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Standesamtsbroschüre Standesamtsbroschüre

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Wer denkt bei dem Wort Standesamt nicht gleich ans Heiraten?

Doch die Arbeit eines Standesbeamten geht noch weit über die Ehe-schließung hinaus. Das Standesamt dokumentiert alle wichtigen Sta-tionen im Leben eines Menschen: Geburt, Eheschließung und Tod.

Diese Broschüre soll Ihnen einen Einblick in das Aufgabengebiet desStandesamtes der Stadt Waren (Müritz) verschaffen, so weit es Sie alsEinwohner unserer Kommune betrifft. Natürlich kann sie die persönli-che Beratung nicht ersetzen. Aber sie liefert Ihnen einige erste Infor-mationen und erläutert, wann ein Gespräch mit uns Standesbeamtensinnvoll ist.

Unterteilt in die drei großen Aufgabengebiete des StandesamtesGeburt, Hochzeit und Tod möchten wir Sie mit Formalitäten und Abläu-fen vertraut machen. So informiert Sie diese Broschüre zum Beispieldarüber, was Sie als werdende Eltern bedenken sollten.

Wir stellen Ihnen zudem die Eheschließungsräume in der Region vor,in denen Sie stilvoll und romantisch den ersten Schritt in die gemein-same Zukunft tun können. Dies sind der Eheschließungsraum im Histo-rischen Rathaus, auf dem Dampfschiff „Europa“, im Schloss Ulrichs-husen, im Seehotel Ecktannen und im Restaurant „Am Kleinen Meer“des Müritz Hotels in Klink. Ausführlich widmen wir uns wichtigen The-men rund um die Hochzeit.

Wir sind ebenso für Sie da, wenn es um den Verlust eines lieben Men-schen geht und helfen Ihnen bei den damit verbundenen bürokratischenRegelungen.

Die Broschüre soll Sie außerdem ermuntern, sich individuell und kosten-los bei uns im Standesamt beraten zu lassen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Die Mitarbeiter des Standesamtes

Grußwort

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1 Grußwort3 Branchenverzeichnis – Impressum4 Wussten Sie eigentlich?5 Der Weg zum „Ja“6 Von Kindesbeinen an6 „Wie heißt das süße Baby denn?“7 Ein paar Formalitäten7 Geburtsbescheinigung7 Vaterschaftsanerkennung8 Verliebt, Verlobt, Verheiratet8 Trauen Sie sich – dann trauen wir Sie!8 Drei Schritte bis zum Ja-Wort

10 Von Kopf bis Fuß auf Hochzeit eingestellt10 Die Hochzeitsfeier – der passende Rahmen11 Der Traum von einer weißen Hochzeit12 Styling-Tipps rund um die Traumhochzeit

13 Die Ringe – Symbol der Zusammengehörigkeit und Liebe13 Rosen, Tulpen, Nelken – Blumen und Dekoration14 Den schönsten Moment für immer bewahrt – Hochzeitsfotos14 Was erleben oder sich erholen? Die Hochzeitsreise15 Heiraten mit Köpfchen – Wissenswertes zu Ehe und Familie15 Eheliches Güterrecht17 Sicherheit in jeder Lebensphase –

Absicherung für die ganze Familie18 Zusammenfassend zum Thema: „Heiraten in Waren (Müritz)“20 Wo Sie bei uns heiraten können20/21 Rathaus – Müritz Hotel – Dampf- und Salonschiff Europa 21/22 Seehotel Ecktannen – Schloss Ulrichshusen23 Hochzeitsbräuche24 Hochzeitstage – nicht vergessenU3 Abschied nehmenU3 Was ist im Sterbefall zu tun?

U = Umschlagseite

Inhaltsverzeichnis

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Branche Seite

Baby- und Kinderausstatter 6

Bank 15

Bestattungshaus U3

Blumen 13

Catering 10

Feiern 11

Festzeltverleih U2

Friseur 12

Geburtshilfe 6

Gynäkologie und Geburtshilfe 6

Hochzeiten 12, 13, 14

Hotels 9, 10

Branche Seite

Kinderbekleidung 6

Klinik U3

Mode 11

Reisecenter 14

Reproduktionsmedizin 6

Restaurant 10

Schifffahrt 11

Sparkasse 15

Umstandsmode 6

Veranstaltungen U2, 9

U = Umschlagseite

Branchenverzeichnis

3

Liebe Leserinnen, liebe Leser!Hier finden Sie eine wertvolle Einkaufshilfe, einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Industrie, alphabetisch ge-ordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.alles-deutschland.de.

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mediaprint infoverlag gmbhLechstraße 2, D-86415 Mering

Tel. +49 (0) 8233 384-0

Fax +49 (0) 8233 384-103

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www.mediaprint.tv

17192048 / 1. Auflage / 2011

IMPRE SSUM

Herausgegeben in Zusammen-

arbeit mit der Stadt Waren (Müritz).

Änderungswünsche, Anregungen

und Ergänzungen für die nächste

Auflage dieser Broschüre nimmt

die Stadt Waren (Müritz) entgegen.

Titel, Umschlaggestaltung sowie

Art und Anordnung des Inhalts

sind zugunsten des jeweiligen

Inhabers dieser Rechte urheber-

rechtlich geschützt. Nachdruck und

Übersetzungen in Print und Online

sind – auch auszugsweise – nicht

gestattet.

Fotos: Umschlag, Seite 1, Seite 4-5,

Seite 19 Rathaus: Stadtverwaltung

Seite 19: Müritz Hotel GmbH

Seite 20: Weiße Flotte Müritz GmbH

Seite 20: Schloss Ulrichshusen

Seite 20: Seehotel Ecktannen

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Im Frühmittelalter waren die Mädchenmit dem 13. Lebensjahr heiratsfähig. ImSpätmittelalter betrug das Heiratsalter15 bis 18 Jahre, in den Städten lag es bei16 bis 20 Jahren. Die Jungen waren mit12 bis 15 Jahren mündig: waffenfähig,regierungsfähig, rechtsfähig und hei-ratsfähig. Ehen wurden im Mittelalternicht am Traualtar geschlossen. Die Ehe-schließung durch Vollzug des Ge-schlechtsverkehrs war das vorkirchliche Modell der Trauung bei nahe-zu allen Ständen. Im 13. bis 15. Jahrhundert entstanden Ehen außer-dem durch privates oder öffentliches Verlöbnis – z. B. in einem Wirts-haus. Eine festgelegte Schriftform gab es nicht.Die Trauung, im Allgemeinen am Morgen der Hochzeit vorgenommen,war ein feierlicher, weltlicher, öffentlicher und durch Zeugen abgesi-cherter Rechtsakt. Der Sippenälteste befragte das Brautpaar im Kreisder Verwandten. Mit ihrem Jawort begab sich die Braut von der Gewaltihres Vaters in die ihres Gatten. Nicht der Altar, sondern die Hoch-zeitsnacht stand im Zentrum der Vermählung. Zum Abschluss der Ehe-schließung geleitete man die Brautleute zu Bett.Das Ritual wurde öffentlich, feierlich und unter dem Beifall der Anwe-senden begangen, die so die Gültigkeit des Ereignis-ses bekundeten. Letztendlicher Eheschluss war dieÜbergabe der Brautgabe am Morgen nach der Hoch-zeitsnacht – die „Morgengabe“. Der Überraschungder Brautleute im Brautbett folgte dann eine zumeistdrei Tage währende Feierlichkeit.

