Klimawandel begrenzen Entwicklung ermöglichen Anika Schroeder.
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Arbeitshilfefür die Einrichtung von Spielgruppen
spieL MiT!
Die Inhalte im Überblick:
1. DefinitioneinerSpielgruppe ....................................... 2
2. Trägerschaft ................................................................ 3
3. Betriebserlaubnis........................................................ 4
4. Räumlichkeiten ........................................................... 5
4.1 LageundBeschaffenheitderRäume ......................... 5
4.2 Ausstattung ................................................................. 5
4.3 EinbeziehungvonweiterenInstitutionen .................... 5
5. StrukturderSpielgruppen .......................................... 7
6. Öffnungs-undBetreuungszeiten ................................ 8
7. Personal ...................................................................... 9
8. PädagogischeKonzeptionderSpielgruppe ............. 10
9. Zusammenfassung .................................................... 11
Arbeitshilfe für die Einrichtung von Spielgruppen
AnfragenzurGründungvonSpielgruppenhabenbeideLan-
desjugendämter in NRW veranlasst, eine Arbeitshilfe für
JugendämterundTrägerbzw.interessierteTrägervonSpiel-
gruppen zu entwickeln. Diese soll dazu dienen, Initiatoren
vonSpielgruppenundElterneineOrientierungshilfe zuge-
ben,wiedieRahmenbedingungenfürdieseBetreuungsform
gestaltetseinmüssen,umeineBetriebserlaubnisnach§45
SGB(Sozialgesetzbuch)VIIIzuerhalten.
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Spielgruppen sind ein niederschwelliges sozialpädagogi-
schesAngebot,indemKinderabeinemJahrbiszumEintritt
ineineKindertageseinrichtungbetreutwerden.Essindfes-
teGruppenfürKinder,diedenKontaktzuanderenKindern
ermöglichen und ihnen soziale Erfahrungen in einer über-
schaubaren,möglichst altersgemischtenGruppe vermitteln
sollen.
Sie tragen zu einem differenzierten bedarfsgerechten Be-
treuungsangebot bei und sind ein Baustein innerhalb des
NetzwerkesderBetreuungs-undFörderangeboteinNRW.
SpielgruppensindEinrichtungengemäߧ22SGBVIII,jedoch
keineKindertageseinrichtung nachdemKinderbildungsge-
setz (KiBiz)NRW. Ihr inhaltlichesAngebotrichtetsichnach
demAlterunddenindividuellenBedürfnissenderKinder.
Im Alter zwischen einem und vier Jahren durchleben Kin-
derwichtigeEntwicklungsphasen,indenensichwesentliche
Fortschritte zur Eigenständigkeit eines Kindes vollziehen.
DiesesindinderSpielgruppeindividuellundimZusammen-
wirkenmitdenElternzubegleiten.
ImVordergrundstehendieBedürfnissederKindernach
• emotionalerWärme
• Zuwendung
• GeborgenheitundSicherheit
KinderbrauchenErfahrungsräume,dievonverlässlichenBe-
zugspersonenverstehendund fürsorglichgestaltetwerden,
damitKinderinihrerganzheitlichenEntwicklungpositiveEr-
fahrungenmachen.
DasLebeninaltersübergreifendenBezügenerlaubtKindern,
sichvielseitigesozialeErfahrungen,Kenntnisse,Fähigkeiten
undFertigkeitenanzueignen,diesiefürihreigenaktivesHan-
delnbenötigen.
KinderwerdeninSpielgruppeninihrerSelbständigkeit
gefördertundlernen,ineinemfürihrErlebenüber-
schaubarenZeitraum,sichvondenElternzulösenund
aufandereBeziehungenzuErwachsenenundKindern
einzulassen.
1. Definition einer Spielgruppe
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GrundfürdieErrichtungvonSpielgruppenisthäufigdasIn-
teressederEltern,ihrenKindernfrühKontaktemitanderen
Kindernzuermöglichen.
Solche Betreuungsangebote bieten öffentliche und
freie Träger der Jugendhilfe an:
• anderefreieTräger(z.B.DeutschesRotesKreuz,
Arbeiterwohlfahrt,DerParitätischemitseinen
angeschlossenenMitgliedsorganisationen,)
• konfessionelleTrägerderJugendhilfe
• Kreise,Städte,Gemeinden
• Eltern,diesichzueinemTrägerverein
zusammenschließen,umeigenständig
dieTrägerschaftderSpielgruppezuübernehmen
• PrivateTräger,z.B.EinzelpersonenwieeineErzieherin
mitmindestens2-jährigerBerufserfahrung
Weitere beratende Hinweise können bei den örtlichen Ju-
gendämterneingeholtund/oderdem„GlossarzurGründung
einerTageseinrichtungfürKinder“mitdemTitel„Erfolgreich
starten!“entnommenwerden.
