SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im AllgT...

26
Barta: Zivilrecht online SoWi VL- 1 Das Rechtsgeschäft/RG Lehre vom ‚RG: situiert im AllgT des bürgerlR RG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen Rechtsleben existieren nur Real-typen ZB Kauf, Schenkung, Testament, Eheschließung Der Begriff des ‚RG‘ verfolgt auch den Zweck der Abgrenzung vom ‚Nicht-Rechtsgeschäft‘: Begriffselemente (Materialien zum dtBGB + Gschnitzer): ‚private‘ Willenserklärung, gerichtet auf ‚Rechtswirkung, die ‚willensgemäßeintritt, wenn/ weil sie ‚rechtmäßigist

Transcript of SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im AllgT...

Page 1: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 1

Das Rechtsgeschäft/RG

Lehre vom ‚RG‘: situiert im AllgT des bürgerlR RG = Abstraktum / Ideal-typus

Im wirklichen Rechtsleben existieren nur Real-typen ZB Kauf, Schenkung, Testament, Eheschließung

Der Begriff des ‚RG‘ verfolgt auch den Zweck der Abgrenzung vom ‚Nicht-Rechtsgeschäft‘:Begriffselemente (Materialien zum dtBGB + Gschnitzer):

‚private‘ Willenserklärung, gerichtet auf ‚Rechtswirkung‘, die ‚willensgemäß‘ eintritt, wenn/ weil sie ‚rechtmäßig‘ ist

Page 2: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 2

Das Rechtsgeschäft

‚rechtmäßig‘ ist

... ist ‚private‘Willenserklärung,

1

gerichtet auf

‚Rechtswirkung‘, die ‚willensgemäß‘ eintritt,

... wenn sie 4

2

3

Page 3: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 3

Ausdrückliche und schlüssige Willenserklärung

Willenserklärung = Willensäußerung mit rechtsgeschäftlichem Kundgebungszweck

§ 863 Abs 1 ABGB: „Man kann seinen Willen nicht nur

ausdrücklich durch Worte und allgemein angenommene Zeichen;

sondern auch stillschweigend [auch iSv schlüssig/konkludent] durch solche Handlungen erklären, welche mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, übrig lassen.“

Page 4: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 4

Einteilung der Rechtsgeschäfte: Entstehung

Nach ihrer Entstehung: Einseitige Rechtsgeschäfte

Werden wirksam entweder durch: Abgabe der Willenserklärung; zB

Testament Erst mit Zugang der Willenserklärung;

zB Kündigung, Offerte, Auslobung

A B

A

B

C

Y

A B

Zweiseitige Rechtsgeschäfte oder Verträge; zB Kaufvertrag

Mehrseitige Rechtsgeschäfte / Verträge; zB GesellschaftsV, Vereinsgründung

oder

A

Page 5: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 5

Einteilung der Rechtsgeschäfte: Wirkungen

Nach ihren Wirkungen: personenrechtliche

zB namensrechtliche Erklärungen

familienrechtliche zB Verlöbnis, Eheschließung

erbrechtliche zB Testament, Erbvertrag

sachenrechtliche zB Servituts(einräumungs)V; Pfandbestellung

schuldrechtliche zB Kaufvertrag, Tausch, Werkvertrag

Page 6: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 6

Rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen

Rechtsgeschäfte: Einseitige; zB Kündigung Zwei- und mehrseitige Rechtsgeschäfte = Verträge

KaufV, GesellschaftsV

Rechtsgeschäftsähnliche/s Erklärungen/Verhalten Rechtshandlungen: ZB - Mängelrüge (§ 377 UGB),

Nachfristsetzung (beim Rücktritt nach § 918 ABGB), Verständigung des Schuldners von der Zession (§ 1396 ABGB)

