellt oder durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet erhalten werden kann. Während der Bauzeit stehen für diese Art in den Geltungsbereichen keine offenen mageren Nahrungslebensräume zur Verfügung. Nach dem Bau kann der Grünspecht wieder im Campus siedeln. Dabei ist auch der Erhalt von Bäumen in Teilbereichen des neuen Campus wichtig. Mit der Anlage von Wiesen in einzelnen Teilbereichen kann auch langfristig die Verfügbarkeit von Nahrung wiederhergestellt werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • Vgl. Kap. 3.1.

CEF-Maßnahmen erforderlich: nicht möglich

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Grünspecht (Picus viridis) Europäische Vogelart nach VRL

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Der Grünspecht ist sehr störungstolerant: Überall wo es geeignete Bäume für eine Höhle und magere, kurzrasige Wiesen gibt, kann diese Art siedeln. Das spiegelt auch der aktuell positive Bestandstrend wieder. Bau- und anlagebedingte Störprozesse werden vorübergehend zur Abwanderung der Art aus dem Baugebiet führen und sich damit vorübergehend negativ auf den örtlichen Bestand auswirken. Nach dem Bau kann der Grünspecht die Flächen wiederbesiedeln und wird ähnlichen Störprozessen (hohe Vekehrsdichte, Lärm durch Wohnsiedlung und Gewerbe) ausgesetzt sein, die auch aktuell vorhanden sind und von ihm toleriert werden. Langfristig ist daher mit keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu rechnen. Störungen während der Fortpflanzungszeit werden durch Rodungszeitbeschränkungen verhindert.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • Vgl. Kap. 3.1.

CEF-Maßnahmen erforderlich: nicht möglich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG

Tötungen von Nestlingen werden durch die Beschränkung der Rodungzeit auf das Winterhalbjahr vermieden. Ansonsten entstehen durch das Vorhaben keine Wirkprozesse, die das Tötungsrisiko im Gegensatz zum Status quo signifikant erhöhen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • vgl. Kap. 3.1

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

3 Prüfung der Wahrung des Erhaltungszustandes als fachliche Ausnahmevoraussetzung des § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG

Die Daten des Monitorings häufiger Brutvögel bestätigen einen signifikant positiven Bestandstrend für diese Art in Bayern und auch deutschlandweit. Während der Bauphase wird der Grünspecht nicht im Gebiet brüten. Mit der Erhaltung von Bäumen und der Bereitstellung von mageren Wiesen in Teilbereichen des neuen Campus wird auch dieser Art langfristig wieder Lebensraum zur Verfügung stehen. Durch die stufenweise Entwicklung des gesamten Siemens Forschungsgeländes ist zudem sichergestellt, dass stets noch geeignete Restlebensräume im näheren Umfeld vorhanden sind. Aufgrund der aktuell signifikant positiven Bestandstrends kann auch bei einem vorübergehenden Verlust von einem Brutplatz nicht davon ausgegangen werden, dass der Erhaltungszustand der Populationen des Grünspechts in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet nachhaltig verschlechtert wird. Die Gewährung einer Ausnahme führt zu:

keiner nachhaltigen Verschlechterung des derzeit günstigen Erhaltungszustandes der Populationen auf beiden Ebenen

keiner, im Endergebnis weiteren Verschlechterung des jetzigen ungünstigen Erhaltungszustandes der Populati-onen

keiner Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes erforderlich:

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Grünspecht (Picus viridis) Europäische Vogelart nach VRL

• vgl. Kap. 3.3

Ausnahmevoraussetzung erfüllt: ja nein

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ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 28

Hecken- und Gehölzbrüter Bluthänfling (Carduelis cannabina), Klappergrasmücke (Sylvia curruca)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

1 Grundinformationen

Der Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region sowie der Gefährdungsstatus der hier behandelten Arten sind in Tabelle 2 angegeben.

Der Bluthänfling ist in weiten Teilen Nordbayerns flächendeckend, südlich der Donau und in höheren Mittelgebirgslandschaften aber nur lückig verbreitet. Er fehlt, bis auf eine Ausnahme im Allgäu, weitgehend in den Alpen und im südöstlichen Alpenvorland, kleinere Lücken bestehen in der Oberpfalz und in der Fränkischen Alb. Der primäre Lebensraum des Bluthänflings sind sonnige und eher trockene Flächen, etwa Magerrasen in Verbindung mit Hecken und Sträuchern, Wacholderheiden, Waldränder mit randlichen Fichtenschonungen, Anpflanzungen von Jungfichten, begleitet von einer niedrigen, samentragenden Krautschicht. Im Hochgebirge kann die Matten- und Zwergstrauchregion besiedelt werden. Als Brutvogel in der offenen, aber hecken- und buschreichen Kulturlandschaft kommt die Art auch am Rand von Ortschaften vor, wenn dort für die Anlage von Nestern geeignete Büsche und Bäume stehen. Innerhalb der Siedlungen bieten Gärten, Friedhöfe, Grünanlagen und Obstplantagen in der Brutzeit das geeignete Umfeld. Eine artenreiche Wildkrautflora spielt für die Ernährung fast das ganze Jahr über eine wichtige Rolle.