DerErstkontaktmitdemörtlichzuständigenJugend-
amtisterforderlich,denndasörtlicheJugendamtist
zuständigfürdieBedarfsplanungunddieSchaffung
vonKita-Plätzen.DasJugendamtberätundinformiert
überdieBedarfsentwicklungundkenntdieEinrichtun-
gen.
2. Trägerschaft
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Spielgruppen bedürfen aufgrund ihrer Angebotsstruktur
einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Darin legt der
Gesetzgeber fest,dassTrägereinerEinrichtung,dieKinder
ganztägigodereinenTeildesTagesbetreuen,eineBetriebs-
erlaubnisbenötigen.
IneinerSpielgruppewerden inderRegelgleichzeitigmehr
als 5 Kinder betreut. Sie gilt als Tageseinrichtung gemäß
§22SGBVIII,abernichtalsEinrichtungnachdemKinder-
bildungsgesetz(KiBiz)NRW.Eine finanzielle Förderung mit
Landesmitteln (KiBiz) ist deshalb nicht möglich.
3. Betriebserlaubnis
Der Antrag auf Betriebserlaubnis ist über das örtliche Ju-
gendamtandasLandesjugendamtzustellen.
FürdieErteilungeinerBetriebserlaubniswirdbenötigt
�� AngabenzurTrägerschaft
�� OrtundAdressederSpielgruppe
�� AngabenzudenRäumen–Grundrisspläne–
�� AngabenzumAußengelände
�� AngabenzumPersonal(Personalbogen):
BenennungderLeitungundder2.Kraft,
PersonalunterlagennurvonderLeitung,
beruflicherWerdegangundAbschlusszeugnisder
fachlichenAusbildungsowieVorlagedererwei-
tertenFührungszeugnisse§30aBundeszentral-
registergesetz(BZRG)vonjederMitarbeiterinund
jedemMitarbeiter.
�� Gruppengröße
�� dasAlterbzw.dasGeburtsdatumderKinder
�� AngabenzurÖffnungszeit
�� einepädagogischeKonzeption
�� dieStellungnahmenderunterPunkt4.3aufge-
führtenInstitutionen
AusführlicheInformationen,wichtigeBroschürenso-
wieAnträgezurErteilungderBetriebserlaubnisfinden
SieaufdenjeweiligenInternetseitenderLandesju-
genämter/Kindertageseinrichtungenunter:
www.lvr.de
www.lwl.org
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Bei der Planung einer Spielgruppe sind viele unterschied-
licheAspektezubeachten.AuchdasZusammenarbeitenmit
verschiedenenÄmternisterforderlichwiez.B.demBauamt
(Nutzungsänderungsantrag, Brandschutz), der Unfallkasse,
demGesundheitsamtoderderBerufsgenossenschaft).
4.1 Lage und Beschaffenheit der RäumeBeiderAuswahlderRäumesolltebeachtetwerden:
• dieErreichbarkeitdurchdieEltern
• Lage,GrößeundBeschaffenheit
wieBelichtungundBelüftung
wieErreichbarkeitundFluchtmöglichkeitenimBrandfall
• guterreichbarer,beheizbarerSanitärbereichmitPflege-
undWickelbereichundWarmwasseranschluss
• NutzungeinerKüche
• eigeneAußenspielflächeamHausoderinerreichbarer
Nähe
WeitereAusführungendazukönnenderalsAnlagebeigefüg-
tenTabelleentnommenwerden.
Die alleinige Nutzung der Räume durch eine Spielgruppe
musswährendderBetreuungszeitgesichertsein.
ZumSchutzederKinderbestehtRauchverbotindenRäumen.
Hygienische Anforderungen des Gesundheitsamtes sind zu
beachten,insbesonderewenneineDoppelnutzungaußerhalb
derBetreuungszeitenderSpielgruppevorliegt.
