Preisliste Nr. 6 – gültig ab 1.1 - K21 media · Jahrgang 7. Jahrgang (2017) Erscheinungsweise 7...

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Media Information 2017 Preisliste Nr. 6 – gültig ab 1.1.2017 Fokus: Rathäuser und Stadtwerke K21 media AG Olgastraße 7 72074 Tübingen +49 (0)70 71. 5 65 13-0 +49 (0)70 71. 5 65 13-29 (Fax) [email protected] www.k21media.de

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  • Media Information

    2017

    Preisliste Nr. 6 – gültig ab 1.1.2017

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    K21 media AGOlgastraße 772074 Tübingen

    +49 (0)7071.56513-0+49 (0)7071.56513-29 (Fax)

    [email protected]

  • 2 Inhalt

    Erdgas

    Elektromobilität

    Energiepolitik

    Energieeffizienz

    DezentraleVersorgung

    Rekommunalisierung

    Klimaschutz

    Kraft-Wärme-KopplungSmart Grid

    Verteilnetze

    GIS

    EnergiewendeSmart Metering

    Speichertechnik

    BHKW

    Erneuerbare Energien

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    www.stadt-und-werk.de

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    Politik + StrategieStephan Weil: Städte und Stadtwerke stellen die stra-tegischen Weichen für ganz-heitliche Energiekonzepte.

    TitelthemaVorteil Rekommunalisierung: Kleinere Einheiten, mehr Gestaltungsmöglich keiten und dezentrale Erzeugung.

    IT + TechnikDie Lösungen von Techno-logieunternehmen sollen die Städte umweltfreundlicher und lebenswerter machen.

    Energie + Effi zienzRund sieben Milliarden Euro pro Jahr beträgt die kommu-nale Wertschöpfung durch erneuerbare Energien.

    Rekommunalisierung –Politische ImpulseEigene Stadtwerke und die Übernahme der Netze eröffnen

    kommunalpolitische Gestaltungsspielräume.

    Profil .................................................................................. 3

    Verlagsangaben und Ansprechpartner .................... 4Auflagenzusammensetzung und Verbreitung ....... 5

    Themenplan 2017 ......................................................... 6

    Anzeigenpreise und Anzeigenformate ..................... 8

    Kalender ...........................................................................10

    stadt + werk Branchenindex ........................................12Advertorials ................................................................... 13

    Technische Angaben für Druckunterlagen ..............14Sonderwerbeformen (Beilagen und Einhefter) .......15

    Werbeformate auf www.stadt-und-werk.de ..........16Verlagsprogramm ..........................................................17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen ..........................18

    3 Profil

    Energiepolitik | Klimaschutz | Rekommunalisierung

    www.stadt-und-werk.de

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    Politik + StrategieEnergieautonomie: Die Bürger können entscheiden, wie autark ihre Gemeinde werden soll.

    Energie + EffizienzIn Kombination mit erneuer-baren Energien sorgt Erdgas für eine klimaschonende Energieversorgung.

    Praxis + ProjekteGemeinde Recke betreibt seit Jahren ein konsequentes und zielgerichtetes Energie-Management.

    IT + TechnikStadtwerke Forchheim: Automatisierung der Pro-zesse schafft Effizienz- und Qualitätsvorteile in der IT.

    Reif für den MarktDie Entwicklung von Energiespeichern schreitet rasant voran,

    nur der Gesetzgeber versteht die Funktionsweise noch nicht.

    SpezialKläranlagen haben das Potenzial zur Eigenversor-gung und können zur Netz-stabilisierung beitragen.

    7/8 2016

    Energiepolitik | Klimaschutz | Rekommunalisierung

    www.stadt-und-werk.de

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    Politik + StrategieEEG-Novelle: Das Festhalten an Ausbaukorridoren unter-gräbt die Pariser Klima-schutzziele.

    Energie + EffizienzUmfrage: Energieunterneh-men werden als Betreiber von Smart Energy Cities bevorzugt.

    Praxis + ProjekteEin Feldversuch zeigt: Die Brennstoffzellentechnologie ist reif für den Einsatz im Markt.

    IT + TechnikIm Internet der Dinge können Verbrauchsdaten von tausen-den Zählern in Minuten-schnelle abgelesen werden.

    SpezialGIS-Lösungen unterstützen Energieversorger bei der Digitalisierung von Prozes-sen.

    Der Wind drehtWindkraft-Projekte sind für Versicherungsunternehmen wieder

    attraktiv. Davon profitieren vor allem kommunale Betreiber.

    9/10 2016

    Der Startschuss für stadt+werk, die Fachzeitschrift zum Thema kommunale Energiewirtschaft, fiel mit der Energiewende. Als Verlag, der seit über 15 Jah-ren auf politisch-technische Publikationen im Public Sector spezialisiert ist, nahm die K21 media AG den überraschenden Atomausstieg der Bundesregierung zum Anlass, um ab November 2011 mit einer neuen Publikation über die Herausforderungen für Kom-munen und Versorger beim Umbau des deutschen Energiewirtschaftssystems zu berichten.

