Sportversicherungskasse SVK. Zweck Schutz der Versicherten vor den finanziellen Aufwendungen infolge...

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Sportversicherungskasse SVK

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Zweck

• Schutz der Versicherten vor den finanziellen Aufwendungen infolge eines Turnunfalles.

• Die SVK kann durch Beiträge aus frei verfügbaren Mitteln die Interessen des STV fördern.

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Versicherungspflicht

Die Vereine des STV sind verpflichtet, alle turnenden

erwachsenen und jugendlichen Mitglieder bei

der SVK zu versichern.

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Versicherter Personenkreis

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Versicherter Personenkreis

• turnende Erwachsene (namentlich)ab 1. Januar des Kalenderjahres, in dem sie das 17. Altersjahr erreichen (selbst wenn sie noch in der Jugendriege turnen)

• Jugendliche Kategorien Mädchen und Knaben bis und mit 17. Altersjahr (namentlich)

• Jugendliche Kategorien Kitu und Muki (anzahlmässig)

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Versicherter Personenkreis

• STV-fremde Hilfspersonen, Funktionäre und Leiter an STV-Verbands- und Vereinsanlässen

• Muki Begleitpersonen

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Deckungsumfang

UnfälleBrillenschädenHaftpflichtfälle

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Deckungsumfang

Ereignisse• beim „Turnen“• auf dem direkten Weg vom und zum

„Turnen“Ausnahme• Ausland nur „Turnen“, kein Reiseweg

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Gesetzgebung Unfallversicherung

In der Schweiz ist jede Person gegen Unfall versichert!

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Obligatorische Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz (UVG-Versicherung)

Berufsunfälle: • Alle in der Schweiz beschäftigten

Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert.

Nichtberufsunfälle• Alle in der Schweiz beschäftigten

Arbeitnehmer, welche pro Woche mind. 8h beim gleichen Arbeitgeber tätig sind.

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Obligatorische Kranken-pflegeversicherung (KVG)

• Krankenkasse Grundversicherung• Unfalldeckung für alle, die nicht UVG-

versichert sind:

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KVG

Nichterwerbstätige: • Hausfrauen• Schüler• Studenten• Pensionierte• Selbständigerwerbende, sofern sie

sich nicht freiwillig UVG versichern

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Unfallversicherung der SVK

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Unfallbegriff

Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper.

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Leistungen bei Unfall

• Die Sportversicherungskasse übernimmt gemäss Reglement SVK nur Leistungen für Heilungskosten in Ergänzung zu Drittversicherungen.

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Heilungskosten in Ergänzung

ärztliche Behandlung bis max. CHF 30‘000.—

Zahnschäden bis max. CHF 8‘000.—

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Spitalaufenthalt, Heilungs- und Pensionskosten

Begrenzung auf allgemeine Abteilung

- max. CHF 1‘000.—/Tag- max. CHF 10‘000.

—/AufenthaltVerpflegungskostenabzüge

durch KVG nicht versichert

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Medikamente

Miete oder erstmalige Anschaffung von

Krankenmobilien (Krücken, Stützen, Prothesen)

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notwendige Transporte

Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen

gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalte der vom

KVG anerkannten Leistungen

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Todesfall

• Turnende Erwachsene ab 17. AltersjahrMaximum Fr. 40‘000.—

• Jugendliche bis und mit 16. AltersjahrMaximum Fr. 13‘333.—

V

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Invalidität

• Progressive Entschädigung– Versicherungssumme Fr. 50‘000.—– Totalinvalidität Fr. 175‘000.

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Brillenschäden

• Brillen• Korrigierte Sonnenbrillen• Kontaktlinsen• Hörgeräte

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Brillenschäden

• Maximum Fr. 1‘000.– pro Fall an Reparatur bzw. Neuanschaffung.

• Sonnenbrillen/Clips sind nicht versichert

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Haftpflicht-Versicherung

§

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Grundlage

• Grundlage der Haftpflichtversicherung bildet der zwischen der SVK und einer konzessionierten Schweizerischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossene Vertrag.

