STEP 02 - uni-muenster.de · Auf diese Prüfung bereiten bundesweit die Studi-enkollegs vor....
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Voraussetzungen für ein Studium in Münster
TestDaf
Feststellungsprüfung
UNIcert
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Krankenversicherung
Studiengangsspezifische Voraussetzungen
Promotion
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INHALT
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Wenn ein Studium an der Uni oder FH in Münster aufgenommen
werden soll, müssen bestimmte Voraussetzungen bei der Bewer-
bung erfüllt werden. Diese werden im Folgenden erläutert.
Hochschulreife
Die Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch
ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder
fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Die allgemeine
Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Univer-
sitäten und Fachhochschulen. Ein Zeugnis der fachgebundenen
Hochschulreife berechtigt zum Studium bestimmter Fächer an Uni-
versitäten und Fachhochschulen. Mit der Fachhochschulreife kön-
nen, bis auf das Lehramt, alle Fächer an einer Fachhochschule stu-
diert werden.
Auch als beruflich qualifizierte|r Bewerber|in kann man sich unter
bestimmten Voraussetzungen an einer Universität oder Fachhoch-
schule einschreiben.
Ausländische Studienbewerber|innen wenden sich mit ihren aus-
ländischen Bildungsnachweisen an das Akademische Auslandsamt/
International Office der Hochschule, an der sie studieren möchten.
Hier werden die Zeugnisse hinsichtlich einer Studienberechtigung
geprüft. Das Akademische Auslandamt/International Office prüft, ob
die ausländischen Abschlüsse als Studienberechtigung anerkannt
werden können.
* Voraussetzungen für ein Studium in Münster
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www.studienkollegs.de
* Feststellungsprüfung
Reicht der im Ausland erworbene Schulabschluss nicht zur Studien-
aufnahme in Deutschland aus, muss eine sog. Feststellungsprüfung
absolviert werden. Auf diese Prüfung bereiten bundesweit die Studi-
enkollegs vor. Innerhalb Nordrhein Westfalens gibt es dafür nur
noch private Studienkollegs in Bochum und Mettingen. Genauere In-
formationen bietet das Bildungsportal des Landes Nordrhein-West-
falen:
Sprachkenntnisse
Wer ein Studium in Deutschland beginnen möchte, muss außerdem
ausreichende Deutschkenntnisse haben. Der Sprachnachweis kann
nach Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Der Termin
für die Sprachprüfung kann bis ca. vier Wochen vor dem jeweiligen
Bewerbungsende beim Studierendensekretariat der Uni Münster er-
fragt werden. Wer keine ausreichenden Deutschkenntnisse hat,
kann diese in Sprachkursen nachholen.
An der Fachhochschule gilt das gleiche Prinzip. Studienbewer-
ber|innen müssen daher vor Aufnahme des Fachstudiums eine für
den Hochschulzugang anerkannte Deutsche Sprachprüfung nach-
weisen. Genaueres unter:
www.uni-muenster.de/international/incoming/bachelor/sprachkurse
www.schulministerium.nrw.de
www.fhms.eu/deutschkurse
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Sprachniveau A1 bis C1
In Deutschland werden die Niveaustufen der Deutschkurse norma-
lerweise mit den Bezeichnungen A1, A2, B1, B2, C1 und C2 angege-
ben. Die Niveaustufen stammen aus dem so genannten “Gemeinsa-
men Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER(S)”
(Englisch: Common European Framework of Reference for Langua-
ges – CEFR) des Europarats.
Was bedeuten die Buchstaben?
Der Europäische Referenzrahmen teilt auch alle wichtigen europäi-
schen Sprachtests in die sechs Schwierigkeitsstufen A1, A2, B1, B2,
C1 und C2 ein.
Die Buchstaben A, B, C werden folgendermaßen übersetzt:
A – Elementare Sprachverwendung (A1 und A2)
B – Selbständige Sprachverwendung (B1 und B2 [=DSH 1])
C - Kompetente Sprachverwendung
C1 - fortgeschrittenes Kompetenzniveau
C2 - nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung [ =DSH 2]
Warum gibt es den Referenzrahmen?
