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Statistik kommunal 2010 Markt Rimpar Herausgegeben im Januar 2011 Bestellnummer Z50021 201000 Einzelpreis 8,00 € Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten für den Markt Rimpar 09 679 180

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Statistik kommunal 2010

MarktRimpar

Herausgegeben im Januar 2011 Bestellnummer Z50021 201000 Einzelpreis 8,00 €

Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten

für den MarktRimpar 09 679 180

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Alle Veröffentlichungen im Internet unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen

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Impressum

Statistik kommunal 2010 Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten für die jeweilige Regionaleinheit

Erscheinungsweise jährlich, seit 2000

Redaktionsschluss 17.12.2010

„Statistik kommunal“ wird aus der statistischen Datenbank generiert und kann für jede Regional- einheit Bayerns (bis auf Gemeindeebene) abgerufen oder bezogen werden.

Herausgeber, Druck und Vertrieb Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Neuhauser Straße 8 80331 München

Einzelpreis (zzgl. Versandkosten) Heft 8,– € DVD (PDF- und CSV-Format) komplett für alle Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128,– €, Abonnement 64,– €

Vertrieb E-Mail [email protected] Telefon 089 2119-205 Telefax 089 2119-457 Internet www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen

Auskunftsdienst E-Mail [email protected] Telefon 089 2119-218 Telefax 089 2119-1580

© Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München 2011 Alle Veröffentlichungen oder Daten sind Werke im Sinne § 2 Urheberrechtsgesetz. Die Verwendung, Ver- vielfältigung und/oder Verbreitung von Veröffentli- chungen oder Daten gleich welchen Mediums (Print, Datenträger, Datei etc.) – auch auszugsweise – ist nur mit Quellenangabe gestattet. Sie bedarf der vorherigen Genehmigung bei Nutzung für gewerbli- che Zwecke, bei entgeltlicher Verbreitung oder bei Weitergabe an Dritte sowie bei Weiterverbreitung über elektronische Systeme und/oder Datenträger. Sofern in den Produkten auf das Vorhandensein von Copyrightrechten Dritter hingewiesen wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyright- bestimmungen zu wahren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

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09 679 180 Rimpar

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Regionalschlüssel .................. 09 679 180Landkreis ............................... WürzburgRegierungsbezirk ................... UnterfrankenVerwaltungsgemeinschaft ...... -Region .................................... 02 Würzburg Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert. 4353320Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert.... 5526520

Grad Minute Sekunde Breitengrad: ………… N 49 51 30 Längengrad: ……..… O 9 57 35 Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen-und Breitengraden:Die Koordinaten (Stand: 2010) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar.Quelle: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern

Statistik kommunal 2010 Markt

Rimpar

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4 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung | Statistik kommunal 2010

STATISTIK kommunal führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen Statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr 2000 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 30 Tabellen und 18 Schaubildern mit rund 2 200 Daten die wichtigsten statistischen Informationen für jede Gemeinde Bayerns. Die Angaben basieren im Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit ihrem Jah-resergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese - je nach Turnus - als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen. Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den Gebiets-stand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch Wieder-herstellungen von 2 051 auf 2 056 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem 2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkun-gen, da lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine ande-re Gemeinde betroffen waren. Zeichenerklärung X Angabe nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent

. Wert geheim zu halten, unbekannt oder nicht rechenbar

... Wert fällt später an

0 mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit

– nichts vorhanden oder keine Veränderung

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Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung | Statistik kommunal 2010 5

Inhalt

Seite

Bevölkerung........................................................................................................................ 6, 7

Wahlen............................................................................................................................... 8, 9

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer.................................................... 9

Gemeindefinanzen.............................................................................................................. 9

Steuern............................................................................................................................... 10

Wohnungsbestand, Wohnungsbau..................................................................................... 11

Flächenerhebungen, Bodennutzung................................................................................... 12

Landwirtschaft..................................................................................................................... 13

Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe..................................... 14

Straßenverkehrsunfälle...................................................................................................... 14

Fremdenverkehr................................................................................................................. 15

Kindertageseinrichtungen................................................................................................... 15

Schulen............................................................................................................................... 16

Stationäre Einrichtungen für ältere Menschen………………………………………………... 17

Sozialhilfe........................................................................................................................... 17

Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung................................................ 17

Erläuterungen..................................................................................................................... 18

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6 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung | Statistik kommunal 2010

1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840

Anzahl %

01.12.1840 2 247 245,0 62 2000 7 820 - 57 - 0,7 01.12.1871 2 769 180,0 76 2001 7 805 - 15 - 0,2 01.12.1900 2 943 163,4 81 2002 7 775 - 30 - 0,4 16.06.1925 3 642 112,9 100 2003 7 746 - 29 - 0,4 17.05.1939 4 414 75,6 121 2004 7 738 - 8 - 0,1 13.09.1950 5 635 37,6 155 2005 7 765 27 0,3 06.06.1961 5 745 34,9 158 2006 7 718 - 47 - 0,6 27.05.1970 6 884 12,6 189 2007 7 715 - 3 0,0 25.05.1987 7 016 10,5 193 2008 7 663 - 52 - 0,7 31.12.2009 22.03.1921 2009 7 752 89 1,2

JahrStichtaginsgesamt

Veränderung zum Vorjahr1)

Bevölkerung am 31. Dezember ...Bevölkerung

insgesamtVeränderung 31.12.2009

gegenüber ... in %

Einwohnerje km²

1) einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen

Bevölkerungsentwicklung

0 1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000 7 000 8 000 9 000

Einwohner

1840 1871 1900 1925 1939 1950 1961 1970 1987 2009

2. Volkszählung am 27. Mai 1970 und am 25. Mai 1987

Anzahl % Anzahl % Anzahl %

27. Mai 1970 6 884 6 241 90,7 546 7,9 66 1,0 2 219 337 25. Mai 1987 7 016 6 148 87,6 669 9,5 65 0,9 2 691 597 Veränderung 1987 zu 1970 in % 1,9 - 1,5 X 22,5 X - 1,5 X 21,3 77,2 ____________________

¹) einschließlich Evangelische Freikirchen.

Volkszählung Bevölkerung

darunterEin-

personen-haushalte

Privat-haushalte

und zwar

römisch-katholisch evangelisch-lutherisch¹) Ausländer

3. Bevölkerung 1970, 1987 und 2009 nach Altersgruppen und Geschlecht

Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %

6 797 11,6 404 11,2 521 7,4 248 6,9 380 4,9 200 5,1 6 - 15 1 172 17,0 571 15,9 644 9,2 318 8,8 692 8,9 312 7,9

15 - 18 312 4,5 151 4,2 280 4,0 147 4,1 252 3,3 127 3,2 18 - 25 624 9,1 316 8,8 887 12,6 446 12,4 620 8,0 310 7,9 25 - 30 449 6,5 221 6,1 610 8,7 295 8,2 446 5,8 204 5,2 30 - 40 1 036 15,0 504 14,0 1 064 15,2 491 13,6 911 11,8 488 12,4 40 - 50 888 12,9 476 13,2 861 12,3 426 11,8 1 404 18,1 684 17,4 50 - 65 911 13,2 517 14,4 1 291 18,4 664 18,4 1 562 20,1 779 19,8

695 10,1 434 12,1 858 12,2 566 15,7 1 485 19,2 824 21,0 6 884 100 3 594 100 7 016 100 3 601 100 7 752 100 3 928 100

25. Mai 1987insgesamt weiblich insgesamt

unter

31. Dezember 2009

65 oder mehrInsgesamt

weiblich weiblichinsgesamt

Alter von ...bis unter ...

Jahre

Bevölkerung am27. Mai 1970

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Noch: 3. Bevölkerung 1970, 1987 und 2009 nach Altersgruppen und Geschlecht

Altersstruktur

0 200 400 600 800 1 000 1 200 1 400 1 600 1 800

unter 6 6-15 15-18 18-25 25-30 30-40 40-50 50-65 65 oder mehrAlter von . . . bis unter . . . Jahre 1970 1987 2009

Einwohner

4. Bevölkerungsbewegung seit 1960

insgesamt je 1 000 Einwohner insgesamt je 1 000

Einwohner insgesamt je 1 000 Einwohner insgesamt je 1 000

Einwohner

1960 137 23,9 51 8,9 244 42,6 279 48,8 51 1970 115 16,7 57 8,3 377 54,7 378 54,8 57 1980 85 12,6 84 12,5 294 43,6 379 56,2 - 84 1990 95 12,9 49 6,7 450 61,1 346 47,0 150 2000 91 11,6 52 6,6 384 49,1 480 61,4 - 57 2005 85 10,9 58 7,5 356 45,8 356 45,8 27 2006 63 8,2 47 6,1 400 51,8 463 60,0 - 47 2007 51 6,6 53 6,9 431 55,9 432 56,0 - 3 2008 65 8,5 60 7,8 305 39,8 362 47,2 - 52 2009 54 7,0 60 7,7 452 58,3 358 46,2 88

FortgezogeneWanderungen

JahrBevölkerungs-zunahme bzw.-abnahme (-)

Natürliche BevölkerungsbewegungLebendgeborene Gestorbene Zugezogene

Natürliche Bevölkerungsbewegung

0

20

40

60

80

100

120

140

160

1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005

Lebendgeborene Gestorbene

Wanderungen

0

100

200

300

400

500

600

1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005

Zugezogene Fortgezogene

20092009

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8 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung | Statistik kommunal 2010

