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Silent City Leisere Kommunen Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie

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Silent City

Leisere Kommunen

Informationen zurUmgebungslärmrichtlinie

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Herausgeber: Europäische Akademie für städtische Umwelt(EA.UE)

Autor: Hanns-Uve Schwedler, EA.UE

Redaktion und Layout: Hanns-Uve Schwedler, EA.UE

Gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit; Umweltbundesamt

Bildnachweis und -rechte: BMU - Brigitte Hiss: S. 5o; CIDB: S.5u; EA.UE,Lärmkontor GmbH, LK Argus GmbH, konsaltGmbH: S. 10, 11; konsalt GmbH: S. 15; Lärm-kontor GmbH: S. 19; LK Argus GmbH: Titel, S.13, 14; Schwedler: Titel, S.8, 12Wir danken für die Genehmigung zum Abdruck.

Berlin 2008

Die Broschüre basiert auf einem Handbuch, das im Rahmen des Projektes"Silent City" erstellt wurde:

M. Bonacker, E. Heinrichs, H.-U. Schwedler: Umgebungslärm,Aktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung - Ein Handbuch. Berlin(Umweltbundesamt, Europäische Akademie für städtische Umwelt) 2008

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Silent City

Leisere KommunenInformationen zur

Umgebungslärmrichtlinie

Berlin 2008

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Vorwort

Diese Broschüre richtet sich vor allem an Entscheidungsträgerinnen und Ent-scheidungsträger in Kommunen. Sie gibt einen kurzen Überblick über die EG-Umgebungslärmrichtlinie und deren Anforderungen. Sie will Anregungen undHinweise darauf geben, wie diese Anforderungen erfüllt und effektiv umge-setzt werden können. Im Zentrum steht dabei die Lärmminderung im Straßen-verkehr. In Städten und Gemeinden ist der Straßenverkehr meist die Haupt-lärmquelle. Jede Bekämpfung von Umgebungslärm muss vor allem hier anset-zen. Hier haben Kommunen die meisten Einflussmöglichkeiten, hier sind diegrößten Erfolge zu erwarten.

Neben der Planung zur Minderung des Straßenverkehrslärms fordert die Um-gebungslärmrichtlinie - und deren Umsetzung ins Bundes-Immissions-schutzgesetz - auch die Aktionsplanung für Schienenverkehrs-, Flugverkehrs-und anderen Umgebungslärm. Vorgehen und Voraussetzungen für eine erfolg-reiche, effektive und kostensparende Aktionsplanung in diesen Bereichenentsprechen grundsätzlich denen der Maßnahmenplanung beim Straßenver-kehrslärm. Wer detailliertere Information wünscht, sei auf das Handbuch"Umgebungslärm, Aktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung" verwiesen,das dieser Broschüre zugrunde liegt.

Beide Veröffentlichungen sind Ergebnisse des Projektes "Silent City", das vonder Europäischen Akademie für städtische Umwelt in Kooperation mit der LKArgus GmbH und der konsalt GmbH durchgeführt wurde. Das Projekt wurdevom Umweltbundesamt mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit unterstützt.

Anregungen und Empfehlungen dieser Broschüre (und des genannten Handbu-ches) basieren auf einer Reihe von Veranstaltungen, einer Umfrage und um-fangreichen Literaturrecherchen, die im Rahmen des Projektes Silent Citydurchgeführt wurden. Vor allem den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an denProjektveranstaltungen sei herzlich für ihre Anregungen und die Bereitschaftgedankt, ihre Erfahrungen aus der eigenen Praxis der Lärmminderung mit denBearbeitern des Projektes zu teilen.

Hanns-Uve Schwedler

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Inhalt

Vorwort

Inhalt

Vorteile der Lärmminderung 1

Lärm und Gesundheit 1

Lärm als Standort- und Kostenfaktor 2

Vorteile der Lärmminderung 4

Die Umgebungslärmrichtlinie 5

Lärmminderungsplanung 7

Lärmminderung als Querschnittsaufgabe 8

Lärmkartierung 9

Lärmminderungsmaßnahmen und Prioritätensetzung 12

Information und Beteiligung der Öffentlichkeit 15

Kosten und monetärer Nutzen 17

Anhang

A. Kosten und Nutzen der Lärmminderung - eineModellrechnung 18

B. Weitere Informationsquellen 20

C. Ein kurzer Glossar 21

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Vorteile der Lärmminderung

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Lärm macht krank, mindert die Arbeitsleistung unddas Wohlbefinden von Menschen, drückt Immobilien-preise, reduziert die Einnahmen von Kommunen undverursacht allein in Deutschland jährlich mehrere Mil-liarden Euro Folgekosten. Vor allem größere Städtesind davon betroffen.

Lärm und Gesundheit

Allein Verkehrslärm, in den Städten die Hauptlärmquelle,gefährdet nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisa-tion (WHO) die Gesundheit von fast jedem dritten Europä-er oder schränkt zumindest dessen Wohlbefinden ein. DasUmweltbundesamt schätzt, dass in Deutschland jährlich4.000 Herzinfarkte auf Straßenverkehrslärm zurückzufüh-ren sind. Das Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden, steigtbei Männern um etwa 30 Prozent, wenn sie längere Zeit inGebieten mit einem Verkehrslärm-Pegel über 65 Dezibelwohnen.

Die wichtigsten Beeinträchtigungen, die durch Lärm ent-stehen, sind aus Sicht der WHO:

• Schlafstörungen,

• kreislaufbedingte Erkrankungen,

• hormonelle Reaktionen (z.B.Stresshormone) und ihre mögli-chen Konsequenzen für denmenschlichen Stoffwechsel unddas Immunsystem,

• Beeinträchtigung der Leistungsfä-higkeit,

• Beeinträchtigung im sozialen Ver-halten,

• Belästigungen.

Lärmwirkungen reichen damit vonBelästigungen bis hin zu sehr ernst-haften gesundheitlichen Folgen, wobei

Lärm gefährdet dieGesundheit, schränktdas Wohlbefinden einund verringert dieProduktivität.

Das Dezibel (dB)

Schallpegel werden in Dezibel (dB) angegeben.Die Skala ist logarithmisch aufgebaut. Deshalbentspricht die Verdoppelung der Zahl derSchallquellen (z.B. der Kfz) einer Zunahme desPegels um 3 dB.

Gesundheitsgefährdungen sind bei Dauerbe-lastungen ab einem 24-Stunden-Wert Lden von65 dB(A) und ab einem Nachtmittelwert Lnight

von 55 dB(A) nicht mehr auszuschließen. Eshandelt sich dabei um Außenpegel.

65 dB(A) entsprechen etwa der Lautstärke einerSchreibmaschine und 55 dB(A) einem Radiobei Zimmerlautstärke. An Hauptverkehrsstra-ßen ist mit Pegeln um 80 dB(A) am Straßen-rand zu rechnen.