    Städte und ihre Stadtwerke spielen dabei eine entscheidende Rolle, denn die Zukunft der Strom-erzeugung ist dezentral. Die Verwaltungsspitzen, Leiter und Mitarbeiter der Energiewirtschafts- und Umweltdezernate, die kommunalen Mandatsträger sowie die Entscheidungsträger bei Stadtwerken und Energieversorgern sollten auf Augenhöhe miteinan-der sprechen, wenn es um die Energiewende geht.

    Dazu benötigen alle Beteiligten verlässliche Infor-mationen, etwa über Energiepolitik und Klima-schutzkonzepte der Kommunen, Geschäftsstrategien der Stadtwerke, neue technische Entwicklungen bei der Energieerzeugung und nicht zuletzt über Erfahrungen anderer Städte bei der Gründung von Stadtwerken oder der Übernahme der Strom- und Gasnetze in kommunalwirtschaftliche Hände.

    Kommunen und ihre Stadtwerke rücken durch die Energiewende noch enger zusammen. Und sie stehen vor neuen Herausforderungen, schließlich war die Energiewende der Bundesregierung nicht vorhersehbar. Für diese neue Konstellation hat die K21 media AG eine neue Fachzeitschrift ent-wickelt: stadt+werk. Das Magazin berichtet unter anderem über ● energiepolitische Konzepte von Städten und

    Gemeinden sowie Unternehmensstrategien von Stadt werken,

    ● Klimaschutzziele der Kommunen und Projekte der Stadtwerke zum Ausbau der Energieerzeugung aus regenerativen Quellen,

    ● Rekommunalisierungsvorhaben der Städte sowie Erfahrungen neu gegründeter Stadtwerke,

    ● Verkehrskonzepte der Städte und E-Mobilitäts-projekte der Stadtwerke.

    Die Zeitschrift stadt + werk deckt den Informations- und Kommunikations bedarf dieser hochkarätigen Zielgruppe: Oberbürgermeister, Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte sowie für die Energie-wirtschaft zuständige Verwaltungsmitarbeiter in rund 5.000 deutschen Städten. Zudem erreicht die Fachzeitschrift Vorstände, Geschäftsführer, techni-sche Entscheider und Aufsichtsräte in Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen.

  • Jahrgang7. Jahrgang (2017)

    Erscheinungsweise7 x im Jahr 2017

    BezugspreisJahresabonnement 79 Euro (Print) Jahresabonnement 128 Euro (Print + PDF)(inkl. gesetzl. MwSt., Porto und Verpackung)Einzelverkaufspreis 12 Euro(inkl. gesetzl. MwSt., zzgl. Versand)

    VerbreitungBundesrepublik Deutschland / Ausland

    K21 media AGOlgastraße 772074 Tübingen

    +49 (0)7071.5 6513-0+49 (0)7071.5 6513-29 (Fax)

    [email protected]

    BankverbindungIBAN DE67 6415 0020 0000 1550 10BIC SOLA DE S1 TUB

    Druckauflage11.000 Exemplare

    VerbreiteteAuflage10.451 Exemplare*

    HeftformatDIN A4 (210 mm Breite x 297 mm Höhe)

    Satzspiegel186 mm Breite x 278 mm Höhe

    * Quelle: Vertriebsdaten

    4 Verlagsangaben und Ansprechpartner

    Alexander Schaeff(Chefredaktion)+49 (0)7071. 5 [email protected]

    Joachim Pürschel(Anzeigenleitung)+49 (0)7071. 5 [email protected]

    Niki Leftheriotou-Wolf(Media-Beratung)+49 (0)[email protected]

    Sara Vogt(Media-Beratung)+49 (0)[email protected]

    5 AuflagenzusammensetzungundVerbreitung

    PLZ-Gebiete und Ausland:PLZ 0 .................................. 859 ExemplarePLZ 1 .................................. 971 ExemplarePLZ 2 .................................. 864 ExemplarePLZ 3 .............................. 1.079 ExemplarePLZ 4 .................................. 948 ExemplarePLZ 5 .................................. 869 ExemplarePLZ 6 .................................. 973 ExemplarePLZ 7 .............................. 1.274 ExemplarePLZ 8 .............................. 1.267 ExemplarePLZ 9 .............................. 1.268 ExemplareAusland .............................. 79 Exemplare

    ACNielsen-Gebiete:ACNielsen 1 ................. 1.379 Exemplare(Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen)

    ACNielsen 2 ................. 1.597 Exemplare(Nordrhein-Westfalen)

    ACNielsen 3a .............. 1.422 Exemplare(Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland)

    ACNielsen 3b .............. 1.561 Exemplare(Baden-Württemberg)

    ACNielsen 4 ................. 2.109 Exemplare(Bayern)

    ACNielsen 5 ..................... 453 Exemplare(Berlin)

    ACNielsen 6 ..................... 862 Exemplare(Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt)

    ACNielsen 7 ..................... 989 Exemplare(Thüringen, Sachsen)

