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ROMA IN UNGARN INHALT PRESSE IM BUNDESTAG ROM-KONFERENZ MENSCHENRECHTE IM SÜDKAUKASUS Newsletter der Bundestagsabgeordneten Katrin Werner www.katrinwerner.de I 030 227-74335 I [email protected] NEWSLETTER DER BUNDESTAGSABGEORDNETEN KATRIN WERNER Wahlbeobachtung der Parlamentswahlen in Marokko Vom 22. bis 26. November reiste ich als Mitglied der Delegation der Par- lamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) nach Marokko, um die dortigen Parlamentswahlen zu beobachten. Im Juli wurde auf In- itiative des marokkanischen Königs Mohammed VI. ein Referendum zur Verfassungsänderung abgehalten, auf dessen Grundlage am 25. No- vember Parlamentswahlen durchge- führt wurden. Es ist bemerkenswert, dass der Kö- nig selbst zu einer demokratischen Reform im eigenen Land aufruft. Marokko hebt sich damit von den anderen autoritären Regimen in Nordafrika ab. Diese ersten Schritte in Richtung Demokratie müssen eindeutig positiv bewertet werden. Auch wenn der König aus den Reihen der gemäßigten Islamisten (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung, PjD) einen Regierungschef ernennen wird, bleibt er faktisch weiterhin die mächtigste Person in Marokko, politisch, wirtschaftlich und gesell- schaftlich. Dies wiederum ist für eine Öffnung hin zu mehr Demokratie nicht förderlich. Aus wirtschaftspolitischer Perspektive bedeutet der Wahlsieg der gemäßigten Islamisten einen Erfolg des Neoliberalismus, den die sozial Schwachen in der marokkani- schen Gesellschaft alsbald zu spüren bekommen dürfen. Des Weiteren be- steht die reale Möglichkeit einer stär- ker religiös-nationaleren Ausrichtung und gesellschaftlich reaktionären Politik. Nach der ersten vergleichsweise frei- en und politisch fairen Wahl in Marok- ko hoffe ich, dass die vorhandenen Chancen für mehr Demokratie ergrif- fen und die dringlichen sozialen Pro- bleme gelöst werden. Marokko hat in seiner Verfassung das Ziel formuliert, die Menschenrechte umsetzen zu wollen. Als Mitgleid der Parlamentari- schen Versammlung des Europarates werde ich diesen Prozess unterstüt- zen, aber auch kritisch begleiten. Katrin Werner

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ROMA IN UNGARN

INHALT

PRESSE IM BUNDESTAG

ROM-KONFERENZ

MENSCHENRECHTE IM SÜDKAUKASUS

Newsletter der Bundestagsabgeordneten Katrin Wernerwww.katrinwerner.de I 030 227-74335 I [email protected]

NEWSLETTER DER BUNDESTAGSABGEORDNETEN

KATRIN WERNER

Wahlbeobachtung der Parlamentswahlen in MarokkoVom 22. bis 26. November reiste ich als Mitglied der Delegation der Par-lamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) nach Marokko, um die dortigen Parlamentswahlen zu beobachten. Im Juli wurde auf In-itiative des marokkanischen Königs Mohammed VI. ein Referendum zur Verfassungsänderung abgehalten, auf dessen Grundlage am 25. No-vember Parlamentswahlen durchge-führt wurden. Es ist bemerkenswert, dass der Kö-nig selbst zu einer demokratischen Reform im eigenen Land aufruft. Marokko hebt sich damit von den anderen autoritären Regimen in Nordafrika ab. Diese ersten Schritte in Richtung Demokratie müssen eindeutig positiv bewertet werden. Auch wenn der König aus den Reihen der gemäßigten Islamisten (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung, PjD) einen Regierungschef ernennen wird, bleibt er faktisch weiterhin die mächtigste Person in Marokko, politisch, wirtschaftlich und gesell-

schaftlich. Dies wiederum ist für eine Öffnung hin zu mehr Demokratie nicht förderlich. Aus wirtschaftspolitischer Perspektive bedeutet der Wahlsieg der gemäßigten Islamisten einen Erfolg des Neoliberalismus, den die sozial Schwachen in der marokkani-schen Gesellschaft alsbald zu spüren bekommen dürfen. Des Weiteren be-steht die reale Möglichkeit einer stär-ker religiös-nationaleren Ausrichtung und gesellschaftlich reaktionären Politik.Nach der ersten vergleichsweise frei-en und politisch fairen Wahl in Marok-ko hoffe ich, dass die vorhandenen Chancen für mehr Demokratie ergrif-fen und die dringlichen sozialen Pro-bleme gelöst werden. Marokko hat in seiner Verfassung das Ziel formuliert, die Menschenrechte umsetzen zu wollen. Als Mitgleid der Parlamentari-schen Versammlung des Europarates werde ich diesen Prozess unterstüt-zen, aber auch kritisch begleiten.

Katrin Werner

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PARLAMENTARISCHE INITIATIVEN

Im EU-Mitgliedsstaat Ungarn werden in letzter Zeit negative Entwicklungen bei der Einhaltung demokratischer Grundrechte und universaler Menschenrechte beobachtet.

