Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung · Bauwerkserneuerung Talbrücke Klöffelsberg Textteil...

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BAB A 7 Fulda - Würzburg Unterlage 19.1 Planfeststellung Bauwerkserneuerung Talbrücke Klöffelsberg Textteil zum LBP Anhang saP Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Anhang saP Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung ............................................................................................................................. 2 Datengrundlagen.......................................................................................................... 2 Methodisches Vorgehen ............................................................................................... 3 1 Wirkungen des Vorhabens......................................................................................... 4 1.1 Baubedingte Wirkprozesse ................................................................................. 4 1.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse ........................................................................... 4 1.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse ........................................................................... 4 2 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ...................................................................................... 5 2.1 Maßnahmen zur Vermeidung .............................................................................. 5 2.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) .................. 5 3 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten ............................................ 5 3.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ............ 6 3.2 Bestand und Betroffenheit der Vogelarten nach der VSch-RL ............................13 Gutachterliches Fazit .........................................................................................................23 Anlage: Tabellen zur Ermittlung der Betroffenheit der Arten ..........................................25 Dipl.Ing (FH) Gartenstraße 13 Tel. 09171/87549 www.ermisch-partner.de / [email protected] 91154 Roth Fax. 09171/87560 ERMISCH

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Anhang saP

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Anhang saP

Inhaltsverzeichnis

Seite

Einleitung ............................................................................................................................. 2

Datengrundlagen .......................................................................................................... 2

Methodisches Vorgehen ............................................................................................... 3

1 Wirkungen des Vorhabens......................................................................................... 4

1.1 Baubedingte Wirkprozesse ................................................................................. 4

1.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse ........................................................................... 4

1.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse ........................................................................... 4

2 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ...................................................................................... 5

2.1 Maßnahmen zur Vermeidung .............................................................................. 5

2.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) .................. 5

3 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten ............................................ 5

3.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ............ 6

3.2 Bestand und Betroffenheit der Vogelarten nach der VSch-RL ............................13

Gutachterliches Fazit .........................................................................................................23

Anlage: Tabellen zur Ermittlung der Betroffenheit der Arten ..........................................25

Dipl.Ing (FH)

Gartenstraße 13Tel. 09171/87549

www.ermisch-partner.de / [email protected]

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Einleitung

In der vorliegenden saP werden:

� die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie, alle Vogelarten) die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt;

� bei Bedarf die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Datengrundlagen

Als Datengrundlagen wurden herangezogen:

� Topografische Karte; � Artenschutzkartierung Bayern (ASK);

� Biotopkartierung Bayern (Flachland); � Eigene Begehung der Fläche am 29.05.2013;

� Begehung des Brückenbauwerks zusammen mit Hrn. Stichlmair, SG 14 Landschaftsplanung der ABD-N am 12.06.2013;

� Internetrecherche in der Datenbank des LfU (Stand 16.6.2013).

Klöffelsbergbrücke: Blick auf die Pfeiler

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Bei der Begehung des UG am 29.05.2013 konnten lediglich im Wald südöstlich der Brücke Höhlen- und Biotopbäume erfasst werden, die allerdings nicht mehr im Einflussbereich der Bautätigkeit liegen. Am Bauwerk selbst gab es keine Hinweise auf Brutvögel. Bei der Begehung des baulich in vier Kammern getrennten Überbaus am 12.6.2013 wurden in den beiden innenliegenden Kammern je ein Großes Mausohr am Hangplatz gefunden. Weitere am Beobachtungstag nicht besetzte Hangplätze sind vorhanden (Kotspuren). Größe und Beschaffenheit der Kotspuren deuten darauf hin, dass nur die Art Großes Mausohr in den Röhren übertagt.

Die Hohlpfeiler sind nach außen fast abgeschlossene Bauwerke, in die Fledermäusen i.d.R. nicht einfliegen (die oben vergitterten Leiteröffnungen haben einen schmalen, nicht verschlossenen Spalt von ca. 10 cm Breite). Eine Überprüfung der Pfeiler zeigte keine Kotspuren, in einem Pfeiler fand sich eine skelettierte Fledermaus.

Nach den gewonnenen Erkenntnissen sollen die neuen Hohlpfeiler völlig verschlossen werden, um auch zufällige Einflüge von Fledermäusen zu verhindern.

Methodisches Vorgehen

Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgenden Untersuchung stützen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 12. Februar 2013 Az.: IIZ7-4022.2-001/05 eingeführten „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“ mit Stand 01/2013. Diese „Hinweise“ berücksichtigen das Urteil vom 14. Juli 2011 BVerwG, 9 A 12/10), in dem das Bundesverwaltungsgericht feststellt, dass § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG n.F. im Hinblick auf unvermeidbare Beeinträchtigungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG EU-Recht entgegensteht.

Vorprüfung

In einem ersten Schritt werden die Arten abgeschichtet, die aufgrund vorliegender Daten, nach der Datenbankrecherche der TK 5825 (LfU), aufgrund der Roten Liste und des Brutvogel-, Libellen-, Heuschrecken-, Fledermausatlasses als zunächst nicht relevant für die weiteren Prüfschritte identifiziert werden können.

In einem zweiten Schritt wird für die verbleibenden Arten durch Potenzialanalyse die einzelartenbezogene Bestandssituation im Untersuchungsraum erhoben. Auf Basis dieser Untersuchungen können dann die Arten identifiziert werden, die vom Vorhaben tatsächlich betroffen sein können. Diese eigentlich saP-relevanten Arten, werden der weiteren Prüfung zugrunde gelegt.

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1 Wirkungen des Vorhabens

1.1 Baubedingte Wirkprozesse

FLÄCHENINANSPRUCHNAHME

Die vorübergehende Flächeninanspruchnahme durch das Bauvorhaben kann Auswirkungen auf Brut- und Nahrungshabitate insbesondere von Vogelarten haben.

VERÄNDERUNG DER VEGETATIONSSTRUKTUR

Die Entnahme von Bäumen und Gehölzen kann Auswirkungen auf Brutplätze und Nahrungshabitate insbesondere von Vogelarten haben.

IMMISSIONEN

Immissionen, die während der Bauzeit auftreten (Lärm, Licht, Staub, Erschütterungen), können eine Störung zur Brutzeit und bei der Nahrungssuche darstellen.

1.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse

FLÄCHENBEANSPRUCHUNG

Das Bauvorhaben stellt einen Ersatzneubau der Talbrücke Klöffelsberg dar, sodass grundsätzlich die Flächenbeanspruchung sich nicht ändert.

Durch die Verbreiterung des Fahrstreifens Fahrtrichtung Fulda von 11,50 auf 12,00 m wird der Überbau allerdings um 50 cm breiter und es werden in den Anpassungsbereichen die Fahrbahnen auf mehrere hundert Meter im Bankett bzw. unmittelbar daran anschließenden Böschungsbereichen entsprechend verbreitert.

1.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse

BETRIEBSBEDINGTE AUSWIRKUNGEN

Eine Änderung bzw. Ausweitung der betriebsbedingten Auswirkungen findet nicht statt.

