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Arbeitshilfe für die Einrichtung von Spielgruppen SPIEL MIT!

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Arbeitshilfefür die Einrichtung von Spielgruppen

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Die Inhalte im Überblick:

1. DefinitioneinerSpielgruppe ....................................... 2

2. Trägerschaft ................................................................ 3

3. Betriebserlaubnis........................................................ 4

4. Räumlichkeiten ........................................................... 5

4.1 LageundBeschaffenheitderRäume ......................... 5

4.2 Ausstattung ................................................................. 5

4.3 EinbeziehungvonweiterenInstitutionen .................... 5

5. StrukturderSpielgruppen .......................................... 7

6. Öffnungs-undBetreuungszeiten ................................ 8

7. Personal ...................................................................... 9

8. PädagogischeKonzeptionderSpielgruppe ............. 10

9. Zusammenfassung .................................................... 11

Arbeitshilfe für die Einrichtung von Spielgruppen

AnfragenzurGründungvonSpielgruppenhabenbeideLan-

desjugendämter in NRW veranlasst, eine Arbeitshilfe für

JugendämterundTrägerbzw.interessierteTrägervonSpiel-

gruppen zu entwickeln. Diese soll dazu dienen, Initiatoren

vonSpielgruppenundElterneineOrientierungshilfe zuge-

ben,wiedieRahmenbedingungenfürdieseBetreuungsform

gestaltetseinmüssen,umeineBetriebserlaubnisnach§45

SGB(Sozialgesetzbuch)VIIIzuerhalten.

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Spielgruppen sind ein niederschwelliges sozialpädagogi-

schesAngebot,indemKinderabeinemJahrbiszumEintritt

ineineKindertageseinrichtungbetreutwerden.Essindfes-

teGruppenfürKinder,diedenKontaktzuanderenKindern

ermöglichen und ihnen soziale Erfahrungen in einer über-

schaubaren,möglichst altersgemischtenGruppe vermitteln

sollen.

Sie tragen zu einem differenzierten bedarfsgerechten Be-

treuungsangebot bei und sind ein Baustein innerhalb des

NetzwerkesderBetreuungs-undFörderangeboteinNRW.

SpielgruppensindEinrichtungengemäߧ22SGBVIII,jedoch

keineKindertageseinrichtung nachdemKinderbildungsge-

setz (KiBiz)NRW. Ihr inhaltlichesAngebotrichtetsichnach

demAlterunddenindividuellenBedürfnissenderKinder.

Im Alter zwischen einem und vier Jahren durchleben Kin-

derwichtigeEntwicklungsphasen,indenensichwesentliche

Fortschritte zur Eigenständigkeit eines Kindes vollziehen.

DiesesindinderSpielgruppeindividuellundimZusammen-

wirkenmitdenElternzubegleiten.

ImVordergrundstehendieBedürfnissederKindernach

• emotionalerWärme

• Zuwendung

• GeborgenheitundSicherheit

KinderbrauchenErfahrungsräume,dievonverlässlichenBe-

zugspersonenverstehendund fürsorglichgestaltetwerden,

damitKinderinihrerganzheitlichenEntwicklungpositiveEr-

fahrungenmachen.

DasLebeninaltersübergreifendenBezügenerlaubtKindern,

sichvielseitigesozialeErfahrungen,Kenntnisse,Fähigkeiten

undFertigkeitenanzueignen,diesiefürihreigenaktivesHan-

delnbenötigen.

KinderwerdeninSpielgruppeninihrerSelbständigkeit

gefördertundlernen,ineinemfürihrErlebenüber-

schaubarenZeitraum,sichvondenElternzulösenund

aufandereBeziehungenzuErwachsenenundKindern

einzulassen.

1. Definition einer Spielgruppe

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GrundfürdieErrichtungvonSpielgruppenisthäufigdasIn-

teressederEltern,ihrenKindernfrühKontaktemitanderen

Kindernzuermöglichen.

Solche Betreuungsangebote bieten öffentliche und

freie Träger der Jugendhilfe an:

• anderefreieTräger(z.B.DeutschesRotesKreuz,

Arbeiterwohlfahrt,DerParitätischemitseinen

angeschlossenenMitgliedsorganisationen,)

• konfessionelleTrägerderJugendhilfe

• Kreise,Städte,Gemeinden

• Eltern,diesichzueinemTrägerverein

zusammenschließen,umeigenständig

dieTrägerschaftderSpielgruppezuübernehmen

• PrivateTräger,z.B.EinzelpersonenwieeineErzieherin

mitmindestens2-jährigerBerufserfahrung

Weitere beratende Hinweise können bei den örtlichen Ju-

gendämterneingeholtund/oderdem„GlossarzurGründung

einerTageseinrichtungfürKinder“mitdemTitel„Erfolgreich

starten!“entnommenwerden.

