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Autobahndirektion Nordbayern BAB A 7 Fulda – Würzburg / Abschnitt Nr. 180 / Station 1,477 Bauwerkserneuerung Talbrücke Klöffelsberg mit Streckenanpassungen von Bau-km 0+335 bis 1+880 PROJIS-Nr.: UNTERLAGE 1 - Erläuterungsbericht - aufgestellt: Autobahndirektion Nordbayern Blauth, Baudirektor Nürnberg, den 18.12.2013

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Autobahndirektion Nordbayern

BAB A 7 Fulda – Würzburg / Abschnitt Nr. 180 / Station 1,477

Bauwerkserneuerung Talbrücke Klöffelsberg mit Streckenanpassungen von Bau-km 0+335 bis 1+880

PROJIS-Nr.:

UNTERLAGE 1

- Erläuterungsbericht -

aufgestellt:

Autobahndirektion Nordbayern

Blauth, Baudirektor Nürnberg, den 18.12.2013

an-d-pruettid
Blauth
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INHALTSVERZEICHNIS

1 DARSTELLUNG DES VORHABENS 7

1.1 Planerische Beschreibung 7

1.2 Straßenbauliche Beschreibung 8

1.3 Streckengestaltung 8

2 BEGRÜNDUNG DES VORHABENS 9

2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren 9

2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung 9

2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan) 9

2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens 10

2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen 10

2.6 Zwingende Gründe eines überwiegend öffentlichen Interesses 10

3 VERGLEICH DER VARIANTEN UND WAHL DER LINIE 11

4 TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMASSNAHME 11

4.1 Ausbaustandard 11

4.2 Bisherige / zukünftige Straßennetzgestaltung 12

4.3 Linienführung 12

4.4 Querschnittsgestaltung 14

4.5 Knotenpunkte, Weganschlüsse und Zufahrten 16

4.6 Besondere Anlagen 16

4.7 Ingenieurbauwerke 16

4.8 Lärmschutzanlagen 17

4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen 17

4.10 Kabel, Leitungen 17

4.11 Baugrund/Erdarbeiten 18

4.12 Entwässerung 19

4.13 Straßenausstattung 20

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5 ANGABEN ZU DEN UMWELTAUSWIRKUNGEN 21

5.1 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit 21

5.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt 22

5.3 Schutzgut Boden 25

5.4 Schutzgut Wasser 26

5.5 Schutzgut Landschaft 27

5.6 Schutzgut Luft und Klima 27

5.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter 28

5.8 Wechselwirkungen 28

5.9 Artenschutz 29

5.10 Natura-2000-Gebiete 29

5.11 Weitere Schutzgebiete 30

6 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN NACH DEN FACHGESETZEN 32

6.1 Lärmschutzmaßnahmen 32

6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen 33

6.3 Maßnahmen zum Gewässerschutz 33

6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen 34

6.5 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete 34

7 KOSTEN 35

8 VERFAHREN 35

9 DURCHFÜHRUNG DER BAUMASSNAHME 36

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Abkürzungen

A Autobahn (z. B. A 3) Abs. Absatz

AK Autobahnkreuz Anl. Anlage

Art. Artikel ARS Allgemeines Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Ver-

kehr, Bau und Stadtentwicklung AS Anschlussstelle ASB Absetzbecken

ASB-Nr. Erfassungsnummer für Brücken in der Baulast des Bundes gemäß Anwei-sung Straßenbank (ASB), Teil B II - Bauwerksdaten (BMV, Abt. Straßen-bau, 1998)

B Bundesstraße BAB Bundesautobahn

Bau-km Bau-Kilometer Betr.-km Betriebskilometer

BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz BayStrWG Bayerisches Straßen- und Wegegesetz BayVwfG Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz

BayWG Bayerisches Wassergesetz BayWaldG Waldgesetz für Bayern

BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz 16. BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes -

Verkehrslärmschutzverordnung

39. BImSchV 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen

BW Bauwerk dB Dezibel dB(A) Dezibel (A-bewertet)

DIN Deutsche Industrienorm DN Nenndurchmesser

DSchG Denkmalschutzgesetz Bayern DStrO Korrekturfaktor für unterschiedliche Straßenoberflächen in dB(A)

DTV Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz/24h DWA-A 117 Arbeitsblatt „Bemessung von Regenrückhalteräumen“ der Deutschen Ver-

einigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

DWA-M 153 Merkblatt „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.,

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E Europastraße EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz

EU Europäische Union FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FNP Flächennutzungsplan

FStrG Bundesfernstraßengesetz FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung

Fl.-Nr. Flurstücknummer Gde. Gemeinde

gebr. gebrochen(es) Gew. % Gewichtsprozent GVS Gemeindeverbindungsstraße

GW Grundwasser i. d. F. in der Fassung

i. V. m. in Verbindung mit HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Forschungs-

gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)

HK Kuppenmindesthalbmesser HW Wannenmindesthalbmesser

HW Hochwasser kV Kilovolt Kr.< Kreuzungswinkel

LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan Lkr. Landkreis

LH Lichte Höhe LW Lichte Weite RLuS-2012 Richtlinien über die Ermittlung der Luftqualität an Straßen – Ausgabe 2012

MS ministerielles Schreiben MLC Militär-Last-Klassen

ü. NN über Normalnull NB Nettobreite NO2 Stickstoffdioxid

NOX Stickoxide NW Nennweite

OD Ortsdurchfahrt ODR Richtlinien für die rechtl. Behandlung von Ortsdurchfahrten

öFW öffentlicher Feld- und Waldweg OK Oberkante OPA Offenporiger Asphalt

Plafe Planfeststellung PlafeR Richtlinien für die Planfeststellung von Straßenbauvorhaben

PM10 Feinpartikel mit einem aerodynamischen Korndurchmesser bis 10 µm RAA Richtlinien für die Anlage von Autobahnen

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RAS Richtlinien für die Anlage von Straßen - RAS-L - Teil: Linienführung

- RAS-Q - Teil: Querschnitte - RAS-K-1 - Teil: Plangleiche Knotenpunkte - RAS-K-2 - Teil: Planfreie Knotenpunkte

RRB Regenrückhaltebecken RIN Richtlinien für integrierte Netzgestaltung

RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewin-nungsgebieten

RiZaK Richtzeichnungen für Lärmschirme außerhalb von Kunstbauten RiZ-ING Richtzeichnungen für Ingenieurbauten RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau RMS Richtlinien für die Markierung von Straßen

RPS Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme

RWBA Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen

RQ Regelquerschnitt RStO Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen

saP spezielle artenschutzrechtliche Prüfung SBA Streckenbeeinflussungsanlage SMA Splittmastixasphalt

SPA Europäisches Vogelschutzgebiet (Special Protection Areas) St Staatsstraße

StBA Staatliches Bauamt Str. Straße StraKR Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen

von Bundesfernstraßen und anderen öff. Straßen StraWaKR Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien

TKG Telekommunikationsgesetz UG Untersuchungsgebiet VLärmSchR Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Bau-

last des Bundes VLS Verkehrsleitsystem

V-RL Vogelschutzrichtlinie WaStrG Bundeswasserstraßengesetz

WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)

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BAB A 7 Fulda – Würzburg

Bauwerkserneuerung Talbrücke Klöffelsberg

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1 DARSTELLUNG DES VORHABENS

1.1 Planerische Beschreibung

Die im Zuge der BAB A 7 im Streckenabschnitt Anschlussstelle (AS) Hammel-

burg – AS Wasserlosen gelegene Talbrücke Klöffelsberg (Bauwerk BW 622a)

weist erhebliche bauliche Schäden auf und muss erneuert werden. Beim vorlie-

genden Bauvorhaben handelt es sich somit um den Ersatzneubau dieses Bau-

werks, die vorhandene Anzahl der Fahrstreifen der BAB A 7 und damit die Ver-

kehrsfunktion bzw. die verkehrliche Leistungsfähigkeit werden durch das Vorha-

ben nicht verändert. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung des BW 622a

an bestehender Stelle einschließlich der damit verbundenen streckenbaulichen

Anpassungsmaßnahmen an der BAB A 7 sowie der Sanierung der Bau-

werksentwässerung mit Anlage eines Absetzbeckens (ASB) und Regenrückhal-

tebeckens (RRB) unterhalb des Brückenbauwerks.

Die Talbrücke Klöffelsberg befindet sich bei Bau-km 1+074,720, die neue Be-

ckenanlage kommt bei Bau-km 1+000 zu liegen. Die streckenbaulichen Anpas-

sungsmaßnahmen erstrecken sich nördlich und südlich des Brückenbauwerks

von Bau-km 0+335 bis 1+880. Baulastträger ist die Bundesrepublik Deutschland,

Vorhabensträger ist die Autobahndirektion Nordbayern.