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2 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität

2.1 Maßnahmen zur Vermeidung

Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen von Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:

� V1saP: Holzungen des Baufeldes außerhalb der Brutzeit der Vögel, d. h. in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar;

� V2saP:

In Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten werden unmittelbar vor evtl. durchzuführenden Sprengarbeiten die Überbauten jeweils auf das Vorkommen von Fledermäusen von einer Fledermausfachkraft kontrolliert. Evtl. Vorkommende Individuen werden in ein geeignetes Ersatzquartier verbracht.

Durch den sukzessiven Abbruch der alten Überbauten und den sukzessiven Bau der neuen Überbauten stehen den Fledermäusen bauzeitig und für die Zukunft ununterbrochen Quartiere zur Verfügung;

Diese Vermeidungsmaßnahme gilt analog auch für andere evtl. vorkommende Arten im Überbau (insbesondere Siebenschläfer u. a.);

2.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG)

Darüber hinaus sind keine Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) notwendig.

3 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten

Die Angaben im Folgenden basieren auf die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt geprüften Tabellen der in Bayern vorkommenden

� Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie; � nachgewiesenen Brutvogelarten in Bayern (2005 bis 2009 nach Rödl et al. 2012) ohne

Gefangenschaftsflüchtlinge, Neozoen, Vermehrungsgäste und Irrgäste.

Von den sehr zahlreichen Zug- und Rastvogelarten Bayerns werden nur diejenigen betrachtet, die in relevanten Rast-/Überwinterungsstätten im Wirkraum des Projekts als regelmäßige Gastvögel zu erwarten sind.

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3.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

PFLANZENARTEN NACH ANHANG IV DER FFH-RICHTLINIE

Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1, Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot:

Schädigungsverbot: Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standortes im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Die Vorkommen der im Anhang IV FFH-Richtlinie aufgeführten Pflanzenarten liegen außerhalb des Wirkraumes des Vorhabens. Eine Schädigung kann daher ausgeschlossen werden.

TIERARTEN DES ANHANGS IV DER FFH-RICHTLINIE

Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergeben sich aus § 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Tötungsverbot: Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen. Umfasst ist auch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.

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Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

Säugetiere

Tabelle : Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen oder potenziell vorhandenen Säugetierarten

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BY EHZ KBR

Abendsegler Nyctalus noctula V 3 U

Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 2 3 U

Braunes Langohr Plecotus auritus V - G

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 3 G

Fransenfledermaus Myotis nattereri - 3 G

Graues Langohr Plecotus austriacus 2 3 U

Großes Mausohr Myotis myotis V V G

Kleinabendsegler Nyctalus leisleri D 2 U

Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V - U

Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 2 2 U

Erläuterungen der Abkürzungen vgl. Anlage

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Großes Mausohr

Art im UG nachgewiesen potenziell möglich

Große Mausohren sind „Gebäudefledermäuse“, die strukturreiche Landschaften mit hohem Anteil geschlossener Wälder in der Umgebung als Jagdgebiete benötigen. Als Wochenstubenquartiere werden bevorzugt warme, geräumige Dachböden von Kirchen, Schlössern und anderen großen Gebäuden mit Plätzen genutzt. Männchen und nicht reproduzierende (jüngere) Weibchen haben ihre Sommerquartiere einzeln in Baumhöhlen, Felsspalten, Dachböden, Gebäudespalten oder Fledermauskästen.

Lokale Population: In den Überbauten der Talbrücke Klöffelsberg wurden 2 Tiere beim Übertagen aufgefunden. Weitere (zu diesem Zeitpunkt der Begehung nicht besetzte) Hangplätze sind in den Überbauten vorhanden.

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch den sukzessiven Abbruch der alten Überbauten und den sukzessiven Bau der neuen Überbauten steht den Fledermäusen bauzeitig und für die Zukunft ununterbrochen ein (Übertagungs-) Quartier zur Verfügung. Ein Verbotstatbestand tritt insofern nicht ein.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Während der bzw. unmittelbar nach den Bautätigkeiten kann es dazu kommen, dass der noch vorhandene alte Überbau bzw. später die jeweils neuen Überbauten zunächst nicht (mehr) als Übertagungsquartier genutzt werden. Die Klöffelsberg-TB hat jedoch keine populationsrelevante Bedeutung als Übertagungsquartier, Ausweichquartiere stehen im näheren und weiteren Umfeld grundsätzlich zur Verfügung. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen bleibt erhalten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 1, 5 BNatSchG

Durch den Betrieb wird keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgelöst. Durch die Abbrucharbeiten der Überbauten ist eine Tötung von Tieren zunächst möglich.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: � In Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten werden unmittelbar vor evtl. durchzuführenden

Sprengarbeiten die Überbauten jeweils auf das Vorkommen von Fledermäusen von einer Fledermausfachkraft kontrolliert. Evtl. vorkommende Individuen werden in ein geeignetes Ersatzquartier verbracht.

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Bechsteinfledermaus Braunes Langohr Breitflügelfledermaus Fransenfledermaus Graues Langohr Kleinabendsegler Großer Abendsegler Mopsfledermaus Kleine Bartfledermaus

Arten im UG nachgewiesen potenziell möglich

Die sonstigen relevanten Fledermausarten nutzen Baumhöhlen und Nistkästen und Gebäude als Quartiere im Sommer. Zum Überwintern werden überwiegend Höhlen oder andere unterirdischen Quartiere bezogen. Der Abendsegler und teilweise auch die Fransenfledermaus überwintern in Baumhöhlen. Zur Jagd eignet sich gut das vielfältige Nutzungsmosaik im Talraum zwischen Klöffelsberg, Fohrenberg und Kohlenberg mit Waldstrukturen, Obstbäumen, Heckenstrukturen, Äckern und Wiesen.

Lokale Population: Eine lokale Population ist nicht bekannt.

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Für das Vorhaben muss das Baufeld mit dem Baum- und Strauchbestand gerodet werden. Baumhöhlen sind dort aber wegen des geringen Baumalters und der geringen Stammdurchmesser nicht vorhanden. Die Spalten und Fugen sind keine geeigneten Wochenstuben oder Winterquartiere; es wurde kein Fledermauskot nachgewiesen. Eine Nutzung durch eine große Anzahl von Tieren als Männchen- oder Zwischenquartier kann ausgeschlossen werden. Somit werden keine Fortpflanzungs- oder essentiellen Ruhestätten zerstört.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Baubedingte Störungen (vor allem Lärm, Lichtimmissionen, Staub) können zu einer teilweisen, zeitlich begrenzten Entwertung von Quartieren und/oder Nahrungshabitaten im angrenzenden Wald führen. Da die Tiere aber in ungestörte Bereiche ausweichen können und die Störungen zeitlich begrenzt sind, ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung der Population auszugehen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 1, 5 BNatSchG

Quartiere werden im Zuge der Baumaßnahmen nicht beseitigt, dadurch ist die Tötung oder Verletzung von Individuen ausgeschlossen. Durch den Betrieb wird keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgelöst.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Reptilien

Schlingnatter (Coronella austriaca)

Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der Kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht

Die Schlingnatter besiedelt ein breites Spektrum offener bis halboffener, vor allem reich strukturierter Lebensräume. Diese Lebensräume sind gut besonnt, trocknen in der Regel nach Regen schnell ab und sind idealerweise mit Kleinstrukturen aus beispielsweise Trockensteinmauern, Steinhaufen, Schutthalden und Holzhaufen ausgestattet.