5. Landtagswahlen seit 1986

CSU SPD FW1) GRÜNE FDP Sonstige

12.10.1986 5 449 4 123 75,7 8 245 8 059 56,9 33,0 X 5,3 2,4 2,4 14.10.1990 5 713 3 983 69,7 7 966 7 750 53,0 32,6 X 5,0 3,9 5,6 25.09.1994 5 771 4 165 72,2 8 330 8 186 49,9 35,2 X 5,4 2,0 7,6 13.09.1998 5 887 4 422 75,1 8 844 8 711 48,5 33,5 2,2 4,5 1,5 9,8 21.09.2003 5 960 3 683 61,8 7 365 7 259 59,1 21,3 2,6 7,6 2,0 7,4 28.09.2008 6 109 3 640 59,6 7 280 7 185 48,4 20,3 6,3 8,4 6,3 10,3

Wahltag

Wahl-beteili-gungin %

WählerStimm-berechtigte

AbgegebeneGesamtstimmen

insgesamt

Von den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf

daruntergültige %

6. Bundestagswahlen seit 1990

Ungültige Gültige

CSU SPD FDP GRÜNE DIE LINKE Sonstige

02.12.1990 5 725 4 460 77,9 51 4 409 50,7 33,6 6,6 3,6 0,2 5,3 16.10.1994 5 803 4 716 81,3 46 4 670 48,7 36,1 4,1 5,5 0,7 4,9 27.09.1998 5 894 4 974 84,4 52 4 922 42,7 41,3 3,6 4,8 0,7 6,9 22.09.2002 5 981 5 191 86,8 83 5 108 50,8 33,5 4,8 7,0 0,6 3,4 18.09.2005 6 079 4 974 81,8 74 4 900 44,2 30,1 8,2 8,0 4,9 4,7 27.09.2009 6 170 4 758 77,1 51 4 707 39,6 20,2 12,8 11,6 6,4 9,4

%

Wahltag

Wahl-beteili-gungin %

WählerWahl-berechtigte

Zweitstimmen

Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf

7. Europawahlen seit 1984

Ungültige Gültige

CSU SPD GRÜNE FDP DIE LINKE Sonstige

17.06.1984 5 354 2 768 51,7 80 2 688 57,0 32,5 5,7 2,0 X 2,918.06.1989 5 577 3 343 59,9 54 3 289 48,3 32,4 6,4 2,9 X 10,012.06.1994 5 758 3 337 58,0 42 3 295 49,3 29,6 8,4 2,4 0,4 9,913.06.1999 5 892 2 556 43,4 17 2 539 62,0 23,7 6,0 1,5 0,4 6,413.06.2004 6 013 2 366 39,3 30 2 336 53,5 18,8 10,2 3,6 0,9 13,007.06.2009 6 124 2 693 44,0 19 2 674 49,6 17,3 11,4 7,1 2,5 12,2

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Stimmen%

Wahltag

Wahl-beteili-gungin %

WählerWahl-berechtigte

1) FW FREIE WÄHLER Bayern e.V.

Landtagswahlen

0

20

40

60

80

100

1986 1990 1994 1998 2003 2008

CSU SPD GRÜNE FDP FW DIE LINKE

% Bundestagswahlen

0

20

40

60

80

100

1990 1994 1998 2002 2005 2009

% Europawahlen

0

20

40

60

80

100

1984 1989 1994 1999 2004 2009

%

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8. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 2. März 2008

Anzahl % insgesamt dar. Frauen

Stimmberechtigte Anzahl 6 118 CSU 1 994 54,2 11 3 Wähler Anzahl 3 761 SPD 1 087 29,6 6 1 Wahlbeteiligung % 61,5 GRÜNE X X X X Abgegebene Stimmzettel gemeinsame Wahlvorschläge X X X X dav. ungültig Anzahl 84 Wählergruppen 596 16,2 3 1

gültig Anzahl 3 677 Sonstige X X X X

Burkard Losert, CSU, gewählt am: 02.03.2008 Eberhard Nuß, CSU, gewählt am: 16.03.2008

Sitze

Landrat ............................

Einheit WertMerkmal WahlvorschlagGewichtete Stimmen

Bürgermeister ..................

9. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2004

2004 2005 2006 2007 2008 2009

Beschäftigte am Arbeitsort 1 137 1 139 1 167 1 203 1 168 1 089 dav. männlich 626 622 654 678 655 586

weiblich 511 517 513 525 513 503 dar.¹) Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei – – – – . .

Produzierendes Gewerbe – – – – 590 576 Handel, Verkehr, Gastgewerbe – – – – . 152 Unternehmensdienstleister – – – – 268 211 Öffentliche und private Dienstleister – – – – 138 .

Beschäftigte am Wohnort 2 785 2 789 2 786 2 890 2 918 2 928 Pendlersaldo²) - 1 648 - 1 650 - 1 619 - 1 687 - 1 750 - 1 839 ____________________

¹) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008); - ²) Beschäftigte am Arbeitsort abzüglich Beschäftigte am Wohnort.

MerkmalSozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 30. Juni

10. Gemeindefinanzen seit 2005

2005 2006 2007 2008 2009

Bruttoausgaben 14 778 13 969 12 105 19 018 21 143 dar. Personalausgaben 2 666 2 771 2 827 2 959 3 139

laufender Sachaufwand 1 723 1 705 1 754 1 839 1 977 Sachinvestitionen 1 619 1 684 1 183 2 699 3 410

Gemeindesteuereinnahmen 4 196 4 254 6 044 6 336 5 518 dar. Grundsteuer A 38 42 39 39 42

Grundsteuer B 592 588 628 605 605 Gewerbesteuer (netto) 1 174 1 070 2 401 2 425 1 655 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2 232 2 388 2 790 3 076 3 028 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 136 143 161 167 163

Gewerbesteuerumlage 347 282 622 543 378 Steuereinnahmekraft 4 354 4 399 6 285 6 528 5 661 Steuerkraftmesszahl 3 401 3 889 3 668 3 742 5 451 Gemeindeschlüsselzuweisungen 761 596 897 1 172 346 Fundierte Verschuldung 6 925 5 346 5 019 4 643 4 291 Verschuldung je Einwohner 0,892 0,689 0,649 0,603 0,557 Planmäßig geleisteter Schuldendienst 269 251 587 596 547 Finanzkraft 1 980 2 008 2 297 2 805 2 858

Merkmal1 000 €

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09 679 180 Rimpar

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11. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 1989 Lohn- und

Einkommen-steuerpflichtige

Gesamtbetrag derEinkünfte

Lohn- undEinkommensteuer

Anzahl

1989 2 571 55 133 8 318 1992 2 606 72 262 11 380 1995 2 631 79 570 12 567 1998 2 699 83 620 14 106 2001 2 798 92 008 15 379

2004¹) 3 349 100 516 15 656 Einkommensgrößenklassen 2004

unter 2,5 359 227 1 2,5 bis unter 5 153 577 6 5 bis unter 7,5 127 793 7 7,5 bis unter 10 119 1 039 14 10 bis unter 12,5 133 1 497 43 12,5 bis unter 15 130 1 792 73 15 bis unter 20 288 5 014 333 20 bis unter 25 374 8 472 832 25 bis unter 30 313 8 634 1 000 30 bis unter 37,5 410 13 745 1 737 37,5 bis unter 50 400 17 315 2 540 50 oder mehr 543 41 413 9 070 ____________________

¹) Ab 2004 ist die Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Jahren auf Grund der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingeschränkt.²) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte.

1 000 €

JahrEinkommens-größenklassen

in 1 000 €

Steuerbelastung²) in %

8101214

1618

1989 1992 1995 1998 2001 2004

Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in Euro

0 5 000

10 000 15 000 20 000 25 000 30 000 35 000

1989 1992 1995 1998 2001 2004

%

12. Umsatzsteuerstatistik seit 1999¹)

Anzahl 1 000 €

1999 213 79 707 2000 212 88 493 2001 211 86 507 2002 217 78 926 2003 222 78 956 2004 236 78 969 2005 231 80 832 2006 241 87 348 2007 243 81 111 2008 242 78 350

¹) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt am Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens.

JahrUmsatz-

steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen Lieferungen und Leistungen je Steuerpflichtigen in 1 000 Euro

0 50

100 150 200 250 300 350 400 450

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

Lieferungen und Leistungen in Mill. Euro

72 74 76 78 80 82 84 86 88 90

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

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13. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen am 31. Dezember 1990, 1995, 2000 und 2009

Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %

Wohngebäude 1 768 100 1 864 100 1 935 100 2 072 100dav. mit 1 Wohnung 988 55,9 1 018 54,6 1 058 54,7 1 146 55,3

2 Wohnungen 630 35,6 679 36,4 699 36,1 738 35,63 oder mehr Wohnungen 150 8,5 167 9,0 178 9,2 188 9,1

Wohnungen in Wohngebäuden 2 830 100 3 039 100 3 164 100 3 371 100dar. in Wohngebäuden mit

2 Wohnungen 1 260 44,5 1 358 44,7 1 398 44,2 1 476 43,83 oder mehr Wohnungen 582 20,6 663 21,8 708 22,4 749 22,2

Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 2 872 100 3 084 100 3 212 100 3 441 100dav. mit 1 Raum 34 1,2 39 1,3 40 1,2 41 1,2

2 Räumen 91 3,2 109 3,5 115 3,6 125 3,63 Räumen 422 14,7 442 14,3 453 14,1 479 13,94 Räumen 755 26,3 803 26,0 817 25,4 832 24,25 Räumen 717 25,0 743 24,1 765 23,8 801 23,36 Räumen 434 15,1 481 15,6 513 16,0 557 16,27 oder mehr Räumen 419 14,6 467 15,1 509 15,8 606 17,6

Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m² 268 146 X 290 392 X 305 303 X 334 723 XDurchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m² 93 X 94 X 95 X 97 XRäume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 13 914 X 14 990 X 15 722 X 17 119 XDurchschnittliche Raumzahl je Wohnung 4,8 X 4,9 X 4,9 X 5,0 X