4.2 AusstattungZurAusstattunggehören:
• kindgemäßesMobiliar
• unterschiedlichgestalteteSpieleckenundRückzugsbe-
reiche(Bodenspielflächen)
• altersgemäßesSpiel-undBeschäftigungsmaterial
• separateWickelmöglichkeitmitentsprechendemZubehör
• Telefon/Handy
• ErsteHilfeKasten(DIN13157)
Unfallschutzmaßnahmen sind entsprechend der Stellung-
nahmedesVersicherungsträgersauszuführen.
4.3 Einbeziehung von weiteren InstitutionenFolgendeÄmter/Versicherungensindeinzubeziehen:
Jugendamt
• DasörtlicheJugendamtistfürdieJugendhilfeplanung
unddieErmittlungderBetreuungsbedarfevorOrtverant-
wortlichundvonAnfanganindiePlanungeinzubeziehen.
• BauordnungsamtundBrandschutz:
BeiderSuchenachgeeignetenRäumenistdasBauord-
nungsamtzubeteiligen.Hiergehtesumbauordnungs-
rechtlicheFragenundggf.umdieBeantragungeiner
Baunutzungsänderung,wenndieRäumebishernichtzur
Kinderbetreuunggenutztwerden.
4. Räumlichkeiten
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DieörtlicheFeuerwehrmusseinbezogenwerden,umalle
FragendesBrandschutzeszuprüfen–z.B.obgeeignete
Rettungswegevorhandensind.
• Gesundheitsamt
DasGesundheitsamtistalsBeratungsinstanzzusehen
undwirddieAusstattungundNutzungderRäumeunter
BeachtungderGesundheits-undHygienevorschriften
prüfen.
DieUnfallkasseNRWistzuständigfürKinderin
SpielgruppeninkommunalerTrägerschaft,inTräger-
schaftderfreienJugendhilfeundfürSpielgruppenvon
gemeinnütziganerkanntenTrägern.
UnfallkasseLandesunfallkasseNordrhein-Westfalen
Ulenbergstr.1
40223Düsseldorf
DieBerufsgenossenschaftistzuständigfürKinder
inSpielgruppeninprivaterTrägerschaft(nichtals
gemeinnütziganerkannt).
Berufsgenossenschaftfür
GesundheitsamtundWohlfahrtspflege
Pappelallee35/37
22089Hamburg
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DieGruppenstrukturistvonmehrerenRahmenbedingungen
abhängig;zumeinenistdieGröße,LageundBeschaffenheit
derRäumeindenBlickzunehmenundzumanderendasAl-
terderKinder.
JejüngerdieKindersindundjealtershomogenerdieZusam-
mensetzung derGruppe ist, desto kleiner und damit über-
schaubarersolltedieKindergruppesein.
5. Struktur der Spielgruppen
FolgendeGruppengrößeistmöglich:
Biszu10PlätzenfürKinderabeinemJahrbiszudreiJahren
bzw.biszumÜbergangineinenKindergarten.
DieGruppenstärkeistabhängigvondentatsächlichenGege-
benheiten.
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InderRegelsindSpielgruppenjenachBedarfderEltern2-
bis 5mal wöchentlich vormittags und/oder nachmittags für
3–4Stundengeöffnet.
DiesesPapier ist auf eineWochenöffnungszeit von rund 15
Stunden ausgerichtet. Die fachlichen Anforderungen sind
damitgegenübereinerKiBiz-Gruppe(Betreuungszeitenvon
mind. 25Wochenstunden) deutlich abgesenkt. Jemehr die
ÖffnungszeitenderGruppebeziehungsweisedieBetreuungs-
zeitenderKinderdemNiveaueinerKiBiz-Gruppeangenähert
werden, destomehr sind auchdiehöherenAnforderungen,
zumBeispielinkonzeptionellerundpersonellerHinsicht,zu
realisieren.WennumfangreichereBetreuungszeiten für ein
Kindnotwendigsind,erscheintderBesucheinerRegelkin-
dertageseinrichtungnachKiBizsinnvoll.
Wenn eine Übermittagbetreuung angeboten werden soll,
handeltessichnichtmehrumeineSpielgruppe.
Die Regelmäßigkeit der Betreuungszeiten trägt dazu bei,
dassdieKinderzudenanderenKindernderGruppeKontakte
undBeziehungenaufbauen.DieBetreuungstagesolltenver-
lässlichundüberdieWochegleichmäßigverteiltsein.
Esistmöglich,dassverschiedeneSpielgruppenzeitversetzt
dieselbenRäumebenutzenkönnen.
Solltensich imLaufedesBetriebesÖffnungs-undBetreu-
ungszeitenüberdasAngebotderSpielgruppehinausalser-
forderlichherausstellen,geltennichtmehrdievorliegenden
RahmenbedingungenfüreineSpielgruppe.