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Vorteile der Lärmminderung

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auch chronische Belästigungen zu einem signifikantenAnstieg des Erkrankungsrisikos führen können.

Lärmbelastung und -belästigung verursachen erheblichevolkswirtschaftliche Kosten. Sie reichen von direkten Ge-sundheitskosten für die Behandlung von Krankheiten überverringerte Produktivität, Produktionsausfall und erhöhteUnfallzahlen durch Stress und Konzentrationsstörungen bishin zu einem verringerten Wohlbefinden betroffener Men-schen.

Auf der Grundlage einer Reihe von kommunalen Fallstu-dien werden die externen Kosten, die in Deutschland alleindurch Straßenverkehrslärm verursacht werden, vom Insti-tut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwen-dung an der Universität Stuttgart auf jährlich 3,4 bis 4,5

Mrd. € geschätzt. Für eine Stadt von250.000 Einwohnern entspricht das ca.12,5 Mio. €/Jahr. Andere Schätzungengehen von noch deutlich höheren Kos-ten aus.

Lärm als Standort- undKostenfaktor

Neben den Kosten durch Gesundheits-schäden sind eine Reihe weiterer nega-tiver Folgen durch Lärmbelastungfeststellbar. Dass Lärm für die An-siedlung von einigen Gewerben odervor allem auch für die Wohnungswirt-schaft ein negativer Standortfaktor ist,ist vielfach belegt. Die Lärmsituationist bedeutend für die Beurteilung desWohnumfeldes und des Standortes.Lärm kann dazu führen, dass lauteWohngebiete durch Wegzug z.B. mitt-lerer und oberer Einkommensgruppensozial entmischt werden, sich Ge-

Allein der Straßenver-kehr verursacht jährlichmehrere Milliarden Euroexterne Kosten. Füreine Großstadt sind daszweistellige Millionen-Beträge im Jahr.

Lärm und Wohnungswirtschaft

"Lärm (verringert) die Wohnzufriedenheit undbeeinflusst die Wohndauer, damit letztlich auchdie Höhe der erzielbaren Mieten. Erste Modellezur Berechnung von Verlusten durch geringereMieteinnahmen und durch Wertverluste vonGrundstücken und Wohnanlagen infolge vonLärm weisen bereits für kleinere und mittlereGemeinden bei den Steuereinnahmen Verlustein Millionenhöhe aus...Wenn sich der Wohnungsbestand in stark lärm-belasteten Bereichen am Markt also zukünftignur noch schwer behaupten kann, besteht woh-nungswirtschaftlicher Handlungsbedarf...Die vom GdW ... vertretenen Unternehmensollten sich deshalb offensiv in die Lärmakti-onsplanungen ... einbringen und das Thema"Ruhiges Wohnen" als Bestandteil der eigenenUnternehmensstrategien gestalten..."

Auszüge aus dem Positionspapier des Bundes-verbandes deutscher Wohnungs- und Immobi-lienunternehmen e.V. vom 7.2.2008

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Vorteile der Lärmminderung

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schäfte für den gehobenen Bedarf nicht ansiedeln oderauch andere Dienstleister fernbleiben oder wegziehen.

Insbesondere die Auswirkungen auf Mieteinnahmen undImmobilienpreise - und damit letztlich auf die Steuerein-nahmen auch von Kommunen - lassen sich recht gut ab-schätzen. Effekte auf Immobilienwerte sind ab einem Ta-gesmittelungspegel von 45 dB(A) nachweisbar. Untersu-chungen zu Wohnungsmiet- und Immobilienpreisunter-schieden zwischen lauten und leiseren Gebieten kommenzu einer Differenz von 0,5 % bis 1,26 % der Wohnungs-mieten pro dB(A). Nach Untersuchungen des Umwelt-bundesamtes nimmt der Wert eines Wohngebäudes mitjedem Dezibel über 50 dB(A) um 0,5 % ab. Dänische Stu-dien kommen sogar zu einem Wertverlust von ca. 1,5 %.Zudem kann der Einheitswert von Wohngebäuden in lärm-belasteten Gebieten nach Untersuchungen der StiftungWarentest um bis zu 5 % abgesenkt werden, wenn be-stimmte Grenzwerte überschritten sind.

Für die Anbieter von Wohnraum und für Immobilienbesit-zer bedeutet all dies Mindereinnahmen, für die Kommunenweniger Umsatz-, Einkommens-, Grund- und Grunder-werbssteuer. Aus Kosten-Nutzen-Untersuchungen zuLärmminderungsplanungen und mit allen Unwägbarkeiten,die mit Steuerschätzungen zusammenhängen, kann voneinem Verlust von mietebezogenen Steuern von 2 Euro jeDezibel über 50 dB(A) pro Einwohner und Jahr ausgegan-gen werden.

Dies bedeutet, dass eine Stadt, die ihre 250.000 Einwohnerdurch Lärmminderungsmaßnahmen um 2 dB(A) entlastet,zusätzliche Steuereinnahmen auf Mieteinkünfte in Höhevon 1 Mio. € /Jahr erzielen könnte. Hinzu kämen andereMehreinnahmen, z.B. aus der Grunderwerbssteuer, dieausschließlich den Kommunen zufließen.

Jedes Dezibel über50 dB(A) bedeutet einenjährlichen Verlust von2 € an mietbezogenenSteuereinnahmen proEinwohner.

Der Wert eines Wohn-hauses nimmt beiLärmbelastungen über50 dB(A) um mindes-tens 0,5 Prozent proDezibel ab.

Lärm führt zu sozial-räumlicher Segregation.

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Vorteile der Lärmminderung

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Vorteile der Lärmminderung

Durch Lärmbekämpfung wird die Gesundheitssituation derBevölkerung verbessert und die Lebensqualität erhöht. Eslassen sich erhebliche Standortvorteile und kommunaleSteuermehreinnahmen erzielen. Natürlich sind Lärmmin-derungsmaßnahmen nicht zum "Nulltarif" zu haben. Oftamortisieren sich die Ausgaben aber schnell. Modellrech-nungen zeigen, dass die Amortisationsrate in Kommunenunter Einbeziehung der Immobilienwerte, der Mietein-nahmen und der Steuern bei etwa einem Jahr liegen kann.Stellt man nur die kommunalen Steuermehreinnahmen denLärmminderungskosten gegenüber, so ergibt sich eineVerzinsung von deutlich mehr als sechs Prozent (vgl. An-hang).

Außerdem bedeuten Lärmminderungsmaßnahmen, die inden Kommunen i.d.R. beim Verkehr ansetzen, in allerRegel auch die Verbesserung

• der Luftgüte,

• der Verkehrssicherheit und

• des Verkehrssystems.

Lärmminderung erzeugt also Synergien zu anderen Zielenund Handlungsfeldern der Kommunen.