    Zielgruppe: Entscheider in Städten und Stadtwerken

    4.443 Kommunale Mandatsträger (Oberbürgermeister, Bürgermeister, Stadt- und Gemeinde direktoren, VG-Vorsitzende, Landräte)

    1.035 Fraktionsvorsitzende, Stadtverordnete, Gemeinde- und Stadträte

    343 Amtsleiter, Dezernenten

    1.691 Stadtwerke, Ver- und Entsorgungsbetriebe (Geschäftsführung, tech-nische Entscheider, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Aufsichtsräte)

    1.101 Unternehmen

    1.745 Sonstige (Verbände, Bibliotheken, Hochschulen, Landtags- und Bundestagsabgeordnete sowie andere)

    93 Belege

    10.451 VerbreiteteAuflagestadt+werk (Quelle: Vertriebsdaten, Stand September/Oktober 2016)

  • 7 Themen im 2. Halbjahr 2017

    MesseschwerpunktAusgabe

    7/8 2017Juli / August

    9/10 2017September /Oktober

    11/12 2017November /Dezember

    Termine

    12.05.2017 Redaktionsschluss22.06.2017 Anzeigenschluss30.06.2017 Druckunterlagenschluss13.07.2017 Erstveröffentlichungstermin

    21.07.2017 Redaktionsschluss28.08.2017 Anzeigenschluss01.09.2017 Druckunterlagenschluss14.09.2017 Erstveröffentlichungstermin

    22.09.2017 Redaktionsschluss25.10.2017 Anzeigenschluss02.11.2017 Druckunterlagenschluss16.11.2017 Erstveröffentlichungstermin

    Geplante Themenschwerpunkte

    • Kommunaler Klimaschutz• Energieeffizienz / Energetische Sanierung• Bioenergie• Wärmeversorgung• Wasserkraft

    • Smart Cities / Vernetzte Stadt• Windenergie• Beleuchtung• Erdgas • Netz- und Geo-Informationssysteme

    • Energieverteilung / Smart Grid • Smart Metering / Smart Home• Photovoltaik / Solarthermie• Energiespeicher • Breitbandversorgung / TK-Dienste

    6 Themen im 1. Halbjahr 2017

    MesseschwerpunktAusgabe

    1/2 2017Januar / Februar

    3/4 2017März /April

    5/6 2017 Mai / Juni

    SonderheftJuni

    Termine

    18.11.2016 Redaktionsschluss03.01.2017 Anzeigenschluss09.01.2017 Druckunterlagenschluss19.01.2017 Erstveröffentlichungstermin

    20.01.2017 Redaktionsschluss23.02.2017 Anzeigenschluss03.03.2017 Druckunterlagenschluss16.03.2017 Erstveröffentlichungstermin

    17.03.2017 Redaktionsschluss27.04.2017 Anzeigenschluss05.05.2017 Druckunterlagenschluss18.05.2017 Erstveröffentlichungstermin

    21.04.2017 Redaktionsschluss26.05.2017 Anzeigenschluss01.06.2017 Druckunterlagenschluss14.06.2017 Erstveröffentlichungstermin

    Geplante Themenschwerpunkte

    • Finanzierung kommunaler Infrastrukturen• Kraft-Wärme-Kopplung• Beleuchtung• Geothermie• Schwerpunkt: E-world energy & water

    • Städtische Verkehrskonzepte / E-Mobilität• Energiespeicher• Erdgas • Windenergie• Schwerpunkt: Hannover Messe – Energy

    • Energieverteilung / Smart Grid• Kraft-Wärme-Kopplung• Photovoltaik / Solarthermie• Breitbandversorgung / TK-Dienste• Schwerpunkt: BDEW Kongress

    Thematisches Sonderheft:• Digitalisierung der Energiewirtschaft – Herausforderungen für Stadtwerke und kommunale Betriebe

  • 8 Anzeigenpreise und Anzeigenformate

    Format Basispreis ab 2 Anz. 5% ab 4 Anz. 10% ab 6 Anz. 20%

    1/1 Seite 4000 3800 3600 3200

    1/2 Seite 2400 2280 2160 1920

    1/3 Seite 2000 1900 1800 1600

    1/4 Seite 1600 1520 1440 1280

    1/8 Seite 1100 1045 990 880

    Umschlagseite 4 4400 4180 3960 3520

    Doppelseite (2/1) 8000 7600 7200 6400

    Juniorpage 2400 2280 2160 1920

    Preisliste Nr.6 (gültig ab 1. Januar 2017)

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    Anschnittformate ohne Aufpreis.

    Sonderwerbeformen und Schmuckfarben auf Anfrage.

    Beilagen (Höchstformat: B 205 x H 293 mm)

    bis 25g je ‰ 205 Euro,

    30g je ‰ 220 Euro,

    35g je ‰ 245 Euro,

    jeweils zuzüglich gültiger Postgebühr.

    Teilbeilagen sind nicht möglich.

    Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der

    gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausgewiesen ist jeweils der

    Preis für eine Anzeige, gültig ab der ersten Schaltfrequenz.