Wissenserklärungen: Geständnis (= Zugeben von Tatsachen), Verzeihung (§ 56 EheG, beseitigt Recht auf Scheidung), Quittung (= schriftliche Bestätigung des Gläubigers, daß der Schuldner erfüllt hat; §§ 1426 ff ABGB)

Realakte: Musiker komponiert und erlangt dadurch Urheberrechte, Fund; §§ 388 ff ABGB

Page 7: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 7

Vertragsfreiheit – Privatautonomie

„Privatautonomie nennt man das Prinzip der Selbstgestaltung der Rechtsverhältnisse durch den Einzelnen nach seinem Willen“ Sie ist „ein Teil des allgemeinen Prinzips der Selbstbestimmung des Menschen“ (W. Flume)

Hauptsitz der VF ist das Schuldrecht (im SachR gilt Typenzwang!)

Wichtigstes Gestaltungsmittel der VF ist der Vertrag: Er besteht aus (wenigstens zwei) Selbstverpflichtungserklärungen der Parteien

Page 8: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 8

Die ‚4 Freiheiten‘ der Privatautonomie

Abschluß- freiheit Ausnahme: Kontrahierungszwang

Gestaltungs- oder Inhalts-freiheit

Form-freiheit Jedoch Ausnahmen: zB § 1346 Abs 2

ABGB (Form für Bürgschaft)

Endigungs-freiheit

Page 9: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 9

… Verpflichtung, einen Vertrag bestimmten Inhalts abschließen zu müssen

Er besteht für: Unternehmen mit monopol(ähnlicher) Stellung,

die Einzelne mit (lebens)wichtigen Gütern versorgen und

... auf Grund gesetzlicher Anordnung:zB § 5 Abs 1 NahversorgungsG: „Gewerbliche Letztverkäufer ... sind verpflichtet, an Verbraucher von ihren Vorräten an ... Waren eine Menge zu verkaufen, die Verbrauchern üblicherweise abgegeben wird.“

... oder nach der Rspr

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

Kontrahierungs- oder Abschlußzwang (1)

Page 10: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 10

Kontrahierungs- oder Abschlußzwang (2)

Beispiele: Lokalverbot im einzigen Dorfgasthaus;

SZ 59/130 (1986) – NÖ Multifunktionär

Versorgung durch kommunale/öffentliche Betriebe; Strom, Gas, Wasser, Kanal, Verkehrsbetriebe, Müllabfuhr, Telefonanschlüsse, öffentl Bibliotheken, Museen, Galerien, Sportstätten, Schwimmbäder usw

Kein Kontrahierungszwang besteht aber für: zB für Kinos, Gaststätten, Diskotheken (Harry Belafonte in Linz!)

Page 11: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 11

Vertragsschluss: Allgemeine Voraussetzungen

Geschäftsfähigkeit der vertragsschließenden Parteien; § 865 ABGB

Korrespondierende Willenserklärungen: § 869 ABGB

Fehlen von Willensmängeln: §§ 870 ff ABGB Irrtum Zwang Täuschung, Drohung

Möglichkeit des Vertragsinhalts; § 878 ABGB Erlaubtheit des Vertragsinhalts; § 879 ABGB Einhaltung von Formvorschriften; §§ 883 ff ABGB

Page 12: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 12

Vertragsschluß: §§ 861 ff ABGB

Vertrag entsteht aus zwei ‚korrespondierenden‘ Willenserklärungen: Antrag und Annahme

Modellhafte Darstellung:1. Antrag-/Anbotsteller/OfferentIn schlägt vor, einen Vertrag bestimmten Inhalts zu schließen, und2. Anerklärter/Oblat nimmt gemachten Vorschlag vollinhaltlich (nicht bloß teilweise!) an

In der Praxis gibt es oft ein langes hin und her, bis ein Antrag oder die endgültige Annahme zustandekommen!

Beachte: Bereits für (vertragliche) Vorverhandlungen besteht eine (Verschuldens) Haftung c.i.c.