Merkmal

Bestand am 31. Dezember

1990 1995 2000 2009

14. Baugenehmigungen¹) seit 1990

Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %

1990 23 12 52,2 7 30,4 4 17,4 55 5 9,1 17 30,9 33 60,01995 6 3 50,0 2 33,3 1 16,7 14 – – 7 50,0 7 50,02000 14 11 78,6 – – 3 21,4 29 2 6,9 - 0,0 27 93,12005 11 10 90,9 1 9,1 – – 22 1 4,5 4 18,2 17 77,32006 13 9 69,2 4 30,8 – – 28 1 3,6 7 25,0 20 71,42007 8 8 100,0 – – – – 31 5 16,1 16 51,6 10 32,32008 6 6 100,0 – – – – 5 – – - 1 -20,0 6 120,02009 8 7 87,5 1 12,5 – – 13 2 15,4 2 15,4 9 69,2

¹) Einschließlich Genehmigungsfreistellungsverfahren; - ²) Einschließlich Wohnheime; - ³) Einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden.

davon mit ... Räumen

1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr

davon mit ... Wohnung(en)

Jahr

ErrichtungneuerWohn-

gebäude²)

Wohnungen in Wohn- und Nichtwohn-gebäuden³)

1 2 3 oder mehr²)

15. Baufertigstellungen seit 1990

Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %

1990 27 16 59,3 11 40,7 – – 41 2 4,9 2 4,9 37 90,21995 39 20 51,3 13 33,3 6 15,4 94 6 6,4 41 43,6 47 50,02000 14 9 64,3 3 21,4 2 14,3 31 1 3,2 – – 30 96,82005 4 3 75,0 1 25,0 – – 8 1 12,5 - 2 -25,0 9 112,52006 17 14 82,4 3 17,6 – – 32 3 9,4 8 25,0 21 65,62007 13 12 92,3 1 7,7 – – 38 5 13,2 16 42,1 17 44,72008 6 5 83,3 1 16,7 – – 8 – – 1 12,5 7 87,52009 7 7 100,0 – – – – 8 – – – – 8 100,0

____________________

¹) Einschließlich Wohnheime; - ²) Einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden.

Jahr

davon mit ... Wohnung(en)Errichtung

neuerWohn-

gebäude¹)

1 oder 2 3 oder 4Wohnungen in

Wohn- und Nichtwohn-gebäuden²)

1 2 3 oder mehr¹)

davon mit ... Räumen

5 oder mehr

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16. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 1980, 2004 und 2009

ha % ha % ha %

Gebäude- und Freifläche 144 4,0 195 5,4 200 5,5 Betriebsfläche 1 0,0 3 0,1 4 0,1 dar. Abbauland – – 1 0,0 1 0,0 Erholungsfläche 4 0,1 6 0,2 9 0,2 dar. Grünanlagen 1 0,0 1 0,0 3 0,1 Verkehrsfläche 201 5,5 204 5,6 205 5,6 dar. Straßen, Wege, Plätze 201 5,5 204 5,6 205 5,6 Landwirtschaftsfläche 1973 54,2 1909 52,4 1897 52,1 Waldfläche 1254 34,4 1253 34,4 1255 34,5 Wasserfläche 14 0,4 31 0,9 31 0,9 Flächen anderer Nutzung 51 1,4 40 1,1 40 1,1 Gebietsfläche insgesamt 3641 100 3641 100 3641 100

349 9,6 409 11,2 418 11,5 dar. Siedlungs- und Verkehrsfläche

200920041980NutzungsartFläche am 31. Dezember

Anteile ausgewählter Flächen

02468

101214

Gebäude- und Freifläche Erholungsfläche Verkehrsfläche Siedlungs- und Verkehrsfläche

%

1980 2004 2009

17. Bodennutzung seit 1999

1999 2001 2003 ¹) 2005¹) 2007¹)

1 480 1 512 1 665 1 580 1 498 dar. 107 108 242 168 153

dar. 59 . . . . Ackerland 1 363 1 393 1 411 1 401 1 331 dar. 801 . 889 . 752

dar. 307 . 346 . 317 76 . 22 . 88

133 . 184 . 126 209 . 263 . 186

. . . . – 119 . 112 . .

dar. 3 . 2 . 1 . . . . .

299 . 255 . 207 dar. 241 . 211 . 207

41 . . . 188 dar. 29 . 11 . 49

¹) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.

FutterpflanzenSilomais einschließlich Grünmais

Winterraps

KartoffelnHackfrüchte

GartengewächseHandelsgewächse

RoggenWintergersteSommergerste

Hülsenfrüchte

Wiesen und Mähweiden

GetreideWeizen und Spelz

Fläche in haNutzungsart

DauergrünlandLandwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)

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18. Viehhalter und Viehbestände 1999, 2003 und 2007

Halter Tiere Tiereje Halter Halter Tiere Tiere

je Halter Halter Tiere Tiereje Halter

7 611 87 4 110 28 2 . . dar. Milchkühe 3 67 22 3 54 18 2 . .

11 1 212 110 7 947 135 3 . . dar. Zuchtschweine ²) 3 8 3 1 . . – – –

Mastschweine 11 614 56 6 . . 3 . . 5 497 99 5 451 90 5 642 128 2 . . 2 . . 2 . . 4 60 15 4 225 56 7 335 48

dar. Legehennen (½ Jahr oder älter) 4 60 15 4 225 56 7 335 48 Schlacht- und Masthühner/-hähne – – – – – – – – –

Hühner

2003 2007

PferdeSchafe

Rinder

1999Tierart

Schweine

Viehhalter und Viehbestand 1)

___________________

¹) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein; - ²) Zuchtsauen und Eber zur Zucht.*) 1999 nichts vorhanden oder geheim. **) 2003 nichts vorhanden oder geheim. ***) 2007 nichts vorhanden oder geheim.

Tierhalter nach Tierarten

0

2

4

6

8

10

12

RinderSchweine

SchafePferde

Hühner

Tierhalter 1)

1999 2003 2007

Tiere nach Tierarten

0 200 400 600 800 1 000 1 200 1 400

Rinder ***)

Schweine ***) Schafe

Pferde *) **) **

*)Hühner

Tiere 1)

1999 2003 ¹) 2007

19. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 1979, 1991, 1999, 2003, 2005 und 2007

1979 1991 1999 2003 2005 2007

94 65 46 40 36 32 davon mit einer LF von ... ha

2 bis unter 5 10 6 1 1 1 2 5 bis unter 10 18 9 7 7 3 3

10 bis unter 20 41 26 16 12 13 12 20 bis unter 30 13 7 6 5 4 3 30 oder mehr 12 17 16 15 15 12

Landwirtschaftliche Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von 2 ha oder mehr

Merkmal

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20. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie Gewerbeanzeigen seit 2003

2003 2 . . 60 34 2004 2 . . 89 37 2005 2 . . 63 45 2006 2 . . 58 59 2007 2 . . 56 55 2008 2 . . 70 48 2009 3 404 11 620 65 69

____________________

¹) Monatsdurchschnitt.; ab 2007 Stand 30.9.; - ²) Ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe; - ³) Ab Berichtsjahr 2009 nach WZ 2008.

Betriebe¹) Beschäftigte¹)Jahr

GewerbeabmeldungenBruttoentgelte

in 1 000 €

Gewerbeanzeigen²)

Gewerbeanmeldungen

Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten ³)

21. Bauhauptgewerbe (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau) seit 2006

2006 2007 2008 2009 2010

7 7 7 6 7 74 74 66 53 65

5 276 5 662 4 721 5 057 6 177

Bauhauptgewerbe (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau)

Gesamtumsatz des Vorjahres in 1 000 €

Merkmal

Betriebe Ende JuniBeschäftigte Ende Juni

22. Straßenverkehrsunfälle seit 2004

2004 2005 2006 2007 2008 2009

Straßenverkehrsunfälle¹) 40 29 30 32 39 35 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 35 22 22 22 26 31 dav. innerhalb von Ortschaften 16 11 11 8 8 18

außerhalb von Ortschaften 19 11 11 14 18 13 Verunglückte 43 26 29 26 36 39 dav. Getötete – 1 – – – –

Verletzte 43 25 29 26 36 39 Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne 3 4 6 10 10 4 Sonstige Sachschadensunfälle unter Alkoholeinwirkung2) 2 3 2 – 3 –

¹) Ohne übrige Sachschadensunfälle.2) Ab 2008 sonstige Sachschadensunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel.

MerkmalStraßenverkehrsunfälle

_____________________________________________

Straßenverkehrsunfälle

2004 2005 2006 2007 2008 2009 0

10

20

30

40

50

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden

0

5

10

15

20

2004 2005 2006 2007 2008 2009

innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften

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23. Fremdenverkehr seit 2004

2004 2005 2006 2007 2008 2009

4 4 4 4 4 4 68 68 66 66 68 68

3 274 3 058 3 012 2 904 3 257 3 625 dav. von Gästen aus dem Inland 2 450 2 312 2 350 2 321 2 510 3 044

von Gästen aus dem Ausland 824 746 662 583 747 581 4 082 3 754 3 495 4 263 4 748 6 126

dav. von Gästen aus dem Inland 3 180 2 985 2 819 3 620 3 959 5 474 von Gästen aus dem Ausland 902 769 676 643 789 652

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen 1,2 1,2 1,2 1,5 1,5 1,7 hiervon von Gästen aus dem Inland 1,3 1,3 1,2 1,6 1,6 1,8

von Gästen aus dem Ausland 1,1 1,0 1,0 1,1 1,1 1,1

– – – – – – – – – – – –

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen – – – – – – ____________________

¹) Ab 2006 einschl. Campingplätze; - ²) Einschließlich Privatquartiere.³) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte.