Die Klappergrasmücke ist in Bayern lückig verbreitet. Ihre Schwerpunkte liegen im nördlichen und mittleren östlichen Bayern. Im Gebirge brütet sie in Höhen bis über 1.500 m. Klappergrasmücken brüten in einer Vielzahl von Biotopen, wenn geeignete Nistplätze vorhanden sind. Parks, Friedhöfe und Gärten mit dichten, vorzugsweise niedrigen Büschen, aber auch Feldhecken und Feldgehölze oder Buschreihen und dichte Einzelbüsche an Dämmen bieten in Siedlungen und im offenen Kulturland Brutplätze. Geschlossene Hochwälder werden gemieden, jedoch größere Lichtungen mit Büschen und auch buschreiche Waldränder besiedelt.

Lokale Population:

Beide Arten sind in Bayern spärliche Brutvögel, die generell durch Lebensraumverlust (Verlust von mageren Offenlandflächen und Ausräumung der Kulturlandschaft) gefährdet sind. Im Stadtgebiet von Erlangen sind sie in strukturreichen Gärten und Parks zu beobachten. Aufgrund des bayernweiten Rückgangs dieser Arten kann auch der Erhaltungszustand der lokalen Population nur mit mittel bis schlecht bewertet werden. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose des Schädigungsverbots von Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG

Klappergrasmücke und Bluthänfling sind Heckenbrüter: Der Bluthänfling kommt mit einem Brutpaar in den Gehölzbereichen am südlichen Rand des Geltungsbereichs vor. Die Klappergrasmücke ist auf die dichten Gehölzbereiche im Westen des Geltungsbereichs mit einem Revier beschränkt. Beide Arten verlieren Fortpflanzungsstätten, die während der Bauphase nicht im räumlichen Zusammenhang erhalten werden können. Ebenso ist in dieser Zeit kein Nahrungslebensraum vorhanden. Erst nach dem Bau können die vorhandenen und neu gepflanzten Gehölze wieder genutzt werden. Auch durch die Anlage von mageren Wiesen in Teilbereichen des neuen Campus, wird wieder Nahrungsgrundlage geschaffen. Die unmittelbare Beschädigung der besetzten Nester wird durch die Rodungszeitbeschränkung vermieden. Unter Berücksichtigung der vorgenommenen Maßnahmen wird der resultierende, temporäre und sehr geringe Bestandsrückgang bei diesen gut verbreiteten, häufigen Vogelarten laut Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 14.01.2016 nicht als Erfüllung des Verbotstatbestandes gewertet.

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Hecken- und Gehölzbrüter Bluthänfling (Carduelis cannabina), Klappergrasmücke (Sylvia curruca)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • Vgl. Kap. 3.1.

CEF-Maßnahmen erforderlich: nicht möglich

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Die nutzungsbedingten Störprozesse werden sich von den aktuell vorhandenen Störungen (Verkehr, Lärm) nicht unterscheiden, weshalb hier für keine der beiden Arten nach dem Bau populationsrelevante Störungen zu erwarten sind. Während der Bau- und Anlagephase steht für diese Arten kein Lebensraum zur Verfügung, deshalb wirken sich Störungen hier nicht aus bzw. führen zu einer vorübergehenden Abwanderung oder Rückgang des örtlichen Bestandes, der aufgrund der Möglichkeit der Wiederbesiedlung langfristig keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population bedeutet. Die Störung während der Fortpflanzungszeit wird durch die Rodungszeitenbeschränkung vermieden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • Vgl. Kap. 3.1.

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG

Nach dem Bau und der Wiederbesiedlung ergeben sich keine Hinweise auf ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko. Tötungen vor dem Baubeginn werden durch die Rodungszeitebeschränkung vermieden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • vgl. Kap. 3.1

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Feldsperling (Passer montanus) Europäischer Vogelart nach VRL

1 Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: V Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: Brutvogel Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region Bayerns

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht

Der Feldsperling ist nahezu flächendeckend in Bayern verbreitet; er fehlt aber weitgehend in den Alpen. Eine Veränderung des Brutareals im Vergleich zum Zeitraum 1996-99 ist nicht erkennbar. Der Feldsperling ist in Bayern Brutvogel in offenen Kulturlandschaften mit Feldgehölzen, Hecken und bis 50 ha großen Wäldern mit älteren Bäumen, in Streuobstwiesen und alten Obstgärten. Künstliche Nisthöhlen werden häufig angenommen, auch Hohlräume von Beton- und Stahlmasten u.ä. Im Randbereich ländlicher Siedlungen, die an die offene Feldflur grenzen, ersetzt der Feldsperling z.T. den Haussperling und übernimmt dessen Niststätten an Gebäuden, auch in Kleingartensiedlungen ist er zu erwarten.

Lokale Population:

Der Feldsperling ist in Bayern ein noch sehr häufiger Brutvogel, der Bestandstrend ist aber negativ, da v.a. geeignete Nistplätze fehlen. Der Feldsperling ist im Erlanger Stadtgebiet noch häufiger, Dokumentationen in den ASK-Daten bestätigen dies. Ein Rückgang durch Verluste von Nistplätzen ist jedoch auch hier zu verzeichnen, weshalb der Erhaltungszustand der lokalen Population nur mit mittel bis schlecht bewertet werden kann. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose des Schädigungsverbots von Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG

Der Feldsperling ist auf Altbaumbestände und Gehölze mit Höhlen angewiesen. Aktuell sind solche Strukturen auf dem Gelände des Geltungsbereichs noch vorhanden: Im Zuge der Bebauung gehen diese wichtigen Strukturen verloren. Mit dem Erhalt von Bäumen in Teilbereichen des neuen Campus und dem Aufhängen von Nisthilfen an bestehenden Bäume kann die Population gestützt werden. Aufgrund der erheblichen Veränderungen des Plangebiets während der Bauphase wird jedoch die Funktionalität der Fortpflanzungsstätte des einen Brutpaars des Feldsperlings nicht kontinuierlich aufrecht erhalten werden können. Erst nach Abschluss des Baus und nach der Entwicklung der neuen Freiflächen ist mit einer Wiederbesiedlung zu rechnen. Die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen unterstützen rechtzeitig die Wiederbesiedlung. Unter Berücksichtigung der vorgenommenen Maßnahmen wird der resultierende, temporäre und sehr geringe Bestandsrückgang im räumlichen Zusammenhang bei dieser gut verbreiteten, häufigen Vogelart laut Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 14.01.2016 nicht als Erfüllung des Verbotstatbestandes gewertet.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • Vgl. Kap. 3.1.