Das Ziel des Referenzrahmens ist es vor allem Sprachprüfungen,
aber auch die Sprachkursangebote von unterschiedlichen Anbietern
– dazu gehören sowohl die Primar- und Sekundarschulen, als auch
die Universitäten oder private Sprachschulen - vergleichbar zu ma-
chen. Jedes Sprachniveau dauert 6 bis 8 Wochen und wird meistens
an privaten Sprachschulen erlangt. Ab dem Niveau B1 kann man
Deutschkurse bzw. DSH-Vorbereitungskurse an Universitäten oder
Fachhochschulen besuchen. Die Kurse an der Uni dauern jeweils ca.
sechs Monate (von Januar bis Juli bzw. von August bis Januar).
Adressen von Sprachschulen
Sprachschule „WiPDaF“
(Wissenschaftliche internationale Partnerschaften)
Robert-Koch-Str. 29
D-48149 Münster
Tel.: +49 (0) 251 / 833 29 00
www.wipdaf-deutschkurse-muenster.de
German Language Academy -
Deutsche Sprachenakademie
Bahnhofstraße 3
48143 Münster
Tel.: 0251 / 270768-0
Fax: 0251 / 270768-66
www.german-language-academy.de/de/
Kapito Sprachschule
und Werkstatt für Bildung und Kultur e.V.
Servatiiplatz 9
D-48151 Münster
Tel.: 0251 9811970
Fax: 0251 981197-10
www.kapito.com
Volkshochschule Münster (VHS)
Aegidiimarkt 3
D-48143 Münster
Tel.: 0251 492-4321
Fax: 0251 492-7915
www.vhs.muenster.de
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Für einen deutschsprachigen Studiengang an der Universität Müns-
ter müssen sehr gute Deutschkenntnisse, in der Regel auf DSH-2- Ni-
veau, nachgewiesen werden. Für einige Studiengänge können gerin-
gere (DSH-1) oder höhere Deutschkenntnisse (DSH-3) erforderlich
sein. Deshalb sollten vor der Bewerbung die entsprechenden Infor-
mationen im Studienführer (insbesondere die Zulassungsordnun-
gen der Studiengänge) überprüft werden. Für weitere Informatio-
nen siehe auch:
Die DSH-Prüfung besteht aus einem (schriftlichen und einem münd-
lichen Teil). Dabei untergliedert sich die schriftliche Prüfung in drei
Teilprüfungen:
1. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
2. Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes und wissenschafts-
sprachliche Strukturen
3. Textproduktion
Die mündliche Prüfung dauert maximal 40 Minuten und fällt mit
30% in die Gewichtung der gesamten DSH-Prüfung.
Wo kann die DSH-Prüfung ablegt werden?
Fast alle Universitäten in Deutschland bieten DSH-Vorbereitungskur-
se an, aber die DSH-Prüfung kann nur an Hochschulen abgelegt wer-
den, wenn die DSH dieser Hochschulen bei der Hochschulrektoren-
konferenz (HRK) registriert ist. Die Preise für die Teilnahme an der
DSH werden von den einzelnen Hochschulen festgelegt. Sie bewegen
sich zwischen ca. 50 und 170 Euro. In Münster kann die DSH-Prüfung
absolviert werden. Die anfallenden Kosten für Geflüchtete über-
nimmt die Uni Münster im Rahmen eines Stipendiums.
* Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
www.uni-muenster.de/ZSB/studienfuehrer
www.fhms.eu/deutschkenntnis
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DSH-Vorbereitung sowie DSH-Prüfung in Münster
Das Lehrgebiet Deutsch als Fremdsprache (DaF) der Uni Münster
bietet für zukünftige Studienbewerber|nnen an der Uni Münster
Deutsch-Intensivsprachkurse auf den Niveaustufen B1/B2 und C1
an. Die Kurse dauern jeweils ca. sechs Monate. Die Kurse kosten pro
Semester 500€ plus den Semesterbeitrag von ca. 245€. Auch diese
Kosten können im Rahmen des oben angesprochenen Stipendiums
übernommen werden.