Fremdenverkehr

Beherbergungsbetriebe mit neun oder mehr Gästebetten¹)

Beherbergungsbetriebe mit weniger als neun Gästebetten in Prädikatsgemeinden²) ³)

Gästeübernachtungen

Merkmal

Gästeübernachtungen

Geöffnete Beherbergungsbetriebe im JuniAngebotene Gästebetten im JuniGästeankünfte

Gästeankünfte

¹) ab 2006 einschl. Campingplätze

Übernachtungen von Inlands- und Auslandsgästen in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten1 )

0

1 000

2 000

3 000

4 000

5 000

6 000

7 000

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Inlandsgäste Auslandsgäste

Durchschnittliche Auslastung der angebotenen Betten

0

5

10

15

20

25

30

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

%

24. Kindertageseinrichtungen seit 2007

unter 3 Jahren

3 bis unter 6 Jahren

6 bis unter 11 Jahren

11 bis unter 14 Jahren

20071) 8 377 310 42 202 65 1 38 20081) 8 388 305 52 185 65 3 44 20092) 8 375 315 46 195 73 1 47 20102) 8 378 336 63 193 80 – 52

1) Stichtag 15. März; - 2) Stichtag 1. März.

tätige Personen insgesamt

Betreute Kinder nach AltersgruppenJahr Anzahl der

EinrichtungenGenehmigte

PlätzeBetreute Kinder

insgesamt

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25. Allgemein bildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2009/2010

Volksschulen 2 2 – 24 8 18 375 192 6 Volksschulen zur sonder-

pädagogischen Förderung – – – – – – – – – Realschulen – – – – – – – – – Realschulen zur sonder-

pädagogischen Förderung – – – – – – – – – Wirtschaftsschulen – – – – – – – – – Gymnasien – – – – – – – – – Gesamtschulen – – – – – – – – – Freie Waldorfschulen – – – – – – – – – Schulartunabhängige

Orientierungsstufe – – – – – – – – – Sonst. allgem. bild. Schulen¹) – – – – – – – – – Schulen des zweiten

Bildungswegs²) – – – – – – – – – Allgemein bildende

Schulen insgesamt 2 2 – 24 8 18 375 192 6 ____________________

¹) Griechische Lyzeen, Europäische Schule, Munich International School, Bavarian International School, Deutsch-Französische Schule.²) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.

SchulenSchulart öffent-lich

Lehr-kräfteprivat

davon

männlich Aus-länder

und zwardaruntermännlich Klassen Schüler

26. Berufliche Schulen 2009/2010

Berufsschulen – – – – – – – – – Berufsschulen zur sonder-

pädagogischen Förderung – – – – – – – – – Berufsfachschulen¹) – – – – – – – – – Berufsfachschulen des

Gesundheitswesens 1 – 1 6 4 3 74 9 1 Landwirtschaftsschulen – – – – – – – – – Fachschulen (ohne Land-

wirtschaftsschulen) – – – – – – – – – Fachoberschulen – – – – – – – – – Berufsoberschulen – – – – – – – – – Fachakademien – – – – – – – – – Berufliche Schulen

insgesamt 1 – 1 6 4 3 74 9 1 ____________________

¹) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens.

daruntermännlich Klassen Schüler

und zwar

männlich Aus-länder

Schulart Schulen Lehr-kräfteöffent-

lichprivat

davon

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27. Stationäre Einrichtungen für ältere Menschen seit 2002

insgesamtdarunter

imPflegebereich1)

insgesamtdarunter

imPflegebereich1)

2002 1 15 15 15 15 2004 1 15 15 15 15 2006 1 15 15 15 15 2008 1 15 . 14 .

1) Die Zahl der verfügbaren Plätze und Bewohner im Pflegebereich wird seit 2008 nicht mehr erhoben.

Stichtagjeweils

15.Dezember

Einrichtungen

Verfügbare Plätze Bewohner

28. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe) seit 2005 nach Wohnort

6. Kapitel 7. Kapitel

Eingliederungs-hilfe für

behinderte Menschen

Hilfe zur Pflege

2005 5 6 . 12 7 42 13 37 5 2006 4 4 4 13 8 43 17 38 5 2007 3 3 . 14 8 15 9 9 6 2008 3 3 . 17 8 17 8 11 6 2009 . . . 23 11 9 4 5 4

darunter weiblich

Empfänger insgesamt

Stichtag jeweils

31. Dezember

1) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit; - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen; - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege; - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten; - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen.

Bedarfs-gemein-schaften

Empfänger insgesamt

3. Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt

4. Kapitel Grundsicherung im Alter und

bei Erwerbsminderung

darunter weiblich

darunter weiblich

Von den Empfängern erhielten Hilfen nach dem

5. bis 9. Kapitel Sonstige Hilfen 1)

Empänger insgesamt

29. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung am 31. Dezember 1983, 1991, 2001, 2004 und 2007

Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %

Wasserversorgung 6 798 99,9 7 403 99,9 7 800 99,9 7 727 99,9 7 728 99,9Kanalisation 6 805 100,0 7 340 99,1 7 734 99,1 7 692 99,4 7 693 99,4Kläranlagen 6 805 100,0 7 340 99,1 7 734 99,1 7 692 99,4 7 693 99,4

2007

Angeschlossene Einwohner

2004Versorgungsart 1983 1991 2001

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18 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung | Statistik kommunal 2010

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Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung | Statistik kommunal 2010 19

Erläuterungen

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Erläuterungen

20 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung | Statistik kommunal 2010

1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840 Bei den von 1840 bis einschließlich 1987 nachgewiese-nen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweili-gen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes liegen seit 1840 unterschie-liche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der me-thodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht.

Für das Jahr 1840 stellen die veröffentlichten Einwoh-nerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wan-dergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht ge-zählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zu-ordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölke-rungsbegriff neuerer Erhebungen. Die Zählungen von 1871 und 1900 weisen die zum Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölke-rung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Per-sonen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwe-senden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten.

Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich 1970 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Perso-nen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Woh-nung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wur-den der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zuge-ordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen über-wiegend aufhielten.

Bei der Volkszählung 1987 wurde die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nachgewiesen.

Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortge-schriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Be-völkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebiets-grenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach der Volkszählung am 25. Mai 1987 ausgewiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölke-rung basieren auf den bei dieser Volkszählung fest-gestellten Einwohnerzahlen. Zur Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung zählen die Personen, die zum Zeitpunkt der Feststellung am Ort der Zählung ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung gemäß § 12 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) i.d.F. der Bek. vom 24. Juni 1994 (BGBl I S. 1431) haben. Nach § 12 des Melderechtsrahmengesetzes ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung. Hauptwohnung einer verheirateten Person, die nicht dauernd getrennt von ihrer Familie lebt, ist die vorwie-gend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt.

2. Volkszählung am 27. Mai 1970 und am 25. Mai 1987

Den Volkszählungen 1970 und 1987 liegen unter-schiedliche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Bei der Volkszählung am 27. Mai 1970 wurde die „Wohnbevöl-kerung“ und bei der Volkszählung am 25. Mai 1987 die „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“ ausgewiesen (siehe auch Erläuterungen zu Punkt 1). Wegen der methodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht.

Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde letztmals bei der Volkszählung 1987 ermittelt. Sie ist Grundlage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Daten-verarbeitung, das auf Grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in welchen Gemeinden entwe-der mehr katholische oder mehr evangelische Einwoh-ner ihren Wohnsitz hatten. Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber der Altkatholiken und verwandter Gruppen. Zur evangelisch-lutherischen Bevölkerung rechnen die Mitglieder der evangelisch-lutherischen Landeskir-che, des Bundes Evangelisch-reformierter Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland, der Europäisch-Festländischen Bruder-Unität (Herrnhuter Brüderge-meinde) und der ausländischen Kirchen (z.B. Church of England). Bei der Volkszählung 1970 sind die Mitglieder der Evangelischen Freikirchen bei der evangelischen Kir-che enthalten.

Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deut-sche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter-liegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Be-stimmungen des Ausländergesetzes und werden somit auch statistisch nicht erfasst.

Als Privathaushalte werden ähnlich wie bei der wohn-berechtigten Bevölkerung grundsätzlich alle Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d.h. solche mit mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. Wohnbe-rechtigte Haushalte gelten an einem Ort jedoch dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmitglieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z.B. bei Ferienwohn-einheiten, Ferienwohnungen) rechnen.

Einen Haushalt bilden alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, insbesondere ihren Lebens-unterhalt gemeinsam finanzieren (Mehrpersonenhaus-halte). Wer allein wirtschaftet, bildet einen eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine gemeinsame Wohnung hat.

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Erläuterungen

Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung | Statistik kommunal 2010 21

3. Bevölkerung 1970, 1987 und 2009 nach Altersgruppen und Geschlecht

Den Volkszählungen 1970 und 1987 sowie der Fort-schreibung des Bevölkerungsstandes am 31. Dezember 2006 liegen unterschiedliche Bevölke-rungsbegriffe zugrunde. Bei der Volkszählung am 27. Mai 1970 wurde die Wohnbevölkerung, bei der Volkszählung am 25. Mai 1987 und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes die „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“ ausgewiesen (siehe auch Erläute-rungen zu Punkt 1). Wegen der methodischen Ände-rungen wird hier der allgemeinere Ausdruck „Bevölke-rung“ gebraucht.

4. Bevölkerungsbewegung seit 1960

Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschla-gen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lun-genatmung eingesetzt hat.

In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen, die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten.

Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwoh-nung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Melde-pflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Ge-meinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesge-biet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weite-ren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.

Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassun-gen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersu-chungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizeige-wahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Her-kunfts- bzw. Zielgebiet „ungeklärten Fälle“ und „Fälle ohne Angabe“.

Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestor-benen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölkerungsstand zum 30.6. (für die Jahre 1960 und 1970 liegen in der Datenbank lediglich Ergebnisse zum Jahresende vor), den Berechnungen der Zugezogenen und Fortgezoge-

nen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölkerungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde.

