Strahlenfolter Stalking - TI - GEFAHR VOR STAATSTERRORISMUS - Das Moderne KZ in Deutschland -...

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Staatsterrorismus

Es ist richtig, die Entscheidung für überhaupt einen Umgang mit Organisierter Kriminalität,Staatsterrorismus in Deutschland erfolgt in Gießen - Lahn. Deshalb ist es von ganzbesonderer Bedeutung, die Arbeiten aller Menschenrechtsorganisationenzusammenzuführen.

In 2012 landen immer mehr Menschen unschuldig in Forensischen Kliniken und bleiben dortüber Jahre gefangen und unterliegen Folterungen. Das Erbgesundheitsobergericht hat alleSchwerstverbrecher der SS in den forensischen Kliniken der Nazis registriert. Einige Klinikenzeigen in 2012 Nazi-ähnliche Strukturen. Die Frage ist, wie sieht es bei denStaatsanwaltschaften und Gerichten aus?

Lassen sich hier Verbindungen feststellen?

Meine Erfahrungen basieren auf 22 Jahre Umgang mit organisierter Kriminalität in Gießenund Hessen.. Das Land Hessen, Innenministerium, hat seit Dezember 1989 ca. 12 Millionen €für die 24-Stunden Überwachung meiner Familie, meines Umfeldes, intern und externinvestiert und mit Steuergeldern Verbrechen bezahlt. Der Einsatz von Nahkampfwaffen(Mikrowellenwaffen) wurde gezielt nach Mielke (Richtlinie von 1976) zur Vernichtung vonPersönlichkeiten, Personen und Gesundheit eingestzt, Grundgesetz, Menschenrechtewurden bei unserer Familie als auch bei anderen Familien gezielt ausser Kraft gesetzt.

Sicherheitsdienste, Bundespolizei, Soko, Verfassungsschutz führen eine sehr ausführlicheWohnraum-, Telefon-, PC-, Personenüberwachung meiner Familie durch. Jedes Verbrechenin der Wohnung mit Unterstützung von Mikrowellenwaffen aus 150 m Entfernung, auch dieVersuchstest, wie weit Menschen kriminellen Netzwerken belastbar sind, werden registriert.Es gibt gesicherte Beweise von allen Schwerverbrechen in unserer Wohnung!

Aus diesem Grunde stehen der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Mittelhessen, derhessische Innenminister, der hessische Ministerpräsident, der Bundesminister des Innern,die Bundeskanzlerin als politisch Verantwortliche in der politischen und persönlichenHaftung.

Da es bundesweit ähnliche Schwerverbrechen bei Einzelpersonen, Familien und Gruppengibt, Staatsterrorismus gefördert und unterstützt wird, Politiker sich in diesen Fällen aus derVerantwortung ziehen, ist mit einer weiteren Diktatur zu rechnen. Nur Diktatoren lieben keineÖffentlichkeitsarbeit mit Menschenrechten. Ich fordere Euch alle hiermit auf, Zivilcourage,Mut, Handlungsbereitschaft und auch Bereitschaft zum Widerstand gegen die Wegnahmeunserer Grundgesetz,- Persönlichkeits-, Menschenrechte aufzubringen!!

Ein Handeln der Landes- und Bundesregierung nach Stasi - und SS - Manier istdeutschlandweit auf jeden Fall mit gewaltfreien Einsätzen für die Demokratie zu beantworten.

Viele Grüße

Lothar Stern

Staatsterrorismus

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsterrorismus

Staatsterrorismus bezeichnet Gewaltakte gegen eine politische Ordnung unterhalb derSchwelle eines Krieges, die als terroristisch bewertet werden und in die ein (anderer)souveräner Staat involviert ist.[1] Ob eine staatlich geförderte Gewalttat als terroristischbetrachtet wird, hängt stark vom politischen Kontext ab sowie von der politischenPerspektive ab, so dass der Begriff letztlich nicht eindeutig definiert ist und unterschiedlicheSachverhalte bezeichnen kann. So können Guerillakämpfer, die aus Sicht eines LandesFreiheitskämpfer sind, aus anderer Perspektive Terroristen darstellen, und deren

