StO BaMa 090626 Mai14 - UZHc4f510bd-15b8-4b30-b390-0d7385999...Studienordnung der MNF vom 01.07.2004...

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Studienordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Mathematisch- naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (am 1. Juli 2004 von der Fakultätsversammlung der MNF verabschiedet) 1 Inhaltsverzeichnis TEIL A ALLGEMEINER TEIL ............................................................................................................................ 2 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ............................................................................................................... 2 TEIL B BACHELOR UND MASTERSTUDIENGÄNGE .................................................................................. 5 2. MATHEMATIK .............................................................................................................................................. 5 3. PHYSIK .........................................................................................................................................................11 4. CHEMIE.........................................................................................................................................................18 5. WIRTSCHAFTSCHEMIE ...........................................................................................................................27 6. BIOCHEMIE .................................................................................................................................................34 7. BIOLOGIE .....................................................................................................................................................43 8. GEOGRAPHIE ..............................................................................................................................................49 9. ERDSYSTEMWISSENSCHAFTEN ...........................................................................................................59 TEIL C SPEZIALISIERTE MASTERSTUDIENGÄNGE ..................................................................................66 10. UMWELTWISSENSCHAFTEN................................................................................................................66 11. MEDIZINISCHE BIOLOGIE .....................................................................................................................70 12. COMPUTERGESTÜTZTE WISSENSCHAFTEN...................................................................................73 13. COMPUTERGESTÜTZTE BIOLOGIE UND BIOINFORMATIK .......................................................75 14. NEURONALE SYSTEME UND INFORMATIONSVERARBEITUNG ................................................76 FAST TRACK IN NEURAL SYSTEMS AND COMPUTATION .................................................................77 15. CHEMICAL AND MOLECULAR SCIENCES ..........................................................................................78 16. BIOSTATISTIK ..........................................................................................................................................80 17. SPEZIALISIERTER MASTERSTUDIENGANG IN GEOGRAPHIE ...................................................82 18. FASTTRACKPROGRAMM IN PHYSIK .............................................................................................86 19. FASTTRACK PROGRAMM IN LIFE SCIENCES ................................................................................88 TEIL D NEBENFÄCHER...................................................................................................................................90 20. NEBENFACH SPEZIELLE INFORMATIK FÜR NATURWISSENSCHAFTEN (SPIN) ..................90 21. BIOINFORMATIK ALS NEBENFACH ...................................................................................................91 22. NEBENFACH NEUROINFORMATIK .....................................................................................................93 23. NEBENFACH KRISTALLOGRAPHIE ....................................................................................................94 24. NEBENFACH ASTROPHYSIK.................................................................................................................95 25. NEBENFACH ANGEWANDTE WAHRSCHEINLICHKEIT UND STATISTIK ................................96 1 Änderungen gemäss FV vom 30. Juni 2005, 10. November 2005, 14. Dezember 2005, 9. Februar 2006, 1. Juni 2006, 6. Juli 2006, 14. Dezember 2006, 8. Februar 2007, 12. April 2007, 7. November 2007, 11. Dezember 2008, 5. März 2009, 28. Mai 2009, 1. Oktober 2009, 11. März 2010, 17. März 2011, 26. Mai 2011, 6. Oktober 2011, 15. Dezember 2011, 8. März 2012, 31. Mai 2012, 4. Oktober 2012, 13. Dezember 2012, 7. März 2013, 30. Mai 2013, 7. November 2013, 12. Dezember 2013 und 22. Mai 2014.

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Studienordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (am 1. Juli 2004 von der Fakultätsversammlung der MNF verabschiedet)1

Inhaltsverzeichnis TEIL  A   ALLGEMEINER  TEIL  ............................................................................................................................  2  1.   ALLGEMEINE  BESTIMMUNGEN  ...............................................................................................................  2  TEIL  B   BACHELOR-­‐  UND  MASTERSTUDIENGÄNGE  ..................................................................................  5  2.     MATHEMATIK  ..............................................................................................................................................  5  3.     PHYSIK  .........................................................................................................................................................  11  4.     CHEMIE  .........................................................................................................................................................  18  5.     WIRTSCHAFTSCHEMIE  ...........................................................................................................................  27  6.     BIOCHEMIE  .................................................................................................................................................  34  7.     BIOLOGIE  .....................................................................................................................................................  43  8.     GEOGRAPHIE  ..............................................................................................................................................  49  9.     ERDSYSTEMWISSENSCHAFTEN  ...........................................................................................................  59  TEIL  C   SPEZIALISIERTE  MASTERSTUDIENGÄNGE  ..................................................................................  66  10.   UMWELTWISSENSCHAFTEN  ................................................................................................................  66  11.   MEDIZINISCHE  BIOLOGIE  .....................................................................................................................  70  12.   COMPUTERGESTÜTZTE  WISSENSCHAFTEN  ...................................................................................  73  13.   COMPUTERGESTÜTZTE  BIOLOGIE  UND  BIOINFORMATIK  .......................................................  75  14.   NEURONALE  SYSTEME  UND  INFORMATIONSVERARBEITUNG  ................................................  76  FAST TRACK IN NEURAL  SYSTEMS  AND  COMPUTATION  .................................................................  77  15.   CHEMICAL  AND  MOLECULAR  SCIENCES  ..........................................................................................  78  16.   BIOSTATISTIK  ..........................................................................................................................................  80  17.     SPEZIALISIERTER  MASTERSTUDIENGANG  IN  GEOGRAPHIE  ...................................................  82  18.     FAST-­‐TRACK-­‐PROGRAMM  IN  PHYSIK  .............................................................................................  86  19.     FAST-­‐TRACK  PROGRAMM  IN  LIFE  SCIENCES  ................................................................................  88  TEIL  D   NEBENFÄCHER  ...................................................................................................................................  90  20.   NEBENFACH  SPEZIELLE  INFORMATIK  FÜR  NATURWISSENSCHAFTEN  (SPIN)  ..................  90  21.   BIOINFORMATIK  ALS  NEBENFACH  ...................................................................................................  91  22.   NEBENFACH  NEUROINFORMATIK  .....................................................................................................  93  23.   NEBENFACH  KRISTALLOGRAPHIE  ....................................................................................................  94  24.   NEBENFACH  ASTROPHYSIK  .................................................................................................................  95  25.   NEBENFACH  ANGEWANDTE  WAHRSCHEINLICHKEIT  UND  STATISTIK  ................................  96  

1 Änderungen gemäss FV vom 30. Juni 2005, 10. November 2005, 14. Dezember 2005, 9. Februar 2006, 1. Juni 2006, 6. Juli 2006, 14.

Dezember 2006, 8. Februar 2007, 12. April 2007, 7. November 2007, 11. Dezember 2008, 5. März 2009, 28. Mai 2009, 1. Oktober 2009, 11. März 2010, 17. März 2011, 26. Mai 2011, 6. Oktober 2011, 15. Dezember 2011, 8. März 2012, 31. Mai 2012, 4. Oktober 2012, 13. Dezember 2012, 7. März 2013, 30. Mai 2013, 7. November 2013, 12. Dezember 2013 und 22. Mai 2014.

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 mit gültigen Änderungen gemäss Fakultätsversammlungen der MNF bis 22. Mai 2014

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Teil A Allgemeiner Teil

1. Allgemeine Bestimmungen § 1 Rechtlicher Hintergrund Für die allgemeinen Bedingungen der Bachelor- und Masterstudiengänge an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF) der Universität Zürich (UZH) ist die “Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Mathematisch-naturwissen-schaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 5. März 2012”, nachfolgend als “Rahmenver-ordnung für das Studium an der MNF “ oder “Rahmenverordnung der MNF“ bezeichnet, massgeb-lich. § 2 Aufbau der Studienordnung Diese Studienordnung enthält in Teil A für alle Fächer der MNF gültige allgemeine Angaben über die Bachelor- und Masterstudiengänge. Teil B und Teil C enthalten die Gliederung der Studien-gänge für jedes Fach und die Modalitäten der Prüfungen und Leistungsnachweise. Neben den in den Teilen B und C beschriebenen Haupt- und Nebenfachstudiengängen werden an der MNF in weiteren Fächern Nebenfachprogramme angeboten, die in Teil D beschrieben sind. § 3 Masterstudiengänge Es gibt zwei Typen von Masterstudiengängen, den konsekutiven Masterstudiengang und den spezia-lisierten Masterstudiengang. Sie unterscheiden sich durch die Zulassungsbedingungen, wie sie in der Rahmenverordnung für das Studium an der MNF aufgeführt sind. § 4 Module und Leistungsnachweise / Unterrichtssprache Für jedes Modul wird aufgrund eines Leistungsnachweises eine festgelegte Anzahl von Kredit-punkten (KP) und in der Regel eine Note vergeben. In den Teilen B bis D der Studienordnung ist festgelegt, für welche Module Prüfungen stattfinden und in welcher Prüfungsperiode diese durchge-führt werden. Modulprüfungen werden immer benotet. Andere Leistungsnachweise können mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden. Für die Definitionen der Begriffe “Modul“, “Pflichtmodul“, “Wahlmodul“ und “Wahlpflichtmodul“ verweisen wir auf die Rahmenverordnung für das Studium an der MNF. Die Modulverantwortlichen legen die Unterrichtssprache Deutsch oder Englisch fest. Sie berück-sichtigen dabei nach Möglichkeit die Bedürfnisse der Studierenden. Die Information zur Unter-richtssprache wird im kommentierten Vorlesungsverzeichnis publiziert. Gegebenenfalls wird dort vermerkt, dass die Unterrichtssprache erst zu Beginn des Moduls festgelegt wird. Die genauen Daten der Modulprüfungen werden im kommentierten Vorlesungsverzeichnis der ein-zelnen Institute / Fächer publiziert. Das Vorlesungsverzeichnis erscheint jeweils am Ende des vorangehenden Semesters. Der Termin für die themenübergreifende Masterprüfung bzw. das Master-Pflichtmodul „Themen-übergreifende Fachkompetenz“ wird in direkter Absprache mit der verantwortlichen Person, welche den Prüfungsstoff bestimmt und die Prüfung abnimmt, festgelegt. Für diesen Prüfungstermin gibt es keine Einschränkung, er unterliegt also nicht den sonst üblichen zeitlichen Einschränkungen der Prüfungsperioden (§ 7). In dieser Studienordnung wird die themenübergreifende Masterprüfung bzw. das Master-Pflicht-modul „Themenübergreifende Fachkompetenz“ kurz als Masterprüfung bezeichnet.

§ 5 Belegen zusätzlicher Module Studierende können in einem Studiengang mehr Module belegen als in der Studienordnung vor-geschrieben. § 6 Anmeldungen zu Modulprüfungen / Abmeldungen Mit der Einschreibung zu einem Modul mit Modulprüfung erfolgt automatisch auch die Anmeldung zur Modulprüfung. Studierende können sich bis zum Ende der Stornierungsfrist vom Modul und von der Prüfung selbst abmelden. Die Stornierungsfrist ist im elektronischen Vorlesungsverzeichnis angegeben.

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Zu den schriftlichen Prüfungen werden keine Anmeldungen versandt. Über die Termine der münd-lichen Modulprüfungen werden die Studierenden bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungs-termin schriftlich informiert. Die Termine für die mündlichen Modulprüfungen werden von der modulverantwortlichen Person festgelegt. Für die Masterprüfung bzw. das Master-Pflichtmodul „Themenübergreifende Fachkompetenz“ erfolgt die An- und Abmeldung (bis 10 Tage vor dem Prüfungstermin) direkt bei der modulver-antwortlichen Person. Wer einer Modulprüfung fernbleibt, hat diese nicht bestanden. Die Fakultät kann beim Vorliegen wichtiger Gründe oder eines ärztlichen Zeugnisses Ausnahmen bewilligen. In solchen Fällen muss ein schriftliches Gesuch mit den nötigen Unterlagen oder Zeugnissen spätestens fünf Tage nach dem Prüfungstag an das Studiendekanat gerichtet werden. Wenn die Fakultät das Gesuch bewilligt, legt sie gleichzeitig fest, wann die Modulprüfung nachzuholen ist. In der Regel wird dies der Repetitionstermin für die betroffene Modulprüfung sein.

Wer aus gesundheitlichen oder andern wichtigen Gründen an der Teilnahme an einem Leistungs-nachweis anderer Art verhindert ist, hat sich umgehend bei der modulverantwortlichen Person zu melden, die dafür sorgt, dass der Leistungsnachweis nachgeholt werden kann.

In Zweifelsfällen, insbesondere bei wiederholten Absenzen oder ausserterminlichen Abmeldungen aus medizinischen Gründen, kann die Fakultät einen Vertrauensarzt beiziehen resp. die Beurteilung weiterer Absenzen bzw. ausserterminlicher Abmeldungen von einem vertrauensärztlichen Gutach-ten abhängig machen. § 7 Prüfungsperioden KW = Kalenderwoche Periode 1: KW 51 + 2 Periode 2: KW 3 + 4 Periode 3: KW 6 + 7 Periode 4: KW 22 + 23 Periode 5: KW 25 + 26

Periode 6: KW 35 - 37 § 8 Wahl der Nebenfächer In Teil B dieser Studienordnung sind für jedes Fach die frei wählbaren Nebenfächer festgelegt. Gesuche für die Wahl anderer Nebenfächer können im Studiendekanat gestellt werden. § 9 Weiterbildungsmöglichkeiten Der Mastergrad ist Voraussetzung für Weiterbildungsprogramme wie Promotion, Lehrdiplom für Maturitätsschulen oder den Erwerb weiterer Zusatzabschlüsse. § 10 Bachelorarbeit In folgenden Fächern ist eine Bachelorarbeit vorgeschrieben: Physik, Geographie, Erdsystemwis-senschaften. Die Bachelorarbeit beinhaltet das eigenständige Bearbeiten einer klar vorgegebenen Problemstel-lung. Der Umfang ist für das jeweilige Fach in Teil B dieser Studienordnung festgelegt. Die Bache-lorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden, im Einverständnis mit der betreuenden Person auch in französischer oder italienischer Sprache. § 11 Anrechnung vorgängig erworbener Kreditpunkte an das Masterstudium Kreditpunkte für Module, die schon vor der Einschreibung in den Masterstudiengang erworben wurden, können dann für ein Masterstudium angerechnet werden, wenn diese Module Bestandteil des betreffenden Masterstudiengangs sind und noch nicht an einen anderen Studienabschluss ange-rechnet wurden. Dem Antrag auf Anrechnung muss eine schriftliche Bestätigung beiliegen, die besagt, dass ein Modul für den Masterstudiengang angerechnet werden kann. Zuständig hierfür ist die verantwortliche Person für das Masterprogramm. Für Wahlmodule entfällt dieser Nachweis. Der Antrag, dass ein Modul für den Masterstudiengang angerechnet werden soll, ist mit dem Antrag auf das Bachelordiplom zu stellen. Mit der Masterarbeit darf erst im Masterstudium begonnen werden.

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Für nicht bestandene Module gilt für die Aufnahme in den Masterstudiengang sinngemäss die Regelung für einen Hauptfachwechsel, wie in der Rahmenverordnung der MNF, § 24 definiert.

§ 12 Masterarbeit Im Verlauf des Masterstudiums ist eine Masterarbeit zu verfassen. Diese beinhaltet das eigenstän-dige Bearbeiten einer grösseren Problemstellung. Der Umfang ist für jedes Fach in Teil B bzw. in Teil C dieser Studienordnung festgelegt. Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Spra-che abgefasst werden, im Einverständnis mit der betreuenden Person auch in französischer oder ita-lienischer Sprache.

§ 13 Abschlussnote Der Abschluss wird mit einer Note (Bachelornote, bzw. Masternote) bewertet. Diese ist das nach Kreditpunkten gewichtete Mittel der in den benoteten Modulen des Bachelor- bzw. Masterstudien-gangs sowie in der Masterarbeit (und ggf. der Bachelorarbeit) erworbenen Noten. Das gewichtete Mittel wird auf Zehntel-Noten gerundet.

§ 14 Erteilung eines Diploms Die Bewerbung für die Erteilung eines Diploms (Bachelor- oder Mastergrad) kann zu einem belie-bigen Zeitpunkt innerhalb der Öffnungszeiten des Studiendekanats eingereicht werden. Die abzu-gebenden Dokumente sind im Merkblatt “Anmeldung für die Erteilung des Bachelorgrades” bzw. “Anmeldung für die Erteilung des Mastergrades und Abgabe der Masterarbeit” festgehalten.

Sofern alle Bedingungen erfüllt sind und die Bewerbung mindestens drei Wochen vor der Fakultäts-versammlung erfolgt ist, verleiht die Fakultät den entsprechenden Titel an der nächsten Fakul-tätsversammlung, andernfalls an der darauf folgenden.

§ 15 Fakultätsfremde Module und Nebenfächer Die einzelnen Fächer der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät (Teil B und Teil C dieser Studienordnung bzw. zugehörige Wegleitungen) legen fest, welche ausserfakultären Module und Nebenfächer frei bzw. gesuchspflichtig wählbar sind. Für fakultätsfremde Module und Nebenfächer erfolgt die Vergabe von Kreditpunkten in der Regel nach den Bestimmungen der betreffenden Fakultäten bzw. der Eidgenössischen Technischen Hoch-schule Zürich (ETH).

Von diesen Bestimmungen abweichende Regelungen werden fakultätsweise durch Richtlinien gere-gelt, die von der jeweiligen Fakultät bzw. der ETH und der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät zu genehmigen sind.

§ 16 Lehrdiplom an den Maturitätsschulen Absolventinnen und Absolventen der entsprechenden Masterstudiengänge der Mathematisch-natur-wissenschaftlichen Fakultät erfüllen grundsätzlich die wissenschaftlichen Voraussetzungen für das Lehrdiplom an den Maturitätsschulen in den Fächern Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Geographie. Die Bedingungen für die Qualifikationen als erstes oder zweites Unterrichtsfach sind in den entsprechenden Reglementen / Ordnungen des Instituts für Erziehungswissenschaft fest-gehalten.

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Teil B Bachelor- und Masterstudiengänge

2. Mathematik2 § 1 Studienziele In der Mathematik werden ein Bachelor- und ein Masterstudiengang angeboten mit den Abschlüssen „Bachelor of Science UZH in Mathematik“ bzw. “Bachelor of Science UZH in Mathematics” und „Master of Science UZH in Mathematik“ bzw. “Master of Science UZH in Mathematics”.

Im Bachelorstudium Mathematik wird den Studierenden solides Grundlagenwissen und die Fähigkeit zu methodisch-wissenschaftlichem Denken vermittelt.

Das Masterstudium baut auf der Bachelorstufe auf und vermittelt den Studierenden eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung und die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten.

Der MSc in Mathematik ist die berufsbefähigende Qualifikation für akademisch-mathematische Be-rufe und bildet die wissenschaftliche Grundlage für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen. An den MSc-Abschluss kann sich ein Promotionsstudium anschliessen, welches eine zunehmend selbstständige Forschungsarbeit beinhaltet und zum Doktorgrad (Dr. sc. nat.) führt.

§ 2 Strukturierung der Studiengänge

§ 2.1 Allgemeine Informationen Der Bachelorstudiengang Mathematik und der Masterstudiengang Mathematik bestehen aus Mo-dulen. Ein Modul umfasst eine oder mehrere Veranstaltungen. Für die Definition der Begriffe „Modul“, „Pflichtmodul“, „Wahlpflichtmodul“ und „Wahlmodul“ wird auf die Rahmenverordnung für das Studium an der MNF verwiesen.

Die detaillierte Beschreibung aller Veranstaltungstypen findet sich in der Wegleitung zum Studium Mathematik.

Die folgenden Abkürzungen werden verwendet: V= Vorlesung, U = vorlesungsbegleitende Übun-gen, S = Seminar, M = Masterarbeit, MP = Masterprüfung, KP = Kreditpunkt.

§ 2.2 Bachelorstudiengang § 2.2.1 Allgemeines Der Bachelorstudiengang beginnt mit einem zweisemestrigen Grundstudium, welches für alle Stu-dierenden der Mathematik einheitlich organisiert ist und aus Pflichtmodulen im Umfang von 43 KP besteht. Im ersten Studienjahr ist zusätzlich der Besuch der Pflichtvorlesung MAT 801 Numerik I (9 KP) vorgesehen.

Danach schliessen sich weitere Pflichtmodule aus den Bereichen Analysis, Algebra, Geometrie / Topologie und Stochastik sowie Wahlmodule an (81 KP). Zusätzlich ist der Besuch eines Seminars vorgeschrieben. Falls kein Nebenfach gewählt wird, können 20 Kreditpunkte frei aus dem Angebot der Universität Zürich gewählt werden. In diesem Fall müssen die restlichen Punkte mit Mathematik-Wahlmodulen erreicht werden. Im Bachelorstudium kann zudem ein Nebenfach im Umfang von mindestens 20 Kreditpunkten gewählt werden (vgl. § 2.4). Um den Bachelorgrad zu erlangen, sind 180 Kreditpunkte erforderlich. Die Kreditpunkte sind durch Module in Mathematik oder im belegten Nebenfach zu erarbeiten.

Die Studierenden können im Rahmen der Strukturierungsvorgaben (vgl. § 2.2.2) frei wählen, wann sie welche Module belegen.

2 Massgebend ab HS 2009 gemäss Fakultätsversammlung vom 5. März 2009

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§ 2.2.2 Tabellarischer Überblick über das Bachelorstudium

Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung /

Periode

MAT 111 Lineare Algebra1 18 MAT 111.1 Lineare Algebra I (HS) MAT 111.2 Übungen Lineare Algebra I (HS) MAT 111.3 Lineare Algebra II (FS) MAT 111.4 Übungen Lineare Alg. II (FS)

V U V U

Ja, 6

MAT 121 Analysis2 18 MAT 121.1 Analysis I (HS) MAT 121.2 Übungen Analysis I (HS) MAT 121.3 Analysis II (FS) MAT 121.4 Übungen Analysis II (FS)

V U V U

Ja, 6

MAT 115 Grundlagen der Mathematik (HS)

3 MAT 115.1 Grundlagen der Mathematik V Ja, 3

MAT 801 Numerik I (FS) 9 MAT 801.1 Numerik I MAT 801.2 Übungen Numerik I

V U

Ja, 6

1 Zweisemestrige Veranstaltung 2 Das Modul MAT 121 ist identisch mit MAT 131 und MAT 132 zusammengenommen; MAT 121 entspricht in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit MAT 131 und MAT 132 zusammengenommen. (Zur Zeit unterscheiden sich die Module MAT 131 und 132 vom MAT 121 im Prüfungsmodus: Jahresprüfung vs. Semesterprüfung.)

Wahlpflichtmodule Es muss eines der zwei folgenden Module absolviert werden: MAT 101 Programming in Python (HS)

4 MAT101.1 Programming in Python V Nein

INFE 1001 Programmierung für Mathematik (HS)

4 INFE 1001.1 Programmierung für Mathematik V Ja2

2 INFE 1001 ist eine Veranstaltung des Instituts für Informatik, die Modulprüfung richtet sich nach deren Modalitäten.

3. – 6. Semester Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/

Periode

MAT 221 Analysis III 9 MAT 221.1 Analysis III MAT 221.2 Übungen Analysis III

V U

Ja, 3

MAT 211 Algebra I 9 MAT 211.1 Algebra I MAT 211.2 Übungen Algebra I

V U

Ja, 3

MAT 701 Geometrie I / Topologie

9 MAT 701.1 Geometrie I / Topologie MAT 701.2 Übungen Geometrie I / Topologie

V U

Ja, 3 oder 6

MAT 901 Stochastik 9 MAT 901.1 Stochastik MAT 901.2 Übungen Stochastik

V U

Ja, 3 oder 6

Wahlmodule Vorlesungen Im Wahlbereich müssen Mathematikvorlesungen aus vier Gebieten im Gesamtumfang von 45 KP besucht werden. Neben regelmässig angebotenen Mathematikvorlesungen können auch unregel-mässig angebotene Mathematikvorlesungen der UZH und der ETH besucht werden. Seminare Es müssen Seminare im Umfang von 4 KP besucht werden.

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§ 2.3 Masterstudiengang § 2.3.1 Allgemeines Der Masterstudiengang beinhaltet Mathematikvorlesungen aus dem Wahlbereich im Umfang von mindestens 27 KP aus mindestens zwei verschiedenen Gebieten, Seminare im Umfang von 8 KP, die Masterarbeit (30 KP), die Masterprüfung (5 KP) und einem optionalen Nebenfach im Umfang von 20 KP (vgl. § 2.4). Falls kein Nebenfach gewählt wird, müssen die 20 KP mit Wahlmodulen der Mathematik erreicht werden. Um den Mastergrad zu erlangen sind 90 KP erforderlich. Die Seminare sind innerhalb der Mathematik frei wählbar. Ein Seminar kann durch eine Seminar-arbeit ersetzt werden. § 2.3.2 Tabellarischer Überblick über das Masterstudium

1. – 3. Semester Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung /

Periode MAT 491 Masterarbeit 30 MAT 491.1 Masterarbeit M Nein MAT 499 Masterprüfung 5 MAT 499.1 Masterprüfung MP Ja

Wahlmodule Vorlesungen Mathematikvorlesungen aus dem Wahlbereich im Umfang von mindestens 27 KP aus mindestens 2 verschiedenen Gebieten. Seminare Seminare der Mathematik im Umfang von 8 KP. Ein Seminar kann durch eine Seminararbeit ersetzt werden.

§ 2.4 Nebenfach für Studierende mit Hauptfach Mathematik Die Wahl eines Nebenfachs im Bachelorstudium ist optional. Falls ein Nebenfach gewählt wird, muss dies einen Mindestumfang von 20 Kreditpunkten haben. Das Nebenfach ist frei wählbar inner-halb der Fächer der Universität Zürich, die ein Nebenfach mit Mindestumfang von 20 Kreditpunkten anbieten. Die verbleibenden Kreditpunkte müssen durch Wahlmodule der Mathematik oder Module im Nebenfach erreicht werden. Das Curriculum des Nebenfachs wird vom Nebenfach festgelegt. Falls kein Nebenfach gewählt wird, dürfen maximal 20 Kreditpunkte durch Lehrveranstaltungen der gesamten Universität Zürich belegt werden. Die verbleibenden Kreditpunkte müssen durch Wahl-module der Mathematik erreicht werden. Es dürfen auch alle Kreditpunkte im Bereich der Mathe-matik gesammelt werden. Die Wahl eines Nebenfachs im Masterstudium ist optional. Der Umfang beträgt 20 Kreditpunkte. Falls kein Nebenfach gewählt wird, dann müssen die 20 Kreditpunkte mit Mathematik-Wahlmo-dulen erreicht werden.

§ 2.5 Mathematik als Nebenfach § 2.5.1 Allgemeines Ein Nebenfach Mathematik beinhaltet mindestens 36 Kreditpunkte. Die Pflichtmodule sind MAT 111 Lineare Algebra und MAT 121 Analysis. Das Nebenfach kann durch den Besuch weiterer Vorlesungen und Seminare in Mathematik ausgebaut werden auf 60 KP.

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§ 2.5.2 Tabellarischer Überblick über das Nebenfachstudium Mathematik Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung /

Periode

MAT 111 Lineare Algebra 18 MAT 111.1 Lineare Algebra I (HS) MAT 111.2 Übungen Lineare Algebra I (HS) MAT 111.3 Lineare Algebra II (FS) MAT 111.4 Übungen Lineare Algebra II (FS)

V U V U

Ja, 6

MAT 121 Analysis1 18 MAT 121.1 Analysis I (HS) MAT 121.2 Übungen Analysis I (HS) MAT 121.3 Analysis II (FS) MAT 121.4 Übungen Analysis II (FS)

V U V U

Ja, 6

1 Das Modul MAT 121 entspricht in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit MAT 131 und MAT 132 zusammengenommen. (Zur Zeit unterscheidet sich MAT 121 von den Modulen MAT 131 und 132 im Prüfungsmodus: Semesterprüfung vs. Jahresprüfung.)

Wahlmodule Weitere Vorlesungen und Seminare in Mathematik bis 60 Kreditpunkte.

2.6 Mathematik als Serviceveranstaltung Hier sind die Module aufgeführt, welche als Serviceveranstaltungen von anderen Fächern benötigt werden. Die Spezifikation, ob das Modul ein Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul ist, wird von den jeweiligen Hauptfächern festgelegt. Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/

Periode

MAT 131 Analysis für Physikstudierende I2

9 MAT 121.1 Vorlesung Analysis I MAT 121.2 Übungen Analysis I

V U

Ja, 3

MAT 132 Analysis für Physikstudierende II2

9 MAT 121.3 Vorlesung Analysis II MAT 121.4 Übungen Analysis II

V U

Ja, 5

MAT 141 Lineare Algebra für die Naturwissenschaf-ten

5 MAT 141.1 Vorlesung Lineare Algebra für die Naturwissenschaften MAT 141.2 Übungen Lineare Algebra für die Naturwissenschaften

V

U

Ja, 3

MAT 182 Analysis für die Naturwissenschaften

6 MAT 182.1 Vorlesung Analysis für die Naturwissenschaften MAT 182.2 Übungen Analysis für die Naturwissenschaften

V

U

Ja, 2

MAT 183 Stochastik für die Naturwissenschaften

6 MAT 183.1 Vorlesung Stochastik für die Naturwissenschaften MAT 183.2 Übungen Stochastik für die Naturwissenschaften

V

U

Ja, 5

MAT 184 Mathematik für die Chemie I

4 MAT 184.1 Vorlesung Mathematik für die Chemie I (HS) MAT 184.2 Übungen Mathematik für die Chemie I (HS)

V

U

Ja, 3

MAT 185 Mathematik für die Chemie II

4 MAT 185.1 Vorlesung Mathematik für die Chemie II (FS) MAT 185.2 Übungen Mathematik für die Chemie II (FS)

V

U

Ja, 5

PHY 312 Mathematische Methoden in der Physik I

5 PHY 312.1 Vorlesung Mathematische Methoden in der Physik I PHY 312.2 Übungen Mathematische Methoden in der Physik I

V

U

Nein

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/ Periode

PHY 322 Mathematische Methoden in der Physik II

5 PHY 322.1 Vorlesung Mathematische Methoden in der Physik II PHY 322.2 Übungen Mathematische Methoden in der Physik II

V

U

Nein

STA120 Einführung in die Statistik

5 STA120.1 Vorlesung Einführung in die Statistik

V Ja

STA121 Statistische Modellierung

5 STA121.1 Vorlesung Statistische Modellierung

V Ja

BINF 2180 Numerik und wissenschaftliches Rechnen

3 V Nein

2 Die Module MAT 131 und MAT 132 sind zusammengenommen identisch mit dem Modul MAT 121; MAT 131 und MAT 132 entsprichen zusammen-genommen MAT 121 in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. (Zur Zeit unterscheiden sich die Module MAT 131 und 132 vom MAT 121 im Prüfungsmodus: Semesterprüfung vs. Jahresprüfung.)

Bemerkungen: • Die Prüfungen zu den Modulen MAT 182 und MAT 183 sind schriftlich und dauern jeweils

120 Minuten. Die jeweiligen Repetitionsprüfungen finden in Prüfungsperiode 6 statt. Die Prü-fungen zu den Modulen MAT 131, MAT 132 und MAT 141 finden nach Ankündigung des Modul-verantwortlichen schriftlich oder mündlich statt. Die Repetitionsprüfungen finden für MAT 131 und MAT 141 in Prüfungsperiode 3 und für MAT 132 in Prüfungsperiode 6 statt.

§ 3 Prüfungen

§ 3.1 Allgemeines Alle Vorlesungen werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Die Prüfungen der Pflichtmodule werden schriftlich durchgeführt, die Repetitionsprüfungen schriftlich oder mündlich. Die Prüfungen und Repetitionsprüfungen der Wahlmodule können schriftlich oder mündlich durchgeführt werden. Schriftliche Prüfungen dauern in der Regel 180 Minuten, mündliche 20 Minuten. Eine Ausnahme ist die Modulprüfung MAT 115 Grundlagen der Mathematik, die 120 Minuten dauert. Die Modulprüfungen finden in den beiden Wochen vor Vorlesungsbeginn des Frühjahrssemesters (Prüfungsperiode 3) oder den beiden Wochen vor Vorlesungsbeginn des Herbstsemesters (Prüfungs-periode 6) statt. Für die Regelungen zur An- und Abmeldung wird auf die Rahmenverordnung für das Studium an der MNF verwiesen. Die Leistungsnachweise werden durch den Modulverantwortlichen mit Ankündigung des Moduls festgelegt. Der Repetitionstermin für nichtbestandene Prüfungen in Prüfungsperiode 3 ist die darauf folgenden Prüfungsperiode 6 und für nichtbestandene Prüfungen in Prüfungsperiode 6 die darauf folgende Prüfungsperiode 3. Die Seminarvorträge und die Seminararbeit werden nicht benotet. Die Masterprüfung ist mündlich und dauert 60 Minuten. Inhalt der Masterprüfung ist die Master-arbeit und das Umfeld der Masterarbeit gemäss Absprache mit dem / der Modulverantwortlichen der Masterarbeit. Die Prüfung wird durch den Modulverantwortlichen bzw. die Modulverantwortliche und ein bis zwei weitere prüfungsberechtigte Personen durchgeführt. Prüfungsberechtigte Personen sind die ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren, Assistenzprofessor-innen und -professoren, Titularprofessorinnen und -professoren, Privatdozentinnen und Privatdozen-ten sowie Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Fakultät; es können entsprechende Personen anderer Fakultäten oder universitärer Hochschulen herangezogen werden. Zudem können Beisitzer-innen und Beisitzer anwesend sein, die einen akademischen Abschluss auf Stufe Diplom bzw. Master oder höher besitzen.

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§ 3.2 Bachelornote Der Bachelorgrad ist benotet. Die Note ist das nach Kreditpunkten gewichtete Mittel der benoteten Module. Auf der Bachelor-Urkunde werden neben der Gesamtnote auch das nach Kreditpunkten gewichtete Mittel der Mathematik-Module und das der Nebenfach-Module aufgeführt.

§ 3.3 Masternote Der Mastergrad ist benotet. Die Note ist das nach Kreditpunkten gewichtete Mittel der benoteten Module. Auf der Master-Urkunde werden neben der Gesamtnote auch das nach Kreditpunkten gewichtete Mittel der Mathematik-Module und das der Nebenfach-Module aufgeführt.