CEF-Maßnahmen erforderlich: • Vgl. Kap.3.2

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG

Die nutzungsbedingten Störprozesse werden sich von den aktuell vorhandenen Störungen (Verkehr, Lärm) nicht

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Feldsperling (Passer montanus) Europäischer Vogelart nach VRL

unterscheiden, weshalb hier für die Art nach dem Bau keine populationsrelvanten Störungen zu erwarten sind. Während der Bau- und Anlagephase steht für den Feldsperling nur wenig Lebensraum in der Umgebung zur Verfügung, deshalb wirken sich Störungen hier nicht aus bzw. führen zu einer vorübergehenden Abwanderung oder zu einem Rückgang des örtlichen Bestandes, der aufgrund der Möglichkeit der Wiederbesiedlung langfristig keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population bedeutet. Die Störung während der Fortpflanzungszeit wird durch die Rodungszeitenbeschränkung vermieden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • Vgl. Kap. 3.1.

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG

Nach dem Bau und der Wiederbesiedlung ergeben sich keine Hinweise auf ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko. Tötungen vor dem Baubeginn werden durch die Rodungszeitenbeschränkung vermieden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: • vgl. Kap. 3.1

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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5 Zusammenfassende Darlegung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für ei-ne ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG Gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 u. 2 BNatSchG kann von den Verboten des § 44 BNatSchG Ausnahmen zugelassen werden.

Nachfolgend wird zusammenfassend dargelegt, ob folgende naturschutzfachliche Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

a) im Falle betroffener Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie

• Keine zumutbare Alternative gegeben ist.

• Darlegung, dass die Gewährung einer Ausnahme für die Durchführung des Vor-habens zu keiner nachhaltigen Verschlechterung des günstigen Erhaltungszu-standes führt bzw. dass sich der jetzige ungünstige Erhaltungszustand im End-ergebnis jedenfalls nicht weiter verschlechtern wird. Dabei wird auf die ausführli-chen Darlegungen zur Wahrung des Erhaltungszustandes der Arten in Kap. 4 Bezug genommen.

b) im Falle von betroffenen europäischer Vogelarten [und von "Verantwortungsar-ten" nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG]

• Keine zumutbare Alternative gegeben ist.

• Darlegung, dass die Gewährung einer Ausnahme für die Durchführung des Vor-habens zu keiner Verschlechterung des jetzigen Erhaltungszustandes führt. Da-bei wird auf die ausführlichen Darlegungen zur Wahrung des Erhaltungszustan-des der Arten in Kap. 4 Bezug genommen.

Die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses und die Prüfung zumutbarer Alternativen im Hinblick auf alle Belange sind in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.

5.1 Keine Alternative aus artenschutzrechtlicher Sicht Sowohl die Zwergfledermaus als auch Gebäude-, Höhlen- und Heckenbrüter verlie-ren durch das Vorhaben ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Der Verlust der Fortpflanzungsstätten kann durch geeignete Nist- und Quartierhilfen erst nach der Durchführung des Vorhabens ausgeglichen werden. Während der Bauphase ist dies nicht möglich. Auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen können für den Erhalt der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nicht durchgeführt werden. Mit den genannten Vermeidungsstrategien und CEF-Maßnahmen werden alle Versuche unternommen, um Tötungen und populationsrelevante Wirkungen auf die Zwergfledermaus und die betroffenen Vogelarten so gering wie möglich zu hal-ten. Nachdem die Baugebiete jedoch auf ganzer Fläche umgenutzt und neu bebaut werden, ist trotz der Erhaltung von Bäumen die kontinuierliche Aufrechterhaltung

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BBP Nr. 435 Siemens Campus Erlangen: saP Anlage saP BBP Nr. 435 23.09.2016

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der Funktionalität der betroffenen Lebensstätten nicht umsetzbar, da die zugehöri-gen Habitatressourcen weitgehend fehlen würden. Auch das Tötungsrisiko der Zwergfledermaus kann speziell in den Gebäudequartieren nicht ausreichend ver-mieden werden. Dies wurde in Kap. 4 und in der faunistischen Untersuchung (Anla-ge Fauna) detailliert dargelegt. Demnach sind keine Alternativen aus artenschutz-rechtlicher Sicht gegeben.

5.2 Wahrung des Erhaltungszustandes

5.2.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie Für das Untersuchungsgebiet liegen keine Nachweise von Pflanzenarten des An-hang IV der FFH-Richtlinie vor oder sind hier zu erwarten.

Tierarten nach Anhang IV a) der FFH-Richtlinie

In folgender Tabelle werden die Ergebnisse des Kap. 4.1 zusammengefasst:

Tab. 3: Verbotstatbestände und Erhaltungszustand für die Tierarten des Anhangs IV a) der FFH-Richtlinie

Artname Verbots-tatbestän-

de

aktueller Erhaltungszustand Auswirkung auf den Erhal-tungszustand der Art

deutsch wissen-schaftlich

§ 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.