Lokale Population: Die direkten Eingriffsflächen eignen sich nicht für eine Besiedlung. Ein Vorkommen erscheint aufgrund der erfüllten Habitatansprüche aber in den angrenzenden Hangbereichen des Klöffelsberges mit Blockschutt, Magerrasen, lockeren Gehölzen und trockenen Säumen sehr wahrscheinlich.

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Eine Population ist in den direkten Eingriffsflächen nicht vorhanden. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten werden nicht entnommen bzw. zerstört.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Baubedingte Störungen (vor allem Lärm und Lichtimmissionen) können zu einer teilweisen, zeitlich begrenzten Entwertung von angrenzenden Habitaten führen. Da die Tiere aber in ungestörte Bereiche ausweichen können und die Störung zeitlich begrenzt ist, ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung der Population auszugehen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 1, 5 BNatSchG

Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden im Zuge der Baumaßnahmen nicht beseitigt, eine dadurch verursachte Tötung oder Verletzung von Individuen ist daher ausgeschlossen. Durch den Betrieb wird keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgelöst.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Zauneidechse (Lacerta agilis)

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der Kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht

In Deutschland ist die Zauneidechse heute als Kulturfolger anzusehen, der weitgehend auf Sekundärlebensräume angewiesen ist. Als Ausbreitungswege und Habitate nutzen die Tiere gerne die Säume und Böschungen an Straßen und Wegen. Für die Population sind insbesondere besonnte, eher vegetationsarme Flächen wichtig.

Lokale Population: Die direkten Eingriffsflächen eignen sich nicht für eine Besiedlung. Ein Vorkommen erscheint aufgrund der erfüllten Habitatansprüche aber in den angrenzenden Hangbereichen des Klöffelsberges mit Blockschutt, Magerrasen, lockeren Gehölzen und trockenen Säumen sehr wahrscheinlich.

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Mögliche Zauneidechsenhabitate werden von der Baumaßnahme nicht berührt. Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden nicht entnommen, eine Schädigung kann ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Mögliche Zauneidechsenhabitate können durch baubedingte Störungen (Lärm, Erschütterungen) betroffen sein. Da diese Störungen aber nur kurzfristig auftreten, kann eine erhebliche Störung mit Auswirkungen auf die lokale Population ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 1, 5 BNatSchG

Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden im Zuge der Baumaßnahmen nicht beseitigt, eine dadurch verursachte Tötung oder Verletzung von Individuen ist daher ausgeschlossen. Durch den Betrieb wird keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgelöst.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Die Verbreitung weiterer im Anhang IV FFH-Richtlinie aufgeführter Reptilienarten liegt außerhalb des Wirkraumes des Vorhabens oder sie finden dort keinen geeigneten Lebensraum.

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Amphibien

Die Verbreitung der im Anhang IV FFH-Richtlinie aufgeführten Tierarten liegt außerhalb des Wirkraumes des Vorhabens oder sie finden dort keinen geeigneten Lebensraum.

Fische

Nicht relevant.

Libellen

Die Verbreitung der im Anhang IV FFH-Richtlinie aufgeführten Tierarten liegt außerhalb des Wirkraumes des Vorhabens bzw. der Lebensraum ist nicht geeignet. Ein Vorkommen kann daher ausgeschlossen werden.

Käfer

Die Verbreitung der im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Tierarten liegt außerhalb des Wirkraumes des Vorhabens oder sie finden dort keinen geeigneten Lebensraum. Ein Vorkommen kann daher ausgeschlossen werden.

Tagfalter

Die Verbreitung der im Anhang IV FFH-Richtlinie aufgeführten Tierarten liegt außerhalb des Wirkraumes des Vorhabens oder sie finden dort keinen geeigneten Lebensraum. Ein Vorkommen kann daher ausgeschlossen werden.

Nachtfalter

Die Verbreitung der im Anhang IV FFH-Richtlinie aufgeführten Tierarten liegt außerhalb des Wirkraumes des Vorhabens oder sie finden dort keinen geeigneten Lebensraum. Ein Vorkommen kann daher ausgeschlossen werden.

Schnecken

Die Verbreitung der Im Anhang IV FFH-Richtlinie aufgeführten Tierarten liegt außerhalb des Wirkraumes des Vorhabens oder sie finden dort keinen geeigneten Lebensraum. Ein Vorkommen kann daher ausgeschlossen werden.

Muscheln

Nicht relevant.

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3.2 Bestand und Betroffenheit der Vogelarten nach der VSch-RL

Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 VSch-RL ergeben sich aus § 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Tötungsverbot: Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen. Umfasst ist auch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.

Störungsverbot: Erhebliches Stören von Vögeln während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

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Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Europäischen Vogelarten

Im UG wurde keine Kartierung der Brutvögel durchgeführt. Die Vorprüfung geschah nach den Angaben im Brutvogelatlas und des LfU (Internetrecherche) und nach einer Überprüfung im Gelände (Begehung am 29.5.2013).

Tabelle : Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen oder potenziell vorkommenden Brutvögel

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BY EHZ KBR

Höhlenbrütende Waldvögel

Heckenvögel

Baumpieper Anthus trivialis V 3 s

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 u

Grünspecht Picus viridis V u

Nachtigall Luscinia megarhynchos g

Wendehals Jynx torquilla 2 3 s

Zippammer Emberiza cia 1 1 u

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Höhlenbrütende Waldvögel Hohltaube (Columba oenas) Kleinspecht (Dryobates minor) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Wendehals (Jynx torquilla)

Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: Brutvögel

Die Hohltaube ist ein in Bayern spärlicher Brutvogel, der v.a. Schwarzspechthöhlen nutzt. Der Kleinspecht ist in Bayern lückig verbreitet und brütet in totholzreichen Laub- und Mischwäldern, bevorzugt in der Hartholzaue. Der Mittelspecht ist in Bayern nur regional verbreitet mit einem Schwerpunkt in den laubholzreichen Gebieten Unter- und Westmittelfrankens. Er brütet in Laubwäldern mit hohem Alteichenanteil. Der Schwarzspecht ist ein lückig über Bayern verbreiteter Besiedler von Mischwäldern mit altem Laubholz und anfälligem Nadelholz. Der Wendehals ist ein seltener Brutvogel, der auch in lichten Wäldern und Gehölzen brütet, wenn ein ausreichendes Höhlenangebot vorhanden ist.