Lärmminderungbedeutet:

• verbesserteGesundheitssituation

• verbesserteStandortqualität

• mehr Aufenthalts-und Lebensqualität

• Verbesserung derLuftgüte, der Ver-kehrssicherheit undUnterstützung anderer politischerZiele

• geringere volkswirt-schaftliche Kosten

• höhere Immobilen-werte

• Steuermehreinnah-men

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Die Umgebungslärmrichtlinie

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Mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung undBekämpfung von Umgebungslärm wurde 2002 ein EU-weiter rechtlicher Rahmen zur Regulierung der Um-weltauswirkungen von Lärm geschaffen. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie wurde 2005 in deutschesRecht umgesetzt.

Auf europäischer Ebene wurde zuvor ver-sucht, die negativen Wirkungen von Lärm ander Quelle durch gesetzliche Regelungen überdie Schallleistungen von Emittenten zu min-dern.

Neben die Vielzahl gesetzlicher Regelungenzu Geräuschemissionen (Ausstrahlung) tratenmit der Umgebungslärmrichtlinie europäischeVorgaben im Bereich der Immissionen (Ein-wirkungen). Die EG-Umgebungslärmricht-linie wurde durch Änderung des Bundes-Im-missionsschutzgesetzes (§§ 47a-f BImSchG)in nationales Recht umgesetzt.

Der Ansatz der Richtlinie ist dem deutschenRecht nicht fremd. Bereits der frühere § 47ades Bundes-Immissionsschutzgesetzes forder-te die Erstellung von Lärmminderungsplänen.Die Anforderungen der Umgebungslärmricht-linie gehen jedoch teilweise darüber hinaus.Im Wesentlichen wird Folgendes gefordert:

• Ermittlung der Belastung durch Umge-bungslärm anhand strategischer Lärmkarten,

• Aufstellung von Lärmaktionsplänen mit dem Ziel,Umgebungslärm insbesondere dort, wo gesundheitli-che oder belästigende Auswirkungen zu erwarten sind,zu vermindern und eine Erhöhung in ruhigen Gebietenzu verhindern,

• Information der Öffentlichkeit über die Auswirkun-gen von Umgebungslärm, die Veröffentlichung der

...erfordert Handeln.

Die Realität unsererStädte...

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Die Umgebungslärmrichtlinie

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mit > 60.000 Zügen/Jahr

Ballungsräume mit > 250.000 Einwohner Hauptverkehrsstraßen

mit > 6 Mio. Kfz/Jahr Haupteisenbahnstrecken mit > 60.000 Zügen/Jahr

Großflughäfen mit > 50.000 Bewegungen/Jahr

30. Juni 2007: strategische Lärmkarten

18. Juli 2008: Lärmaktionspläne

30. Juni 2012: strategische Lärmkarten

18. Juli 2013: Lärmaktionspläne

mind. alle 5 Jahre: Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Lärmkarten

und Aktionspläne

Ballungsräume mit > 100.000 Einwohner Hauptverkehrsstraßen

mit > 3 Mio. Kfz/Jahr Haupteisenbahnstrecken mit > 30.000 Zügen/Jahr

Lärmkarten und die Mitwirkung derÖffentlichkeit an den Aktionsplä-nen.

Strategische Lärmkarten müssen für

• Hauptverkehrsstraßen,

• Haupteisenbahnstrecken,

• Großflughäfen

• und für Ballungsräume

erstellt werden. In Ballungsräumenmuss neben den genannten drei Ver-kehrslärmquellen außerdem derLärm sonstiger Straßen und Schie-nenwege, von Industrie-, Gewerbe-und Hafenanlagen und auch andererUmgebungslärm erfasst werden. Jenach Größe des Ballungsraumesoder der Verkehrslast werden zweizeitliche Phasen festgelegt. (Abb. 1).

Unter einem Ballungsraum wird einGebiet verstanden, das sich durcheinen weitgehend geschlossenenstädtischen Charakter mit mehr als1.000 Einwohner/km2 auszeichnet.Aber nicht nur in Großstädten, auchin kleineren Gemeinden müssenAktionspläne erstellt werden - seies, weil sie Teil eines Ballungsrau-mes sind oder im Wirkungsbereicheiner der drei Hauptlärmquellenliegen.

Gemeinden sind damit die wichtig-sten von der Umgebungslärmrichtli-nie betroffenen Akteure. Vor allemfür die Aufstellung der Aktionsplänesind sie meist verantwortlich.

Abb 1: Die Fristen derUmgebungslärmrichtlinie

Das Ziel : Leisere Kommunen

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Lärmminderungsplanung

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Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fordert neben derErfassung des Umgebungslärms durch Lärmkartenauch die Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Dabeimuss die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Kartie-rung informiert und an der Aktionsplanung beteiligtwerden. Die Europäische Kommission ist über dasBundesumweltministerium über die Ergebnisse zuinformieren. Lärmkarten und Aktionspläne sind spä-testens alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenen-falls zu überarbeiten. Lärmminderung bleibt so aufder Tagesordnung der Kommunen.

Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Planwerk, dasZiele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung undzum Schutz ruhiger Gebiete formuliert. Davon sind auchandere Planungsfelder betroffen. Umgekehrt wirken anderePlanfestlegungen auf die Lärmaktionsplanung und derenUmsetzung ein.

Der Managementansatz der EG-Umgebungslärmrichtlinieerfordert die frühzeitige Beteiligung verschiedener Fach-verwaltungen und politischer Entscheidungsträgerinnenund Entscheidungsträger, um die administrativen, finan-ziellen und personellen Voraussetzungen für eine effektiveund kostensparende Lärmminderungsplanung und derenUmsetzung zu schaffen. Ein politischer Beschluss, z.B. inder Gemeindeversammlung, ist dabei hilfreich.

Insbesondere die mittel- und langfristigen Ziele und Stra-tegien der Lärmminderungsplanung sind - im Diskurs mitanderen fachlichen und politischen Zielfestlegungen - nurdann dauerhaft in Politik und Verwaltung zu verankern,wenn die Kommunalpolitik Lärmminderung zu "ihrerSache" macht. Dies gilt umso mehr, als Lärmkarten undAktionspläne spätestens alle fünf Jahre überprüft werdenmüssen und Lärmminderung Kosten verursacht und u. U.Umwidmungen und andere Schwerpunktsetzungen in denkommunalen Haushalten notwendig macht.

Lärmminderung musspolitisch gewollt werden,um effektiv zu sein.

Die Voraussetzungenfür eine effektive undkostensparendeLärmminderungspla-nung müssen sicher-gestellt werden.

Zuständigkeiten

Die Lärmkartierung unddie Aktionsplanung liegennach § 47e BImSchG inder Verantwortung derGemeinden oder der nachLandesrecht zuständigenBehörden. Ausgenommenhiervon ist die Lärmkartie-rung - nicht aber die Akti-onsplanung - von Hauptei-senbahnstrecken, die demEisenbahn-Bundesamtobliegt.