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3. Physik § 1 Überblick Der Studiengang Physik an der Universität Zürich kann mit einem Grad als „Bachelor of Science UZH in Physik“ (BSc UZH in Physik) bzw. “Bachelor of Science UZH in Physics” (BSc UZH in Physics), „Master of Science UZH in Physik“ (MSc UZH in Physik), bzw. “Master of Science UZH in Physics” (MSc UZH in Physics) oder “Doctor scientiarum naturalium” (Dr.sc.nat. = PhD) abgeschlossen werden. Der Bachelorabschluss ist der Ausweis über eine allgemeine naturwissenschaftliche Bildung mit Schwerpunkt Physik und nur bescheidener Spezialisierung innerhalb der Physik. Er eignet sich als Basis für Weiterbildungsprogramme verschiedenster Art. Die Richtstudienzeit für den Grad als “Bachelor of Science in Physics” beträgt 6 Semester. Der Studienaufbau bis zum Bachelorabschluss beinhaltet drei Teile: • einführende Physikmodule I bis III mit Demonstrationsversuchen und begleitendem Praktikum; • Vertiefung in wichtige Teilgebiete der Experimentalphysik, zum Teil mit Praktikum; • Grundzyklus von Vorlesungen in theoretischer Physik. Vorlesungen zu den mathematischen Grundlagen, Wahlpflicht-, Wahlmodule und entsprechende Pro-seminare runden die Grundausbildung ab. Während der vorlesungsfreien Zeit werden Blockkurse hauptsächlich zu praktischen Themen (z.B. Informatik, Werkstatt, Elektronik) angeboten. Aufbauend auf der Bachelorstufe kann innerhalb von drei weiteren Richtstudiensemestern der Master-abschluss erreicht werden. Er beinhaltet eine Spezialisierung in einem aktuellen Forschungsgebiet. Der Schwerpunkt liegt auf einer etwa 9 Monate dauernden Masterarbeit in Form einer Forschungsarbeit auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau. Der MSc ist die berufsbefähigende Qualifikation für akade-mische physikalische Berufe und bildet die wissenschaftliche Grundlage für das Lehrdiplom für Matu-ritätsschulen. Es wird folgender Titel verliehen3: • “Master of Science UZH in Physik” bzw. “Master of Science UZH in Physics”. Im Anschluss an den MSc-Abschluss kann mit einer angeleiteten, aber zunehmend selbstständigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit der Doktorgrad (PhD) erworben werden. Der PhD wird weltweit als Qualifikation für die Befähigung zur selbständigen Forschung anerkannt. Details über die Durchführung, Inhalte und Leistungsnachweise der in den nachfolgenden Paragraphen aufgeführten Module, sowie weitere Informationen über das Physikstudium sind in der “Wegleitung zum Studium der Physik” beschrieben (siehe http://www.physik.uzh.ch/info/wegleitung.pdf). § 2 Bachelorstudiengang in Physik

§ 2.1 Modultypen und Modulprüfungen B = Bachelorarbeit BK = Blockkurs (findet in der vorlesungsfreien Zeit statt) MA = Masterarbeit P = Praktikum S = Seminar T = Tutorat U = Übung V = Vorlesung Die Termine für die Modulprüfungen sind in den folgenden Tabellen vermerkt. Repetitionsprüfungen für Prüfungen der Prüfungsperioden 1 und 6 finden in der darauffolgenden Periode 3 statt, für alle anderen Prüfungen in der darauffolgenden Periode 6. Die Prüfungen und Repetitionsprüfungen werden nach Ankündigung des Modulverantwortlichen schriftlich oder mündlich durchgeführt. Um den Bachelorgrad zu erlangen, sind 180 Kreditpunkte erforderlich.

3 Fakultätsversammlung vom 9. Februar 2006

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§ 2.2 Erstes Studienjahr Das erste Studienjahr bietet eine mathematische und physikalische Grundausbildung mit Schwerpunkt auf der Phänomenologie der klassischen Physik, auch mit dem Ziel, die unterschiedlichen Voraus-setzungen auszugleichen, die die Studierenden mitbringen. Alle Module sind Pflichtmodule.

1. Semester Pflichtmodule Modul KP Typ Modulprüfung / Periode

PHY 111 Physik I2 8 V / U Ja, 1 PHY 112 Praktikum I 5 P Nein PHY 110 Vertiefung zu Physik I 3 V Nein MAT 131 Analysis für Physikstudierende I° 9 V / U Ja, 3* MAT 141 Lineare Algebra für die Naturwissenschaften

5 V / U Ja, 3*

PHY 114 Informatik für Physikstudierende I1 1 BK Nein 1 PHY 114: Einführung in für Physikstudierende wichtige Tools der Informatik 2 Das Modul PHY 111 ist identisch mit dem Modul PHY 116; die beiden identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit. ° Die Module MAT 131 und MAT 132 sind zusammengenommen identisch mit dem Modul MAT 121; MAT 131 und MAT 132 entsprichen zusam-

mengenommen MAT 121 in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. (Zur Zeit unterscheiden sich die Module MAT 131 und 132 vom MAT 121 im Prüfungsmodus: Jahresprüfung vs. Semesterprüfung.)

2. Semester

Pflichtmodule Modul KP Typ Modulprüfung/ Periode

PHY 121 Physik II2 8 V / U Ja, 5 PHY 122 Praktikum II 5 P Nein PHY 120 Vertiefung zu Physik II 3 V Nein MAT 132 Analysis für Physikstudierende II° 9 V / U Ja, 5 PHY 125 Scientific Computing 3 V / P Nein PHY 113 Werkstatt I1 1 BK Nein 1 PHY 113: Feinmechanische Grundausbildung, Bedienung von Werkzeugen, Bohr- und Fräsmaschinen und Drehbänken anhand der Herstellung

von kleinen Geräten. 2 Das Modul PHY 121 ist identisch mit dem Modul PHY 126; die beiden identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit. ° Die Module MAT 131 und MAT 132 sind zusammengenommen identisch mit dem Modul MAT 121; MAT 131 und MAT 132 entsprichen zusam-

mengenommen MAT 121 in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. (Zur Zeit unterscheiden sich die Module MAT 131 und 132 vom MAT 121 im Prüfungsmodus: Jahresprüfung vs. Semesterprüfung.)

Das Modul MAT 141 „Lineare Algebra für die Naturwissenschaften“ kann durch MAT 111 „Lineare Algebra I + II“ ersetzt werden. Studierende mit Nebenfach Mathematik oder mit zweitem Unterrichts-fach Mathematik (im Rahmen der Ausbildung für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen) müssen die Vorlesung MAT 111 besuchen. Studierende, die von anderen Hochschulen an die UZH wechseln und die Vorlesungen Lineare Algebra und / oder Analysis nicht bestanden haben, gelten als Repetenten für die Pflichtvorlesungen MAT 131, MAT 132 und MAT 141 (und MAT 111 Lineare Algebra). MAT 131 und MAT 132 kann in der Regel (insbesondere nach Prüfungsmisserfolg) nicht durch MAT 121 Analysis I + II ersetzt werden, da die Lehrinhalte der Vorlesungen identisch sind (und umgekehrt).

§ 2.3 Zweites und drittes Studienjahr Die Physik III bietet eine phänomenologische Einführung in die Strahlungsgesetze und Quanten-mechanik. Anschliessend werden in einem Wahlpflicht-Block verschiedene Gebiete der aktuellen Forschung der Experimentalphysik vorgestellt. Zu den entsprechenden Modulen gehören auch komplexere Praktikumsversuche (Blockkurse). Ebenfalls im 2. Studienjahr beginnt die Einführung in die theoretische Physik. Daneben wird die Ausbildung in Mathematik und in einigen praktischen

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Gebieten nach Wahl vertieft. In den Proseminaren in experimenteller und theoretischer Richtung hält jede / jeder Studierende je einen Vortrag.

§ 2.3.1 Pflichtmodule 3. Semester

Modul KP Typ Modulprüfung / Periode

PHY 131 Physik III (Phänomenologische Quantenmechanik und Vertiefungsgebiete der klassischen Physik)*

12 V / U / P Ja, 1

PHY 231 Datenanalyse 3 V / U Nein PHY 311 Mechanik 8 V / U Ja, 3 PHY 312 Mathematische Methoden in der Physik I

6 V / U Nein

PHY 123 Werkstatt II 1 BK Nein *Das Modul PHY 131 und das Modul PHY 139 unterscheiden sich nur wie folgt: PHY 131 entspricht ohne Praktikum dem Modul PHY 139; In Bezug auf Anrechenbarkeit und Fehlversuche sind die Vorlesung und die Übungen von PHY 131 identisch mit PHY 139.

4. Semester Modul KP Typ Modulprüfung / Periode

PHY 210 Festkörperphysik 8 V / U / P Ja, 4 PHY 321 Elektrodynamik 8 V / U Ja, 6 PHY 322 Mathematische Methoden in der Physik II

6 V / U Nein

5. Semester

Modul KP Typ Modulprüfung / Periode

PHY 211 Kern- und Teilchenphysik 8 V / U / P Ja, 1 PHY 291 (HS) Proseminar Experimentalphysik 2 S Nein PHY 331 Quantenmechanik I 8 V / U Ja, 3

6. Semester Modul KP Typ Modulprüfung / Periode

PHY 391 (FS) Proseminar theoretische Physik 2 S Nein PHY 399 Bachelorarbeit 12 B Nein Die beiden Proseminarvorträge (PHY 291 und PHY 391), die Bachelorarbeit (PHY 399) sowie all-fällige weitere Praktikumsversuchsberichte (PHY 271) werden mit Noten bewertet. Diese fliessen wie die Resultate der Modulprüfungen in die Mittelwertbildung für die Bachelornote ein. Im 6. Richtstu-diensemester wird die Bachelorarbeit ausgeführt, die aus der aktiven Mitarbeit in einer der For-schungsgruppen in experimenteller oder theoretischer Physik besteht. Das Resultat der Arbeit wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten, in einem Seminarvortrag vorgestellt und benotet. § 2.3.2 Wahlpflichtmodule Es muss eines der fünf folgenden Module absolviert werden:

Modul KP Typ Modulprüfung / Periode

PHY 212 Physik auf der Nanometerskala I 8 V / U / P Ja, 5 PHY 213 Kern- und Teilchenphysik II 8 V / U / P Ja, 5 PHY 341 Thermodynamik 8 V / U Ja, 5

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Modul KP Typ Modulprüfung / Periode

PHY 351 Quantenmechanik II 8 V / U Ja, 5 AST 241 Einführung in die Astrophysik 6 V / U Ja, 5

§ 2.3.3 Wahlmodule Die für das total von 180 KP fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlmodulen erarbeitet werden. Aus der Physik werden insbesondere untenstehende Module empfohlen. Es können aber auch andere Module aus beliebigen Fächern der UZH und der ETH gewählt werden.

Modul KP Typ Modulprüfung

PHY 224 Programmieren in C++ 1 BK Nein PHY 250 Elektronik 3 V / P Nein PHY 251 Elektronikkurs 3 BK Nein PHY 261 Tutorat 5 T Nein PHY 271 zusätzliche Praktikumsversuche 2 P Nein

§ 3 Masterstudiengang in Physik Der Masterstudiengang dauert 3 Semester. Er besteht aus einer vertieften Ausbildung in der gewähl-ten Spezialisierungsrichtung (Physik der kondensierten Materie, Elementarteilchenphysik, Theoreti-sche Physik oder Astrophysik und Kosmologie) sowie einer Masterarbeit im Umfang von 9 Monaten. Die Masterarbeit wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten sowie in einem Seminarvortrag vorgestellt. Der Unterricht in den Masterstudiengängen wird wahlweise in englischer oder deutscher Sprache abgehalten. Es können auch Arbeiten in einer externen Forschungsgruppe ausgeführt werden (z.B. in Biomedical Imaging, Medical Physics). Dazu ist ein schriftlicher Antrag mit Arbeitsplan an einen Dozenten der Physik der UZH zu stellen, der bereit sein muss, für die Arbeit die Verantwortung zu übernehmen und die Auswahl der zu besuchenden Vorlesungen festzulegen. Für solche Masterarbeiten kommen jedoch grundsätzlich nur Themen mit physikalischen Fragestellungen in Frage. Eine Masterarbeit in einer externen Forschungsgruppe unterliegt in Bezug auf Dauer, Qualität, Betreuung und Benotung den Anforderungen eines Masterstudienganges in Physik an der UZH. Die entsprechenden Kredit-punkte gelten deshalb als Kreditpunkte, die in einem Masterstudiengang fu r Physik an der UZH erworben wurden. Ein “BSc UZH in Physics” der MNF und alle von der MNF gemäss Rahmenverordnung der MNF, § 45 anerkannten Abschlüsse anderer universitärer Hochschulen berechtigen automatisch zur Zulas-sung zum Masterstudiengang in Physik. BSc anderer Fachgebiete oder anderer universitärer Hoch-schulen werden aufgrund eines Gesuches an die Fakultät individuell beurteilt. Um den Mastergrad zu erlangen, sind 90 Kreditpunkte erforderlich. Die Masterarbeit wird, zusammen mit der Modulpru fung zur Masterarbeit, mit einer Note bewertet. Den erfolgreichen Absolventen wird das Diplom eines “Master of Science UZH in Physics” verliehen.

§ 3.1 Kondensierte Materie Diese Spezialisierungsrichtung bietet eine vertiefte Ausbildung in experimenteller kondensierter Materie. Das erste Semester setzt sich aus Vorlesungsmodulen mit den entsprechenden begleitenden Übungen und Praktika zusammen. Im zweiten ist die Vorlesungsbelastung reduziert und es kann bereits mit der Masterarbeit begonnen werden, die etwa 9 Monate dauert. Pflichtmodule Modul KP Typ Modulprüfung

PHY 401 Kondensierte Materie 10 V / U Ja PHY 403 Proposal für eine Masterarbeit 2 P Nein

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Modul KP Typ Modulprüfung

PHY 447 Forschungsseminar 2 S Nein PHY 448 Masterarbeit 45 MA Ja Wahlpflicht- und Wahlmodule Die für das Total von 90 Punkten fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlpflichtmodulen und Wahlmodulen erarbeitet werden. Aus dem Gebiet der kondensierten Materie müssen mindestens je eine experiment-tell orientierte Vorlesung mit grundlegendem Inhalt sowie eine theoretisch orientierte Vorlesung gewählt werden. Die weiteren Module (Wahlmodule) sollen Spezialgebiete aus der kondensierten Materie behandeln, welche weitgehend auf das Thema der Masterarbeit abgestimmt sind. Die Aus-wahl der Module, die von der UZH oder ETHZ angeboten werden können, geschieht individuell in Absprache mit dem Koordinator des Masterstudienganges "kondensierte Materie".

§ 3.2 Elementarteilchenphysik Dieser Masterstudiengang bietet eine vertiefte Ausbildung in theoretischer und experimenteller Ele-mentarteilchenphysik. Die Veranstaltungen werden von den Dozenten der ETH und der UZH gemein-sam angeboten. Nach zwei Semestern mit Vorlesungen, Übungen und Praktika schliesst sich eine Masterarbeit im Umfang von etwa 9 Monaten an. Pflichtmodule Modul KP Typ Modulprüfung

PHY 451 Phänomenologie der Teilchenphysik I 10 V / U Ja PHY 452 Phänomenologie der Teilchenphysik II 6 V / U Ja PHY 461 Experimentelle Methoden und Instrumente

6 V / U Ja

PHY 497 Forschungsseminar 2 S Nein PHY 498 Masterarbeit 45 MA Ja

Wahlpflichtmodule Im Wahlpflichtbereich müssen mindestens zwei der nachfolgend aufgelisteten Module gewählt werden. Modul KP Typ Modulprüfung

PHY 463 Forschungspraktikum 6 P Nein PHY 551 Quantenfeldtheorie I 10 V / U Ja PHY 465 Experimentelle Astroteilchenphysik 6 V / U Ja AST 513 Theoretical Cosmology 10 V / U Ja PHY 552 Quantenfeldtheorie II 8 V / U Ja Wahlmodule Die für das Total von 90 Punkten fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlmodulen erarbeitet werden. Dabei können weitere Module des Wahlpflichtblockes gewählt werden. In Spezialvorlesungen werden jedes Jahr wechselnde Gebiete der aktuellen Forschung behandelt. Es können auch Kreditpunkte aus Blockkursen für die Graduiertenausbildung hier angerechnet werden.

§ 3.3 Astrophysik und Kosmologie Dieser Masterstudiengang bietet eine vertiefte Ausbildung in Astrophysik und Kosmologie. Nach zwei Semestern mit Vorlesungen und Übungen schliesst sich eine Masterarbeit im Umfang von etwa 9 Monaten an.

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Pflichtmodule Modul KP Typ Modulprüfung

PHY 511 General Relativity 10 V / U Ja AST 512 Theoretical Astrophysics 10 V / U Ja AST 513 Theoretical Cosmology 10 V / U Ja AST 547 Forschungsseminar 2 S Nein AST 548 Masterarbeit 45 MA Ja Wahlmodule Die für das Total von 90 Punkten fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlmodulen erarbeitet werden. Zum Beispiel werden empfohlen: ESC 411 Computational Science I, QFT 1 (PHY 551) oder speziali-sierte Astrophysik-Wahlmodule, die jedes Jahr stattfinden (z.B. Stellar Structure and Evolution).

§ 3.4 Theoretische Physik Dieser Masterstudiengang erlaubt die Spezialisierung in einem Gebiet der theoretischen Physik, das von den übrigen Spezialisierungsrichtungen nicht abgedeckt wird. Die Masterarbeit dauert etwa neun Monate.

Pflichtmodule Modul KP Typ Modulprüfung

PHY 511 General Relativity 10 V / U Ja PHY 551 Quantenfeldtheorie I 10 V / U Ja PHY 597 Forschungsseminar 2 S Nein PHY 598 Masterarbeit 45 MA Ja

Wahlmodule Die für das Total von 90 Punkten fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlmodulen erarbeitet werden. Die Wahlmodule sollen auf das Themengebiet der Masterarbeit abgestimmt sein.

§ 4 Nebenfach für Studierende mit Hauptfach Physik Es ist möglich, im Rahmen der Wahlmodule ein Nebenfach zu wählen. Das Nebenfach kann aus dem Angebot aller an der UZH oder der ETH gelehrten Fächer (ausgenommen Physik) gewählt werden. Ein Nebenfach muss mindestens 20 KP umfassen. Vor der Wahl eines Nebenfaches muss mit den Studien-beratern des Haupt- und des Nebenfaches abgeklärt werden, welche Module im entsprechenden Nebenfach allenfalls obligatorisch sind.

§ 5 Physik als Nebenfach

§ 5.1a) Physik als Nebenfach für 20 KP für Studierende der Chemie • PHY 117 und PHY 127 Physik I und II (je 6 KP) • PHY139* Physik III für Nebenfachstudierende (8 KP) * Das Modul PHY 139 und das Modul PHY 131 unterscheiden sich nur wie folgt: PHY 131 entspricht ohne Praktikum dem Modul PHY 139; In

Bezug auf Anrechenbarkeit und Fehlversuche sind die Vorlesung und die Übungen von PHY 131 identisch mit PHY 139.

§ 5.1b) Physik als Nebenfach für 20 KP für andere Studierende • PHY 116° und PHY 126* Physik I und II (je 7 KP) • PHY 112 und PHY 122 Praktika I und II (je 3 KP) ° Das Modul PHY 116 ist identisch mit dem Modul PHY 111; PHY 116 und PHY 111 entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit. * Das Modul PHY 126 ist identisch mit dem Modul PHY 121; die beiden identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit.

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§ 5.2 Physik als Nebenfach für 45 KP (z.B. für Mathematikstudierende) Das Curriculum für 45 Kreditpunkte besteht aus den folgenden Pflichtmodulen • PHY116° Physik I für Nebenfachstudierende (7 KP) • PHY110 Vertiefung zu Physik I (3 KP) • PHY112 Praktikum I (3 KP) • PHY126* Physik II für Nebenfachstudierende (7 KP) • PHY120 Vertiefung zu Physik II (3 KP) • PHY122 Praktikum II (3 KP) • PHY139§ Physik III für Nebenfachstudierende (8 KP) ° Das Modul PHY 116 ist identisch mit dem Modul PHY 111; PHY 116 und PHY 111 entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit. * Das Modul PHY 126 ist identisch mit dem Modul PHY 121; die beiden identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit. § Das Modul PHY 139 und das Modul PHY 131 unterscheiden sich nur wie folgt: PHY 131 entspricht dem Modul PHY 139 mit Praktikum; In Bezug

auf Anrechenbarkeit und Fehlversuche sind die Vorlesung und die Übungen von PHY 131 identisch mit PHY 139.

Daneben sind weitere Module aus dem Bachelorprogramm der Physik im Umfang von 11 KP zu besuchen, aber ohne PHY 312 / PHY 322 und PHY 399. Im konsekutiven Nebenfach (Masternebenfach, nach 45 KP Bachelornebenfach) können weitere Module aus dem Bachelorprogramm der Physik im Umfang von 20 KP besucht werden, ohne PHY 312 / PHY 322 und PHY 399. Als Nebenfach Physik während des Bachelor- oder des Masterstudiums kann auch das oben aufgeführte Nebenfach im Umfang von 20 KP belegt werden.

§ 5.3 Physik als Grundlagenfach für Studierende der Biologie, Chemie, Biochemie, Wirtschaftschemie, Erd- und Erdsystemwissenschaften

• PHY 117 und PHY 127 (je 6 KP) für Biologie, Chemie, Biochemie und Wirtschaftschemie • PHY 116° und PHY 126* (je 7 KP) Praktikum PHY 112 (3 KP) für Erdwissenschaften • PHY 116° (7 KP), Praktikum PHY 112 (3 KP) und Informatik PHY 114 (3 KP) für

Erdsystemwissenschaften °  Das Modul PHY 116 ist identisch mit dem Modul PHY 111; PHY 116 und PHY 111 entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit. *  Das Modul PHY 126 ist identisch mit dem Modul PHY 121; diese zwei identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit.

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4. Chemie § 1. Studiengang

§ 1.1 Studienziele Der Studiengang Chemie an der Universität Zürich kann, je nach Studienumfang, mit einem Grad als „Bachelor of Science UZH in Chemie“ bzw. “Bachelor of Science UZH in Chemistry”, „Master of Science UZH in Chemie“ bzw. “Master of Science UZH in Chemistry” oder einer Promotion (Dr. Sc. Nat.) abgeschlossen werden. Jede Stufe baut auf der vorhergehenden auf. Der Abschluss jeder Stufe ist Voraussetzung für den Eintritt in den nächsten Studienabschnitt. Im Bachelorstudium Chemie wird den Studierenden solides Grundlagenwissen in den Fächern Chemie, Biologie, Biochemie, Mathematik und Physik vermittelt. Die Studierenden lernen auf dieser Stufe systematisches, wissenschaftliches Denken und Arbeiten. Der Bachelorabschluss ist für Studierende geeignet, die anschliessend in eine Karriere mit allge-meinem naturwissenschaftlichem Abschluss eintreten. Dieser Abschluss ist nicht auf Forschung oder Entwicklung orientiert. Im anschliessenden Masterstudium spezialisieren sich die Studierenden in ausgewählten chemischen Fächern und erhalten durch die Mitarbeit in aktuellen Projekten Einblick in die Forschung. Der Masterabschluss bildet die wissenschaftliche Grundlage für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen und befähigt, in Forschung und Entwicklung mitzuarbeiten. Mit einer angeleiteten, aber eigenständigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit kann nach dem Masterstudium der Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. sc. nat.) erarbeitet werden. Dieser Abschluss wird weltweit als Qualifikation für selbständige Forschung anerkannt. Er ermöglicht eine Karriere, bei der unter anderem eigenständige chemische Forschung und Entwicklung im Vordergrund stehen. Die Ausbildung im Doktoratsstudium wird durch Vorlesungen und Seminare weiter vertieft.

§ 1.2 Aufbau des Studiums Der Studiengang Chemie führt während der ersten 2 Studienjahre durch das einheitlich geregelte, ge-meinsame Grundstudium für Chemie und Biochemie und hat einen Umfang von 120 Kreditpunkten (KP).

Mit Beginn des 3. Studienjahres müssen sich die Studierenden für ein Bachelorstudium Chemie oder Biochemie entscheiden, wobei aber über Wahlmodule Fortbildung in der einen oder anderen Richtung immer noch möglich ist. Das Bachelorstudium Chemie wird nach dem 3. Studienjahr mit insgesamt 180 KP abgeschlossen.

Das Masterstudium in Chemie wird mit insgesamt 90 KP abgeschlossen. Es kann zeitlich flexibel gestaltet werden und dauert in der Regel drei Semester. Eine eigenständige Forschungsarbeit schliesst das Masterstudium ab.

Voraussetzung für den Eintritt ins Masterstudium ist das abgeschlossene Bachelorstudium in Chemie der UZH oder auf Antrag ein im Umfang äquivalentes abgeschlossenes naturwissenschaftliches Bachelorstudium mit wesentlichen Anteilen an Chemie. Die angegebenen Studienzeiten sind idealty-pisch und hängen von der Erarbeitung der geforderten Anzahl KP ab. Die 90 KP des Masterstudiums sind aus Pflichtmodulen, aus Wahlpflichtmodulen und aus Wahlmodulen oder dem Nebenfach zu erarbeiten. Damit können die Studierenden ein individuelles Ausbildungsprofil selbst gestalten. Bei Eintritt ins Masterstudium ohne Bachelor in Chemie der UZH wie oben beschrieben erfolgt die Erarbeitung der KP nach einem von der Fakultät bewilligten individuellen Studienplan.

§ 2. Strukturierung der Studiengänge

§ 2.1 Vorbemerkung Die im Studiengang aufgeführten Module bestehen aus einzelnen oder zusammengefassten Lehrver-anstaltungen. Module sind in Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule und Wahlmodule aufgeteilt. Für deren Definition wird auf die Rahmenverordnung der MNF, 3. Abschnitt, § 11 verwiesen. Die KP werden für Module vergeben, deren Besuch von Vorbedingungen abhängig gemacht werden kann.

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Die Inhalte der Module können wechseln, ebenso wie die geforderten Leistungsnachweise. Die jeweils gültigen Inhalte und Bedingungen finden sich im aktuellen, kommentierten Vorlesungs-verzeichnis respektive in der „Wegleitung zum Studium der Chemie an der MNF der Universität Zürich“. Werden die Inhalte der Module während eines Studienganges stark geändert, können Ersatz-module definiert werden.

§ 2.2 Detaillierte Strukturierung § 2.2.1 Bachelorstudiengang: Grundstudium Chemie / Biochemie Das zweijährige Grundstudium dient dazu, die unterschiedlichen Vorkenntnisse der AbsolventInnen verschiedener Maturitätstypen auszugleichen und die Studierenden der Fachrichtungen Chemie und Biochemie auf den für das Fachstudium notwendigen Wissensstand in den molekularen Wissen-schaften und angrenzenden Fachgebieten zu bringen. Es enthält Grundkurse in Allgemeiner Chemie, Mathematik, Physik und Biologie und eine Einführung in die fachspezifische Informatik sowie im Rahmen des Grundlagenpraktikums eine Einführung in Sicherheit und Umweltschutz. Im zweiten Studienjahr wird die chemische und biochemische Ausbildung intensiviert. V = Vorlesung, U = Übung, P = Praktikum, S = Seminar, KP = Kreditpunkte.

1. + 2. Semester Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Modulprüfunga /

Periode

CHE 101 Grundlagen der Chemie, 1. Teil°

6 CHE 101.1 Vorlesung Grundlagen der Chemie 1. Teil CHE 101.2 Übung Grundlagen der Chemie 1. Teil

V

U

Ja, 3

CHE 102 Grundlagen der Chemie, 2. Teil*

6 CHE 102.1 Vorlesung Grundlagen der Chemie 2. Teil CHE 102.2 Übung Grundlagen der Chemie 2. Teil

V

U

Ja, 5

CHE 111 Grundlagenprak-tikum der Chemie 1. Teil

8 CHE 111.1 Grundlagenpraktikum der Chemie 1. Teil

P Nein

CHE 112 Grundlagenprak-tikum der Chemie 2. Teil

8 CHE 112.1 Grundlagenpraktikum der Chemie 2. Teil

P Nein

MAT 184 Mathematik für die Chemie I

4 MAT 184.1 Vorlesung Mathematik für die Chemie I MAT 184.2 Übungen Mathematik für die Chemie I

V

U

Ja, 3

MAT 185 Mathematik für die Chemie II

4 MAT 185.1 Vorlesung Mathematik für die Chemie II MAT 185.2 Übungen Mathematik für die Chemie II

V

U

Ja, 5

PHY 117 Physik I 6 PHY 117.1 Physik I PHY 117.2 Übungen / Praktikum Physik I

V P+U

Ja, 2

PHY 127 Physik II 6 PHY 127.1 Physik II PHY 127.2 Übungen / Praktikum Physik II

V P+U

Ja, 5

CHE 103 Informatik 3 CHE 103.1 Informatik CHE 103.2 Übungen zur Informatik

V+U Nein

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Modulprüfunga / Periode

BIO 117 Molekulare und klassische Genetik mit Praktikum§

6 V+P Ja, 2

a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29. ° Das Modul CHE 101 und das Modul CHE 156 entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. * Die Module CHE 102 und CHE 157 entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. § Das Modul BIO 117 entspricht dem Modul BIO 111 in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit.

Wahlpflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Modulprüfunga /

Periode

BIO 3 Ein Modul aus BIO 122, 123, 124, 125, 142, 143

Ja, 5

a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29.

3. + 4. Semester Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Modulprüfunga /

Periode CHE 205 Anorg. Chemie I 3 CHE 205.1 Anorg. Chemie I V+U Ja, 3 CHE 206 Anorg. Chemie II 3 CHE 206.1 Anorg. Chemie II V+U Ja, 5 CHE 207 Anorg. Chemie Praktikum I

5 CHE 207.1 Anorg. Chemie Praktikum I

P Nein

CHE 208 Org. Chemie I 3 CHE 208.1 Org. Chemie I V+U Ja, 3 CHE 209 Org. Chemie II 5 CHE 209.1 Org. Chemie II V+U Ja, 5 CHE 210 Org. Chemie Praktikum I

5 CHE 210.1 Org. Chemie Praktikum I P Nein

CHE 211 Physik. Chemie I 5 CHE 211.1 Physik. Chemie I CHE 211.2 Übung Physik. Chemie I

V+U Ja, 3

CHE 212 Physik. Chemie II 5 CHE 212.1 Physik. Chemie II V+U Ja, 5 CHE 213 Physik. Chemie Praktikum I

5 CHE 210.1 Physik. Chemie Praktikum I

P Nein

CHE 214 Spektroskopie 4 CHE 214.1 Spektroskopie V+U Nein CHE 215 Mathematische Probleme in der Chemie

2 CHE 215.1 Mathematische Proble-me in der Chemie

V+U Ja, 3

BCH 201 Biochemie I° 4 V Ja, 2 BCH 211 Übungen zu Biochemie I

1 U Nein

BCH 202 Biochemie II°° 4 V Ja, 5 BCH 221 Übungen zu Biochemie II

1 U Nein

BCH 203 Praktischer Kurs in Biochemie I

5 BCH 203.1 Praktischer Kurs in Bio-chemie I

P Nein

a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29. ° Das Modul BCH 201 ist dasselbe Modul wie BCH 210; diese zwei identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit °° Das Modul BCH 202 ist dasselbe Modul wie BCH 220; diese zwei identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit.

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2.2.2 Einzelheiten zum Grundstudium CHE / BCH: Modulzusammensetzung Pflichtmodule: Für die genauen Prüfungsmodalitäten wird auf das jeweils aktuelle, kommentierte Vorlesungsverzeichnis verwiesen. Wahlpflichtmodule: Leistungsnachweise und Zeit der Veranstaltungen werden im kommentierten Vorlesungsverzeichnis zum Studium der Biologie publiziert.

2.2.3 Bachelorstudiengang: Fachstudium Chemie Das Fachstudium in Chemie beginnt mit dem 5. Semester und dem Nachweis von 120 KP aus dem Grundstudium oder aus anerkannten Lehrveranstaltungen anderer universitärer Hochschulen. Im Fachstudium wird mit den Pflichtmodulen vertieftes Wissen in den drei klassischen chemischen Fachrichtungen vermittelt. Wahlpflichtmodule dienen verstärkt der Spezialisierung, deren Ausrich-tung die Studierenden nach ihren Interessen selbst bestimmen. Im 3. Jahr werden zusätzlich Wahl-module verlangt, die zu einem Nebenfach ausgebaut werden können (siehe 2.7). Einzelne, beim Eintritt ins Fachstudium noch nicht erreichte Leistungsnachweise, können ausnahmsweise und auf Antrag beim nächstmöglichen Termin nachgeholt werden.

5. + 6. Semester Pflichtmodule Modul KP Typ Modulprüfunga / Periode

CHE 315 Anorg. Chemie III 4 V+U Ja, 3 CHE 317 Org. Chemie III 4 V+U Ja, 3 CHE 319 Physik. Chemie III 4 V+U Ja, 3 CHE 321 Anorg. Chemie Praktikum II 6 P Nein CHE 322 Org. Chemie Praktikum II 6 P Nein CHE 323 Physik. Chemie Praktikum II 6 P Nein a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29. Wahlpflichtmodule Modul KP Typ Modulprüfunga / Periode

CHE 316 Anorg. Chemie IV 4 V+U Ja, 5 CHE 318 Org. Chemie IV 4 V+U Ja, 5 CHE 320 Physik. Chemie IV 4 V+U Ja, 5 CHE 324 Anorg. Chemie V 4 V+U Jab CHE 325 Anorg. Chemie VI 4 V+U Jab CHE 326 Org. Chemie V 4 V+U Ja, 3 CHE 327 Org. Chemie VI 4 V+U Jab CHE 328 Physik. Chemie V 4 V+U Ja, 3 CHE 329 Physik. Chemie VI 4 V+U Ja, 5 a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29. b Der benotete Leistungsnachweis findet nicht notwendigerweise während der Prüfungsperiode statt.

Wahlmodule Modul KP Typ Modulprüfunga / Periode

Weitere Module 10 a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29.