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Recherche Unterstützung somit als Staatsterrorismus angesehen werden.[1]

Beispielsweise förderte Libyen in den 1970er und 1980er Jahren palästinensischeTerrorgruppen, die es als Freiheitskämpfer im Kampf gegen Israel ansah, was von derwestlichen Welt als Staatsterrorismus bewertet wurde. Auf der anderen Seite unterstütztendie USA im Contra-Krieg eine Guerilla-Bewegung als vermeintliche Freiheitskämpfer gegendie linke nicaraguanische Regierung; der internationale Gerichtshof verurteilte sie deswegenzur Unterlassung der „ungesetzlichen Anwendung von Gewalt“.[2] In einem dritten Beispielarbeiteten bei der Operation Condor in den 1970er Jahren sechs südamerikanische Länderzusammen, um gemeinsam Oppositionelle zu verfolgen und zu ermorden.

Einige Länder fordern seit langem vergeblich die Aufnahme des Begriffs desStaatsterrorismus als Tatbestand ins Völkerrecht. Die Vereinten Nationen konnten dazubisher keine Einigung erzielen. Der ehemalige Generalsekretär Kofi Annan äußerte dazu,Terrorismus sei als Straftatbestand im internationalen Recht bereits ausreichend definiertund sanktioniert, daher sei der zusätzliche Tatbestand des Staatsterrorismus unnötig.[1]Nicht zu verwechseln ist der Staatsterrorismus mit dem philosophischen Begriff vomStaatsterror.

Staatsterror bezeichnet staatsphilosophisch den Einsatz der Angst der Bürger vor demGewaltmonopol des Staates als Zwangsmittel des Staates für die Gesetzestreue seinerBürger. Nicht zu verwechseln ist der Staatsterror mit dem jüngeren Begriff desStaatsterrorismus. Staatlicher Terror ist das wichtigste konstituierende Element totalitärerStaaten. Er bedeutet die nicht mehr berechenbare Anwendung physischer Gewalt alspermanente Drohung für jeden.[6] Staatsterror wird von Theoretikern des Totalitarismus des20. Jahrhunderts zahlreichen Staaten vorgehalten.

Daniele Ganser: Nato's Secret Armies: Operation Gladio and Terrorism in Western Europe.Frank Cass, London 2005, ISBN 0-7146-8500-3

Alexander George (Hg.): Western State Terrorism. Polity Press, 1991, ISBN 0-7456-0931-7 J.Patrice McSherry: Predatory States: Operation Condor and Covert War in Latin America.Rowman & Littlefield Publishers, 2005, ISBN 0-7425-3687-4

Polizeistaat ohne Rechtsstaat ist Staatsterror. Bernhard Zangl und Michael Zurn (1999):Weltpolizei oder Weltinterventionsgericht? Zur Zivilisierung der Konfliktbearbeitung. In IPInternationale Politik Ausgabe 1999. [2]; Vgl. auch Zangl, Bernhard und Michael Zurn 2003:Frieden und Krieg. Sicherheit in der nationalen und postnationalen Konstellation,Frankfurt/Main.

http://www.definero.de/Lexikon/Staatsterrorismus

Der Ausdruck Staatsterrorismus bezeichnet Gewaltakte, die laut internationaler Definition alsterroristisch eingestuft, aber durch das Militär eines offiziellen Staates vollzogen oder durcheine souveräne Regierung gefördert werden. Staatsterrorismus bezeichnet insofernfeindselige Aktionen außerhalb eines erklärten Krieges gegen zivile Ziele beziehungsweiseunter bewusster Inkaufnahme ziviler Opfer beim angegriffenen Ziel; seien es Menschenlebenoder lebenswichtige Einrichtungen. ...

http://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?artikelID=0479

Staatsterrorismus von Deutscher Bundestag

Der Bundestag hat am 1. Dezember, sowohl die Einrichtung einer Antiterrordatei als auch ein»Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz« beschlossen. Doch eine einheitlicheDefinition darüber, was als Terrorismus bezeichnet werden kann oder muss, gibt es nicht.Geht Terrorismus immer nur von Personen und Personengruppen sowie Organisationen ausoder fällt auch staatliches Handeln, das gegen das Völkerrecht und die Menschenrechteverstößt, darunter? In einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion »Die Linke« vom28.10.2006 und in der Antwort der Bundesregierung vom 14.11.2006 werden dieunterschiedlichen Grundauffassungen besonders deutlich. Wir dokumentieren zuerst dieVorbemerkungen der Fraktion und der Regierung und dann den Text der Anfrage mit den