Die für diese Sprachkurse gezahlten Kursgebühren bekommen Teil-
nehmer|innen, die nach erfolgreichem Bestehen der DSH-Prüfung
im Anschluss an den Kurs ein Studium an der Uni Münster aufneh-
men, mit der Rückmeldung zum 2. Semester rückerstattet.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Sprachkurs ist eine Hoch-
schulzugangsberechtigung. Ähnliches gilt für die FH Münster, die
sich insbesondere an diejenigen richtet, die dort an einem Studien-
gang interessiert sind. Alle Informationen zu den dort angebotenen
Deutschkursen (ab Niveau B1) sind zu finden unter:
Stipendium des International Offices der Uni Münster
Um die Teilnahme an den Intensivsprachkursen auch Geflüchteten zu
ermöglichen und somit den Weg in das reguläre Studium zu ebnen,
hat das International Office der Uni Münster ein Stipendium ins Le-
ben gerufen. Hierbei werden die Kosten für die Sprachkurse (500€
pro Semester + Semesterbeitrag) übernommen.
Dazu wird zunächst ein Termin mit Dana Jacob, Leiterin der Brücke,
(mail to: [email protected]; Tel.: +49 (0) 251 83-2 22 28) ver-
einbart. Bei diesem Gespräch erfolgt die Erstberatung, außerdem
werden die Teilnahmevoraussetzungen besprochen.
www.fhms.eu/deutschkurse
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Unentbehrlich ist vor allem die Hochschulzugangsberechtigung, wel-
che durch originale Zeugnisse bzw. beglaubigte Kopien nachgewiesen
werden muss. Dort werden die weiteren Schritte und Maßnahmen
besprochen.
Interessierte an den Sprachkursen der FH Münster wenden sich bitte
zunächst an die Zentrale Studienberatung, (mail to: studienberatung@
fh-muenster.de, Tel. 0251-83 64150). Außerdem werden die weiteren
Schritte und Maßnahmen besprochen.
Für mehr Info und weitere DSH-Termine in ganz Deutschland:
www.dsh-termin.de/univercities
Befreiung von der DSH-Prüfung
Es gibt Möglichkeiten sich von der DSH-Prüfung befreien zu lassen.
Dazu zählen u.a. ein dreijähriger intensiver Deutschunterricht in
der Abschlussphase der Schulausbildung oder ein abgeschlossenes
Germanistikstudium. Außerdem benötigen manche Masterab-
schlüsse keinen Sprachnachweis in Deutsch. Weiteres unter:
* TestDaf
Der Test Deutsch als Fremdsprache, kurz: TestDaF, ist eine internati-
onale Sprachprüfung für alle, die bereits über gute Kenntnisse in
der deutschen Sprache verfügen. In der Regel reicht die TestDaF-Ni-
veaustufe 4 für die Zulassung an einer Hochschule aus.
Der TestDaF wird in 96 Ländern an lizenzierten, d. h. offiziell zuge-
lassenen Testzentren, angeboten. Bewerber|innen können die Prü-
fung bereits im Heimatland ablegen und sollten sich möglichst früh-
zeitig bei einem Testzentrum in der Nähe nach Prüfungsterminen,
Anmeldefristen und dem Prüfungsentgelt erkundigen.
Die Prüfung TestDaF wird vom TestDaF-Institut in Bochum nach
strengen Qualitätsstandards zentral entwickelt und ausgewertet.
Alle Prüfungsteilnehmer|innen erhalten die gleichen Aufgaben.
www.uni-muenster.de/studium/bewerbung/sprachkurse
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Die Prüfungsergebnisse werden in allen vier Prüfungsteilen einer
von drei Stufen zugeordnet:
· TestDaF-Niveaustufe 3 (TDN 3)
· TestDaF-Niveaustufe 4 (TDN 4)
· TestDaF-Niveaustufe 5 (TDN 5)
Im gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des
Europarats entsprechen die TestDaF-Niveaustufen den Kompetenz-
stufen B2 bis C1.
Wer ganz am Anfang seiner Sprachausbildung steht, sollte mit der
Anmeldung zur Prüfung noch eine Weile warten und zunächst seine
Deutschkenntnisse verbessern. Um die eigenen Sprachkenntnisse zu
überprüfen, gibt es einen Einstufungstest. Zu finden ist der Einstu-
fungstest unter:
Tipp für DAAD-Stipendiat|innen:
Durch den DAAD kann eine Unterstützung zur TestDAF-Prüfungsteil-
nahme erteilt werden.
Für den TestDaF müssen die Teilnehmer|innen ein Prüfungsentgelt
bezahlen. Das TestDaF-Institut hat drei Ländergruppen mit unter-
schiedlichen Preisen festgelegt. Der Preis kann beim Testzentrum
erfragt oder bei der Online-Anmeldung ermittelt werden.
