Stand des Bebauungsplanverfahrens Rat hat am 13.12.2007 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr....

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Stand des Bebauungsplanverfahrens Rat hat am 13.12.2007 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Wetter (Ruhr) „Gewerbegebiet Am Stork“ aufzustellen frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB innerhalb des Zeitraumes vom 19.05.2008 bis 06.06.2008, Parallel Behördenbeteiligung Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs einschließlich Begründung und Gutachten gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 19.10.09 – 27.11.09 Parallel Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB Am 11.03.2010 Ratsbeschluss zur Neuregelung der Erschließung des geplanten Gewerbegebietes Am Stork – Weiterverfolgung Erschließungsvariante über das bestehende Gewerbegebiet Schöllinger Feld weiterzuverfolgen Überarbeitung aller Fachgutachten (Umweltbericht, Schallschutzgutachten, Verkehrsgutachten, Erschließungsplanung) sowie des Bebauungsplanentwurfes unter Berücksichtigung der

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Stand des Bebauungsplanverfahrens

Rat hat am 13.12.2007 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Wetter (Ruhr) „Gewerbegebiet Am Stork“ aufzustellen

frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB innerhalb des Zeitraumes vom 19.05.2008 bis 06.06.2008, Parallel Behördenbeteiligung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs einschließlich Begründung und Gutachten gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 19.10.09 – 27.11.09

Parallel Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Am 11.03.2010 Ratsbeschluss zur Neuregelung der Erschließung des geplanten Gewerbegebietes Am Stork – Weiterverfolgung Erschließungsvariante über das bestehende Gewerbegebiet Schöllinger Feld weiterzuverfolgen

Überarbeitung aller Fachgutachten (Umweltbericht, Schallschutzgutachten, Verkehrsgutachten, Erschließungsplanung) sowie des

Bebauungsplanentwurfes unter Berücksichtigung der Anregungen Erforderlichkeit der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

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Ziele / Kernpunkte Neuabgrenzung des Plangebiets

Einbeziehung/Erweiterung auf Teilbereich Bebauungsplan Nr.48 durch geänderte Erschließungsplanung über das Gewerbegebiet Schöllinger Feld

Anbindung über das vorhandene Straßennetz des bestehenden Gewerbegebietes Schöllinger Feld durch einen neuen Erschließungsast in Richtung Nordwesten, hierdurch Eingriff in Berger Bach und Brückenbauwerk erforderlich

Keine Zerschneidung des bestehenden Waldes mehr durch Erschließung

Berücksichtigung des schutzwürdigen Waldes durch Rücknahme bzw. Verschiebung der geplanten gewerblichen Baufläche im Bereich des nördlich verlaufenden Waldbestandes – Verschiebung des Waldsaums i. Großteil 26m nach Süden

Aufnahme und planungsrechtliche Sicherung des Baudenkmals “Teilstück der Trasse der ehem. Schlebusch-Hakorter Kohlenbahn“.

Ausgleichsmaßnahmen weitgehend im Plangebiet, Keine externe Waldaufforstung mehr erforderlich, Planexterne Gewässer- und Entsiegelungsmaßnahme

Durch geänderte Erschließung keine Beeinträchtigung des Vorkommens der Gelbbauchunke

Änderung des Bebauungsplanentwurfs im Schwerpunkt in folgenden Punkten

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Abgrenzung des Plangebiets – Alt - Neu

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Ziele /Leitlinien

• Entwicklung der gewerblichen Baufläche aus dem Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche, insbesondere für kleine, mittlere und größere Betriebe.

• Vermeidung von Gewerbeverkehren durch Wohnbereiche durch einen direkten Abfluss zur Autobahn A1

• Schutz der benachbarten schutzwürdigen Bauflächen gegen unzumutbare Beeinträchtigungen durch entsprechende Nutzungsbeschränkungen und Gliederung des Gewerbegebietes nach dem Abstandserlass NRW

• Aufnahme des bestehenden Erschließungsnetzes• Möglichst Erhalt des Waldbestandes durch die östliche Führung der neuen

Erschließungsstraße in das Gewerbegebiet Am Stork • Gliederung des Gewerbegebietes durch Grünzäsuren, die die

angrenzenden wertvollen Biotope verknüpfen und Eingrünung der gewerblichen Bauflächen

• Ansiedlung von großen Gewerbeeinheiten im südlichen Teilbereich, um die Beeinträchtigung der Fernsicht zu reduzieren

• Berücksichtigung vorhandener Wegeverbindungen zum Erhalt der Durchwegung

• Nachweis der Vermeidung und des Ausgleichs des Eingriffs in Natur und Landschaft durch einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag und artenschutzrechtliche Prüfung im Umweltbericht und Verankerung der Maßnahmen im Bebauungsplan.

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Art der baulichen Nutzung: Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. 2 gewerbliche Bereiche westlich und östliche des Bachsiepens, Ausnahme

bilden die im Plangebiet bestehenden Wohnhäuser, die als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO ausgewiesen werden.