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Lärmminderungsplanung

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Lärmminderung als Querschnittsaufgabe

Lärmminderungsplanung kann nicht im klassischen Res-sortdenken von nur einer Fachverwaltung bewältigt wer-den, wenn der Schritt vom Aktionsplan zur Umsetzung vonLärmminderungsmaßnahmen erfolgreich, effektiv undkosteneffizient erfolgen soll. Lärmbekämpfung ist eineQuerschnittsaufgabe der Verwaltung, in die von Anfang anverschiedene Fachverwaltungen einbezogen werden müs-sen. Dies gilt insbesondere für die

• Verkehrsplanung,

• Stadt- und Bauleitplanung,

• Umweltplanung.

Eine Reihe von Lärmminderungsmaßnahmen wird vonanderen als der federführenden Verwaltung, meist dieUmweltämter, umgesetzt werden müssen - z.B. verkehrs-lenkende Maßnahmen. Zu anderen Handlungsfeldern, wie

Effektiv und kosteneffi-zient kann Lärmminde-rung nur als Quer-schnittsaufgabe gelöstwerden.

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Lärmminderungsplanung

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der Luftreinhaltung, ergeben sich Synergien aufgrundderselben oder ähnlicher Minderungsmaßnahmen. Außer-dem kann durch die enge Abstimmung zwischen unter-schiedlichen Fachabteilungen verhindert werden, dass sichunterschiedliche Planungen gegenseitig negativ beeinflus-sen.

Es ist hilfreich, spätestens zu Beginn der Aktionsplanungeine ressortübergreifende Steuerungsgruppe einzurichten,um die genannten und ggf. auch andere Fachabteilungenfrühzeitig einzubeziehen, die verschiedenen Planungen ab-zustimmen und letztlich auch andere Fachabteilungen fürdie Belange des Lärmschutzes stärker zu sensibilisieren.

Der personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcenbedarffür die Aktionsplanung ist frühzeitig und realistisch abzu-schätzen und in der Personal- und Finanzplanung derKommunen zu berücksichtigen. Erfahrungen zeigen, dassdas Kosten-Nutzen-Verhältnis der Lärmminderung sichverschlechtert, wenn sie gleichsam "nebenbei" in einerVerwaltung "abgearbeitet" wird oder ihr Zeitbedarf unter-schätzt wird.

Lärmkartierung

Die von der Richtlinie geforderteErfassung der Umgebungslärmsitua-tion erfolgt durch Lärmkarten, die alsGrundlage für die folgende Aktions-planung dienen. Sie sind kein Selbst-zweck, sondern ermöglichen u.a.:

• Objektivierung und Rechtssicher-heit(Lärmkarten können z.B. die Dis-kussion mit einflussreichen Be-völkerungsgruppen, die sich sub-jektiv besonders stark durch Lärmbelastet fühlen, versachlichen undEntscheidungen über Lärmminde-

Lärmminderung erzieltSynergien mit anderenHandlungsfeldern undpolitischen Zielen.

Eine ressortübergrei-fende Steuerungsgrup-pe sollte eingerichtetwerden.

Lärmkarten

Es handelt sich dabei im Wesentlichen um diekartenmäßige Darstellung der Lärmsituationanhand der geforderten Lärm-Indizes Lden (ge-wichteter Mittelungspegel für den Gesamttag) undLnight (für die Nacht). Diese Indizes sind auf derGrundlage der 34. Verordnung zur Durchführungdes Bundes-Immissionsschutzgesetzes für jedeLärmart (Straßenlärm, Schienenlärm, Fluglärm, inBallungsräumen zusätzlich: Industrie- und Ge-werbelärm einschließlich Hafenlärm und Lärmvon militärischen Anlagen) getrennt an den Au-ßenfassaden von Gebäuden zu berechnen. Darüberhinaus beinhalten Lärmkarten eine Reihe weitererAngaben - z.B. die Anzahl der betroffenen Men-schen, die Überschreitung bestimmter Werte, abdenen Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezo-gen werden oder auch Angaben zu betroffenenWohnungen, Krankenhäusern und Schulen.

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Lärmminderungsplanung

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rungsmaßnahmen auf eine leichter nachvollziehbareBasis stellen.),

• Abschätzung der Wirksamkeit von Maßnahmen(durch die Berechnung der Lärmsituation verschiedenerMinderungsszenarien),

• Prioritätensetzung(in den meisten Fällen werden Kommunen - auch ausfinanziellen Erwägungen - nicht in der Lage sein, dieLärmsituation sofort und überall signifikant zu verbes-sern. Sie werden räumliche und zeitliche Prioritätensetzen müssen),

• Kosten-Nutzen-Abschätzungen(Vergleich der Kosten einzelner Maßnahmen und der

erzielbaren Wirkung).

Die Umgebungslärmrichtlinie stellt Mindestanforderungenan die Lärmkartierung, die für eine wirkungsvolle Akti-onsplanung nicht immer ausreichen. Es ist oft sinnvoll,über die Mindestanforderungen des Gesetzes hinauszuge-hen. Die dadurch entstehenden geringfügig höheren Kos-ten werden durch eine bessere Maßnahmenplanung und-umsetzung mehr als ausgeglichen.

So muss in Ballungsräumen der Umgebungslärm von Ver-kehrsträgern erst ab der im Gesetz genannten Verkehrslast(vgl. S. 6) erfasst werden. Die Lärmsituation muss mit denvorgegeben Lärmindizes für den Gesamttag (Lden) und die

Nacht (Lnight) in Lärmkarten darge-stellt werden. Die Darstellung er-folgt dabei in Abstufungen von 5dB(A). Gebiete, die innerhalb die-ser 5 dB(A) breiten sog. Isopho-nenbänder liegen, werden mit der-selben Farbsignatur versehen.

Diese Vorgaben reichen alsGrundlage für eine sinnvolle Akti-onsplanung oft nicht aus:

Es ist sinnvoll, über dieMindestanforderungender Richtlinie hinauszu-gehen.

Abb. 2: Lärmkarte

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• Um die Wirkung von geplanten Lärmminderungsmaß-nahmen abschätzen zu können, ist eine flächendecken-de Lärmkartierung, z.B. auch von Nebenstraßen, sinn-voll. Andernfalls können u. U. die Auswirkungen vonVerkehrsverlagerungen - seien sie beispielsweise beiverkehrslenkenden Maßnahmen gewollt oder nur mög-liche Folge von Maßnahmen - nicht hinreichend analy-siert werden. Ohne eine flächendeckende Kartierung istes außerdem schwerer möglich, ruhige Gebiete zuidentifizieren, deren Schutz ebenfalls von der Richtliniegefordert wird.