Im 12. Jahrhundert begann man, in das häuslicheHochzeitszeremoniell einen kirchlichen Trauritus zu

integrieren. Dieser fand entweder im Haus derBrautleute oder vor – und nicht in – der Kir-che statt.Erst im 13. Jahrhundert wurde der Kirchen-raum zum Ort der Verheiratung. Die kirchli-che Trauung setzte sich erst zwischen dem 12.und 16. Jahrhundert langsam durch, verbun-den mit dem Verbot vorehelicher Sexualität.Soziale Normen spiegeln sich in der Partner-wahl wider, die durch Konfession, Rang und

Besitz bestimmt war. Das Einspruchsrecht von Eltern und Familien wareher die Regel.

Bis weit ins 19. Jahrhundert übten Kirche und weltliche Obrigkeit einestrenge Kontrolle aus. Im Absolutismus stand die Eheschließung zu-nehmend im Interesse von Staats- und Bevölkerungspolitik. Heiratenmit Ortsfremden wurden behindert oder verboten. Eine Heirat war vomNachweis eines Mindestvermögens abhängig, um das Wachsen vonArmut zu verhindern.Wohnungsnot oder das Warten auf das väterlicheErbe waren weitere Ehehindernisse. Viele Frauen und Männer bliebenzwangsweise ledig oder heirateten meist spät.

Standesamtliche Trauungen sind relativ neu. Diestaatliche Eheschließung in Europa wurde erstmalsdurch Napoleon eingeführt. Innerhalb Deutschlandsim 19. Jahrhundert mit dem Gesetz über die Beurkun-dung des Personenstandes und die Eheschließungvon 1875 durchgesetzt, nahm sie der kirchlichenTrauung ihre Rechtsverbindlichkeit. In einem weißenHochzeitskleid wurde, nebenbei bemerkt, erst im19. Jahrhundert geheiratet.

Wussten Sie eigentlich ?

15. Jahrhundert

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Der Weg zum „Ja“

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Ehe kommt von dem althochdeutschen Wort „ewe“ und heißt Gesetzoder Gewohnheitsrecht. Zuerst war die Ehe ein Friedens- und Bünd-nisvertrag zwischen Sippen. Sie verband unterschiedliche Clans undsicherte so das Überleben. Seit der Antike ist sie Bedingung für die Grün-dung einer Familie und wurde Grundlage der Gesellschaft. Sie gab Ord-nung und Schutz, sicherte die Erbfolge, regelte Geburten und Kinder-erziehung, kontrollierte das Verhalten junger Frauen. Sie machte Ernäh-rung und Unterstützung verbindlich, regulierte die Arbeitsteilung undschrieb die Rollen in der Partnerschaft fest.

Im Christentum standen Monogamie, Unauflöslichkeit und als dereigentliche Zweck die Zeugung von Kindern im Vordergrund. Bis sichdas kirchliche Eherecht ab dem 10. Jahrhundert durchsetzte, waren auchScheidungen und Mehrfachehen normal.Im frühen Mittelalter setzte sich die Ehe nach dem Konsensprinzipdurch. Die Verlobung markierte den Beginn der Ehe und beide Ehe-partner hatten in die Eheschließung einzuwilligen. Noch galt die Ehegegenüber einem keuschen Leben als minderwertig. Das im 12. Jahr-hundert eingeführte Zölibat teilte die Gesellschaft in den ehelosenStand der Kleriker (Mönche, Nonnen und Priester) und den geringerenStand der Laien. Ehen wurden geschlossen, um aristokratische Dynas-

tien abzusichern. Bei den städtischen wie bäuerlichen Schichten bliebdie Ehe eine wirtschaftliche Zwangsgemeinschaft. Die Zünfte des13. und 14. Jahrhunderts schrieben den Witwen der Handwerksmeis-ter eine Wiederverheiratung innerhalb der Zunft vor. Für Frauen wardie Ehe oft die einzige wirtschaftliche Absicherung und für Gesellender einzige Weg zu einem Meisterbrief.

Die „Liebesehe“ ist eine Schöpfung des aufstrebenden Bürgertums. Biszu diesem Zeitpunkt waren Liebe und Sexualität eher außerehelicheAngelegenheiten. Man heiratete in der Regel nicht zum Vergnügen. Erstdie Romantik gab dem Bürgertum das Ideal von der Vereinbarkeit vonLiebe, Sexualität und der Ehe. Der Einfluss der Familie auf die Part-nerwahl nahm ab. Die Legitimität einer Scheidung musste akzeptiertwerden.Der wirtschaftliche Aufschwung der 1950er Jahre erlaubte jungenMenschen ein finanziell eigenständiges Leben und die Entscheidungfür eine Ehe. Sie blieb zunächst weiterhin die einzig akzeptierte Formdes Zusammenlebens. Seit den 1970er Jahren fanden nichtehelicheLebensformen weite Verbreitung und die Scheidungsraten stiegen an.Seit dem 1. August 2001 ist eine „eingetragene Lebenspartnerschaft“gleichgeschlechtlicher Paare in der BRD möglich.

Um 1880 Um 1900 Um 1925 Um 1950

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Zu Ihrer neu gegründeten Familie möchten wir Sie herzlich beglück-wünschen. Die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes gehört zuden spannendsten Phasen des Lebens. Vieles ist jetzt im Umbruch be-griffen und der neue kleine Mensch fordert sicher Ihre ganze Aufmerk-samkeit. Dass Sie sich jetzt auf keinen Fall mit „Papierkram“ beschäf-tigen wollen, ist nur zu verständlich. Daher möchten wir Ihnen auf denfolgenden Seiten mit einem kleinen Leitfaden helfen, damit Sie nichtmehr Zeit auf Formalitäten verwenden müssen, als unbedingt nötig ist.

„Wie heißt das süße Baby denn?“

Die Wahl des richtigen Namens ist sicherlich für niemanden eine leich-te Entscheidung. Schließlich wird dieser Name Ihr Kind sein Leben lang

begleiten. Manche Menschen sind sogar überzeugt davon, dass derName dazu beiträgt, wie sich unser Charakter später entwickelt.Manche Eltern möchten bei der Namensgebung besondere Kreativitätbeweisen oder auch einem Helden ihrer eigenen Kindheit ein Denk-mal setzen. Das Ergebnis davon sind dann Namen wie Asterix, Win-netou oder Tarzan. Um eine Diskriminierung des Kindes zu vermeiden,hat der Staat einer solchen Namensgebung allerdings einen Riegel vor-geschoben. Auch Titel wie „Graf“ oder „Lady“ sind nicht als Vorna-men erlaubt. Doch auch wenn Ihr Favoritenname zwar sehr ausgefal-len, aber prinzipiell erlaubt ist, sollten Sie sich daran erinnern, wie Kin-der mit ungewöhnlichen Namen in Ihrer eigenen Kindheit behandeltwurden. Ein möglichst individueller Name ist nicht immer die besteLösung.

Von Kindesbeinen an

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Dr. med. E. MauersbergerFachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe

– Endokrinologie

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Geburtsbescheinigung

Nach der Geburt Ihres Kindes stellen wir Ihnen beim Standesamt eineGeburtsurkunde aus. Damit wird nachgewiesen, wo und wann IhrKind geboren wurde. Dafür benötigen wir je nach Ihrer persönlichenSituation verschiedene Dokumente. Wenn Ihr Kind im Krankenhausgeboren wird, erledigt dieses die Geburtsanzeige beim Standesamtautomatisch, wenn Sie die entsprechenden Dokumente bei sich haben.Sollten Sie sich bei den hier aufgeführten Fällen nicht wiederfinden,beraten wir Sie gerne hinsichtlich Ihrer individuellen Situation.