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§ 2.2.4 Einzelheiten zum Fachstudium: Modulzusammensetzung Voraussetzungen für die Anmeldung zu jedem Pflicht- oder Wahlpflichtmodul, Spezifikation der Leistungsnachweise, allfällige Vorbedingungen für die Zulassung zu Modulprüfungen (z.B. Anzahl gelöster Übungsaufgaben) sowie die Gewichtung verschiedener Klausuren innerhalb eines Moduls werden von den Modulverantwortlichen festgelegt. Um ein effizientes Studium zu ermöglichen, kann das Wahlpflichtmodul aus CHE 435 – CHE 437 (Projektpraktikum s. § 2.2.6) aus dem Masterstudium bereits im Bachelorstudium belegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zum Projektpraktikum sind 120 KP aus dem Grundstudium und die drei absolvierten Chemiepraktika (CHE 321 - CHE 323) des Fachstudiums. Wahlpflichtmodule: Ab Beginn des Fachstudiums im 3. Studienjahr sind fünf Wahlpflichtmodule zu belegen. Dabei ist aus jeder der drei klassischen chemischen Fachrichtungen mindestens ein Modul zu belegen. Die Wahlpflichtmodule erlauben es, individuelle Akzente in der Ausbildung zu setzen. Die Aufteilung der fünf Wahlpflichtmodule ist Sache der Studierenden, richtet sich aber nach dem von den Modulverantwortlichen festgelegten Angebot. Wahlmodule: Im 3. Studienjahr müssen Wahlmodule belegt werden, welche eine Verbreiterung oder Vertiefung der Studienrichtung ermöglichen. Modulspezifische Empfehlungen werden in der Weg-leitung zum Studium der Chemie gegeben, mit Vorteil werden aber Module aus den Fächern Bio-chemie, allen Teilen der Biologie, Mathematik, Physik, Pharmakologie, Toxikologie, Kristallographie, Mineralogie, Geologie, Informatik und Bioinformatik gewählt. Wahlmodule können einzelne Veran-staltungen sein oder aber zu einem Nebenfach ausgebaut werden. Es ist auch zulässig, dass nicht gewählte Wahlpflichtmodule als Wahlmodule belegt werden. Module anderer Universitäten oder der ETH können nur auf Gesuch hin gewählt werden. Gesuche sind im Studiendekanat zu stellen. § 2.2.5 Masterstudium Das Masterstudium in Chemie setzt den Bachelorabschluss in Chemie an der Universität Zürich oder anderer anerkannter universitärer Hochschulen voraus. Im Masterstudium vertiefen die Studierenden ihr Wissen in zwei ausgewählten chemischen Richtungen sowie in anderen Teilen der Chemie (z.B. durch den Besuch von Spezialvorlesungen). Das Masterstudium kann zeitlich flexibel gestaltet werden und verlangt die Erarbeitung von 90 KP. Ein Abschluss erfolgt nach 3 Semestern. Wenn die Wahlmodule aus dem Bachelorstudium aus einem Nebenfachangebot stammen, können sie mit den entsprechenden Modulen im Masterstudium zusammen ein Nebenfach ergeben, welches in der Diplomurkunde erwähnt wird. Erste Erfahrungen in der Forschung werden im Masterstudium durch die Anfertigung einer “Master thesis” ermöglicht.

1. - 3. Semester Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Modulprüfunga / Periode CHE 420 Masterarbeit 40 420.1 Masterarbeit

420.2 Master-Vortrag P S

Nein

CHE 421 Masterprüfung 10 Ja CHE 422 Masterseminar Chemie

3 S Nein

a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis ߧ 29.

Wahlpflichtmodule Modul KP Typ Modulprüfunga /

Periode CHE 430 Anorg. Chemie VII 4 V+U Jab CHE 431 Org. Chemie VII 4 V+U Jab CHE 432 Physik. Chemie VIIc 4 V+U Ja, 3 CHE 441 Physik. Chemie VIIIc 4 V+U Ja, 3 CHE 433 Biophysikalische Chemie 4 V+U Jab CHE 434 Chemische Biologiec 4 V+U Jab CHE 443 Medicinal Chemistryc 4 V+U Jab

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Modul KP Typ Modulprüfunga / Periode

CHE 435 Projektpraktikum Anorg. Chemie 12 P Nein CHE 436 Projektpraktikum Org. Chemie 12 P Nein CHE 437 Projektpraktikum Physik. Chemie 12 P Nein a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29. b Der benotete Leistungsnachweis findet nicht notwendigerweise während der Prüfungsperiode statt. c Die Module folgender Paare finden alternierend in einem Zweijahreszyklus statt: CHE 432 und CHE 441, CHE 434 und CHE 443. Wenn beide

Module eines Paares belegt werden, dann gilt eines der beiden als Wahlmodul.

Wahlmodule 17 KP, mindestens 7 KP aus dem Lehrangebot des Fachbereiches Chemie / Biochemie (inklusive Spezialvorlesungen) § 2.2.6 Einzelheiten zum Masterstudium: Modulzusammensetzung Wahlpflichtmodule: Aus dem Angebot der erweiterten chemischen Kernfächer (CHE 430 – CHE 434, CHE 441, CHE 443) müssen zwei Module ausgewählt werden. Die zeitliche Abfolge der Module ist nicht vorgeschrieben, richtet sich aber nach dem Angebot der Modulverantwortlichen. Aus den drei chemischen Kernfächern muss ein Projektpraktikum belegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zum Projektpraktikum sind 120 KP aus dem Grundstudium und die drei absolvierten Chemiepraktika (CHE 321 – CHE 323) des Fachstudiums. Für die Zulassung zum Projektpraktikum ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium nicht erforderlich (s. § 2.2.5).

Wahlmodule: Von den 17 KP aus den Wahlmodulen müssen mindestens 7 KP aus dem Lehrangebot der Chemie / Biochemie stammen. Hierzu gehören auch die Spezialvorlesungen, welche für die chemische Wissensbreite massgebend sind. Spezialvorlesungen werden im Vorlesungsverzeichnis und / oder in der Wegleitung zum Studium publiziert. Sie können von Jahr zu Jahr thematisch vari-ieren. Die Wahlmodule können auf denjenigen des Bachelorstudiums aufbauend ein Nebenfach ergeben. Die Wahl einzelner Veranstaltungen ist möglich. Es gelten die Auswahlkriterien wie im Bachelorstudium. Masterarbeit: Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist das abgeschlossene Bachelor-studium und das Projektpraktikum. Mit der Masterarbeit kann nach Rücksprache mit dem verant-wortlichen Leiter bereits im 1. Semester begonnen werden. Die gesamte Masterarbeit dauert maximal 6 Monate. Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit. Das Modul Masterarbeit besteht aus dem Verfassen eines entsprechenden schriftlichen Berichtes sowie einem Vortrag über die Masterarbeit mit anschliessender Diskussion. Verantwortlich für die Leitung und Benotung ist ein Fakultätsmitglied, ein Titularprofessor / eine Titularprofessorin oder ein Privatdozierender / eine Privatdozierende. Die Masterarbeit wird mit einer Note bewertet. Der Mastertitel “MSc in Chemistry” wird erteilt, wenn die Master-Schlussprüfung bestanden ist und insgesamt 270 KP aus dem Studium vorliegen. § 2.2.7 Forschungs- / Berufspraktika Studierende, die ausserhalb des Regelcurriculums des Bachelorstudiums ergänzende Forschungs- oder Berufspraktika durchführen, können für diese Praktika Kreditpunkte erhalten, sofern sie nicht entlöhnt werden. Für eine Anrechnung ist vor Antritt des Praktikums ein vom Betreuer unterschriebener Antrag an die Studienberatung zu richten, in welchem der Umfang und der Inhalt des geplanten Forschungs-projektes zusammengefasst werden. Die Studienberatung entscheidet über die Anrechenbarkeit des Praktikums und über die zu vergebenden Kreditpunkte. Zur Erlangung der Kreditpunkte muss ein Praktikumsbericht angefertigt und vom Betreuer des Praktikums genehmigt werden. Total ist während der gesamten Dauer des Bachelorstudiums die Anrechnung von bis zu 4 KP aus Forschungs- / Berufs-praktika im Rahmen der Wahlmodule möglich.

§ 2.3 Prüfungen Nach Erfüllung eventueller Vorbedingungen (s. kommentiertes Vorlesungsverzeichnis) kann sich der Studierende für Module einschreiben. Damit erfolgt automatisch die Anmeldung zur Modulprüfung. Die Fristen der Einschreibung sind im allgemeinen Teil der Studienordnung § 6 geregelt.

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Vorbedingungen zur Modulprüfungszulassung (z.B. Übungsaufgaben) werden durch den Modul-verantwortlichen geregelt und im kommentierten Vorlesungsverzeichnis publiziert. Werden die Vor-bedingungen nicht erfüllt, gilt das Modul als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Für Prüfungsabmeldungen bei Verhinderung, Repetitionsmöglichkeiten nicht bestandener Prüfungen und Folgen nicht oder erfolglos abgelegter Wahlpflichtmodule sei auf die Rahmenverordnung für das Studium an der MNF (§ 30 ff.) respektive den allgemeinen Teil der Studienordnung verwiesen. Prüfungen für Module des Herbstsemesters finden in der 3. Prüfungsperiode (PP), für Module des Frühjahrsemesters in der 5. PP statt (§ 7 des Allgemeinen Teils A). Wiederholungen finden für die Module beider Semester in der 6. PP statt. Semester- oder themenübergreifende Modulprüfungen sind speziell geregelt. Die Prüfungsergebnisse müssen spätestens eine Woche nach der Prüfung vorliegen. Modulprüfungen werden benotet. Die Modalitäten zur Prüfungswiederholung sind in der Rahmenver-ordnung der MNF, § 25 respektive im allgemeinen Teil der Studienordnung, § 6 geregelt. Masterprüfung: Die Masterprüfung ist themenübergreifend und wird nach abgeschlossener Master-arbeit mündlich abgelegt. Die Studierenden weisen sich über ihre Fähigkeit aus, naturwissenschaftliche Zusammenhänge zu erfassen, zu erklären und kritisch zu diskutieren. Prüfungsinhalte der mündlichen Prüfungen werden durch die Examinatoren festgelegt und orientieren sich an den im jeweiligen Kernfach belegten Modulen, umfassen aber auch allgemeine Kenntnisse aus dem Bachelorstudium. Die mündliche Masterprüfung dauert 60 Minuten und wird von der Betreuerin oder vom Betreuer der Masterarbeit und einer oder einem Dozierenden des Instituts, die oder der nicht an der Masterarbeit beteiligt ist, durchgeführt. Die mündliche Masterprüfung und der Vortrag zur Masterarbeit finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Die oder der Kandidierende wird mindestens 3 Wochen vor der Prüfung über die oder den zweiten Prüfenden informiert. Masternote und Bachelornote: Der Bachelor- und Masterabschluss werden mit je einer Note bewertet. Diese ist das nach KP gewichtete Mittel der in den benoteten Modulen des Bachelor- respektive Masterstudienganges erworbenen Noten. Das nach KP gewichtete Mittel aller Noten der Pflicht- und Wahlpflichtmodule des Bachelor- res-pektive Masterstudiums ergibt die jeweilige Hauptfachnote.

§ 2.4 Chemie als Serviceveranstaltung Die Chemie führt die folgenden Serviceveranstaltungen für Studierende anderer Fachrichtungen durch.

Modul KP Das Modul besteht aus Typ Modul-prüfunga /

Periode

CHE 170 Allgemeine und Anorganische Chemie für die Biologie

4 CHE 170.1 Vorlesung Allgemeine und Anorganische Chemie für die Biologie

V+U

Ja, 2

CHE 171 Praktikum zu All-gemeine und Anorganische Chemie für die Biologie

4 CHE 171.1 Praktikum Allgemeine und Anorganische Chemie für die Biologie

P Nein

CHE 172 Organische Chemie für die Biologie

4 CHE 172.1 Vorlesung Organische Chemie für die Biologie

V+U Ja, 5

CHE 173 Praktikum zu Organische Chemie für die Biologie

4 CHE 173.1 Praktikum Organische Chemie für die Biologie

P Nein

CHE 152 Allgemeine Chemie für die Medizin

CHE 152.1 Vorlesung Allgemeine Chemie für die Medizin CHE 152.2 Praktikum Allgemeine Chemie für die Medizin

V

P

Ja, 2

Nein

CHE 153 Physik.-chem. Praktikum für die Biologie

4 CHE 153.1 Physik.-chem. Praktikum für die Biologie

P Nein

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Modul-prüfunga /

Periode

CHE 154 Physikalische Chemie I für die Biologie

2 CHE 154.1 Physikalische Chemie I für die Biologie

V Jab

CHE 155 Physikalische Chemie II für die Biologie

2 CHE 155.1 Physikalische Chemie II für die Biologie

V Jab

CHE 156 Allgemeine Chemie für Naturwissenschafter, 1. Teil°

5 CHE 101.1 Vorlesung Grundlagen der Chemie 1. Teil

V Ja, 3

CHE 157 Allgemeine Chemie für Naturwissenschafter, 2. Teil*

5 CHE 102.1 Vorlesung Grundlagen der Chemie 2. Teil

V Ja, 5

CHE 160 Allgemeine Chemie für die Veterinärmedizin

CHE 152.1 Vorlesung Allgemeine Chemie für die Medizin CHE 160.1 Praktikum Allgemeine Chemie für die Medizin

V

P

Ja, 2

CHE 400 Chemie für PHZH (Modul I)

3 Chemie für PHZH Modul I (CH S410) V Ja

CHE 401 Chemie für PHZH (Modul II)

2 Chemie für PHZH Modul II (CH S420) V Ja

CHE 402 Chemie für PHZH (Modul III)

3 Chemie für PHZH Modul III (CH S430) V Ja

CHE 403 Chemie für PHZH (Modul IV)

2 Chemie für PHZH Modul IV (CH S440) V Ja

CHE 404 Praktikum für PHZH (Modul V)

2 Chemie-Praktikum für PHZH (CH S450) P Nein

a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29. b Der benotete Leistungsnachweis findet nicht notwendigerweise während der Prüfungsperiode statt. ° Die Module CHE 156 und CHE 101 entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. * Das Modul CHE 157 und das Modul CHE 102 entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit.

§ 2.5 Chemie als Nebenfach Damit ein Abschluss im Nebenfach Chemie erlangt werden kann, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden: Für Studierende der Biologie und Biochemie mit Grundstudium Biologie: Zu den 16 KP aus dem Hauptfach-Curriculum werden 12 KP aus den Chemiemodulen des 2. – 5. Studienjahres (einschliess-lich CHE 153-155) verlangt.

Für Studierende der Biochemie mit Grundstudium Chemie / Biochemie werden zusätzlich 7 KP aus den Chemiemodulen des 3. – 5. Studienjahres verlangt. Für alle anderen Hauptfachrichtungen werden die Module CHE 156 / 157 oder CHE 101 / 102 sowie die Praktikumsmodule CHE 111 / 112 oder CHE 171 / 173 verlangt. Die restlichen Kreditpunkte sind aus den Chemiemodulen des 2. - 5. Studienjahres (einschliesslich CHE 153 - 155) zu erarbeiten. Der Gesamtumfang beträgt mindestens 30 KP. Für alle Varianten des Nebenfachs gilt, dass mindestens die Hälfte der KP aus benoteten Modulen stammen muss. Die Note des Nebenfachs ist das nach KP gewichtete Mittel aller benoteten Module des Nebenfachs.

§ 2.6 Nebenfach für Studierende mit Hauptfach Chemie Im Chemiestudium besteht keine Pflicht für ein Nebenfach. Ein Nebenfach, zum Beispiel Kristallo-graphie (siehe Teil C der Studienordnung), kann aber das Studium bereichern und für das berufliche Weiterkommen von grosser Bedeutung sein. Ein Nebenfach kann aus dem ganzen Angebot der

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Universität Zürich oder der schweizerischen universitären Hochschulen belegt werden. Stammt das Nebenfach nicht aus dem Angebot der Universität Zürich, bedarf es einer Bewilligung. Nebenfächer können aus Zeitgründen kaum vor dem 3. Studienjahr belegt werden. Die KP aus dem Nebenfach werden im 3. resp. 4. / 5. Studienjahr als Wahlmodule mit der entsprechenden maximalen Punktzahl angerechnet. Verschiedene Fachrichtungen bieten die Möglichkeit, Pflichtmodule aus dem Grundstudium (z.B. aus der Physik) zum Nebenfach auszubauen, wobei die KP der Pflichtmodule angerechnet werden. Damit kann das Nebenfach bereits im Bachelorstudium abgeschlossen werden. Das Nebenfach (es sind auch mehrere möglich) wird in der Master- oder Bachelorurkunde mit Note erwähnt.

§ 2.7 Übertrittsregelung Biologie – Chemie Der Übertritt vom Biologie- zum Chemiestudium kann nach dem abgeschlossenen 1. Studienjahr in Biologie ohne Auflagen erfolgen, sofern die durchschnittliche Note aller Module 5.0 oder besser beträgt und kein Modul mit einer Note schlechter als 4.5 beendet wurde.

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil B, Wirtschaftschemie

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5. Wirtschaftschemie § 1 Studiengänge

§ 1.1 Studienziele Der Studiengang Wirtschaftschemie an der Universität Zürich kann, je nach Studienumfang, mit einem Grad als „Bachelor of Science UZH in Wirtschaftschemie“ bzw. “Bachelor of Science UZH in Chemistry and Business Studies” oder „Master of Science UZH in Wirtschaftschemie“ bzw. “Master of Science UZH in Chemistry and Business Studies” abgeschlossen werden. Im Bachelorstudium Wirtschaftschemie wird den Studierenden solides Grundlagenwissen in den Fächern Chemie, Biochemie, Mathematik, Physik, Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen sowie in Mikro- und Makroökonomie vermittelt. Die Studierenden lernen auf dieser Stufe methodisch-wissenschaftliches Denken und Arbeiten. Der Bachelorabschluss ist Ausweis für eine allgemeine naturwissenschaftlich / wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung mit Schwerpunkt Chemie, aber nur geringfügiger Spezialisierung innerhalb der Chemie. Nach erfolgreich abgeschlossenem Bachelorstudium kann in drei zusätzlichen Studiensemestern ein Masterabschluss erreicht werden. Im Masterstudium spezialisieren sich die Studierenden in ausge-wählten Fächern und erhalten durch die Mitarbeit in aktuellen Projekten Einblick in die Forschung. Der MSc in “Chemistry and Business Studies“ ist die berufsbefähigende Qualifikation für akade-mische chemische Berufe mit solider Grundlagenausbildung in Disziplinen der Wirtschaftswissen-schaften und ist ausreichende wissenschaftliche Grundlage für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen mit Hauptfach Chemie. An den Abschluss als MSc in Chemistry and Business Studies kann sich ein Promotionsstudium anschliessen, das eine angeleitete und zunehmend selbstständige Forschungsarbeit beinhaltet und zum “Doctor scientiarum naturalium“ (Dr. sc. nat.) führt.

§ 1.2 Aufbau des Studiums Der Bachelorstudiengang Wirtschaftschemie beginnt mit einem viersemestrigen einheitlich ge-regelten Grundstudium mit festgelegtem Stundenplan. Mit Beginn des 3. Studienjahres können die Studierenden ihr Bachelorstudium über Wahlpflicht- und Wahlmodule der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF) und Module der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (WWF) in die eine oder andere Richtung vertiefen. Das Bachelorstudium Wirtschaftschemie wird nach dem 3. Studienjahr mit insgesamt mindestens 180 KP abgeschlossen. Das Masterstudium in Wirtschaftschemie baut auf dem Bachelorstudium auf und ist mit mindestens 90 KP abzuschliessen. Die 90 KP des Masterstudiums sind aus Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahl-modulen zu erarbeiten. Damit können die Studierenden ein individuelles Ausbildungsprofil selbst gestalten. Das Masterstudium kann zeitlich flexibel gestaltet werden und dauert in der Regel drei zusätzliche Semester. Eine eigenständige Forschungsarbeit schliesst das Masterstudium ab. Die angegebenen Studienzeiten sind idealtypisch und hängen von der Erarbeitung der geforderten Anzahl KP ab. § 2 Strukturierung der Studiengänge

§ 2.1 Vorbemerkung Die im Studiengang aufgeführten Module bestehen aus einzelnen oder zusammengefassten Lehrver-anstaltungen. Module sind in Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule und Wahlmodule aufgeteilt. Für deren Definition wird auf die Rahmenverordnungen der MNF und WWF verwiesen. Die KP werden für Module vergeben, deren Besuch von Vorbedingungen abhängig gemacht werden kann. Die Inhalte der Module können wechseln, ebenso wie die geforderten Leistungsnachweise. Die jeweils gültigen Inhalte und Bedingungen finden sich in den aktuellen, kommentierten Vorlesungsver-zeichnissen zum Studium der Chemie und der Wirtschaftswissenschaften. Werden die Inhalte der Module während eines Studienganges stark geändert, können Ersatzmodule definiert werden.

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§ 2.2 Detaillierte Strukturierung § 2.2.1 Bachelorstudiengang: Grundstudium Wirtschaftschemie Das zweijährige Grundstudium enthält im ersten Studienjahr Grundkurse in Chemie, Mathematik, Physik, Betriebswirtschaftslehre und betriebswirtschaftlichem Rechnungswesen sowie im Rahmen des Grundlagenpraktikums eine Einführung in Sicherheit und Umweltschutz. Im zweiten Studien-jahr wird die chemische und wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung mit Kursen in Anorganischer, Organischer und Physikalischer Chemie sowie in Mikroökonomie, Makroökonomie und Rech-nungswesen intensiviert. V = Vorlesung, U = Übung, P = Praktikum, KP = Kreditpunkte.

1. + 2. Semester Pflichtmodule der MNF Modul KP Das Modul besteht aus Typ Modulprüfunga /

Periode

CHE 101 Grundlagen der Chemie, 1. Teil°

6 CHE 101.1 Vorlesung Grundlagen der Chemie, 1. Teil CHE 101.2 Übungen Grundlagen der Chemie, 1. Teil

V

U

Ja, 3

CHE 102 Grundlagen der Chemie, 2. Teil*

6 CHE 102.1 Vorlesung Grundlagen der Chemie, 2. Teil CHE 102.2 Übungen Grundlagen der Chemie, 2. Teil

V

U

Ja, 5

CHE 111 Grundlagenprak-tikum der Chemie 1. Teil

8 CHE 111.1 Grundlagenpraktikum der Chemie 1. Teil

P Nein

CHE 112 Grundlagenprak-tikum der Chemie 2. Teil

8 CHE 112.1 Grundlagenpraktikum der Chemie 2. Teil

P Nein

MAT 184 Mathematik für die Chemie I

4 MAT 184.1 Vorlesung Mathematik für die Chemie I MAT 184.2 Übungen Mathematik für die Chemie I

V

U

Ja, 3

MAT 185 Mathematik für die Chemie II

4 MAT 185.1 Vorlesung Mathematik für die Chemie II MAT 185.2 Übungen Mathematik für die Chemie II

V

U

Ja, 5

PHY 117 Physik I 6 PHY 117.1 Physik I PHY 117.2 Übungen / Praktikum Physik I

V U+P

Ja, 2

PHY 127 Physik II 6 PHY 127.1 Physik II PHY 127.2 Übungen / Praktikum Physik II

V U+P

Ja, 5

a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29. °Das Modul CHE 101 und das Modul CHE 156 entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. *Das Modul CHE 102 und das Modul CHE 157 entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. Pflichtmodule der WWF Modul KP Typ Modulprüfunga / Periode

BWL I 3 V+U Ja, 1 Financial Accounting 6 V+U Ja, 1 BWL II 6 V+U Ja, 4 a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29.

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3. + 4 Semester Pflichtmodule der MNF Modul KP Typ Modulprüfunga / Periode

CHE 205 Anorg. Chemie I 3 V+U Ja, 3 CHE 206 Anorg. Chemie II 3 V+U Ja, 5 CHE 207 Anorg. Chemie Praktikum I 5 P Nein CHE 208 Org. Chemie I 3 V+U Ja, 3 CHE 209 Org. Chemie II 5 V+U Ja, 5 CHE 211 Physik. Chemie I 5 V+U Ja, 3 CHE 212 Physik. Chemie II 5 V+U Ja, 5 CHE 213 Physik. Chemie Praktikum I 5 P Nein CHE 214 Spektroskopie 4 V+U Nein a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29. Pflichtmodule der WWF Modul KP Typ Modulprüfunga / Periode Mikroökonomik I 9 V+U Ja, 1 Makroökonomik I 9 V+U Ja, 4 Financial Reporting 3 V+U Ja, 4 a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29.

§ 2.2.2 Leistungsnachweise und Prüfungen zum Grundstudium Wirtschaftschemie Für die Leistungsnachweise und Prüfungsmodalitäten der Pflichtmodule des Grundstudiums wird auf die jeweils aktuellen, kommentierten Vorlesungsverzeichnisse zum Studium der Chemie und der Wirtschaftswissenschaften verwiesen. § 2.2.3 Bachelorstudiengang: Fachstudium Wirtschaftschemie Das Bachelorfachstudium in Wirtschaftschemie beginnt mit dem 5. Semester und dem Nachweis von mindestens 120 KP aus dem Grundstudium oder aus anerkannten Lehrveranstaltungen anderer uni-versitärer Hochschulen.

Im Bachelorfachstudium wird vertieftes Wissen in anorganischer und organischer Chemie sowie in Biochemie und Betriebswirtschaft vermittelt. Wahlpflicht- und Wahlmodule dienen verstärkt der Spezialisierung, deren Ausrichtung die Studierenden nach ihren Interessen selbst bestimmen.

Einzelne, beim Eintritt ins Fachstudium noch nicht erreichte Leistungsnachweise, können ausnahms-weise und nur nach Bewilligung durch den zuständigen Studienberater am nächstmöglichen Termin nachgeholt werden.

5. + 6. Semester Pflichtmodule der MNF Modul KP Typ Modulprüfunga / Periode CHE 210 Org. Chemie Praktikum I 5 P Nein CHE 315 Anorg. Chemie III 4 V+U Ja, 3 CHE 317 Org. Chemie III 4 V+U Ja, 3 BCH 201 Biochemie I° 4 V Ja, 2 BCH 202 Biochemie II* 4 V Ja, 5 a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29. ° Das Modul BCH 201 ist dasselbe Modul wie BCH 210; diese zwei identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit. * Das Modul BCH 202 ist dasselbe Modul wie BCH 220; diese zwei identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit.

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Wahlpflichtmodule der MNF Modul KP Typ Modulprüfungb / Periode

CHE 316 Anorg. Chemie IV 4 V+U Ja, 5 CHE 318 Org. Chemie IV 4 V+U Ja, 5 CHE 320 Physik. Chemie IV 4 V+U Ja, 5 CHE 321 Anorg. Chemie Praktikum IIa 6 P Nein CHE 322 Org. Chemie Praktikum IIa 6 P Nein CHE 323 Physik. Chemie Praktikum IIa 6 P Nein a kann auch im Masterstudium absolviert werden b Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29. Pflichtmodule der WWF Modul KP Typ Modulprüfunga / Periode

BWL III 6 V+U Ja a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29.

Wahlmodule 21 KP, davon mindestens 12 KP aus dem Lehrangebot der WWF. § 2.2.4 Einzelheiten zum Fachstudium: Modulzusammensetzung Wahlpflichtmodule: Aus dem Wahlpflichtbereich der MNF müssen mindestens 10 KP erarbeitet werden. Diese müssen aus einem der drei Fächer anorganische, organische bzw. physikalische Chemie stammen (Vorlesung + Praktikum aus demselben Teilgebiet).

Wahlmodule: Im 3. Studienjahr müssen Wahlmodule belegt werden, welche eine Verbreiterung oder Vertiefung der Studienrichtung ermöglichen. Von den 21 KP aus den Wahlmodulen müssen mindestens 12 KP aus dem Lehrangebot der WWF stammen. Module anderer Universitäten oder der ETH können nur auf Gesuch hin gewählt werden. Gesuche sind im Studiendekanat zu stellen. Module aus dem Angebot des Departements Management, Technologie und Ökonomie (DMTEC) der ETH sind von der Gesuchspflicht ausgenommen, sofern sie zusätzlich zu den 12 KP aus der WWF belegt werden. § 2.2.5 Masterstudium Das Masterstudium in Wirtschaftschemie setzt den Bachelorabschluss in Wirtschaftschemie an der Universität Zürich oder einen äquivalenten Abschluss anderer anerkannter universitärer Hochschu-len voraus. Im Masterstudium vertiefen die Studierenden ihr Wissen in einer ausgewählten chemischen Rich-tung und in den Wirtschaftswissenschaften durch den Besuch von Vorlesungen und Praktika. Das Masterstudium kann zeitlich flexibel gestaltet werden und verlangt die Erarbeitung von insgesamt 90 KP. Erste Erfahrungen in der Forschung werden im Masterstudium durch die Anfertigung einer Masterarbeit gemacht. § 2.2.6 Einzelheiten zum Masterstudium Wahlpflichtmodule: Aus den Wahlpflichtmodulen der MNF sind mindestens 12 KP aus den Prakti-ka und 4 KP aus den Vorlesungen und 3 KP aus den Seminaren zu erarbeiten. Wahlmodule: Von den 17 KP aus den Wahlmodulen müssen mindestens 8 KP aus dem Lehran-gebot der WWF stammen. Module anderer Universitäten oder der ETH können nur auf Gesuch hin gewählt werden. Gesuche sind im Studiendekanat zu stellen. Module aus dem Angebot des Departements Management, Technologie und Ökonomie (D-MTEC) der ETH sind von der Gesuchspflicht ausgenommen, sofern sie zusätzlich zu den 8 KP aus der WWF belegt werden. Masterarbeit: Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist das abgeschlossene Bachelor-studium und 12 KP aus den Praktika-Wahlpflichtmodulen der MNF. Mit der Masterarbeit kann nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Leiter bereits im 1. Semester des Masterstudiums begonnen werden. Die gesamte Masterarbeit dauert maximal sechs Monate.

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Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit. Sie ist schriftlich niederzulegen und in einem Vortrag mit anschliessender Diskussion zu präsentieren. Verantwortlich für die Leitung und Benotung ist ein Mitglied der MNF, ein Titularprofessor / eine Titularprofessorin oder ein Privatdozierender / eine Privatdozierende der MNF. Die Masterarbeit wird mit einer Note bewertet. Masterprüfung: Voraussetzung für die themenübergreifende Masterprüfung ist die fertiggestellte Masterarbeit. Die Masterprüfung kann bereits im 1. Jahr des Masterstudiums abgelegt werden. In dieser Prüfung weisen sich die Studierenden über ihre Fähigkeit aus, naturwissenschaftliche und insbesondere chemische Zusammenhänge zu erfassen, zu erklären und kritisch zu diskutieren. Prüfungsmodi werden durch das Institut für Chemie festgelegt. Der Mastertitel “MSc in Chemistry and Business Studies“ wird erteilt, wenn die Master-Schluss-prüfung bestanden ist und mindestens 90 KP aus dem Masterstudium vorliegen.

1. - 3. Semester Pflichtmodule der MNF Modul KP Typ Modulprüfunga / Periode

WCH 401 Wirtschaftschemie I 2 V Ja, 3 WCH 402 Wirtschaftschemie II 2 V Ja, 5 CHE 420 Masterarbeit 40 P / S Nein CHE 421 Masterprüfung 10 Ja a Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29.

Wahlpflichtmodule der MNF: Praktika Modul KP Typ Modulprüfungb / Periode

CHE 321 Anorg. Chemie Praktikum IIa 6 P Nein CHE 322 Org. Chemie Praktikum IIa 6 P Nein CHE 323 Physik. Chemie Praktikum IIa 6 P Nein WCH 403 Industriepraktikum 12 P Nein CHE 435 Projektpraktikum Anorg. Chemie 12 P Nein CHE 436 Projektpraktikum Org. Chemie 12 P Nein CHE 437 Projektpraktikum Physik. Chemie 12 P Nein a falls nicht schon im 3. Studienjahr absolviert b Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29. Wahlpflichtmodule der MNF: Vorlesungen Modul KP Typ Modulprüfungb / Periode

CHE 324 Anorg. Chemie V 4 V+U Jac CHE 325 Anorg. Chemie VI 4 V+U Ja, 5 CHE 430 Anorg. Chemie VII 4 V+U Jac CHE 326 Org. Chemie V 4 V+U Ja, 3 CHE 327 Org. Chemie VI 4 V+U Ja, 5 CHE 431 Org. Chemie VII 4 V+U Ja, 3 CHE 328 Physik. Chemie V 4 V+U Ja, 3 CHE 329 Physik. Chemie VI 4 V+U Ja, 5 CHE 432 Physik. Chemie VIId 4 V+U Ja, 3 CHE 441 Physik. Chemie VIIId 4 V+U Ja, 3 CHE 433 Biophysikalische Chemie 4 V+U Jac

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Modul KP Typ Modulprüfungb / Periode

CHE 434 Chemische Biologied 4 V+U Jac CHE 443 Medicinal Chemistryd 4 V+U Jac b Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29. c Der benotete Leistungsnachweis findet nicht notwendigerweise während der Prüfungsperiode statt. d Die Module folgender Paare finden alternierend in einem Zweijahreszyklus statt: CHE 432 und CHE 441, CHE 434 und CHE 443.

Wahlpflichtmodule der MNF: Seminare Modul KP Typ Modulprüfungb / Periode

WCH 404 Masterseminar Wirtschaftschemie 3 S Nein CHE 422 Masterseminar Chemie 3 S Nein b Zu “Modulprüfungen” und “andere Leistungsnachweise” s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, § 21 bis § 29. Wahlmodule 17 KP, mindestens 8 KP aus dem Lehrangebot der WWF.

§ 2.3 Prüfungen Nach Erfüllung eventueller Vorbedingungen (siehe kommentiertes Vorlesungsverzeichnis) kann sich der / die Studierende für Module einschreiben. Damit erfolgt automatisch die Anmeldung zur Modulprü-fung. Die Fristen der Einschreibung sind in den Studienordnungen der MNF und der WWF geregelt. Vorbedingungen zur Modulprüfungszulassung (z. B. Übungsaufgaben) werden durch den Modul-verantwortlichen / die Modulverantwortliche geregelt und im kommentierten Vorlesungsverzeichnis publiziert. Werden die Vorbedingungen nicht erfüllt, gilt das Modul als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Für Prüfungsabmeldungen bei Verhinderung, Repetitionsmöglichkeiten nicht bestandener Prüfungen und Folgen nicht oder erfolglos abgelegter Pflicht- und Wahlmodule wird auf die Rahmenver-ordnungen respektive den allgemeinen Teil der Studienordnungen der MNF und WWF verwiesen. Modulprüfungen werden benotet. Die Modalitäten zur Prüfungswiederholung sind in den Rahmen-verordnungen respektive im allgemeinen Teil der Studienordnungen der MNF und WWF geregelt. Masterprüfung: Die Masterprüfung ist themenübergreifend und wird nach abgeschlossener Master-arbeit mündlich abgelegt. Die Studierenden weisen sich über ihre Fähigkeit aus, naturwissenschaft-liche Zusammenhänge zu erfassen, zu erklären und kritisch zu diskutieren. Prüfungsinhalte der mündlichen Prüfungen werden durch die Verantwortlichen der Wahlpflichtmodule festgelegt und orientieren sich an den im jeweiligen Kernfach belegten Modulen, umfassen aber auch allgemeine Kenntnisse aus dem Bachelorstudium. Die mündliche Masterprüfung dauert 60 Minuten und wird von der Betreuerin oder vom Betreuer der Masterarbeit und einer oder einem Dozierenden des Instituts, die oder der nicht an der Masterarbeit beteiligt ist, durchgeführt. Die mündliche Masterprüfung und der Vortrag zur Masterarbeit finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Die oder der Kandidierende wird mindestens 3 Wochen vor der Prüfung über die oder den zweiten Prüfenden informiert. Masternote und Bachelornote: Der Bachelor- und Masterabschluss wird mit je einer Note bewertet. Diese ist das nach KP gewichtete Mittel der in den benoteten Modulen des Bachelor- respektive Masterstudienganges erworbenen Noten. Das nach KP gewichtete Mittel aller Noten der Pflicht- und Wahlpflichmodule des Bachelor- respektive Masterstudiums ergibt die jeweilige Hauptfachnote.