• Mit Lärmkarten, die nur die vorgegebenen 5 dB(A)-Bänder berücksichtigen, können u. U. die Auswirkun-gen einer Reihe von Minderungsmaßnahmen nicht dar-gestellt werden, weil sie eine erhebliche, aber doch un-ter 5 dB(A) liegende Reduzierung bewirken.

• Für die Prioritätensetzung vonMaßnahmen ist es sinnvoll, dieBetroffenenzahlen nicht nur -wie von der Richtlinie gefor-dert - tabellarisch, sondernauch kartenmäßig darzustellen.Andernfalls sind "hotspots" -also Gebiete, in denen vieleMenschen (hohen) Lärmbelas-tungen ausgesetzt sind - nurschwer zu identifizieren.

Lärmkarten bilden die Grundlage für die Kommunikationmit anderen Fachabteilungen, mit der Politik und mit derÖffentlichkeit. Sie sind daher so zu erstellen, dass sie auchvon Nicht-Fachleuten leicht gelesen werden können. Alleindas Fehlen z.B. von Straßennahmen in den Karten kannihre Lesbarkeit erschweren.

Eine flächendeckendeLärmkartierung istsinnvoll. Nur so kanndie Wirkung vielerMaßnahmen abge-schätzt werden.

Abb. 3: Betroffenenanalyse

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Lärmminderungsmaßnahmen undPrioritätensetzung

Die Umgebungslärmrichtlinie gibt nur allge-meine Hinweise darauf, wann Lärmminde-rungsmaßnahmen geplant werden müssen. Sienennt beispielsweise weder einzuhaltendeLärm-Grenzwerte, noch legt sie fest, dass Maß-nahmen ab einer bestimmten Anzahl von Lärm-Betroffenen ergriffen werden müssen. In derPraxis werden daher Kommunen darüber ent-scheiden müssen, welche Maßnahmen an wel-chem Ort ergriffen werden sollen. Neben all-gemeinen Hinweisen in der Richtlinie könnenbei der räumlichen Prioritätensetzung folgendeBeurteilungskriterien herangezogen werden:

Das Umweltbundesamt empfiehlt für eine ersteStufe der Maßnahmenplanung Auslöseschwel-len von 65 dB(A) und 55 dB(A) für den 24

Stunden-Lärmindex Lden bzw. den Nacht-Lärmindex Lnight.Mit einer Senkung unter diese Werte können Gesundheits-gefährdungen vermieden werden.

Die Höhe der Lärmpegel allein ist allerdings kein hinrei-chendes Kriterium für die Prioritätensetzung. Entscheidendist auch, wie viele Menschen welchen Lärmpegeln ausge-setzt sind. Neben der kartenmäßigen Darstellung vonBetroffenenzahlen kann beispielsweise die Lärmkennzif-fer hilfreich für die Prioritätensetzung sein. Sie fasst dieAnzahl der Betroffenen und die Lärmpegel zusammen.

Neben quantitativen Kriterien zur räumlichen Identifikati-on prioritärer Handlungsfelder muss auch eine qualitativeBewertung der Lärmsituation vorgenommen werden:

• Wenngleich die Erfassung der Situation durch Lärm-karten getrennt nach einzelnen Lärmquellen erfolgt, istdie Überlagerung unterschiedlicher Lärmquellen zu be-

Lärmpegel allein sindkein hinreichendesKriterium für diePrioritätensetzung.

Auch die Zahl derBetroffenen und quali-tative Kriterien sindwichtig - z.B. die Art derNutzung eines Gebietesdurch die Bürger.

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Lärmminderungsplanung

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rücksichtigen. Gebiete, in denensich mehrere Quellen überla-gern, sind u.U. prioritär zu be-handeln.

• Die subjektive Wahrnehmungeinzelner Lärmsituationen vonSeiten der Betroffenen kannHinweise für die Prioritätenset-zung geben. Die Art und Weise,wie Menschen einen Raum nut-zen, ist für die Prioritätenset-zung wichtig. Das betrifft vorallem auch die Identifizierungruhiger Gebiete.

Für eine wirkungsvolle Lärmmin-derung reichen einzelne Maßnah-men oft nicht aus. Verschiedenesolcher Maßnahmen müssen meistmiteinander kombiniert werden. InFrage kommen planerische, ver-kehrliche, technische, bauliche,gestalterische und organisatorischeMaßnahmen:

• Maßnahmen zur Vermeidungvon Emissionen (z.B. Stärkungdes nicht-motorisierten Indivi-dualverkehrs und des ÖPNV;verkehrsvermeidende Siedlungs-strukturen und funktionale Mi-schungen),

• Maßnahmen zur Minderung von Emissionen (z.B.leisere Fahrbahnbeläge, Geschwindigkeitsabsenkun-gen, Verstetigung des Verkehrsflusses),

• Maßnahmen zur Verlagerung und Bündelung vonEmissionen (z.B. Verkehrsverlagerungen und Ver-

0 1 2 3 4 5

Größere Abständezwischen Straße und

Fassaden(15 statt 12 m)

Weniger Verkehr(Reduzierung des LKW-Anteils von 10% auf 5 %

bei 30 km/h)

Weniger Verkehr(Reduzierung des LKW-Anteils von 10% auf 5%

bei 50 km/h)

Weniger Verkehr(Reduzierung der

Verkehrs-menge um 20 %)

NiedrigereGeschwindigkeit

(Tempo 30 statt 50 aufAsphalt

NiedrigereGeschwindigkeit

(Tempo 30 statt 50 aufPflaster

Besserer Verkehrsfluss(bei 30 km/h)

Besserer Verkehrsfluss(bei 50 km/h)

Bessere Fahrbahnbeläge(Sanierung einer

schadhaftenAsphaltdecke)

min. Reduzierung max. Reduzierung

Abb. 4: Lärmminderungspotenzialeausgewählter Maßnahmen

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Lärmminderungsplanung

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kehrsleitsysteme, Veränderungen von Fahrbahnquer-schnitten).

Neben diesen bei der Lärmemission ansetzenden Maß-nahmen kommen immissionssenkende Schritte in Betracht.Sie haben zwar oft ein großes Lärmminderungspotenzial,sind aber im städtischen Kontext meist nur schwer umzu-setzen (z.B. Schallschutzwände) oder tragen nicht dazubei, die Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie zu erfüllen(z.B. Schallschutzfenster, die Lärm in Gebäuden, nichtaber im Wohnumfeld mindern; die Lärmbelastung in In-nenräumen ist für die Umgebungslärmrichtlinie nicht rele-vant, erfasst werden die Pegel an den Außenfassaden).

Die im Aktionsplan entwickelten Maßnahmen sind hin-sichtlich ihrer Wirksamkeit zu bewerten. So wird sicherge-stellt, dass tatsächlich nur solche Maßnahmen umgesetztwerden, die eine ausreichende lärmmindernde Wirkunghaben. Neben den Minderungspotenzialen sind folgendeÜberlegungen hilfreich bei der Prioritätensetzung vonMaßnahmen:

Vorbeugende Maßnahmen, die bereits am Entstehungsortansetzen, sind vorrangig anzuwenden. Sie haben das größ-te, auch langfristige Potenzial, die Gesamtlärmbilanz zuverbessern.