Lokale Population: Lokale Populationen sind nicht bekannt, aber in den hangbegleitenden Wäldern v.a. südlich der Autobahn aufgrund der Struktur wahrscheinlich.

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Da keine Höhlenbäume im unmittelbaren Eingriffsbereich vorhanden sind, ist eine direkte Schädigungen durch baubedingte Einwirkungen nicht anzunehmen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Die bau- und vor allem betriebsbedingten Störungen (v.a. Lärm, Licht) entwerten Habitate im weiteren Umkreis. Evtl. vorhandene Tiere können aber in ungestörtere Bereiche ausweichen, sodass mit hoher Wahrscheinlichkeit keine erheblichen Einflüsse auf eine evtl. lokale Population zu erwarten sind.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 1, 5 BNatSchG

Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden im Zuge der Baumaßnahmen nicht beseitigt, eine dadurch verursachte Tötung oder Verletzung von Individuen ist daher ausgeschlossen. Durch den Betrieb wird keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgelöst.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Heckenbrüter: Goldammer (Emberiza citrinella) Dorngrasmücke (Sylvia communis) Klappergrasmücke (Sylvia curruca), Neuntöter (Lanius collurio)

Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: Brutvögel

Goldammer, Dorngrasmücke, Neuntöter und Klappergrasmücke sind typische Heckenbrüter. Sie sind in Bayern weit verbreitet.

Lokale Population: Potentiell können alle Arten im Bereich der zu rodenden Hecken- und Gehölze sowie in den Hecken an den Talhängen vorkommen.

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Eine direkte Schädigung durch Tötung von Jungvögeln oder Zerstörung von Nestern ist baubedingt möglich. Vermieden werden kann dies durch das notwendige Fällen der Bäume außerhalb der Brutzeit.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: � Holzung des Baufeldes außerhalb der Brutzeit

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die bau- und betriebsbedingten Auswirkungen, insbesondere durch Lärm und visuelle Effekte, kann es zu einer Beeinträchtigung weiterer potentieller Brutplätze kommen. Die potentiell betroffenen Brutpaare können jedoch in einen ungestörten Bereich ausweichen, sodass eine signifikante Beeinträchtigung der lokalen Population nicht zu befürchten ist.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 1, 5 BNatSchG

Durch den Betrieb wird keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgelöst. Fortpflanzungs- und Ruhestätten können im Zuge der Baumaßnahmen zerstört oder geschädigt werden. Dies wird vermieden, wenn das Baufeld außerhalb der Brutzeit freigemacht wird.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: � Holzung des Baufeldes außerhalb der Brutzeit

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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(Anthus trivialis)

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 3 Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: Brutvogel

Erhaltungszustand günstig ungünstig/unzureichend ungünstig/schlecht

Der Baumpieper ist ein in Bayern weit verbreiteter Brutvogel der lichten Wälder und lockeren Waldränder. Wichtig für das Revier sind geeignete Warten und eine insektenreiche Krautschicht sowie besonnte Altgrasflächen für die Nestanlage.

Lokale Population: Baumpieper wurden zuletzt 2007 am Klöffelsberg nachgewiesen (ASK).

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Eine direkte Schädigung durch Tötung von Jungvögeln oder Zerstörung von Nestern ist baubedingt nicht möglich, da nicht in Waldbestände eingegriffen wird.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Die bau- und vor allem betriebsbedingten Störungen (v.a. Lärm, Licht) entwerten Habitate im weiteren Umkreis. Evtl. vorhandene Tiere können aber in ungestörtere Bereiche südlich und südwestlich ausweichen, sodass mit hoher Wahrscheinlichkeit keine erheblichen Einflüsse auf eine evtl. lokale Population zu erwarten sind.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein n

Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 1, 5 BNatSchG

Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden im Zuge der Baumaßnahmen nicht zerstört oder geschädigt. Durch den Betrieb wird keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgelöst.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: � Holzung des Baufeldes außerhalb der Brutzeit

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 3 Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: Brutvogel

Erhaltungszustand günstig ungünstig/unzureichend ungünstig/schlecht

Der Gartenrotschwanz ist in Bayern über alle Landesteile verbreitet. Der primäre Lebensraum ist besonders lockerer Laub- oder Mischwald mit alten Bäumen in lichtem oder aufgelockertem und eher trockenem Altholzbestand, der Nisthöhlen sowie Waldränder bietet. Die überwiegende Mehrheit der Brutpaare lebt heute in Parklandschaften und in den Grünzonen von Siedlungen, sofern in kleinen Baumbeständen oder Einzelbäumen von Gärten, Parks und Friedhöfen, neben ausreichendem Nahrungsangebot, höhere Bäume mit Höhlen oder künstlichen Nisthilfen vorhanden sind.

Lokale Population: Der Gartenrotschwanz wurde zuletzt 2007 am Klöffelsberg (Streuobstbestand) nachgewiesen (ASK).

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Da keine Höhlenbäume im unmittelbaren Eingriffsbereich vorhanden sind, ist eine direkte Schädigungen durch baubedingte Einwirkungen (Tötung von Jungvögeln, Zerstörung von Nisthöhlen) nicht anzunehmen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Die bau- und vor allem betriebsbedingten Störungen (v.a. Lärm, Licht) beeinträchtigen Habitate im Umkreis. Evtl. vorhandene Tiere können aber in ungestörtere Bereiche ausweichen, sodass mit hoher Wahrscheinlichkeit keine erheblichen Einflüsse auf eine evtl. lokale Population zu erwarten sind.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 1, 5 BNatSchG

Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden im Zuge der Baumaßnahmen nicht beseitigt, eine dadurch verursachte Tötung oder Verletzung von Individuen ist daher ausgeschlossen. Durch den Betrieb wird keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgelöst.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Grünspecht (Picus viridis)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: V Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: Brutvogel

Erhaltungszustand günstig ungünstig/unzureichend ungünstig/schlecht

Der Grünspecht ist in Bayern lückig verbreitet. Er besiedelt lichte Wälder und Übergangsbereiche von Wald zu Offenland mit mageren Wiesen und Säumen und einem reichen Ameisenvorkommen als Nahrungsgrundlage. Brutbäume sind alte Laubbäume, v.a. Eichen.

Lokale Population: Eine lokale Population ist nicht bekannt, aber im Umfeld des Eingriffsbereiches durch erfüllte Habitatansprüche möglich.

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Da keine Höhlenbäume im unmittelbaren Eingriffsbereich vorhanden sind, ist eine direkte Schädigungen durch baubedingte Einwirkungen (Tötung von Jungvögeln, Zerstörung von Nisthöhlen) nicht anzunehmen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Die bau- und vor allem betriebsbedingten Störungen (v.a. Lärm, Licht) entwerten Habitate im weiteren Umkreis. Evtl. vorhandene Tiere können aber in ungestörtere Bereiche ausweichen, sodass mit hoher Wahrscheinlichkeit keine erheblichen Einflüsse auf eine evtl. lokale Population zu erwarten sind.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 1, 5 BNatSchG

Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden im Zuge der Baumaßnahmen nicht beseitigt, eine dadurch verursachte Tötung oder Verletzung von Individuen ist daher ausgeschlossen. Durch den Betrieb wird keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgelöst.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Nachtigall (Luscinia megarhynchos)

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: - Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: Brutvogel

Erhaltungszustand günstig ungünstig/unzureichend ungünstig/schlecht

Die Nachtigall ist in Bayern seltener Brutvogel. Sie besiedelt in ihrem nordbayerischen Hauptverbreitungsgebiet feuchte bis trockene, lichte und gebüschreiche Eichenwälder sowie klimabegünstigte Trockenhänge mit Buschwerk und auch Weinbergsgelände.