5 BNatSchG

lokal biogeogra-phische Region

ABR/KBR

auf lokaler Ebene

in der biogeo-graphischen

Region

Zwergfleder-maus

Pipistrellus pipistrellus

X, V, CEF, FCS

A B keine keine

X Verbotstatbestand erfüllt – Verbotstatbestand nicht erfüllt V: Vermeidungsmaßnahmen, CEF-Maßnahmen, Kompensationsmaßnahmen erforderlich FCS: Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes der betroffenen Populationen Erhaltungszustandes der lokalen Population: A hervorragender Erhaltungszustand

B guter Erhaltungszustand, C mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand

Erhaltungszustand Biogeographische Region: vgl. Tabelle 1

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ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 34

5.2.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie In folgender Tabelle werden die Ergebnisse des Kap. 4.2 zusammengefasst:

Tab. 4: Verbotstatbestände und Erhaltungszustand für die Europäischen Vogelarten

Artname Verbots-tatbestän-

de

aktueller Erhaltungszustand Auswirkung auf den Erhal-tungszustand der Art

deutsch wissen-schaftlich

§ 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.

5 BNatSchG

Auf lokaler Ebene

biogeogra-phische

Region Bay-erns

ABR/KBR

Bluthänfling Carduelis cannabina

V, FCS C C keine

Grünspecht Picus viridis X, V, FCS A C keine

Feldsperling Passer mon-tanus

V, CEF, FCS

C B keine

Hausrot-schwanz

Phoenicurus ochruros

V, CEF, FCS

A unbekannt keine

Haussperling Passer do-mesticus

V, CEF, FCS

C unbekannt keine

Klappergras-mücke

Sylvia curruca V, FCS C unbekannt keine

Abkürzungen vgl. Tabelle 3

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Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Siemens Campus Erlangen für Modul 1) Anlage saP BBP Nr. 435 6 Gutachterliches Fazit 23.09.2016

ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 35

6 Gutachterliches Fazit

Für die Zwergfledermaus als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie können Beein-trächtigungen der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität von Ruhe- und Fort-pflanzungsstätten und baubedingte Tötungen nicht gänzlich ausgeschlossen wer-den. Auch die kontinuierliche ökologische Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist für den Grünspecht ist nicht zu erhalten. Es werden entsprechende CEF-Maßnahmen und Vermeidungsstrategien durchgeführt. Eine artenschutzrecht-liche Ausnahmegenehmigung gem. §45 BNatSchG wurde beantragt und mit Schrei-ben der Regierung von Mittelfranken vom 14.01.2016 für die beiden Arten Zwergfle-dermaus und Grünspecht erteilt. Für die übrigen betroffenen Arten wurde von der Regierung von Mittelfranken eine Erfüllung von artenschutzrechtlichen Verbotstat-beständen unter Berücksichtigung der hier vorgesehenen Maßnahmen verneint.

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Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Siemens Campus Erlangen für Modul 1) Anlage saP BBP Nr. 435 7 Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Arten-spektrums 23.09.2016

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7 Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Arten-spektrums Die folgenden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt geprüften Tabellen bein-halten alle in Bayern aktuell vorkommenden

- Arten des Anhangs IVa und IVb der FFH-Richtlinie, - nachgewiesenen Brutvogelarten in Bayern (1950 bis 2008) ohne Gefangen-

schaftsflüchtlinge, Neozoen, Vermehrungsgäste und Irrgäste

Hinweis: Die "Verantwortungsarten" nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG werden erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch das Bundesmi-nisterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Zustimmung des Bun-desrates wirksam, da die Arten erst in einer Neufassung bestimmt werden müssen. Wann diese vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht bekannt.

In Bayern ausgestorbene/verschollene Arten, Irrgäste, nicht autochthone Arten so-wie Gastvögel sind in den Listen nicht enthalten.

Anhand der dargestellten Kriterien wird durch Abschichtung das artenschutzrecht-lich zu prüfende Artenspektrum im Untersuchungsraum des Vorhabens ermittelt.

Von den sehr zahlreichen Zug- und Rastvogelarten Bayerns werden nur diejenigen erfasst, die in relevanten Rast-/Überwinterungsstätten im Wirkraum des Projekts als regelmäßige Gastvögel zu erwarten sind.

Die ausführliche Tabellendarstellung dient vorrangig als interne Checkliste der Nachvollziehbarkeit der Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums und als Hilfe für die Abstimmung mit den Naturschutzbehörden. Die Ergebnisse der Auswahl der Arten müssen jedoch in geeigneter Form (z.B. in Form der ausgefüllten Listen) in den Genehmigungsunterlagen dokumentiert und hinreichend begründet werden.

Abschichtungskriterien (Spalten am Tabellenanfang): Schritt 1: Relevanzprüfung

V: Wirkraum des Vorhabens liegt: X = innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern oder keine Angaben zur Verbreitung der Art in Bayern vorhanden (k.A.) 0 = außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern L: Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens (Lebens-

raum-Grobfilter nach z.B. Feuchtlebensräume, Wälder, Gewässer): X = vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt oder keine Angaben möglich (k.A.) 0 = nicht vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art mit Sicherheit nicht

erfüllt E: Wirkungsempfindlichkeit der Art: X = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst wer-

den können 0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausge

gangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden kön- nen (i.d.R. nur weitverbreitete, ungefährdete Arten)

Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "0" bewertet wurde, sind zunächst als nicht-relevant identifiziert und können von einer weiteren detaillierten Prüfung aus-geschlossen werden.

