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Sparen fängt beim Einkauf an

*Erbsen, grüne . . . ‘A Dose -.95 Bohnen, grüne . . . 1.25Erbsen mit Karotten 1 .—Bohnen, weisse, fixfertig 'A Dose 1.05 Nudeln, Frischeier Paket ä V» kg 1.07 Hörnli, Frischeier „ „ „ „ 1.07Tomatenpuree, ital. V > » 3 Dosen -.80

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BERN, Juni 1951 • Nr, 3 • 7. Jahrgang

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IM WYLEIIGIITMitteilungsblatt der Siedlungsbaugenossenschaft BernB ern , J u n i 1951 Nr. 3 7. Jah rgan gErscheint sechsmal im Jahr - Jahresabonnement 1 Fr. - Für Mitglieder der SBGB unentgeltlich.

R e d a k t i o n : Wilhelm Haitiner, Scheibenrain 25, Bern.

Von Musikanten, Teppichklopfern und Fußballspielern

Der Mensch ist von Natur weder gut noch böse. Er ist beides zumal, ein Mischling also, ein Zwitterding, je nach Laune und Ge­legenheit bald mehr zum Guten, bald mehr zum Bösen aufgelegt. Wäre es dem Menschen gegeben, als einzelner für sich allein dahin­zuleben, so brauchte sich niemand um seine bessere oder schlech­tere Artung zu kümmern. Nun ist er aber in Wirklichkeit kein einzelner, er ist ein «ens sociale», ein Gesellschaftswesen, ein Her­dentier, ein Mit- und Nebenmensch, mitten in die Menschengemein­schaft hineingestellt, in der er sich zu bewähren hat. Es kann bei­spielsweise auch eine Siedlungsgemeinschaft sein, in die der Mensch sich aus freien Stücken eingeordnet hat. Er hat sich damit gewisse Rechte und Vorteile und mancherlei Annehmlichkeiten gesichert; aber er ist damit auch zahlreiche Verpflichtungen eingegangen und hat Beschränkungen auf sich genommen, ohne die ein geordnetes Zusammenleben in der Siedlungsgemeinschaft nicht denkbar ist: Verträglichkeit, Geduld, Nachsicht, Rücksichtnahme und was dieser schönen Dinge mehr sind. Man könnte sie alle in ein einziges, viel gebrauchtes und viel missbrauchtes Wort zusammenfassen: Mensch­lichkeit!

Wo immer Menschen Zusammenleben, entstehen Konflikte. Die Menschen reiben sich aneinander; durch Reibung entsteht Wärme, wie der Physiker sagt, Elektrizität, zündende Funken, Blitz und Donner. . . . Denn es ist seltsam: das Nächstliegende und Ein­fachste, das dem Menschen zu erreichen aufgegeben ist, eben die Menschlichkeit, ist für ihn, wie es scheint, ohne Stützen und Krük- ken nicht erreichbar. Er bedarf dazu der Hilfe von aussen, der Gesetze und Polizeiverordnungen, der Haus- und Gartenordnung, der Zurechtweisung, des Zuspruchs.

Es kann also wohl nicht schaden, wenn wir in diesem Zusam­menhang an dieser Stelle einmal, wenigstens auszugsweise, eine Polizeiverordnung veröffentlichen, die auch uns Siedlern bei ge­wissen Gelegenheiten als «Stütze und Krücke» dienen kann, näm­lich die seit 1933 geltende

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S C H W E I Z E R I T T K 'T I O WA L L G E M E I N E VE R S I C H E R UN G S - G E S E L L S C H AFT, G E N F

Gegründet 1887

Unfall-, Haftpflicht-, Auto-, Kasko-, Feuer-, Glas-, Wasser-,Einbruch - Diebstahl-, Transport-Versicherungen aller Art.

Jedes Mitglied sollte sich der Familien- und Mieterhaftpflicht-Police der Genossenschaftanschließen.