Die Baumaßnahmen befindet sich im Gemeindegebiet Elfershausen in der Ge-

markung Langendorf, Landkreis Bad Kissingen, Regierungsbezirk Unterfranken.

Das Vorhaben liegt im Zuge der BAB A 7 Fulda - Würzburg, ca. 1,5 km südlich

der Anschlussstelle Hammelburg. Das BW 622a überspannt einen Talraum und

die Kreisstraße KG 42.

Die BAB A 7 Fulda – Würzburg weist eine kontinentale Verbindungsfunktion auf.

Damit ist der Maßnahmenbereich in die Straßenkategorie AS 0 gemäß den

Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN) einzuordnen.

Die räumliche Grenze des Planfeststellungsverfahrensbereichs erstreckt sich

entlang der A 7 von Bau-km 0+335 bis 1+880.

Als Folgemaßnahme der Erneuerung der Talbrücke Klöffelsberg sind die an das

Bauwerk nördlich und südlich angrenzenden Streckenbereiche der A 7 geringfü-

gig an das erneuerte Bauwerk anzupassen.

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Bauwerkserneuerung Talbrücke Klöffelsberg

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1.2 Straßenbauliche Beschreibung

Im Rahmen der erforderlichen Brückenerneuerung werden die Querneigung und

die Querschnittsbreiten im Bauwerksbereich auf ein regelgerechtes Maß gemäß

den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) gebracht. Gleichzeitig ist

vorgesehen, den nicht mehr zulässigen Höhenunterschied zwischen den Mittel-

kappen der einzelnen Überbauten zu beseitigen. Dementsprechend ist es erfor-

derlich, zusätzlich zu den Querschnittsanpassungen, die Gradienten der einzel-

nen Richtungsfahrbahnen geringfügig zu verändern. Beide Maßnahmen haben

zur Folge, dass auch die Strecke außerhalb des Brückenbereiches an die Bau-

werkserneuerung geringfügig angepasst werden muss. Die regelgerechte An-

gleichung des Brückenneubaus an den Bestand erfordert beidseits des BW 622a

jeweils auf einer Länge von rund 600 m. Die Gesamtlänge der Baumaßnahme

beträgt damit ca. 1.540 m (Bau-km 0+335 bis 1+880), wovon die Bauwerkser-

neuerung eine Länge von ca. 350 m (Bau-km 0+920 bis 1+265,600) umfasst.

Der Überbau der Richtungsfahrbahn Würzburg erhält analog zum Bestand einen

dreistreifigen Regelquerschnitt (RQ) RQ 36 B, der Überbau der Richtungsfahr-

bahn Fulda erhält gleichfalls in Anlehnung an den Bestand einen zweistreifigen

Regelquerschnitt RQ 31 B.

1.3 Streckengestaltung

Aus gestalterischen Gründen wird die Anzahl der Brückenfelder der Talbrücke

von derzeit zehn Feldern mit Stützweiten von 28,00 m + 8 x 36,00 m + 28,00 m

auf acht Felder mit Stützweiten von 37,00 m + 6 x 45,00 m + 37,00 m reduziert.

Die dadurch größeren Einzelfelder der Brücke bewirken eine optische Öffnung

des Talraumes und gleichzeitig eine Erhöhung der Durchgängigkeit.

Weiterhin werden optisch ansprechende Pfeilerformen gewählt, die sich sowohl

in der Längs- wie auch der Queransicht nach oben zunächst verjüngen und zur

Auflagerebene hin nochmals eine Aufweitung erfahren. Die vorgesehene Abrun-

dung der Pfeilerecken im Grundriss bewirkt ein elegantes, ästhetisch-schlankes

Aussehen des neuen Bauwerks.

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Bauwerkserneuerung Talbrücke Klöffelsberg

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2 BEGRÜNDUNG DES VORHABENS

2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren

Bei der Talbrücke Klöffelsberg handelt es sich um eine Spannbetonbrücke, die

im Zeitraum 1967/68 errichtet worden war. Aufgrund markanter Schäden in der

Vorspannung der Brückenüberbauten, sowie aufgrund der allgemein erst spät

erkannten bautechnischen „Koppelfugenproblematik“ war bereits in den 1990er

Jahren eine umfangreiche Sanierung des Bauwerks vorgenommen worden. Zwi-

schenzeitlich ist eine weitere erhebliche Verschlechterung der Bauwerkssub-

stanz eingetreten und es wurde bereichsweise ohne Betondeckung freiliegende

Spannstahlbewehrung festgestellt.

Weiterhin ist auch die verwendete Spannstahlsorte nach heutigem Erkenntnis-

stand als spannungsrisskorrosionsgefährdet einzustufen, während sich gleichzei-

tig das Kriterium der Bruch-Vorankündigung nicht lückenlos nachweisen lässt.

Insgesamt wurde in den vorausgegangen brückenbautechnischen Untersuchun-

gen festgestellt, dass ein wirtschaftlicher Erhalt des bestehenden Bauwerks nicht

mehr möglich ist. Die Talbrücke ist daher zur Abwendung von Gefahren kurzfris-

tig zu erneuern.

Eine Beschränkung der Brücke bis zur Erneuerung ist derzeit noch nicht erfor-

derlich. Es wird vorgesehen, die Brücke in den Jahren 2015 / 2016 zu erneuern.

2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Für den Ersatzneubau der Talbrücke Klöffelsberg soll eine Umweltverträglich-

keitsprüfung durchgeführt werden. Die Feststellungsunterlagen beinhalten insge-

samt die notwendigen Angaben zur UVP. Mit diesem Erläuterungsbericht (Unter-

lage 1) wird die nach § 6 UVPG erforderliche „allgemein verständliche nicht

technische Zusammenfassung“ (vgl. Kap. 5) vorgelegt.

2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan)

Für das vorliegende Bauvorhaben liegt kein besonderer naturschutzfachlicher

Planungsauftrag vor. Nach §§ 15-17 BNatSchG erforderliche Aussagen zu Natur

und Landschaft, Vermeidungsmaßnahmen, nicht vermeidbaren Eingriffen und

daraus resultierende Kompensationsmaßnahmen inkl. Aussagen zum Arten-

schutz und zur FFH-Vorprüfung erfolgen in Unterlage 19.1 – Landschaftspflege-

rischer Begleitplan.

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2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens

2.4.1 Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung

Die Maßnahme hat keine raumbedeutsamen Auswirkungen.

2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse

Die Verkehrsverhältnisse sind für die Begründung und technische Gestaltung

der Maßnahme nicht relevant.

2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit

Durch die Maßnahme werden die aus dem schlechten Bauwerkszustand resultie-

renden Verkehrssicherheitsdefizite im Bauwerksbereich beseitigt. Zusätzlich

werden die zu geringe Querneigung, der Höhenversatz der Mittelkappen und die

für eine verkehrssichere 4+0-Verkehrsführung zu geringe Fahrbahnbreite der

Richtungsfahrbahn Fulda auf ein regelgerechtes Maß gebracht. Diese Maßnah-

me führen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen

Wasserschutzgebiete, sowie Überschwemmungs- und bebaute Gebiete werden

von der Maßnahme nicht berührt. Mit der Anlage eines Absetz- und Regenrück-

haltebeckens für die Straßenoberflächenwässer wird eine erhebliche Verbesse-

rung des Gewässerschutzes erzielt.

Durch die geplante Anordnung eines blickdichten Geländers auf den Überbauten

der Talbrücke wird zudem eine Reduzierung der Licht- und Lärmemissionen in

die Umgebung und insbesondere in den Naturraum des benachbarten FFH-

Gebietes hinein bewirkt.

2.6 Zwingende Gründe eines überwiegend öffentlichen Interesses

Die rechtzeitige Beseitigung der gravierenden Schäden an der Talbrücke Klöf-

felsberg durch eine Erneuerung an bestehender Stelle sowie die Sanierung der

Bauwerksentwässerung mit Anlage eines Absetz- und Regenrückhaltebeckens

stehen naturgemäß im überwiegenden öffentlichen Interesse. Aufgrund des

schlechten Bauwerkszustandes und mit Blick auf das Alter der Brücke stellen

weitergehende Sanierungsmaßnahmen keine wirtschaftlich sinnvolle Alternative

mehr dar.

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3 VERGLEICH DER VARIANTEN UND WAHL DER LINIE

Zur Vermeidung von Eingriffen - vor allem in das angrenzende FFH-Gebiet - und

zur Begrenzung des baulichen Eingriffs auf das absolut notwendige Minimum,

kommt nur ein Ersatzneubau der Talbrücke in gleicher Achslage und nahezu un-

veränderter Höhenlage an bestehender Stelle in Betracht.

Es waren daher keine weiteren Varianten zu untersuchen.