Die neue ungarische Mediengesetzgebung be-wirkt eine unfaire Beschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung: So werden gegen Rundfunk- und Fernsehsender hohe Geldstra-fen verhängt, wenn diese Inhalte veröffentli-chen, die nach Auffassung der neu gegründe-ten Medienkontrollbehörde dem „öffentlichen Interesse“, „der allgemeinen Moral“ und der „nationalen Sicherheit“ widersprechen, oder die Berichterstattung als „unausgewogen“ an-gesehen wird.

Roma-Gemeinschaften, die mit ca. 750.000 Angehörigen die mit Abstand größte Minder-heit in Ungarn bilden, sind unvermindert einer massiven gesellschaftlichen Diskriminierung und sozialer Segregation ausgesetzt. Roma werden als „Sündenböcke“ abgestempelt und für die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme Ungarns verantwortlich gemacht, so dass sie zunehmend zu Opfern von gewalt-tätigen Übergriffen rechter paramilitärischer Gruppen und rassistischen Hetzkampagnen werden.

Mittels einer Kleinen Anfrage hat die LINKE die Bundesregierung zu einer Stellungnahme zu den aktuellen negativen Entwicklungen bezüg-lich Pressefreiheit und Minderheitenrechte in Ungarn aufgefordert.

PRESSEFREIHEIT UND SITUATION VON ROMA IN UNGARN Auszug aus der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Katrin Werner und Sevim Dağdelen und weite-rer MdBs der Fraktion DIE LINKE (Drucksache Nr. 17/ 7468).

Frage der Fraktion DIE LINKE zur schriftlichen Beantwor-tung durch die Bundesregierung:Wie schätzt die Bundesregierung die derzeit gültige Medien-gesetzgebung in Ungarn im Hinblick auf deren Konformität mit dem Recht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta und der EU-Medienrichtlinie von 2007 ein, und welche Position hat sie diesbezüglich innerhalb der EU eingenommen?

Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Cor-nelia Piper: Die Bundesregierung hat bereits unmittelbar nach Verab-schiedung des ungarischen Mediengesetzes gegenüber der ungarischen Regierung deutlich gemacht, dass das Medien-gesetz in den Bereichen geändert werden muss, in denen es mit den europäischen Werten - die sich auch in der EU-Grund-rechtecharta reflektieren - in Konflikt steht. Die EU-Kommis-sion wurde von der Bundesregierung aufgefordert, die Ver-einbarkeit des Mediengesetzes unter dem Aspekt möglicher Einschränkungen der EU-Grundrechte zu prüfen. Insbesondere hat die Bundesregierung Zweifel am Medien-gesetz mit Blick auf die Konzeption des Medienrates, die Pflicht zur Offenlegung von Quellen unter bestimmten Voraus-setzungen sowie die inhaltlichen Vorgaben durch zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, verknüpft mit weitreichenden Sanktionsmöglichkeiten geäußert. Auch der den öffentlich-rechtlichen Sendern obliegende Zwang zur Übernahme der Nachrichten der einzigen staatlichen Nachrichtenagentur ist aus Sicht der Bundesregierung kritikwürdig. Vor diesem Hin-tergrund hat es die Bundesregierung begrüßt, dass Ungarn die von der Europäischen Kommission geforderten Änderun-gen am Mediengesetz vorgenommen hat. Die Rügen der EU-Kommission bezogen sich auf die im Gesetz festgeschriebene Pflicht zur Ausgewogenheit der Berichterstattung, die Mög-lichkeit auch gegen ausländische Medienanbieter Strafzahlun-gen zu verhängen sowie die Registrierungspflicht aller Medien (einschließlich Presse und Onlinedienste).

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Da durch diese Änderungen nur ei-nige der von der Bundesregierung genannten Zweifel betroffen sind, hält die Bundesregierung an ihrer Ein-schätzung insoweit fest.

Frage der Fraktion DIE LINKE zur schriftlichen Beantwortung durch die Bundesregierung: Welche Konsequenzen sind im Fall von Verletzungen der genannten EU- Bestimmungen durch einzelne Mitglieder vorgesehen, und welche Position vertritt die Bundesregierung hierzu auf EU-Ebene?

Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Cornelia Piper: Die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge wird in Fällen, in denen sie der Auffassung ist, dass ein Mitgliedsstaat gegen Verpflich-tungen aus dem EU-Recht verstoßen hat, ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 AEUV einleiten. Die Bundesregierung unterstützt ein Tätigwerden der EU-Kommission bei Vertragsverletzungen.

Frage der Fraktion DIE LINKE zur schriftlichen Beantwortung durch die Bundesregierung: Welche Erkenntnisse hat die Bundes-regierung über die aktuelle Beschäf-tigungssituation der Roma-Bevölke-rung und ihre Auswirkungen auf die soziale Integration der Roma in der ungarischen Gesellschaft?

Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Cornelia Piper: Die ungarischen Roma sind über-durchschnittlich stark von Erwerbs-losigkeit betroffen. Einer aktuellen Umfrage des ungarischen Nationalen Instituts für Familien- und Sozialpo-litik zufolge bezeichneten sich 27 Prozent der befragten Roma im Alter von 16 bis 64 Jahren als erwerbstä-tig. 29 Prozent der befragten gaben an, arbeitslos zu sein. In vielen von struktureller Armut geprägten nordo-stungarischen Gemeinden beträgt die Arbeitslosenquote nach Schätzungen der ungarischen Regierung über 85 Prozent, wobei Frauen noch stärker betroffen seien als Männer. Eine we-sentliche Ursache sei der ersatzlose Wegfall von Arbeitsplätzen für Ge-ringqualifizierte in der Landwirtschaft

und in der Schwerindustrie nach dem Systemwechsel 1989/90. Weit unterdurchschnittliche Haushaltsein-kommen und übermäßige Abhängig-keit von sozialen Transferleistungen sind die Folge. Auch vor diesem Hin-tergrund bleibt die soziale Integration der Roma in die ungarische Gesell-schaft schwierig. […]

Frage der Fraktion DIE LINKE zur schriftlichen Beantwortung durch die Bundesregierung: Welche Erkenntnisse hat die Bun-desregierung über den Zugang der Roma- Bevölkerung zu Gesundheits-versorgung und medizinischer Be-handlung, und welche Auswirkungen sind hierbei insbesondere bei der Entwicklung von Säuglingssterblich-keit und allgemeiner Lebenserwar-tung festzustellen?

Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Cornelia Piper: Die Mehrheit der ungarischen Roma lebt in strukturschwachen ländlichen Räumen mit eingeschränkter Gesund-heitsversorgung. Die ungarische Re-gierung schätzt, dass die Säuglings-sterblichkeit innerhalb der Roma-

Bevölkerung etwa das Doppelte des Landesdurchschnitts von 0,59 Prozent […] beträgt. Die Lebens-erwartung der Roma liege etwa zehn Jahre unter dem Landes-durchschnitt von 69 Jahren für Männer und 77 Jahren für Frauen […].

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Frage der Fraktion DIE LINKE zur schriftlichen Beantwortung durch die Bundesregierung: Welche Erkenntnisse hat die Bun-desregierung über den Zugang der Roma- Bevölkerung zu schulischer Bildung und beruflicher Ausbildung, und welche Ursachen sind hierfür ausschlaggebend? Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Cornelia Piper: Verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge haben etwa 56-60 Prozent der ungarischen Roma lediglich die acht Klassen um-fassende Grundschule erfolgreich absolviert; ca. 20 Prozent hätten die Grundschule nach weniger als acht Jahren verlassen. 25 Prozent könn-ten auf einen berufsqualifizierenden Fachschulabschluss verweisen. We-niger als 1 Prozent der ungarischen Roma hätten einen Hochschulab-schluss. Nichtregierungsorganisa-tionen beklagen, dass Roma-Kinder überdurchschnittlich häufig in Son-derklassen oder �schulen für Lernbe-hinderte oder als schwer beschulbare Heimkinder eingestuft würden. Dies sei nicht allein mit dem sozialen Hintergrund der Eltern oder dem Gesundheitszustand der Kinder zu erklären, sondern häufig auf aktive Diskriminierung (z.B. durch kommu-nale Schulträger) zurückzuführen. In Einzelfällen beschritten Eltern erfolg-reich den Rechtsweg, um das Recht ihrer Kinder auf Bildung durchzuset-zen. […]

Frage der Fraktion DIE LINKE zur schriftlichen Beantwortung durch die Bundesregierung: Wie hat sich nach Kenntnis der Bun-

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desregierung [.] der Anteil sogenann-ter Hassverbrechen gegen Roma-Angehörige als spezifische Form von rassistischer Gewalt entwickelt, und wie hat die ungarische Justiz auf die-se Entwicklung bislang reagiert? Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Cornelia Piper: Für die Jahre 2004 bis 2008 werden in der ungarischen Kriminalstatistik pro Jahr durchschnittlich weniger als zehn Fälle von „Hassverbrechen“ im Sinne von § 174 b Absatz 1 Ungari-sches Strafgesetzbuch genannt (ohne Angabe der ethnischen Zugehörigkeit der Opfer). Nichtregierungsorganisa-tionen und Vertreter internationaler Organisationen gehen jedoch auf-grund der Medienberichterstattung über Einzelfälle und Auskünften von Behörden davon aus, dass die Zahl der Roma, die aufgrund einer rassisti-schen Motivation der Täter Opfer von Straftaten wurden, deutlich darüber liegt. In den Jahren 2008 und 2009 kam es zu einer Serie von Brand- und Mordanschlägen gegen ungarische Roma, die insgesamt sechs Todesop-fer (darunter ein fünfjähriges Kind) und fünf Schwerverletzte forderten.Am 21. August 2009 konnten vier dringend tatverdächtige Männer mit Verbindungen zur rechtsextremen Szene verhaftet werden. Ihnen wird vorgeworfen, gemeinschaftlich für insgesamt neun Anschläge verant-wortlich zu sein. Am 25. März 2011 begann gegen sie vor dem Bezirksge-richt Pest der Prozess wegen Mordes und Mordversuches.

Gesamte Kleine Anfrage unter: www.linksfraktion.de/kleine-anfragen/?s=5

S P L I T T E R02.11.2011: Festakt der Bundes-regierung zum 50. Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeab-kommens. Bei der Veranstaltung im Auswärtigen Amt sprachen neben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich auch der tür-kische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan.

21.11.2011: Parlamentarischer Abend der Gewerkschaft für Er-ziehung und Wissenschaft (GEW). Die Veranstaltung in den Räumen der Parlamentarischen Gesell-schaft thematisierte „Strategien zur Bekämfung der Kinderarbeit“.