Page 38: Siemens Campus Erlangen Anlage zum Bebauungsplan Nr. 435€¦ · BBP Nr. 435 Siemens Campus Erlangen: saP Anlage saP BBP Nr. 435 23.09.2016 ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 6 •

Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Siemens Campus Erlangen für Modul 1) Anlage saP BBP Nr. 435 7 Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Arten-spektrums 23.09.2016

ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 37

Alle übrigen Arten sind als relevant identifiziert; für sie ist die Prüfung mit Schritt 2 fortzusetzen.

Schritt 2: Bestandsaufnahme NW: Art im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen

X = ja 0 = nein

PO: potenzielles Vorkommen: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, d. h. ein Vor-kommen ist nicht sicher auszuschließen und aufgrund der Lebensraumausstattung des Gebietes und der Verbreitung der Art in Bayern nicht unwahrscheinlich X = ja 0 = nein

Auf Grund der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind die Ergebnisse der in der Relevanzprüfung (Schritt 1) vorgenommenen Abschichtung nochmals auf Plausi-bilität zu überprüfen. Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "X" bewertet wur-de, werden der weiteren saP (s. Anlage 1, Mustervorlage) zugrunde gelegt. Für alle übrigen Arten ist dagegen eine weitergehende Bearbeitung in der saP entbehrlich.

Weitere Abkürzungen:

RLB: Rote Liste Bayern: für Tiere: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003)

0 Ausgestorben oder verschollen 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen D Daten defizitär V Arten der Vorwarnliste x nicht aufgeführt - Ungefährdet nb Nicht berücksichtigt (Neufunde)

für Gefäßpflanzen: Scheuerer & Ahlmer (2003) 00 ausgestorben 0 verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet RR äußerst selten (potenziell sehr gefährdet) (= R*) R sehr selten (potenziell gefährdet) V Vorwarnstufe D Daten mangelhaft - ungefährdet

RLD: Rote Liste Deutschland (Kategorien wie RLB für Tiere): für Wirbeltiere: Bundesamt für Naturschutz (2009) für Schmetterlinge und Weichtiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2011) für die übrigen wirbellose Tiere: Bundesamt für Naturschutz (1998) für Gefäßpflanzen: KORNECK ET AL. (1996)

sg: streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG

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A Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Tierarten: V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

Fledermäuse

X 0 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 3 2 x

X 0 Braunes Langohr Plecotus auritus - V x

X 0 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 G x

X 0 Fransenfledermaus Myotis nattereri 3 - x

X 0 Graues Langohr Plecotus austriacus 3 2 x

X 0 Große Bartfledermaus Myotis brandtii 2 V x

0 Große Hufeisennase Rhinolophus ferrumequinum 1 1 x

X X X 0 Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3 V x

X 0 Großes Mausohr Myotis myotis V V x

X 0 Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus - V x

0 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros 1 1 x

X 0 Kleinabendsegler Nyctalus leisleri 2 D x

0 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 2 2 x

X 0 Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D D x

X 0 Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 3 G x

0 Nymphenfledermaus Myotis alcathoe x 1 x

X 0 Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 3 - x

X 0 Wasserfledermaus Myotis daubentonii - - x

0 Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii D - x

0 Wimperfledermaus Myotis emarginatus 2 2 x

X 0 Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus 2 D x

X X X X Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - x

Säugetiere ohne Fledermäuse

0 Baumschläfer Dryomys nitedula R R x

X 0 Biber Castor fiber - V x

0 Birkenmaus Sicista betulina G 1 x

0 Feldhamster Cricetus cricetus 2 1 x

0 Fischotter Lutra lutra 1 3 x

X 0 Haselmaus Muscardinus avellanarius - G x

0 Luchs Lynx lynx 1 2 x

0 Wildkatze Felis silvestris 1 3 x

Kriechtiere

0 Äskulapnatter Zamenis longissimus 1 2 x

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Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Siemens Campus Erlangen für Modul 1) Anlage saP BBP Nr. 435 7 Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Arten-spektrums 23.09.2016

ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 39

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

X 0 Europ. Sumpfschildkröte Emys orbicularis 1 1 x

0 Mauereidechse Podarcis muralis 1 V x

X 0 Schlingnatter Coronella austriaca 2 3 x

0 Östliche Smaragdeidechse Lacerta viridis 1 1 x

X X X 0 Zauneidechse Lacerta agilis V V x

Lurche

0 Alpensalamander Salamandra atra - - x

0 Geburtshelferkröte Alytes obstetricans 1 3 x

X 0 Gelbbauchunke Bombina variegata 2 2 x

X 0 Kammmolch Triturus cristatus 2 V x

X 0 Kleiner Wasserfrosch Pelophylax lessonae D G x

X 0 Knoblauchkröte Pelobates fuscus 2 3 x

X 0 Kreuzkröte Bufo calamita 2 V x

X 0 Laubfrosch Hyla arborea 2 3 x

X 0 Moorfrosch Rana arvalis 1 3 x

X 0 Springfrosch Rana dalmatina 3 - x

0 Wechselkröte Pseudepidalea viridis 1 3 x

Fische

0 Donaukaulbarsch Gymnocephalus baloni D - x

Libellen

0 Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes G G x

0 Östliche Moosjungfer Leucorrhinia albifrons 1 1 x

0 Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis 1 1 x

0 Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis 1 2 x

X 0 Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia 2 2 x

0 Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca (S. braueri) 2 2 x

Käfer

0 Großer Eichenbock Cerambyx cerdo 1 1 x

0 Schwarzer Grubenlaufkäfer Carabus nodulosus 1 1 x

0 Scharlach-Plattkäfer Cucujus cinnaberinus R 1 x

0 Breitrand Dytiscus latissimus 1 1 x

X 0 Eremit Osmoderma eremita 2 2 x

0 Alpenbock Rosalia alpina 2 2 x

Tagfalter

0 Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero 2 2 x

0 Moor-Wiesenvögelchen Coenonympha oedippus 0 1 x

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Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Siemens Campus Erlangen für Modul 1) Anlage saP BBP Nr. 435 7 Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Arten-spektrums 23.09.2016

ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 40

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

0 Kleiner Maivogel Euphydryas maturna 1 1 x

0 Quendel-Ameisenbläuling Maculinea arion 3 3 x

X 0 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Maculinea nausithous 3 V x

0 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Maculinea teleius 2 2 x

0 Gelbringfalter Lopinga achine 2 2 x

0 Flussampfer-Dukatenfalter Lycaena dispar - 3 x

0 Blauschillernder Feuerfalter Lycaena helle 1 2 x

0 Apollo Parnassius apollo 2 2 x

0 Schwarzer Apollo Parnassius mnemosyne 2 2 x

Nachtfalter

0 Heckenwollafter Eriogaster catax 1 1 x

0 Haarstrangwurzeleule Gortyna borelii 1 1 x

X 0 Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina V - x

Schnecken

0 Zierliche Tellerschnecke Anisus vorticulus 1 1 x

0 Gebänderte Kahnschnecke Theodoxus transversalis 1 1 x

Muscheln

X 0 Bachmuschel, Gemeine Flussmuschel

Unio crassus 1 1 x

Gefäßpflanzen: V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

0 Lilienblättrige Becherglocke Adenophora liliifolia 1 1 x

0 Kriechender Sellerie Apium repens 2 1 x

0 Braungrüner Streifenfarn Asplenium adulterinum 2 2 x

0 Dicke Trespe Bromus grossus 1 1 x

0 Herzlöffel Caldesia parnassifolia 1 1 x

X 0 Europäischer Frauenschuh Cypripedium calceolus 3 3 x

0 Böhmischer Fransenenzian Gentianella bohemica 1 1 x

0 Sumpf-Siegwurz Gladiolus palustris 2 2 x

0 Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides 1 2 x

0 Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens 2 2 x

0 Sumpf-Glanzkraut Liparis loeselii 2 2 x

0 Froschkraut Luronium natans 0 2 x

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Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Siemens Campus Erlangen für Modul 1) Anlage saP BBP Nr. 435 7 Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Arten-spektrums 23.09.2016

ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 41

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

0 Bodensee-Vergissmeinnicht Myosotis rehsteineri 1 1 x

0 Finger-Küchenschelle Pulsatilla patens 1 1 x

0 Sommer-Wendelähre Spiranthes aestivalis 2 2 x

0 Bayerisches Federgras Stipa pulcherrima ssp. bavarica 1 1 x

0 Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum R - x

B Vögel

Nachgewiesene Brutvogelarten in Bayern (2005 bis 2009 nach RÖDL ET AL. 2012) ohne Gefangenschafts-flüchtlinge, Neozoen, Vermehrungsgäste und Irrgäste

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

0 Alpenbraunelle Prunella collaris R R -

0 Alpendohle Pyrrhocorax graculus - R -

0 Alpenschneehuhn Lagopus muta 2 R -

0 Alpensegler Apus melba X R -

X X 0 Amsel*) Turdus merula - - -

X 0 Auerhuhn Tetrao urogallus 1 1 x

X X 0 Bachstelze*) Motacilla alba - - -

0 Bartmeise Panurus biarmicus - - -

X 0 Baumfalke Falco subbuteo V 3 x

X 0 Baumpieper Anthus trivialis 3 V -

X 0 Bekassine Gallinago gallinago 1 1 x

0 Berglaubsänger Phylloscopus bonelli - - x

0 Bergpieper Anthus spinoletta - - -

X 0 Beutelmeise Remiz pendulinus 3 - -

0 Bienenfresser Merops apiaster 2 - x

X X 0 Birkenzeisig Carduelis flammea - - -

0 Birkhuhn Tetrao tetrix 1 2 x

X 0 Blässhuhn*) Fulica atra - - -

X 0 Blaukehlchen Luscinia svecica V V x

X X 0 Blaumeise*) Parus caeruleus - - -

X X X X Bluthänfling Carduelis cannabina 3 V -

X 0 Brachpieper Anthus campestris 1 1 x

0 Brandgans Tadorna tadorna R - -

X 0 Braunkehlchen Saxicola rubetra 2 3 -

X X 0 Buchfink*) Fringilla coelebs - - -

X X 0 Buntspecht*) Dendrocopos major - - -

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ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 42