4 TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMASSNAHME

4.1 Ausbaustandard

4.1.1 Entwurfs- und Betriebsmerkmale

Bei der BAB A 7 handelt es sich um eine vierstreifige Fernautobahn, die gemäß

den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen -RAA, Tabelle 9 in die Entwurfs-

klasse EKA 1 A einzuordnen ist.

In Arbeitsstellen ist in der Regel eine Verkehrsführung unter Aufrechterhaltung

von 4 Fahrstreifen (sog. 4+0-Verkehrsführung) erforderlich. Um diese für beide

Richtungsfahrbahnen innerhalb des Maßnahmenbereiches sicherzustellen, muss

die zweistreifige Richtungsfahrbahn Fulda von 11,50 m auf 12,00 m entspre-

chend einem RQ 31B bzw. RQ 31 der RAA verbreitert werden.

Der Überbau der Richtungsfahrbahn Würzburg erhält in Anlehnung an den Be-

stand einen dreistreifigen Regelquerschnitt RQ 36 B bzw. RQ 36. Damit ist ge-

währleistet, dass für den Steigungsbereich in Fahrtrichtung Würzburg weiterhin

der notwendige Zusatzfahrstreifen zur Verfügung steht.

Die Grundsätze und Elemente der Linienführung innerhalb des Maßnahmenbe-

reiches richten sich nach den Vorgaben der RAA. Die wesentlichen Trassie-

rungsparameter des Bestandes in Lage und Höhe können dabei nahezu unver-

ändert beibehalten werden. Lediglich die Querneigung muss auf ein regelgerech-

tes Maß gebracht werden.

4.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität

Die Verkehrsqualität wird durch die Maßnahme nicht verändert.

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4.1.3 Gewährleistung der Verkehrssicherheit

Zur Sicherstellung eines sicheren Fahrverlaufs wird die Querneigung von derzeit

3 % auf ein regelgerechtes Maß von 5 % gebracht. Um sichere Seitenräume ge-

währleisten zu können wird die Höhendifferenz der Mittelkappen beseitigt und

sämtliche Bauwerkskappen so konstruiert, dass sie zugelassene Fahrzeugrück-

haltesysteme aufnehmen können. Die Absicherung der Seitenräume erfolgt im

Maßnahmenbereich mit neuen Schutzsystemen, der Übergang auf das Be-

standssystem wird mit dafür zugelassenen Übergangssystemen ausgeführt.

4.2 Bisherige / zukünftige Straßennetzgestaltung

Im Maßnahmenbereich kreuzt die Kreisstraße KG 42. Eine maßnahmenbedingte

Änderung an der KG 42 ist nicht erforderlich.

Weiterhin verläuft zwischen der Kreisstraße KG 42 und dem nördlichen Brü-

ckenwiderlager ein Betriebsweg der Bundesautobahn mit Anschluss an die Rich-

tungsfahrbahn Fulda. An diesen Betriebsweg wird zur Erschließung und Unter-

haltung des Absetz- und Rückhaltebeckens ein neu zu errichtender Umfah-

rungsweg angeschlossen.

4.3 Linienführung

4.3.1 Beschreibung des Trassenverlaufs

Der Trassenverlauf orientiert sich strikt am Bestand und verläuft im Umfeld der

Talbrücke in einem langgestreckten Kreisbogen mit einem Radius von 1.200 m.

4.3.2 Zwangspunkte

Zur Vermeidung unnötiger Eingriffe in den vorhandenen Hang sowie das beid-

seits an den Vorhabensbereich angrenzende FFH-und Naturschutzgebiet, erfolgt

die Erneuerung in gleicher Achslage und nahezu identischer Gradiente.

Auch die Anforderung, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit den Anschluss an die

bestehenden Fahrbahnen vor und nach dem zu erneuernden Brückenbauwerk

auf möglichst kurzer Länge herzustellen, führt zur Beibehaltung der bestehenden

Achslage bzw. nur geringfügigen Anpassung der Höhenlage.

Für die Wahl der neuen Pfeilerstellungen der Brücke stellt die unterführte Kreis-

straße KG 42 den maßgebenden Zwangspunkt dar.

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4.3.3 Linienführung im Lageplan und im Höhenplan

Die gewählten und zulässigen Entwurfsparameter sind in nachfolgender Tabelle

zusammengefasst:

Trassierungselement Grenzwert (RAA) gewählt

Kurvenradien min R 900 1199,955

Klothoiden min A 300 650

Längsneigung max s 4,0 4,1

Kuppenhalbmesser min Hk 13.000 180.000

Wannenhalbmesser min Hw 8.800 165.000

Mindestlänge von Tangenten min T 150 (120)* 121,5

Höchstquerneigung max q 6 5

* Ausnahmewert beim Um- und Ausbau

Die Lagetrassierung erfolgt analog zum Bestand und ist durchgängig regelkon-

form.

Im Hinblick auf den Höhenplan ist vorgesehen, im Zuge der Bauwerkserneue-

rung auch den nicht mehr zulässigen Höhensprung von 38 cm zwischen den Mit-

telkappen der einzelnen Überbauten zu beseitigen. Dementsprechend müssen

die Gradienten der beiden Richtungsfahrbahnen geringfügig verändert werden.

So wird im Bauwerksbereich die Gradiente der Richtungsfahrbahn Fulda um 15

cm abgesenkt, die Gradiente der Richtungsfahrbahn Würzburg um 23 cm ange-

hoben. Dies hat zur Folge, dass auch die Strecke außerhalb des Brückenberei-

ches im Höhenverlauf geringfügig angepasst werden muss. Mit der vorliegenden

Höhentrassierung gelingt es, die Grenzwerte der RAA im Maßnahmenbereich

nahezu vollständig einzuhalten. Lediglich die maximale Längsneigung wird au-

ßerhalb des Brückenbereichs geringfügig um max. 0,1 % zu Gunsten der Redu-

zierung des Angleichungsumfangs, überschritten. Diese Überschreitung der max.

Längsneigung um 0,1 % kann toleriert werden, da ein Zusatzfahrstreifen zur Ver-

fügung steht. Innerhalb des Bauwerks beträgt die Längsneigung regelgerechte

4,0 %. Für die Mindestlängen der Tangenten wird gleichfalls zur Reduzierung

des Angleichungsumfangs der zulässige Ausnahmewert von 120 m gewählt.

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4.3.4 Räumliche Linienführung und Sichtweiten

Aufgrund des bestandsorientierten Ausbaus spielt die räumliche Linienführung

nur eine untergeordnete Rolle. Unabhängig davon befindet sich die Baumaß-

nahme in einem großen Kreisbogen, dessen Gradienten eine einheitliche Längs-

neigung aufweisen, sodass die räumliche Linienführung keine Beeinträchtigun-

gen erfährt. Die Anforderungen an die jeweiligen Haltesichtweiten werden einge-

halten.

4.4 Querschnittsgestaltung

4.4.1 Querschnittselemente und Querschnittsbemessung

Die bestehenden Fahrbahnbreiten werden auf das richtlinienkonforme Maß der

RAA gebracht. So verfügt der Überbau der Richtungsfahrbahn Würzburg im Be-

stand aufgrund der bestehenden Steigungsverhältnisse über einen dreistreifigen

Querschnitt mit zwei 3,75 m breiten Fahrstreifen, einen 3,50 m breiten Zusatz-

fahrstreifen sowie zwei 0,75 m breite Randstreifen. Dies entspricht einer maxima-

len Fahrbahnbreite von 15,25 m. Gemäß den RAA sind für einen dreistreifigen

Fahrbahnquerschnitt nur noch 14,50 m Fahrbahnbreite entsprechend einem RQ

36 B bzw. RQ 36 mit einem 3,75 m breiten Fahrstreifen, zwei 3,50 m breiten

Fahrstreifen, einem 0,50 m breite äußeren Randstreifen und einem 0,75 m brei-

ten inneren Randstreifen erforderlich. Die Verziehung der Fahrbahnbreite von

zukünftig 14,50 im Bauwerksbereich auf 15,25 m im Bestand der Strecke, erfolgt

innerhalb der ohnehin erforderlichen Angleichung.

Der Richtungsfahrbahn Fulda liegt derzeit ein 2-streifiger Fahrbahnquerschnitt

mit einer Fahrbahnbreite von 11,50 m zu Grunde. Um aber auch im Bauzustand

stets eine verkehrssichere Verkehrsführung unter Aufrechterhaltung von 4 Fahr-

streifen (sog. 4+0-Verkehrsführung) zu ermöglichen, ist eine Mindestfahrbahn-

breite von 12,00 m entsprechend einem RQ 31 B bzw. RQ 31 der RAA erforder-

lich. Die Richtungsfahrbahn Fulda wird daher im Bauwerksbereich und im An-

gleichungsbereich bis zu den Mittelstreifenüberfahrten um 50 cm verbreitert. Die

Verziehung auf den Bestand erfolgt innerhalb der Anpassungslänge.