18.11.2011: Veranstaltung des Türkeiforums der Rosa Luxem-burg Stiftung. Es wurden kriti-sche Vorträge zur Programmatik und Politik der türkischen Regie-rungspartei AKP gehalten, woran sich eine lebhafte Diskussion über die innenpolitische Entwick-lung der Türkei, die Frage der EU-Beitrittsverhandlungen sowie die richtige Position der LINKEN zu diesen Themen anschloss.

30.11.2011: Treffen mit dem Stellvertretenden Botschaftleiter Jean-Louis Thill der Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Berlin zum Meinungsaus-tausch.

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MENSCHENRECHTE UND DEMOKRATIE IN DEN

STAATEN DES SÜDKAUKASUS FÖRDERN Antrag der

Abgeordneten Katrin Werner, Annette Groth und weiterer MdBs der Fraktion DIE LINKE (Drucksache Nr. 17/ 7645).

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Georgien, Armenien und Aserbaid-schan haben seit ihrer Unabhängig-keit 1991 schwierige Transformati-onsprozesse durchlaufen, die durch wirtschaftliche Not, Flüchtlingselend, innenpolitische Instabilität sowie ge-waltsame zwischenstaatliche und Na-tionalitätenkonflikte belastet waren bzw. sind. Im Zuge der Konsolidie-rung ihrer Staatlichkeit sind die drei Südkaukasusrepubliken Mitglieder des Europarats und Partnerländer der Europäischen Nachbarschaftsinitia-tive der EU geworden. Mit ihrer Mit-gliedschaft haben sie sich verpflich-tet, Menschenrechte und Demokratie im jeweiligen Land zu fördern.

Im Rahmen der EU-Aktionspläne der Europäischen Nachbarschaftspolitik werden die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte in den Südkaukasusstaaten einem neoliberalen Wirtschaftsumbau untergeordnet. Unter der Maßgabe „verantwortungsvoller Regierungsfüh-rung“ werden von den Partnerländern Austeritätspolitik zur Sicherung der Geldwertstabilität, Investitionssicher-heit, Steigerung der Wettbewerbs-fähigkeit und umfangreiche Privati-sierungsprogramme gefordert. Die

gegenwärtigen Verhandlungen der EU über Assoziierungsabkommen mit den Staaten des Südkaukasus werden von Seiten der EU mit dem Ziel geführt, diesen Umbau voran-zutreiben und auch die wirtschaft-lichen Beziehungen zwischen den Staatengruppen weiter zu liberalisie-ren. Als Ergebnis dieser Politik hat sich die soziale Spaltung vor allem in Georgien und Armenien vertieft und die Massenarmut zementiert. Demgegenüber unterstreichen die umfangreichen Sozialprogramme und die staatliche Umverteilungspolitik in Aserbaidschan den Souveränitätsan-spruch über die eigene wirtschaftli-che Entwicklungsrichtung.

Die Menschenrechtslage in Georgien hat sich in den letzten Jahren ver-schlechtert. Nach einer Phasedes staatlichen Zusammenhalts im und nach dem Kaukasuskrieg 2008 ging die Regierung zunehmendrepressiver insbesondere gegen die außerparlamentarische Opposition vor. Laut Jahresreport 2011 des Hu-man Rights Centre in Tbilisi sind in Georgien derzeit zwischen 50 und 60 Oppositionelle inhaftiert. Staatlicher-seits unterblieben bislang Ermittlun-gen und Anklagen gegen die exzessi-ve Gewaltanwendung durch Sicher-heitskräfte und Polizeibeamte wäh-rend der Proteste gegen Präsident Michail Saakaschwili im Zeitraum von

April bis Juni 2009. Die Verantwor-tung der georgischen Führung für die militärische Eskalation und Verstöße gegen das humanitäre Kriegsvölker-recht im Kaukasuskrieg 2008 blieben ebenfalls ungeahndet. Die De facto-Administrationen in Abchasien und Südossetien unternahmen allerdings auch nichts, um Menschenrechts-verletzungen gegen Angehörige der georgischen Minderheit in beiden Sezessionsrepubliken aufzuklären. Trotz staatlicher Anstrengungen zur Verbesserung der Lebenssituation der georgischen Binnenvertriebenen haben diese einen deutlich schlech-teren Zugang zu Gesundheitsfürsorge und Sozialleistungen als Nichtflücht-linge.

Die Situation der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschen-rechte hat sich infolge der radikalen Privatisierungs- und Sozialabbau-politik weiter verschärft. Nach Angaben der Weltbank betrug das durchschnittliche Jahreseinkommen 2010 lediglich 2.690 US-Dollar. Ca. 40 Prozent der georgischen Bevöl-kerung sind unmittelbar von Armut betroffen, 21 Prozent der Betroffenen leben sogar in �tiefer Armut�. Die Ein-kommensentwicklung stagniert nicht zuletzt als Folge der staatlichen Re-pressionspolitik gegen Gewerkschaf-ten. Infolge des weitestgehenden Rückzugs des Staates aus Wirtschaft

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und Gesellschaft wurde die soziale Verantwortung für das Gemeinwohl in hohem Maße auf karitative Wohl-tätigkeitseinrichtungen und Nichtre-gierungsorganisationen übertragen. Die Menschenrechtssituation von Minderheiten hat sich demgegenüber verbessert. Bei der Korruptionsbe-kämpfung schneidet Georgien deut-lich besser als seine beiden südkau-kasischen Nachbarn ab. Erreichte gesetzgeberische Fortschritte bei der Presse- und Meinungsfreiheit wer-den hingegen in der Praxis dadurch konterkariert, dass sich regierungs-kritische Medien und Journalistinnen und Journalisten mitunter mit uner-warteten Steuernachforderungen der Finanzbehörden konfrontiert sehen.