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

X 0 Dohle Coleus monedula V - -

X 0 Dorngrasmücke Sylvia communis - - -

0 Dreizehenspecht Picoides tridactylus 2 2 x

0 Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus 2 V x

X X 0 Eichelhäher*) Garrulus glandarius - - -

X 0 Eisvogel Alcedo atthis V - x

X X 0 Elster*) Pica pica - - -

X X 0 Erlenzeisig Carduelis spinus - - -

X 0 Feldlerche Alauda arvensis 3 3 -

X 0 Feldschwirl Locustella naevia - V -

X X X X Feldsperling Passer montanus V V -

0 Felsenschwalbe Ptyonoprogne rupestris 2 R x

X 0 Fichtenkreuzschnabel*) Loxia curvirostra - - -

0 Fischadler Pandion haliaetus 2 3 x

X X 0 Fitis*) Phylloscopus trochilus - - -

X 0 Flussregenpfeifer Charadrius dubius 3 - x

0 Flussseeschwalbe Sterna hirundo 1 2 x

X 0 Flussuferläufer Actitis hypoleucos 1 2 x

0 Gänsesäger Mergus merganser 2 2 -

X X 0 Gartenbaumläufer*) Certhia brachydactyla - - -

X 0 Gartengrasmücke*) Sylvia borin - - -

X X X 0 Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 - -

X 0 Gebirgsstelze*) Motacilla cinerea - - -

X 0 Gelbspötter Hippolais icterina - - -

X 0 Gimpel*) Pyrrhula pyrrhula - - -

X X 0 Girlitz*) Serinus serinus - - -

X 0 Goldammer Emberiza citrinella V - -

0 Grauammer Emberiza calandra 1 3 x

X 0 Graugans Anser anser - - -

X 0 Graureiher Ardea cinerea V - -

X X X 0 Grauschnäpper*) Muscicapa striata - - -

X 0 Grauspecht Picus canus 3 2 x

0 Großer Brachvogel Numenius arquata 1 1 x

X X 0 Grünfink*) Carduelis chloris - - -

X X X X Grünspecht Picus viridis V - x

X 0 Habicht Accipiter gentilis 3 - x

0 Habichtskauz Strix uralensis 2 R x

0 Halsbandschnäpper Ficedula albicollis V 3 x

Page 44: Siemens Campus Erlangen Anlage zum Bebauungsplan Nr. 435€¦ · BBP Nr. 435 Siemens Campus Erlangen: saP Anlage saP BBP Nr. 435 23.09.2016 ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 6 •

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ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 43

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

X 0 Haselhuhn Tetrastes bonasia V 2 -

X 0 Haubenlerche Galerida cristata 1 1 x

X 0 Haubenmeise*) Parus cristatus - - -

X 0 Haubentaucher Podiceps cristatus - - -

X X X X Hausrotschwanz*) Phoenicurus ochruros - - -

X X X X Haussperling*) Passer domesticus - V -

X 0 Heckenbraunelle*) Prunella modularis - - -

X 0 Heidelerche Lullula arborea 1 V x

X 0 Höckerschwan Cygnus olor - - -

X 0 Hohltaube Columba oenas V - -

X 0 Jagdfasan*) Phasianus colchicus - - -

X 0 Kanadagans Branta canadensis - - -

0 Karmingimpel Carpodacus erythrinus 2 - x

X 0 Kernbeißer*) Coccothraustes coccothraustes - - -

X 0 Kiebitz Vanellus vanellus 2 2 x

X X X X Klappergrasmücke Sylvia curruca V - -

X X 0 Kleiber*) Sitta europaea - - -

X 0 Kleinspecht Dryobates minor V V -

X 0 Knäkente Anas querquedula 1 2 x

X X 0 Kohlmeise*) Parus major - - -

X 0 Kolbenente Netta rufina 3 - -

X 0 Kolkrabe Corvus corax - - -

X 0 Kormoran Phalacrocorax carbo V - -

0 Kranich Grus grus - - x

X 0 Krickente Anas crecca 2 3 -

X 0 Kuckuck Cuculus canorus V V -

X 0 Lachmöwe Larus ridibundus - - -

X 0 Löffelente Anas clypeata 3 3 -

0 Mauerläufer Tichodroma muraria R R -

X X 0 Mauersegler Apus apus V - -

X 0 Mäusebussard Buteo buteo - - x

X X 0 Mehlschwalbe Delichon urbicum V V -

X 0 Misteldrossel*) Turdus viscivorus - - -

0 Mittelmeermöwe Larus michahellis 2 - -

X 0 Mittelspecht Dendrocopos medius V - x

X X 0 Mönchsgrasmücke*) Sylvia atricapilla - - -

X 0 Nachtigall Luscinia megarhynchos - - -

X 0 Nachtreiher Nycticorax nycticorax 1 1 x

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ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 44