Die vorhandene Querneigung von ca. 3 % entspricht nicht dem erforderlichen

Regelmaß von 5 % gemäß den RAA, Bild 23 für die Entwurfsklasse EKA 1 und

dem vorhandenen Radius von ca. 1.200 m. Dieses Trassierungsdefizit wird im

Zuge der Bauwerkserneuerung beseitigt. Aufgrund der ohnehin notwendigen An-

gleichungslängen infolge der erforderlichen Gradientenanpassungen ist es sinn-

voll, diese Querneigung auf ganzer Länge des im Brückenbereich vorhandenen

Lageplanelementes (Kreisbogen mit Radius R = ca. 1.200 m) herzustellen.

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So gelingt es im Zuge der erforderlichen Streckenanpassung gleichzeitig die

Verkehrssicherheit zu verbessern.

Am Baubeginn fällt der Nulldurchgang der Querneigung mit dem Klothoiden-

Wendepunkt der Achse zusammen. Am Bauende wird die Querneigung ab dem

Kreisbogenende auf kurzem Weg auf die bestehende Querneigung verzogen.

Die gewählte Querschnittsgestaltung stellt eine ausreichende Entwässerung si-

cher.

4.4.2 Fahrbahnbefestigung

Die Festlegung der Bauklasse und des Oberbaues für die A 7 erfolgt nach RStO-

12.

Nach RStO-12 ergibt sich folgende Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus:

Bk 100, Frostempfindlichkeit F3 65 cm

Mehr-/Minderdicke nach Tabelle 7 RStO-12:

Frosteinwirkung Zone II +5 cm Kleinräumige Klimaunterschiede +0 cm Lage der Gradiente im Einschnitt +5 cm Ungünstige Wasserverhältnisse +5 cm Ausführung der Randbereiche +0 cm

Damit ergeben sich folgende Mindestoberbaudicken:

Belastungsklasse Bk100 80 cm

Folgender Oberbau ist vorgesehen: 3,5 cm Splittmastixasphalt SMA 8S 8,5 cm Asphaltbinderschicht AC 16BS 22,0 cm Asphalttragschicht ATS AC 32 TS 46,0 cm Frostschutzschicht 0/45

80,0 cm Gesamtdicke

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4.5 Knotenpunkte, Weganschlüsse und Zufahrten

Knotenpunkte sind im Bauabschnitt nicht vorhanden.

Der von der KG 42 zum nördlichen Brückenwiderlager bzw. zur Richtungsfahr-

bahn Fulda führende BAB-Betriebsweg wird wieder an die BAB A 7 angebunden.

Hierzu wird die bei Bau-km 0+820 gelegen Betriebswegzufahrt wiederhergestellt,

so dass eine unmittelbare Erreichbarkeit der neuen Beckenanlage durch den Be-

triebsdienst im Havariefall sowie zu Unterhaltungszwecken gewährleistet ist. Die

Zufahrt ist weiterhin nur für den autobahneigenen Betriebsdienst zugelassen und

durch eine Toranlage für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

4.6 Besondere Anlagen

Südlich des Brückenbauwerks befindet an der Richtungsfahrbahn Würzburg der

Rastplatz „Klöffelsberg“. Dieser Kleinparkplatz wird analog zu den weiteren im

Zuge der BAB A 7 gelegenen Rastplätze aufgelassen bzw. rückgebaut und mit-

telfristig durch einen neuen größeren Parkplatz mit WC-Anlage an einem noch

festzulegenden Standort ersetzt.

4.7 Ingenieurbauwerke

Das Ersatzbauwerk der Talbrücke Klöffelsberg weist folgende Maße auf:

Bauwerksbe-zeichnung

Bau-km Lichte Weite

[m]

Kreu-zungs-winkel [gon]

Lichte Höhe [m]

Breite zw. Geländern

Vorgesehene Gründung

Talbrücke Klöffels-berg (BW 622a)

1+074,720 344 74,92 > 4,50 34,10 Pfahlgründung

Es sind acht Felder mit Stützweiten von 37,00 m + 6 x 45,00 m + 37,00 m vorge-

sehen. Als Tragkonstruktion wird ein einzelliger Spannbetonhohlkasten mit Vor-

spannung in Längs- und Querrichtung und als Herstellungsart wird das Takt-

schiebeverfahren vom Widerlager Fulda aus gewählt. Das Ersatzbauwerk wird

für die Verkehrslasten des Lastmodell LM1 nach DIN EN 1991-2: 2010-12 in

Verbindung mit DIN EN 1991-2/NA: 2012-08 bemessen. Die Hauptabmessungen

ergeben sich aus den Abmessungen des vorhandenen Bauwerks.

Die Notwendigkeit der Bohrpfahlgründung ergibt sich aus den geotechnischen

Gegebenheiten und den daraus resultierenden geotechnischen Empfehlungen.

Vorgesehen wird eine verrohrt geführte Bohrung, so dass hier keine besonderen

Maßnahmen der Bauwasserhaltung erforderlich werden.

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4.8 Lärmschutzanlagen

Es sind keine Lärmschutzanlagen vorgesehen.

4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen

Öffentliche Verkehrsanlagen werden nicht berührt.

4.10 Kabel, Leitungen

Im Bereich des Maßnahmenumgriffs sind nachfolgende Leitungen vorhanden.

Art Eigentümer Lage Maßnahme

BAB-Kabel Bundestraßenverwaltung parallel,

teilweise außerhalb BAB-Grund

keine

Datenkabel (BAB-Glättemeldeanlage)

Bundestraßenverwaltung auf BAB-Grund, Führung z. T im Brückenpfeiler

Neuverlegung

Fernmeldekabel, teilweise Freileitung

Deutsche Telekom AG

parallel und kreuzend wird gesichert

und z. T. verlegt

E-Leitung (Niederspannung 1 kV)

(vgl. Regelungs-verzeichnis Nr. 4.6)

E.ON Bayern parallel und kreuzend wird gesichert

Trinkwasserleitung DN 100

(vgl. Regelungs-verzeichnis Nr. 4.7)

Gemeinde Langendorf kreuzend wird gesichert

Mit Ausnahme des BAB-eigenen Datenkabels für die Glättemeldeanlage auf dem

bestehenden Brückenbauwerk sowie einem Datenkabel der Telekom werden

keine Änderungen an den bestehenden Leitungen erforderlich. Allenfalls müssen

einzelne Leitungen bauzeitlich gesichert werden. Die Kostentragung bestimmt

sich nach dem jeweils gültigen Verträgen bzw. dem Telekommunikationsgesetz

(TKG) für das Telekom-Kabel.

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4.11 Baugrund/Erdarbeiten

Der Baugrund im Bereich der Talbrücke wurde durch Erkundungsbohrungen un-

tersucht. Außerhalb der BAB-Dämme liegen Auffüllungen in einer Schichtstärke

von 1 bis 2,5 m vor. Die darunter liegenden Überlagerungsböden bestehen aus

überwiegend sandigen, kiesigen Schluffen in weicher bis steifer Konsistenz und

einer Mächtigkeit von 2 bis 5 m.

Im anstehenden Untergrund finden sich Gesteine des Unteren Muschelkalks und

des Oberen Buntsandsteins. Zum Teil sind in diesen Lagen diskordante Schicht-

lagerungen festzustellen, die auf größere Verwerfungen hinweisen.

Im Allgemeinen zeigt sich der Untere Muschelkalk als fester bis harter Kalkstein

mit vereinzelten Toneinlagerungen. Auch der Obere Buntsandstein erweist sich

überwiegend als fester bis harter Tonstein und Ton in teilweise starker Klüftung.

Grundwasser wurde bei den Erkundungsbohrungen in Tiefen von etwa 6 m unter

Geländeoberkante angetroffen.

Für die Bemessung der Stärke des Oberbaus sind die Frosteinwirkungszone II

sowie ungünstige Wasserverhältnisse zu Grunde zu legen.

Es müssen ca. 3.000 m3 an Massen für die streckenbaulichen Angleichungs-

maßnahmen bewegt werden. Die Massenbilanz ist ausgeglichen, evtl. bauab-

laufbedingte oder durch unbrauchbares Material entstehende Defizite werden

mittels Massenzulieferung ausgeglichen.

Für den Brückenbau und die streckenbaulichen Anpassungen sind der aufzulas-

sende Rastplatz „Klöffelsberg“, der am Bauende an die Richtungsfahrbahn Fulda

angrenzende aufgelassene Rastplatz „Lichtung“, die sonstigen im Talraumbe-

reich gelegenen bundeseigene Grundstücke sowie das östlich der Brücke gele-

gene, an die KG 42 angrenzende Grundstück Fl.Nr.1025, Gemarkung Elfershau-

sen als Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerungsfläche vorgesehen.