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§ 2.4 Übertrittsregelung Wirtschaftschemie - Chemie4 Der Übertritt vom Wirtschaftschemie- zum Chemiestudium kann nach abgelegtem Grundstudium oder nach abgelegtem Bachelorstudium (siehe § 1.2 der Studienordnung Chemie) erfolgen. Um einen “BSc in Chemistry“ über das Grundstudium Wirtschaftschemie zu erlangen, werden neben den Modulen des 3. Studienjahres des Studiengangs Chemie zusätzlich die Module CHE 103 (Informatik) sowie CHE 210 (OCPI) verlangt, für den “MSc in Chemistry“ neben den Modulen des Masterstudiengangs Chemie zusätzlich die Module BCH 201 und BCH 202. Diese zusätzlichen Module sind Pflichtmodule, die Kreditpunkte können aus dem Kontingent der Wahlmodule abgedeckt werden. Die bereits absolvierten Module der BWL respektive VWL können zu einem Nebenfach ausgebaut werden. Einzelheiten können den Reglementen der WWF zum Nebenfachstudium entnommen werden. Ein Übertritt in das Masterstudium Chemie nach einem erfolgreichen Bachelorabschluss in Wirt-schaftschemie erfordert eine erfolgreiche Teilnahme an Modul CHE 319, sowie an mindestens zwei der drei Praktikumsmodule CHE 321, CHE 322 und CHE 323. Sofern nicht schon im Bachelor-studium geschehen, sind diese Module im Masterstudium nachzuholen. Die entsprechende Anzahl Kreditpunkte kann aus dem Kontingent der Wahlmodule des Masterstudiengangs (maximal 17 KP) abgedeckt werden.

4 Fakultätsversammlung vom 1. Juni 2006

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6. Biochemie § 1. Studiengang § 1.1 Studienziele Der Studiengang Biochemie an der Universität Zürich kann mit einem Grad als “Bachelor of Science UZH in Biochemie“ bzw. “Bachelor of Science UZH in Biochemistry”, “Master of Science UZH in Biochemie” bzw. “Master of Science UZH in Biochemistry” abgeschlossen werden. Der Bachelorstudiengang Biochemie vermittelt die relevanten Grundlagen in Chemie, Physik, Mathematik, Molekularbiologie, Biochemie und Biophysik. Der Bachelorabschluss Biochemie befähigt zu Berufstätigkeiten, die eine breitgefächerte naturwissenschaftliche Ausbildung verlangen. Der Masterstudiengang Biochemie baut auf einem Bachelorabschluss in Biochemie auf. Der Studiengang vermittelt Fachwissen in Strukturbiologie, Protein Engineering und Biochemie. Der Masterabschluss in Biochemie ist die berufsbefähigende Qualifikation für biochemische Forschungstätigkeiten. An den MSc-Abschluss kann sich ein Promotionsstudium anschliessen, welches eine zunehmend selbstständige Forschungsarbeit beinhaltet und zum Doktorgrad (Dr. sc. nat.) führt. Der Doktorgrad wird weltweit als Qualifikation für die Befähigung zur selbständigen Forschung in einem Bereich der Lebenswissenschaften anerkannt.

§ 1.2 Aufbau des Studiums Die Richtstudienzeit im Bachelorstudiengang Biochemie beträgt sechs Semester. Der Bachelor-studiengang beginnt mit dem 2-jährigen Grundstudium, das für Studierende der Chemie und Studierende der Biochemie identisch ist. Im Grundstudium müssen 120 Kreditpunkte erworben werden. Im Fachstudium Biochemie (3. Studienjahr, Umfang 60 Kreditpunkte) erfolgt die fachliche Spezialisierung. Das Bachelorstudium Biochemie wird nach dem 3. Studienjahr mit insgesamt 180 Kreditpunkten abgeschlossen (“Bachelor of Science UZH in Biochemie, Chemistry / Biophysics Track” bzw. “Bachelor of Science UZH in Biochemistry, Chemistry / Biophysics Track”). Das Fachstudium Biochemie kann auch nach dem absolvierten Grundstudium Biologie angegangen werden. Der Abschluss nach dem 3. Studienjahr lautet dann: “Bachelor of Science UZH in Biochemie, Biology Track” bzw. “Bachelor of Science UZH in Biochemistry, Biology Track”. Der BSc in Biochemie ist Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Biochemie. Die Richtstudienzeit beträgt drei Semester. Der Masterstudiengang schliesst eine 6-monatige Forschungsarbeit (Masterarbeit) ein und wird mit dem “Master of Science UZH in Biochemie” bzw. “Master of Science UZH in Biochemistry” abgeschlossen. Um den Mastergrad zu erlangen, sind 90 Kreditpunkte erforderlich. Der Mastergrad ist die Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudium. § 2. Strukturierung der Studiengänge

§ 2.1 Bachelorstudiengang Biochemie § 2.1.1 Grundstudium Chemie / Biochemie VL = Vorlesung, VU = Vorlesung mit integrierter Übung, UE = Übung, PR = Praktikum, SE = Seminar, BL = Blockkurs, KP = Kreditpunkte.

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1. Semester Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

CHE 101 Grundlagen der Chemie, 1. Teil°

6 CHE 101.1 Vorlesung Grundlagen der Chemie 1. Teil

CHE 101.2 Übung Grund-lagen der Chemie 1. Teil

VL

UE

Ja, 3

CHE 111 Grundlagenpraktikum der Chemie, 1. Teil

8 CHE 111.1 Grundlagen-praktikum der Chemie 1. Teil

PR Nein

MAT 184 Mathematik für die Chemie I

4 MAT 184.1 Mathematik für die Chemie I

MAT 184.2 Übungen Mathe-matik für die Chemie I

VL

UE

Ja, 3

PHY 117 Physik I für Studierende der Biologie und der Chemie

6

VL UE

Ja, 2

BIO 117 Molekulare und klassische Genetik für Nicht-Biologiestudierende*

6

VU PR

Ja, 2

°Die Module CHE 101 und CHE 156 entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. *Das Modul BIO 117 entspricht dem Modul BIO 111 in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit.

2. Semester

Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

CHE 102 Grundlagen der Chemie, 2. Teil*

6 CHE 102.1 Vorlesung Grund-lagen der Chemie, 2. Teil

CHE 102.2 Übung Grundla-gen der Chemie, 2. Teil

VL

UE

Ja, 5

CHE 112 Grundlagenpraktikum der Chemie, 2. Teil

8 CHE 112.1 Grundlagenprakti-kum der Chemie 2. Teil

PR Nein

MAT 185 Mathematik für die Chemie II

4 MAT 185.1 Mathematik für die Chemie II

MAT 185.2 Übungen Mathe-matik für die Chemie II

VL

UE

Ja, 5

PHY 127 Physik II für Studierende der Biologie und der Chemie

6 VL UE

Ja, 5

CHE 103 Einführung in die Informatik für Studierende der Chemie und Biochemie

3 VU UE

Nein

*Die Module CHE 102 und CHE 157 entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit.

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Wahlpflichtmodule Aus BIO 122, 123, 124, 125, 142 oder 143 sind 3 KP (mit Prüfung, Periode 5) zu erarbeiten.

3. Semester

Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

CHE 205 Anorganische Chemie I 3 VU Ja, 3 CHE 208 Organische Chemie I 3 VU Ja, 3 CHE 211 Physikalische Chemie I 5 CHE 211.1

CHE 211.2 VU U

Ja, 3

CHE 213 Physikalisch-chemisches Praktikum I

5 PR Nein

CHE 214 Anwendung spektrosko-pischer Methoden in der Chemie

4 VU Nein

CHE 215 Mathematische Probleme in der Chemie

2 VU Ja, 3

BCH 201 Biochemie I1 4 VL Ja, 2 BCH 211 Übungen zu Biochemie I 1 UE Ja BCH 203 Biochemisches Praktikum 5 PR Ja 1 Das Modul BCH 201 ist dasselbe Modul wie BCH 210; diese zwei identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit.

4. Semester Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

CHE 206 Anorganische Chemie II 3 VU Ja, 5 CHE 207 Anorganisch-chemisches

Praktikum I 5 PR Nein

CHE 209 Organische Chemie II 5 VU Ja, 5 CHE 210 Organisch-chemisches

Praktikum I 5 PR Nein

CHE 212 Physikalische Chemie II 5 VU Ja, 5 BCH 202 Biochemie II2 4 VL Ja, 5 BCH 221 Übungen zu Biochemie II 1 UE Ja 2 Das Modul BCH 202 ist dasselbe Modul wie BCH 220; diese zwei identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit.

§ 2.1.2. Grundstudium Biologie (Studienordnung Biologie ist verbindlich)

1. Semester Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BIO 111* Molekulare und klassische Genetik

6 VU PR

Ja, 2

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil B, Biochemie

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BIO 112 Zellbiologie 3 VU PR

Ja, 2

BIO 113 Evolution 3 VU PR

Ja, 2

MAT 182 Analysis für die Naturwis-senschaften

6 MAT 182.1 Vorlesung MAT 182.2 Übungen

VL UE

Ja, 2

CHE 170 Allgemeine und An-organische Chemie für die Biologie

4 VU

Ja, 2

CHE 171 Praktikum zu Allgemeine und Anorganische Chemie für die Biologie

4 PR Nein

* Dem Modul BIO 111 entspricht das Modul BIO 117 in Bezug auf Anrechenbarkeit und Fehlversuche. Wahlmodule (4 KP) Gemäss den Empfehlungen der Wegleitung für das Studium der Biologie.

2. Semester Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BIO 121 Biodiversität: Wirbellose, Wirbeltiere, Pilze

6 VL PR

Ja, 5

BIO 122 Verhalten und Hormon-physiologie

3 VL PR

Ja, 5

BIO 123 Evolution und Biodiversität: Pflanzen

3 VL PR

Ja, 5

MAT 183 Stochastik für die Naturwissenschaften

6 MAT 183.1 Vorlesung MAT 183.2 Übungen

VL UE

Ja, 5

CHE 172 Organische Chemie für die Biologie

4 VU

Ja, 5

CHE 173 Praktikum zu Organische Chemie für die Biologie

4 PR Nein

Wahlmodule (4 KP) Gemäss den Empfehlungen der Wegleitung für das Studium der Biologie.

3. Semester Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BIO 131 Form und Funktion der Pflanzen

6 VU PR

Ja, 2

BIO 132 Molekularbiologie, Mikrobiologie

3 VL PR

Ja, 2

BIO 133 Anthropologie 3 VL PR

Ja, 2

BCH 210 Biochemie I1 4 VL Ja, 2 BCH 204 Biochemisches Praktikum

für die Biologie, Teil 1 2 PR Ja

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

CHE 154 Physikalische Chemie I für die Biologie*

2 VL Ja

PHY 117 Physik I für Studierende der Biologie und der Chemie

6 VU PR

Ja, 2

* Pflichtmodul bei Übertritt ins Fachstudium Biochemie (Biology Track) 1 Das Modul BCH 210 ist dasselbe Modul wie BCH 201; diese zwei identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit. Wahlmodule (4 KP) Gemäss Vorlesungsverzeichnis, Vorschläge für Wahlmodule Biologie.

4. Semester Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BIO 141 Ökologie und Biodiversität 6 VL PR

Ja, 5

BIO 142 Entwicklungsbiologie 3 VL PR

Ja, 5

BIO 143 Neurobiologie 3 VL PR

Ja, 5

BCH 220 Biochemie II2 4 VL Ja, 5 BCH 205 Biochemisches Praktikum

für die Biologie, Teil 2 2 PR Ja

CHE 155 Physikalische Chemie II für die Biologie*

2 VL Ja

PHY 127 Physik II für Studierende der Biologie und der Chemie

6 VL UE

Ja, 5

* Pflichtmodul bei Übertritt ins Fachstudium Biochemie (Biology Track) 2 Das Modul BCH 220 ist dasselbe Modul wie BCH 202; diese zwei identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und

Anrechenbarkeit.

Wahlmodule (4 KP) Gemäss Vorlesungsverzeichnis, Vorschläge für Wahlmodule Biologie. § 2.1.3. Fachstudium Biochemie Voraussetzung für das Fachstudium sind 120 KP (entweder aus dem Grundstudium Chemie / Bio-chemie, oder aus dem Grundstudium Biologie). Ausnahmen bedürfen der Bewilligung durch das Biochemische Institut. Charakteristisch für das Fachstudium sind die Blockkurs Module. Diese Module dauern in der Regel 3.5 oder 7 Wochen, jeweils von Dienstag Mittag bis Freitag.

5. und 6. Semester Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BCH 301 Molekulare Zellbiologie 6 BCH 301.1 Molekulare Zellbiologie

BCH 301.2 Molekulare Zellbiologie, Übungen

VL

UE

Ja, 2

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BCH 303 Methods in Biochemistry 18 BL Ja BCH 304 Protein Biophysics 6 VU Ja, 5 BCH 306 Biochemical and

Biophysical Methods 12 BL Ja

BCH 305 Molecular Medicine 5 VU Ja, 5 Wahlmodule Aus dem Angebot der Life Sciences der schweizerischen universitären Hochschulen müssen 13 KP erworben werden. Der Leistungsnachweis für ein Modul, allfällige Vorbedingungen für die Zulassung zur Modulprüfung sowie die Gewichtung verschiedener Klausuren innerhalb eines Moduls werden vom Modulverant-wortlichen festgelegt und im kommentierten Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben. Der BSc wird verliehen, wenn im Studium insgesamt 180 KP erreicht worden sind. Für die Benotung zählen die nach KP gewichteten Noten der benoteten Module des Bachelorstudiengangs. Der nach erfolgreich abgeschlossenem Bachelorstudium verliehene Titel lautet bei absolviertem Grundstudium Chemie/Biochemie: “Bachelor of Science UZH in Biochemie, Chemistry / Biophysics Track” “Bachelor of Science UZH in Biochemistry, Chemistry / Biophysics Track” bzw. bei absolviertem Grundstudium Biologie: “Bachelor of Science UZH in Biochemie, Biology Track” bzw. “Bachelor of Science UZH in Biochemistry, Biology Track”

§ 3. Masterstudiengang Biochemie Voraussetzung für den Eintritt in das Masterstudium Biochemie ist der BSc in Biochemie der Universität Zürich oder ein äquivalenter Abschluss anderer anerkannter universitärer Hochschulen. Das Masterstudium vertieft die Ausbildung in Biochemie. Schwerpunkt ist die angeleitete experi-mentelle Arbeit an einem Forschungsprojekt im Rahmen der Masterarbeit. Es müssen 90 KP erarbeitet werden.

1. - 3. Semester Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BCH 401 Bioinformatics I* 6 BCH 401.1 Lecture course BCH 401.2 Exercise tutorial

VL UE

Ja

BCH 408 Research Project 12 PR Nein BCH 420 Advanced Protein

Engineering 2 VU Ja

BCH 501 Masterarbeit+ 45 Nein BCH 502 Biochemie im Überblick 10 Ja BCH 630 Protein Crystallography

and Protein Structure Validation

3 VU Ja

*Gemeinsames Modul mit ETH. +Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist der erfolgreiche Abschluss des Moduls BCH408 (Research Project).

Wahlpflichtmodule Mindestens 8 KP müssen aus der Auswahl der Wahlpflichtmodule erworben werden.

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BCH 403 Progress Reports 1 SE Nein BCH 405 Research Seminar 1 SE Nein BIO 336 From DNA to Diversity 2 VL Ja BIO 365 Foundations of Molecular

Evolution 2 VL Ja

CHE 319 Physikalische Chemie III: Spektroskopie

4 VU Ja, 3

CHE 320 Physikalische Chemie IV: Statistische Mechanik

4 VU Ja, 5

CHE 324 Anorganische Chemie V: Strukturelle und mechanistische Bioanorganik

4 VU Ja

CHE 326 Organische Chemie V: Biosynthese von Naturstoffen

4 VU Ja, 3

CHE 434 Chemische Biologie 4 VU Ja CHE443 Medicinal Chemistry 4 VU Ja

Wahlmodule Benötigte KP können aus dem Angebot der Life Sciences der schweizerischen universitären Hoch-schulen erworben werden. Der Leistungsnachweis für ein Modul, allfällige Vorbedingungen für die Zulassung zur Modulprüfung sowie die Gewichtung verschiedener Klausuren innerhalb eines Moduls werden vom Modulverantwortlichen festgelegt und im kommentierten Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben. Im Modul “Biochemie im Überblick“ (nach Abschluss der Masterarbeit) haben sich die Studierenden über ihre Fähigkeit auszuweisen, aufgrund der absolvierten Studien biochemische Grundlagen anwenden zu können und Zusammenhänge erfassen und erklären zu können. Für die Benotung zählen die nach KP gewichteten Noten der benoteten Module des Masterstudien-ganges. Der nach erfolgreich abgeschlossenem Masterstudium verliehene Titel lautet: “Master of Science UZH in Biochemie“ bzw. “Master of Science UZH in Biochemistry“.

§ 4 Nebenfach für Studierende mit Hauptfach Biochemie Im Biochemiestudium besteht keine Nebenfachpflicht. Ein Nebenfach kann aber aus allen Neben-fachangeboten der MNF frei gewählt werden. Bei der Wahl eines Nebenfachs ausserhalb der MNF muss ein Gesuch an das Studiendekanat gestellt werden.

§ 5 Nebenfach Biochemie (für Studierende der Biologie oder Chemie siehe § 5.1 bzw. § 5.2) Das Nebenfach Biochemie umfasst mindestens 30 KP und setzt sich aus 11 Pflichtmodulen zusammen.

Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

CHE 170 Allgemeine und An-organische Chemie für die Biologie

4 VU

Ja, 2

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

CHE 171 Praktikum zu Allgemeine und Anorganische Chemie für die Biologie

4 PR Nein

CHE 172 Organische Chemie für die Biologie

4 VU

Ja, 5

CHE 154 Physikalische Chemie I für die Biologie

2 VL Ja

CHE 155 Physikalische Chemie II für die Biologie

2 VL Ja

BCH 210 Biochemie I 4 VL Ja, 2 BCH 211 Übungen zu Biochemie I 1 UE Ja BCH 220 Biochemie II 4 VL Ja, 5 BCH 221 Übungen zu Biochemie II 1 UE Ja BCH 204 Biochemisches Praktikum

für die Biologie, Teil 1 2 PR Ja

BCH 205 Biochemisches Praktikum für die Biologie, Teil 2

2 PR Ja

§ 5.1 Nebenfach Biochemie für Studierende der Biologie Das Nebenfach Biochemie für Studierende der Biologie umfasst mindestens 22 KP, die aus der Liste der Wahlpflichtmodule erworben werden müssen. Die Module CHE 154 und CHE 155 müssen gewählt werden. Dieses Nebenfach baut auf den Biochemie Pflichtmodulen (12 KP) des Grundstudiums Biologie auf.

Wahlpflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

CHE 154 Physikalische Chemie I für die Biologie

2 VL Ja

CHE 155 Physikalische Chemie II für die Biologie

2 VL Ja

BCH 304 Protein Biophysics 6 VU Ja, 5 BCH 306 Biochemical and

Biophysical Methods 12 BL Ja

BCH 308 Experimentelle Biochemie

6 BL Ja

§ 5.2 Nebenfach Biochemie für Studierende der Chemie Das Nebenfach Biochemie für Studierende der Chemie umfasst mindestens 17 KP, die aus der Liste der Wahlpflichtmodule erworben werden müssen. Dieses Nebenfach baut auf den Biochemie Pflichtmo-dulen (15 KP) des Grundstudiums Chemie/Biochemie auf.

Wahlpflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BCH 301 Molekulare Zellbiologie 6 BCH 301.1 Molekulare Zellbio-logie BCH 301.2 Molekulare Zellbio-logie, Übungen

VL

UE

Ja, 2

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BCH 304 Protein Biophysics 6 VU Ja, 5 BCH 305 Molecular Medicine 5 VU Ja, 5 BCH 306 Biochemical and

Biophysical Methods 12 BL Ja

BCH 308 Experimentelle Biochemie

6 BL Ja

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7. Biologie § 1 Allgemeines Der Studiengang Biologie an der Universität Zürich kann je nach Studienumfang mit einem Grad als “Bachelor of Science UZH in Biologie” bzw. “Bachelor of Science UZH in Biology”, „Master of Science UZH in Biologie“ bzw. “Master of Science UZH in Biology” oder “Doctor scientiarum naturalium” (Dr.sc.nat. = PhD) abgeschlossen werden. Der Bachelorabschluss ist der Ausweis über eine allgemeine naturwissenschaftliche Bildung mit Schwerpunkt Biologie. Er eignet sich als Basis für Weiterbildungsprogramme verschiedenster Art. Aufbauend auf der Bachelorstufe kann mit drei weiteren Studiensemestern der Masterabschluss erreicht werden. Er attestiert eine Spezialisierung innerhalb der Biologie und den erfolgreichen Ab-schluss eines anspruchsvollen Forschungsprojekts. Der MSc ist die Qualifikation für akademische biologische Berufe und bildet die wissenschaftliche Grundlage für das Lehrdiplom für Maturitäts-schulen. Im Anschluss an den MSc-Abschluss kann mit einer selbständigen wissenschaftlichen For-schungsarbeit der Doktorgrad (PhD) erworben werden. Das Studium besteht aus Pflichtmodulen, Wahlmodulen und Wahlpflichtmodulen. Pflichtmodule sind für alle Studierenden der Biologie obligatorisch. Wahlmodule können aus dem gesamten Angebot der Universität Zürich (UZH) und der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) frei gewählt werden. Die Wahlpflichtmodule des Bachelor- und Masterstudiengangs können aus dem Angebot der Biowissenschaften und der Erdsystemwissenschaften der UZH und der ETH ausgewählt werden. Auf Gesuch hin kann das Studiendekanat auch Module von anderen universitären Hoch-schulen anerkennen. Die ersten vier Semester bilden das Grundstudium, das für alle Studierenden der Biologie obligatorisch und einheitlich organisiert ist. Das Grundstudium beinhaltet die Pflichtmodule der Grundlagenfächer Mathematik, Chemie, Physik und Biochemie und der biologischen Grundausbildung für alle biolo-gischen Richtungen. Wahlmodule ermöglichen die Verbindung des Biologiestudiums mit anderen Fächern nach freier Wahl. Auf das Grundstudium folgt das Fachstudium mit der Möglichkeit zur Spezialisierung. Das Fach-studium setzt sich aus Blockkursen, Vorlesungen und Seminaren zusammen. Nach zwei erfolgreich absolvierten Fachstudium-Semestern wird der Bachelorgrad erteilt. Der verliehene Titel heisst für alle Abschlüsse in Biologie einheitlich “Bachelor of Science in Biology”. An das erfolgreich abgeschlossene Bachelorstudium kann ein dreisemestriges Masterstudium ange-schlossen werden. Es setzt sich aus Blockkursen, Vorlesungen, Seminaren, Projektarbeiten, einer Masterarbeit und dem Pflichtmodul BIO 520 zusammen. Der Spezialisierung in der Masterarbeit entsprechend werden folgende Mastertitel verliehen: • „Master of Science UZH in Biologie, - Molekular- und Zellbiologie“ bzw.

“Master of Science UZH in Biology, - Molecular and Cellular Biology” • „Master of Science UZH in Biologie, - Entwicklungsbiologie“ bzw.

“Master of Science UZH in Biology, - Developmental Biology” • „Master of Science UZH in Biologie, - Genetik“ bzw.

“Master of Science UZH in Biology, - Genetics” • „Master of Science UZH in Biologie, - Mikrobiologie“ bzw.

“Master of Science UZH in Biology, - Microbiology” • „Master of Science UZH in Biologie, - Pflanzenwissenschaften“ bzw.

“Master of Science UZH in Biology, - Plant Sciences” • „Master of Science UZH in Biologie, - Neurowissenschaften“ bzw.

“Master of Science UZH in Biology, - Neurosciences” • „Master of Science UZH in Biologie, - Humanbiolgie“ bzw.

“Master of Science UZH in Biology, - Human Biology” • „Master of Science UZH in Biologie, - Anthropologie“ bzw.

“Master of Science UZH in Biology, - Anthropology” • „Master of Science UZH in Biologie, - Verhaltensbiologie“ bzw.

“Master of Science UZH in Biology, - Behavioural Sciences”

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• „Master of Science UZH in Biologie, - Ökologie“ bzw. “Master of Science UZH in Biology, - Ecology”

• „Master of Science UZH in Biologie, - Systematik und Evolution“ bzw. “Master of Science UZH in Biology, - Systematics and Evolution”

• „Master of Science UZH in Biologie, - Paläontologie“ bzw. “Master of Science UZH in Biology, - Paleontology”

• „Master of Science UZH in Biologie, - Quantitative Biologie und Systembiologie“ bzw. “Master of Science UZH in Biology, - Quantitative and Systems Biology”

• „Master of Science UZH in Biologie, - Virologie“ bzw. “Master of Science UZH in Biology, - Virology”

• „Master of Science UZH in Biologie, - Immunologie“ bzw. “Master of Science UZH in Biology, - Immunology”

• „Master of Science UZH in Biologie, - Tumorbiologie“ bzw. “Master of Science UZH in Biology, - Cancer Biology”

§ 2 Bachelorstudiengang Um den Bachelorgrad zu erlangen, sind 180 Kreditpunkte erforderlich.

§ 2.1 Grundstudium Biologie Abkürzungen: BIO = Biologie, KP = ECTS-Punkte = Kreditpunkte nach dem “European Credit Transfer System”, V = Vorlesung, P = Praktikum, U = Übungen.

1. Semester Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BIO 111 Molekulare und klassische Genetik*

6 V+P Ja, 2

BIO 112 Zellbiologie 3 V+P Ja, 2 BIO 113 Evolution 3 V+P Ja, 2 MAT 182 Analysis für die Naturwissenschaften

6 MAT 182.1 Vorlesung Analysis für die Naturwissenschaften MAT 182.2 Übungen Analysis für die Naturwissenschaften

V

U

Ja, 2

CHE 170 Allgemeine und Anorganische Chemie für die Biologie

4 CHE 170.1 Vorlesung Allgemeine und Anorganische Chemie für die Biologie

V+U

Ja, 2

CHE 171 Praktikum zu All-gemeine und Anorganische Chemie für die Biologie

4 CHE 171.1 Praktikum Allgemeine und Anorganische Chemie für die Biologie

P Nein

* Dem Modul BIO 111 entspricht das Modul BIO 117 in Bezug auf Anrechenbarkeit und Fehlversuche.

Wahlmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

Gemäss den Empfehlungen der Wegleitung für das Studium der Biologie

4 – –

2. Semester

Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BIO 121 Biodiversität: Wirbellose, Wirbeltiere, Pilze

6 V+P Ja, 5

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BIO 122 Verhalten und Hor-monphysiologie

3 V+P Ja, 5

BIO 123 Biodiversität: Pflanzen

3 V+P Ja, 5

MAT 183 Stochastik für die Naturwissenschaften

6 MAT 183.1 Vorlesung Stochastik für die Naturwissenschaften MAT 183.2 Übungen Stochastik für die Naturwissenschaften

V

U

Ja, 5

CHE 172 Organische Chemie für die Biologie

4 CHE 172.1 Vorlesung Organische Chemie für die Biologie

V+U

Ja, 5

CHE 173 Praktikum zu Orga-nische Chemie für die Biologie

4 CHE 173.1 Praktikum Organische Chemie für die Biologie

P Nein

Wahlmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

Gemäss den Empfehlungen der Wegleitung für das Studium der Biologie

4 – –

3. Semester

Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BIO 131 Form und Funktion der Pflanzen

6 V+P Ja, 2

BIO 132 Molekularbiologie, Mikrobiologie

3 V+P Ja, 2

BIO 133 Anthropologie 3 V+P Ja, 2 BCH 210 Biochemie I* 4 BCH 201.1 Biochemie I V Ja, 2 BCH 204 Praktischer Kurs in Biochemie für die Biologie, Teil 1

2 P Nein

PHY 117 Physik für die Bio-logie I: Mechanik und Ther-modynamik

6 V+U+P

Ja, 2

* Das Modul BCH 210 ist dasselbe Modul wie BCH 201; diese zwei identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit.

Wahlmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode Gemäss den Empfehlungen der Wegleitung für das Studium der Biologie

6 – –

4. Semester

Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BIO 141 Ökologie und Biodi-versität; Biologie und Gesell-schaft

6 V+P Ja, 5

BIO 142 Entwicklungsbiologie 3 V+P Ja, 5

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil B, Biologie

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BIO 143 Neurobiologie 3 V+P Ja, 5 BCH 220 Biochemie II* 4 BCH 202.1 Biochemie II V Ja, 5 BCH 205 Praktischer Kurs in Biochemie für die Biologie, Teil 2

2 P Nein

PHY 127 Physik für die Bio-logie II: Elektrodynamik und Wellenlehre

6 V+U+P Ja, 5

* Das Modul BCH 220 ist dasselbe Modul wie BCH 202; diese zwei identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit.

Wahlmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

Gemäss den Empfehlungen der Wegleitung für das Studium der Biologie

6 – –

Die Pflichtmodule des Grundstudiums werden mit schriftlichen Modulprüfungen in der dritten und vierten Woche nach Semesterende geprüft. Die Prüfungsdauer der Module richtet sich nach ihrem Umfang: 20 Minuten pro KP. Diese Prüfungen sind integrale Bestandteile der Module, und mit der Einschreibung für ein Modul sind die Studierenden zwingend auch für die dazugehörige Modul-prüfung angemeldet. Modulprüfungen können nicht verschoben werden. Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn mindestens die Note 4 erreicht ist. Nicht bestandene Modulprüfungen müssen in der Prüfungsperiode 6 vor Beginn des nächstfolgenden Herbstsemesters repetiert werden. Es wird kein weiterer Repetitionstermin angeboten.

§ 2.2 Fachstudium zum Bachelorgrad An das erfolgreich absolvierte Grundstudium schliessen sich die zwei Semester Fachstudium für die Bachelorausbildung an. Charakteristisch für diesen Studienabschnitt sind die Blockkurse, die in der Wegleitung für das Studium der Biologie beschrieben sind. Die meisten dieser Module beanspruchen mindestens dreieinhalb Tage pro Woche und dauern dreieinhalb Wochen. Besprechungs- und Theoriestunden sind in die Kursprogramme integriert. Jeder Kurs wird mit 6 KP bewertet. Diese Module können auch als Doppelkurse von mindestens dreieinhalb Tagen pro Woche während 7 Wochen angeboten werden (12 KP). Während der nicht von den Kursen belegten Zeit finden alle Vorlesungen und Seminare statt, die in der Wegleitung zum Biologiestudium aufgelistet sind. Ausnahmsweise können auch Blockkurse durchgeführt werden, die das ganze Semester dauern und einen Tag pro Woche beanspruchen (6 KP). KP können auch in Lehrveranstaltungen während der vorlesungsfreien Zeit erworben werden. Die Blockkurse und Vorlesungen des Fachstudiums sind Wahlpflichtmodule, die primär aus dem Angebot der Biologie der Universität Zürich (UZH) auszuwählen sind und sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudium besucht werden können. Kurse aus den übrigen Bio- und Erdsystemwissen-schaften der UZH und der ETH werden angerechnet, wenn sie mit mindestens gleich vielen Kredit-punkten bewertet sind. Während der beiden Fachstudiumssemester des Bachelorstudiums müssen mindestens acht Kurse (bei Doppelmodulen entsprechend weniger) besucht werden. Die Blockkurse des Fachstudiums und die von den biologischen Instituten der UZH im Fachstudium angebotenen Vorlesungsmodule werden mit einer Leistungskontrolle während des Kurses und / oder mit einem mündlichen oder schriftlichen Test in den letzten Kurstagen geprüft und benotet. Für die Leistungskontrollen, die Erteilung der Note und die Meldung der Ergebnisse an das Dekanat ist die oder der jeweilige Modulverantwortliche zuständig. Wer den Leistungsnachweis eines Moduls des Fachstudiums nicht bestanden hat, erhält eine zweite Möglichkeit für den Leistungsnachweis. Je nach Art des Leistungsnachweises kann dies bedeuten, dass das Modul wiederholt oder durch ein anderes ersetzt werden muss. Im Gegensatz zu den Pflichtmodulen ist es bei den Wahlpflichtmodulen möglich, bei zweimaligem Nichtbestehen einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung das Modul einmal durch ein anderes zu substituieren, wiederum mit der Möglichkeit einer einmaligen Prüfungs-repetition.

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil B, Biologie

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Die Leistungskontrollen für die im Fachstudium ausser den Biologie-Blockkursen noch besuchten Wahlpflicht- und Wahlmodule werden nach den Richtlinien der Fächer durchgeführt, die diese Mo-dule anbieten. § 3 Masterstudiengang Das erfolgreich abgeschlossene Bachelorstudium berechtigt zur auflagenfreien Aufnahme des kon-sekutiven Masterstudiums in einer der 16 Masterrichtungen der Biologie. Das Masterstudium besteht aus einer zwölfmonatigen Masterarbeit (60 KP), Wahlpflichtmodulen für Masterstudierende aus der Biologie der UZH und ETH im Umfang von 16 KP, Wahlmodulen aus dem gesamten Angebot der UZH und der ETH im Umfang von 4 KP und dem Pflichtmodul BIO 520 „Themen-übergreifende Fachkompetenz“ (10 KP). Die Wegleitung zum Studium der Biologie nennt für jede Masterrichtung eine Person namentlich als Koordinator oder Koordinatorin. Vor Beginn des Masterstudiums vereinbaren die Studierenden mit dem Koordinator (der Koordinatorin) und dem Leiter (der Leiterin) der Masterarbeit, sofern dann schon bestimmt, schriftlich ein Studienprogramm für das ganze Masterstudium. Nachträgliche Änderungen der Vereinbarung setzen das Einverständnis des Koordinators (der Koordinatorin) voraus. An die 90 KP des Masterstudiums werden nur Leistungen angerechnet, die in dieser Verein-barung enthalten sind. Die Wegleitung enthält Bestimmungen zur Form und zum Umfang der Vereinbarung. Anstelle einer zwölfmonatigen Masterarbeit können auch eine Projektarbeit von drei Monaten (15 KP) und eine neunmonatige Masterarbeit (45 KP) oder zwei Projektarbeiten von je drei Mona-ten (je 15 KP) nebst einer Masterarbeit von 6 Monaten (30 KP) treten. Das Pflichtmodul BIO 520 kann vor, während oder nach der Masterarbeit absolviert werden. Der Leistungsnachweis dazu besteht aus einer dreistündigen schriftlichen Klausur und einer mündlichen Teilprüfung von 30 bis 60 Minuten in der gleichen Woche. Dabei weisen sich die Studierenden über ihre Fähigkeit aus, naturwissenschaftliche Zusammenhänge zu erfassen und zu erklären sowie Fachliteratur in kurzer Zeit zu verstehen und kritisch zu diskutieren. Der Prüfungstermin wird mit den prüfenden Personen, in der Regel dem Koordinator (der Koordinatorin) der betreffenden Master-Richtung und dem Lei-ter (der Leiterin) der Masterarbeit, direkt vereinbart. BIO 520 gilt als bestanden, wenn im Durch-schnitt der mündlichen und schriftlichen Teilprüfungen mindestens die Note 4 erreicht wurde. Das Masterprogramm in Biologie steht auch den Absolventinnen und Absolventen des BSc-Stu-diums in Biochemie offen. Über die Zulassung anderer Bachelor-Abschlüsse zum Masterstudium Biologie entscheidet das Studiendekanat auf Grund der Empfehlung des Fachbereichs Biologie.

§ 4 Nebenfach für Studierende mit Hauptfach Biologie Im Biologiestudium besteht keine Nebenfachpflicht. Fächer, die nicht mit dem Hauptfach “Bio-logie” des Bachelorstudiums bzw. dem Hauptfach “Biologie mit Spezifikation” des Masterstudiums identisch sind, können aber den Status von Nebenfächern haben und werden als solche in die Abschlusszeugnisse eingetragen. Die Voraussetzung dafür ist der Erwerb von mindestens 20 KP aus einem offiziellen Fach der UZH oder der ETH, oder aus einer mit offizieller Spezifikation versehenen Spezialisierungsrichtung der Biologie (vgl. § 1), die von der Spezifikation des im glei-chen Zeugnis bescheinigten Mastertitels verschieden ist. Die von den Nebenfächern definierten Studienprogramme sind bindend.

§ 5 Biologie als Nebenfach Ein Nebenfach “Biologie” muss mindestens 20 KP beinhalten, kann aber, je nach Vorgabe des jeweiligen Hauptfaches, auch wesentlich umfangreicher sein. Ein Pflichtpensum von 6 KP ist vor-geschrieben; das Restpensum ist unter Einhaltung der für die Module im kommentierten Vorle-sungsverzeichnis festgelegten Zulassungsbedingungen aus dem gesamten Angebot der Biologie frei wählbar. Als Pflichtpensum ist entweder das Modul “BIO 111 Molekulare und klassische Genetik” (6 KP) aus dem Grundstudium Biologie oder das Modul “BIO 114 Prinzipien des Lebens” (6 KP) aus dem Biologie-Programm für Studierende des Lehramts auf der Sekundarstufe 1 zu wählen (s. § 6).

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§ 6 Biologie für Studierende des Lehramts auf der Sekundarstufe 1 der Pädagogischen Hochschule Zürich

Die hier beschriebenen Module können auch von Studierenden mit Biologie als Nebenfach besucht werden.

Herbstsemester Pflichtmodule Modul KP Typ Prüfung / Periode

BIO 114 Prinzipien des Lebens 6 V+P Ja, 2 BIO 115 Anatomie und Physiologie des Menschen 3 V Ja, 2

Frühjahrsemester Wahlmodule Modul KP Typ Prüfung / Periode

BIO 124 Vielfalt der Tiere 3 V+P Ja, 5 BIO 125 Vielfalt der Pflanzen 3 V+P Ja, 5 Die Prüfungen dieser Module (BIO 114, 115, 124, 125) werden gleich durchgeführt wie jene der Pflichtmodule des Grundstudiums Biologie (s. § 2.1).

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8. Geographie5 § 1 Studiengänge

§ 1.1 Studienziele Der Studiengang Geographie an der Universität Zürich kann je nach Studienumfang mit einem Grad als „Bachelor of Science UZH in Geographie“ bzw. „Bachelor of Science UZH in Geography“, „Master of Science UZH in Geographie“ bzw. „Master of Science UZH in Geography“ oder „Doctor scientiarum naturalium“ (Dr.sc.nat. = PhD) abgeschlossen werden. Der Bachelorabschluss ist der Ausweis über eine allgemeine naturwissenschaftliche Bildung mit Schwerpunkt Geographie und geringer Spezialisierung innerhalb der Geographie. Er eignet sich als Basis für Weiterbildungsprogramme verschiedenster Art. Aufbauend auf der Bachelorstufe kann mit drei weiteren Studiensemestern der Masterabschluss erreicht werden. Er beinhaltet eine vertiefte Spezialisierung innerhalb der Geographie und eine Masterarbeit als Forschungsprojekt auf fortge-schrittenem wissenschaftlichem Niveau. Der MSc ist die berufsbefähigende Qualifikation für akademische geographische Berufe und bildet die wissenschaftliche Grundlage für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen. Im Anschluss an den MSc-Abschluss kann mit einer angeleiteten, aber zuneh-mend selbständigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit der Doktorgrad (PhD) erworben werden. Der PhD wird weltweit als Qualifikation für die Befähigung zur selbständigen Forschung in einem Bereich der Geographie anerkannt.

§ 1.2 Aufbau des Studiums Der Studiengang Geographie auf der Bachelorstufe (vgl. § 2) gliedert sich in der Richtstudienzeit von 6 Semestern in ein erstes Jahr, das vorwiegend Pflichtmodule umfasst, ein zweites Jahr mit Aufbaumodulen und ein drittes Jahr mit der Möglichkeit zu einer leichten Spezialisierung in Wahl-pflichtmodulen und einer obligatorischen Bachelorarbeit. Nach erfolgreicher Absolvierung der erfor-derlichen Lehrveranstaltungen und der Bachelorarbeit wird der „Bachelor of Science UZH in Geography / Geographie“ verliehen. Die Ausbildungsschwerpunkte des Instituts liegen in der Physischen Geographie, der Humangeographie und der Fernerkundung und Geographischen Informationswissenschaft. Im Curriculum besteht grosszügiger Raum für frei wählbare Lehrveran-staltungen, die zum Aufbau weiterer Kenntnisse im Rahmen von Nebenfächern und Ergänzungs-veranstaltungen genutzt werden können. Auf der Masterstufe (vgl. § 3) umfasst der Studiengang in der Richtstudienzeit drei Semester. Das Masterstudium erlaubt eine weitere, forschungsorientierte Vertiefung in der Physischen Geographie, der Humangeographie, der Wirtschaftsgeographie, der Fernerkundung und der Geographischen Informationswissenschaft und wird abgeschlossen mit einer Masterarbeit in einem geographischen Spezialgebiet. Der Titel dieses akademischen Abschlusses lautet „Master of Science UZH in Geography / Geographie“, mit Erwähnung des geographischen Spezialgebietes (siehe § 3.7).

§ 2 Bachelorstudiengang Um den Bachelorgrad zu erlangen sind 180 Kreditpunkte erforderlich. V = Vorlesung, U = Übung, P = Praktikum, S = Seminar, E = Exkursion, K = Kolloquium, KP = Kreditpunkte

1. Semester Pflichtmodule

Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/ Periode

GEO 111 Physische Geographie I

6 GEO 111.1 Grundzüge und Sphären GEO 111.2 Übungen zu Grundzüge und Sphären GEO 111.3 Besprechungen zu den Übungen zu Grundzüge und Sphären

V

U

U

Ja, 1

5 Massgebend ab HS 2009 gemäss Fakultätsversammlung vom 5. März 2009

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/ Periode

GEO 112 Humangeographie I 6 GEO 112.1 Humangeographie, Teil 1 GEO 112.2 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten GEO 112.3 Besprechungen zur Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten

V U

U

Ja, 1

GEO 113 Fernerkundung und Geographische Informationswissenschaft I

6 GEO 113.1 Grundzüge Kartographie und Visualisierung GEO 113.2 Übungen Grundzüge Kartographie und Visualisierung GEO 113.3 Besprechungen zu den Übungen Grundzüge Kartographie und Visualisierung

V

U

U

Ja, 1

ERD 111 Dynamische Erde I 6 ERD 111.1 Dynamische Erde I ERD 111.2 Übungen Dynamische Erde I

V U

Ja, 2

MAT 182 Analysis für die Naturwissenschaften

6 MAT 182.1 Vorlesung Analysis für die Naturwissenschaften MAT 182.2 Übungen Analysis für die Naturwissenschaften

V

U

Ja, 2

2. Semester

Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/

Periode

GEO 121 Physische Geographie II

6 GEO 121.1 Atmosphäre und Klima, GEO 121.2 Geomorphologie und Glaziologie, Teil 1 GEO121.3 Übungen und Exkursionen zu Physische Geographie II

V

V

Ja, 4

GEO 122 Humangeographie II 6

GEO 122.1 Humangeographie, Teil 2 GEO 122.2 Wirtschaftsgeographie, Teil 1

V V

Ja, 4

GEO 123 Fernerkundung und Geographische Informationssysteme II

6 GEO 123.1 Fernerkundung, Teil 1 GEO 123.2 Grundzüge Geoinformation GEO 123.3 Übungen Grundzüge Geoinformation

V V U

Ja, 4

GEO 126 Geographie der Schweiz

3 GEO 126.1 Geographie der Schweiz

V Ja, 4

ERD 122 Geologie der Schweiz

2 ERD 122.1 Geologie der Schweiz

V

Ja, 5

ERD 123 Geologische Exkursionen zu Dynamische Erde

2 ERD 123.1 Exkursionen (3 Tage) E

MAT 183 Stochastik für die Naturwissenschaften

6 MAT 183.1 Vorlesung Stochastik für die Naturwissenschaften MAT 183.2 Übungen Stochastik für die Naturwissenschaften

V U

Ja, 5

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3. Semester Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/

Periode

GEO 231 Physische Geographie III

6 GEO 231.1 Hydrologie GEO 231.2 Geomorphologie und Glaziologie, Teil 2 GEO 231.3 Übungen und Exkursionen zu Physische Geographie III

V

V

E

Ja, 1

GEO 232 Humangeographie III 6 GEO 212.1 Humangeographie, Teil 3 GEO 212.2 Wirtschaftsgeographie, Teil 2

S S

Nein

GEO 233 Fernerkundung und Geographische Informationswissenschaft III

6 GEO 233.1 Besprechungen zu den Übungen zur Fernerkundung GEO 233.2 Übungen zur Fernerkundung

U

U

Nein

GEO 236 Wissenschaftliches Arbeiten

4 GEO 236.1 Informationskompetenz in der Geographie GEO 236.2 Grundlagen und Techniken der empirischen Forschung

P

V

Nein

Ja, 1

4. Semester

Pflichtmodule

Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/ Periode

GEO 241 Physische Geographie IV

6 GEO 241.1 Bodengeographie GEO 241.2 Biogeographie GEO 241.3 Exkursionen Bio- und Bodengeographie

V V

E

Ja, 4

GEO 242 Humangeographie IV 6 Es muss aus folgenden Lehrveranstaltun-gen eine gewählt werden: GEO 242.1 Wirtschaftsgeographie, Teil 3 GEO 242.2 Politische Geographie

V V

Ja, 4

GEO 243 Fernerkundung und Geographische Informationswissenschaft IV

6 GEO 243.1 Einführung in die Raumanalyse mit GIS GEO 243.2 Übungen Einführung in die Raumanalyse mit GIS

V

U

Ja, 4

GEO 246 Statistik 6 GEO 246.1 Statistik in der Geographie GEO 246.2 Übungen Statistik in der Geographie

V U

Ja, 4

GEO 299 Tutorials 2 GEO 299.1 Tutorials S Nein

5. Semester Wahlpflichtmodule Es müssen 3 Wahlpflichtmodule aus mindestens zwei Ausbildungsschwerpunkten (GEO 35x, GEO 36x, GEO 37x) absolviert werden. Die Wahlpflichtmodule können aus der folgenden Tabelle entnom men werden, wobei keine Veranstaltung zweimal besucht werden darf. Die Wegleitung zum Geographiestudium gibt Auskunft über die genauen Kombinationsmöglichkeiten.

Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/ Periode

GEO 351 Vertiefung Physische Geographie V, Variante a

6 GEO 351.1 Gletscher und Permafrost GEO 351.3 Angewandte Bodenkunde

V V

Ja, 1

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/ Periode

GEO 353 Vertiefung Physische Geographie V, Variante c

6 GEO 351.1 Gletscher und Permafrost GEO 351.5 Hydrologie

V V

Ja, 1

GEO 354 Vertiefung Physische Geographie V, Variante d

6 GEO 351.2 Geochronologie GEO 351.3 Angewandte Bodenkunde

V V

Ja, 1

GEO 356 Vertiefung Physische Geographie V, Variante f

6 GEO 351.2 Geochronologie GEO 351.5 Hydrologie

V V

Ja, 1

GEO 357 Vertiefung Physische Geographie V, Variante g

6 GEO 351.3 Angewandte Bodenkunde GEO 351.5 Hydrologie

V V

Ja, 1

GEO 361 Vertiefung Humangeographie

6 GEO 361.1 Humangeographie, Teil 4 S Nein

GEO 362 Vertiefung Wirtschaftsgeographie

6 GEO 362.1 Wirtschaftsgeographie, Teil 4 S Nein

GEO 363 Vertiefung Politische Geographie

6 GEO 363.1 VL Politische Geographie II GEO 363.2 Ueb. Politische Geographie II

V S

Ja, 1

GEO 371 Vertiefung Fernerkundung

6 GEO 371.1 Fernerkundung: Geometrie, Radiometrie und Klassifikationen GEO 371.2 Übungen zur Fernerkundung

V

U

Ja, 1

GEO 372 Vertiefung Geographische Informationswissenschaft

6 GEO 372.1 Geographische Informations-wissenschaft GEO 372.2 Übungen Geographische Informationswissenschaft

V

U

Ja, 1

GEO 373 Vertiefung Geographische Informationsvisualisierung und Analyse

6 GEO 373.1 Geographische Informationsvisualisierung und Analyse GEO 373.2 Übungen Geographische Informationsvisualisierung und Analyse

V

U

Ja, 1

6. Semester

Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/

Periode

GEO 386 Bachelormodul 12 GEO 386.1 Bachelorarbeit B Nein GEO 399 Exkursionen 2-3 GEO 399.1 Exkursionen E Nein

§ 2.2 Bachelormodul und Bachelorarbeit Im abschliessenden 6. Semester ist ein obligatorisches Bachelormodul von 12 KP mit integrierter Bachelorarbeit zu absolvieren.

§ 2.3 Obligatorische Exkursionen (GEO 399) Bis zum Abschluss des Bachelorstudiums ist der Besuch von mindestens 4 Exkursionstagen (2 KP) obligatorisch (übungsbegleitende Exkursionen nicht eingerechnet). Ein Exkursionstag zählt 0.5 KP. Bei mehrtägigen Exkursionen dürfen maximal 2 Tage (= 1 KP) angerechnet werden. Insgesamt können während der Dauer des Bachelorstudiums maximal 6 Exkursionstage (= 3 KP) angerechnet werden. Die Gutschrift der durch Exkursionen erreichten Kreditpunkte erfolgt einmalig vor Abschluss des Bachelorstudiums aufgrund der Bestätigungen über den Besuch der entsprechenden Exkursionstage.

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§ 2.4 Wahlveranstaltungen und Nebenfächer Die neben den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen verbleibende Punktzahl kann durch Belegung weiterer wählbarer Lehrveranstaltungen oder Nebenfächer erreicht werden. Grundsätzlich steht das gesamte Lehrangebot des Geographischen Instituts sowie weiterer Fächer der Universität Zürich oder ETH Zürich zur Wahl, vorbehältlich besonderer Einschränkungen durch die zuständigen Fächer oder Dozierenden. Bei der Auswahl der Wahlveranstaltungen und Nebenfächer gilt, dass mindestens 20 KP ausserhalb des Lehrangebots des Geographischen Instituts belegt werden müssen. Als Nebenfach gilt ein nicht-geographisches Fach, in dem mindestens 20 KP absolviert wurden. Die Details der wähl-baren Nebenfächer werden in der Broschüre Wegleitung zum Geographiestudium definiert. Für die Studierenden empfiehlt es sich, der Frage einer zweckmässigen Fächerkombination grösste Aufmer-ksamkeit zu widmen, um spätere Umstellungen oder Verzettelung zu vermeiden. Die Studienberatung des Instituts steht für eine Beratung zur Verfügung. § 3 Masterstudiengang Um den Mastergrad zu erlangen sind 90 Kreditpunkte erforderlich.

§ 3.1 Pflichtmodule 1. Semester

Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/ Periode

GEO 410 Allgemeine Ausbildung

4 GEO 410.1 Thinking Geographically: Histories, Principles and Theories

V Nein

2. - 3. Semester

Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/ Periode

GEO 511 Masterarbeit 30 GEO 511.1 Masterarbeit Nein GEO 512 Masterprüfung 2 GEO 512.1 Masterprüfung MP Ja, 1, 4 GEO 599 Exkursionen 1-2 GEO 599.1 Exkursionen E Nein

§ 3.2 Wahlpflichtmodule, Vertiefungsblöcke Es müssen mindestens 5 als Vertiefungsblöcke (VB) bezeichnete Wahlpflichtmodule aus den folgen-den Tabellen absolviert werden. Ein Vertiefungsblock umfasst jeweils 6 KP. Das kommentierte Vorlesungsverzeichnis gibt Auskunft, welche anderen Module die Voraussetzung zum Besuch eines Vertiefungsblocks bilden. Zur Erlangung eines Spezialisierungsausweises innerhalb des „MSc UZH in Geography“ ist jeweils eine bestimmte Kombination von Vertiefungsblöcken gefordert (s. § 3.7). Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/

Periode

GEO 401 VB Integratives Projekt (1. und 2. Sem.)

6 GEO 401.1 Integratives Projekt I (HS) GEO 401.2 Integratives Projekt II (FS)

P P

Nein

GEO 411 VB Geomorphologie (2. Sem.)

6 GEO 411.1 Vorbereitungspraktikum Feldkurs Geomorphologie (FS) GEO 411.2 Feldkurs Geomorphologie (FS)

P

P

Nein

GEO 412 VB Bodenkundliches Praktikum (2. Sem.)

6 GEO 412.1 Bodenkundliches Laborpraktikum (FS, Blockkurs) GEO 412.2 Bodenkundliches Geländepraktikum (FS, Blockkurs)

P

P

Nein

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/ Periode

GEO 413 VB Glacial and periglacial dynamics (1. und 2. Sem.)

6 GEO 413.1 Glacial and periglacial geomorphodynamics (HS) GEO 413.2 Quantification and modelling of spatial processes in high mountain areas (FS)

V

P

Nein

GEO 415 VB Glaziologie (2. Sem.)

6 GEO 415.1 Gletscher im Umweltkontext (FS) GEO 415.2 Schnee- und Lawinenkunde (FS)

V

V

Nein

GEO 416 VB Umwelt – Bo-den – Vegetation (1. und 2. Sem.)

6 GEO 416.1 Seminar zu Umweltproblemen im Bereich Boden und Vegetation (HS) GEO 416.2 Bodenkundliche und vegeta-tionsgeographische Exkursionen (FS)

S

E

Nein

GEO 417 VB Umweltarchive und Altersbestimmung (1. und 2. Sem.)

6 GEO 417.1 Geochronologischer Laborkurs (HS) GEO 417.2 Jahrringe – ein hochauflösendes Umweltarchiv: Anwendungen (HS) GEO 417.3 Feldkurs Geochronologie: Praktische Anwendungen der Dendrochronologie und relativen und absoluten Ereignisdatierungen (FS)

V

V

P

Nein

GEO 418 VB Atmosphäre und Klima (1. und 2. Sem.)

6 Es müssen 2 der folgenden Lehrveranstaltungen gewählt werden: • GEO 418.1 Land-Climate Interactions

(HS) • GEO 418.2 Climate Change

uncertainty and Risk (FS) • GEO 418.3 Radiation and Climate

Change (FS) • GEO 418.4 Cloud Dynamics (FS)

V

V

V

V

Nein

GEO 419 VB Soil Science II (1. Sem.)

6 GEO 419.1 The biogeochemistry of plant-soil systems in a changing world (FS) GEO 820.1 Stable Isotopes in ecology and soil science (FS)

S

P

Nein

GEO 463 VB Current Challenges in Soil Science I (1. Sem.)

GEO 463.1 Vertiefungsblock: Current challenges in soil science, part 1 (HS)

S Nein

GEO 471 VB Hydrologisches Messen und Berechnen (2. Sem.)

GEO 471.1 Hydrologisches Messen und Berechnen (FS)

S Nein

GEO 421 VB Theorien und Debatten der Entwicklungs-forschung (1. Sem.)

6 GEO 421.1 Theorien und Debatten der Entwicklungsforschung (HS)

S Nein

GEO 422 VB Methodologie und Methoden der humangeographischen Forschung (1. und 2. Sem.)

6 GEO 422.1 Methodologie und Methoden der humangeographischen Forschung (HS) GEO 422.2 Durchführung einer human-geographischen Forschungsarbeit (FS)

S

S

Nein

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/ Periode

GEO 423 VB Political Geography (2. Sem.)

6 GEO 423.1 Political Geography (FS) S Nein

GEO 431 VB Regional und Stadtentwicklung (1. Sem.)

6 GEO 431.1 Geographische Erforschung der Stadt und des Wohnens (HS) GEO 431.2 Regionalprobleme – Regionalpolitik (HS) GEO 431.3 Politik der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz (HS)

V

V

V

Ja, 1

GEO 432 VB Geschlecht und Raum (1. Sem.)

6 GEO 432.1 Perspektiven der geogra-phischen Geschlechterforschung (HS) GEO 432.2 Raum- und Geschlechter-theorien diskutieren (HS) GEO 432.3 Mit der Methode der Dis-kursanalyse Raum- und Geschlechter-konstruktionen entdecken (HS)

V

S

Ja, 1

GEO 433 VB Global Economic Geographies (2. Sem.)

6 GEO 433.1 Global Economic Geographies (FS)

S

Nein

GEO 441 VB Fernerkundung A: Kolloquium und Seminar

6 GEO 441.1 Forschungskolloquium Fernerkundung (FS) GEO 441.2 Seminar Fernerkundung (FS)

K

S

Nein

GEO 442 VB Fernerkundung B: Spektroradiometrie und Bildspektrometrie (1. Sem.)

6 GEO 442.1 Bildspektrometrie (HS) GEO 442.2 Übungen Bildspektrometrie (HS)

V U

Ja, 1

GEO 443 VB Fernerkundung C: SAR und LIDAR (1. Sem.)

6 GEO 443.1 SAR und LIDAR (HS) GEO 443.2 Übungen zu SAR und LIDAR (HS)

V U

Ja, 1

GEO 451 VB Räumliche Datenbanken (1. Sem.)

6 GEO 451.1 Räumliche Datenbanken (HS) GEO 451.2 Übungen zu Räumliche Datenbanken (HS)

V

U

Ja, 1

GEO 452 VB Räumliche Algorithmen (2. Sem.)

6 GEO 452.1 Räumliche Algorithmen in Java, inkl. Übungen (FS) GEO 452.2 Anwendungsbeispiele von räumlichen Algorithmen (FS)

V/U

V

Nein

GEO 453 VB Seminar Geographische Informations-wissenschaft (1. Sem.)

6 GEO 453.1 Seminar Geographische Informationswissenschaft (HS) GEO 453.2 Praktikum Geographische Informationswissenschaft (HS)

S

P

Nein

GEO 454 VB Geographische Informationsvisualisierung (2. Sem.)

6 GEO 454.1 Geographische Informationsvisualisierung (FS) GEO 454.2 Praktikum Geographische Informationsvisualisierung (FS)

V

P

Nein

§ 3.3 Masterarbeit Die Masterarbeit enthält alle wesentlichen Elemente einer wissenschaftlichen Arbeit unter Anleitung erfahrener wissenschaftlicher Personen. Sie wird mit 30 KP berechnet und entspricht damit einem halben Personenjahr Arbeitsaufwand. Um den Anforderungen von Feldarbeit oder anderen saisonal gebundenen Faktoren Rechnung zu tragen, kann die Forschungsarbeit auf zwei aufeinanderfolgende Semester aufgeteilt werden, darf aber ein Jahr nicht übersteigen. Die Masterarbeit gilt als erfolgreich ausgeführt, wenn dafür mindestens die Note 4 erreicht wird. Die Einzelheiten der Durchführung der Masterarbeit werden in der Wegleitung zum Geographiestudium geregelt.

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§ 3.4 Masterprüfung6 Die Masterprüfung findet nach Abschluss der Masterarbeit statt. In der Form eines Kolloquiums-vortrags mit Disputation von maximal 60 Minuten Dauer weist sich die Studentin bzw. der Student nicht nur über die Kenntnis der Materie der eigenen Masterarbeit aus, sondern kann die Masterarbeit auch in den Kontext der geographischen Forschung einbinden, unter Einbezug der entsprechenden Literatur. Die Masterprüfung gilt als bestanden, wenn Kolloquiumsvortrag und Disputation gesamthaft mindestens mit der Note 4 bewertet wurden. Die Einzelheiten der Durchführung der Masterarbeit werden in der Wegleitung zum Geographiestudium geregelt.

§ 3.5 Obligatorische Exkursionen (GEO 599) Über die Dauer des Masterstudiums ist der Besuch von mindestens 2 Exkursionstagen obligatorisch (übungsbegleitende Exkursionen nicht eingerechnet). Ein Exkursionstag zählt 0.5 KP. Bei mehrtägigen Exkursionen dürfen maximal 2 Tage (= 1 KP) angerechnet werden. Insgesamt können während der Dauer des Masterstudiums maximal 4 Exkursionstage (= 2 KP) angerechnet werden. Vor der Anmeldung zur Masterprüfung müssen die Bestätigungen über den Besuch der entsprechenden Exkursionstage vorgelegt und die KP gutgeschrieben werden.

§ 3.6 Wahlveranstaltungen und Nebenfächer Die neben den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen verbleibende Punktzahl kann durch frei wählbare Lehrveranstaltungen oder Nebenfächer belegt werden. Grundsätzlich steht das gesamte Lehrangebot des Geographischen Instituts sowie weiterer Fächer der UZH oder ETHZ zur Wahl, vorbehältlich besonderer Einschränkungen durch die zuständigen Fächer oder Dozierenden. Als Nebenfach gilt ein nicht-geographisches Fach, in dem mindestens 20 KP absolviert wurden. Kreditpunkte aus dem Bachelor- und dem Masterstudiengang desselben Nebenfachs können je nach Bestimmung der zuständigen Fakultät kumuliert werden, sofern es sich nicht um identische Lehrveranstaltungen handelt. Die Details der wählbaren Nebenfächer werden in der Wegleitung zum Geographiestudium definiert.

§ 3.7 Spezialisierungen im Rahmen des Masterstudiums Im Rahmen des Masterstudiums können sich die Studierenden in einer Fachrichtung der Geographie spezialisieren. Diese Spezialisierungen werden in der Diplomurkunde als Zusätze zum Mastertitel angegeben in der Form «MSc in Geographie, mit Spezialisierung in X», bzw. «Master of Science in Geography, with Major in X », wobei X die Spezialisierung bezeichnet. Um eine bestimmte Spezialisierung zu erreichen, müssen mindestens drei Vertiefungsblöcke sowie die Masterarbeit im Gebiet dieser Spezialisierung absolviert werden. Folgende Spezialisierungen sind vorgesehen: a) Physische Geographie / Physical Geography b) Human- und Wirtschaftsgeographie / Human and Economic Geography7 c) Fernerkundung / Remote Sensing d) Geographische Informationswissenschaft / Geographic Information Science Zusätzlich zu den eigentlichen Spezialisierungen wird auch die Möglichkeit geboten, einen allge-meinen Masterabschluss zu erwerben, der sich beispielsweise für Kandidaten und Kandidatinnen des Lehrdiploms für Maturitätsschulen eignet: Allgemeine Geographie / General Geography: Es müssen drei Vertiefungsblöcke aus den drei verschiedenen Fachgebieten (Humangeographie/ Physische Geographie/ Fernerkundung und Geographische Informationswissenschaft) besucht werden. Zusätzlich muss eine Masterarbeit zu einem Thema aus dem Bereich der gewählten Wahlpflichtmodule verfasst werden.

Studierende, die die Anforderungen für keinen Abschluss erfüllen, können das Studium nicht abschliessen.

6 Fakultätsversammlung vom 6. Juli 2006 7 Fakultätsversammlung vom 6. Juli 2006

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§ 4 Gemeinsame Punkte für Bachelor- und Masterstudium

§ 4.1 Prüfungen, Noten Teil A der Studienordnung (Allgemeiner Teil) legt die Bedingungen zur An- und Abmeldung zu Modulprüfungen, die zulässigen Prüfungsperioden sowie die Bedingungen zur Ermittlung der Abschlussnoten des Bachelor- und Mastergrades (Bachelor- bzw. Masternote) fest. Für die einzelnen Module der Geographie ist in den Tabellen dieser Studienordnung (§ 2) jeweils spezifiziert, ob eine Modulprüfung durchgeführt wird und in welcher Prüfungsperiode. Prüfungen werden immer benotet. Module, bei denen der Leistungsnachweis nicht durch eine Modulprüfung, sondern auf der Basis von benotbaren Seminararbeiten, Übungen oder Praktika erfolgt, werden grundsätzlich ebenfalls benotet. Repetitionen von nicht bestandenen Modulprüfungen vom 1. bis 6. Semester des Bachelorstudiums erfolgen in Periode 6 desselben Studienjahres. Für Modulprüfungen des Masterstudiums mit Ersttermin 1 wird die Repetition in der Periode 3 durchgeführt, für Prüfungen mit Ersttermin 4 erfolgt die Repetition in der Periode 6.

§ 4.2 Tutorate Studierende, die als Tutor/-in in Lehrveranstaltungen der Geographie mitwirken, können dies mit maximal 2 KP pro Lehrveranstaltung anrechnen lassen. Total ist während der gesamten Studiendauer (bis zum Abschluss des Masterstudiums) die Anrechnung von 5 KP möglich.

§ 4.3 Berufspraktika Ein Forschungs- oder Berufspraktikum nach dem zweiten Jahr des Bachelorstudiums bildet eine sinnvolle fakultative Ergänzung zur akademischen Ausbildung. Für ein Geographisches Praktikum können pro 4 Wochen Dauer (bei 100 % Beschäftigungsgrad) 2 KP angerechnet werden, maximal aber 10 Wochen (bei 100 % Beschäftigungsgrad) mit 5 KP. Die Entscheidung, ob ein Praktikum angerechnet werden kann, liegt im Ermessen des verantwortlichen Fakultätsmitglieds. Zur Erlangung der entsprechenden Kreditpunkte muss einem verantwortlichen Fakultätsmitglied ein Prakti-kumsbericht, sowie eine Praktikumsbescheinigung vorgelegt und von diesem akzeptiert werden.

§ 4.4 Studienaufenthalte an anderen Hochschulen Studienaufenthalte an anderen Hochschulen werden entsprechend den Bedingungen des ECTS (European Credit Transfer System) angerechnet, wobei die Einschränkungen der Rahmenverordnung für das Studium an der MNF gelten.

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§ 5 Geographie als Nebenfach Ein Nebenfach «Geographie» umfasst einen Pflichtteil und einen Wahlteil. Der Pflichtteil bildet den obligatorischen Einstieg in das Nebenfach «Geographie» und setzt sich aus den Lehrveranstaltungen der Module GEO 111, GEO 112 und GEO 113 gemäss der unten stehenden Tabelle zusammen. Modul KP Das Modul besteht aus Typ Sem. Prüfung/

Periode

GEO 111 Physische Geographie I

6 GEO 111.1 Grundzüge und Sphären GEO 111.2 Übungen zu Grundzüge und Sphären GEO 111.3 Besprechungen zu den Übungen zu Grundzüge und Sphären

V

U

U

HS

Ja, 1

112 Humangeographie I 6

GEO 112.1 Humangeographie GEO 112.2 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten GEO 112.3 Besprechungen zur Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten

V U

U

HS Ja, 1

GEO 113 Fernerkundung und Geographische Informations-wissenschaft I

6 GEO 113.1 Grundzüge Kartographie und Visualisierung GEO 113.2 Übungen Grundzüge Kartographie und Visualisierung GEO 113.3 Besprechungen zu den Übungen Grundzüge Kartographie und Visualisierung

V

U

U

HS Ja, 1

Zusätzlich zum Pflichtteil kommt ein Wahlteil, der mindestens weitere 2 KP umfassen muss, bis die Untergrenze von minimal 20 KP für das Nebenfach «Geographie» erreicht ist. Je nach Vorgabe des jeweiligen Hauptfaches oder Interesse des/der Studierenden kann der Umfang eines Nebenfaches «Geographie» jedoch wesentlich grösser sein. Die weiteren Module können aus dem gesamten Lehrangebot der Bachelor- und Masterstufe der Geographie frei gewählt werden, wobei in jedem Fall die im kommentierten Vorlesungsverzeichnis definierten Zulassungsbedingungen zu den Lehrver-anstaltungen vorbehalten bleiben (z.B. Übung B darf nur besucht werden, wenn Vorlesung A mit Erfolg besucht worden ist u.ä.). Die Studienberatung des Geographischen Instituts gibt zur einfache-ren Orientierung der Nebenfachstudierenden Empfehlungen über sinnvolle Kombinationen und Aufbaureihen von Lehrveranstaltungen ab.

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil B, Erdsystemwissenschaften

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9. Erdsystemwissenschaften § 1 Allgemeines Der Studiengang Erdsystemwissenschaften an der Universität Zürich kann je nach Studienumfang mit einem Grad als „Bachelor of Science UZH in Erdsystemwissenschaften“ bzw. “Bachelor of Science UZH in Earth System Science”, „Master of Science UZH in Erdsystemwissenschaften“ bzw. “Master of Science UZH in Earth System Science” oder “Doctor scientiarum naturalium” (Dr.sc.nat. = PhD) abgeschlossen werden. Der Bachelorabschluss ist der Ausweis über eine allgemeine naturwissenschaftliche Bildung mit Schwerpunkt Erdsystemwissenschaften. Er eignet sich dank seiner disziplinären Breite als Basis für Weiterbildungsprogramme verschiedenster Art. Aufbauend auf der Bachelorstufe kann mit drei weite-ren Studiensemestern der Masterabschluss erreicht werden. Er attestiert eine Spezialisierung innerhalb der Erdsystemwissenschaften und den erfolgreichen Abschluss einer anspruchsvollen wissenschaftli-chen Arbeit. Der Bachelor-Studienplan berücksichtigt die Empfehlungen des schweizerischen Geoforums, damit maximale Transfermöglichkeiten zwischen dem Bachelor- und Masterstudium unter den schweizeri-schen universitären Hochschulen gewährleistet sind. Dazu gehört insbesondere die gegenseitige Anerkennung des “BSc in Earth System Science“ der Universität Zürich (UZH) und des “BSc in Earth Science“ der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH). An das erfolgreich abgeschlossene Bachelorstudium kann ein dreisemestriges Masterstudium ange-schlossen werden. Der MSc ist die berufsbefähigende Qualifikation für akademische erdwissen-schaftliche Berufe und kann die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehrdiplom für Maturitäts-schulen einschliessen. Es setzt sich aus Blockkursen, Vorlesungen, Seminaren, Exkursionen, einer 6 Monate dauernden Masterarbeit und einer Masterprüfung zusammen. Die Erdsystemwissenschaften legen die Lehrveranstaltungen für den Studiengang jedes Semesters in einem, für die Studierenden verbindlichen Verzeichnis der Lehrveranstaltungen fest. Im Anschluss an den MSc-Abschluss kann mit einer angeleiteten, aber zunehmend selbständigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit der Doktorgrad (PhD) erworben werden. Weil die Lehrveranstaltungen auf die UZH und die ETH verteilt sind, gelten für die jeweiligen Lei-stungsüberprüfungen im Allgemeinen die Prüfungszeitfenster der zuständigen Hochschulen. Für die Universität Zürich gelten die im Teil A, § 7 definierten Prüfungsperioden. Wenn nichts anderes fest-gehalten wurde, gelten für die ETH-Veranstaltungen die jeweils im akademischen Kalender (Lehrbe-trieb und Studium) publizierten Prüfungssessionen.8 Abkürzungen: BIO = Biologie, CHE = Chemie, ERD = Erdsystemwissenschaften, GEO = Geographie, MAT = Mathematik, PHY = Physik, KP = ECTS-Punkte = Kreditpunkte nach dem “European Credit Transfer System”, V = Vorlesung, P = Praktikum, U = Übungen, E = Exkursionen. E*= Prüfung findet in der Herbstsession der ETH statt. E**= Prüfung findet in der Frühlingssession der ETH statt. E***= ETH-Blockkurs in der ersten Semesterhälfte; Prüfung findet am Ende des Kurses statt. § 2 Bachelorstudiengang Erdsystemwissenschaften Im ersten Studienjahr wird die Grundlagenausbildung in Mathematik, Chemie, Biologie vermittelt, auf welcher alle Bereiche der Erdsystemwissenschaften aufbauen. Die weiterführende naturwissen-schaftliche Grundlagenausbildung in Physik wird im zweiten Studienjahr abgeschlossen. Das zweite und dritte Studienjahr ist vor allem den Erdsystemwissenschaften (einschliesslich Geographie und Biologie) gewidmet. Um den Bachelorgrad zu erlangen sind 180 Kreditpunkte erforderlich. Die obligatorischen Lehrveranstaltungen des BSc-Studiengangs in Erdsystemwissenschaften werden in der Regel in Deutsch unterrichtet.

8 Fakultätsversammlung vom 6. Juli 2006

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§ 2.1 Pflichtmodule 1. Semester (HS1)

Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung /

Periode

ERD 110 Grundlagen der Geologie (1. und 2. Semester)

11 (HS 6, FS 5)

ERD 111.1 Dynamische Erde I ERD 111.2 Übungen zu Dyna-mische Erde I

V U

Ja, E**

ERD 232 Erd- und Klimage-schichte

3 V Ja, E*

MAT 182 Analysis für die Natur-wissenschaften

6 V+U Ja, 2

CHE 170 Allgemeine und anorga-nische Chemie für die Biologie

4 V Ja, 2

CHE 171 Praktikum zu Allg. und anorg. Chemie für die Biologie

4 P Nein

BIO 113 Evolution 3 V Ja, 2 AINF 1110 Formale Grundlagen der Informatik I

3 V Ja, 2

2. Semester (FS2)

Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung /

Periode

ERD 110 Grundlagen der Geologie (1. und 2. Semester)

11 (HS 6, FS 5)

ERD 121.1 Dynamische Erde II

V+U

Ja, E**

ERD 122 Geologie der Schweiz 2 V Ja, E** ERD 123 Geologische Exkursionen zu Dynamische Erde

2 E Nein

ERD 129 Geologischer Feldkurs I 2 ERD 129.1 Geologischer Feld-kurs I

P Nein

MAT 183 Stochastik für die Natur-wissenschaften

6 V+U Ja, 5

CHE 172 Organische Chemie für die Biologie

4 V Ja, 5

CHE 173 Praktikum zu Organische Chemie für die Biologie

4 P Nein

BIO 121 Biodiversität: Wirbellose, Wirbeltiere, Pilze

6 V+P Ja, 5

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3. Semester (HS3) Pflichtmodule

Modul KP Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

ERD 231 Kristalle und Mineralien 3 ERD 231.1 Kristalle und Minera-lien ERD 231.2 Übungen zu Kristalle und Mineralien

V

U

HS

ERD 233 Erdwissenschaftliches Kartenpraktikum

2 ERD 233.1 Erdwissenschaft-liches Kartenpraktikum

P HS

ERD 237 Lithosphäre 3 ERD 237.1 Lithosphäre V HS ERD 357 Rohstoffe der Erde 3 ERD 357.1 Rohstoffe der Erde V Ja, 1 MAT 141 Lineare Algebra für die Naturwissenschaften

5 MAT 141.1 Lineare Algebra für die Naturwissenschaften MAT 141.2 Übung Lineare Algebra für die Naturwissenschaften

V+U Ja, 3

PHY 116 Physik I für NF Physik * 7 Physik I ohne Praktikum mit Übungen

V+U Ja, 2

PHY 112 Praktikum zu Physik I 3 P PHY 114 Informatik I 1 P GEO 761 Hydrologie 3 V Ja, 1

* Das Modul PHY 116 ist identisch mit dem Modul PHY 111; PHY 116 und PHY 111 entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit.

4. Semester (FS4) Pflichtmodule Modul KP Modul besteht aus Typ Prüfung /

Periode

ERD 239 Exkursionen des 4. Sem. 2 E ERD 242 Sedimentologie 3 ERD 242.1 Sedimentologie V+P Ja, 4 ERD 246 Geochemie 4 ERD 246.1 Geochemie mit

Übungen V+U Ja, E**

ERD 249 Geologischer Feldkurs II 3 ERD 249.1 Geologischer Feldkurs II / Exkursionen

P Nein

PHY 124 Informatik II 1 P GEO 241 Physische Geographie IV 6

GEO 241.1 Grundlagen Boden-Pflanze-Umwelt GEO 241.2 Übungen und Exkursion zu Grundlagen Boden-Pflanze-Umwelt

V

E

Ja, 4

GEO 925 Grundzüge der Fernerkundung

3 V Ja, 4

BIO 141 Ökologie und Biodi-versität; Biologie und Gesellschaft

6 V+P Ja, 5

Im Frühjahrssemester können aus dem Block 2 des 6. Semesters Wahlpflichtmodule besucht werden. Die Wegleitung zum Erdsystemwissenschaftsstudium gibt Auskunft über die genauen Kombinationsmöglichkeiten.

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5. Semester (HS5) Wahlpflichtmodule Block 1 Es müssen im Block 1 Wahlpflichtmodule aus den 3 Vertiefungsrichtungen gewählt werden. Die Vertiefungsrichtungen sind „Atmosphäre“, „Erdwissenschaften“ und „Landoberflächen“. In den Vertiefungsrichtungen „Atmosphäre“ und „Erdwissenschaften“ müssen je 9 KP und in der Vertie-fungsrichtung „Landoberflächen“ 12 KP erworben werden. Die Wegleitung zum Erdsystemwissen-schaftsstudium führt die Listen der entsprechenden Wahlpflichtmodule auf und gibt Auskunft über die genauen Kombinationsmöglichkeiten.

6. Semester (FS6) Pflichtmodule

Modul KP Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

ERD 369 Bachelorarbeit 12 ERD 369.1 Bachelorarbeit (8-14 Wochen)

V + P Nein

ERD 370 Bachelorseminar 3 Wahlpflichtmodule Block 2 Im Block 2 müssen Wahlpflichtmodule aus einer der drei Vertiefungsrichtungen gewählt werden. Die Vertiefungsrichtungen sind „Atmosphäre“, „Erdwissenschaften“ und „Landoberflächen“. In der gewählten Vertiefungsrichtung müssen 12 KP erworben werden. Die Wegleitung zum Erdsystem-wissenschaftsstudium führt die Listen der entsprechenden Wahlpflichtmodule auf und gibt Auskunft über die genauen Kombinationsmöglichkeiten. § 3 Erdsystemwissenschaften als Nebenfach Ein Nebenfach “Erdsystemwissenschaften” muss mindestens 20 KP beinhalten, kann aber je nach Vor-gabe des jeweiligen Hauptfaches oder Interesse des / der Studierenden auch umfangreicher sein. Ein Pflichtpensum von minimal 17 KP ist vorgeschrieben; das Restpensum ist unter Einhaltung der für die Module im kommentierten Vorlesungsverzeichnis festgelegten Zulassungsbedingungen aus dem Angebot der Erdsystemwissenschaften wählbar.

Pflichtmodule für NF (total 17 KP) Modul KP Das Modul besteht aus Typ Sem. Prüfung /

Periode

ERD 111 Dynamische Erde I 6 ERD 111.1 Dynamische Erde I ERD 111.2 Übungen zu Dynamische Erde I

V U

HS Ja, E*

ERD 121 Dynamische Erde II 5 ERD 121.1 Dynamische Erde II V+U FS Ja, E** ERD 122 Geologie der Schweiz

2 ERD 122.1 Geologie der Schweiz

V

FS Ja, 4

ERD 123 Geologische Exkursionen zu Dynamische Erde

2 E Nein

ERD 129 Geologischer Feld-kurs

2 ERD 129.1 Geologischer Feld-kurs

P FS Nein

Wahlmodule Frei wählbar in gewünschtem Umfang aus den ERD-Modulen und den Modulen der Vertiefungsrich-tung „Atmosphäre“. Die Wegleitung zum Erdsystemwissenschaftsstudium führt die Listen der entspre-chenden Wahlmodule für das Nebenfach auf und gibt Auskunft über die genauen Kombinationsmög-lichkeiten.

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§ 4 Masterstudiengang Erdsystemwissenschaften

§ 4.1 Überblick Der Masterstudiengang in Erdsystemwissenschaften besteht aus Veranstaltungen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF) der Universität Zürich (UZH) und des Departementes Erdwissenschaften (D-ERDW) der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH). Das Masterstudium setzt den erfolgreichen Abschluss eines BSc in Erdwissenschaften einer schweize-rischen Hochschule oder eines BSc in Erdsystemwissenschaften oder Geographie der UZH voraus oder eines anderen äquivalenten BSc Studiums. Der Masterstudiengang Erdsystemwissenschaften an der UZH wird von Dozierenden beider Hoch-schulen angeboten. Lehrveranstaltungen des Masterprogramms werden in der Regel in englischer Sprache angeboten und sind Teil eines grösseren Kursangebots in Biologie, Geographie und Paläontologie an der UZH und in Erdwissenschaften an der ETH.

§ 4.2 Das MSc-Komitee Das MSc-Komitee entscheidet über die Zulassung zum Studiengang und erarbeitet zusammen mit dem / der Studierenden eine sinnvolle Gestaltung des individuellen Curriculums einschliesslich der Wahl des Themas der Masterarbeit. Das zuständige MSc-Komitee besteht aus maximal drei Personen. Das Komitee hat zwei feste Mit-glieder. Ausserdem ist der voraussichtliche Leiter bzw. die Leiterin der MSc-Arbeit Mitglied des Komitees. Das Komitee hat folgende Verantwortungen: a. Entscheid über Zulassungsfragen zum Programm Master of Earth System Science von Studieren-

den mit nicht automatisch akkreditiertem BSc-Abschluss. b. Individuelle Festlegung des Studienplans (namentlich der Wahl der Vertiefungsblöcke)

zusammen mit den Studierenden.

§ 4.3 Ziel und Struktur des Masterstudiengangs Der Masterstudiengang Erdsystemwissenschaften umfasst vier Semester, einschliesslich der Masterar-beit (total 120 Kreditpunkte). Die Wegleitung zum Erdsystemwissenschaftsstudium gibt Auskunft über die Vertiefungsmöglich-keiten im MSc-Studiengang. Der MSc-Studiengang ermöglicht Studierenden eine Vertiefung in den Bereichen Lithosphäre, Hydrosphäre, Biosphäre und Anthroposphäre und führt zu einem erweiterten Verständnis des System Erde mit seinen Interaktionen und Beziehungen zwischen diesen Sphären. Eine Vertiefung im Bereich Antroposphäre ist spezifisch darauf ausgelegt, BSc-Studierenden mit einer erdwissenschaftlichen Vorbildung die essentiellen fachlichen Qualifikationen für den späteren Erwerb des didaktischen Ausweises für das höhere Lehramt in Geographie (Lehrdiplom für Maturitätsschulen) zu vermitteln. Umgekehrt erlaubt es Studierenden mit einem BSc in Geographie eine Vertiefung in erdsystemwissenschaftliche Konzepte und Methoden, die zu einem MSc-Projekt in Geologie oder einem kombinierten Thema der Geologie, der physischen Geographie und der Biosphäre führt. Je nach Vorbildung, eines BSc in Erdsystem-/Erdwissenschaften oder eines BSc in Geographie, sind Pflicht-module in Absprache mit dem MSc Komitee nötig. Um die 120 ECTS Punkte zu erreichen, mu ssen Studierende 16-18 ECTS Punkte in dem Pflichtbereich belegen. Dazu gehören der Pflichtblock mit interdisciplinären Methoden, sowie erdsystemwissenschaftliche Kurse (vergleich Tabelle). Im Wahl-pflichtbereich mu ssen Studierende 42-48 ECTS-Punkte belegen. Dazu wählen sie aus den folgenden Wahlpflichtblöcken 3-4 Blöcke (vergleich Tabelle). Die Kombination verschiedener Wahlpflicht-blöcke definiert die Spezialisierung der Studierenden und wird durch das MSc Komitee abgesegnet. Im Wahlbereich haben Studierende drei Möglichkeiten: a) die verbleibenden freien KP werden aus noch nicht belegten Modulen des MSc-Studiengangs der

Erdsystemwissenschaften gewählt, b) die Studierenden nehmen am Integrativen Projekt (12 ECTS) und wählen für die verbleibenden

KP freie Module des MSc-Studiengangs der Erdsystemwissenschaften aus, oder, c) nehmen an einem grösser ausgelegten wissenschaftlichen Projekt für 15 ECTS Punkte teil, wenn

Sie einen wissenschaftlichen Schwerpunkt in ihre Ausbildung legen wollen. Pflichtbereich mind. 16 KP Interdisciplinary methods 12 KP General System Courses ESS 4-6 KP

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Wahlpflichtbereich (Studierende wählen in Absprache mind. 3 Blöcke (oder 42 KP), welche auf die Thematik der MSc Arbeit vorbereiten)

mind. 42 KP

Earth Surface Processes 12 KP Lithosphere 12 KP Terrestrial Biogeosciences 12 KP Advanced Biogeosciences 16 KP Catchment Hydrosphere 15 KP Groundwater Hydrosphere 12 KP Cryosphere 12 KP Advanced Cryosphere 12 KP Biosphere 11 KP Advanced Biosphere 12 KP Human Sphere 11 KP Wahlbereich 12-17 KP Integrative Project 12 KP Research Project 15 KP Free Choice Courses (Studierende wählen Kurse aus dem Wahlpflichtbereich)

<17 KP

Masterarbeit 30 KP Praktikum 15 KP

§ 4.4 Leistungskontrollen Der Masterstudiengang umfasst namentlich folgende Formen der Leistungskontrolle: a. Prüfungen; b. Schriftliche Berichte; c. Referate; d. Aktive Mitarbeit an Übungen, Praktika und Exkursionen. Die in einer Prüfung erbrachte Leistung wird mit einer Note bewertet. Die in anderen Leistungskon-trollen erbrachte Leistung kann mit einer Note oder mit “bestanden“ / “nicht bestanden“ bewertet werden. Weil die Lehrveranstaltungen auf die UZH und die ETH verteilt sind, gelten für die jeweiligen Leistungsüberprüfungen im Allgemeinen die Prüfungszeitfenster der zuständigen Hochschulen. Für die Universität Zürich gelten die im Teil A, § 7 definierten Prüfungsperioden. Wenn nichts anderes festgehalten wurde, gelten für die ETH-Veranstaltungen die jeweils im akademischen Kalender (Lehrbetrieb und Studium) publizierten Prüfungssessionen.9

§ 4.5 Masterarbeit Die Masterarbeit enthält alle wesentlichen Elemente einer wissenschaftlichen Arbeit unter Anleitung erfahrener wissenschaftlicher Personen. Sie wird mit 30 KP berechnet und entspricht damit einem halben Personenjahr Arbeitsaufwand. Um den Anforderungen von Feldarbeit oder anderen saisonal gebundenen Faktoren Rechnung zu tragen, kann die Forschungsarbeit auf zwei aufeinanderfolgende Semester aufgeteilt werden, darf aber ein Jahr nicht übersteigen. Die Masterarbeit gilt als erfolgreich ausgeführt, wenn dafür mindestens die Note 4 erreicht wird. Die Einzelheiten der Durchführung der Masterarbeit werden in der Wegleitung zum Erdsystemwissenschaftsstudium geregelt. Einen integra-len Bestandteil der Masterarbeit bildet ein Vortrag im Rahmen des Masterkolloquiums. In diesem sollen die Studierenden die Fähigkeit zeigen, Ergebnisse und Bedeutung ihrer eigenen Arbeit ver-ständlich darzustellen. Zum Abschluss wird eine fachübergreifende Masterprüfung abgelegt.

§ 4.6 Verleihung des Mastergrades Der Titel “Master of Science in Earth System Science of the University Zurich“ wird verliehen, wenn die Leistungskontrollen aller vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen bestanden worden sind, die Master-Arbeit mit mindestens der Note 4 beurteilt und der Kolloqiumsvortrag als genügend bewertet wurde. Der Studiengang Erdsystemwissenschaften an der Universität Zürich kann je nach Studienumfang mit einem Grad als “Bachelor of Science in Earth Sciences” (BSc), “Master of Science in Earth Sciences” (MSc) oder “Doctor scientiarum naturalium” (Dr.sc.nat. = PhD) abgeschlossen werden.

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil B, Erdsystemwissenschaften

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Der Bachelorabschluss ist der Ausweis über eine allgemeine naturwissenschaftliche Bildung mit Schwerpunkt Erdsystemwissenschaften. Er eignet sich dank seiner disziplinären Breite als Basis für Weiterbildungsprogramme verschiedenster Art. Aufbauend auf der Bachelorstufe kann mit drei wei-teren Studiensemestern der Masterabschluss erreicht werden. Er attestiert eine Spezialisierung inner-halb der Erdwissenschaften und den erfolgreichen Abschluss einer anspruchsvollen wissenschaftli-chen Arbeit. Der Bachelor-Studienplan berücksichtigt die Empfehlungen des schweizerischen Geoforums, damit maximale Transfermöglichkeiten zwischen dem Bachelor- und Masterstudium unter den schweize-rischen universitären Hochschulen gewährleistet sind. Dazu gehört insbesondere die gegenseitige Anerkennung des “BSc in Earth Sciences“ zwischen Universität Zürich (UZH) und Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH). An das erfolgreich abgeschlossene Bachelorstudium kann ein dreisemestriges Masterstudium ange-schlossen werden. Der MSc ist die berufsbefähigende Qualifikation für akademische erdwissen-schaftliche Berufe und kann die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehrdiplom für Maturitäts-schulen einschliessen. Es setzt sich aus Blockkursen, Vorlesungen, Seminaren, Exkursionen, einer 6 Monate dauernden Masterarbeit und einer Masterprüfung zusammen. Das Departement Erdwissen-schaften legt die Lehrveranstaltungen für den Studiengang für jedes Semester in einem für die Studie-renden verbindlichen Verzeichnis der Lehrveranstaltungen fest. Im Anschluss an den MSc-Abschluss kann mit einer angeleiteten, aber zunehmend selbständigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit der Doktorgrad (PhD) erworben werden. Weil die Lehrveranstaltungen auf die UZH und die ETH verteilt sind, gelten für die jeweiligen Lei-stungsüberprüfungen im Allgemeinen die Prüfungszeitfenster der zuständigen Hochschulen. Für die Universität Zürich gelten die im Teil A, § 7 definierten Prüfungsperioden. Wenn nichts anderes fest-gehalten wurde, gelten für die ETH-Veranstaltungen die jeweils im akademischen Kalender (Lehr-betrieb und Studium) publizierten Prüfungssessionen.9 Abkürzungen: BIO = Biologie, CHE = Chemie, ERD = Erdwissenschaften, GEO = Geographie, MAT = Mathematik, PHY = Physik, KP = ECTS-Punkte = Kreditpunkte nach dem “European Credit Transfer System”, V = Vorlesung, P = Praktikum, U = Übungen, E = Exkursionen. E*= Prüfung findet in der Frühlingssession der ETH statt. E**= Prüfung findet in der Herbstsession der ETH statt. E***= ETH-Blockkurs in der ersten Semesterhälfte; Prüfung findet am Ende des Kurses statt.

9 Fakultätsversammlung vom 6. Juli 2006

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil C, Umweltwissenschaften

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Teil C Spezialisierte Masterstudiengänge

10. Umweltwissenschaften § 1 Allgemeines Das Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften (IEU) der Universität Zürich (UZH) bietet einen spezialisierten Masterstudiengang “Environmental Sciences“, ein strukturiertes Promotionsstudium “ PhD Program in Ecology“ und ein Nebenfach in Umweltwissenschaften an. Der Masterstudiengang wird mit einem “Master of Science in Environmental Sciences” (MSc in Environmental Sciences) abgeschlossen, die Dissertation mit dem “Doctor scientiarum naturalium” (Dr.sc.nat. = PhD). Die Zulassung zum Master-Studiengang “Environmental Sciences“ setzt das Bachelordiplom einer Hochschule oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Neben einem anerkannten Bachelorabschluss müssen Studierende den Nachweis von Vorkenntnissen auf Bachelorstufe in folgenden Bereichen erbringen: • Mathematik und Physik (inklusive Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung) im

Umfang von 6 ECTS-Punkten; • Biologie und Chemie im Umfang von 6 ECTS-Punkten; • Umweltwissenschaften im Umfang von 8 ECTS-Punkten. Umweltwissenschaftliche Grundkenntnisse sollten vorzugsweise durch den Besuch von Veranstal-tungen des Nebenfachs Umweltwissenschaften an der Universität Zürich oder von vergleichbaren Lehrveranstaltungen anderer Hochschulen erworben worden sein. Sie sollten vom Inhalt her dem Buch “Environmental Science: Earth as a Living Planet“ (Botkin und Keller, 4. Aufl. 2003) ent-sprechen. Die Unterrichtssprache im Master-Studiengang ist Englisch. Alle Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist oder deren bisherige höhere Ausbildung nicht in Englisch erfolgte, haben den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse zu erbringen. Ein möglicher Nach-weis ist der TOEFL (Test of English as a Foreign Language). Falls kein entsprechender Sprachnach-weis erbracht werden kann, werden die englischen Sprachkenntnisse im Eintrittsgespräch überprüft. Die Auswahl der Studierenden erfolgt auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen im Einzelge-spräch. Der Master-Studiengang sollte im Herbstsemester begonnen werden. Nähere Informationen zur Bewerbung und den Bewerbungsterminen finden sich unter: http://www.ieu.uzh.ch. Der Masterstudiengang vermittelt den Studierenden eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung und die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Durch die Integration verschiedener fachspezifischer Kompetenzen in einer interdisziplinär zusammengesetzten “Klasse” ergeben sich Synergien für gemeinsame Projekte im Schwerpunktbereich der Biodiversitätsforschung am Institut für Umweltwissenschaften. Im Zentrum des Doktoratsstudiums steht eine selbstständig durchzuführende Doktorarbeit. Die Teil-nahme am Doktoratsstudium setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium voraus. Das Nebenfach Umweltwissenschaften ist ein interfakultäres Angebot der Mathematisch-naturwis-senschaftlichen Fakultät (MNF) und steht grundsätzlich allen Studierenden der UZH offen.

§ 2 Strukturierung der Studiengänge

§ 2.1 Vorbemerkung Für die Definitionen der Begriffe “Modul“, “Pflichtmodul“, “Wahlpflichtmodul“ und “Wahlmodul“ verweisen wir auf die Rahmenverordnung für das Studium an der MNF. Die Inhalte der in den Studiengängen aufgeführten Module können wechseln, ebenso die geforderten Leistungsnachweise. Detaillierte Informationen finden sich in den kommentierten Semesterpro-grammen der einzelnen Ausbildungsgänge am Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissen-schaften.

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Ein Kreditpunkt (KP) entspricht einem effektiven Arbeitsaufwand von 30 Stunden.

§ 2.2 Spezialisierter Masterstudiengang “MSc in Environmental Sciences” § 2.2.1 Überblick Der spezialisierte Masterstudiengang in Umweltwissenschaften umfasst 90 Kreditpunkte (KP) und dauert in der Regel 3 Semester. Im Verlaufe dieser Zeit müssen Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 KP besucht und eine Masterarbeit im Umfang von 60 KP verfasst werden. Die Masterarbeit ist eine selbstständige wissenschaftliche Forschungsleistung. 10 KP werden für die abschliessende Masterprüfung erteilt. § 2.2.2 Zulassungsbedingungen Für die Zulassung zum spezialisierten Masterstudiengang in Umweltwissenschaften werden für alle Bewerberinnen und Bewerber identische Anforderungen gestellt, die in der Wegleitung zum Studium der Umweltwissenschaften aufgeführt sind. Die Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Bewerbungsunterlagen im Einzelgespräch. § 2.2.3 Sprache Grundsätzlich ist Englisch die Unterrichtssprache im Masterstudium. Es ist jedoch möglich, dass individuelle Lehrveranstaltungen in Deutsch durchgeführt werden, wenn dies der regionale oder Praxis-Bezug des Themas vorschreibt oder wenn alle Studierenden Deutsch verstehen. § 2.2.4 Detaillierte Strukturierung des spezialisierten Masterstudienganges Die Lehrveranstaltungen werden im Allgemeinen blockweise (Module von 2 Vollwochen oder 4 Halbwochen), Forschungsseminare hingegen wöchentlich bis monatlich abgehalten. Die Module bestehen aus einer Mischung von Vorlesungen, Übungen und selbstständigen Arbeiten. Im Allgemeinen bedeuten 4 KP pro Modul 50 Kontaktstunden und 70 Stunden eigene Arbeit. Bei Forschungsseminaren entspricht 1 KP einer Semesterwochenstunde (SWS) und der Vorbereitung eines eigenen Beitrages. Alle Lehrveranstaltungen des Masterstudienganges werden vom Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften organisiert oder angeboten. Berufspraktika von mindestens 2 Monaten Dauer können als Wahlpflichtkurs absolviert werden. Sie werden im Masterstudiengang mit 4 KP angerechnet. Bei einem Berufspraktikum wird der Prakti-kumsbericht von den Dozierenden des Instituts für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften beurteilt. Die Masterarbeit dauert in der Regel 2 Semester, kann aber auch über 3 Semester ausgedehnt werden, wenn parallel dazu die Lehrveranstaltungen absolviert werden. Auch wenn die Masterarbeit in 2 Se-mestern durchgeführt wird, sind während dieser Zeit die Forschungsseminare weiterhin zu besuchen. Die folgende Tabelle zeigt die Stundenplangestaltung. BL= Blockkurs, EX= Exkursion, KP = Kreditpunkte, P = Praktikum, S = Seminar, Ü = Übung, V = Vorlesung Pflichtmodule Modul KP Typ Prüfung / Periode UWW 220 Biodiversity Theory and Assessment 4 V+U Ja, 3 UWW 230 Resource Management and Conservation 4 V Ja, 3 UWW 240 Environmental Valuation and Perception 4 V Ja, 3 UWW 250 Landscape Ecology and Planning 4 V Ja, 3 UWW 261 Introduction into research methods and study design

2 V Ja, 3

UWW 262 Presentation and discussion of master projects 2 V Ja, 1

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Modul KP Typ Prüfung / Periode UWW 270 Quantitative Analysis 4 V Ja, 3 UWW 280 Special Topics 4 V, S, P Verschieden UWW 290 Research Seminars 2 V, S Ja, 1 UWW 200 MSc Environmental Sciences Thesis (Masterarbeit)

60 Ja, 1

§ 2.2.5 Leistungsnachweise Jede Lehrveranstaltung wird mit einem benoteten Leistungsnachweis abgeschlossen. Wenn ein Mo-dul aus mehreren Lehrveranstaltungen besteht, wird die Modulnote als gewichteter Durchschnitt der Einzelnoten der Lehrveranstaltungen berechnet. Die Kriterien für die Benotung der Lehrveranstaltun-gen werden von dem oder der Modulverantwortlichen in Absprache mit den Dozierenden festgelegt und in der Wegleitung und in den kommentierten Semesterprogrammen publiziert. § 2.2.6 Masterarbeit Die Masterarbeit ist eine selbstständige wissenschaftliche Forschungsleistung von einem Jahr Dauer. Sie findet im Allgemeinen im Rahmen eines grösseren integrierten Forschungsprojektes statt, wodurch die interdisziplinäre Zusammenarbeit geschult wird. Die Masterarbeit wird mit einer Note beurteilt. Ein Master-Kolloquiumsvortrag, in dem die Studierenden sich über die Fähigkeit ausweisen, die Be-deutung ihrer eigenen Arbeit verständlich darzustellen, bildet einen integralen Bestandteil der Masterarbeit. Ein abgeschlossenes Masterstudium ist die Voraussetzung für den Erwerb des Mastertitels. Der Mastertitel "MSc in Environmental Sciences" wird vergeben, wenn die 30 Kreditpunkte für die Kurse und die 60 Kreditpunkte für die Masterarbeit vorliegen. Der Abschluss wird mit einer Note (Masternote) bewertet. Diese ist das nach Kreditpunkten gewich-tete Mittel der in den Modulen des Masterstudienganges erworbenen Noten und der Masterarbeit. Detaillierte Informationen zu Noten, Repetitionen und zum Prüfungsprozedere sind der Rahmen-verordnung der MNF für Masterstudiengänge zu entnehmen.

§ 2.3 Umweltwissenschaften als Nebenfach § 2.3.1 Überblick Ein Nebenfach “Umweltwissenschaften” muss mindestens 20 KP beinhalten, kann aber je nach Vor-gabe des jeweiligen Hauptfaches oder Interesse des / der Studierenden auch umfangreicher sein (z.B. 30 KP fur Studierende der Philosophischen Fakultät). Das Nebenfach vermittelt breite Grundlagen in Umweltwissenschaften und zeigt Studierenden die Notwendigkeit auf, die eigene Disziplin gegenüber anderen Fachgebieten und Ansätzen zu öffnen. Das Nebenfach Umweltwissenschaften ist ein interfakultäres Angebot der Mathematisch-naturwis-senschaftlichen Fakultät und steht allen Studierenden der UZH offen. Ausreichende naturwissen-schaftliche Grundkenntnisse werden vorausgesetzt. Das Nebenfach ist ein nützlicher, aber nicht not-wendiger Einstieg in den spezialisierten Masterstudiengang “Environmental Sciences” (siehe § 2.2). § 2.3.2 Detaillierte Strukturierung des Nebenfaches Umweltwissenschaften Das Lehrangebot des Nebenfachs Umweltwissenschaften besteht aus Pflichtmodulen, Wahlpflicht-modulen und Wahlmodulen. In den Modulen werden konzeptionelle und methodische Grundlagen der Umweltwissenschaften vermittelt sowie umweltrelevante Fragestellungen aus den Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften exemplarisch herausgegriffen und mit verschiedenen Methoden interdisziplinär bearbeitet.

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Das obligatorische zweimonatige Praktikum in der Berufswelt bietet als Schnittstelle zwischen Uni-versität und Praxis Einblicke in die Berufswelt, kann aber auch neue Perspektiven für eine gezielte Weiterbildung öffnen. Die folgende Tabelle zeigt die Stundenplangestaltung. Das detaillierte Angebot und die Beschreibung der erforderlichen Leistungsnachweise werden in der Wegleitung und in den kommentierten Semesterprogrammen publiziert (vgl. § 2.3.3). BL= Blockkurs, EX= Exkursion, KP = Kreditpunkte, P = Praktikum, S = Seminar, Ü = Übung, V = Vorlesung Pflichtmodule Modul KP Typ Prüfung / Periode UWW 111 Grundlagen der Umweltwissenschaften 2 V Ja, 1 UWW 121 Naturschutzökologie 2 V Ja, 4 UWW 122 Introduction to statistics 2 V Ja, 4 UWW 131 Umweltökonomie 1 V Ja, 1 UWW 141 Umweltbildung 1 S Ja, 1 UWW 142 Umweltpsychologie 1 V Ja, 1 UWW 161 Berufspraktikum 6 P Nein Wahlpflichtmodule Modul KP Typ Prüfung / Periode UWW 112 Tropical Forest Ecology oder UWW 114 Gewässerrenaturierung

1 V Ja, 1+4

UWW 113a Umwelt- und Humantoxikologie oder UWW 113b Umweltbiotechnologie

1 V, S Ja, 1

UWW 132a Umweltplanung oder UWW 132b Ökologische Ökonomik

1 V Ja, 1+4

UWW 151 Umweltethik und UWW 152 Ecohealth oder UWW 153 Topics in Environmental History

2 V, S Ja, 1+4

Wahlmodule Modul KP Typ Prüfung / Periode BIO 124 Vielfalt der Tiere 3 V+P Ja, 4 BIO 125 Vielfalt der Pflanzen 3 V+P Ja, 4 BIO 380 Experimentelles Feldpraktikum: Verhalten, Oekologie und Evolution

4 BL Nein

Botanische / Zoologische Exkursionen EX Nein

§ 2.3.3 Leistungsnachweise Jede Lehrveranstaltung wird mit einem benoteten Leistungsnachweis abgeschlossen. Wenn ein Modul aus mehreren Lehrveranstaltungen besteht, wird die Modulnote als gewichteter Durchschnitt der Einzelnoten der Lehrveranstaltungen berechnet. Die Kriterien für die Benotung der Lehrveranstal-tungen werden von dem oder der Modulverantwortlichen in Absprache mit den Dozierenden festgelegt und in der Wegleitung und in den kommentierten Semesterprogrammen publiziert. Als Leistungs-nachweis für das Praktikum dienen eine Bescheinigung der Praktikumsstelle sowie ein ausführlicher Bericht, der von Mitarbeitenden des Instituts für Umweltwissenschaften beurteilt wird. Abgeschlossen ist das Nebenfach, wenn alle Leistungsnachweise vorliegen.

§ 2.4 Wahlmodule in den Umweltwissenschaften Lehrveranstaltungen aus dem Angebot des Nebenfachs Umweltwissenschaften (siehe § 2.3.2) kön-nen als Wahlmodul in anderen Bachelor- und Masterstudiengängen nach Erfüllen der Leistungsan-forderungen angerechnet werden.

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil C, Medizinische Biologie

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11. Medizinische Biologie § 1 Allgemeines Die Universität Zürich bietet ab 2008 einen biologisch-naturwissenschaftlich ausgerichteten spezia-lisierten Master-Studiengang in Medizinischer Biologie an. Der Master-Studiengang ist der Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät (MNF) zugeordnet und beinhaltet Lehr- und Forschungsangebote der MNF, der Medizinischen Fakultät (MeF), der Vetsuisse-Fakultät sowie der ETH Zürich. Der erfolgreiche Abschluss führt zur Verleihung des Titels „Master of Science der Universität Zürich in Medical Biology“ („MSc UZH in Medizinischer Biologie“). § 2 Ziele des Masterstudienganges Der Master-Studiengang ermöglicht naturwissenschaftlich interessierten und besonders begabten Absolventinnen und Absolventen eines medizinischen Bachelor- oder Master-Studiengangs eine biologisch-naturwissenschaftliche Zusatzausbildung, welche sie auf eine Tätigkeit in der medizi-nischen oder veterinärmedizinischen Forschung vorbereitet. Forschung umfasst alle Formen der Erforschung von Ursachen, Entstehung und Verlauf von Krankheiten sowie die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit ihrer Prävention, Erkennung und Behandlung, einschliesslich der patien-tenorientierten klinischen Forschung. Die Studierenden sollen befähigt werden, ihre wissenschaft-liche Kompetenz in die krankheits- und patientenorientierte Forschung einzubringen. § 3 Zulassung zum Masterstudiengang Zur Zulassung für den Master-Studiengang können sich Studierende der Human- und Veterinär-medizin bewerben. Bewerbungsunterlagen und Vorschriften sind auf der Webseite der Medizinischen Fakultät abrufbar. Der Master-Studiengang kann nicht später als 3 Jahre nach Abschluss des medizinischen Master-studiums begonnen werden. Die Selektion der Kandidaten erfolgt durch das interfakultäre Steering Committee. Selektionskri-terien sind Prüfungsleistungen während des medizinischen Bachelor- oder Master-Studiums und Interviews mit zwei Mitgliedern des Steering Committee. Im Interview werden das Vorwissen und das Interesse der Kandidaten / Kandidatinnen an naturwissenschaftlicher Grundlagenforschung ermittelt. Zudem wird geprüft, inwieweit sich die Kandidaten / Kandidatinnen mit dem Forschungs-gebiet der gewählten Masterarbeit auseinandergesetzt und es intellektuell erarbeitet haben, und ob sie über die Eignung verfügen, diese Forschung operativ umzusetzen. Das Studiendekanat der MNF entscheidet auf Antrag des Steering Committee endgültig über die Zulassung. § 4 Struktur des Masterstudienganges

§ 4.1 Übersicht Der Master-Studiengang dauert in der Regel drei Semester und besteht aus einem Grundlagenteil, optional drei Laborrotationen, einer Masterarbeit und einem Abschlussmodul. Den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen wird von der MNF der Titel Master of Science der Universität Zürich in Medical Biology (MSc UZH in Medizinischer Biologie) verliehen.

§ 4.2 Module und Kreditpunkte Der Master-Studiengang besteht aus einem Grundlagenteil, optional drei Laborrotationen, einer Masterarbeit und dem Abschlussmodul. Der Grundlagenteil umfasst 35 ECTS-Punkte. Für die Labor-rotationen (siehe § 4.5 dieses Teils der Studienordnung der MNF) werden nach Abgabe eines schriftlichen Berichts, welcher vom Leiter des Gastlabors begutachtet wird, je 8 ECTS-Punkte ver-geben. Für eine 6-monatige bzw. 12-monatige Masterarbeit werden 26 bzw. 50 ECTS-Punkte, für die Schlussprüfung 10 ECTS-Punkte vergeben. Die Modalitäten bzgl. Leistungsausweise, Wiederholbarkeit und Rekursinstanzen richten sich nach den Institutionen, welche die Module anbieten. In der Regel wird die Grundlagenausbildung zur Gänze an der Universität Zürich und ETH Zürich absolviert. Kandidaten / Kandidatinnen, die von anderen Hochschulen überwechseln, können einen Antrag auf Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen an das Steering Committee stellen, das in der Folge über das Ausmass der anrechenbaren Leistungen entscheidet. Anstelle einer zwölfmonatigen Masterarbeit, können die Kandidaten / Kandidatinnen vorgängig drei je zweimonatigen Laborrotationen durchführen und anschliessend eine sechsmonatige Masterarbeit in einer der im Rahmen der Rotationen kennengelernten Forschungsgruppen durchführen.

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§ 4.3 Grundlagenteil Vier Programme stehen zur Auswahl: A. Studienplan Molecular Biology B. Studienplan Medical Neuroscience C. Studienplan Immunity and Infection D. Individueller Studienplan

Das Programm für die Studienpläne A, B und C wird durch das Steering Committee erstellt. Die Studienpläne sind auf der Webseite der Medizinischen Fakultät abrufbar. Für den Studienplan D werden den Kandidaten / Kandidatinnen Pflichtveranstaltungen vorgegeben; die restlichen Kreditpunkte werden von den Studierenden aus geeigneten Veranstaltungen des Lehr-angebotes der MNF, MeF, Vetsuisse-Fakultät und der ETH ausgewählt. Der individuell zusammen-gestellte Studienplan soll auf die praktische Masterarbeit abgestimmt werden und muss dem Steering Committee zur Begutachtung und Genehmigung vorgelegt werden. Der Grundlagenteil wird über einen Zeitraum von maximal 12 Monaten absolviert. Weitere Informationen finden sich in einer separaten Wegleitung.

§ 4.4 Sprache Alle Pflichtveranstaltungen werden in englischer Sprache angeboten. Spezialvorlesungen werden in Englisch oder Deutsch abgehalten.

§ 4.5 Masterarbeit Die Forschungsarbeit wird parallel zur Grundlagenausbildung begonnen. Der Umfang der Arbeit richtet sich nach dem an der MNF üblichen Standard und entspricht total (Masterarbeit plus eventu-elle Laborrotationen) einem Jahr. Da Grundlagenkurse und praktische Forschung parallel durchge-führt werden, erstreckt sich die Zeitdauer der Forschungsarbeit über die ganzen 1.5 Jahre des Master-kurses. Die Masterarbeit kann nur an einer der Life Science Zurich Graduate School zugehörigen For-schungsgruppe der UZH oder ETH durchgeführt werden. Alle Mitglieder der Life Science Zurich Graduate School sind auf der Webseite der Life Science Zurich Graduate School aufgeführt. Die Studierenden müssen sich selbsttätig um eine Stelle in einer Gastinstitution bemühen. Es wird empfohlen, schon vor Beginn des Master-Studiengangs mit geeigneten Forschungsgruppen Kontakt aufzunehmen und eine praktische Masterarbeit zu definieren, da so Wahlfächer passend zum Studienthema gewählt werden können. Es besteht parallel zum Grundlagenteil die Möglichkeit, an drei jeweils zweimonatigen Laborro-tationen teilzunehmen, um praktische Erfahrung zu sammeln und mögliche Gastinstitutionen kennen zu lernen. Die Masterarbeit wird anschliessend in einem der Gastlabors absolviert und dauert sechs Monate. Studierende, welche sich bereits für eine Gastinstitution entschieden haben, absolvieren keine Laborrotationen und machen ihre Masterarbeit in 12 Monaten. Weitere Einzelheiten betreffend die Masterarbeit werden durch eine separate Wegleitung geregelt.

§ 4.6 Abschlussmodul Das Abschlussmodul besteht aus einem Seminarvortrag über die Masterarbeit und einem Interview von 30 Minuten und wird vom Leiter oder der Leiterin der Masterarbeit und einem Mitglied des Steering Committees abgenommen. Hierbei werden die Kenntnisse des Kandidaten / der Kandidatin in Bezug auf sein / ihr Forschungsthema und übergreifende naturwissenschaftliche Themen geprüft. Die Masterprüfung gilt als bestanden, wenn im Durchschnitt der Teilprüfungen (Masterarbeit, aus Seminarvortrag und mündlicher Schlussprüfung gebildete Prüfungsnote) mindestens die Note 4 erreicht wurde. Die Masterprüfung ist einmal innert sechs Monaten wiederholbar.

§ 4.7 Studienabschluss Der Titel Master of Science der Universität Zürich in Medical Biology (MSc UZH in Medizinischer Biologie), wird verliehen, wenn die Masterarbeit angenommen, das Abschlussmodul mit Erfolg absolviert und gesamthaft mindestens 95 Kreditpunkte erworben wurden. Die Abschlussdokumente umfassen Diplomurkunde, Zeugnis (academic record) und Diplomzusatz (diploma supplement). Die MNF erteilt die Diplomurkunde entsprechend den Bestimmungen der Rahmenverordnung.

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Die Urkunde wird vom Rektor und vom Dekan der MNF unterzeichnet und mit dem Siegel der Uni-versität und demjenigen der MNF versehen. Die Diplomurkunde wird in deutscher Sprache ausge-stellt, eine englische Übersetzung ist beigelegt.

§ 4.8 Übertritt ins MD-PhD-Programm Beim Steering Committee kann ein Übertritt vom Master-Studiengang ins MD-PhD-Programm bean-tragt werden. Dazu erfolgt nach acht Monaten ein mündlicher Progress Report im Beisein zweier Mitglieder des Steering Committees, die eine provisorische Aufnahme in das MD-PhD Programm befürworten können. Kriterien für einen Übertritt ins MD-PhD-Programm sind die Eignung des Kandidaten oder der Kandidatin und die Qualität der geleisteten Arbeit während der ersten acht Monate der Masterarbeit. Die definitive Aufnahme in das MD-PhD Programm bedingt die Absolvierung einer Präsentation mit anschliessendem Interview vor dem Steering Committee. Studierenden, die vorzeitig ins MD / PhD Programm übertreten, wird kein MSc-Titel verliehen.

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil C, Computergestützte Wissenschaften

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12. Computergestützte Wissenschaften10 § 1 Allgemeines Dieser Masterstudiengang wird mit einem “Master of Science in Computational Science“ (MSc in Computational Science) abgeschlossen. Der Studiengang steht Studierenden mit einem Bachelorabschluss in Mathematik, Physik, Chemie oder Informatik offen. Studierende mit Bachelordiplomen aus anderen Disziplinen können auf Gesuch hin ebenfalls aufgenommen werden, falls sie die nötigen Qualifikationen mitbringen. Der Masterstudiengang vermittelt den Studierenden eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung und die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Die Studierenden werden auf eine berufliche Laufbahn in der Industrie und der Wirtschaft oder auf eine Promotion in einem der assoziierten Fachgebiete vorbereitet.

§ 2 Strukturierung des Studienganges

§ 2.1 Vorbemerkungen Für die Definition der Begriffe “Modul“, “Pflichtmodul“, “Wahlpflichtmodul“ und “Wahlmodul“ verweisen wir auf die Rahmenverordnung für das Studium an der MNF. Detaillierte Informationen mit Beispielstudienplänen sind unter www.qgd.unizh.ch zu finden.

§ 2.2 Sprache Die Pflichtmodule werden grundsätzlich in englischer Sprache abgehalten. Es ist jedoch möglich, dass einzelne Wahlmodule in Deutsch durchgeführt werden.

§ 2.3 Überblick über den Masterstudiengang Der Masterstudiengang umfasst 90 Kreditpunkte (KP) und dauert in der Regel 3 Semester. Im Ver-lauf dieser Zeit müssen Lehrveranstaltung von 54 KP besucht und eine Masterarbeit im Umfang von 30 KP verfasst werden. 6 KP werden für die abschliessende Masterprüfung erteilt.

Pflichtmodule Modul KP Typ Prüfung / Periode

ESC 411 Introduction to Computational Science I 8 V / U Nein ESC 412 Introduction to Computational Science II 8 V / U Nein ESC 801 Computational Science Clinic 2 P Nein Computational Science Research Seminar 2 S Nein ESC 448 Masterarbeit 30 Ja ESC 449 Masterprüfung 6 MP Ja

Wahlmodule Die restlichen 34 KP des Masterstudiums werden in Wahlmodulen gesammelt. Unter www.qgd.unizh.ch ist die jeweils aktuelle Liste der Wahlmodule aufgeschaltet. Jedes Semester wird diese Liste aktualisiert und mit speziellen Angeboten ergänzt. Die Wahlmodule werden in vier Gruppen unterteilt: 1. Mathematische Methoden und Informatik 2. Naturwissenschaften 3. Computergestützte Wissenschaften 4. Sonstige Module

10 Fakultätsversammlung vom 6. Juli 2006

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil C, Computergestützte Wissenschaften

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Diese Gruppen sind weiter unterteilt in Grundlagen- und Aufbaumodule. Die Auswahl der Module muss vorgängig von der Studienberaterin / vom Studienberater genehmigt werden. Bei der Auswahl muss beachtet werden, dass mindestens jeweils 8 KP aus den Gruppen 1 bis 3 gewählt werden müssen. Bis zu 16 KP können aus Grundlagenmodulen stammen. Pflichtmodule des Bachelorstudienganges, in dem der Studierende ein Bachelordiplom erworben hat, dürfen nicht angerechnet werden.

§ 2.4 Leistungsnachweise Die Kriterien für die Benotung der Module werden von dem oder der Modulverantwortlichen in Absprache mit den Dozierenden festgelegt und in der Wegleitung und im kommentierten Vorle-sungsverzeichnis publiziert.

§ 2.5 Masterarbeit Die Masterarbeit ist eine selbstständige wissenschaftliche Forschungsleistung und dauert etwa ein Semester. Sie wird mit einer Präsentation in einem Seminar abgeschlossen und mit einer Note beurteilt.

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StO der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil C, Computergestützte Biologie und Bioinformatik

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13. Computergestützte Biologie und Bioinformatik11 § 1 Allgemeines Dieser spezialisierte Masterstudiengang wird mit einem “Master of Science ETH UZH in Computational Biology and Bioinformatics“ (MSc ETH UZH CBB) abgeschlossen. Er wird als Joint Degree Master zusammen mit der ETH angeboten. Leading House ist die ETH. Zulassung, Inhalt und Struktur dieses Studiengangs werden in der Rahmenverordnung über den Joint Degree Master-Studiengang „Computational Biology and Bioinformatics“ am Departement Informatik der ETH Zürich und an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und in der Studienordnung für den Joint Degree Master-Studiengang Computational Biology and Bioinformatics geregelt.

11 Fakultätsversammlung vom 14. Dezember 2006

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StO der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil C, Neuronale Systeme und Informationsverarbeitung

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14. Neuronale Systeme und Informationsverarbeitung12 § 1 Allgemeines Dieser spezialisierte Masterstudiengang wird mit einem “Master of Science UZH ETH Zürich in Neural Systems and Computation” abgeschlossen. Er wird zusammen mit der ETH als Joint Degree Master durchgeführt. Leading House ist die MNF. Der Studiengang empfiehlt sich für Studierende mit einem Bachelorabschluss in Mathematik, Physik, Chemie, Informatik, Ingenieurwissenschaften oder Biologie. Studierende mit Bachelordiplomen aus anderen Disziplinen und Studierende mit einem Fachhochschulabschluss können unter Auflagen ebenfalls aufgenommen werden, falls sie die nötigen Qualifikationen aufweisen. Als Zulassungsbedingung für alle Bewerber gilt ein persönliches Interview. § 2 Ziel des Studiengangs Der Studiengang vermittelt Studierenden eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung und bereitet sie auf eine Forschungstätigkeit in Gebieten der Neuroinformatik und der systemorientierten Neuro-wissenschaften vor. § 3 Strukturierung des Studiengangs Für die Definition der Begriffe “Modul“, “Pflichtmodul“, “Wahlpflichtmodul“ und “Wahlmodul“ verweisen wir auf die Rahmenverordnung für das Studium an der MNF. Der Masterstudiengang umfasst 90 Kreditpunkte (KP) und dauert in der Regel drei Semester. Im Verlauf dieser Zeit müssen die Studierenden Lehrveranstaltungen besuchen, Forschungsprojekte (Master- und Semesterarbeiten) durchführen, und eine Masterprüfung bestehen. Die Pflichtmodule von insgesamt 54 KP beinhalten einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil lesen, präsentieren und erörtern die Studierenden klassische und zeitgenössische Forschungsarbeiten (Journal Club). Der Leistungsnachweis des theoretischen Teils wird durch Präsen-tation einer wissenschaftlichen Publikation erbracht. Im praktischen Teil absolvieren die Studierenden ein Mess- und Instrumentationspraktikum und bearbeiten mindestens ein Forschungsprojekt. Der Leistungsnachweis des Messpraktikums besteht in der Verfassung eines schriftlichen Be-richts. Für die Forschungsprojekte stehen den Studierenden zwei Optionen zur Auswahl. In der ersten Option wird eine Masterarbeit von 45 KP verfasst und in der zweiten Option eine kleinere Masterarbeit von 29 KP und Semesterarbeiten (Short Projects) von insgesamt 16 KP. Die Master-prüfung besteht aus einer mündlichen Präsentation der Masterarbeit. Die Wahlpflichtmodule sind in die drei Wissensbereiche Systemneurowissenschaften, theoretische und computergestützte Neurowissenschaften, und neuromorphe Ingenieurwissenschaften eingeteilt. Studierende sind verpflichtet, Wahlpflichtmodule aus mindestens zwei dieser drei Disziplinen zu besuchen und davon mindestens 18 KP zu erwerben. Kreditpunkte werden nach bestandener mündlicher Prüfung erteilt. Als Wahlmodule stehen den Studierenden Lehrveranstaltungen aus verwandten Bereichen der Neu-roinformatik zur Auswahl (siehe Wegleitung). Insgesamt müssen 18 KP aus Wahlveranstaltungen gesammelt werden. Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule und die Masterprüfung werden in der Regel in englischer Sprache gehalten. Die folgende Tabelle listet die Kreditpunktzuordnung auf. Die Wegleitung zum Master-studiengang kann auf http://www.nsc.uzh.ch konsultiert werden. Modul Prüfung KP Pflichtmodule Journal Clubs Nein 5 Messpraktikum Nein 4 Forschungsprojekte (Master Project, Short Projects) 45 Wahlpflichtmodule Ja 18 Wahlmodule Ja 18 Total 90

12 Fakultätsversammlung vom 8. Februar 2007

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StO der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil C, Neuronale Systeme und Informationsverarbeitung

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FastTrack inNeural Systems and Computation § 1ZweckdesFastTracks FürherausragendeStudierende,welcheeinewissenschaftlicheodereineakademischeKarriere anstrebenundübereinensehrgutenBachelorabschlussverfügen,oderentsprechendeEmpfehlungeneineranderenHochschulemitbringen,bietetdieFakultäteinFastTrackProgramman. § 2UmfangdesFastTrackProgrammes DasFastTrackProgrammumfasst: 1. Eine��� Dissertation ��� mit ���einem ���im ���entsprechenden ��� Gebiet��� üblichen ���Umfang. ��� 2. Mindestens ��� 33���KP ��� aus ��� dem��� Masterprogramm��� (9 KP aus Pflichtmodulen, 18 KP aus

Wahlpflichtmodulen, und 6 KP aus Wahlmodulen). Es ���können nach ��� Absprache��� mit��� dem��� Promotionskomitee ��� obligatorische ��� Module��� durch ��� solche ersetzt��� werden, ��� die ���den ���Forschungsabsichten ���des ��� Studierenden ��� besser ���entsprechen. ������

3. Das ���vollständige��� Graduiertenprogramm ���der ���entsprechenden ��� Spezialisierungsrichtung ��� 4. Spätestens ���nach ��� Abschluss ��� eines ��� Jahres ��� muss ���eine ���mündliche Masterprüfung durchgeführt

werden. Ein Zwischenbericht der in Qualität ��� und��� Umfang ���einer ��� 45 KP Masterarbeit��� entspricht folgt in den 30 Tagen danach. ��� Dieser��� Zwischenbericht ���wird ��� zum ���inhaltlichen ��� Bestandteil ��� der ���Dissertation. ��� In gut begründeten Fällen (z.B. medizinische Probleme) kann schriftlich um Verlängerung der Fristen ersucht werden. Als Konsequenz fürs Verpassen der Fristen muss der Student nach den Regeln des normalen NSC Studienplans fertig abschliessen, d.h. 45 KP statt 33 KP Pflicht- und Wahlmodule nebst einer langen Masterarbeit von 45 KP.

§ 3ZulassungzumFastTrack EshandeltsichumeinenspezialisiertenStudiengangmitfolgendenzusätzlichenAufnahmebedingungen: 1. Es ��� muss ��� ein ���Bachelorabschluss ���unserer ���Universität��� mit��� einer ��� Note ���im ���Hauptfach ��� von mindestens ���

5.5��� vorliegen, ��� oder ��� eine��� entsprechende ���Empfehlung ���einer ��� anderen ��� Universität. ��� 2. Ein muss ein qualitativ hochstehendes und maximal 4 seitiges Forschungsgesuch auf Englisch

verfasst werden, welches ein sinnvolles Projekt beschreibt das sich im Rahmen des Fast Track Programms durchführen liesse.

3. In ��� einem ���Gespräch ���zwischen ��� dem��� Studierenden ��� und��� dem��� zukünftigen ���Leiter ���der ��� Dissertation ���unter ��� Anwesenheit��� mindestens ���eines ���weiteren ��� Fakultätsmitgliedes ��� wird ��� die��� Eignung ������ abgeklärt. ���Unmittelbar ��� nach ��� Aufnahme��� des ��� Studierenden ��� in ��� das ��� Fast���Track ���Programm��� wird ���das ��� Promotionskomitee ��� gebildet, ��� welches ���seine��� Aufgaben ��� gemäss ��� Promotionsordnung ��� der ��� Fakultät��� und des Zentrums für Neurowissenschaften Zürich wahrnimmt. ���

§ 4Master–Diplom SinddieBedingungen2und4von§2erfüllt,kanneinnormalesMasterdiplomimentsprechendenFachverliehenwerden.DerZwischenbericht(§2,Absatz4)erfülltindiesem FalldieFunktionderMasterarbeit.

§ 5AbschlussdesFastTrack DiePromotiondesStudierendenunddieVerleihungdesDoktortitelserfolgtnachden VorgabenderPromotionsordnungderFakultät.

§ 6AbbruchdesFastTrack DasPromotionskomiteeoderderStudierendekannjederzeiteinenvorzeitigenAbbruchdesFastTracksverlangen.FallszudiesemZeitpunktdieBedingungenvon§4erfülltsind,wirddemStudierendeneinMasterdiplomverliehen.

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil C, Chemical and Molecular Sciences

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15. Chemical and Molecular Sciences § 1 Allgemeines Dieser spezialisierte Masterstudiengang wird mit dem Titel “Master of Science in Chemical and Molecular Sciences” abgeschlossen. Der Studiengang empfiehlt sich für Studierende mit einem Bachelorabschluss in einem naturwissenschaftlichen Fach mit einem erheblichen Anteil theoretischer und praktischer Ausbildung in Chemie, welche eine optimale Ausbildung im Hinblick auf eine Dissertation im Grenzgebiet von chemischer Synthese und Molekülentwurf erwerben möchten. Studierende mit Bachelordiplomen aus anderen Disziplinen und Studierende mit einem Fachhoch-schulabschluss können unter zusätzlichen Auflagen ebenfalls aufgenommen werden. Der spezialisierte Masterstudiengang bietet den Studierenden ausserdem die Möglichkeit eines „Fast-track“-Studiums als direkten Einstieg in einen Promotionsstudiengang in einem der assoziierten Doktoratsprogramme. § 2 Ziele des Studiengangs 1 Der Studiengang vermittelt Studierenden einen vertieften Zugang zu den konzeptionellen und expe-rimentellen Werkzeugen für das Design, die Manipulation und die Synthese von Molekülen und molekularen Systemen in einem weiten naturwissenschaftlichen Kontext. 2 Der Studiengang setzt den vertrauten Umgang mit chemischen Strukturvorstellungen und mole-kularen Strukturen voraus. Das Programm ist forschungsorientiert und wird der individuellen Vor-bildung der Studierenden entsprechend angepasst. 3 Die Ziele des Studiengangs sind vor allem auf die optimale Ausbildung im Hinblick auf eine Dissertation in diesem Grenzbereich von Wissenschaften ausgerichtet, der als Studiengang sonst nicht zugänglich ist. § 3 Zulassungskriterien 1 Zugelassen werden Studierende mit einem BSc in naturwissenschaftlicher Richtung mit einem erheblichen Anteil theoretischer und praktischer Ausbildung in Chemie. Die Durchschnittsnote des BSc-Abschlusses muss mindestens der Note „gut“ der lokalen Notenskala (5.0 in der Schweiz) bzw. der Note „B“ der ECTS-Skala entsprechen. 2 Ausserdem muss der Nachweis von Vorkenntnissen auf Bachelorstufe in folgenden Bereichen erbracht werden (als Bestandteil des BSc-Abschlusses oder als zusätzliche Ausbildung): – Chemievorlesungen im Umfang von 16 ECTS-Punkten; – Vorlesungen in Biologie, Biochemie und Physik im Umfang von insgesamt 16 ECTS-Punkten; – Zusätzlich muss der Nachweis von Laborausbildung im Umfang von insgesamt 24 ECTS-

Punkten erbracht werden, davon mindestens 12 ECTS aus einem chemischen Labor. – 6 ECTS aus einer fortgeschrittenen praktischen Arbeit, deren Qualität die Befähigung des

Kandidaten zum Forschenden zeigen. 3 Der Unterricht wird in der Regel in englischer Sprache gehalten. Studierende müssen über genügende Englischkenntnisse verfügen, um dem Unterricht folgen zu können. 4 Kandidaten müssen zwei Schreiben beibringen. Das erste ist ein Empfehlungsschreiben von einem Mitglied des Lehrkörpers, das mit den Studienleistungen des Kandidaten vertraut ist. Das zweite muss von einem Fakultätsmitglied der UZH stammen, das bereit ist, die Verantwortung als Betreuer zu übernehmen. 5 Für die Aufnahme eines Kandidaten in diesen Masterstudiengang ist die Zustimmung von total drei am Studiengang beteiligten Fakultätsmitgliedern respektive Dozierenden mit Promotionsrecht nötig. § 4 Strukturierung des Studiengangs 1 Für die Definition der Begriffe Modul, Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodul verweisen wir auf die Rahmenverordnung für das Studium an der MNF. 2 Der Masterstudiengang umfasst 90 Kreditpunkte (KP), dauert, abhängig von der individuell unterschiedlichen Vorbildung, minimal 3 Semester und wird durch eine Masterarbeit, ihre Präsen-tation und Verteidigung abgeschlossen. Von diesen 90 KP müssen in der Regel 60 KP in forschungsorientierten Praktika, 8 KP in Pflichtmodulen, 8 KP in Wahlpflichtmodulen und 14 KP in Wahlmodulen erworben werden. 3 Die Praktika von insgesamt 60 KP sind als forschungsorientierte Arbeit (durchschnittlich 20 KP pro Semester) konzipiert und werden auf die individuell unterschiedliche Vorbildung der Studieren-den abgestimmt. Präsentation und Verteidigung einer Masterarbeit sind in diesen 60 KP inbegriffen. 4 Die Pflichtmodule sind 2 CMS-spezifische Lerneinheiten: “Introduction to Molecular Design and Synthesis” (4KP) und “Computational Methods in Molecular Design and Synthesis” (4 KP).

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In begründeten Ausnahmefällen ist auf Antrag an den CMS Studienberater eine Substitution dieser Module zulässig. 5 Die Wahlpflichtmodule von insgesamt 8 KP müssen aus dem existierenden Masterstudiengang Chemie stammen. 6 Als Wahlmodule von insgesamt 14 KP stehen alle Wahlmodule und Spezialvorlesungen des Masterstudiengangs Chemie oder verwandten Studiengängen zur Verfügung. 7 Die auf die individuelle Vorbildung der Studierenden abgestimmte Auswahl der Wahlpflicht- und Wahlmodule (und in begründeten Ausnahmefällen die Substitution der Pflichtmodule) obliegt dem Betreuer und muss vom CMS Studienberater sowie von insgesamt drei am CMS beteiligten Fakultätsmitgliedern respektive Dozierenden mit Promotionsrecht bestätigt werden.

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16. Biostatistik § 1 Allgemeines Dieser spezialisierte Masterstudiengang wird mit einem „Master of Science UZH in Biostatistics“ (MSc UZH in Biostatistics) abgeschlossen. Der Studiengang empfiehlt sich besonders für Studierende mit einem Bachelorabschluss in Mathe-matik, Physik, Statistik oder Informatik, die ausreichend Vorkenntnisse in Wahrscheinlich–keits-rechnung und Statistik erworben haben. Studierende mit Bachelordiplomen aus anderen Disziplinen und Studierende mit einem Fachhochschulabschluss können unter zusätzlichen Auflagen ebenfalls aufgenommen werden. Der Masterstudiengang vermittelt eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung und die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Die Studierenden werden auf eine spätere Tätigkeit an Universitäten, Forschungsinstituten und in der pharmazeutischen Industrie oder auf eine Promotion in Biostatistik oder einer eng verwandten Disziplin vorbereitet.

§ 2 Zulassungskriterien Für die Zulassung zum spezialisierten Masterstudiengang in Biostatistik werden für alle Bewerber-innen und Bewerber identische Anforderungen bezüglich mathematisch-statistischen Vorkenntnissen (hauptsächlich in Analysis, Linearer Algebra und Stochastik) gestellt, diese sind im Studienführer zum Masterstudiengang in Biostatistik aufgeführt (inklusive Umfang in ECTS Punkten). Der Studienführer zum Masterstudiengang in Biostatistik ist unter http://www.math.uzh.ch/stat/ erhältlich.

§ 3 Strukturierung des Studienganges

§ 3.1 Vorbemerkungen Für die Definition der Begriffe Modul, Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodul wird auf die Rahmen-verordnung für das Studium an der MNF verwiesen.

§ 3.2 Sprache Die Pflichtmodule werden grundsätzlich in englischer Sprache abgehalten. Es ist jedoch möglich, dass einzelne Wahlpflicht- oder Wahlmodule in Deutsch durchgeführt werden.

§ 3.3. Überblick Der Masterstudiengang umfasst 90 Kreditpunkte (KP) und dauert in der Regel 3 Semester. Im Ver-lauf dieser Zeit müssen Lehrveranstaltung von 55 KP besucht und eine Masterarbeit im Umfang von 30 KP verfasst werden. 5 KP werden für die abschliessende Masterprüfung erteilt. Ein KP entspricht einem effektiven Arbeitsaufwand von ca. 30 Stunden.

§ 3.4 Gliederung der Module Der Studiengang gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule. Die Studierenden erstellen in Absprache mit den Studienkoordinatoren einen individuellen Studienplan, Beispielstudienpläne können dem Studienführer zum Masterstudiengang in Biostatistik (erhältlich unter http://www.math.uzh.ch/stat/) entnommen werden. § 3.4.1 Pflichtmodule Die Pflichtmodule umfassen die Masterarbeit im Umfang von 30 KP, die Masterprüfung im Umfang von 5 KP und eine Reihe von Pflichtlehrveranstaltungen, deren Inhalte sich ebenso wie die geforder-ten Leistungsnachweise ändern können, die aber in ihrer Gesamtheit den Grundstock der modernen biostatistischen Methoden widerspiegeln. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung und den Inhalt der Pflichtlehrveranstaltungen können dem Studienführer zum Masterstudiengang in Biostatistik entnommen werden. Die Masterarbeit ist eine selbstständige wissenschaftliche Forschungsleistung. Sie kann im Rahmen eines integrierten Forschungsprojektes mit Beteiligten aus anderen Disziplinen stattfinden, wodurch die interdisziplinäre Zusammenarbeit geschult wird. Die Masterarbeit wird mit einer Note beurteilt und gilt als erfolgreich ausgeführt, wenn dafür mindestens die Note 4 erreicht wurde.

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Die Masterprüfung beinhaltet einen Vortrag über den Inhalt der Masterarbeit, in dem die Studieren-den die Fähigkeit demonstrieren, die Bedeutung ihrer eigenen Arbeit verständlich darzustellen, sowie die deren anschliessende Verteidigung vor einem Fachpublikum. Die 5 Kreditpunkte für die Masterprüfung werden erteilt, wenn der Vortrag als genügend bewertet wurde. § 3.4.2 Wahlpflichtmodule Die Wahlpflichtmodule umfassen Lehrveranstaltungen, die sich mit spezialisierteren Themen der Biostatistik oder der Statistik im allgemeinen befassen. Unter http://www.math.uzh.ch/stat/ ist eine jeweils aktuelle Liste von möglichen Wahlpflichtveranstaltungen aufgeschaltet, die jedoch in Absprache mit den Studienkoordinatoren ergänzt werden kann durch weitere Angebote an der Uni-versität Zürich, der ETH Zürich oder einer anderen Schweizerischen Universität. Die geforderten Leistungsnachweise können sich ändern, detaillierte Informationen sind dem Studienführer zum Masterstudiengang in Biostatistik zu entnehmen. § 3.4.1 Wahlmodule Als Wahlmodule können Lehrveranstaltungen anderer Disziplinen, wie z.B. der Bioinformatik, der Systembiologie, der Epidemiologie o.ä., besucht werden, die vorzugsweise in Zusammenhang mit der geplanten Masterarbeit stehen und die in Absprache mit den Studienkoordinatoren und/oder dem Betreuer der Masterarbeit ausgewählt werden. Die geforderten Leistungsnachweise können sich ändern, detaillierte Informationen sind dem Studienführer zum Masterstudiengang in Biostatistik zu entnehmen.

§ 3.5 Leistungsnachweise Jede Lehrveranstaltung wird mit einem benoteten Leistungsnachweis abgeschlossen. Wenn ein Modul aus mehreren Lehrveranstaltungen besteht, wird die Modulnote als gewichteter Durchschnitt der Einzelnoten der Lehrveranstaltungen berechnet. Die Kriterien für die Benotung der Lehrveran-staltungen werden von dem oder der Modulverantwortlichen in Absprache mit den Dozierenden festgelegt. Die Benotung der Leistungen erfolgt auf einer Skala von 1 bis 6, wobei 6 die beste, 1 die geringste Leistung bezeichnet. Halbe Noten sind zulässig. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen. Leistungen können auch mit 'bestanden' ('passed') / 'nicht bestanden' ('failed') bewertet werden. Detaillierte Informationen zu Noten, Repetitionen, Vergabe von Kreditpunkten und zum Prüfungs-prozedere sind der Rahmenverordnung der MNF für Masterstudiengänge zu entnehmen. § 4 Studienabschluss Ein abgeschlossenes Masterstudium ist die Voraussetzung für den Erwerb des Mastertitels. Der Mastertitel "MSc in Biostatistics" wird vergeben, wenn die geforderten 90 Kreditpunkte vorliegen. Der Abschluss wird mit einer Note (Masternote) bewertet. Diese ist das nach Kreditpunkten gewichtete Mittel der in den Modulen des Masterstudienganges erworbenen Noten, der Masterarbeit und der mündlichen Masterprüfung. Abschlussdokumente werden gemäss der Rahmenverordnung für das Studium an der MNF erteilt.