Antworten (Deutscher Bundestag, Drucksache 16/3412)

Die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern hat am 4.September 2006 dieEinführung einer sogenannten Antiterrordatei gefordert. Problematisch daran ist nicht nur,dass diese Datei das Trennungsgebot von Polizeibehörden und Geheimdiensten weitereinschränkt. Genauso schwer wiegt der Umstand, dass die Bundesregierung bislang keinepräzise Definition von »Terrorismus« vorgelegt hat. Zuletzt hat die Bundesregierung am 8.

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September 2006 der Resolution A/60/L.62 der Generalversammlung der Vereinten Nationenzur Bekämpfung des Terrorismus zugestimmt. Doch auch hierin findet sich keine Definitiondessen, was unter Terrorismus verstanden werden soll. Die Vertreterinnen und VertreterKubas und Venezuelas haben darauf hingewiesen, dass ihre Regierungen auch den vonStaaten ausgehenden Terror für bekämpfenswert halten.

(www.un.org/News/Press/docs/2006/ga10488.doc.htm)

In den bisherigen Debatten über die Antiterrorbemühungen der Bundesregierung fehlt einesolche Präzisierung. Im Gesetzentwurf zur Antiterrordatei, der die Innenministerkonferenz am4. September 2006 grundsätzlich zugestimmt hat, ist die Rede von „Personen, dierechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oderreligiöser elange anwenden oder eine solche Gewaltanwendung unterstützen, befürwortenoder durch ihre Tätigkeiten vorsätzlich hervorrufen.“ Das Problem des internationalenTerrorismus würde jedoch nicht im erforderlichen Maße angegangen, wenn man den vonRegierungen betriebenen Terror ausklammern wollte. Bedauerlicherweise lässt sichfeststellen, dass auch die Bundesregierung bereits rechtswidrig Gewalt als Mittel zurDurchsetzung international ausgerichteter politischer Belange angewandt hat; besondersaugenfällig wurde dies 1999 mit dem Angriff auf die damalige Bundesrepublik Jugoslawien,der ohne UN-Mandat erfolgte. Auch in Zusammenhang mit dem Irak-Krieg hat dieBundesregierung eine solche rechtswidrige Gewaltanwendung unterstützt, wie dasBundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 21. Juni 2005 festgestellt hat. MitBlick auf die Gewährung von Überflugrechten für US-Militärflugzeuge, die Bewachung vonUS-Kasernen und andere Unterstützungsleistungen für den völkerrechtswidrigen Angriff aufden Irak hielt das Gericht fest: „Eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt ist selbst einvölkerrechtliches Delikt“ (Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 21. Juni 2005 BVerwG 2 WD12.04).

Versteht man unter Terrorismus die widerrechtliche Anwendung von Gewalt zur Erreichungpolitischer Ziele, so fallen dem Staatsterrorismus weit mehr Menschen zum Opfer alsterroristischen Vereinigungen, wie sie etwa im Strafgesetzbuch beschrieben sind. Hieruntermüssen nicht nur völkerrechtswidrige Kriege gefasst werden, sondern auch solche Kriege,die zwar mit einem UN-Mandat legitimiert sind, in deren Verlauf die Kriegsparteien aber immerwieder vorsätzlich oder grob fahrlässig Zivilisten töten, wie etwa beim Enduring-Freedom-Einsatz in Afghanistan. Im weiteren Sinne ist die gewaltförmige Aufrechterhaltung einerWeltordnung, die Milliarden von Menschen in Elend hält, ebenfalls geeignet, Gewalthervorzurufen. Ernsthaften Willen zur Bekämpfung jeder Form des Terrorismusvorausgesetzt, ergeben sich daraus erhebliche Konsequenzen für die Politik derBundesregierung.