DerErstkontaktmitdemörtlichzuständigenJugend-

amtisterforderlich,denndasörtlicheJugendamtist

zuständigfürdieBedarfsplanungunddieSchaffung

vonKita-Plätzen.DasJugendamtberätundinformiert

überdieBedarfsentwicklungundkenntdieEinrichtun-

gen.

2. Trägerschaft

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Spielgruppen bedürfen aufgrund ihrer Angebotsstruktur

einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Darin legt der

Gesetzgeber fest,dassTrägereinerEinrichtung,dieKinder

ganztägigodereinenTeildesTagesbetreuen,eineBetriebs-

erlaubnisbenötigen.

IneinerSpielgruppewerden inderRegelgleichzeitigmehr

als 5 Kinder betreut. Sie gilt als Tageseinrichtung gemäß

§22SGBVIII,abernichtalsEinrichtungnachdemKinder-

bildungsgesetz(KiBiz)NRW.Eine finanzielle Förderung mit

Landesmitteln (KiBiz) ist deshalb nicht möglich.

3. Betriebserlaubnis

Der Antrag auf Betriebserlaubnis ist über das örtliche Ju-

gendamtandasLandesjugendamtzustellen.

FürdieErteilungeinerBetriebserlaubniswirdbenötigt

�� AngabenzurTrägerschaft

�� OrtundAdressederSpielgruppe

�� AngabenzudenRäumen–Grundrisspläne–

�� AngabenzumAußengelände

�� AngabenzumPersonal(Personalbogen):

BenennungderLeitungundder2.Kraft,

PersonalunterlagennurvonderLeitung,

beruflicherWerdegangundAbschlusszeugnisder

fachlichenAusbildungsowieVorlagedererwei-

tertenFührungszeugnisse§30aBundeszentral-

registergesetz(BZRG)vonjederMitarbeiterinund

jedemMitarbeiter.

�� Gruppengröße

�� dasAlterbzw.dasGeburtsdatumderKinder

�� AngabenzurÖffnungszeit

�� einepädagogischeKonzeption

�� dieStellungnahmenderunterPunkt4.3aufge-

führtenInstitutionen

AusführlicheInformationen,wichtigeBroschürenso-

wieAnträgezurErteilungderBetriebserlaubnisfinden

SieaufdenjeweiligenInternetseitenderLandesju-

genämter/Kindertageseinrichtungenunter:

www.lvr.de

www.lwl.org

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Bei der Planung einer Spielgruppe sind viele unterschied-

licheAspektezubeachten.AuchdasZusammenarbeitenmit

verschiedenenÄmternisterforderlichwiez.B.demBauamt

(Nutzungsänderungsantrag, Brandschutz), der Unfallkasse,

demGesundheitsamtoderderBerufsgenossenschaft).

4.1 Lage und Beschaffenheit der RäumeBeiderAuswahlderRäumesolltebeachtetwerden:

• dieErreichbarkeitdurchdieEltern

• Lage,GrößeundBeschaffenheit

wieBelichtungundBelüftung

wieErreichbarkeitundFluchtmöglichkeitenimBrandfall

• guterreichbarer,beheizbarerSanitärbereichmitPflege-

undWickelbereichundWarmwasseranschluss

• NutzungeinerKüche

• eigeneAußenspielflächeamHausoderinerreichbarer

Nähe

WeitereAusführungendazukönnenderalsAnlagebeigefüg-

tenTabelleentnommenwerden.

Die alleinige Nutzung der Räume durch eine Spielgruppe

musswährendderBetreuungszeitgesichertsein.

ZumSchutzederKinderbestehtRauchverbotindenRäumen.

Hygienische Anforderungen des Gesundheitsamtes sind zu

beachten,insbesonderewenneineDoppelnutzungaußerhalb

derBetreuungszeitenderSpielgruppevorliegt.

4.2 AusstattungZurAusstattunggehören:

• kindgemäßesMobiliar

• unterschiedlichgestalteteSpieleckenundRückzugsbe-

reiche(Bodenspielflächen)

• altersgemäßesSpiel-undBeschäftigungsmaterial

• separateWickelmöglichkeitmitentsprechendemZubehör

• Telefon/Handy

• ErsteHilfeKasten(DIN13157)

Unfallschutzmaßnahmen sind entsprechend der Stellung-

nahmedesVersicherungsträgersauszuführen.

