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Stadt Bad Wünnenberg 65. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iserkuhle“ der Stadt Bad Wünnenberg - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag -

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Stadt Bad Wünnenberg

65. Änderung des Flächennutzungsplans und

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15

„Auf der Iserkuhle“ der Stadt Bad Wünnenberg

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag -

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Stadt Bad Wünnenberg

65. Änderung des Flächennutzungsplans und

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15

„Auf der Iserkuhle“ der Stadt Bad Wünnenberg

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag -

Projektnr.

16-325

Bearbeitungsstand

17.03.2020

Auftraggeber

Stadt Bad Wünnenberg Poststraße 15 33181 Bad Wünnenberg

Verfasser

Projektbearbeitung

Marie Schiermeyer Dipl.-Ing. Stefan Höke M. Sc. Landschaftsarchitektur Landschaftsarchitekt I BDLA

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65. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iserkuhle“ der Stadt

Bad Wünnenberg: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Inhaltsverzeichnis

1.0 Anlass ...................................................................................................................................... 1

2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik ...................................................................................... 2

2.1 Artenschutzprüfung ........................................................................................................................................ 2

2.2 Planungsrelevante Arten ............................................................................................................................... 3

2.3 Methodik ........................................................................................................................................................... 3

2.4 Avifaunistische Kartierung ............................................................................................................................ 4

3.0 Vorhabensbeschreibung ....................................................................................................... 5

4.0 Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebiets ................................................ 8

4.1 Definition des Untersuchungsgebiets ........................................................................................................ 8

4.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet ............................................................................................. 8

5.0 Stufe I - Vorprüfung ............................................................................................................. 13

5.1 Wirkfaktoren ................................................................................................................................................... 13

5.2 Artnachweise ................................................................................................................................................. 14

5.3 Einschätzung des Lebensraumpotenzials im Rahmen der Ortsbegehung ........................................ 15

5.4 Konfliktanalyse .............................................................................................................................................. 17

6.0 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände .................................................. 23

7.0 Zusammenfassung ............................................................................................................... 26

8.0 Quellenverzeichnis ............................................................................................................... 28

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Bad Wünnenberg: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 1

1.0 Anlass

Gegenstand des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags ist die geplante 65. Änderung des Flä-

chennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iserkuhle“ im Orts-

teil Bad Wünnenberg der Stadt Bad Wünnenberg.

Lage des Plangebiets (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:25.000.

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der arten-

schutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG). Der entsprechende ar-

tenschutzrechtliche Fachbeitrag wird hiermit vorgelegt.

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Bad Wünnenberg: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2

2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik

2.1 Artenschutzprüfung

2.1.1 Prüfveranlassung / Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung

Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP) im Rahmen der Bauleitpla-

nung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Rege-

lungen des § 44 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 5 und 6 und § 45 Abs. 7 BNATSCHG (MWEBWV & MKULNV

2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft (§§

14, 15 BNATSCHG i.V.m. § 30 LNATSCHG) und zulässige Vorhaben gemäß §§ 30, 33, 34, 35 BAUGB.

Die ASP als eigenständige Prüfung lässt sich nicht durch andere Prüfverfahren ersetzen (z. B.

Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsrege-

lung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz) (MWEBWV & MKULNV 2010).

2.1.2 Prüfumfang (Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände)

In § 44 Abs. 1 BNATSCHG werden Zugriffsverbote für besonders geschützte und bestimmte an-

dere Tier- und Pflanzenarten genannt. Dies sind das Töten oder Verletzen wild lebender Tiere

der besonders geschützten Arten (Nr. 1), eine erhebliche Störung wild lebender Tiere der streng

geschützten Arten und der europäischen Vogelarten, durch die sich der Erhaltungszustand der

lokalen Population verschlechtert (Nr. 2) und das Zerstören von Fortpflanzungs- oder Ruhestät-

ten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten (Nr. 3). Hinzu kommt das Verbot,

wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten zu beeinträchtigen (Nr. 4).

Nach § 44 Abs. 5 BNATSCHG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die ökologische

Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im

räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf damit verbundene unvermeid-

bare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Frei-

stellungen gelten auch für Verbot Nr. 4.

Gemäß § 44 Abs. 5 Satz 5 BNATSCHG beschränkt sich die ASP auf die europäisch geschützten

FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Die lediglich national geschützten Arten

sind ausgenommen (MKULNV 2016).

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2.2 Planungsrelevante Arten

Planungsrelevante Arten sind eine durch das LANUV mittels einheitlicher naturschutzfachlicher

Kriterien erstellte Auswahl geschützter Arten, welche bei der ASP einzeln zu bearbeiten sind.

Die nicht berücksichtigten FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind in NRW un-

stete Arten (ausgestorben, Irrgäste, sporadische Zuwanderer), die im Rahmen einer ASP nicht

betrachtet werden. Unberücksichtigt bleiben auch Arten mit landesweit günstigem Erhaltungs-

zustand und einer großen Anpassungsfähigkeit, da bei diesen im Regelfall nicht gegen Verbote

des § 44 Abs. 1 BNATSCHG verstoßen wird (MKULNV 2016).

2.3 Methodik

Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz im Zusammenhang mit dem Vorhaben

erfolgt entsprechend der Verwaltungsvorschrift - Artenschutz vom 06.06.2016 (MKULNV 2016). Ab-

lauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen:

Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)

In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose das Auftreten potenzieller artenschutz-

rechtlicher Konflikte geklärt. Zur Beurteilung sind verfügbare Informationen zum betroffenen Ar-

tenspektrum unter Berücksichtigung der vorhabensbedingten Gegebenheiten einzuholen. Nur

bei nicht auszuschließenden Konflikten ist Stufe II durchzuführen.

Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände

Hier werden Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sowie ggf. ein Risikoma-

nagement konzipiert und es wird geprüft, ob die Verbotstatbestände abgewendet werden kön-

nen.

Stufe III: Ausnahmeverfahren

In Stufe III wird geprüft, ob eine Ausnahme von den Verboten mit Hilfe der drei Voraussetzungen

(zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) zulässig ist (MKULNV 2016).

Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der

im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf

es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenban-

ken) und bei Bedarf auch auf Erfassungen vor Ort gründet.

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2.4 Avifaunistische Kartierung

Zur Erfassung der Brutvogelbestände wurde die Revierkartierungsmethode nach SÜDBECK et al.

(2005) angewandt. Hierbei wird das Gebiet langsam und gleichmäßig abgeschritten und alle Be-

obachtungen sowie Lautäußerungen (Gesänge, Warnrufe etc.) von Vögeln punktgenau mit einer

Artabkürzung und einem Verhaltenscode in eine Tageskarte eingetragen. Die Ermittlung, ob eine

Art im Vorhabensbereich brütet, basiert auf nachgewiesenen „revieranzeigenden Merkmalen“

sowie tatsächlichen Brutnachweisen (z.B. Nester, rufende Jungtiere) (SÜDBECK et al. 2005).

Die Anzahl und der Zeitraum der Begehungen wurden auf die vorher ermittelten potenziellen

Konfliktarten Neuntöter, Raubwürger, Kiebitz, Feldlerche, Steinkauz und Rebhuhn angepasst. Die

Revierkartierung umfasste insgesamt sieben Kartiergänge, die von Mitte März bis Mitte Juni

durchgeführt wurden. Davon wurden vier Kartierungen morgens für in der Tagesperiodik früh

singende Arten durchgeführt und drei abends für in der Dämmerung bzw. am Abend aktive Arten

(s. Tab. 1). Bei der Abendkartierung wurden zusätzlich Klangattrappen für Steinkauz und Reb-

huhn eingesetzt.

Daten der einzelnen Begehungen.

Begehung Datum Tageszeit Temp. Wetter

1 19. März Abend 4°C wolkenlos, kein Wind

2 10. April Abend 3°C wolkenlos, annähernd windstill

3 12. April Morgen 2°C bewölkt, kurzzeitiger Graupel

4 01. Mai Abend 13°C leicht bewölkt, schwach windig

5 02. Mai Morgen 8°C bedeckt, mäßiger Wind

6 05. Juni Morgen 22°C sonnig, schwach windig

7 14. Juni Morgen 19°C wolkig, schwach Wind

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3.0 Vorhabensbeschreibung

Die Stadt Bad Wünnenberg plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iser-

kuhle“. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 50, 52, 53, 54, 55, 59, 340, 538, 650, 651, 687, 688,

797, 799, 842 und 843 der Flur 8 und die Flurstücke 108, 113, 114, 115, 117, 118, 236, 239, 260 und in

Teilen 309 der Flur 13 der Gemarkung Bad Wünnenberg auf einer Größe von etwa 10,7 ha.

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Änderung des aktuell geltenden Flächen-

nutzungsplans im Vorhabensbereich notwendig. Der Anlass ergibt sich aus einer anhaltend ho-

hen Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt, weshalb eine Ausweisung von Wohnbaufläche

notwendig ist.

Im Folgenden wird das geplante Vorhaben anhand des Bebauungsplans und textlicher Ergän-

zungen mit dem Stand vom März 2020 beschrieben.

Flächennutzungsplan

Mittels der 65. Änderung des Flächennutzungsplans soll das Plangebiet als eine Wohnbaufläche

südwestlich des Ortszentrums ausgewiesen werden.

Aktuell wird der Großteil des Plangebiets als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen (links).

Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans soll das Plangebiet überwiegend als Wohn-

baufläche festgesetzt werden (rechts).

Aktuelle (links) und geänderte Darstellung (rechts) des Plangebiets (schwarze und weiße Strichli-

nie) im Flächennutzungsplan (DHP 2019A).

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Bebauungsplan

Parallel zur 65. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt eine Aufstellung des Bebauungs-

plans, der neben der Ausweisung von Wohnbaugrundstücken die Ausweisung einer Kinderta-

gesstätte, eines Feuerwehrgerätehauses, eines Nahversorgers sowie Anlagen der Energie- und

Wasserversorgung vorsieht (s. Abb. 3).

Der Bebauungsplan weist den Großteil des Plangebiets als „Allgemeines Wohngebiet“ aus.

Hauptsächlich sollen Einfamilienhäuser errichtet werden. Entlang der Burgstraße im Nordosten

ist eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern mit einer maximal zweigeschossigen Bauweise vor-

gesehen. Ausgehend vom Kreisverkehr entlang der Stichstraße sollen eine Kindertagesstätte

sowie ein Nahversorger integriert werden. Im nordöstlichen Bereich ist der Bau eines Feuer-

wehrgerätehauses mit zugehörigen Stellplätzen vorgesehen. Auf der östlichen Seite der Burg-

straße erfolgt eine Errichtung eines Lärmschutzwalls.

Die Erschließung des Gebiets erfolgt über eine zentrale Stichstraße, von der in nordöstliche so-

wie südwestliche Richtung jeweils zwei Straßen abgehen, die ringförmig weiter geführt werden

und dadurch das Plangebiet erschließen. Entlang der Stichstraße verläuft eine Grünfläche, die

die Funktion einer zentralen Grünanlage übernehmen soll. Entlang der Burgstraße ist eine drei-

reihige Heckenpflanzung vorgesehen. Auf der südwestlichen Grenze bleiben die vorhandenen

Gehölze erhalten, diese werden jedoch etwa zur Hälfte entfernt.

Für die Einfamilienhäuser ist eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine offene Bauweise vorgese-

hen, sodass eine kleinteilige, aufgelockerte Bebauung sichergestellt wird. Im Bereich der Mehr-

familienhäuser wird eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt und auf der Fläche des Nahver-

sorgers eine von 0,8.

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Aktueller Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iserkuhle“ der Stadt Bad Wünnenberg (DHP

2020B).

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4.0 Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebiets

4.1 Definition des Untersuchungsgebiets

Das Untersuchungsgebiet umfasst das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iser-

kuhle“ der Stadt Bad Wünnenberg mit den dort anstehenden Biotopstrukturen. In die Betrach-

tung mit einbezogen werden angrenzende Flächen, sofern diese für den Artenschutzrechtlichen

Fachbeitrag relevant sind.

4.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet

Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet (Plangebiet rote Strichlinie).

Legende

1 = Äcker

2 = Fettwiesen- und Weiden

3 = Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken

4 = Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen

5 = Gebäude

1

4

4,5

3

5

5

5

5

1

3

2

2

2

2

3

3

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4.2.1 Plangebiet

Das Plangebiet liegt südwestlich des Siedlungskernes der Stadt Bad Wünnenberg und schiebt

sich dabei keilartig in den bebauten Ortsteil hinein. Im Südosten wird es durch die „Burgstraße“

und im Norden durch die Straße „Zum Schlankerberg“ mit anliegenden Wohngebäuden be-

grenzt. Im Westen und Südwesten geht das Plangebiet fließend in die freie Landschaft über.

Lebensraumtyp 1

Die südwestliche Hälfte des Plange-

biets wird größtenteils ackerbaulich

genutzt.

Lebensraumtyp 2

Den Großteil des Plangebiets bedeckt

eine intensiv genutzte Fettwiese.

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Lebensraumtyp 3

Entlang der westlichen Grenze im

Übergang zur freien Landschaft stockt

eine Hecke aus Schwarzdorn und wei-

teren Gehölzarten.

Lebensraumtyp 4

Im nördlichen Bereich des Plangebiets

grenzen Garten- und Anbauflächen mit

Obstgehölzen an das Plangebiet.

Lebensraumtyp 5

Auf dem Grünland befinden sich zwei

alte Scheunen aus Holz in einem bau-

fälligen Zustand.

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Im nordwestlichen Bereich entlang

der Straße zum Schlankerberg stehen

einige Einfamilienhäuser mit umliegen-

den Gärten aus Ziersträuchern und

Rasenflächen.

Parallel zur Burgstraße befindet sich

ein Bildstock, welches im FNP als

Denkmal gekennzeichnet wird. Dieses

findet im Bebauungsplan Berücksichti-

gung und wird nicht überplant.

4.2.2 Umfeld des Plangebiets (Untersuchungsgebiet)

Lebensraumtyp 2 und 3

Nach Südwesten und Westen geht

das Plangebiet fließend in die freie

Landschaft über, die sich aus Grün-

landbereichen und Gehölzstrukturen

zusammensetzt.

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Lebensraumtyp 5

Entlang der südöstlichen Grenze des

Plangebiets verläuft die Burgstraße,

an der sich auf dessen gegenüberlie-

genden Seite Wohngebäude befinden.

4.2.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar bean-

sprucht:

• Äcker

• Fettwiesen- und Weiden

• Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken

• Gebäude

In der näheren Umgebung des Plangebiets befinden sich weitere potenziell von dem Vorhaben

betroffene Lebensraumtypen. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beein-

trächtigung der näheren Umgebung in die Betrachtung einbezogen.

4.2.4 Vorbelastungen des Untersuchungsgebiets

Das Plangebiet ist im Norden bereits kleinflächig mit privat genutzten Gebäuden bebaut, von

welchen in geringen Maße Licht und Lärm in das Plangebiet emittiert werden. Der Großteil des

Plangebiets besteht aus Grünlandbereichen und einer Ackerfläche. Durch die landwirtschaftli-

che Nutzung werden Stäube, Gase, Pflanzenschutzmittel und Lärm emittiert. Entlang der südöst-

lichen Grenze emittiert die Burgstraße Gase und Lärm in das Plangebiet. In unmittelbarer Umge-

bung der Vorbelastungen kommt es im Plangebiet zu einem Meidungsverhalten bei störungsan-

fälligen bzw. diesbezüglich sensiblen Arten. Durch die Weitläufigkeit des Plangebiets mit einem

Übergang zur freien Landschaft und der temporär auftretenden Störungen durch eine landwirt-

schaftliche Nutzung ergeben sich insbesondere im Süden und Westen des Untersuchungsge-

biets Bereiche, die eine geringere Störung aufweisen.

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5.0 Stufe I - Vorprüfung

5.1 Wirkfaktoren

Die potenziellen Betroffenheiten planungsrelevanter Arten ergeben sich primär aus dem Verlust

von Lebensraumstrukturen. Zudem kann sich eine Betroffenheit aus der potenziellen Abwertung

der Lebensraumeignung durch Immissionen ergeben. Im Zuge der Baumaßnahmen kann es zu

temporären akustischen und optischen Störungen von Tierarten kommen (Baustellenlärm, Be-

wegung der Baumaschinen). Die in Verbindung mit dem Vorhaben stehenden potenziellen Wir-

kungen sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt und werden anschließend erläutert.

Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iser-kuhle“ der Stadt Bad Wünnenberg.

Maßnahme Wirkfaktor Auswirkung

Baubedingt

Bauphase der Infrastruktur und der baulichen Anlagen

Entfernung von krautiger Vegetation und Gehölzen

Lebensraumverlust / -degeneration und erhöhtes Tötungs- und Verlet-zungsrisiko

Abbruch von Gebäuden Lebensraumverlust / -degeneration und erhöhtes Tötungs- und Verlet-zungsrisiko

Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung des (natürlichen) Bodenaufbaus.

Lebensraumverlust / -degeneration und erhöhtes Tötungs- und Verlet-zungsrisiko

Baustellenbetrieb Akustische und stoffliche Emissio-nen durch den Baubetrieb

Störung der Tierwelt

Anlagebedingt

Schaffung von Straßen, Stellplatz-flächen und Wohngebäuden, Ge-bäude des Gemeinbedarfs

Versiegelung Lebensraumverlust/-degeneration

Silhouettenwirkung Störung der Tierwelt (Lebensraumdegeneration)

Betriebsbedingt

Nutzung der Wohngebäude Erhöhung der Lärmemission Störung der Tierwelt (Lebensraumdegeneration)

erhöhter Kfz-Verkehr durch Anlie-ger

Lärmemissionen durch zusätzlichen Kfz-Verkehr

Störung der Tierwelt (Lebensraumdegeneration)

5.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren

Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen mit akustischen

und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie

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räumlich auf die nähere Umgebung des Plangebiets beschränkt und können zu einer temporären

Störung der Tierwelt führen.

Während der Bauphase werden Biotopstrukturen wie Äcker, Fettwiesen, Hecken und Gebäude

entfernt bzw. dauerhaft verändert. Hierdurch können einerseits Nahrungsflächen von verschie-

denen Artengruppen und Brutplätze von Offenland- und gehölzbrütenden Arten verloren gehen

sowie Lebensräume von gebäudebewohnenden Tierarten.

5.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren

Durch die Errichtung der Gebäude und der Infrastruktur werden Flächen und somit Biotopstruk-

turen im Plangebiet dauerhaft beansprucht. Hierzu gehören die Lebensraumtypen „Äcker“,

„Fettwiesen- und Weiden“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“ und „Gebäude“.

Durch die flächige Bebauung gehen sämtliche bisherige Lebensraumfunktionen des Plangebiets

verloren. Betriebsbedingt stellen sich durch die Nutzung der Wohngebäude sowie den Kfz-Ver-

kehr akustische Wirkungen ein. Die Bebauung führt darüber hinaus zu einer Silhouettenwirkung.

Für diesbezüglich empfindliche Arten führt dies zu einem Meidungsverhalten der Umgebung des

Plangebiets. Es entstehen somit Betroffenheiten bezüglich eines Lebensraumverlusts und der

Störung von Arten.

5.2 Artnachweise

5.2.1 Datenbasis der Artnachweise

Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur

Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung von Hinweisen auf planungsre-

levante Arten in Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen. Weiterhin

wurden die Angaben des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“

(FIS) und der Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und

Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS) zum Vorkommen von Arten berücksichtigt. Zu-

dem fand am 04. März 2019 eine Ortsbegehung statt.

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5.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet

Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen"

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblatts 4418 „Wünnenberg“, Quadrant 3.

Für dieses Messtischblatt wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-

Westfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet an-

zutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV

2019B).

Für das Messtischblatt 4418 „Wünnenberg“, Quadrant 3 werden vom FIS für die im Plangebiet

und der Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 31 Arten als planungsrelevant ge-

nannt. Unter den Tierarten befinden sich fünf Säugetierarten und 26 Vogelarten.

Landschaftsinformationssammlung „Linfos"

Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das

Untersuchungsgebiet keine Vorkommen planungsrelevanter Arten aus (LANUV 2019A).

Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Flächen

Im Westen des Plangebiets grenzt das Landschaftsschutzgebiet LSG-4416-0001 „Seitentäler von

Alme und Afte“. Informationen zu artenschutzrechtlichen Tierarten sind nicht vorhanden (LANUV

2019A).

Im Südwesten grenzt die Biotopkataster-Fläche BK-4418-006 „Golmeke-Tal südwestlich Wün-

nenberg“ an das Plangebiet an und nimmt einen geringen Teil im südwestlichen Bereich des

Plangebiets ein. Informationen zu artenschutzrechtlichen Tierarten sind nicht vorhanden (LANUV

2019A).

5.3 Einschätzung des Lebensraumpotenzials im Rahmen der Ortsbegehung

Im Rahmen der Ortsbegehung am 04. März 2019 wurde das Lebensraumpotenzial des Plange-

biets begutachtet. Dabei wurden die abzubrechenden Scheunen von außen auf potenziell geeig-

nete Strukturen für Fledermäuse und Spuren einer Nutzung durch Vögel (Nester, Gewölle, etc.)

untersucht. Des Weiteren wurden Gehölze dahingehend betrachtet, ob sich für Fledermäuse ge-

eignete Strukturen (abstehende Rinde, ausgefaulte Astlöcher, Stammrisse und Höhlungen) in

ihnen befinden.

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65. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iserkuhle“ der Stadt

Bad Wünnenberg: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 16

Das Plangebiet setzt sich hauptsächlich aus Acker und intensiv genutzten Grünland zusammen.

Das Offenland bietet ein gewisses Potenzial für bodenbrütende Vogelarten. Des Weiteren eignet

es sich als Nahrungshabitat für weit verbreitete Arten sowie für Arten mit großen Raumansprü-

chen (z.B. Schwalben, Greifvögel) oder in Teilen für Arten, die von den Gehölzstrukturen aus ja-

gen. Die Heckenstruktur entlang der westlichen Grenze und die Obstbäume im Norden stellen

potenzielle Bruthabitate für gebüschbrütende Vogelarten dar. Für Arten, die auf Alt- und Totholz

angewiesen sind (z.B. Spechte, Eulen, Greifvögel oder gehölzbewohnende Fledermausarten),

bietet das Plangebiet hingegen keine geeigneten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Die zwei

baufälligen Scheunen ermöglichen einen Zugang ins Innere, wodurch sie als Fortpflanzungs-

oder Ruhestätte von gebäudebrütenden Vogelarten genutzt werden könnten.

Für Fledermäuse weist das Plangebiet lediglich ein geringes Lebensraumpotenzial auf, da es le-

diglich ein Nahrungshabitat darstellt. Die zwei Scheunen weisen keine potenziell geeigneten

Strukturen auf, die als Quartier genutzt werden könnten.

Potenzielle Quartiere für Fledermäuse in Form von Höhlungen, abstehender Rinde oder ausge-

faulten Astlöchern könnten im Gehölzstreifen östlich der Burgstraße vorhanden sein. Dieser

wurde bei der Ortsbegehung nicht untersucht. Potenzielle Brutplätze für Vögel werden aufgrund

der direkten Lage zur Straße und entsprechender Störung nicht erwartet.

Avifaunistische Kartierung

Im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Juni 2019 wurde eine avifaunistische Kartierung im Plan-

gebiet und dessen direkter Umgebung durchgeführt. Eine Notwendigkeit der Kartierung ergibt

sich aus der Lebensraumeignung des Plangebiets. Die randlich anstehenden Heckenstrukturen

eignen sich als Teil eines Lebensraumes für diverse Arten wie Neuntöter, Raubwürger und Reb-

huhn. Auch Vorkommen von Kiebitz und Feldlerche konnte aufgrund der großräumigen Fettwie-

sen und Ackerflächen nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren ist dadurch ein Vorkommen

von Arten mit großen Raumansprüchen, die das Plangebiet als Nahrungshabitat nutzen, wie

Steinkauz und Schleiereule, möglich.

Im Rahmen der Kartierung wurden die planungsrelevanten Arten Neuntöter, Rauchschwalbe,

Rotmilan, Star und Turmfalke im Plangebiet festgestellt, die dieses vorrangig als Nahrungsfläche

nutzen. Der Neuntöter wurde bei nur einem Kartiergang am 14.06.2019 am westlichen Rand des

Plangebiets gesichtet. Für den Neuntöter kommt die dort befindliche Gehölzstruktur als Teil sei-

nes Bruthabitats in Frage. Revieranzeigende Verhaltensweisen die einen diesjährigen Brutver-

dacht im Plan- oder Untersuchungsgebiet nahelegen, blieben jedoch aus. Weitere planungsrele-

vante Arten wurden nicht festgestellt.

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65. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iserkuhle“ der Stadt

Bad Wünnenberg: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 17

5.4 Konfliktanalyse

5.4.1 Häufige und verbreitete Vogelarten

Alle europäischen Vogelarten unterliegen den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1

BNATSCHG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegen-

über häufigen und verbreiteten Vogelarten (sog. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und

Kohlmeise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausge-

gangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes

bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird

(MWEBWV & MKULNV 2010). Diese Regelfallvermutung ist nicht auf das Töten und Verletzen nach

§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNATSCHG zu übertragen.

5.4.2 Planungsrelevante Arten

Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotop-

strukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen bzw. eine po-

tenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der Datenrecherche ermit-

telten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjek-

ten des § 44 Abs.1 BNATSCHG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für

Arten, welche das Untersuchungsgebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht

gegeben.

In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen einer Voreinschätzung des Untersuchungsge-

bietes potenziell betroffenen Arten sowie die Arten, die bei der avifaunistischen Kartierung

nachgewiesen wurden, aufgeführt (Stufe I). Für die ermittelten Konfliktarten wird im Weiteren

eine Art-für-Art-Betrachtung durchgeführt (Stufe II).

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65. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iserkuhle“ der Stadt Bad Wünnenberg:

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 18

Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsgebiet (UG). Erläuterungen: Quelle: FIS = Fachinformationssystem, HL = Höke Landschaftsarchitektur Status: A. v. = Art vorhanden, B = brütend, R = rastend

Art Quelle/

Status

Habitatansprüche

(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)

Einschätzung des

Vorkommens im UG

Einschätzung der

pot. Betroffenheit

ASP

nötig

Säugetiere

Breitflügelfleder-maus

FIS / A. v.

Lebensraum und Jagdgebiet Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich. Jagt in offener und halboffener Landschaft über Grünflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern.

Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden / selten Baumhöhlen, Nistkästen.

Winterquartier

Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden, Bäumen, Felsen, Stollen, Höhlen.

Das UG stellt einen Teil eines potenziel-len nicht essenziellen Nahrungshabitats dar, der östliche Ge-hölzbereich könnte eventuell Quartiere aufweisen.

Eventuell: Töten und Verletzen, Ver-lust von Fortpflan-zungs- und Ruhe-stätten

ja

Große Bartfle-dermaus

FIS / A. v.

Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit hohem Wald- und Gewässeranteil (Au- und Bruchwälder, Moor- und Feuchtgebiete). Jagt in geschlossenen Laubwäldern mit einer geringen bis lückigen Strauchschicht und Kleingewässern, an linienhaften Gehölzstrukturen in der Offenlandschaft, über Gewässern.

Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenquartiere an Gebäuden, auf Dachböden, hinter Verschalungen / Baumquartiere, Fledermaus-kästen.

Winterquartier

Höhlen, Stollen, Keller.

Das UG stellt keinen geeigneten Lebens-raum dar.

keine nein

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65. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iserkuhle“ der Stadt Bad Wünnenberg:

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 19

Fortsetzung Tab. 4 Art Quelle/

Status

Habitatansprüche

(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)

Einschätzung des

Vorkommens im UG

Einschätzung der

pot. Betroffenheit

ASP

nötig

Rauhautfleder-maus

FIS / A. v.

Lebensraum und Jagdgebiet In strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil (Laub- und Kiefernwäl-der, Auwaldgebiete). Jagt an Waldrändern, Gewässerufern, Feuchtgebieten in Wäldern.

Wochenstuben / Sommerquartier Wochenstuben in NO-Deutschland / Spaltenverstecke an Bäumen, Baumhöhlen, Fledermauskästen, waldnahe Gebäudequartiere.

Winterquartier

Außerhalb von NRW.

Das UG stellt keinen geeigneten Lebens-raum dar.

keine nein

Wasserfleder-maus

FIS / A. v.

Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Gewässer- und Waldanteil. Jagt an offenen Wasserflä-chen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt Ufergehölze, seltener Wälder, Waldlichtungen und Wiesen.

Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkästen / auch Baumquartiere, Bachverrohrungen, Tunnel, Stollen.

Winterquartier Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller.

Das UG stellt keinen geeigneten Lebens-raum dar.

keine nein

Zwergfledermaus FIS / A. v.

Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen; jagt an Gewässern, Kleingehölzen, aufgelocker-ten Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbeständen im Siedlungsbereich.

Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke an und in Gebäuden, seltener Baumquartiere und Nistkästen.

Winterquartier Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, natürliche Felsspalten, unterirdische Verstecke.

Das UG stellt einen Teil eines potenziel-len nicht essenziellen Nahrungshabitats dar, der östliche Ge-hölzbereich könnte eventuell Quartiere aufweisen.

Eventuell: Töten und Verletzen, Ver-lust von Fortpflan-zungs- und Ruhe-stätten

ja

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 20

Fortsetzung Tab. 4 Art Quelle/

Status

Habitatansprüche

(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)

Einschätzung des

Vorkommens im UG

Einschätzung der

pot. Betroffenheit

ASP

nötig

Vögel

Feldlerche FIS / B

Lebensraum Reichstrukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete.

Bruthabitat

Nest in Bereichen mit kurzer lückiger Vegetation in einer Bodenmulde.

Das UG stellt einen potenziellen Lebens-raum dar, die Art wurde jedoch nicht nachgewiesen.

keine nein

Feldsperling HL / A.v.

Lebensraum Halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Wald-rändern. Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen in Randbereichen ländlicher Siedlungen.

Bruthabitat

Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen.

Eine Feststellung der Art außerhalb des UG im Rahmen der Kar-tierung.

Das Plangebiet ist Teil eines nicht es-senziellen Nahrungs-habitats.

keine nein

Kiebitz FIS / B

Lebensraum Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete. Feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden, seit ei-nigen Jahren verstärkt auf Ackerland.

Bruthabitat

Nest am Boden in offenen und kurzen Vegetationsstrukturen.

Das UG stellt einen potenziellen Lebens-raum dar, die Art wurde jedoch nicht nachgewiesen.

keine nein

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 21

Fortsetzung Tab. 4 Art Quelle/

Status

Habitatansprüche

(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)

Einschätzung des

Vorkommens im UG

Einschätzung der

pot. Betroffenheit

ASP

nötig

Neuntöter HL / A.v.

Lebensraum Extensiv genutzte Kulturlandschaft, Ackerlandschaften, Streuobstwiesen, Weinberge, Trockenhänge, Brachen, Kahlschläge, Wälder, Parkanlagen.

Bruthabitat

Halboffene und offene Landschaft mit aufgelockertem, abwechslungsreichem Buschbestand.

Die Hecke entlang westlicher Grenze ist Teil des Lebensrau-mes. Art wurde nach-gewiesen.

nicht auszuschlie-ßen ist:

Töten und Verlet-zen

Verlust von Fort-pflanzungs- und Ruhestätten

ja

Rauchschwalbe HL / A.v.

Lebensraum Extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt in typischen Großstadträumen.

Bruthabitat Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z.B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude).

Das UG ist Teil des Lebensraumes, Plan-gebiet Teil eines nicht essenziellen Nahrungshabitats.

keine nein

Raubwürger FIS / B

Lebensraum Revierzentren in sonnenexponierter, ungestörter Lage in halb offener Landschaft z. B. Weide-, Moor- und Riedgebiete, Zwergstrauchheiden, Ackerbrachen, extensiv genutzte Mager- und Streuobstwie-sen, Windbruchflächen und Kahlschlägen. Wichtig sind Bereiche mit Gebüschen / Hecken als Brut-platz und Sitzwarte zur Jagd.

Bruthabitat Brütet in 7 - 9 m Höhe, in hohen, dichten Gebüschen und Bäumen (vorwiegen in Dornbüschen, in Na-delbäumen in Stammnähe, in Laubgehölzen weiter entfernt vom Stamm).

Das UG stellt einen potenziellen Lebens-raum dar, die Art wurde jedoch nicht nachgewiesen.

keine nein

Rotmilan HL / A.v.

Lebensraum Reich gegliederte Landschaft mit Wald, nicht an Gewässer gebunden. Jagt auf freien Flächen.

Bruthabitat

In lichten Altholzbeständen, mitunter Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen. Schlafplätze in Gehölzen.

Das UG ist Teil eines nicht essenziellen Nahrungshabitats.

keine nein

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Fortsetzung Tab. 4 Art Quelle/

Status

Habitatansprüche

(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)

Einschätzung des

Vorkommens im UG

Einschätzung der

pot. Betroffenheit

ASP

nötig

Schleiereule FIS / B

Lebensraum Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungsbereichen. Jagdgebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen.

Bruthabitat

Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, die einen freien An- und Abflug gewähren (z.B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Klein-städten.

Das UG stellt einen Teil eines potenziel-len nicht essenziellen Nahrungshabitats dar, Art wurde je-doch nicht nachge-wiesen.

keine nein

Star HL / A.v.

Lebensraum Typische Art der Kulturlandschaft. Ursprünglich beweidete, halboffene Landschaften und feuchte Grasländer, als Kulturfolger auch in Ortschaften. Wichtiges Habitatmerkmal ist ein gutes Höhlenange-bot.

Bruthabitat Höhlenbrüter (z.B. Astlöcher, Spechthöhlen, Gebäudenischen und -spalten, Nistkästen).

Das UG ist Teil des Lebensraumes, Plan-gebiet ist Teil eines potenziellen nicht es-senziellen Nahrungs-habitat.

keine nein

Steinkauz FIS / B

Lebensraum Offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem guten Höhlenangebot. Jagdgebiete sind kurzrasige Viehweiden und Streuobstgärten. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegetation mit ausrei-chendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung.

Bruthabitat Baumhöhlen (v.a. in Obstbäumen, Kopfweiden) sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehstäl-len. Außerdem werden Nistkästen angenommen.

Das UG stellt Teil ei-nes potenziellen nicht essenziellen Nahrungshabitats dar, die Art wurde je-doch nicht nachge-wiesen.

keine nein

Turmfalke HL / A.v.

Lebensraum Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Nahrungssuche in Biotopen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äckern und Brachen.

Bruthabitat

Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken).

Das UG ist Teil eines nicht essenziellen Nahrungshabitats.

keine nein

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Bad Wünnenberg: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 23

6.0 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände

Im Rahmen der Vorprüfung konnten artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch

das Vorhaben für die folgenden Arten nicht ausgeschlossen werden:

• Neuntöter

• Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus

6.1.1 Artengruppe Vögel

Kurzbeschreibung und wirkungsspezifische Betroffenheiten

Der Neuntöter bewohnt extensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften mit aufgelockertem

Gebüschbestand, Einzelbäumen und insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Als Jagdre-

viere dienen Wiesen und Weiden sowie trockene Magerrasen oder größere Windwurfflächen in

Wäldern. Für die Jagd auf Insekten benötigt der Neuntöter Ansitzwarten wie Hecken, Einzel-

bäume oder Pfähle. Die Nester werden in dichten, hochgewachsenen Büschen bzw. Hecken an-

gelegt, wobei Dornensträucher bevorzugt werden. Die Art kehrt im April aus ihren Überwinte-

rungsstandorten zurück und beginnt ab Mitte Mai bis Mitte Juni mit der Brut.

Bei einem Kartiergang am 14.06.2019 wurde ein rufendes Männchen festgestellt, das während

der Beobachtung in der Hecke an der westlichen Plangebietsgrenze saß. Es ist davon auszuge-

hen, dass das Plangebiet einen Teilbereich des Lebensraumes des Neuntöters darstellt. Der Le-

bensraum setzt sich nach Westen in die mit Kleingehölzen strukturierte Landschaft fort.

Die im Westen des Plangebiets anstehenden Heckenstrukturen stellen potenzielle Fortpflan-

zungs- und Ruhestätten der oben genannten Art dar.

Im Falle einer zukünftigen Nutzung der genannten Strukturen sind Betroffenheiten des Neuntö-

ters gem. §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNATSCHG durch die Baufeldräu-

mung bzw. den Baubeginn nicht auszuschließen. Finden diese während der Brutzeit der Art

statt, können eine Störung und folglich eine Aufgabe der Brut des Neuntöters hervorgerufen

werden. Entsprechend ist auch eine Beeinträchtigung gem. §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs- und

Ruhestätten) BNATSCHG möglich.

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65. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iserkuhle“ der Stadt

Bad Wünnenberg: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 24

Vermeidungsmaßnahmen

Vermeidung bzw. Reduzierung baubedingter Beeinträchtigungen

Häufige und verbreitete Vogelarten

Um das Töten und Verletzen häufiger und weit verbreiteter Vogelarten zu vermeiden dürfen Ro-

dungs- und Abbrucharbeiten nur außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit im Zeitraum

von Anfang Oktober bis Ende Februar erfolgen. Sind Fäll- / Rodungs- und Abbrucharbeiten inner-

halb der Brut- und Aufzuchtszeit von Vögeln nicht zu vermeiden, ist vor Beginn der Maßnahmen

sicherzustellen, dass keine Bruten an den Gehölzen und Gebäuden stattfinden. Werden Bruten

festgestellt, sind die Abbruch- und Rodungsmaßnahmen bis zum Abschluss- / der Aufgabe der

Brut und Aufzucht der Jungen zu verschieben.

Planungsrelevante Vogelarten

Im Rahmen der Brutvogelkartierung 2019 kam es zu einer einzelnen Beobachtung des Neuntö-

ters. Diese stellt jedoch keinen Brutnachweis oder Brutverdacht im Untersuchungsgebiet dar,

sie gibt lediglich einen Hinweis auf ein Vorkommen der Art (mit möglichen Brutplätzen im weite-

ren Umfeld). Von einer unmittelbaren Beeinträchtigung von Fortpflanzungsstätten des Neuntö-

ters durch das Vorhaben ist derzeit nicht auszugehen.

Um darüber hinaus eine mittelbare Beeinträchtigung von potenziellen Fortpflanzungsstätten

(§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNATSCHG) des Neuntöters zu vermeiden, muss die Baufeldräumung

im Bereich der westlichen Plangebietsgrenze außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit

der hier genannten Art im Zeitraum von Anfang August bis Anfang Mai beginnen. So kann ge-

währleistet werden, dass die Art nicht während der Brutzeit gestört wird und in der Reviergrün-

dungsphase auf ungestörte Bereiche in der Umgebung ausweicht.

Die Erhaltung und Erweiterung der Heckenstruktur an der westlichen Plangebietsgrenze durch

lebensraumtypische Gehölze wie Schwarz- und Weißdorn ist artenschutzfachlich ebenfalls zu

empfehlen, um den potenziellen Teillebensraum des Neuntöters zu erhalten.

6.1.2 Artengruppe Fledermäuse

Im Rahmen der Umsetzung der Planung wird ein Teil des Gehölzbereichs östlich der Burgstraße

entfernt und ein Lärmschutzwall angelegt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich in diesem po-

tenzielle Ruhestätten der Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus, welche abstehende

Rinde, Höhlungen oder Astausfaulungen selten als Zwischenquartiere nutzen, befinden.

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65. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iserkuhle“ der Stadt

Bad Wünnenberg: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 25

Demnach kann es zu Betroffenheiten gem. §44 Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen) und Nr. 3 (Fort-

pflanzungs- und Ruhestätten) BNATSCHG kommen.

Vermeidungsmaßnahmen und Schaffung von Ersatzquartieren

Um das Töten und Verletzen sowie die Zerstörung von potenziellen Ruhestätten der Breitflügel-

fledermaus und Zwergfledermaus zu vermeiden, muss eine Untersuchung der zu fällenden Ge-

hölze im Bereich des geplanten Lärmschutzwalls unmittelbar vor Durchführung der Umsetzung

erfolgen. Bei einem Nachweis von potenziellen Quartieren müssen diese in gleicher Anzahl in

unmittelbarer Nähe ersetzt werden. Des Weiteren sollten Fäll- und Rodungsarbeiten außerhalb

der Aktivitätsphase von Fledermäusen, im Zeitraum von Mitte November bis Mitte März erfolgen.

Die festgestellten Strukturen sind im Zeitraum Mitte März - Ende April oder Anfang September -

Mitte November vor Beginn der Fäll- und Rodungsarbeiten auf eine Nutzung durch Fledermäuse

zu kontrollieren. Wird kein Besatz festgestellt, sind die Strukturen im Anschluss an die Kontrolle

dauerhaft bis zur Fällung zu verschließen. Sollte eine Nutzung festgestellt werden, muss bis zum

Verlassen der Strukturen durch die Tiere gewartet werden. Dieses wäre nachts (Nachttempera-

turen ab 10° C, kein Regen, wenig Wind) bei geeigneter Witterung am wahrscheinlichsten.

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Bad Wünnenberg: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 26

7.0 Zusammenfassung

Die Stadt Bad Wünnenberg plant die 65. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung

des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iserkuhle“. Das etwa 10,5 ha große Plangebiet befindet

sich südwestlich des Siedlungskernes der Stadt Bad Wünnenberg und schiebt sich dabei keilar-

tig in den bebauten Ortsteil hinein. Anlass der Bebauungsplanaufstellung ist die bauleitplaneri-

sche Voraussetzung für die Entwicklung von Wohnbaufläche in der Stadt. Es ergibt sich das Er-

fordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz

(BNATSCHG).

Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebens-

raumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten

in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landes-

amtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS) ausgewertet

worden. Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkun-

gen wurde das Plangebiet in die Lebensraumtypen „Äcker“, „Fettwiesen und -weiden“ und „Ge-

bäude“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) über-

führt. Es erfolgte am 04. März 2019 eine Begehung des Untersuchungsgebiets zur Untersuchung

der anstehenden Biotopstrukturen im Plangebiet auf deren Eignung als Lebensstätte von Tierar-

ten. Aufbauend auf diesen Datenquellen sind im Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten un-

tersucht worden.

Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt für das

Messtischblatt 4118 „Bad Wünnenberg“, Quadrant 3, für die im Untersuchungsgebiet vorkom-

menden Lebensräume insgesamt 31 Arten als planungsrelevant. Unter den Tierarten sind fünf

Säugetierarten und 26 Vogelarten (LANUV 2019B). Die Landschaftsinformationssammlung des

Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen

von Arten aus (LANUV 2019A).

Des Weiteren wurde im Frühjahr und Sommer eine Brutvogelkartierung im Untersuchungsgebiet

durchgeführt. Die Einzelsichtung eines Neutöters lieferte einen Hinweis auf ein Vorkommen der

Art, ein konkreter Brutverdacht im Plan- oder Untersuchungsgebiet ging jedoch nicht daraus

hervor. Die Nutzung des Plangebiets als Teillebensraum des Neuntöters ist dennoch wahr-

scheinlich. Eine mittelbare Beeinträchtigung des potenziellen Lebensraumes des Neuntöters

durch die Planung ist ohne die Anwendung von Vermeidungsmaßnahmen nicht auszuschließen.

Im Rahmen der Stufe II wurde basierend auf den Untersuchungsbefunden vor Ort die etwaige

Betroffenheit tiefergehend untersucht. Es wurden Maßnahmen erarbeitet, die das Eintreten der

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65. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iserkuhle“ der Stadt

Bad Wünnenberg: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 27

artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNATSCHG abwenden. Die

Maßnahmen werden in Kapitel 6.2 näher beschrieben und in der Tab. 5 zusammengefasst.

Tab. 5 Übersicht der auszuführenden Maßnahmen in Abhängigkeit des Zeitpunkts der jeweiligen Bautätigkeit.

Bautätigkeit Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.

Rodung von Gehölzen und

Abbruch von Gebäuden X X X X X X X

Baufeldräumung und Baubeginn im Bereich

des westlichen Plangebiets X X X X

= Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln: Rodungs- und Abbruchmaßnahmen vermeiden

= empfohlener Zeitraum für den Baufeldräumung, Baubeginn, Rodungs- und Abbruchmaßnahmen

= Brut- und Aufzuchtzeit des Neuntöters: Baufeldräumung und Baubeginn im Bereich der westlichen Plangebiets

vermeiden

X = Maßnahme erforderlich: Kontrolle der Gehölze auf Vogelbruten. Bei Besatz: Verschiebung der Bautätigkeit auf

einen Zeitraum nach der Brut- und Aufzuchtszeit

Für die Arten Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus können Betroffenheiten gem. § 44

Abs. 1 und 3 BNATSCHG im Bereich des geplanten Lärmschutzwalls nicht gänzlich ausgeschlos-

sen werden. Bei diesem wird eine Untersuchung der Gehölze vor Umsetzung der Planung not-

wendig sowie gegebenenfalls der Ersatz von Quartieren.

Artenschutzrechtliche Konflikte für die ermittelten Arten können durch geeignete Vermeidungs-

maßnahmen (Kap. 6.1.2) ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung dessen löst die 65.

Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der

Iserkuhle“ der Stadt Bad Wünnenberg keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNATSCHG

aus. Der Aufstellung des Bebauungsplans stehen somit bezüglich des Artenschutzes keine un-

überwindbaren Vollzugshindernisse entgegen.

Bielefeld, im März 2020

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Bad Wünnenberg: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 28

8.0 Quellenverzeichnis

BAUER, H.-G., BEZZEL, E., & FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles

über Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden.

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65. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Iserkuhle“ der Stadt

Bad Wünnenberg: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 29

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