Die Bundesregierung teilt die Ansicht, dass es den Rechtsbegriff »Staatsterrorismus« gibt,ausdrücklich nicht. Das bedeutet nicht, dass die in der Kleinen Anfrage mit dem Begriff des»Staatsterrorismus« in Verbindung gebrachten Handlungen von Staaten keinerleirechtlichen Regelungen unterlägen. Das Gegenteil ist der Fall. Handlungen von Staaten,insbesondere die Anwendung bewaffneter Gewalt durch diese, unterliegen Normen desVölkerrechtes, insbesondere dem humanitären Völkerrecht und dem System derMenschenrechte. Sie dem Begriff des »Terrorismus« zuzuordnen, ist daher wedersystemgerecht noch erforderlich. Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung auch aufinternationaler Ebene. Sie wird auch im Kreise der Europäischen Union geteilt, wie derGemeinsame Standpunkt des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendungbesonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (2001/931/GASP – ABl. EG 2001 L344/93) demonstriert. Die Handlungen, die nach diesem Gemeinsamen Standpunkt alsterroristische Straftaten, als Straftaten im Zusammenhang mit einer terroristischenVereinigung oder als Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten eingestuftund näher bezeichnet werden, werden danach von »Personen, Vereinigungen undKörperschaften« begangen. Staaten werden davon nicht umfasst. Es trifft zu, dass aufglobaler Ebene immer wieder versucht wird, den Begriff des »Staatsterrorismus« in dieDefinition des »Terrorismus« einzuführen. Hierin liegt allerdings einer der wichtigstenGründe dafür, dass bisher kein Konsens über eine umfassende Konvention über dieBekämpfung des Terrorismus gefunden werden konnte. Auch hier vertreten dieBundesregierung und die EU ihre Position, dass »Terrorismus« ein strafrechtlich zubewertendes Phänomen ist, das von Personen und den von ihnen gegründetenOrganisationen, nicht aber von Staaten begangen wird. Diese Auffassung unterstützt u. a.auch der Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) Kofi Annan: „We do not need to arguewhether States can be guilty of terrorism, because deliberate use of armed force by Statesagainst civilians is already clearly prohibited under international law“, (Wir müssen nichtdarüber streiten, ob Staaten sich des Terrorismus schuldig machen können, weil dasVölkerrecht es bereits klar verbietet, dass Staaten ihre Waffen vorsätzlich gegen Zivilisten

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Völkerrecht es bereits klar verbietet, dass Staaten ihre Waffen vorsätzlich gegen Zivilisteneinsetzen) bei der Vorstellung der Elemente einer umfassenden VN-Antiterrorismusstrategiein einer Rede am 10. März 2005 in Madrid.

Die Bundesregierung setzt sich auf internationaler Ebene nachhaltig für den Entwurf derumfassenden Konvention über internationalen Terrorismus ein, wie er von denVerhandlungs-Koordinatoren der Generalversammlung der VN vorgelegt wurde. DieserEntwurf enthält eine Definition des »terroristischen Akts«, die mit derjenigen derEuropäischen Union weitgehend übereinstimmt. Darüber hinaus gibt es auf der Ebene derVereinten Nationen eine Reihe von Konventionen zur Bekämpfung des Terrorismus, indenen einzelne Begehungsarten terroristischer Handlungen für die Zwecke der jeweiligenKonvention definiert sind. Die Bundesregierung ist gleichwohl der Meinung, dass dieSchaffung einer umfassenden VN-Terrorismuskonvention mit einer klaren, verbindlichenDefinition von Terrorismus bzw. des »terroristischen Akts« auf internationaler Ebeneunerlässlich ist. Dies würde unter anderem eine willkürliche Auslegung der Begriffe»Terrorismus« und »Terrorismusbekämpfung« (z.B. den Einschluss legitimer politischerOpposition) durch einzelne Staaten einschränken.

Wir fragen die Bundesregierung

Frage 1: Stellt nach Ansicht der Bundesregierung die widerrechtliche Anwendung vonGewalt zur Erreichung politischer Ziele auch dann eine Form des Terrorismus dar, wenn sievon Regierungen demokratischer Staaten ausgeht? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja,welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Mitarbeit der BundesrepublikDeutschland in EU und NATO?