5. Landtagswahlen seit 1986

Bei der Landtagswahl in Bayern werden die Erst- und Zweitstimmen zur Sitzeverteilung herangezogen. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen von Erst- und Zweitstimmen wiedergegeben.

Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Abstimmung

a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Woh-

nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh-nung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und

c) nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus den Art. 1 und 2 LWG.

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen einer „verbes-serten“ Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stim-men. Mit der Erststimme wird der Stimmkreisabgeord-nete gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen sind für die Sitzeverteilung und die Reihenfolge der Gewählten und der Listennachfolge einer Wahlkreisliste maßge-bend.

6. Bundestagswahlen seit 1990

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepu-

blik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, d) in Gebieten außerhalb des Wahlgebietes leben,

wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen un-ter a) und c) noch bestimmte weitere Vorausset-zungen erfüllt sind.

Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den §§ 12 und 13 BWG.

Als Wähler sind alle Wahlberechtigten gezählt, die im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Wegen der Möglichkeit, mit Wahlschein in einer anderen als der Wohnsitzgemeinde zu wählen, kann die Zahl der Wäh-ler die Zahl der Wahlberechtigten örtlich übersteigen.

Die Wahlbeteiligung ist der Anteil der Wähler an den Wahlberechtigten in %.

Das Ergebnis der Zweitstimmen ist für die Sitzevertei-lung maßgebend. Bei der Sitzeverteilung auf die Lan-deslisten der Parteien werden nur solche berücksichtigt, die mindestens 5% der Zweitstimmen im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz erhalten haben (Sperrklausel).

Die Erststimmen dienen der Direktwahl eines Bewer-bers im Wahlkreis (Mehrheitswahl).

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Erläuterungen

22 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung | Statistik kommunal 2010

7. Europawahlen seit 1984

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Unions-bürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepu-blik Deutschland, die am Wahltag

a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepu-

blik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa-ten der Europäischen Gemeinschaft eine Woh-nung innehaben oder sich sonst gewöhnlich auf-halten und

c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bun-deswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlbe-rechtigten Deutschen wahlberechtigt.

Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den §§ 6 und 6a EuWG.

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältnis-wahl mit Listenwahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme.

8. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 2. März 2008

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag a) Unionsbürger sind (alle Deutschen im Sinne des

Art. 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union),

b) das 18. Lebensjahr vollendet haben, c) sich seit mindestens drei Monaten in der Gemein-

de/im Landkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Le-bensbeziehungen aufhalten (der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Bei der Berechnung der Frist nach Absatz 1 Nr. 3 wird der Tag der Aufenthaltsnahme in die Frist einbezogen),

d) nicht nach Art. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Gewichtete Stimmen Den abstimmenden Personen steht in den einzelnen Gemeinden eine unterschiedlich große Anzahl an Stimmen zur Verfügung. Um die absoluten Ergebnisse vergleichbar zu machen und zur Zusammenfassung der Einzelergebnisse wird ein gewichtetes Stimmener-gebnis errechnet. Dabei werden die gültigen Stimmzet-tel im Verhältnis der Stimmen für die einzelnen Wahl-vorschläge aufgeteilt. Es wird hierdurch ein Ergebnis erstellt, als hätte jede abstimmende Person nur eine Stimme zu vergeben gehabt. Der Anteil in Prozent für die einzelnen Wahlvorschläge ist bei Stimmen und gewichteten Stimmen gleich. Die gewichteten Stimmen für die Wahlvorschläge in den einzelnen Gemeinden können zur Zusammenfassung der Ergebnisse für größere regionale Einheiten wie z.B. Landkreise, Regierungsbezirke und das Land verwen-det werden. Diese werden wie folgt berechnet:

Gültige Stimmzettel insgesamt x Stimmen je Wahlvorschlag ------------------------------------------------------------------------------

Gültige Stimmen insgesamt

Die Anzahl der Sitze im Gemeinderat beträgt in Ge-meinden mit

bis zu 1 000 Einwohnern 8 mehr als 1 000 bis zu 2 000 Einwohnern 12 mehr als 2 000 bis zu 3 000 Einwohnern 14 mehr als 3 000 bis zu 5 000 Einwohnern 16 mehr als 5 000 bis zu 10 000 Einwohnern 20 mehr als 10 000 bis zu 20 000 Einwohnern 24 mehr als 20 000 bis zu 30 000 Einwohnern 30 mehr als 30 000 bis zu 50 000 Einwohnern 40 mehr als 50 000 bis zu 100 000 Einwohnern 44 mehr als 100 000 bis zu 200 000 Einwohnern 50 mehr als 200 000 bis zu 500 000 Einwohnern 60 in der Stadt Nürnberg 70 in der Landeshauptstadt München 80

Verteilung der Sitze an die sich bewerbenden Perso-nen:

Die Sitzeverteilung erfolgt nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren gemäß den auf die Wahlvor-schläge abgegebenen gültigen Stimmen. Welche Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlags gewählt sind, richtet sich nach der Anzahl der persönlichen Stimmen der einzelnen Bewerber.

9. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeit-nehmer seit 2004

Bei den Daten handelt es sich um Auswertungen aus der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäftigtenstatistik haben grund-sätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich vor, diese innerhalb dieses Zeitraums - sofern Korrek-turbedarf besteht - zu berichtigen.

Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zäh-len alle Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Be-rufsausbildung beschäftigten, die kranken-, renten- und pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsteile zu den gesetzlichen Renten-versicherungen zu entrichten sind. Nicht erfasst sind grundsätzlich Selbständige, mithelfende Familienange-hörige und Beamte sowie geringfügig Beschäftigte.

Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten erfolgt einerseits nach dem Arbeitsortprin-zip. Dabei werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betriebes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den arbeitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung.

Pendlersaldo: Beschäftigte am Arbeitsort abzüglich Beschäftigte am Wohnort; positive Differenz: = Ein-pendlerüberschuss, negative Differenz: = Auspendler-überschuss.

Grundlage für die wirtschaftssystematische Zuordnung war bis 1998 die Systematik der Wirtschaftszweige, Fassung für die Berufszählung 1970, die dann durch die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93) abgelöst wurde. Der Vergleich zwischen Er-gebnissen nach alter und neuer Wirtschaftsgliederung ist - trotz zum Teil gleichlautender Kategorien - nicht oder nur mit großen Einschränkungen möglich. Zum

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Erläuterungen

Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung | Statistik kommunal 2010 23

Stichtag 30.06.2003 wurde für die Aufbereitung des Datenmaterials der Beschäftigtenstatistik die WZ 2003 eingeführt. Sie stellt eine bedeutsame Weiterentwick-lung der WZ 1993 dar ohne signifikante Strukturverän-derungen. In der jeweils ausgewiesenen Gesamtzahl der Beschäftigten sind in geringem Umfang auch Fälle ohne Angabe zur wirtschaftlichen Gliederung enthalten, die bis 1998 dem Produzierenden Gewerbe zugeschla-gen wurden. Die neueste wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäftigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Ergebnisse der neuen WZ 2008 sind größtenteils mit denen aus der Vorgängerversion WZ 2003 nicht vergleichbar. Beim Übergang auf die WZ 2008 wurde nicht nur die Gliederungsstruktur der Wirt-schaftszweigklassifikation in einigen Bereichen umfas-send geändert, es wurde auch der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um geänderte Produktions-formen und neue Tätigkeiten zu berücksichtigen, wur-den auf der obersten Klassifikationsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen geschaffen und neue Un-terteilungen eingeführt. Die WZ 2008 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbringung von Dienstleistun-gen sind alle Hierarchiestufen betroffen.

10. Gemeindefinanzen seit 2005 Bei der Gewerbesteuer (netto) ist die an Land und Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgesetzt.

Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden ergibt sich aus der Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Gemeindeanteile an der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer. Bei der Berechnung sind die landes-durchschnittlichen Hebesätze zugrunde gelegt.

Die Steuerkraftmesszahl ergibt sich aus der Summe der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen werden sog. Nivellierungshebe-sätze entsprechend Art. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) zugrunde gelegt. Ausgehend von den Steuer-kraftmesszahlen als Maß für die eigene Leis-tungsfähigkeit werden die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden nach Art. 2 und 3 FAG errechnet.

Die Fundierte Verschuldung umfasst alle Verbindlich-keiten aus Darlehensaufnahme, die durch Schuldur-kunde oder Eintragung ins Schuldbuch fundiert und haushaltsmäßig vereinnahmt sind, ungeachtet dessen, wer den Schuldendienst dafür trägt (Schulden am Kre-ditmarkt und bei öffentlichen Haushalten). Im planmäßi-gen, selbst geleisteten Schuldendienst dagegen ist nur der Teil der Zins- und Tilgungsverpflichtungen berück-sichtigt, der entsprechend den Darlehensbedingungen (planmäßig) von der Gemeinde selbst geleistet werden musste.

Die Finanzkraft errechnet sich aus der Steuerkraft-messzahl gemäß Art. 4 FAG, vermehrt um die Schlüs-selzuweisungen gemäß Art. 2 und 3 FAG, abzüglich der Umlageausgaben (Kreis- bzw. Bezirksumlage, Kran-kenhausumlage und von 1995 bis 2007 bereinigte Soli-darumlage).

11. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 1989

Als Lohn- und Einkommensteuerpflichtige werden alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Perso-nen mit Wohnsitz in Bayern erfasst, die Einnahmen aus mindestens einer der steuerrechtlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forst-wirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte im Sinn von § 22 EStG) haben. Berücksichtigt werden deren Einkom-mensteuerveranlagungen sowie die Lohnsteuerkarten und -bescheinigungen der nicht zur Einkommensteuer veranlagten Steuerpflichtigen. Seit 2004 liefern die Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten elektronisch an die Finanzverwaltung, wodurch die Zahl der Nichtveranlag-ten nahezu vollständig nachgewiesen werden kann. Neben der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen hat sich dadurch im Vergleich zu den Statistik-Vorjahren auch die Einkommenstruktur erheblich geändert, da die Nichtveranlagten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im Durchschnitt geringere Einkommen auf-weisen. Doppelverdienende Ehepaare, die eine ge-meinsame Steuererklärung abgegeben haben, zählen als ein Steuerpflichtiger.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetz-lich vorgegebenen sieben Einkunftsarten unter Berück-sichtigung bestimmter Hinzurechnungs- und Abzugs-posten. Bei den Lohnsteuerpflichtigen, die ausschließ-lich Lohneinkünfte bezogen, entspricht dies in den meisten Fällen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Änderung des Gesamtbetrags der Einkünf-te kann nicht nur durch veränderte Einnahmen, sondern auch durch Änderungen des Steuerrechts bedingt sein.

