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Stadt Borken Bebauungsplan BU 6 Gewerbegebiet 3. Änderung Begründung gem. § 9 (8) BauGB

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Stadt BorkenBebauungsplan BU 6

Gewerbegebiet3. Änderung

Begründunggem. § 9 (8) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

1. Änderungsbeschluss, räumlicher Geltungsbereich und Änderungsanlass.....31.1 Änderungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich...........................................31.2 Änderungsanlass.....................................................................................................3

2. Planungsvorgaben und Bestandssituation..........................................................32.1 Flächennutzungsplan..............................................................................................32.2 Derzeitige Situation innerhalb und außerhalb des Plangebietes............................3

3. Städtebauliche Zielsetzungen des Änderungsverfahrens..................................43.1 Änderungsinhalte.....................................................................................................43.2 Erschließung............................................................................................................4

4. Festsetzungen im Bebauungsplan........................................................................44.1 Gewerbegebiet / Art und Maß der Nutzung.............................................................4

5. Grün- und Freiraumgestaltung...............................................................................4

6. Ver- und Entsorgung/Belange der Wasserwirtschaft/Altlasten..........................5

7. Natur und Landschaft.............................................................................................5

8. Nachrichtliche Übernahmen...................................................................................68.1 Belange des Denkmalschutzes...............................................................................68.2 Belange des Natur- und Landschaftsschutzes........................................................6

9. Bodenordnung und Kosten....................................................................................6

10. Flächenbilanz.........................................................................................................6

11. Umweltbericht........................................................................................................711.1 Einleitung...............................................................................................................711.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen......................................711.3 Zusätzliche Angaben...........................................................................................14

AnlageAnlage 1: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

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1. Änderungsbeschluss, räumlicher Geltungsbereich und Änderungsanlass1.1 Änderungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich (§§ 2 Abs. 1 u. 9. Absatz 7 BauGB)Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Borken hat in seiner Sitzung am 08.09.2010 beschlossen, das Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung des Bebau-ungsplanes BU 6 „Gewerbegebiet“ durchzuführen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes BU 6, liegt überwiegend im Stadtteil Borken-wirthe/Burlo, nordöstlich der ehemaligen Eisenbahnlinie Borken-Winterswijk und nördlich der Dunkerstraße. Die Nordgrenze des Plangebietes ist gleichzeitig die Stadtgrenze zur benachbarten Gemeinde Südlohn. Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs und der geplanten Änderung sind im Bebauungsplan eingetragen.

Im einzelnen werden die nachstehenden Flurstücke erfasst:

Gemarkung Borkenwirthe, Flur 5, Flurstücke 2 – 17, 19, 20, 37 (tlw.), 246 (tlw.), 248, 548, 580, 629, 634, 824, 835, 836, 844, 864, 865, 886, 893, 894, 907, 1073 – 1078, 1080, 1105, 1106, 1126 – 1128, 1133, 1134, 1137, 1139, 1140, 1153, 1154, 1156 – 1160, 1167, 1193, 1196, 1199, 1254, 1324, 1325, 1342, 1344 – 1346, 1350, 1353, 1354, 1367, 1368, 1372 – 1374.

Gemarkung Weseke, Flur 1, Flurstück 1 (tlw.)(Katasterstand zum Zeitpunkt der Bebauungsplanaufstellung vom 30.01.1990).

Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderung wird auf eine Neuzeichnung des Bebau-ungsplanes verzichtet.

Von der 3. Änderung betroffen sind die Flurstücke 844, 1154, 1137 und 1350 der Gemarkung Borkenwirthe, Flur 5 (Katasterstand: 30.01.1990). Aktuell (Katasterstand Oktober 2010) lauten die Flurstücksnummern 1477 (zuvor 1137 u. 844), 1428, 1570, 1571 (aus zuvor 1350), 1154.

1.2 ÄnderungsanlassIm Zuge der Entwicklung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes sind einige Verän-derungen der bisher festgesetzten überbaubaren Flächen durch Verschiebung von Baugrenzen und eine geänderte Anordnung einiger Pflanzgebotsflächen sowie einer Wallhecke erforderlich. Die Planänderung dient der Betriebsoptimierung und wirt-schaftlichen Erweiterung eines ansässigen Betriebes.

2. Planungsvorgaben und Bestandssituation2.1 FlächennutzungsplanDie angestrebte Änderung umfasst ausschließlich modifizierte Ausweisungen und Festsetzungen innerhalb des Gewerbegebietes. Somit fußt diese Änderung auf den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes, der im Änderungsbereich ins-gesamt gewerbliche Bauflächen vorgibt.

2.2 Derzeitige Situation innerhalb und außerhalb des PlangebietesBei dem Änderungsbereich handelt es sich um die Randlage des Gewerbegebietes, welches bereits in großen Teilen baulich genutzt wird (Bebauung und Erschließung).

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Nach Norden geht der Planbereich in die freie Landschaft über. Außerhalb der ge-werblichen Flächen grenzen dabei nach Norden wallheckenähnliche Gehölzstruk-turen und das Naturschutzgebiet „Bietenschlatt“ an. Nördlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich einige Wohnhäuser auf Südlohner Gebiet im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die Gemeinde Südlohn beabsichtigt für diesen Bereich eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen.

3. Städtebauliche Zielsetzungen des Änderungsverfahrens3.1 Änderungsinhaltea. Beseitigung einer Wallhecke mit den angrenzenden Pflanzgebotsflächen.b. Festsetzung einer gebietsinternen Waldfläche (Teilkompensation der

Maßnahmen a) und Verbreiterung einer bereits bestehenden Wallhecke von 10 m auf 14,5 m.

c. Modifizierung der bisherigen überbaubaren Flächen durch Beseitigung der Wallhecke und Verlegung der Baugrenze im nördlichen Bereich der Flurstücke. Auf Flurstück 1154 wird die nördliche Baugrenze um 4,5 m nach Süden verlegt. Auf den Flurstücken Flurstück 1477 (zuvor 1350, 844), 1428 und 1571 (aus zuvor 1350) wird die Baugrenze um 7 m nach Norden verlegt.

Ferner wird in Abstimmung mit der vertraglichen Regelung mit dem Gewerbeanlieger eine Verlegung einer vorhandenen Leitungstrasse (Kanal und Leitung der Stadt-werke) angestrebt und eine Alternative angeboten.

Die Inhalte des bisherigen Bebauungsplanes werden ansonsten von den vorgenann-ten Änderungspunkten nicht tangiert.

3.2 ErschließungDie Erschließung des Änderungsbereichs erfolgt auch zukünftig über die zentrale Gebietserschließung (Fürst-zu-Salm-Salm-Straße).

4. Festsetzungen im Bebauungsplan4.1 Gewerbegebiet/Art und Maß der NutzungEs verbleibt insgesamt bei der bisherigen Flächenfestsetzung eines nach Abstands-erlass gegliederten Gewerbegebietes.Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ, BMZ und max. Gebäu-dehöhe) behalten weiterhin ihre Gültigkeit.Die überbaubaren Flächen werden den geänderten städtebaulichen Zielen ange-passt. Dies führt im Bereich der geplanten zusätzlichen Waldflächen zu einer deut-lichen Reduzierung der bisherigen Baufelder.

5. Grün- und FreiraumgestaltungDie durch das Änderungsverfahren angestrebte randliche Aufforstungsfläche führt mittelfristig zu einem in unterschiedlichen Tiefen gegliederten Grünsaum nach Norden, der dort in den auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Südlohn befindlichen Gehölzstreifen nahtlos übergeht.

Da zwischen Wald und angrenzender Gewerbefläche ein Waldrand aus Krautschicht und Strauchschicht besteht, ist ein 3 m breiter Abstand zur überbaubaren Fläche ausreichend. Zum Straßenraum hin verbleibt es bei den 6 m breiten Pflanzgebots-flächen, die nur im Bereich von Zufahrten unterbrochen werden dürfen.

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Durch diese zwei Begrünungsfestsetzungen (Waldfläche und Pflanzbindung parallel zum Straßenkörper) wird sich ein stark durchgrüntes Gewerbegebiet am Ortsrand von Burlo entwickeln.

6. Ver- und Entsorgung/Belange der Wasserwirtschaft/AltlastenDie Ver- und Entsorgung des Planbereichs erfolgt über die bereits im Gebiet vorhan-denen Ver- und Entsorgungsnetze. Vorhandene Leitungen sind in Abstimmung mit den Stadtwerken Borken/Westf. GmbH in den Bebauungsplan nachrichtlich über-nommen worden. Die anfallenden Niederschlags- und Schmutzwasser werden über das vorhandene Kanalsystem in der Fürst-zu-Salm-Salm-Straße abgeleitet. Durch die Änderung des Bebauungsplanes sind keine Veränderungen der Abwasservolumina zu erwarten.

An der Ostgrenze des Flurstücks 1154 in der Flur 5, Gemarkung Borkenwirthe, unmittelbar entlang der zur Rodung vorgesehenen Wallhecke verläuft derzeit in Nord-Süd-Richtung unter Grund eine Druckrohrleitung und parallel dazu eine Lichtwellenleiter-Trasse. In Abstimmung mit der vertraglichen Regelung mit dem östlich benachbarten Gewerbeanlieger wird die Verlegung der vorhandenen Leitungstrasse parallel um 30 m westlich zum derzeitigen Verlauf angestrebt.Für diese Trasse wird ein Schutzstreifen von insgesamt 5 Metern Breite (2,5 m von der Achse des Leitungspaketes zu jeder Seite) festgesetzt. Es dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Baulichkeiten erstellt werden, keine Bäume gepflanzt und auch keine sonstigen Einrichtungen vorgenommen werden, welche den Bestand oder den Betrieb der Leitung gefährden. Der Schutzstreifen ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Die Pflanzung von Sträuchern ist erlaubt. Ein Gehölzbestand innerhalb des Schutzstreifens kann weiterhin bestehen bleiben. Bei Rodungsarbeiten im Bereich des derzeitigen Trassenverlaufs auf Flurstück 1154 ist der Fachbereich 66 – Tiefbau und Bauverwaltung zu beteiligen.

Im Änderungsbereich des Bebauungsplanes sind Altlasten (Altstandorte oder Ablagerungen) aufgrund früherer oder derzeitiger Nutzungen z. Zt. nicht bekannt.

7. Natur und LandschaftFür den Bereich des Bebauungsplans BU 6 liegen keine Pläne im Sinne § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB (z. B. Landschaftspläne) vor.Gemäß § 2 Satz 4 BauGB und § 2a Abs. 2 Satz 2 BauGB wird die durchzuführende Umweltprüfung in einem Umweltbericht der Begründung als gesonderter Teil beige-fügt (Kapitel 11).Durch die Planänderung des Bebauungsplans BU 6 werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet. Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes resultieren insbe-sondere aus den Flächenversiegelungen im Bereich der im bisher rechtswirksamen Bebauungsplan festgesetzten Anpflanzungsfläche (Wallhecke) und den damit ver-bundenen Auswirkungen auf Boden, Wasser, Klima sowie Tier- und Pflanzenwelt (angrenzendes Naturschutzgebiet). Im Umweltbericht werden die umweltrelevanten Maßnahmen beschrieben und der Kompensationsbedarf ermittelt. Aufgrund der Planänderung wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet, der ausgeglichen werden muss. Beseitigt wird eine 435 m² große Wallhecke. Der erforderlich Ausgleich hierfür liegt nach Absprache mit dem Forstamt und der Unteren Landschaftsbehörde in einem

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Verhältnis von Eingriff zu Ausgleich (Ersatzwald) von 1:1,5. Entsprechend sind 652,5 m² Ersatzaufforstung erforderlich.Die bereits festgesetzte Waldfläche wird im Westen durch eine 300 m² große Wald-fläche ergänzt. Zudem wird die nördliche 10 m breite Wallhecke auf 14,5 m erweitert, so dass insgesamt 360 m² angepflanzt werden. Damit ist eine Waldfläche von 660 m² festgesetzt und der Ausgleich somit erfüllt. Die Ersatzaufforstung hat bis spätestens auf die Umwandlung der Wallhecke folgende Pflanzperiode zu erfolgen.Zudem wird eine Anpflanzungsfläche von 870 m² beseitigt. Verrechnet mit 3 Öko-punkten pro m² sind somit 2610 Ökopunkte vom Ökokonto der Stadt Borken abzu-buchen.

8. Nachrichtliche Übernahmen8.1 Belange des DenkmalschutzesBaudenkmäler bzw. Hinweise auf Bodendenkmäler sind im gesamten Änderungs-bereich nicht bekannt. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturge-schichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster (Tel. 0251/591 8911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 15 und 16 DSchG).

8.2 Belange des Natur- und LandschaftsschutzesUm artenschutzrechtlichen Konflikten vorzubeugen, werden für die Flurstücke Gemarkung Borkenwirthe, Flur 5, Flurstücke 1154 und 1571 folgende Vermeidungsmaßnahmen notwendig:

• Abgrenzung der zu rodenden Wallhecke durch einen Amphibienschutzzaun. Durchführung der Maßnahme im Zeitraum April bis Juni.

• Rodung der Wallhecke im auf die vorgenannte Maßnahme folgenden Winterhalbjahr (Oktober bis Februar).

9. Bodenordnung und KostenNach derzeitigem Kenntnisstand ist für die geplanten Veränderungen im Bebauungs-plan eine Bodenordnung nicht erforderlich. Die Planänderung betrifft ansonsten nur die Nutzung der zur Verfügung stehenden Grundstücke. Öffentliche Erschließungs-maßnahmen sind hiermit nicht verbunden. Kosten entstehen im Rahmen des ökolo-gischen Ausgleichs (Rodung Wallhecke, Ökokonto, Ersatzaufforstung, artenschutz-rechtliche Vermeidungsmaßnahme) in Höhe von ca. 15.000 €.In Abstimmung mit der vertraglichen Regelung mit dem Gewerbeanlieger wird eine Verlegung einer vorhandenen Leitungstrasse (Kanal und Leitung der Stadtwerke) angestrebt und eine Alternative angeboten. Die voraussichtlichen Kosten für die Verlegung des Lichtwellenleisters betragen ca. 8.000 €, die Kosten für die Verlegung der Druckrohrleitungen betragen ca. 125.000 €.

10. FlächenbilanzDie Gesamtfläche des Bebauungsplanes beträgt 18,17 ha. Der Änderungsbereich umfasst davon ca. 2,44 ha und setzt sich wie folgt zusammen:

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Gewerbegebiet 1,67 ha 68,44 %Waldfläche 0,58 ha 23,77 %Grünfläche 0,19 ha 7,79 % Summe 18,17 ha 100,00 %

11. Umweltbericht11.1 Einleitunga) Inhalte und Ziele des BebauungsplanesDie Änderung des Bebauungsplanes dient der Erweiterung eines vorhandenen Betriebes. Hierzu erforderlich ist die teilweise Beseitigung einer vorhandenen Wall-hecke und zweier im bisher rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Pflanz-gebotsflächen. Dadurch entsteht eine durchgehende Gewerbefläche, die für den bestehenden Betrieb zur wirtschaftlichen Erweiterung genutzt werden kann.

b) Ziele des Umweltschutzes Umweltschutzziele, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind, betreffen die umweltbezogenen Auswirkungen auf die Bodenschutzklausel, den Artenschutz und die Eingriffs-/Ausgleichsregelung.

11.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungena) Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes

Schutzgüter Bestand WertigkeitMensch • Nutzung als Gewerbefläche

• Angrenzendes Naturschutzgebietmittel

Boden • Gley, bzw. Pseudogley aus Geschiebesand und Schmelzwassersand (Pleistozän) über Geschie-belehm; schwach steinig lehmiger bis starker Sand

• Im östlichen Bereich Podsol-Gley, z.T. Gley aus Schmelzwassersand, z.T. Geschiebesand, über Sand und Kies der Hauptterrasse; schwach steiniger, teils kiesiger Sand

• Sandböden mit geringem natürlichem Ertrags-potential, geringe Sorptionsfähigkeit, hohe Wasserdurchlässigkeit

Vorbelastungen:• Großflächige Versiegelung in weiten Bereichen

des Plangebietes

nachrangig

Wasser • Kein Vorkommen von Oberflächengewässern im Plangebiet

• Aufgrund des zwischen 4-8 dm anstehenden Grundwassers und der z.T. vorkommenden kiesig-sandigen Böden besteht für das Grund-wasser eine hohe potenzielle Verschmutzungs-empfindlichkeit.

• Die Grundwasserneubildung ist aufgrund des hohen Versiegelungsgrades und der daraus

mittlere bis hohe Grund-wasser-verschmut-zungs-empfindlich-keit

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resultierenden Verdunstungsrate eingeschränkt.• Keine Vorkommen von Grundwasserschutz-

gebietenVorbelastungen:• Hoher Versiegelungsgrad

Luft und Klima • Trotz des hohen Versiegelungsgrades kann auf-grund der angrenzenden weitläufigen Offenland-flächen ein lufthygienischer Austausch stattfinden.

Vorbelastungen:• Hoher Versiegelungsgrad

nachrangig

Arten- und Biotopschutz

• Keine Vorkommen schützenswerter Flächen oder Elemente im Plangebiet.

• Der noch nicht bebaute, überplante Bereich stellt sich derzeit als Ackerfläche bzw. Gehölzstruktur dar.

• Die Wallhecke an der nördlichen Plangebiets-grenze übernimmt die Funktion eines Puffers zwischen Naturschutzgebiet und Gewerbegebiet.

• Nördlich angrenzend befindet sich das Natur-schutzgebiet „Bietenschlatt“ mit vorwiegend Feuchtwiesen und Kleingewässern.

• Die Umgebung nach Norden wird von Acker- und Grünlandflächen geprägt.

Vorbelastungen:• Heutige Nutzung einer Teilfläche als Gewerbe-

betrieb mit Zu- und Abfahrtsverkehr und damit intensive anthropogene Nutzung mit hohem Versiegelungsgrad. Im Übrigen besteht gemäß bestehendem Bebauungsplan weitgehend bereits Baurecht.

mittel (im nördlichen Umfeld hoch)

Landschaft • Der Planänderungbereich befindet sich zwischen Fürst-zu-Salm-Salm-Straße und dem Natur-schutzgebiet „Bietenschlatt“. Landschaftsprägend wirken in diesem von landwirtschaftlich gepräg-tem Raum strukturierende und gliedernde Gehölz-vorkommen.

Vorbelastungen: • Akustische und visuelle Beeinträchtigungen als

Folge der Nutzung des Gewerbegebietes.

nachrangig

Kultur- und Sachgüter

• Keine Vorkommen von Kultur- und Sachgütern.

Wirkungs-gefüge zwischen den Schutzgütern

• Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung. Dominierend wirken die menschlichen Einflüsse, die negative Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt der Pflanzen- und Tierwelt, aber auch auf den Wasser- und Bodenhaushalt haben.

Vorbelastungen:• Die Belastungen sind bereits unter den anderen

Schutzgütern genannt.

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b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurch-führung der PlanungWird die geänderte Planung nicht durchgeführt, so ist eine bauliche Erweiterung des Betriebes auf einem zusammenhängenden Grundstück nicht möglich.

c) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der PlanungDie Prognose zur mittelfristigen Entwicklung der Schutzgüter erfolgt auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes und den derzeit wirkenden biotischen und abiotischen Einflüssen sowie den anthropogenen Nutzungen. Durch die Ausweitung der Gewerbefläche werden eine Wallhecke und zwei Flächen für Pflanzgebote zurückgenommen. Gleichzeitig wird eine gebietsinterne Waldfläche festgesetzt.

Schutzgüter Anlage-, bau- und betriebsbedingte AuswirkungenMensch • Keine essentiellen Funktionen für Wohnen oder ErholungBeeinträchtigung: nachrangigBoden • Planungsrechtlich zulässige Ausdehnung der überbaubaren

Fläche und damit Verlust von Bodeneigenschaften.• Sicherung der Bodeneigenschaften im Bereich der festgesetz-

ten Waldfläche und damit Verbesserung gegenüber dem bisher rechtswirksamen B-Plan an diesem Standort, da hier bisher Gewerbefläche festgesetzt war.

Beeinträchtigung: nachrangig bis mittelWasser • Planungsrechtlich zulässige Ausdehnung der überbaubaren

Fläche und damit Verringerung der Grundwasserneubildungs-rate.

Luft und Klima • Klimatisch sind aufgrund der relativ kleinen Änderungsfläche keine weiteren erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

Beeinträchtigung: nachrangig Arten- und Biotopschutz

• Inanspruchnahme der im Bebauungsplan festgesetzten Wall-hecke mit einer Größe von 435 qm.

• Inanspruchnahme der im Bebauungsplan festgesetzten An-pflanzungsfläche mit einer Größe von 870 qm.

• Festsetzung einer 660 qm großen Waldfläche westlich des Betriebes.

• Zum Thema Artenschutz s.u.Beeinträchtigung: mittel bis hochLandschaft • Das Plangebiet befindet sich am Rand des Gewerbegebietes,

das nach Norden und Osten von landwirtschaftlichem, durch Gehölzvorkommen strukturiertem und gegliedertem Raum umgeben ist. Nach Norden wird die Sicht auf das Gewerbe-gebiet durch eine außerhalb des Bebauungsplanes, im Natur-schutzgebiet „Bietenschlatt“ liegende Gehölzreihe sowie die festgesetzte Wallhecke und den Wald verhindert.

Beeinträchtigung: nachrangigKultur- und Sachgüter

• Keine Vorkommen von Kultur- und Sachgütern.

Beeinträchtigung: nachrangig

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d) ArtenschutzSeit der Kleinen Novelle des BNatSchG von Dezember 2007 und mit den aktuellen Änderungen in der Großen Novelle von Juli 2009 sind für die geschützten Arten neue Anforderungen an die planerische Praxis von Planungsvorhaben vorgegeben. Zugriffsverbote sowie Ausnahmetatbestände wurden im Sinne eines funktional-öko-logischen Ansatzes neu ausgerichtet. Nunmehr steht der Erhalt der Population einer Art sowie die Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten im Vorder-grund. Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung wird ermittelt, ob in diesem Sinne planungsrelevante Arten betroffen sind.

Die artenschutzrechtliche Prüfung für das Planungsgebiet erfolgte auf Grundlage einer Ortsbegehung Ende Oktober 2010. Untersucht wurde der von der Planung betroffene Bereich unter Berücksichtigung der ökologischen Struktur und Ausstattung des Umfeldes auf potenzielle Vorkommen planungsrelevanter Arten. Für diese erfolgte eine Einschätzung des Lebensraumpotenzials des Planungsgebietes im Sinne einer Potenzial-Risiko-Analyse. Ferner erfolgte eine Sachdatenabfrage der Informationsdatenbanken des LANUV NRW (Fundortkataster) in Bezug auf bekannte Artvorkommen. Hiernach gibt es Artnachweise für den Großen Brachvogel, den Kiebitz sowie das Rebhuhn im Naturschutzgebiet „Bietenschlatt“ sowie im näheren Umfeld.

Die planungsrelevanten Arten wurden über das Fachinformationssystem (FIS) des LANUV NRW ermittelt und sind in unten stehender Tabelle aufgeführt. Die arten-schutzrechtliche Prüfung erfolgte für Arten mit Bindung an die zu betrachtenden Lebensräume „Acker“ und „Kleingehölz“. Der Gehölzreihe an der Nordgrenze des Plangebietes kommt eine Pufferwirkung gegenüber dem angrenzenden Naturschutz-gebiet „Bietenschlatt“ zu. Die Fauna des Feuchtgrünlandes ist damit gut gegen bau- und betriebsbedingte Störungen geschützt, sodass planungsrelevante Arten des Feuchtgrünlandes durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden und nicht gesondert betrachtet werden müssen.

Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4006 OedingArt

StatusEHZ

Lebensraum

Deutscher Name Wissenschaftl. Name Kleingehölz Acker

FLEDERMÄUSE

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Art vorhanden G X

Wasserfledermaus Myotis daubentonii Art vorhanden G X

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Art vorhanden G XX

VÖGEL

Baumfalke Falco subbuteo sicher brütend U X

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus sicher brütend U- X

Großer Brachvogel Numenius arquata sicher brütend U (X)

Habicht Accipiter gentilis sicher brütend G X (X)

Heidelerche Lullua arborea sicher brütend U (X)

Kiebitz Vanellus vanellus sicher brütend G XX

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ArtStatus

EHZ

Lebensraum

Deutscher Name Wissenschaftl. Name Kleingehölz Acker

Kleinspecht Dryobates minor sicher brütend G X

Kranich Grus grus Durchzügler G X

Mäusebussard Buteo buteo sicher brütend G X X

Mehlschwalbe Delichon urbica sicher brütend G- (X)

Nachtigall Luscinia megarhynchos sicher brütend G XX

Pirol Oriolus oriolus sicher brütend U- X

Rauchschwalbe Hirundo rustica sicher brütend G- X

Rebhuhn Perdix perdix sicher brütend U XX

Schleiereule Tyto alba sicher brütend G X X

Schwarzspecht Dryocopus martius sicher brütend G X

Sperber Accipiter nisus sicher brütend G X (X)

Steinkauz Athene noctuabeobachtet zur Brutzeit G XX (X)

Turmfalke Falco tinnunculus sicher brütend G X X

Turteltaube Streptopelia turtur sicher brütend U- XX X

Uferschwalbe Riparia riparia sicher brütend G (X)

Wachtel Coturnix coturnix sicher brütend U XX

Waldkauz Strix aluco sicher brütend G X

Waldohreule Asio otus sicher brütend G XX

Wespenbussard Pernis apivorus sicher brütend U X

AMPHIBIEN

Kammmolch Triturus cristatus Art vorhanden G X

Kreuzkröte Bufo calamita Art vorhanden U (X)

Laubfrosch Hyla arborea Art vorhanden U+ XX

Moorfrosch Rana arvalis Art vorhanden U X

REPTILIEN

Schlingnatter Coronella austriaca Art vorhanden U X XX

Zauneidechse Lacerta agilis Art vorhanden G- X XEHZ: Erhaltungszustand; G: Günstig, U: Ungünstig, S: Schlecht, +/-: TendenzenXX Hauptvorkommen, X Vorkommen; () potenzielles Vorkommenfett gedruckt: Arten mit einer potenziellen Betroffenheit

FLEDERMÄUSEDie Breitflügel- und Zwergfledermaus beziehen als typische Gebäudefledermäuse in erster Linie Gebäudequartiere. Bestehende Gebäude werden nicht baulich verändert, so dass keine Betroffenheit vorliegt. Die Wasserfledermaus als typische Waldfleder-maus bezieht Baumhöhlen, bevorzugt in Gewässernähe. Baumquartiere sind auf-grund des Alters bzw. des geringen Stammdurchmessers der Bäume im überplanten Gehölzbestand eher unwahrscheinlich, können aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Hier sind entsprechende Vermeidungsmaßnahmen erforderlich (s.u.).

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Frostfreie Winterquartiere der Arten sind aufgrund des geringen Stammdurch-messers des Baumbestandes im überplanten Bereich des Bebauungsplans ausge-schlossen. Ein potenzielles Jagdrevier der Fledermäuse im Plangebiet bildet keinen essentiellen Habitatbestandteil für die Tiere und wird mit Realisierung der Planung nicht erheblich eingeschränkt. Etwaige Leitlinien oder Wanderkorridore werden durch die Planung nicht beeinträchtigt.

VÖGELVon den aufgeführten Arten sind Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Gartenrot-schwanz, Großem Brachvogel, Habicht, Heidelerche, Kiebitz, Kleinspecht, Kranich, Mehlschwalbe, Nachtigall, Pirol, Rauchschwalbe, Schleiereule, Schwarzspecht, Sperber, Steinkauz, Turmfalke, Uferschwalbe, Wachtel, Waldkauz und Waldohreule nicht zu erwarten. Ausschlussgründe sind in erster Linie die Kleinräumigkeit bzw. unzureichende Größe des von der Planänderung betroffenen Ackerlandes bzw. Feldgehölzes als potenzielles Brutrevier. Dies gilt insbesondere für den Großen Brachvogel, Kiebitz oder Habicht. Ebenso finden aufgrund fehlender essentieller Habitatbestandteile und Biotopstrukturen im direkten Planänderungsbereich Garten-rotschwanz, Heidelerche, Kleinspecht, Nachtigall, Pirol, Schwarzspecht, Sperber, Steinkauz, Turmfalke, Uferschwalbe, Wachtel, Waldohreule keinen geeigneten (Teil-)Lebensraum. Das störungsreiche Umfeld (Gewerbebetrieb) im Plangebiet kommt als Hemmfaktor hinzu. Horstbäume wurden im überplanten Bereich nicht gefunden. Als potenzielles Nahrungs- oder Jagdhabitat bildet der überplante Bereich keinen essentiellen Habitatbestandteil, so für Mehl- und Rauchschwalbe, Schleier-eule. Mit dem Planvorhaben liegt für die genannten Arten kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vor. Eine erhebliche Störung der Tiere kann ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Tiere, die im unmittelbar angrenzenden Naturschutzgebiet einen (potenziellen) Lebensraum finden. Bau- oder betriebsbedingte Störungen werden durch den an der Grenze des Plangebietes verlaufenden Gehölzstreifen abgepuffert. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird durch die Planung nicht beeinträchtigt.Aufgrund der Nähe zum Naturschutzgebiet „Bietenschlatt“ mit seinem Feuchtgrün-land als geeignetes Jagdhabitat sind Brut- und Ruheplätze von Baumfalke, Mäuse-bussard und Wespenbussard im Gehölzbestand des Plangebietes nicht gänzlich auszuschließen. Auch für die Turteltaube und das Rebhuhn eignen sich die Hecken-strukturen als potenzieller (Teil-)Lebensraum. Mit Beachtung entsprechender Vermeidungsmaßnahmen (s. u.) kann jedoch ausgeschlossen werden, dass mit Realisierung der Planung potenzielle Bruthabitate zerstört werden oder aber bau-bedingte Störungen Auswirkungen auf den Bruterfolg der Tiere haben. Die ökolo-gische Funktion möglicher Brutreviere bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten und wird durch die Verbreiterung des Gehölzbestandes an der Nordgrenze des Plangebietes zudem aufgewertet.

AMPHIBIEN und REPTILIENKreuzkröte, Laub- und Moorfrosch, Schlingnatter und Zauneidechse finden ihre Ansprüche an einen (Teil-)lebensraum im Planänderungsgebiet nicht erfüllt. Potenzielle Fortpflanzungs- oder Ruhestätten werden mit Realisierung der Planung nicht zerstört. Es liegt kein signifikantes Tötungsrisiko vor. Eine erhebliche Störung der genannten Tiere kann ausgeschlossen werden. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird durch die Planung nicht beeinträchtigt.Aufgrund der Nähe zum Naturschutzgebiet „Bietenschlatt“ mit seinen Kleinge-wässern ist jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen, dass der Kammmolch die dortigen

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Biotopstrukturen nutzen und auch den von der Planänderung betroffenen Gehölzbestand zur Überwinterung aufsuchen könnte. Bei Berücksichtigung entsprechender Vermeidungsmaßnahmen (s. u.) kann jedoch sichergestellt werden, dass mit Realisierung der Planung keine Individuen der Art getötet werden. Die ökologische Funktion eines möglichen Überwinterungslebensraumes bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten und wird durch die Verbreiterung des Gehölzbestandes an der Nordgrenze des Plangebietes zudem aufgewertet.

VERMEIDUNGSMAßNAHMEN Um Störungen oder der Tötung von Individuen o.g. potenziell betroffener Arten vorzubeugen, werden folgende Vermeidungsmaßnahmen notwendig:• Abgrenzung der zu rodenden Wallhecke durch einen Amphibienschutzzaun.

Durchführung der Maßnahme im Zeitraum April bis Juni. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Kammmolch diesen Bereich nicht mehr als Überwinterungsquartier aufsuchen kann und somit eine Tötung von Individuen der Art im Zuge der zeitlich folgenden Gehölzrodung ausgeschlossen ist.

• Rodung der Wallhecke im auf die vorgenannte Maßnahme folgenden Winterhalbjahr (Oktober bis Februar). Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass weder Fledermäuse noch planungsrelevante Vogelarten während des Fortpflanzungsgeschehens gestört oder getötet werden.

PROGNOSE ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERBOTSTATBESTÄNDEUnter Berücksichtigung der aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen werden mit der Planung keine Störungen vorbereitet, die sich negativ auf die Überlebenschance, die Reproduktionsfähigkeit oder den Fortpflanzungserfolg der lokalen Populationen der planungsrelevanten Arten auswirken. Ein erhöhtes Tötungsrisiko der Arten ist nicht zu erwarten. Es sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 (1) i.V.m. § 44 (5) BNatSchG erfüllt.

e) Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen – EingriffsregelungIm bisher rechtswirksamen Bebauungsplan bestand eine 6 m breite Wallhecke auf dem Flurstück 1154. Diese 435 m² große Wallhecke wird nun als gewerbliche Baufläche festgesetzt. Der für diesen Eingriff in Natur und Landschaft erforderliche Ausgleich liegt in Absprache mit der Forstbehörde und der Unteren Landschaftsbe-hörde des Kreises Borken im Verhältnis 1:1,5. Die Aufforstungsfläche muss daher eine Größe von 652,5 m² umfassen.Als Ausgleich hierfür wird eine 300 m² große Waldfläche auf dem Flurstück 1154 festgesetzt sowie durch die Verbreiterung der Wallhecke im Norden von 10 m auf 14,5 m eine 360 m² große Waldfläche geschaffen. Im Bereich der westlichen Verlän-gerung der auf den Flurstücken 1571 (zuvor 1350) und 1154 bestehenden Pflanzung werden der dortige Wallheckenabschnitt sowie die beidseitig festgesetzte Anpflan-zungsfläche als Wald festgesetzt. Insgesamt wird die Pufferfunktion zwischen Natur-schutzgebiet im Norden und der gewerblich genutzten Fläche unterstützt. Die Beseitigung der beidseitig der Wallhecke festgesetzten Anpflanzungsfläche ist mit 3 Ökopunkten pro qm auszugleichen. Hierfür werden entsprechend 2610 Öko-punkte vom Ökokonto der Stadt Borken (Vardingholter Venn, Gemarkung Borken-wirthe, Flur 1, Flurstück 49) abgebucht. An der Südgrenze des Flurstücks 1154 wird die durch Rodung der Wallhecke entstehende Lücke als Anpflanzungsfläche auf 6 m parallel zur Straße festgesetzt.Nach Durchführung dieser Maßnahmen ist das Vorhaben ausgeglichen und es be-

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stehen keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen. f) PlanungsalternativenEs handelt sich um Änderungen an einem bestimmten Standort eines Betriebes. Die Notwendigkeit der Änderung ergibt sich aus dem Bestreben einer Betriebserweite-rung. Planungsalternativen im Sinne anderer Flächen ergeben sich somit nicht. Den Bebauungsplan nicht zu ändern und auf der Realisierung der Wallhecke zu bestehen werden vor dem wirtschaftlichen Hintergrund als nicht zumutbar erwogen.

11.3. Zusätzliche Angabena) Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung des UmweltberichtesGrundsätzliche Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben des Um-weltberichtes traten nicht auf. Alle relevanten Informationen und Daten, die für die Erstellung des Umweltberichtes erforderlich waren, konnten zusammengetragen werden.

b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt Aufgrund der Planänderung wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet. Die sich daraus ergebenden Kompensationsmaßnahmen sind im Bebauungsplan zu realisieren. Die Rodung von Gehölzen ist aus artenschutzrechtlichen Gründen im Zeitraum Oktober bis Februar durchzuführen. Zuvor hat im Zeitraum April bis Juni eine Abgrenzung der zu rodenden Wallhecke mit einem Amphibienschutzzaun zu erfolgen. Die Ersatzaufforstung hat spätestens auf die Umwandlung der Wallhecke folgende Pflanzperiode zu erfolgen.Zu den unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen des Bebauungs-planes können aber auch Auswirkungen zählen, die erst nach Inkrafttreten entstehen oder bekannt werden und daher nicht Gegenstand der Abwägung sein konnten. Derartige, im Sinne unvorhergesehener Auswirkungen können nicht systematisch durch die Stadt Borken permanent überwacht und erfasst werden. Da die Stadt Borken keine umfassenden Überwachungs- und Beobachtungssysteme betreibt, ist sie auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen, die ihr etwaige Erkenntnisse über derartige unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zuleiten müssen. c) ZusammenfassungDie Änderung des Bebauungsplanes dient der planungsrechtlichen Absicherung des vorhandenen Betriebes (Betriebserweiterung). Der Betrieb möchte sich nach Westen ausdehnen. Der bisher festgesetzte Pflanzgebotsstreifen wird daher aufgehoben sowie ein Teil einer Wallhecke entfernt, sodass eine zusammenhängende gewerb-liche Fläche entsteht. Aufgrund der Planänderung wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet, der ausgeglichen werden muss. Ferner sind, um arten-schutzrechtlichen Konflikten vorzubeugen, folgende Vermeidungsmaßnahmen zu berücksichtigen: • Abgrenzung der zu rodenden Wallhecke durch einen Amphibienschutzzaun.

Durchführung der Maßnahme im Zeitraum April bis Juni. • Rodung der Wallhecke im auf die vorgenannte Maßnahme folgenden

Winterhalbjahr (Oktober bis Februar). Insgesamt ist eine Kompensationsfläche von 660 m² Waldersatz erforderlich. Der Waldersatz erfolgt innerhalb des Plangebietes durch Aufforstung mit standort-

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gerechten, heimischen Gehölzen. Die Kompensation muss spätestens auf die Umwandlung der Wallhecke folgende Pflanzperiode erfolgen. Der Verlust einer Anpflanzungsfläche von 870 m² ist mit 3 Ökopunkten pro m² auszugleichen. Die erforderlichen 2610 Ökopunkte werden vom Ökokonto der Stadt Borken (Varding-holter Venn, Gemarkung Borkenwirthe, Flur 1, Flurstück 49) abgebucht. Insgesamt werden mit den beabsichtigten Änderungspunkten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen vorbereitet.

Borken, 22. April 2011

Martin DahlhausFachabteilung Umwelt und Planung

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Anlage 1: Eingriffs- Ausgleichsberechnung Bebauungsplan BU 6, 3. Änderung

A. Ausgangszustand: Bebauungsplan BU 6, 2. Änderung

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

Fläche Code Biotoptyp Fläche Grund- Korrektur- Gesam tw ertNr. in qm w ert faktor Sp. 5 x Sp. 6 Sp. 4 x Sp. 7

Gewerbefläche1 1.1 Versiegelte Fläche 16.075 0 1 0 0

Waldfläche2 8.1 Wald, Wallhecke 5.168 7 1 7 36.176

8.1 Wallhecke* 435Grünfläche

3 4.4 Anpflanzungsf läche 2.772 3 1 3 8.316Gesamt 24.450 44.492* wird forstlich ausgeglichen im Verhältnis 1:1,5

B. Planungszustand: gem. den geänderten Festsetzungen des B-Planes

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

Fläche Code Biotoptyp Fläche Grund- Korrektur- Gesam tw ertNr. in qm w ert faktor Sp. 5 x Sp. 6 Sp. 4 x Sp. 7

Gewerbefläche1 1.1 Versiegelte Fläche 16.720 0 1 0 0

Waldfläche2 8.1 Wald, Wallhecke 5.168 7 1 7 36.176

8.1 Aufforstung* 660Grünfläche

3 4.4 Anpflanzungsf läche 1.902 3 1 3 5.706Gesamt 24.450 41.882

GesamtbilanzB. Planungszustand 41.882A. Ausgangszustand 44.492Kompensationsdefizit -2.610

Einzel-flächenw ert

Einzel-flächenw ert

* forstlicher Ausgleich im Verhältnis 1:1,5

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