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Haftpflicht

• Versichert ist, im Rahmen der Vertragsbestimmungen, die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die bei der normalen Vereins- oder Verbandstätigkeit Dritten oder Mitgliedern zugefügt werden.

• Die Maximalgarantiesumme beträgt 10 Mio Franken.

§

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Versicherte Risiken

• Turnbetrieb, einschliesslich aller polysportiver Tätigkeiten im STV

• Organisation und Durchführung von- Vereinsfahrten- Vereinsreisen- Vereinstouren- Versammlungen- Tagungen

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Versicherte Risiken

• Organisation und Durchführung aller zu den Haupt- und Randgebieten des STV gehörenden turnerischen Veranstaltungen, Wettkämpfen, Kursen und Trainings

• Teilnahme an turnerischen Veranstaltungen, Schauturnen und Kursen

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Beispiele Turnanlässe

– Turnfeste– Wettkämpfe– Spieltage– Kurse– Papiersammlung– Lottos– Tanzveranstaltungen– Freiwillige Arbeiten an Turnanlagen– Festwirtschaftsbetrieb

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Verursacht durch

• Aktivmitglieder• Vorstandsmitglieder• Arbeitnehmer des STV• Verbände• Vereine• Kommissionen• OK

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Ausschlüsse gemäss Art. 34 des Reglements

• Organisation und Durchführung des Eidg. Turnfestes sowie internationale Veranstaltungen (EM, WM, Gymnaestrada)

• Haftpflicht der Spieler bei Kampfspielen und Zweikampfsport

• Regress- und Ausgleichsansprüche Dritter für Leistungen die sie den Geschädigten ausgerichtet haben.

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Ausschlüsse gemäss Art. 34 des Reglements

• Haftpflicht aus der Ausübung von Extremsportarten

• Schäden an übernommenen oder gemieteten beweglichen Sachen sowie am Eigentum der versicherten Vereine und Verbände

• Schäden an Verglasungen, Lavabos und ToilettenAuf Zusehen hin durch SVK gedeckt.

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Autobenützung bei Verbands- und Vereinsanlässen

Es besteht keine Deckung für Schäden an übernommenen Motorfahrzeugen

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Autobenützung bei Verbands- und Vereinsanlässen

• Abschluss Vollkasko-Versicherung empfohlen

• Lenken nur durch Person, die Deckung in der Privathaftpflicht-Versicherung hat

• Schäden durch benütztes Motorfahrzeug werden durch die gesetzliche Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherung geregelt.

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Haftpflichtversicherung Leiterinnen und Leiter

• Durch die Haftpflichtversicherung SVK mitversichert ist die Haftpflicht der Leiterinnen und Leiter gegenüber Turner und Turnerinnen sowie gegenüber Drittpersonen.

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Schadenfälle – was tun?

Liebe SVK…

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Unfälle

UVG-/SUVA-Versicherte: • Unfall sofort beim Arbeitgeber

melden.• Unfall der SVK mit Formular

«Unfallanzeige» melden, wenn mit bleibendem Nachteil zu rechnen ist.

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Unfälle

Krankenkassen-Versicherte:(z.B. Hausfrauen, Selbständigerwerbende, Kinder)• Unfall sofort der Krankenkasse

melden• Unfall der SVK mit Formular

«Unfallanzeige» einreichen • Unfall muss über Krankenkasse

abgerechnet werden• Krankenkassenabrechnungen können

der SVK eingereicht werden.

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Brillenschäden

• sofort SVK mit Formular «Anzeige Brillenschaden» melden

• Originalrechnung für Reparatur oder Neuersatz beilegen.

• SVK bezahlt Leistung direkt an geschädigte Person.

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Haftpflicht

• sind der SVK sofort telefonisch oder per Onlineformular zu melden

• SVK stellt nach erster Prüfung Schadenformular zu

• Sachschäden bis zu Fr. 2‘000.– erledigt die SVK direkt

• Sachschäden über Fr. 2‘000.-- sowie Personenschäden leitet SVK zur Erledigung an Haftpflichtversicherung weiter.

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