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Wir stehen für Solidarität

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Steinkohle 2015

Wir stehen für Solidarität

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Ergebnis der Tarifverhandlung

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Informationsveranstaltung Bezirk

Bericht zum Ergebnis der Tarifverhandlung 29.04.2015

- Tarifvertrag zur Beendigung des deutschen Steinkohlenbergbaus

- Veränderung beim Deputatkohlenbezug / Energiebeihilfe

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TV Beendigung Steinkohle

Arbeitsgerichtliche Klagen gegen die Versetzung in das Mitarbeiterentwicklungscenter MEC

Richterlicher Hinweis des BAG: Unwirksamkeit des Tarifvertrages

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TV Beendigung Steinkohle

Folgen:

- RAG hat die Revision vor dem BAG zurückgezogen- Urteile des LAG rechtswirksam:

- Unwirksamkeit des gesamten Tarifvertrages

- Kein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen

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TV Beendigung Steinkohle

Positive Wirkung des Tarifvertrages:

- Ursprünglich 3.067 Nicht-APG-Berechtigte Arbeitnehmer- Aktuell: 743 AN

- Über 2.300 Arbeitnehmern konnte eine Perspektive außerhalb des Steinkohlenbergbaus vermittelt werden

- Diese Kraftanstrengung hat sich gelohnt

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TV Beendigung Steinkohle

Wie geht es weiter?

Nach Aufhebung des TV:

- Gesamtbetriebsrat und Unternehmen werden betriebliche Lösungen suchen

- Kein neuer TV erforderlich

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Hausbrand / Energiebeihilfe

11. Juli 2011:

Die Revisionsklausel des Steinkohlefinanzierungsgesetzes wird gestrichen.

Folge:

Die subventionierte Förderung von Steinkohle wird zum 31.12.2018 beendet.

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Folge:

Hausbrand / Deputatkohlen sind

nicht mehr lieferbar.

Unternehmen erklärt:

„Damit entfällt auch die Grundlage

für die tariflichen

Hausbrandregelungen!“

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Hausbrand / Energiebeihilfe

am 16. März 2010:

Hausbrand und Energiebeihilfe für ausgeschiedene Arbeitnehmer kann eine betriebliche Altersversorgung sein.

(Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung findet Anwendung)

Urteil des BAG

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)

§ 3 Abfindung(1) Unverfallbare Anwartschaften im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze abgefunden werden.(2) Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden laufenden Leistung bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze 1 vom Hundert, bei Kapitalleistungen zwölf Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen würde. Dies gilt entsprechend für die Abfindung einer laufenden Leistung. Die Abfindung ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht auf Übertragung der Anwartschaft Gebrauch macht.

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Folge:

Grundsätzlich sind die Regelungen des BetrAVG anzuwenden.

Das Unternehmen erklärt:

Alle Rentner und Witwen sollen einseitig abgefunden werden:

- ohne Tarifvertrag- ohne Mitbestimmung- ohne Berücksichtigung älterer Rentner- ohne Berücksichtigung des Hinterbliebenenschutzes

Urteil des BAG

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Hausbrand / Energiebeihilfe

- Kein Rasieren tarifvertraglicher Regelungen

- Tarifverhandlungen mit dem Ziel:

- Nachfolgeregelung über 2018 hinaus- Berücksichtigung der unterschiedlichen

Ansprüche (Rentner/Witwen)- Besondere Absicherung Älterer- Differenzierung zwischen Unorganisierten

und IG BCE Mitgliedern

- Verabschiedete Anträge des Gewerkschaftskongresses der IG BCE

UnserePosition

UnsereForderungen

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Einseitige Abfindung von Betriebsrenten

§ 3 BetrAVG

1% der Bezugsgröße gemäß § 18 IV SGB

Wert entsprechend § 3 BetrAVG für 2015:28,35 Euro pro Monat

Umgesetzt für den Hausbrand :

Saar: (2,5 t) = 23,65 € / Monat

Ruhr, Aachen, Ibbenbüren:(2,5 t) = 25,46 € / Monat(3 t) = 30,55 € / Monat

Link zu Versicherungsmathematik

Einseitige Abfindung gilt auch für laufende Renten!