Eine Reihe von Lärmminderungsmaßnahmen wirkt sichpositiv auch auf andere Handlungsfelder aus. Sie könnenbeispielsweise die Qualität des Verkehrsflusses, die Ver-kehrssicherheit, die Luftgüte oder auch die Aufenthalts-qualität im Straßenraum verbessern. Solche synergetischenMaßnahmen haben eine bessere Kosten-Nutzen-Relationals Maßnahmen, die nur in einem Bereich wirksam sind.

Meist müssen verschiedene Maßnahmen miteinander kom-biniert werden, die jede für sich u. U. ein nur geringesLärmminderungspotenzial haben. Wahrnehmbar sind dabeiPegeländerungen ab etwa 1 - 2 dB(A). Maßnahmen, diezusammen leichter und kostengünstiger zu realisieren sind,sind zu bevorzugen.

Viele Lärmminderungs-maßnahmen wirken sichauch auf andere Hand-lungsfelder positiv aus -z.B. auf Luftgüte undVerkehrssicherheit.

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Lärmminderungsplanung

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Oft sind ohnehin anstehende Maßnahmen anderer Planun-gen - z.B. Straßensanierungen - nur leicht zu modifizieren,um auch lärmmindernde Wirkungen zu erzielen. Es emp-fiehlt sich, die Maßnahmenpriorisierung von solch anste-henden Maßnahmen abhängig zu machen.

Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Umgebungslärmrichtliniefordert die Information der Öf-fentlichkeit über die Ergebnisseder Lärmkartierung und derenBeteiligung bei der Aufstellungvon Aktionsplänen. Zur Öffent-lichkeit zählen alle Bürgerinnenund Bürger einer Kommunegenauso wie Verbände oderOrganisationen. Der Informati-ons- und Beteiligungsprozess istintegraler Bestandteil der Richt-linie, vergleichsweise komplexund von Anfang an in den Ge-samtprozess einzubeziehen. Ohne an dieser Stelle auf ein-zelne Formen und Methoden einzugehen, können folgendeHinweise den Informations- und Beteiligungsprozess ef-fektivieren helfen:

Wenngleich - insbesondere in großen Städten - zu Beginngeklärt werden muss, welche Teile der Öffentlichkeit aufwelchem Wege erreicht werden sollen, muss sichergestelltsein, dass Information und Beteiligung grundsätzlich allenBürgerinnen und Bürgern offen steht. Die Verwendung desInternets allein beispielsweise ist daher nicht hinreichend;verschiedene Informations- und Beteiligungsverfahren sindparallel anzuwenden.

Dabei können die Belange des Lärmschutzes leichter imBewusstsein der Öffentlichkeit verankert werden, wenn derLärmminderungsprozess unter ein einschlägiges Mottogestellt und/oder ein "Corporated Design" entwickelt wird.

Oft müssen ohnehinanstehende Maß-nahmen nur leichtmodifiziert werden,um sie für den Lärm-schutz nutzbar zumachen.

Information und Betei-ligung muss grund-sätzlich allen offenstehen. Das Internetallein reicht dafür nichtaus.

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Lärmminderungsplanung

Se i t e 16 S i l en t C i t y

Ein solches Motto kann auch für Stadtmarketingzweckeverwendet werden.

Information und Kommunikation mit der Öffentlichkeitmuss verständlich sein. Informationsmaterialien sind dahergezielt aufzubereiten, Fachterminologien möglichst zuvermeiden oder zumindest allgemeinverständlich zu erklä-ren. Der Dialog muss "auf gleicher Augenhöhe" stattfin-den.

Erfolgreiche Beteiligungsverfahren zeichnen sich durchTransparenz und Offenheit aus. Verwaltung und Fachleutemüssen für die Anliegen der Öffentlichkeit "ein offenesOhr" haben und ihre Expertise verständlich einbringen.Gleichzeitig müssen die Entscheidungsspielräume, dierechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen deutlichgemacht werden.

Konflikte zwischen Beteiligten (z.B. zwischen einzelnenInteressengruppen oder zwischen Verwaltung und Öffent-lichkeit) lassen sich am besten lösen, wenn der Dialog voneiner unabhängigen und erfahrenen Persönlichkeit mode-riert wird.

Die Einbeziehung von Politik und anderen Fachverwaltun-gen in die Beteiligung unterstützt den Gesamtplanungspro-zess und die Sensibilisierung für Belange des Lärmschut-zes.

Mitwirkung ist ein Lernprozess für alle Beteiligten. Diekonkreten Ergebnisse der Aktionsplanung können durchdie lokalen Kenntnisse der Bevölkerung verbessert, dasVerständnis der Stadtbewohner für komplexe Planungsab-läufe gesteigert und die Akzeptanz politischer Entschei-dungen und von Maßnahmen erhöht werden.

Ein Motto ist für dieLärmminderungspla-nung wichtig. Es kannauch für das Stadtmar-keting verwendet wer-den.

Erfolgreiche Beteiligun-gen zeichnen sich durchTransparenz, Offenheitund Verständlichkeitaus.

Durch Öffentlichkeits-beteiligung können dieErgebnisse der Aktions-planung verbessert,Konflikte verringert unddas Verständnis derBürgerinnen und Bürgerfür komplexe Planungs-abläufe gesteigert wer-den.

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Kosten und monetärer Nutzen

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Die Kosten für Lärmkartierung und Aktionsplanunglassen sich schwer verallgemeinern, der finanzielleAufwand für die Umsetzung von Maßnahmen hingegenund deren Nutzen ist relativ verlässlich abzuschätzen

Zu unterschiedlich ist die Situation in einzelnen Kommu-nen und Bundesländern, als dass sich die Kosten für Kar-tierung und Aktionsplanung verlässlich angeben ließen.Aus den bisherigen Erfahrungen mit der Lärmminderungs-planung nach Umgebungslärmrichtlinie deutet sich aberan, dass Kostenabschätzungen, die während der Umset-zungsphase der Richtlinie in deutsches Recht vorgenom-men wurden, z.T. erheblich zu hoch waren.

Die Kosten für die Maßnahmenumsetzung hingegen las-sen sich vergleichsweise gut abschätzen. Diesen Kostenstehen eine Reihe von Vorteilen (vgl. S. 1ff.) gegenüber,die sich z.T. auch monetär beziffern lassen und sich inhöheren Immobilenwerten und auch kommunalen Steuer-einnahmen niederschlagen.