Frage 2: Ist nach Ansicht der Bundesregierung Krieg eine Form des Terrorismus,insbesondere ein völkerrechtswidriger Krieg, und wie begründet sie ihre Position?

Frage 3: Sind nach Ansicht der Bundesregierung jahrelange Freiheitsberaubung vonMenschen ohne Rechtsgrundlage sowie ihre Demütigung und Misshandlung durchstaatliche Behörden eine Form des Terrorismus, und wie begründet sie ihre Position?

Antwort: Nein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 4: Will die Bundesregierung zur Bekämpfung des Terrorismus auch diejenigenbekämpfen, die ihrer Ansicht nach rechtswidrige Gewaltanwendung unterstützen, und wennja, wie definiert sie den Begriff der Unterstützung?

Antwort: Die Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung im repressiven Bereich richten sichgegen Personen, die nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches strafbare Handlungenbegangen haben; hierzu ist insbesondere auf §§ 129a, b StGB zu verweisen. Nach § 129aAbs. 5 StGB ist strafbar, wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 des § 129a StGB bezeichneteVereinigung unterstützt. Der Begriff der Unterstützung – nach der herrschenden Meinungeine zur Täterschaft verselbständigte Beihilfe eines Nichtmitglieds – ist in Rechtsprechungund Literatur näher konkretisiert worden. Soweit sich die Frage auf den Entwurf desGesetzes zu Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendienstendes Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz) bezieht, wird auf die Begründungzu § 2 Satz 1 Nr. 2 ATDG-E verwiesen (Seite 29 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung –Bundesratsdrucksache 672/06).

Frage 5: Versteht die Bundesregierung unter »Unterstützung« des Terrorismus auch dieMitwirkung an der Operation Enduring Freedom, weil in Afghanistan immer wiederunschuldige Zivilisten durch die dortigen NATO-Truppen getötet werden, und wie begründetsie ihre Position?

Antwort: Nein. Die »Operation Enduring Freedom« dient im Gegenteil der Bekämpfung desTerrorismus, wie aus dem Antrag der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag vom 7.November 2001 (Bundestagsdrucksache 14/7296) auch hervorgeht.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 6: Versteht die Bundesregierung unter »Unterstützung« des Terrorismus auch dieGewährung von Überflugrechten für fremde Militärflugzeuge, wenn diese anvölkerrechtswidrigen Angriffskriegen wie denjenigen gegen den Irak im Jahr 2003 beteiligtsind, und wenn nein, welchen grundsätzlichen Unterschied sieht die Bundesregierungzwischen einer völkerrechtswidrigen Bombardierung durch staatliches Militär undrechtswidrigen Bombenanschlägen nichtstaatlicher Akteure?

Antwort: Nein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

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Frage 7: Will die Bundesregierung zur Bekämpfung des Terrorismus auch diejenigenbekämpfen, die ihrer Ansicht nach rechtswidrige Gewaltanwendung zur Erreichungpolitischer Ziele befürworten, und wie definiert sie den Begriff des Befürwortens?

Antwort: Die Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung richten sich auch gegen Personenund Organisationen, die durch Aufstachelung zu Hass oder Willkürmaßnahmen dieBereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern und den öffentlichen Frieden stören:Terrorismusbekämpfung muss präventiv, also bereits im Vorfeld möglicher terroristischerStraftaten ansetzen. Soweit sich die Frage auf den Entwurf des Gesetzes zu Errichtunggemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und derLänder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz) bezieht, wird auf die Begründung zu § 2 Satz 1 Nr. 2ATDG-E verwiesen (Seite 29 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung –Bundesratsdrucksache 672/06).

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 8: Versteht die Bundesregierung unter der »Befürwortung« von Terrorismus auch dasöffentliche Eintreten zugunsten von Regierungen, die wie etwa in Afghanistan oder im Irakimmer wieder die Tötung unschuldiger Zivilisten zu verantworten haben, und wie begründetsie ihre Position?

Antwort: Die Bundesregierung teilt die der Frage zugrundeliegenden Prämissen nicht. ImÜbrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 und die Vorbemerkung der Bundesregierungverwiesen.