Wenn Sie . . .

. . . miteinander verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehe-namen tragen: Dann genügen das Stammbuch der Familie mit derAbschrift des als Eheregister fortgeführten Familienbuches sowie IhreGeburtsurkunden.

. . . miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehe-namen führen: Bringen Sie auch dann das Stammbuch der Familiemit. Geben Sie in diesem Fall an, welchen Ihrer beiden FamiliennamenIhr Kind erhalten soll. Die Wahl, die Sie für Ihr erstes Kind treffen, istverbindlich für all Ihre weiteren Kinder. Es ist daher sinnvoll, wenn Siein diesem Fall bereits vor der Geburt zu uns kommen.

. . . nicht miteinander verheiratet sind: In diesem Fall empfiehlt essich, bereits vor der Geburt mit dem Standesamt zu sprechen. Bei die-sem Spezialfall kommt es auf die Mutter des Kindes an. Wenn Sie alsMutter des Kindes ledig sind, brauchen Sie meistens Ihre Geburtsur-kunde und Ihren Personalausweis oder Pass. Im Fall einer Scheidungsollten Sie eine Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil

zur Geburtsanzeige mitbringen. Wenn Sie verwitwet sind, benötigenSie ebenfalls eine Eheurkunde und eventuell die Sterbeurkunde IhresEhemannes.

Gebührenfrei erhalten Sie vier Geburtsbescheinigungen, die Sie für denAntrag auf Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Kindergeld, für die TaufeIhres Kindes und Ihre Krankenkasse brauchen. Falls Sie noch weitereExemplare benötigen, sind diese gebührenpflichtig. Den aktuellenGebührensatz teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit. Nehmen Sieaußerdem möglichst bald nach der Geburt Kontakt zu der Krankenkasseauf, bei der Ihr Kind versichert sein soll.

Vaterschaftsanerkennung

Eine Vaterschaftsanerkennung ist notwendig, wenn Vater und Mutterdes Kindes nicht verheiratet sind, der Vater aber trotzdem in dieGeburtsurkunde eingetragen werden möchte. Beide Elternteile müs-sen dieses Dokument persönlich auf dem Jugendamt unterschreiben.Ohne Zustimmung der Mutter ist eine Vaterschaftsanerkennung alsonicht möglich. Aber Vorsicht: Eine Vaterschaftsanerkennung ist nichtdas Gleiche wie eine Adoption.

Durch die Anerkennung sind Sie als Vater offiziell mit Ihrem Kindverwandt und Ihr Kind wird erbberechtigt. Somit sind Sie außerdemverpflichtet, Ihrem Kind Unterhalt zu zahlen. Was das genau bedeu-tet, wird Ihnen auf dem Jugendamt persönlich erläutert. Im Gegensatzzur Adoption bewirkt eine Vaterschaftsanerkennung nicht, dass Sie sichgemeinsam mit der Mutter Ihres Kindes das Sorgerecht teilen. Diesesmüssen Sie gemeinsam beim Jugendamt beantragen. Auch aufden Namen Ihres Kindes hat die Vaterschaftsanerkennung keinen Ein-fluss.

Ein paar Formalitäten . . .

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Trauen Sie sich – dann trauen wir Sie!

Die standesamtliche Trauung

Seit das Personenstandsgesetz novelliert wurde, ist eine standesamt-liche Trauung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings gibt eszahlreiche gute Gründe, sich trotzdem für das Standesamt zu ent-scheiden – erstens können dann viele steuerliche Vorteile genutztwerden und zweitens erhält die Ehe neben ihrem symbolischen Cha-rakter auch eine offizielle Seite. Damit ist später für den Schutz IhrerKinder gesorgt. Ob Sie dann eine kirchliche Trauung wünschen, kön-nen Sie ganz frei selbst entscheiden. Möglichkeiten gibt es heutzuta-ge viele: Ganz gleich, ob Sie katholisch, evangelisch oder ökumenischheiraten wollen.

Drei Schritte bis zum Ja-Wort

Zwischen Ihnen und dem schönsten Tag des Lebens stehen zunächstnoch einige bürokratische Hürden, die Sie gelassen zusammen meisternkönnen. Damit Sie sich vielleicht ein wenig Zeit ersparen können undnichts zu Hause liegen lassen, haben wir Ihnen hier die wichtigstenStellen und Dokumente auf einen Blick zusammengefasst.

1. Schritt:Bei der Voranmeldung erfahren Sie, welche Unterlagen erforderlich sind,um den Bund der Ehe einzugehen.Außerdem können Sie hier gleich dieTermine für den großen Tag abklären. Die Anmeldung der Eheschließungist frühestens ein halbes Jahr vor der Eheschließung möglich.

Folgende Unterlagen brauchen Sie für die Anmeldung:� einen gültigen Ausweis� eine aktuelle Aufenthalts-/Meldebescheinigung� eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch� eine Scheidungs-/Sterbeurkunde des vorherigen Partners, falls schon

einmal eine Ehe eingegangen wurde sowie die Heiratsurkunde derletzten Ehe

� einen Sorgerechtsbescheid, falls ein Partner ein Kind mit in die Ehebringt

� eine Geburtsurkunde und die Vaterschaftsanerkennung bei gemein-samen Kindern

� ein Nachweis der Staatsangehörigkeit bzw. ein Ehefähigkeitszeug-nis bei Ausländern sowie die Geburtsurkunde im Original mit Über-setzung

2. Schritt:Mit der Anmeldung der Eheschließung legen Sie dem Standesbeam-ten Ihre Unterlagen vor. Bei diesem Gespräch erfahren Sie auch allesrund um die Formalien neben der Romantik: Gebühren, Namensfüh-rung und Trauzeugen.

Und wie möchten Sie gerne heißen?Früher war es üblich, dass die Frau den Namen des Mannes annahm,und auch heute wird die Frage der Namensänderung von vielen Paa-ren so gehandhabt. Insgesamt gibt es drei Möglichkeiten:

Verliebt, Verlobt, Verheiratet

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� getrennte Namensführung: Jeder behält seinen derzeitigen Namen.� gemeinsamer Ehename: Der Geburtsname bzw. der derzeitig geführ-

te Name eines Verlobten wird zum gemeinsamen Ehenamen.� gemeinsamer Ehename und Doppelname: derjenige, dessen Name

nicht Ehename geworden ist, kann seinen Familiennamen voran-stellen oder anfügen.

Wer wird Ihre Ehe bezeugen?Seit 1998 brauchen Sie zwar von offizieller Seite aus keine Trauzeu-gen mehr, viele Paare möchten auf diese besondere Aufgabe jedochnur ungern verzichten. Dazu reichen Sie bei der Anmeldung ganz ein-fach Vor- und Zunamen, Anschrift und eine Kopie des Ausweises IhresTrauzeugen mit ein.

3. Schritt:Um den schönsten Tag im Leben auch gebührend festzuhalten, kön-nen Sie entweder Ihren eigenen Fotografen mitbringen oder auf einprofessionelles Fotografenteam vor Ort zurückgreifen.

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Ein Tag wie im Märchen: Mit Kutsche und Zylinder, mit Schleifen undSchleiern, mit Ringen und Herzklopfen, Freudentränen und Jubelrufen.Heiraten hat Hochkonjunktur und bei vielen Paaren stehen Traditionund Romantik wieder hoch im Kurs. Damit diese Wünsche und Vor-stellungen auch in Erfüllung gehen, ist eine gute Vorbereitung das Aund O.