BittesetztenSiesichindiesemFallmitdenzuständigenAn-
sprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Landesju-
gendämterinVerbindung.
6. Öffnungs- und Betreuungszeiten
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FürdieBetreuungderKindersindeinesozialpädagogische
FachkraftundeineweiteregeeigneteKrafterforderlich.
Die Fachkraft leitet die Gruppe kontinuierlich. Die für die
GruppeeingestelltenPersonenmüssen–zumAufbaueiner
verlässlichenundstabilenBindung–festeBezugspersonen
für dieKinder sein.Nur so ist ein guterBeziehungsaufbau
möglich.
7. Personal
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MitderBeantragungeinerBetriebserlaubnissinddieGrund-
zügeeinerpädagogischenKonzeptionderSpielgruppedar-
zulegen.Ausdieser soll hervorgehen,welcheZiele und In-
halte die pädagogische Arbeit bestimmen undmit welcher
HaltungundwelchenMethodendieseumgesetztwerden.
FürdieReflektionundWeiterentwicklungderArbeit inden
Spielgruppensollte fachlicheUnterstützung z.B. vomörtli-
chen Jugendamt oder fachlichen Netzwerken in Anspruch
genommen werden. Insbesondere der fachliche Austausch
undderinformelleKontaktzuumliegendenTageseinrichtun-
genfürKinderistempfehlenswert.
InderpädagogischenKonzeptionsindnebenAussagenzum
Trägerprofil,derStrukturderEinrichtung,demTagesablauf
etc. vor allemAussagen zur Gestaltung der Eingewöhnung
besonderswichtig.
8. Pädagogische Konzeption der Spielgruppe
DieEingewöhnungsphaseistinengerZusammenar-
beitmitdenElternzugestalten.
AlleBeteiligtenbrauchenfürdenEingewöhnungspro-
zessZeit.
EineindividuelleEingewöhnungdesKindesistnotwen-
dig.DeshalbistdieAnwesenheiteiner
BezugspersonindieserPhaseunbedingterforderlich.
DieTrennungvondenElternsollteaufkeinenFallzu
frühvollzogenwerden.DasKindsolltedenZeitpunkt
bestimmen.
DiefürdieRegionzuständigenFachberaterinnenundFach-
berater der Landesjugendämter stehen für Informationen
undBeratungzurVerfügung.
www.kita.lvr.de oder www.lwl.org/kita
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Spielgruppe
Erlaubnis gemäß
§ 45 SGB VIII
• AntragüberdasörtlicheJugendamteinreichen
• AntragsvordruckeimNetzbeiderLandesjugendämter:
-www.kita.lvr.de
-www.lwl.org/kita
Räume und deren
Prüfung
• EinRaum(ca.45qm)mitausreichenderSpiel-undBewegungsfläche
• Ggf.einRuheraum/Ausweichraum
• Sanitärbereich/Pflege-undWickelbereich
• Küchennutzung
• AbstimmungmitderBauaufsicht,demBrandschutz,demGesundheitsamt
• BerücksichtigungderAnforderungenderUnfallkasse/ggf.Berufsgenossenschaft
Außengelände • EinAußengeländeamHausoderinerreichbarerNähe
(jelängerdieBetreuungszeit,umsowichtiger)
Anzahl und Alter
der Kinder
• Maximal10PlätzefürKinderab1Jahrbis3Jahre(ÜbergangineinenKindergarten)
Öffnungszeit • 2-bis5malinderWoche,(vormittagsund/odernachmittags)
• 3–4StundentäglichproGruppe
Personal • 1sozialpädagogischeFachkraft
• 1weiteregeeigneteKraft(festeBezugsperson)
9. Zusammenfassung
Die Herausgeber:
LVRLandschaftsverbandRheinland
www.lvr.de
LWL-LandschaftsverbandWestfalenLippe
www.lwl.org
Text und Konzeption:
LVR-Landesjugendamt,FachbereichKinderundFamilie
LWL-Landesjugendamt,FachberatungKindertagesbetreuung
Foto:
VolkerLannert,Bonn,www.vlannert.de
undprivat
Layout und Druck:
LVR-Druckerei
Stand:
August2012
LWL-Landesjugendamt Westfalen
Warendorfer Str. 25, 48145 Münster
www.lwl.org
LVR-Landesjugendamt Rheinland
Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln
www.jugend.lvr.de