In Armenien wurden am 1. März 2008 die Massenproteste gegen die umstrittene Präsidentschaftswahl von der Staatsmacht gewaltsam nie-dergeschlagen. Mindestens 10 Per-sonen wurden dabei getötet und über 350 Personen verletzt. Über 100 An-hängerinnen und Anhänger der Op-position wurden festgenommen und zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Spitzenkandidat der demokratischen Opposition, der ehemalige Staatspräsident Lewon Ter-Petrosjan, stand zeitweilig unter Hausarrest. Trotz vorhandener Rechtsgrundlage wird das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewis-sensgründen nicht eingehalten. Laut Jahresbericht 2011 von Amnesty In-ternational befanden sich Ende 2010 73 Kriegsdienstverweigerer, vor-nehmlich Anhänger der Zeugen Jeho-vas, unter erschwerten Bedingungen in Haft. Fortschritte sind dagegen im Bereich der Presse- und Medienfrei-

heit zu verzeichnen. Printmedien und Internet sind weitgehend unzensiert. Der regierungskritische Fernsehsen-der „Gala TV“ hat seine Sendelizenz allerdings verloren.

Die Situation bei den wirtschaft-lichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten hat sich in Folge der weltweiten Finanz- und Wirt-schaftskrise weiter verschärft. 2009 brach das Bruttoinlandsprodukt um 14 Prozent ein. Der Preisanstieg be-trug im Jahr 2010 9,5 Prozent. Das durchschnittliche Jahreseinkommen lag laut Weltbank 2010 bei 3.090 US-Dollar. Nach Angaben des armeni-schen Ombudsmanns für Menschen-rechte, Karen Andreasyan, leben gegenwärtig 34,1 Prozent der Ge-samtbevölkerung in absoluter Armut. Mindestens weitere ca. 20 Prozent der Bevölkerung gelten als armutsge-fährdet. Der gesetzlich vorgesehene, monatliche Mindestlohn in Höhe von 32.500 AMD (ca. 65 EURO) liegt deutlich unter dem als monatliches Existenzminimum definierten Minde-steinkommen von 52.000 AMD (ca. 105 EURO). Ein großes Problem bil-det ferner die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen. Es existiert bislang lediglich eine von der NGO Women´s Right Centre unterhaltene Notunterkunft für Opfer familiärer Gewalt, die mit ausländischen Spen-dengeldern finanziert wird.

In Aserbaidschan bleibt die Lage bei den bürgerlichen und politischen Menschenrechten angespannt.Demonstrationen in der Innenstadt von Baku werden von den Stadtbe-hörden weiterhin nicht genehmigt. Die Gründung oppositioneller und

unabhängiger Medien ist deutlich eingeschränkt. Gegen einige re-gierungskritische Journalisten und Blogger wurden mehrjährige Haft-strafen verhängt. Korruption bildet das innenpolitische Hauptproblem Aserbaidschans. Hervorzuheben sind demgegenüber die Freiheit der Religionsausübung sowie die hohe gesellschaftliche Toleranz gegenüber Minderheiten in dem mehrheitlich muslimisch geprägten Land. Die Glaubensangehörigen der drei mono-theistischen Weltreligionen leben hier friedlich zusammen.

Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Dynamik und staatlichen Umver-teilungspolitik hat sich die positive Entwicklung bei den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschen-rechten beschleunigt. Mit den ho-hen Einnahmen aus dem Erdöl- und Erdgasexport, massiven öffentlichen Infrastrukturinvestitionen und dem staatlichen Programm zur Entwick-lung der Regionen wurden bei einer Gesamtzahl von ca. 4,6 Millionen Erwerbsfähigen (die Gesamtbevölke-rungszahl beträgt ca. 9 Millionen) seit 2004 rund 900.000 neue Vollzeit-arbeitsplätze geschaffen. Der Anteil der Armutsbevölkerung konnte seit 2001 von 49 Prozent auf 9 Prozent gesenkt werden. Das durchschnittli-che Jahreseinkommen der Erwerbstä-tigen ist nach Angaben der Weltbank 2010 auf 5.080 US-Dollar gestiegen, die Bedeutung von Zusatz- und Nebeneinkünften in der informellen Ökonomie nimmt allmählich ab. Von den ca. 200.000 Kriegsflüchtlingen aus Armenien und ca. 800.000 Bin-nenvertriebenen als Folge des arme-nisch-aserbaidschanischen Konflikts

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um Berg-Karabach leidet noch etwa ein Fünftel unter schlechten, unan-gemessenen Wohnverhältnissen. Ihr Recht auf Bildung wird vom Staat ga-rantiert und der Zugang zu Gesund-heitsversorgung hat sich deutlich verbessert. Die restriktiven behörd-lichen Meldevorschriften behindern allerdings die Bewegungsfreiheit und soziale Integration der Flüchtlinge. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die aserbaidschanische Politik lange Zeit die Rückkehr der Flüchtlinge priorisierte und deshalb erst mit zeitlicher Verzögerung begann, eine soziale Integrationsstrategie zu ent-wickeln. II. Der Deutsche Bundestag for-dert die Bundesregierung auf:

1. in der Menschenrechts-, Entwick-lungs- und Außenpolitik Deutschlands grundsätzlich den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschen-rechten den gleichen Stellenwert einzuräumen wie den bürgerlichen und politischen Menschenrechten;

2. sich auf EU-Ebene dafür einzuset-zen,a) dass die Förderung der wirtschaft-lichen, sozialen und kulturellen Men-schenrechte in den Aktionsplänen der EU-Nachbarschaftspolitik mit den Südkaukasusstaaten eine gleichran-gige Zielsetzung wie die Förderung der bürgerlichen und politischen Menschenrechte erhält und dabei die Souveränitätsrechte der Partnerlän-der hinsichtlich der freien Wahl der Wirtschafts- und Eigentumsordnung nicht eingeschränkt werden;b) dass die Assoziierungsabkommen nicht mit dem Ziel der Handelslibe-

ralisierung und Marktöffnung geführt werden, sondern auf Armutsbekämp-fung, bessere Gesundheitsversor-gung, sozialen Ausgleich, fairen Han-del, Öffnung des EU-Binnenmarkts auch für industrielle und agrarische Produkte, Stärkung der demokrati-schen Entwicklung sowie der demo-kratischen Mitspracherechte in der Wirtschaft und der Rechte von Ge-werkschaften abzielen;

3. in Gesprächen mit den Regierun-gen Georgiens, Armeniens und Aser-baidschans die problematische Men-schenrechtslage zu thematisieren mit dem Ziel, künftig jegliche Form repressiver Gewaltanwendung aus-zuschließen, freie und faire Wahlen durchzuführen und vorbehaltlos die Ausübung der Versammlungs-, Mei-nungs-, Medien- und Pressefreiheit zu garantieren;

4. sich gegenüber Georgien, Ar-menien und Aserbaidschan für die Freilassung von regierungskritischen Journalistinnen und Journalisten, Kriegsdienstverweigerern und Men-schenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern einzu-setzen;

5. den Aufbau und Ausbau staatlicher Sicherungssysteme in Georgien, Ar-menien und Aserbaidschan zu unter-stützen und weiterer Privatisierung keinen Vorschub zu leisten;

6. sich auf EU-Ebene für eine be-darfsgerechte Anpassung der zur Ar-mutsbekämpfung in den Partnerlän-dern vorgesehenen EU-Finanzmittel einzusetzen, um Georgien und Arme-nien bei der Bewältigung von sozialen

Notlagen und der Bekämpfung von Massenarmut zu unterstützen;

7. sich mit Bezug auf den Bericht der Independent International Fact-Finding Mission der EU(„Tagliavini-Report“) für Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs zur Verantwortung Georgiens für die militärische Eskalation im Kaukasus-krieg 2008 auszusprechen;

8. die Regierung Georgiens aufzufor-dern, die Menschenrechtsverletzun-gen und Verstöße gegen das humani-täre Kriegsvölkerrecht während des Kaukasuskriegs 2008 aufzuarbeiten und die hierfür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Berlin, den 9. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Antrag unter:www.linksfraktion.de/antraege/?s=2

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...PM vom 24.10.2011: GEFANGENENAUSTAUSCH ISRAEL-PALÄSTINA: WICHTIGES SIGNAL FÜR FRIEDEN IM NAHEN OSTEN„Ich freue mich über die Freilassung des israelischen Soldaten Gilad Schalit, der nach seiner Entführung und der über fünfjährigen Gefangenschaft nun endlich zu seiner Familie zurückkehren kann. Ebenso freue ich mich über die Freilassung von 1.027 palästinensischen Häftlingen“, so Katrin Werner, für die Fraktion DIE LINKE Mitglied des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, anlässlich des erfolg-reichen Gefangenenaustausches zwischen Israel und Palästina. Werner weiter:

„DIE LINKE hat sich stets für die Freilassung des israelischen Soldaten Gilad Schalit stark gemacht und unentwegt auch die Geiselnahme von Palästinensern durch die Israelis scharf verurteilt. Inwiefern der Gefangenenaustausch letztlich dazu beitragen wird, dass ernsthafte Friedensgespräche zwischen Israel und Palästina wieder aufgenommen werden, steht noch nicht fest. Die Fortsetzung des israelischen Siedlungsbaus im Westjordanland und Ostjerusalem sowie die

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PM vom 02.11.2011: 50. JAHRESTAG DES DEUTSCH-TÜRKISCHEN ANWERBEABKOMMENS: GLEICHBERECHTIGUNG VON MIGRANTINNEN UND MIGRANTEN IN DEUTSCHLAND

anhaltenden Raketenbeschüsse auf Israel aus dem Gaza-Streifen sind aus völker- und menschenrechtlicher Sicht voll-kommen inakzeptabel und verhindern die Bereitschaft zu aufrichtigen Friedensgesprächen. Beides muss unterlassen werden. Deutschland muss sich stärker als bislang für die Wiederaufnahme von Friedensgesprächen einsetzen und die Bemühungen Palästinas auf Anerkennung eines eigenen Staates unterstützen.“

ENDLICH DURCHSETZEN

Foto: Benutzer: PEadTidBRD-Helferlein.