Aus Modellrechnungen am Beispiel eines Stadtgebietes, indem für Lärmminderungsmaßnahmen 1,05 Mio. € aufge-wendet werden (vgl. Anhang), ergeben sich für die Kom-mune miet- und immobilienwertbezogene Steuermehrein-nahmen von etwa 69.000 €/Jahr. Das entspricht einer Ver-zinsung der aufgewendeten Mittel in Höhe von 6,5 %.Gesamtstädtisch ist die Kosten-Nutzen-Relation der Lärm-minderung noch wesentlich günstiger. Zieht man die durchLärmbekämpfung erzielbaren höheren Immobilienwerteund Mieteinnahmen in Betracht, so ergibt sich ein Amorti-sationszeitraum von nur einem Jahr.

Unter Einbeziehung anderer volkswirtschaftlicher Gewin-ne durch Lärmminderung - z.B. im Gesundheits- oderVerkehrssicherheitsbereich - würde sich die volkswirt-schaftliche Amortisationszeit weiter verkürzen.

Lärmminderung gehört damit sicher zu den kommunalenHandlungs- und Politikfeldern, die sich für Gemeindenschnell bezahlt machen - und das im wörtlichen Sinne.

Lärmminderung machtsich für viele Gemein-den schnell bezahlt.

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Anhang

Se i t e 18 Si len t C i t y

A. Kosten und Nutzen der Lärmminderung - eine Modellrechnung

Im Rahmen des Projektes "Silent City", das vom Umweltbundesamt mitMitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-sicherheit unterstützt wurde, wurde u.a. die Lärmaktionsplanung nachUmgebungslärmrichtlinie am Beispiel der Modellstadt Silent City "si-muliert". Dabei wurde auch abgeschätzt, welche Kosten durch die Um-setzung für die Modellstadt entstünden und welche monetären Vorteilesich daraus ergäben:

"Insgesamt wurden Kosten in Höhe von rund 1.050.000 Euro ermittelt, da-von:

• 100.000 Euro für kurzfristige Maßnahmen (Beschilderung, Markierun-gen) und

• 950.000 Euro für mittelfristige Maßnahmen (Fahrbahnsanierung undbauliche Straßenraumumgestaltung).

Bei der empfohlenen baulichen Umgestaltung der Fritzallee wurden in derLärmaktionsplanung nur die Mehrkosten gegenüber der ohnehin im Haushalteingeplanten Fahrbahnsanierung beziffert. Die in privater Federführung ge-plante Baulückenschließung wurde bei der Kostenschätzung nicht berück-sichtigt.

Diesen Kosten stehen zu erwartende Steuermehreinnahmen der Kommune inHöhe von ca. 69.000 €/Jahr gegenüber. Sie ergeben sich aus höheren Miet-einnahmen und Immobilienwerten in Gebieten mit Lärmminderung. Dasentspricht einer Verzinsung der kommunalen Investitionen für die Lärmmin-derung von 6,5 %.

Volkswirtschaftlich ergibt sich ein - für Kommunen allerdings nicht unmit-telbar relevanter - Amortisationszeitraum von nur einem Jahr. Für die Kal-kulation der volkswirtschaftlichen Amortisation wurde nur der Immobilien-sektor betrachtet, für den sich Auswirkungen der Lärmminderung ver-gleichsweise verlässlich abschätzen lassen. Unter Einbeziehung anderervolkswirtschaftlicher Gewinne durch Lärmminderung - z.B. im Gesundheits-oder Verkehrssicherheitsbereich - würde sich die volkswirtschaftliche Amor-tisationszeit weiter verkürzen."

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Anhang

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Ist-Zustand Szenario

Einwohner(innen) 21.139 21.139

Lärmbetroffene 15.305 14.177

LKZ 186.831 162.279

LKZ-Verringerung 24.552

Miete ohne Lärmbelastung 66.420.936 € 66.420.936 €

Mietverlust durch Lärmbelastung 2.935.210 € 2.549.488 €

Miete mit Lärmbelastung 63.485.726 € 63.871.449 €

Mietgewinn durch Lärmminderung 385.722 €

Steuer aus Miete ohne Lärmbelastung 6.642.094 € 6.642.094 €

Mietverlustbezogener Steuerverlust 293.521 € 254.949 €

Steuer aus Miete mit Lärmbelastung 6.348.573 € 6.387.145 €

Steuergewinn aus Miete durch Lärmminderung 38.572 €

Immobilienwert ohne Lärmbelastung 2.494.402.000 € 2.494.402.000 €

Immobilienwertverlust durch Lärmbelastung 110.230.207 € 95.744.622 €

Immobilienwert mit Lärmbelastung 2.384.171.793 € 2.398.657.378 €

Immobilienwertgewinn durch Lärmminderung 14.485.586 €

Grunderwerbsteuer ohne Lärmbelastung 3.746.956 € 3.746.956 €

Grunderwerbsteuerverlust durch Lärmbelastung 165.582 € 143.822 €

Grunderwerbsteuer mit Lärmbelastung 3.581.374 € 3.603.133 €

Grunderwerbsteuergewinn durch Lärmminderung 21.759 €

Grundsteuer ohne Lärmbelastung 809.505 € 809.505 €

Grundsteuerverlust durch Lärmbelastung 64.391 € 55.929 €

Grundsteuer mit Lärmbelastung 745.114 € 753.576 €

Grundsteuergewinn durch Lärmminderung 8.462 €

Steuergewinn aus Mieten durch Lärmminderung 38.572 €

Grunderwerbsteuergewinn durch Lärmminderung 21.759 €

Grundsteuergewinn durch Lärmminderung 8.462 €

Summe jährlicher Steuermehreinnahmen 68.793 €

Kosten 1.054.800 €

Volkswirtschaftliche Amortisation 1,0 Jahre

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Anhang

Se i t e 20 Si len t C i t y

Anmerkung zur Tabelle:

Den Berechnungen der Immobilienwerte, der Miet- und Steuereinnahmen liegen z.T.Werte aus einem Modellprojekt der Stadt Norderstedt zugrunde, die auf "Silent City"übertragen wurden. So wird von einem durchschnittlichen Immobilienwert von 2.000€ je Quadratmeter Bruttogeschossfläche in Wohngebäuden ohne Lärmbelastung aus-gegangen. Als Durchschnittsmiete in nicht lärmbelasteten Gebieten werden 6,34 € /m² angenommen. Bei gemeindespezifischen steuerlichen Regelungen - wie demSteuerhebesatz - werden die in Norderstedt geltenden Werten verwendet. Für dieBerechnung des Mietverlustes durch Lärmbelastung werden 0,9 % pro dB(A) ange-nommen.

Verschiedene Markt-Konvergenzanalysen errechnen einen Immobilienwertverlustzwischen 0,5 %und 1,5 % pro dB(A). Hier wurde der geringste, vom Umweltbundes-amt ermittelte Wert von 0,5 % pro dB(A) zugrunde gelegt. Damit sind Miet- undImmobilienwertminderungen eher konservativ veranschlagt. Dies gilt auch für diePegelschwelle, ab denen diese Verluste auftreten. Wiewohl beispielsweise das UBAdavon ausgeht, dass sich solche Effekte ab einem Tagesmittelungspegel von 45 dB(A)nachweisen lassen, wird hier von einem Wert von 50 dB(A) ausgegangen.