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Polizeiverordnungbetreffend

die Bekämpfung des Betriebs- und Wohnlärms.Art. 1 Das Musizieren, Inbetriebsetzen von Lautsprechern, Musikautomaten,

Radio- und andern derartigen Apparaten, sowie jeder vermeidbare belästigende Lärm bei offenen Fenstern, Türen und im Freien auf privatem Boden ist in der Nähe bewohnter Häuser verboten.

Art. 2 Auf öffentlichen Strassen und Plätzen ist jedes Musizieren, Trommeln, Singen und Pfeifen sowie überhaupt jegliche Störung der Nachtruhe nach 22.30 Uhr und vor 07.00 Uhr verboten. Ausgenommen sind die von Vereinen ausgeführten Ständchen und polizeilich bewilligten Anlässe.

Art. 3 Die Verrichtung lärmverursachender, die Nachtruhe störender Arbei­ten ist von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr verboten. Insbesondere ist auch das Ausklopfen von Teppichen, Türvorlagen, Möbeln, Betten und dgl. zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr verboten.

Art. 4 Stark lärmende oder verkehrsstörende Spiele auf öffentlichen Plät­zen, Strassen und Wegen sind verboten. Ebenso ist das Herunischwärmen der Kinder vom 1. April bis 30. September nach 21.00 Uhr und vom 1. Oktober bis 31. März nach 20.00 Uhr untersagt.

Art. 5 Uebermässige, nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgehrauch nicht zulässige, die Nachbarschaft schädigende oder belästi­gende Einwirkungen durch Rauch, Russ, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterung sowie die Umgebung verunstaltende Ablagerungen sind verboten.

W^iderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Busse bis zu Fr. 50.— bestraft, wenn nicht kantonale Strafgesetze höhere Strafen vorsehen.

Für nicht Strafmündige, Bevormundete usw. sowie im Anstellungsverhältnis stehende Personen können Inhaber der elterlichen Gewalt, Aufsichtspflichtige und Arbeitgeber mit den genannten Strafen belegt werden, sofern der Verstoss durch entsprechende Vorkehren hätte vermieden werden können.

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Polizeiverorclnungen haben nicht den Zweck, die Stadtkasse mit Bussengeidern zu füllen. Die Steuergelder fliessen ja reichlich ein. . . .

Polizeiverordnungen sind auch nicht dazu da, von unverträg­lichen Nachbarn als Waffe gegen missliebige Anstösser (und ihre Kinder) missbraucht zu werden. Die Polizei verfügt in diesen Din­gen über ein gewisses Fingerspitzengefühl.

Polizeiverordnungen verfolgen den einzigen Zweck, überall da erträgliche Verhältnisse zu schaffen, wo menschliche Anständigkeit und gesunder Menschenverstand versagen. F.

Eine jeder kehre vor seiner Tür,Und rein ist jedes Stadtquartier.Ein jeder übe seine Lektion,So wird es gut im Rate stöhn. Goethe.

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Umbesetzungen in den Genossenscliaftsbeh5rdenDer von der Generalversammlung 1951 auf zwei Jahre gewählte Vorstand

konstituierte sich an der ersten Sitzung der neuen Amtsperiode vom 24. April 1951, gestützt auf Art. 24 der Statuten, wie folgt:

Geschäftsleitung Präsident:Vizepräsident und Hauptbuchhalter:Präsident der Bau- und Mieterkommission:Sekretär:Protokollführer und Redaktor:Kassier für die Einfamilienhäuser:Buchhalter-Kassier für die Mehrfamilienhäuser:Kassier-Sekretär für die Einfamilienhäuser:V ermietungen:Weitere Vorstandsmitglieder:

Karl Beutler, Jakob Bill, Walter Kutzli, Peter Müller, Fritz Scheuchzer,Emil Strasser, Gustav Wangart.

Die Arbeit der Buchhalter-Kassiere ist wie folgt aufgeteilt worden:Otto Tanner: Haupthuchhaltung, Verwaltung der Hypotheken.Emil Weber: Buchhaltung Mehrfamilienhäuser.Josef Lüscher: Mietzinskontrolle, Postcheckkonto.Bruno Hächler: Darlehenskonti der Mitglieder, Anteilkapital, Mietzinsberech­

nung, Liegenschaftskartei, Milgliederkartei, Mutationen, Schrift­wechsel aus diesen Funktionen, Vertretung der Kassiere.