Die Hochzeitsfeier – der passende Rahmen

Wenn Sie das Hochzeitsfest mit all Ihren Freunden und Verwandten ohnePlatzprobleme und Personalsorgen genießen wollen, kommt eigentlich

nur eine Feier außer Haus in einem Restaurant oder Hotel in Frage.Gastronomie und Hoteliers haben meist viel Erfahrung mit großenGesellschaften und schaffen mit einem professionellen Blick für jedenGeschmack das passende Ambiente. Vielleicht kennen Sie bereits eineLokalität, bei der Sie schon des Öfteren viele gute Erfahrungen gemachthaben, oder waren selbst einmal Gast bei einer gelungenen Feier.

Auch wenn Sie sich für eine Feier im kleineren Kreis entscheiden, soll-ten Sie auf professionelle Unterstützung nicht verzichten. Ein guter Par-tyservice liefert zum Beispiel neben Speisen und Getränken auch alles,was zum Feiern sonst noch benötigt wird – Geschirr, Gläser, Besteck,Dekoration,Tische, Stühle und Tischwäsche. Routiniertes Servicepersonal

Von Kopf bis Fuß auf Hochzeit eingestellt

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Der Traum von einer weißen Hochzeit

Die Wahl des Hochzeitskleides gehört sicherlich zu den schwierigstenund zugleich schönsten Entscheidungen rund um eine Hochzeit – vieleFrauen träumen bereits vom perfekten Hochzeitskleid, kaum dass sierichtig laufen können. Ist ja auch kein Wunder, schließlich verlangt einbesonderer Tag auch besondere Kleidung.

Auch wenn jedes Jahr neue Hochzeitstrends am Modehimmel auftau-chen und manchmal ebenso schnell wieder verschwinden, gibt esdoch eine Konstante: Der Traum von einer weißen Hochzeit.Aber auchwenn Sie sich für eine Hochzeit in Tracht oder Aprikot-Tönen ent-scheiden, wichtig ist, dass Sie sich in Ihrem Hochzeits-Outfit gefallenund rundum wohlfühlen – dann strahlen Sie das auch aus.

Zwar setzt meist die Braut den Glanzpunkt der Hochzeit, der Bräuti-gam muss deshalb aber keinesfalls in ihrem Schatten stehen.Auch derperfekte Smoking will wohl überlegt sein – empfehlenswert ist es, sichvon einem Herrenausstatter qualifiziert beraten zu lassen.

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Make-up: Natürlich möchte jeder an seinem Hochzeitstag möglichstperfekt aussehen. Nur sind wir leider nicht alle Künstler im Umgangmit Make-up, aber dafür gibt es ja schließlich auch die Profis. LassenSie sich doch mal im Beauty-Studio ausführlich beraten. So können Siegleich herausfinden, ob Ihr Wunsch-Look auch wirklich zu Ihnen passt,und alles schon einmal im Vorfeld testen. Das beste Rezept fürs Hoch-zeits-Make-up? So klassisch wie möglich, denn so werden Ihnen IhreHochzeitsbilder auch noch in zehn Jahren gefallen!

Frisuren: Weich und romantisch oder streng und raffiniert? Haben Siedie Grundsatzfrage in puncto Hochzeitsfrisur noch nicht gelöst? Ihr Fri-

seur wird Ihnen sicher gern mit einer ausführlichen Beratung zur Seitestehen. Sanft gestyltes Haar ist ausgesprochen schmeichelhaft und idealfür romantische Spielereien. Eine solche Frisur sollten Sie wählen,wenn auch Ihr Hochzeitskleid sehr romantisch ausfällt, Ihre Haaresowieso lockig sind und Sie zarte Gesichtszüge besitzen. Glatte, klareKonturen sind sehr raffiniert und betont elegant. Dafür sollten Sie sichentscheiden, wenn Ihre Haare fein sind, Sie markante Gesichtszügehaben und sich elegant präsentieren wollen. Mit einem extravagan-ten Hut kann eine solche Frisur noch zusätzlich eine interessante Optikbekommen. Oder wie wäre es mit einer kunstvollen Hochsteckfrisur?Hierbei sollten Sie sich jedoch unbedingt einem Friseur anvertrauen,denn eine haltbare Kreation will gekonnt sein.

Fußpflege: Extrem belastet sind am Hochzeitstag vor allem auch IhreFüße. Ein guter Grund, ihnen das Dasein etwas angenehmer zu gestal-ten. Das fängt schon bei den Schuhen an: Kaufen Sie diese nicht erstim letzten Moment, denn im Laufe des Tages können die Füßeanschwellen und dann sollten die Schuhe schon etwas eingelaufen sein.Gönnen Sie sich doch einen Termin bei der Fußpflege!

Styling-Tipps rund um die Traumhochzeit

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Blumen spielen von Anfang an in der Liebe eine ganz besondere Rolle.Ob es das erste Rendezvous ist, der Antrittsbesuch bei den künftigenSchwiegereltern, ein Strauß zur Versöhnung oder einfach mal so –man(n) sagt es gern mit Blumen.

Und natürlich erst recht am Tag der Hochzeit. Blumen, wohin das Augeschaut – Auto oder Kutsche werden beispielsweise mit immergrünemBuchsbaum in Kombination mit weißen oder bunten Blüten geschmückt.Ideal für die Hochzeitstafel: kleine Blümchen bunt über das Tischtuchgestreut oder – etwas edler – weiße Lilien, elegant arrangiert.

Eine Braut im weißen Hochzeitskleid kann noch so hübsch sein – dochohne Brautstrauß fehlt etwas: Farbe. Zu Weiß passt natürlich alles, wenndas Brautkleid allerdings nicht weiß oder nicht ausschließlich weiß ist,sollte der Brautstrauß schon mit Bedacht ausgesucht werden. Das

obliegt dem Bräutigam, der hoffentlich weiß, wie das Brautkleid aus-sieht oder zumindest, welche Farbe es hat und auch, welche Blumendie Braut am liebsten mag. Lassen Sie sich von einem guten Floristenprofessionell beraten.

Rosen, Tulpen, Nelken – Blumen und Dekoration

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Gievitzer Str. 90 • 17192 Waren • Tel.: 0 39 91-66 33 96 • Fax: 0 39 91-66 33 97Lange Str. 58 • 17192 Waren • Tel.: 0 39 91-66 76 20

Die Ringe – Symbol der Zusammengehörigkeit und Liebe

Jede Liebe ist einzigartig und jede Verbindung zweier Menschen bringtneue und großartige Erfahrungen mit sich. Um das zu besiegeln,kommt ein Symbol zum Einsatz, das schon hunderte Jahre an Erfah-rung auf diesem Gebiet vorweisen kann: Der Ring.

Der zumeist eher schlichte Ehering hat eine tiefere Bedeutung alsjedes andere Schmuckstück. Schon seit ältester Zeit durch seine Form– den Kreis – ein magisches und mystisches Zeichen, gilt er bis heutefür Verliebte und Verheiratete als Pfand der Liebe und Treue. Die Dauerund Beständigkeit des gemeinsamen Lebens soll auch durch die Ver-wendung von besonders hochwertigen und edlen Materialien zum Aus-

druck kommen. Im Gegensatz zur früheren Tradition, als der Bräutigamseiner Angebeteten den Verlobungs- oder Trauring schenkte, suchen ihndie Partner heute in den meisten Fällen zusammen aus und zahlen auchoft gemeinsam.