Frage 9: Will die Bundesregierung zur Bekämpfung des Terrorismus auch diejenigenbekämpfen, die ihrer Ansicht nach die rechtswidrige Anwendung von Gewalt hervorrufen,und wie definiert sie den Begriff des Hervorrufens?

Antwort: Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.

Frage 10: Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, das Führen einesvölkerrechts-widrigen Angriffskrieges, das Töten unschuldiger Zivilisten etwa in Afghanistandurch die NATO-Truppen oder jahrelanges Festhalten von Menschen ohne Rechtsgrundlagedurch staatliche Behörden seien geeignet, Gewaltanwendung hervorzurufen, und wiebegründet sie ihre Position?

Antwort: Die Bundesregierung teilt die der Frage zugrundeliegenden Prämissen nicht.Offenkundig ist aber, dass politische und soziale Konflikte zur Entstehung vongesellschaftlicher Gewalt beitragen können. Dennoch ist die Bundesregierung der festenÜberzeugung, dass terroristische Anschläge durch nichts zu rechtfertigen sind.

Frage 11: Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, die herrschendeWeltordnung mit ihrer ungerechten Verteilung des Reichtums sei geeignet, Gewalthervorzurufen, und wie begründet sie ihre Position?

Antwort: Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.

Frage 12: Beurteilt die Bundesregierung die Anwendung von Gewalt zur Stabilisierung derweltweiten Vorherrschaft der kapitalistischen Industriestaaten anders als die Anwendungvon Gewalt zur Destabilisierung dieser Vorherrschaft, und wie begründet sie ihre Position?

Antwort: Die Bundesregierung teilt die der Frage zugrundeliegende Prämisse nicht.

Ungeachtet dessen ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Anwendung vonGewalt nach den jeweils anwendbaren völkerrechtlichen Regelungen beurteilt werden muss.Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 13: Will die Bundesregierung zur Bekämpfung des Terrorismus auch diejenigenbekämpfen, die ihrer Ansicht nach mit Terroristen oder Terrorverdächtigen in Verbindungstehen, und wenn ja, was versteht sie darunter?

Antwort: Auf die Antwort zu Frage 4 und die Vorbemerkung wird verwiesen.

Frage 14: Steht die Bundesregierung nach eigener Einschätzung mit Kräften, dievölkerrechtswidrige Kriege führen, Menschen jahrelang ohne Rechtsgrundlage ihrer Freiheitberauben oder auf andere Weise rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzunginternational ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden oder eine solcheGewaltanwendung unterstützen, befürworten oder durch ihre Tätigkeiten vorsätzlichhervorrufen, in Verbindung, und wenn ja, mit welchen, und auf welche Weise?

Antwort: Die Bundesregierung teilt die der Frage zugrundeliegende Prämisse nicht. DieBundesregierung steht mit den Regierungen aller Staaten, mit denen sie diplomatische

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Beziehungen unterhält, in Verbindung. Sie ist der Auffassung, dass diese diplomatischenBeziehungen auch zur Durchsetzung völkerrechtlicher Standards nützlich und notwendigsind.

http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Terrorismus/arnold.html

Mit Blick auf den 11. September wird gar von einem "heiligen Krieg" und "grenzenloserGerechtigkeit" gesprochen. Angreifer und Verteidiger können unter Hinweis auf dieGerechtigkeit ihre Perspektiven beliebig wechseln; aus dem Angreifer wird der Verteidigerund aus dem wieder der Angreifende. Ein solcher Gebrauch des Begriffs Gerechtigkeiterscheint also nicht sehr hilfreich.