Eine lokale Population: Die Nachtigall wurde zuletzt 2007 am Klöffelsberg in einer Hecke nachgewiesen (ASK).

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Eine direkte Schädigung durch Tötung von Jungvögeln oder Zerstörung von Nestern ist baubedingt zunächst möglich.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: � Holzung des Baufeldes außerhalb der Brutzeit

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die bau- und betriebsbedingten Auswirkungen, insbesondere durch Lärm und visuelle Effekte, kann es zu einer Beeinträchtigung weiterer potentieller Brutplätze kommen. Die potentiell betroffenen Brutpaare können jedoch in einen ungestörten Bereich ausweichen, sodass eine signifikante Beeinträchtigung der lokalen Population nicht zu befürchten ist.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 1, 5 BNatSchG

Fortpflanzungs- und Ruhestätten können im Zuge der Baumaßnahmen zerstört oder geschädigt werden. Dies wird vermieden, wenn das Baufeld außerhalb der Brutzeit freigemacht wird. Durch den Betrieb wird keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgelöst.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: � Holzung des Baufeldes außerhalb der Brutzeit

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Wendehals (Jynx torquilla)

Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 3 Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: Brutvogel

Erhaltungszustand günstig ungünstig/unzureichend ungünstig/schlecht

Der Wendehals ist in Bayern ein seltener Brutvogel, dessen Bestand teilweise bedrohlich abgenommen hat. Er besiedelt reich strukturierte Kulturlandschaften mit Gehölzen und mageren und trockenen Böden mit Ameisennestern. Er ist auf ein ausreichendes Angebot an natürlichen oder künstlichen Nisthöhlen angewiesen.

Lokale Population: Der Wendehals wurde zuletzt 2007 am Klöffelsberg (Streuobstbestand) nachgewiesen (ASK).

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Höhlenbäume werden nicht gefällt, eine direkte Schädigung ist nicht möglich. Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden nicht beschädigt oder zerstört.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Die bau- und vor allem betriebsbedingten Störungen (v.a. Lärm, Licht) entwerten Habitate im weiteren Umkreis. Evtl. vorhandene Tiere können aber in ungestörtere Bereiche ausweichen, sodass mit hoher Wahrscheinlichkeit keine erheblichen Einflüsse auf eine evtl. lokale Population zu erwarten sind.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 1, 5 BNatSchG

Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden im Zuge der Baumaßnahmen nicht beseitigt, eine dadurch verursachte Tötung oder Verletzung von Individuen ist daher ausgeschlossen. Durch den Betrieb wird keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgelöst.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Zippammer (Emberiza cia)

Rote-Liste Status Deutschland: 1 Bayern: 1 Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: Brutvogel

Erhaltungszustand günstig ungünstig/unzureichend ungünstig/schlecht

Die Zippammer kommt in Bayern nur lokal im unteren Maintal vor und besiedelt steile bis sehr steile, intensiv besonnte Muschelkalk- und Buntsandsteinhänge, z.B. unbereinigte oder aufgelassene Weinberge, Trockenrasenhänge mit sehr lockerer bis dichter Bebuschung, nahezu vegetationsfreie bis vegetationsarme Gesteinsschuttfluren, aufgelassene Steinbrüche und kahle, bisweilen senkrechte Felswände; meist liegt in den Revieren ein Mosaik dieser Habitatstrukturen vor. Trockenmauern erhöhen die Wärmespeicherung der Umgebung und bieten geeignete Nistmöglichkeiten. Einzelne höhere Strukturen wie Bäume, auch abgestorben, exponierte Felskanten und Felstürme sind als Singwarten für die Revierabgrenzung offenbar entscheidende Habitatrequisiten.

Lokale Population: Eine lokale Population ist nicht bekannt, aber aufgrund der Habitatqualität am Klöffelsberg möglich.

Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Eine direkte Schädigung durch Tötung von Jungvögeln oder Zerstörung von Nestern ist baubedingt nicht möglich, da nicht in das Habitat eingegriffen wird.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Die bau- und vor allem betriebsbedingten Störungen (v.a. Lärm, Licht) entwerten Habitate im weiteren Umkreis. Evtl. vorhandene Tiere können aber in ungestörtere Bereiche nördlich ausweichen, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit keine erheblichen Einflüsse auf eine evtl. lokale Population zu erwarten sind.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

CEF-Maßnahmen erforderlich: -

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 1, 5 BNatSchG

Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden im Zuge der Baumaßnahmen nicht zerstört oder geschädigt. Durch den Betrieb wird keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgelöst.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: -

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Gutachterliches Fazit

Im vorliegenden Gutachten wurde untersucht, ob für die Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie und alle Europäischen Vogelarten Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind.

Es wurden mehrere Vermeidungsmaßnahmen festgesetzt.

Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sind unter Beachtung dieser Maßnahmen nicht erfüllt.

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Literaturverzeichnis

BEZZEL et al., Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, (2005) Brutvögel in Bayern, Verbreitung 1996 bis 1999, , Eugen Ulmer-Verlag

BEZZEL, EINHARD, (1996) BLV-Handbuch Vögel, BLV-Verlag, München

BLAB, JOSEF, (1993) Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere; Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 24, Bonn-Bad Godesberg

BLAB, JOSEF, AGNES TERHARDT und K. PETER ZSIVANOVITS, (1989) Tierwelt in der Zivilisationslandschaft Teil I; Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 34, Bonn-Bad Godesberg

BLAB, JOSEF, PETRA BRÜGGEMANN und HARALD SAUER, (1991) Tierwelt in der Zivilisationslandschaft Teil II; Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 30, Bonn-Bad Godesberg

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, (2007) Nationaler Bericht gemäß FFH-Richtlinie, Erhaltungszustände der Arten in der kontinentalen Region

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, (Oktober 2007) Verbreitungsgebiete der Pflanzen- und Tierarten der FFH-Richtlinie

HAEUPLER, HENNING (Hrsg.), (1989) Atlas der Farn- und Blütenpflanzen der BRD, Eugen Ulmer Verlag

KUHN, K. & K. BURBACH, Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, (1998) Libellen in Bayern, Eugen Ulmer-Verlag

MESCHEDE, A. & B.-U. RUDOLPH, Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, (2004) Fledermäuse in Bayern, Eugen Ulmer-Verlag

SCHLUMPRECHT, H. & G. WAEBER, Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, (2003) Heuschrecken in Bayern, Eugen Ulmer-Verlag