Page 13: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 13

Erfordernisse einer gültigen Offerte

1. Inhaltliche Bestimmtheit (oder Bestimmbarkeit):zB müssen beim Kauf, Kaufpreis und Kaufgegenstand bestimmt werden

2. Endgültiger Bindungswille (des Antragstellers) muß zum Ausdruck kommen: Ist jeweils genau zu prüfen!Er fehlt zB beim Zeitungsinserat und bei Waren im Schaufenster; dies sind bloße Einladungen zur Offerte

Beachte: Offerte können heute auch an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet sein; zB Waren im Automaten oder Schaufenster, Speisekarte,Internetofferte

Page 14: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 14

Offerte: Dauer der Antragsbindung

Befristet: Enthält den Tag des letztmöglichen Zugangs der Annahme; andernfalls erlischt Offerte von selbst: Daher keine Unsicherheit über die Dauer der Antragsbindung !

Unbefristet: Enthält keine ‚genaue‘ Zeitbestimmung für Zugang; daher: Dauer der Antragsbindung unsicher !

Unter Anwesenden: Entsteht sofort/sogleich (= objektive Zeitbestimmung); andernfalls erlischt Offerte

Unter Abwesenden: Es gilt folgende Gesamtfrist: Beförderung/zB ‚Postlauf‘ hin + angemessene Überlegungsfrist + ‚Postlauf‘ retour

Ausnahmen: Telefonische und schriftliche Offerte

Page 15: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 15

Empfangsbedürftigkeit und Zugang

Antrag und Annahme sind jeweils ‚einseitige‘ + ‚empfangsbedürftige‘ Willenserklärungen/WE

Empfangsbedürftig heißt: Willenserklärung wirkt erst mit Zugang beim Geschäfts-/Vertragspartner

Zugang von Willenserklärungen = D. h. WE muß in den ‚Machtbereich‘ des Vertragspartners/Anerklärten gelangen, wobei nur die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestehen muß; zB Briefträger legt Brief in Briefkasten oder übergibt ihn Sekretärin

Beachte: Zugang Kenntnisnahme

Page 16: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 16

Antragsbindung

Mit Zugang der Offerte entsteht Antragsbindung: d.h. die Willenserklärung wird ‚wirksam‘

Konsequenzen: Antragsteller kann Offerte nicht mehr zurückziehen, aber auch nicht mehr (inhaltlich) abändern

Mit Zugang der Offerte erlangt der Geschäftspartner das einseitige Gestaltungsrecht, den Vertrag zustande zu bringen oder nicht

Gesetzliche Dauer der Antragsbindung siehe Folie: Dauer der Antragsbindung

Mit Zugang der Annahmeerklärung kommt Vertrag (ohne weiteres Zutun des Offertstellers) zustande: Es entstehen gegenseitige vertragliche Rechte und Pflichten; insbes gegenseitige Erfüllungsansprüche

Page 17: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 17

Sphäre desEmpfängers

Willensb

ildung

Sphäre des Antragstellers

Willensbildung

Vorgänge beim Vertragsschluß

Annahme wird existent

Antragsbindungmit Zugang des Antrags = Antrag wird wirksam

Nach F. Gschnitzer

offertgemäße/ angemessene

Überlegungsfrist

Antrag wird existent

neutrale Sphäre

von Antrag

Beförderung

und Annahme

neutrale Sphäre

Zugang der Annahme = Annahme wird wirksam

= Vertragsschluß

Page 18: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 18

Worin liegen: Antrag & Annahme ? Aufstellung: Offerte an

unbest Personenkreis Münzeinwurf

Vorlage der Ware an der Kassa

Absenden der Bestellkarte

Katalog als Offerte solange Vorrat reicht

Halten + Öffnen der Tür

Offerte an unbestimm-ten Personenkreis

Bestellung per Modem

Automatenkauf

Kauf im Supermarkt

Versandhauskauf

Straßenbahnfahrt

SB - Tankstelle

Elektron Kauf(Warenhaus)

