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Masterplan Berufsbildung Strategische Ziele und benötigte Mittel Version vom 3. Oktober 2011 Aktualisiert im März 2012

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Masterplan Berufsbildung

Strategische Ziele und benötigte Mittel

Version vom 3. Oktober 2011 Aktualisiert im März 2012

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Inhaltsverzeichnis

Übersicht ............................................................................................................................................... 3

1. Ausgangslage ............................................................................................................................. 4

1.1. Zielsetzungen Masterplan Berufsbildung.......................................................................... 4

1.2. Fakten und Zahlen der Berufsbildung ............................................................................... 4

1.3. Bedeutung der Berufsbildung für Gesellschaft und Wirtschaft ......................................... 6

2. Berufsbildungsfinanzierung ......................................................................................................... 8

2.1. Kantonale Berufsbildungsfinanzierung ............................................................................. 8

2.2. Bundesfinanzierung der Berufsbildung ........................................................................... 10

2.3. Beteiligung der Wirtschaft ............................................................................................... 13

3. Controlling 2004-2010 ............................................................................................................... 14

3.1. Nettokosten der kantonalen Berufsbildung 2004-2010 .................................................. 14

3.2. Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand .................................................................. 15

3.3. Entwicklung der Bundesbeteiligung ................................................................................ 15

3.4. Ausschöpfung der Bundeskredite ................................................................................... 16

4. Kostenfaktoren .......................................................................................................................... 17

4.1 Höhere Berufsbildung ..................................................................................................... 17

4.1.1. Eidgenössische Prüfungen ................................................................................... 17

4.1.2. Durchführung von Vorbereitungskursen ............................................................... 18

4.1.3. Bildungsgänge höhere Fachschulen .................................................................... 18

4.1.4. Demographie ........................................................................................................ 19

4.2. Berufliche Grundbildung ................................................................................................. 19

4.2.1. Abnehmende Zahl der Lernenden ........................................................................ 19

4.2.2. Reform von beruflichen Grundbildungen .............................................................. 21

4.2.3. Auswirkungen der Konjunktur............................................................................... 21

4.3. Veränderungen in der Arbeitswelt .................................................................................. 21

4.4. Gesellschaftliche Veränderungen ................................................................................... 22

5. Strategische Ziele ..................................................................................................................... 24

5.1. Höhere Berufsbildung ..................................................................................................... 24

5.1.1. Eidgenössische Prüfungen ................................................................................... 24

5.1.2. Durchführung von Vorbereitungskursen ............................................................... 24

5.1.3. Bildungsgänge höhere Fachschulen .................................................................... 25

5.2. Attraktivität der Berufsbildung fördern und erhalten ....................................................... 25

5.3. Integration von Jugendlichen in die Berufsbildung ......................................................... 26

5.4. Berufsabschluss für Erwachsene ................................................................................... 26

5.5. Mobilität der Fachkräfte .................................................................................................. 27

6. Benötigte Mittel für die Berufsbildung 2013-2016 ..................................................................... 28

6.1. Modellrechnungen .......................................................................................................... 28

6.2. Erforderliche Bundesmittel .............................................................................................. 29

7. Literaturverzeichnis ................................................................................................................... 31

8. Anhang ...................................................................................................................................... 32

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Übersicht

Die Masterplanung ist ein gemeinsames Steuerungsinstrument von Bund und Kantonen zur

Sicherstellung der öffentlichen Mittel im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI). Der

Masterplan Berufsbildung wird gemeinsam mit den Verbundpartnern erarbeitet und stellt die

Grundlagen zur Finanzierung der Berufsbildung der öffentlichen Hand dar. Der vorliegende

Bericht zeigt den Mittelbedarf für die BFI-Periode 2013-2016 auf.

Die BFI-Periode 2013-2016 wird vorwiegend durch folgende Faktoren geprägt:

Stärkung der höheren Berufsbildung: Die höhere Berufsbildung soll besser positioniert und ge-

stärkt werden. Dazu zählt die bereits erfolgte Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Kos-

ten für die Durchführung der Berufs- und höheren Fachprüfungen auf das rechtlich festgelegte

Maximum von 25 Prozent. Zudem hat der Bundesrat die Ausarbeitung einer Verordnungsände-

rung für eine darüber hinausgehende Beteiligung beschlossen. Weiter beteiligt sich der Bund im

Rahmen der Projektförderung verstärkt an den Entwicklungskosten für Berufs- und höhere Fach-

prüfungen. Schliesslich ist der Abschluss einer interkantonalen Vereinbarung zur Finanzierung der

höheren Fachschulen in Vorbereitung.

Demographische Entwicklung: Gemäss Prognosen des Bundesamtes für Statistik (BFS) gehen

bis 2020 die Lehrverhältnisse der beruflichen Grundbildung gegenüber 2010 um rund 7 Prozent

zurück. Trotz dieser rückläufigen Entwicklung kann nicht mit einem linearen Rückgang der Kosten

gerechnet werden, da die Anzahl der Klassen nicht beliebig variierbar ist (Sprungkosten). Über die

Entwicklung der Studierendenzahl der höheren Berufsbildung liegen aktuell keine Prognosen vor.

Nachobligatorischer Abschluss für alle: Bund und Kantone haben sich zum Ziel gesetzt, die Zahl

der Abschlüsse auf der Sekundarstufe II bis 2020 von rund 90 Prozent auf 95 Prozent zu erhöhen.

Die Erfassung der Jugendlichen, welche über keinen nachobligatorischen Abschluss verfügen, ist

mit überproportionalen Kosten verbunden.

Erhöhung der Bundesbeteiligung: Das Berufsbildungsgesetz (BBG) sieht für die Bundesbeteili-

gung an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand einen Richtwert von 25 Prozent vor. Um

dies zu erreichen, hat das Parlament deshalb in der Beratung der BFI-Botschaft 2012 die Mittel für

die Berufsbildung im Vergleich zum Bundesratsvorschlag um 100 Millionen Franken erhöht1. Da-

mit dürfte die Bundesbeteiligung im Jahr 2012 den Richtwert von 25 Prozent erreichen. Der ge-

setzlich vorgeschriebene Richtwert von 25 Prozent wird gemäss BFI-Botschaft 2013-2016 auch in

der BFI-Periode 2013-2016 erreicht.

Aktualisierung des Masterplans Berufsbildung

Der Masterplan Berufsbildung diente für die Erarbeitung der BFI-Botschaft 2013-2016. Er wurde im

Oktober 2011 fertiggestellt. Inzwischen liegen die definitiven Rechnungszahlen 2010 der kantonalen

Berufsbildung vor und der Parlamentsbeschluss zur BFI-Botschaft 2012. Hinsichtlich dieser Zahlen

wurde der Masterplan im März 2012 aktualisiert.

1 Von den 100 Millionen Franken wurden 0.9 Millionen Franken für die Dachverbände der Weiterbildung reserviert.

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1. Ausgangslage

Gemäss Artikel 61a Bundesverfassung2 haben Bund und Kantone ihre Anstrengungen im Bil-

dungsbereich zu koordinieren und ihre Zusammenarbeit durch gemeinsame Organe und ande-

re Vorkehrungen sicherzustellen. Die Masterplanung des Eidgenössischen Volkswirtschafts-

departements (EVD) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren

(EDK) dient der beabsichtigten Gestaltung des Bildungsraumes Schweiz: Als gemeinsames

politisches Steuerungsinstrument von Bund und Kantonen sorgt sie für die Sicherstellung der

Mittel der öffentlichen Hand im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI). In der Ar-

beitsgruppe zur Erstellung des Masterplans Berufsbildung sind auch die Organisationen der

Arbeitswelt vertreten3.

1.1. Zielsetzungen Masterplan Berufsbildung

Die Masterplanung EVD-EDK setzt sich aus dem Masterplan Berufsbildung und dem Masterplan

Fachhochschulen zusammen. Der vorliegende Masterplan Berufsbildung 2013-2016 beinhaltet das

Controlling über die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (BFT)

2004-2007 und die BFI-Botschaft 2008-2011. Zudem zeigt er die Entwicklungsgrundlagen und den

Mittelbedarf für die Periode 2013-2016 auf4.

Der Masterplan Berufsbildung wird in Abstimmung mit den Verbundpartnern erstellt. In der Projekt-

gruppe sind der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der Schweizerische Gewerbeverband

(SGV), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse vertreten. Die Kantone sind

mit drei Personen vertreten und das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) mit einer

Person.

1.2. Fakten und Zahlen der Berufsbildung

Modernisierung der Berufsbildung

2004 trat das neue Berufsbildungsgesetz (BBG)5 in Kraft. Die Reformarbeiten sind weitgehend abge-

schlossen. In allen Kantonen sind die Anschlussgesetzgebungen in Kraft. Die meisten und insbeson-

dere die Berufe mit grösseren Lernendenzahlen haben ihre Berufsbilder revidiert6. Seit dem Jahr 2006

ist in zunehmendem Mass die Positionierung und Finanzierung der höheren Berufsbildung in den Vor-

dergrund getreten.

Übertritt Sekundarstufe I – Sekundarstufe II

Der Mehrheit der Jugendlichen, die sich für eine berufliche Grundbildung interessieren, gelingt der

Übergang von der obligatorischen Schule (Sekundarstufe I) in eine berufliche Grundbildung (Sekun-

darstufe II) nahtlos: Von den 93‘500 Jugendlichen, die sich 2010 für eine Lehrstellen interessiert ha-

ben, traten 67‘500 direkt in eine berufliche Grundbildung ein7.

2 SR 101. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999.

3 Mitgliederverzeichnis vgl. Anhang, S. 34.

4 Die BFI-Botschaft 2012 ist eine Zwischenbotschaft, um die kommenden BFI-Perioden vom Ende auf den Beginn der Legisla-

turperioden des Parlamentes zu terminieren. 5 SR 412.10. Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG). Es löste das Bun-

desgesetz über die Berufsbildung vom 19. April 1978 ab. 6 Die früheren „Reglemente“ sind in „Bildungsverordnungen“ überführt worden.

7 vgl. Link Institut (2010), S. 9.

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Ein Teil der Jugendlichen wählt von sich aus eine Zwischenlösung, zum Beispiel einen Sprachaufent-

halt oder den Besuch eines zehnten Schuljahres. Für Jugendliche, die aus persönlichen oder sozialen

Gründen oder aufgrund einer angespannten Lehrstellensituation Probleme beim Einstieg in eine be-

rufliche Grundbildung haben, stehen in allen Kantonen unterstützende Massnahmen bereit: Brücken-

angebote zur Vorbereitung auf die Berufsbildung und Coaching- und Mentoring-Angebote. Ein wichti-

ges Instrument ist ausserdem das Case Management Berufsbildung für Jugendliche und junge Er-

wachsene mit Mehrfachproblemen.

Berufliche Grundbildung – meistgewählter Bildungsweg

Die berufliche Grundbildung stellt mit über 230‘000 Lernenden oder rund zwei Dritteln der Jugendli-

chen den grössten Bereich der nachobligatorischen Bildung auf der Sekundarstufe II dar. Die berufli-

che Grundbildung in einem Lehrbetrieb ist die überwiegende Form: knapp 90 Prozent der Lernenden

werden in einer betrieblichen und zehn Prozent in einer vollschulischen beruflichen Grundbildung

(beispielsweise Lehrwerkstätten und Handelsmittelschulen) ausgebildet. Der Anteil betrieblicher

Grundbildungen weist sprachregionale Unterschiede auf.

