So Putzig Die Goldbären Von Haribo in Der Werbung Daherkommen

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So putzig die Goldbären von Haribo in der Werbung daherkommen, so verbittert war der Markenstreit mit dem Schweizer Süßwaren- Hersteller Lindt & Sprüngli um dessen Schoko-Teddy. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, und zwar gegen Haribo. Die Eidgenossen dürfen ihre mit Goldfolie und roter Schleifer verzierte Schoko-Hohlfigur weiter in die Ladenregale stellen, auch habe der Bonner Familienbetrieb keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gegen Lindt. "Es handelt sich bei den angegriffenen Produktformen nicht um Nachahmungen der Produkte der Klägerin", entschied der BGH in dem Urteil mit dem Aktenzeichen I ZR 105/14. Haribo reagierte entsetzt. "Wir bedauern das Urteil des Bundesgerichtshofs und halten es für inhaltlich unzutreffend", sagte ein Sprecher. Lindt nutze die Markenbekanntheit der Fruchtgummifiguren und Haribos Investitionen in die Marke Goldbären aus, um die Aufmerksamkeit der Verbraucher auf die eigenen Produkte zu lenken. Nach Auffassung von Haribo ist der Lindt-Teddy lediglich eine bildliche Darstellung seiner Marke. Ein und dieselbe Produktlinie Dass sieht der Bundesgerichtshof anders. Zwar seien Goldbären eine bekannte Marke in Deutschland, heißt es in dem Urteil. Die Ähnlichkeit sei jedoch nicht groß genug, um die von Haribo behauptete Verwechselungsgefahr bei den Verbrauchern auszulösen. Ende einer Werbe-Ehe: Haribo-Goldbären ohne Gottschalk Ende einer Werbe-Ehe Goldbären ohne Gottschalk - Werbegesicht hört auf Lindt hatte seine Figur als "Lindt-Teddy" bezeichnet. Die Schoko- Ware füge sich zudem nahtlos in eine Produktlinie ein, zu der beispielsweise auch Lindts "Goldhase" gehöre, hatte Firmenanwalt Reiner Hall in der Verhandlung geltend gemacht. Der Streitwert des Verfahrens belief sich auf 4,6 Millionen Euro. Markenexperten sprechen dem Urteil grundsätzliche Bedeutung über den Einzelfall hinaus zu. Der BGH musste erstmals klären, ob die Rechte an einer Wortmarke wie "Goldbären" überhaupt durch eine dreidimensionale Figur wie den Lindt-Teddy verletzt werden können.

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So putzig die Goldbären von Haribo in der Werbung daherkommen, so verbittert war der Markenstreit mit dem Schweizer Süßwaren-Hersteller Lindt & Sprüngli um dessen Schoko-Teddy. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, und zwar gegen Haribo.

Die Eidgenossen dürfen ihre mit Goldfolie und roter Schleifer verzierte Schoko-Hohlfigur weiter in die Ladenregale stellen, auch habe der Bonner Familienbetrieb keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gegen Lindt. "Es handelt sich bei den angegriffenen Produktformen nicht um Nachahmungen der Produkte der Klägerin", entschied der BGH in dem Urteil mit dem Aktenzeichen I ZR 105/14.

Haribo reagierte entsetzt. "Wir bedauern das Urteil des Bundesgerichtshofs und halten es für inhaltlich unzutreffend", sagte ein Sprecher. Lindt nutze die Markenbekanntheit der Fruchtgummifiguren und Haribos Investitionen in die Marke Goldbären aus, um die Aufmerksamkeit der Verbraucher auf die eigenen Produkte zu lenken. Nach Auffassung von Haribo ist der Lindt-Teddy lediglich eine bildliche Darstellung seiner Marke.

Ein und dieselbe Produktlinie

Dass sieht der Bundesgerichtshof anders. Zwar seien Goldbären eine bekannte Marke in Deutschland, heißt es in dem Urteil. Die Ähnlichkeit sei jedoch nicht groß genug, um die von Haribo behauptete Verwechselungsgefahr bei den Verbrauchern auszulösen.

Ende einer Werbe-Ehe: Haribo-Goldbären ohne Gottschalk

Ende einer Werbe-Ehe

Goldbären ohne Gottschalk - Werbegesicht hört auf

Lindt hatte seine Figur als "Lindt-Teddy" bezeichnet. Die Schoko-Ware füge sich zudem nahtlos in eine Produktlinie ein, zu der beispielsweise auch Lindts "Goldhase" gehöre, hatte Firmenanwalt Reiner Hall in der Verhandlung geltend gemacht. Der Streitwert des Verfahrens belief sich auf 4,6 Millionen Euro.

Markenexperten sprechen dem Urteil grundsätzliche Bedeutung über den Einzelfall hinaus zu. Der BGH musste erstmals klären, ob die Rechte an einer Wortmarke wie "Goldbären" überhaupt durch eine dreidimensionale Figur wie den Lindt-Teddy verletzt werden können. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher erklärte, mit dem Verfahren habe man "markenrechtliches Neuland" betreten.

Sparkasse, Dove, Langenscheidt

Das Urteil wirke der Gefahr einer "Monopolisierung von Produktgestaltungen" entgegen. Das Gericht will also verhindern, dass Unternehmen wie Haribo künftig aus der Eintragung der Wortmarke einen Alleinanspruch auf den Verkauf von Süßwaren beispielsweise in Bärenform geltend machen können. Der Wettbewerb in diesem Bereich wäre dann tot.

Die Abwägung zwischen Markenrechten und Wettbewerb beschäftigt die Gericht immer wieder. Häufig geht es dabei neben Wortmarken wie bei Haribo auch um Farbmarken. Im Hautpflegemarkt kämpfen Nivea-Hersteller Beiersdorf und Konkurrent Unilever (Marke "Dove") derzeit um die exklusive Verwendung der Farbe blau, unter den Geldhäusern wollen die Sparkassen der spanischen Santander-Bank das Rot untersagen.

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Der Streit der Banken ist auch noch lange nicht vorbei: Der BGH verwies heute eine ihm vorliegende Klage des Sparkassen-Dachverbandes gegen die Spanier an die Vorinstanz zurück. Das Oberlandesgericht Hamburg müsse die Klage gegen den spanischen Mutterkonzern neu prüfen, hieß es am Mittwoch in Karlsruhe. (Az.: I ZR 78/14)

Der Wörterbuchverlag Langenscheidt wiederum setzte 2014 beim BGH durch, weiterhin seine Signalfarbe Gelb schützen zu lassen. Rivale Rosetta Stone hatte das verhindern wollen. Ohne Erfolg.