Anmeldung zum TestDaF
Die Anmeldung ist einfach. Interessierte können sich selbst online
zu einer Prüfung anmelden. Einige Tage nach dem Anmeldeschluss
erhalten die Teilnehmer*innen im Teilnehmerportal ein Zulassungs-
schreiben mit „Regeln für den Prüfungstag“ zum downloaden. Die
Regeln enthalten wichtige Informationen für die Durchführung der
Prüfung. Das Zulassungsschreiben muss unterschrieben zum Prü-
fungstermin mitgebracht werden. Außerdem ist für die Anmeldung
ein gültiger Pass erforderlich.
www.testdaf.de/teilnehmer/tn-vorbereitung_test
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Abmeldung
Teilnehmer|innen, die den Prüfungstermin nicht einhalten können,
haben die Möglichkeit, sich bis zum Anmeldeschluss abzumelden.
Die Abmeldung muss über eine schriftliche Mitteilung an das Test-
DaF-Institut in Bochum erfolgen. Benutzen Sie dazu das Kontaktfor-
mular. Informationen zur Abmeldung erhalten Sie im Teilneh-
mer-Portal. Weitere Informationen gibt es unter:
www.testdaf.de/fuer-teilnehmende/informationen-zum-testdaf
Das UNIcert-Zertifikatssystem ermöglicht die internationale akkre-
ditierte Sprachausbildung in über 20 Sprachen an europäischen
Hochschulen. Das Ziel von UNIcert ist die Gleichwertigkeit der
Sprachausbildung an Hochschulen und ein außerhalb der Hoch-
schulen akzeptiertes Zertifikat zum Nachweis der Fremdsprachen-
kenntnisse. Das Zertifikat ist dabei an die eigentliche Sprachausbil-
dung gekoppelt, eine Prüfung ist ohne vorherige Ausbildung also
nicht möglich.
UNIcert bietet Studierenden aller Fachrichtungen eine Fremdspra-
chenausbildung in unterschiedlichen Sprachen und auf unter-
schiedlichen Kompetenzstufen und orientiert sich dabei an den Zie-
len einer Hochschulausbildung (z.B. Studierfähigkeit im Ausland).
* UNIcert
www.uni-muenster.de/studieninformation/unicert
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* Krankenversicherung
Seit dem Jahr 2007 ist eine Krankenversicherung für jede|n Studie-
rende|n Pflicht. Sobald man in Deutschland ein Visum beantragt,
wird auch für Ausländer|innen die Krankenversicherung zur
Pflicht, egal ob Sprachschule, Studium oder Arbeit. Deshalb ist ein
Beratungsgespräch zur eigenen Krankenversicherung zu empfehlen.
* Studiengangspezifische Voraussetzungen
Manche Studiengänge haben über die allgemeinen Voraussetzungen
hinaus, studiengangsspezifische Voraussetzungen. Dazu zählen z.B.
die Fächer Sport und Musik, Kunst, Architektur und Design. In die-
sen Fächern werden sogenannte Eignungsfeststellungsprüfungen
abgelegt. Für andere Studiengänge müssen Vorpraktika absolviert
werden. Ohne den entsprechenden Nachweis kann kein Studien-
platz erhalten werden. Aber keine Bange, manchmal gibt es auch
Ausnahmen. So muss z. B. ein Praktikum nicht immer bis zur Ein-
schreibung vollständig abgeleistet sein. Hier sollte man sich frühzei-
tig über die Termine der Prüfungen sowie deren Anmeldemodalitä-
ten informieren.
* Promotion
Bei der Bewerbungscheckliste für eine Promotion ist unter anderem
ein Nachweis von Sprachkenntnissen erforderlich. Falls die Promo-
tion in deutscher Sprache geschrieben wird, prüft das Studierenden-
sekretariat, ob genügend Deutschkenntnisse vorhanden sind. Wird
die Promotion in einer anderen Sprache verfasst, muss eine Bestäti-
gung der betreuenden Professor|in über ausreichende Sprach-
kenntnisse eingereicht werden. Weiteres unter:
www.uni-muenster.de/international/promotion/einschreibung/promotionsvorhaben
www.fhms.eu/promotion