Werner Glur: Vermietung von Wohnungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern.Domizil: Pillonweg 1.

In die Bau- und Mieterkonimission tritt neu ein Rudolf Loosli. Er betreut das Baulos IV. Baulos V wird von Gustav Wangart übernommen. Leider wird er wie sein Vorgänger und Kollege Fritz Scheuchzer aus beruflichen Gründen die Bundes­stadt verlassen, weshalb der Vorstand über kurz oder lang die Mietervertretung in den Mehrfamilienhäusern neu ordnen muss. w tt

Ludwig Schmid Otto Tanner Ernst Ruckstuhl Dr. Ernst Lanz Wilhelm Haltiner Josef Luscher Emil Weber Bruno Hachler Werner Glur

Verwaltungsarbeit 1950

V o p s t s i n c l u n d ( a e s c ' l l ä i t s l e i t l l l l g (Fortsetzung)

b) Austrittserklärungeno Arnold Dr., W., Polygonstrasse 73;

Baumeister M., Frau, Vereinsweg 6;Brüllhart O., Wyttenhachstrasse 35;Bühler G., Polygonstrasse 83;Bürki Hermann, Wylerfeldstrasse 52;Burkhalter Hans, Polygonstrasse 95;Dähler Robert, Schärerstrasse 21;Garraux Louis, Mittelholzerstrasse 2;Grieb Louis, Könizstrasse 264, Köniz;Grob Erwin, Polygonstrasse 83;

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Holclener-Amiet B., Frau, Polygonstrasse 61; Honegger Hans, Reiterstrasse 6;Hubacher Erwin, Attinghausenstrasse 1;Joss Felix, Haldenstrasse 49;Kambly, Paul, Trubschachen;

o Krauer E., Bürenstrasse 21; o Lehmann Ernst, Statthalterstrasse 31; o Lörtscher-Pfister Hans, Schwarztorstrasse 28;

Lüscher Jean, Frikartweg 6;Mühlebach Willy, Spitalackerstrasse 6; Nonelia Tranquillo, Monbijoustrasse 67;Rast Heinrich, route du Jura 35, Freiburg; Rieder Karl, Polygonstrasse 73;

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Stöckli W., Sulgenauweg 18; o Ulrich Fritz, Fachlehrer, Wylerstrasse 85; o Wälti-Linner M., Polygonstrasse 63;

Walker Arthur, Melchtalstrasse 16;Weber-Sauter Hans, Jaunweg 22;Wild André, Alpenstrasse 10, Gümligen.

c) Aiisgeschiedenf Gräber Ernst, ehern. Telephonmonteur, Polygonstr. 51; x Hiltbrunner Walter, Elisabethenstr. 33.

d) MitgliedschaftsübertragungenKöhler Doris, Angestellte SBB, Dändlikerweg 47, anstelle ihrer Schwester Lydia, Lehrerin;Stauffer-Moser Irma, Wwe., Polygonstr. 87, anstelle ihres verstor­benen Ehemannes Johann Stauffer.

Zeichenerklärung: o Austritt auf Ende der fünfjährigen Mitgliedschaft;x im Mitgliederverzeichnis gestrichen; t gestorben.

3. O rg a n isa to r isch esFür den aus der GL sich zurückziehenden Karl Danthine wird Genossen­

schafter Ernst R u c k s t u h l provisorisch das Amt des Präsidenten der Bau- und Mieterkommission übernehmen.

Bereits in seinem ersten Präsidialjahr muss Genossenschafter Eduard S p e c k e r das Szepter des Präsidenten der GV in andere Hände legen, da er beruflich seinen Wirkungskreis auf die schweizerische Gesandtschaft in London verlegen wird.

Von den Geschäften, womit sich die SBGB immer wieder zu befassen hat, seien erwähnt, vorerst die Uebernahme der Strassen und Kanäle durch die Ein- wohnergemeiiide, dann die Kläranlage.