Anfallender Oberboden wird fachgerecht abgetragen und außerhalb des Bau-

felds in Mieten gelagert und entsprechend wieder eingebaut.

Zum Schutz naturschutzfachlich erhaltenswerter Bereiche sind mehrere Bio-

topschutzzäune vorgesehen.

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4.12 Entwässerung

Die BAB A7 entwässert im gesamten Maßnahmenbereich derzeit direkt über die

bestehenden Rinnen und Einläufe bzw. Mulden in umliegenden Entwässerungs-

gräben. Das Brückenwasser wird im Bestand gleichfalls über mehrere Freifallroh-

re auf das darunterliegende Gelände und von dort in die umliegenden Entwässe-

rungsgräben geleitet. Es erfolgt derzeit keine qualitative oder quantitative Be-

handlung des Straßenwassers der Autobahn.

Das im Bereich der Talbrücke anfallende Straßenoberflächenwasser soll künftig

über ein Absetz- und Regenrückhaltebecken gereinigt und gedrosselt an den be-

nachbarten Vorfluter abgegeben werden. Im Zuge der streckenbaulichen Anpas-

sungsmaßnahme gelingt es auch in geringerem Umfang, Teile der weiterführen-

den Autobahnstrecke an diese neue Beckenanlage anzuschließen. Der Entwäs-

serungsabschnitt der zukünftig einer regelgerechten Behandlung zugeführt wer-

den kann reicht von Bau-km 0+780 bis 1+268, wovon der Bereich von Bau-km

0+929 bis 1+268 das Brückenbauwerk umfasst. Als Vorflut dient wie auch im Be-

stand ein ca. auf Höhe der KG 42 beginnender und von dort entlang der BAB A 7

verlaufender Entwässerungsgraben, der in Abstimmung mit dem Wasserwirt-

schaftsamt Bad Kissingen als Gewässer 3. Ordnung anzusehen ist. Die Beschaf-

fenheit des Vorfluters weist auf eine gute Versickerfähigkeit des Untergrundes

hin. Für den Nachweis der Reinigungsstufe (Durchgangswert des Absetzbe-

ckens) wird daher auch eine Einspeisung in das Grundwasser berücksichtigt.

Das im Entwässerungsabschnitt von Bau-km 0+780 bis 1+268 anfallende Stra-

ßenwasser wird zukünftig über Mulden, Gräben und Rohrleitungen zunächst dem

geplanten Absetzbecken zugeleitet. Im Absetzbecken selbst werden Schwebstof-

fe sedimentiert und es erfolgt die Rückhaltung mineralölhaltiger Flüssigkeiten.

Aufgrund der Sensibilität des Vorfluters wird ein Becken der Kategorie D21d ge-

mäß Merkblatt DWA-M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regen-

wasser der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.

V., Hennef) gewählt. Für den Havariefall eines Tanklastzuges ist hier eine Auf-

fangmöglichkeit für 30 m³ Leichtflüssigkeit vorgesehen.

Nach dem Absetzbecken wird über ein Tauchrohrsystem das Regenrückhaltebe-

cken mit dem vorgereinigten Wasser beschickt. Das Rückhaltevolumen ist so

bemessen, dass auch bei einem dreijährigen Starkregenereignis nur ein Dros-

selabfluss von maximal 15 l/s an den Vorfluter abgegeben wird. Bei Regenereig-

nissen größerer Jährigkeit springt – i. d. R. nur kurzzeitig – eine Überlaufschwelle

an, die das Becken unmittelbar in den Graben entlastet.

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Da die Beckenanlage erst nach dem Abbruch der bestehenden Brückenpfeiler

endgültig fertiggestellt werden kann, wird eine provisorische Übergangslösung

für die Entwässerung der Brücke und Autobahn bis zur Fertigstellung der Talbrü-

cke Klöffelsberg vorgesehen.

Im Zuge der Übergangslösung werden die Transportleitung, die Mulden und

Gräben, die Zulaufumleitung sowie ein Teil des RRB errichtet. Das Straßenwas-

ser wird dann provisorisch bis zur endgültigen Herstellung der Beckenanlage

über das teilerrichtete RRB zurückgehalten.

Die im streckenbaulichen Angleichungsbereich gelegenen Abschnitte von Bau-

km 0+335 bis 0+780 und 1+268 bis 1+880 können aufgrund der Höhenverhält-

nisse nicht der Beckenanlage zugeführt werden, die Entwässerung erfolgt daher

wie im Bestand über Rinnen, Straßeneinläufe, Mulden und die vorhandenen

Entwässerungsgräben.

Das Bauvorhaben berührt keinen ausgewiesenen Wasserschutzgebietes und

Überschwemmungsgebiete.

4.13 Straßenausstattung

Die Beschilderung erfolgt nach den einschlägigen Richtlinien. Überwiegend wer-

den die bestehenden Verhältnisse wieder hergestellt.

Die Markierung wird nach den Richtlinien für Markierung an Straßen - RMS aus-

geführt.

Art und Umfang passiver Schutzeinrichtungen richtet sich nach den Richtlinien

für passive Schutzeinrichtungen an Straßen - RPS (2009). Im Mittelstreifen

kommen durchweg Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe H2 zum Einsatz. Die

Außenkappen der Talbrücke erhalten jeweils ein blickdichtes Geländer mit

1,20 m Höhe, um die Blendwirkung der Scheinwerfer in das unmittelbar benach-

barte FFH-Gebiet zu reduzieren.

Bestehende Wildschutzzäune werden in gleichem Umfang nach Beendigung der

Bauarbeiten wieder hergestellt.

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5 ANGABEN ZU DEN UMWELTAUSWIRKUNGEN

Die folgenden Angaben zu den Umweltauswirkungen erfüllen die Forderung

nach einer „allgemein verständlichen nicht technischen Zusammenfassung“ nach

§ 6 UVPG.

5.1 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

5.1.1 Bestand

Die nächstgelegenen Siedlungsflächen liegen in den Ortsteilen Langendorf und

Machtilshausen sowie in Fuchsstadt, in über 1 km Entfernung zur Autobahnbrü-

cke. Machtilshausen und Fuchsstadt werden durch die bewaldeten Flächen des

Klöffelsbergs und des Kreuzbergs bzw. des Kohlenbergs abgeschirmt. Nördlich

der geplanten Baumaßnahme im Bereich der Anschlussstelle Hammelburg nä-

hert sich die Autobahn bis auf ca. 500 m den Ortsteilen Langendorf und

Machtilshausen, so dass in diesem Bereich Vorbelastungen bestehen.

Den Waldflächen am Kohlenberg südwestlich der A 7 ist gemäß Waldfunktions-

plan eine besondere Bedeutung für lokalen Lärmschutz zugewiesen.

Das Untersuchungsgebiet (UG) ist aufgrund der Autobahnnähe durch Verlär-

mung für die Erholungsnutzung ungeeignet. Ausgewiesene Wanderwege sind im

UG nicht vorhanden.

5.1.2 Umweltauswirkungen

Das Vorhaben betrifft die Erneuerung der bestehenden Autobahnbrücke. Eine

Erhöhung der Verkehrsbelegung aufgrund der Bauwerkserneuerung ist nicht zu

erwarten.

Damit sind für das Schutzgut Mensch keine über das bisherige Maß hin-

ausgehenden Beeinträchtigungen zu erwarten.

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5.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt

5.2.1 Bestand

Das UG zeigt neben der Autobahn inkl. der Autobahnnebenflächen mit Ver-

kehrsbegleitgrün und dem Rastplatz "Klöffelsberg" landwirtschaftliche, meist als

Acker genutzte Flächen, bewaldete Bereiche, Obstwiesen mit Grünland unter-

schiedlicher Nutzungsintensität und den markanten, überwiegend biotopkartier-

ten Trockenhang des Klöffelsberges. Kleinflächig in der Regel entlang der Nut-

zungsgrenzen bzw. der Gräben ziehen sich Gras-Kraut-Säume. Im Tal-grund

quert die Kreisstraße KG 42 das UG.