    Alle genannten Preise beziehen sich jeweils auf einen Abnah-

    mezeitraum von 12 Monaten. Farbzuschläge auf Schmuck-

    farben werden nicht rabattiert.

    Ihr Ansprechpartner:

    Joachim Pürschel (Anzeigenleitung)

    E-Mail: [email protected] | Telefon 07071.56513-20

    1/1 SeiteSatzspiegel: B 186 x H 278 mm

    Anschnitt: B 210 x H 297 mm (entspricht Heftformat)

    1/2 SeiteSatzspiegel: B 86 x H 278 mm (hoch) B 186 x H 136 mm (quer)

    Anschnitt: B 96 x H 297 mm (hoch) B 210 x H 144 mm (quer)

    1/3 SeiteSatzspiegel: B 57 x H 278 mm (hoch) B 186 x H 90 mm (quer)

    Anschnitt: B 67 x H 297 mm (hoch) B 210 x H 98 mm (quer)

    1/4 SeiteSatzspiegel: B 86 x H 136 mm (hoch) B 186 x H 69 mm (quer)

    Anschnitt: B 96 x H 144 mm (hoch) B 210 x H 77 mm (quer)

    1/8 SeiteSatzspiegel: B 62 x H 96 mm (hoch) B 119 x H 50 mm (quer)

    Anschnitt: B 72 x H 104 mm (hoch) B 129 x H 58 mm (quer)

    DoppelseiteSatzspiegel: B 400 x H 278 mm

    Anschnitt: B 420 x H 297 mm

    JuniorpageSatzspiegel: B 119 x H 173 mm (hoch)

    Anschnitt: B 129 x H 181 mm (hoch)

    Satzspiegelformat

    AnschnittformatAlle Anschnittformate jeweils zuzüglich 3 mm Beschnittzugabe auf allen Seiten.

    Anzeigenformate

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    Intergeo RENEXPO HUSUMWind

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  • 12 stadt+werkBranchenindex

    Format Laufzeit Preis

    Standardeintrag (Print und online) 24 Monate 2050Standardeintrag (Print und online) 12 Monate 1200Standardeintrag (Print und online) 6 Monate 750

    stadt + werk-Branchenindex

    Der stadt + werk-Branchenindex bietet Ent scheidern einen um fassenden Überblick über mögliche Geschäfts-partner, deren Leistungsspektrum sowie Adress daten für eine direkte Kontaktaufnahme oder weiterführende Informationen.

    Der Branchenindex ist in jeder Print-Ausgabe von stadt + werk zu finden. Unter www.stadt-und-werk.de bieten wir den Anbieterüberblick auch im Inter net an. Mit Ihrer Buchung erhalten Sie hier den Eintrag inkl. Produkt- oder Firmenlogo gratis. Die Inhalte des Eintrags können jederzeit zum nächsten Erscheinungstermin

    der Print-Ausgabe kostenfrei geändert werden. Es gilt der Anzeigenschlusstermin der jeweiligen Ausgabe.

    Der Eintrag im stadt + werk-Branchenindex kann online unter www.stadt-und-werk.de/media gebucht werden.

    Einträge im Branchen index werden nicht rabattiert. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zu züglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    stadt + werk | 9/10 2014 65

    stadt + werk | Branchenindex

    Senergie GmbHGerwigstraße 8D-78234 EngenTelefon: +49 (0) 7733 / 5019-100Fax: +49 (0) 7733 / 5019-199E-Mail: [email protected]: www.senergie.de

    Die Senergie GmbH fertigt BHKW-Anlagen im Leistungsbereich von 30-500 kWel. Wir bieten standardisierte Maschinen für den Erd- und Flüssiggaseinsatz an, oder spezielle Lösungen für nahezu alle brennbaren Gase einschließlich Wasserstoff. Der bundesweit vertretene Service rundet das Bild ab. Senergie – wir können mehr.

    BH

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    PALMER AGAnsprechpartner: Mario Strauß, Leiter VertriebZeller Straße 30D-97082 WürzburgTelefon: +49 (0) 931 / 30463-0Fax: +49 (0) 931 / 30463-200E-Mail: [email protected]: www.palmer.ag

    PALMER AG - Your other point of view!Die PALMER AG ist ein flexibles und innovatives Beratungshaus für die Energiewirtschaft. Mit unserer langjährigen Branchenerfah-rung und pragmatischen Lösungsansätzen setzen wir auch Ihre Anforderungen zeitnah, kostengünstig und beständig um. Wie können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

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    GasVersorgung Süddeutschland GmbHSchulze-Delitzsch-Straße 7D-70565 StuttgartTelefon: +49 (0) 711 / 7812-5Fax: +49 (0) 711 / 7812-1480E-Mail: [email protected] Internet: www.gvs-erdgas.de

    Die GasVersorgung Süddeutschland gehört zu den großen Erdgas-gesellschaften in Deutschland. Seit 1961 ist sie Partner von Stadt-werken und Industrie im In- und Ausland. Neben dem Vertrieb und Handel von Erdgas und Bio-Erdgas bietet das Stuttgarter Unter-nehmen vielfältige Dienstleistungen, z.B. Bilanzkreis- und Portfolio-management, an.