Der volkswirtschaftliche Amortisationszeitraum ergibt sich aus der Relation der Kos-ten zu den jährlichen Mietmehreinnahmen zzgl. der über einen durchschnittlichenEigentumszeitraum von 20 Jahren (ebenfalls ein Wert, der in Norderstedt ermitteltwurde) gemittelten jährlichen Immobilienwertgewinne (385.722 € + 14.485.586 € /20 Jahre).

Für die Kalkulation wurden die gesamten Lärmminderungskosten herangezogen, ohnezeitlich nach kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zu differenzieren.

Das Berechnungsverfahren und die Ermittlung der in Norderstedt geltenden Werte istbeschrieben in: Stadt Norderstedt (Hrsg., Bearbeiter: Lärmkontor GmbH): Aktions-planung der Stadt Norderstedt. Lärmkartierung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie,Hamburg 2006

B. Weitere Informationsquellen

Internet (Stand 11/2008):

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:http://www.bmu.de/laermschutz/aktuell/aktuell/1690.php

Eisenbahn-Bundesamt - Projekt Lärmkartierung:http://www.eisenbahn-bundesamt.de/Service/laerm/laerm_start.htm

Europäische Akademie für städtische Umwelthttp://www.eaue.de (Link: Noise; inkl. weiterer Links zu "Lärmseiten")

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Europäische Union - Lärmbelästigungen:http://europa.eu/scadplus/leg/de/s15003.htm

Umweltbundesamt:http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/index.html

Publikationen:

Bonacker, M.; Heinrichs, E.; Schwedler, H.-U.: Umgebungslärm, Aktionsplanungund Öffentlichkeitsbeteiligung - Ein Handbuch. Berlin (Umweltbundesamt, Europäi-sche Akademie für städtische Umwelt) 2008

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz - AG Aktionsplanung: LAI-Hinweise zur Lärmminderungsplanung. o.O. August 2007

Lebensministerium des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Hinweise für die Lärmaktions-planung, o.O., o.J. (ca. 2008)

Ministerium für Ländliche Entwicklung des Landes Brandenburg (Hrsg.): Die Strate-gie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg. o.O. 17.4.2007

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.): Leitfaden für die Aufstellung von Aktionsplänen zur Umsetzung derUmgebungslärmrichtlinie. Kiel o.J. (ca. 2007)

Österreichischer Arbeitsring für Lärmbekämpfung: Information und Beteiligung derÖffentlichkeit bei Maßnahmen zur Lärmminderung. ÖAL-Richtlinie Nr. 36 Blatt 5,2007

Popp, C.: Lärmbelastung, ökonomische Folgen und Handlungsoptionen. In: Bracher,T. (Hrsg.): Mobilität, Gesundheit, Umweltschutz: Kommunaler Verkehr unter Hand-lungsdruck. Difu-Impulse, Berlin 2007

Schmedding, D.; Schaffer, A.: Monetäre Bewertung von Lärmminderungsszenarien.In: Zeitschrift zur Lärmbekämpfung, 5 (2005)

Umweltbundesamt: Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umge-bungslärm - Auslösekriterien für die Lärmaktionsplanung. März 2006

Wende, H. u.a.: Straßenverkehrslärm. Umweltqualitätsziel Gesundheit. Wege zumAbbau gesundheitlicher Risiken, Bonn (BMU) 1998

C: Ein kurzer Glossar

Betroffenenkarteist die räumliche Darstellung der Anzahl von Bewohnern, die von bestimmten Schall-pegeln betroffen sind.

Dezibel - dB und dB(A)Schallpegel werden in dB angegeben Die Schallpegelskala ist logarithmisch aufge-baut. Deshalb entspricht die Verdoppelung der Zahl der Schallquellen einer Zunahmeum 3 dB. 6 dB bedeuten die Vervierfachung der Schallquellen. Auf die wichtigste

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Anhang

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Lärmquelle in Städten - den Straßenverkehr - bezogen, heißt dies, dass eine Abnahmeum 3 dB eine Halbierung der Verkehrsmenge bedeutet.Das menschliche Gehör ist bei Frequenzen um 1000 Hz am empfindlichsten. Darüberund darunter wird Schall gleichen Pegels weniger laut empfunden. Diese frequenzab-hängige Lautstärkeempfindung wird z.B. bei Schallmessungen mit Hilfe von fre-quenzabhängigen Filtern berücksichtigt. Die entsprechenden Pegel werden in dB(A)angegeben.

Emission - ImmissionAkustisch bezeichnet Emission den von einer Quelle ausgehenden Schall. Im Gegen-satz hierzu steht die Immission, die die Einwirkung des Schalles auf einen Ort oderauf Menschen beschreibt.

LärmUnerwünschter, störender oder gesundheitsschädlicher Schall wird als Lärm bezeich-net. Lärm ist damit vor allem ein sozial-psychologischer Begriff.

Lärmaktionsplan / Lärmminderungsplanist ein Planwerk, das Planung und Bemessung von Maßnahmen zur Lärmreduzierungbeinhaltet.

Lärmkarteist eine flächenhafte Darstellung von Schallimmissionen, die durch eine oder mehrereSchallquellen verursacht werden. Dieses geschieht meistens mit Hilfe farbiger Flä-chen, die von Linien gleicher Schallpegel begrenzt sind (sog. Isophonen-Bänder).

LärmwirkungDie Lärmwirkungsforschung befass sich v.a. mit Geräuschbelastungen, die das sozia-le, seelische oder körperliche Wohlbefinden mindern oder zu Krankheiten führenkönnen. Hauptaspekte sind dabei Belästigungen (z.B. Kommunikationsstörungen) undGesundheitsschäden (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stressfolgen, Schlafstörun-gen).

SchallAls Schall werden mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischenMedium bezeichnet. Beim hörbaren Schall handelt es sich um Schwingungen imFrequenzbereich von 16 Hz bis etwa 20 000 Hz (Hertz, Schwingungen pro Sekunde).

Schallschutz - aktiver und passiver SchallschutzAktiver Schallschutz ist die zusammenfassende Bezeichnung für Maßnahmen, dieSchallemissionen, den von Lärmquellen ausgehenden Schall, mindern. Dazu gehörenz.B. lärmärmere Reifen, andere konstruktive Veränderungen an Fahrzeugen oderauch offenporiger Asphalt oder Schallschutzwände und -wälle. Passiver Schallschutzist die zusammenfassende Bezeichnung für Maßnahmen, die Schallimmissionen, dieEinwirkung von Schall auf den Menschen, verringern. Beispiele hierfür sind Schall-schutzfenster oder auch Gehörschutz.

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