S t r a s s e n u n d K a n ä l e werden seit der Fertigstellung praktisch von der Stadt betreut; rechtlich sind sie jedoch immer noch im Eigentum der SBGB. Solange die Eigentumsübertragung nicht durchgefühlt ist, stehen die in Aussicht gestellten Gemeindebeiträge von rund 50 000 Franken noch aus, und die SBGB muss sich durch Aufnahme von Fremdgeldern Deckung verschaffen. Sie erleidet seit 1947 einen erheblichen Zinsausfall auf dem Betrag der fehlenden Subvention. Der Anlagewert der Strassen und Kanäle beläuft sich auf 939 000 Fr. Die SBGB hat bereits am 8. Oktober und 4. November 1949 eine begründete Eingabe an die städtische Baudirektion I gerichtet mit dem Begehren, es sei neben der Kanali­sation auch die K l ä r a n l a g e zu übernehmen. Bei den zuständigen städtischen Behörden besteht erfreulicherweise Geneigtheit, der SBGB nach Möglichkeit ent­gegen zu kommen, immerhin mit dem Vorbehalt, dass an die Unterhaltskosten ein jährlicher Beitrag von 4 500 Fr. geleistet werde. Die SBGB hat zu bedenken, dass sie im Interesse der rechtsgleichen Behandlung nicht stärker belastet wird als andere Hauseigentümer, die sich mit dem Einkauf in die städtische Kanalisation um das Schicksal der Abwässer weiter nicht zu bekümmern brauchen. Hätte die SBGB Kanalisationseinkaufsgebühren entrichtet, so hätte dies die Rechnung mit rund 160 000 Fr. belastet. Diese Summe ist identisch mit den bisherigen Aufwen­dungen für die auf ausdrückliches Verlangen der kantonalen Forstdirektion er­stellte Kläranlage. Die Meinung der Genossenschaft geht dahin, mit der Uebergabe der Anlage an die Stadt erfülle sic ihre Leistlingspflicht als Grundeigentümer in angemessenem Umfang. Die SBGB präzisierte am 22. November ihren Standpunkt,

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indem sie sich bereit erklärte, während einer befristeten Zeit Unterhaltsbeiträge zu bezahlen, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt des Errichlens von Kläranlagen durch die Stadt.

Vor der endgültigen Stellungnahme zu dieser Frage wird die städtische Bau­direktion I ein Gutachten bei der eidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasser­reinigung und Gewässerschutz (EAWAG) der ETH einholen, auf Kosten der SBGB, versteht sich. Der Bericht dieser Amtsstelle steht noch aus.

Aus verschiedenen Gründen unerfüllt ist das alte Genossenschaftspostulat um gärtnerische Gestaltung der K a n z e l n an d e r H a l d e n s t r a s s e . Dr. Anliker, städtischer Baudirektor II, hat versichert, die Angelegenheit werde nicht aus den Augen gelassen.

Ueber Projekte der endgültigen Linienführung des W y l e r - O m n i h u s - s e s erfährt man Einzelheiten aus dem Munde des Direktors der industriellen Betriebe, Gemeinderat Schmidlin. Realisierbare Pläne liegen noch nicht vor. Eine Variante sieht vor, die Endstation auf dem heutigen Pflanzplätzareal zwischen Scheibenrain und Scheibenstrasse anzulegen.

Die eidg. Abstimmung über die beschränkte Fortführung der Wohnbau­förderung vom 29. Januar erheischte den Einsatz der Wohngenossenschaften. Die SBGB unterstützte das Aktionskomitee für die Vorlage mit einem Beitrag von 250 Fr. Einzelne Vorstandsmitglieder stellten sich als Referenten zur Verfügung.