Was wurde das für die Reaktion auf den 11. September bedeuten? Zum einen konnte eslegitim und gerecht sein, dass auf den Angriff der Terroristen mit militärischer Gewalt reagiertwird, und zwar dann, wenn es sich um Notwehr handelt, das heißt, wenn dieGewaltanwendung zur Abwehr des Angriffs dient, sich also als Verteidigungsmittel erweist.Legitim ist auch Nothilfe, sprich: die Abwehr eines Angriffs durch einen anderen. Legitimwaren des Weiteren militärische Maßnahmen, wurde es sich mit dem 11. September um eineBedrohung des internationalen Friedens handeln. Die Legitimität eines solchen Kriegesmuss sich allerdings strikt im Rahmen der Legalität bewegen. Gerade auf der Ebene desVölkerrechts gibt es im Kontext Krieg-Frieden keine Legitimität ohne Legalitat. Für diegegebene Situation bedeutet das: Die Legitimität der militärischen Maßnahmen ist an dieVoraussetzungen gebunden, die in der UN-Charta verankert sind. Entweder muss derSicherheitsrat Staaten zum Einsatz militärischer Gewalt ermächtigen, um eine Bedrohungdes internationalen Friedens abzuwenden (Kapital 7/UN-Charta), oder es liegen dieVoraussetzungen des Selbstverteidigungsrechts der USA nach Artikel 51/UN-Charta vor.Der Sicherheitsrat hat jedoch keine Ermächtigung zur Gewaltanwendung ausgesprochen,sondern lediglich in allgemeiner Weise bekräftigt, dass die UN-Satzung einSelbstverteidigungs-recht anerkennt.

Beweise abgesicherten Verdacht für die Urheberschaft, Unterstützung oder Ausführung derTerrorakte stutzen muss, wäre dabei eine juristische Selbstverständlichkeit. EinTötungsbefehl ohne Gerichtsurteil kommt einer vorweggenommenen Todesstrafe gleich undverbietet sich. Von diesem Grundsatz der juristischen Ermittlung, Verfolgung und Bestrafungvon Terrorismus kann der "Staatsterrorismus" nicht ausgenommen werden - auch dies istein Gebot der Gerechtigkeit. Ein krasser Verstoß gegen die Ziel-Mittel-Relation ist letztlichAusdruck von "Staatsterrorismus", wozu auch die Tötung unschuldiger Menschen durcheine Bombardierung ziviler Einrichtungen des Roten Kreuzes und der UNO gehört. Zwar istes ungewöhnlich, den Begriff "Staatsterrorismus" mit demokratischen Systemen inZusammenhang zu bringen, zumal eine juristische Definition bislang fehlt. Aber welcherandere Begriff wäre besser geeignet, um damit einerseits zumindest der propagandistischenBeschönigung "Kollateralschaden" zu entgehen und andererseits darauf hinzuweisen, dasses sich beim Afghanistan-Krieg um die Vernichtung menschlichen Lebens auch ausgeostrategischen und ökonomischen Interessen handelt? Juristisch gesehen wäre derBegriff der Kriegsverbrechen heranzuziehen, soweit es um die Unverhältnismäßigkeit vonKriegsführung geht (auch eine künftige Definition von Staatsterrorismus wird ihn wohlberücksichtigen müssen).

Die deutsche Regierung, die diesen "Staatsterrorismus" bislang nur psychisch unterstutzt("uneingeschrankte Solidaritat"), setzt sich damit dem Verdacht auf Beihilfe zustaatsgesteuerten, schweren Menschenrechtsverletzungen aus. Das besagt das sogenannte"Weltrechtsprinzip" (§ 6 Nr. 9 StGB), wonach das deutsche Strafrecht auch bei Verletzungder Genfer Rot-Kreuz-Abkommen zur Verfolgung von Kriegsverbrechen zur Anwendungkommt. Ein zumindest bedingter Vorsatz ergibt sich nach deutschem Recht aus einerbewussten, uneingeschränkten Zustimmung zur Anwendung unverhältnismäßigerKriegsmittel. Der Tatbestand aktiver Beihilfe wäre dann erreicht, sollte es eine Beteiligung -etwa durch die Entsendung von Soldaten - an einem mit unverhältnismäßigen Mittelgeführten Krieg geben. Dies gilt unabhängig davon, ob ein aktiver Beitrag zur Anwendungdieser Mittel geleistet wird. Wurden sich Juristen der Erkenntnis nicht verschließen, dassnicht nur diktatorische Systeme, sondern auch die westlichen Demokratien und ihreRegierungen vor schweren Menschenrechtsverletzungen nicht halt machen, wäre bereitsviel gewonnen. Dann nämlich ließen sich die Bemühungen um ein Volkerstrafrecht zumSchutz der Menschenrechte und des Friedens (wie mit dem Rom-Statut zur Errichtung einesInternationalen Strafgerichtshofs) in eine universelle Richtung lenken, um die bisherigenEinbahnstraßen zu verlassen. Nicht nur privater, kommerzialisierter Terrorismus, sondernauch Staatsterrorismus jeglicher Prägung konnte dann durch die Strafjustiz verfolgt werden.