Bei der Lohn- und Einkommensteuer handelt es sich um die Jahreslohnsteuer (bei nichtveranlagten Lohnsteuerpflichtigen) bzw. um die festgesetzte Ein-kommensteuer (bei veranlagten Lohn- und Einkom-mensteuerpflichtigen).

12. Umsatzsteuerstatistik seit 1999 Die Umsatzsteuerstatistik - sie wird jährlich durch-geführt - weist alle Unternehmen mit Sitz in Bayern nach, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgaben und deren Lieferungen und Leistungen (ohne Umsatzsteuer) mindestens 16 617 Euro (ab 1996), 16 620 Euro (2002) bzw. 17 500 Euro (ab 2003) betrugen. Die wirtschaftliche und regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unterneh-menskonzept. Bei Unternehmen, die in mehreren wirt-schaftlichen Bereichen tätig sind, erfolgt die wirtschafts-systematische Zuordnung des Gesamtumsatzes ent-sprechend dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätig-keit. Die regionale Zuordnung des gesamten Unter-nehmensumsatzes einschließlich der Umsätze von Filialen, Zweigstellen und Tochterunternehmen erfolgt am Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens. Die angegebenen Werte können auf Grund von Run-dungsdifferenzen bei der Aggregation der örtlichen Werte auf die Kreis-, Regierungsbezirks- und Landes-ebene von der tatsächlichen Summe der Einzelwerte abweichen.

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Erläuterungen

24 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung | Statistik kommunal 2010

13. Bestand an Wohngebäuden und Woh-nungen am 31. Dezember 1990, 1995, 2000 und 2009

Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwe-cken dienen. Wohnheime sind nicht in die Fortschrei-bung einbezogen.

Eine Wohnung ist die Gesamtheit der Räume, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglicht, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit festinstallierter Kochgelegenheit (Kochnische/-schrank). Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zu-gang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Aus-guss und Toilette. Wohnungen in Wohnheimen werden nicht in die Fortschreibung einbezogen.

Räume sind alle Wohn- und Schlafräume mit 6 m2 oder mehr Wohnfläche sowie alle Küchen.

14. und 15. Baugenehmigungen und Bau-fertigstellungen seit 1990

Unter Baugenehmigungen werden „genehmigungs- oder zustimmungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistel-lungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen“ ver-standen.

Unter Baufertigstellungen werden die Fertigstellungen von „genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder ei-nem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegen-den Baumaßnahmen“ verstanden.

Wohngebäude (vgl. Nr. 13). Im Unterschied zu Nr. 13 zählen bei den Baufertigstellungen und den Bauge-nehmigungen zu den Wohngebäuden auch die Wohn-heime.

Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (gemessen an der Gesamtnutzfläche) für Nichtwohn-zwecke bestimmt sind. Dazu zählen z.B. Anstaltsge-bäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaft-liche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (z.B. Fabrikgebäude, Hotels).

Wohnung (vgl. Nr. 13). In die Zahl der genehmigten Wohnungen gehen auch alle Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ein. Deswegen können auch negative Zahlen von geneh-migten Wohnungen auftreten, etwa wenn eine fünf Einzimmerwohnungen (= Abgang in dieser Wohngröße) zu einer Fünfzimmerwohnung umgebaut wird, desglei-chen bei Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie bei Nutzungsänderungen.

Räume (vgl. Nr. 13).

16. Flächenerhebungen zum 31. Dezem-ber 1980, 2004 und 2009

Die Flächenerhebungen werden jeweils zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Die Ergebnisse basieren auf den Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters bei den Vermessungsämtern. Die Aufgliederung der Bodenfläche nach Nutzungsarten erfolgt bundeseinheit-lich auf der Grundlage des „Verzeichnisses der flä-

chenbezogenen Nutzungsarten im Liegenschaftskatas-ter und ihrer Begriffsbestimmungen“ der Arbeitsge-meinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV-Nut-zungsartenverzeichnis).

Nachstehend werden die nachgewiesenen Kategorien von Nutzungsarten kurz erläutert:

Zur Gebäude- und Freifläche gehören Flächen mit Gebäuden sowie unbebaute Flächen, die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unbebauten Flä-chen zählen Hofräume, Vorgärten und Hausgärten, Lagerplätze, Grünflächen, Spielplätze, Stellplätze, Zu-fahrten und ähnliche Flächen, es sei denn, dass sie wegen eigenständiger Verwendung nach ihrer tatsäch-lichen Nutzung auszuweisen sind; zu den unbebauten Flächen gehören außerdem zur Zeit noch nicht be-baute, aber bereits als Bauplätze ausgewiesene Flä-chen.

Die Betriebsfläche enthält alle unbebauten Flächen, die überwiegend gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden, wie z.B. Hal-den, Lagerplätze, Deponien und dgl.

Abbauland sind unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z.B. Kiesgrube, Braunkohle-Tagebau).

Die Erholungsfläche umfasst unbebaute Flächen, die überwiegend dem Sport, der Erholung oder dazu die-nen, Tiere oder Pflanzen zu zeigen. Hierzu gehören u.a. Grünanlagen einschließlich Parks, Schrebergärten, Sportflächen und Campingplätze.

Zu den Grünanlagen zählen unbebaute Flächen, die vorherrschend der Erholung dienen, wie Parks, Spiel-plätze, Kleingärten und dgl.

Verkehrsflächen sind unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr dienen ein-schließlich Anlagen (ohne Gebäude) für den Schiffs-verkehr.

Zur Landwirtschaftsfläche gehören Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Gar-tenbau (einschließlich Obstanlagen und Baumschulen) oder dem Weinbau dienen. Zur Landwirtschaftsfläche zählen auch Moor- und Heideflächen, Brachland sowie unbebaute landwirtschaftliche Betriebsflächen.

Waldflächen sind unbebaute Flächen, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind. Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen, Wildäsungsflächen oder wieder aufzuforstende Kahlschläge.

Wasserflächen sind Flächen, die ständig oder während des größeren Teils des Jahres mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. In die Wasserflä-che werden auch zugehörige Böschungen, kleine Inseln und dgl. einbezogen, nicht jedoch kleine Weiher, Quel-len oder kleine Bäche.

Flächen anderer Nutzung sind unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können (Friedhofsflächen, Unland

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Erläuterungen

Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung | Statistik kommunal 2010 25

usw.). Als Unland werden Flächen bezeichnet, die nicht geordnet genutzt werden können (z.B. Felsen, Steinrie-gel, Dünen usw.). Friedhofsflächen sind unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben, sofern nicht vom Charakter der Anlage her die Zuord-nung zur Nutzungsart Grünanlage zutreffender ist.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ist die Summen-position der Nutzungsarten Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche ohne Abbauland, Erholungsfläche, Ver-kehrsfläche sowie Friedhofsfläche.

17. Bodennutzung seit 1999

Bei der Bodennutzungshaupterhebung werden seit 1999 nur mehr die Flächen von landwirtschaftlichen Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens 2 ha bzw. mit einer LF unterhalb dieser Grenze, aber mit Mindestanbauflächen oder Mindesttierbeständen gemäß den im Agrarstatistikge-setz vorgegebenen Grenzen nachgewiesen (vgl. auch Erläuterungen zu Tabelle 19). Vor 1999 wurden im Wesentlichen die Flächen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit einer Betriebsfläche ab 1 ha bzw. mit einer entsprechenden marktrelevanten Produktion erfasst. Sämtliche zu einem Betrieb gehörenden Flächen wer-den in derjenigen Gemeinde nachgewiesen, in der sich der Betriebssitz befindet (Betriebsprinzip).

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) umfasst das Ackerland, das Gartenland (Haus- und Nutzgärten (ohne Ziergärten) sowie Kleingärten), die Obstanlagen, die Baumschulflächen, das Dauergrünland, das Reb-land, die Korbweiden- und Pappelanlagen sowie die Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes. Zur landwirtschaftlich genutzten Fläche gehören auch die vorübergehend im Rahmen von Flächenstillegungspro-grammen stillgelegten Ackerflächen.

Dauergrünland sind Flächen, die zur Futtergewinnung – ohne Unterbrechung durch andere Kulturen – be-stimmt sind. Dazu gehören auch Grünlandflächen mit Obstbäumen, bei denen das Obst nur die Nebennut-zung, die Futtergewinnung aber die Hauptnutzung darstellt.

Zum Ackerland gehören alle Flächen, auf denen Ge-treidearten, Hülsenfrüchte (zur Körnergewinnung), Hackfrüchte, Handelsgewächse, Feldfutterpflanzen, Gemüse, Erdbeeren und sonstige Gartengewächse im feldmäßigen Anbau und im Erwerbsgartenbau (ein-schließlich Unterglasflächen) als Hauptfrüchte angebaut werden (einschließlich der zur Gründüngung bestimm-ten Hauptfrüchte) sowie die Brache (im Rahmen des Fruchtwechsels oder von Stilllegungsmaßnahmen).

Zu den Handelsgewächsen zählen hauptsächlich Raps und Rübsen, Körnersonnenblumen, Flachs, Hop-fen, Tabak, Rüben und Gräser zur Samengewinnung sowie Heil- und Gewürzpflanzen.

18. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2003 und 2007

Der Viehbestand wurde bis 1996 am 3. Dezember und seit 1999 am 3. Mai allgemein alle zwei Jahre im Rah-men der Viehzählung erhoben. Ein Nachweis erfolgt seit 1999 nur für landwirtschaftliche Betriebe (vgl. auch Erläuterungen zu den Tabellen 17 und 19). Bei den Viehzählungen vor 1999 wurden alle Viehhalter einbe-zogen, die über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von mindestens 1 ha verfügten bzw. deren natürli-chen Erzeugungseinheiten mindesten dem durch-schnittlichen Wert einer jährlichen landwirtschaftlichen Markterzeugung von 1 ha LF entsprachen. Darüber hinaus wurden noch alle sonstigen Bestände mit jeweils mindestens einem Rind, einem Zuchtschwein, drei anderen Schweinen, drei Schafen, zwei Pferden oder zwanzig Stück einer Geflügelart erfasst. Seit 1999 sind Tierbestände außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe in „Einheiten ohne Betriebseigenschaft“ (z.B. Alm-/Alpgenossenschaften, Gemeinde-/Genossenschafts-weiden, Schlachthöfe und Viehhändler) nicht mehr enthalten.

Die Betriebe und die von ihnen gehaltenen Tiere wer-den nach dem „Betriebsprinzip“ ausgewiesen, d.h. in derjenigen Regionaleinheit, in der sich der Betriebssitz befindet.

19. Betriebsgrößenstruktur in der Land-wirtschaft 1979, 1991, 1999, 2003, 2005 und 2007

Als landwirtschaftlicher Betrieb (einschließlich Gar-ten- und Weinbau) wird eine technisch-wirtschaftliche Einheit verstanden, die für Rechnung eines Inhabers bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung unterliegt und landwirtschaftliche Erzeugnisse hervor-bringt. Für den Erfassungsbereich gelten seit 1999 als Grenzen mindestens 2 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) oder mindestens 10 ha Waldfläche (WF) oder bei Betrieben mit weniger als 2 ha LF das Errei-chen oder Überschreiten gesetzlich festgelegter Gren-zen bei Anbauflächen oder Tierbeständen. Vor 1999 galten als Grenzen 1 ha LF oder 1 ha WF oder bei Einheiten unter 1 ha LF (einschließlich der Betriebe ohne LF) das Erreichen oder Überschreiten bestimmter Erzeugungseinheiten, die dem Wert einer jährlichen Markterzeugung von 1 ha LF entsprachen. Ein Betrieb über der vorgegebenen Grenze der LF (bis 1999 1 ha, seither 2 ha) mit Waldfläche gilt dann als landwirtschaft-licher Betrieb, wenn seine LF mindestens ein Zehntel der Waldfläche umfasst. Seit 2003 gilt ein Betrieb un-abhängig von seiner Waldfläche bei einer Fläche von 2 ha LF oder Mindestanbaufläche bzw. Mindesttierbe-ständen gemäß den im Agrarstatistikgesetz vorgegebe-nen Grenzen als landwirtschaftlicher Betrieb.

Zur besseren Vergleichbarkeit ist der Nachweis in Ta-belle 19 nur für landwirtschaftliche Betriebe mit 2 ha LF oder mehr beschränkt.

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Erläuterungen

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20. Verarbeitendes Gewerbe sowie Berg-bau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie Gewerbeanzeigen seit 2003

Nachgewiesen sind Betriebe des Verarbeitenden Ge-werbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden von Unternehmen des Produzierenden Ge-werbes (ohne Energie- und Wasserversorgung) mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten sowie Betrie-be der vorgenannten Wirtschaftszweige mit im Allge-meinen 20 oder mehr Beschäftigten von Unternehmen der übrigen Wirtschaftsbereiche.

Als Beschäftigte gelten Personen, die in einem Ar-beitsverhältnis zum Betrieb stehen sowie tätige Inhaber und Mitinhaber, ferner unbezahlt mithelfende Familien-angehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der übli-chen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.

Löhne und Gehälter (Bruttoentgelte) sind die Brutto-bezüge der Arbeiter und Angestellten einschließlich aller Arten von Zuschlägen, Vergütungen und Gratifika-tionen, jedoch ohne die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung sowie andere Aufwendungen, die kein Arbeitseinkommen darstellen.

Nachgewiesen sind bei den Betrieben und Beschäftig-ten der Monatsdurchschnitt im Berichtsjahr, ab 2007 der Stand am 30.9., bei Löhnen und Gehältern (Brutto-entgelten) die Jahressummen. Nach der Gewerbeordnung ist über den Beginn, die Veränderung oder die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit eine Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf Hauptniederlassungen, Zweignieder-lassungen und unselbständige Zweigstellen. Ausge-nommen von der Anzeigepflicht sind insbesondere die Urproduktion und die freien Berufe. Gewerbeanmel-dungen sind abzugeben bei der Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, der Wiedereröffnung nach Verle-gung (Zuzug) und der Übernahme eines bestehenden Betriebes. Gewerbeabmeldungen sind abzugeben bei der Aufgabe eines Gewerbebetriebes, der Verlegung in einen anderen Meldebezirk (Fortzug) und der Übergabe eines bestehenden Betriebes. Die Daten der Gewerbe-anzeigenstatistik verstehen sich immer ohne Automa-tenaufsteller und Reisegewerbe.

21. Bauhauptgewerbe (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tief-bau) seit 2006

Als Betriebe des Bauhauptgewerbes gelten alle Einbe-triebsunternehmen, Haupt- und selbständige Zweignie-derlassungen und Arbeitsgemeinschaften sowie alle Baustellen, falls sie über eigene Lohnbüros mit selb-ständiger Abrechnung verfügen. Die Zuordnung der Betriebe zum Bauhauptgewerbe erfolgt anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die vorgenannte Klassifikati-on umfasst 17 bauhauptgewerbliche Wirtschaftszweige.

Als Beschäftigte gelten alle in den Betrieben des Bau-hauptgewerbes tätigen Inhaber und Mitinhaber, Famili-enangehörige und Arbeitskräfte, die in einem Arbeits-vertrags- oder Dienstverhältnis zum Baubetrieb stehen. Hierzu zählen auch unbezahlt mithelfende Familienan-

gehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.

Unter Gesamtumsatz ist der gesamte steuerbare Umsatz ohne außerordentliche und betriebsfremde Erträge zu verstehen. Er setzt sich zusammen aus der Summe aller im Geschäftsjahr erbrachten Bauleistun-gen (Jahresbauleistung) zuzüglich der Umsätze aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und aus industriel-len/handwerklichen Dienstleistungen, aus Handelswa-re sowie aus sonstigen nichtindustrilen/nichthand-werklichen Tätigkeiten.

22. Straßenverkehrsunfälle seit 2004 Nachgewiesen werden alle von der Polizei erfassten Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentli-chen Wegen und Plätzen Personen getötet oder ver-letzt wurden bzw. Sachschaden entstanden ist. Zu den Unfällen mit Sachschaden zählen schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Buß-geld) vorlag und gleichzeitig mindestens ein Kfz auf Grund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abge-schleppt werden musste, sowie sonstige Sachscha-densunfälle unter Alkoholeinwirkung (ab 2008 unter dem Einfluss berauschender Mittel; mindestens ein Unfallbeteiligter stand unter Alkoholeinwirkung und falls Kfz beteiligt waren, waren diese noch fahrbereit). Nicht enthalten sind alle übrigen Sachschadensunfälle.

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentli-chen Wegen und Plätzen Personen getötet oder ver-letzt wurden.

Als getötet bei Straßenverkehrsunfällen gelten Perso-nen, die auf der Stelle getötet wurden oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen starben.

Als verletzt bei Straßenverkehrsunfällen gelten Perso-nen, die unmittelbar in Krankenanstalten für mindestens 24 Stunden zur stationären Behandlung eingeliefert werden (Schwerverletzte) oder Personen, deren Verlet-zungen keinen bzw. einen Krankenhausaufenthalt von weniger als 24 Stunden erforderten (Leichtverletzte).

Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im enge-ren Sinne sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und gleichzeitig mindestens ein Kfz auf Grund eines Unfall-schadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (einschließlich schwerwiegender Unfälle mit Sachschaden unter Alkoholeinwirkung/dem Einfluss be-rauschender Mittel).

Sonstige Sachschadensunfälle unter Alkoholein-wirkung (ab 2008 unter dem Einfluss berauschender Mittel) sind Unfälle, bei denen alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren und gleichzeitig mindestens ein Unfall-beteiligter unter Alkoholeinwirkung stand. Hierin nicht enthalten sind alle übrigen Sachschadensunfälle.

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Erläuterungen

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23. Fremdenverkehr seit 2004

Auskunftspflichtig sind Beherbergungsbetriebe, die mehr als acht Gäste (im Reiseverkehr) gleichzeitig beherbergen können. Hierzu zählen auch Unterkunfts-stätten, die die Gästebeherbergung nicht gewerblich und/oder nur als Nebentätigkeit betreiben. Zu den Be-herbergungsbetrieben zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, ferner Vorsorge- und Reha-Kliniken, Erholungs- und Ferienheime, Schulungs-heime, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Ferien-zentren, Hütten, Schullandheime, Boardinghouses (2004 bis 2008), Jugendherbergen und jugendher-bergsähnliche Einrichtungen (bis einschließlich 2005 ohne Campingplätze).

Gäste aus dem Inland sind alle Gäste, deren ständiger Wohnsitz sich im Bundesgebiet befindet.

Gäste aus dem Ausland sind alle Gäste, deren stän-diger Wohnsitz sich im Ausland befindet.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste errechnet sich aus der Zahl der Gästeübernachtungen dividiert durch die Zahl der Gästeankünfte.