Zusammenfassende Bewertung des Untersuchungsgebiets hinsichtlich der

Bedeutung für das Schutzgut Pflanzen und Tiere

Bereiche mit geringwertiger ökologischer Bedeutung

• intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen;

• Straßenbegleitgrün auf den Autobahnböschungen;

• Rastplatz „Klöffelsberg“;

• befestigte, begradigte Grabenabschnitte;

Bereiche mit lokaler Bedeutung (Bedeutung für die nähere Umgebung)

• begradigte, unbefestigte Grabenabschnitte z.T. mit Ufergehölzen;

• gut strukturierte Gehölzbestände der großflächigen Autobahnböschungen;

• naturnahe, kleinflächige Einzelgehölze, Hecken und Gebüsche;

Bereiche mit regionaler Bedeutung (Bedeutung für den Landkreis)

• gut strukturierte Biotopkomplexe westlich der BAB mit Obstwiesen, naturnahen Gehölzen, Waldbestand, extensivem Grünland – Teilflächen biotopkartiert;

Bereiche mit überregionaler Bedeutung (landesweite bzw. naturraumübergrei-

fender Bedeutung)

• nach BayNatSchG geschützte Flächen;

• FFH-Gebiet westlich und östlich der Autobahn;

• gut strukturierte Hangbereiche des Klöffelsberges;

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Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurden bei ei-

ner Begehung des Brückenbauwerks zwei Große Mausohren gefunden. Auf-

grund der Biotopstrukturen ist das Vorkommen weiterer Fledermausarten, ver-

schiedener Vogelarten sowie von Schlingnatter und Zauneidechse im UG poten-

ziell möglich. Des Weiteren konnten Siebenschläfer, Glücks-Widderchen,

Schmetterlingshaft und Rotflügelige Ödlandschrecke als nicht-saP-relevante Art

erfasst werden.

Als Konfliktvermeidende Maßnahmen werden aufgrund der saP folgende

2 Maßnahmen festgelegt:

• In Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten werden unmittelbar vor evtl.

durchzuführenden Sprengarbeiten die Überbauten jeweils auf das Vorkom-

men von Fledermäusen von einer Fledermausfachkraft kontrolliert. Evtl. vor-

kommende Individuen werden in ein geeignetes Ersatzquartier verbracht; • Freimachen des Baufeldes außerhalb der Brutzeit.

Folgende Maßnahmen dienen der Eingriffsminimierung:

• Reduzierung von 9 auf 7 Pfeilerpaare;

• Bauausführung in Vorschubtechnik;

• Schutz angrenzender Biotopflächen und von Einzelbäumen während der Bau-

zeit;

• Nutzung bestehender Wege und Ackerflächen sowie des Autobahnrastplatzes

für Baustelleneinrichtungen, -zufahrten und Lagerflächen;

• Anlage eines Absetzbeckens und Rückhaltebeckens unter dem Brückenbau-

werk zur geordneten Brückenwasserabführung;

• Anordnung eines blickdichten Geländers auf den Überbauten der Talbrücke

zur Reduzierung der Licht- und Lärmemissionen in die Umgebung und insbe-

sondere in den Naturraum des benachbarten FFH-Gebietes sowie zur Redu-

zierung des Kollisionsrisikos.

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5.2.2 Umweltauswirkungen

Unter Berücksichtigung der eingriffsminimierenden Maßnahmen sind durch den

Ersatzneubau der Klöffelsberg-Talbrücke folgende Eingriffsschwerpunkte zu er-

warten:

• Temporäre Verdichtung von Bodenflächen, temporäre Nutzung von Ackerflä-

chen

=> ausgleichbar durch Rekultivierung nach Abschluss der Baumaßnahmen;

• Verlust und Überformung der autobahnbegleitenden Böschungsgehölze im di-

rekten Eingriffsbereich;

=> wiederherstellbar durch Bepflanzung /Stockaustrieb im Rahmen der Ge-

staltungsmaßnahmen;

• Verlust und Überformung von Gehölz- und Offenlandbiotopen sowie von Gra-

benabschnitten im Bereich des Baufeldes;

Damit wird ein naturschutzfachlicher Ausgleich von 0,21 ha erforderlich, der

durch Auslichtung der verbuschten Hangbereiche am Klöffelsberg realisiert wird.

Unter Berücksichtigung der in der saP festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen

sind keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt.

Damit sind keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen für das

Schutzgut Pflanzen und Tiere zu erwarten.

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5.3 Schutzgut Boden

5.3.1 Bestand

Das UG liegt innerhalb der geologischen Raumeinheit "Fränkische Platten", die

durch flachwelliges und flachhügeliges, teilweise zertaltes Relief charakterisiert

werden kann. Westlich von Schweinfurt ist die Beteiligung von Löß an der Bo-

denentwicklung besonders hervorzuheben.

In den durch Lössablagerungen geprägten nördlichen Teilen des UG haben sich

v.a. tiefgründige Parabraunerden und Braunerden mit hoher Ertragsfähigkeit

entwickelt.

Aus den Verwitterungsböden über plattigem Muschelkalk sind in der Regel

Rendzinen bis Braunerde-Rendzinen sowie Pararendzinen aus lehmigen, kalk-

steinführenden Decken entstanden. Die Böden weisen in der Regel gute Nähr-

stoffversorgung, jedoch im Sommer extreme Trockenheit auf, sodass sie meist

als Waldstandorte oder an sonnigen Hanglagen als Weinstandorte z.T. im

Wechsel mit Trocken- und Halbtrockenrasen sowie Obstbau genutzt werden.

Die warm-trockenen kalkigen Hangbereiche bilden die Entwicklungsgrundlage für

magere Vegetationsstandorte wie Kalkmagerrasen mit Vorkommen von seltenen

und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. Sie werden im Regionalplan als "land-

schaftliche Vorbehaltsgebiete (7)" ausgewiesen. Die nicht vollständig gefestigten

Kalkschutthalden bilden Standorte für Pionierrasen.

Vorbelastungen der Böden bestehen durch die Versiegelung und Schad-

stoffimmissionen im Bereich der Autobahn und der Kreisstraße. Die Bodenver-

hältnisse der landwirtschaftlich genutzten Flächen sind anthropogen verändert.

5.3.2 Umweltauswirkungen

Durch die Bauwerkserneuerung der bestehenden Talbrücke und die Reduzie-

rung der Pfeilerpaare werden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden mini-

miert. Baubedingte Verdichtungen und Beeinträchtigungen werden nach Ab-

schluss der Bautätigkeit wieder rekultiviert.

Damit sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu

erwarten.

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5.4 Schutzgut Wasser

5.4.1 Bestand

Das obere Grundwasser (GW)-Stockwerk wird durch den Muschelkalk gebildet.

Die hydrogeologische Einheit des Unteren Muschelkalks im südlichen UG ist sili-

katisch-karbonatisch geprägt. Die Kalk- und Kalkmergelsteine bilden Kluft- z.T.

Karst-Grundwassergeringleiter. Die Kluft- (Karst-) Grundwasserleiter zeigen ge-

ringe bis mäßige Gebirgsdurchlässigkeiten, die Kluft-(Karst-) Grundwasserleiter/

Grundwassergeringleiter zeigen (stark) variable Gebirgsdurchlässigkeiten. Im

nördlichen UG sind silikatisch geprägte Kluft-(Poren-) Grundwasserleiter mit ge-

ringen bis mäßigen Gebirgsdurchlässigkeiten oder Kluft-(Poren-) Grundwasser-

leiter/ Grundwassergeringleiter mit (stark) variablen Gebirgsdurchlässigkeiten zu

finden.

Die Kalksteine des Muschelkalks weisen nur geringe Speicherkapazitäten auf, so

dass zusammen mit dem vergleichsweise trocken-warmen Klima die Grundwas-

serneubildungsrate relativ gering ist.

Stillgewässer sind im UG nicht vorhanden.

Als Fließgewässer sind die begradigten und abschnittsweise befestigten Entwäs-

serungsgräben zu nennen. Zur Gewässergüte liegen keine Angaben vor.

Im UG sind keine Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiete vorhanden. Die im

FNP dargestellten Grundwasser-Schutzzonen sind aufgehoben.

Der Vorbelastungen des Schutzgutes Wasser bestehen im UG durch Versiege-

lung und Schadstoffimmissionen im Bereich der Autobahn und entlang der Kreis-

straße sowie durch Nährstoffeinträge durch die Landwirtschaft.

Das Straßenwasser der BAB A 7 wird derzeit ohne qualitative oder quantitative

Behandlung den Gräben zugeführt. Aufgrund der guten Versickerfähigkeit des

Untergrundes sind Einträge in das Grundwasser nicht auszuschließen.

5.4.2 Umweltauswirkungen

Mit der Errichtung des Absetz- und Regenrückhaltebeckens für die Straßenober-

flächenwässer wird eine Minimierung von Schadstoffeinträgen in Grund- und

Oberflächenwasser angestrebt und damit eine erhebliche Verbesserung für

den Wasserhaushalt erreicht.

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5.5 Schutzgut Landschaft

5.5.1 Bestand

Das Landschaftsbild im UG wird durch ein kleinteiliges Strukturmosaik auf den

Hängen beiderseits der Autobahn geprägt. Der Wechsel aus Grünland, Obst-

(Gehölzen), Ackerflächen und Wald stellt positive Strukturen im Landschaftsbild

dar. Der tiefste Punkt des UG liegt im Bereich der KG 42 bei ca. 240 m ü. NN.