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17. Spezialisierter Masterstudiengang in Geographie Es wird auf die Rahmenverordnung (RVO) der MNF und auf die einschlägigen Artikel dieser Studien-ordnung (StO), Teil A, Allgemeiner Teil verwiesen. § 1 Allgemeiner Überblick Dieser spezialisierte Masterstudiengang wird mit einem „Master of Science UZH in Geography“ (MSc UZH in Geography) abgeschlossen. Der Studiengang empfiehlt sich besonders für Studierende mit einem Bachelorabschluss in Geographie sowie in relevanten naturwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Nachbardisziplinen. § 2 Studienziele Der Masterstudiengang vermittelt eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung und die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Die Studierenden werden mit einer umfangreicheren selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit auf eine spätere Tätigkeit an Universitäten, Forschungs-instituten und in Behörden (z.B. BAFU) oder Beratungsbüros, sowie auf eine geographische Promotion vorbereitet. § 3 Zulassung Es gelten die einschlägigen Artikel der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Univer-sität Zürich (VZS). Für die Zulassung zu diesem spezialisierten Masterstudiengang werden überdurch-schnittliche Studienleistungen im Bachelorstudium vorausgesetzt. Neben einem anerkannten Bachelor-abschluss oder einem gleichwertigen Hochschulabschluss müssen ausserdem je nach geplanter Spezia-lisierung weitere, unten aufgeführte, Vorkenntnisse auf Bachelorstufe nachgewiesen werden (als Bestandteil des BSc-Abschlusses oder als zusätzliche Ausbildung). Fehlende Kenntnisse können auch durch Erfüllen von Auflagen im Laufe des Masterstudiums erworben werden. • Kryosphäre

o Physische Geographie und/oder andere naturwissenschaftlichen Grundkenntnisse im Umfang von mindestens 45 Kreditpunkten (KP), inklusive Grundkenntnisse in Kryosphäre und Geomorphodynamik im Umfang von mindestens 10 KP

o GIS/Fernerkundung im Umfang von mindestens 10 KP o Mathematik/Statistik im Umfang von mindestens 10 KP

• Boden-Pflanze-Umwelt o Physische Geographie und/oder andere naturwissenschaftliche Fächer (Physik, Chemie,

Biologie, ...) im Umfang von mindestens 45 KP, inklusive Grundkenntnisse im Bereich von Boden-Pflanze-Umwelt im Umfang von mindestens 7 KP

o Mathematik/Statistik im Umfang von mindestens 5 KP • Hydrologie:

o Physische Geographie und/oder andere naturwissenschaftliche Fächer (Physik, Chemie, Biologie, ...) im Umfang von mindestens 45 KP, inklusive Grundkenntnisse Hydrologie im Umfang von mindestens 7 KP

o GIS/Fernerkundung im Umfang von mindestens 10 KP o Programmierung im Umfang von mindestens 5 KP o Mathematik/Statistik im Umfang von mindestens 10 KP

• Geochronologie o Physische Geographie und/oder andere naturwissenschaftliche Fächer (Geologie, Chemie,

Biologie, ...) im Umfang von mindestens 45 KP o Mathematik/Statistik im Umfang von mindestens 10 KP

• GIScience o Spezialisierung in der GIS/Fernerkundung und/oder anderen relevanten Fächer (Informatik,

Umweltwissenschaften, Psychologie...) im Umfang von mindestens 45 KP, inklusive Grundkenntnisse im Bereich von Informatik im Umfang von mindestens 7 KP und Mathematik/Statistik im Umfang von mindestens 5 KP

• Fernerkundung o Spezialisierung in der Fernerkundung/GIS und/oder anderen naturwissenschaftlichen

Fächer (Physik, Biologie, Computational Science, Umweltwissenschaften, ...) im Umfang von mindestens 45 KP, inklusive Grundkenntnisse im Bereich von Informatik im Umfang von mindestens 7 KP

o Mathematik/Statistik im Umfang von mindestens 5 KP • Humangeographie, Wirtschaftsgeographie und Politische Geographie

o Spezialisierung in der Humangeographie oder in verwandten Disziplinen im Umfang von mindestens 45 KP

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Bei Spezialisierungen, die hier nicht explizit aufgeführt sind (Kombinationen verschiedener Fach-bereiche), gelten sinnentsprechende Regeln. Die Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Bewer-bungsunterlagen und einem Einzelgespräch mit dem zuständigen Fakultätsmitglied (oder Dozierenden mit Promotionsrecht) und dem/der vorgesehenen Betreuer(in), durch eine Zulassungskommission, die von der Institutsversammlung eingesetzt wird. § 4 Strukturierung des Studiengangs § 4.1 Allgemeine Informationen / Vorbemerkungen Sprache: Grundsätzlich ist Englisch die Unterrichtssprache im Masterstudium. Es ist jedoch möglich, dass indi-viduelle Lehrveranstaltungen in Deutsch durchgeführt werden, wenn dies der regionale oder Praxis-Bezug des Themas indiziert oder wenn alle Studierenden Deutsch sprechen. Für die Definition der Begriffe Modul, Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodul wird auf die Rahmenverordnung für das Studium an der MNF verwiesen. Leistungsnachweis: Jedes Modul wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. Die Kriterien für die Benotung der Module werden von dem oder der Modulverantwortlichen in Absprache mit den Dozierenden fest-gelegt. Studienabschluss: Ein abgeschlossenes Masterstudium ist die Voraussetzung für den Erwerb des Mastertitels. Der Mastertitel "MSc UZH in Geography" wird vergeben, wenn alle Module gemäss der Masterverein-barung und die Masterarbeit erfolgreich absolviert wurden. Detaillierte Informationen zum Studien-abschluss, zu Noten, Repetitionen und zum Prüfungsprozedere sind der Rahmenverordnung der MNF zu entnehmen. § 4.2 Detaillierte Strukturierung Der Masterstudiengang umfasst 90 (KP) und dauert in der Regel 3 Semester. Im Verlauf dieser Zeit müssen Lehrveranstaltungen im Umfang von 45 oder 30 KP besucht und eine Masterarbeit (inklusive abschliessender Masterprüfung und Teilnahme an Forschungsseminaren) im Umfang von 45 respe-ktive 60 KP verfasst werden. Die einzelnen Leistungen des Masterstudiengangs bestehen aus Pflicht,- Wahlpflicht- und Wahlmo-dulen (Definition siehe Rahmenverordnung für das Studium an der MNF). Für die Auswahl der Wahl-pflicht- und Wahlmodule erstellen die Studierenden in Absprache mit der/m Betreuer/in der Master-arbeit und/oder dem zuständigen Fakultätsmitglied respektive der/dem Dozierenden mit Promotions-recht einen individuellen Studienplan. Der Studienplan muss zwingend von dem zuständigen Fakul-tätsmitglied respektive der/dem Dozierenden mit Promotionsrecht vor Beginn des Masterstudiums bestätigt werden (Mastervereinbarung). Änderungen des individuellen Studienplanes sind nur mit schriftlichem Einverständnis des zuständigen Fakultätsmitgliedes bzw. des/der Dozierenden mit Promotionsrecht möglich.

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§ 4.2.1 Pflichtmodule Für die Pflichtmodule bestehen zwei Varianten. • Variante A: eine Masterarbeit im Umfang von 60 KP inklusive Masterprüfung und der

Teilnahme an den Forschungsseminaren in dem betreffenden Fachbereich.

Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

GEO 610 Masterarbeit 60 - Masterarbeit - Masterprüfung - Forschungsseminar

V MP S

Ja

• Variante B: Modul zu wissenschaftlichem Arbeiten (15 KP) und eine Masterarbeit im Umfang

von 45 KP inklusive Masterprüfung und der Teilnahme an den Forschungsseminaren in dem betreffenden Fachbereich.

Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung /

Periode GEO 620 Masterarbeit 45 - Masterarbeit

- Masterprüfung - Forschungsseminar

V MP S

Ja

GEO 621 Wissenschaftliches Arbeiten

15 V Ja

Die Wegleitung regelt, welche dieser Variante in welchen Fachbereichen (Spezialisierungen) möglich ist. § 4.2.2 Wahlpflichtmodule und Wahlmodule Insgesamt umfasst der Masterstudiengang Wahlpflicht- und Wahlmodule im Umfang von 30 KP. Es sind Wahlpflichtmodulen im Umfang von 12 KP aus den am Geographischen Institut existierenden Masterkursen in den für die Masterarbeit (Spezialisierung) relevanten Fachbereichen der Geographie zu belegen. Die restlichen 18 KP werden in Wahlmodulen erarbeitet, die in Zusammenhang mit der gewählten Spezialisierung und der geplanten Masterarbeit stehen. Grundsätzlich können Module in relevanten naturwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Nachbardisziplinen an der Univer-sität Zürich, der ETH Zürich oder einer anderen Schweizerischen Universität ausgewählt werden. Nähere Angaben zu möglichen Modulen werden in der Wegleitung aufgeführt. Vor Beginn des Masterstudiums vereinbaren die Studierenden mit dem zuständigen Fakultätsmit-glied und dem Betreuer (der Betreuerin) der Masterarbeit schriftlich ein Studienprogramm für das gesamte Masterstudium. Nachträgliche Änderungen dieser Mastervereinbarung setzen das Einver-ständnis des zuständigen Fakultätsmitgliedes voraus. An die 90 KP des Masterstudiums werden nur Leistungen angerechnet, die in dieser Vereinbarung enthalten sind. Die Wegleitung enthält Bestimmungen zur Form und zum Umfang der Vereinbarung. § 4.3 Tabellarischer Überblick über das Studium Modul Prüfung KP Pflichtmodul: Variante A GEO 610 Masterarbeit inkl. Masterprüfung und Forschungsseminare

Ja

60

Pflichtmodule: Variante B GEO 620 Masterarbeit inkl. Masterprüfung und Forschungsseminare GEO 621 Modul zu wissenschaftlichem Arbeiten

Ja Ja

45 15

Wahlpflichtmodule (gemäss Wegleitung) (*) Ja 12 Wahlmodule (*) Ja 18 Total 90 (*) Entsprechend der Mastervereinbarung § 4.4 Masterarbeit Die Masterarbeit ist eine selbstständige wissenschaftliche Forschungsleistung. Die Masterarbeit dauert in der Regel 2 Semester, kann aber auch über 3 Semester ausgedehnt werden, wenn parallel dazu Lehrveranstaltungen absolviert werden. Unabhängig von der Länge der Masterarbeit sind während des Masterstudiums die Forschungsseminare der relevanten Abteilung regelmässig zu besuchen.

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil C, Gegraphie, spezialierter MSc-Studiengang

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Die Masterarbeit wird mit einer Note beurteilt und gilt als erfolgreich ausgeführt, wenn dafür mindestens die Note 4 erreicht wurde. Die Masterprüfung beinhaltet einen Vortrag über den Inhalt der Masterarbeit, in dem die Studierenden die Fähigkeit demonstrieren, die Bedeutung ihrer eigenen Arbeit verständlich darzustellen, sowie die deren anschliessende Verteidigung vor einem Fachpublikum. § 5 Fast Track Es besteht die Möglichkeit, den “Master of Science UZH in Geography” im Rahmen eines Fast- Track-Programms gemäss § 47 der RVO der MNF zu erwerben.

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil C, Physik, Fast-Track-Studiengang

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18. Fast-Track-Programm in Physik Es wird auf die Rahmenverordnung (RVO) der MNF und auf die einschlägigen Artikel dieser Studien-ordnung (StO), Teil A, Allgemeiner Teil, und insbesondere auf Abschnitt 3, § 47 und 48 der RVO der MNF verwiesen. § 1 Allgemeiner Überblick Der Studiengang empfiehlt sich besonders für herausragende Studierende, welche eine wissenschaft-liche oder eine akademische Karriere anstreben und über einen sehr guten Bachelorabschluss ver-fügen oder aber entsprechende Empfehlungen einer anderen Hochschule mitbringen. Dieser spezialisierte Masterstudiengang wird mit dem Titel „Master of Science UZH in Physik“ abge-schlossen. Das Fast-Track-Programm erlaubt den Einstieg in ein wissenschaftliches Forschungsprojekt nach dem Erwerb eines Bachelordiploms und führt direkt zu einem Doktorat. Der erste Teil enthält auch Ausbildungsmodule und wird formal als spezialisierter Masterstudiengang absolviert. Die dabei verfasste Masterarbeit gilt als Teil der Dissertation. Die Verleihung des Doktortitels erfolgt nach den Vorgaben der Promotionsordnung der Fakultät. § 2 Studienziele Das Fast-Track-Programm vermittelt den Studierenden eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung und die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Dieses Programm bereitet auf eine spätere Tätigkeit an Universitäten, Forschungsinstituten und der Industrie vor. § 3 Zulassung Es gelten die einschlägigen Artikel der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Univer-sität Zürich (VZS). Für die Zulassung zu diesem spezialisierten Studiengang müssen folgende zusätzlichen Rahmen-bedingungen erfüllt werden: 1. Es muss ein Bachelorabschluss in Physik von der Universität Zürich mit einer Note im Haupt-

fach von mindestens 5.50 vorliegen oder eine entsprechende Empfehlung/Qualifikation einer anderen Universität.

2. Die Eignung eines Bewerbers muss in einem Aufnahmegespräch zwischen dem Studierenden und dem zukünftigen Leiter der Dissertation unter Anwesenheit mindestens eines weiteren Fakultätsmitgliedes abgeklärt werden.

Fehlende Kenntnisse können auch durch Erfüllen von Auflagen im Laufe des Masterstudiums erwor-ben werden. Die Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen erfolgt auf der Grundlage der vorge-legten Bewerbungsunterlagen im Einzelgespräch. § 4 Strukturierung des Studiengangs §4.1 Allgemeine Informationen/Vorbemerkungen Studierende des Fast-Track-Programms in Physik folgen dem Curriculum des Masterstudiengangs in Physik. Das Fast-Track-Programm in Physik gibt es in vier Spezialisierungsrichtungen (siehe Studien-ordnung der MNF, 3. Physik, § 3 Masterstudiengang Physik). Nach erfolgreichem Abschluss des Masterprogramms treten die Studierenden direkt in das Doktoratsprogramm Physik über. Die Resultate des Masterstudiums können in die Doktorarbeit integriert werden. Das verkürzt die Doktorarbeit effektiv um ein Jahr. Idealerweise wird der Masterstudiengang im Herbstsemester begonnen. Unmittelbar nach der Auf-nahme des Studierenden in das MSc-Programm wird das zukünftige Promotionskomitee gebildet, das seine Aufgabe gemäss Promotionsordnung der Fakultät wahrnimmt. § 4.2 Detaillierte Strukturierung Mindestens 45 KP aus dem Masterprogramm der entsprechenden Spezialisierungsrichtung (ohne Masterarbeit und ohne Masterprüfung). Die Module sind in der Studienordnung der MNF, 3. Physik, § 3 Masterstudiengang Physik unter den jeweiligen Spezialisierungsrichtungen aufgelistet. Unter Absprache mit dem Promotionskomitee können obligatorische Module durch solche ersetzt werden, welche den Forschungsabsichten des/r Studierenden besser entsprechen. Ein Jahr nach Beginn der Masterarbeit wird diese abgegeben und eine Prüfung absolviert wie in § 4.3 Masterarbeit /-prüfung beschrieben. Danach erfolgt der Übertritt in das Doktoratsprogramm Physik. Das Doktoratsprogramm enthält eine Dissertation mit einem im entsprechenden Gebiet üblichen Umfang. Während des Pro-gramms wird das vollständige Doktoratsprogramm, gemäss Promotionsordnung der entsprechenden Spezialisierungsrichtung, absolviert.

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§ 4.3 Masterarbeit & Masterprüfung Dem Promotionskomitee wird spätestens ein Jahr nach Beginn die Masterarbeit vorgelegt. Diese Masterarbeit wird später zum inhaltlichen Bestandteil der Dissertation. Entsprechend der Studien-ordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Physik wird eine Masterprüfung durchgeführt. Wurde die Masterprüfung erfolgreich absolviert und die Masterarbeit angenommen, wird auf Antrag hin ein normales Masterdiplom in Physik verliehen. § 5 Abbruch Fast-Track Das Promotionskomitee oder der Studierende kann jederzeit einen vorzeitigen Abbruch des Fast-Tracks verlangen. Studierende, welche das Fast-Track-Programm abbrechen, können beim Studien-dekanat einen Antrag auf Anerkennung ihrer Studienleistungen und gegebenenfalls einen Übertritt in den konsekutiven Masterstudiengang Physik stellen. Dieser kann gemäss der Studienordnung des konsekutiven Masterstudienganges Physik (Abschnitt 3. Physik, § 3 der Studienordnung) abge-schlossen werden.

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19. Fast-Track Programm in Life Sciences Es wird auf die Rahmenverordnung (RVO) der MNF und auf die einschlägigen Artikel dieser Studien-ordnung (StO), Teil A, Allgemeiner Teil, und insbesondere auf Abschnitt 3, § 48 und 49 der RVO der MNF verwiesen. § 1 Allgemeiner Überblick Der Studiengang empfiehlt sich besonders für herausragende Studierende, welche eine wissenschaft-liche oder eine akademische Karriere anstreben und über einen sehr guten Bachelorabschluss verfügen oder aber entsprechende Empfehlungen einer anderen Hochschule mitbringen. Dieser spezialisierte Masterstudiengang wird mit dem Titel „Master of Science UZH in Life Sciences“ abgeschlossen. Das Fast-Track-Programm erlaubt den Einstieg in ein wissenschaftliches Forschungsprojekt nach dem Erwerb eines Bachelordiploms und führt direkt zu einem Doktorat. Der erste Teil enthält auch Ausbildungsmodule und wird formal als spezialisierter Masterstudiengang absolviert. Die dabei verfasste Masterarbeit gilt als Teil der Dissertation. Die Verleihung des Doktortitels erfolgt nach den Vorgaben der Promotionsordnung der Fakultät. § 2 Studienziele Das Fast-Track Programm vermittelt den Studierenden eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung und die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Dieses Programm bereitet auf eine spätere Tätigkeit an Universitäten, Forschungsinstituten und in der Industrie vor. § 3 Zulassung Es gelten die einschlägigen Artikel der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Univer-sität Zürich (VZS). Für die Zulassung zu diesem spezialisierten Studiengang müssen zusätzlichen Vorausetzungen erfüllt sein: • Die akademischen Leistungen im Kerngebiet müssen ausgezeichnet sein. • Extrakurrikulare Aktivitäten (Besuch von 'summer schools', vorgängige praktische Mitwirkung

an Forschungsprojekten, etc) sind wichtige Faktoren im Zulassungsprozess. • Internationale Interessenten, die nicht englischer Muttersprache sind, und Schweizer Bewerber,

die an der Maturitätsprüfung das Fach Englisch nicht abgelegt haben, müssen ihre Englischkennt-nisse anhand international anerkannter Tests (zB IELTS, TOEFL, CPE) belegen. Die Tests dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Die erforderlichen Sprachkenntnisse können auch während des persönlichen Interviews mit den Bewerbenden überprüft werden. Nachgewiesene universitäre Ausbildung in englischer Sprache oder Aufenthalte von angemessener Länge in englischsprachi-gen Ländern werden auch akzeptiert.

• Nach erfolgter online-Bewerbung werden ausgewählte Bewerber/innen zu einem persönlichen Interview eingeladen, in dem das allgemeine Wissen in Biologie und verwandten Gebieten, sowie die spezifischen Kenntnisse im Interessengebiet überprüft werden. Eine Bewerbung ist dann erfolgreich abgeschlossen, wenn die/der Studierende neben dem bestandenen Interview auch nachweisen kann, dass eine Forschungsgruppe für die praktische Masterarbeit und die anschlies-sende Dissertation gefunden worden ist und eine schriftliche Erklärung der angehenden Betreu-ungsperson vorliegt, in der die Teilnahme der/des Studierenden am fast-track Programm unter-stützt und die Anstellung gemäss Fast-Track-Richtlinien bestätigt wird.

Fehlende Kenntnisse können auch durch Erfüllen von Auflagen im Laufe des Masterstudiums erworben werden. Neben einem anerkannten Bachelorabschluss oder einem gleichwertigen Hochschulabschluss müssen Studierende den Nachweis von Vorkenntnissen auf Bachelorstufe in folgenden Bereichen erbringen: 1. Mindestens 30 ECTS-Punkte im absolvierten Bachelorstudiengang müssen aus dem Gebiet des

gewählten Masterprogrammes stammen; 2. mathematische Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 8 KP.

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Erfolgreiche Kandidierende zeichnen sich durch hervorragende Studienleistungen aus, was entweder aus dem „Academic Record“ hervorgeht („summa cum laude“ oder Notendurchschnitt über 5.0) oder vom betreuenden Fakultätsmitglied bescheinigt wird (zu den besten 5% des Jahrgangs gehörend). Die Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen erfolgt auf der Grundlage der vorgelegten Bewer-bungsunterlagen im Einzelgespräch. § 4 Strukturierung des Studiengangs §4.1 Allgemeine Informationen/Vorbemerkungen Studierende des Fast-Track-Programms in Life Sciences folgen dem Curriculum eines der Schwer-punkte des Masterstudiengangs in Biologie. Nach erfolgreichem Abschluss des Masterprogramms treten die Studierenden direkt in ein Doktoratsprogramm der Life Science Graduate School über. Die Resultate des Masterstudiums können in die Doktorarbeit integriert werden. Das verkürzt die Doktor-arbeit effektiv um ein Jahr. § 4.2 Detaillierte Strukturierung Der Masterstudiengang umfasst 90 KP und dauert in der Regel drei Semester. Im Verlauf dieser Zeit müssen die Studierenden Lehrveranstaltungen besuchen und ein Forschungsprojekt (Masterarbeit) durchführen. Die Pflichtmodule umfassen die Masterarbeit im Umfang von 60 KP, die Masterpflichtmodul BIO 520 im Umfang von 10 KP und eine Reihe von Lehrveranstaltungen gemäss 'learning agreement'.

§ 4.3 Tabellarischer Überblick über das Studium

Modul Prüfung KP Pflichtmodule Masterarbeit 60 BIO 520 Ja 10 Wahlpflichtmodule Ja 16 Wahlmodule Ja 4 Total 90 Zusätzlich Vorlesungen des entsprechenden Doktoratsprogrammes im Umfang von 12 KP. § 4.3 Masterarbeit & Pflichtmodul BIO 520 Nach 3 Semestern muss ein Zwischenbericht vorgelegt werden, der in Qualität und Umfang einer Masterarbeit entspricht. Dieser Zwischenbericht wird später zum inhaltlichen Bestandteil der Dissertation. Entsprechend der Studienordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Biologie wird zum Pflichtmodul BIO 520 ein Leistungsnachweis durchgeführt. Wurde dieser erfolgreich absolviert und der Zwischenbericht angenommen, wird auf Antrag hin ein normales Masterdiplom in Life Sciences verliehen. Der Zwischenbericht erfüllt die Funktion der Masterarbeit. Dies trifft auch im Falle eines Studienabbruchs zu (§ 5 Abbruch Fast Track). § 5 Abbruch Fast Track Das Promotionskomitee oder der Studierende kann jederzeit einen vorzeitigen Abbruch des Fast Tracks verlangen. Studierende, welche das Fast-Track-Programm abbrechen, können beim Studien-dekanat einen Antrag auf Anerkennung ihrer Studienleistungen und gegebenenfalls einen Übertritt in einen der Schwerpunkte des konsekutiven Masterstudiengang Biologie stellen. Dieser kann gemäss der Studienordnung des Masterstudienganges Biologie (Abschnitt 7 der Studienordnung) abgeschlossen werden.

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil D, SPIN

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Teil D Nebenfächer

20. Nebenfach Spezielle Informatik für Naturwissenschaften (SPIN) § 1 Allgemeines Das Institut für physikalische Chemie und das Physik-Institut bieten zusammen mit dem Institut für Informatik dieses gemeinsame interdisziplinäre Nebenfach an, in dem den Studierenden ein Einblick in die Anwendungen der Informatik für Modellrechnungen und Simulationen einerseits und zur Steuerung und Datenerfassung von Experimenten andererseits vermittelt wird. Dieses Nebenfach steht grundsätzlich allen Studierenden offen, wird aber für die Studiengänge Expe-rimentalphysik und Chemie sehr empfohlen. Es werden keine besonderen Kenntnisse vorausgesetzt.

§ 2 Module Zunächst wird das Pflichtmodul Informatik I absolviert, das vom Institut für Informatik angeboten wird. Es beinhaltet eine allgemeine Einführung in die technischen Grundlagen der Informatik und in das Programmieren. Die weitere Ausbildung umfasst zwei von vier Wahlpflichtmodule über numeri-sche Simulationen und Modellrechnungen, sowie computergestütztes Experimentieren. Das metho-dische Schwergewicht liegt dabei im praktischen Üben. Pflichtmodule Modul KP Typ Prüfung / Periode

INF 111 Informatik I 9 V+U Ja, 1

Wahlpflichtmodule Modul (2 aus 4 sind zu wählen) KP Typ Prüfung / Periode

SPI 201 Einsatz der Computersimulation I 6 V+P Ja SPI 202 Einsatz der Computersimulation II 5 P Nein SPI 301 Computergestütztes Experimentieren I 6 V+P Ja SPI 302 Computergestütztes Experimentieren II 5 P Nein

§ 3 Leistungsnachweise Modul INF 111 wird mit einer Modulprüfung in der Prüfungsperiode 1 abgeschlossen, weitere Anga-ben werden vom jeweiligen Dozenten bekanntgegeben. Die Modulprüfungen von SPI 201 und SPI 301 sind mündlich und dauern je 20 Minuten. Deren Prüfungszeitpunkt wird vom jeweiligen Dozenten bekanntgegeben. Als Leistungsnachweis für die Module SPI 202 und SPI 302 wird eine aktive Teilnahme am Praktikum verlangt.

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil D, Bioinformatik

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21. Bioinformatik als Nebenfach Das Nebenfach Bioinformatik umfasst mindestens 30 KP. Der Besuch einiger Vorlesungen und Übun-gen setzt Grundkenntnisse in den Fächern Mathematik und Informatik voraus, z.B. den Inhalt der Mo-dule MAT 183, MAT 184 und CHE 103.

Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung /

Periode BCH 401 Bioinformatics I* 6 BCH 401.1 Lecture course

BCH 401.2 Exercise tutorial V U

Ja

AINF 1110 Informatik I: Program-mieren, technische Grundlagen

9

V U

Ja

BIO 334 Practical Bioinformatics 6 P Ja * Gemeinsames Modul mit der ETH

Wahlpflichtmodule Eines der folgenden Module muss gewählt werden. Das gewählte Modul darf nicht bereits Bestand-teil des Hauptfaches oder eines weiteren Nebenfaches sein.

Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BCH 210 Biochemie I 4 BCH 201.1 Biochemie I V Ja BCH 304 Protein Biophysics 6 BCH 304.1 Lecture course

BCH 304.2 Exercise tutorial V U

Ja

BIO 351 Principles of Evolution: Theory

6 V Ja

BIO254 Functional Genomics** 5 V U

Ja

701-1418-00L Modelling Course in Population and Evolutionary Biology*

6 P Ja

STA 120 Einführung in die Statistik 5 V U

Ja

BIO 317 Programming in biology 6 P Ja * ETHZ Modul ** Gemeinsames Modul mit der ETH

Wahlmodule Fehlende KP können aus den folgenden Modulen erarbeitet werden. Es sollen Module ausgewählt werden, die nicht bereits Bestandteil des Hauptfaches oder eines weiteren Nebenfaches sind.

Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BCH 220 Biochemie II 4 BCH 202.1 Biochemie II V Ja BCH 211 Übungen zu Biochemie I 1 BCH 201.2 Übungen zu Biochemie I U Nein BCH 221 Übungen zu Biochemie II 1 BCH 202.2 Übungen zu Biochemie II U Nein 636-0009-00L Evolutionary Dynamics

5 V U

Ja

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil D, Bioinformatik

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Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode

BCH 305 Molekulare Medizin 5 V U

Ja

551-0224-00L Advanced Proteomics*

5 V U

Ja

MAT 141 Lineare Algebra für Physikstudierende

5 V U

Ja

STA121 Statistische Modellierung 5 V U

Ja

STA 404 Statistical methods in clinical research

5 V U

Ja

STA 408 Statistical Methods in Epidemiology

5 V U

Ja

STA 426 Statistical Methods for the Analysis of Microarray and Short-Read Sequencing Data

5 V U

Ja

AINF 1151 Informatik IIa: Modellie-rung

3 V U

Ja

AINF 1152 Informatik IIb: Algo-rithmen und Datenstrukturen

6 V U

Ja

BINF 2100 Formale Grundlagen der Informatik II

6 V U

Ja

BINF 2110 Software Engineering 6 V U

Ja

BINF 2160 Datenbanksysteme 6 V U

Ja

* ETHZ Modul

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil D, Neuroinformatik

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22. Nebenfach Neuroinformatik § 1 Studieninhalte Neuroinformatik als Nebenfach bietet die Möglichkeit, neben ausgewählten Vorlesungen und Übun-gen des Instituts für Neuroinformatik zusätzlich verwandte Vorlesungen, Übungen und Semesterar-beiten anderer Institute und Fakultäten auszuwählen. Die Liste A mit den Modulen aus dem Bereich Neuroinformatik und die Liste B mit den Modulen aus anderen Bereichen, die für das Nebenfach Neuroinformatik angerechnet werden können, sind unter http://www.ini.uzh.ch/teaching/nebenfach zu finden. Wenn anderweitige Wünsche vorhanden sind, die nicht in Liste B abgedeckt sind, können diese vom Studienkoordinator des Instituts für Neuroinformatik bewilligt werden. § 2 Kleines Nebenfach Für Neuroinformatik als kleines Nebenfach sind insgesamt 20 KP zu absolvieren, von denen min-destens 12 KP aus Liste A und mindestens 8 KP aus Liste B stammen müssen. § 3 Grosses Nebenfach Für Neuroinformatik als grosses Nebenfach sind insgesamt 45 KP zu absolvieren, von denen mindestens 25 KP aus Liste A und mindestens 20 KP aus Liste B stammen müssen.

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil D, Kristallographie

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23. Nebenfach Kristallographie13 § 1 Allgemeines Das Nebenfach Kristallographie umfasst mindestens 20 KP. Es wird vom Institut für Chemie zusammen mit dem Laboratorium für Kristallographie der ETH Zürich angeboten. Dieses Nebenfach steht grundsätzlich allen Studierenden offen, eignet sich aber besonders als Nebenfach zum Studiengang Chemie. Es werden keine besonderen Kenntnisse vorausgesetzt. § 2 Module Das Nebenfach Kristallographie umfasst 13 KP aus Pflichtmodulen der ETH und der UZH. Mindestens 7 KP müssen aus den folgenden Wahlpflichtmodulen der ETH und der UZH erreicht werden. Nach Absprache können einzelne dieser Module durch andere (z.B. aus den Bereichen Biologie der ETH oder der Festkörperphysik der UZH) ersetzt werden. Pflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode CHE 325 Anorganische Chemie VI

4 Festkörperchemie und Strukturbestimmungsmethoden

V+U Ja

KRI 101 Chemical crystallography I

2 Introduction to chemical crystallography

V+U Ja

KRI 102 Chemical crystallography II

2 Chemical crystallography and crystal structure determination

V+U Nein

KRI 103 Chemical crystallography practical course

2 Chemical crystallography practical course

P Nein

BCH 630 Protein crystal-lography

3 Protein crystallography and protein structure validation

V+U Nein

* ETH-Module und -Nummerierung sowie ETH-Prüfungssession. Wahlpflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode KRI 211 X-ray Powder Diffraction

2 651-4063-00L* X-ray Powder Diffraction

V Nein

KRI 212 Quasikristalle 2 651-0110-00L* Quasikristalle V Nein CHE 722 Anwendung der Synchrotronstrahlung

3 Anwendung der Synchrotron-strahlung

V+U Schriftliche Übungen

CHE 719 Solid State and Structural Inorganic Chemistry

1 Solid State and Structural Inorganic Chemistry

V+U Nein

KRI 214 Methoden der Ma-terialcharakterisierung

3 327-0504-00L* Methoden der Materialcharakterisierung

V+U Ja, 6

BCH 631 Protein crystallography practical course

1 Protein crystallography 2-week practical course

P Nein

MDS 101 Introduction to Molecular Design and Synthesis

4 Introduction to Molecular Design and Synthesis

V+U Ja

* ETH-Module und -Nummerierung sowie ETH-Prüfungssession.

13 Fakultätsversammlung vom 1. Juni 2006

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Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil D, Astrophysik

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24. Nebenfach Astrophysik14 Ein Nebenfach Astrophysik wird vom Institut für Computergestützte Wissenschaften für theoretische Physik angeboten. Es werden Kenntnisse im Umfang der Module Physik I bis III vorausgesetzt (PHY111, PHY121, PHY131). Pflichtmodule

Modul KP Typ Prüfung / Periode

PHY 241 Einführung Astrophysik 6 V / U Nein

PHY 242 Introduction to Astrobiology and Life in our Universe

5 V / U Nein

PHY243 Praktikum Comput. Astrophysics 9 P Nein

14 Fakultätsversammlung vom 5. März 2009

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StO der MNF vom 01.07.2004 (gültige Änderungen bis 22. Mai 2014) Teil D, Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik

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25. Nebenfach Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik Das Nebenfach in „Angewandter Wahrscheinlichkeit und Statistik“ im Umfang von 30 Kreditpunk-ten (KP) vermittelt die Grundlagen für die Anwendung von Wahrscheinlichkeit und Statistik in den Natur- und Sozialwissenschaften und richtet sich an alle Studierenden der Universität Zürich, die Interesse an stochastischen Methoden und Modellierung haben, ausser den Studierenden der Mathematik. Das Programm besteht aus den Pflichtmodulen: • MAT 141 Lineare Algebra für die Naturwissenschaften (2 V + 2 U; 5 KP) • STA 110 Einführung in die Wahrscheinlichkeit (3 SWS; 5 KP) • STA 120 Einführung in die Statistik (3 SWS; 5 KP) • STA 121 Statistische Modellierung (3 SWS; 5 KP)

und zwei Wahlmodulen aus den Bereichen Wahrscheinlichkeit und Statistik im Umfang von mindestens 5 KP. Die Wahlmodule sind in Absprache mit dem Programmkoordinator zu wählen. Es gibt keine separate Abschlussprüfung für „Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik“ als Nebenfach. Der Abschluss wird mit einer Note bewertet. Diese ist das nach den Kreditpunkten gewichtete Mittel der in den benoteten Modulen des Nebenfachstudiums erworbenen Noten. Noten aus Wahlmodulen werden miteinbezogen.