SETTELE, J., R. STEINER, R. REINHARDT & R. FELDMANN, (2005) Schmetterlinge, die Tagfalter Deutschlands, Eugen Ulmer Verlag

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Anlage: Tabellen zur Ermittlung der Betroffenheit der Arten

Abschichtungskriterien (Spalten am Tabellenanfang):

V: Wirkraum des Vorhabens liegt X = innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern oder keine Angaben zur Verbreitung der Art in Bayern vorhanden (k.A.) 0 = außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern

L: Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens (Lebensraum-Grobfilter nach z.B. Moore, Wälder, Gewässer) X = vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt oder keine Angaben möglich (k.A.) 0 = nicht vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art mit Sicherheit nicht erfüllt

E: Wirkungsempfindlichkeit der Art X = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst werden können 0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können (i.d.R. nur weitverbreitete, ungefährdete Arten)

NW: Art im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen X = ja 0 = nein

PO: potenzielles Vorkommen: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, d. h. ein Vorkommen ist nicht sicher auszuschließen und aufgrund der Lebensraumausstattung des Gebietes und der Verbreitung der Art in Bayern nicht unwahrscheinlich X = ja 0 = nein

für Liste B, Vögel: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, wenn Status für die relevanten TK25-Quadranten im Brutvogelatlas [B = möglicherweise brütend, C = wahrscheinlich brütend, D = sicher brütend];

Weitere Abkürzungen:

RLB: Rote Liste Bayern: für Tiere: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (2003)

Kategorien 0 Ausgestorben oder verschollen 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen D Daten defizitär V Arten der Vorwarnliste

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RLB: Rote Liste Bayern: für Gefäßpflanzen: Scheuerer & Ahlmer (2003)

Kategorien 00 ausgestorben 0 verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet RR äußerst selten (potenziell sehr gefährdet) (= R*) R sehr selten (potenziell gefährdet) V Vorwarnstufe D Daten mangelhaft

RLD: Rote Liste Deutschland (Kategorien wie RLB für Tiere):

für Wirbeltiere: Bundesamt für Naturschutz (2009) für wirbellose Tiere: Bundesamt für Naturschutz (1998) für Gefäßpflanzen: KORNECK ET AL. (1996)

sg: streng geschützte Art nach §10 Abs.2 Ziff.11 BNatSchG

A ARTEN DES ANHANGS IV DER FFH-RICHTLINIE

Tierarten:

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

Fledermäuse

x x x Abendsegler Nyctalus noctula 3 V x

x x x Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 3 2 x

x x x Braunes Langohr Plecotus auritus - V x

x x x Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 G x

x x x Fransenfledermaus Myotis nattereri 3 - x

x x x Graues Langohr Plecotus austriacus 3 2 x

0 Große Bartfledermaus Myotis brandtii 2 V x

0 Große Hufeisennase Rhinolophus ferrumequinum 1 1 x

x x x Großes Mausohr Myotis myotis V V x

x x x Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus - V x

0 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros 1 1 x

0 x Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 2 D x

x x x Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 2 2 x

0 Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D D x

0 Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 3 G x

x 0 Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 3 - x

x 0 Wasserfledermaus Myotis daubentoni - - x

0 Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii D - x

0 Wimperfledermaus Myotis emarginatus 2 2 x

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Anhang saP

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V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

x 0 Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus 2 D x

x 0 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - x

Säugetiere ohne Fledermäuse

0 Baumschläfer Dryomys nitedula R R x

x 0 Biber Castor fiber - V x

0 Birkenmaus Sicista betulina G 1 x

x 0 Feldhamster Cricetus cricetus 2 1 x

0 Fischotter Lutra lutra 1 3 x

x 0 Haselmaus Muscardinus avellanarius - G x

0 Luchs Lynx lynx 1 2 x

0 Wildkatze Felis silvestris 1 3 x

Kriechtiere

0 Äskulapnatter Zamenis longissimus 1 2 x

0 Europ. Sumpfschildkröte Emys orbicularis 1 1 x

0 Mauereidechse Podarcis muralis 1 V x

x x x Schlingnatter Coronella austriaca 2 3 x

0 Östliche Smaragdeidechse

Lacerta viridis 1 1 x

x x x Zauneidechse Lacerta agilis V V x

Lurche

0 Alpensalamander Salamandra atra - - x

0 Geburtshelferkröte Alytes obstetricans 1 3 x

x 0 Gelbbauchunke Bombina variegata 2 2 x

x 0 Kammmolch Triturus cristatus 2 V x

0 Kleiner Wasserfrosch Pelophylax lessonae D G x

0 Knoblauchkröte Pelobates fuscus 2 3 x

0 Kreuzkröte Bufo calamita 2 V x

x 0 Laubfrosch Hyla arborea 2 3 x

0 Moorfrosch Rana arvalis 1 3 x

0 Springfrosch Rana dalmatina 3 - x

0 Wechselkröte Pseudepidalea viridis 1 3 x

Fische

0 Donaukaulbarsch Gymnocephalus baloni - - x

Libellen

0 Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes G G x

0 Östliche Moosjungfer Leucorrhinia albifrons 1 1 x

0 Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis 1 1 x

0 Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis 1 2 x

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BAB A 7 Fulda - Würzburg Unterlage 19.1 Planfeststellung Bauwerkserneuerung Talbrücke Klöffelsberg Textteil zum LBP

Anhang saP

ÖkoloG / Ermisch & Partner, Roth 28

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

0 Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia 2 2 x

0 Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca (S. braueri) 2 2 x

Käfer

0 Großer Eichenbock Cerambyx cerdo 1 1 x

0 Scharlach-Plattkäfer Cucujus cinnaberinus R 1 x

0 Breitrand Dytiscus latissimus 1 1 x

0 Eremit Osmoderma eremita 2 2 x

0 Alpenbock Rosalia alpina 2 2 x

Tagfalter

x 0 Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero 2 1 x

0 Kleiner Maivogel Euphydryas maturna 1 1 x

x 0 Quendel-Ameisenbläuling Maculinea arion 3 2 x

x 0 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Maculinea nausithous 3 3 x

0 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Maculinea teleius 2 2 x

0 Gelbringfalter Lopinga achine 2 1 x

0 Flussampfer-Dukatenfalter

Lycaena dispar - 2 x

0 Blauschillernder Feuerfalter

Lycaena helle 1 1 x

0 Apollo Parnassius apollo 2 1 x

0 Schwarzer Apollo Parnassius mnemosyne 2 1 x

Nachtfalter

0 Heckenwollafter Eriogaster catax 1 1 x

0 Haarstrangwurzeleule Gortyna borelii 1 1 x

0 Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina V V x

Schnecken

0 Zierliche Tellerschnecke Anisus vorticulus 1 1 x

0 Gebänderte Kahnschnecke

Theodoxus transversalis 1 1 x

Muscheln

x 0 Bachmuschel, Gemeine Flussmuschel

Unio crassus 1 1 x

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Anhang saP

ÖkoloG / Ermisch & Partner, Roth 29

Gefäßpflanzen:

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

0 Lilienblättrige Becherglocke

Adenophora liliifolia 1 1 x

0 Kriechender Sellerie Apium repens 2 1 x

0 Braungrüner Streifenfarn Asplenium adulterinum 2 2 x

0 Dicke Trespe Bromus grossus 1 1 x

0 Herzlöffel Caldesia parnassifolia 1 1 x

x 0 Europäischer Frauenschuh

Cypripedium calceolus 3 3 x

0 Böhmischer Fransenenzian

Gentianella bohemica 1 1 x

x 0 Sumpf-Siegwurz Gladiolus palustris 2 2 x

x 0 Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides 1 2 x

0 Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens 2 2 x

0 Sumpf-Glanzkraut Liparis loeselii 2 2 x

0 Froschkraut Luronium natans 0 2 x

0 Bodensee-Vergissmeinnicht

Myosotis rehsteineri 1 1 x

0 Finger-Küchenschelle Pulsatilla patens 1 1 x

0 Sommer-Wendelähre Spiranthes aestivalis 2 2 x

0 Bayerisches Federgras Stipa pulcherrima ssp. bavarica 1 1 x

0 Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum R - x

B VÖGEL

Nachgewiesene Brutvogelarten in Bayern (2005 bis 2009 nach Rödl et al. 2012) ohne Gefangenschaftsflüchtlinge, Neozoen, Vermehrungsgäste und Irrgäste