Zum 50. Jahrestags des Anwerbe-abkommens mit der Türkei vom 30. Oktober 1961 erklärt MdB Katrin Werner, Mitglied des Menschen-rechtsausschusses des Deutschen Bundestags und der Parlamentari-schen Versammlung des Europarats:

„Vor 50 Jahren begann die Arbeits-migration von Menschen aus der Türkei in die damalige Bundesre-publik. Es wurden zunächst vor allem männliche Arbeitskräfte nach Deutschland geholt, um schwere körperliche Arbeiten zu weitaus schlechteren Bedingungen zu ver-richten. Dies wird in aktuellen Inte-

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...grationsdebatten gern übersehen. Die Migrantinnen und Migranten haben einen maßgeblichen Beitrag zur Wohlstandsentwicklung in der damals noch jungen Bundesrepublik geleistet und die bundesrepublikani-sche Gesellschaft auch in kultureller Hinsicht enorm bereichert. Deutsch-land schuldet insbesondere dieser er-sten Generation von Einwanderinnen und Einwanderern besonderen Dank.

Damit aus der fünfzigjährigen deutsch-türkischen Migrationsge-schichte auch eine echte Erfolgsge-schichte wird, müssen die seit nun-mehr drei Generationen in Deutsch-land lebenden Migrantinnen und

Migranten endlich als untrennbarer und gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft verstanden werden. Die bundesdeutsche Politik hat sich jahr-zehntelang gegen die Realität eines Einwanderungslandes gestemmt und die Notwendigkeit einer aktiven Ge-staltung von Integration geleugnet. Strukturelle Diskriminierungen sind insbesondere bei türkei-stämmigen Migrantinnen und Migranten weit verbreitet. Ihre politische Partizipa-tion wird durch hohe Einbürgerungs-hürden erschwert, viele haben nicht einmal das kommunale Wahlrecht. Bei der sozialen Integration bestehen nach wie vor zum Teil massive Be-nachteiligungen beim Zugang zu Bil-

dung und Ausbildung sowie auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt. Sie sind demzufolge auch deutlich häu-figer von Erwerbslosigkeit betroffen. Die deutsche Integrationsdebatte ist in hohem Maße von ökonomischem Nützlichkeitsdenken und menschen-feindlichem Sozialdarwinismus à la Sarrazin geprägt. Hinzu kommt eine meist tendenziöse und pauschalisier-te Medienberichterstattung über die Lebensrealität von Migrantinnen und Migranten und ein negatives Islam-bild in den deutschen Medien, das gesellschaftliche Vorurteile vor allem gegenüber der türkei-stämmigen und muslimischen Migrationsbevölkerung schürt.“

OCCUPY-WALL-STREET-BEWEGUNG: GEGEN DIE DIKTATUR DER FINANZMÄRKTE„Ich begrüße, dass die Protestbewe-gung „Occupy Wall Street“, die von US-amerikanischen Bürgerinnen und Bürgern im Finanzzentrum Manhat-tan initiiert wurde, im Laufe der ver-gangenen Wochen weitere Städte in den Vereinigten Staaten erfasst und sich ebenso auf Europa und damit auch auf Deutschland ausgeweitet hat“, kommentiert Katrin Werner, für die Fraktion DIE LINKE Mitglied des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages und der Par-lamentarischen Versammlung des Eu-roparates, die wachsenden Proteste gegen die Diktatur der Finanzmärkte. Katrin Werner erklärt weiter:

„Auch bei den deutschen Bürgerin-nen und Bürgern wächst verständli-cherweise die Wut auf die Macht der Banken und der Unmut gegenüber der Politik der regierenden Parteien,

die sich gegen die Interessen des Großteils der Bevölkerung richtet und keine Lösung für die Krise hat. Es ist richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger ihren demokratischen Pro-test auf die Straße tragen und damit signalisieren, dass sie nicht länger gewillt sind, die Folgekosten für eine Krise, die sie nicht verursacht haben, zu übernehmen.

Die Ausplünderung der Gemeinwe-sen durch die Finanzmärkte, durch Zocker und durch die oberen Zehn-tausend muss unterbunden werden. Durch ein öffentlich-rechtliches Ban-kensystem müssen die Banken auf ihren eigentlichen wirtschaftlichen Zweck zurückgeführt werden und einer öffentlichen Kontrolle unter-stehen. Die Finanzmärkte müssen streng reguliert und kurzfristige Finanztransaktionen besteuert wer-den. Wir brauchen Mindestlöhne und Mindestrenten, eine höhere Besteuerung von Unternehmensge-winnen und privatem Vermögen und mehr Mitbestimmungsrechte für die Bürgerinnen und Bürger. Occupy Wall Street sagt zu Recht: Besetzt die Wall Street, besetzt die großen deutschen Banken!“PM vom 02.11.2011.

Foto: David Shankbone.

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LINKS IN EUROPAVOR ORT

Newsletter der Bundestagsabgeordneten Katrin Wernerwww.katrinwerner.de I 030 227-74335 I [email protected] 10

Nord-Süd-Zentrum

FRAUEN ALS AKTEURINNEN DES WANDELS

Das Europäische Zen-trum für globale Interde-pendenz und Solidarität (Nord-Süd-Zentrum) ist eine Institution des Euro-parates, die 1989 als Teil-abkommen einzelner Mit-gliedsstaaten des Europa-rates gegründet wurde.

Das Zentrum verfolgt das Ziel, den Dialog und die Kooperation zwischen den Natio-nen Europas, den südlichen Mittelmeer-staaten und den afrikanischen Ländern zu erleichtern. Durch eine verstärkte Zusam-menarbeit mit den Regierungen, Gemein-den, Nichtregierungsorganisationen, Parla-mentariern und den Medien setzt sich das Zentrum unter anderem dafür ein, dass weltweit Demokratie und Menschenrechte geschützt, die Rechtsstaatlichkeit gesichert und interkulturelle sowie interreligiöse Kon-flikte entschärft werden. Da das Nord-Süd-Zentrum die Grundwerte des Europarates über den europäischen Kontinent hinaus hochhält, wird es als Fenster des Europara-tes zur Welt angesehen.

Zur Zeit gehören dem Nord-Süd-Zentrum 22 Nationen an. Deutschland ist seit 2001 Mitgliedsstaat.

IM SÜDLICHEN MITTELMEERRAUM

Der Arabische Frühling beschreibt die Welle von Protesten, Auf-ständen und Revolutio-nen in der arabischen Welt seit Dezember 2010. Diese richtet sich gegen die dorti-gen autoritären Re-gime sowie gegen die politischen und sozi-alen Strukturen dieser Länder. Ihr Ausgangs-punkt war die Revolu-tion in Tunesien, die

Am 24. und 25. Oktober 2011 fand in Rom die internationale Konferenz „Frauen als Akteurinnen des Wandels im südlichen Mit-telmeerraum“ statt, die vom Nord-Süd-Zentrum des Europarates und dem italienischen Parlament gemeinsam einberufen wurde. Thematisiert wurde die Rolle der Frau als Akteurin des politischen und wirtschaftlichen Wandels im Arabischen Frühling. Zu den TeilnehmerInnen der Konferenz zählten VertreterInnen internatio-naler Organisationen und der Zivilgesellschaft sowie ExpertInnen aus dem südlichen Mittelmeerraum. Neben weiteren Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung des Europarates wohnte auch Katrin Werner den Sitzungen bei.

zur Absetzung und Flucht des tunesischen Machthabers Zine El Abidine Ben Ali führte. Massenproteste in Ägypten bewirkten den Rücktritt des Staatspräsidenten Husni Mubarak. In Libyen kam es zu einem Bürgerkrieg und letztlich mit Hilfe eines Einsatzes von NATO-Truppen zum Sturz des Staatschefs Muammar al-Gaddafi. Im Zuge dieser Ereignisse wurden auch in anderen arabischen Ländern, unter anderem im Jemen, in Jordanien und in Syrien, so-wie in nicht-arabischen Ländern, beispielsweise in Israel, im Iran und in China, Protestwellen ausgelöst.

Während des Arabischen Frühling beteiligten sich an den Aufstän-den auch Frauen und nahmen somit eine zentrale Rolle in der Be-wegung für den Wandel ein. Sie protestierten gegen die autoritär herrschenden Regime und forderten gleichzeitig, dass ihnen künf-

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...DEUTSCHER BUNDESTAGPlatz der Republik 1, 11011 Berlin

Tina HilprechtBüroleiterinTelefon: (030) 227-74335Telefax: (030) 227-76337E-Mail: [email protected]

Heiko Langnerwissenschaftlicher MitarbeiterTelefon: ( 030) 227-74336E-Mail: [email protected]

Nina WinterMitarbeiterinTelefon: ( 030) 227-74331E-Mail: [email protected]

WAHLKREISBÜRO TRIERPaulinstr. 1-3, 54292 Trier

Daniel FlockBüroleiter WahlkreisbüroTelefon: (0651) 1459225 Telefax: (0651) 1459227 E-Mail: [email protected]

Marc-Bernhard GleißnerWahlkreismitarbeiterTelefon: (0651) 1459225E-Mail: [email protected]

BÜRGERBÜRO WITTLICHUntere Kordel 1a, 54516 Wittlich

Vanessa BurkhardtBüroleiterin BürgerbüroTelefon: ( 06571) 1485192E-Mail: [email protected]

BUNDESTAG& WAHLKREIS

Newsletter der Bundestagsabgeordneten Katrin Wernerwww.katrinwerner.de I 030 227-74335 I [email protected]

tig individuelle Freiheitsrechte zugestanden und sie als gleich-wertige Bürgerinnen respektiert werden. Die Konferenz hob her-vor, dass Frauen in der arabischen Welt nur dann Einfluss auf die Zukunft ihrer Länder und damit auf ihre eigene Zukunft nehmen können, wenn ihnen aktive gesellschaftliche, politische und wirt-schaftliche Teilhabe uneingeschränkt möglich ist.

Daher verständigte man sich zum Abschluss der Konferenz dar-auf, dass sich Europarat und Nord-Süd-Zentrum in den Ländern des südlichen Mittelmeerraumes weiter für die Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen einsetzen, die vollständige Gleich-stellung und Gleichbehandlung der Geschlechter fördern und die Unterzeichnung und Ratifizierung insbesondere der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau sowie der Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt voranzutreiben.

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VORSCHAU NÄCHSTER NEWSLETTER:

Kleine Anfrage zum Umgang mit inhaf-tierten Menschen-rechtsverteidigerIn-nen und Oppositio-nellen in Belarus

Gemeinsamer An-trag mit MdB Paul Schäfer gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten

Tagung der Par-lamentarischen Versammlung des Europarates vom 23. bis 27. Januar