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Betroffene Arbeitnehmer + Rentner

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Hausbrand / Energiebeihilfe

- Auf der Zuschauerbank sitzen während das Unternehmen einseitig abfindet?

- Unsere Ziele nicht im Ansatz verwirklichen zu können?

- Abwarten bis 2018 nahezu keine Gestaltungsmächtigkeit gegeben ist?

- Juristische Planspiele mit erheblichem Risiko betreiben?

Alternativen

?

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Uns ist nicht egal

- dass über 20.000 Kolleginnen und Kollegen billig abgespeist worden wären

- ob Versicherungsmathematik über Vernunft siegt

- dass IG BCE Mitglieder nach heutigem Stand keine Vorteile haben

Uns sind die Bergleute und ehemaligen Bergleute wichtig. Deshalb haben wir für gute und annehmbare Ergebnisse mit dem Unternehmen gestritten.

Streit mit dem Unternehmen um eine gute Lösung

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Presse und Politik

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Presse und Politik

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Presse und Politik

Folge:

Sensibler Umgang mit dem Thema

Statt schlechtem GewissenStolz auf unsere Werte sein

Zwischen aktivem und inaktivem Bergmann, zwischen Arbeiter und Angestelltem gibt es das immer noch:

Solidarität!

Die Hetzjagd hat begonnen

„Schmarotzer-tum“ wird suggeriert

Leistung der Bergleute wird ignoriert

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

Tarifvertraglicher Grundsatz

Zusammenfassung

Die Voraussetzungen zum Kohlendeputatbezug oder zur Energiebeihilfe wurden nicht verändert.Die 2002 vorgenommenen Änderungen gelten weiter!

„ Sie gelten ausschließlich für- aktive Arbeiter und Angestellte,- vor dem 1. Juli 2002 aus dem Unternehmen ausgeschiedene Arbeiter und Angestellte sowie deren Witwen und Witwer,- nach dem 1. Juli 2002 aus dem Unternehmen ausgeschiedene und zu diesem Stichtag mindestens 20 Jahre im deutschen Steinkohlenbergbau beschäftigte Arbeiter und Angestellte sowie deren Witwen und Witwer.“

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

AktiveArbeiter und Angestellte

BVS

Zusammenfassung

Kohledeputat:

- Garantierte Lieferung bis 31.12.2018- Keine Veränderung der Mengen- Zum 01.01.2019 Umwandlung in

Energiebeihilfe

Energiebeihilfe:

- Absicherung bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente

- Keine Veränderung der Menge- Bei Erreichen der gesetzlichen Altersrente

Umwandlung in eine Abfindung- Abgesicherte Wirkung bis 2034

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

Arbeiter und Angestellteim VorruhestandTransKUG,APG,KAL

Zusammenfassung

Kohledeputat:

- Garantierte Lieferung bis 31.12.2018- Keine Veränderung der Mengen- Zum 01.01.2019 Umwandlung in

Energiebeihilfe

Energiebeihilfe:

- Absicherung bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente

- Keine Veränderung der Menge- Im Folgejahr des Erreichens der gesetzlichen

Altersrente Umwandlung in eine Abfindung- Abgesicherte Wirkung bis 2034

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

Rentner und Witwen

Zusammenfassung

Kohledeputat:

- Garantierte Lieferung bis 31.12.2018- Keine Veränderung der Mengen- Zum 01.01.2019 Umwandlung in

Energiebeihilfe und Abfindung- Option zur vorzeitigen Abfindung

Energiebeihilfe:

- Abfindung zum 30.06.2015- Mindestabsicherung für Ältere- Berücksichtigung mit/ohne

Hinterbliebenenschutz

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

Abfindungs-modell

Berechnung

Zusammenfassung

Abfindungstabellen:

- Finanzmathematische Berechnungen (Abzinsungseffekte/Rechnungszins)

- Versicherungsmathematische Grundsätze (Sterbe- und Erlebenswahrscheinlichkeit)

- Wert der Energiebeihilfe je Tonne (122,20 €)

- Lebensalter

- Höhe des individuellen Anspruchs (t)