Dr. Jörg Arnold ist Rechtsanwalt und Privatdozent, er war sowohl in der Justiz als auch in der

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Rechtswissenschaft tätig. Heute forscht er unter anderem zu den Themen staatsgesteuerteKriminalität und Menschenrechtsschutz durch Strafrecht (vgl. Freitag: 14/17 und 18/2001).Arnold ist Autor und Herausgeber des Buches Strafrechtliche Auseinandersetzung mitSystemvergangenheit am Beispiel der DDR, Nomos Verlag, Baden-Baden 2000, sowieVerfasser zahlreicher Veröffentlichungen, unter anderem: Überpositives Recht undAndeutungen völkerrechtsfreundlicher Auslegung von Strafrecht, in: Festschrift für GeraldGrünwald zum 70. Geburtstag, Nomos Verlag, Baden-Baden 1999. Aus: Freitag Nr. 03, 11.Januar 2002

http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/spionageabwehr/staatsterrorismus.html

BÜRGER BUNDESWEIT IN GEFAHR VOR STAATSTERRORISMUS

Da seit Jahren der Einsatz von "Nahkampfwaffen durch die Behörden gedeckt wird und derTerrorismus bei den Salafisten gesucht wird, liegt eine Täuschung des deutschen Volkesvor. Hier muss das deutsche Volk eingreifen und auch auf der Hut vor der Umsetzung vonStaatsterrorismus in einer naziähnlichen Diktatur in Deutschland sein!!!

Wir brauchen jetzt möglichst viele Bürger mit Zivilcourage, die die kriminellen Netzwerke unddie Strukturen der Neu-Stasi aufdecken und sich offen für die Wiederherstellung derDemokratie einsetzen.

Das moderne KZ in Deutschland

Durch Langzeitüberwachungen von Einzelpersonen und Familien durch Sicherheitsdienste,Geheimdienste, SEK der Polizei werden sämtliche Gesetze außer Kraft gesetzt und esherrscht Narrenfreiheit. Durch den Einsatz modernster Nahkampfwaffen im Hochfrequenz -Bereich aus ca. bis zu 150 m Entfernung wird gezielt auf Personen in der Wohnunggeschossen, um bleibende Gesundheitsschäden zu erreichen. Den Kriminellen geht es abervorwiegend darum, Wohnungen und betroffene Personen als Versuchsobjekte fürGefühlsmanipulationen und - Kontrolle zu nutzen.

Hier gibt es Kooperationen mit kriminellen Ärzten, Psychologen, Psychiatern,Überfallkommandos der Bereitschaftspolizei und der Pharmaindustrie. Es zeigt sich auch,dass kriminelle Politiker eng mit Sicherheitsdiensten und Geheimdienstenzusammenarbeiten und um den Erhalt ihrer Macht und der Existenz unter Missbrauch derGesetze die Bürger und das Volk direkt anzugreifen.

Für die Betroffenen ist es besonders wichtig, Wut und Hass abzubauen, durch positivesDenken und Handeln sowohl in der Wohnung, im Umgang mit Nachbarn und Personen undGruppen auf der Straße, egal zu welcher Uhrzeit, Ruhe zu bewahren, sich nicht provozierenlassen. Das Ziel der Kriminellen ist es zur Zeit, Menschen möglichst schnell in der Psychiatrieverschwinden zu lassen oder kriminalisieren. In Deutschland ist eine Systemveränderungdringend erforderlich. Für die Wiederherstellung der Demokratie werden die Bürger allerGenerationen benötigt.

Psychologische Kriegsführung und der Umgang mit Staatsterrorismus in Deutschlanderfordern viel Kraft, Energie, andererseits auch Mut, Zivilcourage, Öffentlichkeitsarbeit,Aufbau von Gruppen, Motivierung und Aufklärung der Bevölkerung, Mut zurNeuorientierung!

Viele Grüße Lothar Stern

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