Der Jahresbericht 1949 wurde in 700 Expl. gedruckt; Kosten 617 Fr.An die Jahresversammlung der Sektion Bern des Verbandes für Wohnungs­

wesen, die am 22. April in Solothurn stattfand, ordnete die SBGB neben dem Präsidenten der BK ein weiteres Mitglied ah. Sie beschickte auch die schweize­rische Tagung in Basel vom 13./14. Mai mit einer Delegation bestehend aus den Genossenschaftern Tanner, Ruckstuhl und Glur. Präsident Ludwig Schmid war als Mitglied des Sektions- und des Zentralvorstandes von Amtes wegen dabei.

Schwierigkeiten erwuchsen der SBGB aus dem Vermieten der Erdgeschoss- Zweizimmerwohnung im Haus Dändlikerweg 47 an die Schwestern Lydia und Doris Köhler, die erste Lehrerin im Wylergiitschulhaus. Obschon die Wohnung für eine Familie mit Kindern wenig geeignet und nur ein Zimmer subventioniert ist, versteifte sich die städtische Baudirektion II und mit ihr der Gemeinderat, dieser an drei Sitzungen, auf eine Haltung, die Ledigen den Bezug einer Wohnung im Wylergut verbieten will, auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, eine Fünf­zimmerwohnung in der Stadt freigegeben wird. Die Angelegenheit Hess sich in Minne lösen, weil Fräulein Lydia Köhler sich vor dem wütenden Amtsschimmel in den sichern Hafen der Ehe rettete und ihre Schwester in ein eigenes Haus über­siedelte, wobei eine Familie um die billige Vorkriegswohnung kam. Ueberschrift: «Sinn und Unsinn in Subventionsvorschriften!»

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Wohnen im GenossenseliaftshausJ o h a n n isb e e re n

Die Kulturwilligkeit des Beerenobstes, seine frühe Entwicklung, die reichen Ernten und die Reife zu einer Zeit des Jahres, wo ihm ausser der Kirsche keine andere Frucht Konkurrenz macht, dann aber auch die vielseitige Verwendbarkeit der Früchte, lassen die Beerenobstkultur als einen der einträglichsten Zweige des Obstbaues erscheinen. Sicher sind die Johannisbeeren unter dem Beerenobst an erster Stelle. Aus dem grossen Sortiment nennen wir nur einige, dafür aber wert­volle, erprobte Sorten.

Erstling aus Vierlanden, kräftiger Wuchs, grosse Beeren, angenehm säuerlich und sehr fruchtbar, dazu noch der Vorteil, dass sie einen langen Stielansatz hat; dadurch werden beim Pflücken keine Beeren zerdrückt.

Rote Holländische, Wuchs kräftig, mit mittellangen Trauben, Beeren ziemlich sauer, pflückt sich schlecht, weil kein Stielansatz.

Heros, diese Sorte bringt wohl die grössten Beeren, wenig säuerlich, daher für Rohgenuss besonders geeignet.

Fays Fruchtbare, Beeren gross, dunkelrot, angenehm sauer, reift sehr früh. Das sind vier Sorten, die mit gutem Gewissen angebaut werden können.

Unter den weissen Sorten sind zu empfehlen: Weisse von Versailles, trägt grosse und süsse Beeren und die Weisse Langtraubige, fruchtbar, grosse Beeren, reift mittelfrüh.

Liebhaber von schwarzen Johannisbeeren wählen die Sorten Lees Schwarze und Langtraubige Schwarze.