    Gas

    AGIS GmbHAnwender-Geo-Informations-SystemeSchönberger Weg 9D-60488 Frankfurt am MainTelefon: +49 (0) 69 / 247014-0Fax: +49 (0) 69 / 247014-20E-Mail: [email protected]: www.geoas.de

    Die AGIS GmbH ist seit 1989 ein führendes Systemhaus für GIS und Geodatenmanagement. Unsere Software GeoAS hat sich als effek-tive Lösung zum Erfassen, Analysieren, Pflegen und Visualisieren von Geodaten bei vielen Städten/Kommunen eta bliert. Die AGIS ist Anbieter der zertifizierbaren beruflichen Fortbildung „Geodaten-manager“.

    GIS

    rku.it GmbH Westring 301D-44629 HerneTelefon: +49 (0) 2323 / 3688-0Fax: +49 (0) 2323 / 3688-680E-Mail: [email protected] Internet: www.rku-it.de

    Die rku.it GmbH, 1961 gegründet, unterstützt heute deutschland-weit Unternehmen aus den Branchen Versorgungs-, Verkehrs- und Kommunalwirtschaft. Von der Bereitstellung und dem Betrieb von IT-Infrastrukturen bis hin zur Anwendungsberatung mit Schwer-punkt in der Energiewirtschaft deckt der IT-Spezialist alle Anforde-rungen seiner Kunden kompetent ab.

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    items GmbH Hafenweg 7D-48155 MünsterTelefon: +49 (0) 251 / 6945-6000Fax: +49 (0) 251 / 6945-6501E-Mail: [email protected] Internet: www.itemsnet.de

    Die items GmbH hat sich als IT-Full-Service-Dienstleister für die Ver-sorgungsbranche und den ÖPNV seit 1999 einen Namen gemacht. Unter „Full-Service“ versteht man ein Dienstleistungsangebot, das die komplette Wertegeneration von der Beratung über die Einfüh-rung, die IT- und Applikations-Services bis hin zu Geschäftsprozess-Services abdeckt.

    regio iT GmbHLombardenstraße 24D-52070 AachenTelefon: +49 (0) 241 / 41359-0Fax: +49 (0) 241 / 413540-1698E-Mail: [email protected] Internet: www.regioit.de

    Zertifizierter IT-Partner für Energieversorger & Entsorger, Kommunen & Schulen sowie Non-Profit-Organisationen (Sitz Aachen / Nieder-lassung Gütersloh). Strategische und projektbezogene IT-Beratung, Integration, Infrastruktur und Full-Service für die Branchen Energie, Entsorgung, Abwasser. 375 Mitarbeiter/innen betreuen über 21.500 Clients und 145 Schulen. Umsatz 2013: circa 50 Mio. €.

    AKDB - Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in BayernHansastraße 12-16D-80686 MünchenTelefon: +49 (0) 89 / 59 03-0Fax: +49 (0) 89 / 59 03-18 45E-Mail: [email protected] Internet: www.akdb.de

    Die AKDB als Marktführer bietet Entwicklung, Pflege und Vertrieb qualifizierter Lösungen für alle IT-Bereiche der Kommunalverwaltung. Das AKDB-Service-Rechenzentrum für Versorger der Energie- und Wasserwirtschaft ist die neue kostengünstige Betriebsform der Soft-ware Schleupen.CS. Die Erfahrungen der AKDB als RZ-Betreiber und Schleupen.CS geben Sicherheit und unterstützen bei allen Aufgaben.

    Bsys GmbHMagdeburger Allee 34D-99086 ErfurtTelefon: +49 (0) 361 / 564-1555Fax: +49 (0) 361 / 564-1302E-Mail: [email protected] Internet: www.bsys-erfurt.de

    10 Jahre Bsys und 20 Jahre SAP-Erfahrung. Profitieren Sie von unserer kompetenten SAP-Beratungsleistung mit langjähriger Projekterfah-rung bei Ver- und Entsorgern. Unsere Rechenzentren sind modern ausgestattet und bieten Leistungen hoch verfügbar und sicher an – Private Cloud direkt aus Erfurt. Bsys GmbH – Business mit System!

    Trianel GmbHKrefelder Straße 203D-52070 AachenTelefon: +49 (0) 241 / 413 20-0Fax: +49 (0) 241 / 413 20-300E-Mail: [email protected]: www.trianel.com

    Die Stadtwerke-Kooperation Trianel bündelt die Interessen von Stadtwerken und kommunalen EVU, um deren Wettbewerbsfähig-keit zu stärken. Trianel unterstützt Stadtwerke im Energiehandel, bei der Beschaffung und Erzeugung sowie bei der Entwicklung neuer Geschäftsfelder wie Smart Metering, Dezentrale Erzeugung, Energie effizienz oder Elektromobilität.