Die Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung und

ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen im jeweiligen Berufsfeld. Seit 1998

stieg die Berufsmaturitätsquote von knapp 7 auf heute knapp 13 Prozent. Im Jahr 2010 wurden 12‘200

Berufsmaturitätszeugnisse vergeben. Von diesen wurden 56 Prozent während und 44 Prozent nach

der beruflichen Grundbildung erworben.

Höhere Berufsbildung – wichtiger Pfeiler der Tertiärstufe

Die höhere Berufsbildung ist ein wichtiger Pfeiler der schweizerischen Berufsbildung auf der Tertiär-

stufe: Im Jahr 2010 wurden 28‘300 Diplome und Fachausweise der höheren Berufsbildung vergeben8.

Die höhere Berufsbildung ist ein anerkanntes Instrument, arbeitsmarktbezogen Fachkräfte aus der

Berufswelt zu Spezialisten und Betriebskadern zu qualifizieren, ohne das akademische System zu

belasten. Berufsleute mit einem Abschluss der höheren Berufsbildung sind Fachleute mit Expertise. In

Kaderpositionen sind sie gemäss Bundesamt für Statistik sowohl in Gross- als auch in Klein- und Mit-

telbetrieben gleich stark vertreten wie Personen mit einem Hochschulabschluss. Besonders KMU-

Betriebe sind auf die Absolventinnen und Absolventen einer höheren Berufsbildung angewiesen.

Im Berufsbildungsgesetz ist die höhere Berufsbildung als eigenständiger Bildungsbereich positioniert

(Art. 26 - 29 BBG) und von der berufsorientierten Weiterbildung abgegrenzt. Sie umfasst eidgenössi-

sche Berufs- und höhere Fachprüfungen sowie Bildungsgänge an höheren Fachschulen. Ihre Vorteile

sind die enge Verbindung von Theorie und Praxis, die hohen privaten und fiskalischen Bildungsrendi-

ten sowie die hohe Erwerbsquote der Absolventinnen und Absolventen.

Leistungsfähiges Innovationssystem

Mit der Verbindung von Berufsbildungsforschung, der Förderung von Entwicklungsprojekten und der

Unterstützung besonderer Leistungen im öffentlichen Interesse verfügt die schweizerische Berufsbil-

dung über ein starkes Innovationssystem. Dieses wird von der OECD als wegweisend für andere

Länder beurteilt9. Resultate der Berufsbildungsforschung finden Eingang in die Berufsbildungspraxis

und lancieren neue, innovative Projekte. Eine stärkere Diffusion der Forschungsergebnisse kann sich

positiv auf diesen Prozess auswirken.

8 Von den 28‘300 Abschlüssen sind rund 23‘700 eidgenössisch anerkannt.

9 vgl. OECD (2009), S. 37.

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1.3. Bedeutung der Berufsbildung für Gesellschaft und Wirtschaft

Volkswirtschaftliche Bedeutung

Die Berufsbildung ist ein Eckpfeiler der schweizerischen Wirtschaft. Gut ausgebildete Fach- und Füh-

rungskräfte sind ein wichtiger Wettbewerbsfaktor und tragen zur hohen Qualität des Werkplatzes

Schweiz bei. Eine hohe Arbeitsmarktintegration ist eine wichtige Voraussetzung für soziale Stabilität.

Die Berufsbildung ist auch aus fiskalpolitischer Sicht interessant: Die Wirtschaft beteiligt sich in ihrem

eigenen Interesse an den Kosten der Berufsbildung und der Staat erhält durch die qualifikationsbe-

dingt höheren Löhne der Individuen mehr zusätzliche Steuereinnahmen, als er für die Berufsbildung

aufwendet. In der höheren Berufsbildung erzielt der Staat eine fiskalische Bildungsrendite10

von rund

14 Prozent (vgl. Abbildung 1)11

.

Abbildung 1: Private und fiskalische Bildungsrenditen für Männer 2004

Individueller Nutzen

Absolventinnen und Absolventen einer Berufsbildung verdienen mehr als Personen ohne nachobliga-

torische Ausbildung. Auch weisen sie ein kleineres Risiko auf, arbeitslos zu werden12

.

Die besseren Verdienstaussichten für Absolventinnen und Absolventen einer Berufsbildung zeigen

sich zum einen an den hohen privaten Bildungsrenditen13

, zum anderen am höheren Medianlohn14

.

Private Bildungsrenditen sind positiv, wenn die auf die Ausbildung zurückzuführenden Erträge die

Kosten der Ausbildung mindestens decken. Lohnend ist Bildung allerdings erst dann, wenn die Rendi-

te auf Bildung mindestens so hoch ist, wie auf alternativen Investitionsmöglichkeiten, die dem Indivi-

duum offen stehen. Dies ist sowohl bei der beruflichen Grundbildung, wie auch der höheren Berufsbil-

dung der Fall.

10

Bei der fiskalischen Bildungsrendite werden den öffentlichen Bildungskosten die zusätzlichen Steuererträge aus den durch die Bildung gestiegenen Einkommen gegenübergestellt. 11

vgl. Wolter & Weber (2005). 12

vgl. Stellenmarkt-Monitor Schweiz (2010). 13

Die private Bildungsrendite misst das Verhältnis von den durch die Bildung verursachten Einkommensvorteile und den durch die Bildung verursachten direkten (Studiengelder, Materialkosten) und indirekten Bildungskosten (entgangene Erträge aus bezahlter Arbeit, die wegen der Ausbildung nicht anfallen). 14

Der Medianlohn bezeichnet jenen Lohn, bei dem die eine Hälfte der Arbeitnehmenden weniger und die andere Hälfte mehr verdient. Er eignet sich besser zu statistischen Analysen als durchschnittliche Lohnangaben, da diese sehr anfällig auf Ausreis-ser sind.

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Integration in die Gesellschaft

Durch den hohen Praxis- und Arbeitsmarktbezug der Berufsbildung weist die Schweiz im internationa-

len Vergleich eine der tiefsten Jugendarbeitslosigkeitsquoten auf (2010 CH: 7.2 Prozent; OECD

Durchschnitt 16.7 Prozent15

). Absolventinnen und Absolventen bietet die berufliche Grundbildung

einen hohen Schutz vor Arbeitslosigkeit16

. Die Berufsbildung leistet zudem einen wichtigen Integrati-

onsbeitrag zugunsten Jugendlicher mit Migrationshintergrund.

Abbildung 2: Jugendarbeitslosigkeit der 15- bis 24-Jährigen im internationalen Vergleich 2010

15

vgl. OECD (2011): Die Statistik der OECD basiert auf der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE). Sie weist einen höheren Anteil arbeitsloser Jugendlicher auf als die Statistik der regionalen Arbeitsämter, welche die Zahl der registrierten Arbeitssuchenden erfasst. Die Jugendarbeitslosigkeit für das Jahr 2010 betrug gemäss Angaben des Seco bei den 15- bis 19-Jährigen 2.7 Prozent, bei den 20- bis 24-Jährigen 5.5 Prozent. Die Arbeitslosenquote in der Schweiz im Jahr 2010 betrug 3.9 Prozent. 16

vgl. Stellenmarkt-Monitor Schweiz (2010).

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2. Berufsbildungsfinanzierung

An der Finanzierung der schweizerischen Berufsbildung beteiligen sich die öffentliche Hand

(Bund und Kantone) und zu einem wesentlichen Teil die Wirtschaft (Organisationen der Ar-

beitswelt, Betriebe). In der beruflichen Grundbildung ist die öffentliche Hand stärker engagiert.

Die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung liegen hingegen hauptsäch-

lich in der Verantwortung der Unternehmungen und der Individuen und werden von ihnen zu

einem wesentlichen Teil auch finanziell getragen.

Die Kantone, die für den Vollzug und die Aufsicht in der Berufsbildung zuständig sind, kom-

men gegenwärtig für rund vier Fünftel der Kosten der öffentlichen Hand auf. Gesetzlich ist ein

Beteiligungsrahmen des Bundes von einem Viertel vorgesehen. Der Bund beteiligt sich in

Form von Pauschalen an den Berufsbildungskosten der Kantone. Ausserdem stellt er Mittel zur

Weiterentwicklung der Berufsbildung und für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse

bereit.

2.1. Kantonale Berufsbildungsfinanzierung

Seit 2004 werden jährlich die kantonalen Nettokosten17

der Berufsbildung erhoben18

. Diese Erhebung

des BBT dient als Bemessungsgrundlage für die Beitragsleistungen des Bundes an die Kantone.

Durch eine systematische Aufschlüsselung und Erhebungsmethode stehen gesicherte und vergleich-

bare Kostendaten zur Verfügung. Durch die damit erzielte Transparenz ist die Kostenrechnung zu

einem wichtigen Instrument der Berufsbildungssteuerung geworden.

Kostenrechnung Berufsbildung im Vergleich zur eidgenössischen Finanzstatistik

Die Leistungen des Bundes in der Berufsbildung bemessen sich an den kantonalen Berufsbildungs-

kosten gemäss der Kostenerhebung des BBT. Daneben publiziert das Bundesamt für Statistik (BFS)

im Rahmen der von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) erhobenen Finanzstatistik ebenfalls

Angaben zu den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand. Die beiden Statistiken sind aus folgen-

den Gründen nicht miteinander vergleichbar:

Kostenrechnung BBT

Die Berufsbildungskosten werden seit 2004 vom BBT zusammen mit den Kantonen aufgrund eines

einheitlichen Rechnungsschemas erhoben. Die inzwischen konsolidierte Erhebung bezieht sich auf

die im Berufsbildungsgesetz definierten Kosten und erfasst nur die Nettokosten der öffentlichen Hand

(Aufwand minus Ertrag). Als Grundlage dienen die Staatsrechnungen der Kantone und die Gemeinde-

rechnungen. Die Investitionsrechnung wird nicht erhoben: Die entsprechenden Kosten werden kalku-

latorisch erfasst. Die Kostenrechnung BBT kann für Vergleiche zwischen den einzelnen Bildungssys-

temen nicht direkt herangezogen werden.

Eidgenössische Finanzstatistik

Als Datengrundlage für die Finanzstatistik dienen die Ausgaben der Bundesrechnung, der Staatsrech-

nungen der Kantone und der Gemeinderechnungen (laufende Rechnungen und Investitionsrechnun-

gen). Zusätzliche Ausgaben wie Stipendien, Berufsberatung (ca. 100 Millionen Franken) und Verwal-

tungskosten der öffentlichen Hand sowie die unterschiedliche Handhabung der Infrastrukturkosten

ergeben die Hauptabweichungen zur Kostenrechnung des BBT. Dies kann auch für die unterschiedli-

chen Werte innerhalb der verschiedenen Kostenträger in der Grundbildung und in der höheren Be-

rufsbildung zutreffen.

17

Die kantonalen Nettokosten umfassen sämtliche Berufsbildungsausgaben der Kantone und Gemeinden abzüglich der Erlöse (z.B. aus interkantonalen Schulabkommen). In den Nettokosten eingerechnet sind neben den Bundesbeiträgen an die Kantone auch die Infrastrukturkosten und die Subventionen der Kantone und Gemeinden an private Berufsbildungsinstitutionen, nicht aber die üblichen Verwaltungskosten. 18

Die Beiträge der öffentlichen Hand an private Bildungsinstitutionen sind in der Kostenrechnung berücksichtigt.