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

X 0 Neuntöter Lanius collurio - - -

0 Ortolan Emberiza hortulana 2 3 x

X 0 Pirol Oriolus oriolus V V -

X 0 Purpurreiher Ardea purpurea 1 R x

X X 0 Rabenkrähe*) Corvus corone - - -

0 Raubwürger Lanius excubitor 1 2 x

X X 0 Rauchschwalbe Hirundo rustica V V -

X 0 Raufußkauz Aegolius funereus V - x

X 0 Rebhuhn Perdix perdix 3 2 -

X 0 Reiherente*) Aythya fuligula - - -

0 Ringdrossel Turdus torquatus V - -

X X 0 Ringeltaube*) Columba palumbus - - -

X 0 Rohrammer*) Emberiza schoeniclus - - -

X 0 Rohrdommel Botaurus stellaris 1 2 x

X 0 Rohrschwirl Locustella luscinioides 3 - x

X 0 Rohrweihe Circus aeruginosus 3 - x

0 Rostgans Tadorna ferruginea - -

X X 0 Rotkehlchen*) Erithacus rubecula - - -

X 0 Rotmilan Milvus milvus 2 - x

0 Rotschenkel Tringa totanus 1 V x

X 0 Saatkrähe Corvus frugilegus V - -

0 Schellente Bucephala clangula 2 - -

X 0 Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus 1 V x

X 0 Schlagschwirl Locustella fluviatilis 3 - -

X 0 Schleiereule Tyto alba 2 - x

X 0 Schnatterente Anas strepera 3 - -

0 Schneesperling Montifringilla nivalis R R -

X X 0 Schwanzmeise*) Aegithalos caudatus - - -

X 0 Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis 1 - x

X 0 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola 3 V -

0 Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus 2 - -

X 0 Schwarzmilan Milvus migrans 3 - x

X 0 Schwarzspecht Dryocopus martius V - x

0 Schwarzstorch Ciconia nigra 3 - x

0 Seeadler Haliaeetus albicilla - -

0 Seidenreiher Egretta garzetta - - x

X X 0 Singdrossel*) Turdus philomelos - - -

X 0 Sommergoldhähnchen*) Regulus ignicapillus - - -

Page 46: Siemens Campus Erlangen Anlage zum Bebauungsplan Nr. 435€¦ · BBP Nr. 435 Siemens Campus Erlangen: saP Anlage saP BBP Nr. 435 23.09.2016 ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 6 •

Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Siemens Campus Erlangen für Modul 1) Anlage saP BBP Nr. 435 7 Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Arten-spektrums 23.09.2016

ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 45

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

X Sperber Accipiter nisus - - x

0 Sperbergrasmücke Sylvia nisoria 1 - x

X 0 Sperlingskauz Glaucidium passerinum V - x

X X 0 Star*) Sturnus vulgaris - - -

0 Steinadler Aquila chrysaetos 2 2 x

0 Steinhuhn Alectoris graeca 0 0 x

0 Steinkauz Athene noctua 1 2 x

0 Steinrötel Monticola saxatilis - 1 x

X 0 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 1 -

X X 0 Stieglitz*) Carduelis carduelis - - -

X 0 Stockente*) Anas platyrhynchos - - -

X X 0 Straßentaube*) Columba livia f. domestica - - -

X 0 Sturmmöwe Larus canus 2 - -

X 0 Sumpfmeise*) Parus palustris - - -

0 Sumpfohreule Asio flammeus 0 1

X 0 Sumpfrohrsänger*) Acrocephalus palustris - - -

X 0 Tafelente Aythya ferina - - -

0 Tannenhäher*) Nucifraga caryocatactes - - -

X 0 Tannenmeise*) Parus ater - - -

X 0 Teichhuhn Gallinula chloropus V V x

X 0 Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus - - -

X 0 Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca - - -

0 Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana 1 1 x

X X 0 Türkentaube*) Streptopelia decaocto - - -

X X 0 Turmfalke Falco tinnunculus - - x

X 0 Turteltaube Streptopelia turtur V 3 x

X 0 Uferschnepfe Limosa limosa 1 1 x

X 0 Uferschwalbe Riparia riparia V - x

0 Uhu Bubo bubo 3 - x

X X 0 Wacholderdrossel*) Turdus pilaris - - -

X 0 Wachtel Coturnix coturnix V - -

0 Wachtelkönig Crex crex 1 2 x

X X 0 Waldbaumläufer*) Certhia familiaris - - -

X 0 Waldkauz Strix aluco - - x

X 0 Waldlaubsänger*) Phylloscopus sibilatrix - - -

X 0 Waldohreule Asio otus V - x

X 0 Waldschnepfe Scolopax rusticola V V -

X 0 Waldwasserläufer Tringa ochropus 2 - x

Page 47: Siemens Campus Erlangen Anlage zum Bebauungsplan Nr. 435€¦ · BBP Nr. 435 Siemens Campus Erlangen: saP Anlage saP BBP Nr. 435 23.09.2016 ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 6 •

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ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 46

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

X X 0 Wanderfalke Falco peregrinus 3 - x

X 0 Wasseramsel Cinclus cinclus - - -

X 0 Wasserralle Rallus aquaticus 2 V -

X 0 Weidenmeise*) Parus montanus - - -

0 Weißrückenspecht Dendrocopos leucotus 2 2 x

X 0 Weißstorch Ciconia ciconia 3 3 x

X 0 Wendehals Jynx torquilla 3 2 x

X 0 Wespenbussard Pernis apivorus 3 V x

X 0 Wiedehopf Upupa epops 1 2 x

X 0 Wiesenpieper Anthus pratensis V V -

X 0 Wiesenschafstelze Motacilla flava 3 - -

0 Wiesenweihe Circus pygargus 1 2 x

X 0 Wintergoldhähnchen*) Regulus regulus - - -

X X 0 Zaunkönig*) Troglodytes troglodytes - - -

X 0 Ziegenmelker Caprimulgus europaeus 1 3 x

X X 0 Zilpzalp*) Phylloscopus collybita - - -

X 0 Zippammer Emberiza cia 1 1 x

0 Zitronenzeisig Carduelis citrinella V 3 x

X 0 Zwergdommel Ixobrychus minutus 1 1 x

0 Zwergohreule Otus scops 0 - x

0 Zwergschnäpper Ficedula parva 2 - x

X 0 Zwergtaucher*) Tachybaptus ruficollis - - -

*) weit verbreitete Arten („Allerweltsarten“), bei denen regelmäßig davon auszugehen ist, dass durch Vorhaben keine

populationsbezogene Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt. Vgl. Abschnitt "Relevanzprüfung" der Internet-

Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bei der Vorhabenszulassung des Bayerischen Landesamtes für Um-

welt