- Münzeinwurf

- Warenfreigabe

Preis-Eintippen an der Kassa

- Zusenden der Ware: § 864- Bestellung auf beiliegender Karte

Einsteigen: § 864

Einfüllen des Benzins: § 864

Annahme durch Warenhaus: § 864

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

Page 19: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 19

Besonderheiten beim Vertragsschluß

Überblick Einladung zur Offerte/ invitatio ad offerendum Offerte ‚solange der Vorrat reicht‘ § 864 ABGB: sog ‚Stille Annahme‘; aber Abs 2! Realofferte/ Realannahme § 862a ABGB: ‚Verspätete‘ Annahme Rechtsgeschäftliche Bedeutung des Stillschweigens Sonderfälle beim Vertragsschluß:

Freibleibend-Offerte; Zirca-Klausel: ‚Preise freibleibend‘ Kaufmännisches Bestätigungsschreiben e-commerce

§ 867 ABGB: Geschäftsfähigkeit von Gemeinden

Page 20: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 20

Sonderfälle des Vertragsschlusses

§ 862 a ABGB: ‚Verspäteter Zugang der Annahmeerklärung‘ – es besteht unverzügliche Äußerungspflicht ! Sonst ...?

§ 864 ABGB: Annahme durch tatsächliches Entsprechen oder Verzicht auf ausdrückliche Annahme – bereits das Absenden der Ware läßt Vertrag zustandekommen!

Annahme durch Schweigen ? Grundsätzlich nicht !Aber Ausnahmen: Früher § 362 HGB (sog Antrag zur Geschäftsbesorgung); vgl damit § 1003 ABGB: geht weniger weit !

Page 21: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 21

§ 362 HGB § 1003 ABGB

“ Geht einem Kaufmanne, dessen Gewerbebetrieb die Besorgung von Geschäften für andere mit sich bringt, ein Antrag über die Besorgung solcher Geschäfte von jemandem zu, mit dem er in Geschäftsverbindung steht, so ist er verpflichtet, unverzüglich zu antwor-ten; sein Schweigen gilt als Annahme des Antrags. Das gleiche gilt, wenn ... ein (solcher) Antrag ... von jemandem zugeht, demgegenüber er sich zur Be-sorgung solcher Geschäfte erboten hat.“

Haftung für: Erfüllungsschaden

Achtung: Aufgehoben durch UGB! Dennoch: Stillschweigen!

“ Personen, welche zur Besor-gung bestimmter Geschäfte öffentlich bestellt worden, sind schuldig,über einen darauf sich beziehenden Auftrag ohne Zögern gegen den Auftragen-den sich ausdrücklich zu erklären, ob sie denselben an-nehmen oder nicht; widrigen-falls bleiben sie dem Autragen-den für den dadurch veranlas-sten Nachteil verantwortlich.“

Haftung für: Vertrauensschaden

Page 22: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 22

Freibleibend – Offerte/ FO

Keine gesetzliche Regelung – Geschöpf der Praxis! Zweck: Einschränkung oder Ausschluß der

Bindungswirkung des Antrags durch Klauseln wie: ‚freibleibend‘, ‚ohne obligo‘, ‚unverbindlich udglm

Im Zweifel gilt: Antragsteller kann auch noch die ihm zugegangene

‚Annahmeerklärung‘ ablehnen, sodaß kein Vertrag zustande kommt

Dies muß aber unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) geschehen: sonst kommt es (ausnahmsweise) zu einem Vertragsschluß durch Stillschweigen !

Beachte: FO ist eigentlich keine ‚echte‘ Offerte, sondern bloß eine Einladung zur Antragstellung; ebenso: Geschäftspartner ‚nimmt nicht an‘, sondern stellt seinerseits ‚Offerte‘!