4.3 Einbeziehung von weiteren InstitutionenFolgendeÄmter/Versicherungensindeinzubeziehen:

Jugendamt

• DasörtlicheJugendamtistfürdieJugendhilfeplanung

unddieErmittlungderBetreuungsbedarfevorOrtverant-

wortlichundvonAnfanganindiePlanungeinzubeziehen.

• BauordnungsamtundBrandschutz:

BeiderSuchenachgeeignetenRäumenistdasBauord-

nungsamtzubeteiligen.Hiergehtesumbauordnungs-

rechtlicheFragenundggf.umdieBeantragungeiner

Baunutzungsänderung,wenndieRäumebishernichtzur

Kinderbetreuunggenutztwerden.

4. Räumlichkeiten

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DieörtlicheFeuerwehrmusseinbezogenwerden,umalle

FragendesBrandschutzeszuprüfen–z.B.obgeeignete

Rettungswegevorhandensind.

• Gesundheitsamt

DasGesundheitsamtistalsBeratungsinstanzzusehen

undwirddieAusstattungundNutzungderRäumeunter

BeachtungderGesundheits-undHygienevorschriften

prüfen.

DieUnfallkasseNRWistzuständigfürKinderin

SpielgruppeninkommunalerTrägerschaft,inTräger-

schaftderfreienJugendhilfeundfürSpielgruppenvon

gemeinnütziganerkanntenTrägern.

UnfallkasseLandesunfallkasseNordrhein-Westfalen

Ulenbergstr.1

40223Düsseldorf

DieBerufsgenossenschaftistzuständigfürKinder

inSpielgruppeninprivaterTrägerschaft(nichtals

gemeinnütziganerkannt).

Berufsgenossenschaftfür

GesundheitsamtundWohlfahrtspflege

Pappelallee35/37

22089Hamburg

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DieGruppenstrukturistvonmehrerenRahmenbedingungen

abhängig;zumeinenistdieGröße,LageundBeschaffenheit

derRäumeindenBlickzunehmenundzumanderendasAl-

terderKinder.

JejüngerdieKindersindundjealtershomogenerdieZusam-

mensetzung derGruppe ist, desto kleiner und damit über-

schaubarersolltedieKindergruppesein.

5. Struktur der Spielgruppen

FolgendeGruppengrößeistmöglich:

Biszu10PlätzenfürKinderabeinemJahrbiszudreiJahren

bzw.biszumÜbergangineinenKindergarten.

DieGruppenstärkeistabhängigvondentatsächlichenGege-

benheiten.

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InderRegelsindSpielgruppenjenachBedarfderEltern2-

bis 5mal wöchentlich vormittags und/oder nachmittags für

3–4Stundengeöffnet.

DiesesPapier ist auf eineWochenöffnungszeit von rund 15

Stunden ausgerichtet. Die fachlichen Anforderungen sind

damitgegenübereinerKiBiz-Gruppe(Betreuungszeitenvon

mind. 25Wochenstunden) deutlich abgesenkt. Jemehr die

ÖffnungszeitenderGruppebeziehungsweisedieBetreuungs-

zeitenderKinderdemNiveaueinerKiBiz-Gruppeangenähert

werden, destomehr sind auchdiehöherenAnforderungen,

zumBeispielinkonzeptionellerundpersonellerHinsicht,zu

realisieren.WennumfangreichereBetreuungszeiten für ein

Kindnotwendigsind,erscheintderBesucheinerRegelkin-

dertageseinrichtungnachKiBizsinnvoll.

Wenn eine Übermittagbetreuung angeboten werden soll,

handeltessichnichtmehrumeineSpielgruppe.

Die Regelmäßigkeit der Betreuungszeiten trägt dazu bei,

dassdieKinderzudenanderenKindernderGruppeKontakte

undBeziehungenaufbauen.DieBetreuungstagesolltenver-

lässlichundüberdieWochegleichmäßigverteiltsein.

Esistmöglich,dassverschiedeneSpielgruppenzeitversetzt

dieselbenRäumebenutzenkönnen.

Solltensich imLaufedesBetriebesÖffnungs-undBetreu-

ungszeitenüberdasAngebotderSpielgruppehinausalser-

forderlichherausstellen,geltennichtmehrdievorliegenden

RahmenbedingungenfüreineSpielgruppe.