Beiderseits steigen die Hänge bis auf je ca. 270 m ü. NN an.

5.5.2 Umweltauswirkungen

Die bestehende Autobahn ist überwiegend dicht eingegrünt, so dass ihre Wir-

kung auf das Landschaftsbild nur in Teilbereichen wahrzunehmen ist.

Das Brückenbauwerk ist im naturnahen Talgrund von mehreren Stellen des UG

aus deutlich zu sehen.

Die im Rahmen der Bautätigkeit zu holzenden Gehölze auf den Autobahnbö-

schungen werden wieder angepflanzt bzw. durch Sukzession entwickelt (Stock-

ausschlag), so dass die eingrünende Wirkung auch zukünftig gegeben ist.

Das Brückenbauwerk wird an bestehender Stelle erneuert. Dabei wird bewusst

die Anzahl der Pfeilerpaare reduziert und auf eine ästhetische Formgebung Wert

gelegt. Das Landschaftsbild wird durch die Maßnahme nicht verschlechtert.

5.6 Schutzgut Luft und Klima

5.6.1 Bestand

Die klimatischen Verhältnisse der Fränkischen Platte können als warm und tro-

cken mit leicht kontinentalem Einschlag charakterisiert werden.

Die Wald- und Gehölzbestände erfüllen lufthygienische Ausgleichsfunktionen

durch Staubfilterung und Gasaustausch. Den Waldflächen am Kohlenberg süd-

westlich der A 7 ist gemäß Waldfunktionsplan eine besondere Bedeutung für den

lokalen Klimaschutz zugewiesen. Direkter Bezug der Waldbestände des UG zu

bedeutenden Wohngebieten ist nicht vorhanden.

Kaltluftentstehungsflächen sind die Acker- und Grünlandflächen sowie die ge-

hölzarmen Magerrasenflächen. Klimarelevante Abflussbahnen mit lokaler Bedeu-

tung für überhitzte Siedlungsbereiche sind im UG nicht vorhanden.

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5.6.2 Umweltauswirkungen

Die Autobahn stellt eine lokal wirksame lufthygienische Belastungsquelle dar, die

durch die Eingrünung der Autobahn gemindert wird. Mit dem Neubau der Brücke

sind keine Steigerungen der Verkehrsbelegung zu erwarten.

Über die Vorbelastungen hinausgehende dauerhafte Beeinträchtigungen

sind damit nicht zu erwarten.

5.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter

5.7.1 Bestand

Im UG sind weder Bodendenkmäler bekannt, noch liegen Vermutungsflächen vor

(Bay. Landesamt für Denkmalpflege, BayernAtlas Plus, Juni 2013).

5.7.2 Umweltauswirkungen

Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten.

5.8 Wechselwirkungen

Im Naturhaushalt besteht ein dichtes Wirkungsgefüge zwischen den einzelnen

Schutzgütern Boden, Wasser, Luft / Klima, Pflanzen und Tiere.

Die Auswirkungen auf dieses Wirkungsgefüge (Wechselwirkungen) werden di-

rekt oder indirekt über die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst.

Darüberhinausgehende Beeinträchtigungen durch Wechselwirkungen und Sum-

mationswirkungen sind nicht zu erwarten.

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5.9 Artenschutz

Im Rahmen des LBP wurde eine Unterlage für die spezielle artenschutzrechtliche

Prüfung erarbeitet (Unterlage 19.1 – Anhang saP).

Folgende saP-relevante Arten wurden im UG nachgewiesen bzw. sind aufgrund

der vorhandenen Biotopstrukturen potenziell möglich:

• Großes Mausohr (Nachweis im Brückenbauwerk);

• weitere Fledermausarten (Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Breitflügel-

fledermaus, Fransenfledermaus, Graues Langohr, Kleinabendsegler, Mops-

fledermaus, Kleine Bartfledermaus - Vorkommen potenziell möglich);

• Schlingnatter und Zauneidechse;

• Höhlenbrütende Waldvögel und Heckenvögel;

• Baumpieper, Gartenrotschwanz, Grünspecht, Nachtigall, Wendehals und

Zippammer;

Gemäß saP-Unterlage werden folgende Vermeidungsmaßnahmen festgelegt:

• In Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten werden unmittelbar vor evtl.

durchzuführenden Sprengarbeiten die Überbauten jeweils auf das Vorkom-

men von Fledermäusen von einer Fledermausfachkraft kontrolliert. Evtl. vor-

kommende Individuen werden in ein geeignetes Ersatzquartier verbracht; • Freimachen des Baufeldes außerhalb der Brutzeit;

Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen sind keine

Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt.

5.10 Natura-2000-Gebiete

Das FFH-Gebiet 5825-371 "Wälder und Trockengebiete östlich Hammelburg"

umfasst insgesamt 10 Teilflächen östlich von Hammelburg, hauptsächlich südlich

der Fränkischen Saale. Die Autobahn verläuft in Nord-Süd-Richtung zwischen

den Teilflächen .08 und .09, deren Randbereich im Untersuchungsgebiet liegen.

Im Rahmen des LBP erfolgte eine FFH-Vorprüfung, die die Auswirkung des Vor-

habens auf die beiden betroffenen Teilflächen beurteilt. Durch den bestandsori-

entierten Brückenneubau sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für Lebens-

raumtypen oder Arten gemäß der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks zu er-

warten. Erhebliche Beeinträchtigungen im Zusammenwirken mit anderen Projek-

ten sind ebenfalls nicht zu erwarten.

Als Fazit wird die Verträglichkeit des Bauvorhabens mit dem Schutzzweck bzw.

den Erhaltungszielen festgestellt.

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5.11 Weitere Schutzgebiete

Teilflächen des Untersuchungsgebietes sind als Naturschutzgebiet (NSG) nach

§ 23 BNatSchG bzw. als Biotop nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG

geschützt. Neben den gesetzlich geschützten Biotopen sind weitere Teilflächen

in der Biotopkartierung des LfU erfasst.

Das NSG 409.01 "Trockengebiete bei Machtilshausen" erstreckt sich in 3 Teilflä-

chen um Machtilshausen. In das UG ragen Randbereiche der Teilfläche am Klöf-

felsberg nordöstlich der Autobahnbrücke.

Folgende Biotopflächen der Biotopkartierung des LfU liegen vollständig bzw. in

Teilbereichen innerhalb des UG:

• 5825-0218 TF 001

"Klöffelsberg" - Teilflächen nach Art. 23 BayNatSchG (früher Art. 13d Bay-

NatSchG) geschützt - kleine Randbereiche innerhalb des UG;

• 5825-0219

"Hecken südlich Klöffelsberg" - Randbereiche der TF 006, 007 reichen bis ins

UG;

• 5825-1113

"Trockenstandorte am Klöffelsberg südwestlich Machtilshausen" - 65 % der

Fläche nach Art. 23 BayNatSchG (früher Art. 13d BayNatSchG) geschützt -

die TF .001, .006, .009 liegen jeweils ca. zur Hälfte innerhalb des UG;

• 5825-1114 TF 001

"Steilhang mit trockener Initialvegetation an der BAB A 7 südwestlich

Machtilshausen" - 49 % der Fläche nach Art. 23 BayNatSchG (früher Art. 13d

BayNatSchG);

• 5825-1142 TF 001

"Brache an der Autobahn östlich Fuchsstadt" - kleine Randbereiche

• 5825-1146 TF 001

"Extensivwiese an der Autobahn südöstlich Langendorf";

Durch den bestandsorientierten Brückenneubau sind keine erheblichen Beein-

trächtigungen der Schutzgebiete zu erwarten. Angrenzende Flächen werden

während der Bautätigkeit durch einen Biotopschutzzaun vor baubedingten Beein-

trächtigungen geschützt.

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Ein bestehender wassergebundene Fahrweg wird als Baustellenzufahrt genutzt,

verbreitert und in Höhe des zu erhaltenden Walnussbaumes geringfügig in östli-

che Richtung und in die äußersten Randbereiche des FFH-Gebiets und des

NSGs „verdrückt“. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Weg wieder auf

2,5 m Kronenbreite zurückgebaut und es werden die ursprünglichen Verhältnisse

wiederhergestellt. Die damit verbundene geringfügige bauzeitige Flächeninan-

spruchnahme des NSGs und der FFH-Schutzgebietsfläche wird in Einvernehmen

mit den Naturschutzbehörden in Kauf genommen, um den Landschaftsbild prä-

genden Walnussbaum zu erhalten.

Die geplante Ausgleichsmaßnahme führt durch Auslichtung und Entbuschung

zur Förderung der standorttypischen Pioniervegetation und zu einer Erhöhung

des Lebensraumangebotes für Pflanzen- und Tiergemeinschaften der Block-

schutthalden und mager-trockener Offenlandflächen z.B. für die im Gebiet vor-

kommenden Falter, Heuschrecken und Grillen. Damit wird insgesamt eine Auf-

wertung für die angrenzenden Biotopflächen erreicht.