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    Ihre Firmierung Ansprechpartner: Max MustermannBeispielstraße 17D-65435 OrtshausenTelefon: +49 (0)1234 / 123456-0Fax: +49 (0)1234 / 123456-999e-Mail: [email protected]: www.ihr-unternehmen.de

    Ihr beschreibender Text, maximal 330 Zeichen mit Leerzei-chen. Beispiel: Firma XYZ ist Marktführer im ABC-Bereich und hat Lösungen für nahezu alle Marktsegmente. Die neue Pro-duktfamilie PQR ist ein durchgängiges und skalierbares Sys-tem mit leistungsstarken Modulen, die Anwendern und Ent-wicklern höchste Flexibilität bieten.

    Ihr Produkt- oder Firmenlogo

    Format Zeichenzahl Preis

    Doppelseite (2/1) ca. 6.000 Zeichen 6500Ganze Seite (1/1) ca. 3.000 Zeichen 3250Halbe Seite (1/2) ca. 1.300 Zeichen 1980

    13 Advertorials

    Advertorials in stadt+werk

    Mit Advertorials in stadt + werk informieren Sie Entschei-der in Form von Textbeiträgen über Best-Practice-Bei-spiele, Success Stories oder einfach über Ihre Produkte und Dienstleistungen. Für ein Advertorial in stadt + werk liefern Sie die Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) – das Advertorial wird dann von uns maßgeschneidert auf Ihr Thema und Ihre Marke umgesetzt. Vor dem Druck erhalten Sie ein PDF des Advertorials zur Freigabe.

    Als Kommunikationsinstrument ist das Advertorial zwi-schen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit angesiedelt. Es muss ent sprechend dem deutschen Presserecht als Anzeige gekennzeichnet sein, präsentiert Ihre Inhalte jedoch in einer attraktiven redaktionellen Aufmachung. In stadt + werk sind ganz- oder halbseitige Advertorials möglich. Für Advertorials gilt der Anzeigenschlusstermin der jeweiligen Ausgabe.

    Sonderdrucke in einer von Ihnen gewünschten Auflage sind möglich. Preise auf Anfrage.

    Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zu züglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu Advertorialsinstadt+werkJoachim Pürschel+49 (0)[email protected]

    Vermarktungsrisiko deutlich senken: Mehr Sicherheit durch Reservestrom der Stadtwerke Leipzig

    Störungsbedingte Produktionsausfälle bergen erhebliche Risiken, denen sich kein Energieerzeuger gerne aussetzt. Die Stadtwerke Leipzig bieten deshalb ein marktgerechtes Produkt zur Erzeugungsbesicherung an: deutschlandweiten Reservestrom zu aktuellen Marktpreisen. Die Reserveenergie kann im Störungsfall unmittelbar abgerufen werden – ein Anruf genügt.

    Ein Beispiel: Um 6:00 Uhr kommt es zu einer Störung. Gegen 6:15 Uhr wird ein Energieausfall für drei Stunden gemeldet. In dieser Zeit war jedoch eine Einspeisung in das Stromnetz vorgesehen. Aufgrund der Störung, können nun bereits verkaufte Strommengen

    nicht erzeugt werden. Auf Basis des Reservestromvertrages mit den Stadtwerken Leipzig kann das Ungleichgewicht zwischen der bereits verkauften Strommenge und der tatsächlichen verminderten Erzeugung überbrückt werden, in dem die Stadtwerke Leipzig die fehlenden Mengen zur Verfügung stellen. Um 10:00 Uhr, nach Behebung der Störung, sind Bedarf und Erzeugung wieder im Lot, weitere Reservearbeit wird nicht benötigt und daher auch nicht geliefert.

    Die Bereitstellung von Reservestrom wird durch die Stadtwerke Leipzig bundesweit rund um die Uhr zu aktuellen Marktpreisen

    Michael Juhre Stadtwerke Leipzig GmbH

    Teamleiter Front Office Key Account Management

    +49 (0) 341 / 121 - 82 88 [email protected]

    www.swl.de

    angeboten. Reserveenergie ist auch für einzelne Zeitstunden abrufbar und stellt somit ein flexibles, schnelles und unkompliziertes Modell der Stromerzeugungsbesicherung dar.

  • 14 Technische Angaben für Druckunterlagen

    Ihr AnsprechpartnerJoachim Pürschel+49 (0)[email protected]

    Aktuelle Informationen zu Repro, Druck und Datenüber tragung finden Sie unter www.stadt-und-werk.de.

    Heftformat DIN A4 (Breite 210 mm x Höhe 297 mm)Satzspiegel Breite 186 mm x Höhe 278 mm

    Repro CtP (Computer to Plate). stadt+werk wird ausschließlich digital produziert. Es können nur digitale Druckunterlagen verwendet werden.

    Druck Standard-Bogenoffset

    Papier Holzfreies, beidseitig mattgestrichenes Bilderdruckpapier, Inhalt: 100g/m², Umschlag: 170g/m²

    Datenübertragung Auf Datenträger an die Verlagsadresse, per E-Mail an [email protected] oder per Upload nach telefonischer Anmeldung. Datenträger: DVD oder CD-ROM. Andere Datenträger auf Anfrage.

