Steigleitern nach DIN EN ISO 14122-4 Ortsfeste Steigleitern ...Steigleitern nach DIN EN ISO 14122-4...
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Selbstschließende Durchgangssperre
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Spaltmaß ≤ 75(Bei DIN 14122 ≥ 60)
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SelbstschließendeDurchgangssperre(entfällt bei DIN 14094)
Steigleitern nach DIN EN ISO 14122-4 Ortsfeste Steigleitern an maschinellen AnlagenEinsatzbereiche: Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen
Planung und Benutzung:Steigleitern an maschinellen Anlagen erlauben den Zugang für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, sowie Reparatur- und Reinigungsarbeiten. Dabei kann es sich auch um ein Gebäude als Teil einer maschinellen Anlage handeln.
Wichtig- folgende Vorgaben sind zu beachten:
• Ab einer Gesamtsteighöhe von über 10 m ist die Steigleiteranlage mehrzügig auszuführen.
• Die Länge eines jeden einzelnen Leiterzugs darf 6 m nicht überschreiten.
• Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.960 mm betragen.
• Die Steighöhe einer einzügigen Steigleiter darf 10 m nicht überschreiten.
• Ab einer Steighöhe von 3 m ist ein Rückenschutz erforderlich.
• Der Handlauf muss mind. 1.100 mm über der Ausstiegsebene liegen.
• Der Rückenschutz muss mind. 1.000 mm über die Ausstiegsebene hinausragen.
• Der Wandankerabstand untereinander darf nicht größer als 2 m sein.
• Der Abstand von der Vorderkante der Sprosse bis zur Wand muss mindestens 200 mm betragen (bei Hindernissen 150 mm).
• Der Freiraum zwischen Sprosse und Wand muss in jedem Fall mind. 75 mm betragen (bei größerem Freiraum ist ein Ausstiegstritt zu verbauen).
• Der Ausstieg ist mit einer selbstschließenden Durchgangssperre zu sichern.
• Als Einrichtung zur Personensicherung an der Ausstiegsebene müssen beidseitig (i.d.R. Geländerelemente) über eine Länge von jeweils 1.500 mm vorhanden sein.