Page 23: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 23

Klausel: ‚Preise freibleibend‘‘

Zu unterscheiden von (‚echter‘) FO ! Mit der Klausel ‚Preise freibleibend‘ wird:

1. Der Vertrag (als ganzer) unbedingt geschlossen;beide (!) Parteien sind daran gebunden

2. Der VK behält sich mit Klausel das Recht vor, allenfalls den im Vertrag genannten Preis nachträglich einseitig (mäßig) zu erhöhen - Ratsam erscheint nähere vertragliche Regelung der Erhöhungsmodalitäten; zB: ‚bis zu …‘ oder ‚nicht mehr als …%‘

Bedeutung für: Kaufverträge über Güter/ Waren mit häufigen Preis-

schwankungen am Weltmarkt; wie Erdöl, Kaffe, Tee, Gold Oder: Preiserhöhung zeichnet sich bereits ab; zB laufende

Kollektivvertragsverhandlungen Vorteil: Andernfalls müßte VK Preiserhöhung selbst tragen!

Page 24: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 24

Das (kaufmännische) Bestätigungsschreiben

Gesetzlich nicht geregelt; Geschöpf der Rechtspraxis Legt vorangegangene mündliche Vereinbarung (einseitig)

schriftlich nieder; fördert Klarstellung, Beweissicherung, Verkehrs- und Rechtssicherheit. – Dient beiden Parteien !

Problem: Was ist, wenn ‚es‘ mit mündlicher Vereinbarung (bewußt oder unbewußt) nicht übereinstimmt und dies dem Vertragspartner (zunächst) nicht auffällt ?Häufig: Zahlungskonditionen und -termine werden verändert oder ETVe, Konventionalstrafen hinzugefügt

Rechtsfolge: Grundsätzlich gilt das mündlich Vereinbarte!Dh Schweigen auf das abweichende Bestätigungsschreiben gilt heute nicht mehr (wie früher) als Zustimmung

Beispiel: JBl 1970, 478: Bestellung von Werbeprospekten für Infragrillgerät, Format wird (DIN A3 mit DIN A4) verwechselt

Page 25: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 25

Geschäftsfähigkeit von Gemeinden: § 867 ABGB

Das Gesetz regelt die GF von Gemeinden beispielhaft für alle öffentlichen Körper(schaften)

Ihre GF bestimmt sich nach ihrer ‚Verfassung‘ zB GemeindeO, Satzung einer öffentlichen Körperschaft

Faustregel: Immer Einblick nehmen ! Es besteht kein Vertrauensschutz auf den äußeren

Tatbestand/ Anschein ! Schutzvorschrift für öffentliche Körperschaften; vgl § 21

ABGB aF– Beispiel: Bürgermeister vergibt/ verkauft (zB vor Wahlen)

Gemeindewohnung, bräuchte dazu aber die Zustimmung des Gemeinderats – Geschäft ist ungültig !

RF: Das Geschäft ist ungültig!

Page 26: SoWi VL- 1 Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschäft/RG qLehre vom ‚RG‘: situiert im  AllgT des bürgerlR qRG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen.

Bar

ta: Z

ivilr

echt

onl

ine

SoWi VL- 26

V-Schluß: Bedeutung von Steuern und Abgaben

Steuerrecht – Frage: Welcher zivilrechtliche Weg ist auch steuerlich ratsam?

Beachte die prinzipiell wirtschaftliche Grundhaltung des Steuerrechts: § 21 Abs 1 BAO: „Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend” !

Erbschafts- und Schenkungssteuer Bei Liegenschaften: Grunderwerbssteuer: 3,5% des

Kaufpreises + Grundbuchseintragungsgebühr: 1% Gebühren für Errichtung von Verträgen/Urkunden Gesellschaftsvertrag: Wahl der Gesellschaftsform

Kapitalertragssteuer + Einkommenssteuer zB GmbH&CoKG oder GmbH ?