Für die Auswahl des passenden Ringes sollten Sie sich ruhig viel Zeitlassen, denn bei Trauringen gibt es sehr große Unterschiede.

Durch die Kombination von innovativer Technik und traditioneller Gold-schmiedearbeit werden die Ringe zu Schmuckstücken von vollendeterSchönheit, die Ihre Hände ein Leben lang zieren.

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Der eine oder andere Hochzeitsgast wird sicherlich großzügig anbie-ten: „Ich mache Fotos, darum braucht ihr euch nicht zu kümmern.“Solche Angebote werden die meisten Brautpaare auch dankend anneh-men, denn sie verleihen den Hochzeitsfotos eine persönliche Note.Aller-dings kann es dabei auch schon mal unabsichtlich passieren, dass Fotos

Den schönsten Moment für immer bewahrt –Hochzeitsfotos

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Reisegutschein

Reisecenter WarenNeuer Markt 12 (zwischen Markt und Hafen) · 17192 Waren

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unscharf sind, verwackeln oder sich plötzlich ein Kopf mitten im Bildbefindet. Daher ist es ratsam, zusätzlich einen Profi zu engagieren.Wenn Ihre Kinder Sie dann später einmal fragen: „Mami, Papi, zeigtuns doch mal, wie ihr geheiratet habt“, haben Sie zusätzlich profes-sionelle Bilder vorzuweisen, die richtig was hermachen.

Was erleben oder sich erholen? Die Hochzeitsreise

Die Bedeutung der Hochzeitsreise und die Wahl der Reiseziele hat sichim Laufe der Zeit immer mehr verändert. Für unsere Großeltern wareine Hochzeitsreise nach Venedig noch das Allergrößte, heute darf esauch gerne mal die Karibik sein. Und während es früher natürlich inerster Linie darum ging, dass sich das frischvermählte Paar auf der Reiseendlich auch näher kennenlernt, ist das in unserer Zeit in den wenigs-ten Fällen noch nötig. Die meisten Paare wünschen sich nach ihrerHochzeit ein ganz besonderes Reiseziel, das vor allem eine romanti-sche Atmosphäre und Entspannung zu Zweit zu bieten hat.

Denken Sie darüber nach, ob Sie sich noch ein wenig von den Strapa-zen der Hochzeit ausruhen wollen, ehe Sie fahren, oder ob Sie gleich

nach dem Hochzeitsmahl reisen. Nur: Einfach heimlich stillund leise verschwinden, das wäre Freunden und Ver-

wandten gegenüber unhöflich, auch wenn Sie esvielleicht als besonders romantisch empfinden.

Also sagen Sie Bescheid, bevor Sie in exotischeGestade aufbrechen.

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Sind Verheiratete am Ende doch die besseren Menschen? Zumindeststeuerlich stehen sie in der Regel besser da als Singles oder Paare, dieohne Trauschein zusammenleben. So will es Artikel 6 Absatz 1 desGrundgesetzes, der da lautet: „Ehe und Familie stehen unter dembesonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“

Am interessantesten für Ehegatten ist zweifellos bei der Einkommen-steuer die Möglichkeit der Zusammenveranlagung, denn bei ihr kommtder sogenannte Splittingtarif voll zur Geltung. Dabei wird das gemein-same zu versteuernde Einkommen zunächst halbiert, für diesen Betraganschließend die Steuer wie bisher aus der Grundtabelle abgelesen unddann verdoppelt. Bei unterschiedlich hohem Einkommen der Ehegat-ten – vor allem jedoch, wenn einer der Ehegatten überhaupt keine Ein-künfte hat – führt die Zusammenveranlagung zu einem erheblich nie-drigeren Steuersatz und einer deutlichen Steuerersparnis.Auch von derVerdopplung des Höchstbetrages für Vorsorgeaufwendungen könnendie Ehegatten in einem solchen Falle profitieren.

Auf jeden Fall sollten Sie gleich nach der Heirat den Wechsel der Lohn-steuerklasse beantragen. Dazu gehen Sie mit Ihrer Lohnsteuerkarte zumzuständigen Finanzamt. Bei nur einem Verdiener erfolgt der Wechselvon der Steuerklasse I zur sehr viel günstigeren Steuerklasse III, sindbeide Ehepartner Arbeitnehmer, gibt es wahlweise die Steuerklassen-kombination IV/IV oder III/V. Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung, wel-che Möglichkeit für Sie günstiger ist. Der Steuerklassenwechsel gilt übri-gens nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Ersten des Folgemonats.

Eheliches Güterrecht

Auch wenn es Ihnen schwer fällt, gerade im Trubel der Hochzeitsvor-bereitungen daran zu denken: Ein Ehevertrag und eine entsprechen-

Heiraten mit Köpfchen –Wissenswertes zu Ehe und Familie

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de anwaltliche Beratung können viele Unklarheiten beseitigen undunangenehmen Überraschungen vorbeugen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt drei Formen des ehelichen Güter-rechts: den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dieGütertrennung und die Gütergemeinschaft.

Das Wesen der Zugewinngemeinschaft liegt darin, dass das Vermö-gen des Mannes und das Vermögen der Frau nicht zu einem gemein-samen Vermögen der Ehegatten verbunden wird. Jeder Ehegatte bleibtalso Eigentümer der Vermögenswerte, die bei der Eheschließung bereitsvorhanden sind. Auch Vermögen, das ein Ehegatte nach der Ehe-schließung erwirbt, gehört ihm allein, sofern nicht der Sonderfall desgemeinsamen Erwerbs vorliegt. Bei Beendigung der Zugewinnge-meinschaft wird der in der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen. Zuge-winn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten dasAnfangsvermögen übersteigt.

Die Gütertrennung ist ein Güterstand, bei dem keine güterrecht-lichen Bindungen der Ehegatten bestehen. Erforderlich ist ein voneinem Notar zu beurkundender Ehevertrag. Das Vermögen beider Ehe-gatten bleibt rechtlich getrennt. Jeder Ehegatte verwaltet sein Ver-mögen selbst und unterliegt keinen Beschränkungen.

Die Gütergemeinschaft, die ebenfalls einen von einem Notar zu beur-kundenden Ehevertrag erfordert, zeichnet sich dadurch aus, dass das Ver-mögen des Mannes und das Vermögen der Frau gemeinschaftliches Ver-mögen beider Ehegatten wird. Zum Gesamtgut gehört auch, was der Ehe-mann oder die Ehefrau während der Gütergemeinschaft erwirbt. Wirddie Gütergemeinschaft beendet, muss, sofern nicht im Ehevertrag andersvereinbart, das Gesamtgut unter den Partnern aufgeteilt werden. Bei derWahl des Güterstandes der Gütergemeinschaft sollte beachtet werden,dass es sowohl bei der Verwaltung wie auch bei einer späteren Ausein-andersetzung des Gesamtgutes Komplikationen geben kann. Zudembesteht bei der Gütergemeinschaft das hohe Risiko der Schuldenhaftung.

Heiraten mit Köpfchen –Wissenswertes zu Ehe und Familie

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Sicherheit in jeder Lebensphase – Absicherung für die ganze FamilieDie Jahre der Familiengründung sind bekanntermaßen eine erfüllte Zeit,jedoch finanziell manchmal eine Durststrecke. In den meisten Familienfällt ein Elternteil zumindest vorübergehend als Verdiener aus. Zugleichmuss in neue Anschaffungen, wie zum Beispiel Einrichtungsgegen-stände, investiert werden. Gerade in dieser Zeit ist es notwendig, fürunvorhersehbare Ereignisse, die schlagartig die Lebensgrundlage einerjungen Familie entziehen können, vorzusorgen.