    Datenformate Alle gängigen Standardformate. Bevorzugt druckoptimierte PDF-Dateien inkl. farbverbindlichem Proof oder Andruck.

    Hinweis für Bei allen Anschnittformaten (randabfallende Anzeigen) werden umlaufendAnschnittformate mindestens 3 mm Beschnittzugabe benötigt. Die Beschnittzugabe darf keine

    wichtigen Ge staltungs- oder Textelemente enthalten, da es sich dabei um einen sicher heitshalber angefügten Raum außerhalb der geplanten Seite handelt. Teile der Beschnittzugabe werden zwar gedruckt, entfallen aber im Idealfall bei der buch binderischen Weiterverarbeitung. Bitte beachten Sie, dass die Beschnitt-zugabe unter Ausnutzung der Toleranzen teilweise auf die Seite gelangen kann. Wesentliche Gestaltungselemente in randab fallenden Anzeigen (beispielsweise Texte, Logos oder Fusszeilen) sollten mit einem Mindestabstand von etwa 5 mm zur Schnittkante platziert werden.

    15 Sonderwerbeformen (Beilagen und Einhefter)

    Beilagen • Beilagen bis 25g: 205 Euro / 1.000 Exemplare zzgl. Postgebühren • Beilagen bis 30g: 220 Euro / 1.000 Exemplare zzgl. Postgebühren • Beilagen bis 35g: 245 Euro / 1.000 Exemplare zzgl. Postgebühren

    Be legungs möglichkeit: Gesamtauflage (11.000 Ex.). Höchstformat für Beilagen: B 205 x H 293 mm. Einzelheiten zu den Transport- und Anlieferungsbedingungen auf Anfrage.

    Einhefter Vierseitiger Einhefter im Format DIN A4, auf Wunsch mit Perforation für Postkarten. Inkl. Druck 4/4-farbig Euroskala auf Papier 170 g/m².

    • Einhefter, 4 Seiten: 580 Euro / 1.000 Exemplare Euro inkl. Postgebühren.

    Be legungs möglichkeit: Gesamtauflage (11.000 Ex.).

    Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Weitere Informationen zu Sonder werbeformen oder Sonder drucken findenSieaufunsererWebsiteunterwww.stadt-und-werk.de.

  • 16 Werbeformate auf www.stadt-und-werk.de

    Die Website www.stadt-und-werk.de adressiert ein interessiertes Fach -publikum, die Verwaltungsspitzen und für die Energiewirtschaft zu-ständigen Verwaltungsmitarbeiter in den Kommunen sowie Vorstände, Geschäftsführer, technische Entschei-der und Aufsichtsräte in Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen

    Aufgrund dieser eingegrenzten Zielgruppe erfolgen Angebot und Abrechnung von Banner-Werbung auf www.stadt-und-werk.de aus-schließlich aufgrund von Festpreisen auf der Basis von Laufzeit, Größe und Platzierung der Banner.

    Weitere Online-Werbeformate auf www.stadt-und-werk.de (Hockey Stick, Wallpaper etc.) sind möglich. Preise auf Anfrage.

    Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Format: Content AdPlatzierung: auf allen Seiten

    Größe: B 300 x H 250 Pxl.Formate: Flash, JPG, GIFLaufzeit: 4 WochenPreis: 2500 Euro

    Format: Content AdPlatzierung: Themenseite

    Größe: B 300 x H 250 Pxl.Formate: Flash, JPG, GIFLaufzeit: 4 WochenPreis: 950 Euro

    Format: Super BannerPlatzierung: auf allen Seiten

    Größe: B 728 x H 90 Pxl.Formate: Flash, JPG, GIFLaufzeit: 4 WochenPreis: 2184 Euro

    Format: Full Size BannerPlatzierung: Themenseite

    Größe: B 468 x H 60 Pxl.Formate: Flash, JPG, GIFLaufzeit: 4 WochenPreis: 600 Euro

    Format: Full Size BannerPlatzierung: General Rotation

    Größe: B 468 x H 60 Pxl.Formate: Flash, JPG, GIFLaufzeit: 12 MonatePreis: 1500 Euro

    Format: SkyscraperPlatzierung: auf allen Seiten

    Größe: B 120 x H 600 Pxl.*

    Formate: Flash, JPG, GIFLaufzeit: 4 WochenPreis: 2400 Euro

    * Wide Skyscraper ohne Aufpreis.

    17 Verlagsprogramm

    Das 2001 vorgestellte Fachmaga zin Kommune21 ist eine der führenden Fachzeitschriften für Verwaltungsspitzen, Amtsleiter, Dezernenten und IT-Entscheider in Städten, Gemeinden und Kreisen. Aktuell und praxis orientiert informiert das monat lich erscheinende Magazin über alle Aspekte der IT-ge-stützten Verwaltungsmodernisierung sowie der Informations- und Kommuni-kationstechnik im Public Sector.