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Kostenträgerstruktur der Vollkostenrechnung

Die im Berufsbildungsgesetz definierten Aufgaben (Art. 53 Abs. 2 BBG) werden in der Vollkostenrech-

nung durch folgende Kostenträger (KTR) abgebildet:

KTR 1: Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung;

KTR 2: Berufsfachschulen (2.1: vollzeitlich; 2.2: berufsbegleitend);

KTR 3: Überbetriebliche Kurse;

KTR 4: Durchführung von Prüfungen;

KTR 5: Höhere Fachschulen (5.1: vollzeitlich; 5.2: berufsbegleitend);

KTR 6: Bildung Berufsbildungsverantwortliche;

KTR 7: Berufsorientierte Weiterbildung und Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen;

KTR 8: Projekte und Beiträge für besondere Leistungen.

Berufsfachschulen als wichtigster Kostenträger

Hauptkostenträger sind die Berufsfachschulen mit einem Kostenanteil von 73 Prozent, gefolgt von den

höheren Fachschulen (9 Prozent) und der Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung (7 Prozent).

Diese drei Kostenträger machen rund 90 Prozent der kantonalen Nettokosten aus.

Die Ausgaben für die berufliche Grundbildung belaufen sich auf rund 87 Prozent der kantonalen Net-

tokosten (Kostenträger 1 bis 4 sowie 6 und 8). Auf die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte

Weiterbildung entfallen rund 13 Prozent (Kostenträger 5 und 7).

Unterschiedliche kantonale Kosten und Kostenstrukturen

Schweizweit beträgt der Durchschnitt der gesamten Nettokosten der Berufsbildung 14‘500 Franken

pro Grundbildungsverhältnis. Dahinter stehen grosse Unterschiede. Die Spannweite reicht von 7‘800

Franken im Kanton Appenzell Innerrhoden bis 22‘200 Franken im Kanton Genf19

.

Werden für die Berechnung nur die Kosten der beruflichen Grundbildung berücksichtigt (KTR 1 bis 4

sowie KTR 6 und KTR 8), ergibt sich ein Durchschnitt von 12‘600 Franken pro Grundbildungsverhält-

nis. Die höhere Berufsbildung macht rund 13 Prozent gesamten Nettokosten aus.

Die unterschiedlichen Kosten und Kostenstrukturen in den Kantonen lassen sich auf folgende Fakto-

ren zurückführen:

Anteil betrieblicher bzw. vollschulischer Angebote der beruflichen Grundbildungen20

;

Lohnkosten (Kostenanteil der Berufsfachschulen: 73 Prozent);

Unterschiedliche Angebote der höheren Berufsbildung;

Unterschiedliches Ausmass an Brückenangeboten.

19

Gemäss Zahlen der Vollkostenrechnung der kantonalen Berufsbildung 2010. 20

Den unterschiedlichen Kosten für vollschulische und betriebliche Grundbildungen wird mit der Differenzierung der Bundes-pauschalen an die Kantone Rechnung getragen (im Rechungsjahr 2010 waren es pro vollschulischem Grundbildungsverhältnis 3‘900 Franken und pro betrieblichem Grundbildungsverhältnis 2‘300 Franken).

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Abbildung 3: Nettokosten der Berufsbildung nach Kantonen 2010

2.2. Bundesfinanzierung der Berufsbildung

Mit Beginn der BFI-Periode 2008-2011 ging die Übergangszeit der Berufsbildungsfinanzierung mit

ihrer stufenweisen Ablösung der bisherigen, aufwandorientierten Betriebs- und Investitionsbeiträge zu

Ende. Seit 2008 werden die Bundesgelder zur Erfüllung der gesetzlich festgelegten Aufgaben nach

Artikel 53 BBG vollständig mittels leistungsorientierter Pauschalen an die Kantone ausbezahlt21

. Dies

ermöglicht den Kantonen einen selbst verantworteten gezielten Mitteleinsatz, da die Bundessubven-

tionen nicht mehr an bestimmte Angebote oder Investitionen gebunden sind. Gemäss Artikel 59 BBG

beteiligt sich der Bund zu einem Viertel an den Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbil-

dung. Es handelt sich dabei um eine Richtgrösse. Die Budgethoheit liegt bei den eidgenössischen

Räten.

Der Bund leistet in der Berufsbildung Beiträge

für die kantonale Berufsbildung mittels leistungsorientierter Pauschalbeiträge an die Kantone

(Art. 53 BBG)22

;

für die Förderung von Projekten zur Entwicklung der Berufsbildung und Beiträge für besonde-

re Leistungen im öffentlichen Interesse an Dritte (Art. 54 und 55 Art. BBG);

für die Durchführung von eidgenössischen Prüfungen und Bildungsgängen an höheren Fach-

schulen (Art 56 BBG).

Weiter finanziert der Bund

Tätigkeiten zur Entwicklung der Berufsbildung, u.a. die Berufsbildungsforschung (Art. 4 BBG);

das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB, das seit 2007 aus der Bundes-

verwaltung ausgegliedert ist.

21

Baubeiträge werden noch bis 2013 gemäss altem Recht beurteilt und ausbezahlt. Im Rechnungsjahr 2010 bezahlte der Bund den Kantonen 34 Millionen Franken. 22

Ein Bundesanteil von 25 Prozent an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand bedeutet nicht, dass die Bundessubven-tionen 25 Prozent der einzelnen kantonalen Berufsbildungskosten entsprechen (siehe S. 13 für die Berechnung der Kantonsbei-träge). Der Bundesanteil umfasst auch die direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes (siehe Abbildung 4). Die Beiträge an die Kantone sind dementsprechend niedriger.

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Abbildung 4: Finanzierungssystem des Bundes gemäss BBG (Rechnungsjahr 2010)23

Bundesanteil an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand

Die Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand setzen sich zusammen aus:

den Nettokosten der kantonalen Berufsbildung (inkl. Beiträge des Bundes)24

und

den direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes (EHB, Beiträge an Dritte – ohne Beiträge an

Kantone).

Für die Berechnung des Bundesanteils werden die pauschalen Zahlungen an die Kosten der Kantone

(gemäss Art. 52 Abs. 2 BBG) und direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes (gemäss Art. 52 Abs.

3 BBG sowie Forschung und EHB) berücksichtigt. Der Bundesanteil wird aus dem Verhältnis der Bun-

desausgaben an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand berechnet. Für das Rechnungsjahr

2010 beträgt der Bundesanteil 20 Prozent.

23

Die wiedergegebenen Zahlen stammen aus dem Rechnungsjahr 2010 und sollen die Grössenverhältnisse der einzelnen Kostenträger darstellen. Die Ausgaben der einzelnen Kostenträger sind unterschiedlich stabil über die Zeit. So ist vor allem bei den höheren Fachschulen, bei der berufsorientierten Weiterbildung und den Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen auch in Zukunft mit jährlichen Schwankungen zu rechnen. Jährliche Abweichungen ergeben sich insbesondere aus buchhalteri-schen Gründen (Abgrenzungen). 24

In den Nettokosten der kantonalen Berufsbildung sind die Pauschalzahlungen des Bundes und Beiträge an kantonale Träger von Projekten zur Entwicklung der Berufsbildung und für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse enthalten. Diese Gel-der werden bei der Berechnung der Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand nicht berücksichtigt (Vermeidung von Doppel-zählungen).

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Berechnung der Kantonspauschalen

Die Aufteilung des gesamten Pauschalbeitrages des Bundes an die Kantone wird auf der Grundlage

der Anzahl beruflicher Grundbildungsverhältnisse vorgenommen (Art. 53 Abs. 1 BBG und Art. 62

BBV). Der insgesamt zur Verfügung stehende Pauschalbeitrag wird anteilsmässig auf die Kosten der

schulisch organisierten Grundbildung (Vollzeitschulen) und auf die Kosten der übrigen Berufsbildung

aufgeteilt. Die beiden Beträge werden durch die jeweilige Anzahl aller beruflicher Lehrverhältnisse der

Schweiz dividiert, was zwei Pro-Kopf-Beträge ergibt. Diese beiden Pro-Kopf-Beträge werden schliess-

lich mit der jeweiligen Art und Anzahl von Ausbildungsverhältnissen (Vollzeitschulen und betriebliche

Ausbildungen) in den einzelnen Kantonen multipliziert (vgl. Beispiel).

Beispiel Berechnung Kantonspauschalen 2010

Total Pauschalbeitrag 2010 ca. 570 Mio. CHF

Aufteilung gemäss Anteil an den Vollzeitschulen: 20% → ca. 115 Mio. CHF

Kosten der Berufsbildung Übrige Berufsbildung: 80% → ca. 455 Mio. CHF

Lehrverhältnisse vollzeit: ca. 30‘000 Lehrverhältnisse

betrieblich: ca. 200‘000 Lehrverhältnisse

→ Pro-Kopf-Beitrag (PKB) vollschulisch: ca. 3‘900 CHF

→ Pro-Kopf-Beitrag (PKB) betrieblich: ca. 2‘300 CHF

Pauschalbeitrag Kanton = (Anzahl Lehrverhältnisse vollzeit x PKB vollschulisch)

+ (Anzahl Lehrverhältnisse betrieblich x PKB betrieblich)

Bei der Erarbeitung des Berufsbildungsgesetzes zu Beginn der 2000er Jahre führte die Wahl des Ver-

teilungsschlüssels zu umfangreichen Diskussionen. Schliesslich einigte sich das Parlament auf die

Anzahl Grundbildungsverhältnisse in betrieblichen beziehungsweise vollschulischen Ausbildungen, da

diese Zahl genau bestimmt werden kann (Genehmigung der Lehrverträge durch die Kantone, Schul-

statistik). Im Gegensatz dazu ist es nach wie vor schwierig, die Anzahl Studierende der höheren Be-

rufsbildung zu bestimmen (zum Beispiel die Anzahl Personen in den Vorbereitungskursen auf eidge-

nössische Prüfungen). Die höhere Berufsbildung ist mit einem durchschnittlichen Satz von 13 Prozent

in der Grundbildungspauschale enthalten.

Verknüpfung der höheren Berufsbildung mit der beruflichen Grundbildung

Das Verhältnis der Aufwendungen der einzelnen Kantone für die berufliche Grundbildung und für die

höhere Berufsbildung ist sehr unterschiedlich. Gewisse Kantone leisten hohe Beiträge an die höhere

Berufsbildung. Die Berechnungsart der Pauschalen aufgrund der Grundbildungsverhältnisse trägt dem

Umstand unterschiedlich hoher Beiträge nur bedingt Rechnung, vor allem weil die interkantonalen

Abgeltung zurzeit nur sehr bedingt spielt. Gegen eine Aufteilung der Beiträge auf die berufliche

Grundbildung und auf die höhere Berufsbildung spricht neben den fehlenden statistischen Grundla-

gen, dass auch in anderen Bereichen der Berufsbildung Unterschiede vorliegen (z.B. Zentrumslasten

bzw. Aufwendungen in Randregionen).

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2.3. Beteiligung der Wirtschaft

Im Jahr 2004 wurden von der Wirtschaft 4.7 Mrd. Franken in die Ausbildung von Lernenden investiert.

Diese haben im gleichen Zeitraum produktive Leistungen von 5.2 Mrd. Franken erwirtschaftet25

. Im

Durchschnitt ist die berufliche Grundbildung für zwei Drittel der ausbildenden Betriebe bereits während

der Ausbildung eine lohnende Investition. Die Erträge der Lernenden übersteigen die durch ihre Aus-

bildung bedingten Aufwendungen. Bei den restlichen Lehrverhältnissen rechnet sich in den meisten

Fällen die Investition, wenn Lernende nach der Ausbildung weiterbeschäftigt werden. Dadurch können

Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten eingespart werden.