In Hausgärten soll der Pflanzabstand nicht weniger als 1,50 m sein. Die beste Pflanzzeit ist der Herbst, in den Monaten Oktober/November. Der freie Standort entspricht den Johannisbeeren am besten. Besondere Anforderungen an den Boden und das Klima stellen sie nicht. Selbstverständlich können sie nur bei guter Pflege und im nahrhaften Boden wohlschmeckende, grosse Früchte entwik- keln und reiche Ernte liefern. Deshalb werden wir auch stets nur dort die höch­sten Erträge erzielen, wo alle Bedingungen einer sorgfältigen Kultur erfüllt werden. Das sind vor allem: ein gut gegrabener und gedüngter Boden, sonnige Lage, sach­verständige Behandlung im Schnitt und in der Düngung. Die geeignetste Form ist der Busch; doch lassen sie sich durch entsprechenden Schnitt in allerlei Formen ziehen. Die Fruchtbarkeit wird durch den regelrechten Schnitt und das gleich- mässige Verteilen der Aeste gesteigert. Der einfachste Schnitt ist das Auslichten, vor allem werden alle kreuzenden Triebe entfernt. Wird gar nicht geschnitten, werden die Beeren immer kleiner und reifen ungleich aus. Wegen Lichtmangels werden die untern Partien rasch kahl, Krankheiten und Schädlinge nisten sich ein. Bei jungen und neugepflanzten Sträuchern wendet man mit Vorteil den Fruchtholzschnitt an, das heisst, jeder Trieb oder Ast wird so behandelt wie beim Formobstbau. Alle Seitentriebe werden im Mai auf 3— 5 Augen pinziert, ausge­nommen die Leitäste. So werden sie zu kurzem Fruchtholz erzogen, das im kom­menden Jahr schöne Trauben bringen wird. Diese Methode gestattet, dass jeder Ast bis auf den Boden mit Licht, Luft und Sonne umgeben ist. So reifen auch alle Trauben gleichmässig aus und, was auch noch wichtig ist, bei dieser Besonnung büssen die Beeren an Zuckergehalt nichts ein. Beim oben genannten Fruchtholz­schnitt lässt man höchstens 8— 10 Triebe oder Aeste wachsen, die im Laufe des Sommers gleichmässig verteilt werden, wenn nötig an Stäbe geheftet. Lieber etwas weniger Ertrag, aber dafür schönere, grössere Beeren und längere Trauben, die das Pflücken zur Freude machen. Es soll noch gesagt sein, dass sich der Fruchtholzschnitt bei alten Sträuchern nicht mehr mit Erfolg anwenden lässt. Auch die Johannisbeeren verlangen, wenn sie Massenerträge liefern sollen, eine ausgiebige Düngung, die sich nicht nur auf Stallmist, Kompost oder Jauche be-

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schränkt, weil diese slickstoffhaltigen Dünger zu wenig Kali enthalten und auch dem Bedarf an Phosphorsäure nicht genügen. Phosphorsäure in Verbindung mit Kali befördert die Ausbildung der Fruchtknospen und begünstigt den Fruchtansatz. Beide lassen sich nur durch eine zweckmässige Düngung erreichen, bei der auch Stickstoff nicht fehlen darf, denn dieser begünstigt das Grössenwachstum der Früchte ganz wesentlich. Kali und Phosphorsäure müssen aber die Grundlage der Düngung sein, während der Stickstoff nach dem jeweiligen Bedarfe des Strauches zu bemessen ist. Die schwerlöslichen Dünger gibt man im Herbst, die leichtlöslichen im Frühjahr. Im weiteren darf die Schädlingsbekämpfung nicht ausser acht gelas­sen werden. Zur Bekämpfung der Blattläuse an den jungen Trieben mit Flux oder mit Nikotin spritzen. Eine Winterspritzung mit 4— 6 % igem Obstbaumkarbolineum sollte nicht unterlassen werden.

Und zum Schluss noch eine viel gemachte Beobachtung. Ein Pflanzer hat Johannisbeeren, die nichts Rechtes mehr tragen oder nur ganz kleine Früchte bringen. Er reisst sie aus mit vollem Recht und wirft sie in eine Abfallgrube. Ein anderer Pflanzer sieht das und mit schmunzelndem Gesicht, vor Freude, einmal «billige» Johannisbeerstöcke «gekauft» zu haben, pflanzt er sie in seinen Garten. Aber nach 2— 3 Jahren wirft auch er sie wieder in die Abfallgrube, und wenn’s gut geht, taucht «der dritte Mann» als Erbe auf.