    Die Zeitschrift stadt + werk informiert Verwaltungsspitzen, Leiter und Mit-arbeiter der Energiewirtschafts- und Umweltdezernate, die kommunalen Mandatsträger sowie die Entscheidungsträger bei Stadtwerken und Energie-versorgern über die Herausforderungen und Praxis erfahrungen beim Umbau der Energiewirtschaft. stadt + werk erscheint mit einer Auflage von 11.000 Exemplaren.

    Energiepolitik | Klimaschutz | Rekommunalisierung

    www.stadt-und-werk.de

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    Politik + StrategieStudie über die Absatz- chancen von Energie-dienstleis tungen zeigt: Contracting hat Potenzial.

    Energie + EffizienzNetzausbau: Konverter für die Gleichstrom-Trasse ULTRANET mit neuer Strom-richtertechnik von Siemens.

    Praxis + ProjekteIn der Eifel entsteht eine Leitungstrasse für Wasser, Strom, Erdgas, Biogas und Telekommunikation.

    IT + TechnikTechnische Werke Ludwigs-hafen wickeln ihre Baupro-jekte mit AVA- und Bau- Management-Software ab.

    Die digitale TransformationMit der Einführung von Smart Metern verändern sich die Prozesse

    der Versorger von der Erzeugung bis hin zum Kundengeschäft.

    SpezialBDEW Kongress: Energie- und Wasserbranche trifft sich für Weichenstellungen in ehemaligem Bahnhof.

    5/6 2016

    7,00

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    Fr

    Matthias Breitenfelder, hallobtf!, über Software für den Gesamtabschluss

    www.kommune21.de

    E-Government, Internet und Informationstechnik

    7/ 2016

    E54570ISSN 1618-2901

    E-Government

    • Studie: Am Willen zur Digitalisierung fehlt es nicht

    Titel

    • Finanzwesen: Herausforderungen beim kom- munalen Gesamtabschluss

    Informationstechnik

    • E-Formulare: Vom Web-Formular zur schnellen Transaktion

    Spezial

    • Kommunale Apps: Informationen und Services für den mobilen Bürger

    Praxis

    • Reutlingen: Zentrale Verwaltung mobiler Geräte mit Citrix-Lösung

    Kommunaler Gesamtabschluss

    Die Bilanz des Konzerns

    Die Fachzeitschriften des Verlags haben eines gemeinsam: Sie sind leserorientiert. Leserinnen und Leser finden verlässlich recherchierte Informationen, um die Mo-dernisierungsvorhaben ihrer Organisati-onen erfolgreich voranzubringen – und um die richtigen Produkte und Partner für die eigenen Projekte zu finden.

    Kombi-AngeboteKombinieren Sie wirkungsvoll zwei zielgruppen orientierte Publikationen im Public Sector mit attraktiven Kondi-tionen: Kommune21 und stadt + werk. Sprechen Sie uns auf die Möglichkeit von Kombi-Angeboten an!

    Sie haben Fragen zur Fachzeitschrift stadt + werk oder den weiteren Titeln des Verlags? Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

    Ihr Ansprechpartner: Joachim PürschelTelefon: 07071.56513-20E-Mail: [email protected]

  • 1. Werbeauftrag(1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informa-tions- und Kommunikationsdiensten zum Zwecke der Ver-breitung.(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die All-gemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preis liste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht über-einstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemei-nen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.

    2. Vertragsschluss(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinba-rungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Be-stätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbe agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandats-nachweis zu verlangen.(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts bedürfen einer zusätzlichen schriftli-chen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

    3. AbwicklungsfristIst im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftragge-bers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

    4. AuftragserweiterungBei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 3 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auf-trag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

    5. Nachlasserstattung(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Un-terschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abge-schlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

    6. Datenanlieferung(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schal-tungsbeginn anzuliefern. (2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Wer-bemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

    (3) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

    7. Chiffrewerbung(1) Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht. (2) Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen. Einge-hende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro E-Mail weitergeleitet.

    8. Ablehnungsbefugnis(1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge – auch ein-zelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmun-

    gen verstößt oder • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Be schwer-

    de verfahren beanstandet wurde oder • deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des

    Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzu-mutbar ist.

    (2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffent-lichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden.

    9. Rechtegewährleistung(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schal-tung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbe-

    18 Allgemeine Geschäftsbedingungen

    auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. (2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungs-schutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren.

    10. Gewährleistung des Anbieters(1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorherseh-baren Anforderungen eine dem jeweils üblichen techni-schen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. (2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbe-mittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsmin-derung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbar-keit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenü-gender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt

    bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgen-den Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

    11. Haftung(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungs-verletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und uner-laubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfül-lungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesi-cherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzan-sprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vor-hersehbaren Schadens.(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehil-fen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

    12. Preisliste(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffent-lichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Än-derung vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiser-höhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrech-nungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.

    13. Zahlungsverzug(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zah-lungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. (2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

    14. KündigungKündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

    15. DatenschutzDer Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der gelten-den datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

    16. Erfüllungsort/GerichtsstandErfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Kla-gen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kauf-leuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schrift-lich geschlossen wurde.