Mit günstigen Beiträgen und sofortigem Versicherungsschutz ist des-halb die Risiko-Lebensversicherung gerade für junge Familien derideale Einstieg in die Familienvorsorge. Für geringe monatliche Zah-lungen erhalten Sie eine sehr hohe Auszahlungssumme, da kein Kapi-tal gebildet wird und im Erlebensfall keine Leistung vorgesehen ist.

Sobald es Ihre finanzielle Situation erlaubt, lohnt sich die Umwand-lung in eine kapitalbildende Lebensversicherung. Damit leisten Sie

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zusätzlich zur Absicherung Ihrer Familie einen wichtigen Beitrag zu Ihrereigenen Altersvorsorge.

Außerdem eignen sich die Risiko- und die kapitalbildende Lebensver-sicherung zur Absicherung von Bankbürgschaften und Krediten, oft sindsie sogar Bedingung für ihre Gewährung.

Verantwortung tragen heißt vorsorgen

Sie machen die Familie erst vollständig und haben ihr ganzes Lebennoch vor sich – Ihre Kinder. Es gibt sinnvolle und preiswerte Versiche-rungen, mit denen Sie Ihren Kindern den Weg ins Leben von Geburtan sichern können. Sorgen Sie vor – gegen Unfall und Krankheitsfäl-le, aber auch für eine gesicherte Ausbildung. Eine Ausbildungsver-sicherung, die Sie als Mutter und Vater abschließen, stellt sicher, dassdie Ausbildung Ihrer Kinder nicht von finanziellen Engpässen bestimmtwird. Sehr schnell geht es dann um die Gründung eines eigenen Haus-standes. Wie schön, wenn dann vorgesorgt ist und die Wohnung auchmit neuen Möbeln nach dem Geschmack Ihres Kindes eingerichtet wer-den kann. Die Heiratsversicherung gibt Ihren Kindern den finanziellenSpielraum, den sie brauchen, um die eigenen vier Wände zu gestalten.Bei Heirat oder spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres desKindes wird das Geld ausgezahlt.

Sicherheit in jeder Lebensphase –Absicherung für die ganze Familie

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Der Trausaal im Historischen Rathaus entspricht dem würdigen und feier-lichen Charakter einer Eheschließung und bietet 40 Personen Platz. EineKlimaanlage sorgt jederzeit für angenehme Temperaturen in den Hoch-zeitsräumlichkeiten. Ihre Trauung muss nicht nur im Historischen Rat-haus stattfinden. Wenn Sie etwas Außergewöhnliches wünschen, kön-nen Sie beispielsweise auf dem Dampfschiff „Europa“ heiraten oder sichim Festsaal des „Seehotels Ecktannen“ das Ja-Wort geben. Zudem ste-hen Ihnen auch das Schloss Ulrichshusen und das Restaurant „Am Klei-nen Meer“ des Müritz Hotels in Klink zur Verfügung. Geheiratet wer-den kann von Montag bis Sonnabend in der Zeit von 9:00 – 15:00 Uhr.Ausgeschlossen sind Sonn- und Feiertage. Wir beraten Sie gern.

Die wichtigsten Informationen in Kurzfassung

Frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Hochzeitsterminkönnen Sie sich zur Eheschließung beim Standesamt an Ihrem Haupt-wohnsitz anmelden.

Die künftigen Brautpaare haben bei der Anmeldung der Eheschließungdurch öffentliche Urkunden nachzuweisen:� ihren Personenstand (beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister)� ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (Aufenthaltsbeschei-

nigung)� gültiger Personalausweis oder Reisepass

War einer der Heiratswilligen bereits verheiratet, so muss derjenige auch:� die Eheurkunde der Vorehe oder eine beglaubigte Abschrift aus

dem ehemaligen Familienbuch� das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des vor-

herigen Partners mitbringen.

Bringen Sie Kinder mit in die Ehe, benötigen Sie:� die Geburtsurkunde des Kindes� eine Bescheinigung vom Jugendamt über alleinige Sorge sowie eine� Haushaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt

Haben Sie gemeinsame voreheliche Kinder, benötigen Sie:� die Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder sowie� eine Vaterschaftsanerkennung

Andere Staatsangehörigkeiten

All diese Auskünfte entsprechen dem deutschen Recht.Andere Länderhaben auch andere Vorschriften. Wenn also ausländisches Recht zubeachten ist, so können Sie sich individuell beim Standesamt infor-mieren.

Registrierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften

Die Registrierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaftengehört gesetzlich seit dem 1. August 2001 in Mecklenburg-Vorpom-mern zum Aufgabenbereich des Standesamtes. In der Vorbereitungs-phase werden die gleichen Dokumente verlangt wie bei verschieden-geschlechtlichen Paaren. Wir beraten Sie gern.

Ihre Ansprechpartner,

wenn es um das Heiraten, Beurkunden von Geburten, Beurkunden vonSterbefällen oder Ausstellen von Urkunden geht, sind:� Frau Possekel: Bereich Anmeldung Eheschließung und ehemaliges

Familienbuch,Auskünfte und Ausstellung von Urkunden aus den Per-sonenstandsbüchern, Telefon 03991 177-340

Zusammenfassend zum Thema: „Heiraten in Waren (Müritz)“

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� Frau Soltzim: Bereich Beurkundung von Geburten, Auskünfte undAusstellung von Urkunden aus den Personenstandsbüchern,Telefon: 03991 177-341

� Frau Kührmann-Kotte: Bereich Beurkundung von Sterbefällen, Aus-künfte und Ausstellung von Urkunden aus den Personenstandsbü-chern, Telefon: 03991 177-342

� Frau Prinz/Frau Werner: Bereich Auskünfte und Ausstellung vonUrkunden aus den Personenstandsbüchern, Geburten, Ehe-schließung und Sterbefälle (aus Altregistern), Ahnenforschung,Telefon: 03991 177-343

Auszug aus der derzeit gültigen Kostenverordnung

� Eheurkunde, Sterbeurkunde, Geburtsurkunde 10,00 Euro, für jedeweitere im selben Arbeitsgang hergestellte Urkunde 5,00 Euro

� Beglaubigte Abschrift aus dem ehemaligen Familienbuch 10,00 Euro� Suchen eines Eintrages ohne nähere Angaben 20,00 - 70,00 Euro� Prüfung der Ehefähigkeit nach dem deutschen Recht 40,00 Euro� Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist

70,00 Euro� Erteilung einer Auskunft aus den Personenstandsbüchern 7,00 Euro� Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung zur

Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vor-schriften 20,00 Euro

ÖffnungszeitenMontag – Freitag 8:30 – 12:00 UhrDienstag 13:30 – 16:00 UhrDonnerstag 13:30 – 17:30 Uhr sowie nach persönlicher Absprache

Wir sind zu erreichen:Stadt Waren (Müritz)StandesamtPostanschrift: Postfach 11 11, 17181 Waren (Müritz)Besucheranschrift: Neuer Markt 1, 17192 Waren (Müritz)Telefon: 03991 177-340Telefax: 03991 177-344E-Mail: [email protected]

Hier noch einige der häufigsten Fragen und dieAntworten zum Thema Heiraten

Brauchen wir noch Trauzeugen?Nein. Die Pflicht, zwei Trauzeugen zur Eheschließung mitzubringen, istam 01.07.1998 weggefallen. Aber wenn Sie möchten, können Sie diesgerne noch tun.