Abbildung 5: Kosten und Nutzen der beruflichen Grundbildung aus Sicht der Betriebe 200426

Die Wirtschaft leistet ebenfalls einen massgeblich Anteil zur Deckung der Kosten der höheren Berufs-

bildung. Im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der Personalentwicklung werden Arbeitneh-

merinnen und Arbeitnehmer beim Erwerb von weiteren beruflichen Qualifikationen von ihren Arbeitge-

bern unterstützt und gefördert. Erste vorläufige Untersuchungen über die Finanzflüsse in der höheren

Berufsbildung27

haben ergeben, dass im Durchschnitt rund 60 Prozent der befragten Studierenden

von ihrem Arbeitgeber finanziell unterstützt werden. Die finanzielle Unterstützung erfolgt entweder in

Form von Beiträgen an die Ausbildungskosten (Kurs- bzw. Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Ma-

terialkosten) oder in Form von Lohnfortzahlungen bei ausbildungsbedingten Abwesenheiten vom Be-

trieb, wobei die erste Form dominiert. Aufgrund einer Hochrechnung werden die Beiträge der Arbeit-

geber auf rund 55 Millionen Franken pro Jahr geschätzt, davon 37 Millionen Franken in Form von

Ausbildungsbeiträgen und 18 Millionen Franken in Form von Lohnfortzahlungen. Ausserdem stehen in

verschiedenen Branchen Fonds für Beiträge an höhere Ausbildungen zur Verfügung.

25

vgl. Mühlemann, Wolter, Fuhrer, Wüest (2007). Eine Neuberechnung basierend auf dem Jahr 2009 wird voraussichtlich im Frühling 2012 erscheinen. 26

Die Angaben zu den zweijährigen beruflichen Grundbildungen beziehen sich auf die altrechtlichen Reglemente und nicht auf die zweijährigen beruflichen Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest. Für Analysen zu den zweijährigen beruflichen Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest siehe Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB (2010). 27

Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS (2009), insbesondere S. 58ff, und PriceWaterhouseCoopers (2009). Um die Datenlage bezüglich der Finanzierung in der höheren Berufsbildung zu verbessern, sind weitere Erhebungen im Gange.

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3. Controlling 2004-2010

Die Kosten der öffentlichen Hand für die Berufsbildung haben in den Jahren 2004-2010 um

rund 580 Millionen Franken zugenommen und beliefen sich 2010 auf 3‘439 Millionen Franken.

Der Bund hat in diesem Zeitraum seinen Anteil stufenweise erhöht. Die Bundesbeteiligung be-

trug 2004 insgesamt 463 Millionen Franken (16%), 2010 waren es 690 Millionen Franken (20%).

Gemäss Berufsbildungsgesetz ist ein Richtwert von 25 Prozent vorgesehen.

3.1. Nettokosten der kantonalen Berufsbildung 2004-2010

Zuwachs der kantonalen Nettokosten

Die kantonalen Nettokosten für die Berufsbildung beliefen sich im Jahr 2010 auf 3‘370.8 Millionen

Franken. Gegenüber 2004 haben sie sich insgesamt um rund 20 Prozent (+561 Mio. CHF) erhöht.

Zwischen 2004 bis 2010 sind die Kosten pro Jahr durchschnittlich um 3.1 Prozent gestiegen. Auffal-

lend ist der Kostensprung im Jahr 2008 von 245 Millionen Franken. Mit rund acht Prozent entspricht

dies einer deutlichen Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Die Zuwachsrate im Jahr 2009 hat sich mit

2.2 Prozent wieder der normalen Kostensteigerung angenähert.

Abbildung 6: Entwicklung der kantonalen Nettokosten 2004-2010

Die Mehrkosten im Jahr 2008 lassen sich wie folgt erklären:

Mehr Grundbildungsverhältnisse: Die Anzahl Grundbildungsverhältnisse hat um 4.2 Prozent

zugenommen.

Erhöhter Personal- und Sachaufwand: Teilweise kantonale Überführung der Lehrkräfte von

Gesundheitsschulen ins kantonale Berufsbildungssystem und rückwirkender Teuerungsausgleich

bei den Lehrpersonen.

Erhöhter Ausbildungsaufwand an Berufsfachschulen: Steigende Schülerzahlen, durch die

zweijährige berufliche Grundbildung erhöhte Klassenzahlen und Erhöhung der Anzahl erteilter

Lektionen aufgrund von Berufsrevisionen.

Vollständige Umstellung des Finanzierungssystems: Aufwandorientierte Betriebs- und Investi-

tionsbeiträge werden durch leistungsorientierte Pauschalen an die Kantone abgelöst, was bei den

Kantonen zu Bereinigungen bei altrechtlichen Abrechnungen führte.

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3.2. Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand

Die Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand setzen sich zusammen aus den Nettokosten der kan-

tonalen Berufsbildung und den direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes. Bei den Berufsbil-

dungskosten der öffentlichen Hand sind die Beiträge, welche der Bund an die Kantone in Form von

Pauschalbeiträgen und zur Unterstützung von Projekten in den Kantonen leistet, nicht als Kosten des

Bundes berücksichtigt, sondern sind Teil der Nettokosten der Kantone. Die Beiträge an die Kantone

(622 Mio. CHF im Jahr 2010) werden zur Deckung der Berufsbildungskosten geleistet, welche direkt in

den Kantonen anfallen (siehe Kap. 2.2, v.a. Abbildung 4).

Die Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand haben sich seit 2004 um rund 580 Millionen Franken

erhöht (20 Prozent). Darin spiegelt sich neben der Teuerung und den gestiegenen Lernendenzahlen

(+18 Prozent) auch die zunehmende Integration der Bereiche Gesundheit und Soziales.

Abbildung 7: Entwicklung Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand 2004-2010

3.3. Entwicklung der Bundesbeteiligung

Soll-Ist-Vergleich der Bundesbeteiligung 2004-2010

2010 beteiligte sich der Bund mit 689.9 Millionen Franken an den Kosten der öffentlichen Hand für die

Berufsbildung. Dies entspricht einem Bundesanteil von 20 Prozent. Im Jahr 2004 betrug die Bundes-

beteiligung noch 16 Prozent (462.9 Mio. CHF). Gemäss Berufsbildungsgesetz ist für die Beteiligung

des Bundes an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand ein Richtwert von 25 Prozent vorge-

sehen. 2004 bis 2010 stiegen die Kosten der Berufsbildung der öffentlichen Hand um rund 20 Prozent

(rund 580 Mio. CHF). Im gleichen Zeitraum erhöhte der Bund seine Ausgaben für die Berufsbildung

um rund 49 Prozent (227 Mio. CHF).

Trotzt dem erhöhten Ausgabenwachstum in der BFI-Botschaft 2008-2011 für die Berufsbildung von

8.7 Prozent wurde der gesetzliche Richtwert von 25 Prozent in der Übergangsfrist des neuen Berufs-

bildungsgesetzes nicht erreicht.

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Abbildung 8: Soll-Ist-Vergleich der Bundesbeteiligung 2004-2010

Für die BFI-Botschaft 2012 hat das Parlament die Mittel für die Berufsbildung im Vergleich zum Vor-

schlag des Bundesrates um 100 auf 878 Millionen Franken erhöht. Der gesetzlich vorgeschriebene

Bundesanteil von 25 Prozent wird gemäss der im Rahmen des Masterplans Berufsbildung erarbeite-

ten Prognosen im Jahr 2012 und in der BFI-Periode 2013-2016 erreicht.

3.4. Ausschöpfung der Bundeskredite

2010 wurden in der Berufsbildung Bundesmittel in der Höhe von 689.9 Millionen Franken eingesetzt.

Dies entspricht einer Kreditausschöpfung von 98 Prozent (Zahlungskredit 2010: 703.1 Mio. CHF).

Eine Analyse der einzelnen Kreditrubriken zeigt folgende Ergebnisse:

Die Pauschalzahlungen an die Kantone werden jährlich vollständig ausgeschüttet.

Die Kreditausschöpfung „Entwicklung der Berufsbildung und besondere Leistungen im öffentlichen

Interesse“ ist über die Jahre hinweg gestiegen. Die Kreditausschöpfung hängt von der Anzahl und

Art der Projekteingaben der Kantone sowie Dritter ab und unterliegt dadurch Schwankungen.

Die Kreditausschöpfung der Berufsbildungsforschung weist grosse Schwankungen auf. Sie resul-

tieren aus der Tatsache, dass bei den Kompetenznetzwerken der Berufsbildungsforschung eine

weniger rasche Entwicklung als geplant zu verzeichnen war. Die vertraglichen und finanziellen

Konsequenzen der 2010 eingegebenen und zugestimmten Projekte sowie des zusätzlichen Lea-

ding House werden erst 2011 feststellbar sein.

Die Kredite für das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) weisen seit 2004

eine hohe Ausschöpfungsrate auf und wurden seit 2007 gänzlich ausgeschöpft.

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4. Kostenfaktoren

Um die erforderlichen Bundesmittel für die BFI-Periode 2013-2016 zu bestimmen, genügen die

Rechnungszahlen der vergangenen Jahre nicht. Insbesondere die Veränderungen im Bereich

der höheren Berufsbildung sind ein gewichtiger Faktor, den es zu berücksichtigen gilt. Aus-

serdem wirken sich die demographische Entwicklung und die Konjunktur auf die Kosten der

beruflichen Grundbildung aus. Auch Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft haben ei-

nen unmittelbaren Einfluss auf die Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand.

4.1 Höhere Berufsbildung

Die höhere Berufsbildung ist ein wichtiger Pfeiler im Berufsbildungssystem der Schweiz. Wie für die

ganze Berufsbildung gilt auch für die höhere Berufsbildung: Durch den konsequenten Einbezug der

Wirtschaft orientiert sich die höhere Berufsbildung am Arbeitsmarkt und kann so das Bedürfnis der

Wirtschaft nach adäquat qualifizierten Berufsleuten befriedigen. Die höhere Berufsbildung ist im Be-

rufsbildungsgesetz als eigenständiger Bildungsbereich positioniert und von der berufsorientierten Wei-

terbildung abgrenzt.

Das bisherige Finanzierungssystem und die Lastenverteilung zwischen Bund, Kantonen und den Or-

ganisationen der Arbeitswelt sind historisch gewachsen. Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass

der Unterricht für die berufliche Grundbildung unentgeltlich ist und die Kantone für ein bedarfsgerech-

tes Angebot zu sorgen haben. Demgegenüber können die Kantone für die höhere Berufsbildung sel-

ber entscheiden, welche Angebote sie finanziell unterstützen und in welchem Umfang.

Insbesondere gewerbliche Berufsverbände und Gewerkschaften machen geltend, es herrsche eine

finanzielle Ungleichbehandlung von Seiten der öffentlichen Hand zwischen den hochschulischen und

den berufsbezogenen Bildungswegen der Tertiärstufe. In diesem Zusammenhang sollen die unter-

schiedlichen Finanzierungsarten der beiden Bereiche analysiert werden. Die Komplexität der Finan-

zierung zeigt sich unter anderem darin, dass es innerhalb der höheren Berufsbildung grosse Unter-

schiede bei den Studiengebühren gibt.

Für eine verbesserte Positionierung der höheren Berufsbildung werden zurzeit mehrere Ansätze dis-

kutiert. Informationen zu den Kosten und der Finanzierung der höheren Berufsbildung sind jedoch erst

in Ansätzen vorhanden. Die zurzeit fehlende Transparenz erschwert die Diskussion über die zukünfti-

ge Finanzierung. Zwei Untersuchungen aus dem Jahr 2009 zeigen erste Tendenzen der Finanzie-

rungsflüsse auf. Weitere Untersuchungen in diesem Bereich sind notwendig und zum Teil bereits initi-

iert28

.