- Hinterbliebenenanwartschaften

- Absicherung älterer Menschen

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

Abfindungs-modell

Hinterbliebenen-anwartschaft

Zusammenfassung

Ehemalige Beschäftigte:

- Erwerben einen persönlichen Anspruch auf die Leistung sowieim Falle ihres Versterbens einen Anspruch für die Hinterbliebene Witwe

Hinterbliebenenanwartschaft

Hinterbliebene Witwen/Witwer:

- Es besteht kein eigenständiger Anspruch- Im Falle des Versterbens wird kein weiterer

Hinterbliebener einen Anspruch erwerbenKeine Hinterbliebenenanwartschaft

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

Abfindungs-modell

Beispiel:

60-jähriger Rentner (m/w)

Arbeiter: 1.767 € x 2,5 t (individueller Anspruch)

= 4.417 €

Angestellter:1.767 € x 3,0 t (individueller Anspruch)

= 5.301 €

Auszahlung in der Regel steuerfrei

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

Abfindungs-modell

Beispiel:

65-jähriger Rentner (m/w)

Arbeiter: 1.572 € x 2,5 t (individueller Anspruch)

= 3.930 €

Angestellter:1.572 € x 3,0 t (individueller Anspruch)

= 4.716 €

Auszahlung in der Regel steuerfrei

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

Abfindungs-modell

Beispiel:

70-jähriger Rentner (m/w)

Arbeiter: 1.345 € x 2,5 t (individueller Anspruch)

= 3.362 €

Angestellter:1.345 € x 3,0 t (individueller Anspruch)

= 4.035 €

Auszahlung in der Regel steuerfrei

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

Abfindungs-modell

Beispiel:

70-jährige Witwe (m/w)

Arbeiter: 1.107 € x 2,5 t (individueller Anspruch)

= 2.767 €

Angestellter:1.107 € x 3,0 t (individueller Anspruch)

= 3.321 €

Auszahlung in der Regel steuerfrei

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

Abfindungs-modell

Beispiel:

76-jähriger Rentner (m/w)

Arbeiter: 1.046 € x 2,5 t (individueller Anspruch)

= 2.615 €

Angestellter:1.046 € x 3,0 t (individueller Anspruch)

= 3.138 €

Auszahlung in der Regel steuerfrei

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

Abfindungs-modell

Beispiel:

76-jährige Witwe (m/w)

Arbeiter: 861 € x 2,5 t (individueller Anspruch)

= 2.152 €

Angestellter:861 € x 3,0 t (individueller Anspruch)

= 2.583 €

Auszahlung in der Regel steuerfrei

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

Abfindungs-modell

Beispiel:

85-jähriger Rentner (m/w)

Arbeiter: 620 € x 2,5 t (individueller Anspruch)

= 1.550 €

Angestellter:620 € x 3,0 t (individueller Anspruch)

= 1.860 €

Auszahlung in der Regel steuerfrei

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

Abfindungs-modell

Beispiel:

85-jährige Witwe(m/w)

Arbeiter: 510 € x 2,5 t (individueller Anspruch)

= 1.275 €

Angestellter:510 € x 3,0 t (individueller Anspruch)

= 1.530 €

Auszahlung in der Regel steuerfrei

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Auszug aus der Abfindungstabelle Alter Abfindung pro Tonne Alter Abfindung pro Tonne

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

Abfindungs-modell

Mindest- absicherung

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Verhandlungs-ergebnis

Abfindungs-modell

Mindest- absicherung

Mindestabsicherung Älterer:

- Rentner ab dem Lebensalter 88

- Witwen ab dem Lebensalter 85

erhalten mindestens einen Betrag in Höhe von

1.275 €

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Hausbrand / Energiebeihilfe

Umsetzungdes Unternehmens

Ab Mitte Mai werden Briefe seitens der

RAG Aktiengesellschaft über die Höhe

der individuellen Abfindungsbeträge

versandt.

Die Überweisung der Abfindung erfolgt

Ende Juni 2015.

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Steinkohle 2015

Wir stehen für SolidaritätWir stehen hinter

Dir

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Vorteile

für

IG BCE

Mitglieder