Bauflächen werden unter Berücksichtigung des Abstandserlasses für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6.6.2007 (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), so gegliedert, dass die zulässigen baulichen Nutzungen innerhalb des Plangebietes keine unzumutbaren Lärm-, Luft-, Schadstoff und Geruchsimmissionen auf den benachbarten schutzwürdigen Bauflächen erzeugen.

Gemäß §1 Abs.5 in Verbindung mit §1 Abs.9 Baunutzungsverordnung BauNVO wird im Gewerbegebiet die Einzelhandelsnutzung grundsätzlich ausgeschlossen.

Auszug wichtiger Festsetzungen aus dem Planentwurf :

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Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl GRZ innerhalb der GE-

Baugebiete mit 0,8 als maximale Ausnutzung festgesetzt. In den Gewerbegebieten max. Gebäudehöhe weitgehend auf 12 m über vorhandenem gewachsenem Gelände beschränkt.

Festsetzungen zu besonderen Vorkehrung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (hier zu Gewerbelärm): Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm werden gemäß § 1 Abs. 4 BauNVO immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) festgesetzt.

Auszug wichtiger Festsetzungen aus dem Planentwurf :

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Berufsbildungswerk Volmarstein mit Wohnmöglichkeiten für Seminarteilnehmer wurde vom Gutachter für die bewohnten Räume die Immissionsrichtwerte eines Mischgebietes angesetzt. Die Wohnhäuser nordöstlich des Plangebies liegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr.48, der dort Mischgebiet ausweist. Die Gehöfte/Wohnhäuser südlich und westlich des Plangebiets liegen im Außenbereich, für den ebenfalls die Empfindlichkeit eines Mischgebietes gilt. Zur Sicherheit wurde auch ein Immissionsort an der Wohnbebauung jenseits der Vogelsanger Straße (An der Pferdebahn) gelegt, welche hinter einem Schallschutzwall liegt. Hierfür wurden die Immissionsrichtwerte eines Allgemeinen Wohngebietes verwendet.

Ergebnis ist das keine Überschreitungen der 16. BImschV durch den anlagebezogenen Verkehr vorliegen.

Längs der Autobahn A 1 wurde ein Streifen berechnet, in dem durch den Autobahnlärm der Lärmpegelbereich V erreicht wird. Hier werden im GE1 Gebiet grundsätzlich Wohnungen (Betriebswohnungen) ausgeschlossen.

In den Gewerbegebieten 1 bis 7 müssen Fenster die zur Autobahn weisen, der Schallschutzklasse 3 genügen.

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Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses: Für den im Plangebiet verlaufenden Siepen (Gewässer zweiter Ordnung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 LWG) ist gem. § 90 a LWG beidseitig ein Gewässerrandstreifen von 5 m Breite ab Böschungsoberkante festgesetzt.

Entwässerung: Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers von den öffentlichen befestigten Verkehrsflächen der Inneren Erschließung im klassischen Trennsystem mit Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter und gedrosselter Einleitung . Für die geplante Äußere Erschließung (Am Grünewald und Am Stork) Entwässerung über die Schulter in angrenzende Freiflächen/Straßenmulden. (Festsetzung RKB/Stauraumkanal)

Verkehrsflächen: Erschließungsstraßen sind als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Verkehrsflächen innerhalb des Gewerbegebietes westlich des Siepens erhalten weitgehend einen Querschnitt von 14,5 m Breite, die sich wie folgt aufschlüsseln:• maximale Fahrbahnbreite von 6,5 m Breite• beidseitige Stellplätzen in je 2,5 m Breite und• jeweils beidseitigen Gehwegen in 1,5 m BreiteDie Querung des Baches und des Siepens erfolgt durch ein 21 Meter langes Rahmenbauwerk, mit einer lichten Weite von 5 m und einer lichten Höhe von 2 m. Die Straße weist hier ebenfalls eine Breite von 9 Metern auf.

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Zur besseren Durchwegung + zum Ausbau des Wegenetzes ist ein Fuß- und Radweg im Grünzug als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Fuß- und Radweg festgesetzt. Die Straße Am Grünewald bzw. Am Grünewald weiterhin im Bebauungsplanentwurf enthalten (ohne Erschließungsfunktion für das Gewerbegebiet Am Stork) um eine Erweiterung des Straßenprofils mit der Einrichtung eines durchgängigen Fußweges mit einer Breite von 2m hier planungsrechtlich zu sichern.

Öffentliche und private Grünflächen: Zur Durchgrünung + Eingrünung des Gewerbegebietes ist ein Grünzug als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zur Eingrünung der Bauflächen erfolgt Ausweisung öffentlicher Grünflächen im Süden und Südwesten.

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Bebauungsplanentwurf(Ausschnitt)

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Gestaltungsplan