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6 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN NACH DEN FACHGESETZEN

6.1 Lärmschutzmaßnahmen

Nach § 41 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist beim Bau oder

der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sicherzustellen, dass keine

schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen wer-

den, sofern dies nach dem Stand der Technik vermeidbar ist.

Gemäß §1 Abs.2, Punkt 2 der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-

immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) ist eine Änderung wesentlich, wenn:

1.) eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen baulich er-

weitert wird oder

2.) durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von

dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms:

• um mindestens 3 dB(A) erhöht wird oder

• auf mindestens 70 dB(A) tags oder 60 dB(A) nachts erhöht wird oder

• wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg

ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 dB(A) tags oder 60

dB(A) nachts durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird.

Die Überprüfung, ob die oben genannten Voraussetzungen der 16. BImSchV

vorliegen ergibt folgendes Ergebnis:

zu 1.) Die Anzahl der vorhandenen Fahrstreifen bleibt unverändert, es liegt keine

bauliche Erweiterung vor.

zu 2.) Beim geplanten Vorhaben handelt es sich um eine brückenbauliche Erhal-

tungsmaßnahme, die die Verkehrsfunktion der BAB A 7 unverändert be-

lässt und keine Steigerung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit mit sich

bringt. Kennzeichnend für einen erheblichen baulichen Eingriff ist aber ge-

mäß Ziffer 10.1 Nr. 2 der Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97)

der Eingriff in die Verkehrsfunktion der Straße im Sinne einer Steigerung

der verkehrlichen Leistungsfähigkeit. Weiterhin wird in Ziffer 10.1 Nr. 2 der

VLärmSchR 97 explizit ausgeführt, dass Erhaltungs- bzw. Erneuerungs-

maßnahmen keinen erheblichen baulichen Eingriff darstellen. Bei der vor-

gesehenen Bauwerkserneuerung mit streckenbaulicher Anpassung handelt

es sich somit um keinen erheblichen Eingriff.

Damit sind die Anspruchsvoraussetzungen der 16. BImSchV auf Maßnahmen

des Lärmschutzes nicht erfüllt.

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6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen

Im Einzugsbereich der geplanten Baumaßnahme liegen keine Bereiche, die dem

dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen. Die nächstliegenden Wohnsied-

lungen von Fuchsstadt und Langendorf sind mit mehr als 1 km Entfernung so

weit abgelegen, dass sich dort keine Beeinträchtigungen hinsichtlich der Luftqua-

lität aus dem Autobahnbereich ergeben.

Besondere Maßnahmen zum Schutz vor Luftschadstoffen sind nicht erforderlich.

Zur Verringerung der Blendwirkung von Scheinwerfern und Lichtreflexen in das

unmittelbar angrenzende FFH-Gebiet werden an den außenliegenden Fahrbahn-

rändern im Talbrückenbereich jeweils 1,20 m hohe blickdichte Geländer vorge-

sehen.

6.3 Maßnahmen zum Gewässerschutz

Durch die Baumaßnahme sind weder Überschwemmungs- noch Wassergewin-

nungsgebiete betroffen.

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6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen

Im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) werden folgende Maßnahmen

festgelegt:

V1saP - Zeitliche Beschränkung der Holzung

• Baufeldfreimachung ausschließlich in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar

(außerhalb der Brutzeit von Vögeln);

V2saP - Fledermausschutzmaßnahme

• In Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten werden unmittelbar vor evtl. durchzuführenden Sprengarbeiten die Überbauten jeweils auf das Vorkom-men von Fledermäusen von einer Fledermausfachkraft kontrolliert. Evtl. vor-kommende Individuen werden in ein geeignetes Ersatzquartier verbracht;

• Diese Vermeidungsmaßnahme gilt analog auch für andere im Überbau evtl. vorkommende Arten (insbesondere Siebenschläfer u. a.);

• Durch den sukzessiven Abbruch der alten Überbauten und den sukzessiven

Bau der neuen Überbauten stehen den Fledermäusen bauzeitig und für die

Zukunft ununterbrochen Quartiere zur Verfügung;

S1 - Biotop-Schutzzaun und Einzelbaumschutz

• Errichtung von Biotopschutzzäunen gem. DIN 18920 und RAS-LP 4 im Be-

reich angrenzender schützenswerter Gehölz- und Biotopflächen;

• Einzelbaumschutz gem. DIN 18920 und RAS-LP 4 für angrenzende erhal-

tenswerte Einzelbäume;

A1 - Offenlandausgleich "Klöffelsberg"

• Auslichtung und Entbuschung der Kalkschotterhalde;

G1 bis G3 - Gestaltungsmaßnahmen

• G1 - Ansaat

• G2 - Gehölzpflanzung / Stockaustrieb

• G3 – Auflassung/ Renaturierung des Autobahnrastplatzes;

6.5 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete

Der Bauabschnitt liegt außerhalb bebauter Gebiete. Besondere Einpassungs-

maßnahmen sind daher nicht erforderlich.

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7 KOSTEN

Die ermittelten Gesamtkosten betragen 22,421 Mio. €. Kostenträger ist die Bun-

desrepublik Deutschland. Weitere Kostenträger sind nicht beteiligt.

8 VERFAHREN

Zur Erlangung des Baurechts wird ein Planfeststellungsverfahren nach § 17

Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchgeführt. Über die Maßnahmenplanung

wurden im Vorfeld des Verfahrens mit dem Markt Elfershausen, den Natur-

schutzbehörden und dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen Abstimmungen

durchgeführt.

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9 DURCHFÜHRUNG DER BAUMASSNAHME

Die Durchführung der Baumaßnahme ist aufgrund der vorhandenen, beträchtli-

chen Schäden an der baulichen Substanz der Talbrücke Klöffelsberg sehr zeit-

nah für die Jahre 2015/2016 vorgesehen.

In der ersten Bauphase ist beabsichtigt, den östliche Überbau der Talbrücke

(Richtungsfahrbahn Fulda) einschließlich der Widerlager und Brückenpfeiler ab-

zubrechen und neu zu errichten. Hierzu wird zunächst der Autobahnverkehr bei-

der Fahrtrichtungen über die jeweils am Baubeginn bzw. Bauende angrenzenden

bestehenden Mittelstreifenüberfahrten auf die Richtungsfahrbahn Würzburg ge-

führt. Aufgrund des im Ausbaubereich im Bestand vorhandenen Zusatzfahrstrei-

fens steht hier eine Fahrbahnbreite von 15,25 m zur Verfügung. Diese Breite ist

für eine verkehrssichere 4+0-Baustellenverkehrsführung gut ausreichend. Die

Herstellung der neuen Brückenüberbauten erfolgt im Taktschiebeverfahren von

den nördlichen Widerlagern aus. Die Herstellung der streckenbaulichen Anglei-

chungsmaßnahmen erfolgt gemeinsam mit den Brückenbauarbeiten.

In der zweiten Bauphase wird der Verkehr mittels 4+0–Verkehrsführung auf die

neu errichtete Richtungsfahrbahn Fulda geleitet. Da diese Fahrbahn eine regel-

gerechte Fahrbahnbreite von 12,00 m anstatt der 11,50 m Bestandsbreite erhal-

ten hat, ist auch für diese Bauphase eine verkehrssichere Verkehrsführung ge-

währleistet. Analog zur Bauphase 2 wird anschließend das Teilbauwerk der Rich-

tungsfahrbahn Würzburg abgebrochen und im Taktschiebeverfahren wieder her-

gestellt. Die Herstellung der streckenbaulichen Angleichungsmaßnahmen erfolgt

wiederum zeitlich parallel zu den Brückenbauarbeiten.

Das Abbruchverfahren für die Überbauten wird im Vorfeld nicht festgelegt. Zum

Einsatz kommen nur zuverlässige, geprüfte Verfahren. Durch geeignete Maß-

nahmen wird sichergestellt, dass keine Gefährdung der gegenüberliegenden

Richtungsfahrbahn und insbesondere des dort laufenden Verkehrs eintreten

kann.

Nach dem Abbruch der Brückenpfeiler der Richtungsfahrbahn Würzburg kann

die Beckenanlage in der vorgesehenen endgültigen Größe errichtet werden.

Bautabuflächen werden mittels Biotopschutzzäunen gesichert.

Die Erschließung der Bauflächen erfolgt über das öffentliche Straßen- und We-

genetz insbesondere die BAB A 7 und die Kreisstraße KG 42. Während der Bau-

zeit ist mit temporären verkehrlichen Einschränkungen auf der KG 42 zu rech-

nen, insbesondere während des Brückenabbruchs sind kurzzeitige Sperrungen

unumgänglich.