Ist der Ringtausch Pflicht?Nein. Es ist Ihnen freigestellt, diese schöne Zeremonie bei Ihrer Trau-ung einzuplanen.

Wie lange dauert eine Trauung?Inklusive Trauansprache, Ringtausch und Unterschrift dauert eine stan-desamtliche Trauung ca. 30 Minuten. Dennoch halten wir zwischen zweiTrauungen nach Absprache mit Ihnen genügend Zeit frei.Wenn Sie alsoSekt mitbringen, die Gläser haben wir, können Sie auf Ihre Trauunganstoßen.

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Hochzeiten im Rathaus – der Klassiker

Das Warener Rathaus auf dem Neuen Markt ist eine beliebte Adressefür Hochzeitswillige aus Nah und Fern. Das klassizistische Gebäude imTudorstil liegt nur ca. 300 Meter vom Stadthafen entfernt. Im Festsaalkönnen 40 Personen die Trauung in einem klimatisierten Raum ver-folgen.Vor dem Rathaus haben Sie deutlich mehr Platz, um das Braut-paar zu feiern oder kleine Späße zu veranstalten. Eine tolle Kulisse fürdie Fotos bieten Rathaus, Markt und Brunnen sowieso.

In den vergangenen Jahren haben sich hier durchschnittlich 170 Paaredas Ja-Wort gegeben, Tendenz steigend. Wenn auch Sie dazu gehörenmöchten, wenden Sie sich an die Standesbeamtinnen der Stadtver-waltung. Liegt ein ganz besonderes Datum an, wird hier sogar imAkkord gearbeitet. So war der bisher größte Ansturm am 9.9.1999 zuverzeichnen. 16 Mal wurde an diesem Tag im Rathaus geheiratet.Abersuchen Sie sich selbst Ihren ganz persönlichen Lieblingstag aus undreservieren Sie sich einen Termin.

Standesamt Waren (Müritz)Neuer Markt 1, 17192 Waren (Müritz)Telefon: 03991 177-340Telefax: 03991 177-344E-Mail: [email protected]: www.waren-mueritz.de

Hochzeiten im Müritz Hotel

Damit Ihre Hochzeit im Land der Tausend Seen zur Traumhochzeit wird,sorgt das Hotel Müritz in Klink im Restaurant „Am Kleinen Meer“ füreine wunderschöne Ausrichtung der Feierlichkeiten. Das Brautpaargibt sich vor romantischer Kulisse das Ja-Wort. Auch ein symbolischesEinlaufen in den Hafen der Ehe ist hier möglich, da sich direkt amRestaurant „Am Kleinen Meer“ der Hotelhafen und zahlreiche Fahr-gastschiffe befinden. Selbstverständlich bieten die Räumlichkeiten desHotels sowohl die Möglichkeit einer anschließenden Hochzeitsfeier alsauch genug Platz für Übernachtungsgäste. Erfahrene Mitarbeitersowohl in der Gastronomie als auch im Bankett sorgen für die Orga-nisation der Feier. Selbstverständlich ist ein traumhaftes Brautzimmer

Wo Sie bei uns heiraten können

Müritz Hotel, Restaurant „Am Kleinen Meer“Rathaus Rathaus, innen

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Dampf- und Salonschiff „Europa“ Dampf- und Salonschiff „Europa“, innen

für die frisch vermählten Eheleute vorbereitet, somit liegt alles von derAnreise bis zur Abreise in den Händen des professionell geschultenPersonals des Müritz Hotels.

Müritz Hotel GmbHAm Seeblick 1, 17192 KlinikTelefon: 03991 141852E-Mail: [email protected]: www.mueritz-hotel.de

Hochzeiten auf dem nostalgischenDampf- und Salonschiff „Europa“

Das neueste Schiff unserer Flotte und doch etwas Nostalgisches, unserDampfschiff „Europa“. Gebaut nach altem Vorbild um die Jahrhun-dertwende, erfüllt sie trotzdem alle Anforderungen der neuesten Tech-nik, so dass das altertümliche Ambiente für die richtige Stimmung unddas Moderne für den Komfort sorgt.Nach unserem Salonschiff „Diana“ das zweitgrößte vom Platzange-bot, bietet das Schiff ebenfalls alles, was für Veranstaltungen benötigt

wird. Im hinteren Teil finden die Gäste Platz in großzügigen Sitzeckenund im vorderen Teil kann bei Bedarf getanzt werden. Das Oberdeckist individuell nutzbar. Warum nicht auch zum Heiraten. Eine Außen-stelle des Warener Standesamtes ist an Bord. Natürlich ist der Platzbegrenzt, aber für 97 Fahrgäste auf dem Unterdeck und 120 weitereauf dem Oberdeck reicht er aus.

Weiße Flotte Müritz GmbHKietzstraße 17, 17192 Waren (Müritz)Telefon: 03991 122668 oder 122661 oder 141981Telefax: 03991 122668 oder 141981E-Mail: [email protected]: www.mueritzschiffahrt.de

Hochzeiten im Seehotel Ecktannen

Unter dem Motto: „Trauen ist Vertrauenssache“ werden in den Räum-lichkeiten des Seehotels Ecktannen jährlich ca. 60 Hochzeiten, Silber-hochzeiten und Hochzeitsjubiläen im Saal „Müritz“, „Feisneck“, „Wien-pietsch“, „Tiefwarensee“ oder im Restaurant „Moritz“ gefeiert; selbst

Restaurant „Am Kleinen Meer“, innen

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Wo Sie bei uns heiraten können

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die Durchführung des Trauungsaktes gewinnt immer mehr an Zuspruchund wird direkt im Festsaal im feierlichen Ambiente mit den Standes-beamtinnen der Stadt Waren (Müritz) gestaltet.

Das Vier-Sterne-Hotel Ecktannen bietet mit seinem Restaurant und sei-nen Tagungsräumen die Möglichkeiten für kleine, gemütliche Feiernoder große, rauschende Feste.Ob Kindstaufen, Geburtstage oder Hochzeiten, das gemütliche Dinnerzu Zweit oder eine Firmenfeier – das Seehotel Ecktannen hat für jedenAnlass die passende Atmosphäre. Gerne arrangieren wir für Sie aucheinen DJ, Alleinunterhalter oder Ausflüge.

Seehotel EcktannenFontanestraße 051, 17192 Waren (Müritz)Telefon: 03991 629-0Telefax: 03991 629-100E-Mail: [email protected]: www.seehotel-ecktannen.de

Schloss UlrichshusenSeehotel Ecktannen Seehotel Ecktannen, innen

Hochzeiten in Ulrichshusen

Die Entscheidung, den Bund fürs Leben zu schließen, will gut getrof-fen sein. So spielen dabei auch Zeit und Ort ein wichtige Rolle.Wir bie-ten einen besonders stimmungsvollen und romantischen Rahmen.Aufder anderen Seite des Ulrichshusener Sees steht in Rambow einemalerische Feldsteinkirche, erbaut im Dreißigjährigen Krieg, als Wal-lenstein durchs Land zog. Es ist die Patronatskirche von Ulrichshusenund unsere Hochzeitskirche. Standesamtlich getraut wird im SchlossUlrichshusen.