H. Wittwer, Bundesgärtnerei.

Eine* ITIaniies grosse LiebeEs gibt eine weltbekannte Arie, in der, von mehr oder weniger guten Sängern,

stets aufs neue musikalisch dargeboten wird, wie wankelmütig die Frauen in der Liebe seien. Ganz sicher ist es ein Irrtum zu glauben, der Mann bleibe auf der ganzen Linie seiner grossen Liebe treu: Von der Mutter, der ersten Liebe, geht es über Spiel und Sport zur Frau der Wahl. Ist diese einmal erobert, hat man sie für sicher, geht es über Sport, Politik, Jass, zum Verein und Klub. Und wenn ein Mann nach ungefähr zehn Jahren Lust zeigt, seine Frau auszuführen, darf sie dies als recht netten Achtungserfolg für sich buchen.

Nun, wir Frauen tun am besten, uns mit der jeweiligen Liebe unseres Mannes abzufinden und auf möglichst guten Fuss zu stellen. So bin ich selbst denn recht froh, dass meines Mannes grosse Liebe jetzt der Garten, unser Garten ist. Auch ich habe nämlich etwas davon: Da ist einmal der Blick aus dem Wohnzimmer­fenster, der mir schon im frühsten Frühling — kaum ist der Schnee weg — die ostereierbunten Frühblumen nahe bringt: Primeln, leuchtende Krokusse, Leber­blümchen erstrahlen im ersten Glanz.

Und schon ist mein Mann von seiner Liehe gefangen. Hier muss er ein Beet abdecken, dort ein bisschen häckeln, um den Boden für die durchstossenden Tulpen zu lockern. In Kistchen, die nachher viel, viel Sonne brauchen, werden Sämlinge für den Sommerflor gesteckt. Mit aller Hingabe betreut und hätschelt mein Mann die Keimlinge, um sie eines Abends — es geschah sogar schon im Schein der Ständerlampe — , wenn es so weit ist, als junge Pflänzchen zu pikieren.

Wenn nicht der Garten selbst die Gedanken meines Mannes gefangen nimmt, so sind es doch die Blumensorten, die Tulpenzwiebeln, der Rasensamen — unser Gärtchen erstreckt sich über rund 50 m2, für Gemüsekulturen hat es also keinen Platz — , die sein Sinnen und Trachten erfüllen. Ist er einmal besonders tief in sich versponnen und wage ich eine ganz bescheidene Frage, wird mir mit einem Blick in die Ferne der Bescheid: «Ich frage mich, ich frage mich, ob ich es nicht einmal mit holländischen Blumenzwiebeln versuchen soll?» Und er holt aus der Tiefe einer innern Rocktasche ein Büchlein hervor, von dessen Seiten der herr­lichste Blumenflor in leuchtendsten Farben lockt.

Man hat es also bemerkt: Meines Mannes grosse Liebe sind die Blumen seines Gartens. Es gibt andere Männer, die mit ebenso grosser Liebe an ihren Spalieren,

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die unsern Fleck Grund und Boden umgeben, hängen. Dann kann es Vorkommen, dass es ä la Kappeier Milchsuppe zu einem Wortgeplänkel kommt, in dem jeder dem andern mit einem herzhaften «Pflanz’ auf deiner Seite!» mit dem Löffel, will sagen der Schaufel — selbstverständlich nur bildlich — auf die Finger klopft. Gelobt sei die Diplomatie der betreffenden Gattinnen, welche es zuwege bringen, dass trotz der grossen Liebe ihrer Ehemänner ein nettes, nachbarliches Verhältnis herrscht!

Wirklich, ich bin sehr froh über die grosse Liebe meines Mannes. Wenn ich mir vorstelle, er könnte jeden Sonntag ins Wankdorf bummeln und mich die fol­gende Woche mit dem Weshalb und Deshalb haben die «Säublümli» nicht gewon­nen, unterhalten, freue ich mich doppelt über die Mannigfaltigkeit der Pflanzenwelt in unserem Gärtlein. Und ich teile meinen Mann ganz gern mit dieser Liebe, beson­ders, wenn sie zu meinem Geburtstag — mein Gatte vergisst nämlich das Datum nicht — ein hübsches Sträusslein abgibt, ob als zarten Hinweis, dass das eheliche Sträusslein weiter blüht, bleibe dahingestellt. Jedenfalls liegt es mir fern, meines Mannes grosse Liebe zu verdrängen! Tilla Ernst.

Kindergarten WylergutFür das Unterrichtsjahr 1951/52 konnten alle Anmeldungen für Kinder der

Jahrgänge 1944 und 1945 berücksichtigt werden. Da aber die Zahl der Anmel­dungen nicht die Zahl der verfügbaren Plätze erreichte, stellte sich die Frage, ob eine beschränkte Zahl von Kindern des Jahrgangs 1946 aufzunehmen sei. Durch­geführte Erhebungen ergaben jedoch, dass im übrigen Nordquartier insgesamt 19 Kinder des Jahrgangs 1945 wegen Platzmangels in den anderen 9 Kindergärten nicht eingeschrieben werden konnten. Auf Ersuchen der beteiligten Vorstände und auf Drängen der städtischen Schuldirektion beschloss dann der Vorstand des Kindergartenvereins Wylergut in seiner Sitzung vom 20. März 1951, freundnach-

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barlicl auszuhelfen und zusätzlich noch Kinder aus den angrenzenden Gebieten Breitfell - Wyler - Lorraine in die beiden Klassen aufzunehmen; ferner wurde für die Kindergärten in diesen Gebieten die Zahl der eingeschriebenen Kinder je Klasse über die regleinentarische Zahl von 35 Kindern je Klasse erhöht. Damit konnte die Zahl der rückgestellten Kinder stark vermindert werden.

Das Areal der beiden Kindergärten im Wylergut und insbesondere die beiden Sandkasten werden häufig von Kindern zum Spielen benützt. Das Grundstück, auf dem die Kindergärten stehen, und die Einrichtungen für den Kindergartenbetrieb sind Eigentum der Gemeinde Bern. Nach den geltenden Vorschriften ist die Be­nützung des Areals und der Einrichtungen aber nur den im Kindergarten einge­schriebenen Kindern unter der Aufsicht der Kindergärtnerinnen erlaubt. Die Eltern der Kinder im Wylergut werden deshalb dringend ersucht, diesen das Ver­weilen und Spielen auf dem Areal der Kindergärten zu verbieten. T.

Unser K i r c h h o f

In der Berichtsperiode sind der Wylergutgemeinschaft durch den Tod ent­rissen worden:B r u n Louis Albert, pens. Beamter, Sustenweg 40, gestorben am 15. Mai 1951

im 77. Altersjahr.Frau Bertha W y t t e n h a c h - Jaggi, Pillonweg 11, gestorben am 7. Juni 1951

im 69. Altersjahr.Die SBGB versichert die Hinterbliebenen des herzlichsten Beileids.

K u r z e M i t t e i l u n g e n

1. Die seinerzeit der Siedlungshaugenossenschaft zur Verfügung gestellte Bodenwalze wird vom Besitzer zurückverlangt. Der jetzige Benützer wird ersucht, $ie sofort an J. Lüscher, Haldenstrasse 21, zurückzubringen.

2. Nächste Steinahfuhrlagc: 2. Juli, 6. August, 3. September, 1. Oktober.3. Zum Anstreichen der Ofenrohre und Deckplatten empfehlen wir das bei

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4. Am 25./26. August findet in der Lorraine das traditionelle Quartierfest statt, veranstaltet vom Quartierleist und dem Arbeiterkultur- und Sportkartell. Der Reinertrag fliesst wohltätigen Zwecken zu, u. a. auch den Kindergärten des Nordquartiers.

5. Die Eltern werden erneut gebeten, ihre Kinder nicht auf Fahrstrassen und öffentlichen Plätzen spielen zu lassen. Die SBGB besitzt nun am Waldrand einen idealen Kinderspielplatz. Dort lauert der Unfalltod nicht.

6. Als Ersatz für die von Bern wegziehenden Genossenschafter Scheuchzer und Wangart amten als Vertreter der Mehrfamilienhäuser in der Baukommission:

B i l l Jakob, städt. Beamter, Polygonstrasse 59;B o 1 1 i g e r Willy, Beamter W -f- F, Polygonstrasse 93.

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