4.1.1. Eidgenössische Prüfungen

Die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen stellen bildungssystematisch einen Sonder-

fall dar: Nicht der Weg zum Abschluss, d.h. die Ausbildung und die Ausbildungsinhalte sind definiert,

sondern ausschliesslich die zu prüfenden Berufsqualifikationen. Zurzeit gibt es 240 eidgenössisch

anerkannte Berufs- und 170 höhere Fachprüfungen.

Bisher subventionierte der Bund die Durchführung von eidgenössischen Prüfungen aufgrund von an-

rechenbaren Kosten. Dies entsprach einer jährlichen Unterstützung von ein bis zwei Millionen Fran-

ken. Seit 2011 hat der Bund die Beteiligung am Prüfungsaufwand bei den eidgenössischen Berufs-

und höheren Fachprüfungen auf die gesetzlich vorgesehene maximale Beteiligung von 25 Prozent der

Vollkosten gemäss Artikel 65 BBV erhöht. Ab 2012 sind dafür schätzungsweise 15 Millionen Franken

28

Zwei Erhebungen bezüglich der Aufwendungen der Kantone für die höhere Berufsbildung sind in Arbeit. Zudem wurde eine repräsentative Teilnehmerbefragung von eidgenössischen Prüfungen bezüglich der Finanzierung der Vorbereitungskurse und der Prüfungen erstellt: econcept (2011). Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Prüfungen im Bereich der höheren Berufsbildung. Schlussbericht.

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notwendig. Zudem hat der Bundesrat im Juni 2011 die Ausarbeitung einer Verordnungsänderung von

Artikel 65 BBV beschlossen, die eine Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Durch-

führung der Prüfungen vorsieht.

Die Durchführung eidgenössischer Prüfungen wird hauptsächlich von den Organisationen der Ar-

beitswelt sichergestellt. Diese sind auch die Träger der Prüfungsverordnungen der eidgenössischen

Prüfungen. Die Kantone sind nicht in die Durchführung der Prüfungen eingebunden und dementspre-

chend nicht zuständig für die Finanzierung der Durchführungen. Hingegen subventionieren viele Kan-

tone Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen.

Die Entwicklung von Berufs- und höheren Fachprüfungen durch die Organisationen der Arbeitswelt

unterstützt der Bund jährlich mit rund einer Million Franken.

4.1.2. Durchführung von Vorbereitungskursen

Die Berufsprüfungen und die höheren Fachprüfungen sind vom Bund reglementiert. Die Vorbereitung

auf diese Prüfungen hingegen ist frei und nicht vom Bund reglementiert. Die Angebote an Vorberei-

tungskursen sind sehr zahlreich und verteilen sich auf über 500 verschiedene Anbieter. 220 Anbieter

sind private Institutionen, 160 sind öffentlich-rechtliche Institutionen und 120 Anbieter sind Institutio-

nen der Berufsverbände29

. Die interkantonale Vereinbarung zur höheren Berufsbildung enthält knapp

1‘000 subventionierte Vorbereitungskurse. Ausserdem werden Kurse angeboten, die nicht subventio-

niert sind.

Gemäss der Vollkostenrechnung des BBT hat die öffentliche Hand im Jahr 2010 für die Vorberei-

tungskurse auf eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen sowie für berufsorientierte Weiter-

bildung 132 Millionen Franken ausgegeben. Eine erste Erhebung30

lässt darauf schliessen, dass die

Aufteilung der Beiträge für die Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen und für die berufs-

orientierte Weiterbildung kantonal sehr unterschiedlich ist.

Für die Vorbereitungskurse auf die eidgenössischen Prüfungen besteht kein allgemeiner Konsens, ob

und in welchem Umfang staatliche Beiträge für diese Angebote entrichtet werden sollen. Dieser feh-

lende Konsens ist auf die folgenden Gründe zurückzuführen:

Historisch haben sich unterschiedliche kantonale Subventionspraktiken entwickelt. Unterschiede

treten nicht nur interkantonal sondern auch innerhalb von Kantonen auf. Zudem werden Vorberei-

tungskurse mehrheitlich durch private Institutionen (Bildungszentren von Berufsverbänden, kom-

merzielle Schulen) angeboten. Die Vielzahl von Anbietern und Kursen mit ganz unterschiedlichen

Ausgestaltungen erschwert die Erarbeitung eines rechtsgleichen Beitragssystems.

Unterschiedliche Interpretationen in Bezug auf die Verantwortlichkeiten: Die Vorbereitungskurse

sind sehr stark arbeitsmarktbezogen und werden in den Betrieben auch als Personalentwick-

lungsmassnahme eingesetzt. Der Nutzen fällt somit direkt bei den Kursteilnehmern bzw. deren

Betrieben an.

Es stellt sich die Frage, in welchem Umfang die Nutzniesser auch die Finanzierung mittragen sollen.

Zudem ist mit einem starken staatlichen Engagement auch eine höhere Regulierung verbunden.

Schliesslich wird der hohen finanziellen Beteiligung der Wirtschaft an der höheren Berufsbildung auch

eine steuernde Funktion zugesprochen (Orientierung an den Bedürfnissen der Teilnehmenden und

der Betriebe und somit am Arbeitsmarkt).

4.1.3. Bildungsgänge höhere Fachschulen

Im Gegensatz zu den eidgenössischen Prüfungen, bei denen nicht der Bildungsweg sondern die Prü-

fung selbst reglementiert und eidgenössisch anerkannt ist, werden bei den höheren Fachschulen die

Bildungsgänge eidgenössisch anerkannt.

29

Gemäss einer nicht abschliessenden Erhebung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie im Jahr 2008. 30

PriceWaterhouseCoopers (2010).

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Die Finanzierung der Bildungsgänge an höheren Fachschulen wird vor allem von den Kantonen ge-

tragen und vom Bund über die Pauschalbeiträge mitfinanziert. Zurzeit bereiten die Kantone eine neue

interkantonale Vereinbarung über Beiträge an Bildungsgänge der höheren Fachschulen vor, die eine

volle Freizügigkeit der Studierenden vorsieht31

. Jeder Kanton soll jedoch nach wie vor die Möglichkeit

haben zu entscheiden, ob er der Vereinbarung beitreten will oder nicht.

Gemäss der Kostenrechnung des BBT haben Bund und Kantone die Durchführung von Bildungsgän-

gen an höheren Fachschulen im Jahr 2010 mit 320 Millionen Franken finanziert. Der Bund unterstützt

zudem Bildungsgänge an höheren Fachschulen, die von gesamtschweizerisch tätigen Organisationen

angeboten werden und keine kantonalen Subventionen erhalten (Art. 56 BBG; 2010: 2.6 Mio. CHF).

4.1.4. Demographie

Zur Entwicklung der Anzahl Studierender in der höheren Berufsbildung gibt es keine offiziellen Prog-

nosen. Der Anteil der Personen, die mit einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung oder auf-

grund eines anderen Bildungsganges in die höhere Berufsbildung eintreten, ist nur schwierig schätz-

bar. Entsprechend dem Kostenanteil der höheren Berufsbildung an den Gesamtkosten der Berufsbil-

dung kann man nach wie vor von einem Anteil von rund 13 Prozent ausgehen.

Im Durchschnitt verfügen die Studierenden der höheren Berufsbildung schon über mehrere Jahre

Berufserfahrung und sind somit älter als Personen in der beruflichen Grundbildung. Der Eintritt in die

höhere Berufsbildung findet nicht in Jahrgangskohorten statt, wie dies z.B. in der beruflichen Grund-

bildung der Fall ist. Deshalb lässt sich nur schwer abschätzen, wie sich der Rückgang der Lernenden

der beruflichen Grundbildung auf die Studierendenzahl der höheren Berufsbildung auswirkt.

Der Arbeitsmarkt fordert immer mehr Qualifikationen von den Arbeitnehmenden. Die höhere Berufsbil-

dung bietet eine Möglichkeit, solche Qualifikationen zu erwerben. Es ist daher trotz der rückläufigen

demographischen Entwicklung davon auszugehen, dass die vielfältigen Angebote der höheren Be-

rufsbildung in Zukunft vermehrt nachgefragt werden.

4.2. Berufliche Grundbildung

4.2.1. Abnehmende Zahl der Lernenden

Rückgang bei den Schulabgängerinnen und -abgängern der obligatorischen Schule

Die Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger der obligatorischen Schule hat im Jahr 2007

mit 84‘600 Personen ihren Höhepunkt erreicht. Sie ist 2008 erstmals nach langen Jahren des Wachs-

tums gesunken. Gemäss Prognosen des Bundesamtes für Statistik geht diese Entwicklung kontinuier-

lich weiter. Im Jahr 2020 wird mit rund 76‘800 Schulabgängerinnen und Schulabgängern gerechnet.

Dies entspricht einem prozentualen Rückgang von rund 5 Prozent gegenüber 2010 (81‘100 Schulab-

gängerinnen und Schulabgänger).

Auswirkungen auf der Sekundarstufe II

Bedingt durch den demographischen Rückgang ist davon auszugehen, dass der Gesamtbestand der

Lernenden in der beruflichen Grundbildung in den kommenden zehn Jahren schrumpfen wird. Ge-

mäss den Prognosen des BFS ist 2020 gegenüber 2010 je nach Szenario mit einem Rückgang von

16‘000 bis 17‘000 Lernenden (7 bis 7.3 Prozent) zu rechnen32

. Bei den Gymnasien wird ein weniger

31

Eine Erhebung zur Untersuchung der Finanzflüsse der Kantone im Bereich der höheren Fachschulen ist in Arbeit. 32

Das BFS berechnet bei den Prognosen zwei Szenarien, die sich bezüglich dem unterstellten Verhalten beim Übergang Se-kundarstufe I – Sekundarstufe II unterscheiden. Szenario „Tendenz“ basiert darauf, dass sich beobachtete tendenzielle und konjunkturelle Effekte fortsetzen. Szenario „neutral“ geht davon aus, dass sich die bisher beobachteten Effekte abschwächen und die Übergangsquoten konstanten Werten zustreben.

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stark ausgeprägter Rückgang erwartet: Im Szenario Tendenz wird 2020 gegenüber 2010 eine Rück-

gang von rund 800 (1 Prozent) Schülerinnen und Schüler prognostiziert.

Abbildung 9: Schülerzahlen der Sekundarstufe II nach Ausbildungstyp (Szenario „Tendenz“)

Auswirkungen auf den Lehrstellenmarkt

Durch den prognostizierten Rückgang von Schulabgängerinnen und Schulabgängern wird es voraus-

sichtlich mittelfristig zu einer Entlastung auf der Nachfrageseite nach Lehrstellen kommen. Angebots-

seitig wird sich zeigen, ob sich die Konkurrenz zwischen den allgemein bildenden Schulen und der

Berufsbildung verschärfen wird. Bereits heute melden verschiedene Branchen für anspruchsvollere

Berufe Rekrutierungsprobleme.

Regionale Unterschiede

In der Entwicklung der Lernendenzahlen ist mit regional unterschiedlichen Entwicklungen zu rechnen.

Die vom Szenario «Tendenz» für den Zeitraum 2010 bis 2020 prognostizierten Bestände der berufli-

chen Grundbildung nehmen in den Kantonen Waadt, Genf, Zürich und Tessin zwischen zwei und fünf

Prozent zu, während sie in der übrigen Schweiz zurückgehen. In zehn Kantonen beträgt der Rück-

gang über 15 Prozent (AR, GL, GR, LU, NW, SG, SH, SZ, TG, UR).

Die Pauschalzahlungen des Bundes werden nach der Anzahl Lehrverhältnisse der beruflichen Grund-

bildung an die einzelnen Kantone ausbezahlt (Art. 53 Abs. 1 BBG, vgl. Kap. 2.2). Dadurch werden die

kantonalen Unterschiede in der Entwicklung der Lernendenbestände ausgeglichen.

Durch Klassengrössen bedingte Sprungkosten

Trotz sinkender Lernendenzahlen kann nicht mit einem linearen Kostenrückgang der kantonalen Be-

rufsbildungskosten gerechnet werden. Die Zahl der Klassen verändert sich stufenweise: Zum einen

können Klassen nicht beliebig vergrössert oder verkleinert werden. Zum anderen hängen die Klas-

sengrössen davon ab, wie sich die Lernenden der Einzugsgebiete der einzelnen Berufsfachschulen

auf die beruflichen Grundbildungen verteilen. Unter Umständen müssen Lernende längere Schulwege

in Kauf nehmen. Schliesslich wird die Einführung von zwölf weiteren zweijährigen beruflichen Grund-

bildungen mit eidgenössischem Berufsattest bis und mit dem Jahr 2015 die Anzahl der Klassen ten-

denziell erhöhen.

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4.2.2. Reform von beruflichen Grundbildungen

Bis Anfang 2011 sind 147 von insgesamt 227 vorgesehenen Verordnungen über die berufliche

Grundbildung in Kraft gesetzt worden33

. 2012 werden voraussichtlich 21 reformierte berufliche Grund-

bildungen in Kraft gesetzt, 24 weitere befinden sich in Bearbeitung für eine Inkraftsetzung per 2013.

Darunter befinden sich auch grosse Berufe wie die kaufmännische Grundbildung (2012). Für 2014

sind neun reformierte berufliche Grundbildungen geplant.

4.2.3. Auswirkungen der Konjunktur

Wegen der Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt und der Ausbildung am Arbeitsplatz wird die Berufsbil-

dung stärker von konjunkturellen Entwicklungen beeinflusst als dies bei allgemein bildenden Schulen

der Fall ist. Konjunkturelle Einbrüche können einen negativen Einfluss auf die Anzahl angebotener

Lehrstellen bewirken34

. Die Konjunktur ist aber nur ein Faktor. Die Berufsbildung richtet sich haupt-

sächlich längerfristig an einem drei- bis vierjährigen Zyklus aus. So ging das Lehrstellenangebot beim

letzten Abschwung 2008-2010 nicht zurück, sondern erreichte sogar einen neuen Höhepunkt.

Der Bund hat die Möglichkeit, Lehrstellenmarketingmassnahmen von Kantonen und Organisationen

der Arbeitswelt gezielt zu unterstützten. Artikel 13 BBG bildet die Grundlage, um Ungleichgewichten

auf dem Lehrstellenmarkt entgegenzuwirken.

4.3. Veränderungen in der Arbeitswelt

Veränderte und neue Berufsfelder

Strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft wirken sich auf das Angebot der Berufsbildung aus. Ver-

schwinden Berufe oder sinkt die Nachfrage nach spezifischen Fachkräften, nimmt die Nachfrage nach

Lernenden in diesen Bereichen ab. Dadurch ist sichergestellt, dass Jugendliche nicht in Berufen aus-

gebildet werden, für welche keine Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besteht.

In Folge der Globalisierung werden weniger anspruchsvolle Tätigkeiten in kostengünstigere Länder

verlagert. In der Schweiz wird dadurch vorwiegend im niederschwelligen Bereich die Zahl der Arbeits-

plätze tendenziell zurückgehen. Demgegenüber steht die Forderung nach ausreichend Ausbildungs-

plätzen für schulisch schwächere Jugendliche. Durch die Tatsache, dass mittlerweile auch die Anfor-

derungen an weniger komplexe Arbeiten derart gestiegen sind, dass für diese ebenfalls eine berufli-

che Grundbildung notwendig ist, können im niederschwelligen Bereich ebenfalls vermehrt berufliche

Grundbildungen angeboten werden.

Technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen erfordern neue Qualifikationen

und berufliche Handlungskompetenzen. Solche Anpassungen der Berufsprofile und allfällige Schaf-

fung neuer Berufe zeichnen sich zum Beispiel im Bereich der Umwelttechnologien ab. Für praktisch

begabte Jugendliche wurden zum Beispiel die Ausbildungen zur Kunststoffverarbeiterin / zum Kuns-

stoffverarbeiter EBA oder zur Assistentin / zum Assistenten Gesundheit und Soziales EBA geschaffen.

33

112 drei- und vierjährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und 35 zweijährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest. 34

Untersuchungen der Universität Bern zeigen, dass ein Anstieg der Arbeitslosenquote um einen Prozentpunkt die Zahl der neuen Lehrstellen um 0.6 Prozent pro Jahr reduziert. Dies bedeutet, dass pro zusätzlichem Arbeitslosenquotenprozent rund 450 Lehrstellen weniger angeboten werden dürften. Vgl. Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKBF (2010), S. 144.

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Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel

Erwerbspersonen ohne nachobligatorische Ausbildung haben ein erhöhtes Risiko, arbeitslos zu wer-

den35

. Eine zentrale Massnahme, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, liegt in der Vermittlung einer

nachobligatorischen Bildung. Nebst der Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II tragen

auch die verschiedenen Massnahmen zur Nachholbildung dazu bei wie die Anerkennung von Bil-

dungsleistungen und Lehrabschlüsse für Erwachsene.

In den letzten Jahren sind in mehreren Branchen vermehrt Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von

geeigneten Fachkräften aufgetreten. Mit der Zunahme von wissensbasierten Arbeitsleistungen wird

vermehrt höherqualifiziertes Personal benötigt. Die demographische Entwicklung der Schulabgänge-

rinnen und Schulabgänger (siehe Kapitel 4.2.1) könnte die Problematik der Rekrutierung geeigneter

Nachwuchskräfte im eigenen Land verschärfen. Mit der Entwicklung von zusätzlichen Bildungsgän-

gen, die auf die Bedürfnisse der Arbeitswelt ausgerichtet sind, können die Organisationen der Ar-

beitswelt einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung eines strukturellem Fachkräftemangels leisten.

Mobilität der Fachkräfte

Die globalisierte Schweizer Wirtschaft und der internationale Arbeitsmarkt bringen es mit sich, dass

auch das Schweizer Berufsbildungssystem mit verändernden Gegebenheiten konfrontiert wird. Im

Vordergrund stehen vor allem eine höhere Mobilität der Fachkräfte und die verbesserte internationale

Anerkennung der Abschlüsse.

Zwar wird auf internationaler Ebene das Schweizer Berufsbildungssystem vermehrt als eine adäquate

Antwort angesehen, um auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu reagieren. Trotzdem ist die Akzep-

tanz des dualen, betrieblich und arbeitsmarktlich ausgerichteten Systems gegenüber den hauptsäch-

lich schulorientierten romanischen und den vor allem auf Weiterbildung und hochschulisch ausgerich-

teten angelsächsischen Systemen gering. Der Bund setzt sich dafür ein, dass die Stärken unseres

dualen Berufsbildungssystems international besser wahrgenommen werden (zu den Massnahmen vgl.

Kap. 5.5).

Masterplan Bildung Pflegeberufe

Der nationale Versorgungsbericht der schweizerischen Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und

-direktoren (GDK) und OdASanté für die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe zeigt auf, dass die Zahl

der Abschlüsse mit zwei Dritteln des jährlichen Bedarfs massiv unter dem aktuellen und künftigen

Bedarf liegt. Mit dem Masterplan „Bildung Pflegeberufe“ des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepar-

tementes EVD werden gesamtschweizerische Konzepte und Lösungen angestrebt, damit der steigen-

de Personalbedarf gedeckt werden kann36

.

4.4. Gesellschaftliche Veränderungen

Erwerbsbeteiligung der weiblichen Bevölkerung

Der Verbleib im Arbeitsmarkt nach der Ausbildung ist vor allem für Frauen wegen der eingeschränkte

Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienleben erschwert. Im ersten Quartal 2011 betrug die

Erwerbsquote bei Schweizer Frauen 59.6 Prozent, bei Schweizer Männern 73.3 Prozent (15 Jahre

und älter). Die Erwerbsquote der Schweizer Männer ist in den letzten 30 Jahren leicht gesunken

(1980: 78.8 Prozent), während die Quote der Schweizerinnen im gleichen Zeitraum um fast die Hälfte

des Wertes von 1980 angewachsen ist (1980: 40.1 Prozent).

35

vgl. Stellenmarkt-Monitor Schweiz (2010). 36

vgl. Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD (2010).

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Der Anteil der 25- bis 64-jährigen weiblichen Wohnbevölkerung mit einem Abschluss auf Sekundarstu-

fe II oder mehr hat sich demjenigen der Männer angenähert. Die Quote verbleibt aber immer noch

rund sechs Prozentpunkte unterhalb der Quote der Männer (2010: Männer 88.9 Prozent, Frauen 82.6

Prozent).

Wiedereinstieg und Teilzeitangebote

Massnahmen zum Wiedereinstieg ins Berufsleben und die Schaffung vermehrter Teilzeitangebote in

der Arbeitswelt tragen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben bei. Die Validierung von Bil-

dungsleistungen und Lehrabschlüsse für Erwachsene geben zudem bei verpassten Bildungschancen

die Möglichkeit, einen nachobligatorischen Abschluss auf anderem Weg zu erlangen.

Migration

Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung hat weiter zugenommen und lag Ende Dezember

2010 bei 22.4 Prozent (1990: 16.7 Prozent). Die Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölke-

rung hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Rund 14 Prozent der ständigen ausländischen

Wohnbevölkerung stammt aus einem aussereuropäischen Land. 1990 betrug diese Quote 8 Prozent.

In der Berufsbildung sind folgende Entwicklungen feststellbar:

Ausländische Jugendliche treten weniger häufig direkt in eine nachobligatorische Ausbildung ein

als Schweizer Jugendliche.

Ein Grossteil der ausländischen Jugendlichen absolviert auf der Sekundarstufe II eine berufliche

Grundbildung (74.9 Prozent). Bei den Schweizer Jugendlichen beträgt dieser Anteil 72.3 Prozent.

Für die Integration von Jugendlichen werden Massnahmen im Übergang von der Schule in die Be-

rufsbildung (Brückenangebote, zehntes Schuljahr, Mentoring- und Coaching-Angebote und Case Ma-

nagement Berufsbildung) angeboten. Der Anteil von ausländischen Jugendlichen auf Sekundarstufe II

wie auch in der beruflichen Grundbildung beträgt knapp 17 Prozent.

Gleichstellung

Innerhalb der Berufsbildung bestehen keine geschlechterspezifischen Zugangsbarrieren. Die Bil-

dungsangebote stehen Frauen und Männern gleichermassen offen. Obwohl es nach wie vor typische

Männer- und typische Frauenberufe gibt, ist in vielen Lehrberufen der beruflichen Grundbildung ein

wachsender Anteil von Frauen auszumachen. Haben sich 1984 rund 90 Prozent der Frauen in der

beruflichen Grundbildung auf fünf Prozent aller Lehrberufe verteilt, waren es im Jahr 2007 bereits 15

Prozent37

.

Bei der geschlechterspezifischen Berufswahl steht vor allem der tiefe Frauenanteil an Fachkräften im

Berufsbereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) im Vordergrund. Aus-

schlaggebend dafür dürften verschiedene Faktoren sein, namentlich eine unterschiedliche Technik-

Sozialisierung und fehlende weibliche Rollen-Vorbilder.

37

Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKBF (2010), S. 158.

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5. Strategische Ziele

Die Berufsbildung sorgt für den Nachwuchs an qualifizierten Fach- und Führungskräften und

trägt zur Integration in die Gesellschaft bei. Für die kommenden Jahre ist vor allem die Positio-

nierung und Finanzierung der höheren Berufsbildung von besonderer Wichtigkeit.

5.1. Höhere Berufsbildung

Die höhere Berufsbildung soll gestärkt werden. Dies ist unbestritten. Kein Konsens herrscht hingegen

in der Frage der Art und Weise dieser Stärkung. So fordert namentlich der Schweizerische Gewerbe-

verband vom Bund die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln in der Höhe von jährlich 500

Millionen Franken38

. Weitere Forderungen, auch anderer Kreise, sind eine finanzielle Gleichbehand-

lung der Studierenden der höheren Berufsbildung und der universitären Hochschulen sowie eine funk-

tionierende Freizügigkeit für die Studierenden zwischen den Kantonen. Zudem soll die Finanzierung

der höheren Berufsbildung direkt erfolgen. Schliesslich sollen eindeutige Finanzierungsregelungen für

die beteiligten Partner vorliegen.

Eine Arbeitsgruppe mit Spitzenvertretern von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt

wurde konstituiert, um zu klären, wie die höhere Berufsbildung gestärkt werden soll.

5.1.1. Eidgenössische Prüfungen

Ab 2011 erhöhte der Bund seine Unterstützung für die Durchführung von eidgenössischen Prüfungen

auf den gesetzlichen Maximalbeitrag von 25 Prozent am Aufwand. Dies entspricht einem Betrag von

rund 15 Millionen Franken. Ausserdem bietet der Bund verstärkt finanzielle Unterstützung bei der

(Weiter-) Entwicklung von Berufs- und höheren Fachprüfungen in der Höhe von rund einer Million

Franken pro Jahr.

Der Bundesrat hat im Juni 2011 die Ausarbeitung einer Verordnungsänderung von Artikel 65 BBV

beschlossen: Mit einer Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Durchführung der

eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen soll der politischen Forderung nach gleichwerti-

ger gesellschaftlicher Anerkennung der Bildungswege entgegenkommen. Bei einer Beteiligung von 60

Prozent am Aufwand würde der Bund zusätzlich Beiträge in der Höhe von rund 25 Millionen Franken

an die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen leisten.

Auswirkung höherer direkter Berufsbildungsausgaben des Bundes auf die Pauschalbeiträge

an die Kantone

Durch eine Erhöhung der Bundesbeiträge an die Durchführung von eidgenössischen Prüfungen steigt

die Bundesbeteiligung an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand. Aufgrund der Ausgestal-

tung des Finanzierungssystems führt bei Erreichen des Richtwertes der Bundesbeteiligung von 25

Prozent jede Erhöhung der direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes zu einer Verminderung der

Pauschalbeiträge an die Kantone.

5.1.2. Durchführung von Vorbereitungskursen

Über die zukünftige Finanzierung der Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen besteht noch

kein Konsens. Klarheit besteht lediglich darin, dass die Frage der Finanzierung der Durchführung von

Vorbereitungskursen für eidgenössische Prüfungen nicht dazu führen darf, dass das System durch

eine Reglementierung seine unmittelbare Arbeitsmarktnähe und Flexibilität verliert.

38

vgl. Schweizerischer Gewerbeverband (2010).

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Vorbereitungskurse als formale Angebote in das Berufsbildungsgesetz aufzunehmen, würde eine

hohe Reglementierungsdichte mit sich bringen. Die Kurse würden faktisch zu reglementierten Bil-

dungsgängen mit dem Ziel der Prüfung. Solche reglementieren Bildungsgänge stehen im Berufsbil-

dungssystem durch die Bildungsgänge an höheren Fachschulen bereits zur Verfügung. Dies würde

durch eine nachfrageorientierte Unterstützung der Studierenden der Tertiärstufe unabhängig von for-

malen oder nicht-formalen Ausbildungen mittels Bildungsgutscheinen vermieden, die ebenfalls zur

Diskussion stehen.

5.1.3. Bildungsgänge höhere Fachschulen

Das aktuelle Finanzierungsystem der Durchführung von Bildungsgängen an höheren Fachschulen hat

sich in der Vergangenheit bewährt. Bund und Kantone tragen den grösseren Teil der anfallenden Kos-

ten. Der Bund unterstützt zudem Bildungsgänge an höheren Fachschulen mit privater Trägerschaft,

welche von gesamtschweizerisch tätigen Organisationen der Arbeitswelt angeboten werden und keine

kantonalen Subventionen erhalten, gemäss Artikel 56 BBG. In der Berufsbildungsverordnung (Art. 65

BBV) wurde die Maximalbeteiligung des Bundes an den Durchführungskosten auf 25 Prozent festge-

legt. In den kommenden Jahren ist eine Unterstützung von jährlich rund 3.2 Millionen Franken geplant.

Eine interkantonale Vereinbarung zur höheren Berufsbildung ist Voraussetzung für ein transparentes

Finanzierungssystem und wird momentan ausgearbeitet.

5.2. Attraktivität der Berufsbildung fördern und erhalten

Leistungsstarke gewinnen

In verschiedenen Berufen wie zum Beispiel in technischen Berufen wird es zunehmend schwierig,

Lehrstellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Im Hinblick auf den künftigen

Bedarf an Fachkräften gilt es darauf hinzuwirken, dass die Berufsbildung für leistungsstarke Jugendli-

che weiterhin attraktiv bleibt. Wichtigste Massanahmen dazu sind anspruchsvolle berufliche Grundbil-

dungen sowie attraktive Angebote zur Weiterqualifizierung im Bereich der höheren Berufsbildung. Die

Berufsmaturität als Zugang zu den Fachhochschulen und die Passerelle zu den Universitäten und

Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) gewährleisten die Durchlässigkeit zum Hochschul-

system und tragen somit zur Attraktivität der Berufsbildung bei.

Ausbildungsbereitschaft der Betriebe

Die Wirtschaft ist der wichtigste Träger der Berufsbildung. Die Organisationen der Arbeitswelt und die

Betriebe definieren die Bildungsinhalte und stellen Ausbildungsplätze zur Verfügung. Dies führt zu

Bildungsangeboten, die sich an tatsächlich nachgefragten Qualifikationen und an den zur Verfügung

stehenden Arbeitsplätzen orientieren. Mit ihren Angeboten tragen Berufsverbände, Branchenverbände

und Betriebe zu einem grossen Teil zur Finanzierung bei. Würden die Berufsbildungsleistungen der

Wirtschaft wegfallen, müsste die öffentliche Hand bedeutend mehr für die Berufsbildung aufwenden.

Die Differenz der Kosten für die öffentliche Hand zwischen einer vollschulischen Bildung und einer

betrieblichen Grundbildung beträgt gemäss der kantonalen Vollkostenrechnung rund 12‘600 Franken

pro Jahr39

. Aufgerechnet auf die rund 200‘000 betrieblichen Grundbildungen ergibt dies Mehrkosten

im Umfang von rund 2.5 Milliarden Franken.

Die Anstrengungen zur Förderung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe werden weiter verfolgt. Im

Bereich der Lehrstellenförderung gilt es insbesondere, ausländische Unternehmungen oder Unter-

nehmungen mit ausländischen Entscheidungsträgern für die Belange der schweizerischen Berufsbil-

dung zu gewinnen. Im Weiteren sind bei der Bildungssteuerung die ökonomischen Einflussfaktoren zu

39

Diese Berechnung umfasst nur die Kosten für die Berufsfachschulen für die vollschulischen und dualen Ausbildungen. Die Löhne der Lernenden sind in dieser Rechnung nicht berücksichtigt.

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berücksichtigen: Geplante Veränderungen in der Dauer einzelner beruflicher Grundbildungen oder

bezüglich der Anzahl Berufsfachschultage müssen auf ihre Auswirkungen auf das betriebliche Kosten-

und Nutzenverhältnis überprüft werden.

5.3. Integration von Jugendlichen in die Berufsbildung

Steigerung der Abschlussquote auf 95 Prozent der Jugendlichen

Ein erster nachobligatorischer Abschluss ist in den vergangenen Jahren Voraussetzung für die erfolg-

reiche Integration in die Gesellschaft und die Arbeitswelt geworden. Bund, Kantone und Organisatio-

nen der Arbeitswelt haben mit dem Projekt „Nahtstelle / Transition“ im Jahr 2006 das Ziel beschlos-

sen, die Zahl der Abschlüsse auf der Sekundarstufe II auf 95 Prozent zu erhöhen (2006: 89.5%). Die-

ses Projekt wurde 2010 abgeschlossen und in ordentliche Strukturen überführt. Eine Evaluation hat

gezeigt, dass eine Zielerreichung bis 2020 möglich ist. Der Bund unterstützt nach wie vor die Einfüh-

rung des Case Managements in den Kantonen, das die Eingliederung gefährdeter Jugendlicher in die

Berufsbildung zum Ziel hat.

Heute verfügen in der Schweiz rund 90 Prozent der Jugendlichen über einen Abschluss auf der Se-

kundarstufe II. Innerhalb der Bevölkerungsgruppen bestehen jedoch Unterschiede:

In der Bevölkerung der 25- bis 64-Jährigen verfügen 85.8 Prozent über einen nachobligatorischen

Abschluss.

Der Anteil der Frauen (25- bis 64-jährig) mit einem nachobligatorischen Abschluss ist mit 82.6

Prozent tiefer als die Quote bei den Männern mit 88.9 Prozent.

Von der Altersklasse der 25- bis 64-Jährigen ausländischen Bevölkerung, welche die obligatori-

sche Schulzeit in der Schweiz absolviert haben, verfügen 76.6 Prozent über einen nachobligatori-

schen Abschluss.

Eine jährliche Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II von einem Prozentpunkt ent-

spricht rund 900 Jugendlichen. Aus Sicht der beruflichen Grundbildung würden dadurch Kosten von

rund 11 Millionen Franken pro Jahr entstehen40

. Zusätzliche Integrationsprogramme wie das Case

Management Berufsbildung und individuelle Begleitung sind in dieser Kostenschätzung nicht berück-

sichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die aus der Erhöhung der Abschlussquoten resultierenden

Erträge durch verbesserte Arbeitsmarktchancen der Jugendlichen (Entlastung der Arbeitslosen- und

Sozialversicherung, erhöhte Steuereinnahmen usw.).

Integrationsmassnahmen

Um Jugendlichen im Anschluss an die obligatorische Schulzeit eine Ausbildung auf der Sekundarstufe

II zu ermöglichen, wurden zahlreiche Massnahmen wie kantonale Brückenangebote, Coaching- und

Mentoring-Angebote und das Case Management Berufsbildung eingeführt. Die Berufsbildung eignet

sich aufgrund ihres Praxisbezugs gut als Integrationsinstrument. Sie kann diesbezüglich vieles leisten,

darf jedoch nicht überfordert werden. Im Vordergrund steht die Arbeitsmarktbefähigung. Soziale Prob-

leme müssen mit Partnern ausserhalb der Berufsbildung angegangen werden.

5.4. Berufsabschluss für Erwachsene

Erwachsene ohne Abschluss auf Sekundarstufe II aber mit Praxiserfahrung in ihrem Arbeitsfeld kön-

nen den Abschluss der beruflichen Grundbildung nachholen. Dadurch werden die Arbeitsmarktchan-

cen erhöht und der Zugang zu weiterführenden Bildungsangeboten geöffnet. Artikel 33 BBG bildet

40

Die Kosten der öffentlichen Hand für die berufliche Grundbildung belaufen sich pro Grundbildungsverhältnis auf rund 12‘600 Franken.

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hierfür die rechtliche Grundlage.

Eine Möglichkeit besteht darin, sich direkt für ein Qualifikationsverfahren anzumelden, wenn mehrjäh-

rige Berufserfahrung vorliegt. Eine weitere Möglichkeit stellt die Validierung von Bildungsleistungen

dar. In einem solchen Verfahren belegen Erwachsene in einem Dossier ihre beruflichen Handlungs-

kompetenzen. Fachexpertinnen und Fachexperten prüfen die Dossiers und entscheiden über die An-

rechenbarkeit von Kompetenzen. Gezielte Angebote dienen der Beseitigung vorhandener Wissens-

und Kompetenzlücken.

Die Implementierung und Umsetzung der Verfahren ist in den Kantonen und bei den Organisationen

der Arbeitswelt mit Kosten verbunden, deren Ausmass zurzeit nicht abschätzbar ist.

5.5. Mobilität der Fachkräfte

Kopenhagen-Prozess

Mit der zunehmend globalisierten Arbeitswelt fordern die in der Schweiz ausgebildeten Fachkräfte

Arbeits- und Karrieremöglichkeiten auf dem internationalen Arbeitsmarkt. Sie können sich gegenüber

ihren ausländischen Mitbewerbern nur dann behaupten, wenn ihre Schweizer Berufsabschlüsse inter-

national vergleichbar sind und weltweite Anerkennung finden. Im Rahmen des Kopenhagen-

Prozesses, einer arbeitsmarktorientierten Strategie der Europäischen Union zur Steigerung der Attrak-

tivität der Berufsbildung und der Durchlässigkeit und Transparenz von Qualifikationen und Abschlüs-

sen, entwickelt der Bund auf der Basis des Europäischen Qualifikationsrahmens einen Nationalen

Qualifikationsrahmen. Zusätzlich werden Diplomzusätze („diploma supplements“) erarbeitet. Diese

machen die durch den entsprechenden Berufsabschluss erlangten Qualifikationen ersichtlich und

ermöglichen die Einordnung der erworbenen Fähigkeiten und schaffen Transparenz.

Fremdsprachen

Für die Integration der Schweizer Unternehmen in die zunehmend globalisierte Wirtschaft sind kom-

munikative und interkulturelle Kompetenzen ihrer Mitarbeitenden zentrale Erfolgsfaktoren. Fremdspra-

chenkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen können insbesondere durch bilingualen Unterricht,

durch Freikurse und durch firmeninterne Austauschprogrammen, auch über die Landesgrenzen hin-

aus, oder durch solche der Europäischen Union (z.B. Leonardo da Vinci) gefördert werden.

Einige Jugendliche haben Mühe mit der Landessprache der jeweiligen Wirtschaftsregion. Für die In-

tegration in die Arbeitswelt und das soziale Umfeld ist die Kommunikation in Wort und Schrift wichtig

und soll in der beruflichen Grundbildung weiter gefördert werden.

An der nationalen Lehrstellenkonferenz 201141

wird die berufliche Mobilität ein Schwerpunktthema

sein. Insbesondere werden Massnahmen geprüft in den Bereichen nationaler und internationaler Aus-

tausch sowie im Bereich Verbesserung der Kompetenzen in Fremdsprachen.

41

25. November, Solothurn. Die Lehrstellenkonferenz erfolgt im Beisein des Departementsvorstehers des EVD sowie von Ver-treterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt.

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6. Benötigte Mittel für die Berufsbildung 2013-2016

Die Erhöhung der Bundesbeteiligung auf den Richtwert von 25 Prozent an den Berufsbil-

dungskosten der öffentlichen Hand ist gegenwärtig eines der vorrangigen Ziele bezüglich der

Finanzierung der Berufsbildung. Das Parlament hat dem in der BFI-Botschaft 2012 Rechnung

getragen und die beantragten Mittel für die Berufsbildung um 100 auf insgesamt 878 Millionen

Franken erhöht.

Mit den für das Jahr 2012 und die BFI-Periode 2013-2016 vorgesehenen Bundesmittel für die

Berufsbildung dürfte der gesetzliche Richtwert von 25 Prozent Bundesanteil an den Berufsbil-

dungskosten der öffentlichen Hand erreicht und gehalten werden. Modellrechnungen zufolge

entwickeln sich die Kosten der Berufsbildung der öffentlichen Hand im Zeitraum 2013-2016

voraussichtlich im Ausmass der Teuerung.

Mit dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Bundesanteils dürften in Zukunft die Stei-

gerung der Effizienz und der Transparenz über Angebote und Kosten im Berufsbildungsbe-

reich vermehrt in den Vordergrund rücken.

6.1. Modellrechnungen

Die schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK) prognostiziert seit 2004 jährlich mit Modell-

rechnungen die Entwicklung der kantonalen Berufsbildungskosten. Das Modell wurde durch die Ent-

wicklung weitestgehend bestätigt und beruht auf folgenden Annahmen:

Die Lernendenzahlen entwickeln sich gemäss den Prognosen des Bundesamtes für Statistik

(Szenario „Tendenz“: Rückgang bis 2016 gegenüber 2009 um 3.9 Prozent).

Die durchschnittliche jährliche Teuerung von 2011 bis 2016 beträgt 1.1 Prozent (gemäss Schät-

zungen des Bundesamtes für Statistik und den Weisungen des Bundesrates).

Den Reformen der einzelnen beruflichen Grundbildungen wird Rechnung getragen. Berücksichtig-

te Veränderungen: Dauer der verschiedenen Ausbildungen in Jahren, Schultage pro Woche,

Dauer der überbetrieblichen Kurse und die Zahl der Prüfungstage pro Jahr.

Die Anzahl der Studierenden der höheren Berufsbildung orientiert sich an der Entwicklung der

letzten Jahre.

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Abbildung 10: Prognose Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand 2011-201642

Die Prognose der neben den Pauschalbeiträgen an die Kantone zusätzlich erforderlichen Bundesmit-

tel beruht auf folgenden Prämissen:

Bei den Kosten der Berufsbildungsforschung sind die Zahlen der Finanzpläne berücksichtigt.

Für die direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes über Artikel 54 und 55 BBG werden die

letzten Rechnungszahlen mit der jeweiligen Teuerung verrechnet. Dazu kommen die Kosten für

die Subventionierung der Durchführung eidgenössischer Berufs- und höherer Fachprüfungen ge-

mäss Artikel 56 BBG (siehe Abschnitt 4.1.1).

Mit dem Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) wird aktuell ein neuer Leis-

tungsauftrag ausgearbeitet.

6.2. Erforderliche Bundesmittel

Mit den in der BFI-Botschaft 2013-2016 vorgesehenen Bundesmitteln für die Berufsbildung werden

gemäss der Modellrechnungen in den Rechnungsjahren 2013-2016 jeweils 25 Prozent der Berufsbil-

dungskosten der öffentlichen Hand abgedeckt. Die angegebenen Bundesmittel setzen sich zusammen

aus den Bundesbeiträgen an die Kantone und den direkten Berufsbildungsausgaben des Bundes

(Projekte, EHB und dessen Unterbringung sowie Berufsbildungsforschung). Aufgrund der in Kapitel 4

erwähnten Kostenfaktoren werden sich die Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand in den nächs-

ten Jahren trotz abnehmender Lernendenzahlen voraussichtlich nicht verringern. Die Kosten der Be-

rufsbildung der öffentlichen Hand dürften sich in den folgenden Jahren voraussichtlich teuerungsbe-

dingt um je ein bis zwei Prozent erhöhen.

42

BFI-Botschaft: Ist-Bundesanteil gemäss Beiträge der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016. Vorbehältlich der jährlichen Budgetbeschlüsse des Parlaments. Der Ist-Bundesanteil für das Jahr 2012 beinhaltet die Zahlen aus dem Bundesvoranschlag 2012.

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Abbildung 11: Bundesmittel für die Berufsbildung gemäss BFI-Botschaft 2013-2016 (in Mio.

CHF)

2012 (Voranschlag)

2013 2014 2015 2016 2013-2016

Bundesmittel für die Berufs-bildung

877.9 887.8 896.4 908.4 915 3‘607.6

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7. Literaturverzeichnis

Büro für Arbeits- und Sozialpolitische Studien BASS AG (2009). Finanzflüsse in der höheren Berufs-

bildung – Eine Analyse aus der Sicht der Studierenden.

Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (2010). Kosten und Nutzen von zweijährigen

beruflichen Grundbildungen aus Sicht der Betriebe – Schlussbericht.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD (2010). Bildung Pflegeberufe - Politischer Steue-

rungs- und Koordinationsbedarf zur Umsetzung der Bildungssystematik und zur Sicherstellung eines

bedarfsorientierten Bildungsangebotes bei den Pflegeberufen auf Ebene Bund und Kantone.

econcept (2011). Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Prüfungen im

Bereich der höheren Berufsbildung. Schlussbericht.

Link Institut (2010). Kurzbericht Lehrstellenbarometer August 2010.

Mühlemann, Samuel; Wolter, Stefan C.; Fuhrer, Marc; Wüest, Adrian (2007) Lehrlingsausbildung –

ökonomisch betrachtet. Ergebnisse der zweiten Kosten-Nutzen-Studie. Zürich: Rüegger Verlag.

OECD (2011). Youth unemployment rate, aufgerufen am 20.09.2011:

http://dx.doi.org/10.1787/unemp-yth-table-2011-1-en

OECD (2009). Systemic Innovations in VET - OECD Country case Study report Switzerland.

PriceWaterhouseCoopers (2010). Begleitung Handbucherstellung und Piloterhebung BBG 2010 –

Auswertung KTR 7.

PriceWaterhouseCoopers (2009). Analyse der Finanzflüsse in der höheren Berufsbildung.

Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKBF (2010). Bildungsbericht Schweiz

2010. Aarau.

Schweizerischer Gewerbeverband (2010). sgv-Berufsbildungsbericht 2010.

Stellenmarkt-Monitor Schweiz (2010). Berufseinsteiger-Barometer 2010 – Kurzfassung .

Wolter, Stefan C. & Weber, Bernhard (2005). Bildungsrendite – ein zentraler ökonomischer Indikator

des Bildungswesens. Die Volkswirtschaft, 2005/10, S. 38-42.

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8. Anhang

Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Masterplan Berufsbildung

Hugo Barmettler Vizedirektor des BBT (Vorsitz) (bis Juli 2011; Nachfolge:

Belinda Walther Weger)

Christine Davatz-Höchner Vizedirektorin des Schweizerischen Gewerbeverbandes

SGV

Alain Garnier

Präsident der Schweizerischen Berufsbildungsämterkon-

ferenz SBBK (bis Juli 2011; Nachfolge: Theo Ninck)

Mark Gasche Geschäftsführer der Schweizerischen Berufsbildungs-

ämtekonferenz SBBK

Marc Kummer Vorsteher Mittelschul- und Berufsbildungsamt Zürich

Peter Sigerist Zentralsekretär, Ressort Bildung des Schweizerischen

Gewerkschaftsbundes SGB (bis Juli 2011; Nachfolge:

Véronique Polito)

Bruno Weber Bildungsverantwortlicher des Arbeitnehmerverbandes

Travail.Suisse

Jürg Zellweger Mitglied der Geschäftsleitung des Schweizerischen

Arbeitgeberverbandes SAV

Sekretariat Masterplan Berufsbildung:

Philipp Theiler, Ressort Grundsatzfragen + Politik, BBT