32 Doppelzimmer bietet das Hotel. Weitere 20 Doppelzimmer bzw.10 Ferienwohnungen wurden 2008 im Gutspark Ulrichshusen in Tressowfertiggestellt. Darüber hinaus ist ein Übernachtungsangebot in derNachbarschaft vorhanden. Im großen Festsaal des Schlosses könnenbis zu 200 Gäste feiern. Warum also nicht in Ulrichshusen heiraten?

Schloss UlrichshusenSeestraße 14, 17194 UlrichshusenTelefon: 039953 7900Telefax: 039953 79099E-Mail: [email protected]: www.ulrichshusen.de

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Hochzeitsbräuche

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Der Polterabend

Der Polterabend am Vortag der Hochzeitsfeier ist älter als die christ-lichen Hochzeitszeremonien. Schon in alttestamentarischer Zeit glaub-te man, mit dem Zerschlagen von Krügen böse Geister vertreiben zukönnen. Allerdings müssen die Scherben aus Porzellan oder Steingutbestehen, denn zerbrochenes Glas bringt Unglück. Glas soll als Sym-bol für Glück in der zukünftigen Ehe heil bleiben.

Pfennige für die Brautschuhe

Früher steckte die Braut jeden einzelnen Pfennig in den Sparstrumpfund sammelte auf diese Weise Geld für die Hochzeitsschuhe. DieserBrauch sollte zeigen, dass die Frau sehr sparsam ist und auch in derEhe das Geld zusammenhalten wird.

Unter die Haube kommen

Heute wird diese Redewendung meist nur noch sarkastisch gebraucht.Der Spruch hatte ursprünglich allerdings eine tiefere Bedeutung. Frü-her schmückten sich die Mädchen mit einem Kranz, die Frauen abermit einer Haube. Zur Hochzeit wurde der Braut offiziell der Kranzabgenommen und durch die Haube ersetzt. So kam sie „unter dieHaube“.

Natürlich müssen die Brautleute an ihrem großen Tag auch einige Auf-gaben bewältigen. Teilweise, um ihre Zusammengehörigkeit zu sym-bolisieren, aber auch um das nächste Hochzeitspaar auszumachen.Berühmte Bräuche sind hier das Brautstraußwerfen oder aber dasgemeinsame Holzstamm zersägen.

Rund um die Hochzeit hat sich über die Jahrhunderte ein buntesBrauchtum entwickelt, das sich bis in die heutigen Tage gehalten hat.

Der Verlobungsring

Ringe symbolisieren mit ihrer geschlossenen Kreisform ohne Anfangund Ende die Unendlichkeit der Liebe. Diese Symbolik hat sich bis inunsere moderne Zeit erhalten. Die ersten Ringe waren noch aus Grasgeflochten und zeigten mit ihrer Flechtart die Stammeszugehörigkeit.Die ersten schriftlichen Erwähnungen einer Ringübergabe stammen ausder Römerzeit. Schon damals handelte es sich um Metallringe aus Eisenoder Goldgeflecht.

Erst im Mittelalter entstand allerdings der Brauch eines gegenseitigenRingtausches, zuvor war es Privileg der Frau, einen Ring zu tragen.

Der Kuss

Die Brautleute küssen sich in der Regel vor dem Altar. Dieser Kuss istursprünglich ein Friedenskuss, den der Ehemann früher im Verlauf derMesse vom Priester entgegennahm und an seine Frau weitergab.

Der Schleier

Der von den Römern übernommene Brautschleier ist vor der Christen-zeit ein Schutz vor Geistern gewesen. Im Mittelalter wurde der Braut-schleier oder das Brauttuch wie ein Baldachin über das Paar gespannt,oder es wurden nach biblischem Vorbild damit die Schultern des Man-nes und der Kopf der Frau bedeckt.

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Hochzeitstage – nicht vergessen

Nach 1 Jahr . . . die baumwollene oder papierene Hochzeit

Nach 5 Jahren . . . die hölzerne Hochzeit

Nach 6 1/2 Jahren . . . die zinnerne Hochzeit

Nach 7 Jahren . . . die kupferne Hochzeit

Nach 8 Jahren . . . die blecherne Hochzeit

Nach 10 Jahren . . . die bronzene oder Rosen-Hochzeit

Nach 12 1/2 Jahren . . . die Nickel- oder Petersilien-Hochzeit

Nach 15 Jahren . . . die gläserne oder Veilchen-Hochzeit

Nach 20 Jahren . . . die Porzellanhochzeit

Nach 25 Jahren . . . die Silberhochzeit

Nach 30 Jahren . . . die Perlenhochzeit

Nach 35 Jahren . . . die Leinwandhochzeit

Nach 37 1/2 Jahren . . . die Aluminiumhochzeit

Nach 40 Jahren . . . die Rubinhochzeit

Nach 50 Jahren . . . die goldene Hochzeit

Nach 60 Jahren . . . die diamantene Hochzeit

Nach 65 Jahren . . . die eiserne Hochzeit

Nach 67 1/2 Jahren . . . die steinerne Hochzeit

Nach 70 Jahren . . . die Gnadenhochzeit

Nach 75 Jahren . . . die Kronjuwelenhochzeit

Mit der grünen Hochzeit beginnt das Ehe-leben. Dazwischen gibt es viele Hochzeitstageund Jubelfeiern. Nicht nur zum „vollen“ Jahrwird kräftig gefeiert, sondern hin und wiedersogar schon zum halben!

Streichen Sie sich Ihre Hochzeitstage ruhigdick in Ihrem Kalender an und machen Sieaus diesem Tag immer etwas ganz Beson-deres – etwa durch einen Restaurantbesuch,ein gegenseitiges Geschenk oder eineKurzreise. So bleibt die Liebe noch viele Jahrefrisch und lebendig.

JubiläenJubiläen

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Was ist im Sterbefall zu tun?

Klare Gedanken zu fassen ist in dieser Situation verständlicherweisesehr schwer. Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle mit der Auf-führung des bürokratischen Weges eine kleine Stütze sein:

� Zunächst wird der Arzt benachrichtigt, um den Totenschein auszu-stellen.

� Die nächsten Angehörigen werden unterrichtet.

� Ein Bestattungsinstitut wird mit der Beerdigung beauftragt bzw. beiVorliegen einer entsprechenden Vorsorgeregelung vom Ableben inKenntnis gesetzt.

� Spätestens am folgenden Werktag sucht das Bestattungsinstitutdas Standesamt auf, um folgende Dokumente vorzulegen: Toten-schein, Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde oder Stammbuch, Per-sonalausweis des Verstorbenen und desjenigen, der den Sterbefallanzeigt. Das Standesamt stellt die Beerdigungserlaubnis aus.

� Je nach Glaubensbekenntnis meldet das Bestattungsinstitut mit derentsprechenden Erlaubnis die Beerdigung bei der Verwaltung desgewünschten Friedhofs an (Kirchengemeindeamt oder städtischesFriedhofsamt).

� Über den Tod werden die Versicherungen des Verstorbenen benach-richtigt, insbesondere die Renten-, Lebens- und Krankenversicherung.

� Wurde ein Testament hinterlassen, wird dieses beim Nachlassgerichtvorgelegt.

� Die Todesanzeige wird aufgegeben.

� Die vertraglichen Bindungen des Verstorbenen werden aufgelöst, bei-spielsweise die Mitgliedschaften zu Vereinen, Verbänden und Orga-nisationen oder der Mietvertrag.

Abschied nehmen

Weinbergstraße 6

17192 Waren

Friedensstraße 30

17213 Malchow

Töpferwall 2

17207 Röbel

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