Als Gästebetten wird die Anzahl der angebotenen Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten in den geöff-neten Beherbergungsbetrieben (ohne Campingplätze) ausgewiesen.

Bei Gästeankünften handelt es sich um die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherber-gungsbetrieben (bis einschließlich 2005 ohne Cam-pingplätze) ankamen und zum vorübergehenden Auf-enthalt ein Gästebett belegten.

Bei Gästeübernachtungen handelt es sich um die Zahl der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsbetrieben (bis ein-schließlich 2005 ohne Campingplätze) übernachteten, d.h. zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.

Die durchschnittliche Auslastung der angebotenen Betten ist der rechnerische Wert, der die prozentuale Inanspruchnahme der Übernachtungsmöglichkeiten (Bettentage) im Berichtszeitraum ausdrückt (Übernach-tungen x 100 : Bettentage). Die Zahl der Bettentage wird bei der Auslastung des Angebots durch Multiplika-tion der angebotenen Betten mit der Zahl der betriebli-chen Öffnungstage im Berichtszeitraum ermittelt.

In Bayern wird auf landesrechtlicher Grundlage auch die Gesamtzahl der Ankünfte und Übernachtungen in den gewerblichen Beherbergungsstätten mit weniger als neun Betten und in den Privatquartieren erhoben. Diese Erhebung ist allerdings auf die so genannten prädikatisierten Gemeinden beschränkt (Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte).

Die Beherbergungsstatistik führt in Folge nachträglich eingegangener Meldungen Rückkorrekturen durch; dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen mit anderen Veröffentlichungen kommen.

24. Kindertageseinrichtungen seit 2007 Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufge-nommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmi-gung vorliegt.

In die Erhebung fließen somit die Daten von Kinderkrip-pen, Kindergärten und Kinderhorten, sowie von alters-gemischten Einrichtungen ein. Die statistischen Ergebnisse bieten einen Überblick über das Angebot verschiedener Formen der Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und dienen als Basis für die Planung und Weiterentwicklung eines bedarfsge-rechten Ausbaus des Betreuungsangebotes. Erfasst werden die Kindertageseinrichtungen, die Zahl der genehmigten Plätze sowie die dort betreuten Kinder und tätigen Personen. Die Erhebung wird jährlich als Totalerhebung bei den Trägern der Jugendhilfe und den Einrichtungen zum Stichtag 01. März durchgeführt.

25. Allgemein bildende Schulen und Wirt-schaftsschulen 2009/2010

Die Volksschule besteht aus der Grundschule (Jahr-gangsstufen 1 mit 4) und der Hauptschule (Jahrgangs-stufen 5 mit 9 und, soweit Mittlere-Reife-Klassen in der Jahrgangsstufe 10 angeboten werden, auch Jahr-gangsstufe 10). Die Grundschule ist die gemeinsame erste Bildungsstufe für Sechs- bis Zehnjährige. Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbil-dung. Sie schafft Voraussetzungen für eine qualifizierte berufliche Bildung und die schulischen Voraus-setzungen für den Übertritt in weitere schulische Bil-dungsgänge bis zur Hochschulreife.

Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswe-gen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet wer-den können. Die ausgewiesenen Daten beinhalten auch die Angaben der Schulen für Kranke. An diesen Schu-len werden Schüler unterrichtet, die sich in Kranken-häusern oder vergleichbaren, unter ärztlicher Leitung stehenden Einrichtungen aufhalten müssen.

Realschulen vermitteln eine breite allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Sie umfassen die Jahr-gangsstufen 5 mit 10 und führen zu einem mittleren Schulabschluss. Sie legen den Grund für eine Be-rufsausbildung und schaffen die schulischen Voraus-setzungen für den Übertritt vorwiegend in weitere schu-lische Bildungsgänge bis zur Hochschulreife.

Die Wirtschaftsschulen bauen auf die Jahrgangsstu-fen 6 oder 7 der Hauptschule oder auf dem qualifizie-renden Hauptschulabschluss auf und führen in zwei, drei oder vier Jahren zum mittleren Schulabschluss. Sie vermitteln neben der allgemeinen Bildung eine berufli-che Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwal-tung.

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Erläuterungen

28 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung | Statistik kommunal 2010

Gymnasien vermitteln die vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium, vorausgesetzt wird; sie schaffen auch zusätzliche Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule. Sie schließen in der Regel an die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen an und umfassen die Jahrgangsstufen 5 mit 12 (bzw. auslaufend 5 mit 13). Sie verleihen nach erfolgreicher Abiturprüfung die allgemeine Hochschul-reife.

Freie Waldorfschulen fassen unterschiedliche Bil-dungsgänge im Sinne der Pädagogik Rudolf Steiners zusammen.

Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs: Die Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs füh-ren Berufstätige bzw. Erwachsene mit Bewährung im Berufsleben zu einem mittleren Schulabschluss bzw. zur allgemeinen Hochschulreife.

26. Berufliche Schulen 2009/2010 Berufsschulen haben die Aufgabe, in Abstimmung mit der betrieblichen Berufsausbildung die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse zu vermitteln und die fachpraktischen Fertigkeiten zu vertiefen. Sie werden in der Regel drei Jahre besucht. Neben wöchentlichem bzw. blockweisem Teilzeitunterricht wird auch Vollzeit-unterricht im Berufsgrundschuljahr und Berufsvorberei-tungsjahr erteilt. An Berufsschulen kann der mittlere Schulabschluss verliehen werden.

Berufsfachschulen bereiten auf eine Berufstätigkeit vor oder führen zu einer abgeschlossenen Berufsaus-bildung. Sie setzen in der Regel den Hauptschulab-schluss, in einigen Fällen den mittleren Schulabschluss voraus. Der fachpraktische und theoretische Unterricht dauert ein bis vier Jahre. An mindestens zweijährigen Berufsfachschulen kann der mittlere Schulabschluss erworben werden, in besonders geregelten Ausnahme-fällen auch die Fachhochschulreife.

Fachschulen setzen eine Berufsausbildung voraus. Sie dienen der vertieften Fortbildung oder Umschulung in gewerblichtechnischen, landwirtschaftlichen sowie sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufen. An mindestens einjährigen Fachschulen kann die Fach-schulreife verliehen werden. Über eine besondere staatliche Prüfung kann zusätzlich die Fachhochschul-reife erworben werden.

Fachoberschulen vermitteln eine allgemeine, fachthe-oretische und fachpraktische Bildung. Sie richten sich an Schüler mit mittlerem Schulabschluss, aber noch ohne Berufsausbildung, umfassen die Jahrgangsstufen 11 und 12 und führen zur Fachhochschulreife. Für überdurchschnittlich qualifizierte Absolventen mit Fach-hochschulreife kann eine Jahrgangsstufe 13 geführt werden. Diese verleiht nach bestandener Abiturprüfung die fachgebundene Hochschulreife sowie bei Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremd-sprache die allgemeine Hochschulreife.

Berufsoberschulen vermitteln eine allgemeine und fachtheoretische Bildung. Sie bauen auf einem mittleren Schulabschluss und einer einschlägigen Berufsausbil-dung oder entsprechenden mehrjährigen Berufserfah-rung auf. Die Berufsoberschule verleiht nach bestande-ner Abschlussprüfung die fachgebundene Hochschul-

reife und beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hoch-schulreife. In der Vorklasse können Schüler mit erfolg-reichem Hauptschulabschluss und einer entsprechen-den, erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung den mittleren Schulabschluss erwerben. Schüler der Jahrgangsstufe 12 können sich der Fachhochschulrei-feprüfung unterziehen.

Fachakademien bereiten durch eine vertiefte berufliche und allgemeine Bildung auf den Eintritt in eine gehobe-ne Berufslaufbahn vor. Sie setzen einen mittleren Schulabschluss und eine dem Ausbildungsziel dienen-de berufliche Ausbildung oder praktische Tätigkeit vor-aus. Die Ausbildung dauert mindestens vier Halbjahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Durch eine staatliche Ergänzungsprüfung kann die Fachhoch-schulreife erworben werden, von sehr guten Absolven-ten die fachgebundene Hochschulreife.

Die Lehrerzahlen beziehen sich auf an der jeweiligen Schulart ausschließlich oder überwiegend tätige voll-zeitbeschäftigte bzw. mit mindestens der halben Unter-richtspflichtzeit teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte.

27. Stationäre Einrichtungen für ältere Menschen seit 2002

Zweijährig zum Stichtag 15. Dezember werden Daten zu den Einrichtungen für ältere Menschen erhoben. Nachgewiesen werden hier die wichtigsten Eckdaten.

28. Bedarfsgemeinschaften und Empfän-ger nach dem zwölften Buch Sozial-gesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe) seit 2005 nach Wohnort

Ausgewiesen werden für Kapitel 3 des SGB XII die Bedarfsgemeinschaften sowie die Empfänger. Ab dem Berichtsjahr 2005 sind – aufgrund der Einführung des Arbeitslosengeldes II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Buch Sozialge-setzbuch (SGB II) – die Daten mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Für Kapitel 3 und Kapitel 4 werden die Empfänger zum Stichtag 31.12. ausgewie-sen, für Kapitel 5 bis 9 die Empfänger zum Jahresende.

29. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbe-seitigung am 31. Dezember 1983, 1991, 2001, 2004 und 2007

Die Erhebungen über die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung richten sich an alle Betreiber von Wassergewinnungsanlagen und Abwasserbeseiti-gungsanlagen in Bayern. Darunter fallen Gemeinden, Zweckverbände, private Ver- und Entsorgungs-unternehmen sowie Versorgungsgemeinschaften. Ziel dieser im Abstand von drei Jahren durchgeführten Erhebungen ist es u.a., flächendeckende und zeitlich vergleichbare Informationen zu den Anschlussgraden in den bayerischen Gemeinden, Kreisen und Regierungs-bezirken zur Verfügung zu stellen.