Stadt Erlangen Amt für Arbeit, Soziales und Wohnen Abteilung Wohnungswesen Wohngeldbehörde.
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WohngeldStadt Erlangen
Amt für Arbeit, Soziales und WohnenAbteilung Wohnungswesen
Wohngeldbehörde
WohngeldWohngeld als Zuschuss zur Miete bzw. Belastungzur Vermeidung einer Bedürftigkeit nach SGB II (ALGII) oder SGB XII (GruSi / HLU)
circa 900.000 Haushalte
aus Mitteln von Bund & Land
Voraussetzungeigenständige finanzielle Existenzfähigkeit des Haushalts(Haushaltseinkommen ≈ Haushaltsbedarf)
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Wohngeld
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röße • Mieter/innen
• Untermieter/innen• Nutzungsberechtigte/r• Heimbewohner/innen
wenn Erlangen den• dauerhaften• berechtigtenLebensmittelpunkt darstellt
wohngeldberechtigt
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ausgeschlossene Personen
• Personen mit Anspruch aufALGII / GrundsicherungLeistungen nach §7 bzw. 13 USG
• Schüler / Studenten / Azubis mit grundsätzlichen BaFöG / BAB -Anspruch
• Personen mit größerem, verwertbaren Vermögen
Haus
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Haushaltsmitgliederkönnen neben der wohngeldberechtigten Person
• Ehepartner/in oder Lebenspartner/in• Kinder und Enkelkinder• Eltern und Schwiegereltern• Geschwister und Schwäger/innen
sein, wenn eineEinstehens- & Verantwortungsgemeinschaft besteht.
Ist eine oder mehrere Person(en) im Haushalt vom Wohngeld ausgeschlossen, kann dennoch für die verbleibenden
Haushaltsmitglieder eine Wohngeldberechtigung bestehen.
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Das Haushaltseinkommen bzw. das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der Jahreseinkommen
aller Haushaltsmitglieder zusammen.
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men • Lohn / Gehalt auch aus Mini- & Neben-Jobs mit
• Sonn- und Feiertagszuschläge• Urlaubs- und Weihnachtsgeld• Prämien
• alle Renten & Pensionen• Arbeitslosengeld I & Arbeitslosengeld II (Hartz4)• Berufsausbildungsbeihilfe / BAFöG / Stipendium• Unterhaltsleistungen / Unterhaltsvorschussgeld• Krankengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld• Elterngeld ab 300,- €/Monat• Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung• Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Erträge,
Dividenden)• Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit / Gewerbebetrieb• Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft
zu berücksichtigendesEinkommen
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• 10% - Pauschale für Steuern• 10% - Pauschale für Beiträge zur Krankenversicherung• 10% - Pauschale für Beiträge zur Rentenversicherung
• Freibetrag wegen Schwerbehinderung• Freibetrag wegen Alleinerziehung• Freibetrag für Kinder mit eigenen Einkommen
• zu zahlende Unterhaltsleistungen• zu zahlende Kinderbetreuungskosten
Die Summe der Jahreseinkommen ergibt das Gesamteinkommen des Haushalts
mögliche Abzügevom Einkommen
eines Haushaltsmitglieds
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• Warmwasser & Heizung• Strom / Haushaltsenergie• Möblierung• Garage / Stellplatz• Benutzungsgebühren
z.B. für Garten, TV & Internet
• Grundmiete• Betriebskosten
zu berücksichtigendeMiete
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Wohngeld ist auch für • Eigentümer• Erbbauberechtigte• Inhaber eines Nießbrauchrechtsvon selbstgenutzten Eigentum möglich
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ngLastenzuschuss
Anstatt der Miete wird als Belastung berücksichtigt:• Kosten für Fremdmittel (Zinsen & Tilgung)• Bewirtschaftungskosten
• Grundsteuer• Gebühren für (Ab-)Wasser, Müll- und Straßenreinigung• Verwaltungskosten (Haus-verwaltung & -meister)
Haushaltsgröße Höchstbetrag1 330,- €2 402,- €3 479,- €4 556,- €5 638,- €6 715,- €
je weitere Person 77,- €Mie
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ng maximal können nur folgende Höchstbeträge als Miete bzw. Belastung in der Wohngeldrechnung
berücksichtigt werden
Höchstbeträge (Stufe 3)bis 31. Dezember 2015
• zum 1. Januar 2016• allgemeine Erhöhung der Wohngeldbeträge• Erhöhung der Miethöchstbeträge• Erlangen in Mietstufe 4 eingestuft• Veränderungen bei
Pauschal- und Freibeträgen• Wegfall der Möblierungspauschale
Wohngeldreform
laufende Anträge werdenautomatisch angepasst
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ngneue Höchstbeträge (Stufe 4)
ab 1. Januar 2016
Haushaltsgröße Höchstbetrag1 434,- €2 526,- €3 626,- €4 730,- €5 834,- €6 935,- €
je weitere Person 101,- €
benötige Unterlagen• formeller Wohngeldantrag• Mietvertrag, Mietbescheinigung & Nachweis über Zahlung der Miete• Einkommensnachweise je nach Einkommensart
• Verdienstbescheinigung, Erklärung über einmalige Einkünfte• Bescheid über Sozialleistungen• Nachweise über Renten & Pensionen• Einkommenssteuerbescheid und Gewinn- & Verlust-Rechnung• Nachweise über den Bezug von Unterhaltsleistungen• Elterngeldbescheid• BAB- oder BAFöG-Bescheid• Nachweise der Zins-/Kapitalerträge
• Schwerbehindertenausweis• Aufenthaltsstatus für Nicht-EU-Bürger
Anmerkung:Diese Informationen geben einen groben Überblick über den
komplexen Bereich des Wohngeldes und seiner gesetzlichen Regelungen. Um weitere Auskünfte und Informationen zu erhalten,
können Sie sich gerne an nachfolgende Ansprechpartner/innen wenden.
weitere Informationen
Montag 8 - 12 und 14 - 18 UhrDienstag 8 - 12 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 8 - 14 UhrFreitag 8 - 12 Uhr
Wir bitten zur Antrags- und Unterlagenabgabe um Terminvereinbarung,um Wartezeiten zu vermeiden und zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten.
Weiterführende InformationenLink zur Internetseite des Bundesbauministeriums
Link zur WohngeldbroschüreLink zum Wohngeldgesetzestext
Öffnungszeiten
Ansprech-partner/innen
Buchstabenbereich Ansprechpartner/in Zimmer Telefon
A – BL Frau Mantke 423 09131 - 86 2348BN – D Frau Treczka 423 09131 - 86 1589
E – J Herr Kelenfy 424 09131 - 86 2457K – LAZ Frau Friede 424 09131 - 86 1587LB – R Herr Prell 425 09131 - 86 2581S – Z Herr Gügel 425 09131 - 86 2799
Sachgebietsleiter Herr Bräun 425a 09131 - 86 2961 E-Mail: [email protected] Telefax: 09131 86 2151