BittesetztenSiesichindiesemFallmitdenzuständigenAn-

sprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Landesju-

gendämterinVerbindung.

6. Öffnungs- und Betreuungszeiten

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FürdieBetreuungderKindersindeinesozialpädagogische

FachkraftundeineweiteregeeigneteKrafterforderlich.

Die Fachkraft leitet die Gruppe kontinuierlich. Die für die

GruppeeingestelltenPersonenmüssen–zumAufbaueiner

verlässlichenundstabilenBindung–festeBezugspersonen

für dieKinder sein.Nur so ist ein guterBeziehungsaufbau

möglich.

7. Personal

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MitderBeantragungeinerBetriebserlaubnissinddieGrund-

zügeeinerpädagogischenKonzeptionderSpielgruppedar-

zulegen.Ausdieser soll hervorgehen,welcheZiele und In-

halte die pädagogische Arbeit bestimmen undmit welcher

HaltungundwelchenMethodendieseumgesetztwerden.

FürdieReflektionundWeiterentwicklungderArbeit inden

Spielgruppensollte fachlicheUnterstützung z.B. vomörtli-

chen Jugendamt oder fachlichen Netzwerken in Anspruch

genommen werden. Insbesondere der fachliche Austausch

undderinformelleKontaktzuumliegendenTageseinrichtun-

genfürKinderistempfehlenswert.

InderpädagogischenKonzeptionsindnebenAussagenzum

Trägerprofil,derStrukturderEinrichtung,demTagesablauf

etc. vor allemAussagen zur Gestaltung der Eingewöhnung

besonderswichtig.

8. Pädagogische Konzeption der Spielgruppe

DieEingewöhnungsphaseistinengerZusammenar-

beitmitdenElternzugestalten.

AlleBeteiligtenbrauchenfürdenEingewöhnungspro-

zessZeit.

EineindividuelleEingewöhnungdesKindesistnotwen-

dig.DeshalbistdieAnwesenheiteiner

BezugspersonindieserPhaseunbedingterforderlich.

DieTrennungvondenElternsollteaufkeinenFallzu

frühvollzogenwerden.DasKindsolltedenZeitpunkt

bestimmen.

DiefürdieRegionzuständigenFachberaterinnenundFach-

berater der Landesjugendämter stehen für Informationen

undBeratungzurVerfügung.

www.kita.lvr.de oder www.lwl.org/kita

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Spielgruppe

Erlaubnis gemäß

§ 45 SGB VIII

• AntragüberdasörtlicheJugendamteinreichen

• AntragsvordruckeimNetzbeiderLandesjugendämter:

-www.kita.lvr.de

-www.lwl.org/kita

Räume und deren

Prüfung

• EinRaum(ca.45qm)mitausreichenderSpiel-undBewegungsfläche

• Ggf.einRuheraum/Ausweichraum

• Sanitärbereich/Pflege-undWickelbereich

• Küchennutzung

• AbstimmungmitderBauaufsicht,demBrandschutz,demGesundheitsamt

• BerücksichtigungderAnforderungenderUnfallkasse/ggf.Berufsgenossenschaft

Außengelände • EinAußengeländeamHausoderinerreichbarerNähe

(jelängerdieBetreuungszeit,umsowichtiger)

Anzahl und Alter

der Kinder

• Maximal10PlätzefürKinderab1Jahrbis3Jahre(ÜbergangineinenKindergarten)

Öffnungszeit • 2-bis5malinderWoche,(vormittagsund/odernachmittags)

• 3–4StundentäglichproGruppe

Personal • 1sozialpädagogischeFachkraft

• 1weiteregeeigneteKraft(festeBezugsperson)

9. Zusammenfassung

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Die Herausgeber:

LVRLandschaftsverbandRheinland

www.lvr.de

LWL-LandschaftsverbandWestfalenLippe

www.lwl.org

Text und Konzeption:

LVR-Landesjugendamt,FachbereichKinderundFamilie

LWL-Landesjugendamt,FachberatungKindertagesbetreuung

Foto:

VolkerLannert,Bonn,www.vlannert.de

undprivat

Layout und Druck:

LVR-Druckerei

Stand:

August2012

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LWL-Landesjugendamt Westfalen

Warendorfer Str. 25, 48145 Münster

www.lwl.org

LVR-Landesjugendamt Rheinland

Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln

www.jugend.lvr.de