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

0 Alpenbraunelle Prunella collaris R R -

0 Alpendohle Pyrrhocorax graculus - R -

0 Alpenschneehuhn Lagopus mutus 2 R -

x x 0 Amsel*) Turdus merula - - -

0 Auerhuhn Tetrao urogallus 1 1 x

x x 0 Bachstelze*) Motacilla alba - - -

0 Bartmeise Panurus biarmicus - - -

x 0 Baumfalke Falco subbuteo V 3 x

x x x Baumpieper Anthus trivialis 3 V -

x 0 Bekassine Gallinago gallinago 1 1 x

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Anhang saP

ÖkoloG / Ermisch & Partner, Roth 30

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

0 Berglaubsänger Phylloscopus bonelli - - x

x 0 Bergpieper Anthus spinoletta - - -

0 Beutelmeise Remiz pendulinus 3 - -

0 Bienenfresser Merops apiaster 2 - x

0 Birkenzeisig Carduelis flammea - - -

0 Birkhuhn Tetrao tetrix 1 2 x

x 0 Blässhuhn*) Fulica atra - - -

x 0 Blaukehlchen Luscinia svecica V V x

x x 0 Blaumeise*) Parus caeruleus - - -

x 0 Bluthänfling Carduelis cannabina 3 V -

x 0 Brachpieper Anthus campestris 1 1 x

0 Brandgans Tadorna tadorna R - -

x 0 Braunkehlchen Saxicola rubetra 2 3 -

X X 0 Buchfink*) Fringilla coelebs - - -

x x 0 Buntspecht*) Dendrocopos major - - -

x x x 0 Dohle Corvus monedula V - -

x x x x Dorngrasmücke Sylvia communis - - -

0 Dreizehenspecht Picoides tridactylus 2 2 x

0 Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus 2 V x

x x 0 Eichelhäher*) Garrulus glandarius - - -

x 0 Eisvogel Alcedo atthis V - x

x x 0 Elster*) Pica pica - - -

x 0 Erlenzeisig Carduelis spinus - - -

x 0 Feldlerche Alauda arvensis 3 3 -

x 0 Feldschwirl Locustella naevia - V -

x 0 Feldsperling Passer montanus V V -

0 Felsenschwalbe Ptyonoprogne rupestris 2 R x

0 Fichtenkreuzschnabel*)

Loxia curvirostra - - -

0 Fischadler Pandion haliaetus 2 3 x

x x 0 Fitis*) Phylloscopus trochilus - - -

x 0 Flussregenpfeifer Charadrius dubius 3 - x

0 Flussseeschwalbe Sterna hirundo 1 2 x

x 0 Flussuferläufer Actitis hypoleucos 1 2 x

0 Gänsesäger Mergus merganser 2 2 -

x x 0 Gartenbaumläufer*) Certhia brachydactyla - - -

x x 0 Gartengrasmücke*) Sylvia borin - - -

x x x Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 - -

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Anhang saP

ÖkoloG / Ermisch & Partner, Roth 31

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

0 0 Gebirgsstelze*) Motacilla cinerea - - -

x 0 Gelbspötter Hippolais icterina - - -

x 0 Gimpel*) Pyrrhula pyrrhula - - -

x x 0 Girlitz*) Serinus serinus - - -

x x x Goldammer Emberiza citrinella V - -

x 0 Grauammer Miliaria calandra 1 3 x

0 Graugans Anser anser - - -

x 0 Graureiher Ardea cinerea V - -

x x 0 Grauschnäpper*) Muscicapa striata - - -

x 0 Grauspecht Picus canus 3 2 x

0 Großer Brachvogel Numenius arquata 1 1 x

x x 0 Grünfink*) Carduelis chloris - - -

x x x Grünspecht Picus viridis V - x

x 0 Habicht Accipiter gentilis 3 - x

0 Habichtskauz Strix uralensis 2 R x

x 0 Halsbandschnäpper Ficedula albicollis V 3 x

0 Haselhuhn Bonasa bonasia V 2 -

0 0 Haubenlerche Galerida cristata 1 1 x

x 0 Haubenmeise*) Parus cristatus - - -

0 Haubentaucher Podiceps cristatus - - -

x x 0 Hausrotschwanz*) Phoenicurus ochruros - - -

x 0 Haussperling*) Passer domesticus - V -

x x 0 Heckenbraunelle*) Prunella modularis - - -

x 0 Heidelerche Lullula arborea 1 V x

x 0 Höckerschwan Cygnus olor - - -

x x x Hohltaube Columba oenas V - -

x 0 Jagdfasan*) Phasianus colchicus - - -

0 Kanadagans Branta canadensis - - -

0 Karmingimpel Carpodacus erythrinus 2 - x

x 0 Kernbeißer*) Coccothraustes coccothraustes - - -

x 0 Kiebitz Vanellus vanellus 2 2 x

x x x Klappergrasmücke Sylvia curruca V - -

x x 0 Kleiber*) Sitta europaea - - -

x x x Kleinspecht Dryobates minor V V -

0 Knäkente Anas querquedula 1 2 x

x x 0 Kohlmeise*) Parus major - - -

0 Kolbenente Netta rufina 3 - -

x 0 Kolkrabe Corvus corax - - -

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Anhang saP

ÖkoloG / Ermisch & Partner, Roth 32

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

0 Kormoran Phalacrocorax carbo V - -

0 Kranich Grus grus - - x

0 Krickente Anas crecca 2 3 -

x 0 Kuckuck Cuculus canorus V V -

0 Lachmöwe Larus ridibundus - - -

0 Löffelente Anas clypeata 3 3 -

0 Mauerläufer Tichodroma muraria R R -

x 0 Mauersegler Apus apus V - -

X 0 Mäusebussard Buteo buteo - - x

x 0 Mehlschwalbe Delichon urbicum V V -

x 0 Misteldrossel*) Turdus viscivorus - - -

0 Mittelmeermöwe Larus michahellis 2 - -

x x x Mittelspecht Dendrocopos medius V - x

x x 0 Mönchsgrasmücke*) Sylvia atricapilla - - -

x x x Nachtigall Luscinia megarhynchos - - -

0 Nachtreiher Nycticorax nycticorax 1 1 x

x x x Neuntöter Lanius collurio - - -

0 Ortolan Emberiza hortulana 2 3 x

x 0 Pirol Oriolus oriolus V V -

0 Purpurreiher Ardea purpurea 1 R x

x x 0 Rabenkrähe*) Corvus corone - - -

x 0 Raubwürger Lanius excubitor 1 2 x

x 0 Rauchschwalbe Hirundo rustica V V -

x 0 Raufußkauz Aegolius funereus V - x

x 0 Rebhuhn Perdix perdix 3 2 -

x 0 Reiherente*) Aythya fuligula - - -

0 Ringdrossel Turdus torquatus V - -

x x 0 Ringeltaube*) Columba palumbus - - -

x 0 Rohrammer*) Emberiza schoeniclus - - -

0 Rohrdommel Botaurus stellaris 1 2 x

0 Rohrschwirl Locustella luscinioides 3 - x

x 0 Rohrweihe Circus aeruginosus 3 - x

0 Rostgans Tadorna ferruginea - -

x x 0 Rotkehlchen*) Erithacus rubecula - - -

x 0 Rotmilan Milvus milvus 2 - x

x 0 Rotschenkel Tringa totanus 1 V x

0 Saatkrähe Corvus frugilegus V - -

0 Schellente Bucephala clangula 2 - -

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Anhang saP

ÖkoloG / Ermisch & Partner, Roth 33

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

0 Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus 1 V x

x 0 Schlagschwirl Locustella fluviatilis 3 - -

x 0 Schleiereule Tyto alba 2 - x

0 Schnatterente Anas strepera 3 - -

0 Schneesperling Montifringilla nivalis R R -

0 Schwanzmeise*) Aegithalos caudatus - - -

0 Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis 1 - x

0 Schwarzkehlchen Saxicola torquata 3 V -

0 Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus 2 - -

x 0 Schwarzmilan Milvus migrans 3 - x

x x x Schwarzspecht Dryocopus martius V - x

x 0 Schwarzstorch Ciconia nigra 3 - x

0 Seeadler Haliaetus albicilla - -

0 Seidenreiher Egretta garzetta - - x

x x 0 Singdrossel*) Turdus philomelos - - -

x 0 Sommergoldhähnchen*)

Regulus ignicapillus - - -

x 0 Sperber Accipiter nisus - - x

x 0 Sperbergrasmücke Sylvia nisoria 1 - x

0 Sperlingskauz Glaucidium passerinum V - x

x x 0 Star*) Sturnus vulgaris - - -

0 Steinadler Aquila chrysaetos 2 2 x

0 Steinhuhn Alectoris graeca 0 0 x

0 Steinkauz Athene noctua 1 2 x

0 Steinrötel Monzicola saxatilis - 1 x

0 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 1 -

x x 0 Stieglitz*) Carduelis carduelis - - -

x 0 Stockente*) Anas platyrhynchos - - -

x x 0 Straßentaube*) Columba livia f. domestica - - -

0 Sturmmöwe Larus canus 2 - -

x 0 Sumpfmeise*) Parus palustris - - -

x 0 Sumpfohreule Asio flammeus 0 1

x 0 Sumpfrohrsänger*) Acrocephalus palustris - - -

0 Tafelente Aythya ferina - - -

0 Tannenhäher*) Nucifraga caryocatactes - - -

x 0 Tannenmeise*) Parus ater - - -

x 0 Teichhuhn Gallinula chloropus V V x

x 0 Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus - - -

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Anhang saP

ÖkoloG / Ermisch & Partner, Roth 34

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

x 0 Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca - - -

0 Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana 1 1 x

x x 0 Türkentaube*) Streptopelia decaocto - - -

x x x 0 Turmfalke Falco tinnunculus - - x

x 0 Turteltaube Streptopelia turtur V 3 x

x 0 Uferschnepfe Limosa limosa 1 1 x

0 Uferschwalbe Riparia riparia V - x

x 0 Uhu Bubo bubo 3 - x

x 0 Wacholderdrossel*) Turdus pilaris - - -

x 0 Wachtel Coturnix coturnix V - -

x 0 Wachtelkönig Crex crex 1 2 x

x x 0 Waldbaumläufer*) Certhia familiaris - - -

x x 0 Waldkauz Strix aluco - - x

x x 0 Waldlaubsänger*) Phylloscopus sibilatrix - - -

x 0 Waldohreule Asio otus V - x

x 0 Waldschnepfe Scolopax rusticola V V -

x 0 Waldwasserläufer Tringa ochropus 2 - x

x x x 0 Wanderfalke Falco peregrinus 3 - x

x 0 Wasseramsel Cinclus cinclus - - -

x 0 Wasserralle Rallus aquaticus 2 V -

x 0 Weidenmeise*) Parus montanus - - -

0 Weißrückenspecht Dendrocopos leucotus 2 2 x

x 0 Weißstorch Ciconia ciconia 3 3 x

x x x Wendehals Jynx torquilla 3 2 x

x 0 Wespenbussard Pernis apivorus 3 V x

x 0 Wiedehopf Upupa epops 1 2 x

x 0 Wiesenpieper Anthus pratensis V V -

x 0 Wiesenschafstelze Motacilla flava 3 - -

0 Wiesenweihe Circus pygargus 1 2 x

x 0 Wintergoldhähnchen*) Regulus regulus - - -

x x 0 Zaunkönig*) Troglodytes troglodytes - - -

x 0 Ziegenmelker Caprimulgus europaeus 1 3 x

x X 0 Zilpzalp*) Phylloscopus collybita - - -

x 0 x Zippammer Emberiza cia 1 1 x

0 Zitronenzeisig Carduelis citrinella V 3 x

0 Zwergdommel Ixobrychus minutus 1 1 x

0 Zwergohreule Otus scops 0 - x

0 Zwergschnäpper Ficedula parva 2 - x

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Anhang saP

ÖkoloG / Ermisch & Partner, Roth 35

V L E NW PO Art Art RLB RLD sg

0 Zwergtaucher*) Tachybaptus ruficollis - - -

*) weit verbreitete Arten („Allerweltsarten“), bei denen regelmäßig davon auszugehen ist, dass durch Vorhaben keine populationsbezogene Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt. Vgl. Abschnitt "Relevanzprüfung" der Internet-Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bei der Vorhabenszulassung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt