Stadt Erlangen Die amtlichen Seiten...Mai 1976 i.d.F. vom 10. Dezember 2001 (In-Kraft-Treten am...

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Die amtlichen Seiten Amtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 13 | 74. Jahrgang www.erlangen.de/das 29. Juni 2017 Stadt Erlangen Inhalt Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Großen Bischofsweiher (Dechsendorfer Weiher) ...........1 Satzung des Zweckverbands Stadt- u. Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach.................................2 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 135 – Isarstraße – mit integriertem Grünordnungsplan und Unterrichtung der Öffentlichkeit ...............................................................................2 20. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg..................................................................................................................................2 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A: Erneuerung der Straßenbeleuchtung .....................................................................3 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A: Dachdeckungsarbeiten, Pestalozzischule ...........................................................3 Vollzug Bayer. Bauordnung: Nutzungsänderung ehem. Werkstatträume, Artilleriestraße 10 ......................................3 Kiosk Nürnberger Straße 32 provisionsfrei zu verpachten..................................................................................................................4 Sitzungskalender .................................................................................................................................................................................................................4 § 2 Zweck Zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Regelung des Erholungsverkehrs wird der Große Bi- schofsweiher in Zonen (§ 3) eingeteilt. § 3 Zonen (1) Der Große Bischofsweiher wird in folgende Zonen eingeteilt: 1. Zone 1: Diese Zone liegt am Nord- ost- und Südwestufer des Großen Bi- schofsweihers. Sie ist in der Natur durch eine Bojenkette mit entspre- chender Beschriftung abgegrenzt. 2. Zone 2: Diese Zone umfasst den westlichen Teil des Großen Bischofs- weihers westlich des Dammes. 3. Zone 3: Diese Zone umfasst die ver- bleibende Weiherfläche außerhalb der Zonen 1 und 2. (2) Zur Landseite sind die Zonen je- weils durch das Ufer des Großen Bi- schofsweihers abgegrenzt. (3) Die Zonen sind im anliegenden La- geplan (§ 1) besonders gekennzeich- net. § 4 Regelung des Gemeingebrauchs In den Zonen wird die Benutzung des Großen Bischofsweihers wie folgt ge- regelt: Zone 1: In dieser Zone ist nur das Ba- den erlaubt. Zone 2: In dieser Zone sind das Baden und das Befahren mit Booten unter- sagt. Zone 3: In dieser Zone ist das Baden verboten. In dieser Zone ist erlaubt a) das Fahren mit Schlauchbooten (bis zu 2,50 m Länge) ohne Motor und oh- ne Segel. b) das Befahren mit anderen als den unter Buchstabe a) genannten Booten, sofern diese von der Stadt für den Großen Bischofsweiher zugelassen worden sind. Die Zulassung wird er- teilt, soweit die Sicherheit und Leich- tigkeit des Bootsbetriebes sowie der Erholungszweck nicht gefährdet wer- den. Verordnung der Stadt Erlangen zur Regelung des Gemeingebrauchs am Großen Bi- schofsweiher (Dechsendorfer Weiher) Aufgrund des Art. 18 des Bayer. Was- sergesetzes (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 12 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 458) erlässt die Stadt Erlangen folgende Verordnung: § 1 Geltungsbereich Diese Verordnung erstreckt sich auf den Großen Bischofsweiher. Ihr Geltungs- bereich ergibt sich aus dem anliegen- den Lageplan (Maßstab 1 : 5000), der Bestandteil der Verordnung ist. § 5 Ausnahmen (1) Die Stadt Erlangen kann von den Vorschriften dieser Verordnung Aus- nahmen zulassen, wenn 1. das Wohl der Allgemeinheit die Aus- nahme erfordert oder 2. das Verbot im Einzelfall zu einer un- billigen Härte führen würde und das Gemeinwohl der Ausnahme nicht ent- gegensteht. (2) Die Ausnahme ist widerruflich. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden und bedarf der Schriftform. (3) Fahrzeuge der Stadt Erlangen, der Polizei, des Katastrophenschutzes, der Wasserrettung und sonstiger Bereiche des öffentlichen Dienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. § 6 Bewehrungsvorschriften Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Großen Bischofsweiher entgegen den in den einzelnen Zonen zugelassenen Benutzungsarten (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 - 3) benutzt, kann gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a) BayWG mit Geldbuße bis zu 5.000,- Euro belegt werden. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erlangen in Kraft. Gleichzei- tig tritt die bisherige Verordnung der Stadt Erlangen zur Regelung des Ge- meingebrauchs am Großen Bischofs- weiher (Dechsendorfer Weiher) vom 14. Mai 1976 i.d.F. vom 10. Dezember 2001 (In-Kraft-Treten am 1.1.2002) außer Kraft. Die vorstehende Verordnung wurde vom Stadtrat Erlangen am 31.5.2017 beschlossen. Sie wird hiermit ausge- fertigt. Erlangen, 21. Juni 2017 Stadt Erlangen Dr. Florian Janik Oberbürgermeister

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Die amtlichen SeitenAmtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen

Nr. 13 | 74. Jahrgang www.erlangen.de/das 29. Juni 2017

Stadt Erlangen

InhaltVerordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Großen Bischofsweiher (Dechsendorfer Weiher)...........1Satzung des Zweckverbands Stadt- u. Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach.................................2Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 135 – Isarstraße – mit integriertem Grünordnungsplan und Unterrichtung der Öffentlichkeit ...............................................................................220. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg..................................................................................................................................2Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A: Erneuerung der Straßenbeleuchtung .....................................................................3Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A: Dachdeckungsarbeiten, Pestalozzischule ...........................................................3Vollzug Bayer. Bauordnung: Nutzungsänderung ehem. Werkstatträume, Artilleriestraße 10......................................3Kiosk Nürnberger Straße 32 provisionsfrei zu verpachten..................................................................................................................4Sitzungskalender.................................................................................................................................................................................................................4

§ 2 Zweck

Zur Verhütung von Gefahren für Lebenund Gesundheit sowie zur Regelung desErholungsverkehrs wird der Große Bi-schofsweiher in Zonen (§ 3) eingeteilt.

§ 3 Zonen

(1) Der Große Bischofsweiher wird infolgende Zonen eingeteilt:

1. Zone 1: Diese Zone liegt am Nord -ost- und Südwestufer des Großen Bi-schofsweihers. Sie ist in der Naturdurch eine Bojenkette mit entspre-chender Beschriftung abgegrenzt.

2. Zone 2: Diese Zone umfasst denwestlichen Teil des Großen Bischofs-weihers westlich des Dammes.

3. Zone 3: Diese Zone umfasst die ver-bleibende Weiherfläche außerhalb derZonen 1 und 2.

(2) Zur Landseite sind die Zonen je-weils durch das Ufer des Großen Bi-schofsweihers abgegrenzt.

(3) Die Zonen sind im anliegenden La-geplan (§ 1) besonders gekennzeich-net.

§ 4 Regelung des Gemeingebrauchs

In den Zonen wird die Benutzung desGroßen Bischofsweihers wie folgt ge-regelt:

Zone 1: In dieser Zone ist nur das Ba-den erlaubt.

Zone 2: In dieser Zone sind das Badenund das Befahren mit Booten unter-sagt.

Zone 3: In dieser Zone ist das Badenverboten.

In dieser Zone ist erlaubt

a) das Fahren mit Schlauchbooten (biszu 2,50 m Länge) ohne Motor und oh-ne Segel.

b) das Befahren mit anderen als denunter Buchstabe a) genannten Booten,sofern diese von der Stadt für denGroßen Bischofsweiher zugelassenworden sind. Die Zulassung wird er-teilt, soweit die Sicherheit und Leich-tigkeit des Bootsbetriebes sowie derErholungszweck nicht gefährdet wer-den.

Verordnung der Stadt Erlangen zur Regelung desGemeingebrauchs am Großen Bi -schofsweiher (Dechsendorfer Weiher)

Aufgrund des Art. 18 des Bayer. Was-sergesetzes (BayWG) vom 25. Februar2010 (GVBl. S. 66), zuletzt geändertdurch Art. 9a Abs. 12 des Gesetzes

vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 458)erlässt die Stadt Erlangen folgendeVerordnung:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung erstreckt sich auf denGroßen Bischofsweiher. Ihr Geltungs-bereich ergibt sich aus dem anliegen-den Lageplan (Maßstab 1 : 5000), derBestandteil der Verordnung ist.

§ 5 Ausnahmen

(1) Die Stadt Erlangen kann von denVorschriften dieser Verordnung Aus-nahmen zulassen, wenn

1. das Wohl der Allgemeinheit die Aus-nahme erfordert oder

2. das Verbot im Einzelfall zu einer un-billigen Härte führen würde und dasGemeinwohl der Ausnahme nicht ent-gegensteht.

(2) Die Ausnahme ist widerruflich. Siekann mit Bedingungen und Auflagenverbunden werden und bedarf derSchriftform.

(3) Fahrzeuge der Stadt Erlangen, derPolizei, des Katastrophenschutzes, derWasserrettung und sonstiger Bereichedes öffentlichen Dienstes sind von denVorschriften dieser Verordnung befreit,soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgabenerforderlich ist.

§ 6 Bewehrungsvorschriften

Wer vorsätzlich oder fahrlässig denGroßen Bischofsweiher entgegen denin den einzelnen Zonen zugelassenenBenutzungsarten (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 - 3)benutzt, kann gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr.5 Buchst. a) BayWG mit Geldbuße biszu 5.000,- Euro belegt werden.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nachihrer Bekanntmachung im Amtsblattder Stadt Erlangen in Kraft. Gleichzei-tig tritt die bisherige Verordnung derStadt Erlangen zur Regelung des Ge-meingebrauchs am Großen Bischofs-weiher (Dechsendorfer Weiher) vom 14.Mai 1976 i.d.F. vom 10. Dezember 2001(In-Kraft-Treten am 1.1.2002) außerKraft.

Die vorstehende Verordnung wurdevom Stadtrat Erlangen am 31.5.2017beschlossen. Sie wird hiermit ausge-fertigt.

Erlangen, 21. Juni 2017Stadt Erlangen

Dr. Florian JanikOberbürgermeister

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2 Bekanntmachungen Nr. 13 / 29.6.2017

Bekanntmachung der Satzung des ZweckverbandsStadt- und Kreissparkasse ErlangenHöchstadt Herzogenaurach

Die Verbandsversammlung des Zweck -verbands Stadt- und KreissparkasseErlangen hat am 31.3.2017 eine Neu-fassung ihrer Verbandssatzung be-schlossen.

Die aufsichtlich genehmigte Satzungs-neufassung ist im MittelfränkischenAmtsblatt Nr. 5 vom 15.5.2017 amtlichbekannt gemacht. Als Mitglied diesesZweckverbands weist die Stadt Er -langen gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 4KommZG hierauf hin.

Stadt ErlangenDr. Florian Janik, Oberbürgermeister

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 – Isarstraße – mit integriertem Grün-ordnungsplan und Unterrichtungder Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat inöffentlicher Sitzung am 8.12.2016 be-

schlossen, für das Gebiet zwischenNeckarstraße, Isarstraße und Bundes-autobahn A 73 den BebauungsplanNr.135 - Isarstraße - aufzustellen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Bauge-setzbuches (BauGB) wird hiermit derAufstellungsbeschluss ortsüblich be-kannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ist indem nachstehend abgedruckten La-geplan dargestellt. Kartengrundlage istder Ausschnitt aus dem Liegen-schaftskataster vom November 2016.

Die Aufstellung des BebauungsplanesNr. 135 - Isarstraße - erfolgt gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Ver-fahren. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3Satz 1 BauGB wird von einer Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vondem Umweltbericht nach § 2 aBauGB, von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umwelt-bezogener Informationen verfügbarsind, sowie von der zusammenfassen-den Erklärung nach § 10 Abs. 4BauGB abgesehen; die Überwachungerheblicher Umweltauswirkungen nach

§ 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die Öffentlichkeit wird über die allge-meinen Ziele und Zwecke sowie diewesentlichen Auswirkungen der Pla-nung am Mittwoch, 12.7.2017, 19:00 Uhr,im Bürgertreff Isar 12, in der Isarstr. 12in Erlangen unterrichtet.

Weiterhin wird die Gelegenheit gege-ben, sich während der allgemeinenDienststunden im Lesesaal des Stadt-archiv (Luitpoldstraße 47, 91052 Erlan-gen) vom 10.7.2017 bis einschließlich21.7.2017 zu informieren. Es besteht dieMöglichkeit, Stellungnahmen, Vor-schläge oder Hinweise gegenüberdem Amt für Stadtentwicklung undStadtplanung (Gebbertstraße 1, FrauSchubert, Telefon 09131/86 13 34) ab-zugeben.

Stadt Erlangen - Amt für Stadtentwick-lung und Stadtplanung

Das Areal an der Isarstraße ist einlocker bebautes Quartier aus den1960er Jahren, dessen Charakter sichdurch vier 15-geschossige Zwillings-Hochhäuser und einen großzügigenFreiraum auszeichnet. Somit ist in die-sem Quartier grundsätzlich Potentialzur Nachverdichtung vorhanden. Prä-gend für das Gebiet ist außerdem dieunmittelbare Nähe zur Bundesauto-bahn A 73.

Das Plangebiet ist aufgrund seiner In-nenstadtnähe und seiner guten Anbin-dung an den ÖPNV sowie stadträumli-cher Potentiale für eine Nachverdich-tung gut geeignet und kann einenBeitrag zur Verbesserung des Wohn-raumangebots in Erlangen leisten.

Zur nachhaltigen Sicherung derWohn qualität stehen Modernisierungs-maßnahmen in den Außenanlagen an.Zudem sollen durch bauliche Maß-nahmen der Schutz vor Verkehrslärmund die Parkraumsituation verbessertwerden.

Um ein verträgliches Konzept zu ent-wickeln, hat in Abstimmung mit derStadt Erlangen 2016 ein städtebauli-cher und freiraumplanerischer Reali-sierungswettbewerb für die Quartiers-entwicklung durch die Grundstücksei-gentümerin und Vorhabenträgerinstattgefunden, dessen 1. Preis lautStadtratsbeschluss vom 8.12.2016 dieGrundlage für die weitere Planung dar-stellt.

Hinweis

Die Informationen über die Ziele undZwecke der Planung sind während der Frist zusätzlich im Rathaus-Foyerausgestellt und im Internet unterhttp://www.erlangen.de/stadtplanungabrufbar.

20. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (7)

- Redaktionelle Anpassung des Regio-nalplans

- Streichung von (Teil-)kapiteln des Re-gionalplans

- Änderung Teilkapitel LandschaftlicheVorbehaltsgebiete (bisher B I 1.3.1,künftig 7.1.3.1)

- Änderung Teilkapitel Regionale Grün-züge (bisher: B I 2.1, künftig: 7.1.3.2)

- Neuaufnahme Teilkapitel Trenngrün(künftig: 7.1.3.3)

Bekanntmachung

Gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 2 desBayerischen Landesplanungsgesetzesvom 25.6.2012 (GVBl. S. 254), zuletztgeändert durch § 1 des Gesetzes vom22.12.2015 (GVBl. S. 470), wird Folgen-des bekannt gemacht:

Der Planungsausschuss des Pla-nungsverbands Region Nürnberg hatam 22.5.2017 die Einleitung des Betei-ligungsverfahrens zur 20. Änderungdes Regionalplans (redaktionelle An-passung des gesamten Regionalplanssowie inhaltliche Fortschreibung vonKapitel 7) beschlossen. Hierzu ist derEntwurf der Regionalplanänderunggemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 2 bei derRegierung von Mittelfranken (höhereLandesplanungsbehörde) sowie denLandkreisen und den kreisfreien Städ-ten des Planungsverbandes für einenZeitraum von mindestens einem Mo-nat auszulegen.

Bei der Stadt Erlangen liegt der ge-samte Entwurf der Regionalplanände-rung vom 30.6.2017 bis einschließlich4.8.2017 zur Einsicht für jedermann beifolgender Stelle aus: Stadtarchiv derStadt Erlangen, Luitpoldstraße 47 (Ein-gang über Bernhard-Plettner-Ring), Le-sesaal, 91052 Erlangen

Die Unterlagen können Montag: 8:00bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr,Dienstag: 8:00 bis 12:00 und 14:00 bis16:00 Uhr, Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr,Donnerstag: 8:00 bis 14:00 Uhr, Freitag:8:00 bis 12:00 Uhr eingesehen werden.

Gleichzeitig kann der Entwurf im Inter-net unter den Adressen www.pla-nungsverband.region.nuernberg.de un-ter „Aktuelles“ und www.regierung.mit-telfranken.bayern.de unter „AktuelleThemen“ eingesehen werden. Bis zumAblauf der Auslegungsfrist wird Gele-genheit zur schriftlichen Äußerung ge-genüber dem Planungsverband Re -gion Nürnberg, Hauptmarkt 16, 90403Nürnberg, gegeben.

Stadt Erlangen - Amt für Stadtentwick-lung und Stadtplanung

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Nr. 13 / 29.6.2017 Bekanntmachungen 3

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabe-stelle): Stadt Erlangen - Tiefbauamt,Schuhstraße 40, 91052 Erlangen, Tel.:09131/86 23 94, Fax: 09131/86 21 11,E-Mail: [email protected]

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/AVergabenummer: 170720EA

c) Angaben zum elektronischen Verga-beverfahren und zur Ver- und Ent-schlüsselung der Unterlagen: Keinelektronisches Vergabeverfahren.

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung: Erlangen: Schel-ling-, Mozart-, Sophien-, Anton-Bruck-ner-, Theodor-von-Zahn-Str., Am Röthel-heim

f) Art und Umfang der Leistung, ggf.aufgeteilt in LoseErneuerung der StraßenbeleuchtungTiefbauarbeiten und StraßenbauLeitungsgräben herstellen ca. 420 m3

Kabelkanal DN100/125 herstellen, Kabel einziehen ca. 615 mBeleuchtungskabel verlegen, im GW ca. 1.100 mNSP- und Infokabel verlegen, im GW ca. 1.670 mFTTX Verbände verlegen, im GW ca. 3.570 mBaugruben herstellen ca. 110 m3

SoB ausbauen ca. 75 m3

Schottertragschicht herstellen ca. 200 m3

Asphalttragschicht herstellen ca. 10 tAsphaltdeckschicht herstellen ca. 4 tPflasterdecke ausbauen ca. 1.700 m2

Pflasterdecke des AG herstellen ca. 500 m2

Neue Beleuchtungsmaste aufstellenincl. Fundament 48 StckAlte Beleuchtungsmaste abbauen,entsorgen 31 Stck

g) Angaben über den Zweck der bau-lichen Anlage oder des Auftrags, wennauch Planungsleistungen gefordertwerden

h) Aufteilung in Lose: nein

i) AusführungsfristenBeginn der Ausführung: 7.8.2017Fertigstellung oder Dauer der Leistun-gen: 27.10.2017

j) Nebenangebote: nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen:Submissionsstelle der Stadt Erlan-gen im Gebäudemanagement (GME),Schuh straße 40, 91052 Erlangen,Postadresse: Stadt Erlangen, 91051 Er-

langen, Tel.: 09131/86 23 27, E-Mail:[email protected],ab 3.7.2017

l) Kosten für die Übersendung der Ver-gabeunterlagen in PapierformFür die Übersendung der Vergabeun-terlagen in Papierform gilt: Höhe derKosten: 15,- EuroZahlungsweise: Barzahlung bei Selbst -abholung bzw. Verrechnungsscheck ingleicher HöheEs wird eine Datendatei DA83 zur Ver-fügung gestellt werden. Bei Verwen-dung dieser Datei wird um Rückgabeeiner Datendatei DA84 gebeten. Daseingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zurichten sind: Stadt Erlangen, Gebäu-demanagement, Submissionsstelle,Schuhstraße 40, 91052 Erlangen

p) Sprache, in der die Angebote abge-fasst sein müssen: Deutsch

q) Angebotseröffnung: 20.7.2017, 10:00 UhrOrt: Submissionsstelle der Stadt Erlan-gen im Gebäudemanagement (GME),Schuhstraße 40, 91052 ErlangenPersonen, die bei der Eröffnung anwe-send sein dürfen: Bieter und deren Be-vollmächtigte

r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- undZahlungsbedingungen und/oder Hin-weise auf die maßgeblichen Vorschrif-ten, in denen sie enthalten sind

t) Rechtsform der/ Anforderung an Bie-tergemeinschaften: gesamtschuldne-risch haftend mit bevollmächtigtemVertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifi-zierte Unternehmen führen den Nach-weis der Eignung durch den Eintrag indie Liste des Vereins für Präqualifikati-on von Bauunternehmen e.V. (Präquali-fikationsverzeichnis). Bei Einsatz vonNachunternehmen ist auf gesondertesVerlangen nachzuweisen, dass diesepräqualifiziert sind oder die Vorausset-zung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen ha-ben zum Nachweis der Eignung mitdem Angebot das ausgefüllte Form-blatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlan-gen die Eigenerklärungen auch fürdiese abzugeben. Sind die Nachunter-nehmen präqualifiziert, reicht die An-gabe der Nummer, unter der diese inder Liste des Vereins für Präqualifikati-on von Bauunternehmen e.V. (Präquali-fikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engereWahl, sind die Eigenerklärungen (auchdie der Nachunternehmen) auf geson-dertes Verlangen durch Vorlage der inder „Eigenerklärung zur Eignung“ ge-nannten Bescheinigungen zuständigerStellen zu bestätigen. Bescheinigun-gen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung indie deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zurEignung) ist erhältlich unter http://www.innenministerium.bayern.de/as-sets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_verga-be_bauauftraege_formblatt_124_ei -generklaerung_20130508.pdf und liegtden Vergabeunterlagen bei.

Darüber hinaus hat der Bieter zumNachweis seiner Fachkunde folgendeAngaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3VOB/A zu machen.

v) Ablauf der Zuschlags- und Binde-frist: 4.8.2017

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)Regierung v. Mittelfranken, Postfach 606,91511 Ansbach

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Art der Leistung: Dachdeckungsarbei-ten, Pestalozzischule, Pestalozzistraße 1,91052 Erlangen

Ausführungsfrist: 1.8.2017 - 22.9.2017

Eröffnungstermin: 11.7.2017, 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist: 1.8.2017, 15:30 Uhr

Gebühr Ausschreibungsunterlagen:10,00 Euro

Ort der Leistung: Erlangen, Pestalozzi-schule, Pestalozzistraße 1, 91052 Er-langen

Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Er-langen, Amt für Gebäudemanagement,Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, Tel.09131/86 23 27, Fax 09131/86 29 91,[email protected]

Hinweis: Der vollständige Bekanntma-chungstext ist unter www.erlangen.de,unter „Stadtverwaltung/Ausschreibun-gen“ zu finden.

Vollzug der Bayer. BauordnungFür das Bauvorhaben „Nutzungsände-rung von ehemaligen Werkstatträu-men zu einem Ballettstudio im 2.Obergeschoss und einem Fotostudio

im 3. OG auf dem Grundstück Artille-riestraße 10, Gemarkung: Erlangen,Flurstück: 1922/3" wurde mit Bescheidvom 8.6.2017 eine Baugenehmigungmit dem Aktenzeichen 2017-272-VV er-teilt. Die Baugenehmigung wird hiermitgemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bau-ordnung bekannt gemacht. Die Plan-unterlagen können während der übli-chen Öffnungszeiten im Bauaufsichts -amt, Gebbertstr. 1, Zimmer 224, einge-sehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann inner-halb eines Monats nach seiner Be-kanntgabe Klage bei dem BayerischenVerwaltungsgericht in Ansbach erho-ben werden.

Dafür stehen folgende Möglichkeitenzur Verfügung:

a) Schriftlich oder zur Niederschrift

Die Klage kann schriftlich oder zurNiederschrift des Urkundsbeamten derGeschäftsstelle erhoben werden. DieAnschrift lautet:

Bayerisches Verwaltungsgericht Ans -bach, Postfach 616, 91511 Ansbach,Hausanschrift: Promenade 24-28,91522 Ansbach

b) Elektronisch

Die Klage kann bei dem BayerischenVerwaltungsgericht Ansbach auchelektronisch nach Maßgabe der Inter-netpräsenz der Verwaltungsgerichts-barkeit (www.vgh.bayern) zu entneh-menden Bedingungen erhoben wer-den.

Elektronische Dokumente sind überdas Elektronische Gerichts- und Ver-waltungspostfach (EGVP) an die Ge-richte zu übermitteln. Die mittels EGVPübermittelten Dokumente müssen, umdieselbe rechtliche Verbindlichkeit wieein unterschriebenes Papierdokumentzu erlangen, mit einer qualifiziertenelektronischen Signatur im Sinn desSignaturgesetzes versehen sein.

Die Klage muss den Kläger, die Be-klagte (Stadt Erlangen) und den Ge-genstand des Klagebegehrens be-zeichnen und soll einen bestimmtenAntrag enthalten. Die zur Begründungdienenden Tatsachen und Beweismit-tel sollen angegeben, der angefochte-ne Bescheid soll in Urschrift oder inAbschrift beigefügt werden. Der Klageund allen Schriftsätzen sollen Ab-schriften für die übrigen Beteiligtenbeigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- In dem hier einschlägigen Rechtsbe-reich wurde das Widerspruchsver-fahren abgeschafft. Es besteht keine

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4 Bekanntmachungen Nr. 13 / 29.6.2017

Möglichkeit, gegen diesen BescheidWiderspruch einzulegen.

- Eine elektronische Klageerhebungohne qualifizierte elektronische Sig-natur ist unzulässig. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessver-fahren vor den Verwaltungsgerichtenseit 1.7.2004 grundsätzlich ein Ge-bührenvorschuss zu entrichten.

Kiosk provisionsfrei zu verpachtenDie Stadt Erlangen sucht einen zuver-lässigen und erfahrenen Pächter fürden Betrieb eines Kiosks am NeuenMarkt in Erlangen.

Der Standort ist stark frequentiert undin unmittelbarer Nähe mehrerer Bus-haltestellen. Mit 22,60 m2 verfügt derKiosk über einen Verkaufsraum sowiezwei Abstellräume. Neben dem Kioskkann eine Sondernutzungsfläche mitBestuhlung betrieben werden.

Die vorhandene Ausstattung, mit derSie grillen, braten und frittieren kön-nen, kann gegen eine Ablöse über-nommen werden. Im Kiosk ist keinePersonaltoilette vorhanden. Wir sindgerne bei der Suche behilflich. AusPlatzgründen können keine Abfall-behälter zur Verfügung gestellt werden.Sie sind verpflichtet, die Entsorgungselbst zu übernehmen.

Bitte senden Sie uns bis zum 30. Juni2017 Ihr Konzept mit Referenzen undeinem Angebot über die Pachthöhe.

Stadt ErlangenAmt für Gebäudemanagement241-12 Objektverwaltung91051 [email protected]

SitzungskalenderWeitere Informationen: ratsinfo.erlangen.de

Donnerstag, 29.6.2017:Stadtrat

Dienstag, 4.7.2017:Sportausschuss, Sportbeirat

Mittwoch, 5.7.2017:Revisionsausschuss

Donnerstag, 6.7.2017:Ausländer- und Integrationsbeirat

Ortsbeirat Tennenlohe

Montag, 10.7.2017:Naturschutzbeirat

Seniorenbeirat

Stadtteilbeirat Anger / Bruck

Dienstag, 11.7.2017:Bauausschuss / Werkausschuss fürden Entwässerungsbetrieb

Ortsbeirat Eltersdorf

Mittwoch, 12.7.2017:Kultur- und Freizeitausschuss

Die amtlichen SeitenAmtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen

Stadt Erlangen

Herausgeber:Stadt Erlangen, Bürgermeister- und Presseamt,Zentrale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Rathausplatz 1, 91051 Erlangen

Redaktion: Dr. Christofer Zwanzig (verantwortlich)Christina Fink

Auflage: 400 Stück

Erscheinungsweise: 14-tägigGedruckt erhältlich: Rathaus (Infotresen), Volkshoch-schule (Friedrichstraße 19), Stadtbibliothek (Markt-platz 1), Sparkasse Hauptfiliale (Hugenottenplatz 5),Tourist-Information (Goethestraße 21a)Außerdem kann das Amtsblatt als Newsletter per E-Mail abonniert werden. Anmeldung [email protected] und vergangene Ausgaben finden Sie zudem im Internet unter www.erlangen.de/das.

Druck: Druckhaus Haspel Erlangen, Inh. M. HaspelWilli-Grasser-Straße 13a, 91056 Erlangen,Telefon 9 20 07 70, Telefax 9 20 07 60Gedruckt auf 100% Recycling-Altpapier

Redaktionsschluss für Ausgabe 14/2017:Donnerstag, 6. Juli 2017, 11:00 Uhr